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würden? Redner bemängelte schließlich die Art der Zusammen⸗ se ung des letzteren und kam zu dem Schlusse, daß der— selbe den Charakter eines Nebenvarlaments annehmen werde, seine Gutachten lediglich den Wünschen der Ressort⸗Minister accomodiren werde. Der Abg. Frhr. von Schorlemer (Alst) theilte diese Befürchtungen um so weniger, als der Volkswirthschaftsrath ja nicht durch Gesetz, sondern durch, Verordnung geschaffen werden solle. Er befürwortete die Kreirung einer solchen Körperschaft, damit Landwirthschaft und Handwerk eine bessere Vertretung ihrer Interessen erlangten, als bisher. Der Abg. von Bennigsen wies darauf hin, daß die wirthschaftlichen Interessen⸗ gruppen, insbesondere die Landwirthschaft vollkommen aus⸗ reichend im Reichstage vertreten seien, so daß es dazu einer besonderen Körperschaft nicht bedürfe, Ueberdies habe der Reichstag den Vorzug, daß er als politischer Körper einen Ausgleich der verschiedenen Interessen viel leichter finden werde als eine Körperschaft, deren Mitglieder ausschließlich den Zweck haben, bestimmte wirthschaftliche Interessen zu ver⸗ treten. Hierzu komme, daß auch die beste Zusammensetzung des Volkswirthschaftsrathes nicht geeignet sei, in technischen Fragen ein maßgebendes Urtheil zu ermöglichen. Unter den 126 Mitgliedern würden immer höchstens 2ö sein, welche sür eine bestimmte Frage so sachverständig seien, daß ihr Ur— theil Anspruch auf Beruͤcksichtigung habe; bei der Ahstimmung würde also die große Majorität eine maßgebende Sachkennt⸗ niß nicht besitzen. Viel besser sei es deshalb, die Regierung berufe zu ihrer Information von Fall zu Fall geeignete Sach⸗ verständige. Der Reichstag werde gern bereit sein, hierzu die erforderlichen Mittel zu bewilligen.
Bei Schluß des Blattes ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister von Boetticher das Wort.
— Die ihrem Inhalte nach bereits vor einigen Tagen mitgetheilte Verfügung über die Aenderung des russischen Einfuhrzolls auf Jute und Jutefabrikate hat fol⸗ genden Wortlaut:
Laut des am 19. Mai 1881 Allerhöchst bestätigten und ur Ausführung befohlenen Gutachtens des Reichsraths ist olgendes beschlossen worden:
2. Von Jute, welche in Gemäßheit des Art. 24 pet. 2 des Zolltarifs zur zollfreien Einfuhr gestattet worden, soll in Zukunft ein Zoll von 40 Kop. pro Pud erhoben werden.
b. Der Art. 195 des Zolltarifs soll wie folgt ULauten: „Jute⸗ und Leinwandsäcke, sowie grobe Sack⸗ und Verpackungs⸗ gewebe aus Jute — vom Pud 2 Rubel.“
Anmerkung: Fußteppiche (Läufer) aus Jute⸗, Manilla⸗ hanf und dergleichen Stoffen werden bei der Einfuhr laut dem Art. 195 mit Zuschlag von 50 Proz. zu dem durch diesen Artikel festgesetzten Zoll verzollt.
Die oben gedachten neuen Zölle sollen vom 1. Juni (a. St.) 1881 ab in Kraft treten ohne 9 des durch das am 16. Dezember 1880 allerhöchst bestätigte Gutachten des Reichsraths festgesetzten 10prozentigen Zollzuschlags.
— Die Bestimmung des Allgemeinen Landrechts, §. 230, Th. II., Tit. 2, daß zur Entlassung einer Tochter aus der väterlichen Gewalt eine ausdrückliche Erklärung des Vaters erforderlich ist, findet, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, 1. Hülfssenats, vom 6. Mai d. J., nur auf großjährige, nicht aber auf minderjährige Töchter Anwendung. Diese scheiden nur durch Heirath aus der väterlichen Gewalt. Die ausdrückliche Entlassungserklärung des Vaters gegen seine minderjährige Tochter ist demnach wirkungslos und übt ins— besondere keine Wirkung auf den später eintretenden Zeit⸗ punkt der Großjährigkeit aus. Andererseits genügt zur Ent⸗ lassung einer großjährigen Tochter aus der väterlichen Ge⸗ walt die ausdrückliche Erklärung des Vaters, ohne daß dabei die Beobachtung einer bestimmten Form der Erklärung er— forderlich ist.
— Der General⸗Feldmarschall Graf von Moltke, Chef des Generalstabes der Armee, welcher sich Ende vorigen Monats nach Creisau bei Schweidnitz begeben hatte, ist auf einige Tage zu den Reichstagssitzungen hier wieder eingetroffen.
Baden. Karlsruhe, 9. Juni. (W. T. B.) Der Großherzog und die Großherzogin mit der Prin⸗ zessin Victoria und dem Prinzen Ludwig haben sich — 86 66 an ͤ ,. nach der Insel
ainau begeben. Der Erbgroßherzog ist Nachmittags nach Potsdam zurückgereist. . th ;
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 8. Juni. (Dr. J.) Der Großherzog hat sich gestern für einige Tage nach Jena begeben und wohnte dort der Generalversammlung des thüringischen Fischereivereins bei. Aus den Ver⸗ handlungen derselben geht hervor, daß die Pflege der Fisch- zucht in recht gedeihlicher Weise betrieben wird. Der Verein ist erst seit kurzer Zeit thätig, doch macht seine Wirksamkeit sich bereits bestens geltend.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 8. Juni. EEls.⸗ Lothr. Ztg) Im Bezirk Ober-Elsaß sind n , Elsaß⸗-Lothringen gebürtige Beamte angestellt: a. Verwaltung des Innern: Von 7 Regierungs⸗Räthen 1 El⸗ saß Lothringer, von 10 Negierungssekretariatsbeamten 1, von 7 Anwärtern für den Sekretariatsdienst 4, von 6 Regie⸗ rungskanzlisten 1, von 4 Kanzleidienern 1, von 2 Hülfs⸗ boten 2, von 6 Kreiskanzlisten 38, von 6 Kreisboten 4, von 5 Kreisärzten 4, von 6 Kreisthierärzten 5, von 3 Po— lizeisekretariatsbeamten 1, von 2 Polizeidirektionskanzlisten 1, von 58 Schutzmännern 18, von 69 Gefängnißaufsehern 33, von 2 Hülfgaufsehern 2, von 4 Gefängnißaufseherinnen 3, von 6 Gesängnißhülssaufseherinnen 2, von 3 Gefängnißärzten 1, von 9 Gesängnißgeistlichen 9, von 5 Gesängniß— lehrern 4, von 6 Bauschreibern 2, von 35 Wegemeistern 9, von 5 technischen Assistenten und Bauführern 1, von 4 Wiesenbaumeistern 1, von 1 Kanalaufseher 1, von 8 Kulturhülfsbeamten 3, von 2 Eichmeistern 1, von 17 Se⸗ minar⸗ und Präparandenanstaltslehrern 6, von 2 Seminar⸗ r,. 1, von 1 Seminarökonomen 1. b. Forstabthei⸗ ung: von 3 Sekretariatsbeamten 1, von 1 Kanzleibeamten Lxvon 1 Hülfsboten 1, von 40 2 Förstern 30, von 4 Jersshulseaus ehern 2, von 9 Forstwegeaufsehern 9. . Verwaltung er direkten Steuern: von 50 Steuerempfängern 11, von 9 Anwärtern für den Steuerempfangs⸗ und Sekretariatsdienst 1 Steuerboten und Hülsssteuerboten 10, von 2 Kassen⸗ Wir schließen hieran die folgende Haupt⸗Zusammenstellung: Von 5656 Beamten der . ö * 1. 3 tober vorigen Jahres 1565 Elsaß Lothringer, genau 27,67 Proz.
auf 118 Beamte des Ministeriums und des Statthalter⸗ 1 . auf 1767 Beamte in der Verwal⸗ tung des Innern, Kultus und Unterricht = Ministe⸗ rial⸗Abtheilung (. auf 641 Beamte der Justizverwal⸗ tung — Ministerial⸗Ab⸗ theilung IꝛIJJ. auf 24857 Beamte der Verwaltung der Finanzen und Do⸗ mänen — Ministerial⸗ Abtheilung III... auf 693 Beamte 1der Verwaltung für Gewerbe, Landwirth⸗ schaft und öffentliche Ar⸗ beiten — Ministerial⸗Ab⸗ theilung III. 364 ö
Zusammen . . 1665 Elsaß⸗Lothringer. . Die genaue Ziffer der gegen wärtig Seitens der General⸗ Direktion der Reichs- Eisenbahnen angestellten Elsaß⸗-Lothringer werden wir demnächst nachtragen. Einstweilen möge genügen, daß seit dem letzten Nachweise vom 31. Dezember 1877 die Zahl bedeutend zugenommen hat, da neben eivilversorgungsberech⸗ tigten Militärpersonen ausschließlich nur noch Laondeseingeborene zur Einstellung gelangt sind. Nach dem Status vom 31. Dezem⸗ ber 1877 waren beschäftigt in der Betriebs verwaltung: a. Von 4712 Beamten und Hülfsbeamten 1507 Elsaß⸗Lothringer, b. von 5585 ständigen Arbeitern 3003, und c, von 596 Frauen 408 Elsaß⸗Lothringer, zusammen von 10 893 Angestellten 4918 Landeseingeborene. In der Bauverwaltung a. von 175 Be⸗ amten und Hülfsbeamten deren 8, b. von 131 Arbeitern 87, zusammen von 306 Angestellten 95 Elsaß⸗Lothringer. Im Ganzen von 11199 Angestellten der Reichs-Eisenbahnen 56ls Elsaß⸗Lothringer.
8 Elsaß⸗Lothringer,
Oesterreich⸗Angarn. Wien, 9. Juni. (W. T. B.) Das „Armee⸗-Verordnungsblatt“ publizirt eine Cir⸗ kularverordnung, nach welcher der Kaiser mittels Entschließung vom 8. Mai d. J. die Einführung von 12⸗, 15⸗ und 18 Centimeter⸗Belagerungsgeschützen aus Stahl— bronze genehmigt hat.
Das Reichs⸗Gesetzblatt veröffentlicht das Gesetz vom 7. Juni 1881, betreffend die Feststellung der Grundsteuer⸗ Hauptsumme, die für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder vom 1. Januar 1881 ab auf die Dauer von 15 Jahren mit siebenunddreißig Millionen fünf— hunderttausend Gulden festgesetzt ist.
— 10. Juni. (W. T. B.) Die „Wiener Zeitung“ publizirt das Budget und das , pro 1881.
Prag, 9. Juni. (Pr. Ztg.) Gestern kurz vor i / Uhr Abends verließ der Kronprinz die Hofburg, um die Illumination der Stadt Prag fi besichtigen. Dem offenen Hoswagen, in welchem Sr. Kaiserlichen Hoheit der Oberst-Hofsmeister Graf Bombelles zur Seite saß, fuhren im ersten Wagen der Bürger⸗ meister Skramlik, im zweiten Wagen der Statthalter Baron Weber voran,. Im vierten Wagen befanden sich die beiden Ad⸗ jutanten des Kronprinzen ö im fünften Wagen . Se. Eminenz der Kardinal⸗-Erzbischof Fürst zu Schwarzenberg. Im ersten Burghofe und vor der Burg hatte das Publikum ein dichtes Spalier gebildet; begeisterte Hoch- und Slavarufe erschollen, als Se. Kaiserliche Hoheit den Wagen bestieg, und begleiteten den Kronprinzen auf der ganzen Fahrt. Höchstderselbe fuhr durch die Spornergasse über den Kleinseitner Ring, durch die Brücken⸗ gasse über die Karlsbrücke, durch die große und kleine Karlsgasse, über den Altstädter Ring, dort um die Marienstatue herum, sodann durch die Zeltnergasse und den Pulverthurm, über den Graben auf den Wenzelsplatz bis zur Heinrichsgasse, weiter wieder den Wenzelsplatz hinab durch die Obstgasse und die Ferdinandsstraße über den Qugi und die Karlsbrücke durch die Spornergasse zurück und langte gegen 9 Uhr wieder in der Hofburg an. Se. Kaiserliche Hoheit äußerte sich höchst anerkennend über die Schönheit der Illumination
Großbritannien und Irland. London, g9. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des . er⸗ klärte auf eine Anfrage, Churchills der Staatssekretär des Innern, Har court: die Meldungen der Zeitungen über die Vorgänge in Skull, Skibberen und Bally⸗ debole seien übertrieben, seit gestern sei an diesen Orten über⸗ haupt nichts Ernstes vorgekommen. Im Fortgange der Sitzung wurde mit 77 gegen 49 Stimmen ein An—⸗ trag Monk Ss angenommen, in welchem das Bedauern des Hauses über den reaktionären Charakter des neuen französischen Zolltarifs ausgesprochen und erklärt wird, daß kein Handels vertrag mit Frank— reich befriedigen könne, der nicht durch weitere Ermäßigung der Zölle auf die Entwickelung der Handelsbeziehungen beider Länder abziele. Bei der Berathung des Monkschen Antrags erklärte der Unter⸗Staatssekretär Dilke: er bedauere, das Haus unter den obwaltenden Umständen auffordern zu müssen, den Monkschen Antrag nicht anzunehmen; er billige den Wortlaut des Antrags sast vollständig, aber die Unterhand⸗ lungen mit Frankreich seien doch jetzt im Gange. Falls die Unterhandlungen eine billige Aussicht auf Ersolg bieten sollten, werde es nöthig sein, die provisorische Verlängerung des alten Handelsvertrags zu verlangen.
Liverpool, 10. Juni. (W. T. B.) Heute Morgen ist man einem Versuche, das hiesige Rathhaus mittelst Schießpulver in die Luft zu sprengen, 2 die Spur ge⸗ kommen. Einer der Eingänge des Gebäudes ist beschädigt. Zwei Personen, die mit Revolvern hewaffnet waren, wurden an, ,
ork, 19. Juni. (W. T. B.) In Folge einer auf der Rennbahn entstandenen Störung der erh. Ruhe har 9 hier ein bis in die Nacht hinein dauernder Straßen⸗ ampf zwischen der olizei und einer großen Volksmenge statt. Auf beiden Seiten sind viele n.
verwundet; eine große Anzahl von Personen i err, g zah Personen ist verhaftet
Frankreich. Paris, 9. Juni. (W. T. B.) Der Senat berieth heute den von Bardoux beantragten, * der Deputirtenkammer genehmigten Gesetzentwurf, betreffend die Listenwahl. Millaud und 1. befürworteten die Listenwahl, Jouin und Waddington sprachen sich gegen die⸗
Davon entfielen:
selbe aus. Das Ministerium enthielt sich jeder teinungs⸗
148 gegen 114 Stimmen, auf die Einzelberathung der Arti des Gesetzentwurfs nicht einzugehen. z hren . 2 n der Kriegs⸗Minister eine ; entarkreditforderung von 14 Millio die , ne 6 . 6 — 10. Juni. (W. T. B.) Die Morgenzeitun besprechen den gestrigen Be schluß des ann, ber en den Gesetzentwurf über die Listenwahl. Die „République française“ räumt die Niederlage, welche ihre Partei er— litten habe, ein, stellt einen Vergleich zwischen dem 9. Juni und dem 16. Mai an und erklärt: die Beziehungen zwischen den beiden parlamentarischen Versammlungen begännen eigen⸗ thümlich gespannte zu werden. Die allgemeinen Wahlen, welchen eine lebhafte Agitation vorhergehe, würden gegen den Senat aut⸗ fallen, wenn sie dem Listenskrutinium günstig seien. Das genannte Organ sagt weiter: Wir sind nicht entmuthigt und treten wie⸗ der in die Freiheit der Aktion ein, von welcher wir Gebrauch zu machen wissen werden. — Die Blätter der gemäßigten Fraktionen erklären, daß die Frage an ihren natürlichen . ter, den Wahlkörper, zurückverwiesen sei. Die Blätter der . und Monarchisten behaupten, die gestrige Ab⸗ timmung des Senats mache der Diktatur Gambettas ein Ende. Aus Tunis wird unter dem 10. d. M. gemeldet: Der französische Generalkonsul Roustan hat dem Bey sein Beglaubigun gs schreiben als französischer Minister⸗ resident in Tunis überreicht. Der Bey hat ein Dekret unter— zeichnet, durch welches Roustan mit der Wahrnehmung aller Beziehungen zwischen der tunesischen Regierung und den Ver— tretern fremder Mächte in Tunis beauftragt wird.
Spanien. Madrid, 9. Juni. (W. T. B.) Unte dem Vorsitze des Königs fand heute eine . statt, in welchem beschlossen wurde, daß das Dekret über die Auflösung der Cortes zwischen dem 20. und 25. d. publizirt werden solle. Ein weiteres Dekret wird dann den
Termin für die Neuwahlen und die Ei Lan n ern festschen h ie Einberufung der neuen
Türkei. Konstantinopel, 10. Juni. (W. T. B Der neue englische Botschafter, Lord Caf er?) trifft erst am nächsten Mittwoch hier ein. — Bezüglich der Regelung der Su dost grenze Montenegros verlautet: die Pforte sei geneigt, die Podgoritza beherrschende Position an Montenegro abzutreten, lehne aber eine weitere Gebiets⸗ abtretung am Skutari⸗See ab. Der türkische Delegirte für
die Grenzregulirung, Bedry Bey, begi i 66 g g y Bey, begiebt sich morgen nach
Rumänien. Bukarest, 9. Juni. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat die ö einer . wirthschaftlichen Kreditanstalt in Erwägung genom— men. — Der frühere Minister⸗Präsident Joan Bratiano
hat aus Gesundheitsrücksichten sein Mandat als Senatsmitglied niedergelegt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 10. Juni W. T. B.) Die „Agenge Russe“ bemerkt bezüglich der Kommission zur Berathung der Frage wegen des Los⸗ kaufens der Bauern; die Zusammensetzung derselben aus 3. Ministern und 12 Vertretern der Zemstwo beweise, daß die Regierung sich in , keineswegs die Majorität habe bewahren wollen. — Privattelegrammen zufolge hätten in Charkow Ruhrstörungen stattgefunden; eine Bestätigung . ö U bis e n. nicht eingetroffen. ist dagegen, daß in mehreren Städten der Provin Feuersbrünste stattgefunden haben. 6 6
Schweden und Norwegen. Christiania, 4. Juni . ( 5 . (Hamb, Corr.) Das Storthing hat beschlossen, an Stelle der bestehenden, die politische Wahlberechtigung betref⸗ . Bestimmungen des Grundgesetzes die folgenden etzen: Wahlberechtigt ist jeder norwegische Bürger, welcher das fünf⸗ undzwanzigste Jahr zurückgelegt hat, im 3 seit fünf . sässig ist, und entweder 15 Beamter ist oder gewesen ist; auf dem Lande registrirten Grund besitzt, oder solchen auf langere Zeit als fünf Jahre gepachtet, oder auch während fünf nach einander folgen—⸗ den Jahren bewirthschaftet hat und noch damit fortfährt; 3) in Fin⸗ marken während fünf Jahren „Privilegirter“ (Besitzer von Län— dereien deren Grund und Boden der Krone gehört) gewesen und noch ist; 4) Bürger einer Stadt ist oder in solcher oder einem Flecken ein Haus im Werthe von wenigstens 600 Kr. besitzt; ) für das letzte Jahr direkte Steuer an den Staat oder die Kommune nach tarirtem Einkommen von wenigstens 5909 Kr. auf dem Lande und 800 Kr. in Städten oder Flecken bezahlt hat, zur Zeit der Wahl während eines Jahres festen Wohnsitz in dem Wahlkreise ge⸗ y. hat und nicht niedere Dienste im Haushalte eines AÄnderen ver— richtet. Der letzte Punkt (5) ist der neue Zusatz im Grundgese betreffend die politische Wahlberechtigung. Derselbe 494 daher dem Könige zur Genehmigung vorgelegt werden.
Dänemark. Kopenhagen, 4. Juni. amb. Corr. Das Folkething hat heute in dritter 8 . im Großen und Ganzen in der Fassung angenommen, die es von dem Thinge vor seiner Auflösung in dritter Lefung er⸗ halten hatte. Die einzige bemerkenswerthe Aenderung ist be⸗ trefft der Theuerungszulage vorgenommen worden. Das auf⸗ gelöste Folkething hatte nämlich die Theuerungsvorlage voll⸗ ständig abgelehnt, da weder der Regierungsantrag, die Zu⸗ lage für Gehalte bis zu 4100 Kr. noch der Antrag der Radi⸗ kalen, dieselbe für solche bis zu 2500 Kr. zu gewähren, die Majorität erhielt. Dieses Mal stimmten auch die Moderaten für den radikalen Antrag, jedoch bemerkte der Führer der⸗ selben, Graf Holstein Ledreborg, schon bei der zweiten Lesung, daß die Partei gleich wie vor der Auflösung gegen jegliche Auflösung stimmen werde, falls der jetzt vom Folkething ate Veschluß vom Landsthing verworfen werde. Es fragt ich zunächst, wie das Landsthing, das am kommenden Donnerstag in die Verathung des Budgets eintritt, sich zu den Beschlüssen des Folkethings stellen wird. Das Landsthing wird ohne Zweisel sehr rasch die Budgetberathung erledigen, so daß der gemeinsame Budgetausschuß schon in nächster Woche zum Zwecke einer Verständigung zwischen beiden Things und zwischen letzteren und der Regierung zusammentreten wird. Die diesbezüglichen Verhandlungen werden entscheidend sein; der Schwerpunkt der diesmaligen Budgetberathung liegt somit im gemeinsamen Ausschuß. Der Standpunkt der Regierung ist bekannt: die Regierung wird, daran ist nicht zu zweifeln, abermals zur Auflöͤsung der Folkethings schreiten, falls die beiden Things sich nicht unter einander verständigen, d. h. wenn nicht die oppositionelle Majorität des Folkethings in den wichtigsten Differenzpunkten nachgiebt, denn das Landsthing
äußerung. Der Senat beschloß in geheimer Abstimmung mit
wird schwerlich zu Vereinbarungen die Hand bieten, die der Regierung nicht genehm sind. oi ;
Neichstags⸗ Angelegenheiten.
Anlagen zum Handelsvertrage zwischen Deutschland und Oesterreich. Anlage A.
Erleichterungen im Grenzverkehr.
I) Auf Landgütern oder Grundbesitzungen, welche von der Zoll⸗ grenze der beiderseitigen Gebietstheile durchschnitten sind, dürfen das dazugehörige Wirthschaftsvieh und Wirthschaftsgeräthe, die Aussaat zum dortigen Feldbau, dann die auf. denselben gewonnenen Erzeugnisse des Ackerbaues und der Viehzucht bei der Beförderung von den Orten ihrer Hervorbringung nach den zu ihrer Verwahrung bestimmten Ge⸗ bäuden und Räumen von einem Zollgebiete auf. das andere an den durch die Verwendung oder Bestimmung im Wirthschaftsbetriebe an— gezeigten natürlichen Uebergangspunkten zollfrei gebracht werden.
2) Die Grenzbewohner, welche im jenseitigen Grenzbezirke eigene oder gepachtete Aecker und Wiesen zu bestellen, oder dort, jedoch in der Nähe ihres Wohnortes, sonst eine Feldarbeit zu verrichten haben, genießen Zollfreiheit in Betreff der Aussaat zum Anbau der erwähn⸗ fen Grundstücke und der von denselben weggeführten Fechsung an Feldfrüchten und Getreide in Garben, dann in Betreff des Arheits⸗ viehes und der Arbeitsgeräthschaften für die landwirthschaftlichen Verrichtungen.
Rach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse und der zu verrichten⸗ den Arbeiten kann der Grenzübertritt auch auf Nebenwegen unter Beobachtung der diesfalls zu bestimmenden Vorsichtsmaßregeln dann geschehen, wenn die Rückkehr noch an demselben Tage erfolgt.
3) Die nachbenannten Gegenstände dürfen im gegenseitigen Ver⸗ kehr der Grenzbezirke, wo die örtlichen Verhältnisse dies wünschens⸗ werth und zuläffig erscheinen lassen, unter dienlichen Vorsichten auch auf Nebenwegen zollfrei ein⸗ oder austreten: ö
Ausgelaugte oder Auswurfsasche zum Düngen, Bausand (ge⸗ meiner) und Kieselsteine; Bäume, Sträucher und andere lebende Pflanzen oder Gewächse zum Verpflanzen, sowie auch eingesetzt in Töpfe oder Kübel, insoweit die allgemeinen Bestimmungen zur Verhinderung der Einschleppung schädlicher Insekten nicht entgegenftehen; Besen von Weiden, Birken und dergleichen; Bienenstöcke mit lebenden Bienen; Dünger, thierischer; Feuer⸗ schwamm, roher; Flachs und Hanf in Wurzeln; Gras; Moos; Binfen; Futterkräuter; Waldstreu; Heu, Stroh und Häcker⸗ sing; Milch; Schmirgel und Trippel in Stücken; Thon und Töpfererde, gemeine; Torf und Moorerde. ;
4) Vieh, das auf Weiden getrieben wird oder von denselben zu⸗ rückkehrt, ebenso Vieh, welches zur Stallfütterung ein- oder ausgeführt wird, kann, wenn die Identität sichergestellt ist, zollfrei über die Zoll⸗ sinie' ein! und austreten. Auch die Erzeugnisse von solchem Vieh, als: Milch, Butter, Käse, Wolle, und das in der Zwischenzeit zuge⸗ wachsene junge Vieh dürfen in einer der Stückzahl, des Viehes und der Weidezeit angemessenen Menge zollfrei zurückgeführt werden.
Soweit die örtlichen Verhältnisse es erfordern, ist die Ueber⸗
schreitung der Grenze auf Nebenwegen unter Beobachtung der dies⸗ falls zu bestimmenden lokalen Vorsichtsmaßregeln auch dann zulässig, , es sich um eine längere Weidezeit im jenseitigen Grenzbezirke zandelt. I) Die beiderseitigen Grenzbewohner sind, wenn sie Getreide, Del⸗ samen, Hanf, Lein, Holz, Lohe und andere dergleichen landwirthschaftliche Gegenstände zum Vermahlen, Stampfen, Schneiden, Reiben u. s. w. auf Mühlen in den jenseitigen Grenzbezirk bringen und im verarbei⸗ teten Zuftande wieder zurückführen, von jeder Zollabgabe befreit.
Auch wird hierbei gestattet, Ausnahmen von dem regelmäßigen Zollverfahren, wenn berücksichtigungswerthe örtliche Verhältnisse dafür sprechen, unker Substituirung anderer, den Umständen angemessener Modalitäten zum Schutze gegen Zollumgehungen zu bewilligen. Die Mengen der Erzeugnisse, welche an Stelle der Rohstoffe wieder ein⸗ gebracht werden dürfen, beziehungsweise wieder ausgeführt werden müfssen, sind nach Erforderniß von den beiderseitigen Zollverwaltungen einvernehmlich angemessen festzusetzen. .
6) Die gegenseitige Zollfreiheit soll sich ferner erstrecken auf alle Säcke und Gefäße, worin landwirthschaftliche Erzeugnisse, als z. B. Getreide und andere Feldfrüchte, Gips, Kalk, Getränke oder Flüssig⸗ feiten anderer Gattung und sonst im Grenzverkehr vorkommende Gegenstände, in das Nachbarland gebracht werden und die von dort leer auf dem nämlichen Wege wieder zurückgelangen. ⸗
7) Die bestehenden Erleichterungen in dem Verkehr zwischen den Bewohnern der beiderseitigen Grenzbezirke in Bezug auf Gegenstände shres eigenen Bedarfs zur Reparatur oder sonst einer handwerks⸗ mäßigen Bearbeitung, welcher die häusliche Lohnarbeit gleich zu halten ist, werden aufrecht erhalten.
8) Bei den bestehenden sonstigen Erleichterungen, Förmlichkeiten und Kontrolen im Grenzverkehr behält es sein Bewenden.
(Schluß in der Ersten Beilage.)
Dem Reichstage ist die am 30. Mai 1881 zu Berlin unter zeichnete Nebereinkunft zwischen Deutschland und Bel⸗ gien wegen weiterer Regelung der gegenseitigen Handelsbeziehungen zur verfassungsmäßigen Beschlußnghme vorgelegt worden. Die Ueber⸗ einkunft lautet in der deutschen Sprache: ;
Die Kaiserlich deutsche Regierung und die Königlich belgische Re⸗ gierung haben zum Zwecke einer Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Belgien nachstehende Uebereinkunft ge⸗
troffen: Artikel 1.
Der Handelsvertrag vom 22. Mai 1865, welcher auf Grund der Uebercinkunft vom 22. April 1880 für die Zeit bis 30. Juni 1881 in Kraft erhalten worden ist, bleibt in Geltung bis zum Ablauf eines Jahres, von dem Tage ab, an welchem der eine oder der andere der ohen bertragschließenden Theile denselben gekündigt hat, .
Es herrscht darüber Einverständniß, daß diese Verlängerung sich nicht auf die bereits außer Kraft gesetzten Bestimmungen in den Artikeln 7 und 8 des Vertrages erstreckt.
Artikel 2.
Die gegenwärtige Uebereinkunft soll ratifizirt werden und die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in Berlin ausgetauscht werden.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten im Namen ihrer Re⸗ gierungen vorstehende Uebereinkunft in doppelter Ausfertigung unter⸗ zeichnet und ihre Siegel beigedrückt, ö
So geschehen zu Berlin, den 30. Mai 1851.
(L. 8.) Limburg⸗Stirum. (L. 8.) Nothomb. Den kschrift.
Mit dem 30. Juni 1851 erlischt die zwischen Deutschland und Belgien am 22. April 1880. in Berlin abgeschlossene Ueber⸗ einkunft wegen der weiteren provisorischen Regelung der gegenseitigen Handelsbeziehungen, ö.
Rachdem die Handelsbeziehungen zu Oesterreich⸗Ungarn und der Schweiz durch neue Vertrage geregelt worden sind, ist es an⸗ gejeigt erschlenen und entsprach gleichmäßig. den. Wünschen der Königlich belgischen Regierung, auch für die Handels⸗ beziehungen ju Belgien eine vertragsmäßige Grundlage fortbestehen zu lassen. Da feine Veranlassung vorliegt, in den Bedingungen, auf welchen das Uebereinkommen vom 22. April 1880 beruht, eine Aende⸗ rung eintreten zu lassen, so empfiehlt es sich, den Handels vertrag vom 22. Mal 1865 mit Ausschluß der bereits früher außer Kraft gesetzten Artikel 7 und 8 mit der Maßgabe in Wirksamkeit zu erhalten, daß einem jeden der beiden vertragschließenden Theile jederzeit eine ein⸗ jährige Kündigung freisteht. —
In diesem Sinne ist mit der Königlich belgischen Regierung die nebereinkunft vom 30. Mai d. J. vereinbart worden.
Berlin, den 9. Juni 1881.
Statistische Nachrichten. Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin 6 bei den hiefigen Standes äm tern in der Woche vom 29. Mai is inkl. 4. Juni cr. zur Anmeldung gekommen: 262 Eheschließungen, 785 Lebendgeborene, 33 Todtgeborene, 570 Sterbefãlle.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Unser Vaterland, in Wort und Bild geschildert von einem Verein der bedeutendsten Schriftsteller und Künstler Deutsch— lands und Oesterreichs. Neue Serie: Küstenfahrten an der Rord- und Ostsee, geschildert von Edmund Höfer u. A. illustrirt von Gustav Schönleber u. A., Verlag von Gebrüder Kröner in Stuttgart. Vollständig in 22 Lieferungen zu je 1 50 3. — Von diesem oft empfohlenen Prachtwerke sind bis jetzt 11 Lieferungen erschienen. In den beiden letzten Lieferungen führt uns Edmund Höfer in fesselnder Darstellung an der nordfriesischen Küste entlang nach Sylt und Flensburg und dann nach Kiel. Der gewandte Griffel Schönlebers, welcher ihn auf der malerischen Wanderung begleitet, hat die charakteristischen landschaftlichen Contouren der Kliffe und Haiden von Sylt, Blicke auf Flensburg, Glücksburg, von den Düppeler Schanzen und der Windmühle auf Broacker und Sonderburg, An⸗ sichten von Kiel und seinem Hafen festgehalten, während J. Gehrts sich die geschichtliche und kulturgeschichtliche Illu⸗— stration des Textes mit gleichem Glücke angelegen sein ließ. Außer diefen Textbildern sind die beiden letzten Lieferungen mit fol— enden größeren Holzschnitt-Kunstblättern ausgestattet, welche vor= läufig ohne Beziehung zum Texte in bunter Reihe beigefügt werden: Fischerdorf Ellerbeck, von G. Schönleber; Neustadter Fischerboote, von demselben; Im Fürstenstuhl der Schloßkirche zu Gottorf, von J. Gehrts; Hünengrab auf der Lüneburger Haide, von E. Bracht; Kiefernwald am Kurischen Haff, von G. Schönleber; Am Wasserthor in Wismar, von demselben. Land⸗ und Forstwirthschaft. Ueber die Ernteausfichten in den Vereinigten Staaten wird der „New-⸗Yorker Hdls.⸗„Itg.“ aus Chicago unterm 35. d. M. geschrieben: In Folge der guͤnstigen Witterung in den setztverflossenen vier Wochen hat man mit der Bestellung der Felder im Westen tüchtige Fortschritte gemacht, und in ungefähr einer Woche wird man mit dem Einheimsen der frühen Sorten des Winterweizens beginnen können. Aus Illinois lauten die Nachrichten, wenigstens was den Stand des Winterweizens anbetrifft, fortgesetzt ungünstig, da außer der schlechten Witterung, namentlich im mittleren Illinois, auch die Infekten beträchtlichen Schaden unter demselben angerichtet haben und sich die Farmer veranlaßt gesehen, einen großen Theil der mit Winterweizen bestellten Felder wieder umzupflügen und mit Mais anzupflanzen. Wie es heißt, soll man höchstens eine halbe Winter⸗ weizenernte erwarten können, dagegen steht der Mais gut und sollen auch die Aussichten auf eine gute Kartoffelernte gün⸗ stig sein. Die aus Jowa vorliegenden offiziellen Mittheilungen über die Ernteaussichten lauten recht ermuthigend. In Ohio, Indiana, Kentucky und West-Virginia berechnet man, auf Grundlage Ferschiedener aus diesen Staaten in Cincinnati eingetroffenen Be⸗ richten, daß der Winterweizen in diesem Jahre einen um 15 Co ge— ringeren Ertrag als voriges Jahr ergeben wird. Andererseits lassen die aus den Winterweizen-Gegenden jenseits des Mississippi, ein⸗ schließlich California und Oregon, sowie aus Michigan vorliegenden Berichte auf eine volle Durchschnittsernte dieser Getreidegrt schließen. Die Ernteaussichten in Kanfas werden in den neuesten Berichten als im Ganzen recht zufriedenstellend geschildert. Der Winterweizen hat im Durchschnitt vielleicht 0 0 durch Insektenschaden und Frost ge⸗ litten, doch ist an vielen Stellen der durch letzteren Umstand verursachte Verlust durch zeitigen warmen Regen und dadurch verursachtes üppiges Wachsthum wieder aufgewogen worden, doch wird die Ernte wohl (inen vollen Monat später stattfinden. Andere Felder, die mehr gelitten, sind, wie in Illinois, umgepflügt und mit Hafer und Mais bestellt worden; letzterer geht in Folge des warmen Wetters und des häufigen Regenfalles rasch auf. Die Obsternte, wird voraussichtlich sehr gut ausfallen. Allerdings sind die. Obstbäume verhältnißmäßig noch fehr jung, hängen jedoch voller Blüthen und angesetzter Früchte. Aus einigen Eounties in Missouri sind ebenfalls Klagen über den Schaden eingelaufen, welchen die Insekten unter dem Winterweizen an⸗ gerichtet haben und wird derselbe wohl einen geringeren Ertrag liefern, als man ursprünglich antizipirt hatte, in manchen Gegenden wahrscheinlich nur eine halbe Ernte. Die Berichte aus Arkansas, namentlich vom Innern dieses Staates, lauten keineswegs erfreulich. Anhaltender Regenfall hat das Bestellen, der Felder unterbrochen und verzögert, und ist der Stand der Saaten kein besonders guter, zudem haben sich in vielen Gegenden Insekten eingestellt, die namentlich auf den Baumwollfeldern großen Schaden angerichtet haben. In Minnesota ist in allen nördlichen und westlichen Counties ein größeres Areal mit Weizen bestellt worden und ist nur in einigen wenigen Counties im Südosten des Staates eine Abnahme zu verzeichnen. Viele Farmer, welche nicht zur Zeit mit der Bestellung ihrer Felder für eine Weizengussaat fertig werden konnten, haben ein größeres Areal mit Hafer, Mais und Fachs be⸗ stellt. Nach einer Schätzung des Sekretärs des „Omaha Board of Trade“ wird die diesjährige Getreideernte in Nebraska, wenn nicht noch besondere Umstände eintreten, etwa 105 000 099 Bushel betragen, volle 30a mehr als im vorigen Jahre. Der Ertrag der Weizen⸗ ernte wird auf 16000 000 Bushel veranschlagt, eine Zunahme von „0 oso im Vergleich mit dem Vorjahre. Gewerbe und Handel.
Soeben erschien in der Haude u. Spenerschen Buchhand⸗— lung (F. Weidling) hierselbst die zweite Lieferung von Sa⸗ lings Börsen⸗Jahrbuch 1881382 (Fortsetzung von Salings Börfenpapieren), bearbeitet von W. L. Hertslet, (reis 2 6) Die erste Lieferung dieses für Alle, die sich für Börsengeschäfte interessiren, befonders empfehlenswerthen Buches haben wir bereits in Rr. 106 des „R. u. St. A.“ besprochen. Die zweite Lieferung enthält in derselben Uebersichtlichkeit: die sämmtlichen Banken: I) die Reichsbank, 2) die übrigen Notenbanken, 3) die Hypotheken⸗ banken, zugleich mit Angaben betreffs der von ihnen ausgegebenen Hppotheken⸗ resp. Pfandbriefe, 4) die Maklerbanken, ) die anderen Banken, welche zu keiner dieser Kategorien speziell gehören, 6) siquidirende Banken, 7) Banken in Kenkurs,
Breslau, J. Juni. (W. T. B) Wollmarkt. Das Ge⸗ schäft blieb Vormittags schleppend; später entwickelte sich ein größerer Verkehr, jedoch nicht lebhaft. Die Käufer waren zurückhaltend. Die inländischen Fabrikanten waren sehr thätig; von Ausländern waren namentlich Franzosen und Engländer zahlreich, Schweden fehlen, auch Rheinländer werden theilweise vermißt. Etwa die Hälfte der Zufuhr, 23 60 Ctr., ist verkauft. Der Markt, wird vermuthlich heute noch nicht beendet. Der Lagerverkehr ist gering.
— (Später. Bis Nachmittags waren bei größerer Lebhaftigkeit des Verkehrs und in Folge Entgegenkommens der Verkäufer “/ der Zuführen geräumt. Ju den bedeutendsten Käufern gehörte ein russi⸗ sches Fabrikhaus und ein russischer Großhändler.
— 10. Juni. (W. T. B.) Gestern Abend waren 7 der Zu⸗ fuhren verkauft, der Rest ist heute Vormittag verkauft worden. Ver Preisabschlag war derselbe wie gestern. Der Markt gilt als beendet.
Wien, 9g. Juni. (W. T. B). Der Generglrath der osterreichisch⸗ ungarischen Bank setzte, wie die Presse meldet, die Halbjahrs⸗Dividende auf 17 Fl. fest.
Brüffel, 9. Juni. (W. T. B. Die Nationalbank hat den Diskont von 4 auf 3! *½ herabgesetzt.
Tondon, J. Juni. (W. T. B.) In der gestrigen Woll; auktion wurden bei lebhafter Stimmung die letzten Preise fest
behauptet. Verkehrs⸗Anstalten.
Triest, 9. Juni. (W. T. B.) Der Llovddampfer Espero“ ist heute Nachmittag aus Konstantinopel hier ange— kommen. ö ;
Plymouth, 9. Juni. (W. T. B. Der Hamburger Po st⸗ dam p fer . Vandalia ; ist hier eingetrosfen. ö
Rew⸗VJork, J. Juni. (W. T. B Der Hamburger
Postdampfer „Herder! ist hier eingetroffen.
Berlin, 10. Juni 1881.
Zur Hebung des deutschen Ausfuhrhandels.
Moskau, April 1851.
Auf der alljährlich im Monat Februar vom 1. bis zum 20. alten Stils) in Kiew stattfindenden Messe (. Kiewer Kon- trakte“) werden die meisten der für die landwirthschaftlichen Industriezweige, speziell Zuckerfabriken, Brennereien ꝛc. be⸗ stimmten Maschinen Lieferungen abgeschlossen. Man kann annehmen, daß dort in der kurzen Zeit von wenigen Tagen, auf welche der Hauptverkehr sich konzentrirt, mehr als 75 Proz. der Geschäfte des ganzen Jahres ihren Abschluß finden, wenn auch schon lange vorher mühsam an deren Einleitung ge⸗ arbeitet worden sein mag.
Ebenso werden gleichzeitig die im Vorjahre geschlossenen Geschäfte geordnet, die noch ausstehenden Forderungen Seitens der Zucker⸗-Industriellen, der Gutsbesitzer ꝛc. berichtigt und die Angelder auf neue Bestellungen gezahlt.
Es ist nämlich seit Jahren Usance, ein Drittel bei Er⸗ theilung der Aufträge anzuzahlen, das zweite Drittel bei Empfang der Waaren durch den Spediteur einkassiren zu lassen, das letzte Drittel aher bei den nächsten Kontrakten in Kiew einzukassiren, so daß für diesen Restbetrag, wenn die Lieferung im Juli-August stattfindet, ein Kredit von 6—7 Mo⸗ naten usancemäßig zugestanden wird, meistens gegen Wechsel, bei guten Kunden auch sehr oft ohne solche.
In früheren Jahren, d. h. Ende der fünfziger und An⸗ fangs der sechziger Jahre, lag nun der größte Theil der Liefe— rungen dieser Branchen in den Händen der deutschen In⸗ dustrie. Damals waren die oben erwähnten. Usancen noch nicht so eingebürgert, wie heute. « Man bestand damals und konnte bei der noch nicht so starken Konkurrenz bestehen — auf halber Anzahlung und Ausgleichung der anderen Hälfte vor Uebergang über die Landesgrenze. Anfangs der sechziger Jahre fing die österreichische Maschinenindustrie an, festen Fuß in Rußland zu fassen. Die Aehnlichkeit der beiderseitigen Steuerverhältnisse, die theil⸗ weise dadurch bedingte Aehnlichkeit in vielen Einrichtungen erleichterte den böhmischen Maschinenfabrikanten den Absatz. Mehr aber als alles Andere that der Umstand, daß sich die⸗ selben ganz besonders coulant zeigten und kredit— würdigen Kunden bereitwilligst den mit der Zeit zur Usance gewordenen Kredit zugestanden.
Die deutschen Fabrikanten fügten sich dagegen den sich allmählich umgestaltenden Verhältnissen nicht in gleichem Maße, sondern hielten energisch fest an ihren strammen Zah⸗ lungsmodalitäten, während Engländer und Franzosen sich eher nachgiebig erwiesen.
So sehen wir von Jahr zu Jahr im Süden bei den ge⸗ nannten Branchen den Absatz der deutschen Maschinen kleiner werden, das Terrain mehr und mehr in den Händen der böhmischen Maschinenindustrie.
Und doch könnten nach Qualität und Preis ihrer Fabrikate die deutschen Industriellen mit je der anderen Nation mindestens ebenbürtig konkurriren; sie sind sogar in der Lage, der Industrie ihrer Nachbarländer völlig den Rang abzulaufen, wenn sie nur eben in Bezug auf den Absatz dasselbe Verständniß der Verhältnisse entwickeln woll— ten, wie bezüglich der Fabrikation ihrer Maschinen.
Gegen althergebrachte Usancen kämpft man um so ver⸗
eblicher, als man dreist behaupten darf, der gute russische
Fabrikant bekommt heute genau denjenigen Kredit, den er haben will, giebt ihn nicht der eine Lieferant, so geben ihn ohne Weiteres zehn andere.
Dem schlechten Kunden aber, oder dem als Chikaneur bekannten, giebt man hier ebensowenig Kredit, wie man ihm solchen in Deutschland oder Oesterreich gewährt.
Den guten Fabrikanten aber beleidigt man, wenn man ihn ohne Weiteres mit der schlechten nach einer und derselben Schablone behandelt, der Verkehr ist meistens schon gleich bei der Stellung der strammen Zahlungsbedingungen beendet; zu einem Abschluß kommt es kaum.
So ist man mit der Zeit dahin gekommen, daß nahezu alle guten Kundschaften in den erwähnten Branchen ihren Bedarf von Oesterreich beziehen, und daß an dem ver⸗ bleibenden, minder guten Reste die deutsche Industrie die traurigen Erfahrungen macht, die sie beständig zum Festhalten an den strammen Bedingungen veranlaßt. Sie kommt eben aus diesem cireulus vitiosus nicht heraus.
Ein zweiter Grund des Zurückbleibens der deutschen Industrie für genannte Branchen auf dem russischen Markt liegt in der völlig verkehrten Art, wie der Absatz an— gestrebt wird.
Wer den russischen Kunden kennt, wird wissen, daß man bei demselben fast nie etwas durch Cirkulare, Inserate, Kor⸗ respondenzen oder vereinzelte Besuche von Reisenden erreicht. Dazu gehört längere, persönliche Bekanntschaft, Ueber⸗ winden des gegen jeden Fremden gehegten, leider oft be⸗ rechtigten Mißtrauens, Gewinnen des persönlichen Ver⸗ trauens; dazu gehört Anwesenheit im Lande, Kenntniß von Land und Leuten, häufiger Verkehr, öftere Besuche im Laufe des Jahres und vor der Messe.
Das macht man aber nicht mit einigen Rubeln, ebensowenig ohne alle und jede Repräsentation, das kostet Zeit, Mühe und Vorauslagen! Und dann darf man hier nie die Geduld verlieren; selten kommt ein Abschluß schnell zu Stande. ;
Diese Verhältnisse haben nur die böhmischen Fabri⸗ kanten schnell begriffen und seit Jahren entsprechend ge⸗ handelt. .
Dadurch haben sie Erfolge und ihren großen Umsatz erreicht, der selbst in schlechten deen bei der Mehrzahl zwischen 50 000 und 300 000 Rubel sich bewegt, bei einzelnen über 500 000 Rubel stieg. .
So findet man in Kiew seit Jahren stabile, gut dotirte technische Buüreaux der Firmen Breitfeld, Dauek u. Co. in Prag, Emil Skoda in Pilsen, f denen in den letzten Jahren ᷣ— Kiew resp. Moskau noch stabile, dotirte Repräsentanzen der Firmen Märky, Bromowely u. Schultz in 1 „Ruston u. Co. in Prag, Bolzano, Tedesco u. Cg. in Schlan und Prag, (Ceska Morawska in Prag, Nobach u. Fritze in Prag, Friedrich Wannieck in Brünn gekommen sind.
Alles, was die deutsche Maschinenindustrie diesen wohl dotirten und gut eingeführten technischen Vertretungen entgegenstellt, sind in den genannten Branchen kaufmän⸗ nische Vertretungen für einige allerdings vorzügliche Spezialitäten, bei den Kiewer Kontrakten einige Reisende, die nahezu fremd und ohne Vorarbeit in den Geschäftstrubel
hineinkommen, der beendet ist, ehe sich die Betreffenden nur etwas orientirt haben.