1881 / 120 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

und Norddeutschland süwestliche geltend machten. Die Luftwärme war eine nur mäßig hohe und blieb mehrere Grade Celsius unter der normalen. Niederschläge fanden selten und wenig ergiebig statt. Der schon beim hohe Luftdruck stieg, nach mäßiger Ab⸗ nahme in den ersten en, allgemein am 10. und erreichte an den meisten Stationen eine seltene Höhe; er nahm jedoch am 12. wieder ab und, blieb bis zum Schluß der Woche langsam sinkend.

Die sanitären Verhältnisse gestalteten sich in den meisten größeren europäischen, namentlich in den deutschen Städten, in der Berichtswoche günstiger, nur in den 2 des süddeutschen Hoch⸗ landes und in Braunschweig nahm die Sterblichkeit erheblicher zu. Die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl für die deutschen Städte ank 86 25, von 279 der Vorwoche (auf 1000 Bewohner und aufs Jahr berechnet). Insbesondere wurde die Theilnahme des Säuglings- alters an der Sterblichkeit geringer, so daß von 16 000 Lebenden aufs Jahr berechnet, 76 Kinder unter j Jahr starben, gegen S3 der vor⸗ hergegangenen Woche (in Berlin 72).

Unter den Todesursachen wurden von den Infektionskrankheiten Scharlachfieber, Pocken und Flecktyphen (letztere besonders in deutschen Städten) häufiger, diphtherssche Affektionen seltener. Die Masern⸗ epidemie in Bremen ist noch im Steigen, in Fürth, Meerane, London hat die Epidemie etwas nachgelassen. Das Scharlachfieber wurde in Breslau, Cöln. Wesel, München, Berlin, Wien, häufig Todes veran⸗ lassung. Diphtherie verlief in Königsberg, Stuttgart, München, Berlin, Hamburg, Budapest, Paris etwas milder, in Danzig, Breslau, Dresden, Düsseldorf, Barmen, Wien stieg die Zahl der Opfer. Todesfälle an typhösen Fiebern waren in St. Betersßurg, Budapest, Turin häufiger, in Posen und Paris seltener. Flecktyphus krat in vielen ost⸗ preußischen, der russischen Grenze nahen Orten auf, namentlich in Königs⸗ berg, Danzig, Stettin. Auch aus Thorn, Stolp, Erfurt, Berlin, Potsdam, Posen, ferner aus Krakau, Warschau, London, Valencia, Murovia, werden einzelne, aus St. Petersburg 56 Todesfälle am Flecktyphus gemeldet. Darmkatarrhe der Kinder bedingten in München, Königs⸗ berg, Breslau, Paris und St. Petersburg zahlreiche Sterbefälle. Die Pocken wurden namentlich in deutschen Städten häufiger Todes veranlassung. Von 16 gemeldeten Todesfällen entfielen auf Königsberg 5, auf Aachen und Berlin je 3, auf Essen 2. auf Beuthen i./ O., München, Charlottenburg je 1. In Wien, Budapest und Paris zeigen Pocken wohl Nachläffe, doch ist die Zahl der durch sie in den genannten Städten hervorgerufenen Todes⸗ fälle noch immer eine bedeutende. In London greift die Epidemie noch weiter um sich und lagen weit uͤber 1009 Erkrankte in den dor— tigen Pockenspitälern. In beschränkterer Zahl kamen Pocken in Preß⸗ burg, Prag, Krakau, Brüssel, Liverpool, St. Petersburg, Warschau, Rom, Bukarest, Malaga, Saragossa, Alexandrien zur Meldung. Aus Krakau wird aus der 1. Maiwoche auch 1 Todesfall an Cholera nostras gemeldet.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Als LI. Band der Internationalen wissenschaft— lächen Bibliothek ist Das Polarlicht“, von Hermann Fritz, Professor am eidgenössischen Polytechnikum in Zürich (Leipzig,

A. Brockhaus, 1881) erschienen. Der Verfasser aerzichtet auf eine ausführliche Beschreibung des interessanten Phänomens, stellt aber das Wichtigste aus der reichen, viele Jahrhunderte zurückgehenden Literatur über das Polarlicht zusammen, um den Leser mit den bereits ermit⸗ testen Gesetzen bekannt zu machen, gleichzeitig aber auch die Lücken zu zeigen, die in dieser Kenntniß noch vorhanden sind, und zur Ausfüllung derselben durch fortgesetzte Beobachtung anzuregen. In der Einleitung stellt der Verfasser die über das Polarlicht bekannten Gesetze wie folgt zusammen; I) dessen häufigste Erscheinung in hohen Breiten, 2) über seine Richtung gegen den Pol bezw. Aequator, 3) über die a, 4) Periodizität und Zusammenhang 5) mit den Sonnenflecken sowie 6) mit dem Erdmagnetismus, f. die bei rosen Polarlichtern auftretenden, den Telegraphenverkehr störenden elektrischen Ströme, 8) die eigenthümliche Lichtintensität und 9) deren einzelne Erscheinun⸗

en, 10 die Eintheilung der Polarlichter nach Entwicklung und röße in 4 Klassen, 11) die Dauer der Erscheinungen. In den fol⸗ genden Kapiteln werden dann diese Gesetze und Erscheinungen näher grörtert bezw. beschrieben, um zuletzt zur Unkersuchung über die Natur des , ,. zu führen, eine Untersuchung, die noch nicht aus dem Ge—⸗ iet der Hypothesen herausgekommen ist. Auf vier dem Werke beige fügten Tafeln sind die Beobachtungen über die Zeit ꝛc. der Nord⸗ lichte graphisch dargestellt „eine Karte weist ihre geographische Ver— breitung nach. usführliche Namen⸗ und Sachregifter dienen zur Drientirung in dem reichen Material, welches das Buch bietet.

Die im Verlage von J. Engelhorn in Stuttgart erscheinende Gewerbehalle“, Organ für den Fortschritt in allen Zweigen der Kunstindustrie, unter Mitwirkung bewährter Fachmaänner redigirt von L. Eisenlohr und C. Weigle, hat auch in den 5 bis jetzt er⸗ chienenen Lieferungen des neuen Sh ine 1881, des XIX. ihres Be⸗ tehens, den deutschen Gewerbtreibenden eine Serie der gediegensten

uster⸗Vorlegeblätter geliefert. Die letzte, 5. Lieferung, bietet in vortrefflichem Helöschnitt die einfach- geschmackvollen Entwürfe zu dem hiesigen Goethe Denkmal ⸗Gitter sowie zu einem Balkon, beide ent⸗ worfen von den Architekten Kayser und von Großheim und ausgeführt durch die Kunstschmiedegnstalt von Ed. Puls hierfelbst; ferner einen prächtigen Renaissance- Tisch in italienischem Nußbaum für ein Herren⸗ zimmer sowie eine Ti chplatte mit eingelegter Arbeit, entworfen bon Ihne und Stegmüller in Berlin, ausgeführt von (. Langer in Schweidnitz. 6 diesen Erzeugnissen heimischen Gewerbefleißes fuhrt die Lieferung auch noch solche französischer und englischer Herkunft vor, nämlich einen Kandelaber in Bronze und eine Buchdecke in Leder— Mosagik. Ferner finden wir eine Reihe von Aufnahmen älterer Meisterstücke des Kunstgewerbes, wie eine prachtvolle reiche Decke aus dem Palazze Ducale in Mantua (16. 86 gejeichnet und mitge⸗ theilt vom Prof Gwerbeck in Aachen und skulbirte Friesornamente vom Hotel de Ville in Orléans (16. Jahrh.). Der Preis der Lie= ferung beträgt nach wie vor 1,50 4

Gewerbe und Sandel.

In, der Generalversammlung der Spinnerei Verwärtt in ü vom 18. d M. wurde die Vertheilung einer Dividende von K'so oder 36 M per Aktie beschlossen. Dem Refervefonds sind 53 537 üͤberwiesen; derselbe erreichte damit eine Höhe von 425 5826 6 Im Jahre 15380 wurden ca. 7 050 Gtr. Rohflacht weniger angekauft als 1879. Die Verkaufsumme für robe und ge⸗ hleichte Garne betrug 2211 613 , und für Bleichlöhne sind 213928 6 vereinnahmt worden. Der Gesammtumsatz der Spin— nereien und Bleiche ergab 2218 997 0

Nach der Bilanz der Rechten Oderufer-Eisenbahn pro 1889 beträgt der Bruttoüberschuß 5 217 930 ½ Hiervon gehen ab; Rücklage in den Erneuerungsfondz und in den Refservesondz

C6 95 M, so daß sich der Nettoüberschuß auf 4841 875 M beiiffert.

Derselbe wird wie folgt verwendet: zur Verzin ung der Prioritäts⸗ Obligationen 676 129 6, m en, der Staatebaufub vention (Resth 1'584 313 , zur Zahlung nicht firxirter Tantiemen 48 313 M, zur elm der Staats- Eisenbahnsteuer z92 271 , zur Zahlung von 11 n Veo Dividende der Stamm und Prioritäts- Stammaktien 2562 500 , so daß als Vortrag pro 1 7849 M verbleiben Die 6 nahmen im 2 1880 5254 Proj. in An- spruch, gegen 51,39 Proz. in 1879, 37,32 pCt. in 1878, der Reserve⸗ und Erneuerungsfonds beträgt ult. 1830 6329 591 , davon 3308 807) 4 nach dem Nennwerth oder 5 323 850 Æ nach dem Course in Effekten. ĩ tettin, 23. Mai. (W. T. B.). Bei der heutigen Ziehung

der Stettiner Pferde und nen,, wurden folgende Hauptgewsnne gezogen: Nr. Wr ein Landauer mit 2 Pfer⸗ den, Nr. 109563 ein Jagdwagen mit F Pferden, Rr. Zßö 25 ein x. wagen mit 2 Pferden, Nr. Hiss ein gen mit einem Pferde, Nr. 4274 ein Packwggen mit 2? Pony, Nr. 16371 ein Pkaston mii einem Pferd und Nr. 12944 ein Halbwagen mit einem Pferd.

Fein ger 23. Mai. (W. T. B.) Dag für den Umtausch ven 5 pro ond in 3 proz. festgesetzte Limitum von 250 Millionen ist heute erreicht worden]

; Verkehrs⸗Anstalten.

Triest, 23. Mai. (B. T. B) Der Lloyddampfer Apollo - ist mit der ostindischen ÜUeberlandpost aus Alexandrien gestern Nachmittag hier eingetroffen.

Plymouth, 23. Mai. (W. T. B) Der Hamburger Po st⸗

dampfer ,, 336 eingetroffen. Mai.

New⸗Jork, (W. T. * Der Dampfer Eng land von der National⸗Dampf chiffs⸗Compagn ise (EC. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen. .

Berlin, 24. Mai 1881.

Ribbeck 4.

Am 21. dieses Monats verstarb zu Montreux am Genfer See der Direktor im Ministerium des Innern, Wirkliche Ge⸗ 863 J, Ribbeck, im Alter von nahezu

ahren.

Bernhard Julius Friedrich Hartwig Ribbeck, ein Sohn des im Jahre 1860 verstorbenen Wirklichen Ober⸗-Konsistorial⸗ Rathes Ribbeck, wurde am 13. Juli 1819 gu Stendal geboren, studirte während der Jahre 1835 bis 1835 auf den Univer⸗ sitäten Breslau und Berlin die Rechts- und Staats wissen⸗ schaften und trat am 27. September 1839 als Auskultator bei dem vormaligen Ober⸗Landesgerichte zu Breslau in den Staatsdienst. Im Jahre 1841 legte er die zweite und im Februar 1844 die dritte juristische Prüfung ab. Zum Kammergerichts⸗-Assessor er⸗ nannt, wurde er zunächst bis zum Jahre 1845 bei der Generalkommission zu Berlin, sodann bis 1849 bei der Generalkommission zu Stendal und von letzterem Zeit⸗ punkte ab bei der Regierung zu Liegnitz beschäftigt.

m April 1851 trat er deßfinitiv in die aligemeine

erwaltung über, wurde zum Regierungs⸗Assessor ernannt und als solcher beim Regierungs⸗Kolleginm in Breslau be— schäftigt. Am 2. August 1852 erfolgte 6 Ernennung zum Regierungs-Rath und im Juli 1855 seine Einberufung als Hülfsarbeiter in das Ministerium des Innern, welchem er seitdem ununterbrochen angehört hat. Am 27. April 1858 wurde er zum Geheimen Regierungs- und vortragenden Rath, am 1. Januar 1869 zum Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath, am 12. Januar 1876 zum Wirklichen Geheimen Ober-Regie⸗ rungs⸗Rath und ub eic am 15. März 1880 zum Ministerial⸗ Direktor befördert, nachdem ihm die Leitung einer Abtheilun des Ministeriums bereits seit dem Jahre 1873 kommissaris übertragen gewesen war. An Allerhöchsten Gnadenbeweisen Sr. Majestät des Kaisers und Königs besaß er den Rothen Adler— Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse am Erinnerungsbande, an Aus⸗ zeichnungen fremder Fürsten das Großkomthurkreuz des König—⸗ lich bayerischen Verdienst-Drdens vom heiligen Michael und das Commandeurkreuz erster Klasse des Großherzoglich hessi⸗ schen Verdienst⸗Ordens Philipps des Großmüthigen.

Ribbeck war ein Mann von großer Begabung, ausge⸗ zeichnet nicht minder durch Fülle des Wissens und durchdrin⸗ genden Verstand, wie durch hervorragende Geschäftsgewandt⸗ heit und Arbeitskraft, verbunden mit unermüdlicher Pflicht—⸗ treue und seltener Gewissenhaftigkeit. Ausgestattet mit folchen Eigenschaften t er in seiner, durch unerschütterliche Treue gegen seinen König und Herrn getragenen amtlichen Wirksam⸗ keit sich große Verdienste erworben, und sein Andenken wird bei allen, die ihm im amtlichen Leben nahe getreten sind, dauernd fortleben. Aber auch über den Kreis seines Amtes hinaus ist er ohne Unterlaß mit lebendigem Interesse und reichem Erfolge thätig gewesen, wo es galt, edle Bestrebungen zu fördern und gemeinnützigen Zwecken dienstbar zu sein. In ihm ist ein edler Mensch heimgegangen, der seinem himm⸗ bier . seinem irdischen Herrn mit gleicher Treue ge— ien ;

Im großen Saale des Evangelischen Vereinshauses Dranienstr. 106) wurden gestern Vormittag gegen 109 Uhr die vereinigten Ber— liner Kreissynoden von dem Vorsitzenden, General⸗Superinten. denten D. Brückner mit Gebet eröffnet. Der Namensaufru ergab die Anwesenheit von 156 stimmberechtigten Mitglieder; die Synode war also beschlußfähig. Als Vertreter des Kirchenregiments fungirte der Konsistorial⸗Präͤsident Hegel. Der Vorsitzende berief die Prediger Gaertner und Ichönberner zu Protokollführern. Es wurde alsdann zur Wahl von vier Vorstandsmltgliedern geschritten. Für den ersten eistlichen Beisitzenden wurden 166 Stimmen , . Es erhielten e,. Licentiat D. Hoßbach 94 und Superintendent Pank 2 „Stimmen, demnach war also wiederum Hr. Hoßbach zum ersten geistlichen fein gen . gewählt. Als weltliche an er wur · den 89 ustiz⸗Rath Krebs mit 1090. Gymnasial⸗Direktor Lr. Kempf mit 98 und Bureau ⸗Vorsteher Schalhorn mit 51 Stimmen. Von den Gegenkandidaten: Geb. Ober · Negierungs Rath Dr. Bartsch, Redacteur Dr. Heffter und Herred ger Stocker erhielten der erstere 70, die beiden anderen je 65, bejw. 63 Stimmen. Zum stellvertretenden geistlichen ine wurde Prediger Dr. Lisco mit

Stimmen gewählt. Der Gegenkandidat Prediger Vorberg erhielt 69 Stimmen. Zu weltlichen beisitzenden Stellvertretern wurden Ober⸗ lehrer hr. Parbenheim. Kammergerichts⸗ Rath Schröder und Kam— mergerichts Rüth Keyßner. gewählt. Der Kammergerichts- Rath Schröder berichtete hierauf über das Regulativ für die Kreissvnoden und befürwortete im Namen der Kommission sämmtliche Abänderungsvorschläge des Konsistoriums be üglich des Regulativs. §. 8 desselben wurde, nach längerer Diskussion über diesen Para⸗ raphen und §. 6, in namentlicher Abstimmung mit 1605 gegen 36

timmen angenemmen. §. 8 lautet:

Bei den Verhandlungen der vereinigten Kreisspnode hat der Kommissar deg Konsistoriums das Recht, jederzeit das Wort zu er— 6 und. Anträge zu stellen und ist überdem berechtigt, die

bließung der Synode herbeizuführen, indem er den Präfes zur Vor⸗ nahme des d . veranlaßt. Das Recht der jederzeitigen Wortergreifung un Antragstellung steht auch dem Geralfuperintendent für die Stadt Berlin und dem Ich der Provinzialsynode zu.

Demnãchst fand a 8. 6 (die Wahl des Vorsitzenden durch die Synode) Annahme. Auch die übrigen Abänderungsvorschläge des Kon⸗ sistoriums zum Regulativ. zur Geschäftsordnung und zum Hel L., die theiiweife Aufhebung der Stol ebühren, Gäinführung einer Kirchen- teuer ꝛc. betreffend, fanden die , der Syngde. Bei der

bftimmung über g din N., Abends sz ühr, ergab sich die Nicht⸗= beschlußfähigkeit der Synode, weshalb die weiteren erbandlungen auf Freitag, den 27. Mal, vertagt wurden.

Durch die am 28. Mai und 4. Juni d. J., Abends 7 Uhr 15 Minuten, vom Potsdamer Bahnhof via Nordhausen⸗Bebra abgehen⸗ den Shen ns- na rankfurt a. M. wird dem Publikum zum ersten Male zu einer rsion 51 dem Rhein, den Reichslanden und der Schweiz während der für diefe Gegenden schönsten Jahres zeit mit e, Preisermäßigung von circa 0 en Gelegenheit = Die Gültigkeitsdauer der Retourbillets für Frankfurt und

traßburg beträgt 14 Tage, die für Basel 3 Wochen. G eichzei werden Rundreisebillets ebenfalls mit 8 *, Vie mm und Wochen Gültigkeit von Berlin via Frankfurt, Foblen;, Gaffel Berlin, autgegeben. Die Billets bieten Aufen kbaltaberechtigung auf anten 65 Stationen. Durch diese Einrichtung ist dem likum nicht los Gelegenheit zu Ausflügen in die an Naturschönbest außerordent⸗

liche reiche Umgebung 3 sondern auch zum Besuch der All- emeinen deutschen Patent- und . ⸗Aus⸗ ellung, verbunden mit Gartenbau⸗, Industrie⸗ un ö Ausstellung, geboten, Letzteres wird noch dadurch erleichtert, iu 5 Extrazügen gleichzeltig Billets zum JTmaligen Befuch der Aus⸗= stellung für 3 M ausgegeben werden. Die erwähnten Rundreise⸗ billets gestatten den Befuch von Wiesbaden, Rüdesheim (Niederw) : Ems, Gassell; es werden in an , Wiesbaden und Ems besonder⸗ Festlichkeiten in dieser Zeit stattfinden. Billet nach Frankfurt a. M und Coblenz via Fra rt werden mit der gleichen Preisermäßigung und Gültigkeitsdauer auch in Nordhausen und Halle ausgegeben werden Die soeben erschienene, vom Ingenieur Graf redigirte 5. Num⸗

mer der Frankfurter Patent ⸗Au s tellungszeitung enthält Fol 66 ur Geschichte der Erfindun en. F. in, Balmain chtfarbe. Ir. Gr. Das Projekt einer mpfstraßenbahn von

5 2. M,. nach Offenbach. R. Busch. Marken- und Muster⸗ chutzgesetz-Fntwürfe in Desterreich. W. M. K. Neuere Apparate der chemischen Industrie. Dr. R. Biedermann Can, Die normale Arbeitszeit. Heinrich Becker. B. Bilfe. W. H. K Kleine Patentchronik. Vom Ausstellungs platz. Vermischtes. Annoncen.

Lon don, 20. Mai. (All. Corr) Ueber den Unter gang des - Do ter el. liegen jetzt weitere Berichte aus dem Munde der geretteten Mannschasten, die mit dem Dampfer „Britannia nach

England unterwegs sind, vor. Darnach fanden an' Bord des Fahr

zeuges zwei Explosionen statt. Die erste wurde muthmaßlich durch das Bersten eines für Kondensirungszwecke benutzten Kessels verur⸗ sacht. Die zweite fand in dem im genen Pulvermagazin statt. Der ‚Doterel fank binnen 3 Minuten in eine Tiefe von 8 Faden. Nach der zweiten Cryplofion blieb von dem Fahrzeuge nichts als einige Planken übrig. Die Ueberlebenden

retteten sich, indem sie nach der ersten 6, über Bord sprangen

und wurden später von Böten einiger Robbenfängerschuner und ber

, des Bischofs der Falklandinseln aufgenommen. Kommodore

ans, der Kapitän des ‚Doterel', sprang durch eine Schießscharte

und wurde, durch Glassplitter und Schiffstrümmer arg verletzt, aus

dem Wasser gezogen. Der gerettete Maschinift war zur Zeit der

Katastrophe nicht dienstlich beschäftigt.

Madrid, 22. Mai. Heute hat die Calderon⸗-Feier be— gonnen. Sie soll 8 Tage dauern. . von nah und fern sind herbeigeströmt; man schätzt ihre Zahl bereits auf 109 0900. Gestern waren der Prado und der Markt beleuchtet, und spanische Studenten 6 ihre Weisen vor dem Hause, in welchem vor 265 Jahren

edro Calderon de la Barca gestorben ist. Der Dichter ist am 1. Januar 1601 in Madrid geboren und am 25. Mai 1651 dort ge⸗ storben. Die ersten 3 Tage der Festwoche sind akademischen und literarischen Feierlichkeiten sowie der Eröffnung verschiedener Ausstel⸗ lungen gewidmet; bends finden literarische Unterhaltungen und Kon— zerte statt. Vom 25. bis 27. Mai werden Aufzüge . die letz⸗ ten 3 Tage gehören dann wieder wolff af fl f n und künstlerischen Vereinigungen an. Bälle und namentlich Stiergefechte werden jedoch auch nicht fehlen.

Die Sommersgison des National-⸗Theaters wird mit der Aufführung der Märchenposse . Der Zauberschleier⸗ von Toldt morgen, Mittwoch, und gleichzeitig der neu eingerichtete, mit effektreicher Beleuchtung und schönen dekorativen Anlagen versehene Garten eröffnet werden. In demselben finden lich vor, während und nach der Vorstellung Konzerte verschiedener apellen, Gesangs⸗ vorträge ꝛc. statt. . ;

m 256., 26. 28, und 29. Mai findet im Victoria-Theater der LV. und setzte Cyklus der Aufführungen des Festspiels: Der Ring des Nibelungen“ von Richard Wagner statt.

Bäder⸗Statistik. Personen.

Baden⸗Baden bis zum 29. Mai . 6794 Elmen (Soolbad bei Gr. Salze, unweit Magde⸗ baer) bis zum I. Ma; Bad 9 Sh Voigtland) bis zum 16. Mai art.

Kreuznach und Bad Münster a. St. (Rheinprovinz) bis e Deynhausen (Rehme in Westfalen) bis zum 26. Mai (nebst 110 Durchreisenden) (Nrn.)... Soden lam Taunus in Nassau) bis zum 15. Mai? , , ue 333 Weißer Hirsch mit Oberloschwitz (klimatischer Kurort in Sachsen) bis zum 21. Mai (67 Part.)... 228

Bad Lippspringe. Die erst vor etwa 50 Jahren entdeckte Arminiusquelle nimmt wegen ihres ko K und schwefelsauten Kalkgehaltes die erste Stelle unter den Kalkquellen Europas ein. Die Lage des Städtchens, ca. 400 Fuß ü. M. am Südw bhange des Teutoburgerwaldes und am Rande der großen norddeutschen Tief⸗ ebene, welche hier mit der malerischen Senne beginnt, bedingt außerdem einen. heilsamen Schutz vor h igen Winden und ein gleichmäßiges, mehr feuchtes als trockenes Klima, eine weiche zwischen geringen Extremen schwankende Luft. Es ist da⸗ her eine sich immer wiederholende Wahrnehmung, daß Kurzathmig⸗ keit, ustenrei; und Nervenüberreiztheit sofort nach der Ankunft der Kranken gelinder werden. Kranke in zu welt vorgerücktem Stadium gehören freilich nicht mehr nach 3 * solche haben leider das Bad in einen nicht schaͤnen . ebracht. Bei solchen aber, wo die Krankheiten erst eben im Ent ie ind, werden hier herrliche Erfolge beobachtet; manche kehren nach Jahren aus Dankbarkeit zurück. Die leider ö verbreitete chronische , ist das hervorragendste Kurobjekt

des Bades; allein guch die sog. pleuritischen Erfudate schwitzungen nach Brustfe tene Emphyseme, sog. trockene Bronchialkatarrhe, die oft mit ma verwechsest werden, das nervõse A 3 einfache Kehlkopfs - und Bronchiallatarrhe ꝛc. finden in T pfyring⸗ meist ihre Hei⸗ lung. Fast sämmtliche vorhandene Hotels sind empfehlene— werth und je den ,, , der Kra entsprechend eingerichtet, doch auch viele billige Privatquartiere zu haben, in denen die Kranken gute und aufmerksame Verpflegung zu erwarten haben. Leider werden trotz der geen, polizeilichen Kontrole von den auderern noch viele Kranke bei ihrer Ankunft verschleypt. Wer ein einem Stande und seinen Bedurfnissen angemessenes Privatlogle wünscht, wende sich an das Wohnungs- Nachwei sebureau in ippspringe welches einstweilen mit , in , Königli Regierung a

us⸗

. nicht zu weit voran 9. rit⸗

der Amtestube der Polizeiverwaltung (neben der Post) errichtet ist und unentgeltlich Auskunft ertheilt. Die Droschken, welche die ankom⸗ menden Fremden von der Bahnstation Paderborn hierher fahren, müssen einen amtlich vidimirten Fahrtarif enthalten, worauf besondert aufmerksam gemacht wird.

2 n, nennt h in Garen, een dos Kurgästen besucht worden, während an Durchressende und außerdem 10 380 oinzelne Bäder verabreicht wurden.

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suchende

Redacteur: Riedel.

Verlag der Gppedition (Kesseh. Druck: W. El g ner. Sechs Beilagen

(einschließlich Börsen · Beilage) und die Besondere Beilage Nr. 5.

A ei = 2 r e ,, mer,

Berlin:

Vordertheile des Schiffes gele⸗.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 1I2O.

Berlin, Dienstag, den 24. Mai

S881.

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 24. Mai. Im weiteren Ver⸗ Laufe der gestrigen (47) Sitzung setzte der Reichstag die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung von Bestimm ungen des Gerichts⸗ kostengesetzes und der ,,, für Ge⸗ richtsvollzieher, auf Grund des mündlichen Berichts der XVI. Kommission fort. Der Abg. Dr. Bamberger erklärte, nach der Reihe der illustren Nechtsgelehrten, die das Haus in dieser Sache gehört habe, würde er das Haus in seiner Eigen⸗ schaft als verdorbener Jurist nicht mit seinen Ansichten be— helligt haben, wenn nicht einige der Vorredner speziell darauf Bezug genommen hätten, daß sein Name unter den Anträgen stehe und daß die Stadt, die er zwar nicht vertrete, mit der er aber in enger Beziehung stehe, Betreffs ihrer Gerichts⸗ vollzieher in einer sehr bemerkenswerthen Weise erwähnt sei? Es sei bezeichnend für diese Frage, daß ohne Rücksicht auf die Parteistellung diejenigen, welche der Sache durch Lebens⸗ erfahrung näher getreten seien, sich zur Befürwortung des Antrages vereinigt hätten. Er lasse sehr gern den Einwand gelten, daß die Gerichtsvollzieher des linken Rheinufers in einer anderen Lage seien, als wie im übrigen Deutschland. Aber dem entsprechend hätte er seinen Antrag auch nicht dahin gestellt, daß er eine völlige Erhaltung der frü⸗ heren Stellung in den Einnahmen mit demselben her— beizuführen sich versprechen könne, er wolle im Gegen— theil einen bescheidenen billigen Ausgleich zwischen den verschiedenen Theilen Deutschlands herbeiführen. Beliebt mache, man sich nicht dadurch, daß man sich der Gerichtsvollzieher annehme und für ihre Gebühren eintrete, aber das nehme er als Argument in Anspruch, daß nur die korrekteste durchschlagendste Ueberzeugung von der Güte der Sache ihn hätte bewegen können, hier einzutreten. Der Antrag des Abg. Cuny sei in der Kommission deswegen abgelehnt, weil man sich durch die ziffernmäßigen Angaben des Regierungskommissars über das Einkommen der Gerichts voll⸗ zieher habe bestimmen lassen. Es sei mitgetheilt, daß in Hessen einige Gerichtsvollzieher 8og0 bis 9006 Einkommen hätten. Thatsächlich liege die Sache wesentlich anders. Die Herichtsvollzieher des Bezirks, dem er persönlich näher stehe, hätten ihm sämmtliche Originalakten in Duplikaten zugeschickt, aus denen die hessische Regierung die Kennerschaft ihrer Zahlen geschöpft habe. Aus diesen gehe hervor, daß die in der Kommission genannten Ziffern durchaus nicht zutreffend seien. Wenn in Preußen einige Gerichtsvollzieher S009 und 9000 Mark verdienten, so seien das ganz exzeptionelle Fälle; darin liege kein Trost für die armen Teufel, die viel weniger verdienten. Seine Vorschläge bezögen sich auf die Beglau⸗ bigungs⸗ und Pfändungsgebühren. Die Pfändungen gehörten zu den lastigsten und gefährlichsten Geschäften. Wenn das Haus nun Männer, die die Autorität des Gerichts in schwie— rigen Verhältnissen zu vertreten hätten, in eine Stellung herabdrücke, wo sie mit Mangel zu kämpfen hätten, wenn man sie auf bessere Zeiten vertrösten wolle, die ihnen durch die Spezialgesetzgebung ihres Landes gewährt werden könne, so entspreche das nicht der Rücksicht, welche man erfahrenen und unterrichteten Vertretern des Gerichts schuldig sei.

Der Abg. Frhr. von Nordeck zur Nabenau erklärte, er sei der Ansicht, daß es absolut unzulässig sei, daß die Ge⸗ richtsvollzieher auf einer Reise für jedes Geschäft die Reise⸗ kosten liquidirten. Diese hohen Gerichtskosten schadeten dem Reichsgedanken sehr. Er bitte, mit der nothwendigen Erleich⸗ terung der Gerichts,, Anwalts- und Gerichtsvollzieherkosten nicht erst fünf Jahre zu warten, sondern sofort den Antrag Kayser anzunehmen, welcher die unmäßig ohen Gebühren . die Gerichtsvollzieher wenigstens in einer Beziehung herab⸗ setzen wolle.

8. Nachdem der Abg. Pfafferott und der Bundeskommissar sich gegen die Anträge ausgesprochen hatten, wurde Art. 3 unter Ablehnung aller dazu gestellten Anträge nach den Be⸗ schlüssen der Kommission angenommen. Art. 4 wurde ohne Debatte genehmigt. Damit schloß die zweite Berathung des Gesetzentwurses. Die zu demselben eingegangenen Petitionen wurden durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt.

Es folgte die Berathung folgender Resolution, welche von der Kommission vorgeschlagen war:

Der Reichstag wolle beschließen: der nachfolgenden Resolution seine Zustimmung zu geben: .

die Reichsregierung zu ersuchen, mit der weitergehenden Rexision des Gerichtekostengeseßzes eine solche der Gebührenordnung für Rechtsanwälte zu verbinden und desfallsige Vorlagen womöglich schon in der nächsten Session an den Reichstag eg zu lassen;

vom Abg. Dr. Jäger (Reuß) lag hierzu folgender Antrag vor:

Der Reichstag wolle beschließen: J ?

zu der , wegen Revision der Gebührenordnung für Rechtganwälte folgenden Zusatz hinzuzufügen:

Diese 246 soll besonders folgende Bestimmungen zur Ausführung bringen: k .

5 ag m rensätze des 5. 9 der Gebührenordnung für die Nechtsanwälte werden in den beiden ersten Werthklassen um 560 Prozent, also bei Gegenständen im Werthe bis 20 auf 1 , 8419 ö im 42 bis Ho e 6 bei den übrigen

rthklassen um mindestens 25 Prozent ermäßigt;

9 die Werthsberechnung in Alimentenklagsachen ist dahin fest⸗ zustellen, daß höchstens der sechsfache Betrag des erkannten jähr- lichen Ilimentationgbetrages bei Abfindungẽ vergleichen aber ein diesem Satze entsprechender Betrag zu Grunde gelegt wird;

ö in 3. 6 * * 2 ommen eines Vergleiches ist nur eine einmal ebühr zu gewähren; J.

4) bei Fein rl en 8. 63) ind die Ansätze von 12 4M resp.

W (für die Verhandlung vor dem Schoöffengerichte und vor der Strafkammer) um 25 0½, ebenso der Gebührenzuschlag für die Be—⸗ weisaufnahme von 6 Æ auf 4 0 m , ;

5) in 9. 47 wird die Gebühr Für Ertheilung eines Rathes) von drei Zehntel auf ein Zebntel, endlich ö 5 Ansatz für Fuhrkosten (5. 78 sub II. 1 und 2) um 25 9se, 0 .

1) J 6 auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen von 0, 13 4

90, 10.

2) . 9 Straßenverbindung) von O, 60 Æ auf O 40 M. für das Kilometer

erniedrigt;

7) die Schreibgebühren sind, wenn nicht ganz zu beseitigen,

doch um ein Bedeutendes zu ermäßigen. :

Der Referent Abg. Freiherr von Beaulieun⸗Marconnay empfahl die Annahme der Resolution, während er sich gegen den Antrag Jäger aussprach, der viel zu weit in die einzelnen Details eingehe und auch in der Kommission nicht die Mehr⸗ heit gefunden habe. ; .

Der Abg. Dr. Jäger (Reuß) begründete seinen Antrag damit, daß die Sätze in der Gebührenordnung für Rechts⸗ anwälte so hoch gestellt seien, daß häufig der Werth des Objekts in gar keinem Verhältniß zu der Arbeit stehe. Diese Höhe der Gebühren habe eine be⸗ deutende Rückwirkung auf die Führung der Prozesse, welche dadurch sehr erschwert würden und häufig zu gar keinem reellen Resultat geführt hätten, da der ganze Streitgegenstand oft durch die Rechtsanwaltskosten absorbirt würde. Er sei allerdings auch dafür, daß die Rechtsanwälte pekuniär so ge⸗ stellt seien, daß sie allen Einslüssen bezüglich ihrer Stellung entzogen seien, aber die von ihm spezialisirten Modifikationen seien nicht so weitgreifend, um dies zu hindern. Würde die Resolution und sein Antrag nicht angenommen, so würden sich in der Folge die Beschwerden über die Döhe der Rechtsan⸗ waltsgebühren bedeutend vermehren und die Erbitterung im Volke sich steigern. .

Der Abg. Dr. Schröder⸗Friedberg trat gleichfalls für die Annahme der Resolution ein, indem er als besonders reform⸗ bedürftig den 5. 4 der Civil-Prozeßordnung hinstellte, nach welchem eine Berufung gegen die Kosten als solche unzulässig sei. Es gäbe nun aber zahlreiche Fälle, in denen die materielle Frage erledigt sei, während die Kostenfrage noch Zweisel übrig lasse. Was den Antrag Jäger betreffe, so meine er, daß er zu weit gehe, und es nicht Sache des hohen Hauses sei, über Spezialitäten hier Bestimmungen zu tereffen. jedoch mit Bezugnahme auf gewisse Zeitungsartikel, daß es sich hier nicht um demagogische Wühlereien handle, sondern daß sogar die Regierungen von Bayern, Hessen, Baden und Württemberg selbst erklart hätten, daß hier baldigst Abände⸗ rungen eintreten müßten. Er und seine politischen Freunde hätten wegen der großen Schwierigkeiten davon abgesehen, schon jetzt einen Antrag auf prozentuale Ermäßigung sämmt⸗ licher Gebühren zu stellen, aber er empfehle wenigstens für jetzt die vorgeschlagene Resolution.

Nachdem der Abg. Dr. Jäger darauf seinen Zusatz antrag zurückgezogen hatte, erklärte der Präsident, daß die Abstim⸗ mung über die Resolution in der dritten Lesung erfolgen werde.

Es folgte die zweite Berathung der am 31. März 1880 zu Peking abgeschlossenen Zusatz Ronvention zu dem Deutsch— Chinesischen Freundschafts-, Schiffahrts- und Handelsvertrage vom 2. September 1861.

Der Bundeskommissar, Geheime Legations⸗Rath von Kusserow leitete die Debatte ein, indem er ausführte, daß durch die widerspruchslose Annahme der Konvention in erster Lesung das hohe Haus bezeugt habe, daß Bedenken da— gegen nicht vorlägen. Diese Angelegenheit sei seit 9 Jahren Gegenstand diplomatischer Verhandlungen gewesen, und hoffe die Regierung durch diese Konvention dauernden Nutzen für den deutschen Handel, die deutsche Schiffahrt und In⸗ dustrie zu erzielen. Er bitte, an diese Konvention nicht denselben Maßstab anzulegen, wie an andere Verträge, welche bestimmt seien, die Beziehungen Deutschlands zu anderen mächtigen Reichen zu regeln, ebenso auch nicht die sormellen Anforderungen wie an Verträge zu stellen, welche mit Ländern europäischer Kultur abgeschlossen seien. Es handele sich hier, wie Ueberschrist und Eingang sagten, um ein Abkommen, welches bestimmt sei, die bessere Ausführung des Hauptvertrages, welcher demselben zu Grunde liege, zu sichern. Die vorliegende Konvention sei nicht das Ergebniß einer isolirten Aktion des Reiches, sondern bilde einen Theil der Verhandlungen, welche im Namen aller Vertragsmächte seit 1868 in Peking über die Revision der Verträge überhaupt

eführt seien. Mit dem Hauptvertrage sei Deutschland in die eihe der Vertragsmächte eingetreten. Die Skizze des Hauptver⸗ trags, die man in der Denkschrist sinde, gebe gleichzeitig den Haupt⸗ inhalt aller andern Verträge wieder. Gemeinsam allen diesen Ver⸗ trägen seien vorzugsweise das Recht der Meistbegünstigung, der Konventionaltarise mit den dazu gehörigen Handelsbestim⸗ mungen und das Recht auf periodische Revision. Aus der sich hieraus ergebenden Identität der Interessen folge für die Vertragsmächte die Aufforderung, sich als Theile eines größeren Ganzen anzusehen und unter Verzicht auf die Geltend⸗ machung von Sonderwünschen, eine gewisse Solidarität zu beobachten, ohne daß es nöthig wäre, in dieses Wort einen für China unfreundlichen Sinn zu legen. Charakteristisch in allen diesen Verträgen sei, der Gegensatz zwischen den Wünschen des Abendlandes, einerseits das große chinesische Reich immer mehr dem Verkehr zu erschließen und andererseits die Abneigung Chinas, in dieser Beziehung mehr u gewähren, als unter dem Druck des Augenblicks unabweis⸗ lich erscheine. Um so erfreulicher sei es gewesen, daß schon im Jahre 1868 die chinesische Regierung durch Entsendung einer außerordentlichen Botschaft nach Amerika und Europa den Willen bekundet habe, mit dem Abendlande in engeren amtlichen Verkehr zu treten. Die erste Macht, welche über die Revision ihres Vertrags zu verhandeln gehabt habe, sei England gewesen. Die . von 1869, welche be⸗ stimmt gewesen sei, den Vertrag von 1858 abzuändern und zu ergänzen, habe jedoch nicht die Ratifikation der englischen RNe⸗ ierun gefunden, weil man geglaubt habe, in der illsährigkeit gegen China zu weit gegangen * sein. Diese Erfahrung habe für die Kai erliche Regierung die Mahnung u gesteigerter b icht enthalten, als die Reihe an Deutsch— kn gekommen sel, seinen Vertrag zu revidiren. Bei der diplomatischen Behandlung der Angelegenheit hätten sich die verbündeten Regierungen entschlossen, vor dem Eintritt in die eigentlichen Verhandlungen mit China das Revisionsprogramm 8 übrigen l ra w 2 2 . 9 ustimmung und ihrer wirksamen 2 3 = amn Due Unterstützung sei dem Deuts Reiche be⸗

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Hervorheben wolle er

reitwilligst gewährt worden. Es sei ein Verdienst des Kaiser⸗ lichen Gesandten, durch Verhandlungen im unmittel⸗ baren Anschluß an die Chefoo⸗Konvention die sofortige Inkraftsetzung eines Theiles wesentlicher Verbesserungs⸗ bestimmungen erreicht zu haben. China habe jedoch geglaubt, mit der Chefoo⸗Konvention das Möglichste geleistet zu haben, und sei formell wohl berechtigt gewesen, zu⸗ nächst auf die Ratifikation dieses Abkommens von der andern Seite zu warten. Trotzdem seien die Verhandlungen in Fluß gekommen und Anfangs 1878 sei der Vertragsabschluß nahe erschienen, als aus Opportunitätsgründen, die auf politischem Gebiete gelegen hätten, eine Unterbrechung der Verhandlungen beschlossen sei. Diese Unterbrechung habe sich indeß für die Sache selbst sehr nützlich erwiesen. Denn zufälliger Weise habe sich außer dem Kaiserlichen Gesandten von Brandt auch der großbritannische Gesandte Sir Thomas Wade auf Urlaub in Europa befunden, und dies habe eine Besprechung über die Richtung ermöglicht, in welcher sich die Verhandlungen in Peking wegen derjenigen Fragen bewegen sollten, welche in dem Aitikel 8 der Konvention Erwähnung gefunden hätten. Die Ergebnisse der speziell deutschechinesischen Verhandlungen lägen dem Haufe in der Gestalt der Zufatzkonvention vor, und er dürfe sich in dieser Hinsicht auf die Erläuterungen in der Denkschrist beziehen. Was die Fragen von gemeinsamem Interesse anlange, so sei dies erstens die sogenannte Etiquettenfrage, welche bei den chinesischen Behörden bezüglich der Abmessung der Werthschätzung fremder Nationen von großer Bedeutung sei. Die zweite Frage sei die eines besseren ge⸗ mischten Verfahres zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Fremden und Chinesen und in Anknüpfung hieran die Grund—⸗ lage für ein chinesischerseits zu emanirendes Handelsgesetzbuch, an dessen Hand Streitigkeiten auf dem Gebiete des Handels in einer Weise ihre Erledigung finden sollten, welche auch den Rechtsgrundsätzen der europäischen Völker entspreche. Eine weitere Frage sei die der Inlandzölle. Sodann fei verhandelt über die Beseitigung derjenigen Mißstände, welche bei der Erlegung der Zölle dadurch entstanden seien, daß es in Ching keine allgemeine Landesmünzen gebe. Die wichtigste Frage sei die der Inlandzölle. Nach der übereinstimmenden Interpretation der Verträge Seitens der Vertragsmächte sollten Waaren, für welche außer dem Ein⸗ oder Aus⸗ gangszoll noch ein Transitzoll in der halben Höhe des vertragsmäßigen Ein⸗ und Ausgangszolles erlegt werde, im ganzen chinesischen Reich keiner sonstigen Abgabe unter⸗ worfen werden. Diese vertragsmäßige Zusage sei indeß nicht gehalten worden. Es werde behauptet, der chinesischen Regierung treffe hierfür eine direkte Schuld nicht, die Provinzialbehörden hätten zur Befriedigung ihrer Bedürf— nisse, namentlich ihrer Kriegsbedürfnisse, derartige Abgaben eingeführt und mißbräuchlich erhoben. Die Abstellung dieser Praxis sei im Interesse des Handels dringend nothwendig. Er bitte, an die einzelnen Artikel und an die gesammte Kon— vention den Maßstab zu legen, der sich aus diesen Bemer⸗ kungen ergebe. Wenn das Haus die Konvention genehmige, so bezeuge es damit, daß es in derselben einen erfreulichen Fortschritt in den Beziehungen zwischen Deutschland und China und eine willkommene Abschlagszahlung für die Inter⸗ essen des deutschen Handels erblicke. Er bitte deshalb das Haus, ebenso wie die verbündeten Regierungen durch das Organ des Bundesraths dies gethan hätten, die Konvention einstimmig zu genehmigen. . . ;

Die Konvention wurde darauf in ihren einzelnen Artikeln ohne weitere Debatte unverändert angenommen. .

Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war die erste Verathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Zolltarifs.

Der Abg. Dr. Löwe (Bochum) beantragte, denselben von der Tagesordnung abzusetzen und nicht eher wieder auf die⸗ selbe zu bringen, als bis die weitere Vorlage der sachsischen Regierung wegen Aenderung des Zolltarifs, nämlich die Er⸗ höhung der Gewebezölle, zur Berathung komme, jedenfalls aber mit der Berathung der Vorlage die Berathung der Petitionen aus Glauchau und Meerane über den Gewebezoll zu verbinden. ; .

Der Präsident bemerkte, daß nach seinen Erkundigungen der Gesetzentwurf. wegen Aenderung des Zolltarifs am Don⸗ nerstag dem Hause vielleicht zugehen werde, so daß am Sonn⸗ abend eine Zolldebatte stattfinden könnte. 2

Hierauf vertagte sich das Haus um 31, Uhr auf Dienstag 11 Uhr.

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Nr. 20 des gentralblatts für das Deutsche Reich herauggegeben im Reichtamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Befugnisse von Zoll⸗ und Steuerstellen. Eisen⸗ bahnwesen: Bekanntmachung, betreffend Aenderung und Ergänzung des Bahnpolizeireglements, sowie der Bestimmungen über die Be⸗ fäbigung von Bahnpelizeibeamten und Lokomotivfübrern. Maaß und Gewichtswesen: Abänderungen in dem Verzeichniß der Aichungs⸗ behörden. Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und Verbrauchssteuern des Reichs im Monat April 1851. Polizei- wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiere.

Die Nr. 23 des Amtsblatt des Reichs- Pestamts hat folgenden Inhalt: Verfügungen: Vom 14. Mai 1881. Unregel mäßigkeiten im Postanweisungs verkehr mit dem Auslande. I

Nr. 10 des Central-Blatts der Abgaben, Ge⸗ werbe und Handel gesetzgebung und Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Anzeige der in der Gesetzlammlung und im Reichsgesetzblatte erschienenen Gesetze und Verordnungen. = Allgemeine Verwaltungsgegenstãnde: Schreibwei e mehrstelliger Jablenaugdrucke. Verrechnung nachträglich einge ogener Gerichte kosten und Zwangzvollstreckungsgebübren. Indirekte Steuern: Befreiung jollfreiet Waaren von der Entrichtung der statistischen Gebũhr. Tarisirung auf Schnüre aufgereiheter echter Korallen. Tarifirung von ö eder Wiegen aus Korbgeflecht Be= rechnung der statistischen Gebühr für Massengirter. Tarifirung von Inaimer Törfergeschirr. Wechselstempel. Protestregister sind als Fffentliche Urkunden anzuseben. Stempelsteuert. Angeblich im Wege des Briefwechsels zu Stande gekommene, aber schriftlich und in stempelpflichtiger Form geschlofsene Verträge. Persenalnachtichten.

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