Mit dem Beginn des Ausmarsches der Truppen, etwa von 8 Uhr ab, bis nach dem Passiren der Allerhöchsten . (10 Uhr) und von 11 Uhr ab bis zur Aufhebung der Absperrungs⸗ maßregeln wird
I) die Haltestelle der betreffenden Omnibuslinien (vom Hal⸗ leschen Thor nach dem Landsberger⸗, nach dem Schönhauser⸗ und nach dem Oranienburger⸗Thor), vom Halleschen Thorplatz nach dem Belle⸗Alliance⸗Platz, Ecke der Wilhelmstraße, ver— verlegt, und . ö ö 3 . der Pferdeeisenbahn in der Friedrichstraße ein⸗ gestellt,
3) auf der Linie Dönhofsplatz-Kreuzberg coursiren die Wagen vom Dönhofsplatz nar bis zum Belle⸗-Alliance⸗Platz, den sie umfahren. . ; .
Auf das Paradefeld selbst werden nur diejenigen Equipagen zugelassen, deren Inhaber mit polizeilichen Passirs cheinen versehen sind. Egquipagen, welche nicht im Besitze von Passirscheinen sind, sowie Droschken, Kremser und sonstiges Personenfuhrwerk, werden auf — nicht zugelassen, können sich aber rechts (westlich der Chaussee aufstellen, wo ihnen geeignete Plätze werden angewiesen werden, von denen das Paradefeld gut übersehen werden kann.
Berlin, den 24. Mai 1881.
Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.
Per sonalveränderungen.
Königlich preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Persetzungen. Im aktien Heere. Berlin, 17. Mai. v. Gersdorff, Major rom Inf. Regt. Nr. 60, zum etatsmäß. Stabsofftz. ernannt. v. Laer, uptm, bisher Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 60, zum überzähl. ajor befördert. Rasper, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 18, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 60 einrangirt. Giese, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 61, in das Inf. Regt. Nr. 17 versetzt. v. Rosenherg⸗Gruszezunski, Seer. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 61, dessen Kommando zur Dienstleist. bei der Schloßgarde⸗ Comp. um 6 Monate verlängert. . ; Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 17. Mai. Graf v. Hohen thal, Pr. Lt. a. D., zuletzt von der Garde⸗Landw. Kav., die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee— Unif. ertheilt. — 19. Mai. Graf v. Schlippenbach, Oberst z. D., zuletzt Commandeur des Ulan. Regts. Nr. 1, der Charakter als Gen. Major verliehen. . . Im Beurlaubtenstande. Berlin, 17. Mai. Gabriel, Pr. Lt. von der Landw. des Eisenb. Regts., als Hauptm. mit der Landw. Armee⸗Unif.,, Jacki, Pr. Lt. von der Landw. des Eisenb. Regts., der Abschied bewilligt.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 25. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen entgegen, hörten den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski und ertheilten dem General-Major a. D. Grafen von Schlippenbach eine Audienz.
Nach dem Diner nahmen Se. Majestät den Vortrag des Ober⸗Ceremonienmeisters Grafen von Stillfried entgegen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kam gestern mit dem 9 Uhr-Zuge von Potsdam nach Berlin, stieg bei der Bahnwärterbude 4 zu Pferde und begab Sich von dort direkt nach dem Te npelhofer Felde, um der Besichtigung der kombinirten Garde-Infanterie-Brigade beizuwohnen. Um 12 Uhr kehrte Höchstderselbe nach Pots— dam zurück.
Nachmittags 3 Uhr nahmen Se. Majestät der Kaiser und König das Diner mit den Höchsten Herrschaften im Neuen Palais ein.
Mit dem 5 Uhr Zuge trafen Ihre Kaiserlichen und König— lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin sowie Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessin Victoria und die
rinzessin Wilhelm in Berlin ein, wohnten der Benefiz vor⸗ stellung des italienischen Schauspielers Ernesto Rossi im Na⸗ tional⸗Theater hei und kehrten mit dem 10 Uhr⸗-Zuge nach Potsdam bezw. Wildpark zurück.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Justizwesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (493) Sitzung des ,, . welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom⸗ missarien desselben beiwohnten, erklärte das Haus zunächst mehrere Petitionen für ungeeignet zur Erörterung im Plenum und wandte sich hierauf der Berathung des Antrages des Abg. Freiherrn von Varnbüler und Genossen, die Re—⸗ vision des Gesetzes vom 6. Juni 18760 über den Unterstützungswohnsitz betreffend, zu. Der Antrag lautet:
Der Reichstag wolle beschließen:
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, das Gesetz vom 6. Juni 1870 über den Unterstützungswohnsitz einer Revision zu unter— e r. und hierbei nachstehende Gesichtspunkte in Erwägung zu ziehen:
I) Der Besitz des Heimathrechts begründet die Verpflichtung des Heimathortes zur Armenunterstützung des Heimatkberechtigten
2) In Ermangelung eines Heimathrechtes trifft diefe Ver— pflichtung den, nach Maßgabe des Gesetzes vom 6. Juni 1876 zu ermittelnden Ortsarmenverband.
3) Hat der Unterstützungs bedürftige weder Heimathrecht noch Unterstützungswohnsitz, dann tritt als unterstützungspflichtig der Landarmenverband ein nach Maßgabe des Gesetzes vom 6. Juni 1870.
4) Der einmal begründete Besitz eines Heimathrechtes geht nur verloren:
a. durch Erwerbung eines anderen mittelst Aufnahme,
b. bei Frauen durch Verehelichung,
e. durch Auswanderung.
Dem Heimathrechte steht in dieser Beziehung gleich der Unter— stützungswohnsitz.
5) Jeder Deutsche kann unter den durch Reichsgesetz festzu⸗ stellenden Begingungen die Aufnahme in das Heimathrecht seines Aufenthaltsortes verlangen.
6) Unter denselben Voraussetzungen kann der Heimathort Unterstützungswohnsitzort) die Aufnahme eines, in cinem anderen Orte wohnhaften Heimathangebökigen verlangen.
JI). Der Unterstützungs pflichtige hat das Recht, dem Unter—⸗ stützunge bedürftigen die Unterstützung auch außerhalb der Heimath (des Unterstützungswohnsißes) des Letteren zu gewähren.
8 Die Art der Armenpflege, der Bildung von Armen—
verbänden, die Regelung ihrer Verpflichtungen, die Art der Auf—
2 und Vertheilung der Armenkosten unter den verschiedenen Verbänden erfolgt durch andesgesetzgebung. ö
Hierzu lagen folgende Abanderungsanträge vor;
1) vom Abg. Udo Graf zu Stolberg⸗Wernigerode:
Der Reichstag wolle beschließen: unter Ablehnung des Antrages Frhr. von Varnbüler den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, im Interesse der Verminderung der Zahl der Landarmen das Gesetz vom 6. Juni 1870 über den Unter— . in dem Sinne einer Revision unterziehen zu wollen, daß
I) der Unterstützungswohnsitz durch einen einjährigen“ Auf⸗ 8 21 zurückgelegtem 21. Lebensjahre“ erworben wird (5. 10 es Gesetzes);
2) der Verlust des Unterstützungswohnsitzes eintritt durch die auf Grund der Nr. 1 erfolgte Erwerbung eines anderen Unter⸗ stützungswohnsitzes und wenn eine solche nicht erfolgt ist, durch eine „zweijährige! Abwesenheit „nach zurückgelegtem 31. Lebensjahre C. 22 des Gesetzes;.
2) vom Abg. Gerwig:
Der Reichstag wolle beschließen: unter Ablehnung des Antrages Freiherr von Varnbüler und Ge— nossen,
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, das Gesetz vom H. Juni 1870 über den Unterstützungswohnsitz in dem Sinne einer Rerffion unterziehen zu wollen, da -
I) der Unterstützungswohnsitz durch einen „dreijährigen“ Auf— enthalt erworben wird ö 10 des Gesetzes);
2) der Verlust des Unterstützungswohnsitzes eintritt durch die auf Grund der Nr. 1 erfolgte Erwerbung eines anderen Unter⸗ stützungswohnsitzes und wenn ein solcher nicht erfolgt ist, durch eine „fünfjährige. Abwesenheit (5. 22 des Gesetzes).
3) vom Abg. Streit:
Der Reichstag wolle beschließen: unter Ablehnung des Antrages Freiherr von Varnbüler und Genossen, .
den . Reichskanzler zu ersuchen, das Gesetz über den
Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 einer Revision zu
unterziehen und hierbei folgende Gesichtspunkte zu berück—
sichtigen:
I). Es ist ein Lebensalter (von etwa 60 Jahren) festzustellen, nach dessen Erreichung einen Person eine neuen Unterstü ungswohnsitz durch Aufenthalt oder dessen Fortsetzung in der Regel nicht mehr selbständig erwerben kann.
2) Personen, welche wegen Erreichung des festgestellten Lebens⸗ alters einen neuen Unterstützungswohnsitz durch Aufenthalt nicht mehr zu erwerben vermögen, können ihren Unterstützungswohnsitz auch nicht mehr durch Abwesenheit verlieren.
3) Die Frist zum Verluste des Unterstützungswohnsitzes wird für alle Fälle, in denen dieser Verlust wegen ununterbrochener Ab— wesenheit und nicht durch Erwerbung eines anderweiten Unter— stützungswohnsitzes eintritt, auf mindestens sechs Jahre ausgedehnt.
Der Abg. Frhr. von Varnbüler wies zur Motivirung seines Antrages darauf hin, daß durch die neuere Gesetz⸗ gebung die bisher mit dem Heimathrecht verknüpft gewesenen Konsequenzen von diesem losgetrennt und zu Attri⸗ buten des Staatsbürgerrechts geworden seien, wes— halb sich seitdem Heimathrecht und Unterstützungs⸗ wohnsitz nicht mehr inhaltlich unterschieden, beide viel— mehr die Verpflichtung zur Armenunterstützung begründeten. Seinem Antrage gemäß werde sich das Verhãltniß so gestalten, daß in denjenigen Ländern, in welchen sich die Bedingungen des Heimathrechts erhalten hätten, dieses neben dem Unter— stützungswohnsitze die Grundlage für die Pflicht zur Armen⸗ versorgung würde. Die schließliche Folge sei dann, daß jeder Deutsche in den Besitz eines Heimathrechts gelange. Sein Antrag bezwecke ferner eine Ausgleichung in den Rechten und Pflichten des Heimath⸗; und des Aufenthaltsorts. Redner hielt es schließlich für geboten, daß die Ortsverbände bei Tragung der Armenlast eine größe Beihülfe erhielten, daß überhaupt die Armenpflege auf breitere Schul⸗ tern gelegt werde. Der Abg. Graf Udo zu Stolberg-Werni— gerode empfahl die Annahme seines Antrags, weil durch den Antrag Varnbüler die Lasten der ländlichen Gemeinden nur vermehrt würden. Die Arbeiter gingen jetzt aus den ländlichen Distrikten nach den Industriebezirken, um ihre Arbeitskräfte zu verwerthen, und kehrten unterstützungsbedürstig in ihre Heimath zurück. Wenn der Abg. von Varnbuler der Nimgthlysigken dadurch entgegenarbeiten wolle, daß er den Verlust des Heimathsrechtes erschwere, so wolle er die Er— werbung einer neuen Heimath erleichtern. Beim Schlusse des Blattes vertheidigte der Abg. Gerwig seinen Antrag.
— Eine für den Handel mit gefährlichen Stof— fen wichtige Entscheidung ist vor Kurzem vom Reichsgericht JI. Strafs., durch Urtheil vom 1. März d. J.) gefällt worden: Im Geschäftskeller eines Materialwaarenhändlers war durch Unporsichtigkeit eines Ladendieners Feuer ausgekommen. Die herbeigerufene Feuerwehr erhielt auf Befragen von dem Ma⸗ ferialhändler die Auskunft, daß explodirende Stoffe nicht im Keller seien, obwohl in Wirklichkeit ein Ballon mit Benzin sich im Keller besand. Die in den Keller dringenden Feuer⸗ wehrmänner wurden durch Explosion des Benzinballons be⸗ schädigt. Die Verletzten unterlicßen jedoch die Stellung eines Strafantrags gegen den Händler wegen fahr⸗ lässiger Körperverletzung. Nichtsdestoweniger erhob der Staats gnwalt die Anklage gegen den Händler wegen fahrlässiger. Körperverletzung mit Uebertretung seiner Gewerbeyflicht, wobei nach §. 232, Str. G. B. die Stellung eines Strafantrags nicht erforderlich ist. Die Strafkammer stellte wegen Mangels eines Strafantrags das Verfahren ein, weil der Angeklagte die Antwort, daß explodirende Stoffe nicht im Keller seien, nicht in Ausübung seines Gewerbes ertheilt und daher keine Gewerbepflicht ver⸗ letzt habe. Auf die Revision des Staatsanwalts wurde vom Reichsgericht das Urtheil der Strafkammer aufgehoben und die Sache an die Strafkammer zurückverwiesen, indem das Reichsgericht begründend ausführte: „Der Begriff einer ver⸗ möge des Amtes, Berufs oder Gewerbes obliegenden beson⸗ deren Pflicht zur Aufmerksamkeit setzt nicht, wie der Vorrichter annimmt, ein Verhalten innerhalb einer Amts⸗ oder Berufethätigkeit oder des Gewerbebe⸗ triebes voraus; es genügt vielmehr, wenn nach Lage der Umstände der Beamte oder Gewerbetreibende durch sein Amt oder seine Berufsthätigkeit darauf hingewiesen wird, einer Verpflichtung, welche an sich . obliegt, in besonderem Maße nachkommen. Dieser Unterschied it von Bedeutung, denn der Kreis der dem Beamten oder Kauf⸗ mann innerhalb der Berufethätigkeit obliegenden Pflichten deckt nicht den ganzen Umfang der ihnen vermöge des Amtes oder Berufes obliegenden Verpflichtungen. Es war daher zu er⸗ wägen, ob nicht der Angeklagte vermöge seines Gewerbes, also des Umstandes, daß er mit Benzin Handel trieb und dessen leichte Entzündbarkeit kennen mußte, besonders zu der Erwä— gung, daß die Verwahrung solcher Stoffe in dem Keller eine Explosion und damit eine Beschädigung der den Keller betre⸗ tenden Löschmannschaften herbeiführen könnte, somit zu der
Aufmerksamkeit, welche er bei Beantwortung der Frage n solchen Stoffen außer Auge ele, verpflichtet war, mochte a auch bei Ertheilung dieser Auskunft nicht in Ausübung seinez Gewerbebetriebes gehandelt haben.“ — Eidesunmündige, d. h. Personen, welche zur Zei ihrer Vernehmung das 16. Lebensjahr noch nicht a. oder wegen mangelnder Verstandesreife oder wegen ⸗ standesschwäche von dem Wesen und der Bedeutung des Eides keine enügende Vorstellung haben, sind, nach einem Urtheil dez Reichsgerichts, III. Straffenats, vom 26. März d. J nicht strafbar, wenn sie, entgegen den gesetzlichen Vorschrifien vom Richter zum Eide zugelasfen, einen Meineid schwören
a Die telegraphische Anmeldung der Revision ist nach einem Beschluß des Reichsgerichts, II. Straj⸗ senats, vom 5. April d. J, an sich, wenn nicht die Beglaubi— ung der Telegraphenanstalt, daß der Reyisionsberechti te elbst die Absendung des Telegramms veranlaßt habe, recht zeitig hinzutritt, wirkungslos.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Unter⸗Staatz⸗ sekretär von Mayr ist von Berlin nach Straßburg abgereit.
Bayern. München, 23. Mai. Allg. Ztg.) Unter dem Vorsitze des Ministers des Innern von Pfeufer ist der Stiftungsrath der Wittelsbacher Landesstiftung . zu seiner ersten Sitzung hier versammelt. In derfelben
at nach der Tagesordnung die Konstituirung diefes Landes iftungsraths, die Beschlußfassung über die provisorifche Ge⸗ schäftsordnung und die Berathung über die Anlage und Ver— waltung des Vermögens der Stiftung stattzufinden.
Gestern Abend sind von Schloß Eber—
Baden. Karlsruhe, 23. Mai. die Großherzoglichen Herrschaften stein hierher zurückgekehrt.
Hessen. Mainz, 23. Mai. der Großherzoglichen Familie wird, wie die „D. 3.“ meldet, am Sonnabend, den 38. Mai, Mainz wieder verlassen und sich nach Darmstadt zurück begeben.
Der Großherzog mit
Oesterreich⸗ ungarn. Prag, 24. Mai. (W. T. B.)
Nach hierher gelangter amtlicher Meldung ist die Hierher⸗ kunft des Kronprinzlichen Paares für diesen Monat aufgegeben, und ein anderweiter Termin für den Besuch des⸗ selben überhaupt noch nicht bestimmt. BPest, 24. Mai. Im Unterhause wurde heute ein Gesetzentwurf eingebracht, durch welchen die Regierung er⸗ mächtigt wird, einen, mit dem bisherigen Handelsvertrag möglichst übereinstimmenden neuen Handels vertrag mit Deutschland abzuschließen, welcher bis höchstens Ende 188 dauern und die Bestimmung enthalten soll, daß der Vertrag vom Januar 1883 ab jederzeit mit einjähriger Kündigung gelöst werden könne. Eventuell solle das bisherige Verhältniß bis zum Ende des Jahres beibehalten werden. Die dem Gesetzentwurf beigegebenen Motive rechtfertigen die Vorlage damit, daß mit Rücksicht auf den bevorstehenden Parlaments⸗ schluß der Vertrag, da eine parlamentarische Behandlung un⸗ möglich sei, nicht in Kraft treten, eventuell das jetzige Ver⸗ hältniß mit Deutschland nicht verlängert werden könnte.
— Der Schluß des Reichstags dürfte — wie die „Budapester Correspondenz“ erfährt, abweichend von den bis— herigen Dispositionen, wahrscheinlich erst am 3. oder 4. Juni erfolgen, da die vom Kommunikations-Minister jüngst unter⸗ breiteten Gesetzentwürfe in Angelegenheit der Theißregulirung erledigt werden sollen und die zu votirenden Gesetze kaum früher promulgirt werden könnten. Dadurch wird selbst⸗ verständlich auch der Termin für die Wahlen auf z bis 4 Tage später als für den 21. Juni anberaumt werden müssen.
Großbritannien und Irland. London, 23. Mai. (Allg. Corr.) Die Königin hat sich am Sonnabend nach Balmoral begeben, wo Ihre Majestät etwa einen Monat zu verweilen gedenkt.
Aus Durban wird dem Reuterschen Bureau unterm 22. 85. gemeldet; Nachrichten aus Pretoria zufolge hat zwischen zem Kaffern⸗Häuptling Montsicon und den Boeren ein Kampf stattgefunden, in welchem letztere 5 Mann und die Kaffern 7 Mann einbüßten. Die Boern haben eine Anzahl von Vieh weggeführt, das Landwirthen in der Nähe von Pretoria gehörte, auch haben sie mehrere englische Kolonisten mit Nequisitionen behelligt.
Aus Bombay meldet eine Reutersche Depesche vom 23. d.: Berichten aus Afghanistan zufolge rotten fich die Anhänger Ejub Khans bei Harzad zusammen, und Ejub selbst sammelt mit dem Beistande der Mohamadzai Sirdars eine Streitkrast und Kriegsmaterial in Herat.
— 24. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses theilte der Staatssekretär des Auswärtigen, Lord Granville, mit, daß die Konvention zwischen Griechenland und der Türkei heute Nachmittag unter⸗ zeichnet worden sei.
Im Unterhause erklärte in Beantwortung einer An— frage der Unter⸗-Staatssekretär Dilke: zwischen der englischen und der italienischen Reg ie rung habe keinerlei Correspon⸗ denz bezüglich Tripolis stattgefunden. Der Premier Glad⸗ stone erwiderte Whitworth: es sei keine unmittelbare Aus— sicht vorhanden, die Zinsen der Konsols zu reduziren. Eine Frage wegen der Ein künfte Cyperns beantwortete Gladstone dahin, daß die Einkünfte sich nicht vermehrt hätten; im Gegentheil sei noch ein Kredit erforderlich, um den Ausfalt zu decken. — Im Fortgange der Sitzung wurde das von Me' Carthy beantragte Tadel svotum gegen die Regierung wegen der Verhaftung Dillons, des katholischen Geistlichen Shechy und anderer Maßregeln, welche ein Mißbrauch der der Regie⸗ rung durch die Ausnahmegesetze gewährten Gewalten seien, berathen. Der Generalsekretär für Irland, Forster, ver⸗ theidigte sein Vor chen welches absolut nothwendig sei, um die Ordnung in 9 and wieder herzustellen. Die Regierung sei fest entschlossen, ohne Ansehen der Person auf dem einge— schlagenen Wege zu verharren, um die bestehende Verschwörung fegen das Gesetz zu unterdrücken. Die Debatte wurde schließ⸗ ich vertagt.
Der Staatssekretär des Auswärtigen, Lord Granville, empfing heute eine Deputation een er Notabilitäten, welche wegen der Behandlung der jüdischen Einwohner Ru ß⸗ lands eine Audienz nachgesücht hatten. Lord Granville er⸗ widerte der Deputation auf ihre Vorstellungen, daß er, da die auswärtigen Nationen eine Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten nicht gern sähen, es nicht für opportun halte, offiziell Vorstellungen bei der russischen Regierung zu machen.
Frankreich, Paris, 24. Mai. (WB. T. B.) Der Senat setzte die Berathung des zwischen Frankreich und Tunis abgeschlossenen Vertrages auf morgen fest.
In der Deputirten kammer richtete der Vertreter von Havre, Peulevey, eine Anfrage an die Regierung über ihre Absichten bezüglich des Einfuhrverbotes von gesalzenem Schweinefleisch. Der Handels⸗-Minister Tir ard erwiderte, daß die in Havre niedergesetzte Untersuchungskommission fortdauernd trichinöses Fleisch konstatire; die Regierung könne nicht davon abstehen, Maßregeln zum Schutze der öffent⸗ lichen Gesundheit zu ergreifen. Eine Aufhebung des Einfuhr— verbotes sei unmöglich, bevor der Dienst zur Unterfuchung des Fleisches vollständig organisirt sei.
25. Mai,. (W. T. B.) Gam betta ist gestern Abend nach Cahors abgereist, wo er heute Vormittag um 10 Uhr
eintreffen wird. Es werden große Festlichkeiten vorbereitet und mehrere Reden erwartet.
Spanien. Madrid, 25. Mai. (W. T. B. Die Verordnung vom Jahre 1875, durch welche Ruiz Zorilla verbannt wurde, ist aufgehoben worden. .
—
Türkei. Konstantinopel, 24. Mai. (W. T. B.) Die Konvention, betreffend die griechisch-türkische Grenzfrage ist heute unterzeichnet worden. — Der Eng⸗ länder Suter, welcher vor einiger Zeit von Räubern in der Umgegend von Salonichi gefangen genommen worden war, ist nach Bezahlung des verlangten Lösegeldes wieder in Freiheit gesetzt worden. — Die Botschafter von Nowikoff und Göschen haben neuerdings bei der Pforte Schritte gethan, um die Regelung der türkisch-persischen Grenzfrage zu beschleunigen. — Göschen wird demnächst sein Abberufungs— schreiben überreichen.
— Aus Paris, 24. Mai, meldet „W. T. B.“: Der ehemalige Subdirektor der politischen Angelegenheiten im Ministerium des Auswärtigen, Valfrey, wird sich morgen nach Konstantinopel begeben. Derselbe ist von den hiesigen großen Finanzetablissements zum Delegirten gewählt worden, um sich mit der türkischen Regierung behufs Regelung der türki⸗ schen Finanzangelegenheit in Verbindung zu setzen, wie dies in der Bekanntmachung der türkischen Regierung vom 25. Oktober 1880 vorgesehen ist.
Bulgarien. Sofia, 25. Mai. Fürst hat ein Schreiben an den Präsidenten des Ministeriums gerichtet, in welchem es heißt: In Gemäßheit meiner Proklamation vom g. d. über⸗ sende ich Ihnen die von mir aufgestellten Artikel, welche den Umfang der Vollmachten näher bestimmen, die ich als unerläßliche Vorbedingungen ansehe zur Wirksamkeit einer unter meiner Leitung stehenden Regierung und für die Herbeiführung eines besseren Ganges der Geschäfte. Die öffentliche Meinung wird Zeit haben, sich die Trag— weite der Artikel klar zu machen. Ich bin entschlossen, von der großen Nationalversammlung ein einfaches und deutliches Votum über die Wahl zwischen der Genehmigung der beifol⸗ genden 3 Artikel oder meiner Abdankung zu verlangen und ersuche Sie, meiner gegenwärtigen Zuschrift und meinen Vor— schlägen die größtmögliche Verbreitung zu geben.“ In Artikel 1 der Vorschläge wird bestimmt, daß der Fürst auf die Dauer von 7 Jahren mit außerordentlichen Vollmachten ausgerüstet werde und daß er auf Grund derselben Dekrete erlassen kann, welche neue Institutionen wie die Bildung eines Staatsraths ins Leben rufen, Verbesserungen in allen Zweigen der inneren Verwaltung einführen und einen regelrechten Gang der Geschäste sichern. Durch Artikel 2 wird die ordentliche Session der Nationalversammlung für dieses Jahr suspendirt, das für den laufenden Dienst votirte Budget erhält Gesetzeskraft für das folgende Jahr. Nach Artikel 3 ist der Fürst ermächtigt, vor Ablauf von? Jahren eine große National⸗ versammlung ad hoc zu berufen zum Zwecke einer Revision der Verfassung auf der Basis der neu geschaffenen Institutionen und der auf Grund derselben gemachten Erfahrungen. — Der Fürst empfing am Nachmittag in feierlicher Audienz den diplo⸗ matischen Agenten Rußlands, Hitrowo, welcher sein Be— glaubigungsschreiben überreichte. Der Fürst tritt morgen eine Reise in die Provinzen an, auf welcher ihn Hitrowo begleitet.
Vußland und Polen. St. Petersburg, 24. Mai. (W. T. B.) Ein heute veröffentlichter kaiserlicher Ukas vom 18. d. ordnet die Einverleibung des Teke⸗-Turk⸗ menen-Gebietes in Rußland unter dem Namen Trans⸗ kaspisches Gebiet an und unterstellt dasselbe der Statt— halterschaft des Kaukasus. 1
Bei der Audienz, welche der Kaiser den Vertre— tern der St. Petersburger jüdischen Gemeinde,
—
(W. T. B.) Der
Baron Günzburg, Bankiers Sack und Passower, in Gatschina 1 . Dalßzburg, 28 2 rr von 9 647 602 Fl die Betriebsausgaben beziffern sich auf 4332 613 Fl.. der Betriebsüberschuß beträgt daher 5 314 986 Fl. und nach Abzug
gewährte, hielt Baron Günzburg solgende kurze Ansprache: „Wir schätzen uns glücklich, Ew. Majestät namens der israelitischen Unterthanen die Gefühie der Lonalität, der Ergebenheit und Dankbarkeit für die zum Schutze der Nraeliten getroffenen Maßnahmen darzubringen. Ein Wort von Ew. Majestät wird alle Beunruhigungen zer— streuen. Wir sind überzeugt, daß Ew. Majestät alle Ihre Unterthanen mit derselben Gnade und Liebe ohne Unterschied der Rasse und Religion umfassen.!“ Der Kaiser erwiderte: daß er wohl verstanden sei, und daß Unterschiede für ihn in Bezug auf seine treuen Unterthanen nicht existirten, welches auch ihre Religion und ihre Rasse sei. Die Juden hätten unglücklicher Weise den Vorwand für Ruhestörungen im Süden abgegeben.
heutigen Neuwahlen zum Folkething ctwa „ der Mit— glieder wiedergewählt worden, die dem kürzlich aufgelösten Folkething bereits angehörten; auch das Stärkeverhältniß der verschiedenen Fraktionen hat durch die Neuwahlen keine sehr erhebliche Veranderung erfahren.
Man müsse in dieser Hinsicht jedoch berück-
sichtigen, daß dort spezielle ökonomische Zustände eine Aus-
beutüng der Bauern durch die Juden ermöglichen. Hierauf wies ein Mitglied der Deputation auf den Umstand hin, daß die vorhandenen Uebel eine e. der Eingrenzung der Juden auf bestimmte Punkte des Neiches seien. Die Juden, vor⸗ wiegend Gewerbetreibende, fänden bei den armen Bauern leine Gelegenheit zu anderer Gewerbsthätigkeit als zu dem Betriebe der Schankwirthschast. Die Israeliten hofften, daß diese Eingrenzung der Juden beseitigt werden würde. De; Kaiser erkannte an, daß in dem Gesagten viel Wahres liege, und sprach den Wunsch aus, daß die geäußerten Anschauungen in einem Memorandum dem Minister des Innern dargelegt würden. — Die Aufnahme der Deputation war von Anfang bis Ende eine überaus gnadenvolle Kw
— 25. Mai. (W. T. B.) Graf Lori s⸗Melikoff ist
und die
Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.
Konstantinopel, Mittwoch, 25. Mai. Das an Grie— chenland abgetretene Gebiet wird nach der der Konvention beigegebenen Karte in der Reihenfolge der nachstehenden Sek— tionen übergeben werden. Die erste Sektion umfaßt das Gebiet zwischen dem Aspropotamos und dem Artaflusse; die zweite das Gebiet zwischen dem Aspropotamos, Portaikos, Salam⸗ pvrias, Kutschuk, Khainarli; die dritte das Gebiet nördlich des Portaikos und Salamvrias bis Zarkos; die vierte das Gebiet zwischen Kutschuk, Khainarli, Salamvrias und dem Karatschairsee, ferner gegen den Golf von Volo zu, unter Bei⸗ seitelassung von Velestino, das Gebiet, welches südlich von Hollina ausläuft; die fünfte das restirende Gebiet nördlich des Salamvrias und den ganzen östlichen Theil bis zum Pelion, die sechste Volo und Promotiri.
Statistische Nachrichten.
Nachdem die Anfertigung der Individual⸗Zählkarten im statistischen Büreau der Stadt Berlin für das Königliche statistische Büreau vollendet ist, stellt sich nunmehr die“ ortsanwefende Bevölkerung Berlins nach der Zählung vom J. Dezember 1886 auf 1122 360 Personen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Deutscher Wortschatz‘ oder „Der passende Aus— druck.. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch in allen Verlegen⸗ heiten der schriftlichen und mündlichen Darstellung. Mit einem den Gebrauch erleichternden Hülfswörterbuch. Bearbeitet von A. Schlessing, Verfasser mehrerer sprachwissenschaftlicher Werke. Stuttgart. Verlag von Paul Neff. 168J. Pr. gut geb. 6 Für Gebildete aller Staͤnde und Ausländer, welche einer korrekten Wieder- gabe ihrer Gedanken in deutscher Sprache fich befleißigen. — In dem vorliegenden Buche bietet sich nach dem Muster des Thesaurus of English Words and Phrases, von Dr. P. M. Roget, dem deutschen Schriftsteller, Redner, Korrespondenten, Kaufmann, ein willkommenes Hülfsmittel für die Präzifion des Ausdrucks. Jeder Schreibende oder Sprechende weiß aus eigener Erfahrung, wie häufig und oft vergeblich man nach dem passenden Ausdruck fucht, um eine vorschwebende Idee, einen auftauchenden Gedanken in korrekter und bündiger Weise wiederzugeben. Diesem Üebelftande des zeitrau— benden Nachsinnens und Nachschlagens abzuhelfen, ist das Werk be— stimmt. Der Wortvorrath der deutschen Sprache ist darin nach logischen Gesichtspunkten in 1000 Gruppen 'eingetheikt. Die ver— wandten Begriffsfamilien folgen einander in unmittelbarer Reihen— folge, während in der daneben stehenden Kolonne die entgegengefetzten Begriffe sich ihrem Gegensatze anschließen; so beispielsweife Existenz Dasein, Vorhandensein, Anwesenheit, Wesen, Wefenheit, Substan⸗ tialität, Bestehen, Bestand, Subfistenz ꝛc., im Gegensatze hierzu: Ineristen; Nicht⸗Dasein, Wesenlosigkeit, Leere, Lücke c.), dieses in Haupt⸗, Zeit- und Eigenschaftswörtern erschöpfend durchgeführt oder an anderer Sielle alle dem Begriffe der Heftigkeit, untergeordneten Bezeichnungen mit ihrem Gegen— satze, der Mäßigkeit und deren Korrelativen, ebenso Energie — Träg— heit, Höhe — Niedrigkeit, Empfang — Ausstoßung u. f. w. Die Ein— leitung giebt des Näheren an, wie mit Hülfe des beigefügten umfang— reichen alphabetisch geordneten Wortregisters in jedem gegebenen Mo— mente das der vorschwebenden Idee entsprechende Wort gefunden werden kann. Der Verfasser hofft, daß dieses neue, praktische Wörterbuch der Synonymen nicht nur dem deutschen Publikum, son⸗ dern auch dem Ausländer, der in unserer Sprache schon einige Kenntnisse besitzt, sich nützlich erweisen werde. Die Verlagshandlung hat für eine gute Ausstattung und einen soliden eleganten Einband (bei mäßigem Preise) Sorge getragen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
München, 21. Mai. (Ällg. Ztg.) Nach einem Aufsatz im Maiheft der Zeitschrift des landwirthschaftlichen Vereins in Bayern, von dem Referenten für landwirthschaftliche Angelegenheiten im Staats⸗Ministerium des Innern, Regierungs-Rath Haag, hat sich in Bapern die ländliche Bevölkerung mächtig aufgerafft, um im Wege der Selbsthülfe den Jlandwirthschaftlichen Personalkredit zu organisiren. Bayern besitzt schon 139 größtentheils in den letzten zwölf Jahren gegründete landwirthschaftliche Kreditvereine mit 27 428 Mitgliedern, 3 650 000 M wirklich eingezahlten Geschäftsantheilen und einem Umsatz von 41 Millionen Mark. Von den Vereinen haben sich 983 auf den von Schulze⸗-Delitzsch seinerzeit empfohlenen Grundlagen, 42 dagegen nach dem System Raiffeisen gebildet. Letzteres hat in Unterfranken Wurjel gefaßt, wo es ein erprobtes Kampfmittel gegen den Wucher bildet. Neben den Kreditvereinen bestehen übrigens auch in allen baverischen Kreisen durch die Mild— thätigkeit der Landesherren ins Leben gerufene öffentliche Anstalten, welche gleichfalls dem landwirthschaftlichen Personalkredit fördernd
zur Seite stehen. Gewerbe und Handel. Nach dem Jahresbericht und der Bilanz der Elisabeth— Westbahn⸗Gesellschaft für 1880 erzielten die Linien Wien— Wels⸗Passau und Penzing-Hetzendorf Betriebseinnahmen
des Betriebsdefizits der Lambach⸗Gmundener Bahn mit 133808 F1 5 301 178 Fl. Hiervon gehen ab die öffentlichen Abgaben und Beitrãge mit 722 931 Fl., so daß ein Reinerträgniß von 4578 241F1. erübrigt Staatsgarantie mit 398 20) Fl. in Anspruch genommen wird. Die Linie Linz⸗Budweis erzielte ein Reinerträgniß von 304 460 Fl.; die Staatẽgarantie wird mit 1 108 570 Fl., in Silber in Anspruch genommen. Die Saljburg⸗Tiroler Linie hat ein Rein⸗ erträgniß von 136591 Fl., der durch die Staatsgarantie zu deckende Ausfall beträgt 1953 503 Fl. in Silber. Auf den ungarantirten Linien Neumarkt⸗Braunau, Hetzendorf⸗Kaiser⸗Ebersdorf und auf dem der Elisabethbahn gehörigen Antheile der Verbindungsbahn erübrigt nach Deckung aller Ausgaben sowie nach Verzinsung und Amorti⸗ sation des Anlage⸗Kaxitals ein Ueberschuß von 125 483 Fl., welcher den Reservefonds der einzelnen Linien gutgeschrieben wird. Dortmund, 23. Mai. (Ess. Itg.. Die Lage des Eisen⸗ marktes ist im Allgemeinen unverändert unguͤnstig geblieben, namentlich ist die Nachfrage in den verschiedenen Produkten der Hoch⸗ ofenindustrie noch weiter reduzirt. 1 eisen, das bis vor Kurzem noch sehr stark begehrt wurde, macht sich ron Woche zu Woche eine stetige Abnahme des Bedarfs sichtbar. In einigen Walzwerkfabrikaten ist dagegen eine erfreuliche Belebung des Geschaftsverkehrs zu konstatiren, insbesondere ist in Trägern und schweren Blechen recht viel zu thun, so daß manche Werke deren Auf⸗ träge auf kurze Lieferfristen nur schwer zu effektuiren vermögen. Doch ist die Zunahme des Konsums bis dahin noch nicht im Stande gewesen, eine Preissteigerung herbeizuführen. In Stab⸗ eisen, Feinblechen und Waljdraht ist der Geschäftsgang aber immer noch sehr schlexpend. Die Stahlschienenbranche ist nach wie vor ausreichend mit Aufträgen versehen und die Thätigkeit der betreffenden Werke sehr lebhaft. In der letzten Zeit haben auch die
gestern nach vem Auslande abgereist. — Die montenegri⸗ Brückenbauanftalten recht ühfbe Rufträge erhalten und weitere Be⸗
iche Deputation wird St. Petersburg heute wieder ver— assen.
Danemark. Kopenhagen, 24. Mai. (W. T. B.)
Nach den bis jetzt vorliegenden Nachrichten sind bei den ÄÜrfurt und Ümban der
et krinaer Lothringen . tionen und der Abtheilungebaumeister n zu
Die Reichseisenbahnen in Elsaß⸗
77 Tonnen Eisenkonstruk⸗ Wiesbaden einen
stellungen stehen in naher Aussicht. vergeben am 27. d. M. ca.
Brücke des 2. Fahrbahn der
eisernen Ueberbau der
bestehenden Brücke des
veräußern,
1. Geleises daselbst im Gesammtgewicht von ca. 250 Ton⸗ nen. Ein ganz besonders belangreiches Objekt ist aber die projektirte Quaibrücke zu Zürich über die Limmat, die eine Lãnge von 12) m zwischen den Widerlagern und eine Breite von 20 mer— halten soll, eine Brücke also, wie sie so groß in den letzten Jahren auf dem Kontinent nicht gebaut worden ist. Zu bemerken ist dabei, daß die Aufträge in Eisenkonstruktionen ganz wefentlich den Wal; werken zu Gute kommen. — Der Absatz im Kohlengeschäft ist augenblick⸗ lich etwas belebter und nicht unbedeutend größer als im vorigen Jahre um diese n Doch sind die Preise niedrig und manche Zechen sehr nachgiebig in der Preisftellung, die dadurch in erheblichem Maße zum Weichen der Preise beigetragen haben.
— Der Verwaltungsrath der Großen russischen Eisen— bahnen hat beschlossen, für 1886 eine Superdividende von 4 Rubel s. Kopeken zu vertheilen, und zwar 4 Rubel 17 Kobeken aus den wirklichen Ueberschüssen und 50 Kopeken aus der pro 19879 gebildeten Spezialreserve von 90) 009 Rubel. Es bleiben von letzterer Summe für 1881 600009 Rubel reservirt. ;
London, 24. Mai. (W. T. B.) In der gestrigen Woll⸗ auktion waren Preise unverändert.
Liverpool, 24 Mai. (W. T. B.) Wollauktion. Es waren angeboten 13000 Ballen und wurden hiervon 366M Ballen zu Märzpreisen verkauft.
Glasgow, 24. Mai. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen während der letzten Woche betrugen 9532 gegen 11036 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. . New⸗-Jork, 23. Mai. (W. X. Bh Weizen⸗Ver⸗ schiffungen der letzten Woche von den aklantsschen Häfen der Vereinigten Staaten nach England 94 M, do. nach dem Kon⸗ tinent 190 000, do. von Kalifornien und Oregon nach England 40 00 Qrtrs.
Berlin, 25. Mai 1881.
Zur Hebung des deutschen Ausfuhrhandels.
Canton, Februar 1881.
Die Hauptgründe, welche dem Aufschwung der deutschen Industrie und des Abfatzes ihrer Erzeugnisse nach überseeischen Ländern im Wege stehen, sind:
I) Unredlichkeit der Lieferungen,
2) kurzsichtige Politik,
3) ungenügende Mittel.
J. Es ist ein leider nicht zu läugnendes Faktum, daß die deutsche Industrie an dem Fehler leidet, unreell zu liefern.
Die Kenntnisse und Fortschritte in der Chemie und an— deren Wissenschaften ermöglichen es dem Fabrikant, Waaren zu liefern, deren äußeres AÄussehen der Probe, früheren Sen— dung oder einem bestimmten Konkurrenzartikel vollkommen ähnlich, deren innerer Gehalt und Werth jedoch ein durchaus verschiedener ist.
Der Absatz solcher Waaren erzielt für kurze Zeit glänzende Resultate, im weiteren Verlaufe treibt er jedoch nothwendig den Käufer zu den Waaren zurück, welche auf ihrer Höhe ge— halten worden und hört die Nachfrage nach dem deutschen Fabrikat mit der Zeit gänzlich auf. Die noch nicht abgesetzten Waaren sind dann für Rechnung des Fabrikanten ober der getäuschten Zwischenhändler und nur mit schwerem Verlust zu der frühere Gewinn wird dadurch wieder aufge⸗ hoben, der Kredit des deutschen Fabrikats auf das Empfind— lichste geschädigt und jede Aussicht auf weiteren Absatz zerstört.
Daß deutsche Fabrikanten ihre Waaren mit gedruckten Analysen begleiten, welche dieselben den besten englischen Marken gleichstellen, während eine kompetente Prüfung eine beträchtliche Abweichung der Waare von der ihr beigegebenen Analyse nachweisen, ist ein Faktum, dessen Richtigkeit mir von zuverlässiger Seite versichert wird.
Die Waare wird in früheren Jahren konform der Analyse hergestellt gewesen sein, während jedoch die Letztere unver— ändert blieb, nahm man es mit der Qualität nicht so genau; die Waare wurde, wenn auch dem äußeren Ansehen nach der früheren oder dem konkurrirenden Artikel gleich, ihrem inneren Gehalt und Werth nach geringer, und in Folge dessen un— verkäuflich, während die englische unbestritten den Markt beherrscht. ⸗
Der Fabrikant denkt mit einigem Recht, daß der Chinese nicht im Stande ist, die inneren Mängel zu entdecken, und soweit es dazu einer wissenschaftlichen Untersuchung bedarf, ist seine Annahme ja auch richtig. Die Konsumenten lernen jedoch im Gebrauche sehr bald die Vorzüge und Mängel einer Waare kennen und kaufen nur solche, welche eine Marke führen, die sie nie getäuscht hat. .
Der Umstand, daß der Chinese nicht im Stande ist, die Beschaffenheit einer Waare wissenschaftlich zu untersuchen, ermöglicht es allerdings, daß er einmal, durch das äußere Aussehen bestochen, schlechte Waare für gute annimmt, sie hat aber andererseits auch zur Folge, daß er, durch einen rein
äußerlichen Umstand verleitet, gute Waare für schlechte ansieht
und sie zu kaufen ablehnt. So kommt es vor, daß eine be— stimmte Waare nicht zu verkaufen ist, wenn sie in gelbem statt in weißem Papier emballirt ist. Der Grund dafür liegt darin, daß vor Jahren die betreffende Waare in durchaus
schlechter Qualität in der ersteren Verpackung auf den Markt
kam und der Chinese seitdem gegen diesen Artikel, sofern er in jener Verpackung ankommt, sofort Mißtrauen hegt.
In dieser Unreellität liegt der größte Demmschuh für den Absatz deutscher Fabrikate im Auslande. Sie schließt eine einmalige lukrative Trangaktion nicht aus, sie verhindert jedoch die Entwicklung eines regelmäßigen Geschäftes und damit eines sicheren Absatzes. Der Fabrikant, welcher nicht gewohnt ist, regelmäßige Nachbestellungen zu erhalten zollt dem Geschäfte nicht die volle Aufmerksamkeit, die ihm gebührt und wird auf diese Weise wiederum weniger mit den Wün⸗ schen seiner Kunden vertraut. . .
Wo sich vereinzelte Fabrikanten über diesen Kardinal⸗ sehler erhoben und sich durch verläßliche Lieferungen aus⸗ gezeichnet, ist der Erfolg auch nie ausgeblieben und sind in
Selbst in Bessemer und Spiegel⸗ ihrer Branche häufig die englischen Fabrikate aus dem Felde
geschlagen worden. ö. r ;
II. Der deutsche Fabrikant, welcher seine Waaren auf überseeischen Märkten, auf welchen die englische bereits festen Fuß gefaßt, abzusetzen wünscht, ist leider nur in den aller⸗ eiten ten Fallen — und selbst dann nur mit vieler Mühe — dazu zu bringen, der Erreichung dieses Zweckes pekuniäre Opfer zu bringen. Er erwartet nicht nur, daß seine Waare sofort und ohne Weiteres die Konkurrenz besiegen wird, son⸗ dern daß dies auch zu ermöglichen sei, ohne an dem erhofften Gewinn irgend welche Einbuße zu erleiden. Erweist sich dann die Waare als dem Geschmacke nicht entsprechend und in Folge dessen schlecht verkäuflich, so denkt er in den seltensten Fällen daran, die Erfahrungen, die der erste Versuch ihn gelehrt, auszunutzen, er sucht vielmehr auf Kosten der Qualität sich
der die Lahn bei für den Verlust zu entschädigen, oder zieht sich entmuthigt
von dem kaum eröffneten Geschäste ganz zurück.