Dergleichen Massenpetitidiien gar keinen Merth lege, da diesel⸗ ben oft in der seltsamsten Weise wn Stande kämen. Man jrre, wenn man meine, daß der gegenwärtige 8. 100 E. das Ende dieser Bewegung bedeute: derselbe sei nicht das Ende, sondern erst der Anfang derselben. Der sozialkonservative Reformverein, welcher neulich hier getagt habe, habe sich mit Enischiedenheit für Zwangsinnungen ausgesprochen, und es scheine nicht, daß der Aba. von Helldorff sich für seine gestrige Erklärung auf. die Unterstützung der ganzen deutschkonserva⸗ . Partei stützen könne. Er bitte daher, den 8. 100 E. ab- zulehnen.
Der Bundeskommissar Geheinte Ober Regierungs-Rath Lohmann erklärte, die verbündeten Regierungen theilten die Auffassung der Majorität dieses Hauses, daß die Innungen hervorragende Bedeutung für die Entwicklung des Klein⸗ gewerbes hätten und daß deshalb der Staat ein Interesse an ihrer Ausbildung und Kräftigung habe. Von diesem Stand— punkte aus seien auch die Regierungen der vorjährigen Reso— lution so weit entgegengekommen, wie sie es mit dem Interesse des Handwerks für vereinbar gehalten hätten. Sie hätten namentlich auch diejenigen Bestimmungen nicht zurückweisen zu sollen gemeint, die im 8. 100 enthalten seien. Die Wirk— samkeit dieses Gesetzes werde zunächst nicht von den Bestim— mungen des qu. Paragraphen, sondern von der Thätigkeit der Einzelnen abhängen. Andererseits seien aber die verbündeten Regierungen der Meinung, daß gerade das Lehrlingswesen für Die Innungen von entscheidender Bedeutung sei: die wirkliche Ausbildung des Lehrlings könne nur in der Werkstelle unter der Aufsicht des Meisters erfolgen. Es sei deshalb für die Entwickelung des Innungswesens und des Handwerks zweck— mäßig, wenn man in ene! Fällen, wo die Innung diese ihre Aufgabe gelöst habe, ihr das Recht gebe, in dieser Be— ziehung ihre Wirksamkeit auch auf außerhalb Stehende zu er— strecken. Einen Eingriff in die Gewerbefreiheit enthalte eine solche Bestimmung nicht. Das Lehrlingswesen sei eben ein Theil des Innungswesens, und der Staat überschreite seinen Beruf nicht, wenn derselbe auf diesem Gebiet das Recht, Lehr— linge zu halten, von gewissen Voraussetzungen abhängig mache. Dennoch hätten die verbündeten Regierungen es für nöthig gehalten, diese Punkte mit großer Vorsicht zu behan— deln, insbesondere der Einräumung der qu. Befugnisse eine , . Prüfung der zuständigen Behörde vorangehen zu
Damit wurde die Diskussion über Nummer 1—3 Paragraphen 100. geschlossen. 9
.Die Nummer 4 des §. 100 E., von der Kommission neu hinzugefügt, lautet:
. Die Behörden können bestimmen, 4 daß alle, welche eines der
Innung vertretenen Gewerbe selbständig betreiben, den Kranken⸗
Sterbe⸗ und Hülfskassen der Innungsgenossen, ingleichen den Witt⸗
wen⸗ und Waisen⸗Unterstützungsfassen derselben beizutreten und
ebenso zu den Fachschulen beizutragen verpflichtet, gleichzeitig aber auch bei deren Verwaltung und Benutzung gleichmäßig zu betheili⸗
. wenn sie zu den nicht zur Innung gehörigen Arbeitgebern
horen. Der Abg. Stumm beantragte, diese Ziffer 4 zu streichen: bei näherer Ueberlegung werde die . fee n, ke chen, ohne seine Ausführungen überzeugt haben, daß die Bestim⸗ mung sub 4 praktisch gar nicht durchführbar sei. Durch deren Annahme würde das Prinzip der Zwangsinnungen eingeführt sein, gegen welche das Haus sich, nach seiner Meinung, wider— spruchslos ausgesprochen habe. Schon deshalb werde das Haus außer Stande sein, der Kommission zuzustimmen. Wie stelle sich aber die Sache praktisch! Man habe es hier nicht blos mit den Handwerkern, sondern auch mit der Großindustrle zu thun. Nun brauche er blos das Wort „Knappschaftskassen“ auszusprechen, um daran zu erinnern, daß der Kommissionsbeschluß sie einfach auflösen würde. Die höheren Verwaltungsbehörden könnten dann große Industriezweige zwingen, den Innungs— kassen beizutreten, obwohl sie außerhalb noch anderen Kassen angehörten. Aber auch für die Innungen könnten große Uebelstände entstehen. Es habe eine Innung 2009 Mitglieder, nun trete ein Arbeitgeber mit 5009 Arbeitern hinzu, dann würden die Letzteren stets die 2000 Innungsmitglieder majo— rxisiren. Der Kommissionsvorschlag sei weder im Interesse der Mitelieder, noch der Nichtmitglieder, derselbe widerspreche dem I nn der freien Innungen und er bitte, denselben abzu— Der Abg. Freiherr von Schorlemer-Alst bekannte offen daß er ein Freund der obligatorischen Innungen sei, und er jetzige Gesetz nur als eine Abschlagszahlung für den Hand⸗ werkerstand betrachte, der in seiner überwiegenden Majoritãt nach obligatorischen Innungen verlange. Er dächte, die Hand⸗ werker müßten slbst am besten wissen, was ihnen fromme und er wundere sich, daß die Partei des Abg. Richter, die sonst so viel auf die Volksstimme gebe, trotzdem gegen die obligato ischen Junnngen auftrete. Er halte gerade die Nr. 4 des Paragraphen für die wichtigste, die aufrecht erhalten wer⸗ den müsse; sie mache dem Handwerkerstande dieses Gesetz an⸗ nehmbar, welches sonst nur ein sehr zweifelhaftes Geschenk sein würde. Durch die BVestimmnungen der Nr. 4 bekamen die Innungen Kraft und Mittel. Die außer der Innung Ste— henden ̃3 Betheiligung an der Innungetasie zu zwingen scheine ihm deshalb nicht bedenklich, weil man diesen jwangs?⸗ betheiligten ja das Stimmrecht einräume. Er glaube, daß — dadurch auch den klareren und vrägnanteren Ausdruck
ringe. Daa komme, daß es ja dem Ermessen der Behörden überlassen bleibe, den Innungen die Befugnisse der einzelnen Nummern des 5. 100. zu übemragen. Die Herren, welche wie der 3 Nichter, jetzt gegen das Ermessen der Behorden 1. e . 1 4 er daran, daß sie bei gewissen Kulturkampfsgesetzen den oörder no = nisse He ,, nn, ö. 5 , den Gim
Der Abg. Hartmann bemerkte, der Abg. von Kleist?) habe angedeutet, Laß die Soꝛʒial demotraten 6 1
Hintergedanken gegen dieses Gesetz eintreten würden Er Tönnte der konservativen Partei vielleicht mit demselben Vechte Aehnliches vorwerfen. Mit größerem Rechte, als der AÄög. von Kleist, dürfe er Über die Interessen des Handwerkerstandes sprechen, da er selbst Lehrling, Geselle und später Meister ge⸗ wesen sei, und hätte man ihn nicht ausgewiesen, so wäre er noch heute in Hamburg Schuhniachermeister. Könnte den Dandwerkern überhaupt mit solchen Gesetzen geholfen werden so würde er denselben mit Freuden zustimmen. Er habe ja auch bisher für die einzelnen Paragraphen gestimmt, wenn er auch einen er Nutzen derselben nicht erblicken könne. Dem Handwerker tande schade nicht das Lehrlings- und Gesellen— Hesen⸗ auch nicht das Kassenwesen, sondern die moderne Produttionsweise, die Großproduktlion. Wenn man die
zältnisse lägen aber so, daß es deren genug gäbe i Leute freiwillig denselben heiträten, weil e To st 2 falle ganz verlassen sein würden. Schaffe man den Arbeitern lieber Arbeit und mache man sie konkurrenzfähig gegen das Großkapital! Er wünsche dem Handwerker aus vollem Herzen alles Gute, denn er kenne seine große Bedeutung für das ganze soziale Leben. Es sei im Handwerkerstande weit mehr korvorativer Geist und Sinn für die gegenseitige Unterstützung vorhanden, als bei den Kapitalisten und Großgrundbesitzern. Also nicht aus böser Absicht, sondern aus fester Ueberzeugung, daß mit diesem Paragraphen dem Handwerk nicht geholfen werden könne, werde er gegen den Paragraphen stimmen.
Der Abg. Richter (Hagen) glaubte, daß das Sachliche dieser Nummer noch nicht genug hervorgehoben worden sei. Auf das Gebiet des Kulturkampfes werde er dem Abg. von Schorlemer nicht folgen. Es scheine ihm, als ob der Abg. von Schorlemer immer dann, wenn derselbe sachlich seine Abstimmung nicht begründen könne, den Kulturkampf herbei— ziehe, um die etwa schwankenden Mitglieder seiner Partei in line hochgradige Stimmung zu versetzen. Die vorliegende Frage hange mit dem Kulturkampf und allgemeinen sozial— politischen Grundsätzen überhaupt nicht zusammen, es handle sic um einen Eingriff in das ganze Kassenrecht, zu dessen Zustandekommen auch Konservatiwve und Centrum beigetragen hätten. Der Antrag Kleist-Retzow, denn das sei die Nr. 4 — sei ohne jeden Zusammenhang in den Paragraphen hineingeschoben worden. Man sehe dies auch daraus, daß alle vorhergehenden Nummern handelten, womit die Nr. 4 gar nichts zu thun habe. Man habe bis jetzt den Grundsatz festgehalten, daß Niemand zum Beitritt in eine Kasse gezwungen werden könne, sondern daß derselbe nur nachzuweisen habe, daß er überhaupt einer Kasse angehöre. Diesen Grundsatz nun wolle man hier zum ersten Male und so ganz nebenbei durchbrechen. Nach Nr. 4 könnten die Mitglieder der freien Kassen, und zwar wohl—⸗ gemerkt nicht nur die Gesellen, bei denen ein gewisser Zwang eher entschuldbar wäre, sondern sogar die selbständigen Meister gezwungen werden, der Innungskasse beizutreten. Gelte denn die Erfahrung gar nichts mehr? Man habe ja einen solchen Zwang in der Gesetzlebung 1845 und 1849 ge— habt und nirgends hätten die Innungen im Kassenwesen Ne nenswerthes geleistet. Aber von dieser Erfolglosigkeit ab⸗ gesehen, bleibe doch die schwere Schädigung bestehen, daß die freien Kassen in ihrer Rechtsgrundlage erschüttert würden. Es wäre eine gesetzgeberische Improvisation ohne Gleichen, wenn man durch Annahme der Nr. 4 einen Einschnitt in die allgemeine Kassenfreiheit machen wolle.
Der Abg. von Kleist-Retzow erklärte: Wenn der Abg. Richter sage, der Zwang zu den Innungskassen habe nichts genützt, so wolle seine Partei ja eben sehen, ob es ihr jetzt nicht gelinge, lebenskräftige Innungen und Innungskassen zu schaffen. Der Abg. Rigter irre sich vollkommen über die Bedeutung der Nr. 4. Diese Innungskassen sollten eine Er— gänzung der Ortskassen sein, die nach 5. 141 des Hülfskassen— gesetzes beständen, und da Niemand gezwungen werden könne, diesen beizutreten, wenn derselbe schon einer anderen ange⸗ höre, so würde ein solcher Zwang auch nicht in Bezug auf die Innungskassen bestehen. Seinem Freunde Stumm müsse er erwidern, daß in Nr. 4 von Zwangsinnungen gar keine Rede sei. Jeder, der zu den Kassen beitrage, werde ja auch an der Verwaltung derselben betheiligt. Der Abg. Stumm irre sich auch ferner, wenn derselbe glaube, die Knapp—⸗ schaftskassen lönnten unter dieser Bestimmung leiden, denn er vergesse dabei, daß nur diejenigen Gewerbetreihenden zu den Innungskassen zugezogen werden könnten, deren Handwerk in der Innung vertreten sei, ohne daß sie selbst derselben an—⸗
ehörten. Er (Redner) . es sei nur billig, daß die
nnung das Recht erhalte, zur Bestreitung der Kosten der gegenwärtigen Anstalten, wie Fachschulen, Wittwen⸗ und Waisenkassen, auch diejenigen heranzuziehen, die die Wohl— thaten derselben genössen, ohne denselben anzugehören.
Die Diskussion wurde geschlossen. Nach einigen kurzen persönlichen Bemerkungen der Abgg. Stumm, Richter (Hagen), Hartmann und von Kleist-Retzow, erhielt der Abg. Graf von Bismarck als Referent das Schlußwort. Derselbe bemerkte, es bleibe ihm nur noch übrig, den Standpunkt der Kommission in einigen speziellen Sachen zu erörtern. Entweder halte man die Innungen für nützlich oder überflüssig. Die, welche der letzteren Meinung anhingen kämen nicht in Vetracht, sie könnten ja gegen das Gesetz stimmen. Die Mehrheit der Kommission sei für die Nützlichkeit der Innungen, namentlich in Bezug auf das Lehrlingswesen und den erziehlichen Theil, der dem Handwerke zu Grunde liege. Die Kommission sei der Ansicht gewesen, daß gerade der erziehliche Theil vom Staate nicht so wahrgenommen werden könnte, wie es das Interesse des Handwerks erheische, und daß es deshalb wünschenswerih wäre, Organe dafür zu schaffen. Die des⸗ halb in den 88. 125 und 133 den Meistern gegebenen Be— fugnisse müßten aber einer gewissen Kontrole unterstellt werden. Es frage sich nun, in welcher Weise die Innungen am besten zu einer krästigen Entwickelung und zu zahlenben Mitgliedern gebracht werden könnten. Da man von Zwangs⸗ innungen habe absehen müssen, so sei man der Ansicht ge— wesen, einen kräftigen Anreiz geben zu müssen, um der Innung beizutreten und gewisse Vortyeile mit dem Beitritte zu verbin— den, mit einem bloßen guten Rath sei es nicht gethan, wenn man sage, man halte es für wünschenswerth, daß die Handwerker beiträten und sich in Innungen zusammenfaßten, zumal ihnen dabei alle möglichen Kosten und Mühewaltungen zugemuthet würden. Einen gewissen Zwang habe man z. B. in Preußen selbst. Derjenige, der Ehrenämter ablehne, werde in der Steuer erhöht. Das sei ein Zwang und alle Parteien hätten denselben zum größten Theil für zulässig erachtet. Er weise noch darauf hin, daß die Vortheile des §. 1090. nicht ein zu⸗ sammenhängendes Ganze biiden sollten, sondern die Verwal⸗ tungsbehörde sei befugt, von den einzelnen Bestimmungen
Ar. 4 ansehe, so könnte man glauben, es gäbe noch gar kei gewerblichen Kranken- und kanne finn ir e fen 2. 3
nach ihrer Ueberzeugung Gebrauch zu machen. Es we
vielleicht besser gewesen, wenn ich die hWzraucse 3 Deren Feststellung dem Ermessen der Verwaltungsbehörde Überlassen werde, gesetzlich hätte normiren können. Das ü aber unmöglich gewesen. Wolle man nicht ganz davon absehen, diese Befugnisse den Innungen zu er— the ilen, so hahe man schon zu diesem Auswege greifen müssen, im (einzelnen Falle den Verwaltungsbehörden die Entscheidung u ü berlassen, wann sie die Privilegien, wenn er so sagen olle, wollten und wamm nicht. Danach charakterisire J. der 5. 109 als ein Vertrauensparagraph und er be⸗ greife, weshalb daher eine große Anzahl der Herren sich dagegen erklären werde. Wenn hervorgehoben sei, daß Punkt 3 dadurch übergangen werden könnte, daß der
vom Lehrlingswesen
beireffende n Gewerbtreibende statt der Lehr⸗ linge jugendliche Arbeiter annehme, so wolle er demselben dies Vergnügen gern lassen; er wolle blos, daß den Innungen wenn sie sich erst bewährt hätten, die Erziehung zum Ge werbe allein zugewiesen werde. Das sei vielleicht eher eine materielle Last als ein Vortheil, aber es sei eine ehrenvolle Last und damit ein Anreiz, den Innungen beizutreten. Hier nach gestalte sich auch die Stellung, die die Kommission zu den verschiedenen Anträgen habe einnehmen müssen. Ing. besondere sei gegen den Antrag Böttcher kein Widerspruch zu erheben. Was den Punkt 4 betreffe, so würden die Innungz— kassen, wenn man sie unter Auferlegung einer bestimmten Aufgabe (Kranken⸗, Wittwen⸗, Waisenunterstützungen lediglich auf sich selber anweise, nicht genügen können Das ganze Gewerbe habe an der möglichsten Kräftigung dieser Kassen ein Interesse. Es sei eine Ungerechtigkeit, wenn man ohne Weiteres diese Innungskassen einrichten wolle, und andere Mitglieder sich nicht daran betheiligten. Ferner wür— den die Innungskassen gewisse Anstandsausgaben haben, sie würden gegenüber den Handwerksburschen, die reisten, gegen— über den bettelnden Gewerbetreibenden, die sich ohne Verdienst bꝛfänden, eine gewisse Auflage schuldig sein; sie würden es nicht dulden können, daß die Gemeinde sich eines Gewerbe— treibenden annehme, der gerade dem betreffenden Gewerbe angehöre, von dem vielleicht eine Innung im Ort rxistire. Er bitte demnach, . 100 E. anzunehmen, wie derselbe von der Kommissien beschlossen sei. Das Haus würde dem Gewerbe einen großen Dienst damit erweisen, den einzigen, den es dem Gewerbe zur Zeit erweisen könne.
Nunmehr wurde zur Abstimmung geschritten. Der An— trag von Kleist-Retzow bezüglich des Eingangs und der Nr. 1 wurde abgelehnt, der Antrag Böttcher angenommen und mit demselben Nr. 1; Nr. 2 wurde mit 140 gegen 123 Stimmen angenom men. Der Antrag Löwe (Bochum) zu Nr. 3 wurde abgelehnt; Nr. 3 wurde darauf mit 132 gegen 127 Stimmen verworfen; ebenso wurde Nr. 4 mit großer Mehrheit ge— strichen. — Der so amendirte §. 100 E., welcher nur noch bie Nummern 1 und 2 enthielt, wurde darauf mit 133 gegen 120 ö ,,
er 5. 100. lautet in der vom Hause angenomm
Fassung. folgendermaßen: . 4 . Für den Bezirk einer Innung, deren Thätigkeit auf dem Gebiete
des Lehrlingswesens . bewährt hat, kann durch die höhere Verwal⸗ tungs behörde nach nhörung der Aufsichtshehörde bestimmt werden:
I) daß Streitigkeiten aus den Lehrverhältnissen der im 5. 120g.
bezeichneten Art auf Anrufen eines der streitenden Theile von der zustãndigen Innungsbehörde auch dann zu entscheiden sind, wenn der Arbeitgeber, obwohl er ein in der Innung vertretenes Ge— werbe betreibt und selbst zur Aufnahme in die Innung fähig sein würde, gleichwohl der Innung nicht angehört; 2) daß und inwieweit die von der Innung erlassenen Vor⸗ schriften über die Regelung des Lehrlingsverhältnisses, sowie lber die Ausbildung und Prüfung der Lehrlinge auch, dann bindend sind, wenn deren Lehrherr zu den unter Nr. 1J bezeichneten Arbeit gebern gehört;
Haben sich hiernach Lehrlinge solcher Gewerbtreibenden, welche der Innung nicht angehören, einer Prüfung zu unterziehen, so ist dieselbe von einer Kommission vorzunehmen, deren Mitglieder zur Hälfte von der Innung, zur Hälfte von der Aufsichtsbehörde be— rufen werden.
Nach Annahme eines Vertagungsantrages bat der Abg. Dr. Baumgarten die Petitionen wegen der obligatorischen Civilehe bald auf die Tagesordnung zu setzen. Der Präͤsi⸗ dent bemerkte, daß der Bericht der Kommission noch nicht festgestellt sei, derselbe also auch noch nicht auf die Tagesordnung gesetzt Kö .
ierauf vertagte sich das Haus um 51 U =
abend 11 Uhr. ö 8 K
Verkehrs⸗Anstalten.
Dem dritten Hefte des laufenden Jahrgangs des „Archivs für Eisenbahnwesen. entnehmen wir folgende Notizen betreffs der Her— stellung größerer Bauwerke zur Erleichterung des nationalen und internationalen Eisenbahnverkehrs: 1) Zwecks Herstellung einer Dampffähreverbindung über den großen Belt ist dem dänischen Landsthing am 10. Dezember v. J ein Gesetzentwurf unterbreitet. Nach demselben soll für Rechnung des Staates die Dampffähreverbindung angelegt, bei Korsör und Nyborg die für Dampffähren erforderlichen n welche durch einen Schienenstrang mit den dortigen Eisenbahnstationen in Verbindung zu setzen sind, gebaut und 2 Dampffähren angeschafft werden. Die Anlagen sollen spätestens zu Ende des Finanzjahres 1882 / 3 vollendet sein. Die Dampffähreverbindung würde sodann ein Glied des Staatseisenbahn⸗Netzes bilden. Zu diesen Anlagen wird ein Kosten⸗ betrag bis auf Höhe von 1650090 Kronen (— 1856 250 0) ge fordert, wovon für bas Finanzjahr 1881/82 Summen bis zu WM OM Kronen (= M0 O0 6 verwendet werden sollen. Die mit Dampffähreverbindungen gemachten Erfahrungen — für Danemark auf dem kleinen Belt — zeigen, daß der Güterverkehr einen außer ordentlichen Aufschwung nimmt, sobald solche Fähren eingerichtet werden. ?) Zwischen England und dem Kontinent wird eine doppelte Eisenbahnverbindung geplant. Abgesehen von dem Projekte einer Tunnelanlage, für welche eifrige Vorstudien im Werke sind, ist zauch die Herstellung einer ehen Eifenbabnbrücke über den Kangl wiederum in den Vorder— grund getreten. In einer von dem Ingenieur Vérard de Sainte⸗ Anne dem Präsidenten der französischen Republik unter dem 18. Dezember 1880 unterbreiteten Denkschrift wird die Ausführbarkeit dieses letzteren Unternehmens auf Grund der angestellten vorläufigen Ermittelungen für zweifellos erklärt. Die Brücke soll in der Rich—⸗ tung von Folkestone nach dem zwischen Boulogne und Calais belege⸗ nen Kap⸗Gris⸗Nez gebaut werden, eine Länge von 36 km erhalten und theils als Bogenviadukt Gunachst den Küsten), theils als Pfeiler= brücke mit eisernem Ueberbau, theils und zwar über den beiden Haupt⸗ schiffsstraßen als Tunnelbrücke hergestellt werden. Im mittleren Theile der Brücke würde auf durchgehendem Fundament eine Art Zwischenstation mit Leuchtthurm anzulegen sein. Durch — nament. lich quf französischer Seite bedeutende — Bodenaufschüttungen soll die Wassertiefe auch in den Hauptfahrstraßen auf 30 = 35 m verringert und dadurch für die Brückenpfeiler ein genügend sicherer Untergrund geschaffen werden. Die Höhe der die Hauptdurchlässe für die größten See schiffe überspannenden Tunnelbrücken ist auf 35 m über dem Meeres spiegel, die Weite dieser Brückenöffnungen auf 150— 200 m ange⸗ nommen, welche Maße allen Bedürfnissen der Schiffahrt genügen sollen. An den Brückenenden würden sich nach Bedürfniß auf bei den Uferseiten größere Hafenanlagen anschließen. Bei der Gesammt⸗= länge der Brücke von 36 kim könnte die Ueberfahrt von England nach Frankreich in 35 bis 40 Minuten erfolgen. Nach Ansicht des Verfassers der Denkschrift würde der geplante Bau in jeder Weise gegen den Andrang der Meereswogen, wie auch gegen Sturmwind hinreichende Sicherheit bieten. Derselbe glaubt sein Projekt, wenn die nöthigen Geldmittel — über deren Höhe allerdings keinerlei Schätzungen gemacht werden — zusammenkommen, in einer Frist von 5 Jabren ausführen zu können und verspricht sich von dem bestehenden und bestimmt zu erwartenden Verkehr schon vom ersten Jahre ab eine an⸗ gem essene Verzinsung des Anlagekapitals. 3) Ueber die Eisenbahn⸗ verbindung zwischen Frankreich und Italien vermittelst Durch⸗
bohrung des Simplon ; ar 8. März d. J. die ersten Verhandlungen in der französischen Abgeord⸗ Derselben war von dem Abgeordneten twurf, betreffend Bewilli⸗ Francs zur Durchbohrung
netenkammer stattgefunden. ñ Leon Renault und Genossen ein Gesetzen Jung einer Subvention von 50 Millionen des Simplon und gleichzeitig von dem Genossen ein Antrag vorgelegt wurfs nicht eher einzutreten, als eingeleiteten Untersuchungen über die Kosten Montblanc abgeschlossen seien. tiv⸗Kommission verwiesen, Berathung derselben im Schoße einer besonder Theilnahme der Regierung einzutreten. mit großer eit —ᷓ l nachdem sich der Minister der öffentlichen Arbeiten mit t erklärt hatte, der Kommission alles in Händen Außer dem Minister ichterstatter Abgeordneten Loubet sprach nur ein Abgeord⸗ Gegner des Simplon⸗ sowohl als des Montblane⸗
verstanden und berei der Regierung und dem Berichter neter, und zwar ein Tunnels, der Graf de Douville⸗-Maillefenu. Betheiligung Frankreichs an so kostspieligen, Gebiete belegenen Unternehmungen nicht für er daß Frankreich die ihm gebührende Theilnahme am halten bleiben könne, wenn d
oder des Montblan
Abgeordneten
t Dieser Antrag Mehrheit von der Abgeordnetenkammer
befindliche Material vorzulegen.
Dieser hielt
in die Berathung dies bis die von der Regierung bereits einer Durchbohrung des Beide Anträge waren an die Initia⸗ welche der Kammer vorschlug, in eine weitere en Kommission unter
noch dazu auf fremdem forderlich und glaubte, m Weltverkehr er⸗ asselbe auf eigenem Gebiet die nöthigen
Schienenstraßen zu einer kürzere französischen und belgischen Häfen mi stellte. Die kürzeste mögliche Linie durch den Kanal La Manche und von
c haben am
Dupont und es Gesetzent⸗ : als über Mezières. Üm aber diese Linie für Lande auc
noch der Kleine St. Bernard ist denn auch angenommen,
derselben ein⸗ zur
welches ebenfalls an die durch den Beschluß vom 8. verwiesen wurde. — 4 Zwischen
die finanzielle
am 18. März sind die ersten Züge
dem St. Gotthardt führe über Meziẽ res, Nancy, Remiremont und Delle, von den holländischen und belgischen Häfen sei gleichfalls kein näherer Weg denkbar, als über Brüssel, die Maas entlang nach
fähiger zu machen, bedürfe es der Aufwendung weit geringerer, dem h noch direkt zu Gute kommender Mittel. — Neben dem Simplon und Montblanc ist als dritter Konkurrent nunmehr auch
die Abgeordneten Mayet und Genossen der Kammer ein auf die Durchtunnelung diefes Gebirgsstocks bezügliches Projekt vorgelegt,
Marz
Stillen Szean durch die Vereinigten Staaten von Amerika hin— durch ist eine der vier neu geplanten Eisenstraßen schon vollendet. Die von Osten nach Westen gebaute Atchinson-Topeka⸗Santa⸗Fe⸗ Bahn ist in dem Orte Deming (Staat New⸗Mexiko) mit der von Westen nach Osten gebauten Southern-Pacifie⸗Babn zusammengetroffen und
und in umgekehrter Richtung gefahren.
n Verbindung der nördlichen t dem St. Gotthardttunnel her⸗ von England, mittelst Tunnels
Calais oder Boulogne aus nach Über
den Durchgangsverkehr leistungs⸗
getreten. Am 24. März haben
Prüfung der Simplonbahn niedergesetzte Kommission dem Atlantischen und dem
kehr von San Franzisco nach Kansas Die altere pacifische Bahn
und Smaha und ist im Ganzen rund 3318 engl. Meilen lang. Die jetzt vollendete führt von New⸗York nach Kan
Deming nach
entwickeln.
fahren, da die Central Pacifie⸗Bahn-Gesellschaft auch d Linie betreiben wird.
nimmt zwischen New⸗York und San Francisco den Weg über Chicago
— 391
sas⸗City und von dort San Franzisco, im Ganzen in südlicherer Richtung.
Ihre Lange betrãgt 3704 Meilen. Die, Railroad⸗Gazette vom 18. März, welcher diese Notizen entnommen sind, meint, daß deßungeachtet der neuen Linie eine gute Zukunft blühe. Die Terrainverhältnisse seien besser, es könne also schneller gefahren werden, und wenn man statt, wie auf der älteren Bahn, durchschnittlich 19 Meilen, nun 22 — 23
f dere
Meilen die Stunde auf der neuen Bahn fahre, so komme man auf derselben ebenso schnell von New⸗York nach San Franzisco. außerdem Störungen durch Schneeverwehungen weniger ausgesetzt als die ältere, wogegen sie allerdings Hauptfächlich werden von der neuen Linie die Bergwerke Arizona Nutzen haben, da sie durch dieselbe ganz bedeutend näher gerückt sind. ihren Bedarf aus beschaffen, von wo in öftlicher Richtung gefahren werden mußten; jetzt haben sie eine ganz direkte Verbindung. In derselben Gegend wird sich auf einer Strecke von 700 Meilen voraussichtlich auch ein lebhafter Lokalver— Die geltenden Tarife werden keine Aenderung
Die neue Route ist
erheblich heißer ist. des Staates dem atlantischen Ozean Bisher mußten diese Bergwerke dem Westen auf dem Umwege über San Franzisco die Güter wiederum 1000 — 1100 Meilen zurück
im Sommer
— er⸗ die neue
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels
des Neutschen Reichz⸗-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats- Anzeigers: Berlin 8sW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
*
*. * . . * In serate für den Deutschen Reichs- und Königl.
register nimmt an: die Königliche Expedition
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22
Büt
32
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tner C Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs-Erledigung. Der hinter die unverehelichte Antonie Werner wegen Hehlerei in den Acten L. R. II. No. 499 de 1881 unter dem J. d. Mts. erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 19. Mai 1851. Kgl. Zandgericht J. Der Untersuchungsrichter: Johl.
Der unterm 24. September 1875 vom früheren Königlichen Kreisgericht zu Grünberg in Nr: 228 des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staafs⸗-Anzeigers pro 1875 hinter den Knecht Angust Schulz aus Sawade, Kreis Grünberg, ver Fffentlichtẽ Steckbrief ist erledigt. Glogau, den 18. Mai 1881. Der Königliche Erste Staatsanwalt.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 16276 Oeffentliche Zustellung. s orf und Eredit⸗Verein zu Ober⸗Mock— stadt, vertreten durch Gr. Rechtsanwalt Dr. Gut- fleisch in Gießen, klagt gegen den Heinrich Hof TV. von Leidhecken, dessen jetziger Aufenthalt unbekannt ist, wegen Darlehns von 1209 9660 nebst 50 /o ver⸗ tragsmäßiger Zinsen vom 112. 78 ab, das der Jo⸗ hannes Hof I. Ehefrau von Leidhecken im Jahre 1878 von dem Kläger gegeben worden, und für das der Beklagte Hr. Hof . IV. mit seiner Ehefrau unter solidarischer Haftbarkeit und Verzicht auf. Voraus⸗ klage und Theilung, sowie Leistung hypothekarischer Sicherheit selbst einzustehen versprochen, mit dem Antrage: ; 1) den Beklagten als Darlehnsschuldner und
Bürgen unter Kostenverfällung zu verurtheilen:
. an den Kläger 1200 6 nebst 5 9 Zinsen vom 1. Dezember 1878 an zu bezahlen,
p. die Rechtsbeständigkeit der für seine Ver— bindlichkeit bestellten Hypothek anzuerkennen und sich jeder Veräußerung der gepfändeten Immobilten zu enthalten, ;
2) das Urtheil gegen den Bellagten nach 5. 650
C. P. D. für vorlãufig vollstreckbar zu erklären,
und ladei den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Gießen
auf Mittwoch, den 19. Sttober 1881,
Vormittags 8 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ö Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gießen, den 12. Mai 18531. Engel,. Hülfsgerichtsschreiber des Großherzogl. Landgerichts.
Amtsgericht Hamburg.
Il5593 Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann G. F. Meyer zu Hamburg, der- trefen durch Rechteanwalt . Damann, gr. Burstah?, klagt gegen den Papierhändler D. Winterfeld, un⸗ bekannten Aufenthaltes, wegen der am J. Februar d. Js. fällig gewesenen Miethe von 459 6. unter Reduzirung dieser Summe auf 300 mit dem Antrage, den Beklagten in Zahlung von 300 u verurtbeilen und dies Urtheil für vorläufig voll e e, zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen . des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Hamburg auf
x Lie nsfen den 12. Juli 1881, Vormittags 10 Uhr, .
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Aus ug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 13. Mai 1881.
Weber. Gerichteschreiber des Amtsgerichts Hamburg. Civil ⸗ Abtheilung VII.
en. Aufgebot.
Laut vorgelegter Kaufkontrakte vom 9. Marz bezw. 2. April d. X haben folgende Personen von dem Delonomen Stto Meyer zu Lüdersen, als Wevoll. mächtigten des Particulier Eduard Crendt in Hornburg die nachstehend beschriebenen, im Ge⸗ meindebejltke Lüdersen belegenen und in der Grund⸗ steuermutterrolle von Lsdersen unter den Artilel. nummern resp. 7 eingetragenen Grundstücke des 24. Crevdt käuflich erwerhen: ö
I. der Dekonom Friedrich Haake zu Lüdersen:
1) Kartenblatt 1, arzll. Nr. am Liderser Berg‘, 35 a 19 am. 2) Kartenblatt 1, 11 a 704m.
22, Holztheilung Parzelle Nr. 52, desgleichen,
Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 13, Wiese da⸗ selbst, ) a 86 4m. Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 162, Weide auf der kleinen Hausstelle',. 1 ha 85 a 82 4m. Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 163, Acker da⸗ selbst, 3 ha 64 a 33 gm. Kartenblatt 3, Paͤrzelle Nr. 175, Acker auf der kleinen und großen Hausstelle, 1 ha 1 a 93 am. . Kartenblatt 4, Parzelle Nr. 22, Wiese in den „Wischäckern“, 1 ba 82 3 16 4m. . Kartenblatt 5, Parzelle Nr. 14, Acker in der Sütheriede“, 2B ha 79 a 62 am. ;
II. Der Köthner Conrad Prelle zu Lüdersen:
1) Kartenblatt 1, Parzelle Nr. 34, Holztheilung
am „‚Lüderser Berge“, 38 a 23 ꝗm. 2) Kartenblatt 4, Parzelle Nr. 19178, Acker im Dorfe auf dem „Thiefelde', 39 a 5 4m. III. Der Beibauer Ernst Rehren zu Lüpersen: Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 156, Acker auf der kleinen und großen Hausstelle, 4K ha 32 a 23 4m. ö IV. Der Vollmeier Friedrich Haller zu Lüdersen; 1) Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 1539, Acker auf dem „Beekfeld 1 ba 76 a 87 gm. . 2) Kartenblatt 5, Parzelle Nr. 13, Acker in der „Sütheriede', T ha 11 a 34 4m. k V. Der Weber Heinrich Schneeberg zu Lüdersen:; Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 165, „Acker, auf der kleinen und großen Hausstelle, 10 a 81 qm. . VI. Der Schmied Louis Weber zu Bennigsen und der Köthner Georg Wiesing daselbst zu verschie⸗ denen Antheilen: ö .
1) Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 303 137, Wiese auf dem Beekfeld', 1 ha 1 a 20 4m.
2) Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 304/138, Acker daselbst, 3 ba 790 a 25. 4m. . VII. Kaufmann Heinrich Hische zu Bennigsen: 1) Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 30M / 137, Wiese
„auf dem Beekfeldꝰ 41 a 56 ꝗm.
2) Kartenblatt 3, Parzelle Nr. M / 138, Acker daselbst, 2 ha 30 a 84 am. ;
VIII. Beibauer Ludolf Nagel in Lüdersen: den Hof sub Nr. 4 zu Lüdersen mit sämmt— lichen Gebäuden, 3.
Kartenblatt 3, Parzelle Nr. J5, Sa 57 qm. Kartenblatt 3, Par⸗ zelle Nr. S2, 29 a 49 qm.
Kartenblatt 3, Parzelle 76,
Hofraum
und Garten
25 a M am. Die vorgenannten Käufer haben behuf ihrer Siche⸗ rung wegen etwaiger Ansprüche Dritter an den qu. Grundstücken den Erlaß eines Aufgebots beantragt und werden demnach in Stattgebung dieses Antrags, Alle, welche an den vorbezeichneten Grundstücken Eigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, fideicommissa⸗ rische, Pfand und sonstige dingliche Rechte, ins— besondere Serrituten und Realberechtigungen zu baben vermeinen, hierdurch aufgefordert, selbige unter Vorlegung der darüber lautenden Urkunden in
dem auf Sonnabend, den 9. Juli d. J., Hiorgens 11 Wr, — auf biesiger Gerichtsstube anstehenden Termine an⸗ zumelden, unter dem Verwarnen, daß im Nicht⸗ anmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht. Springe, den 10. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. gem. Engelhardt. Beglaubigt: Tubbe, Sekretãr , Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts.
lis Oeffentliche Zustellung.
Der Hofapotheker Oskar Mielentz
ser Ferne, wegen Forderung mit dem Antrage,
zent Zinsen vom
dgerichts zu Eisenach auf een, Montag den 11. Juli 1881, Vormittags 19 Uhr,
richte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Aus zng der Klage bekannt gemacht.
Eisenach, am 18. Mai 1881. . Die J Gerichtsschreiberei des Gr. S. Landgerichts
hier, vertreten durch Rechtsanwalt Lückerdt hier, klagt gegen den Arotheker Ad. Weinberg hier, zur Zeit in ,
en Beklagten zur Zahlung von 1000 nebst 5 Pro · 1. Mai 1881 ab, sowie zur 3 gung der Prozeßkesten zu verurtheilen, und ladet den Vellanten zur mündlichen Verhandlung des Rechte= streits vor die J. Civilkammer des Großberzogl. S.
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
Zum IJwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
16729]
Aufgebot.
beantragt: über 377 6 34 3, zahlbar am 009 = '
.
in dem auf
vor dem unterfertigten Amtsgericht anst gebotstermine anzumelden und die Urki
werden. Nürnberg, 14. Mai 1881. Königliches Amtsgericht, Abthl. (L. S.) Berlin. Zur Beglaubigung: 83
Hacker.
ö Amtsgericht Ritzebüttel. . Aufgebot. Auf Antrag
1) von Johann Peter Angelbeck, als abwesenden Georg Diederich Falck 10. Oktober 1865 mit dem von ih
New⸗Vork
line! von
2 — * verschollen ist,
2) von Johann Hinrich Peycke, als
liance“, Kapitän J. H. Behrens,
gegangen und seitdem mit dem schollen ist, .
3) von Amalie Catharina Wilhelmin borene Küchenmeister, als Ehefrau den Hinrich Nicolaus Minck, II. April 1876 mit dem Rettungsb von Curhaven ausgegangen, von über Bord gefallen, vor den Auger
seitdem verschollen ist,. . 4) von Hermann Heinrich Rudolph Curator des abwesenden Hartw
bruar 1871 als Polizeiwachter auf wege im Schnecgestsber spurlos
vollendet hat, . wird ein Aufgebot dahin erlassen:
die Eben der betreffenden Versch
daß alle Diejenigen, welche für Todeserklärung an den Nachlaß Verschollenen Forderungen und geltend machen wollen, unter de
Erbansprüchen ausgeschlossen un werden, sich bis zum Vormittags 19 16
Amtsgerichte zu melden.
Nitzebüttel, den 17. Mai 1831. Das Amtsgericht. A. Reinecke.
— ——
Aufgebot.
16845
Marien · Bauerschaft
aber der Urkunde wird aufgefordert,
dem auf ven 20. Tezember 1881, Vormitt
Burkhardt, i. V.
3) Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 12,
schen den Tämpen“, 2 ha 76 a 46 am.
Acker zwi
anberaumten Aufgebot termine seine
Der Kaufmann Lorenz Hutschenreuther in Selb, hat das Aufgebotsverfahren bezüglich folgender zu Verlust gegangener, von ihm unterm 1. März d. J auf den Kaufmann Gottlieb Meyer dahier, an seine eigene Ordre gezogener angenommener Primawechsel
Mai d. Is. 30. Juni
Demgemäß werden die Inhaber dieser Urkunden hiermit aufgefordert, ihre Rechte hierauf spätestens
Mittwoch, den 15. Februar 1882, früh 9 Uhr, Sitzungszimmer Nr. 10, f anstehenden Auf⸗
kegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt
Der geschäftsleitende K. Gerichtsschreiber:
tän geführten Hamburger Schiffe Donna Pau—⸗ nach Queenstown Ordre ausgegangen und seitdem mit dem Schiffe
abwesenden Johannes Wilhelm Land, welcher Mitte Januar 1878 mit dem Schisse „Re⸗
Cabello nach Hamburg als Leichtmatrose in See
Besatzung desselben in der Elbe versunken und
Delecker aus Ritzebüttel, welcher am . Te
Der Bürger Wilhelm Pottharst Nr. hierselbst hat das Au einer auf das Grundvermögen des Biemerthürmers Schwabedissen Nr. II9 der Rampendahler schaft unterm 3. Januar 1783 ingrossirten ation über 150 Thaler Gold beantragt.
d. Is
inden vorzu⸗
II.
Curator des welcher am m als Kapi⸗
für Curator des
von Puerto
Schiffe ver⸗ e Minck, ge⸗ des abwesen⸗ welcher am zoote „Laeisz“ dem Boote m der übrigen
Delecker, als ig Matthias
einem Dienst⸗
melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Lemgo, den II. Mai 1881. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung II. Sterzenbach.
16846 Proclama. Aufgeboten werden hierdurch auf den Antrag des Konkursverwalters verschiedene im Mai 1880 bei der Inventarisirung der Färbermeister Hermann Mattern'schen Konkursmasse vorgefundene, mit den nachstehend verzeichneten Färbemarken versehene Stoffe, welche dem Gemeinschuldner Hermann Mat⸗ tern dahier zum Färben übergeben worden und bis— her nicht abgeholt sind. Färbemarken: Nr. Ss8., 639, 40. 794, 79, 264, 8, 92, 963, 72, 977, 661, 847, 86, 8. 415, 859, 593, 809, 126, 315, 59, 935, 820, fo5. Sih, 331, 862, 19, 162, 944, 636, S3, S61, 808. Die Eigenthümer dieser Stoffe werden dert, spätestens im Aufgebotstermin, den 8. Juli er., Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Abtheilung II., ihre Ansprüche und Rechte geltend zu machen, widrigen⸗ falls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhe⸗ bung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht aber ausgeschlossen werden wird. Hohenstein OS. Pr., den 15. Mai 1381. Königliches Amtsgericht. II.
aufgefor⸗
16715 t e chen Amtsgericht Celle, Abtheilung II. am 18. Mai 1881, in öffentlicher Sitzung. Praes.: Amtsgerichts⸗Rath Mosengel, Amtsgerichtssekretär Hamann. In Sachen, betr. das von der Chefrau Lau, Anna, geb. Janeck, zu Lübeck beantragte Aufgebot einer Urkunde, wegen Mortifikation, erscheint 44 4 4 ist erkannt und eröffnet: Da der durch Aufgebot vom 23. März d. J. er⸗ gangenen Aufforderung ungeachtet Inhaber der darin 25. April 8 14. Juli?
1 T* geb. OM!
bezeichneten Schuldurkunde vom
Gunsten der Ehefrau Lau, Anna, Celle im heutigen Termine überall nicht meldet haben, so wird die vorgedachte Urkunde an gedrohtermaßen damit für kraftlos erklart. Eröffnet. Zur Beglaubigung:
Mosengel. Hamann. Meal 1:
sich
Hamann, Gerichte schreiber.
verschwunden
und seitdem verschollen ist und sein 59. Jahr
J. daß die genannten Verschollenen, unter dem Rechtsnachtheile, daß sie für todt erklart und
zollenen unter
1, 3 und 4 für aufgehoben erklart werden.
den Fall der der genannten Erbansprüche m Rechsnach⸗
heile, daß sie mit ihren Forderungen und
d zum ewigen
Stillschweigen verwiesen werden, aufgefordert Dienstag, den 23. Mai 1882,
als einzigen und ausschließlichen Termin im
43 der Aufgebot
Bauer · Obli⸗ Der In⸗
spätestens in
ags 10 uhr,
vor dem unter cichneten Gerichte (Zimmer Nr. 7)
Rechte anzu⸗
16665
Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag der Banquiers A. de Xho & Co. in Namur, vertreten h Rechtsanwalt Dr. J. O. Burchard. vom 29. März 1881 der ven d Stein in Hiogo am 8. Dezer von G. L. de San in Brüssel auf Ru Hamburg gezogene Wechsel, groß. F Vage nach Sicht, welcher von G. Brfssel am 19. Januar 1889 an A. de Änon & Co. in Namur indossirt und ven Rudelr Goedelt acceptirt worden, für kraftlos erklart werden Hamburg, den 11. Mai 181]. Das Amtsgericht Hamburg. Ciril⸗ Abtheilung VII. Zur Beglaubigung: Romberg. Dr., Gerichts ˖ Sekretat.
Bekanntmachung.
2* 1 Veinrich
sigen stãdtisch ar ; nl ausgestellten Sxarkassenbuches Nr. 16752 79, 61 S lautend, unter der Angabe beantrag daß er das Sparkassenbuch verloren habe.
Die Inbaber dieses Sxarkassenbuches werden hi min aufgefordert, srätestens in dem vor dem unt zeichneten Gerichte auf
den 3. Dezember 1881. Mittags 12 Uhr, anberaumten Termine ihre Rechte anzum lden, kei. das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls daß elbe für fraftlos erklärt werden wird.
Glogau, den 17. Mai 1881.
Königliches Amte gricht. NI.