1881 / 115 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt. Zech, Major vom Stabe des Ingen. Corps und Ingen. vom Platz in Stralsund, als Oberst⸗-Lt. mit Pension und seiner bisher. Uniform der Abschied bewilligt. Kemmerich, Pr. Lt. à la snits der 4. Ingen. Inspekt, ausge— ie. und zu den Res. Offizn. des Garde⸗Pion. Bats. über getreten. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 14. April. Ki Becker, Ser. Lts. von der Res. des Inf. Regts. 36 41, ö Matern, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats' *r. 33, Larz, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 44, als Pr. Lt. mit seiner bisher. Unif, Kanter Hauptm. von der Landiw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 5, mit feiner bisher. Unif, Rahn, Sec. Tt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regiments Nr. 43, als Pr. Lieutenant v. Zöltowski, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats“ Landw. Regts. Nr. 14, Rätti g, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 34, mit der Landw. Armee⸗Unif., v. Puttkamer Hauptm. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landiv. Regts. Nr. 45. mit seiner bisher. Unif,, Nie tner, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 60, mit der Landw. Armee⸗Unif. Vollmer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Ref. Landw. Regts. Nr. 35, mit der Landw. Armee⸗Unif, Thiel, Weber J., Sec. Lts. bon der Landw. Kay, desselben Regts, Riemann, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. il, Voigt, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 64 mit seiner bisher. Unif, Schall, Pr. Lt. von der Landw. Inf! desselb. Bats. mit der Landw. Armee-Unif, Mundt, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselb. Bats., als Pr. Lt. mit der Landw. Ärmee— Unif,, Schmidt J, Pr. Et. von der Landw. Kav. des Res. Landw. Bats. Nr. 36, Kuntze, See. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regt Nr. 71, v. Breitenbauch, Rittm. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 72, mit seiner bisher. Unif., Landau Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bataillons Landw. Regtg. Nr. 4, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee-Uniform, Böhme, Hauptmann von der Landwehr-Infanterie des 2. Bats Landw. Regts. Nr. 11, mit seiner bisherigen Unif, Vormann JJ. Sec. Lt., von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Rr. 15, Math se, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des J. Bats. Landw. Regt Nr. 25, mit der Landw. Armee⸗Unif, Steynes, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 65, Boiffer se 6 von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 40, mit einer bisherigen Unif, Sardemann, Sec. Lt. von der Landw. Inf. dess. Landw. Regts, der Abschied bewilligt. Sch ultzky, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 2. Bats. Landw. Negts. Nr. 25, aus allen Militärverhältnissen entlassen. Flemming, Sec. Lt. von der Ref. des Inf. Regts. Nr. 21, Wen torp, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, als Pr. Lt., Bettcher, Pr. Lt. von. der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. Fh, mit der Landw. Armee⸗Unif,, Füller, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. Si, Dres ler, Hauptm. von der Landw. Inf, des 2. Bats, Landw. Regts. Nr. sz, mit seiner bisher. Unif., Pei ers, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bat. Landw. Regts. Ur. 83, mit der Landw. Armee⸗-Unif., Tietz, Pr. Tt. von der Landw. Inf. des J. Bats. Landw. Regts. Nr. 95, Schu n ke, Sec. Lt. von der Landwehr-⸗Infanterie des 2. Bats Landwehr-Regiments ir. gõ, Vong t. Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Negts. Nr. 9c, Kolsch, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts, Nr. II5, mit der Landw. Armee⸗Unif,, Hauß, We— ber 1II., Pr. Lts. von der Landw. Inf. desselb. Bats.,, Nodnagel Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselb. Bats, Lucius, Pr. ct. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 118, Haber⸗ 0 rn, Rogh s, Ser. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. RVegts. Nr. 111, Fischer, Finck, Streb, Pr. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 113, der Abschied bewilligt. Frhr. v, Sl den eck, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des J. Bals. Nr. 13 Metzenthin, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 98, mit der Landw. Armee⸗UÜnif, Sch midt, Pr. gt, von den Landw. Jägern des 2. Bats. Landi. Regts. Nr.“? Ehrentreich, Sec. Lt. von den Landw. Jägern des Ref. Landw. Hats Nr. S0, beiden mit der Landw. Armee⸗-Unif, Berger, See. gt. von der Landw. Feld-Art. des 2. Bats. Landw. Regt. Nr. I7, Rach w, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 18, als Pr. 6 Petersen I., Pi. Lt. von der Landw. Feld-Artillerie des 24 ataillons Landwehr⸗Regiments Nr. 84, Krebs, Seconde⸗ Lieutenant von der Landw. Feld⸗Art. des J. Bats. Landw. Regts. Nr. 113, Piekenbrock, Sec. Lt. von der Landw. Fuß⸗Ärt. des LBats. Landw. Regts. Nr. 13, Menzel, Sec. Lt. von der Landw. FJuß-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Rr. 23, als Pr. Vt, Reimer, Hauhtm. von der Landw. Fuß-Art. des J. Bats. Landw. Regts' Nr. 24, als Major mit seiner bisherigen Uniform, Blanchard Fer. t. von der Landw. Fuß⸗Art. des 2. Bats. Landw. Rentz. Nr. 2, Mo h rhag en, Hauptm. von der Landw. Fuß⸗Art. des Res. Landw. Bats. Nr. 36, mit seiner bisherigen Uniform, Ertelt, See. Lt. Bon der Landw. Fuß-Art. des J. Bats. Landw. Regts. Nr. cn i. Lt. w ,, ,. Uniform, Plaß, Sec. Ct. von der Lo Fuß⸗Art. 5 8 98 3 3 Ar 76 * 375 ** en alu rt. des 1. Bats. Landw. Regis. Nr. 76, der Abschied Abschieds 4 r Banerische Armee. Rien e. . gungen,. Im aktiven Deere. ei, Hen. Major, Sektionschef bei der Insp. des und der Festungen, in Genehm. n zur Disp. gestellt. 8. Mai.

6. Mai. he ; Ingen. Corps seines e r, n,. mit Pension J t Hartmann, Ser; Lt. des 6. Chev. egg, auf Nachsuchen zur Reserve des 2. Ulan. Rete. en. d. M gi. Frhr. v. Pflum mern auf Fisenburg, Sec. Lt. A ja suite f. E. unter Lie Offiziere a. D. mit der Erlaubniß zum Tra— gen der Unif. des Inf. Leib⸗Regts. und unter Verleihung des Charak⸗ ters als Pr. Lt. eingereibt. 11. Mai. Raßall. pens. vorm Ober Lt, als Pr; Lt. unter die Sffizlere a. D. init der Grlanbniß zum Tragen der Unif. des vormal. 2. Kür. RNentz. wiedereingereiht.

XIII. (stöniglich Württembergisches) Armee Corps. a Ernennug gen, Beförderungen und Verfeßungen. Im aktiven Heere. 10. Mai. Prätorius, Sec. et, im Inf Regt. Nr. Jä6ß, in das Ulan. Regt. Nr. a versetz— it (. Im Beurlgubtenstande. 190. Mai. Burkardt, Sec. Lt. von der Landw. Art. des 2. Bats. Landnw. Regts Nr. 121 Barciß, See. Lt, von der Landw. Art. des J. Bals. Landw Rent. Nr. 124 Hahn, Sec. Lt. von der Landw. Art des Vat. Lan mw. Regts. Nr. 121, zu Pr. Lts. befördert. 5, ,,

Abschiedsbewilligungen. Ma i. Haberer, Major und Bates. Commandeur im Inf. Regt. Nr. 123, mit Pens. und mit der Regté. Unif, Raisch, Nasot nnd etatsmäß. Stabsofsiz. im Gren. Regi. Rr. 123, mit Penf. und mit er Regis. Unif. zur Digp. gestellt. v. Kemnitz, See. Lt. im Juf. Regt. Nr; 126, behufs Uebertritts in Königlich preuß. Dienste, der Wich h rewilligt. Kaupe, Sec. Lt. la aujte des lan. Regts. . wegen Ganzinvalidität aus allen Militärverbältnissen ent⸗

en.

. 1 ö. Im Feu nl aubtznstande, 109. Maj. Kuhn, Pr. Lt. der ej. des ren. Regts. Nr. 123, Ba ither, Ser. Vt. von der Landw Inf. des 2. Bats. Landw. Regte. Nr. 121, Oelschlaege r. Sec. Landw. Regts. Nr. 122, der

Im aktiven Heere. 10.

Lt, von der Landw. Inf. des J. Bats Abschied bewilligt. ö

Aichtamtliches.

Berlin, 16. Mai. der gestrigen (142) Sitzun

zweite Berathung des Entwurss Erhebung der Braustener ein.

Preu ien. laufe der die

Im weiteren Ver⸗ trat der Reichs tag in eines Gesetzes wegen Der Bundeslommissar,

klärte, was die bei der ersten Lesung erhobenen Bedenken be— treffe so möchte er zunächst auf die Behauptung des Abg. von Lerchenfeld, daß die Erhöhung der Reichsbrausteuer auf die der Brausteuergemeinschaft nicht angehörenden Staaten Bayern Württemberg, Baden und Elsaß⸗Lothringen wie eine direkte Steuer wirken würde, auf 8. 47 des Gefetzes verweisen wonach die Mehreinnahmen aus der Brausteuererhöhung ben betheiligten Ein zelstaaten zugewiesen würden. Aber selbst wenn diese der Reichs kasse verbleiben würden, würde doch immer nur eine Verminderung der Matrikularbeiträge jener Staaten die Folge sein. Die Interessen dieser Staaten würden durch die Annahme dieses Gesetzentwurfs nicht verletzt werden, zumal derselbe Elsaß- Lothringen in die Steuergemeinschaft hineinziehen wolle. Was nun den Umfang des Branntwein— genusses im Gebiete der Brausteuergemeinschaft betreffe, so seien aus bekannten Gründen genauere Angaben hierüber' un— möglich, man veranschlage sie bochgegriffen durchschnittlich auf 5 Liter Alkohol pro Kopf jährlich. Der Abg. Dr. Mendel habe Zahlen angeführt, u. A. daß in der Provinz Posen 34,81 Branntwein auf den Kopf der Bevölkerung konsumirt wür⸗ den. Unter der Vorausfetzung, daß 50 prozentiger Brannt⸗ wein gemeint sei, würde dies der Berechnung der Brannt— weinproduktion in jenen Gebietstheilen entsprechen. Mit Rücksicht auf die große Ausfuhr von Branntwein und auf den starken Verkehr zwischen den einzelnen Län— dern und Proyinzen in dem gemeinsamen Steuergebiet könnten doch die Produktion und Konsumtion der Mengen der einzelnen Territorien auch nicht annähernd als übereinstim— mend gelten. In Bezug auf die Wechselwirkung zwischen Bier⸗ und Branntweingenuß ergebe sich nun allerdings die vergleichende Betrachtung, daß neben dem höheren Biergenuß ein geringerer Branntweingenuß und umgekehrt einhergehe. Dieses Verhältniß habe auch Einfluß auf die Steuerbelastung. In Bayern, Württemberg und Baden, wo bei einer höheren Bier besteuerung ein niedrigerer Branntweingenuß herrsche als in der Gegend der Brausteuergemeinschast, gehe dennoch der Biergenuß weit über das Maß desjenigen in der Brau— steuergemeinschaft hinaus, während der Branntweingenuß er— heblich zurückgeblieben fei. In Dänemark sei bas Bier steuerfrei, während der Branntwein ebenso hoch bestenert werde, wie in Deutschland und dennoch blelbe der Bier— konsum dort weit hinter dem deutschen zurück und der Branntweinkonsum betrage ca. 9 1 Alkohol pro Kopf. Aehnliche Beispiele böten Belgien, die Niederlande und Eng⸗ and Daraus gehe hervor, daß auf den Umfang des Bier— und Branntweingenusses andere Faktoren sehr viel stärker be—⸗ stimmend einwirkten als die Höhe und das Verhältniß der Steuerbelastung, und deshalb werde die Erhöhung der Neichs⸗ brausteuer eine erhebliche Veränderung darin nicht hervor— bringen, zumal diese Steuer immer noch die niedrigste Brau— steuer sei. Nun sei hervorgehoben worden, daß gerade in dem Gebiete der Brausteuergemeinschaft der daselbst herr⸗ shende übermäßige Branntweingenuß, der durch den wachsen— den Bierkonsnm etwas herabgemindert sef, durch“ die Steuererhöhung wieder steigen werde. Dies selbst zu⸗ gegeben, so werde doch das Bier nicht ausschließlich in den Klassen der Bepölkerung, in welchen ein starker Brannt— weingenuß herxsche, getrunken, so daß in weiten Kreisen eine eventuelle Vermehrung des Branntweingenusses gar nicht eintreten könne; Was die Dienstboten und Tagelöhner be— treffe, so erhielten sie nicht selten das Bier als Theil des Lohnes vom Arbeitgeber oder es werde hier gewöhnlich ein ganz schwaches Getränk konsumirt, von welchem der Hektoliter bei einem ganz geringen Malzgehalt nur mit 40 = 48 Pf. durch die Steuererhöhung getroffen werde. Was die Brauerel⸗ industrie betreffe, so sei in den Motiven eingehend ausgeführt, daß dahingehende Befürchtungen für begründet nicht zu erachten n. Der Abg. Dr. Mendel habe auf das Beispiel der Pfalz Bezug genommen und unter Anführung von Zahlen bemerkt, daß sich in den Motiven davon nichts finde. Diese fänden sich allerdings nicht darin, weil sie falsch seien, dagegen seien die richtigen amtlich ermittelten mitgetheilt worden und demnach seien in der Pfalz Ende 1878 21 Brauereien im Betrieb gewesen, Ende 1859 264, 1880 245. Die Hetriebseinstellungen seien aber nach amtlicher Auskunft zum großen Theil nicht durch die Einführung refp. Erhöhung des Malzaufschlags, sondern durch andere Verhältnisse verursacht worden und handele es sich meist um sehr unbedeutende Brauereien. Der Malzverbrauch der Brauereien in der Pfalz sei von 385 000 hl 18.9 auf 290 000 hi Iss0 gestiegen, also was Abschreckendes schienen ihm die Vorgänge in der Pfalz nicht zu enthalten. Die Möglichkeit der Be⸗ e, re, . einiger kleinerer Brauereien sei ja zu⸗ zugeben, das wäre zu bedauern, aber eine Schädigun der Verpꝛodaltign würde darin nicht zu sinden i 96 das Bier dieser Brauereien sei ein sehr mittel mäßiges. Aber würde nicht die vielfach dringend befürwortete Erhöhung der Branntweinsteuer nicht auch die Existenz einer Anzahl kleine— rer Branntweinbrennereien gefährden? Wenn der Abg. Men⸗ del erwähnt habe, daß es in der Pfalz den Brauern unmön— lich gewesen sei, den Malzaufschlag auf die Konsumenten ab⸗ zuwälzen, so würde das nur beweisen, daß unter Umständen das Brauereigewerbe auch ohne Steuerabwälzung prosperiren könne, da der Bierkonsum in der Pfal; im Steigen begriffen sei. Jedenfalls seien wesentliche Nachtheile nach keiner Rich⸗ tung hin zu erwarten und die Nachtheile würden jedenfalls , . 8 durch den Fortschritt, welcher müttelst der rmehrten Einnahme auf dem Wege der Steuerref = möglicht werden würde. . 22 n ,. n Der Abg. Dr. Witte (Mecklenburg) bemerkte, es handele sich hier keineswegs darum, ob die Erhöhung der Brausteuer überhaupt verworfen, sondern ob sie nur in Verbindung mit einer gleich eitigen Neform der Branntweinsteuer angenommen herben solle. Seine politischen Freunde verträten die letztere Ansicht und beantragten aus diesem Grunde, die Vorlage auch in dieser Session abzulehnein. Der Vorredner habe zwar eine Menge von Zahlen angeführt, um zu beweisen, daß ein direkter Jusammenhang zwischen dem Bier⸗ und deni Branntwein konsum nicht stattsinde; mit Zahlen lasse sich ein solches Verhältniß aber überhaupt nicht nachweisen und“ alle Sa! weistandige sprächen eine entgegengesetzte Ansicht aus. Das derdienstvolle Buch des Pr. Var erklaͤre ganz guszrsictich daß der Genuß des Vieres die beste Waffe gegen den Branntweinkonsum und jede Erhöhung der Biersteuer eine indirekte Begünstigung des Yranntwein— genusses sei. Ganz in demselben Sinne sprächen sich Nosenthal u. A. aus. Der Abg. von Below hehaupte aller dings, daß der Preis des Bieres sich keineswegs durch die

Geheime Reg.Rath Boccius, leitete die Debarte ein, indem er er⸗

Steuer erhöhen müsse, das Beispiel Bayerns aber, wo seit

gestiegen sei und den Konsum bereits nicht unwesentlich ge— schmälert haben solle, beweise die Unrichtigkeit . h sr. tung. Die Vorlage werde durch die Nothwendigkeit einer prinzipiellen Reform der indirekten Steuern begründet, aber trotz aller gegentheiligen Versicherungen des Reichskanzlers müsse er entschieden bestreiten, daß die dem Reichstage vorge⸗ legte Reform eine systematische sei. Man greife beliebig einzelne Objekte heraus, die man mit höheren Steuern belasten wolle, während andere, der Reform viel drin⸗ gender bedürfende Steuern unberührt blieben. Als eine solche sei bereits wiederholt die Branntweinsteuer bezeichnet worden, deren gegenwärtiges System vollständig ungerecht sei und eine Prämie für eine verhältnißmäßig kleine Zahl von Gewerbetreibenden enthalte. Er erkenne gern an, daß dieses System der Raumlesteuerung seiner Zeit fördernd auf das Brennereigewerbe eingewirkt habe, und daß die in Folge dessen gemachten Fortschritte sehr bedeutend gewesen seien, gerade in Folge dessen aber werde in allen Kartoffelbrennercien cine erheblich größere Menge von Spiritus gewonnen, als bei der Berechnung der Exportbonifikation angenommen worden sei, so daß die Brennerei sich von der Grundlage des Gesetzes mehr und mehr entfernt habe und der Zweck des letzteren nicht mehr erreicht werde. Dadurch, daß in den grö⸗ Feren und besser eingerichteten Fabriken 1116 bis 12 Proz. Spiritus gezogen würben, sei der Staat genöthigt, erhebliche Exportprämien zu zahlen. Der Abg. von Below habe darauf hin⸗ gewiesen, daß ohne eine Schädigung der Landwirthschaft eine Aenderung des jetzigen Zustandes nicht möglich sei, und daß der deutsche Landwirthschaftsrath sich entschieden gegen jede Erhöhung der Branntweinsteuer ausgesprochen habe. Eine Er⸗ höhung der Maischraumsteuer würde allerdings die bestehende Ungerechtigkeit nur vermehren, eine solche habe er aber auch niemals verlangt. Was er fordere, sei eine Reform des Be⸗ steuerungssystenis, denn nur die , ,,. führe zu einer wirklich gerechten Belastung; alle Erfahrungen, welche man hier und in den übrigen Ländern mit anderen Arten der Besteue— rung gemacht habe, bestätigten dies. Man behaupte, die kleinen landwirthschastlichen Brennereien würden unter der Fabrikat⸗ steuer erheblich leiden; aus dieser Behauptung müßte man schließen, daß der Brennereibetrieb sich unter dem gegenwär⸗ tigen System sehr wohl befände, dies sei aber durchaus nicht der Fall. Innerhalb des Zeitraums von 1872 bis 1879 hätten sich die Brennereien, welche einen jährlichen Steuerertrag unter 600 6 brächten, von 505 auf 321 vermindert; die Zahl der Brennereien von 609 bis 6096 S6 Steuerertrag sei von 1085 auf 618, und die Zahl derjenigen von mehr als 6000 Steuerertrag von 25 auf 6 herabgegangen. Im Ganzen habe also die Zahl der Brennereien in dem genannten Zeitraum sich von 1619 auf 945 vermindert. Bereits im Jahre 1869 hatten die Negierungen beim Norddeutschen Reichstage eine Vorlage wegen Einführung einer fakultativen Fabrikatsteuer ge⸗ macht, mit Rücksicht auf den voraussichtlichen Ausfall aber gleichzeitig eine Erhöhung der Steuer beantragt. Der Nieichstag habe diese Erhöhung damals abgelehnt, habe sich jedoch mit der fakultativen Fabrikaisteuer einver- standen erklärt, und gerade der Abg. Günther (Sachsen), der sich jetzt gegen jede Aenderung des bestehenden Zustandes straͤube, sei es gewesen, der damals mit Lebhastig⸗ keit für die Fabrikatsteuer eingetreten sei und alle Befürchtungen für die landwirthschaftlichen Brennereien als unbegründet er⸗ klärt habe. Seit jener Zeit hätten die Regierungen leider jeden Versuch einer Reform des Branntweinbesteuerungssystems auf⸗ gegeben. Aehnlich wie mit der Branntweinsteuer verhalte es sich mit der Rübenzuckersteuer. Im vorigen Jahre sei ein Quantum von mehr als 1 700 000 Ctr. Zucker exportirt und für diesen Betrag eine Ausfuhrvergütung gewährt worden. Berechne man nach denselben Sätzen den Zucker, welcher aus dem Quantum der versteuerten Rüben im Inlande hergestellt werden könne, so würde bei einer solchen Ausfuhr für den inländischen Konsum gar nichts übrig bleiben. Man komme auf diesem Wege in Deutschland zu demselben Nesultat wie DOesterreich, wo einmal eine Million Gulden mehr an Export— bonifilation gezahlt sei, als an Steuern selbst eingekommen sei Jedenfalls gehe man, wenn man nicht bald an eine Nesorm der Besteuerung dächte, Zuständen entgegen, unter denen er nicht Finanz⸗Minister des Deutschen Reiches sein möchte, Er habe vor einiger Zeit dem Bundesrathe und dem Neichetage ziffermäßige Angaben eines zuverlässigen Mannes vorgelegt, die neuerdingZt auch von anderer Seite bestatigt würden und die, wenn sie auch nur annähernd der Wirk— lichkeit nahe, kämen, erschreckende Perspeftiven eröffneten. Die Melassebrennerei sei durch das jetzige Steuersysten und durch die außerordentlichen industriellen Fortschritte, welche in der Entzuckerung der Melasse gemacht seien, schwer geschädigt, ja zur Aufgabe seiner Thätigkeit verurtheilt. Er habe sich, deshalb erlaubt, dem Reichskanzler den vor einiger Zeit in einer Ver sammlung Industrieller hier gefaßten Beschluß u unterbreiten, daß unter den vorliegenden Umstän⸗ den ein Nothgesetz erlassen würde, welches den in der Melasse enthaltenen zur Entzuckerung koimnenden Zucker mit einer Steuer belege. Nicht aus Vorliebe sür cine neue Steuer, sondern aus den wichtigsten wirthschastlichen Gründen trete er für viesen Vorschlag ein, damit die mit großen Kosten ver⸗ bundenen industriellen Anlagen, welche auf Grund der jetzigen n g nur n hl ch Dasein sristeten, wieder auf⸗ läben könnten. Er schließe mit einer Wiederholung sei Bitte, die Vorlage abzulehnen. an, .

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundes rath Staatssekretär des Neichsschatzamtes Scholz das Wort:

Meine Herren, auf die einleitende Bemerkung des Herrn Vor— redners möchte ich mir erlauben zu erwidern, daß 9 6 . gerechtsertigter Angriff, eine nicht gerechtfertigte Gegenaus führung ist daß man, wenn Seitens des Regierungstisches gegentiber gewsssen' all gemeinen Behauptungen, die aufaeste lt worden sind, nun mit einem ahlenmqßigen Material die Frage beleuchtet wird, dann sagt, solche Sätze seien nicht durch Zahlen zu beweisen; Sachverständige hätten Nas ausgeführt, und man glaube den zahlenmäßsgen Ausführungen des Regierungztisches gegenüber sich auf eine nochmalige Verlesung zwar schöner, aher doch nur allgemeiner Sätze berufen zu können, die in früheren Berathungen schon verlesen und von einem Standpunkte aus WeJeben sind, der jedenfalls nicht die Ueberschau gehaßt hat, von dem diese Zahlen gegehen sind. Ich glaube, es kann nichts beredter und klarer gegen die Behauptung sprechen, daß die Erhöhnng der Brau⸗ steuer den Branntweingenuß vermehren würde, als die Ausführungen, die der Herr Regierungs kommissar vorhin gemacht hat, und ich möchte biiten da dech die Autorität des Werkes von Pr. Baer und ciner im Grscheinen begriffenen Schrift von Nosenthal, wenn ich recht gehört habe, nicht zu, hoch anzuschlggen. Ich glaube quch, daß der Derr Vortez ner e mit dem hygienischen GCinwand nicht so ernst gemeint bat, wie nüt dem folgenden Tbeil seiner Rede, der dahin ging, daß er in den Bestrebungen der Reichsregierung nichf eine wirkliche Reform der

de Erhiöhung der Steuer auch der Preis des Vieres erheblich

indirekten Steuern finden zu können glaube, sondern ein mehr zufãlligeg

Herausgreifen bequemer Objekte, ein Zurückstellen, ein Vernachlässigen

wenden

schwierigerer, aber der Regelung dringender bedürftigen Gegenstände. Ich glaube, meine Herren, dieser Vorwurf ist ungerecht. Es ist von Seiten der Reichsregierung in keinem Stadium der Verhandlungen Jesagt worden, daß nicht auch ihrerseits eine Erhöhung der Steuer von Branntwein und Zucker ins Auge gefaßt werden muͤsse, daß die nicht auch demnächst den Reichstag zu heschäftigen, haben solle nach der Auffassung der Regierung. Es ist keineswegs verkannt und bestritten wenn ich mich zunächst gegen die PBemerkung des Herrn Vorredners zu der Branntweinsteuer w darf —, daß das jetzige Aufkommen von dieser Steuer ein an sich befriedigendes nicht ist. Die Regierung Fat früher schon Verfuche gemacht, in dieser Richtung bessere Wir⸗ kungen herbeizuführen; sie ist auf den Wunsch, der zunächst im Schooß des Bundesraths hervortrat, eingegangen, die höhere Be⸗ ffeuerung des Branntweins den Einzelstagten in der Form der Schanksteuer zu überlassen. Welchen Erfolg diese Schritte im Preußischen Landtage gehabt haben, brauche ich nicht weiter auszu— führen. Ich will auch nicht sagen, daß nicht die Möglichkeit sich bietet, zu dem Gedanken zurückzukehren, die Form der. Schanksteuer nun als eine einheitliche für das Reich in anderweitige Erwägung zu ziehen und anderweitige Versuche auf diesem Wege zu machen. Der Herr Vorredner hat zwar gesagt, er wolle heute nicht über die räationellste Form der Branntweinsteuer sprechen, er selbst sei sich vollkommen klar darüber; aber ich glaube, er hat von dieser Klarheit uns soviel mitgetheilt, daß wir die Fabrikatsteuer als dasjenige an⸗ sehen können, was seiner Meinung nach das xichtige ist. Ich habe während seiner Rede aus den mannigfachen Zurufen aus dem Hause gehört, daß man diese Klarheit des Herrn Vorredners auch hier nicht als eine solche ansieht, die auf allen Seiten getheilt wird, im Gegentheil, es ist das eine der streitigsten Fragen; doch bin ich mit dein Herrn Vorredner vollständig einverstanden, wenn er sagt: es muß der Weg gefunden werden, um zu einer besseren wirksameren Besteuerung des Branntweins zu kommen, ohne die In teressen per Landwirthschaft zu schädigen. Grade wegen dieser Schwierigkeit hat die Sache nicht in einer so glatten und schnellen Weise erledigt werden können, wie es an sich wünschenswerth, wäre nd vom Herrn Vorredner offenbar gewünscht wird. Daß darin ein prinzipielles Beiseiteschieben, ein dauerndes Zurückstellen läge, muß ich bestreiten. r; . Der Herr Vorredner hat dann den Zucker in den Kreis seiner Betrachtung gezogen, und ich gebe ihm zu, daß die Erscheinungen der neuesten Zeit bei der Zuckersteuer, wie ich das auch schon bei früheren Gelegenheiten in dieser Session zweimal hervorgehoben habe, zur ernstesten Aufmerksamkeit auffordern; ich kann die Versicherung hinzufügen, daß die Regierungen ö Gegenstande fortgesetzt ihre Aufmerksamkeit widmen. Es hat sich allerdings die von keiner Seite pvorausgefetzte Thatsache ergeben, daß, während im letzten Rechnungs⸗ jahre die Rübenmenge, die zur Versteuerung gelangt ist, im Verhãlt⸗ niß von etwa 1:1 gegen das vorige Rechnungsjahr gewachsen ist die Zuckerausfuhr im Verhältniß von etwa 1: 3 gegen das vorige Rech— nungsjahr gewachsen ist. Es hat dies zunächst auf die Reichskasse den bedauerlichen Einfluß, daß statt des im Etat für. 1880 / 81 angesetzten Ertrages der JZuckersteuer von 46780 700 (6 bis jetzt an Ist⸗Ein⸗ nahme für das Rechnungsjahr 1880 / 81 nur 28 775 108 1 nachgewiesen sind, so daß wir, wenn auch bis zum Finalabschluß noch einige Ab⸗ änderungen eintreten werden, immerhin ein Defizit bei der Rübenzuckersteuer von etwa. 18 Millionen Mark haben wer— den. Es ist das an sich schon eine bedauerliche Thatsache, und wie ich in der 17. Sitzung die Ehre hatte, schon darauf aufmerksam zu machen, daß von dem Ergebniß der Rübenzuckersteuer im abgelau⸗ fenen Jahre überhaupt das Abschlußresultat der Jahresrechnung ab⸗ hängig sein würde, so kann ich heute nur hinzufügen: wir werden da⸗ nach das vorige Rechnungsjahr zweifellos mit einem recht erheblichen Defizit abschließen. . . Ich ih nun nochmals hervorheben, daß die Absicht, bei der Reform der indirekten Steuern auch Branntwein und Zucker in ernste Erwägung zu ziehen, noch weiterer Vorbereitungen bedarf, daß ein Resormplan für diese jetzt nicht fertig ist, auch für diesen Reichstag nicht bat fertiggestellt werden können bei der ganzen Konstella— tion der Verhältnifse, die bis dahin obgewaltet haben. Es wird sich auch weiterhin erst zeigen müssen, ob überhaupt nach dem Ausfall der nächsten Wahlen die Regierung hoffen darf, auf dem von ihr beschrittenen Wege durch eine Reform der indirekten Steuern zu einer Erleichterung der direkten Steuern zu gelangen, hoffen darf, von der Nation unterstützt zu werden; denn sonst sind alle die schwierigen und zeitraubenden Arbeiten umsonst, und ich glaube nicht, meine Herren, daß ein guter Anfang damit gemacht ist, wenn Sie die Braustenererhöhung blos aus hygienischen oder ähnlichen Gründen wieder ablehnen. Die Brausteuererhöhung ist vorbereitet, in Bezug auf fie selbst, find keinerlei Anstände vorhanden, auch hei allen Berathungen in diefem Hause sind gegen sie an sich keinerlei erhebliche Anstände geltend gemacht; ich erinnere daher gern wieder an die Ausführungen des Hrn. Abg. Richter (Hagen), der schon im vorigen Jahre gesagt hat; es sei vielleicht im diplomatischen Verkehr zulässig, Jemanden dilatorisch u behandeln, man solle aber keinen großen Gen erkcbetrich dilatorisch behandeln. Das sage ich besenders den Herren, die die Brausteuererhöbnung nicht um ihrer selbst willen, sondern nur aus absests liegenden Rücksichten, im Hinblick auf ihre Forderung einer wesentlichen Erhöhung der Branntweinsteuer ablehnen, wollen. Meine Herren, die Brausteuer kommt wieder. Wollen Sie es auf sich nehmen, das Braugewerbe nicht bald in eine neue desinitive Ord— nung übergehen zu lassen, blos um anderer diesem Gewerbe fern lie⸗ gender Interessen willen? es deshalb dilatorisch behandeln? Ich möchte bitten, sasfen Sie solche Rücksichten auf sich beruhen; wir werden auf dem Wege der Erhöhung der Abgaben auf Branntwein uns wieder begegnen, aber lassen Sie sich nicht davon abhalten, die Berathung des Ihnen jetzt vorliegenden zum Beschluß reifen Gegenstandes durch- zuführen und die Erhöhung der Brausteuer fertig zu stellen. Der Abg. Frhr. von Nordeck zur Nabenau erklärte, wenn zur Durchführung der Steuerreform neue Einnahmen für das Neich nöthig seien, um dafür andere drückendere Steuern be⸗ seinjgen zu können und er gebe zu, daß dies der Fall sei so seien diese neuen Einnahmen aus solchen Steuern zu ziehen, welche am wenigsten die Gesammtheit belästigten und am meisten der Leistungssähigkeit der Steuernden entsprächen. Geeignet hierzu sei die Zuckersteuer, welche, wenn anders als seither veranlagt, dem Neichsfiglus ohne Be⸗ lastigung der Konsumenten über den bisherigen Er—⸗ trag ein Mehr von 24 25 Millionen zuführen würde. Obwohl nämlich die Bruttoeinnahmen aus der RNüben⸗ steuer für die Betriebszeit 1880,81 sich gegen das Vorjahr um über 2 Millionen vermehrt hätten, sei der Zuckerkonsum zurlckgegangen; der Grund für dieses Zurückgehen liege, aber darin, daß die gesetzliche Fiktion, wonach aus nge Rühen 1. Ctr. Zucker gewonnen werde, den thatsächlichen⸗ erhältnissen nicht entspräche, da in Folge des Melasse⸗ Entzuckerungs⸗ verfahrens die Produltion intensiver geworden und hierdurch ein verstärkter Export veranlaßt sei. Bei einer nach dieser Richtung hin vorgenommenen Resorm der Rübenzuckerstener werde die Erhöhung der Brausteuer sich erübrigen. Vezüglich der Branntweinbesteuerung trete er den Aunssührungen des Abg. Witte bei; er empfehle im Interesse der ausgleichenden Gerechtigkeit das Prinzip der Fabrikatbesteuerung durch— zuführen. 53 Der Abg. Reinecke gab zu, daß auch unter dem jetzigen Steuersystem die Zahl der kleineren Brennereien sich vermin⸗ dert habe; die Produktion sei aber ihrem Umsange nach um mindestens 30 Prozent . en. Mit der Einführung der Fabritatsteuer sei die preußische Regierung seit längerer Zeit

an dem Fehlen eines richtigen Apparates bis jetzt gescheitert. Seine Freunde und er verlangten für die Landwirthschaft keines⸗ wegs exzeptionelle Bestimmungen, sondern dieselben Rechte und Pflichten, wie für die übrigen Gewerbe. In diesem Sinne glaube er Namens der Mehrzahl seiner Parteigenossen die Erklärung abgeben zu können, daß sie, in Anbetracht, daß eine Mehr⸗ belastung bei den Getränkesteuern weniger die Steuerzahler treffen werde, bereit seien, für diese Erhöhung einzutreten, sofern die berechtigten Interessen des Brauereigewerbes und der Spiritusindusttie im Anschluß an die Landwirthschaft nicht darunter litten und die aus der Erhöhung entspringenden Mehreinnahmen des Reichs zur Entlastung von drückenden Steuern verwendet würden und wenn gleichzeitig jene Steuern einheitlich für das ganze Reich geregelt würden.

ein Glied aus der Kette der vom Reichskanzler inaugurirten Steuerreform, welche sich auf die Heidelberger Finanz⸗-Minister— Konferenz stütze. ͤ l sich Bayern akkomodirt an das Branntweinsteuersystem, wie es im Norddeutschen Steuerverein bestehe; Bayern habe im vori⸗ gen Jahre pure

denselben Sätzen, dasselbe gelte. In dieser Richtung sei also auch eine Einigung schon angebahnt und nur durch Beschlüsse dilatorischer Art, wie sie hier seit einigen Jahren beliebt Betreff biete der Besteuerung der Genußmittel, der Getränke die An⸗ bahnung der Einigkeit in Deutschland gehemmt, was seine

Der Abg. Uyden erklärte, die vorliegende Brausteuer sei Vielleicht in Folge dieser Konferenz habe

die Maischraumsteuer angenommen mit in derselben Weise, ziemlich akkurat

Gesetz, wie es im Norddeutschen Steuerverein

worden seien in

der Brausteuer, werde gerade auf dem Ge—

Partei ausrichtig bedauere, da es seinen politischen Freunden sehr am Herzen liege, daß auch in dieser Beziehung die Schranken, die in Deutschland bisher beständen, kuͤnftig in Fortfall kämen. Wenn er nun noch mit wenigen Worten auf das Gebiet überschweife, was besonders von dem Abg. Witte berührt worden sei, so müsse er demselben erklären, daß er wiederholt schon ausgesplochen babe, daß seine Partei eine Erhöhung der Steuer für den „Branntwein“ unter allen Uniständen zustimmen wolle, und daß seine Partei dieser Erhöhung sehr sympathisch gegenüberstehe; er und seine poli⸗ tischen Freunde verlangten nur, daß es in einer Weise geschehe, wodurch die berechtigten Interessen der norddeutschen Landwirth⸗ schast, die zum großen Theile basirt seien auf die Nebenprodukte, die bei der Spiritusbrennerei erzielt würden, in genügender Weise berücksichtigt würden, wie das auch der Abg. Witte selbst hervorgehoben habe. Es scheine ihm, daß er mit dem Abg. Witte nur noch in dem gewünschten Modus differire; seine Partei wünsche, das Getränke, den Branntwein an den Stellen, wo derselbe genossen werde, besteuert zu sehen, und nicht den Spiritus, der ja an sich kein Getränk sei, der zu einer Menge anderer Zwecke im Lande verwendet werde und nur zu einem gewissen Theile umgewandelt werde zu Getränken. Den reinen Spiritus werde seibst Jemand nicht trinken, der vielleicht dem harten Gesetz, was man gegen die Trunkenbolde hier beschließen wolle, verfallen werde. Denn Spiritus zu trinken sei überhaupt Niemand im Stande. Er habe schon früher erwähnt, daß auch die Erhebungsart von seiner (des Redners) Seite gewünscht werde, wie sie in der Vor— lage der verbündeten Regierungen stehe, zumal weil es auch die Anbahnung einer Einigkeit Deutschlands in Bezug auf die NReichssteuern überhaupt bedeute. Schließlich stimme seine Partei dem Gesetze bei, weil die Surrogatwirthschaft damit zu Ende gebracht würde. Sollte, was er sehr bedauern würde, das Votum des Hauses dahin ausfallen, daß die Brausteuer auch in diesem Jahre in dila⸗ torischer Weise behandelt werde, so könne er es nur bezeichnen denn im Allgemeinen werde ja die Berechtigung der Er⸗ höhung der Steuerintraden aus dem Bier wohl von allen Seiten zugeslanden, sie werde nur an Bedingungen geknüpft, also für den Fall, daß in diesem Jahre wiederum das Gesetz abgelehnt werde, hätten seine Freunde, die Abgg. von Below und Dr. Löwe, in Verbindung mit ihm den Gesetz⸗ entwurf betreffs des Verbots der Surrogate eingebracht, weil sie dem gesundheitsgesährlichen Zustande, der durch den Ver— rauch der Surrogate hervorgerufen sei, ein Ende machen wollten. Er bitte, das Gesetz nicht in der bisher beliebten Weise zu behandeln, sondern den 5. 1 der Vorlage anzu— nehmen.

Darauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Di⸗ rektor im Reichtz⸗-Schatzamt Burchard, wie folgt, das Wort:

Meine Herren! Daß die Regierung es keineswegs ablehnt, son⸗ dern vielmehr ernstlich darauf sinnt, höhere Erträge aus der Brannt⸗ wein⸗ und der Zuckersteuer zu erzielen, ist schon wiederholt an dieser Stelle ausgesprochen worden, ebenso aber auch, daß diese Frage nicht in eine derartige Verbindung zu den vorliegenden Vorlagen gebracht werden kann, daß man die Brausteuervorlage ablehnt, weil zuerst andere Steuererhöhungen bewilligt sein müßten; mit demselben Recht könnte von anderer Seite wenn jene anderen Vorlagen kommen würden gesagt werden, erst muß die Brausteuervorlage bewilligt werden, dann werden wir die anderen Vorlagen bewilligen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, welche Schwierigkeiten es er⸗ fahrungsmäßig hat, auf solchem Gebiet, wie der Branntwein und der Zuckerbefleuerung in kurzer Zeit eine Einigung der Landesvertre— tung herbeizuführen. Es ist zwar zu hoffen, aber dech immer nicht beftimmt, daß, wenn eine solche Vorlage an das hohe Haus heran- tritt, diefe Vorlage alsbald angenommen wird und damit auch zugleich die geforderte Voraussetzung für die Annahme der Brausteuervorlage gegeben wird. Ich möchte deshalb bitten, nicht die Brausteuervorlage mit diefen beiden Gegenständen in eine derartige Verbindung zu bringen. Ich würde mich aber nicht zum Wort gemeldet haben, wenn nicht die Ausführungen mehrerer Herren Vorredner, besonders des Herrn Ab⸗ geordneten Dr. Witte und namentlich des Herrn Abg. von

das namentlich bezüglich der Zuckersteuer. = der Ort, auf diese Fragen detaillirt einzugehen; ich unmoglich, zwei so hoch wichtige Fragen lage gründlich und erschöpfend zu beleuchten. auch nach meiner Auffassung diejenigen Angaben und

welche aus der Mitte des hohen Hauses in Lieser

hung vorgetragen sind, einer eingehenden Begründung behrt. Der Hr. Abg. Dr. Witte hat aber 1 auf eine Druckschrift, die den Herren durch die Post ode sonst zugegangen sein wird, aber nicht unterschrieben ist und es sst wohl in der That kaum angezeigt, auf die detaillirte, Berechnungen in dieser Schrift hier einzugehen. Ich beschränke mi! desbasß darauf, aus voller Ueberzeugung zu sagen, daß die Berech nungen, wie sie dort gegeben sind, sehr einer Berichtigung hedürser

Deshalb

meiner Ansicht nach in diesem Maße nicht eintreten werden.

Fundamente, und hierüber sind die Angaben der Schrift viel zu wei gebende. Wodurch das Bild aber so qußerordentlich schwarz gefarb

x Nordeck meiner Ansicht nach das Bild doch gar zu düster malten. Es gilt Es ist gewiß nicht hier halte es für ganz hier aus Anlaß dieser Vor⸗ haben Daten, Bezie⸗

ent⸗ auch Bezug genommen oder

und auf Voraussetzungen beruhen, die eintreten können, die aber Diese heiden Fragen: wie viel Zucker wird bis zum Schluß des laufenden Betriebs jahrs eingeführt und wie viel ausgeführt, bilden die wichtigen

dieser aus der Melasse gewonnene Zucker gar nicht zur Besteuerung elange, und bei der Berechnung des Konfums pro Kopf der Bevöl⸗ erung nicht zur Anrechnung komme. Das ist aber meines Erachtens in dieser Allgemeinheit nicht richtig. Es ist die gesetzliche Verpflich⸗ tung der Skeuerbeamten, daß sie in den Rübenzuckerfabriken allen Zucker anschreiben müssen, der dort gewonnen wird, also auch den Zucker, der dort aus Melasse erzielt wird. Nur für zwei Fabriken trifft das, was in der Denkschrift steht, zu, nämlich für die beiden Fabriken, die nicht Rohzuckerfabriken sind, sondern sich damit beschäf⸗ tigen, aus Melasse, die in Zuckerfabriken gewonnen ist, Zucker zu gewinnen. Diese Fabriken sind gesetzlich nicht verpflichtet, Angaben über ihren Zuckergswinn zu machen, und von diesem Recht haben sie auch Gebrauch gemacht. Ich will die Zahlen, die in der Schrift über den Zuckergewinn jener Fabriken stehen, nicht anzweifeln, sie mögen richtig sein, es kommt aber noch ein anderes Moment hinzu, das ihre Bedeutung abschwächt. Diese Fabriken verarbeiten nicht blos Melasse, sondern Melasse gemischt mit Rohrzucker. In welchem Verhältniß gemischt wird, sagen die Fabriken nicht; daß sie aber ziemlich erhebliche Mengen Rohzucker zu Hülfe nehmen, scheint mir zweifellos. Nimmt man das aber an, so gewinnen sie nicht den Zucker aus Melasse allein, sondern zum erheblichen Theil auch aus Rohzucker, und dieser Rohzucker erscheint in der Statistik in der Menge des erzeugten Zuckers. Ich will in die Details nicht weiter eingehen, sondern nur da—⸗ mit zeigen, daß in der That die Angaben der Schrift doch einer sehr sorgfältigen Prüfung bedürfen. Es ist behauptet worden, daß wir bei der jetzigen Form der Zuckerbesteuerung in sehr erheblichem Maße geschädigt würden, der Hr. Abg. von Nordeck hat den Betrag auf 25 Millionen beziffert. Ich glaube, daß das denn doch außerordentlich weit gegriffen ist, und möchte vor allen Dingen darauf hinweisen, daß bisher beunruhigende Erscheinungen in solcher Ausdehnung noch gar nicht hervorgetreten sind, daß zu solchen Befürchtungen vielmehr erst jetzt die Zuder⸗ ausfuhren Anlaß gegeben haben; ich darf aber die Hoffnung aussprechen, daß das, was wir im laufenden Etatsjahr an Ausfällen zu verzeichnen haben, im nächsten Jahre in entsprechendem Maße als über den Etat hinausgehende Einnahme uns wieder zufallen wird. Ich verkenne jedoch nicht, daß auf dem Gebiete der Zucker— besteuerung ein dringender Anlaß vorliegt, die Frage zu erwägen, wie es möglich sein wird, solchen Mißständen entgegenzutreten. Wenn die Einführung der Fabrikatsteuer als das unmittelbare und gebotene Ziel hingestellt wird, so kann ich aussprechen, daß diese Frage bereits eingehend erwogen ist, aber die Bedenken, die gegen die Fabrikatsteuer bestehen, sind nicht zu unterschätzen. Ich möchte zunächst darauf hin⸗ weisen, daß eine Fabrikatsteuer sich nur einführen läßt in Fabriken, die völlig umfriedigt sind, also nur einen Eingang gestatten. Es ist aber fast unmöglich, dies sofort und allgemein herbeizuführen, wenigstens ist es mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden, weil die Fabriken bekanntlich zum großen Theil in Städten liegen, und dann kaum in dieser Weise abgeschlossen werden können. Ich möchte ferner darauf hinweisen, daß die Erhebung der Rübenzuckersteuer in der jetzigen Form mit sehr geringen Kosten verknüpft ist; es ist bekannt, daß nur 4 Proz. für die Erhebung vergütigt werden und daß dies eine völlig ausreichende Vergütung ist. Mit so geringen Kosten ließe sich die Fabrikatsteuer unter keinen Umständen erheben. Es ist ferner in Erwägung zu nehmen, daß eine Fabrikatsteuer eine sehr exakte Kontrole erfordert und daß, während jetzt die Rübenzuckerfabriken fast ohne jede Beschwerde durch die Steueraufficht arbeiten können, sie, wenn die Fabrikatsteuer eingeführt ist, zu sehr weitgehenden Verpflichtungen herangezogen werden müßten, wenn nicht finanzielle Schädigungen eintreten sollten. Es ist weiter in Erwägung zu nehmen, daß die jekige Form der Rübenzuckersteuer sich außerordentlich bewährt hat und von unseren Steuerbeamten während der langen Zeit ihrer Geltung mit Pflichttreue gehandhabt worden ist. ; Meine Herren! Das sind alles Erwägungen, die jedenfalls Platz greifen müssen und die es wenigstens für die nächste Zeit zweifelhaft machen können, ob eine Fabrikatsteuer an Stelle der jetzigen Rüben⸗ zuckersteuer einzuführen sei. Aber jedenfalls, wenn wir auch nicht fofort zu einer Fabrikatsteuer gelangten, wird doch in Erwägung zu nehmen sein, wie den hervorgehobenen Mißständen vorzubeugen sei, sei es nun durch eine anderweitige Abmessung der Ausfuhrvergütung. oder auf dem Wege, den der Herr Abg. Witte bezeichnet hat, durch Einführung eines provisorischen Gesetzes bezüglich der Besteuerung der Melasse. . ! Ich möchte dann noch auf eine Frage antworten, die der Hr. Abg. Reinecke gestellt hat, ob der Siemenzsche Aprxarat oder ein anderer, der bezüglich der Einführung der Fabrikatsteuer von Branut⸗ wein erfunden ist, als ein vollständig genügender anzusehen ist. Die Versuche hierüber schweben bereits lange und es sind verschiedentliche Verbesserungen an diesem Apparat eingeführt und geprüft worden; man wird aber zur Einführung der Fabrikatsteuer für Branntwein sedenfalls nicht eher übergehen können, als bis die Ueberzeugung ich will nicht sagen auf allen, aber auf allen maßgebenden Seiten. feststeht, daß ein solcher Apparat in der That das richtige anzeigt, daß er einerseits die Interessen der Steuerverwaltung genügend schützt, ebensowenig aber auch die Interessen der Brenner gesahrdet. Viele Ueberzeugung hat sich bisher noch nicht im vollen Maße gewinnen lassen. ö . Der Abg. Kablé (auf der Journalistentribüne schwer ver⸗ ständlich) verlas eine Rede, in welcher er seine Verwunderung barüber aussprach, daß man Elsaß⸗Lothringen in die Brau⸗ steuergemeinschaft aufnehmen wolle, ohne die Landesvertretung darüber zu befragen. Alle Gründe, welche früher dagegen gesprochen hätten, die Reichslande in die Brausteuergemein⸗ schaft aufzunehmen, beständen auch heute noch fort. So lange Elsaß Lothringen nicht von dieser Gameinschaft ausgeschlossen werde, könne er für die Vorlage, die auch sinanzielle Bedenken habe, nicht stimmen. , ö .

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Unter Staatssekre⸗ tär Dr. von Mayr, wandie sich gegen die Ausführungen des Vorredners. Der sinanzielle Nachtheil Elsaß-Lothringens werde nur ein sormaler sein, weil fürderhin nur die eine Hälfte der Einnahmen den Einzelstaaten zugewiesen würde, die andere dem Reiche direkt bliebe, um diesen Betrag aber die Matrikularbeiträge verringert würden. Daß die Materie nicht der elsässischen Landesregierung unterbreitet worden, sei ganz berechtigt, weil von Hause aus die Brau⸗ steuerangelegenheiten dem Reiche zugewiesen seien.

Damit schloß die Debatte. 8. 1 wurde abgelehnt.,

Beim §. 2 bemerkte der Abg. Nickert, er wolle hier nur erklären, daß seine Partei es bei dieser Gelegenheit ablehnen müsse, derartige schwierige technische Fragen, wie die Raum⸗ und Fabrilatsteuer für Spiritus, zu erörtern. Es sei auch sehr unvorsichtig, daß der Abg. Witte sich damit beschäftigt habe, er lönne auch nicht Alles unterschreiben, was derselbe vorgetragen. Noch unvorsichtiger aber sei die Form in welcher der Abg. Reinecke erklärt habe, derselbe sei bereit, die Steuer- erhöhungen anzunehmen, wenn andererseits eine Entlastung an drückenden Steuern stattsände. Die Steuererhöhungen wür⸗ ten die Bundesregierungen gern entgegennehmen, an die VBe⸗ dingungen dachte man aber nachher nicht. Und was seien denn drückende Steuern; in Preußen nenne man jetzt Steuern drückend, deren Druck während Dezennien Niemand gemerkt habe. Er und seine pelitischen Freunde beschränkten sich dar⸗ auf, die Vorlage einfach abzulehnen und für die Zukunst gar

feine Erklärung abzugeben. ö ; ; 163 Der Abg. von Benda betonte, daß seine Partei mit ihrer

; Erklärung weiter 8 habe sagen wollen als: sie lehne die

Melasse gewonne

Zuckers, welcher in

beschastigt gewesen; alle diesbezüglichen Bestrebungen seien aber

den i aug der ĩ wird. Es ist in der Schrift die Behanvtung aufgestellt, da

wird, das sst namentlich die Angabe über die Menge Vorlage, N wie sie h

er liege, ab, er und seine 4 Freunde würden aber eventüaliter, wenn die Regierung eine