e, nm , , ,,.
f. Es wird ausdrücklich anerkannt, daß durch die Zusammen⸗ legung der gegenüberliegenden Zollämter wohl eine thunliche Gleich⸗ zeitigkeit der beiderseitigen Amtshandlungen, nicht aber eine regel⸗ mäßige Abfertigungsgemeinschaft beabsichtigt sei, daß demnach, ab⸗ gesehen von Fallen außergewöhnlichen Verkehrsandranges und den hierfür von den beiderseitigen Zollverwaltungen einvernehmlich zu er⸗ lassenden Instruktionen, jedes der beiden Aemter nur die ihm als Ein- oder Ausgangsamt seines Staates obliegenden Funktionen zu vollziehen, an den gleichen Funktionen des anderen Amtes aber sich nicht zu betheiligen habe.
g. Die gegenwärtig bestehenden Verabredungen:
zur Regelung der Verhältnisse der Beamten und Angestellten der auf das Gebiet des Nachbarstaates verlegten Zollämter,
über das Verhalten der Beamten und Angestellten der beiderseitigen Zollschutzwachen in ihrem Verkehr zu den Beamten und An⸗ gestellten der Wachanstalten des Nachbarstaates,
über die Unterbringung der auf das Gebiet des einen Staates ver— legten Aemter des anderen Staates und die hierfür anzurech— nenden Miethzinse,
über die Kosten der Reinigung und Heizung der zusammengelegten Aemter,
über die Errichtung, Erhaltung, Beleuchtung, das Schließen und Oeffnen der Schlagbäume bei den zusammengelegten Aemtern,
über die Rechte und Pflichten der Beamten der auf das Gebiet des Nachbarstaates verlegten Zollämter, denen Wohnungen in dem Staatsgebäude des letzteren eingeräumt worden, ;
über die Zollabfertigungen an Sonn- und Feiertagen, endlich.
über die gegenseitige Zollbefreiung für fertige Beamten-Uniform⸗ und Armaturstücke
werden hierdurch aufrecht erhalten.
Der Grenzpassantendienst wird von jedem der vertragschließenden Theile nach den in seinem Gebiete diesfalls bestehenden Vorschriften und mit Rücksicht auf die besonderen Vereinbarungen gehandhabt werden.
Zu Artikel 10 des Vertrages und zum Zollkartell.
der ihm von dem Grenzzollamte des Ausgangsstaates mitgetheilten Abfertigungspapiere bei der betreffenden Post der Ladeliste, welches Amt des Ausgangsstaates die Ausgangsabfertigung vorgenommen hat, sowie in welchem Register und unter welcher Nummer desselben die Waare dort eingetragen ist. Es würde also z. B. bei einer nach Wien bestimmten Waarenpost, welche mit Begleitschein nach Breslau gekommen und dort zum Ausgange über Oderberg abgefertigt ist, das österreichische Grenzzollamt zu Oderberg, welches die Waaren im An— sageverfahren nach Wien abläßt, auf Grund des ihm von dem preußi⸗ schen Grenzzollamte zu Oderberg mitgetheilten Begleitscheins in der Ladeliste bei der betreffenden Post bemerken:
„Im gebundenen Verkehre von Breslau, Begleitschein
Empfangsregister Nr. . . .“
Damit aber auch das Ausgangs⸗Abfertigungsamt sofort beim Rück⸗ empfange der von dem Grenzzollamte des Eingangsstaates für die Anmeldung bescheinigten Abfertigungspapiere erfährt, welches Amt des Eingangsstaates die zollgesetzliche Eingangsabfertigung vornimmt, so giebt das Grenzzollamt des Eingangsstaates die Anmeldungsbescheini⸗ gung über die von ihm im Ansageverfahren auf ein Amt im Innern abgelassenen Waaren dahin:
„Durch Ladungsliste Nr. . . . angemeldet und mit Ansage⸗ zettel Nr. ... abgelassen.“
Bei zusammengelegten Zollämtern, welche einen erheblichen Eisen— bahnverkehr abzufertigen haben, soll es jedoch genügen, daß die Ein— gangsämter die Uebernahme der unverabgabten Waaren durch den Abdruck des Amtsstempels in den Abfertigungspapieren des anderen Theiles bestätigen.
c. Bei dem Postverkehre, es mag die Beförderung der Güter mittelst der gewöhnlichen Postwagen oder mittelst der Eisenbahn er⸗ folgen, besorgt das Grenzzollamt des Ausgangsstaates die Ausgangs— abfertigung der im gebundenen Verkehr übergehenden Waaren. Der zu prüfende Verschluß bleibt an den einzelnen Poststücken, und be— scheinigt das Grenzausgangsamt dies auf der für das Grenzeingangs— amt bestimmten Waarenerklärung unter Beidrückung des Amtssiegels mit den Worten:
freiung der auf Eisenbahnen transirenden Güter und Postsendungen von der zollamtlichen Rexision die Ausführung einer solchen Revision nicht ausgeschlossen sein soll, wenn Anzeigen oder begründete Ver—⸗ muthungen einer beabsichtigten Zollübertretung vorliegen.
4 Die Zollabfertigung des gegenseitigen Eisenbahnverkehrs soll wie bisher, nach den in der Beilage C. des Vollzugsprotokolls zum Vertrage vom 11. April 1865 ersichtlichen Bestimmungen erfolgen Dabei sollen die zwischen Oesterreich⸗Ungarn und den betreffenden deutschen Staaten bestehenden Erleichterungen des Eisenbahnverkehrs sofern sie weiter gehen als die erwähnten Bestimmungen, noch ferner aufrecht bleiben. Ebenso sollen die in der Beilage PD. (Vollzugs⸗ protokoll 1865) ersichtlichen Vorschriften über die Anwendung des Schiffsverschlusses auch ferner in Kraft bleiben.
Zu Artikel 19 des Vertrages.
1 Was den Meß- und Marktverkehr anbelangt, so hat man sich über die Form der Legitimation, welche von den Angehörigen des an⸗ deren Theiles, die der im ersten Absatze des Artikels 19 ausgespro⸗ chenen Begünstigung theilhaftig werden wollen, beizubringen ist, (nach Inhalt der Anlage C.) verständigt. Zur Ausstellung dieser Legiti mation sollen die nachstehend unter 2 genannten Behörden be— fugt ein,
2) Diejenigen Gewerbetreibenden, welche in dem Gebiete des an— deren vertragschließenden Theiles Waarenankäufe machen oder Waaren— bestellungen suchen wollen, sollen hierzu abgabenfrei auf Grund von Gewerbe⸗Legitimationskarten zugelassen werden, welche von den Be— hörden des Heimathslandes ausgefertigt sind.
Die Ausfertigung dieser Karten soll nach dem (unter D. anlie—- genden) Muster erfolgen.
Sie geschieht durch diejenigen Behörden, denen die Ertheilung von Paßkarten nach den gegenwärtig bestehenden Uebereinkünften über tragen ist. Jedem vertragschließenden Theile bleibt vorbehalten, nach Befinden eine mäßige Gebühr fuͤr die Ausfertigung zu erheber
en.
Zur Vermeidung von Verwechselungen und Verfälschungen sollen
zum Deutschen Rei
M 133.
weite Beilage
Berlin, Freitag, den 10. Juni
chs⸗Anzeiger und Königlich Prenßischen Staat
o⸗Anzeiger.
1881.
register nimmt an:
sꝗInserate für den Deutschen Reichs— und Königl. Preuß. Staats⸗-Anzeiger und das Central ⸗Handels⸗ die Königliche Expedition des Beutschen Reichs- Anzeigers und Königlich Preußhischen Staats Anzeigers:
i i Straße Nr. 32. — H — 11 u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
1. Steckbriefe und Untersachungs- Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken
i en und Grosshandel. ö . , 6. Verschiedene Bekanntmachungen. ränfe; iss i ische Anzeigen. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 7. Literarische . . ö. . 6. Zinszahlung 8. Theater- Anzeigen. In der Börsen
*
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
*
g. Familien- Jachrichten. beilage. *
ö
15561 gegen die wer Schojahn, Tochter eines
u Klein Glienicke bei Potsdam, erlassene offene Etrafdels ter n , T isitigh .
otsdam, den 4. Juni 1881. — 2 ichen Landgericht.
neuert.
Staats⸗Anwalt beim Königl.
Der unterm 22. Mai er. hin tember 1880 zur Disposition de
helichte
Die ö .. Anna Elisabe nen,, n. , , ö 1 2 31 n F elm 1 deger ickständiger Steuern und Abgaben, verstorbenen Hofgärtners durib Rechtanwaͤlte DDr. Belmonte, Kleinschmidt und nehmer wegen rückständig .
Michahelles, klagt im Urkundenprozesse gegen F. allein die protokollirten Gläubiger wegen 11 kö
hierselbst bekannt Kanzelist Der Erste
ter den am 17. Sep⸗ Pionier⸗Bataillons
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung anberaumten Aufgebotstermine, KJ des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Nr. 11, anzumelden, Auswärtige unter estellung Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus)
w / — Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen. 98 l Requisitions⸗ Erneuerung. Unvere
s ö Aufenthalts, aus einem getragenen Forderungen ausgenommen, er⸗ Aug. Thielsch, unbekannten Aufe S, au getragenen. Jord tungen. Rien ment, ag , mit dem Antrage auf Verurtheilung des befehligt, solche Anfprüche spätestens in dem auf
s⸗ . 9 vpn 0 st Zins dos f i 2 bestellte Amtskaution von * Beklagten in . 1200 nebst, Zinsen und Kosten den 18. August 1881, Nachmittags 12 Uhr, e, ern , wäerhurch a
spaͤtestens in dem auf . satesten. ansfagz, wn 16. August d. J. Vormittags 10 Uhr,
, ,, , Art gegen dieses Grundstück oder Einspruch gegen das Speʒial⸗Konkursverfahren glauben erheben zu kön⸗
Oeffentliche Zustellung.
F. F. A. Jacobsen zu Hamburg, vertreten nen, insbefondere die Hebung beamten und Ein⸗
2
eines hiesfigen Vertreters, bei Strafe des Ausschlusses
Daher werden Alle, welche Ansprüche dinglicher 19849
gebot.
Auf Antrag des Königl. Landgerichts ⸗-Präsidenten und des Königl. Ersten Staatsanwalts bei. dem Königl. Landgerichte in Altona werden alle Diejeni⸗ gen,
welche an die von dem früheren Gexichts— später in Plön, ̃ en in Kiel, Louis Jordan 00 SÆ, Ansprüche zu
jetzt soweit
ifgefordert, dieselben
; n ff d des pfandfreien Verkaufs des; a, . . , ö. . Rerdi 14. Oktober 1881, Vormittags 9] Uhr, von dieser Masse und des pl in dem hiesiger erte tes ben Termins , k . n nt r an . 3 Mifforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ Grundstücks. ö. . J terer zumelden, widrigenfalle sie nach Ablauf des Termins den Karten nach Format und Farbe von den Paßkarten fich unter— Burbur wegen. Desertion erlassene eckbrief is c 2 . ö
2 n Gr n, Verschluß von N. N. belassen“,
2) Zu 5§. 4 des Zollkartells.
Ir e ar n r,.
.
.
Zu den oberen Zoll- und Steuerbegmten, welche befugt sind, bei den Einhebungsämtern des gegenüberliegenden Zollgebiets die Re— gister oder Registerabtheilungen, welche den Waarenverkehr aus und nach demselben und an dessen Grenze nachweisen, nebst Belegen zur Rotiznahme einzusehen, gehören außer den höheren Beamten, in
so daß alle aus dem gebundenen Verkehre des Ausgangsstaates ein— gehenden Poststücke beim Grenzeingangsamte mit amtlichem Ver— schlusse und mit amtlich bescheinigter Eingangserklärung ankommen und, sofern dort nicht die zollgesetzliche Eingangsabfertigung statt⸗ findet, damit auf das dazu berufene Amt im Innern abgelassen wer— den müssen. t
scheiden, in jedem Jahre eine verschiedene Farbe tragen und in einem Format hergestellt werden, welches die bequeme Mitführung in der Tasche möglich macht. ̃
Die mit einer Gewerbe⸗Legitimationskarte versehenen Gewerbe⸗ treibenden (Handlungsreisenden) dürfen nur Waarenmuster, aber keine Waaren mit sich führen. Für andere als die in der Karte genannten
sriedigt. Cüstrin, den 8. Juni 18581. Königliches richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Bezirks⸗Kommando.
Der vom hiesigen Köni
10. Dezember 1877 erlas Ha Kellner Joseph Xaver Klose äus
glichen Kreisgericht unterm ene Haftbefehl gegen de Schweinitz, Kreis
Auszug der Klage bekannt gemacht.
den
offentlichen Zuf g wird dieser Termin vorbehalten
Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Termin vorbehalten. 5 . . . k Zum Zwangs verwalter ist der Ortsvorsteher Herr Wahle in Ellerheck .
Kiel, den 8. Juni 1881 .
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
51881 Hamburg, den 19. Juni 18851.
. Wischmann, ö. Gerichtsschreiber des Landgerichts.
Glückstadt, den ?, Juni 18
ihres Anspruchs an die Amtskaution für verlustig erklärt und lediglich an die P verwiesen werden.
erson des Schuldners
81.
Königliches Amtsgericht. gez. A. Burchardi.
Defterreich⸗ Ungarn: die Sberbeamten der Hauptzollämter, die Finanz; den mu Die Zollabfertigungspapiere des Grenzausgangsamtes wach-Oberkommiffäre und Kommiffäre, in Deutschland: die Haupt- läßt Fieses ebenfalls mit an das (Grenzeingangsamt gehen, welches sie amtsmitglieder und die Ober-Controleure. zum Beweise der Eingangsanmeldung abstempelt und dann sofort ö zurücksendet.
Es herrscht Einverständniß darüber, daß bei zusammengelegten Zollämtern an der Eisenbahn und insbesondere dort, wo ein direkter Uebergang der Posten in den nämlichen Eisenbahn-Postwagen ohne Ausladung der Poststücke stattfindet, und die letzteren theils unter Einzel-, theils unter Raumverschluß einlangen beziehungsweise weiter über einverstanden, daß die zur Verständigung über zweckmäßiges Zu- abgefertigt werden, von der Bescheinigung des Verschlusses Seitens sammenwirken von Zeit zu Zeit und bei besonderen Veranlassungen des Austrittsamtes auf den für das Grenzeingangsamt bestimmten vorzunehmenden Berathungen znnächst nur unter den beiderseitigen Waarenerklärungen abgesehen werden könne und es genüge, daß das oberen Zoll- und Steuerbeamten stattzufinden haben. Ausgangsamt die Zollabfertigungspapiere dem Eingangsamte zur Ein— 3) Zu 8. 6 des Zollkartelle. sicht und behufs Abstempelung sogleich nach Eintreffen der Post
Es wird anerkannt, daß die beiderseitigen Zoll- und Steuer⸗
zustelle.
. ö ö ) 8 ö 2 I . , 9 beamten, wenn dieselben bei Verfolgung eines Schleichhändlers oder 8) Zu §. 11 des Zollkartells. der Gegenstände oder Spuren einer Uebertretung der Zollgesetze des Die Verständigung über die in 8. 11 erwähnten Punkte bleibt zn s ortraasckließenden Teiles in das Gebiet des eren sich be— 3 a ,. — * 2. . l 2 6 ,, i n , . ö der J,, zwischen Oesterreich und den angrenzenden deutschen geben, Jie ediglich dare 3 zeschranten haben, l en J Staaten vorbehalten Srtsnrstdnde der MWehßrden die zur Ermitte a des T os⸗ des . 28 7 , ö . . ö . ö ö ehörden. Le qm , , ,, . „Die zollamtliche Abfertigung der, über die beiderseitigen Grenzen d eden E häters und die zur e, d, des ewe. . * auf Eisenbahnen verkehrenden Viehtransporte soll thunlichst be⸗
zrege 8 = = 28 - ' wels 3 ezugl * voll⸗ 9 j 8 3 y or Sor 30 s 59 3 5 . 2 1 aller me,, ,. gn e der al. schleunigt und erleichtert werden. Dieselbe ist auf vorherige Anmel— rachten oder versuch ten Zollumgehung, Dowie den mstanden nach die dung und bezüglichen Antrag der Eisenbahnverwaltungen, wenn sonst die übrigen Voraussetzungen zutreffen, auch zur Nachtzeit vorzunehmen,
einstweilige Beschlagnahme der Waaren und die Festhaltung der 3 3 re, 96 . ö. ü i, 44 men, Thäter zu beantragen, daß die genannten Beamten dagegen auf frem. sofern dies mit einer vollkommen verläßlichen Vollziehung des Dienstes
vereinbar ist.
Goldbeck⸗Lwe. Veröffentlicht:
Sukstorf, Gerichtsschreiber. ö. ö. 1 Aufgebot. 10111] Steigerungsankündigung. Die von dem früheren Gerichts- und Deposital—⸗
9 5 ss or · Ro ron MRechm 8 9 de ier und 1. Montag, den 26. Juni d. IJ. Nachmit⸗ kassen⸗Rendanten Rechnungsrath Berns dahie und
5 . 8 fy rt here y 54 375 sson- vo ossenr Secre⸗ bigers, wider den Abbauer und Zimmermann tags 1 Uhr, werden im Rathhaus zu Singen Amt von . J ö re Dierks in Seershgusen, Schnee nes, n. Durlach), dein Landwirth und Schuhmacher Christian tair Böcker dahier, für die aus
Gewerbetreibenden dürfen sie Geschäfte weder abschließen noch ver— mitteln. Auch dürfen sie ausschließlich im Umherreisen Bestellungen suchen und Ankäufe machen. Sie haben außerdem die in jedem Staate gültigen Vorschriften zu beachten.
Bis zum Schlusse des Jahres 1881 sollen Gewerbe⸗Legitimations—⸗ karten der bisher vereinbart gewesenen Form in Anwendung und Geltung bleiben; bis dahin sollen die Karten auch, wie bisher, den Reisenden die Befugniß gewähren, aufgekaufte Waaren nach dem Bestimmungsorte mitzunehmen. Vom 1. Januar 1882 ab kommt dagegen die Befugniß, aufgekaufte Waaren mitzunehmen, in Wegfall.
Du Artikel 20 des Vertrages.
Die Hinterlegung der Bezeichnungen der Waaren eder deren Verpackung, der Fabrik- und Handelsmarken, sowie der Muster und Modelle, deren Rechtsschutz die deutschen Angehörigen in Oesterreich— Ungarn erwerben wollen, hat sowohl bei der Handelskammer in Wien, als auch bei jener in Budapest zu erfolgen.
Da in dem Gebiete des Deutschen Reichs gemäß der daselbst bestehenden Gesetze über jede Patentertheilung eine amtliche Bekannt— machung erfolgen muß, so wird festgesetzt, daß, wenn ein Angehöriger des Deutschen Reichs auf einen daselbst patentirten Gegenstand auch in Oesterreich⸗Ungarn ein Privilegium erwirbt, die in Deutschland gesetzlich mittelst Druck erfolgte Veröffentlichung der betreffenden Patentbeschreibung und Zeichnung keinen gesetzlichen Nichtigkeitsgrund gegen den Rechtsbestand des analogen österreichischen und ungarischen Privilegiums bilden soll, insofern das den Bedingungen des Gesetzes entsprechende Gesuch um dessen Ertheilung bei der kompetenten Be⸗
Veröffentlicht: Becker, Gerichtsschreiber.
i (gez.) Grünberg, den
ores] Subhastationspatent Der von uns unterm 17. Sextember 18890 gegen und Ediktalladung.
s 8 Nittri In Sachen Schuhmachergesellen Leopold Hesse aus Nittritz In . . . ,, wird zurückgenommen. Grün ⸗ des Hofbesitzers Schumacher in Böckelse, Glãu berg, den 4. Juni 1881. Königliches Amtsgericht.
HFrünberg, wird zurückgenommen. E 9 Mai 1881. Königliches Amtsgericht.
2) Zu 5§. 5 des Zollkartells. Es wird als unbedenklich anerkannt, daß die Grenzaufseher zwachmannschaften) zur Verhütung und Entdeckung des Schleich⸗ handels sich gegenseitig unterstützen und ihre darauf bezüglichen Wahr— nehmungen einander unmittelbar mittheilen. Man war jedoch dar—
Amtsführt . Glänbigers di den Hier 6 ö. und Schulltshnckerk er. etwa entstehenden Schäden seinerzeit geste lten Aäu— e e, n. ö. ö ke. n Seer. in JJ 3e nabe, er . . von 3060 bezw. 900 66 sollen den Genannten Schuldner gehörige Abbauerstelle Nr. 44 zu Seer“ fügung nachbengnnte Liegenschaften öffentlich zu t H hausen nebst allem Zubehör in dem dazu auf Eigenthum versteigert und der Zuschlag ertheilt, uri gegeben werden, in J 847 ' Montag, 19. September d. 3 . Inf ode ehr geboten wird: Auf Grund des von der Justiz-Verwaltung ö Deffentliche Zustellung, ö. Hio Crus 10 Uhr 3 n. W , n, Scheuer, Stal stellten Antrags auf Erlaß eines Aufgebots werzen ö! ( ; . * ! . Fin einstöckiges Wohnhaus 1 Sch . . , . ö orbe zeichne Kautionen An— Der Handelsmann Moses Levy Denutsch. zu angesetzten Termine im Wege der Zwangsvoll · Y ann und Höfreiffe 41,15 am Garten 1505 6, Alle, welche an den vorbezeichneten Nar . a Saarburg wohnhaft, klagt. gegen den Tagner streckung öffentlich meistbietend verkauft werden. . 6. h obern, iger in zd Par. lee ü her mern er n etzuräh aufgeferdert, Brandmetzer, siüher in Mittershstnt ltTie Verkaufbedi en werden im Termine be- 2)? . ö 347 ihre Rechte spätestens in dem auf Johann Brandmeger,, üer, n uf Die Verkaufsbedingungen werden im T J 333 ö Tohnhaft, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ ; 9 ,
2 — 06 Wi 9 2 Mm 2 9. . h ; k d . 4 enthaltsort, aus Darlehn und Immeobiligtrerkanf, ö an dieser Abbauerstelle Eigenthums⸗= 3 . k 2 ö. .. an hiesiger Gerichtestellẽ ,. 3 wen. mit dem Antrage auf Verurtheilung des Bellagten Nãher⸗ lehnrechtliche, Pfand und andere dingliche * 29e nchr chf bier von den Vorzugsgläubigern: tend zu machen, wid rigen fall fie mit denfelben wer— zur Zahlung von 30000 C, und . i. Rechte, insbesondere auch Servituten und Real⸗ ) Färl Kröner, Bäcker in Karlruhe, den due eschlosfen, rep en, ö flagtẽn zur mündlichen Verhandlung de . ts. kercchligungen zu haben glauben, werden aufgefordert, 2 Samuel Seligmann von da, Wetzlar, den 27 af. el et ,, . i 2. Ding . diefe Rechte spätestens in dem aungeschten e, n. 3) Sophie Demler Erben von da, Königliches Amtsgericht. auf Sanne gehe, ö ch er ᷣ 4) Georg Adam Walch von Singen, —
termine anzumelden, widrigenfalls sie damit dem .
6 . n na wird die⸗ 1 Erwerber der Stelle gegenüber ausgeschlossen 3 htl . ö. von ba gt . 19857 Bekanntmachung. um — werden. ; 6) Christof Siek. Wittwe, Franziska, geb. Hurtt, . e nl Run nint vertreten Aus üg der Klage bekannt gemacht. = 31. Mai 181. nie . n, ö ö des Kaiserlichen Amtsgerichts. Micha tsen . ,,, Amtsgericht. 5 n, ,. . . .
Subhast ationen, Aufgebote, Vor⸗2 ladungen u. dergl.
ö
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dem Gebiete weder die Person des Thäters, noch die Gegenstände der Uebertretung anhalten, noch auch von ihren Waffen Gebrauch machen
*
dürfen.
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Sollten aber die Beamten bei der Verfolgung durch thät⸗ liche Angriffe auf ihre Person in die Nothwendigkeit versetzt werden, zu ihrer Selbstvertheidigung auf fremdem Territorium von ihren Waffen Gebrauch zu machen, so haben in jedem einzelnen Falle die Behörden des Landes, in welchem dieser Fall vorgekommen, nach den daselbst geltenden Gesetzen darüber zu entscheiden, ob dieser Gebrauch überhaupt oder in dem stattgehabten Umfange zur Abwehr der thät⸗ lichen Angriffe erforderlich gewesen ist.
9) Zu §. 13 des Zollkartells.
Nach §. 13 des Zollkartells sollen Uebertretungen von Ein—, Aus- und Durchfuhrverboten des anderen Theiles mindestens mit den— selben Strafen bedroht werden, welche gleichartige oder ähnliche Uebertretungen der eigenen Abgabengesetze unterliegen.
Man war daruber einverstanden, daß in jenen Staaten, in welchen die Uebertretungen der aus polizeilichen Rücksichten ergangenen
hörde innerhalb des Zeitraums von drei Monaten, vom Tage obiger g Mord ffaerts iK * ro 9 83d mm TG mos . * ; X 2 Veröffentlich ung ab gerechnet, eingereicht worden ist, welcher Tag in den Druckexremplaren der deutschen Patentschriften angegeben wer⸗ den wird. Zu den Artikeln 1 und 22 des Vertrages.
Anter Konsuln sind alle mit Konsulargeschäften Beauftragte ver⸗ standen. Jeder der vertragschließenden Theile, dessen Angehörigen der
un] Oeffentliche 3 Die Handlung Elsner u lan, . durch den Justiz⸗ gegen die Erben des M Czissek v hofbesitzers Daniel Frentztn, 1) die Wittwe Agnes Frentzky
ustellung. d Moritz zu Bres⸗ Rath Schwabe, klagt erstorbenen Gast
geb. Dombowsky,
r Halen. deren resp. ihrer Erben und Rechtsnachfolger der⸗ zeitiger Aufenthalt nicht ermittelt werden konnte mit 19686 ö ö e der Aufforderung, ihre Forderung an Kapital, Zinsen Gemeinheitstheilungssache. und Kosten spätestens bis 6 Verte gr e r nd dönigli Immissi z n⸗ de zeichneten anzumelden, um bei Vertheilung ae, 9 . * . , des Etloses berücksichtigt zu werden, nover, die von den Forstinteressenten 1 e , nm de, einstimmig beantragte Niederlegung und spezielle wobei bemerkt wird,
or Ver⸗
diefen beim Königlichen La
ihr und ihrem genannten ebeliche Gütergemeinschaft,
Zur mündlichen Verhandlur
! zu Elberfeld, Ehefrau des Wirthen und 2e eg Jacob Stockebrand daselbst, hat gegen
ndgerichte zu Elber⸗
feld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen
Ehemanne bestehende nit Wirkung seit dem
Tage der Klagebehändigung für aufgelöst zu erklären.
ig ist Termin auf den
Konsul des anderen Theiles nach Maßgabe des Artikels 22 Schutz zu Czissek, ; n . und Beistand gewährt hat, ist verpflichtet, die dadurch erwachsenen Y) den majorennen Albert. Frentz kr, Auslagen und Kosten nach denselben Grundsätzen zu erstatten, wie 3) den majorennen Theophil Frentzkv,
t ö * dar * gefchebene Zahlung die Befreiung der ver— n Theilung cines Theils der Czperker Interessentenferst, er lungh a n e ü, ed Unter bfandelast 19. September er., Vermittags 9 Uhr, im genannt? Das Esperker. Holz. mittelst Reskrivts kene Liegenschaften vo Sitzungsfaale der J. Cixilkammer des Königlichen 3 C 18977 für stattnebmi t, und bewirkt. K nraerichts zu Elberfeld anberaumt. l Kos ben 1 1 J The . e Lom 13. Sftober 1877 für stattnehmig erkannt, und ,, . es Kaufvpreises hat baar zu ge⸗ Landgerichts zu E n, g e, dies von dem Theile, welcher den Konsul bestellt hat, rücksichtlich seiner die minerennen Geschwister Alber ne; Kelemehn, mit der usführung dieser Angelegenheit die Unter= cen . 269 ige Einwendungen gegen diese Der Landgerichts⸗Sekretär: Ww n n, 6 . . . seicãhmtten beauftrage zu . . e, ig Verstei gerungẽ bedingungen spätestens Jansen. ; 44 S zer Ludwig Rub kommifsion bestellt bat, — so ist zur Anmeldung d 1 *, . dormunder durch den Stellenbesitzer Ludm . lungékommission bestellt hat, — so ist zur. m an Verstelgerungstermin bei Gr. Amts. CGziss 8 ei sgeschãft mit dem An⸗ is ler unbekannten Ansprüche an dem 97 Tage vor dem Versteigerungste Yr. aus Cziffek, aus einem Handels gesche und Erweisung aller unbekannten Ansprüche ' . n, , n. sel, . ᷣ h und C ꝛ pen ; * en Er⸗ ge ahier vorzubringen. trage auf kostenpflichtige Verurtheilung 9 . Theilungsobjekte, — sowie auch zur förmlichen Er ,,, . 3 issi. zur Zahlung von 312 46 45 * nebst 36 zerzt * sFffnung des von Königlicher Generalkommission fur D ), , , zinsen seit em 21. Mai v. X an die . Hannover und Schleswig -Holstein genehmigten, JI. Schmidt. ladet Lie Beklagten. Albert Frentkr und, Töerrhil(statt de, Tbeilungsplans ausgearbeiteten Neesse .
Ein-, Aus- und Durchfuhrverbote nicht als eine Verletzung der Ab⸗
gabengesetze erachtet werden, auch nicht die zum Schutze der letzteren
8 k 88 3 angedrohten Strafen, sondern jene des einschlägigen Strafgesetzes An— Die beiderseitigen Zoll⸗ und Steuerbeamten können, wenn sie Ant Trohten 6 e ie, w, . de ein schlagigen Stra gesetzes An
sich zu den in den Ss. 6 und 11 des Zollkartells bezeichneten Zwecken wendung finden können, unbeschadet der Verfolgung nach dem Zoll⸗
. di K en 88. 1 8 26. . ,, stre nesenße fe 8 zu eich ei e Zollübertretung vorlieg
in das Gebiet des anderen Theiles begeben, dabei ebenso bewaffnet strafgesetze, falls zugleich eine Zollübertretung vorliegt.
sein, wie es für die Ausübung des Dienstes im eigenen Lande vor— 10 Zu §. 14 des Zollkartells.
geschrieben ist.
4) Zu §S§. 6 und 11 des Zollkartells.
Zu Artikel 23 des Vertrages. Man war darüber einverstanden, daß unter den Zollstellen, an welche Beamte zu dem im Alinea 1 des Artikels 23 gedachten Zweck zu senden, die vertragschließenden Theile sich gegenseitig das Recht zugestanden haben, die Zolldirektivbehörden (in Oesterreich⸗Ungarn: die Finanz⸗Landesdirektionen und Finanz⸗Direktionen, in Deutschland: die Zolldirektionen) nicht mitbegriffen sind, sondern daß darunter nur
2
issn! Bekanntmachung.
Die durch Rechtsanwalt Zurhellen vertreten, zum Armenrechte zugelassene Charlotte Henrichs zu Eiberfeld, Ehefrau des Tagelöhners Friedrich Hesse daselbst, hat gegen dieler beim Königlichen
Die Anträge auf Einleitung der Untersuchung können in Oester⸗ reich⸗Ungarn von den Finanz⸗Bezirksdirektionen beziehungsweise Finanz⸗ direktionen und den Finanzinspektoren (Grenzinspektoren), in Deutsch⸗ land von den Hauptämtern ausgehen.
Die beiderseitigen Behörden haben dergleichen Anträge an ein⸗ ander zu richten, um das Weitere zu veranlassen.
8. 8 des Zollkartells.
Man war darüber einverstanden, daß es, so lange fremde unver— zollte Waaren im Grenzbezirke nur an Orten, wo sich Zollämter befinden, und dort nur in zollamtlichen Niederlagen oder doch unter einer gegen mißbräuchliche Verwendung hinreichend sichernden Kon⸗
—
er zur mind ichen Derhant lung. rr e, äber diefe Theilung und eintretenden Falls zu dessen
een vor die dritte Civilkammer des Königlichen Lell Termin anberaumt auf loss)
trole niedergelegt werden dürfen, zur Ausführung der im §. 8 ent⸗ haltenen Verabredungen genüge, wenn die beiderseitigen Zollbehörden angewiesen werden, Niederlagen der gedachten Art, sowie Vorräthe von fremden verzollten und von inländischen Waaren innerhalb des Grenzbezirks mit gehöriger Berücksichtigung auch der Zollinteressen des anderen Theiles in der gesetzlich zulassigen Weise zu kontroliren.
— Q 1
11) Zu 5§. 21 des Zollkartells. Neben der Strafe sind auch die vom Uebertreter umgangenen Gefälle einschließlich der Lizenzgebühren einzuziehen.
12) Zu 5§. 22 des Zollkartells. Die Bestimmung in Alinea 3 des §. 20 wegen Tragung der
6) Zu §. 9 des Zollkartells.
Zur Ausführung der Verabredung unter lit. a. des §. 9 werden den beiderseitigen Aemtern die in dem gegenüberliegenden Zollgebiete in der Einfuhr und Durchfuhr verbotenen oder einer besonderen Er⸗ laubniß bedürfenden Gegenstände besonders bezeichnet werden.
7) Zu §. 10 des Zollkartells.
Nach §. 10 des Zollkartells sollen die Erledigung der für die Wiederausfuhr unverabgabter Waaren geleisteten Sicherheiten, sowie die für Ausfuhren gebührenden Abgabenerlasse oder Erstattungen erst dann gewährt werden, wenn durch eine vom Eingangsamte auszu⸗ stellende Bescheinigung nachgewiesen wird, daß die aus dem deutschen Zollgebiete nach Oesterreich⸗Ungarn oder umgekehrt ausgeführte Waare in Oesterreich⸗Ungarn, beziehentlich dem deutschen Zollgebiete an⸗ gemeldet worden ist.
In Bezug auf die Ausführung dieser Bestimmung war man darüber einverstanden, daß es bei dem bisherigen Verfahren nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften verbleiben soll:
a. Bei dem gewöhnlichen Frachtenverkehr, wo die beiderseitigen Grenzzollämter die zollgesetzliche Ausgangs⸗ beziehungsweise Eingangs abfertigung der Waaren vornehmen, erfolgt die Ueberweisung der⸗ selben behufs der Anmeldungsbescheinigung auf den die Waaren be⸗ gleitenden Abfertigungspapieren von dem Grenzzollamte des Aus⸗ gangsstaates an das Grenzzollamt des Eingangsstaates. Das letztere giebt die Anmeldungsbescheinigung unter Beidrückung des Amtessiegels und unter amtlicher Unterschr den Worten: „Angemeldet und me ers eingetragen.“
b. Bei dem ͤ mittelst der Eisenbahn findet dasselbe Verfahren statt, auch wenn die Ausgangsabfertigung bei einem Amte
1.
im Innern und die Eingangsabfertigung bei dem Grenzzollamte oder die Ausgangsabfertigung bei dem Grenzzollchnte und die Eingangs⸗ abfertigung bei einem Amte im Innern, eder die Ausgangs⸗ Eingangsabfertigung beiderseits bei einem Amte im Innern vorgenom⸗ men wir
ö I- Und die
n . n dem ĩ imgsabfertigung bei einem 9 1 181 Team eowr 13247 . 28016 ö ? o 191 F * Amte im rn ttfindet, dieses weiß, welche der ihm im Ansage⸗ 1 . 4 8397 191 985 823 a Rane Damn 9 1 141 2 verfahren überwiesene it im bundenen Verkehre übergegangen 7 auf Grund
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Kosten findet auch in dem hier vorgesehenen Falle einer Einstellung der Untersuchung Anwendung.
Zu Artikel 11 des Vertrages.
Man ist darüber einverstanden, daß von den Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages die Ausübung der nationalen Fischerei aus—⸗ geschlossen bleibt.
Die verabredete Gleichstellung der Seehandelsschiffe und deren Ladungen in den beiderseitigen Seehäfen erstreckt sich nicht:
a. auf Prämien, welche für neu erbaute Seehandelsschiffe er⸗ theilt werden oder ertheilt werden möchten, sofern dieselben nicht in der Befreiung der Hafen- und Zollgebühren oder in der Ermäßigung solcher Gebühren bestehen; ;
b. auf die Privilegien für sogenannte Vachtklubs, welche dritten Staaten angehören.
Zu den Artikeln 16 und 18 des Vertrages.
1) Die in den Artikeln 16 und 18 enthaltenen Bestimmungen erstrecken sich auch auf den Fall, wo eine Umladung durch Verschie⸗ denheit der Bahngeleise nöthig wird. Obgleich dieselben auf sonstige Umladungen von Eisenbahntransporten nicht ausgedehnt werden konnten, so wird doch anerkannt, daß, wo durch sehr große Entfer⸗ nung der Auf⸗ und Abladungsorte eine Umladung nöthig wird, die Ausdehnung jener Begünstigungen auf Fälle, wo eine gehörig beauf⸗— sichtigte Umladung stattfindet, nicht auszuschließen sei.
2) Postsendungen, welche auf Eisenbahnen durch das Gebiet eines der vertragschließenden Theile aus⸗ oder nach dem Gebiete des anderen durchgeführt werden, sollen, wenn ihre Beförderung in gehörig ver⸗ schließbaren Behältnissen erfolgt, und die Zahl, der Inhalt und das Rohgewicht der Poststücke aus den der Zollbehörde zugänglichen Post⸗ papieren ersichtlich sind, von der Deklaration und Revision sowobl im Innern als an der Grenze, sowie von dem zollamtlichen Ver⸗ schluß der einzelnen Poststücke auch in dem Falle frei bleiben, wenn sie zum Zweck des Ueberganges von einer Eisenbahn auf eine andere umgeladen werden.
Die Angabe des Inhalts der Poststücke darf hinsichtlich der mit der Ueberlandspost beförderten Gegenstände unterbleiben.
21
1 3 9 *n aru k zu wo ** * v ßc diu . z ö 3) Man ist darüber einverstanden, daß durch die im zweiten
die Bezirksbehörden, lin Oesterreich⸗ Ungarn: die Finanz⸗Bezirks⸗ direktionen, Finanz⸗Inspektoren, in Deutschland: die Hauptämter mit den ihnen untergeordneten Lokalbehörden) verstanden werden. Ebenso war man darüber einverstanden, daß zwar jede Regierung die Auswahl der Zollstellen des anderen Zollgebietes, an welche sie Beamte zu dem vertragsmäßig bezeichneten Zweck senden will, über⸗ lassen bleibe, daß es aber erforderlich sei, die betheiligte Regierung jedesmal vorher von der Person des zu entsendenden Beamten und von den Zollstellen zu benachrichtigen, an welche derselbe gesendet werden soll.
Zu Artikel 26 des Vertrages. Die Bevollmächtigten sind übereingekommen, daß das gegenwär⸗ tige Protokoll zugleich mit dem Vertrage den hohen vertragschließenden Theilen vorgelegt werden soll, und daß im Falle der Ratifikation des letzteren auch die in ersterem enthaltenen Erklärungen und Verab⸗ redungen ohne weitere förmliche Ratifikation derselben als genehmigt angesehen werden sollen. Es wurde hierauf das gegenwärtige Protofoll in doppelter Aus⸗ fertigung vollzogen. Berlin, den 23. Mai 1881.
(L. 8. Karl Heinrich von Boettich er. (L. S.) Graf A. Wolkenstein.“
Nr. 26 des Amtsblatts des Reichs-⸗Postamts hat folgenden Inhalt: Verfügung: Vom 3. Juni 1881. Umwandlung der Beträge auf Postanweisungen nach Portugal.
Nr. AN hat folgenden Inhalt: Verfügung: vom 3. Juni 1881. Wirksamkeit der für die Angehörigen der Reichs⸗Post⸗ und Tele⸗ graphenverwaltung bestehenden Wohlthätigkeits⸗ ꝛc. Anstalten für das Etatsjahr 1880/81 bz. für das Kalenderjahr 1880.
— Nr. 11 des Central ⸗ Blatts der Abgaben⸗ Gewerbe⸗ und Handel s-Gesetzgebung und Verwaltung in den König⸗ lich Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Allgemeine Ver⸗ waltungsgegenstãnde: Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. — Indirekte Steuern: Tarisfirung wollener Shawltücher. — Entscheidung des Reichsgerichts. — Maischsteuerdefraudation. — Aufstellung der Uebersichten der Einnahme an Tabaksteuer. — Entscheidung des Reichsgerichts. Im Wege der Korrespondenzrleschlossene Lieferung verträge. — Persenal;.
nachrichten. MH . ö
*
Alineaß der
1
L 1Irt 1 168 Bern 1n . oroinkb 1 1. Artikels 18 und die vorstehend unter 2 vereinbarte Be⸗!
. * K 1
Landgerichts zu Ratibor
auf den 30. September 1881, Vormittags 9 1 einen
mit, der Aufforderung, Gerichte zugelassenen A
Zum Zwecke der öffentlich Aut zug der Klage bekannt gemacht. Ratibor, den 4. Juni 1881.
Fuchs, Gerichtsschreiber des K
19727
Eunhastationz anzei * De , n, strais, als Vertreter der
Cl re nie fer Johann Heinrich
in Celle ist das dein Leßteren
an hiesiger Eißendorferstraße, öffentlich meistbietend zu verk
nw
Das Bürgerwesen ist in
rolle renistrirt für die Stadt Harburg 82 Ar), pare. 54 (desgl. 2
* 533 (Hofraum 5
118151 (Weide, 67 76 Ar)
Gesammtheit angeht, die Eißendorferstraße, meister Eddelbüttel, Lohmübl enweg, Auf demselben befinden sich ein serne benutztes Wohngebäude un
Verkaufsiermin an hiesiger Freitag, den 12. Vormittags 19
wozu Parteien und Kaufllebhaber gel An ag 8 2. 12 thums⸗, Näher ⸗, lehnrechtliche. missarische oder sonstige dingliche Rechte, insbesendere auch Servituten und Realkerechtigungen zu vermelnen, ergeht zugleich die Aufforderung, ihre Rechte bei Meidung des Verlustes Erwerber des Bürgerwesen?
Termine anzumelden.
arburg, den 1. Juni 1351. 2 ge nl Amt? 3. Höls
Rehkuh,
Gerichtsschreiber des önialichen Amtsgerichte.
—
bei dem gedachten alt zu bestellen. en Zustellung wird dieser
Landgerichts.
d Aufgebot. sigen Ma- Kämmerei wider den Conrad Lampe ge Bürgerwesen vpotheken⸗Nr. 10986,
der Grundsteuer Mutter. unter Karte?) 116/54 Ge⸗ Meter), nd, soviel dies Bãder Fahrweg. als Ka · ebengebãude. Gerichtestelle:
oöͤniglichen
— —
chen des hie
.
audefläche, 1,17 Ar) 117
aden werden. Bürgerwesen E deikom⸗
ericht. III.
Eigen⸗
baben
enüber dem neuen 1 testens im obigen Qufners Hinr.
Aufgebot. an, 13 n l Auf Antrag der verehelichten Häusler ng 5 Kl zu Berthelsdorf, der verehre n n ,. b wu, m 3 mn 8 G e n . oc Marpert u Reibnitz, In Gemäßheit der S§. 86, 8E! und 110 des Ge— 1 * ö — vs i as Verf in Gemeinheitstheilungä⸗ des 1slers August Kratzert u Rer. setes über das Verfahren in Gemeinheitstheilung? des Här ; . 1 kee ee rm. vom 30. Juni 1842 werden der e, nen . k1 6 13 zu dicsem Termine die bekannten und unbekannten Straupitz * 5 . 6 Theilnebmer, ferner die Grundherren, ehntherren, Ernestine Sy ug nf 1 2 We r Pfandgläubiger, Hütungs⸗ Fischerei⸗ und sonstigen Häuslers Ern Servitut⸗Berechtigten. und diejenigen Personen, dorf welchen as Guts, Dienst', Erbenzins, und Lehns- herren, als Lehns. und Fideikommißfolger oder aus sonstigem Grunde eine Einwirkung in Beziehung auf Uubfübrung dieser Theilung zusteßt, hiermit öffent= n . sich unter der Verwarnung vorgeladen, daß Die jenigen, ö. 86 ih bes Vormundes, Dauer august welche in diesem Termine ihre etwaigen Ansprůüche 2) 86. e , 8, 6 i 3 . ö == die ien Söhne des verstorbenen In: seser Theilung nicht geltend machen, oder durch ge— a en , ell een nl rte Bevollmächtigte nicht vertreten sind, rn. 3 en n Scholz aus Ulle f kamit für immer ausgeschlossen sein sollen, daß bei Lieben amm, gäbocen daschst wa diejenigen dritten ve . nicht a. Io 1 . g den, es sich selbst beizumessen haben, wenn 3. = ,, ne e enden unterbleibt, oder vorkommenden b. Feen m. 4 dase e Falls, nur nach Angabe der übrigen Betheiligten be⸗ aa . —— fem, der Coe Sah räckstbtigt werden, und daß für die Auesbleibenden wel 9 * = 6 , den e e er , 26. ee nn ee r haf r en Zimmermanns Benediet Gine Einficht oder eine abschriftliche Mittheilung . u nn, des Recesies vor ,. bleibt Jedem auf ile n e r e 44 gancher Dehann dee eren feen ĩ ĩ bören den J. Mär 1823 ni Ullers S. Mai 1881. Thierse, geboren r a, Lynne rn oi 8 doif bei Liebenthal, mice von da 1851 nach Müller Wien verzogen sein sell, ö . von Sam graf dar, n fr. sowie die von denselben etwa zur d e a ene ane, z,, kannten Erben und Erbnehmer aufgefordert, sich ve
. oder in dem auf iss] Spezialkonkurs⸗Anzeige. den e en idr. vgn ber e unn, ? 36st 2 zokollirte Zimmer Nr. 2 eres Gericht? 32 Auf Antrag des nächst 40M M protefollirten im 1 rm e helm dem nnter zeitbneten Gericht f zubiaers wi s Grundstück des raumten Termine kei dem wen , r eln ger, 7 * ,,, der in der Gerichts schreiberei II. desselben schriftlich
wird die Frau Uhrmacher Neumann Chri— stiane, cb rene Kratzert, geboren den 17. Mai sz zu Reibniß, welche angeblich im Jahre 1865 von I ler nach Amerika ausgewan⸗
ĩ er vpersõnli idrigenfalls die genann⸗ (frũüber Silbergrau), da der Antragsteller durch ein oder persõnlich zu melden, widrig
s f fi erklärt und vollstrecklares Erkenntniß des Königlichen Land ⸗ ten Abwesenden r,, erichts in Kiel vom 2. April d. J. die Berechtigung, iht Vermögen an die * ö vie l me n, — . aner Befriedigung den Verkauf desselben zu ver. ren zu ermittelnden Erben 8 — 1
langen, nachgewiesen und der Schuldner die Frist zur wird.
Antrage: die zwischen ihr un
Wirkung seit dem Tage der
ist Termin auf den 19. S mittags 9 Uhr, im Sie
anberaumt. . Der Landgericht
19862]
Die Kinder der Sophie, des Pr. L. Eckardt, welch
werden zur Erbverhandlung gestorbenen Frau Anna Blu
unter dem Anfügen vorgelad Nichterscheinens das ibnen
welchen es zukäme, wenn d des Erbanfalles nicht mehr. n
Großh. Bad 19855 anwalt Eugen Kirch zu M.«
.in zu Düsseldorf Klage
Tuüsseldorf, den J9. Juni
r en 31. Mai 18581. Einlssung durch Jablung der Schuld hat erstreicken Greiffenberg i. Schl. en 1. M
zniasiches Amtsgericht. lassen, hierdurch der Sxezialkonkurs erkannt. Königliches Amtsge
Gerichtsschreiber des
569 Fl. (857 M 14 9 D
dolz
Janbzerichie zu Elberfeld Klage erhoben, mit dem t l d ihrem genannten Ehe⸗ manne' bestehende eheliche Gütergemein) g aft, mit
Klagebehändigung, für
zufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung
eptember 1881, Vor-
iges saale der J. Civil⸗
kammer des Königlichen Tandgerichts zu Elberfeld
s⸗-Sekretär:
Jansen.
Erbvorladung.
geb. Blust, Ehefrau zer im Jahre 1865 in
3 1 * . In bnte Newark (Nordamerika) Beacenstr. Nr. 19 wohnte,
der am 2. Mai 1881
st Wittwe hier,
mit Frist von 3 Monaten.
en, daß im Falle ihres vermachte Legat von enen zugetheilt würde, ie Geladenen am Tage m Leben gewesen wären.
Konstauz, am 35. Mai 1851.
Notar.
A. Tietrich.
Die rau des Kaufmanns Wilhelm Adolf . Bertha. geb. Faulenbach, ohne Ger är ju M. Gladbach. bat gegen 1) den Rechte⸗
Flad bach, als Verwalter
des Konkurses des Kaufmanns Wilbelm Adolf Bobnen, und 2) deren genannten daselbst wohnenden 3 ? . 283 . 13nd ⸗ Ehemann bei der 2. Cirilkammer des K. Land⸗
auf Gütertrennung er⸗
oben und ist bierzu Verbandlungs termin am 4. No- vember 1881, Morgens 9 Uhr.
1881.
1 K. Landgerichts.