1881 / 126 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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Aichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 1. Juni. Se. Majestät der

Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen

entgegen und hörten darauf die Vorträge des Chefs des Civil⸗ Kabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski und des Gesandten Grafen zu Limburg-Stirum.

Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 14. Mai d. J. beschlossen, zu genehmigen, daß an Stelle der im 5. 11 Absatz 1“ der Bestimmungen vom 13. Mai 1880 sestgesetzten Mahlausbeute bei Weizen für 75 kg, bei Roggen für 65 kg in das Ausland ausgeführten oder zu einer öffentlichen oder Privatniederlage gebrachten, aus ausländischem Getreide her⸗ estellten gebeutelten Mehls 100 kg Getreide zollfrei abzu⸗ ren, sind.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 14. Mai d. J. beschlossen, zu genehmigen, daß mit Bewilligung der obersten k die Abfertigung von Flößen mit eingebundenen Faßstäben auf Begleitschein J. vorausgesetzt, daß die Flöße mit Begleitpapieren versehen sind, aus denen sowohl die Gesammtstückzahl der zu einer Traft ge⸗ hörigen Stäbe, als auch die Stückzahl jeder darin vorkommen⸗ den handelsüblichen Sorte zu ersehen ist, und gegen deren Glaubwürdigkeit keine Zweifel bestehen, auf Grund der An⸗

ben in der Eingangsdeklaration erfolgen, und daß, vorbe—⸗ ö. der speziellen Revision am Bestimmungsorte, die Re⸗ vision beim Eingange auf die Feststellung der Zahl der Floß— theile, sowie der Gattung des Holzes beschränkt werden darf.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (54) Sitzung des Reichs⸗ tags, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, setzte das Haus die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Unfallver⸗ sicherung der Arbeiter, fort. Die Diskussion wurde bei dem gestern bereits zur Debatte gestellten 8. 2a. aufgenommen. Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister von Boetticher erklärte, daß die Reichsregierung nach wie vor auf dem von der Vorlage eingenommenen Standpunkte verharre. Die Frage, ob einzelstaatliche Versicherungsanstalten zu schaffen seien, sei im Bundesrath überhaupt nicht aufgetaucht; man habe hier die Schaffung einer Reichs⸗Versicherungsanstalt als selbstverständlich angesehen, ohne daß indessen hierfür irgendwelche Gründe politischer Natur maßgebend gewesen seien. Im Gegentheil habe man sich lediglich durch Zweck⸗ mäßigkeitsrücksichten leiten lassen; in dieser Hinsicht habe die Reichsversicherungsanstalt vor Landesversicherungsanstalten dreierlei voraus: die Möglichkeit einer besseren Vertheilung des Risikos, einer zweckmäßigeren Gestaltung des Tarifs und eine größere Billigkeit der Verwaltung. Redner ging im Einzelnen auf diese Vorzüge näher ein und betonte nament⸗ lich, daß die durch die Kommissionsfassung sanktionirte Noth⸗ wendigkeit, 25 Tarife durch Reichsgesetz zu schaffen, mannig⸗ fache Schwierigkeiten mit sich führe. Er müsse den in der Kommission vom Abg. Buhl gestellten Antrag bekämpfen, neben der Reichsversicherungsanstalt die Konkurrenz von Priyat⸗ versicherungsgesellschaften zuzulassen, und bezeichne denselben für die verbündeten Regierungen als durchaus unannehmbar. Schließlich bat der Bundesrathsbevollmächtigte prinzipaliter um Annahme der Regierungsvorlage und Sanktionirung der Reichsversicherungsanstalt; sollte aber die Mehrheit des Reichs⸗ tags sich der Etablirung von Landesversicherungsanstalten zu⸗ neigen, so würden die Regierungen darin zwar keine Ver⸗ letzung des Prinzips der Vorlage erkennen, wohl aber eine nachtheilige Abänderung der letzteren; sie wür⸗ den indessen glauben, daß die arantien, welche dem versicherten Arbeiter für den Bezug seiner Rente

egeben werden müßten, auch durch Bürgschaft der Einzel⸗ taaten hergestellt werden könnten. Möge die Beschlußfassung nach der einen oder anderen Seite ausfallen: nie würden die verbündeten Regierungen darin das Resultat einer Kom⸗ bination politischer e tei sondern das Resultat einer reiflichen Erwägung patriotischer Männer erblicken. Der Abg. Dr. Lasker erklärte es für inkonsequent, sür Staats⸗ anstalten zu plädiren, nachdem die Kommission den Staats⸗ zuschuß, welchen der Reichskanzler als conditio sine qua non bezeichnet, gestrichen habe. Redner versuchte den Nach⸗ weis, daß die für die Monopolisirung der Unfallversicherungen in den Händen des Staats angesührten Gründe nicht stich—⸗ haltig seien, und plädirte für die Zulassung von Privatver⸗ sicherungsgesellschaften. Er wies insbesondere darauf hin, daß der Staat mächtig genug sei, die nöthige Kontrole über die letzteren auszuüben und die Besolgung von Normatiobestim⸗ mungen zu erzwingen. Der Abg. Dr. Windthorst hielt den Weg eines Ausbaues des Haftpflichtgesetzes für nicht geeignet, die in Betracht kommenden Verhältnisse so prompt und rasch zu erledigen, wie dies auf dem Wege der Versicherung möglich und im Interesse der Arbeiter nothwendig sei. Eine Konkurrenz von Privatversicherungsgesellschaften erachte er im inblick auf den Versicherungszwang für unzulässig, da der taat mit Statuirung dieses Zwanges auch Garantien dafür schaffen müsse, daß die Versicherungssummen auch wirklich ge⸗ 3 würden. Die Möglichkeit der Aufstellung von Normativ⸗ bestimmungen für Privatgesellschaften * er. Redner wandte sich hierauf gegen die Seitens der Regierung für eine Reichsversicherungsanstalt angeführten Gründe, und laubte namentlich in Zweifel ziehen zu müssen, daß das eich am billigsten zu verwalten im Stande sei. Am stärk⸗ sten sprächen uduis he Gründe dagegen, besonders die Er⸗ wägung, daß der Vorschlag der Regierungsvorlage auf den Einheitsstaat hinziele. Der Abg. Dr. . erklärte, daß seiner Partei von vornherein der Gedanke der Reichsversicherungsanstalt sympathisch gewesen sei, daß sie sich aber im Interesse des Zu⸗ standekommens des Gesetzes mit der Schaffung von Landes⸗ anstalten einverstanden erklärt habe. Nachdem der Staate⸗ Minister von Boetticher betont hatte, daß der Reichskanzler die Staatsanstalt keineswegs mit Hinblick auf die Nothwendig⸗ keit eines Staatszuschusses gerechtsertigt habe, wurde die Dis⸗ kussion geschlossen. Nach einer 1 ersgnlicher Bemerkungen nahm bei Schluß des Blattes der Referent, Abg. Dr. Freiherr von Hertling, das Wort.

. Der Finanz ⸗Minister hat die Regierungen durch Cirkularerlaß vom 25. v. Mts. angewiesen, seine Ver⸗ 3 vom 24. v. Mts., nach welcher der Erlaß an Klassen⸗ und klassifizirter Einkommensteuer

nicht für die drei Monate Januar, Februar und März 1882, sondern vielmehr für die drei Monate Juli, Augu st und September issi stattfinden soll, schleunigst durch das Amtsblatt und die Kreisblätter zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Auch soll in den Gemeinden in ortsüblicher Weise unter Hinweis darauf bekannt gemacht werden, daß in dem den Steuererlaß betreffenden Vermerke auf den den Steuerpflichtigen zugefertigten Auszügen aus der Klassensteuerrolle (in den sieben östlichen Provinzen) bezw. . lin den Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen⸗Nassau und in der Rheinprovinz) an Stelle der Monate Januar, Februar und März 1882 die Monate Juli, August und September 1881 treten. Außerdem ist auf den Steuerzetteln gelegentlich der nächsten Vorlage derselben bei der Steuerkasse der Vermerk dem Vorstehenden entsprechend zu berichtigen. Auf den noch auszugebenden Steuerzetteln sind selbstredend in dem fraglichen Vermerke von vornherein die Monate Juli, August und September 1881 und nicht die Monate Januar, Februar und März 1882 aufzuführen.

In weiterer Folge dieser Abänderung kommen in den Klassensteuer⸗ Zu⸗ und Abgangslisten der Gemeinden die summarischen Beträge der einzelnen Zu⸗ und Abgänge nicht, wie in der Verfügung vom 5. April d. J. angeordnet ist, nur bis einschließlich des Monats Dezember 1881, sondern bis einschließlich des Monats März 1882, jedoch unter Ausschluß der Monate Juli, August und Sep⸗ tember 1881 sofern die letztgedachten Monate bei der Mutation in Frage kommen zur Berechnung, so daß bei⸗ spielsweise dieser Gesammtbetrag bei einem vom 1. Mai 1881 ab eintretenden Zu⸗ oder Abgange für 8 Monate Mai, Juni, Oktober 1881 bis März 1882 einschließlich bei einem vom 1. Juli oder 1. August oder 1. September 1881 ab vorkommenden Zu⸗ oder Abgange für 6 Monate Okiober 1881 bis März 1882 einschließlich berechnet wird.

Eine neu angefertigte Tabelle für die Berechnung der Ausfälle und der Zu⸗ und Abgänge bei der Klassensteuer für das Jahr vom 1. April 18811862 wird durch die Kreisblätter oder auf sonst geeignete Weise zur Kenniniß der betheiligten Behörden gebracht werden. J

Wegen Berechnung der Zu⸗ und Abgänge bei der Ein⸗ kommensteuer der fünf untersten Stufen, einschließlich der zum Satze der zwölsten Klassensteuerstufe veranlagten Ein⸗ n n nnn, ist eine analoge Bestimmung getroffen worden.

Unterm 27. v. M. hat der Finanz-Minister noch Fol⸗ .

gendes angeordnet: . In Betreff der Klassensteuerpflichtigen. I) Die Gemeindevorstände haben auch die von den Monaten

Juli, August bezw. September d. J. ab zu⸗ und abgehenden

klassensteuerpflichtigen Personen sogleich in die nach 5. 2 der Instruktion vom 12. Dezember 1873 zu führende Kontrolle aufzunehmen und den Steuerempfänger (Erheber) von jedem solchen Zu⸗ und Abgange mit dem Bemerken in Kenntniß zu setzen, daß die Berechnung ꝛc. des zu⸗ oder abgehenden Betrages vom 1. Oktober d. J. ab zu erfolgen habe.

2. Alle für die Zeit vom 1. Juli oder 1. August oder 1. September d. J. ab zufolge gesetzlicher Vorschrift klassen⸗ an n,, werdenden Personen sind zur Klassensteuer so⸗ fort in seitheriger Weise zu veranlagen und von dem veran⸗ lagten Steuerbetrage vorschristemäßig zu benachrichtigen. In den Benachrichtigungen ist di Bemerkung aufzunehmen, daß die veranlagte Steuer wegen des Erlasses 6 sür die Monate Juli, August und September d. Is. unerhoben bleibe und erst vom 1. Oktober d. J. ab zu zahlen sei.

3) Für den Fall, daß ein umziehender Klassensteuerpflich⸗ tiger in der Zeit vom 1. Juli bis einschließlich Septem⸗ ber d. Is. zu⸗ und auch wieder abgeht, also an dem betreffen⸗ den Orle keine Klassensteuer zu entrichten hatte, bedarf das Formular zu dem Zugangsbelage der Abänderung dahin, daß die Worte: „hat bis Ende des Monats . . . die Klassensteuer mit = 66 .. 3 monatlich hier richtig eingezahlt“ durchstrichen werden und dafür gesetzt wird: „ist hier zur Stufe (Zahl) veranlagt.“

4) Die von den Monaten Juli, August oder September d. Is. ab zu⸗ bezw. abgehenden Klassensteuerpflichtigen sind, wenngleich der Betrag des Zu⸗ oder Abgangs erst vom 1. Ok⸗ tober d. J. ab zu berechnen ist, doch in den Klassensteuer⸗Zu⸗ und Abgangslisten für das J. Halbjahr aufzunehmen, soweit die Mutationen vor dem Abschlusse dieser Listen bekannt sind; im Uebrigen hat der Nachweis durch die Zu⸗ und Abgangs⸗ listen sür das II. Halbjahr zu erfolgen. ies gilt auch für den vorste end unter 3. behandelten Fall, in welchem dem Zu⸗ gangsbetrage ein gleicher Abgangsbetrag gegenübersteht.

II. In Betreff der Ein kommensteuerpflichtigen der fünf untersten Stufen, einschließlich der zum Satze der zwölften Klassensteuerstufe veranlagten Einkommensteuerpflichtige n. 1. Die Gemeindevor⸗ stände haben auch die für die Zeit vom Juli, August oder September d. J. ab zugehenden einkommensteuerpflichtigen Personen der vorgenannten Stufen in das nach 5§. 3 der Instruktion vom 24. September 1851, für die Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hannover und Hessen⸗Nassau §. 3 der Anweisung vom 17. August 1867 zu führende Register über die im Laufe des Jahres zugehenden einkommensteuerpflichtigen Personen sogleich einzutragen und bezüglich dieser binnen der a. a. D. vorgeschriebenen Frist dem Vorsitzenden der Ein⸗ schätzungskommission die dort angeordnete Anzeige zu machen.

2) Von den , der Einschätzungskommissionen ist auch hinsichtlich der bei den Einkommensteuerpflichtigen der vorgenannten Stusen in den Monaten Juli, August und September d. J. eintretenden Zu⸗ und Abgänge nach den Be⸗ stimmungen der unter 1 bezeichneten Instruktion bezw. An⸗ weisung zu verfahren.

3) Die Benachrichtigungen der für die Zeit vom 1. Juli, 1. August oder 1. September d. J. ab einkommensteuer⸗ pflichtig werdenden, zu den Stufen J bis 5 und zum Satze der zwölften Klassensteuerstufe veranlagten , . über ihre Veranlagung müssen die vorstehend unter Nr. 2 des Ab⸗ schnitts J. erwähnte Bemerkung enthalten.

A) Tritt der Fall ein, daß ein umziehender Einkommen⸗ steuerpflichtiger der vorbezeichneten Steuerstufen in der Zeit vom 1. Juli bis einschließlich September d. J. zu⸗ und auch wieder abgeht, also in diesem Bezirke keine Einkommensteuer entrichtet hatte, so ist in der Ueberweisung statt des Steuer⸗ betrages die Steuer stufe anzugeben. In solchem Falle ist der Einkommensteuerpflichtige in ber Jahres⸗Zu⸗ und Abgangs⸗ liste (Muster B. und C. a. a. D.) mit dem für die Zeit vom 1. Oktober d. J. bis ult. März k. J. berechneten Steuerbetrage der veranlagten Stufe sowohl im Zugang wie auch im Ab⸗ gang nachzuweisen.

Amtlicher Mittheilung zufolge findet in der Zeit vo 5. Oktober bis Ende Dezember d. J zu Atlanta i Sten Georgia in den Vereinigten Staaten von Amerika eine in ter⸗= nationale Baumwollen-Ausstellung statt.

Etwaige Anfragen sind an den Sekretär der Ausstellung J. W. Rückmann, in Atlanta G. A. zu richten. .

Der Disziplinarhof für nichtrichterliche Beamte trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Die Strafbestimmung des 8. 369, 9 Strafgesetzbuchs durch welche die den landesgesetzlichen Bestimmungen zuwider ohne staatliche Genehmigung erfolgte Errichtung einer Ver— sicherungsanstalt unter Strafe gestellt wird, erstreckt sich nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Civilsenats vom 12. April d. J, nicht auf den bloßen Abschluß von Versicherungsverträgen durch Vermittelung von Agenten. Die Strafbestimmung des §. 360 Strafgesetzbuchs verbietet den ausländischen Versicherungsanstalten nur die Errich⸗ tung von Zweigniederlassungen ohne staatliche Genehmigung.

Bei Beleidigungen gegen einen preußischen Amts vorsteher in Bezug auf seine polizeilichen Maßnahmen ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Strafsenats, vom 7. April d. J., nicht der Kreisausschuß, sondern der Landrath der zur Stellung des Strafantrages berechtigte Vorgesetzte des Beleidigten.

Der General⸗Lieutenant von Dannenberg, Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division, hat sich zur Besichtigung des 4. Garde⸗Grenadier⸗Regiments Königin nach Coblenz begeben.

S. M. . S. „Victoria“, 10 Geschütze, Kommdt. Korv. Kpt. Valois, ist am 10. Mai er. von Bahia nach Rio de Janeiro und

S. M. S. „Niobe“, 10 Geschütze, Kommdt. Korv. Kpt. Sattig, am 31. Mai er. von Kiel nach England in See ge— gangen.

Sachsen. Dresden, 1. Juni. (W. T. B.) Die dritte Landessynode ist durch den Kultus⸗-Minister heute 6 dreifachen Hoch auf den König geschlossen worden.

Baden. Karlsruhe, 30. Mai. Die Prinzessin Elisabeth von Baden ist heute in Karlsruhe, von Mentone kommend, eingetroffen, wo die Prinzessin während des ver⸗ gangenen Winters und bis jetzt zugebracht hat.

Hamburg, 31. Mai. Wie der „Hamburger Cor— respondent“ hört, wird der Senat in der morgenden Sitzung der Bürgerschaft die in der Zollanschluß— angelegenheit Hamburgs zu erwartende Vorlage noch nicht einbringen, da das vorliegende Material zu umfangreich sei, als daß dasselbe bis jetzt schon hätte bewältigt werden können.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 28. Mai. (Gem. Ztg. f. Els. Lothr.! Die zur erneuten Prüfung der Optan⸗ ten verhältnisse u. s. w. eingesetzte Kommission hat, bisher sechs Sitzungen gehalten. Die in den ersten fünf Sitzungen geprüften Fälle sind bereits dem Statthalter zur Entscheidung unterbreitet worden, und hat derselbe auf Grund der Kom⸗ missionsgutachten die Option bezw. Auswanderung von 582 Personen als gültig anerkannt.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 31. Mai. (W. T. B.) Das Herrenhaus nahm in namentlicher Abstimmung mit 64 gegen 45 Stimmen die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses betreffs der Grundsteuer⸗Hauptsumme an, nachdem der Finanz⸗Minister für dieselbe eingetreten war und die Kom— missionsanträge bekämpft hatte.

Das Abgeordnetenhaus beschloß mit 203 gegen 58 Stimmen, auf die Spezialdebatte über den Gesetzentwurf wegen Errichtung einer böhmischen Universität in Prag einzugehen und genehmigte den Gesetzentwurf unter Annahme des bezüglich der wissenschaftlichen Sammlungen von der Linken beantragten Amendements. Der Antrag des Abg. Granitsch, daß jeder Studirende der böhmischen Universität, der in die öffentliche Praxis eintritt, obligatorische und voll⸗ ständige Kenntniß der deutschen Sprache besitzen müsse, wurde abgelehnt.

1. Juni. Das Abgeordnetenhaus nahm nach kurzer Debatte den Gesetzentwurf, betreffend den deutschen Handelsvertrag und den Veredelungsverkehr an, nachdem der Handels⸗Minister erklärt hatte, die Regierung halte es für ausgeschlossen, daß eine Revokation des Gesetzes über den Appreturverkehr eintreten könne.

Prag, 29. Mai, Abends. Hier ist eine Kundmachung affichirt, durch welche der Statthalter Frhr. von Weber in Folge eines ihm heute zugekommenen Telegrammes des Minister⸗Präsidenten Grafen Taf. zur allgemeinen Kenntniß bringt, daß der Kronprinz Rudolf und die Kronprinzessin 6 phanie unmittelbar nach Pfingsten in Prag eintreffen werden. .

Pest, 29. Mai. Nach der Version, welche die „Bud. Corr.“ über den serbischen Kirchenkongreß bringt wird derselbe im Laufe des Sommers auf kurze Zeit zu⸗ sammentreten, um einige nothwendige Vorlagen zu erledigen. Sodann werde derselbe wahrscheinlich aufer werden, so daß später Neuwahlen erfolgen und der im Herbste zusammen⸗ tretende neue Kirchenkongreß berufen sein werde, einen neuen r e deni , ,. Patriarchen und Karlowitzer Erzbischof zu wählen.

Großbritannien und Irland. London, 30. Mai. (Allg. Corr) Die Admiralstät hat den amtlichen Be⸗ richt des Commodore Evans über den Untergang der Kriegsschaluppe „Dote rel“ veröffentlicht. Darnach jand die erste Explosion im Gange des Steuerbords statt. Nach dem Ermessen des Kapitäns wurde dieselbe entweder durch das Bersten des Kessels oder eine plötzliche Entzündung der Kohlen im Steuerbordbehälter verursachi. Die zweite Explo— sion, die der ersten binnen wenigen Sekunden folgte, war viel heftiger und so plötzlich und verheerend, daß es unmöglich war Boote herabzulassen. Die Wenigen, welche das Unglück über⸗ lebten, retteten sich, indem sie entschlossen über Bord sprangen. Commodore Evans bedaueri schließlich, daß er außer Stande sei, eine befriedigendere und bestimmtere Aufklärung über das Unglück zu geben, und sagt, es sei ihm ein Geheimniß. ö

31. Mai. (W. T. B.) Die amtliche „Gazette veröffentlicht eine Kabinetsordre vom 18. d, durch welche

Cypern sür neutral erklärt wird, im Falle von Feind⸗ seügkeiten zwischen Staaten, mit denen England Frieden hat. Wie die „Times“ wissen will, wäre auf Anregung der Exekutivbehörden von Irland die vollständige Unterdrückung der Agrarliga von der Regierung ernstlich in Erwägung gejogen worden. 1. Juni. (W. T. B.) Dem Unterhause theilte der Präsident des Handelsamtes, Chamberlain, gestern mit, daß die englische Regierung die ausländischen Regierungen zur Einigung Über ein internationales Arrangement be— züglich der von den Fischerbooten zu führenden Lichter aufgefordert habe.

Frankreich. Paris, 31. Mai. (W. T. B.) Die Deputirten kammer setzte heute die gestern begonnene Be⸗ athung über die Erwägung des Barodetschen Antrages, betreffend die Vornahme einer Revision der Verfassung, sort. Clemenceau (radikal) verlangte die Revision der Verfassung, da diese in einem monarchischen Geiste von einer monarchischen Versammlung gemacht sei. Der Redner er— innerte Gambetta daran, daß er ehedem sich der Einrichtung eines Senats widersetzt habe. Der Justiz⸗Minister Cazot erklärte; es wäre unbesonnen, an einer Verfassung zu rühren, welche die republikanische Majorität hervorgebracht hahe. Die arbeitsame Berölkerung sei der unfruchtbaren Agitationen müde und wolle Frieden im Innern und nach Außen. Der Conseilspräsident Ferry sprach ebenfalls gegen die Rexision, indem er betonte, man sönne nicht beständig alles in Frage stellen; eine Verfassungs— revision würde eine tiefgehende Unruhe hervorrufen und das Vertrauen zur Republik vernichten. Ferry schloß mit der Erklärung, baß ein Votum für die Revision die Majorität trennen würde, und dann könne das Kabinet nicht mehr im Amte bleiben. (Lebhafter Beifall.) Schließlich lehnte es die Kammer mit 264 gegen 186 Stimmen ab, den Barodetschen Antrag in Erwägung zu ziehen. .

Marseille, 31. Mai. (W. T. B.), Das hiesige Zuchtpolizeige richt hat heute gegen die wegen des Meetings zu Gunsten der russischen Nihilistin Jesse Helf— mann am 15. d. Mts. zur Untersuchung gezogenen Personen sein Urtheil gefällt und Susini zu dreimonatlichem Ge— sängniß sowie 160 Fres. Geldbuße, Paul Minck zu einmonat⸗ lichem Gefängniß und von drei anderen Angeklagten den einen zu zweimonatlichem, den zweiten zu zweiwöchentlichem und den dritten zu achttägigem Gefängniß verurtheilt.

Italien. Rom, 31. Mai. (W. T. B.) Der „Diritt o“ erklärt die Gerüchte, daß wegen der Ausgaben des Kriegs—⸗ Ministeriums Schwierigkeiten in dem Kabinet beständen, für sehr übertrieben, mit dem Hinzufügen, daß über keine wichtige Frage zwischen den Kabinetsmitgliedern eine Mei⸗ nungsverschiedenheit bestehe.

Rumänien. Bukarest, 1. Juni. (W. T. B.) Die Kammer hat gestern die Konvention mit Belgien über den Fabrikmarkenschutz genehmigt. Von dem Deputirten Jonesku wurde abermals eine Interpellation über die massenhafte Einwanderung von Juden aus Rußland an die Regierung eingebracht.

Amerika. Washington, 31. Mai. (W. T. B.). Die wegen der Reklamationen amerikanischer Fischer über die Beeinträchtigung der Fischerei in der Fortunebay Neu⸗Fundland) 3 England und den Vereinigten Staaten geführten Verhandlungen sind zum Abschluß gediehen. England hat sich dazu verstanden, als Entgelt für die von den Fischern gemachten Entschädigungsansprüche den Betrag von 15 0600 * Sterl. zu bezahlen.

Landtags ⸗Angelegenheiten.

Im J. Potsdamer Wahlbezirk (Westhavelland, Zauch⸗ Belzig) ist an Stelle des verstorbenen Gutsbesitzers von Watzdorff der Landrath von Stülpnagel in Belzig zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts sind in der 20. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurchschnitt berechnet als gestorben gemeldet: in Berlin 25,ů7, in Breslau 35,, in Königsberg 34,3, in Cöln 26,2, in Frankfurt a. M. 24,‚3, in Hannover 18,6, in Cassel 29,4, in Magdeburg 26,2, in Stettin 26,1, in Altona 24,5, in Straßburg 32,8, in Metz —, in München 39,l, in Nürnberg 28,2, in Augsburg 41,7, in Dres den 26,ů2, in Leipzig 18,9, in Stuttgart 18,1, in Braunschweig 25,!, in Karlsruhe 25,0, in e . 25,4, in Wien 34,1, in Budapest 38, in Prag 41.3, in Triest 30,2, in Krakau 46,5, in Basel 26,8, in Brüssel 28, in Paris 27,4, in Amsterdam 26,3, in Kopen⸗ hagen 292, in Stockholm 26,9, in Christiania 21,2, in St. Peters kurg 62,6, in Warschau „4, in Odessa 302, in Rom 242, in Turin 2,1, in Bukarest in Madrid 33,8, in London in Glasgow —, in Liverpool —, in Dublin —, in Edinburgh —, in Alexandria (Egypten) 33.4. Ferner aus früheren Wochen: in New⸗YJork 341, in Philadelphia 2352, in St. Louis 232, in Chicago W, in Cincinnati 20,3, in San Franzisco 15,5, in Kalkutta 46,0, in Bombay 35,4, in Madras 37,5. ü

Beim Beginn der Berichtswoche und bis gegen Ende derselben waren an den deutschen Beobachtungsstationen westliche und südwest⸗ liche, zeitweise auch Südost lin München nach Ost) und bis nach Nordwest umlaufende Luftstroͤmungen vorherrschend. Am 29. in Breslau, Bremen, Cöln, Karlsruhe, erst am 21. gewannen jedoch nördliche und nordwestliche, in Süddeutschland nordöstliche Wind⸗ richtungen wieder mehr die Oberhand. Die Temperatur der Luft überstieg im Allgemeinen das Mongtsmittel, nur in Süddeutschland lag dieselbe unter der normalen. Niederschläge erfolgten selten und nicht ergiebig, in Breslau und München am 20. nach Entladung von Gewittern. Der Druck der Luft schwankte mehrmals zwischen Stei⸗ gen und Fallen; in den letzten Tagen der Woche stieg er jedoch all⸗ en und zeigte noch am Schluß der Woche Neigung zum ferneren Steigen.

Die Sterblichkeit hat in der Berichtswoche in den meisten größeren Uropaäischen, namentlich in den deutschen Städten, wieder zugenommen. Die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl für die deutschen Städte ließ auf 26,3 von 25,3 der vorangegangenen Woche (auf 109) Be⸗ vohner und aufs Jahr berechnet). Im Allgemeinen wurde die Betheiligung des Saäͤuglingsalters an der Sterblichkeit eine größere, so daß von 10 000 Lebenden aufs Jahr berechnet, 85 Kinder unter , gegen 76 der vorhergegangenen Woche (in Berlin 88 gegen 72).

AUnter den Todesursachen zeigt sich eine, besonders in deutschen Städten ziemlich allgemeine Abnahme der Infeftionskrankheiten, da⸗ gegen begannen sich Erne falt an Darmkatarrhen und Brechdurch⸗ allen der Kinder zu mehren und waren dieselben in Königsberg, Vreelau, München, Berlin, Straßburg, Wien, Budapest, Prag,

aris u. a. D. nicht unerheblich gesteigert. Die Masernepidemie in

Bremen verlief etwas milder, wenn auch die Zahl der Todesfälle noch immer eine bedeutendere war. In Valencia und Murcia herrschen gleichfalls Masern epidemisch. Scharlachfieber und Diphtherie haben vielfach nachgelassen, letztere namentlich in Königsberg, Dresden, Ham⸗ burg, Wien, Paris; dagegen war die Zahl der durch diese Krank⸗ heiten bedingten Todesfälle in Berlin, München, Cöln, Breslau, Nürnberg, Chemnitz, Straßburg, Freiburg i. Br. u. a. noch immer eine größere. Der Keuchhusten forderte in Berlin und in größeren englischen Städten mehr Opfer. Die Typhusepidemien in Buda⸗ pest, Paris und St. Petersburg zeigen kleine Nachlässe. Die Zahl der Todesfälle an Flecktypphus wurde in deutschen Städten geringer. Von den gemeldeten 16 Todesfällen entfallen 7 auf Königsberg, je 2 auf Berlin und Erfurt, je 1 auf Danzig, Elbing, Thorn, Tilsit. In St. Petersburg ist die Zahl der gemeldeten Todesfälle noch immer eine bedeutende (61), aus London, Budapest, Wien, Warschau, Venedig, Murcia, Granada werden einzelne Fleck— typhustodesfälle gemeldet. Die Pocken zeigten in deutschen Städten eine Ahnahme der Todesfälle. Es wurden nur 6 (aus Aachen 3, Ber⸗ lin 2, Königsberg 1) gemeldet. Dagegen stieg die Zahl der durch sie hervorgerufenen Todesfälle in London (103), in Wien, Budapest, Prag, Paris, St. Petersburg. In beschränkter Zahl herrschten Pocken in Krakau, Triest, Preßburg, Warschau, Odessa, Rom, Saragossa, Madrid, Alexandria. Auch in den größeren Städten Nordamerikas, namentlich in Philadelphia ist die Zahl der Opfer eine größere.

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Land⸗ und Forstwirthschaft.

(Els.⸗Lothr. Gem.“ Ztg.) Für die El saß⸗Lothringische land⸗ wirthschaftliche Ausstellung, welche am 11. bis 18. Septem⸗ ber zu Straßburg stattfindet, ist das Programm erschienen. Nach demselben können zur Ausstellung gebracht werden: A. aus dem Thier⸗ reiche: Pferde, Rindvieh, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Ge⸗ flügel, Fische, Bienen und Seidenspinner. B. aus dem Pflanzen⸗ reiche: die Erzeugnisse des Acker⸗, Garten-, Wein⸗, Obst⸗ und Wald⸗ baues. C. von Fabrikaten: getrocknete und eingemachte Früchte, alle Arten von Konserren, künstliche Futter⸗ und Düngemittel, alle Pro⸗ dukte aus den landwirthschaftlich technischen Gewerben, also der Mol— kerei, Branntweinbrennerei, Bierbrauerei, Essigfabrikation, Stärke⸗ und Zuckerfabrikation, Ziegelei. D. alle in das Gebiet der Land⸗ und Hauswirthschaft, des Wein-, Obst⸗ und Gartenbgues, der Molkerei, der landwirthschaftlich technischen Gewerbe, der Fischerei und Jagd einschlägigen Lehrmittel, Maschinen, Geräthe, Werkjeuge, Instrumente und Waffen. Die in die Molkerei einschlägigen Geräthe werden mit den unter C. angeführten Produkten der Molkerei vereinigt.

A. Thierreich. Die elsaß⸗lothringischen Aussteller konkurriren unter sich und können allein Geldyrämien erhalten. Mit Staats⸗ zuschuß eingeführte Pferde und Rindrieh, welche sich nachweislich mindestens seit dem J. Januar d. Js. im Besitze eines Ausstellers befinden, konkurriren mit den im Lande gezogenen Thieren, können also die gleichen Geldpreise erlangen. Für Aussteller anderer Länder sind Medaillen und Diplome vorgesehen.

B. Pflanzenreich. Alle ausgestellten Gegenstände konkurriren unter einander. Ausgenommen hiervon sind die Produkte des Wein⸗ baues, bei welchen die Elsaß⸗Lothringer unter sich konkurriren. Als Prämien werden Medaillen und Diplome gegeben. Diese Abtheilung umfaßt: Erzeugnisse des Ackerbaues, des Obst⸗ und Gartenbaues, des Weinbaues und des Waldbaues.

0. Fabrikate. Alle ausgestellten Gegenstände konkurriren unter⸗ einander. Ausgenommen hiervon sind die Produkte der Molkerei, bei welchen die Elsaß⸗Lothringer unter sich konkurriren. Als Prämien werden Medaillen und Diplome gegeben. Diese Abtheilung enthält: Getrocknete und eingemachte Früchte, alle Arten von Konserven, Kraft⸗Futtermittel, funstliche Düngemittel, Produkte der Molkerei, Produkte der Branntweinbrennerei, Produkte der Bierbrauerei, Pro⸗ erk Essig⸗, Stärke⸗, Zucker⸗ und Hefefabrikation, Produkte der

iegelei.

D. Lehrmittel, Maschinen, Geräthe, Waffen. Alle Aussteller ohne Ausnahme konkurriren unter den gleichen Bedingungen. Als Prämien werden Medaillen und Diplome gegeben. Die Abtheilungen umfassen Maschinen, Geräthe, Werkjeuge, Instrumente und Waffen für die Landwirthschaft, die Sanswirthschaft. den Weinbau, den Obst⸗ bau, den Gartenbau, die Molkerei, die landwirthschaftlich⸗technischen Gewerbe, die Fischzucht und die Jagd. Die in die Molkerei einschlä⸗ gigen Geräthe werden mit den unter C. angeführten Produkten der Malter vereinigt, Für alle in den Amtbeilungen A., C. und D. ausgestellten Gegenstände ist eine reichlich‘ I ahl von in Gold, Ver⸗ meille, Silber und Bronze bergestellten Medaillen, sowie in künst⸗ licher Ausstattung ausgeführten Diplomen vorgesehen.

Die mit der Ausstellung zu verbindende Verloosung von 100 900 Loosen à 1 M hat die ministerielle Genehmigung erhalten. Der Generalverkauf der Loose ist Herrn Moritz Strauß jun. zu Mainz übertragen.

Gewerbe und HSandel.

Der unter dem Protektorat Sr. Majestät des Königs von Württemberg stehende Württembergische Kunstgewerbe⸗ verein hat seinen Jahresbericht für 1880 veröffentlicht (Stuttgart, Druck der Königlichen Hofbuchdruckerei Zu Guttenberg Carl Grüninger). Der Bericht bezeichnet das Jahr 1880, welches für das Württembergische Kunstgewerbe wegen der in ihm vorbereiteten, jetzt eröffneten Landesgewerbeausstellung ohnehin von einschneidender Be⸗ deutung gewesen ist, auch für den Verein als einen Wendepunkt, von dem er einen neuen Anlauf zu nehmen habe. Im abgelaufenen Jahre ist es gelungen, für die Kunstgewerbeschule eine definitive Unterkunft und für das oberschwäbische Knnstgewerbe zu Um in dem Neu⸗ bronnerschen Bau ein Gewerbemuseum zu schaffen. Ferner ging der Verein an die Ausführung desjenigen Plans, der seit seiner Gründung auf der Tagesordnung stand, nämlich an die Einrichtung einer fortdauernden Ausstellung kunstgewerblicher Erzeugnisse, welche von der General— versammlung am 8. Oktober v. J. mit 32 gegen 28 Stimmen be—⸗ schlossen worden war. Die Vorarbeiten zur Einrichtung der Aus⸗ stellung wurden sofort in Angriff genommen. Einige Mitglieder orientirten sich an Ort und Stelle über die Einrichtung der Kunst⸗ gewerbevereine in München und Frankfurt. Auf Grund ihrer Berichte wurde als erster Punkt in das Programm aufgenommen, daß die Ausstellung hauptsächlich ältere Meisterwerke vorübergehend zur Schau bringen, daneben aber guch moderne Kunstindustrie⸗Erzeugnisse, welche sich durch gediegene Ausführung und Formenschönheit auszeichnen, sowie mustergültige Entwürfe für kunstgewerbliche Gegenstände aus Desterreich und ganz Deutschland aufnehmen und zugleich auf besonderes Verlangen den Verkauf der Ausstellungsgegenstände vermitteln solle. So konnte in den dem Verein provisorisch eingeräumten oberen Sälen des Königsbaues die Ausstellung ziemlich gleichzeitig mit der Landes⸗Gewerbeausstellung eröffnet werden. Sie giebt mit ihren systematisch geordneten Spezialitäten, alten und neuen, einfachen und reich ausgeführten Stücken ein treues Bild von der Entwickelung jeder Fabrikation vom Mittelalter bis auf die Gegenwart in bunter Abwechselung und dürfte, zumal sie nicht auf württembergische Arbeiten allein beschränkt ist, dem Fachmann wie dem Kenner manche neue Anregung auch neben der reicher ausgestatteten großen Landes ⸗Gewerbeausstellung bieten. Eine weitere Neuerung war die Einführung monatlicher Gesell— schaftsabende, seit November v. J., in welchen außer verschiedenen anderen Rednern auch Prof. Dr. v. Lübke, und zwar über die Silber— arbeiten Eisenhoidts sprach. Die vom Verein ausgeschriebenen Preis— aufgaben fanden eifrige Betheiligung. Sie betrafen Entwürfe zu Parquetböden und zu Blumentischen. Zur besonderen Genugthuung des Vereins wurde in der Frage der Reorganisation der Kunstgewerbeschule von dem Kultus ⸗Ministerium ein Gutachten erbeten, welches maßgebenden Ortes thunlichste Berücksichtigung gefunden hat. Die aus diesem Anlaß von dem Staatsminister des Innern von Sick in der Sitzung der Abgeordnetenkammer vom 1. März d. J. gehaltenen Rede über die Bedeutung des Kunstgewerbes ist im Anhange wörtlich mitgetheilt. Der Verein kann nach alledem auf die vier Jahre seiner Thätig⸗ keit und seines Bestehens mit Zufriedenheit zurückblicken. Die Zahl der Mitglieder steigt von Jahr zu Jahr und hob sich im verflossenen von 469 auf 515 Mitglieder. Außerordentliche Mitglieder sind Ihre Majijestät die Königin von Württemberg, der Prinz und die Prin— zessin Wilhelm von Württemberg, der Prinz Hermann und die Prinzes⸗ sin Augusta zu Sachsen⸗Weimar. Das Vermögen des Vereins beziffert sich auf 16336 ½ , und zwar 13 880 in Kapitalien und 2465 606 in Mobilien. Trotz der bisherigen Erfolge betrachtet der Verein dennoch das Erreichte nur als eine Vorstufe dessen, was zur Hebung der Gewerbe— thätigkeit noch zu geschehen habe. Der Jahresbericht weist darauf hin, daß es sich bei der Unterstützung des Kunstgewerbes nicht blos um ästhetisch⸗theoretische Interessen, sondern um eminent praktische Fra⸗ gen, um Wohlstand und Blüthe oder andererseits um die Ueber⸗ flügelung durch ausländische Konkurrenz handele. Die Verbindung der Kunst mit dem Gewerbe habe den Beruf als Korrektiv der Massenproduktion entgegenzutreten. Wie die deutschen Goldschmiede des 16. Jahrhunderts zum Beispiel mit edlem Stolze ihren Werken die eigene Marke aufprägten, weil sie wußten, daß es ein edles Werk, eine tadellose Arbeit sei, so solle auch heutzutage jeder Arbeiter mit Leib und Seele in seiner Arbeit sich wiedergeben und dadurch, daß er sie mit Geist und Liebe pflegt, gehoben werden.

Die Gesammteinnahme der Saal-Eisenbahn betrug im verflossenen Jahre 816 893 S ( 73 422 6). An der Einnahme partizipirt der Personen⸗ und Gepäckverkehr mit 316934 ½ (1879 302 737 6), der Güterverkehr mit 384 823 S (1879 349 688 (c), die sonstigen Einnahmen mit 114617 6 (1879 83 313 (66). Die gesammten Betriebseinnahmen beliefen sich im Jahre 1880 auf 466974 6 (1879 406 826 66). Es resultirt ein Betriebsüberschuß in Höhe von 349 199 ½ (1879 336 644 6); hiervon geht ab zu konzessions⸗ und statutenmäßigen Rücklagen in den Erneuerungsfonds 47 014 6, in den Reservefonds 5000 M, so daß ein Gewinnrest von 297 904 S verbleibt, der wie folgt Verwendung findet: zur Ver⸗ zinsung der 44 Prioritätsobligationen 140 1352 „S6, zur Tilgung der Prioritätsobligationen 36000 S6, zu dem Garantiefonds 103 453 MS, zu Ergänzungsbauten 17 587 6, Vortrag auf das Jahr 1881 711 (0

Nach dem in der Generalversammlung des Rheinisch⸗ Westfälischen Lloyd vorgetragenen Geschäftsbericht haben die Geschäfte der Gesellschaft im verflossenen Jahre wiederum an Um⸗ fang erheblich gewonnen. Die Prämieneinnahme, 4bzüglich Courtagen, Rabatte und Storni, erreichte 5318799 6 für ein Ver⸗ sicherungskapita! von 1401914604 66 gegen 4469295 M Prämie und 1201613 347 66 Versicherungskapital im Vorjahre. Der Prämieneinnahme treten hinzu die Einnahmen aus Geldan⸗ lagen, Policegeldern ꝛe. im Betrage von 111421 , so daß sich mit Einschluß der zurückgestellten Prämien⸗ und Schadenreserve eine Gesammteinnahme von 6297 673 ½ ergiebt. Die Ausgaben haben betragen: an Rückversicherungsprämie 3 206 337 , an bezahlten Schäden 1784122 6, an Abschreibung auf Mobilien und Immo⸗ bilien 7855 M, an Agenturprovision, Verwaltungskosten ꝛc. 362 772 , zusammen 5 361 088 Es verbleibt ein Brutto⸗Ueberschuß von 936 585 , von welchem in Abzug kommen für noch nicht abge⸗ laufene Risiken an Prämienreserve sowie an Schadenreserve für noch schwebende Schäden zusammen 1661 287 6, woran die Rückversicherer mit 773 066 M betheiligt sind, mithin netto 888 220 , so daß ein Nettoüberschuß verbleibt von 48 364 6 Hiervon gehen ab die statutarischen Einlagen in den Kaxitalreservefonds von 8534 „6 sowie 613 M in den Extrareservefonds, so daß 39 216 6 zur Vertheilung an die Aktionäre verbleiben, was eine Dividende von 24 ½ pro Aktie oder So / ergiebt.

Dortmund, 30. Mai. (Ess. Itg) Die Stimmung im Eisengeschäft ist leider auch in der abgelaufenen Woche eine bessere nicht geworden. Der Roheisenmarkt hat sich noch weiter ver⸗ flaut, und wenn die Notirungen nicht weiter gewichen sind, so findet das seine Erklärung in dem Umstande, daß sie an der Grenze ange⸗ langt sind, wo der Nutzen für die Werke aufhört. Wegen des ver⸗ minderten Bedarfs haben verschiedene Hochöfen dazu übergeben müssen, auf Lager zu arbeiten. In Handelseis en und Walzdraht ist der Geschäftés gang schleypend geblieben. Die größern Etablissements halten zwar bei Stabeisen noch auf 115 4 pro 1000 kg ab Werk, aber kleinere Waljwerke, die um Aufträge verlegen sind, machen wesentliche Konzessionen, um neue Bestellungen zu erhal⸗ ten. In Trägereisen und Façoneisen erhält sich dagegen eine erfreullche Zunahme der Nachfrage, wie auch schwere Bleche für Dampfkessel und zum Schiffsbau andauernd in regem Verkehre ver⸗ harren, während in Feinblechen neue Bestellungen noch immer nur spärlich einlaufen. Die gewerkschaftlich Mansfeldsche Maschinen⸗