1881 / 116 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

I) die Geschäfte der Genossenschaften und der Theilnehmer an

der Mitgliedschaft örtlich zu beschränken, 2) die Seh der von der Genossenschaft den Mitgliedern zu ge⸗ währenden Dividende im Maximalbetrage zu Gunsten des Reserve⸗ fonds zu bestimmen, 3) die Spekulation in Mobilien und Immobilien, insbesondere

auch in Effekten zu verbieten, 4) die Kreditgewährung an Mitglieder des Vorstandes und der Verwaltung zu untersagen, ) den Mitgliedern des Vorstandes Kautionsbestellung aufzugeben,

6) der Generalversammlung das Recht der Festsetzung der im Lombardverkehr zu beleihenden Effekten zu übertragen, =?) die Grenze, über welche hinaus keinem Mitgliede Kredit ge⸗ währt werden darf, durch die Generalversammlung bestimmen zu lassen, 8) der Kommunal-Aufsichtsbehörde ein gewisses Aufsichtsrecht, insbesondere auch das Recht der Bestellung von Revisoren, welche nicht Mitglieder der Genossenschaft seiu dürfen, einzuräumen, 9) die Bestimmung, daß Schriftstücke von mindestens 2 Mit⸗ gliedern des Vorstandes vollzogen werden müssen, und weiter, daß zu allen Verträgen Genehmigung von mindestens 5 Mitgliedern des Vor⸗ standes und des Verwaltungsraths erforderlich, zu treffen, 10) die Bestimmung, daß ein Mitglied einer Genossenschaft nicht gleichzeitig Mitglied einer anderen gleichartigen Genossenschaft mit gleichen Prinzipien sein dürfe, zur Geltung zu bringen, 11) mindestens vierteljährlich die Schuldnerliste durch den Ver— waltungsrath bei Strafandrohung prüfen zu lassen.

Die TVII. Kommission des Reichstags zur Vorberathung des von den Abg. von Below-Saleske, Uhden und Dr. Löwe (Bochum) vorgelegten Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes wegen Erhebung der Brau⸗ steuer vom 31. Mai 1872 (R.G.⸗Bl. de 1872 S. 153 ff.), hat sich folgendermaßen konstituirt: Richter (Meißen) Vorsitzender; Freiherr von Aretin, Stellvertreter des Vorsitzenden; Dr. Schreiner, Schrift⸗ führer; Freiherr von Pfetten, Stellvertreter des Schriftführers; von Below, Bernards, Dieden, Forkel, Dr. Mendel, Merz, Fürst von Pleß, Uhden, Dr. Witte (Mecklenburg), Witte (Schweidnitz).

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die am 21. Mai erscheinende Nr. 1977 der Illustrirten Zeitung Eeipzig, J. J. Weber) enthält folgende Abbildungen: Die Jubiläumsfestlichkeiten in Braunschweig. 4 Abbildungen (3 Ab⸗— bildungen nach Zeichnungen von M. Schäfer): 1) Die Umfahrt des Herzogs. 2) Aus dem Festzug. 3) Die Illumination des Bahnhofs. 4) Die Ausstellung der Brauer, Zuckerfabrikanten und Bötticher auf dem Kohlmarkt. Nach einer photographischen Aufnahme von E. Meyer in Braunschweig. General Freiherr v. d. Tann-Rathsamhausen, F am 26. April. Nach einer Photographie von Franz Hanfstängl in München. Wiener Bilder: Mailust im Prater. Original;eichnung von V. Katzler. (Zweiseitig) Die Abschiedsfestlichkeiten für die Prinzessin Stephanie zu Brüssel. Nach einer Zeichnung von L. v. Elliot. Deutsches Dreifensterwohnhaus mit dem Motiv der altdeutschen Diele. 5 Abbildungen: 1) Aeußere Ansicht. 2) Innere Ansicht der Diele und des Speisesaals. 3) Grundriß des Hauptgeschosses. 4) Grundriß des Obergeschosses. 5) Grundriß des Untergeschosses. Stillleben. Nach dem Gemälde von George Lance. Polytechnische Mittheilungen: Schießscheibe mit beweglicher Figur und mit Stimme. Patentirter Universal⸗Schreibtisch. 2 Fig. Kreistheiler. Heraldik: Das Wappen der Gemahlin des Kronprinzen Rudolf von Oesterreich.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Straßburg, 16. Mai. (Els. Lothr. Ztg.) Wer während der Schonzeit Fische transportiren oder feilhalten will, ist nach Ar⸗ tikel 4 des Fischereidekrets vom 25. Januar 1868 gehalten, sich durch ein glaubhaftes Zeugniß darüber auszuweisen, daß diese Fische aus ge⸗ schlossenen Teichen oder Fischbehältern stammen. Da aber die miß⸗ bräuchliche Ausstellung derartiger Ursprungszeugnisse eine wirksame Handhabung der Fischereipolizei auf den Märkten nicht zuläßt, so ist durch das Kaiserliche Ministerium für Elsaß⸗Lothringen bestimmt worden, daß vom 1. Mai d. J. ab die in Rede stehenden Ursprungs— zeugnisse in Elsaß⸗Lothringen nur noch von den Polizeikommissaren auszustellen sind. Im Einzelnen haben die Zeugnisse zu enthalten: 1 Namen, Stand und Wohnort des Zeugnißinhabers; 2) Gattung, Zahl und Gewicht der Fische; 3) Bestimmungsort derselben; 4) Ort der Herkunft; 5) Gültigkeitsdauer des Ausweises; 6) Datum der Ausstellung; 7) Unterschrift des Inhabers des Scheines; 8) Unter— schrift des Polizeikommissars.

Gewerbe und Handel.

Dem Jahresbericht der Breslau-Schweidnitz-Frei⸗ burger Eissenbahn für 1880 entnehmen wir Folgendes: Die Gesammteinnahmen sind um 1056528 auf 13 257 996 ½ , die Be⸗ triebs ausgaben um 838 803 auf 7238 309 gestiegen, die Mehr⸗ dotirung des Erneuerungsfonds um 60 6090 ist in dieser Ziffer ent⸗ halten. Die Einnahmen vertheilen sich wie folgt: Aus dem Personen⸗ und Reisegepackverkehr 2990 385 M6. ( 137 474 M), aus dem Güterverkehr 9031 114 M (4 514512 M), an Vergütungen Ueberlassung von Betriebsmitteln und Anlagen 410 292 ( 50 837 M), an sonstigen Einnahmen 772 296 S (4 344727 ), und Uebertrag aus 1879 53 909 S6. Von den Ausgabeu heben wir hervor: Unterhaltung der Bahnanlagen 967 227 9 (4 255 809 ), Erneuerungen 1470 845 69 (4 394 810 06). Nach Abzug der Aus⸗ gaben von den Einnahmen verbleiben 6019687 SJ, und von dieser Summe werden 3709 665 ½ zur Verzinsung der Prioritäts⸗ aktien und Obligationen, zur Amortisation 218 250 , zur Erhöhung des Reservefonds 6130. , zur Zahlung der Eisenbahnsteuer mit 55 361 , als Rücklage in den Pensionsfonds 150000 S, zur Zahlung einer 410, Diridende für das 38 250000 betragende Stammaktien⸗ Kapital 1816 875 ½ verwendet, so daß als Uebertrag pro 1881 63 104 4 verbleiben. Bis Ende 1880 sind von der am 3. Februar 1879 genehmigten Anleihe von 6 Millionen Mark 3 180 600 ½ zum Course von 190 bis 1095 mit einem Erlöse von 3283 812 M ver⸗ ausgabt, jedech 2732 700 ½ für Gesellschaftsfonds und nur 447 900. sind an Andere verkauft, so daß noch 2819 400 ½ im Bestande blieben. Aus dem Erlös der verkauften Aktien und anderen Ein⸗ nahmen sind verwendet worden: 1011932 M zur Deckung der Baukosten⸗Ueberschreitung für die Strecke Rothenburg⸗Stettin und Sorgau⸗Halbstadt, 405 562 M zur Herstellung der Verbindungsbahn Fellhammer⸗Gottesberg, 119 360 S zur Deckung der Kosten für Vor⸗ arbeiten, Grunderwerb zum Bau einer Strecke von Stettin nach Swinemünde, 19901 198 ½ zu Meliorations⸗ und Ergänzungebauten, sowie zur Vermehrung der Betriebsmittel, 842 501 4 zur Herstellung der Hafenanlage am Dunzig und Oder ⸗Dunzig⸗Kanal in Stettin, 1025691 S zum Umbau des Bahnhofs Liegnitz, so daß 986 758 vorschußweise auf den Effektenbestand verausgabt werden und 1 832 641. als Nettobestand verbleiben, die zur Fertigstellung des Oder⸗Dunzig⸗ Kanals, zur Herstellung der Hafenanlagen am Parallel⸗Kanal in Stettin, zu Geleiserweiterungen, Errichtung von Bahnwärter⸗ Etablissements, Beamten⸗Wohngebäuden, Güterspeichern und zur Ver⸗ mehrung der Betriebsmittel Verwendung finden werden.

Nach dem Jahresbericht der Lebensversicherungs⸗ und Sparbank in Stuttgart für 1880 hat sich der Stand der Versicherungen von 32 563 Personen mit 151 Millionen Mark auf 34 456 Personen mit 1638 Millionen Mark erhöht. Die Fonds haben eine Vermehrung von 30003 640 S auf 33 107 913 * erfah⸗ ren und als Ueberschuß des Jahres 1880 ergaben sich für die Lebens⸗ versicherungen 16537 720 ½, für die Altersversicherungen 17 311 Die in Reserve ruhenden Ueberschüsse der Lebensvoersicherungen, welche den Sicherheitefonds zu bilden haben, erreichten die Höhe von 650 344 Im Jahre 1881 kommen 1221 400 4 als Dividende an die Lebeneversicherten zur Vertheilung und zwar 702 108 ½ vom 1. Januar bis 30. Juni 37 pCt. der lebenslänglichen Prämie und 181 pCt. ertra auf die Zusatzprämien der alternativ Versicherten

18 Proz. für letztere Zusatzprämie. Die Verminderung der Dividende des Jahres vom 1. Juli 1881 bis 30. Juni 1882 um 1 Proz. bezw. Proz, findet hauptsächlich in dem allgemeinen Rückgang der Zins⸗ erträgnisse ihre Begründung. Eingenommen wurden in 1880 für Prämien 5 370 357 ½½, Zinsen, Provisienen und Coursgewinn ab⸗ züglich Steuer“ 1 2269036 ½ und zuzüglich diverser Einnahmen zu⸗ jammen 6 645 303 M Ausgegeben wurden für Sterbefälle 18941 080 , Dividenden 1098 357 , Provisionen 240 515 6, sonstiger Aufwand 115 193 , und mit diversen Ausgaben insgesammt 3720 533 4 Ueberschuß des Jahres 1880 1537 720 M Von den als „Bank—⸗ vermögen“ bezeichneten 33,11 Mill. Mark sind 26 Millionen Mark in

Hypotheken angelegt.

Dortmund, 16. Mai. (Ess. Ztg.) Die weichende Tendenz auf dem Roheisenmarkte hat auch in der verflossenen Woche an⸗ gedauert. Der Absatz in Puddelroheisen, Gießereieisen und in Besse⸗ mer Roheisen bleibt hinter der Produktion zurück, die Vorräthe ver— mehren sich und das Angebot wird dringender. Auch in Spiegeleisen macht sich eine geringere Nachfrage fühlbar und sind die Preise daher ebenfalls nachgiebiger. In Stabeisen ist der Geschäftsgang fort⸗ während wenig belebt, da die Käufer meist nur den nächsten Bedarf decken, und sich darin ganz besonders ein verringerter Absatz nach den Ostseeländern in unangenehmer Weise fühlbar macht, die bei den sehr niedrigen Notirungen der oberschlesischen Werke von dort den größten Theil ihres Bedarfs beziehen. Auch nach Rußland fällt der Ver⸗— sandt in diesem Jahre fast ganz aus. Fagoneisen bleibt dagegen in, regerem Verkehr und auch in Trägereisen ist gegen— wärtig viel zu thun. In Feinblechen, welche den stärksten Ver⸗ brauch im , und Winter aufweisen, sind neuerdings auch etwas mehr Bestellungen gemacht worden, vornehmlich aber nimmt der Ver⸗ kehr in schweren Blechen zu. Walzdraht liegt dagegen matt und verharren die Preise daher auch in weichender Tendenz, doch haben die betreffenden Werke auf Grund älterer Verträge noch keinen Man— gel an Beschäftigung. Die Schienenwalzwerke wie auch die auf Kleineisenzeug gehenden Etablissements sind andauernd in ange⸗ strengter Weise beschäftigt und mit Aufträgen so wohl versehen, daß sie solche auf kurze Lieferfristen nicht leicht annehmen, auch haben sich in letzter Zeit aus demselben Grunde nur wenige Werke aus Rhein⸗ land und Westfalen an den jüngst abgehaltenen Submissionen auf Lieferung von Oberbaumaterialien der Eisenbahnen betheiligt. Auf dem Kohlenmark te ist ein ziemlich befriedigender Verkehr zu kon⸗ statiren. Da fast nirgends mehr Vorräthe vorhanden sind, so treffen nunmehr Ordres in zufriedenstellendem Maße ein. Der Export bleibt rege, und in Industrie⸗- und Ziegelkohlen macht sich ein erfreu— licher Bedarf geltend, während der Bedarf in Hausbrandkohlen na— turgemäß mehr und mehr abnimmt.

London, 18. Mai. (W. T. B.) In der gestrigen Woll auktion waren Preise unverändert.

Havre, 17. Mai. (W. T. B.) Wollauktion. waren 2472 B., verkauft wurden 556 B. Das Geschäft war weniger belebt, Preise unregelmäßig.

Washington 18. Mai. (W. T. B.) Dem Schatz amte sind bis jetzt 117 000 009 Dollars 5proz. Obligationen zum Zwecke der Verlängerung gegen 35 proz. zugegangen.

Verkehrs⸗Anstalten.

Wien, im Mai. (Köln. Itg, Die Bohrungsarbeiten am Arlbergtunnel nehmen ihren Fortgang. Auf der Ostseite erweist sich das Gestein sehr günstig, und die Legung des Sohlstollens schreitet rasch vorwärts. Auf der Westseite mußte wegen des weichen Glimmerschiefers der Maschinenbetrieb eingestellt und mit der Hand gearbeitet werden. Doch sind zur Zeit bereits über 1009 m ausge— bohrt, und auch die Ausmauerung hat große Fortschritte gemacht.

New⸗JYork, 18. Mai. (W. T. B. Der Hamburger Postdampfer „Wieland“ ist hier eingetroffen.

Angeboten

Berlin, 19. Mai 1881.

Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)

Bei der heute beendigten Ziehung der 2. Klasse 164. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen: 1Gewinn von 6000 S6 auf Nr. 45794.

1 Gewinn von 1800 S auf Nr. 69 572.

5 Gewinne von 300 S auf Nr. 17876. 20439. 63 446. 65 182. 79499.

Für die Bestellung von Telegrammen an außer— halb des Orts der Telegraphenanstalt wohnende Empfänger kann das Botenlohn bei Aufgabe des Telegramms durch

Entrichtung des festen Betrages von 80 Pfennig voraus⸗ bezahlt werden.

Diese für den Telegrammverkehr nach dem Lande sehr erleichternde Bestimmung scheint im Publikum noch nicht all⸗

gemein bekannt zu sein. Wir machen deshalb wiederholt darauf aufmerksam.

Zusammenstellung des im Bezirk des Königlich preußischen Hof-Jagd-Amtes während der Jagd⸗Saison 1880 31 erlegten Wildes und Raubzeuges

A. Auf Hofjagden: 6. November 1880. Schorfhaide. Ein Lappjagen mit abgestellter Kammer und ein Hauptjagen auf Roth⸗ und Damwild. An Roth⸗ wild: 125 Hirsche, 166 Spießer und Wild, an Damwild: 10 Schaufler, 15 Spießer und Wild, 2 Füchse. Summa 318 Stück. 12. und 13. November 1880. Colbitz⸗Letzlinger Haide. Eine Suche mit der Findermeute auf Sauen im abgestellten Jagen und drei Lappjagen mit abgestellten Kammern auf Roth⸗ und Damwild. An Rothwild: 12 Hirsche, 42 Spießer und Wild, an Damwild: . n , 358 Spießer und Wild, 176 Schwarzwild. Summa 873 Stück. 20. November 1880. Saupark bei Springe. Eine Suche mit der Findermeute auf Sauen, und ein kombinirtes Jagen auf Roth⸗ wild und Sauen in abgestellten Orten. An Rothwild: 12 Hirsche, 39 Spießer und Wild, 223 Schwarzwild. Summa 24 Stück. 27. November 1880. Göhrde. Ein Hauptjagen auf Rothwild und eine Suche mit der Findermeute auf Sauen im abgestellten Jagen. An Rothwild: 22 Hirsche, 93 Spießer und Wild, 170 Schwarz⸗ wild. Summa 285 Stück. 10. Dezember 1880. Damwild. 1ẽ Fuchs.

Grunewald. Ein abgestelltes Jagen auf An Damwild: 6 Schaufler, 333 Spießer und Wild, Summa 340 Stück. B. Auf Hof⸗Jagd⸗ Amts ⸗Jagden.

24. November 1889. Fürstenwald und Feldmark Linden bei Qhlau. Standtreiben auf Fasanen und Hasen. N Fasanen, 246 Hasen. Summa 516 Stück.

18. Dezember 1880. Berlin. Kesseltreiben auf 23. Dezember 1889. Feldmarken Tempelhof und Schöneberg bei Berlin. Kessel⸗ und Standtreiben auf Hasen. 319 Hasen.

2. Dezember 1880. Feldmarken Bornim, Bornstädt und Golm bei Potsdam. Kessel⸗ und Standtreiben auf Hasen. 1 Reh, 2 Fasanen. 125 Hasen, 1 Fuchs. Summa 129 Stück.

29. Dezember 1880. Feldmark Waltersdorf und Forstschutzbezirk

Schuljendorf bei Königs⸗Wusterhausen. Kessel⸗ und Standtreiben

auf Hasen. 1 Reh, 200 Hasen. Summa 201 Stück.

10. Januar 1831. Feldmarken Uetz und Falkenrehde bei Pots⸗ Kessel und Standtreiben auf Hasen. 459 Hasen.

12. Januar 1881. Feldmark Toeplitz bei Potsdam. Kessel⸗ und

Standtreiben auf Hasen. 8 Rehe, 183 Hasen. Summa 190 Stück.

Feldmarken Lankwitz und Mariendorf bei Hasen. Aß5 Hasen.

dam.

ferner 527 291 vom 1. Juli bis 31. Dezember 36 Proz. und

15. Januar 1881. Feldmarken Britz und Buckow bei Berlin.

28. April 1881. Feldmarken Buckow, Lichtenrade, Waßmanns⸗ dorf und Ziethen bei Berlin. Standtrei ven auf Trappen. 7 Trappen. C. Auf der Pürsche und Suche, bei kleinen Treib⸗ und Uebungs— jagden, sowie in der Administration und durch Fang, während

] der Saison 1880/81:

SHochwildgehege Schorfhaide, Grunewald. Colbitz⸗Letzlingen, Göhrde, Springe, Königs-Wusterhausen. An Rothwild: 50 Hirsche, I5 Spießer und Wild, an Damwild: 144 Schaufler, 383 Spießer und Wild, 64 Schwarzwild. 60 Rehe, 1 Fasan, 5ig Hasen, 93 Reb⸗= hühner, 110 Gänse, wilde Enten, Schnepfen 2c. 41 Füchse, 5 Marder, 17 Iltis, 13 Wiesel, 56 Raubvögel, 180 Verschiedenes (wie Dunde, Katzen, Krähen, Reiher, Elstern 2c), 1 Fischotter. Summa 1801 Stück.

Wildpark und Feldjagdgehege bei Potsdam. An Rothwild: 11 Hirsche, 29 Spießer und Wild, an Damwild: 1 Schaufler, 5, Spießer und. Wild, 2 Rehe, 57 Fasanen, 181 Hasen, 101 Reb⸗ hühner, 154 Gänse, wilde Enten, Schnepfen c., 44 Füchse, 5 Marder, 2 Iltis, 12 Wiesel, 112 Raubvögel, 339 Verschiedenes (wie Hunde Katzen, Krähen, Reiher, Elstern z) Summa 1128 Stück.

Feldjagdgehege bei Berlin. 3 Rehe, 190 Hasen. 678 Rebhühner, 8 Gänse, wilde Enten, Schnepfen 24, 4 Füchse, 3 Marder, 4 Iltis, 4 Wiesel, 34 Raubvögel, 137 Verschiedenes (wie Hunde Katzen, Krähen, Elstern 3c) Summa 1065 Stück. k

Fürstenwald und Feldjagdgehege bei Ohlau. 10 Rehe, 417 Fasanen, 1I7 Hasen, 358 Rebhühner. 34 Füchse, 18 Marder, 35 Iltis, 34 Wiesel. 499 Raubvögel, 724 Verschiedenes (wie Hunde, Katzen, Krähen, Reiher, Elstern ꝛc) Summa 2266 Stück. .

sFeldjagdgehege bei Cassel. 2 Rehe, 61 Fasanen, 1 Hasen, 58 Reb⸗ hühner, 3 Gänse, wilde Enten, Schnepfen z., 50. Füchse, 8 Marder, 12 Iltis, 13 Wiesel, 198 Raubvögel, 432 Verschiedenes (wie Hunde, Katzen, Krähen, Reiher, Elstern ꝛc.) Summa 843 Stück.

Im Ganzen aus der hohen und niederen Jagd: An Rothwild: 232 Hirsche, 444 Spießer und Wild. An Damwild: 446 Schaufler, 1094 Spießer und Wild. 633 Schwarzwild, 87 Rehe, 7 Trappen, 308 Fasanen, 3073 Hasen, 1287 Rebhühner, 275 Gänse, wilde Enten, Schnepfen 3c, 177 Füchse, 39 Marder, 92 Iltis, 101 Wiesel, 399 Raubvögel, 1863 Verschiedenes (wie Hunde, Katzen, Krähen, Reiher, Elstern ꝛe., Zusammen 11557 Stück.

Der Centralvorstand des Evangelischen Vereins der Gustav— Adolf-Stiftung in Leipzig macht bekannt, daß die 35. Haupt— versammlung des Gesammtvereins in den Tagen des 16. bis 18. August d. J. in Dortmund stattfinden werde, und ladet alle Freunde des Vereins hierzu ein. Beabsichtigte Vorträge sind bis 8. August bei dem Centralvorstande in Leipzig anzumelden.

Der Centralverein zur Hebung der deutschen Fluß— und Kanalschiffahrt hielt am Mittwoch im Bürgersaale des Rathhauses seine diesjährige Generalversammlung ab. An Stelle des erkrankten Vorsitzenden, Hrn. von Bunsen, leitete Dr. Rentzsch die Verhandlungen. Dem zunächst erstatteten Bericht über die Thätigkeit des Vereins entnehmen wir, daß auch das verflossene Geschäftsiahr für den Verein eine Periode reicher Thätigkeit war. Es ist dem Ver⸗ ein gelungen, die Erkenntniß von der Nothwendigkeit der Verbesserung unserer Wasserstraßen in immer weitere Kreise zu tragen.

Was speziell die Thätigkeit des Vereins anbetrifft, so hat sich

der Ausschuß, abgesehen von technischen Erörterungen und Besprechung literarischer Erscheinungen, einer Aufforderung des Staats⸗ Ministers Marbach Folge gebend, mit der Frage des Baues der Oder⸗ fahrzeuge beschäftigt, dann erfolgreich die Tonnage auf der Oder angeregt, über die Gefahren, die dem Rhein durch Seeschiffe drohen, debattirt, den Elbe⸗Trave⸗Kanal, den Oder⸗Spree⸗Kanal und den Berliner Landwehrkanal zum Gegenstand eingehender Erörte— rungen gemacht und den zur Zeit einer Kommission des Ausschusses vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Binnenschiffahrt, den der deutsche Handelstag aufgestellt, diskutirt. —Dem Vereine gehören zur Zeit 92 Magistrate, 38 Handels⸗ kammern, 32 Vereine und 576 perfönliche Mitglieder an. Die. Gesammteinnahme betrug 6765, die Ausgabe 4741 M; es verblieb somit ein Kassenbestand von 2024 6. Der Vorsitzende gedachte sodann noch u. A. des dem Vereine durch den Tod entrissenen Hofraths von Weber. Der Verein beschloß, dahin vorstellig zu werden, daß Webers letzte Arbeit, sein Bericht über den Stand der amerikanischen Wasserstraßen, baldigst veröffentlicht werde. Die Ver⸗ sammlung trat darauf in die technische Tagesordnung ein, und es sprach zunächst Dr. Rentzsch über die Methoden der Rentabilitäts—⸗ berechnung von Kanälen und dann Professor Schlichting über die zweckmäßigste Konstruktion der Binnenfahrzeuge auf den verschiedenen deutschen Gewässern. Der Verein Berliner Künstler feiert heute, wie die , Post“ meldet, sein vierzigjiähriges Bestehen durch ein im engsten Kreise im Vereinslokale stattfindendes Festmahl, an das sich ein vergnügter Abend anreihen wird. Der Verein ist auch in den letzten Jahren aus dem Jahre 1871 datirt der letzte Rückblick! der Repräsen⸗ tant der Berliner Künstlerschaft gewesen und steht mit allen deutschen Kunststädten in engster Verbindung. Als zeitweiliger Hauptvorstand der deutschen Kunstgenossenschaft und als Lokalgenossenschaft hat er sich lebhaft an den großen Weltausstellungen in Wien, Philadelphia, Paris, Melbourne, Sidney und an den Genossenschafts⸗Ausstellungen in München und Düsseldorf betheiligt. Die Zahl der Mitglieder be⸗ trägt 301; außerdem besitzt der Verein 22 Ehrenmitglieder, unter ihnen die Herren Humann, Jordan, Angeli, Pilotyv, Steffeck, Hitzig u. A. und 158 außerordentliche Mitglieder. Insgesammt einschließlich der auswärtigen und der Mitglieder der Kunstgenossenschaft zählt der Verein jetzt 584 Theilnehmer. Als Vorsitzender fungirte fast während der ganzen Zeit der um die gedeihliche Entwickelung des Vereins sehr verdiente Prof. Steffeck, jetzt in Königsberg, an dessen Stelle, nach einem kurzen Interregnum des Malers Zöpke, Professor Ludwig Burger durch das Vertrauen seiner Genossen berufen wurde. Eine erfreuliche Steigerung zeigte das Vereinsvermögen, welches sich von ungefähr 20 000 im Jahre 1871 auf 116000 M gehoben hat. Der Verkauf von Gemälden auf der Ausstellung im Vereinslokale beüfferte sich wie folgt: von 81009 C im Jahre 1871 hob sich im nächsten Jahre die erzielte Einnahme auf 150000 , sank bis auf 14900 W im Jahre 1877 und stieg 1879 wieder auf 35 00 66 Das Jahr 1880 zeigte zwar einen Rückgang, der aber durch den in diesem Jahre durch den Umbau des Vereinslokales be⸗ dingten zeitweiligen Schluß seine genügende Begründung findet. Die aus Anlaß der goldenen Hochzeit Ihrer Kaiserlichen Majestäten ge⸗ gründete Wilhelm ⸗Augusta⸗Stiftung des Vereins verfügt jur Zeit über 15 09 M in Effekten. Die Kostümkammer weist 710 Nummern auf. Die Bibliothek hat durch Ankauf und Geschenke einen bedeutenden Aufschwung genommen. Auch das Lesezimmer mit seinen Zeitungen und Zeitschriften wurde fleißig benutzt.

Zur Theilnahme an den diesjährigen Frübjahrsübungen sind heute Vormittag das 4. Garde⸗Regiment z. F. und das 3. Garde⸗ Grenadier⸗Regiment Königin Elisabeth von Spandau hier einge⸗ troffen und haben in der be des Kreuzberges Quartiere bezogen. Das 1. Bataillon des Kaiser Alerander⸗Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. L hat sich zur Wahrnehmung des Wachtdienstes für diese Zeit nach Spandau begeben.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kesselh. Druck: W. El gner. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen Beilage).

Berlin:

Standtreiben auf Hasen. A7 Hasen.

Er ste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M HHG.

Berlin, Donnerstag, den 19. Mai

1881.

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 19. Mai. In der gestrigen (4 3.) Sitzung des Reichstages trat das Haus zunächstt in die erste Berathung des von dem Abg. Dr. Schulze vorgelegten Gesetzentwurfs wegen Abänderung des Gesetzes vom 4. Juli 1868, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften, ein. Hiermit wurde verbunden die erste Berathung des von dem Abg. Freiherrn von Mirbach und Genossen vorgelegten Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Ergänzung des Gesetzes über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossen⸗ schaften und die Berathung des Antrages des Abg. Ackermann und Genossen, die Revision des Genossenschaftsgesetzes vom 4. Juli 1868 betreffend. .

Der Abg. Dr. Schulze beantragte eine Aenderung des Gesetzes, namentlich in dem Sinne, daß die Mißstände, welche beim Konkurse entständen, beseitigt würden; jetzt hätten mit eröffnetem Konkurse die Gläubiger das Recht des Einzelangriffs, sie könnten ihre Forderungen bei einem beliebigen Mitgliede der Genossenschaft einklagen; dem Verklagten stehe dann natür⸗ lich der Regreß an die einzelnen Genossenschafter zu. An die Stelle dieser Vorschrift solle beschlossen werden, daß die For⸗ derungen der Gläubiger nach Maßgabe der Geschäftsantheile auf die Genossenschafter umgelegt werden könnten. Gleich—⸗ zeitig würden mehrere Aendernngen bezüglich der An⸗ und Abmeldung des Ein- und Austritts vorgeschlagen.

Der Abg. Freiherr von Mirbach beantragte ein Er— gänzungsgesetz zum Genossenschaftsgesetz, durch welches neben den Genossenschaften mit unbeschränkter Solidarhaft auch Genossenschaften mit beschränkter Haft zugelassen werden sollten. . ö

Der Abg. Ackermann forderte eine Revision des Genossen⸗ sckaftsgesetzes von 1868, u. A. zum Zwecke der Einführung eines Auffichtsrechts der Kommunalbehörden, der Aufnahme gewisser Vorschriften gegen Spekulation, über den Lombard⸗ verkehr, der Beschränkung der Geschäfte und der Mitglied schaft auf bestimmte örtliche Bezirks. (S. unter Reichstags— angelegenheiten.) ö . .

Auf Vorschlag des Präsidenten wurde über alle drei An— träge eine gemeinschaftliche Generaldiskussion eröffnet. .

Der Abg. Dr. Schulze bemerkte, seit 1876 sei die Abänderung des Genossenschaftswesens von ihm beantragt und habe seitdem die Erfahrung noch manche Punkte als der Aenderung und Ergänzung bedürftig bezeichnet, so namentlich die Bestimmungen, beir. die Feststellung der Mitgliedschaft, bezw. den Eintritt und Austritt in und aus der Henossen—⸗ schaft, welche letztere für die persönliche Haft der Genossen⸗ schafter von der größten Bedeutung sei. In dieser Beziehung werde das Gesetz mancher Ergänzung bedürfen, um eine größere Sicherheit zu schaffen. Ihm seien Prozesse bekannt, wo zum Beispiel in einer Genossenschaft, die nach der eingereichten Liste 200 Mitglieder zählen sollte, diese Zahl sich auf etwa 10 reduzirt habe, weil der Austritt behauptet sei und nicht habe konstatirt werden können, inwieweit diese Behauptung begründet sei. Eine sehr glück⸗ liche Loösung der Aufgabe enthalte das preußische Gesetz über die Wassergenossenschaften, wo sehr zweckmäßige Bestim⸗ mungen über die Konstatirung des Eintritts und Austritts enthalten seien, die er (Redner) in seinen Vorschlägen wiederhole. Ein anderer Punkt von sehr großer Wichtigkeit sei das Umlege— versahren, welches beim Konkurs an die Stelle des Einzel⸗ angriffs treten solle, der den Gläubigern vermöge der Grund⸗ bestimmungen über die Solidarhast gegen jeden einzelnen Ge⸗ nossenschafter zustehe. Bekanntlich habe man im , anstatt der Solidarhaft die Solidarbürgschaft in den Genossen⸗ schaften; nur wenn der Konkurs stattgefunden habe, seien die Gläubiger berechtigt, die einzelnen Genossenschafter anzusassen, um sich sür ihre Verluste zu entschädigen. Die einheitliche Kon⸗ kursgefetzgebung setze die Genossenschafter jetzt in den Stand, dasür zu sorgen, daß auch bei dem Konkurse die Interessen der Gläubiger voll gewahrt werden könnten ohne die Härte des Einzelangriffs. Wenn auch hier, wie in dem Wassergenossenschaftsgesetz, ein Umlegeverfahren eintrete, so brauche man nicht den einzelnen Gläubigern das Recht zu geben, den einzelnen Genossenschafter in Anspruch zu nehmen. Die Solidarhasft bleibe trotzrem un⸗ berührt, denn der bei der Umlage ausgeworfene Theil, der wegen Insolvenz Einzelner nicht zu beschaffen sei, müsse auf

die Uebrigen übertragen werden. Falle ein Theil aus, so werde der Ausfall wieder von Neuem , und so werde forlgesahren bis zur vollen Befriedigung der läubiger. Der Antrag des Abg. Ackermann habe mit dem seinigen das gemein⸗ sam, daß derselbe sich speziell an das vorhandene Gesetz halte und einzelne Mißstände c lich abändern wolle. Könnten denn aber alle Mißstände durch die Gesetzgebung abgestellt werden? Wie scllten z. B. die Geschäfte der Genossenschaften durch Ge⸗ setz örtlich beschränkt werden? Er selbst sei mit Rüchsicht auf die Solidarhast der allzu großen Ausdehnung der Genossen⸗ schaften immer entgegengetreten, aber eine örtliche Beschrän⸗ kung der Geschäste auf dem Wege der Gesetzgebung halte er für unausführbar. Bezüglich der Beschränkung der Dividende zu Gunsten eines Reservesonds werde man leicht zu einer Verständigung kommen. Er selbst gehe in dieser Beziehung noch weiter und fordere in seinem Antrage, daß jede Ge⸗ nosfenschaft einen Reservesonds haben müsse. Andere Vor⸗ schlöge des Abg. Ackermann seien derartig, daß sie mit Rücksicht auf die große Verschiedenartigkeit der Genossenschaften generell gar nicht geregelt werden könnten. den meisten unlten seien von den Genossenschaften selbst sehr bestimmte Vorschristen ge⸗ geben, deren Einführung er (Redner) allen Vereinen zur Pflicht mache. Wollte der Abg. Ackermann allen i n e, welche möglich feien, durch das Gesetz vorbeugen, so würde derselbe selbst in schwere Verlegenheit kommen. Das Musterstatut der Genossen⸗ 13 ten und die Beschlüsse der Generalversammlun * . as der Abg. Ackermann mit seinen Gesetesvorschlägen. Was die zur Hisbur einer Genossenschaft erforderliche Jahl von Mit⸗ 66. betreffe, so erkenne er an, daß man mit den ganz leinen Genossenschasten üble Erfahrungen gemacht habe. Er

aus überzeugen, 1842 damit viel weiter

die Minimalzahl sieben beantragt; er gehe jetzt weiter. So⸗ bald man einen Aufsichtsrath verlange, müsse man mindestens 10 Mitglieder haben, und selbst diese Zahl erscheine ihm noch etwas zu niedrig. Auch dem Versuch eines Mißbrauchs der Form von Konsumvereinen zum Vertriebe von Spirituosen werde durch die Fessetzung einer größeren Zahl von Mit⸗ gliedern vorgebeugt werden. Unbedingt müsse er dem Punkte des Ackermannschen Antrages entgegentreten, welcher der Kom⸗ munalaussichts behörde ein gewisses Aufsichtsrecht über die Genossenschaften einräume. Die Frage, ob amtliche, außer⸗ halb der Genossenschaft stehende Revisoren zur Prüfung der Geschäftslage berufen werden sollten, sei bereits innerhalb der Genossenschaften selbst angeregt worden. Die Frage sei also im Fluß und es lasse sich darüber reden. Ganz anders liege die Sache aber mit dem Aussichtsrecht der oberen Kommunal— behörden. Wie könne eine solche, bankmäßige Geschäfte, be⸗ deutende Anläufe von Konsumartikeln und dergl. sachgemäß beurtheilen? und wie könne man die einzelnen Genossen⸗ schafter persönlich haftbar machen, wenn eine Behörde, die gar nichts von den Dingen verstehe, das Recht haben solle, in die Verwaltung hineinzureden? Man tödte dadurch das ganze Lebensprinzip der Genossenschaften und führe den Ruin derselben herbei. Was den Antrag des Abg. von Mirbach betreffe, so beabsichtige derselbe, seinem (des Redners) Genossen⸗ schaftsgesetz einen neuen Abschnitt hinzuzufügen; der Antrag des Abg. von Mirbach erkenne das Genossenschaftsgesetz an und beruhe auf demselben, wolle aber neben den Genossenschaften mit unbeschränkter Haftbarkeit auch Genossenschaften mit be⸗ schränkter Haftharkeit anf e Wenn der Antrag sich auf seine urspruͤngliche Form beschränkt hätte, so ließe sich darüber reden, denn derselbe etablire die Solidarbürgschaft, das Ein⸗ treten der Solventen für den Insolventen, wenn auch nur bis zu einer gewissen Summe. Allerdings habe sich auch be— reits ein bedenklicher Uebelstand in dem Antrage gefunden, indem derselbe den einzelnen. Mitgliedern das Recht geben wollte, während ihrer Mitgliedschaft die Geschäftsantheile zu kündigen und dennoch Mitglieder zu bleiben. Diese Be— stimmung sei dem österreichischen Genossenschaftsgesetz entlehnt, das aber doch fordere, daß wenigstens einige Geschäftsgntheile in der Genossenschast zurückblieben. Der Abg. von Mirbach gehe aber weiter, und bestimme, daß Jemand gar keine Ge⸗ schäftsantheile zu haben brauche. Man werde sehen, welches Schwanken durch eine solche Bestimmung in die ganze solide Grundlage des Gesetzes komme. Nun habe aber der Abg. von Mirbach seinem Antrage noch einen Zusatz gegeben, der denselben völlig auf den Kopf stelle. Derselbe for⸗ dere, daß die Haftbeträge der Genossenschafter durch Deposition sicher zu stellen seien. Dann höre ja die Haftpflicht über— haupt auf. Was bewirke man dadurch? Daß diejenigen Be⸗ völkerungsklassen, für die er wesentlich die Genossenschaften ins Leben gerufen ae von diesen. Genossenschasten ausgeschlossen würden, weil sie eben nicht im Stande seien, die Kapital⸗ beträge zum Betriebe ihrer Genossenschaftsgeschäste selbst ein⸗ zuschießen. Diese Genossenschasten mit beschränkter Hast seien alfo nur für wohlhabendere Mitglieder, welche dadurch den anderen Genossenschaften entzogen würden, während sie bis⸗ her durch ihre Theilnahme wesentlich mit dazu bei⸗ getragen hätten, die Klassengegensätze zu mildern. Aber ganz abgesehen von diesem Nachtheil, was bekomme man dann für Genossenschasten? Diese Vereinigungen mit beschränkter Haft bildeten dann eine Sorte von Aktien⸗ gesellschaften, die aber den Grundanforderungen, welche das Gesetz an solche Kapitalsgenossenschaften stelle, nicht ent⸗ sprächen. Der Altionär könne da seine Summe einlegen, derselbe könne sie kündigen und herausziehen genug, ein festes Genossenschaftskapital sei gar nicht da; es werde ver⸗ ändert, verschoben, vermindert. Bei einer solchen Forderung sei jede Möglichkeit, sich mit dem Abg. von Mirbach über dessen Antrag zu verständigen, gänzlich ausgeschlossen. Viel⸗ leicht gelinge es zu einer Klärung zu gelangen in einer Kom⸗ miffion, an die er alle drei vorliegenden Anträge zu über⸗ eisen beantrage, . : nene Mer Frhr. von Mirbach erklärte, er, könne im Großen und Ganzen sein volles Einverständniß mit den Aus⸗ führungen des Vorredners aussprechen. Der Vorredner selbst habe seine (des Rednere) Novelle definirt als die Einführung der Theilhaft neben der Solidarhaft. Die Autorschaft dieses Gedankens nehme er für sich in Anspruch, die Fassung der Novelle rühre von einem hervorragenden praktischen Juristen her. Ihr Text habe in der Presse im Großen und Ganzen eine anerkennende Kritik und keine sachlichen Einwendungen gefunden. Freilich habe die liberale Presse, bevor der Text noch bekannt gewesen sei, die Parole ausgegeben; Was lönne denn von jener Seite Gutes kommen! Nach der „Tribüne“ sei die Novelle nur zum Zwecke der Wahlagitation eingebracht. Er glaube, es könnte nichts Thörichteres ersonnen werden. Ein politischer Hintergedanke habe ihm durchaus sern gelegen, dürfe auch in solchen Fragen nicht Platz greifen. Habe er doch dem Abg. Schulze⸗Delitzsh, dem hervorragenden Mitglied der Fort- schrittspartei seine volle Anerkennung ausgesprochen für seine aufopfernden Leistungen auf dem Gebiete des Genossenschafts⸗ 1 Die Vorlage selbst könne deshalb wohl nicht bekampft werden, weil die Theilhaft neben der Solidarhaft sich auch in Belgien und Frankreich als e . bewährt habe. Der Begriff der Solidarhast sei in seinem Gesetzentwurse vollkommen klar. Es handele sich um eine gewisse versönliche Solidarhafst, aber in beschränktem Umfange. Die Genossenschasten seien bis jetzt ihrer latur nach beschränkt auf ein kieines ebiet, weil der vermögenbe Mann nicht gern Gefahr laufe, bei der Solidar⸗ haft sein Vermögen einzubüßen. Durch eine Beschränkung dieser Haft wolle feine Novelle auch dem Wohlhabenderen die Möglichkeit geben, sich an solchen Gesellschaften * e e, also den bestehenden Genossenschaften in keiner Weise bbruch thun, vielmehr ein Mittel sein zur umfangreicheren Kredit- gewährung an den kleinen Mann, welche zur Bekämpfung des Wuchers fo außerordentlich noth thue. Da der Gedanke der Novelle so außerordentlich klar sei, so möchte er das Saus

habe früher nach dem Beispiel der Englischen Alte von 1862

bitten, nach dem Grundsatze: bis dat, qui cito dat, nicht eine

Kommissionsberathung eintreten zu lassen, sondern die Novelle im Plenum zu behandeln. ;

Der Abg. Ackermann hob hervor, so sehr er die Verdienste der Genossenschaften und des Abg. Schulze anerkenne, um so niehr müsse er bedauern, daß in neuerer Zeit große Verluste über ganze Gemeinden gekommen seien in Folge von Kon⸗ kursen einzelner Genossenschaften. Zwar könne die Gesetz⸗ gebung den Verkehr nicht vor jedem Verlust sicherstellen, wenn aber öffentliche Institute in größerem Umfange zusammen⸗ gebrochen und dadurch Familien um Habe und Gut gekommen seien, so müsse die Gesetzgebung helfen. Seien doch nach einem bayerischen Blatte im Jahre 1879 24 Vereine mit 7895 608 6 in Verlust gekommen! Er habe sich gefreut, daß auch die Abgg. Schulze und von Mirbach einer Abhülfe dieser Mißstände näher getreten seien. Die von ihm aufgestellten Punkte erschöpften die Sache, durchaus nicht und er behaupte auch nicht, daß die Lösung dieser Fragen durchweg möglich sei. Ihm habe nur daran gelegen, die beachtenswerthen Gesichtspunkte zur Prüfung zu stellen, ob sie etwa legislatorisch zu verwerthen seien. Was nun seinen ersten Vorschlag betreffe, die Geschäste der Genossenschaften und der Theilnehmer an der Mitgliedschaft örtlich zu beschränken, so meine er, je ausgedehnter die geschäftliche Thätigkeit der Genossenschaft sei, um so schwerer sei es ihrer Verwaltung gemacht, die Kreditfähigkeit der Einzelnen zu prüfen. Nach der jetzigen Gesetzgebung sei die Genossenschaft örtlich in keiner Weise beschränkt. Sie könne Mitglieder auf⸗ nehmen und könne Geschäfte treiben wo sie wolle. Diese räumliche Ausdehnung habe ihre großen Bedenken. Wenn der Abg. Schulze meine, so etwas ließe sich nicht örtlich fixiren derselbe erkenne zwar an, daß eine Beschränkung auf kleinere Raumverhältnisse geboten sei, es lasse sich aber gesetzlich nicht machen so verweise er denselben auf die Kassenvereine im Rheinland, deren Wirksamkeit an die Grenzen des Kirchspiels gebunden sei. Wenn er nun die Ge⸗ nossenschaften auch nicht an Kirchspiele fixiren möchte, so durfte es sich doch empfehlen, den Bezirk des Amtsgerichts oder eine ähnliche Abgrenzung einzuführen. Der zweite Punkt, welcher die Dividende im Maximalbetrage zum Re⸗ servefonds bestimme, gehe aus der Erwägung hervor, daß die von den Genossenschaften gezahlten Dividenden zu hoch seien. Warum solle gesetzlich nicht ausgesprochen werden, daß eine gewisse Grenze dabei einzuhalten sei? Das Verbot der Spe⸗ kulationen in Mobilien und Immobilien sei berechtigt, weil dieselben nicht in das Gebiet der Genossenschaften ge⸗ hörten, nach dem Vorgang des Gesetzes über die Nothbanken, welches den Geschäftskreis derselben genau fixire, auch sehr wohl durchführbar. Das Verbot der Kreditgewährung an Mitglieder des Vorstandes und der Verwaltung aber sei um so berechtigter, als ja auch der Vormund aus dem Vermögen seines Mündels nur unter ausdrücklicher Zustimmung der Vormundschaftsbehörde Darlehen nehmen könne. Die von ihm geforderte Kautionsstellung sei nach dem Usus bei Kassi⸗ rern u. s. w. selbstverständlich, ebenso, daß der General⸗ versammlung das Recht der Festsetzung der im Lombardverkehr zu beleihenden Effekten zu übertragen sei und daß dieselbe Versammlung die Grenze der Kreditbewilligung an ihre Mit⸗ glieder zu bestimmen habe. Die Bestimmung, daß Schrift⸗ stücke von mindestens 2 Mitgliedern des Vorstandes voll⸗ zogen werden müßten und daß zu allen Verträgen die Genehmigung von mindestens 5 Mitgliedern des Vorstandes und Verwaltungsraths erforderlich sei, sei, schon in dem Schulze'schen Antrag enthalten. Daß ein Mitglied einer Genossenschaft nicht gleichzeitig Mitglied einer anderen gleich⸗ artigen Genossenschaft sein dürfe, fordere gebieterisch die Er⸗ fahrung, daß Mitglieder solcher Genossenschaften an mehreren anderen Rechte in Anspruch genommen und denselben dadurch große Verluste zugefügt hätten. Den entschie⸗ densten Widerspruch habe die Bestimmung gefunden, daß der Kommunal⸗Aufsichtsbehörde ein Aufssichtsrecht, ins⸗ befondere auch das Recht der Bestellung von Revisoren, zu—⸗ stehe, welche nicht Mitglieder der Genossenschaft sein dürften. Der Abg. Schulze habe die Nothwendigkeit einer Revision selbst anerkannt, aber gemeint, die Genossenschaften würden sich die Aufsicht der Kommunalbehörden nicht gefallen lassen und sich viel lieber auflösen. Er theile diese Furcht nicht, er glaube auch, daß die Aufsicht einer solchen unparteilichen Be⸗ hörde noch mehr als die einer Staatsbehörde von Nutzen sein könne. Indessen sei er gern bereit, die Kommunalbehorden fallen zu lassen, wenn sich ein geeigneteres Organ finden sollte. Was die geschäftliche Behandlung anbetreffe, so glaube er, daß eine Ueberweisung an die Kommission dann geboten sei, wenn auch der Schulze'sche Antrag an die Kommission verwiesen werde.

Hierauf ergriff der Vevollmãchtigte Staatssekretär des Reichs-Justizamtes Dr. das Wort: g nn,

Es ist Ihnen, meine Herren, bekannt, daß die Reichsregierung bereits i einer Reform Des Genossenschaftsrechts befaßt ist. Der Änstoß bierzu ist vom bohen Hause selbst ausgegangen und der Bundegrath hat der Resclution des Reichstags Felge gegeben und. leschkessen, daß im Anschluß an die beabsichtigte Revisien der Aktien- gesekgebung auch der Entwurf einer Nevelle zum Gene ssenschaftege g ausqearbeitet werde. Ein vorläufiger Entwurf der Attienrechts no velle liegt bereits vor, während in Betreff des Genossenschaftewe ens ein enischeidender Schritt Seitens der Reichsregiernng no nicht geschehen ist. Aus dieser Lage der Sache ergiebt sich, meine Herren, für die Haltung der Reichsregierung, zweieelei., nämlich erftens, daß sle in diesem Stadium sich selbst⸗ verfländlich gegen die neuen Gesichtspunkte, welche in den vor— fienenden Anträgen bervortreten, in feiner Weise abwehrend rer= kalt. jn denfelben vielmehr nur eine sehr dankenswertbe Förderung der ihr obliegenden Aufgabe erblicken lann. . x Ich kann Ramens der Reichsregierung noch hinzufügen, daß sie die Saupturfache der auf diesem Gebiete hervorgetretenen Mißstände in dem bisherigen Spsteme der ausnahmelosen Solidarhaft der Ge⸗ noffenschaften erblickt und daher den Weg als einen sehr beachtens⸗ wertken erkennt, welchen der Antrag Freiherr ven Mirbach betritt, indem er gemäß dem in Desterreich geltenden Spstem elektir neben die Gesellschaften mit unbeschraͤnkter Solidarhaft solche mit beschränk⸗ fer Solidarbaft setzen will.

zum Vundesrath von Schelling

Zweltens aber, meine Herren, ergiebt sich aus jenem Stadium