1881 / 130 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

anwalt

über 109 über 200. Fl. vom

hierselbst auf

Nreußischen Staats- Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

*

53 nserate für den Deutschen Reichs⸗ und Ron Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Arutschen Reichs- Anzeigers und Königlich

DOeffentlicher Anzeiger. 2

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des 1. Steckbriefe und Untersuchnngs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken QInvalidendank., Rudolf Mosse, Saasenstein 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladung en

;. ⸗‚. en & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, u. dergl. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle i ößeren 3. Terkäufe, Verpachtungen, Sabmissionen ete. 7. Literarische Anzeigen. 36 ; Herr, n.

1 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung S. Theater- Anzeigen. In der Börsen- Annoncen · Dur eaur.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗

u. s. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien- Nachrichten. beilage. *

ladungen u. dergl.

isis] Oeffentliche Zustellung.

Der Ludwig Peter Caesar, Müller, zu Fiche klagt gegen den Taglöhner Nicolgus Gemmel, früher zu Fischbach, igt unbekannten Aufenthaltsorts, aus Lieferung von Mehl und Korn, sowie für geleistete Fuhrarbeiten und aufgelaufene Zinsen laut Abrech⸗ nung von Ende 1877 mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 195,09 4. nebst Hoso i, , und ladet denselben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht Oberstein, Abth. II., auf Montag, den 19. September d. J., . Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Oberstein, den 23. Mai 1881. Weber, Gerichtsschreibergehülfe des Großherzogl. Amtsgerichts, Abth. II.

IU9145) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Kutschers Christoph Kalbfleisch, Katharine, geborene Metzler, hier, vertreten durch Rechtsanwalk Dr. Ponfick, hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Kutscher Christoph Kalbfleisch, früher in Homburg v. d. Höhe wohnhaft, jetzt mit unbe⸗ kanntem Aufenthaltsorte abwesend, wegen Ehe⸗ scheidung auf Grund böslicher Verlassung, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, zu der Klägerin zurückzukehren und die Ehe mit ihr fort— zusetzen bei Meidung, daß er als böslicher Verlasser erklärt, die Ehe dem Bande nach getrennt und er in alle ihn als böslichen Verlasser treffenden 6 und Nachtheile verurtheilt werde, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. Main auf den 11. Oktober 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. Main, den 24. Mai 1881. . Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

lista] Oeffentliche Ladung.

Der Rittergutsbesitzer Johann Meißner und dessen Ehefrau Louise, geborene Mitschke zu Dürr⸗ Kamitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz— Rath Babel hierselbst, klagen gegen die Erben des am 3. August 1879 zu Heidau verstorbenen Acker⸗ besitzers Anton Gübel! —⸗

I) die Ehefrau des Kreisboten Lux, Josepha, ge⸗

borene Gübel in Leobschütz, 2) den früheren Sergeanten beim schlesischen Feld⸗

Zeit unbekannten Aufenthaltsorts, 3) die Kinder des zu Breslau verstorbenen Stadt— gerichtssekretärs Gübel, a. Richard, geboren am 30. Mai 1866, b. Helene Gübel, geboren am 15. Mai 1871, bevormundet durch ihre Mutter, die verwittwete Frau Stadtgerichtssekretär Auguste Gübel, ge⸗ borene Stark, wegen einer Geldforderung mit dem Antrage: die Beklagten als Erben des Ackerbesitzers Anton Gübel alias Giebel zu verurtheilen, zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück Nr. 225, Heidau, 1 1) 42 9 sofort, 2) 300 M6 3 Monate nach Zustellung der Klage, 3) die von 342 ½½ mit 50, seit dem 19. Juni 1877 rückständigen Zinsen an die Kläger zu

Die Kläger laden die Beklagten vor die II. Civil⸗ Kammer des Königlichen Landgerichts hierselbst zu dem von dem Vorsitzenden auf den 22. Septem⸗ ber 1881, Vormittags 9 Uhr, festgesetzten Ver⸗ handlungstermin mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Julius Gübel wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Neisse, den 24. Mai 1881.

Neugebauer,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Diuoitin Aufgebot.

Nr. 11 593. aver Brucker zu Steinach, als Vormund der minderjährigen Katharina und Josef Schmid von Bollenbach, vertreten durch den Rechts⸗

Herrn B. Baumstark dahier, hat unter Te Glaubhaftmachung des Verlustes bezüglich der nach— bezeichneten 4 ½ badischen Eisenbahnobligationen das Aufgebot beantragt, und zwar: litt. A. Nr. 10165 über 1090 Fl. vom Jahre 1862, Litt. B. Nr. 10909 über 500 Fl. vom Jahre 1862, Litt. GC. Nr. 13803 über 200 Fl. vom Jahre 1864, Litt. A. Nr. 13117 an über 10900 Fl. vom Jahre 1864, Litt. B. Nr. 5139

über 56 Fi. vom Jahre 1862, ritt. 6. Rr. 7zJ und andere dingliche

über 200 Fl. vom Jahre 1862, über 10) Fl. vom Jahre 1862, über 200 Fl. vom Jahre 1862, über 200 S vom Jahre 1875, . über 1000 Fl. vom Jahre 1862, Litt. B. Nr. 10354 über 500 Fl. vom Jahre 1862, Litt. C. Nr. 14705 über 200 Fl. vom Jahre 1864, Litt. 0. Nr. S676 über M Fl. vom Jahre 1862, Litt. A. Nr. 4217 über 1000 Fl. vom Jahre 1859, Litt. B. Nr. 14864 über 500 Fl. vom Jahre 1864, Litt. D. Nr. 3581 über 100 Fl. vom Jahre 18623, Litt. D. Nr. 405

Litt. D. Nr. 2938 itt. 0. Nr. 10654 Litt. E. Nr. 4457 im

bestellten Beistandes Karl Kölsch, Rechtsanwalt in Kaiserslautern wohnhaft, als Kläger durch Rechts— anwalt Thalmann in Frankenthal vertreten, die öffentliche Zustellung eines von den Impetranten gegen Robert Stutzenbacher, früher Gastwirth in Neustadt an der Haardt wohnhaft, jetzt unbe— kannten Aufenthaltes, als Beklagten, eingereichten Klageschrift nebst Ladung zu dem von dem Herrn Vorsitzenden der

der Einlassungsfrist auf 10 Tage festgesetzten Termin angeordnet.

lichen Verhandlung des Rechtsstreites bestimmte

öffentliche Sitzung des genannten Gerichts vom 5. Oktober 18

geladen, um gegen sich antragen zu hören, daß es dem Gerichte gefallen wolle, zu erkennen, daß der Beklagte den zwischen den Parteien bestehenden Miethvertrag in Betreff des in Neustadt an der Haardt gelegenen Gasthauses zur goldenen Krone Artillerie⸗Regiment Nr. 6 Julius Gübel zur n

gelöst zu erkären und den an, den Kläger Heinrich Kölsch für rückständigen Miethzins, Wasserbezugsgebühren und Entschädigung den Betrag von 2915 66 mit Zins zu 50 vom Tage der Klage an und die Prozeßkosten zu bezahlen,

auch das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbWar zu erklären.

Moringen, Klägers, Carl Müller, Louise, geb. Vespermann in Hardegsen, Beklagten, wird behuf Zwangsvollstreckung gegen die zahlen. B f

folgender derselben gepfändeter Immobilien:

im Illemann'schen Gasthause in Sardegsen damit angesetzt.

In solchem Termine haben zugleich Alle, welche

tuten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, solche Rechte bei Vermeidung des Verlustes derselben

Litt. A. Nr. M906 bilien anzumelden. ö Moringen, den 2. Juni 1881.

* anberaumten Termine ihre Rechte anzumelden und ann

die genannten Papiere vorzulegen, widrigenfalls die 193565 Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Karlsruhe, den 23. Mai 1881.

Gr. Amtsgericht.

Gerichtsschreiberei:

Frank.

Wir übernehmen

die Besorgung des An- und Verkaufs börsengängiger Werthpapiere zum offieiellen Tages⸗Cours der Berliner Börse,

die Ausführung von Börsen⸗Zeitgeschäften zu coulantesten Coursen.

gente ür vorstehende, wie für alle sonstigen bankgeschäftlichen Umsätze berechnen wir ein

rocent Provision. 19135

Demnach der Halbspäͤnner August Hennecke zu Ammensen glaubhaft nachgewiesen, daß die auf seinen ub Nr. ass. 15 daselbst belegenen Halbspännerhof i den ö ö. zu ö 16 i. gation vom 21. Juni 1824 eingetragene Hypothe bei 14tägiger Kündigung. ; zu 49 Thlr. Conventionsmünze längst, zurückgezahlt bei e erb en e rg . sei, sich indessen außer Stande befindet, die gedachte bei Z3monatlicher Kündigung Schuldurkunde herbeizuschaffen und deshalb das Auf⸗ bei G6monatlicher Kündigung gebotsverfahren beantragt hat, so wird der Inhaber bei 12monatlicher Kündigung.. der Urkunde hierdurch aufgefordert, spätestens in Einlagen von mindestens 160 S werden dem auf mittags von 325 Uhr angenommen und vom folg

den 30. Juli d. J., 8 = Morgens 10 Uhr,

. . R Unsere Wechsel-Stube ist angewiesen, über das Verloostsein von Effecten sowie über di vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— Anlage u Life d gts, Papieren eingehenden Bescheid zu ir ele ü ffn kee n rf e en, von Au ö gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ halb, welchen Frankatur beizulegen ist, giebt unser Informations⸗Bureau entsprechende i us⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung kunft. Berechnungen für derartige Auskunfsertheilungen finden nicht statt. Den Kunden der Urkunde erfolgen und die Hypothek gelöscht wer— unserer Bank wird die Controle der k die n, neuer Couponsbogen, sowie die den wird. . Einziehung von Zins-Coupons Dividendenscheinen und ausgeloosten Stücken, soweit letztere hier Greene, den 28. Mai 188. oder an größeren Bankplätzen za k Herzogliches Amtsgericht. G. Müller.

hlbar, kosten frei besorgt. Die Realisir ĩ ü zahlbarer Coupons erfolgt zum W Gef und ö i,, auch schon vor Verfall. ö Berlin, Juni 1881.

Aufgebot. .

Wir gewähren Darlehne auf courante börsengängige Werthpapiere na ĩ zu 47 bis 60 Zinsen per annum. . hpap ch Vereinbarung

Wir vergüten für Baareinlagen, rückzahlbar j 2

ohne vorherige Kündigung ... . Proe. bei 2tägiger Kündigung.... 2

Zinsen per Jahr, frei von allen Spesen.

täglich, Vormittags von g— 12 Uhr und Nach⸗ enden Werktage an verzinst. .

zwar diejenige der meisten dieser Gattungen 19364

Oeffentliche Zustellung mit Ladung.

Die Civilkammer des Kgl. Landgerichts Franken⸗ thal hat durch Beschluß vom 1. Juni 1881 auf Anstehen von Heinrich Kölsch, Gasthausbesitzer in Neustadt a. /H. wohnhaft und dessen gerichtlich

Die Direktion der Vereinsbank.

K. K. priv. Südbahn-Gesellschaft. Nachdem bei der für den 30. Mai I. J. einberufenen achtundzwanzigsten ordentlichen General— versammlung die nach Art. 28 der Statuten erforderliche Anzahl von Aktien nicht vertreten war, konnte über den 5. Gegenstand der Tagesordnung: „Nenderung der Artikel 2 und 10 der Statuten in Betreff de . . 1 . Sprache und der gesellschaftlichen Kundmachungen in Ungarn“ ein Beschluß nicht gefaßt werden.

Die Herren Aktionäre werden daher hiermit im Sinne des Art. 28 der Statuten zu der

am 7. Juli l⸗ J., um 10 Uhr Vormittags, in Wien, Stadt Eschenbachgasse Nr. 2 (Saal des österr. Ingenieur- und Architekten⸗V neunundzwazignsten (außerordentlichen)

Generalversammlung

mit dem Bemerken eingeladen, daß der Beschluß dieser Generalversammlung gültig sein wird, wenn

19295

un ereins) stattfindenden Civilkammer unter Abkürzung ö

er Beklagte wird demgemäß in die zur münd— mindestens 59 Aktionäre an der Versammlung theilnehmen, welche wenigstens ein Zehntel des Aktien— kapitals repräsentiren.

Tagesordnung:

Aenderung der Artikel 2 und 10 der Statuten in Betreff der Firma in ungarischer Sprache und der gesellschaftlichen Kundmachungen in Ungarn. .

Nach Art. 22 der Statuten können der Generalversammlung nur jene Aktionäre beiwohnen, welche mindestens 40. Aktien besitzen und dieselben spätestens 14 Tage vor dem Zusammentritte der Ge⸗— neralversammlung bei einer der nachstehend bezeichneten Kassen hinterlegt haben, und zwar:

in Wien bei der K. K. pr. österr. Ereditanstalt für Handel und Gewerbe,

bei Herrn S. M. von Rothschild, oder

bei der dige r n der Gesellschaft am Südbahnhofe (Administrations⸗

ebäude),

in Budapest bei der Ungar. allgem. Creditbank, in Triest bei den Herren Morpugo K Parente, in Frankfurt a. NM. bei den Serren M. A. von Rothschild & Sõhne, in Berlin bei Herrn S. Bleichröder, in Hamburg bei den Herren L. Behrens K Söhne, in Paris bei der Depot⸗Cassa der Gesellschaft, Rue Laffitte 17, ; . Denig,. in London bei den Herren R. M. Rothschild C Söhne, Kgl. Obergerichtsschreiber. in Mailand bei der Cassa di Risparmio.

2 in Geuf bei den Herren Lombard, Odier C Compagnie, in Lyon bei den Herren P. Galline C Comp. und Veuve Morin, Pons & Comp. Gegen die deponirten Aktien werden Depositenscheine und Legitimationskarten ausgefolgt, welch' letztere den Zutritt zur Generalversammlung gewähren.

Abwesende Aktionäre können sich mittelst schriftlicher Vollmacht durch einen anderen Aktionär vertreten lassen, der selbst das Recht der Theilnahme an der Generalversammlung hat. (Art. 23.)

Im Vertretungsfalle ist die auf der Liquidationskarte vorgedruckte Vollmacht auszufüllen, von dem Vollmachtgeber eigenhändig zu unterfertigen und spätestens am 2. Juli l. Jahres bei der Liguidatur der Gesellschaft in Wien (Südbahnhof) vorzuweisen, wobei bemerkt wird, daß nach Art. 25 der Statuten kein Aktionär mehr als 19 Stimmen aus eigenem Rechte und mehr als 20 Stimmen aus eigenem Rechte

und als Bevollmächtigter anderer stimmberechtigter Aktionäre in sich vereinigen kann. Wien, am 4. Juni 1881.

Der Verwaltungsrath.

Es soll den 17. Juni d. Is. im Deutschen Hause zu Peitz nachstehendes Holz aus der Ober⸗ sförsterei Tauer: 1) Belauf Kleinsee, Jag. 77, 79, 127, 219, 221 u. 222 56 rm Kiefern Scheit, 436 rm Kief. Knüppel, 658 rm Kief. Reisig I., Totalität 10? rm Eich. Scheit, 20 rm Eichen Knüppel, 15 rm Eichen Reisig J, 18 rm Kief. Scheit und 26 rm Kiefern Knüppel; 2) Belauf Großsee, Jag. 3 u. 81 88 rm Kief. Scheit, 10 rm. Kief. Knüppel, Jag. 129 302 rm Kiefern Scheit, Totalität 34 rm Kiefern Scheit, 136 rm Kiefern Knüppel; 3) Belauf Schönhöhe, Jag. 186, 223 u. 227 5 rm Kief. Scheit, 62 rm Kief. Knüppel, 10 rm Reisig J., 2812 rm Reisig III. (Stangenhausen), Jagen 249 u. 258 u. Totalität 782 rm Eichen Scheit, 125 rm Eichen Knüppel, 44 rm Eichen Reisig JI, 42 rm Kiefern Scheit, 25 rm Kiefern Knüppel, 5 rm Reisig J.; 4) Belauf Taner, Jag. 116 66 rm Reisig III. (Stangen⸗ haufen), Jag. 266 24 rm Kief. Scheit, 57 rm Kief Knüppel, 18rm Reisig J.; 5) Belauf Dolk, Jagen 105, 150, 151 u. 191 45 rm Kief. Scheit IIS erm Kief. Knüppel, 273 rm Reisig J., 280 rm Reis III.; 6] Belauf Dubrau, Jagen 198 180 rm Reisig III. (Stangenhaufen), im Wege der Lizi⸗ tation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung Vormittags um 10 . verkauft werden. Tauer, den 4 Juni 1881. Der Ober⸗

Vormittags 9 Uhr, vor⸗

icht erfüllt hat, . diesen Vertrag für auf— Beklagten zu verurtheilen,

Frankenthal, den 2. Juni 1881. Die Kgl. Landerichtsschreiberei:

9147 In Sachen des Kaufmanns S. J. Löwenthal zu wider die Ehefrau Maklers

eklagte zum öffentlich meistbietenden Verkaufe

J. das in Hardegsen an der Langenstraße sub Nr. 71 belegenen Wohnhauses mit Hof⸗ raum, Stall und Scheune (Nr. 57 Artikel 384, Blatt 8 Parzelle 67 der Gebäudesteuerrolle),

der in Hardegser Feldmark vor dem Wien⸗ berge zwischen Domainen-Fiskus einerseits, Heinrich Fischer, Oberamtmann Dangers, Ludwig und August Ebrecht andererseits unter Artikel 384 Kartenblatt 3 der Grund steuermutterrolle belegenen: 1 69 Ar 32 Q.⸗M. Acker (Parzelle 50), 2) 35 Ar 33 Q⸗M. Wiese (Parzelle 51), 35 1 Hekt. 08 Ar 53 O.⸗M. desgl. (Par⸗

zelle 148),

4) 7 Ar 96 Q.⸗M. und 71 Ar 68 Q.⸗M. Acker (Parzelle 49), rg .

rmin auf

Sonnabend, den 19. September 1881,

Nachmittags 5 Uhr,

tionen, der Dortmund⸗Soester Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen J. und II. Serie, der Düsseldorf⸗Elberfelder Prioritäts⸗Obligationen Lund II. Serie, der Aachen⸗ Düsseldorfer Prioritäts⸗Obligationen J., II. und III. Emission und der Ruhrort⸗Crefeld⸗ Kreis Glad⸗ bacher Prioritäts- Obligationen J., II. und III. Emis⸗ sion wird am Freitag den 1. Juli d. Is. von Vorm. 9 Uhr ab und an den folgenden Tagen in unserm Geschäftslokale hierselbst stattsinden. Elberfeld, den 4. Juni 1881. Königliche Eisenbahn⸗-Direktion.

National⸗HKypotheken⸗Credit⸗ 19353 Gesen schaft.

eingetragene Genossenschaft zu Stettin.

Die Einlösüng der am 1. Juli 1881 fälligen Zins⸗Coupons unserer Pfandbriefe erfolgt, außer bei den früher bekannt gemachten Bankhäusern,

vom 29. Juni d. J. ab in Berlin bei Herrn C. W. Schnoeckel jr., Schinkelplatz Nr. 5. in Stettin an unserer Casse, Große Wollweber⸗ straße Nr. 30. Ebendaselbst werden auch die neuen Fenn vom gleichen Tage ab gegen Einlieferung von

den zu verkaufenden Immobilien Eigenthums⸗ her“, lehnrechtliche, sideikommissarische Pfand⸗ Rechte, insbesondere Servi⸗

Verhältnisse zu den neuen Erwerberu der Immo⸗

Königliches Amtsgericht. gez. Erck. Beglaubigt: Meyer, Amtsger. Sekr.

Fl. vom Jahre 1862, Litt. C. Nr. 9336 u Jahre 1862, Litt. E. Nr. 4782 über AN * vom Jahre 1875, Litt. E. Nr. 1456 über 20 ½ vom Jahre 1875.

Die Inhaber dieser Werthpapiere werden aufge⸗ fordert, spätestens in dem vor Großh. Amtegericht

Freitag, den 1. Mai 1885.

184791

Zufolge Entscheidung des Ministeriums für Elsaß⸗ ji. M zrE 17 Lothringen, Justizabtheilung, vom 12. Mar dJ, Bergisch⸗Mãrkische Eisenbahn. wurde der Referendar Theodor Eypel zu Colmar

als Rechtsanwalt bei dem Kaiserlichen Landgerichte daselbst zugelassen. : Colmar, den 28. Mai 1851.

förster: Winkler.

19355

Talons kostenfrei ausgegeben. Stettin, im Juni 1831. Der Vorstand.

Redacteur: Riedel.

Berlin: Verlag der Gredition (Kefses) Druck: W. Elsner.

Ausloosung von Prioritäts⸗Obligationen.

Die Ausleosung der im Jahre 1881 zu amor— tisirenden Bergisch⸗Maäͤrkischen Prioritäts⸗Obli⸗ gationen J. und II. Serie, III. Serie 1. Emission

Vormittags 11 Uhr,

Kaiserliches Landgericht.

und Litt. B. IV., V., VII. und VIII. Serie, der Mühlinghaus.

Bergisch⸗Markischen Nordbahn ⸗Prioritäts⸗Obliga⸗

Fünf Beilagen

(einschließlich Börsen⸗Beilage)ᷓ (6861)

Genehmigung

mung zu ertheilen,

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 130.

Berlin, Dienstag, den 7. Juni

188.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Hamburg, 4. Juni. (H. Corr.) Der Senat hat an i j en nachstehenden Antrag, betreffend . 4 1 Reichsregierung über die Modalitäten des Anschlusses Hamburgs an das Deutsche Zollgebiet getroffenen Vereinbarung vom 25. Mai d. J., gelangen lassen.

Hamburg, den 3. Juni 1881.

achdem der Senat über den erfolgten Abschluß und den wesent⸗ . Inhalt der als Anlage 1 beigefügten Vereinbarung mit 3 gehörigem Nebenprotokoll Anlage 2 der Bürgerschast schon am 27. Mit. eine vorläufige Mittheilung gemacht hat, bringt er 26 Akienstücke nunmehr in ihrem Wortlaut zur Kenntniß und zwar m der Erklärung, daß er seinerseits bereit ist, die vorbehaltene Zustim · . 6 6 Bürgerschaft ihm ihr Einver⸗ andniß ausgesprochen haben wird. ; 2 . Bedentung der getroffenen Vereinbarung beruht vor Allem darin, daß dieselbe dazu bestimmt ist, für Hamburg eine Frage zum endgültigen Abschluß zu bringen, welche dauernd nicht mehr ungelöst bleiben kann. Die Frage der Stellung der ö städte zum Deutschen Zollverband, vor länger als einem halben Jal t hundert zuerst aufgeworfen, ist. seitdem zwar von Zeit zu . größeren Eeeignissen zurückgedrängt, bei jedem Schrltte aber, we cher auf dem langen endlich zur Begründung der dꝛutschen Einheit führen⸗ den Wege gethan wurde, ist fie stets mit gleicher Lebbaftigkeit wieher in den Vordergrund der öffentlichen Diskassien getreten. Diese im Laufe der Jahrzehnte unter ganz verschieden zn Verhãä ltnissen mehr sa ch wiederbolte Erörterung aber hat zu einer. Ausgleichung der ver ie denen Standpunkte nicht geführt. In unserer Mitte herrschi lber⸗ wiegend die aufrichtige Ueberzeugung, daß die auf der , Entwickelung beruhende Feeihafenstellung der beiden Hansestãd ö. en Interessen des Gesammtyvaterlandes nicht blos nicht schade. 3 sär die selben ebenso förderlich sei, wie für das Interesse der S . selbst. Dagegen muß die Thatsache anerkannt werden, daz von den denischen Regierungen und Vollsvertretungen nicht minder, wie 3. der öffentlichen Meinung des Inlandes die Frage gan err ifh en anter dem Gesichts punkt beurtheilt wird, daß die polttische f. auch die Einheit des Wirthschaftsgebiets, wenn nicht zur 5 setzung, so doch zur nothwendigen Folge haben müsse, daß daher . Finverleibung der Hansestädte in dasselbe nur eine Frage der Zei sein könne. ; ö. ; , n der That, wenn man Lie verschiedenen Pbasen im Zusam nen gane f ing welche diese Angelegenheit Jeit den Berathuntzen uber die Reichsverfassung von 1849 und über. die Bundes verfassung . I66 bis auf die neuesten varlamentarischen Verhandlungen . laufen hat, so wird man sich der Ueberzeugung nicht versch ießen können, daß die Freihafenstellung der Hansestädte in 8. icin Form einer nachhaltigen auf der Ueberztugung von ihrer No e J 3 und ingeren Berechtigung beruhenden Unterstützung außer ha ; der Städte selbst in Deutschland von leher nicht , un daß sie auch jetzt auf eine solche nicht zu rechnen hat. ö . der jüngsten Zeit von hiesigen Patrioten mit Geschick und I, unternommene Versuch, auf dem Wege einer fal ammen an gen . Darfiell ung unsere deutschen Mithücger davon zu iber eigen. ge ie jetzige Freibafenstellung der Städte in der That einem in Bedärsaiß entsprechen, hat nicht den gehofften Erfolg geha , Hoffnung, die Freihäfen in ihrer gegenwã rtigen Gestalt jema ð i eine organische Einrichtung des Deutschen Reiches geschützt zu . ö. würde hiernach eine vergibliche sein; viel mebr dürfen wir Gere. Einsicht nicht verschließen, daß die öffentliche Meinung in Deu 8 land den Eintritt der Hausestädte in die deuische Hirt elch lte gen g. schaft als eine Nothwendigkeit ansieht, und daß das zu einem 66 tigen Reiche geeinigte Deutschland am Wenigsten darauf i n haben würde, diese Auffassung früher oder später zur Geltung 4 beg e h ger Sachlage mußte schon die erste im Frůbjahr . . den Ser gt gelangte Anfrage der Reich regierung, ob sie in ü. ö . barer Frist auf den im Art. 34 der Ver fassung vorgeise e . J tag der Hansestädte werde rechnen er f , , , wohl unter gleichzeitiger aus führ icht Yar. ag e g ö. 1 j nsch he ersucht ge sich berti punktes, zu einer geme nschaftlichen ,, ch air il zu erklären. Die Neichsregierung scheint ö , , nn,. zu haben, daß dieser Weg auf die eine oder ä e wg r , Verstãndiaun⸗ hren werde, sie beantragte vielmehr im ri hlah . der zum irn f e enn, . un r Unterelbe in das Zollgebiet. r c m Ale g n; 6 Nothwendigkeit einer Verstãndigung [ ö in wäiteren Kreisen geltend und 2 m , en werden müsse, trat mehrfach derdorg Un a, n. 3 3 Handelskammer den Sengt Anfang Juni v. 6 miffarifche Verhandlungen, auf welche der Senat 1 2 2 Es n e sich n vn g e n. e,, ,,. weck der Klarstellunßz der Jur . . e liegenden Vereinbarung Brundlagen, deren Resultate bei ben der ee , vor berzegangenen Verhandlungen. . f 6 green f mation ker diesfeitigen Berollmächt ten gele 9 a . wurde auch die Frage der Weschrän kung en nn. n auf einen ungleich engeren Venrk in den Kere mr ls dle Idee des verkleinerten rz ien, Scl en ach 8m d Wesse der Realisirung begteif⸗ baseng, wenn auch über die Art un ei er, =/ r oder weniger uaklare Vorstellungen laue . * rerbreiteten, später auch in offenllichen een. flonen wiederhelt zum Ausdruck gekommenen Ansicht dazu bestimmt, e e ösen. ĩ . ö 2. ve. 3er , . ier n r,, r. e Fälle erforder ei, diet zu er. ,, Haare tanz! a ern nnr ich wie vor frei bewegen könnten, lag bin dan , inzuleltenden Ver ung 11 2 4 stis⸗ würdet. Eine Gewißbeit wurde in ir chung erst gewonnen in Folge einer Reihe von . . Besprechun gen, welche gegen Ende des rorigen . 2 , , des hlestgen Hauptjollamtes it ] : k 93 * ine gleichzeitige mn ebm, me. 4 regulalive durch verschiedene Jateressengrur pen 364 : 9 93 i ö 6 x * 83 r 43 6 die Jol. ab en , dae e , der O nrhaban der Regulatide bebandlung auf die Weöfürchruang vor *, 4 r. durch eine mit den Bedürfnifsen des n to e e en, vertraue Verwaltung zurückm ahren seien un m . ĩ eine gründliche Reviston disser Resulettze ee, . r der 264 1 2 13 1 6, selen. Der Senat gewann hiern n i . ĩ eber nuznng, daß die jweile unerlä v 2. y . C6 Verhandlungen die Uebertragung der Zoll

verwaltung an Hamburgiscke Bebörden sei. Erst als auch dieses ern tz in . Aussicht stand, glaubte der Senat des Z il. punkt gekommen, den Versuch einer Verständigung mit der Reichs iern u machen. . renie gig r r f. stand dem Senat das verfassungs mäßige Recht zu, die dajn erforderlichen Verhandlungen sofort einzuleiten und, unter Vorbehalt der Milgenehmigung der Bürgerschaft zum Abschluß zu führen. Der Senat hat es aber vorgezogen schkon vor dem Beginn ber Verhandlungen die Bürgerschaft Durch seinen Antrag rom 385. März d. J. von seiner Absicht in Kenntniß zu sezen und um Grnchuung von Vertrauengmännern zu ersuchen. Nach Kenntniß. nahme von dem ganzen vorliegenden Material bat die große Mehr⸗ zahl der Vertrausnsmänner der Einleitung derienigen Verhandlungen fich justimmig erklärt, deren Endresultat die Vereinbarung vom Mai d. J. ist. ; . ! ö beruhte ersichtlich auf der Erwägung, daß in dem Konflikt kollidirender Interessen, wie ein solcher in der Freihafenfrage in mehr als einer Richtung sich geltend macht, den für das Wohl des ganzen Gemeinwesens verantwortlichen Geralten nur erübrigt, sich auf diesenige Seite zu stellen, auf welcher sie . überwiegend größeren Inieressen erblicken. Daß i. so lange 3 Frage als eine innere Hamburgische betrachtet werden konnte, 9 Seilen der unveränderten Erhaltung des jttzigen im Jahre 10e begründeten Zustandes lagen, wird schwerlich bestcitten werden. Seit. dem aber der Zollanschluß der Hansestädte seitens der Reichs regie ung für eine hervorragende Frage des Deutschen Reichinteresses erklãrt und seitens der verbündeten Regierungen zu that vlichen , dungen übergegangen war, mußte für Hamburg das Bedürfniß, mi dem Reiche sich in dauerndes Einvernehmen zu setzen, als das größere, das beherrschende Jateresse in den Vordergrund . Wenn die unveränderte Erhaltung der zur Zeit nac thatsächlich be⸗ stehenden Gesammtbheit unserer Handels- und Verk. erh ltaisfe schon selt den Bescblüssen des Bundes raths wegen der Ein oꝛrleibung Altona vnd der Unterelbe ausgeschlossen ist, wenn weitete in un ere Verhältniffe tief einschneidende Beschlüßsse in derselben c , n n der Vorbereitung begriffen sind, so sorderte nach der Ansicht e Senats die pflichimẽ hi; Fürsorge für Hamburgs ganze Zukunft g/ bleterisch, die neuen Gestastungen sich nicht voll ziehen zu laffen, 6. den Versuch zu machen, ö. 6 . Anschlußfrage eine dauernde Verständigung mit dem Reiche zu finden. . ö. ,, , dieses Versuches liegt nur mehr vor. Die 5 ständigung ist im Wesentlichen auf der Grundlag⸗ vollogen, welche der Senat in Aussicht genommen und den Vertrauens männern im Vorgäas mitgethelli hat. Der Senat ift überdies der Ansicht, daß . Verständigung unter günstigeren oder auch nur gleich günstigen e⸗ dingungen, wie sie unt jetzt geboten wer hen, weder früher zu . gewesen wäre, noch späterr zu erreichen sein wärde. Er hält ö . die Eitheilung der vorbehaltenen Zustimmung für durchaus ge . und zweifelt nicht, daß anch die Bürger schaft , ,, 1 wägung der Gefammtlaze sich die ser Auffassung anschlie ßen ö. ö. Allerdings wird diese Eätschließung. nicht auf einer 956 3 schätzung der Schwierigkeiten beruhen dürfen welche behufs 6. führung des Anschlusses noch zu überwinden sein wer en und . wenig wird sie gestützt werden können auf eine Ver ng e augenblicklich noch bestebꝛaden Zustandes wit dem . ; . kürzeren oder längeren Uebergange periode vorautsichtlich ein * . 3. Vie den Ausschlag gebende Erwägung wird vic ne hr mur . 6 fönnen, ob bei dem getroffenen Abkommen die Eebenkin ere ien unseret Stadt dauernd gewahrt, ob die Modalitãten unter denen . Anschluß erfolgen wird, geeignet. sind, die Aufrechthaltung der Handelsstellung Hamburgs in Wesentlichen zu sichern. ö ö Daß dies in der That der Fall, wird in den , D. xz die einzelnen Bestimmungen der Vereinbarung und des Ne , . kollz sich anschließenden Erläuterungen näher zu begründen 6 . Senah bält die Frage im Allgemeinen dadurch füt en tschie en, . Die Reichsregierung auf den rollstänzigen Anschluß, bei wel cem 96 der Schiffs verkehr und der große Waarer handel den rn, . kontrollen zu unterwerfen gewesen wäre, verzichtet und zu er ö lassung der Zollverwaltung an Hamburg, obaleich n, . . fungsmäßigen Anspruch in dieler Benehung nicht anerkennt, si . reit erkläct hat. Der Besitz eines, wenn auch rn ,,. ö. hafenbenrks, welcher nach wie vor die freie Bewegung ö 6 und Waaren und die Fortexister; der Grpoꝛtiadasttie det. ö gad: leistes und eine Zollberwaltung, wel he Te ure bterh tung . shunlichst erleichterten Verbindung dieses Freiha en sgczirls 2 d Zoll zebiet zu ihren amtiichen Pflichten zu eben baden . ä Feiden durch das Gntgezeagtommen der Reichsregierung ver 2 hig gesicherten Zugeständnisse werden boffentlich ausreichen. * e. ö ir . ö ban is e n er , enen ge bh n i heri she zu erhalten, währe der ein h . . Julande rorautstctlich die Wirkung baben wird, für die dennoch n, , durch dle Eröffnung ; en Beziehungen iu entschadigen. ; man e een n, rn. anzuerkennea sein, daß sẽr 1 ee r Sicherung des verbleibenden Freihasens, au weiche 2 mit Recht das größte Gewicht gelegt n g n , 65 gewonnen ist. Wäbrend Nie gegenwartige sielda e 2 . * ü im Art. 34, deten Beendigzng von dem eigen: aa. d , , , , bejeichnet worden ist. wird der nunm⸗ r ela en gr: i 1ernde Einrichtung anerkannt und dem Art an er l nen nr f . die Wuakung beigelegt, daß die Feeibafen. berech iigung des 9 13 nn, nn er weder aufgehoben noch eingeschraatt werder 2 biz ner gletung und der Bunbdesrath bei Genebmigung, die ,,. m en Bind te 9 1 6 inrichtung erkeanen werden, ie . ö mit 2 . ö, n, verstanden erklären können, weil nnd 0 ; 3 hschafizgemeinschaft eintritt. er Hamburgs in die dentsche Wirth ,, n, r. r, * 6 Valcrlande mebr Fuftemdang geen die Oansestäst., e, W, w und mehr um sich zu greifen deo bie. 2 das ae g wandeln, wal für und seibstoerständlich vos hobem dre n f tyräise e der Natur der Sache. daß eine gleichmãaßig Eur e k Betreff der seinen gen gi ien * 63 1 troffen werden konnte. Selb e n de 4 2 6 gemachten Gesichte vunkte, daß die en Materie der durch Vedfrfaiß und Erfahrung zu e Beschlußfassung deg in, an, . . fönne, bandtlt ez sich bler im Wesentlichen. arbelien, die unter allen Umständen ien ite f 3. waren. Dagegen sind in dieset *r bung n *. n Zusscherungen in die Wereinbargun ü n= ehe e, m. un die allgemeine Ri tung des srenll ee rr al nl n e r fabtrne und der in 97 9 w Reolsion der Regulatise, um dieselben den örtl chen Ver * und den kesonderen irn de, enen e r , ge g e e weisel übrig lassen, sondern en k,, a durchgesprochen; die elben m . er n n julãssi anerkannt, und & ist aus we se des

Rebenpratokollz die Befürwortung derselben bel den brorstebenden

Verbandlungen im Bundesrath von der Reichsregierung übernommen orden. ö Auch für die Erhaltung des unbehinderten Durchgangs der See schiffe durch das Zollgebiet der Unterelbe ist es gelungen, außerbalb der Vereinbarung noch werthvolle Zusicherungen zu erwirken. Nach⸗ dem es nämlich aus allgemeinen Gründen abgelehnt war, die in Aussicht genommene Einrichtung der Zollflagge und Zollleuhhte zum Gegenstand einer vertragsmäßigen Festellung zu machen, hat der Herr Reichskanzler auf das an ihn gerichtete Schreiben Anlage 3 die in Anlage 4 beigelegte Antwort ertheilt, welche allerdings durchaus geeignet ist, etwaige in der fraglichen Richtung bestehende Be⸗ sürchtungen ebenfalls zu beseitigen, indem diz. vom Bundes rath genehmigte Anordnung der Zollflagge und Leuchte ausdrücklich als eine dauernd ins Auge gefaßte Einrichtung bezeichnet wird, welche im Falle erforderlicher Aenderung nur durch eine gleichwerthige Ein⸗ richtung nach vorgängiger Benachrichtigung des Senat ersetz werden solle, um demselben e n , ö geben, 6. n Tn. Ansichten orschläge rechtzeitig zur Vertretung zu bringen. .

3. 3 , Bestimmungen der Vereinbarung ist das Folgende zu bemerken.

Zu Nr. 1, Frei hafenbezirk.

Die Theilung der engbewohnten Stadt selbst in eine Zollstadt und eine g feet erweist sich schon au3z zoll technischen Gründen als undurchführbar. Diese Möglichkelt ist schoa dadurch 36. geschlossen, daß wenigstens der der Grenze näher belegen Theil, . ersteren den Kontrollen im Grenzbentrt zu unterwerfen sein ö mit welchen jeder größere und lebhaftere Ver kehr j 6. Ez war alfo das Augenmerk darauf zu richten, unter Anschluß . Stadt selbst, far den Schiffsverkehr, den Großhandel und ö. . beiden in enger Verbindung steheaden, vorzugswelse für . . arbeitenden Industriezweige einen ausreichend großen Freiha . zu reserviren. Um die sen Bezirk nicht in ö ö. ähnliche Theile zu zersplittern, sondern den völlig freien Ber . nicht nur zwischen Schiff und Speicher im Freige bien, ö . zwischen den verschiedenen Häfen und Schiff aliegeylätzen un erhalten, war die Vorderelbe vor Hamburg in das Freigebiet ,,. Hieraus ergiebt sich die Nottwendigkeit, eine aut reichen de inn gon. sebiet verbleibende Wasserverbindung zwischen der, sei . 36 Landungsbrücke in St, Pauli, sei es bis zu einer, zwischen ei. ö. der Alfonaer Grenze belegenen Linie dem Zollgebiet zun hene. en Unterelbe einerseits' und der Stadt, dem Hammerbrook und 3. ber Elbe andererseits herzustellen. Zu diesem Zwecl wird bis zur . baumbrücke von der Elbe eine zum Zollgebiet gehörige . abzutrennen sein, welche in einer Breite von etwa 60 n ö der Vorsetzen sich erstreckt und von dem Nederha er ʒollsi 6 gegrenzt wird. An dieselbe wird sich die , , , . . . tiefung eines zusammenbängenden bis zum DQherbafen 3. . Flethzuges, für welchen sich drei verschiedene Richtungen dar . kad ar diese die Verbreiterung des Oberhafenkanals, zoalcher Re Verbindung mit der Oberelhe herstellt, anzusch ließen , 6. Folge einer derartigen Dis position wird nicht , , . . Verkehr mit der Stadt selkst in ungehinderte, von n, . , Pefreite Verbindung treten, sondern auch der niedere a ö. J. 3 wird diefe Verbindung, wie sie zur Zeit besteht, beba ien, un 3 werden die bedenklichen Verkehrkstöruagen vermieden. r * ö die Errichtung einer Elbgrenze bei Alion a, . e. . schriebene Einrichtung für den gesammien niederelbeschen Lokalverke im Gefolge haben würde. . ö im 16. eest ile Begrenzung des aus zuschelden den , n. welcher in der auf der Kanzlei der Bürgerschaft niedere Iten en darch zwei verschiedene Linien angedeutet ist, wird im n, 1. bang mit den sonst erforderlichen Bauten und Anlgzen den 3 stand der Beschlußaabme von Senat und Bürgerschaft u ö iiden haben, welche sich feiner Zeit über einen vorläusige. . verständigen haben werden. Allerdings würde dee rn, gegen die Stadt durch die Quailinie gebildet n,, r,. Zinie war aber voransgesetzt, daß auch die jetzige Zo , n . lage in ein Freigebict zur Lagerung anslandischer 5 . zuwandeln. fein werde. Dieser Antrag ist indeß prin zipte len; n der Unzulässigkeit einer mitten im Sollcebiet gelegene, rr . enclape' entnommenen Bedenken begrgngt, und . als Erla 1 weiterung des zusammenhängenden Feeiba fender 6. n, ,,, . der an die Quaianlagen uamittelbat sich anf biieß n . und Häuserkompler- vereinbart worden. ie Gatscheid ö, ,,. welcher Theil zu diefem Zwecke erforderlich und anne dr g, , wird, kann erst nach vollständiger Alarst lung der in 26 3 fommenden zoll⸗ und bautechnischen, orie , , a . fiaanziellen Gesichtz punkte erfolgen. Für lest mußte. i,, bie Entsckeidung bierüber, sowie über die gendue Lin: , bei St. Pauli Hamturg , , in,,

ird ver Natur der Sache nach mit der BHellltzhung de, re * zusammenfallen; die in das Ni br nr oel ,. 24. genommene Bestimmung, daß die ber glich Erkan 1 2 zug des Zollanschlusses abjugeben sei. hät des ga dn rm nnn keutung, dan die diesseitige Gatscheidung in keiner Weise uderstuts

* 8 * . . ; ; 9 . im Innern des Freihasenbeꝛirls und mit * Zollauf lande von ee en erf n. g , n, Dungig ganz in digberiger Weise funktigniten, und lol, dem.. 3 den Sreritionegeschäft die völlig freie 31 * wegung erhalten bleiben. Für die Abfertigung 2 1 sitirenden, sondern zur Lagerung in der Sladt es ö 6 wird durch Errichtung gin gender Zollah fer gan e fte ßen e * Haupteingãngen Sorge zu tragen sein. Abges: hen . . , Bahnbösen für den weiteren Verlan 1 ;

n n n, an der Kehrwiederseite und im w Zollstellen auf Ponton fur den Schulenoerkehr. e t= an Jollgebände für den von den Quals ausgehenden Wal

z ab: die Abferiti zu errichten sein. Näbere Aufführungen darüber, wie die Abfertigung

8 delegenen Sveichern

i Stellen und auf den in der Stadt belegenen Spe ̃ wur fe —— die thunlichste fernere Rabbar ed ng der letzteren eiazurichten sein wird, wer en zu Nr. 3—ͤ gegeben werde grebafer- zz ergibt sich aug der Bestimmang de funffineg d . benltis mit Nothwendigkeit, . ö e mn, 28 Vobnzwecken und der Betrieb des ö pia fe, l i n überlassen werden kann. Räcksi en. der debt dn rn . deen lar e rn nr k . 8 gegen. Die Vereinbarung escran - * * 3 .

ini dlätze aufzustellen, und wird e * 82 Kea eig. e sein, di: erforderlichen Detail voꝛschtisten 2 Nr. 1 der Verelnbarung aufgenommene Scluß. sa . rl bekf d der Jeũ verein · Niederlage in 3 X Bedeutung bis zum erfolgenden Aaschluß an das 6 . 38 Dbgleich die sodann eintretende Umwandlung 6 3 ein Frelgebiet für aueländische Wagren ibre Vortbeile baben wurde 7 st doch nicht zu verkennen, daß zander je r Moglichkeit, die jeßt i i ren, e wehe r rr .

nach erfolgtem Anschluß ein stwellen dor,

n , n, ,. dazu beltragen wird., die Sah ies aten der Lasführnng des Anschlusses in sofern zu erleichtern, alg die anderen