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i.
der Spezialdiskussion wurde die Konvention ohne Debalte
unverändert genehmigt, worauf die Annahme im Ganzen er— folgte. (Schluß des Blattes.)
Rib beck in Montreux verstorben. (S. den Nekrolog auf der letzten Seite d. Bl.)
verkehr sofgrt vollstreckbare Forderungen eingeführt, wobei der Schuldner durch notarielle Urkunde im Falle der vorhergehende Klage) unterwirst. Diese Einrichtung wird
biger, um ihn vor den übrigen Gläubigern zu begünstigen, durch eine Notariatsurkunde einen vollstreckbaren Titel für
nicht herangezogenen Wehrpflichtigen, b. den Entwurf eines Gesetzes wegen Bezeichnung des Naumgehalts der Ge⸗ fäße, in welchen . zum Verkauf kommen; . Petitionen wegen Besitzstöbrungen aus Anlaß von Artillerie⸗ Schießübungen und d. Petitionen wegen des Schutzes nützlicher Vögel, zur =, von welchen die Resolution zu c. dem Herrn Reichskanzler und diejenige zu d. den mit der Prüfung der Frage der Emanation eines Vogelschutzgesetzes befaßten Ausschüssen überwiesen wurde, während über den Gesetzentwurf zu b. in einer der nächsten Sitzungen Beschluß gefaßt werden soll. 94 2 2. der 2 ach ien n n e.
esetzentwurf wegen Abänderung des Zolltarifs bezügli r unbedruckten und bedruckten 1 3 Zeugwaaren erhielt mit einigen von den Ausschüssen für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr empfohlenen Modifikatio nen die Zustimmung. — Auf den Bericht der zuständigen Ausschüsse wurde ferner beschlossen, a. Karbol säure zur Denaturirung des zu landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes behufs Erlangung der Steuerfreiheit für das letztere zuzulassen; b. dem von der städtischen Bank in Breslau gestellten An⸗ trage auf Genehmigung einer Erweiterung . Depositen⸗ ,,, zu entsprechen, C. eine auf die Genossenschaften mit eschränkter Haftung bezügliche Eingabe dem Reichskanzler zu überweisen.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstag es befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (48.) Sitzung des Reichstages, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom—⸗ missarien desselben beiwohnten, ,. das Haus zu⸗ nächst in zweiter Berathung die Allgemeine Rechnung über den Haushalt des Deutschen Reichs für die Rechnungsperlode vom 1. Januar 1876 bis 31. März 1877 auf Grund des Berichts der Rechnungskommission und erklärte sodann das Mandat des Abgeordnelen für den 4. Wahlkreis des Königsreichs Württemberg, von Knapp, in Folge der Er— nennung desselben zum Ministerial⸗Rath, in Uebereinstimmung i e, Antrage der Geschäftsordnungskommission, nicht für erloschen.
Es folgte die dritte 2 der am 31. März 1880 J Peking abgeschlossenen ZusatzKonvention zu dem
eutsch⸗chinesischen Freundschafts-, Schiffahrts— und Handelsvertrage vom 2. September 1861. In der Ge⸗ neraldiskussion empfahl der Abg. Schlutow die Annahme der Vorlage. Er konstatirte mit Freuden, welche Fortschritte die vertragsmäßigen Beziehungen zwischen Deutschland und China in der letzten Zeit gemacht hätten, und sprach die Hoffnung aus, daß die Zukunft noch günstigere Resultate zeitigen werde. Redner bemängelte die Angabe der Denk— schrift, daß ein Rückgang in dem Handel mit China eingetreten sei, und meinte, daß die darin enthaltenen statistischen Angaben ungenaue seien. Mit einer Sub⸗ ventionirung einer deutsch⸗chinesischen Dampferlinie könne er sich nicht einverstanden erklären, wenngleich ihm eine bloße Postsubvention unbedenklich erscheine. Der Abg. Mosle führte aus, daß eine Postsubvention mit jeder anderen staatlichen Subvention gleichwerthig sei, und glaubte den Gedanken einer allgemeinen Subventionirung im Interesse des Handels nicht un⸗ bedingt von der Hand weisen zu sollen. Der Abg. Dr. Delbrück erklärte, daß, wenn ein Rückgang in dem Handel mit China bemerkbar geworden sei, derselbe doch nur scheinbar sei, da häufig Schiffe, die chinesisches Eigenthum gewesen, unter frem⸗ der Flagge gefahren seien. Außerdem habe die Statistik der Denlscht t den Küsten⸗ und Flußverkehr von der großen See⸗ fahrt nicht getrennt, wodurch namentlich die Zahl der englischen ** eine so große geworden sei. er Bundeskommissar, Geh. Legationsrath von Kusserow, hielt die an der Denkschrift gemachten Ausstellungen für un⸗ begründet; das Gesammtresultat lasse einen Rückgang des andels als zweifellos erscheinen. Eine Beschönigung der andelsverhältnisse würde geeignet sein, lähmend auf die Initia⸗ tive der Betheiligten zu wirken. Der Abg. Dr. von Bunsen wünschte eine eingehendere Statistik, als die Denk⸗ schrift sie biete, und befürwortete die Vereinbarung einer auf den Schutz der Juden in China gerichteten Bestimmung. Der Abg. Möring suchte nachzuweisen, daß ein Rückgang in so erheblichem Maße, wie die Denkschrift meine, keineswegs eingetreten sei und erklärte sich gegen eine Postsubvention. In
— Am 21. d. M. ist der Direltor im Ministerium des Innern, Präsident des Kuratoriums der preußischen Renten⸗ zersicherungsanstalt, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath
— Die deutsche Civilprozeßordnung hat in den Geschäfts⸗
Nichtzahlung sich der sofortigen Zwangsvollstreckung (ohne
dazu gemißbraucht, daß fallite Schuldner einem ihrer Glau⸗
dessen Forderung gewähren, auf Grund welcher der Gläu⸗ biger durch einen Gerichtavollzieher den Schuldner auspfänden la und aus dem Erlbs der gepfändeten Sachen sich bezahlt macht. Allerdings hat die Reichs Konkursordnung das An⸗ fechtungsrecht der Gläubiger gerade für diesen Fall der Be⸗ kin ft gn eines der Gläubiger ausdrücklich statuirt, dagegen esteht keine ausdrückliche Bestimmung, welche das gels ie Versahren des Schuldners für strafbar erklärt. Das Reichs⸗ gericht, II. Strafsenat, hat nunmehr durch Urtheil vom 8. Avril d. J. ausgesprochen, daß unter die Strafbestimmung des §. 211 der Reichs⸗Konkursordnung (wonach Schuldner, welche ihre Zahlungen eingestellt haben, mit Gefängniß bis zu 2 Jahren bestrast werden, wenn sie, obwohl sie ihre Zahlunge⸗ unsähigkeit kannten, einem Gläubiger in der Absicht, ihn vor den übrigen Gläubigern zu begünstigen, eine Sicherung oder Befriedigung gewährt haben, welche derselbe nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte) auch der Gemeinschuldner fallt, welcher einem seiner Gläubiger durch eine Notariatsurkunde einen vollstreckbaren Titel fur dessen Forderung gewährt, um auf diesem Wege eine sofortige Pfandung zu ermöglichen.
— Der heutigen Nummer des „Reiche⸗ und Staats⸗ Anzeigers“ ist eine Besondere Beilage“ (Nr. 5), enthaltend Entscheidungen des Reichegerichts, beigefügt.
Im Abgeordne ge , e wurde heute die von der Majo⸗
der Verbindung. haben gerade diese Barriere zu durchbrechen gesucht, und da⸗
welches duich die Kolonne des Generals Maurand 6 ist, ist die Stellung so exponirt, daß er genöthigt ist,
ganze Expeditionscorps zerfällt gegenwärtig in zwei Corps. Das Ostcorps besteht aus den Brigaden Breart, Maurand und Logerot und der Kavallerie⸗Brigade Gaume. Von Beja und Mater als Basis hat es die Bestimmung, von Osten nach Westen vorzudringen. wältigen haben, um an die Krumirs kommen zu können. Diesem Ostcorps soll nun das Südeorps (die Brigaden
der 61. Infanterie⸗Brigade, welcher anläßli derung sowie Ernennung zum Commandeur der 31. Division
mit kurzem Urlaub zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen war, ist wieder abgereist.
— Als — 12 haben sich niedergelassen die Herren Tomaszewski in Storchnest, Dr. Hell in Neutomischel, Dr. Bierhoff in Schalksmühle und Dr. Latz in Dortmund.
Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 23. Mai. (W. T. B.)
rität des Schulautschusses beantragte Abkürzung der Schulzeit in namentlicher Abstimmung mit 156 gegen 149 Stimmen angenommen. Für die Minorität, welche für die diesbezüglichen Beschlüsse des Herrenhauses eintrat, sprachen Beer und Eduard Sueß. Letzterer erhielt wegen unparlamen⸗ tarischer Angriffe einen Ordnungsruf. Der Präsident ließ wegen wiederholten Beifalls die Galerie räumen.
Prag, 24. Mai. Nach einer Meldung der „Prager Zeitung“ erhielt der Statthalter in der vergangenen Nacht vom Minister⸗Präsidenten die Mittheilung, daß die Kron⸗ prinzessin Stephanie wegen Ermüdung und Unwohl⸗ seins die Reise nach Prag vor Ablauf von mehreren Tagen nicht antreten könne.
Pest, 23. Mai. Der Kronprinz und die Kron⸗ prinzessin haben heute die Rückreise nach Wien angetreten. Zur Verabschiedung hatten sich der Erzherzog Josef mit sei⸗ ner Gemahlin, die Minister, die Hof⸗ und Staatswürdenträ⸗ ger, die Geistlichkeit, die Bürgermeister, viele Herren und Damen der Aristokratie und eine dichtgedrängte Volksmenge auf dem Bahnhof eingefunden. Der Kronprinz dankte dem Minister⸗Pzäsidenten und den Präsidenten beider Häuser des Reichstags, sowie dem Ober⸗Bürgermeister für den ihm und seiner Gemahlin bereiteten herzlichen Empfang und derhieß baldige Wiederkehr. Die versammelte Volksmenge begrüßte das Kronprinzliche Paar mit enthusiastischen Eljenrufen.
Schweiz. Bern, 23. Mai. (W. T. B) Der italieni⸗ sche Gesandte Melegari ist gestern Abend in Folge eines Schlaganfalls gestorben.
Großbritannien und Irland. London, 23. Mai. (W. T. B.) Der jüngste Sohn der Königin, Prinz Leo⸗ pold, ist zum Herzog von Albany ernannt worden.
In der heutigen Unterhaussitzung erwiderte auf eine Anfrage Monks der Unterstaatssekretär Dilke: als Kom— missäre bei den Unterhandlungen betreffs des englisch⸗ französischen Handelsvertrages würden wahrscheinlich er (Dilke), Rivers, Wilson, Kennedy und der Generalkonsul in Düsseldorf, Crowe, fungiren. Der Beginn der Sitzungen sei vor Donnerstag , , — Dem Deputirten Worms antwortet Dilke: sobald die Regierung authentische Abschrift der Gesetze über den Aufenthalt der Juden in Rußland erhalten habe, werde sie in Erwägung ziehen, ob sie Schritte thun könne, um eine Modifizirung dieser Gesetze zu erlangen.
Dublin, 23. Mai. (W. T. B.) Der Sekretär der irischen Agrarlig Brennan, ist heute Abend auf Grund des gwangsgehbzes und unter der Beschuldigk ug, zu d, mg Handlungen aufgereizt zu haben, 3 worden. .
Frankreich. Paris, 21. Mai. (Fr. Corr.) Das Gesetz über das Listenskrutinium bestimmt: Art. 1: Die Mitglieder der Deputirtenkammer werden nach dem Listenskrutinium gewählt. Art. 2: Jedes Departement wählt die Zahl von Deputirten, die ihm nach der dem Gesetze beigefügten Uebersicht zukommt, einen Deputirten auf 70 060 Einwohner, doch soll jeder Bruch unter 70 000 berücksichtigt werden. Jedes Departement bildet (Art. 3) einen Wahl⸗ bezirk, und Art. 4 endlich: Niemand ist im ersten Wahlgange erwählt, wenn er nicht die absolute Majorität erlangt und wenn nicht die abgegebenen Stimmen einem Viertel der ein⸗ geschriebenen Wähler gleichkommen. Der erste Artikel wurde von der Deputirtenkammer mit 267 gegen 202 Stimmen an⸗ genommen, die übrigen durch Aufstehen oder Sitzenbleiben. Die Einschließung des Krumirgebiets wird vollständig durch die Besetzung einer Linie, die sich von Biserta im Nordosten nach der Station Beja im Süd⸗ osten erstreckt. Beide Endpunkte sind bereits in französischer Gewalt und die Einnahme von Mater ist das Mittelglied Die dem Anscheine zufolge nach Nord⸗ osten hin gedrängten Krumirs und ihre Bundesgenossen
her die Gesechte, von denen berichtet wird. Bei Mater,
sich in gesicherter Lage außerhalb der Stadt festzusetzen. Das
Zunächst wird es die Mogos zu be⸗
Galland, Vincendon, Caillot und Delpech), welches von Süden nach Norden vorrückt, die Krumirs ins Garn treiben, die nach Osten ausweichen müssen, da die Positionen der Fran⸗ zosen auf Tabarca und auf dem Festlande ihnen den Rückzug nach dem Norden unmöglich machen.
Aus Biserta, 21. Mai, Abends, meldet General Mau⸗ rand an den Kriegsminister:
Die auf der Anhöhe oberbalb Mater lagernden Truppen sind in Sicherheit und eier Luft; ihre Stimmung und Gefundheit sind ebenfalls vortrefflich. Die Organisirung der Verproviantirung wird äußerst langwierig sein. Derjenige Theil der Bevölkerung, welcher franzosenfeindlich gesinnt ist, hat die Stadt verlassen. Es wäre sehr wohl möglich, daß die Gebirgebewohner der Umgebung, welche in großer Aufregung sind, die Stadt wieder einzunehmen fuchen, und eine starke Veseßung des Landes ist daher sehr geboten.
Ein Berichterstatter des Temps“ läßt sich in einer Deypesche von der Anhöhe von Guessa, 19. Mai, folgender⸗ maßen vernehmen:
Der Feldzug hat immer denselben Charakter. So oft man sich einer Ortschaft nähert, antwortet man durch einige Schuͤsse auf das Feuer von 8 oder 19 Mann, die die Vorhut aufs Korn nehmen. Sobald dann der Stamm sieht, daß sein Gebiet besetzt ist, unter⸗ wirft er sich augenblicklich. Die Attalfis, welche allein von dieser Regel eine Ausnahme gemacht batten, haben vor 3 Tagen ebenfalls um Aman. gebeten und ihre Wehnvlätze mit 2M Stück Vieh, die sie sehr geschickt verborgen batten,
— Der General⸗Lieutenant Berger, bisher Commandeur seiner Beför⸗
sind überall dieselben und unterscheiden sich nur durch die erforderten Quantitäten. Sie bestehen überall in der Entrichtung einer Kriegs entschädigung, der Lieferung von Requisitionsmaulthieren und Straßen⸗ arbeitern, der Abgabe ihrer Waffen und der Stellung einer Anzahl Geißeln. Es wird einer gewissen Zeit bedürfen, ehe die scheinbare Unterwerfung der Stämme sich in eine wirkliche verwandelt. So er⸗ zählt man, daß der Stamm der Uled⸗ben⸗Said, der an 2000 Ge⸗ wehre zählt, deren erst 12 abgeliefert hat.“
— 21. Mai. (Cöln. Ztg.) Die „France“ will wissen, daß einige Sen atoren der republikanischen Partei, die keineswegs dem linken Centrum angehören, Bedenken über die Annahme des Gesetzentwurfs betreffs der List en abstim⸗ mung hegen und Gegenanträge stellen wollen. Das Gesetz
Bardourx hebt die Zahl der Deputirten von 533 auf 590, es vermehrt also auch die Zahl der Wähler der Senatoren; dazu lommt, daß die Verfassung einen Kongreß einsetzt, der aus bei⸗ den Kammern besteht und sowohl den er sdnnn eh. der Republik zu wählen als auch in Fragen einer theilweisen Revision der Verfassung, welche die vorläufige Zustimmung der Deputirten⸗ kammer und des Senats erhalten haben, zu entscheiden hat. Auf 300 Senatoren im Kongreß würden dann 590 Deputirte kommen und der Senat dadurch benachtheiligt sein, denn von 900 Abstimmenden würde er nur ein BTrittel stellen. Der Senat zählt jetzt 160 Republikaner; die Entscheidung würde also theils durch die größere oder geringere Unter— stützung, die der Gegenantrag bei republikanischen Senatoren
fände, theils durch die Hattung der Bonapartisten und Legi⸗ timisten entschieden werden.
— 23. Mai. (W. T. B) Der Senat setzte die Berathung der Interpellation des Senators Lambert de Saint Croix über die Ersetzung der Nonnen in den Hospi—⸗ tälern von Paris durch weltliche Krankenpflegerinnen auf nächsten Montag fest.
In der Deputirtenkammer kritisirte Clsmenceau (Intransigent) den zwischen Frankreich und Tunis abge⸗ schlossenen Vertrag, welcher die diplomatische Lage Frank— reichs modifizire, die alten Freundschaften erkalten mache und Mißtrauen hervorrufe. Schließlich erklärte Clémenceau, daß er gegen den Vertrag stimmen würde. Delafosse (rechtes Centrum) bedauerte, daß die Kammer wegen des Ver— trages nicht vorher befragt worden sei. Der Bericht— erstatter der Kommission, Proust vertheidigte den Vertrag und hob hervor, daß die Regierung den Traditionen Frankreichs getreu geblieben sei. rnano (Bonapartist) beantragte die Diskussion zu vertagen, damit die Regierung einige Artikel des Vertrages unterdrücken könne. Dieser Antrag wurde mit 363 gegen 111 Stimmen abgelehnt. Der Minister-Prä⸗ sident Ferry stellte dem Deputirten Lengls gegenüber in Abrede, daß der Bey von Tunis gegen den Vertrag protestirt habe, und erklärte, der Bey . den Vertrag in sehr loyaler Weife ausgeführt. Schließlich wurde der Vertrag mit 453 gegen 1 Stimme angenommen.
Der Bey von Tunis hat den bisherigen Minister
des Auswärtigen, General Baccouche, in Ruhestand versetzt.
Türkei. Konstantinopel, 23. Mai. (W. T. B.) Die von den Botschaftern und den türkischen Dele⸗ en. festgestellte Konvention sowie ihr militärischer
nhang werden nach Unterzeichnung Seitens derselben durch den hiesigen griechischen Gesandten, welcher dazu entsprechende Vollmacht erhielt, ebenfalls unterzeichnet werden. Sodann er—⸗ solgt die Ratifikation der Abmachung Seitens des Sultans und des Königs Georg, worauf die Dperationen zur Okku⸗ pation des cedirten Gebietes stattfinden. Die Konvention hat im Wesentlichen folgenden Inhalt: Art. J enthält die Angabe der fest⸗ gesetzten neuen Grenzen. Art. 2 betrifft die Abtretung Puntas und seines Gebietes, dieselbe erfolgt in der Weise wle es der Akt vom 21. Juni 1832 bestimmt. Weiter betrifft er die Abrüstung Suntas und Prevesas in drei Monaten nach er— folgter Ratifikation und die Freiheit der Schiffahrt im Golfe von Arta. Art. 3 besagt, daß das Leben, das Eigenthum, die Ehre, die Religion und die Gebräuche der Einwohner der abgetretenen Gebiete gewissenhaft geachtet werden sollen. Die Einwohner werden in ihren bürgerlichen und politischen ec gleichgestellt. Art. 4 spricht die Anerkennung des Rechtes des Privateigenthums und der Vakufgüter aus und Art. 5 bestimmt, daß der Sultan nach wie vor über die Kaiserlichen Besitzungen verfügen wird. Eventuelle Streitig⸗ keiten werden durch eine weiter unten vorgesehene Kommission eventuell durch die Mächte entschieden. Art. 6 setzt fest, daß Expropriationen nur aus öffentlichen Nützlichkeitsrücksichten und mittelst Entschädigung stattfinden können. Die außerhalb des Königreichs Griechenland wohnhaften Eigenthümer werden ihr Eigenthum verpachten oder durch andere verwalten lassen können. Art.] gestattet, daß die Einwohner der Nachbarpro⸗ vinzen werden fortfahren können, ihre Heerden zur Weide in Gemäßheit des Herkommens ab antiquoò nach den abgetretenen Ge⸗ bieten zu senden. Art. 8 gewährleistet die Freiheit und offene Uebung des Kultus der Mohamedaner. werden keinerlei erm sg in hierarchische Anatomie der Gemeinden noch in die Ver⸗ mögensverwaltung stattfinden, ebenso werden dem Verkehr der Gemeinden mit den geistlichen Chefs keinerlei Hindernisse bereitet werden. Die Gerichtshöfe der Scherifs werden die Gerichtabarkeit in rein religiösen Angelegenheiten auszuüben sortfahren. Art. 9 bestimmt, daß eine türkisch⸗griechische Kommission während zweier Jahre mit der Negelung aller auf das Staats, oder Privakeigenthum bezüglichen Fragen betraut sein wird. Im Falle von Streitigkeiten findet ein Rekurs an die vermittelnden Mächte statt. Art. 10 setzt fest, daß Griechenland einen verhältnißmäßigen. noch zwischen der Porte und den Mächten zu vereinbarenden Theil der türkischen Staatsschuld übernehmen werde. Art. 11 enthält das Verbot, Ausnahmsmaßregeln zur alleinigen Entwaffnung der Moha⸗ medaner zu ergreifen. Art. 12 legt Griechenland die Ver⸗ bindlichkeit auf, die auf Unterdrückung des Räuberwesens be⸗ fügt c Konvention von 1852 zu erneuern. Art. 13 setzt eine * Frist fest zur Abgabe einer Erklärung durch die⸗ jenigen Einwohner, welche r . Ser er n den blei⸗ ben wollen. hrend dieser drei Jahre werden die Moha⸗ medaner vom Militärdienste frei sein. Art. 14 bestimmt, daß die oben erwähnie türkisch⸗griechische Kommission die rückstan digen Steuern und die Steuer des laufenden Jahres regeln werde. Art. 15 bag. daß ein besonderer Akt die Details der Räumung und Uebergabe der abgetretenen Gebiete regeln werde. Die türkischen Truppen werden die Räumungs⸗ fristen abzukürzen streben. Art. 16 räumt den Mächten das Recht ein, eine Kommission zur Ueberwachung der Räumung und Gebietsübergabe zu ernennen. Art. 17 bestimmt, daß ge⸗ genseitig eine vollnändige Amnestie gewährt werde, Art. 18,
wieder bezogen. Die Bedingungen, die man den Stämmen auferlegt,
daß der gegenwärtigen Konvention unverweilt eine zwischen
Griechenland und der Türkei abzutretende Konvention, die⸗=
selben Bestimmungen enthaltend, solgen werde, Art. 19, daß
bie Ratifikation dieser Konvention in 3 Wochen oder wenn möglich noch früher erfolgen werde. Die Konvention ist vom 22. Mai datirt. Der besondere Anhang zur politischen Kon⸗ vention hat folgenden ö Art. 1. Das an Griechenland cedirte Gebiet wird in sechs Sektionen eingetheilt. Art. 2. Die Räumung einer dieser Sektionen wird drei Wochen nach der Ratifikation, die Räumung von vier anderen Sektionen drei Monate nach der Ratifikation und die Räumung Volos als der sechsten Sektion fünf Monate nach der Ratifikation erfolgen. Diese Termine werden womöglich abgekürzt werden. Art. 3. Die Mächte werden militärische Delegirte ernennen, welche als Vermittler bei der Uebergabe und Besitzergreifung des abgetretenen Gebietes fungiren werden. Diesen Delegirten wird die allgemeine Ueberwachung der Uebergabeoperatignen zustehen, sie werden die Bewegungen der abziehenden türkischen Truppen und der behufs Besitzergreifung einrückenden grie⸗ Hhischen Strenkräfte zu regeln haben. Art. 4. Die Turkei und Griechenland werden die Aktion der militärischen Dele⸗ girten unterstützen und dieselben beschützen. Art. 5. Der vorstehende Akt bildet einen intergirenden Bestandtheil der politischen Konvention. .
— Die Konvention, deren Unterzeichnung un⸗ mittelbar bevorsteht, wird nach dieser Unterzeichnung durch die Vertreter der Mächte in Athen der grie⸗ chischen Regierung mitgetheilt werden und dabei Seitens der Mächte erklärt werden, daß die zwischen Griechenland und der Pforte abzuschließende entsprechende Konvention sich mit ber von den Mächten und der Türkei abgeschlossenen voll⸗ ständig decken müsse. Die Botschafter haben nach erfolgter Genehmigung ihrer Regierungen die Gesandten in Athen auf⸗ gefordert, in diesen Sinne bei der griechischen Regierung vorzugehen.
Rumänien. Bukaxrest, 23. Mai. (W. T. B) Der aus etwa 40 Gruppen bestehende historische Fest zug, welcher von den Korporationen, Studenten, Bewohnern der Dobrudscha und Mitgliedern der fremden Kolonien anläßlich der Krönungsfeier veranstaltet war, defilirte heute Nachmittag, vom schönsten Wetter begünstigt, vor dem Könige, der Königin und den Prinzen von Hohenzollern. Eine große Menschenmenge wohnte dem Vorbeimarsche des Zuges bei. — Heute Abend findet im Theater Festvorstel—⸗ lung statt.
erbien. Die serbische Amtszeitung vom 2. Mai publi⸗ irt 9 von der Skupschtina für das laufende Etatsjahr ellgesieste Hauptbudget, welches in Einnahme mit 25 925 012 Fr. und in Ausgabe mit 25 714543 Fr. ab⸗ schließt, demgemäß einen kleinen Ueberschuß in Aussicht stellt. . ie Einnahmen berechnen sich J. an direkten Steuern
16 ak O00 Fr., J an indirekten Steuern 15 400 000 Fr., und zwar: . Zolleinnahnien 2 900 900 Fre b. Verzehrungs⸗ steuern 700 005 Fr., e. Salzregal 400 0906 Fr, d. Tabakregal 200 000 Fr., e. Bergbau 50690 Fr., f. Taxen 870 009 Fr., g. Staatsersparnisse aus den Staatsgütern, Spar⸗ kassen ꝛc. 936 000 Fr., h. Post- und Telegraphenwesen 386 000 Fr., i. Einkommen des Schulfonds 1 000 900 Fr., k. Verkauf von Staatspapieren 2 100 000 Fr., J. Biersteuer 150 009 Fr., m. Verschiedene Einnahmen 4709 000 Fr. n. Sanitätsfonds 1 000 000 Fr., 9. Zahlung der Union gonérale für die Bahntracen⸗Plaäne 160 000 Fr., P. Stempel⸗ gebühren 550 000 Fr., 4. Gewölbesteuer 450 000 Fr.
Die unter p. und 4. angeführten Einnahmen beziehen sich, als erst während der letzten Session eingeführte neue Steuern, lediglich auf den Zeitraum vom 1. Mai bis 1. No⸗ vember d. Is. ö 1
Die Aus gaben: a. Civilliste des Fürsten 700 000 Fr., b. Staatsschuldverzinsung 2 686 000 Fr., . Nationalversamm⸗ lung und Staatsraih 30 000 Fr., d. Pensionen, Avance⸗ ments, außerordentliche unvorhergesehene Bedürfnisse 919 090 Fr., e. Ressort⸗Ministerien 20 849 000 Fr., und zwar: 1) Justiʒ und Kontrole 1760 000 Fr., 2) Kultus und Unterricht 2 350 000 Fr., 3) Auswärtiges 5 000 Fr, 4 Inneres 1547 000 Fri, 5) Finanzen 1082 009 Fr.,. 6) Krieg 8 725 000 Fr., 7) Bauten 1918 0900 Fr., f. Pensionirung der Richter 65 000 Fr., g. Herstellung der Staatsschuldscheine 150 090 Fr. . *,, ;
Verglichen mit dem vorjährigen Staatshaushalte weist das diesjährige Budget eine Erhöhung der Ausgaben von rund 6 500 000 Fr. nach.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. Mai. (W. T. B) Nachrichten aus Alexandrowsk, von gestern, befagen, daß die Unruhen in den Kreisen Alexandrowsk und Moelitopol fortdauern. Die Bauern übersallen daselbst die jüdischen Grundbesitzer und Pächter. Beim Einschreiten der Behörden unterwarsen sich die Tumultuanten sofort ohne Widerstand. Nach Alexandrowsk ist militärische Verstärkung abgegangen. — In Jekaterinos law wurden gestern zwei Personen verhaftet, welche mit Proklamgtionen von St. Petersburg angekommen waren. — Aus Nowotscherkast wird gemeldet, daß nach Rostow drei Sotnien Kosaken abgesandt wurden, weil daselbst auf von bis jetzt noch unermit⸗ telter Seite ausgegangene Drohungen hin gegen die dortigen
uden gerichtete Ruhestörungen befürchtet wurden. Bis jetzt ⸗ aber noch keine Ausschreitung vorgekommen. — Der Schaden, welcher durch die am 8. und g. d. M. in Kiew
verübten Gewalthätigkeiten verursacht wurde, beläuft sich na den w sür vier Stadttheile . 1137 835 Rubel. Nachrichten über die Höhe des Schadens in den beiden übrigen Stadttheilen liegen noch nicht vor
Die außerordentliche persische Gesandtschaft hat gestern St. P . wieder verlassen.
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— 24. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser ang heute Mittag 12 Uhr in Gaisching eine aus 5 Mitgliedern der hie⸗ sigen a sischen Gemeinde bestehende Deputation, an deren Spitze Baron Günzburg und der Direkftor Sack von der Diekontobank standen. Die Deputation wurde vom Bahnhof in Gaischina im Hoswagen abgeholt, im Palais des Kaifers vom Grasen Woronzow-⸗Daschkoff empfangen und sodann in bas Vorzimmer vor dem Kabinet des Kaisers geleitet, wo der Kaiser die Deputation allein empfing. Baron Günz⸗ burg stellte dem Kaiser die übrigen Mitglieder der Deputation vor und richtete dann eine kurze Ansprache an den Kaiser, in welcher er für den den Juden bisher ertheilten 8666 dankte und um den weiteren Schutz derselben bat. Der Kaiser unter⸗ hielt sich mit jedem einzelnen der Deputirten äußerst huldvoll und gnädig, hörte in zwängloser Unterhaltung Alles an, was
die Deputirten vorbrachten, forderte dieselben auf, ihm ihre Hüter und Anliegen durch den Minister des Innern schriftlich zugehen zu lassen, und sagte zum Schlusse, die Deputation möge allen ihren Glaubensgenossen mittheilen, daß für ihn irgendwelche Unterschiede zwischen treuen Unter— thanen in Bezug auf das Religionsbekenntniß und die Natio⸗ nalität nicht existirten, daß die Judenverfolgungen nur ein äußerer Vorwand seien, und daß er wohl wisse, wie die Juden und Christen lange Zeit hindurch in Frieden neben einander gewohnt hätten. — Die Deputation kehrte von dem Empfange des Kaisers im höchsten Maße befriedigt nach St. Petersburg urück. .
] — 24. Mai. (W. T. B.) Auch der Reichs rath hat sein Votum für die Abschaffung der öffentlichen Vollstreckung der Hinrichtungen abgegeben. — Das „Journal de St. kö erklärt die von dem Pariser Intran⸗ sigeant“ gebrachten Mittheilungen über die Jesse Helfmann auf das Entschiedenste sür unbegründet. Dieselbe habe weder eine Frühgeburt gehabt, noch sei sie todt, noch habe je irgend eine Tortur stattgefunden.
Schweden und Norwegen. Christiania, 21. Mai. (Hamb. Nachr) Das Storthing beschloß nach der Vorlage Svperdrups die Stimmrechtserweiterung für alle Bürger, die im letzten Jahre eine Steuer nach einem Einkommen von in der Stadt mindestens 800, auf dem Lande 500 Kronen be— zahlt haben.
Danemark. Kopenhagen, 21. Mai. (Hamb. Nachr.) Ein Königlicher offener Brief, datirt aus Amallenburg, den 21. Mai, beruft den Reichstag zum 27. d. M. wieder ein.
Amerika. Washington, 20. Mai. (Allg. Corr.) Der Senat hat die Ernennung von Mr. Wallace zum ameri— kanischen Gesandten in Konstantinopel bestätigt.
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reich shaushalts⸗ Etat für das Etatsjahr 1881/82 nebst Anlagen zugegangen. Der Rachtrag wird in Ausgabe auf 479 846 , nämlich auf 114 S46 I an fortdauernden und auf 365 009 46 an einmaligen. Aus gaben fest⸗ gestellt, und tritt dem durch das Gesetz vom 28. Mãärʒ 13881 festge stellten Reichshaushalts⸗-Etat für das Etatsjahr 1881ũ232 hinzu. S. 2 bestimmt, daß die Mittel zur Bestreitung dieses Mehrbedarfs, soweit diefelben nicht durch Mehrerträge bei den außer den Matrikularbeiträgen zur Reichskasse fließenden regelmäßigen Einnahmen ihre. Deckung finden, durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Be⸗ völkerung aufzubringen sind. — Von den fortdauernden Ausgaben werden für das Neichsamt des Innern 94 209 M gefordert, von welchen in dem Kapitel „Allgemeine Fonds“ S4 000 6 für einen deutfchen Volkswirthschaftsrath zu Tagegeldern und Fuhr⸗ kosten 2c. in Ansatz gebracht sind mit dem Bemerken, daß die säch⸗ lichen Ausgaben aus den Etatsfonds des Reichsamts des Innern mit bestritten werden. In den Erläuterungen wird dieser Titel wie folgt motivirt: Der Centralverband deutscher Industrieller hat in seiner Verfammlung vom 22. Februar 1878 folgenden Beschluß gefaßt: Der Centralverband erachtet die Einsetzung eines Kollegiums für erforderlich, welches, aus höheren Beamten und Vertretern des Handels, der Industrie (der Gewerbe), der Landwirthschaft und des Verkehrswesens bestehend, als von der Reichsregierung anerkannter Beirath derselben in wirthschaft⸗ lichen Fragen fungirt. Einen wesentlich gheichartigen Beschluß at der deutsche Handelstag am 39. Oktober 1878 gefaßt. Diesen 6 regungen ist zunächst in Preußen eine Folge gegeben worden. . Dur Königliche Verordnung vom 17. November 1880 ist. da lelbst ein Volkswirthschaftsrath errichtet worden, welcher aus 3 Mitgliedern besteht, und bestimmt ist, Entwürfe von Gesetzen und, Verordnungen welche wichtigere wirthschaftliche Interessen von Handel, Gewerbe und Land⸗ und Forstwirhschaft betreffen, zu beguta hten. Von den 5 Mitgliedern werden 45 auf Grund der rãsentatign einer doppelten Anzahl durch Wahl der Handelskammern, der orstinde der kaufmännischen Korporationen und der landwirthschaftlichen Ver⸗ eine auf je 5 Jahre berufen; die Betheiligung on Dan dwerker innungen an der Präsentation ist. vorbehalten. Der , schafterath zerfällt in die drei Seltionen des Handels des Gewerbes, und der Land, und Forstwirthschaft. Jede Sektion wählt aus ihrer Mitte 5 Mitglieder, welche mit weiteren 19 dazu berufenen Mitglie⸗ dern den permanenten Ausschuß des Volkswirthschafsraths bilden. Es wird beabsichtigt, nach diesem Vorgange einen deutschen Volke, wirthschaftsrath zu bilden. Seine Aufgabe soll darin, beste hen, die Entwürfe zu Gesetzen und Verordnungen welche die wirthschaftlichen Interessen der Nation berühren, vor der Vorlegung an den Bundes kath und den Reichstag zu begutachten und dadurch für die legislato⸗ rische Verhandlung vorzubereiten. Die Mitgliedersahl des deutschen Volkswirthschaftsraths soll auf 125, diejenige Lines, permanenten Ausfchusfes auf 40 bemessen werden. Um die, Mitglieder für ihre haaren Auslagen schadlos zu halten, ist die Bewilligung eines Tagegeldes zum Einheitsfatze von 15 6 für jeden Tag der Betheiligung an den Verhandlungen des Volkswirthschaftsrathes und des permanenten Aus. schusses, sowie der dadurch bedingten Reisen und einer angemessen n Vergütung für die Kosten der letzteren in Aussicht genonnnen Et wird vorausgesetzt, daß im Laufe des Ihre der Vol le wirthi aftẽ⸗ rath 21 Tage, der permanente Ausschuß 42 Tage lang sich in Thatig⸗ keit befinden wird. Berechnet man die Hin. und Rückreise zu je einem Tage und zum Durchschnittssaz von 473 km, so stellt 3 6 Geldbedarf wie folgt: 1) Tage Wer für 123 Mital ieden auf 23 age inkl. je 1 Tag zur Hin und Rückreise 4120 ne, , Tageselder für 1 Mitglicher auf X Tage 25 200 , 3) Reisekosten 15 510 6. zu- sammen S3 865 S Zur Abrundung ist der Betrag von 8 00 in den Etat eingestellt. — In dem Kapitel Patentamt , ,. 10 2095. gefordert, nämlich MMM t Gu den bisher geahltzn 300 44) mehr als Gehalt für einen Vorsitzenden und 120) Waohnungs. geldzuschuß. Motivirt wird diese Forderung wie felgt; Als das Patentamt im Jahre 1877 errichtet wurde, sind die Stellen der Mitglieder diefer Behörde mit Einschluß des Vorsitzenden als neben. amtliche Funktionen auf den Etat gebracht werden, weil man an- nahm, daß die Geschäfte des Patentsamts die Zeit und die. Kgafte der Mitglieder nur mäßeig in Anspruch nehmen würden. Diess 22 ausseßung bat sich nicht bestätigt. Der (Ge bhäftsumfang des patent. amts ist seit 1877 stetig in einem solchen 6 getz achsen, daß unabwelslich geworden ist, mindestens die Stelle dez Versitzenden mit einem Beamten zu besetzen, welcher in der Lage ist, seine Ri und feine Ärbeitekraft ausschließlich den Aufgaben dieser 3 zu widmen. Die Subalternen des Patentamts,. welche im Jahre 1877 nur J Personen zählten, haben sich seitdem bis auf die Zabl von 63 rermehrt; die seither in noch nicht vier hr ertheilten Patente haben die Zahl bon 1299) Lereils siberschritten, und die ganze Geschäftelage der Behörde lãßt nr gi Zukunft eher eine weitere Zunahme alg eine Verringerung il rer Ar deten erwarten. Von dieser Geschäftspermehrung wird in erster Reibe der Vorsitzende des Patentamts betroffen. Er bat en ; sammten Geschäftsbetrich zu leiten und zu beaufsichtigen, die 2 ziplinargewalt über die Subalternen und Unterbeamten zu üihen m in allen Verwaltungsangelegenheiten zu verfugen; er hat bei allen Be⸗ schwerden über Beschlüsse der ersten sechs Abtheilungen des Patent. amts die Geschöftescitung zu übernehmen und in . benten Abtheilu.. Kelche über Anträge auf. Nichtig eite. erklärung und r cknahme von Patenten befindet, den
Vorsitz zu führen; außerdem soll er auf (ine gleichmäßige Behand⸗
lung der Geschäfte und auf die Beobachtung gleicher Grundsate bei allen Abtheilungen des Patentamts hinwirken. Diesen Abliegenheiten kann der Vorsitzende bei der Ausdehnung, welche die Geschäfte des Patentamts gewonnen haben, nur dann in vollem Maße gerecht wer⸗ den, wenn er denselben seine Kraft ungetheilt zu widmen im Stande ist. Daraus ergiebt sich die Nothwendigkeit, für ihn eine voll besol⸗ dete Stelle als Hauptamt zu schaffen. Das Gehalt derselben ist bei dem Umfange und der Bedeutung der mit dieser Stelle verbundenen Geschäfte nicht unter 12 000 S6. zu bemessen. — Zu den fort⸗ dauernden Ausgaben kommen weiter noch in Ansatz 2 646 M für die Militärverwaltung in Ba vern. Dieser Posten stellt den Ausgabebetrag für das Königlich bayerische Militär- Kontingent dar an dem unter Kapitel 5 der einmaligen Ausgaben dieses Nachtrages zum Reichshaushalts⸗-Etat für das Etats jahr 1881/82 angesetzten Be⸗ trage von 155 0900 M zur Beschaffung von Bekleidungs- und Aus⸗ rüstungsstücken als nothwendigen theilweisen Ersatz für die durch den Kafernenbrand in St. Avald dem Schleswig -⸗Holsteinschen Dragoner⸗ Regiment Nr. 13 erwachsenen Verluste. Die Höhe der Summe ist nach dem Verhältnisse der Kopfstärke des baverischen Kontingents (50 224 Mann) zu der für die, übrigen Theile des Bundes⸗ heeres (377 059) Mann) normirt. — Bei den einmaligen Aus⸗ gaben werden gefordert: als Kosten der Betheiligung des Reichs an dem internationalen Kongreß für Elek⸗ triker und an der internationalen Aus stellung für Elektrizität zu Paris 60 000 1 In den erläuternden Motiven zu dieser Forderung heißt es: Laut Dekrets des Präsidenten der französischen Republik vom 23. Oktober v. J. soll am 15. Sep⸗ tember d. J. zu Paris ein internationaler Kongreß jür Elektriker unter dem Vorfitze des französischen Minsfters der Posten und Tele graphen eröffnet, sowie, in Anlehnung an den Kongreß, vom 1. August bis 15. November d. J. eine internationale Ausstellung für Elektri⸗ zität abgehalten werden. Die Ausstellung wird, obwohl an sich ein Privatunternehmen, mit finanzieller Unterstützung des Staates, in einem dem Staate gehörigen Palaste, unter der Leitung eines von der Regierung ernannten General⸗Kommissars und unter der Aufsicht des Ministers der Posten und Telegraphen veranstaltet. Das Reglement der Ausstellung bestimmt die letztere hauptsächlich für folgende Gegenstände: Apparate für Erzeugung und llebertragung der Elektrizität; Apparate für das Studium der Elektrizität; Dar⸗ stellungen der Verwendung der Elektrizität in der Wissenschaft, in Industrie und Schiffahrt, in der Heilkunde im Bergwerks- und Tisenbahnbetrieb, in der Telegraphie, in der Kriegskunst; Darstellun⸗ gen von der Kenntniß und Verwerthung der Elektrizität aus der Vergangenheit. Der Ausstellungsraum wird den Ausstellern unent⸗ geltlich zur Verfügung gestellt. Die Regierung der. französischen Re⸗ publik hat die Einladung Deutschlands zur Betheiligung an Kongreß und Ausstellung an den Reichskanzler gerichtet und derselbe ist von Sr. Majestät dem Kaiser zur Annahme der Einladung ermächtigt. Die deutsche Betheiligung bedingt die Bereitstellung besonderer Mittel. Nach einem Ueberschlage werden erforderlich sein; für die Ausschmückung des deutschen Ausstellungsraumes 14099 6; für die Versicherung der deutschen Güter gegen Feuersgefahr während der Ausstellung 1000 ; für Entgegennahme und Oeffnen der Kollis im Ausstellungsraum ꝛc. 1500 S; zu Tagegeldern c. für Beamte zur Erklärung der. Gegen⸗ stände während der Ausstellung 600 „Mm; an Kosten für die Hin⸗ und Rückfendung, Aufstellung 2c. von Gegenständen wissenschaft⸗ sicher Bedeutung, welche von einzelnen Personen, Behörden D auf Wunsch hergegeben werden 12300 ; an Kosten, welche dem Reiche aus der Leifung der Betheiligung erwachen; Fuhrtosten und Diäten des Ausstellungskommissars und eines Sekretärs, Vurtaumiethe . 20 060 MÆν ; für Drucksachen, Bureaubedürfnisse zc. 5200 M Neben der Privatindustrie werden jedenfalls auch die, die pralti che . thung der Elektrizität pflegenden, öffentlichen Verwaltungen Anlaß ha ben, an der Ausstellung theilzunehmen. Soweit für den in. Rehe stehenden Zweck bis zum Schlusse des Etatsjahres 1880331 bereits Aufwendun— gen erforderlich gewesen sind, werden die Kosten derselben aus . Dispofitionsfonds des Reichskanzlers zu allen unvorhergesehenen Aus- gaben bestritten. — Bei den einmaligen Ausgaben werden ferner ge⸗ fordert: zur Beschaffung von Bekleidungs⸗ und Ausrüstungs⸗ stücken, als nothwendigen theilweisen Ersatz für die durch den Ka⸗ sernenbrand in St. Avold dem Schleswig Holstzinischen Dragoner. Regiment Nr. 13 erwachsenen Verluste 168 , 6 — 3 . Brande des neuen Kavallerie Kasernements in St. Avold am . Mär; 88I sind sämmtliche Bestände an fertigen Bekleidungs- z. Stücen und an Material auf der Regimentskammer, sowie die sammtlichen Kammerbestände der 1. und 4. EScadren des Schleswig. Hossteinischen Dragoner -Regiments Nr. 13. ein Raub der Flammen geworden. Die zur Feststellung des Verlustes , . nothwendigen sofortigen Ersatzes abgehaltene ökonomische Musterung hat, wie die Erläuterungen zu diesem Titel bemerken, zu dem Erg niß geführt, daß der zur Wiederherstellung ines krie stüchtigen . kleidungs⸗ und Ausruͤstungezustandes des Regiments erforderliche Ersatz an Bekleidungs- ꝛe. Stücken einen Rostenaufwand von etwa 155 GM e verurfachen wird. Da zur Ausführung dieser Ersatz— beschaffungen weder im Ordinarium des Etats, Noch auch in den ertraordinären Kriegskosten⸗ c. Fonds Mittel zur Verfügnng 6a fo erübrige nur, die fraglichen Kosten als einmalige Mehrausgabe nachträglich anzumelden. — Zu sonstigen G arnisonein a, . un 2 in Eifas-Lothringen sind schlicßlich in en einmaligen Rusgaben noch in Ansatz gebracht zum Wiederauftau der AIbgebrannten Wohnkaserne für zwei Eseadrons in , Kosten für die Wiederbeschaffung der Utensilien, Das Rah ehen des Kasernements für zwei Escadrons in St. Arold ist neęhft der Ütenfilienausstattung bis auf die Kellerräume niedergebrannt, 8 Stallungen und sonstigen Nebengebäude sind. unversehrt geblie en. Es fei, wie die Erläuterungen zu diesem Pesten herzorhehen, 6 gend nothwendig, daß mit der Wiederherstellung des Sebaudes 9 war aus ökonomischen und dienstlichen Rücksichten auf 3 ten gebliebenen Kellerräumen sofort vorgegangen werde, da die ö 6 schaften der in Betracht kommenden beiden Escadrons bei den : lichen Verbältnissen St. Avolds nur vorübergehend, leine falls er den Winter hindurch in Naturalquartieren untergebracht 2 konnten. Nach den angestellten Ermittelungen werden die 9. . approrimaliv 123 00 M betragen, wozu noch für die Wiederbe⸗ schaffung der vernichteten Utensilien 2 000 M z treten.
Statistische Nachrichten.
Zemäß den Veröffentlichungen des KaiserlichenGesundbeits— gut' m der 19. Jahreswoche von je 100 . , Jahresdurchschnitt berechnet als gesterb en gemeldet; in öergun . in Breslau 29,5, in Königsberg 39,3, in Cöln 20 in n . a. N. 22D. in Hannover 13,5, in Cassel 21,9, in ge 3 in Stettin 26,1, in Altona 18,3, in Straßburg d . r 66 in München 35,5, in Nürnberg 33.0, in lugo bug 1 9 in * den W,, in Leipüg 182, in Stuttgart 2,9 in y n. 1 z in Karlsruhe 18,7, gu s g g, . 4 9 * nn fn 4 35,1, in Krakau 55,8, in Prag 37, in 3 36,1. Basel 318. . Brüssel 30,3, in Amsterdam 23,9. in ae 23 9 2 hagen 197, in Steg bolnm 2 ee ft n 16 5X 3 3
46. i schau 26,5, in essa 235, in ; 23903 rn tr ! 6 . 265,2, in Madrid 36 3 in Londen 2 Glasgow 22,3, in Liverpool 21,0, in Dublin 23, in Edinburgh 223. in Alerandria Cate zt. J. Ferner , ,, , in New · Jork 316 in Philadelphia 254, in St. Louis 229 in Ce 15 jr 8, in Cincinnati Wc, in San Franzieco 180, in Kalkutta 36,3, in Bombay 3,1, in Madras 463. x 8.
Beim Beginn der Berichtswoche berrschten an den deutschen Beobächtungsstationen nördliche und nordwestliche Luftstrsmungen. die aber bald allgemein in nordöstliche, nur in München in nord.
. ö it nördliche R nordwestlichen Windrichtungen ze, umgingen und mit nördlichen und nordwestlichen W
eech bis gegen den Schluß der Woche vorwalteten, wo Iich in
Welt und Süddeutschland mehr südliche und südöstliche, in Mittel