1881 / 114 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

dings würden diejenigen, welche anderen Berufszweigen ange— hörten, in vielen Fallen durch ihre wirthschaftliche Thätigkeit so gefesselt, daß sie nicht immer in der Lage seien, unter den bisherigen Umständen ein Mandat anzunehmen. Dem wäre aber dadurch abzuhelfen, daß für zweite Lesungen die Beschluß— fähigkeitsziffer herabgesetzt, für dritte erhöht würde. Dann könnte man die Hauptabstimmungen auf einen Zeitpunkt zu⸗ sammenfassen, und viele würden damit in den Stand gesetzt sein, den Pflichten ihres Mandats genügend nachzu—⸗ kommen. Seine Partei habe, um diese Session nicht noch mehr zu belasten, davon Abstand genommen, einen diesbezüglichen Antrag zu stellen. Ein großer Uebelstand für die Parteiverhältnisse liege in der Fortdauer des Kulturkampfes. Er sei mit dem Abg. Windthorst darin einverstanden, daß der Kulturkampf aufhören müsse, bitte aber die Herren, doch nicht außer Acht zu lassen, daß auch sie hierzu mitzuwirken hätten. Wenn man einen Rückblick auf die Ursachen des Kulturkampfes werfe, so seien dieselben auf die veränderte Stellung zurück— zuführen, welche zwischen Preußen und der römischen Kurie dadurch entstanden sei, daß ersteres an die Spitze des Deut— schen Kaiserreichs getreten sei, letztere das Unfehlbarkeits— dogma angenommen und ihre weltliche Herrschaft verloren haben. Preußen und die Kurie seien stets Gegner gewesen; sie hätten aber stets einen modus vivendi gefunden. Nichts fei daher natürlicher, als daß jene Konstellation denselben durch— brochen habe. Jetzt handele es sich nun von Neuem darum, ein Einvernehmen zwischen beiden herzustellen. Ein wesent— licher Schritt hierzu würde es sein, wenn die einzelnen Mit—⸗ glieder des Zentrums je nach ihrer politischen Stellung sich in die übrigen Parteien vertheilen und innerhalb derselben wirken würden. Welcher Fraktion sich der Abg. Windt— horst anschließen würde, wisse er allerdings nicht. Er sei aber überzeugt, daß man auf diesem Wege schneller als auf einem anderen zum Ziele gelangen werde.

Der Abg. Dr. Windthorst dankte dem Abg. von Kardorff, daß derselbe die Nothwendigkeit einer Beseitigung des Kultur— kampfes unumwunden anerkannt habe; dieses Anerkenntniß sei ihm aus dem Munde des Vorredners um so werthvoller, als gerade die deutsche Reichspartei einen nicht geringen An⸗ theil an dem Kampfe gehabt habe. Die Erklärung, welche der Abg. von Kardorff von der Entstehung des Kulturkampfes ge— geben habe, müsse er dagegen als völlig unzutreffend zurück— weisen. Es sei zunächst durchaus unwahr, daß Preußen und die römische Kurie immer Gegner gewesen wären. Es habe Zeiten genug gegeben, wo Preußen auf Seiten der Kurie gestanden habe, insbesondere möchte er an die glorreiche Re⸗ gierung Friedrich Wilhelms IV. erinnern. Er wisse sehr wohl, daß gewisse Neupreußen diejenigen Blät— ter der preußischen Geschichte, die er sür die ruhm— reichsten halte, am liebsten gänzlich verleugnen möchten; ihnen gegenüber aber wiederhole er, daß die Regierung Friedrich Wilhelms IV. eine glorreiche gewesen sei, ohne welche alles dasjenige, was man jetzt verherrliche, gar nicht möglich gewesen wäre. Die Geschichte werde entscheiden zwischen den Vorzügen jener Regierung und derjenigen, welche ihr gefolgt sei. Auch die schon früher einmal aufgestellte Behauptung des Abg. von Kardorff, daß die Erhebung eines protestantsschen 1 zum Deutschen Kaiser die Ursache des Kultur— ampfes gewesen sei, müsse er entschieden bestreiten. Ob ein Protestant Träger der Krone sei, könne gar nicht in Betracht kommen. Wenn man sonst nur begreife, welche Bedeutung die Religion für das Volksleben habe, so werde die Kirche unter jedem Fürsten ge⸗ schützt sein; ja ein protestantischer Kaiser habe der katholischen Kirche gegenüber sogar den Vorzug vor einem katholischen, daß derselbe eine Menge von Rücksichten nicht zu nehmen brauche, denen der letztere sich nicht entziehen könne. Daß nicht die Konfession des Staalsoberhauptes die gesicherte Existenz der Lirche bedinge, erweise der Umstand, daß erfahrungsmäßig die Interessen der evangelischen Kirche am besten gewahrt würden, wo ein katholisches Staatsoberhaupt vorhanden sei. Wolle wan dagegen die Kirche zu einer bloßen Polizeianstalt des Staates machen, so lehre das Beispiel Rußlands am besten, wohin man mit einem solchen Staatskirchenthum komme. Der Kulturkampf sei einfach entstanden aus Herrschsucht. Man habe, geleitet von dem Gedanken der Omnipbtenz des Staates, die selbständige Korporation der Kirche niederdrücken wollen, ebenso wie man jetzt die Selbständigkeit der Parteien zu brechen suche. Seine Partei unterstütze den Fürsten Bismarck, wie sie dies stets gethan habe, überall da, wo derselbe Recht habe, und wenn dies in neuerer Zeit öfter geschehen sei, so liege der Grund nur darin, daß derselbe sich in manchen Fragen den Anschauungen des Centrums genähert habe. Der Abg. von Kardorff habe seine Partei aufgefordert, auch ihrerseits zur Herbeiführung eines Ausgleichs in dem kirchenpolitischen Kampfe mitzuwirken. Das Centrum sei hierzu gern bereit, nur müsse man nicht verlangen, daß das Centrum Gesetze an— nehme, welche die Vernichtung der u n Kirche in sich schließe. Wollten die Konservativen die nterstützung des Centrums, so brauche man nur sür eine gründliche Revision der Maigesetzgebung zu sorgen. Ohne Freiheit sei die Kirche nicht im Stande, ihre Aufgabe den schweren sozialen Gefahren gegenüber zu erfüllen. Wenn der Abg. von Kardorff die Ab⸗ sicht gusgesprochen habe, auf eine Ausschließung der sozial— demokratischen , , . aus dem Reichstage hinzuwirken, so könne er demselben schon heute erklären, daß der Abg. von Kardorff seine (des Redners) Unterstützung dabei nicht haben werde. Durch gewaltsames Zurückdrängen beseitige man solche Uebelstände nicht. Man müsse die Wunden offen bloß— legen, um sie zu heilen. Gerade das Auftreten der sozial⸗ demokratischen Abgeordneten in dieser Session habe viel dazu beigetragen, ihre Bewegung im Lande zu digskreditiren. Man musse wissen, daß ihre Ziele in der That nichts anderes seien, als die Republik, der soziale Staat und der Atheismug. Gegen diese Ziele c, am seasti ten die katholische Kirche; wolle man dieselbe in diesem Kampfe unterstützen, so besreie man sie von ihren Fesseln. Den Vorschlag des Abg. von Kardorff, daß das Centrum sich auflösen und die einzelnen Mitglieder sich unter die verschiedenen Parteien vertheilen sollten, könne er nich acceptiren. Auch in dieser Vereinzelung würde ein der seine Grundsätze auf⸗ recht erhalten und wenn derselbe innerhalb der Fraktion, der er beigetreten sei, eine Unterstüßung seiner r.. nicht finden würde, als ein fremdes Element sich fühlbar machen. Er halte es deshalb für loyaler, wenn derselbe draußen bleibe; auch habe das Centrum die Erfahrung ge— macht, daß es vereint sich besser schlage, und deshalb würde es thöricht sein, die jetzige Stellung des Centrums aufzugeben, die unangreifbar uns uneinnehmbar sei. Was den vorliegen⸗ den Gesetz entwurf betreffe, so müsse er den Abg von Treitschke,

der heute wiederum den Vorwurf erhoben habe, daß der jetzige Beschluß die Vorrechte der Krone verletze, auf die früheren Aussührungen des Abg. von Bennigsen ver— weisen. Man dürfe auch das monarchische Prinzip nicht übertreiben wollen. Seine Anträge hätten nur den Zweck, das Versprechen einzulösen, daß er bei der zweiten Lesung gegeben habe. Die Berufung des Reichs tages zum Oktober solle bis zum Jahre 1882 hinausgeschoben werden, damit die Einzelstaaten in den Stand gesetzt würden, diejenigen Einrichtungen zu treffen, welche zur Durchführung jener Maßregel erforderlich seien, während sein zweiter An—⸗ trag bezwecke, ausdrücklich festzustellen, daß die vierjährige Legislaturperiode auf den gegenwärtigen Reichstag keine Anwendung finden solle. Er schließe mit dem Ausdruck der . daß auch die deutsche Reichspartei endlich die

othwendigkeit einer Beseitigung des Kulturkampfes an—⸗ erkannt habe.

Die Generaldiskussion wurde hiermit geschlossen. Es folgte eine Reihe persönlicher Bemerkungen:

Der Abg. Richter (Hagen) wies die Darstellung des Abg. von Kardorff zurück, als wenn er (Redner), indem er von den Wahl⸗ beunruhigungen gesprochen, etwa vierjährige Wahlperioden für aeceptabel habe erklären wollen; er habe nur gesagt, es sei nicht hübsch, wenn die Wahlbewegung ihren Wellenschlag bis in den Reichstag hineinwerfe.

Der Abg. von Kardorff konstatirte, daß er die Ursache des Kulturkampfs nicht blos in der Erhebung des protestantischen Königs von Preußen zum Deutschen Kaiser, sondern in der gleichzeitig durch das Infallibilitätsdogma veränderten Stellung der romischen Kurie gefunden habe.

Der Abg. Kayser erklärte, daß, wenn der Abg. von Kar— dorff einen Antrag auf Ausschluß der sozialdemokratischen Abgeordneten einbringen sollte, er selbst sich vorbehalte, den volks⸗ . Schnapsbrennern das passive Wahlrecht zu ent⸗ ziehen.

In der Spezialdebatte bemerkte der Abg. Dr. Marquardsen, ohne auf die Ausführungen der Abgg. Kayser und Windthorst einzugehen, möchte er seinem verehrten Freunde dem Abg. von Treitschke, der davon spreche, daß seine politischen Gegner außerhalb dieses Hauses sich in der Frage der Uebertreibung schuldig machten, sagen, daß ihm ein Gracchus über Empö— rungen zu klagen scheine. Wenn der Abg. von Treitschke einen Eingriff in die Kaiserliche Prärogative darin sehe, daß nach dem vom Hause selber gefaßten Beschluß die Einberufung des Neichstages im Oktober geschehen solle, und dann selber sage, solche Bestimmungen gehörten nicht in die Verfassung, sondern müßten im Wege der Einzelgesetzgebung gemacht wer⸗ den so trete derselbe nach seiner Meinung da—⸗ durch der Prärogative des Kaisers mehr entgegen, als durch diesen Antrag geschehe. Denn in der Form einer Verfassungsänderung könne sich gegen eine solche Zu— muthung der Kaiser durch die Ausübung seiner Stimme als König von Preußen im Bundesrath schützen. Der Kaiser habe hier das absolute Veto gegen eine solche Veränderung, wenn derselbe mit seinen mehr als 14 Stimmen diesem Vor⸗ schlage entgegentrete. Auch werde durch diesen Vorschlag dem Kaiser durchaus nicht das Vorrecht entzogen, zu jeder Zeit den Bundesrath und Reichstag zu . Derselbe könne dies während aller Monate mit Ausnahme des Oktober thun. Die Vorbereitung der Vorlagen brauche nicht in der Zeit kurz vor der Einberufung des Reichstages zu erfolgen, sondern könne auch vor Eintritt der Ferien, der Bade⸗ reisen u. s. w. geschehen. Die Erfahrung lehre auch, daß die vorbereitenden Arbeiten des Bundesraths selten den Zeitraum von 4 Wochen vollständig ausgefüllt hätten. Vor ihm liege ein Verzeichniß von allen Einberufungen des Bundesraths und des Reichstags seit der Zeit des Norddeut⸗ schen Bundes. Es handle sich dabei um 17 Einberufungen und von diesen sei 19 Mal die Einberufungszeit weniger als ein Monat vor bem Zusammentreten des Reichstags gewesen. Dies sei unzweiselhaft ein Beweis, daß es wenigstens nicht so schlimm . als es die Herren machten. Wenn der Abg. von Treitschke aber meine, daß die Bundesrathsbevoll mächtig⸗ ten so zu sagen auch Menschen seien, was er demselben voll⸗ ständig zugebe, so seien doch wohl Minister anderer Staaten auch Menschen, und er frage denselben, wie in Preußen und Bayern die Landtage regelmäßig im Oktober zu⸗ sammentreten lönnten, wenn es nicht möglich wäre, vorher die betreffenden Vorlagen in den Ministerien auszuarbeiten. In Preußen liege die Sache ganz ähnlich. Artikel 76 schreibe vor, daß die beiden Häuser des Land⸗ tags vom Anfang November bis Januar einberufen werden müßten und in Wirklichkeit werde der Landtag im Oktober einberufen, ohne daß Jemand glaube, es liege darin ein Verstoß gegen Artikel 76 der Verfassung. Nun habe noch sein Freund, der Abg. von Treitschke, angeführt, der Reichs— tag könnte auch mal zu spät einberufen werden, und was für ein Lärm entstehen würde, wenn beispielsweise wegen eines Katarrhs eines Ministers dieser Fall eintreten würde. Nun, so viel Respekt habe er vor dem Katarrh eines Ministers nicht, daß ein solcher Umstand die Ein⸗ berusung unmöglich machen sollte. Aber die Fassung selbst gebe für einen solchen exzeptionellen Fall Aushülse, indem es in die Befugniß des Kaisers gestellt sei, den Reichstag zu ver— tagen, abgesehen davon, daß außerdem noch, wenn es nöthig sein sollte der Reichstag seine Vertagung beschließen könnte. Es sei alfo nichts mit den übertriebenen Argumenten von der verletzten Kgiserlichen Prärogative und von den ungeheuren Schwierigkeiten des praktischen Lebens, was man der Vorlage entgegenstellen könnte. Er bitte daher, den Art. 13 nach dem Beschlusse in zweiter Lesung anzunehmen.

Hierauf, ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister von Boetticher das Wort:

Meine Herren! Ich habe Namens der verbündeten Regierungen die Erklärung abzugeben, daß sie einstimmig zu dem e e . ge⸗ kommen sind, dem Art. 13, wie er aus den benen n der zweiten Lesung hervorgegangen ist, ihre Zustimmung nicht zu ertheilen. Sie befinden sich nicht in der Tage, Sr. Masestät dem Kaiser eine Beschränkung seines Berufungerechtes zu empfehlen. Ich enthalte mich, die Gründe des Weiteren zu entwickeln, welche ju diesem Beschlusse geführt baben, sie sind in der 2 Lesung sehr eingehend auseinandergesetzt und

tehen neben dem Verhältniß, welches der Reichstag und der

ie be ee zu Sr. Majestät dem Kaiser einnehmen, wesentlich in der

Betrachtung der geschãftlichen 6 die er hat, den Reichs⸗ tag im Okteber zu berufen. Meine Herren! Es ist bereits früher mit vollem Rechte hervorgehoben, daß die Berufung des Reichstages im Oltober zur Voraussetzung baben würde eine Berufung des Bun⸗ desraths spätestens im Monak August. Der Herr Vorredner hat zwar von , egeben, wonach, wenn ich nicht irre, in 14 Fällen die Verufung des Bundesraths nicht einen Monat früher als die Berufung des Reichetags erfolgt ist. Ich kann diese

Zusammenstellung nicht kontroliren, sie wird sich aber jedenfalls ni auf die letzten Jahre beziehen. In den letzten 832 ist in 28 That der Bundesrath jedesmal mehrere Monate vor Reichstage zusammenberufen worden, in den beiden

Jahren im Oktober, während der Reichtag i zusammengetreten ist, und man hat eben aus den geschaͤftlichen Verhãltnissen des Bundesrathes die Ueberzeugung gewonnen, daß es unmöglich sei, in einer kürzeren Frist die Vorbereitungen für den Reichstag zu erledigen. Wenn, der Herr Vorredner exemplifizirt hat auf das Verhältniß der Minister in denjenigen Staaten, in denen die Verfassung vorschreibt, daß der Landtag bereits im Oktober zu⸗ sammentreten soll, so möchte ich gegen diese Exemplifikation doch ein wenden, daß in dem einen Falle es einzelne Beamte sind, die nach der allgemeinen Lage ihrer Geschäfte und nach ihrer Bequemlichkeit die Vorlagen fertig stellen können, welche zur Bergthung des Land= tages gelangen, und daß es sich hier in unserem Falle um die Be— rathung einer Körperschaft handelt, die kollegialisch verhandeln muß, und die berathen muß auf Grund der Instruktionen sämmtlicher Einzelregierungen. Daß eine solche Berathung nicht immer fo schnell erfolgen kann, daß bei einer Berufung des Bundesrathes in kurzer Frist vor der Berufung des Reichstages sachgemäß verfahren werden ann, das, meine Herren, liegt auf der Hand.

Ich sollte aber auch in der That meinen, daß, wenn der Bundes⸗ rath zu der Ueberzeugung kommt, daß es aus Rücksicht auf seine Ge⸗ schäfte sich nicht einpfiehlt, einen solchen Termin in das Gesetz hin⸗ einzusetzen, dann der Reichstag doch billig Bedenken tragen sollte, einem solchen Antrage zuzustimmen.

Meine. re an Entgegenkommen auf Seite des Bundesrathes würde es nicht fehlen, wenn uns die Ueberzeugung beiwohnte, daß in der That durch ein solches Entgegenkommen die Üebelstände, denen die Regierungsvorlage abhelfen will, sich befeitigen ließen; wir sind aber eben zu der Ueberzeugung gekommen, daß das auf dem nach den Beschlüssen der zweiten Lesung beabsichtigten Wege nicht möglich ist, und ich kann deshalb nur wiederholt bitten: lehnen Sie den Art. 13, wie er Ihnen vorliegt, ab.

Der Abg. Richter (Hagen) wunderte sich, mellen Bedenken nochmals vorgebracht würden, nachdem sie bereits wiederholt widerlegt worden seien. Wenn der Reichtz⸗ tag jetzt mit seinen Arbeiten im besseren Zuge sei, so werde derselbe durch die Oster und Pfingstferien unterbrochen, be⸗ ginne man aber im Oktober, so könne man die Arbeiten bis Weihnachten ohne Unterbrechung erledigen, und die Weih⸗ nachtsferien bildeten die natürliche Grenze zwischen den Ses⸗ sionen des Reichstages und der Landtage. Der Bundesrath tage doch thatsächlich permanent, die Eintheilung seiner Thã⸗ tigkeit in Sessionen habe einen mehr formalen Charakter. Warum es übrigens für den Bundesrath schwerer sein solle, seine Arbeiten zu beschleunigen, wie für ein Ministerkollegium vermöge er nicht n fee. Es handele sich doch hier nur darum, was zweckmäßig sei, und deshalb verstehe er auch nicht die immer wiederkehrende Berufung auf die Rechte der Krone; man könnte mit demselben Rechte sagen, es sei ein Eingriff in die Rechte der Wähler, wenn man ' die Legislaturperiode auf vier Jahre verlängere. Es frage sich doch wirklich nur, was praktisch sei. Nur wenn der Reichstag im Oktober zusammentrete, komme man zu einer richtigen Regulirung der Finanzen, denn gerade in Folge des Francken⸗ a Antrages kämen j

daß die for⸗

: jetzt die Finanz⸗Minister der Einzel⸗ aaten in Verlegenheit und wüßten nicht, wie hoch sich die

Matrikularbeiträge belaufen würden.

Der Abg. Dr. Lasker bemerkte, er habe zu einer Gruppe von Abgeordneten gehört, welche dem Hause vorgeschlagen habe, gegen die jetzigen Mißstände eine Resolution anzunehmen, und er würde in der That auf den Unterschied, ob dies in der Resolutionsform geschehe oder in der Form eines Gesetzes von Hause aus kein großes Gewicht gelegt haben, wie es ihm beispielsweise auch nicht der Müöhe werth geschienen hätte, auch nur den Vorschlag zu machen, die Verfassung zu ändern, um etwas durchzusetzen, was rein praktischer Natur sei und mit dem guten Willen der Regierung hätte durchgesetzt werden können. Es sei aber dieser Vor⸗ schlag gemacht worden und er habe keinen Grund gefunden, sich bei diesem Punkt von der Majorität zu trennen. Das Vor— schieben der Prärogative der Krone sei seiner Meinung nach kaum der Widerlegung werth. Der Reichskanzler habe selbst erklärt, daß derselbe die Annahme dieses Antrages für keine Einschränkung der Prärogative der Krone halie, und man erst den Ausspruch des Kaisers abwarten sollte, ob derselbe zustimmen wolle. Er (Redner) protestire aber namentlich da⸗ gegen, als ob nicht der Reichstag gerade sowohl für die Kai⸗ serlichen Rechte und deren Integrität eintreten würde, auch wenn derselbe diesen Beschluß annehme. Er glaube, man werde weder hier noch anderswo die Meinung beibringen kön⸗ nen, als ob der er,, mit größerer Energie für die Wahrung der Kaiserlichen Rechte eintrete als dies der Reichs⸗ tag thue. Wenn wenigstens die Regierung einen Gegenvor⸗ schlag zur Abänderung der jetzigen Uebelstände dem Haufe gemächt hätte, dann käme es auf die Form nicht an. Insofern werde jedenfalls das heutige Votum, selbst wenn das Gesetz nicht zu Stande kommen sollte, einen sehr materiellen Werth haben, daß der Reichstag in Zukunft bei der Abhülfe wirklich vorhandener Uebelstände nicht als Bittende vor den Regierun⸗

en stehen werde, sondern dann die Regierungen sich veranlaßt ki würden, ihre Mithülfe dem Reichstage angedeihen zu assen.

In namentlicher Abstimmung wurde darauf Art. 13 wiederum nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen und zwar mit 147 gegen 132 Stimmen; ebenso Ait. 24 gierie hei . mit 155 gegen 122 Stimmen.

er Antrag Windthorst wegen Hinausschiebung der Ein⸗ führungstermine wurde ebenfalls angenommen.

Ehe das Haus zur Gesammtabstimmung schritt, bemerkte der r* Rickert, daß für den Fall der Ablehnung des Ge⸗ . über seinen Antrag abgestimmt werden müßie, den er n erster Lesung eingebracht und noch nicht zurückgezogen habe; derselbe lautet:

„den Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß in Zukunft das Etatsgesetz für das ea. Reich früher festgestellt werde, als die Etatsgesetze der Einzelstaaten.“

r i den bemerkte, daß seiner Meinung nach der Antrag durch die Abstimmung in zweiter Lesung *. 6 Der Abg. von Bennigsen entgegnete, daß es sich bis nur um eventuelle Abstimmungen gehandelt habe; die eigent⸗ liche definitive Abstimmung komme erst ae, und falls das Gesetz abgelehnt werde, müsse über den Antrag Rickert abge⸗

immt werden.

Die Frage wurde nicht prinzipiell entschieden, sondern, da von keiner Seite ein Widerspruch sich erhob, ließ der Prä⸗ sident die Abstimmung über den Antrag zu.

Darauf lehnte das Haus den ler n wurf betreffend die Verfassung mit einer großen Mehcheit ab und genehmigte den oben mitgetheilten Antrag Rickert.

Sodann ging das x über zur ersten Berathung des von den Abgg. von Below⸗Saleske, Uhden und Dr. Löwe

(Bochum) vorgelegten Gesetzentwurss, betreffend die Abände⸗ rungen einiger Bestimmungen des Gesetzes wegen Erhebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872, in Verbindung mit der weiten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes wegen Erhe— bung der Brausteuer. .

Nachdem der Abg. Melbeck einen kurzen Bericht über die vielen, in dieser Materie eingegangenen Petitionen erstattet hatte, wurde die Sitzung um Uhr auf Dienstag 11 Uhr vertagt.

Karls

in München 31,9,

in Karlsruhe 27,0, in

Uiösos Oeffentliche Ladung.

gegen den Metzger Josef Lunk von Steinwiesen, . bei dem K. Amtsgerichte Kronach erhoben

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts sind in der 18. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurchschnitt berechnet als gestorben gemeldet: in Berlin 23,8, in Breslau 3157, in Königsberg 35.4, in Cöln 280. a. in Cassel 16,9, in Magdeburg 241. in Stettin 28,33, in Altona 25,l, in Straßburg 35,3, in Metz 16, in . , in 2. 2,4, in Leipzig 23,9, in Stuttgart 21, in Braunschweig 21,5, 6 9 Hamburg 27,9, in Wien 32,2, in Budapest 37,5, in Krakau 45,6, in Prag 42,5, in Triest —, in Basel 28,5, i rüssel 24,5, ö k . in Stockholm 28,7, in Christiania 18,2, in St. Peters⸗ urg 68,5, in Warschau in Odessa 27, in Rom 282, in Turin in Bukarest 28, in Madrid 304, in London 20,7 in Glasgow 21,2, in Liverpool 22,1, in Dublin 27,5, in Edinburgh 20,

M. 19,8, in Hannover —,

in Nürnberg 28,2,

in Amsterdam 24,7,

in Paris 28,3,

und Südwest, in Breslau und

Stationen unter der normalen.

entladung. in Frankfurt

in Kopen⸗

krankungen und Todesfälle der Ath

Sterblichkeit eine

der Woche aber nach Nordwest, in . nach Nordoft. Die Temperatur der Luft lag, wenn sie gleich in ĩ woche war, doch noch immer etwas, jumeist an den füddeutschen Niederschläge erfolgten häufig, wenn auch meist nicht sehr ergiebig, in Bremen am 5., unter Gewitter⸗ Der Luftdruck nahm in den ersten Tagen der Woche ab, stieg aber am 3, an den Oststationen am 4 und erreichte in den letzten Tagen der Woche eine ungewöhnliche Höhe. . . In der Berichtswoche gestalteten fich die Sterblichkeits verhält⸗ nisse der meisten eurgpäischen Großstädte wieder etwas günstiger, nur aus den größeren west⸗ und süddeutschen (rheinischen) Städten wer— den vielfach größere Sterblichkeitsverhältnißzahlen gemeldet. allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzaahl für die d sank auf 279 von 2,3, auf 10900 Bewohner und aufs Jahr berechnet. Mit der milder gewordenen Temperatur haben im Allgemeinen Er⸗

halb war auch die Theilnahme der höheren Altersklassen an der geringere, die des Säuglingsalters eine etwas

in St.

waren in Dresden,

ruhe nach Südost, am Schluß (0) Opfer. Aber

öher als in der Vor⸗

Die deutschen Städte kamen 10 Pockent

mungsorgane abgenommen, des⸗ und Bremen je 1.

Königsberg 3, auf Berlin und Aachen je 2,

in Alerandria (Egypten) 305. Ferner aus früheren Wochen: in J größere. Von 10 C0 Lebenden starben, aufs Jahr berechnef, 85 Nemr York 32, in. Philadelphia. 43, in. Chicago in Louis —, in Gincinnati 21.6, in San Franzisko 1633“, in Kal— kutta 34, in Bombay 36,56, in Madras 4972.

Being Beginn und in den ersten Tagen der Berichtswoche herrschten an den meisten deutschen Beeobachtungsstationen südliche und südwestliche, in München westliche, abtr auch bald in füdliche umgehende Luftströmungen, die an den meisten Stationen am 3., an den Sststationen am 4. nach Nordwest gingen, nur in Mönchen wehten mit westlichen wechselnde östliche Windrichtungen. Am 6. ging der Wind an den meisten Beobachtungsorten wieder nach Süd

Kinder unter 1 Jahr, in Berlin 72. ö ö. Von den Infektionskrankheiten zxigten namentlich Masern und Fleck⸗ typhen ein häusigeres, Pocken, Scharlaa. und Unterleibstvphen, ein selteneres Vorkormmnen. Masern gewannen in Bremen, Fürth, London größere Ausdehnung. Das Scharlachfieber zeigt in Mün⸗ chen und Cöln einen Nachlaß, in Berlin, Nürnberg, Stettin keine wesentliche Veränderung seines Auftretens. Todesfälle an Diyhtherie

Wien, Paris vermindert, in Berlin, München,

Lübeck, Straßburg u. a vermehrt. Tyxhöse TNeber aller Art graj⸗ siren in St. Petersburg, namentlich forderte der Flecktyphus zahlreich

auch in deutschen, namentlich in den östlichen aw

Rußland grenzenden Städten zeigen sich Flecktyphen in anfehnlicher Zahl. Aus deutschen Städten wurden 19 Todasfälle gemeldet, davon entfallen 16 auf die erwähnten Städte, auf Königsberg 5, auf Stet⸗ tin 4, auf Danzig, Thorn je 2, auf Stralsund, Tilsit, Posen, Branden⸗ burg, Magdeburg, Dessau je 1. In den beiden letztgenannten Städten betrafen die bezw. Sterbefälle 2 zugercifte Ortsfremde. Ferner werden noch aus Krakar 4, aus Wien und Vinedig je 1 Todesfall an Fleck⸗ typhus gemeldet. Pockentodesfälle wurden meist seltensr, nur in London stieg die Zahl derselben auf 88; in Wien, Budapest, Prag, Paris, Rom ist die Zahl der Todesfälle eine kleinere oder die gleiche wie in der Vorwoche; in Krakau stieg sie auf 4, aus St. Petersburg,

Odessa, Venedig, Barcelona, Malaga, Saragossa, Brüel, Alexandricr werden einzelne Pockentodesfälle berichtet.

Aus deutschen Städten Davon antfallen auf⸗ auf Stuttzart, Cottbus

odesfälle zur Meldung.

des Aeutschen Reichs ⸗Anzeigers und Königlich KPreußischen Staats Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

2

6 3 nserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

* u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

h. Verschiedene Bekanntmachungen.

T. Literarische Anzeigen.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗-Ezpeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schleétte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

*

Annoncen⸗Bureaux.

8

8. Theater- Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien- Nachrichten. beilage. *

——

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Namens der durch den Bürgermeister Franz Baierwaltes vertretenen Gemeindeverwaltung Stein wiesen hat der K. Rechtsanwalt Pansch in Kronach

und ,, . 9 Beklagten zur Zahlung folgender Beträge, nämlich: . . h 3 „M 75 3 Rest eines Blöcherholzstrich⸗ schillings, . 3. „80 Steigerungserlös für Reißig, . leischaufschlags und 10 . . Hundeyvisitationsgebühren, welche er in seiner Eigenschaft als Gemeindepfleger vereinnahmte, hoo Zinsen aus diesen Beträgen vom Tage der Klagszustellung ab, sowie zur Kosten⸗ tragung zu verurtheilen und das Urtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. ;

Auf klägerischen Antrag und bei nunmehr unbe⸗ kanntem Aufenthalte des Josef Lunk hat das K. Amtsgericht Kronach durch Beschluß vom 11. JI. Mts. die öffentliche Ladung bewilligt und Termin zur mündlichen Verhandlung der Sache auf

Freitag, den 1. Juli l. Is., Vormittags 8 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale anberaumt.

Lunk wird zu diesem Termine unter dem Be⸗ merken vorgeladen, daß die betreffenden Schriftstücke auf der Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts dahier hinterlegt sind.

Kronach, dem 12. Mai 1881. .

Der K. Gerichtsschreiber am K. Amtsgerichte.

E. Zink.

Uösts! Oeffentliche Zustellung. Die Ost⸗Bahn⸗Gesellschaft mit dem Sitz zu Paris, verkreten durch Rechtganwalt Eugen Dourt in Metz, klagt gegen den Collin, Pferdehändler, früher zu Rheims, hernach in Metz und jetzt ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort wegen Fracht von zwei Pferden und 16 Schaafen von Rheims nach Metz, zer Eilgut mit dem Antrage auf Verurtheilung des Ern n zur Jahlung von 120,81 6 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Metz auf den 30. Juni 1881. Vormittags 8 Uhr. Zum Jweckẽ der öffentlichen Justellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Nindenbach. ; Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgericht.

——

i539) Oeffentliche Zustellung.

Der lan F. J. Kabus zu stachtbal, ver⸗ treten durch den Königlichen Rechtsanwalt Justizrath n. klagt gegen i Bäckermeister Gottlieb und

nna, geb. Matig⸗Stolle schen Eheleute, zuletzt zu Ulbersdorf wohnhaft, t unbekannten Aufenthalts,

wegen 513 M 75 *

mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten, an ihn, den Kläger, 5135 1 75 8 nebst 6 9 fine

agten des Rechtsstreits vor öniglichen Landgerichts

seit 5. Mai 1850 zu zahlen und ladet die Be zur mündlichen Verhandlun die erste Civilkammer des

zu Oels au der * uli 1881. Vormittags 10 Uhr,

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

l5905

Pein in Halstenbeck werden Alle und Jede, welche an folgende auf dem Folio der im Pinneberger Schuld⸗ und Pfandprotokoll Band III. Fol. 171 aufgeführten, Schnede'schen, später Brandt'schen, jetzt dem . steller gehörigen Besitzung protokollirten und angeb⸗ lich getilgten

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

Oels, den 7. Mai 1881. Hettwer. ( Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Aufgebot.

Auf Antrag des Gärtners Friedrich Wilhelm

in Halstenbeck belegenen, ehemals

gel. ,, 1) aus der Obligatien vom 19. März 1777 für Claus Schnede's Sohn Hinrich in Halstenbeck 25 Ct. M. = 155 446;

2) aus der Abtheilungsakte, vom 3. Oktober 1777 a. für Nicolaus Schnede in Halstenbeck 30 Ci. M. 36 6, ;

b. für Margaretha Catharina Schnede, später

verehelichte Sörensen, ebendaher 275 Ct.⸗M. 359 4, ; e. für die vier Kinder erster Ehe des Nicolaus Schnede ebendort eine Aussteuer; 3) aus dem Kaufkontrakt vom 27. Mai 1898 a. für Johann Ernst Schnede in Halstenbeck 1) 1I5 Ct. M. —= 210 33 25h Ft. HR. 26 ,, für Hinrich Gebers (Claus Gebers Sohn) in Eggerstedt 50 Ct. M. 60 Gb, 9. laut Cessionsakte vom 22. Juni 1822 für Hein Brinkmeyer in Halstenbeck 200 Ct.„M. 240 M; . ö ; 4) aus der Obligation vom 22. Juni 1822 für die Kinder von Jochim Ramcke in Thesdorf 400 Ct. M. 480 16, . Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, solche Ansprüche spätestens in dem auf Freitag, den 16. September 1881, Vormittags 11 Uhr, auf dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Auf gebotstermin anzumelden und die Urkunden zu 1.2 und 4 vorzulegen, widrigenfalls diese Urkunden für kraftlos, die sämmtlichen Ansprüche zu 1, 2, 3 und 4 aber für erloschen erklärt und auf weiteren Antrag des derjeitigen Folieninhabers Letztere im Schuld⸗ und Pfandprotokoll gelöscht werden werden. Pinneberg, den 19. Mai 1351. Königliches Amtsgericht.

sissos] Aufgebot.

Auf den Antrag des Fräulein Elise Kowalski hier wird der Inhaber der angeblich verloren ge— gangenen Prioritäts⸗Obligation III. Emission Fer Dstpreuß. Südbahn⸗Gesellschaft Nr. 1634 über 30 6 ef er, 1. . auf die Obliga⸗ tion spätestens im Aufgebotstermine,

ber 13. Juli 1885, V. M. 10 Uhr.. bei dem unterzelchneten Gerichte (Zimmer Nr. 19) anzumelden und die Obligation vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der letzteren erfolgen

wird. Königsberg i. Pr., den 4. Mai 1331. ! 6 Amtsgericht. VII

lisoio Aufgebot.

Ludwig Julius Schmidt, bierselbst geboren den 6. September 1823, zuletzt hier wohnhaft, Sehn des verstorbenen Faktors Johann Ghristoph Schmidt und dessen Ehefrau Katharine Marie, geb. Schardt, weil. hier, ist im Jahre 1815 nach Amerika augge⸗ wandert und ist seit mehr als 20 Jahren verschellen,

Auf Antrag seines Bruders, des Flaschners Ernst Juliug Schmidt, und seiner Schwe ter, der Auguste, Jeb. Schmidt, Ghefrau des Chirurgen August Möller allfier, wird hiermit behufs Todeserklärung des Ab- wesenden das . eröffnet und Auf

ztermin au

* Montag, den 22. Mai 1882. . 4 ug. g

eichnetem Amtsgericht bestimm 2. 2 Julius Schmidt und dessen ihrer Existen; nach unbekannte Erben werden daber geladen, späte⸗ stens in diesem Termin in Person oder durch hörig legilimirte Vertreter sich zu melden unter dem Rechts. nachtbeil, daß widrigenfalls der Abwesende für todt erklãrt und ien Vermögen als vererbt angesehen

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Termin zur Eröffnung eines Ausschlußurtheils, wel⸗ ches nach 12 Uhr Mittags auch den Nichterschienenen als eröffnet erachtet werden wird, bestimmt.

zur Annahme künftiger . einen Zustellungsbevollmächtigten am Sitze des unter⸗ zeichneten Gerichts zu, bestellen bei Meidung, daß ihnen solche durch die Post mit der Wirkung der ihnen selbst geschehenen Behändigung werden zugestellt werden.

15894

laßgläubiger des verstorbenen Müllermeisters August Gottschalk von Kunzendorf ist beendet.

unbekannte Erben aber mit ihren Erbansprüchen [15879 werden ausgeschlossen werden.

Bes hraß.

Die Strafkammer des Kaiserlichem Landgerichts.

Zugleich. wird auf . unter Mitwirkung des Landgerichts-Direktors Dr.

Montag, den 29. Mai 1882, Vormittags 11 Uhr,

Alle Betheiligten werden gleichzeitig aufgefordert, gerichtlicher Verfügungen

Steinach S. M., den 12. Mai 13881. Herzogliches Amtsgericht.

ö ) unter Mitwirkung des Landgerichts⸗Direktors J Gunzert und der Landgerichts-Räthe Burguburu und Poehn. gerichts⸗ Raths Burguburu Kaiserlichen Staatsanwaltschaft, schlagnahme für den 24 Lothringen besindlichen Vermögens des abwesen⸗ den Rekruten Joseph Anton Laemlé, aus Straß⸗

Bekanntmachung. ö Das Verfahren betreffend das gi febet der Nach⸗

Landeck, den 19. Februar 1881. Königliches Amtsgericht. II.

15874 Beschluß. .

Die Strafkammer des Taiserlichen Landgerichts, unter Mitwirkung des Landgerichts direktors Dr. Gunzert und der Landgerichtsräthe Burguburu und Poehn, nach Anhörung des Berichte des Landgerichtsraths Burguburu und auf Antrag der Kaiserlichen , , . ue ö. Beschlagnahme für den Fiskus bis zur Höhe vo n,. * fn Eisẽ] Chr hr inßĩ? n befindlichen Vermögens des abwesenden Rekruten Carl Amand Klippel aus Colmar. . Straßburg, den 29. April 1881.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Gunzert. Burguburu. Poehn.

5875 Beschluß. ; lig l C eaftammer des Kaiserlichen Landgerichts, unter Mitwirkung des Landgerichts Direktors Dr. Gunzert und der Landgerichts Räthe Burguburn und Poechn, nach Anhörung des Berichtes des Land⸗ gerichtsRathes Burguburu und auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft, verfügt die Be⸗ schlagnahme für den Fiskus, des in Elsas̃⸗ Lothringen befindlichen Vermögens des abme— senden Rekruten Joseph Gutfreund aus Gambs⸗ heim, und zwar bis zum Belaufe von 3000 . Straßburg, den 29. April 181.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. ges. Gunzert. Burguburn. Poehn.

5877 Beschluß. 1 lig g gastammer des Kaiserlichen Landgerichts unter Mitwirkung des Herrn Landgerichtedirektor Pr. Gunzert und Landgerichtsräthe Burguburu und Poehn, nach Anhörung des Berichtes des Landge⸗ richtsraths Burguburu und auf Antrag der Naiser⸗ lichen Staatlganwaltschaft verfügt die Beschlag-⸗ nahme für den Fiskus des in Elsaß . Lot ringen besindlichen Vermögens des abwesenden Kelten Jiaphael Schmitt von Bischheim, bis zum Belaufe on WMO 4 = ; Straßburg, den 29. April 1381.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Gunzert. Burguburn. Poehn.

8878 Beschluß. ; li IC eastao mmer des 2. Landgerichts, unser Mitwirkung des Landgerichtgdirektors Dr. Gunzert und der Landgerichtsräthe Burgubum und Pochn, nach Anbörung des Berichtes des Land- zerichtsraths Burguburn und auf Antrag der Kaiser. lichen Staatsanwaltschaft, verfugt zu Gunsten des Fiekus die Beschlagnahme des in Elsaß Lothrin

15880

Gunzert und der Landgerichts-Räthe Burguburu und Poehn, gerichts Raths Burguburu Kaiserlichen ; ͤ schlagnahme für den Fisfus de Lothringen befindlichen Vermögens des ab⸗ wesenden Rekruten Philipp Emil Lutz aus Straß⸗ burg und zwar bis zum Belaufe von 300) „4.

nach Anhörung des Berichtes des Land⸗ und auf Antrag der Staatsanwaltschaft verfügt die Be⸗ des in Elsaß⸗

Straßburg, den 29. April 1381. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Gunzert. Burguburu. Poehn. Beschlnß. Die Strafkammer des Kaiserlichen .. F.

Nach Anhörung des Berichtes des Land⸗ und auf Antrag der verfügt die Be⸗ des in Elsasj⸗

Fiskus,

burg, und zwar bis zur Höhe von 3000 (M. Straßburg, den 29. April 1881. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Gun zert. Burguburn. Poehn.

15851 Beschluß. . Die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts, unter Mitwirkung des Landgerichtsdirekkors Dr.- Gunzert und der Landgerichtsräthe Burguburu und Poehn, nach Anhörung des Berichts des Landgerichts⸗ raths Burguburu sowie auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft 2 zu Hunsten . die Beschlagnahme bis zur Höhe von 3 6. des 6. 1 en besindlichen Ber⸗ mögens des abwesenden Rekrüten Julins Bocken⸗ heim aus Straßburg. ö Straßburg, den 29. April 1851.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer.

gez. Gunzert. Burgnburn. Poehn. Beschluß.

Die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts; unter Mitwirkung des Landgerichts⸗-Direktors Dr.- Gunzert und der Landgerichts⸗Räthe Burguburu und Poehn, nach Anhörung des Berichtes des Lnid= gerichts⸗Raths Burguburu, sowie gaf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft verfägt zu Gunsten. des Fiskus die Beschlagnahme bis zur Höhe, von= ö n des in Elsaß Lothringen befindlichen Vermögens des abwesenden Rekrteten Peter Hoff meister, genannt Ringel, aus Straßburg. Straßburg, den 29. April 185.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. ge. Gunzert. Burgubu rn. Poehn.

10882] M

15883 chluß. . , ier ganteag der rn g., Staa taanwal gchaft und nach Anhörung des Berichtes des Landgerichts Raths Burguburu, verfügt die Straflammer. unter Mitwirkung des y— Landgerichte Direkaer Dr. Gunzert und Lan gerichte. Räthe Burgubirn, und Pochn, die VBeschlagnahme für den Fiöükusz des Vermögeng. des aawese nden Ktekruten Uloyns Rothfritsch von Fessenheim, bie zum Ver laufe von 3009 . .

Straßburg, den 29. Anril 1851.

Kaiserliches Landgericht, Straslammer.

ges. Ganzert. Vurguburn. Poehn.

5884 Beschlu⸗. lige tasᷣammer des . Landgerichts, unter Mitwirkung des Landgerichts. Direltors Pr. Gunz erĩ und der Jandgerichts - Näthe Burgubnrn und Poeszn, nach Anbörnng des Berichtes des Land- erichtä⸗Raths Burguburn und auf Antrag der KaolJ⸗ eesschen Staatsanwaltschaft verfügt die Veschlag- zahme für den Fiskus des in Eile r ihn n vesindlichen Bermögens ders abwesenden Recrnten

en besindsichen Vermögens des abiwesenden Re—

ruten stoph Lndwiß deiutz aus Brößingen. und jwar bis zur Höhe von Me . Straßburg, den 29. April 1881.

Raiser liches Landgericht, Strafkammer.

org Seinrich n m geboren zu orulino ir wohnhaft in Mattstall und zwar Vis zum Belaufe von 3000 , Straßburg, den 29. April 1281. Kaiserliches Landgericht, Straflammer. Burgubnru.

geJ. Gunzerl. Burguburn. Poehn.

und behandelt werden wird, seine ihrer Eristenz nach

pes. Gumzert. Voehn.