1881 / 126 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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werkstatt zu Saigerhütte hat eine Submission auf Lieferung von 160 000 kg Walzeisen in Flach⸗, Band⸗, Quadrat⸗, Rund⸗ und Winkeleisen, sowie 80 000 kg Eisenblech in verschiedenen Qualitäten, ferner 200000 Eg ausländisches und 1500900 kg inländisches Gießereiroheisen und endlich 10000 kg Gußstahl zu Förderwagen⸗ achsen in diversen Sorten und 5000 kg Kesselnieten ausgeschrieben, auf deren Resultate man gespannt sein darf. Submissionen auf Lieferung von Oberbaumaterialien für die Eisenbahnen sind in der letzten Zeit seltener geworden, doch können es die Stahlschie nenwalzwerke ven absehen, da sie für längere Zeit vollauf zu thun haben, um die ihnen zugegangenen Aufträge zu erledigen. Dagegen ist neuerdings viel Konstruktionsmaterial auf dem Submissionswege vergeben worden und weitere belangreiche Be⸗ stellungen stehen darin bevor, so daß eine längst erwünschte Zunahme der Brückenbau⸗Anstalten eintreten wird. Die Waggonfabriken haben ebenfalls in letzter Zeit belangreiche Ordres in rollendem Eisenbahnmaterial erhalten. Die Da mpfkesselfabriken sind zwar im Allgemeinen befriedigend beschäftigt, aber neuer Zuwachs an Bestellungen würde doch bei vielen gelegen kommen. In der Kohlenindustrie dauert ein sehr starkes Angebot seitens der Zechen bei niedrigeren Offerten an; daher verfolgen die Preise weichende Tendenz. Die Notirungen sind fast sämmtlich nomi⸗ nell und es ist wesentlich unter den offiziell aufrecht erhaltenen Preisen anzukommen. Daß die Betriebsresultate der Zechen durch die niedrigen Säße ungünstig beeinflußt werden, ist selbstverständlich, was in den Kreisen der Betheiligten lebhaft bedauert wird. In der nächsten Zeit

werden Submissionen auf Lieferung bedeutender Quantitäten west⸗

fälischer Kohlen stattfinden, und zwar hat die Eisenbahndirektion in Hannover 70 000 t. Stück, und 146 0090 t Förderkohlen, die Gasanstalt zu Wesel 650 100 Ladungen Gaskohlen, die Gasanstalt zu Würz— burg 700 Ladungen Gaskohlen und die Reichseisenbahnen haben 1800 Schmiedekohlen zu vergeben.

Wien, 31. Mai. (W. T. B.) Die heute abgehaltene a ußer⸗ ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Galizischen Karl-Ludwigsbahn ertheilte dem Verwaltungsrath die Ermäch⸗ tigung zur Unifizirung resp. Einziehung der dermaligen fünfprozentigen in Silber verzinslichen Obligationsschuld von 39 900 0990 Fl. in eine einheitliche, roa in Silber verzinsliche, spätestens in 70 Jahren zu⸗ rückzahlbare Obligationsschuld in Höhe von 40 605 000 Fl. Die neuen Obligationen sollen über 300 Fl. lauten. Der Umtausch erfolgt mit einem Zuschlag von 10 c. .

In der Generalversammlung der Aktionäre der Kaiserin— Elisabethbahn theilte der Verwaltungsrath die Betriebsergebnisse pro 1880 mit, sowie den mit dem Prioritäten⸗Kurator abgeschlosse⸗ nen Ausgleich, bei welchem als eine wesentliche Bedingung der Aus⸗ gleich mit Deutschland und die völlige Gebührenfreiheit in Oester⸗ reich festgesetzt worden ist. Ueber den Erfolg der an die Staats⸗ regierung gerichteten Bitte, auf diplomatischem Wege Deutschland gegenüber die nöthigen Schritte einzuleiten, sei noch nichts bekannt. Bezüglich der Wahlen in den Verwaltungsrath wurde heschlossen, die Entschließung des Herrenhauses, betreffend die Verstaatlichung ab— zuwarten und bis spätestens zum 30. Juni eine andere außerordent— liche Generalversammlung einzuberufen.

Amsterdam, 31. Mai. (W. T. B.) Bei der heute von der niederländischen Handelsgesellschaft abgehaltenen Zinn⸗ auktion wurden 23489 Blöcke Bankazinn zu 525 à 53 Cent., Durchschnittspreis 523 Cent., verkauft.

Glasgow, 31. Mai. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen während der letzten Woche betrugen 11 900 gegen 12 8090 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

New gor, 0 Mai. (B. . B) Weizen ⸗Ver⸗ schiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten nach England 192 C0, do. nach dem Kon—⸗ tinent 180 000, do. von Kalifornien und Oregon nach England 20 000 Qrtrs.

Berlin, 1. Juni 1881.

um nunmehr fünften Male werden auch in diesem Jahre die Industriellen und Kunsthandwerker Preußens von den Vorstaͤnden der Permanenten Bau⸗Ausstellung und des Kunstgewerbe⸗Museums zur Betheiligung an einer kunstgewerblichen Konkurrenz um Staatspreise eingeladen, zu der diesmal von dem Handels⸗ ministerium für 6 Aufgaben 12 Preise in Höhe von 200-700 M. und im Gesammtbetrage von 4600 ½ bewilligt worden sind. Das ausführliche Programm, das von dem Bureau der Permanenten Bau— Ausstellung (Wilhelmstraße 92) zu beziehen ist, fordert in der ersten Aufgabe das in Gips modellirte, in Bronze oder feinem Eisenguß auszuführende Modell zur Umhüllung des Mundstücks einer Fontaine von der Art der neuerdings auf dem Pariser Platz aufgestellten, in der zweiten ein künstlerisch ausgestattetes, in dem Gerüst wie in Quasten und Verschnürungen fertig ausgeführtes, in einem Festzug zu tragendes Banner für ein Gewerk, wie es kürzlich von den Angehörigen der Unterrichtsanstalt des Kunstgewerbe⸗Mu⸗ seums für letztere hergestellt und im Museum zu besichtigen ist, in der dritten einen in Marmor oder glasirten Thon, in den durchbrochenen Theilen in Bronze oder Schmiedeeisen gearbeiteten Mantel für ein Eck⸗Heizregister, in der vierten einen schmiedeeisernen Blumentisch mit Zuthaten in Farbe, Vergoldung, Messing c., in der fünften einen Satz von drei Stück Bilderrahmen in Holz mit auf⸗ gelegter und vergoldeter oder bronzirter Steinpappenmasse und in der sechsten endlich ein farbiges Flurfenster für ein bürgerliches Wohn haus, bei dem nicht die Glasmalerei als solche, sondern vielmehr das eigentliche Glaserhandwerk in der Musterung durch Verbleiung, durch Zusammenstellung verschiedenartigen und verschiedenfarbigen Glases, durch Anwendung des Aetzens, Sandgebläses 2c. in erster Linie zur Geltung kommen soll. Die Arbeiten, die in Preußen, in der eignen Werkstatt des Konkurrenten oder aber auf dessen Veranlassung nach bisher noch nicht ausgeführten Entwürfen, hergestellt sein müssen, sind bis zum 15 Oktober bei der Permanenten Bau⸗Ausstellung an— zumelden und bis zum 5. November an dieselbe abzuliefern, um von da ab bis zum 3. Dezember öffentlich ausgestellt zu werden. Die Verleihung der Preise erfolgt auf Antrag der Beurtheilungskommission durch das Königliche Handels⸗Ministerium. .

Der Auftrag, die Gigantenschlacht, das Skulpturenwerk am Altare des pergamenischen Zeus, nach den vorhandenen Trüm-⸗ mern zu rekonstruiren, ist gewiß für den strebenden Künstler eine hoch⸗ willkommene Aufgabe. Den ersten, und zwar gelungenen Versuch in dieser Beziehung hat auf Veranlassung des Hrn. S. Elster hierselbst der Bildhauer Aler. Tondeur gemacht, der die Zeusgruppe und die Athenagruppe, die ihre vorläufige insste ling in der Rotunde des Alten Museums gefunden haben, in ihren fehlenden Theilen vervoll⸗ ständigt und in einem Zehntel der wirklichen Größe modellirt hat. Hr. S. Elster besorgte in seiner eigenen i, den Guß; die Giselirung der beiden Gruppen führte Hr. A. Surel aus. Erst jetzt erkennt man die volle Schönheit dieser Skulpturen, die Hr. Tondeur 63 im Geiste des antiken Künstlers zu ergänzen verstanden hat. an sieht die gewaltige Ge⸗ stalt des weitausschreitenden Zeus, des Vaters der Götter; er schüttelt mit der Linken die Aegis, unter welcher ein jugendlicher Gigant, an—⸗ scheinend in der Schulter getroffen, krampfhaft zusammenbricht. Mit dem Blitze in seiner Rechten holt Zeus gegen einen anderen, be⸗ sonders mächtigen Giganten aus, der, rechts im Relief, in Rücken⸗ wendung gesehen, die mit einem Fell umwickelte Linke als Schild dem Gotte entgegenstreckt und mit der Rechten einen Feldstein zum Wurfe schwingt. Thierisch spitze Ohrch verstärken den Gindrud tbierisch wilden Charakters; nach unten geht sein Leib in zwei Schlangen über; in den Rachen der einen schlägt hoch von oben der Adler des Zeus seine Kralle. Links in der Gruppe ist ein mit Schild und Schwert bewaffneter Gigant auf den Felsboden hin⸗ gesunken; den Kopf erhebend und wie ehen. die Linke ausstreckend,

sucht er sich mit der Rechten zu stützen. Der flammende Blitz hat ihm den Schenkel völlig durchbohrt. In der Mitte der anderen Gruppe schreitet Athena, des Zeus Tochter, stürmisch dahin, nicht wie sonst in geordneter Schlacht mit der Lanze kämpfend, sondern in wildem Handgemenge einen jugendkräftig schönen, doppelt geflügelten Giganten an den 64 schleifend. Die Göttin wird mächtig unter stützt von der ihr heiligen Schlange. Diese hat den Giganten an Armen und Beinen umwunden und versetzt ihm eben in die rechte Brust den tödtlichen Biß. Schmerz und Schreck durchbeben seinen ganzen Körper. Von rechts her schwebt zur Athena die Siegesgöttin heran, im Begriff sie zu kränzen. Unten aber erhebt sich mit dem Oberkörper aus dem Boden hervor die Mutter der Giganten, die Erdgöttin selbst; flehend erhebt sie beide Arme und blickt zur Athena auf. Eine dritte Gruppe, die der Hekate, befindet sich augenblick⸗ lich im Gusse; an einer vierten im Originale im Alten Museum mit A bezeichnet modellirt zur Zeit Hr. Alex Tondeur. Die ver⸗ schiedenen Gruppen werden seiner Zeit dem Publikum zugänglich ge— macht werden.

Kulturgeschichtliches Bilderbuch aus drei Jahr hunderten, herausgegeben von Georg Hirth. Erster Band. XVI. Jahrhundert. Verlag von G. Hirth in Leipzig und München. Druck von Knorr und Hirth in München. Lieferungen 1 und. 2. Diese vor einiger Zeit bereits kurz angekündigte neue Publikation des durch seinen „Formenschatz' und das „Deutsche Zimmer“ allen Freunden der Kunstliteratur wohlbekannten Herausgebers liegt nun in ihren ersten beiden Lieferungen vor. Der Anfang ist außerordentlich viel⸗ verheißend. Das Werk spricht zu uns in der künstlerischen Ausdrucksweise der Zeiten, die es vorführt. Es besteht aus Facsimilewiedergaben von alten Holzschnitten, Kupferstichen, Radirungen und Zeichnungen; Gegenstände der Reproduktion sind hauptsächlich Porträts berühmter und interessanter Persönlichkeiten, Kostüm⸗ und Genrebilder, Dar⸗ stellungen von Jagden, Kriegs- und Gerichtsseenen, Spielen, Tänzen und Bädern, Festzügen; Schilderungen des höfischen und bürgerlichen Lebens, Städteansichten und Marktbilder, endlich moralische und politische Allegorien, Mysterien, Curiosa u. s. w. Zu den beiden ersten Lieferungen des J. Bandes haben die bedeutend⸗ sten Meister des XVI. Jahrhunderts, jenes goldenen Zeitalters deut⸗ scher Kultur und Kunst, den Stoff hergeliehen. Ulrich von . bekannte Worte über jene Periode des Wiederauflebens der Wissen⸗ schaften und Künste: „O Jahrhundert, die Geister erwachen, die Studien blühen, es ist eine Lust zu leben!“ leiten das Werk stim⸗ mungsvoll ein. Dann folgen in bunter Reihe Facsimiles der besten Holjschnitte von Albrecht Dürer (sein Triumph Kaiser Maxi⸗ milians, der hl. Hieronymus, Reiter mit dem Landsknecht, Geburt der Maria, die Nürnberger Feldschlange, Porträts Kaiser Maxi⸗ milians J, Melanchthons, des Kurfürsten Friedrich, des Weisen, Albrechts von Brandenburg, Kurfürsten von Mainz, Wilibald Pirkheimers, viele Genrebilder ꝛc.), Hans Burgkmair (Illustra— tionen zur Tragödie „Cölestine“, Bildniß Jakob Fuggers, die gute und die schlechte Rede, die gute und die schlechte Musik, Kaiser Maximilian in der Kapelle, Bilder von den Kämpfen des Kaisers mit Venedig, der Schweiz und Flandern, Jagdbilder, vieles aus dem be— rühmten „Weißkunig“ sowie aus seinen Bildern zu Schimpf und Ernst“), Lucas Cranach (Hirschjagd, Martin Luther als Mönch und als Junker Jörg, die Anbetung der Hirten), Hans Schäufelein (Esther, Susanne, Judith und Holofernes, die lange Serie der Hochzeitstänzer), Hans Sebald Beham (Der verlorene Sohn, großes zweiseitiges Blatt), Eberhard Altdorfer (Der Glückshafen zu Rostock 1518), Daniel Hopfer (Porträts von Kaiser Maximilian J., seinem Hofngrren Kunz von der Rosen, Martin Luther), Hieronimus Hopfer (Tranz von Sickingen), Lucas van Leyden (Magdalena), Michael Ostendorfer Der Bittgang zur Abwehr der Pest, Albrecht Altdorfer u. v. A. Es sind also die bedeutendsten deutschen Künstler jener Zeit mit einer Reihe ihrer besten oder charakteristischsten Holzschnittzeichnungen in täu— schend originalgetreuen Nachbildungen vertreten. Für den Freund der Kultur⸗, Kunst⸗, Sitten⸗ Kostümgeschichte bietet sich hier eine Fülle der Anregung, des Vergnügens und der Belehrung. Einst— weilen haben die einzelnen Blätter nur kurze Unter— schriften, später sollen erklärende Register beigefügt werden. Das kulturgeschichtliche Bilderbuch“ soll in drei Bänden er⸗ scheinen. Der begonnene 1. Band bringt, wie schon bemerkt, Bilder aus dem 16. Jahrhundert, der 2. Band aus dem 17., der 3. aus dem 18. Jahrhundert. Jeder Band soll ungefähr 10 Lieferungen (von je 30 bis 40 Seiten) umfgssen und die Ausgabe derselben möglichst beschleunigt werden. Der Preis jeder Lieferung ist auf 2,40 , als beispiellos niedrig normirt. Der Abschluß des Werkes dürfte vor Ablauf von 2 Jahren zu erwarten sein. Für Liebhaber wird eine besonders splendide Ausgabe (einseitig auf Kupferdruckpapier in losen Blättern) zum Preise von 5 (6 für die Lieferung hergestellt.

Von der Elbe, 27. Mai, wird dem „Hamb. Corr.“ ge⸗ schrieben: Auf einem Höhenrücken zwischen Liesbüttel und Hade⸗ marschen, der nach Norden in das Eiderthal, nach Westen in das der Gieselau und im Osten in das der Haneraue abfällt, liegt auf dem nördlichen Vorsprunge eine Gruppe Hünengräber von zum Theil kolossalen Dimensionen. ;

Schon in meilenweiter Entfernung sind sie, einem Wahrzeichen gleich, sichtbar. Einige sind mit Bäumen, Buchen und Eichen, be⸗ wachsen, reden also auch von einer Zeit, wo die Gegend mit ausge⸗ dehnten Waldungen bedeckt war. Den Grabfunden nach zu urtheilen, gehört die Gruppe zum Theil dem jüngeren Bronzealter, sowie dem Eisenalter an. Ein von Ihrem Referenten untersuchtes Grab be⸗ stätigte diese Annahme. Augenscheinlich war dasselbe ursprünglich von größeren Dimensionen gewesen und auch der gegenwärtige Be—⸗ sitzer bekundete, daß im Laufe der Zeit, um Raum für den Acker zu gewinnen, um den Fuß herum die Erde abgefahren sei, bei welcher Gelegenheit auch der Steinring entfernt worden ist.

Die gegenwärtigen Dimensionen waren im Durchmesser 10 m, Höhe 3 m. Mit einem 2m breiten Einschnitt von Osten her ward die Mitte zu gewinnen gesucht; die Erde war steinfrei und mit Holz— kohlen vermischt. Wo sich der Hügel zur oberen Rundung wölbt, fand sich 40 em unter der Oberfläche eine Steinkiste, 1350 i lang, O75 m breit und 0,30 m tej (die Längenrichtung von Süden nach Norden). Die Steine, oben kleinere, unten größere, ca. 30 em lang und 20 em breit, waren lose aufeinander geschichtet und die Schich⸗ ten mit Sand bedeckt. An 3 verschiedenen Stellen, in der Südost⸗ in der Nordostecke und in der Mitte fand sich auf flachen Steinen in Sand verpackte Asche und caleinirte Knochenreste, von verbrann⸗ ten Leichen herrührend. Lose aneinander gefügte Steine führten , . weiter nach der Südostseite des Hügels, wo eine zweite Steinkiste in der Entfernung von 1,A50 m von der ersteren, von denselben Dimensionen entdeckt ward. In dieser fan⸗ den ich gleich vorne in der oberen Schicht einige Urnenscherben von glänzend schwarzer Farbe, unter diesen auf einem flachen Steine 2 Bronzenieten und eine Bronzenadel, 19 em lang, dessen Knopf aus 2 einander gegenüber stehenden Spiralen besteht. Ein besonderes Interesse gewinnt diese Type dadurch, daß vor Jahren in Peschiera am Gardasee genau dieselbe gefunden worden ist. Ohne allen Zweifel sind viele in den Hünengräbern Norddeutschlands ge⸗ sundene Bronzeschmucksachen und Waffen italienischen (etruskischen) Ursprungs, und auf dem Wege des Handels (Tausches) hier einge⸗ führt. In der Mitte der Steinkiste ragte Knauf und Dorn eines Bronzeschwertes zwischen den Steinen hervor. Das Blatt stak in einer Holjscheide und zwar zwischen Steinen verpackt. Trotz der aè— Sorgfalt konnten von der Scheide nur einige Rudera ge—

orgen werden; von dem Schwerte fehlte die Spitze, die nach Hinwegräumung der Steine in der Entfernung don 75 em etwas tiefer im losen Sande liegend gefunden wurde. Das Schwert hat eine Länge von 48 em und ist im Ganzen sehr schön erhalten, namentlich ist der an den 4 Ecken abge— rundete Knauf mit sehr hübsch ausgeführten Ornamenten versehen. Ein zweiter Knauf, der außerdem noch in der Nähe gefunden wurde, und dessen innerer Hohlraum mit Holjfasern gefüllt war, schien dem⸗

nach ursprünglich an einem hölzernen Griff befestigt gewesen zu sein Im e weisen beide Knäufe eine große Aehnlichkeit auf namentlich in dem Größenverhältnisse; auch deuten andere charaft

ristische Merkmale auf einen Ursprung hin; nur die Ornamentirun

ist auf dem letzteren viel einfacher. In der Mitte des Hügels wu

in der Tiefe von 2m die dritte Steinkiste gefunden, von derselben Konstruktion und Anordnung, nur waren die zur Errichtung derselben verwendeten Steine ungleich größer, als bei den ersten beiden. Die Messung ergab als Länge 2 m, bei einer Breite von 1ů70 m nz einer Dicke oder Tiefe von O38 0,453 m. Auch hier hatte eine Ver⸗ packung von verbrannten Leichen an drei Stellen auf flachen Steinen mit Sand überdeckt, stattgefunden. Die unterste Schicht lag an grauem, mit Flint vermischtem Sande, dem Urboden.

Das diesjährige (58.) Niederrheinische Musikfest findet in den Pfingsttagen, am 5. H. und 7. Juni in der städtischen Tonhalle zu Düsseldorf statt. Fest Dirigenten sind; der Königliche Mut. Direktor Hr. Julius Tausch aus Düsseldorf und (für seine Werke) Hr. Hof⸗Kapellmeister Niels W. Gade aus Kopenhagen. Als Solisten wirken mit: Frau ,, aus Leipzig (Sopran)] Fil Marianne Brandt aus Berlin (Alt) und die Herren: Herm. Winkel. mann aus Hamburg (Tenor), Eugen Gurg aus Hamburg (Baß), Carl Pollitz aus Frankfurt a. M. (Baß), Emil Saure aus Berlin (Violine) und Wilh. Schauseil aus Süffel— dorf (Orgel). Der Chor besteht aus 717 Mitgliedern, davon fallen auf Sopran 229, Alt 233, Tenor 115, Baß 140. An Instrumen⸗ talisten, worunter Namen ersten Ranges, wirken 129 mit, und zwar: 4 Violinen; 18 Violen; 16 Violoncelli; 12 Contrabässe; je 4 Flöten Oboen, Clarinetten und Fagotten; 6 Hörner; 3 Trompeten; 3 Po gen, 1 Tuba und 1 Pauke. Die Gesammtzahl, der Mitwirkenden tellt sich somit auf 86. Das Programm ist wie folgt festgestellt: J. Tag (Sonntag): 1) Suite in D-dur von Johann Seb. Bach. 2) Samson, Oratorium von G. F. Haendel. . II. Tag (Montag): I) Ouverture zu Michel Angelo“ von Niels W. Gade. 2) „Zion“, Concertstück für Baritonsolo, Chor und Sr chester, von Niels W, Gade. 3) „Lobgesang“, Sinfonie⸗Kantate für Soli, Chor und Orchester, von F. Mendelssohn-Bartholdy. 4) Sin— fonie Acdur (Nr. 7) von L. van Beethoven. III. Tag (Dienstag): I) Ouverture zu „Euryanthe“ von C. M. v. Weber. 2) Arie aus „Oberon? von C. M. v. Weber (, Ocean, Du Ungeheuer“), vorgetr. von Fr. Sachse⸗Hoffmeister. 3) Violinconcerk von Gernsheim, vorgetr. von Hrn. Emil Sauret (unter Leitung des Kom— ponisten. 2 Balladen von C. Loewe, vorgetr. von Hrn. Gura. 5) Sin⸗ fonie Bedur, von Niels W. Gade; sowie (im zweiten Theile): 6) Fest= marsch und Chor aus „Tannhäuser“ von R. Wagner. 7) Iwei Lieder von Jos. Sucher, vorgetr. von Hrn. Winkelmann. S8) Arie aus „Cosi fan tutte“ von Mozart („Per pietè ben mio“), vorgetr. von Frl. M. Brandt. 9) Airs hongrois von Ernst, vorgetr. von Hrn. Emil Sauret. 10 Spanisches Liederspiel von R. Schumann, vorgetr., von den Damen Sachse⸗Hoffmeister und Brandt und den Herren Winkelmann und Gura. 11) Chor aus „Samson“ (Dann wird zum goldnen Sternenzelt). Sämmtliche Aufführungen be— ginnen Abends um 6 Uhr. Die öffentlichen Haupt- und General= proben finden Freitag und Sonnabend vor dem Feste: Vormittags g hahn a n tat 5 Uhr, sowie am 2. und 3. Festtage: Vormittags hr, statt.

Der internationale Correspondenzklub Stolze scher Stenographen hält in den fn fttgen seine 1IV. Wander⸗ Versammlung in Potsdam ab. Sonnabend, den 4. Juni, Abends 8 Uhr, im Café Heineriei zu Potsdam, Irn . Str. 7: Vor⸗ versammlung und gemüthliches Beisammensein. Sonntag, den 5. Juni, Vormittags 9 Uhr, ebendaselbst: Erste Hauptversammlung, Jahres— bericht, geschäftliche Angelegenheiten, Vorträge; 1 Uhr gemeinschaft⸗ liches Mittagessen; 2 Uhr Spaziergang durch Sanssouci ꝛc. unter Fůhfung der Potsdamer Schriftgenossen; Abends gesellige Zusammen—⸗ unft. Montag, den 6. Juni: früh 6 Uhr Fahrt nach Glienike zum r,, 10 Uhr, zweite w ung im Cafs Heineriei,

orträge; nach Tisch Eisenbahnfahrt nach Berlin, Besichtigung der Stadt; 89 Uhr, gesellige Zusammenkunft bei Lücke, Spandauer Str. A. Dienstag, den 7. Juni: Nach Verabredung weitere Umschau in Berlin oder Ausflug nach Stettin, Swinemünde, Heringsdorf, Rügen ze. Vorträge sind bisher angemeldet: von Hrn. Oberlehrer Geist (Halle) über den Stand der Einigung, von Hrn. Bäckler (Berlin) über gra— phische und mathematische Schriftzeichen, von Hrn. Morgenstern (Berlin) über ein noch zu bestimmendes Thema, von Hrn. Resne— rowski (Berlin) über Idealismus in der Stenographie.

Das Wallner-Theater wird am 9. Juni, vielleicht schon früher, wieder eröffnet, und zwar mit dem Ensemble⸗Gastspiel der Mit⸗ glieder des Königl. Theaters am Gärtnerplatz in München unter Leitung des Königl. baverischen Hofschauspielers Hrn. Mar Hofpauer. Es sind dieselben Künstler, die sich im vorigen Sommer auf einer anderen Berliner Bühne eines so großen und berechtigten Erfolges erfreuten. Neben dem Volksstücke „Der Herrgottschnitzer von Ammergau“, das sich im vorigen Jahre als Zugstuͤck erwies, und den Volksstücken ‚Der Schlagring“, „Die Gundel vom Königsseen, „Die Zwiderwurzn“ bringt das Repertoire der Gäste unter anderem neu eine in München mit starkem Beifall aufgeführte Bauernposse „Der erg mit welcher das Gastspiel beginnen soll, und das

olksstück „Der Prozeßhans'l'. Die Dekorationen, die Garderobe, die e, dee, nach Originalskizzen sind für dieses Gastspiel im Wallner⸗Theater neu hergestellt. Im National⸗Theater geht heute zum ersten Male nach langer Zeit Doczy's anmuthiges Lust spiel „Der Kuß“ in Scene, während in dem Gartenkonzert zum ersten Male die bekannte alte tiroler Rainer⸗Truppe ihre Vorträge beginnt. Die Direktion hat eine Novität nach dem Schwedischen des L. Ditrichson von Em. Jonas: „George Stephenson“, erworben und wird dieselbe am 9. Juni, dem hundertjährigen Geburtstage des großen Erfinders der Dampfmaschine, zur ersten Aufführung bringen. Im Victorig⸗-Theater haben nach Beendigung der Wagner -Vorstellungen die Arbeiten begonnen, um für das neue Aut—= stattungsstück, welches unter Direktor Hahns Leitung am kommenden Sonnabend zum ersten Male über die Bretter geht, Alles vorzuberei= ten. „Oberon“, so betitelt sich die neue Gabe, ist ein nach einem älteren Stoffe von Wilken bearbeitetes, romantisch⸗komisches Feen= märchen. Der Beifall, den der kleine Automat King-⸗Fu im Kroll⸗ schen Theater gefunden hat, veranlaßt die Direktion, von heute ab täglich um 12 Uhr beginnende Vorstellungen King⸗Fu's zu ver— anstalten. Im Belle ⸗Allian ce⸗Theater geht übermorgen eine Novität, betitelt: Die . Frau“, ein vieraktiger Schwank von Ed. Volger, in Scene. Dieselbe hat am Leipziger Stadt⸗Theagter einen bedeutenden Erfolg erzielt. Gleichzeitig findet in dem präch= tigen Sommergarten das dritte große Militär⸗Concert statt.

Der Königliche Musikdireltor H. Sa ro feiert heute, den 1. Juni, ö 2öjähriges Kapellmeister⸗Jubiläͤum. Das Musikeorps des Kaiser

ran - Garde ⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 2 veranstaltet Abende zu Ehren eines Direktors ein Festmahl.

Der Luftschiffer Godard wird von der Flora zu Charlotten, burg aus nur noch 2— 3 Ballonfahrten unternehmen und zwar am 33 Pfingsttage eine Tagfahrt und am zweiten Feiertage eine Nacht⸗ fahrt mit erleuchtetem Ballon.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. El s ner. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage).

Berlin:

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 126.

ISS .

Berlin, Mittwoch, den 1. Juni

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 1. Juni. In der gestrigen (53. Sitzung begann der Reichstag die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Unfallversiche⸗ rung der Arbeiter auf Grund des Berichts der XIII. Kom⸗ mission. Zur Debatte stand zuvörderst §. 1 der Kommissions⸗ beschlüsse, welcher lautet:

Alle in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Brüchen und Gruben, auf Werften, in Anlagen für Bauarbeiten (Bau— höfen), in Fabriken ünd Hüttenwerken beschäftigten Arbeiter, sowie diejenigen Betriebs beamten, deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt nicht über 2900 6 beträgt, werden gegen die Folgen der beim Betriebe sich ereignenden Unfälle nach Maßgabe der Be— stimmungen dieses Gesetzes versichert.

Den vorstehend aufgeführten gelten im Sinne dieses Gesetzes diejenigen Betriebe gleich, in welchem Dampfkessel oder durch ele— mentare Kraft (Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft u. s. w.) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, mit Ausnahme derjenigen Be⸗ triebe, für welche nur vorübergehend eine nicht zu der Betriebsanlage gehörende Kraftmaschine benutzt wird.

Dasselbe gilt vom Baubetriebe, soweit derselbe durch Beschluß des Bundesraths für versicherungspflichtig erklärt wird.

Eisenbahn- und Schiffahrtsbetriebe fallen nur dann unter die Bestimmungen dieses Gesetzes, wenn sie als integrirende Theile . der vorbezeichneten Betriebe lediglich für diesen bestimmt ind.

s Für Fabriken, deren Betrieb mit Unfallsgefahr für die darin beschäͤftigten Personen nicht verknüpft ist, kann durch Beschluß des Bundesraths die Versicherungspflicht ausgeschlossen werden.

In Verbindung hiermit wurden folgende dazu gestellten Anträge berathen:

17 5. 1 Absatz 1 des Antrages des Abg. Auer und Ge⸗ nossen, welcher lautet:

Der Reichstag wolle beschließen: an dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter nach den Beschlüssen der Kommission, Nr. 159 der Drucksachen folgende Abänderungen vorzunehmen:

§. 1. Alle in Bergwerken, Salinen, Brüchen und Gruben, bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Personen oder Gütern zu Wasser oder zu Lande, auf Werften, im Bauwesen, bei der Tand⸗ und Forstwirthschaft, bei Herstellung von Chemikalien, Explosivstoffen und Farben und bei gewerblichen Unternehmungen aller Art, in denen dauernd oder vorübergehend durch elementare oder animale Kraft bewegte Triebwerke oder solche Betriebsweisen, bei welchen nachweislich Unfälle vorkommen, zur Verwendung ge— langen, heschäftigten Arbeiter, sowie diejenigen Betriebsbeamten, deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt nicht über 2099 46 beträgt, werden bei einer vom Reich zu errichtenden und für Rech— nung desselben zu verwaltenden Versicherungsanstalt gegen die Folgen der beim Betriebe sich ereignenden Unfälle nach Maßgabe der Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes versichert.

Als Gehalt oder Lohn im Sinne dieses Gesetzes gelten auch Tantièmen, Naturalbezüge und Wohnung. Der Werth der Na— turalbezüge und der Wohnung ist nach Ortsdurchschnittspreisen in Ansatz zu bringen.

Als Jahresarbeitsverdienst gilt, soweit sich derselbe nicht aus mindestens wochenweise fixirten Beträgen zusammensetzt, das 300fache des täglichen Arbeitsverdienstes.

2) Antrag Abg. Eysoldt und Genossen:

Der Reichstag wolle beschließen: 1) in 8. 14: a. Absatz 1 hinter dem Worte „Bauhöfen“ die Worte einzuschalten: „und bei Bauten“; ; b. ebendaselbst hinter dem Worte „Hüttenwerken“ folgende Worte hinzuzufügen: »in der Landwirthschaft“, in der Forstwirthschaft, und in den auf gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Gütern zu Wasser und zu Lande gerichteten Unternehmungen; c. den Absatz 3 zu streichen; d. den Absatz 4 zu streichen;

3) Antrag Abg. von Kleist⸗-Retzow und Genossen:

Der Reichstag wolle beschließen:; .

1) Dem 5. 1 nach dem dritten Absatz folgenden Absatz bhinzu⸗

zufügen: ü. .Die bei der Landwirthschaft beschäftigten Arbeiter, soweit sie in Vorstehendem nicht schon begriffen sind, unterliegen dem Gesetze ebenfalls, sofern sie bei Maschinen, welche nicht lediglich durch Menschenkräfte bewegt werden, beschäftigt sind. 29

2) Im Fall der Annahme dieses Absatzes, den letzten Satz des zweiten Absatzes zu streichen: .

mit Ausnahme derjenigen Betriebe, für welche nur vorüber⸗ gehend eine nicht zu der Betriebsanlage gehörende Kraftmaschine benutzt wird.

4) Antrag Abg. Ausfeld und Genossen:

Der Reichstag wolle beschließen: .

8 1 der . zu streichen und an dessen Stelle folgende Be⸗ stimmungen zu setzen:

Wenn ein bei dem erz eines auf gewerbsmäßige Beför⸗ derung von Personen oder Gütern zu Wasser oder zu Lande gerichteten Unternehmens, bei dem Betriebe von Bergwerken, Salinen, Auf⸗ bereitungsanstalten, Brüchen, Gruben, Werften, Hüttenwerken und

abriken, des Bauwesens, der Land und Forstwirthschaft, der Her— tellung don Farben, Chemikalien und Explosivstoffen, und derjenigen gewerblichen Nn terne hmmm en. in denen dauernd oder vorübergehend durch elementare oder animale Kraft bewegte Triebwerke zur Ver wendung kommen, beschäftigter Arbeiter oder Beamter, dessen Jahres. verdienst an Lohn oder Gehalt nicht über 2900 beträgt, getödtet oder körperlich verletzt wird, so haftet der Betriebgunternehmer für den dadurch entstandenen Schaden, sofern er nicht beweist, daß der Unfall absichtlich von dem Getödteten oder Verletzten verursacht ist.

Als Betriebsunternehmer gilt jede Person oder jede Vereinigung

von R, für deren Rechnung das Geschäft betrieben wird.

Bei Bauten gilt als Unternehmer derjenige, welcher die Aus⸗ führung cines folchen für eigene Rechnung bewerkstelligt. War ihm ie Ausführung von einem anderen Unternehmer überlassen, so ist letzterer für die Erfüllung der dem Bekriebzunternehmer durch dieses

auferlegten Verpflichtungen als Selbstverpflichteter mit verant⸗ rtlich.

ö §. 2. ; Für die Leistung des Schadenersatzes in den Fällen des §5. 1 gelten ausschließlich folgende Bestimmungen.

S. 3. Der Schadenersatz soll im Falle der Verletzung besteben in den Kosten des Heilverfahreng, ö ꝛ; 2) in einer dem Verleßten für die Dauer der Erwerbzunfähigkeit zu gewährende Rente.

Dieselbe ist nach Maßgabe desjenigen Arbeitsverdienstes zu be⸗ rechnen, welchen Arbeiter derselben Art in gleichartigen Betrieben nach den örtlichen Verhältnissen regelmäßig beziehen.

Personen, welche wegen noch nicht beendigter Ausbildung reinen oder einen niedrigeren Lohn beziehen, sind dabei mit dem niedrigsten Lohne vollgelohnfer Arbeiter derjenigen Beschäftigung, für welche die Ausbildung erfolgt, jedoch höchstens mit einem Jahresarbeitsverdienst von S0 in Ansatz zu bringen. :

. dieser Arbeitsverdienst die Summe von jährlich 2000 gt, so bleibt der Mehrbetrag außer Berechnung.

Die Rente beträgt ö a. im Falle völliger Erwerbsunfähigkeit und für die Dauer der⸗ selben nicht unter 663 des wie vorstehend ermittelten Arbeits— verdienstes; .

b. im . der theilweisen Erwerbsunfähigkeit und für die Dauer derselben in einem Bruchtheile der ermittelten Rente, welcher nach dem Maße der verbliebenen Erwerbsfähigkeit zu bemessen ist.

Ist der Unfall durch grobes Verschulden des Verletzten ver— ursacht worden, so ist die Rente auf die Hälfte des nach vorstehen— den Bestimmungen ermittelten Betrages derselben herabzusetzen.

S. 4. Der Schadenersatz soll für den Fall der Tödtung bestehen: 3 in Ersatz der ortsüblichen Beerdigungskosten; 2) in den nach dem Unfalle aufgewendeten Kosten einer versuch⸗ ten Heilung und einer für die Zeit der Krankheit zu gewährenden, nach der Vorschrift des §. 2 zu berechnenden Rente;

3) in einer den Hinterbliebenen der Getödteten vom Todestage an zu gewährenden Rente.

Dieselbe beträgt:

a. für die Wittwe bis zu deren Tode oder Wiederverheirathung 25 0j, für jedes hinterbliebene vaterlose Kind bis zu dessen zurück— gelegtem fünfzehnten Lebensjahre 100né9, wenn das Kind auch mutter— los ist oder wird 200 des Arbeitsverdienstes, welcher nach den Vor⸗ schriften des . 2 Nr. 2 Abs. 2 und 3 zu berechnen ist;

die Rente der Wittwen und der Kinder dürfen zusammen 50 0o des Arbeitsverdienstes nicht übersteigen, ergiebt sich ein höherer Be⸗ 16 . so werden die einzelnen Renten in gleichen Verhältnissen gekürzt;

b. für Aszendenten des Verstorbenen, wenn dieser ihr einziger Ernährer war, für die Zeit bis zu ihrem Tode oder bis zum Wegfall der Bedürftigkeit 20 / des Arbeitsverdienstes.

Wenn mehrere der unter b. benannten Berechtigten vorhanden sind, so wird die Rente den Eltern vor den Großeltern, den männ— lichen Berechtigten vor den weiblichen gewährt.

Wenn die unter b. bezeichneten, mit den unter a. bezeichneten Berechtigten konkurriren, so haben die ersteren einen Anspruch nur, soweit fur die letzteren der Höchstbetrag der Rente nicht in Anspruch genommen wird.

8 5.

Nach Eintritt eines Unfalles hat das zuständige Amtsgericht auf Antrag durch einstweilige Verfügung anzuordnen, ob und welcher Betrag an die Berechtigten zu zahlen sei. Diese Verfügung ist sofort vollstreckbar.

Zuständig ist dasjenige Amtsgexicht, in dessen Bezirk der Unfall sich ereignet hat. 2 U

. §. 6.

Kommt es zu einem Rechtsstreit, so hat das Gericht unter Würdigung aller Umstände über die Höhe des Schadens in der durch die vorstehenden Bestimmungen gegebenen Begrenzung nach freiem Ermessen zu erkennen.

Der Verpflichtete kann jeder Zeit die Aufhebung oder Minde⸗ rung der Rente fordern, wenn diejenigen Verhältnisse, welche die Zu⸗ erkennung oder Höhe der Rente bedingt hatten, inzwischen wesentlich verändert worden sind. Ebenso kann von Seiten der Berechtigten, da⸗ fern der Anspruch auf Schadenersatz innerhalb der Verjährungsfrist (8. 11) geltend gemacht worden ist, jeder Zeit die Erhöhung oder Wiedergewährung der Rente gefordert werden, wenn die Verhältnisse, welche für die Feststellung, Minderung oder Aufhebung der Rente maßgebend waren, wesentlich verändert sind.

Die zuerkannten Renten sind nach den von der Landescentralbehörde festzustellenden Grundsätzen sicher zu stellen.

§. 7.

Im Kenkursverfahren sind die Forderungen der Versicherungs⸗ anstalten und Genossenschaften, welche Unfallversicherungen der Ar— beiter zu übernehmen berechtigt sind, wegen der nach ihren Statuten hierfür zu entrichtenden Prämien oder Beiträge aus dem letzten Jahre vor Eröffnung des Konkursverfahrens unter Nr. 3 des 5. 54 der Konkursordnung

und die Forderungen der nach diesem Gesetze zu entschädigenden Arbeiter und Betriebsbeamten als Konkursforderungen unter Nr. 1 des 5§. 54 der Konkursordnung vom 10. Februar 1877 zu berichtigen. §. 8.

Die auf Grund der §§. Aff. dieses Gesetzes festzusetzenden Er⸗ satzansprüche können mit rechtlicher Wirkung weder verpfändet, noch auf Dritte übertragen, noch für andere als in §. 749 Abs. 4 der Civilprozeßordnung bezeichneten Forderungen der Ehefrau und ehe⸗ lichen Kinder oder eines etwa ersatzberechtigten Armenverbandes ge⸗ pfändet werden.

8. 9

Die Betriebsunternehmer sind nicht befugt, die Anwendung der in 85. 1 bis inkl. 8 enthaltenen Bestimmungen zu ihrem Vortheile durch Verträge (mittelst Reglements oder durch besondere Ueberein⸗ , Voraus auszuschließen oder zu beschränken. ; .

ertragsbestimmungen, welche dieser Vorschrift zuwiderlaufen, haben keine rechtliche Wirkungen.

10.

Der Unternehmer eines der in 8. 1 bezeichneten Betriebe ist ver⸗ pflichtet, den dabei von ihm beschäftigten Arbeitern und Betriebs⸗ beamten (5. 3) wegen der aus diesem Gesetze sich ergebenden even tuellen Verpflichtungen Sicherbeit zu bestellen und daß dies geschehen, der unteren Verwaltungsbehörde des Bezirkes, in welchem der Betrieb belegen ist, nachzuweisen. = .

Als solche Sicherheitsstellung genügt der Nachweis einer auf Grundlage der Bestimmungen dieses Gesetzes abgeschlossenen Kellektiv⸗ versicherung bei einer zum Geschäftsbetriebe in Deutschland zugelassenen Versicherungsanstalt auf privater oder genossenschaftlicher Grundlage. Bis dahin, daß durch Gesetz für Anstalten und Genossenschaften dieser Art Normativbestimmungen festgestellt sind, bestimmt, die höhere Ver- waltungsbehörde, welche Anstalt oder Genossenschaft im Sinne dieses e. als zugelassen zu erachten ist.

m Uebrigen sind durch Verordnung der Landescentralbehörde die Art und daz Maß der . bestellenden Sicherheit, namentlich die Bedingungen etwaiger Se ie sowie die zur Ausführung dieses Hire erforderlichen Maßregeln festzustellen.

§ę. 11.

Die Forderungen auf Schadenersatz (38. 1, 3 und 4) verjähren in 18 Monaten vom Tage des Unfalles an. Gegen denjenigen, welchem der Getödtete Unterhalt zu gewähren hatte (5. 4), beginnt die. Verjährung mit dem Todestage. Die Verjährung lauft auch gegen Minderjährige und n le von demselben Zeit punkte an, mit Ausschluß der Wiedereinsetzung.

5. 12.

Die nach Maßgabe dieses Gesetzes zu entschädigenden Personen oder deren Hinterbliebene (6. 4 können einen den nach diesem Gesetz zulässigen Betrag übersteigenden Anspruch auf Ersatz eines durch den Unfall erlittenen Schadens gegen den Betriebsunternehmer nur dann geltend machen, wenn derselbe den Unfall vorsätzlich herbeige⸗ führt hat.

Der Referent Abg. Dr. Freiherr von Hertling bemerkte, der Antrag Ausfeld sei, allerdings nicht in dem jetzigen Um⸗ fange, schon in der Kommission eingebracht worden, habe aber dort keinen Anklang gefunden. Durch die Seitens der Antrag— steller in der Kommission vorgelegten Anträge sollte das Haft— pflichtgesetz auf alle Fälle Anwendung finden, wo nicht selbst— verschuldete Unfälle oder solche durch eine höhere Gewalt vor⸗ lägen; außerdem sollte dem Arbeiter ein Rechtsanspruch auf Sicherstellung der Entschädigung gewährt werden. Die Kom— mission in ihrer überwiegenden Mehrheit sei aber der Ansicht gewesen, daß diese beiden wichtigen Momente nicht voll— kommen ausreichten, um das Bedürfniß zu decken. Wenn es einerseits in Zweifel gezogen werden müsse, ob die Industrie die ihr aus der solchergestalt verschärften Haftpflicht erwachsenden Lasten zu tragen im Stande sei, lasse andererseits der Ausschluß aller Unfälle, welche durch „höhere Gewalt“ verursacht würden, die angestrebte Reform gerade in den Fällen versagen, wo, wie bei den Massen— unglücken, Hülfe vor Allem Noth thue. Das Recht des Arbeiters auf Sicherstellung seiner Ansprüche werde vielfach wirkungslos bleiben, da weder der Arbeiter selbst, noch auch die untere Verwaltungsbehörde im Stande sein würden, dem⸗ selben Geltung zu verschaffen. Niemand könne den Unter— nehmer hindern, den Arbeiter, welcher von diesem Rechte Ge— brauch mache, sofort zu entlassen, bevor es noch zu der ge— forderten Sicherstellung kommen könne. Endlich aber könne man zwar vielleicht zugestehen, daß das Ziel, welches die Antragsteller mit der Zuerkennung jenes Rechtes und der Veränderung der Beweispflicht erstrebten, van dem der Regierungsvorlage soweit nicht obliege, allein der hierzu eingeschlagene Weg sei nicht nur unsicher und langwierig, sondern schon um deswillen nicht zu empfehlen, weil es unmöglich zur Förderung des sozialen Friedens beitragen könne, dem Arbeiter ein Recht zuzuweisen, das derselbe in vielen Fällen vom Arbeitgeber erst werde erzwingen müssen, statt ganz allgemein dem letzteren die jedem Recht entsprechende Pflicht durch Gesetz aufzuerlegen und mit der Zwangsgewalt des Staates für die Durchführung des Gesetzes einzutreten. Der ins Plenum gebrachte Antrag Aus⸗ feld sei erheblich verschieden, da derselbe einerseits die Haft⸗ pflicht auch für Unfälle durch vis major statuire und den Rechtsanspruch des Arbeiters bezüglich der Sicherstellung der Entschädigung ganz allgemein in eine Verpflichtung des Arbeitgebers umgewandelt habe. Nach diesen Modifikationen komme der Antrag dem Regierungsentwurfe sehr nahe, da derselbe nunmehr sich vom Versicherungszwange kaum noch unterscheide, sondern nur eine verschiedenartige Rechts⸗ konstruktion aufweise. Zwischen diesen beiden Standpunkten, Versicherungszwang oder Erweiterung der Haftpflicht, werde das Haus zu wählen habe. Die beste Lösung liege aber jedenfalls in einer allgemeinen Versicherung; für solidarische Gefahren bedürfe man solidarischer Vorbeugungsmittel. Habe aber die Kommission die obligatorische Unfallversicherung acceptirt, so dürfe daraus noch nicht geschlossen werden, daß dieselbe Majorität nun auch für einen Versicherungszwang in anderer Richtung, z. B. für Altersversorgung zu gewinnen sei. Die besondere Natur der Unfallversicherung lehre in den ande⸗ ren Versicherungsbranchen nicht wieder; die Gefahr bei ersterer stehe ja in in unmittelbarsten nothwendigem Zusammen⸗ hange mit der Veschäftigung, dem Verdienst des Arbeiters. Bezüglich des Umfangs der zu versichernden Personen empfehle sich die Annahme der Kommissionsvorschläge. 9

Der Abg. Freund erklärte, der Antrag, den seine politi⸗ schen Freunde und er gestellt hätten, unterscheide sich von der Regierungsvorlage nur hinsichtlich der Methode, nach welcher die Aufgabe eines derartigen Gesetzes zu lösen sei. Es sei unzweifelhaft, daß der Arbeiter gegen die Gefahren des Ma⸗ schinenbetriebes, wie derselbe sich in den letzten Jahrhunderten entwickelt habe, gesetzlich zu schützen sei. Die Lösung dieser Aufgabe sei bereits im Haftpflichtgesetz von 1871 versucht worden. Die segensreichen Wirkungen desselben hätten in der Anwendung einer größeren Vorsicht im Betriebe und vor Allem in der Ergreifung genügender Schutzmaßregeln von Seiten der Unternehmer bestanden. Die Mängel jenes Ge⸗ setzes würden auch von seiner Partei nicht verkannt. Der Hauptmangel des Gesetzes habe in dem unbestimmten Umfang der Ersatzpflicht gelegen. Dieser Mangel sei aber dadurch beseitigt, daß die Interessentenkreise die Arbeiter über die Grenzen des Haftpflichtgesetzes hinaus zu sichern sich bemühten. So seien Genossenschaften, Versicherungsgesellschasten entstanden, welche in erfolgreicher Weise die Arbeiter vor Noth in Folge von Unfällen bewahrt hätten. Damit sei ein Fingerzeig gegeben für die Vervollständigung jenes Gesetzes. Er und seine poli⸗ tischen Freunde seien der Meinung, daß dieselbe sich nur im Rahmen des Haftpflichtgesezes bewegen und in der Ausdeh⸗ nung desselben gipfeln müsse, wie seine Partei sie im 8. 1 des Gesetzentwurfes vorgeschlagen habe. Derselbe gebe eine hin⸗ reichende Rechtsgrundlage, auf welcher die Arbeiter eine Be⸗ friedigung ihrer Ansprüche erlangen könnten. Durch diese Ausdehnung des Schutzes der Arbeiter, durch die Ausdehnung der Kategorien und die Gewäh⸗ rung von Vorzugsrechten gebe man dem Arbeitgeber ein Compelle, weitergehende Vorfichts und Schutzmaßregeln an⸗ zuwenden als bisher; denn dem Arbeiter müsse doch mehr an dem 1 seiner gesunden Glieder als an dem Ersatz für einen erlittenen Unfall liegen. Führe man aber obligatorische Unfall versicherungen ein, so müsse nothwendigerweise das Inieresse für Schutzmaßregeln ermatten, wenn nicht verschwin⸗ den. Die Unfallversicherungen würden aber noch den weiteren Nachtheil haben, daß sie die bereits bestehenden Arbeiter⸗ genossenschaften, wie Kranken- und Hülfskassen, die sich frei⸗ willig jusammengethan hätten, in Frage stellten. Jene hätten die communis opinis für sich, das neue Gesetz sei nur