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dem bei der General-Intendantur der Königlichen Schau⸗ spiele angestellten Bureauvorsteher Hofrath Schäffer den Charakter als Geheimer Hofrath, dem ebenvdaselbst angestellten Theater⸗Intendantur⸗Rath Dr. Ullrich den Charakter als Geheimer Theater⸗Intendantur⸗Rath,
dem Rechtsanwalt und Notar Levin in Osterode a. H. den Charakter als Justiz⸗Rath, und
dem Polizei⸗Sekretar Golz in Berlin den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Berlin, den 11. Juni 1881.
Se. Hoheit der Fürst Milan von Serbien ist gestern Abend nach Danzig abgereist.
Kriegs-Ministerium.
Die bei der Militär-Wittwen-Pensions-Anstalt unter den Nummern:
14 2065. 14260. 16432. 16691. 18 070. 18 273. 19959. 22996. 24 156. 24552. 25 176. 25 270. 26 143. 27 468.
‚— 0 612. 2r 721. 27 816. 27 919. ay 348. 29 O36. 28 48.3 3,
31 824. 32153. 32255. 32796. 33 125. 33 643. 34 621.
3a S8. 36 266. 35 5a. 38 so. 38 vasa. 3 S5, ss x. 3 292. 37 390. 37 6786. 38 088.ů 36 243. 38 715. 38 888. 39 046. 39 381. 39 584. 39 617. 40 180. 40 527. 40777. 40 920. 41 438. 41 930.
aufgenommenen Interessenten werden hierdurch aufgefordert, ihre rückständigen Beiträge ungesäumt an die Militär⸗Wittwen⸗ Kasse abzuführen, widrigenfalls dieselben ihre Exklusion aus der Anstalt zu gewärtigen haben.
Berlin, den 3. Juni 1881. General ⸗Direktion der Königlich preußischen Militär⸗Witt wen⸗Pen sions-Anstalt.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Königliche Friedrich-Wilhelms-Universität. Das im Druck erschienene amtliche Verzeichniß des Per⸗
sonals und der Studirenden hiesiger Universität für das
So—mmersemester 1881 ist im Bureau der Königlichen Univer⸗ sität, das Exemplar für 75 , käuflich zu haben. Berlin, den 10. Juni 1851. Der Rektor und der Richter. A. W. Hofmann. Schulz.
Justiz⸗Mi nisterium.
Der Rechtsanwalt Süß zu Ibbenbüren ist zum Notar im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Hamm mit Anweisung seines Wohnsitzes in Ibbenbüren ernannt worden.
Der Notar Riffart in Trarbach ist in den Amtsgerichts— bezirk Bensberg, im Landgerichtsbezirke Cöln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Bensberg versetzt worden.
Versetzt sind: der Amtsrichter Rohde in Friedland Ostpr. an das Amtsgericht in Bartenstein, der Amtsrichter Rei⸗ mann in Steinau a. O. an das Amtsgericht in Glogau, der Landrichter Schön feld in Ostrowo als Amtsrichter an das Amtsgericht in Gnesen, der Amtsrichter Nückel in Remscheid als Landrichter an das Landgericht in Elberfeld und der Amtsrichter Jerusalem in Wiehl an das Amtsgericht in Uerdingen.
Der Amtsrichter von Gordon in Bochum ist in Folge . Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus dem Justizdienst entlassen.
Dem AmtsgerichtsRath Meltzbach in Gnesen ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts— anwalt Calow in Treptow a. R. bei dem Landgericht in Stargard und der Rechtsanwalt Schumann in Reinerz bei dem Landgericht in Glatz.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der bis⸗ herige Amtsrichter Dr. Bun ke aus Strasburg Westpr. bei dem Amtsgericht in Briesen, der bisherige Amtsrichter Eich—⸗ holz aus Bischofsburg bei dem Amtsgericht in Heilsberg, der bisherige Amtsrichter Wagenknecht aus Treuenbrietzen bei dem Amtsgericht in Jüterbog, der Rechtsanwalt List aus Insterburg bei dem Amtsgericht in Goldap und der Gerichts— assessor Meyer bei dem Landgericht in Hannover.
Der Staatsanwalt z. D. von Schuckmann aus Hechin— gen, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-⸗Rath Döring in Schlochau und der Rechtzanwalt, Justiz-Rath Böcking in Saarbrücken sind gestorben.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen von preußischen Staatspapieren, sowie der Neumärkischen Schuldverschreibungen und der Aktien und Obligationen der Niederschlesisch⸗Mär⸗ kischen und der Münster⸗Hammer Eisenbahn können bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße 94, unten links, schon vom 15. d. M. ab täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der drei letzten Geschäftstage jedes Monats, von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags gegen Ablieferung der fälligen Zinsscheine erhoben werden.
Von den Regierungs⸗Hauptkassen, den Bezirks-Hauptkassen der Provinz Hannover und der Kreiskasse in Frankfurt am Main werden diese Zinsscheine vom 20. d. M. ab, mit Aus— nahme der Sonn⸗ und Festtage und der Kassenrevisionstage, eingelöst werden.
Die Zinsscheine müssen nach den einzelnen Schulden— gattungen und Werthabschnitten geordnet, und es muß ihnen ein, die Stückzahl und den Betrag der verschiedenen Werth⸗
abschnitte enthaltendes, aufgerechnetes, unterschriebenes und mit Angabe der Wohnung des Inhabers versehenes Ver⸗
zeichniß beigefügt sein. Berlin, den g9. Juni 1881. SDauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. Hering. Merleker. Michelly.
Die Rektoratsprüfung wirh hier am 15. und 16. No⸗ vember und eventuell am 13. und 14. Dezember d. J. abge⸗ halten werden. Das Nähere besagen die Amtsblätter.
Berlin, den 9. Juni 1661.
Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium. Herwig.
Angekommen: Der Prasident des Evangelischen Ober⸗ Kirchenraths, Dr. Hermes.
Bekanntmachung, betreffend die Verloosung der vormals Han noverschen 4prozentigen Staatsschuldverschreibungen Litt. 8. für das Jahr vom 1. April 1881.82.
Bei der am 1. d. M. in Gegenwart von Notar und Zeugen stattgehabten Ausloosung der vormals Hannoverschen Staatsschuld⸗ verschreibungen Litt. 8. zur Tilgung für das Jahr vom 1. April 1881/82 sind die nachfolgend verzeichneten Nummern gezogen worden:
Nr. 105 130 165 212 383 436 719 741 973 1003 1098 1012 1047 1326 1342 1355 1419 1645 1721 1806 1937 2059.
Dieselben werden den Besitzern hierdurch auf den 2. Januar 1882 zur baaren Rückzahlung gekündigt.
Die ausgeloosten Schuldverschreibungen lauten auf Gold, und wird deren Rückzahlung in Reichswährung, nach den Bestimmungen der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 6. Dezember 1873, betreffend die Außereourssetzung der Landes-Goldmünzen ꝛc. (Reichs⸗ Anzeiger Nr. 292), sowie nach den Ausführungsbestimmungen des Herrn Finanz⸗Ministers vom 17. März 1874 (Reichs-Anzeiger Nr. 68, Position 3) erfolgen.
Die Kapitalbeträge werden schon vom 15. Dezember d. J. ab gegen Quittung und Einlieferung der Schuldverschreibungen nebst den zugehörigen Zinsscheinanweisungen und den nach dem 2. Januar 1882 fälligen Zinsscheinen Nr. 3—10 an den Geschäftstagen bei der Bezirks-Hauptkasse hierselbst, von 9 bis 12 Uhr Vormittags, ausgezahlt.
Die Einlösung der Schuldverschreibungen kann auch bei der Staatsschuldentilgungskasse in Berlin, den Regierungshauptkassen, den Bezirkshauptkassen in Lüneburg und Osnabrück, sowie bei der Kreiskasse zu Frankfurt a. M. bewirkt werden.
Zu diesem Zwecke sind die Schuldverschreibungen nebst den zu— gehörigen Zinsscheinanweisungen und Zinsscheinen schon vom 1. De— zember d. J. ab bei einer der letztgedachten Kassen einzureichen, welche dieselben der hiesigen Bezirkshauptkasse übersenden und, nach erfolgter Feststellung, die Auszahlung besorgen wird.
Bemerkt wird:
1) Die Einsendung der Schuldverschreibungen nebst den zuge— hörigen Zinsscheinanweisungen und Zinsscheinen mit oder ohne Werth— angabe muß portofrei geschehen.
2) Sollte die Abforderung des gekündigten Kapitals bis zum Fälligkeitstermine nicht erfolgen, so tritt dasselbe von dem gedachten Zeitpunkte ab zum Nachtheile der Gläubiger außer Verzinsung.
Schließlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle übrigen 3 - und 4prozenligen vormals Hannoverschen Landes- und Eisenbahn— Schuldverschreibungen bereits früher gekündigt sind, und werden des— halb die Inhaber der unten verzeichneten, noch nicht eingelieferten, mit dem Kündigungstermine außer Verzinsung getretenen, Hannover— schen Staatsschuldverschreibungen an die Erhebung der Kapitalien der— selben bei der hiesigen Bezirkshauptkasse hierdurch nochmals erinnert.
Hannover, den 3. Juni 1881.
Der Präsident der Königlichen Finanz-Direktion. In Vertretung: Früh. kö der bereits früher gekündigten und bis jetzt nicht eingelieferten, nicht mehr verzinslichen vormals Hannoverschen Landes- und Eisenbahn— Schuld verschreibungen.
Litt. D. 350, auf 1. Dezember 1853 gekündigt: Nr. 100 200 Thlr. Konventionsmünze.
Lütt. H. 33 0 auf 2. Januar 1874 gekündigt: Nr. 830 100 Thlr. Courant.
Litt. B. 35 00½ auf 1. Dezember 1866 gekündigt: Nr. 7128 à 200 Thlr. Courant, auf 2. Januar 1873 gekündigt: Nr. 4163 à 100 Thlr. Gold, auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 4162 à 100 Thlr. Gold.
Litt. S8. 4 0½ auf 2. Januar 1881 gekündigt: Nr. 89 * 500 Thlr. Gold.
Litt. DI. 500 auf 1. Mai 1856 gekündigt: Nr. 2178 à 500 Thlr. Courant.
Litt. EI. 40, auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 2880 à 109 Thlr. Courant.
itt. FI. 409 auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 14110 à 500 Thlr. Gold, Nr. 8958 à 200 Thlr. Gold, Nr. 13934 à 100 Thlr. Conrant.
itt. G J. 40s9 auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 1 17113 à 200 Thlr. Courant, Nr. 1464 1465 5421 4 Courant.
Litt. E I. 4M auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr.“ 4580 à 200 Thlr. Courant, Nr. 1320 à 100 Thlr. Courant.
Personalver änderungen. Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 4. Juni. Heym ons. Major a. D., kommandirt zur Dienstleistung bei dem Bez. Kommando des Res. Landw. Regts. Nr. 35, früher Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 65, unter Stellung zur Disp mit seiner Pens., zum fünften Stahl soffizier bei dem Bez. Kommando des gedachten Landw. Regts. ernannt.
Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 1. Juni. Saltz⸗ sieder, Zeug⸗Heuptm. vom Art. Depot in Karlsruhe, zum Art. Depot in Coblenz, Spohr, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Depot in Mainz, zum Art. Depot in Karlsruhe, v. Wu ssow, Zeug-Lt. von der Geschützgießerei, zum Art. Devot in Mainz, versetzt.
Beamte der Militärverwaltung. Mit Genehmigung des Kriegs⸗Ministeriums. April. Kohlke, Zahlmstr. v. 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 44, zum 1. Bat. des Inf. Regts. Nr. 128, Sch oultz
v. Ascheraden, Zahlmstr. vom Füs. Bat. Gren. Regts. Nr. 5,
zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 44, Bon son, Zahlmstr. vom 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 21, zum 1. Bat. des Inf. Regts. Nr. 129, Tiller, Zahlmstr. vom 2. Bat. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 2, zum 2. Bat. des Inf. Regts. Nr. 129, Mann, Zahlmstr. vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 61, zum 1. Bat. des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 11, Benzmann, Zahlmstr. vom 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 54, zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. E61, Fiebelkorn, Zahlmstr. vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 21, zun 1. Bat. desselben Regts.,, Prietzel, Zahlmstr. vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 24, zum 1. Bat. des Inf. Regts. Nr. 98, Loeffel, Zahlmstr. vom 1. Bat. Füs. Regts. Nr. 37, zum 1. Bat. des Inf. Regts. Nr. 99, Meißner, Zahl⸗ mstr. vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 25, zum 2. Bat. des Inf. Regts. Nr. 99), Haidolf, Zahlmstr. vom Train⸗Bat. Nr. 6, zum 1. Bat. des Inf. Regts. Nr. 132, Müller I., Zahlmstr. vom Jäger⸗Bat. Nr. 7, zum 1. Bat, des Inf. Regts. Nr. 131, Götz, Zahlmstr. vom 2. Bat. Füs. Regts. Nr. 39, zum 2. Bat. det Inf. Regts. Nr. 131, Frey⸗ schmidt, Zahlmstr. vom 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 55, zum Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 13, Schneider, Zahlmstr. vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 68, zum 1. Bat. des Inf. Regts. Nr. 130, Adam, Zahlnistr., von der Kriegsschule in Engers, zum Füs. Bat. Inf. Regt. Nr. 68, Obst, Zahlmstr. vom Train⸗Bat. Nr. 11, zum J. Bat. des Inf. Regts. Nr. N, Serve, Zahlmstr. von der 2. Ab⸗ theil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 20, zur J. Abth. des Feld⸗Art. Regts. Nr. Il, Pohlack, Zahlmstr. von der Kriegsschule in Metz, zum Pion. Bat. Nr. 16, Preusser, Zahlmstr. vom J. Bat. Inf. Regts. Rr. 42, zur Kriegsschule in Metz versetzt.
. Königlich Bayerische Armee. Ahbschiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. 29. Mai. Schwalb, Oberst Lt. a. D., zuletzt Landw. Bez. Commandeur, die Erlaubniß zum Tragen der Unif. des J. Int. Regte. ertheilt.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 11. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König hörten gestern den Vortrag des Staats-Ministers von Puttkamer und begaben Sich darauf behufs einer längeren Besprechung zum Reichskanzler Fürsten von Bismarck.
Heute Vormittag um 11 Uhr hielt der Chef des Militär⸗ Kabinets, General-Adjutant von Albedyll, Sr. Majestät Vortrag.
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 20. Mai d. J. folgende Abänderungen der Bestimmungen über die Verabfolgung von unzerkleinertem undenaturirtem Pfannenstein beschlossen; 1) den Landwirthen, welche un— zerkleinerten undenatuirten Pfannenstein beziehen, ist die Füh— rung eines Kontrolregisters über den Zugang und Abgang von Pfannenstein erlassen; 2) die amtliche Transportbezette⸗ lung der Sendungen von unzerkleinertem undenaturirtem Pfannenstein an Landwirthe kommt in Wegfall; dagegen hat 3) bezüglich der Bestellzettel der Landwirthe über unzerkleinerten undenaturirten Pfannenstein das Verfahren nach Ziffer 20 und 21 der Bestimmungen, betreffend die Befreiung des zu landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes von der Salzabgabe, Anwendung zu finden.
Der nn bath dat in feier ,, n. 23. Mai 8. J. beschlossen, zu genehmigen, daß zur Denatu— rirung des sogenannten Bestellsalzes, an Stelle des in Ziffer II. B. J der Bestimmungen, betreffend die Befreiung des zu landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimm⸗ ten Salzes von der Salzabgabe, vorgeschriebenen 1½ Prozent per Centner reiner wasserheller Karbolsäure, die gleiche Menge gereinigter Karbolsäure zugelassen werde.
— Der Bundesrath, die vereinigten Ausschüsse desselben für das Landheer und die Festungen, für das Seewesen und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse sür Zoll- und Steuer— wesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
— „Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (58.) Sitzung des Reichs— tags, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, wurde die zweite Lesung des Unfallversicherungsgesetzes mit §. 42 fortgesetzt.
8. 42 lautet:
Die Forderungen Entschädigungsberechtigter gegen die Landes— versicherungsanstalt können mit rechtlicher Wirkung weder ver— pfändet, noch auf Dritte übertragen, noch für andere, als die in F. [49 Absatz 4 der Civilprozeßordnung bezeichneten Forderungen der Ehefrau und ehelichen Kinder und die des ersatzberechtigten Armenverbandes gepfändet werden.
Hierzu lag folgender Antrag des Abg. Dr. Reichen⸗ sperger (Olpe) vor: §. 42 wie folgt zu fassen:
„Die Forderungen Entschädigungsberechtigter gegen die Landes— versicherungsanstalt können, soweit es sich nicht um die im §. 749 Absatz 4 der Tivilprozeßordnung bezeichneten Forderungen der Ehe— frau und ehelichen Kinder und die des ersatzberechtigten Armen⸗ verbandes handelt, mit rechtlicher Wirkung weder verpfändet, noch auf Dritte übertragen, noch gepfändet werden.“
Die Diskussion hatte schon vor der Pfingstpause statt— gefunden; die Abstimmung ergab damals die Beschlußunfähig— keit des Hauses. In der heute wiederholten Abstimmuͤng wurde der Antrag Reichensperger abgelehnt, und §. 42 unver— . angenommen. Ebenso ohne Debatte die §§. 43, 44 und 45.
5. 46 lautet nach dem Kommissionsbeschlusse:
Die nach Maßgabe dieses Gesetzes versicherten Personen und deren Hinterbliebene können gegen den Betriebsunternehmer, in dessen Betrieb die ersteren beschäftigt waren, einen Anspruch auf Ersatz des in Folge eines Unfalls erlittenen Schadens nur dann jeltend machen, wenn derselbe den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. In diesem Falle beschränkt sich der Anspruch auf den Betrag, um welchen die den Berechtigten nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften gebührende Entschädigung die ihnen nach diesem Gesetze zustehende übersteigt.
Der Anspruch verjährt in achtzehn Monaten vom Tage des Unfalls an gerechnet.
Hierzu lag folgender Antrag des Abg. Wöllmer vor:
Der Reichstag wolle beschließen: in §. 16 Zeile 5 hinter dem Worte „herbeigeführt“ die Worte ein— ͤuschalten:
oder durch grobes Verschulden verursacht“.
Außerdem beantragte der Abg. von Kesseler, den zweiten Absatz zu streichen.
Die Abgg. Wöllmer, Freund und Laporte traten für den ersteren Antrag ein, der vom Bundesraths⸗Kommissar Geh. Ober⸗ Reg⸗Rath Lohmann bekämpft wurde. Der Reichstag geneh⸗ migte auch diesen Paragraphen nach der Vorlage.
Zu 5§. 47, welcher nach dem Kommissionsbeschlusse lautet:
Der Betriebsunternehmer ist verpflichtet, der Landesversiche⸗ rungsanstalt alle Aufwendungen, welche dieselbe in Folge des Un— falls auf Grund dieses Gesetzes zu machen hat, zu erstatten, wenn er oder im Falle seiner Handlungsunfähigkeit sein gesetzlicher Ver— treter den Unfall vorsätzlich herbeigeführt oder durch grobes Verschul den verursacht hat. In gleicher Weise haftet eine Aktiengesellschaft oder eingetragene Genossenschaft, wenn ein Mitglied ihres Vorstandes, sowie eine Handelsgesellschaft oder eingetragene Genossenschaft, wenn einer der Liquidatoren den Unfall vorsätzlich oder durch grobes Verschulden verursacht hat.
Als Ersatz für die Rente kann in den vorstehend bezeichneten Fällen deren Kapitalwerth gefordert werden.
Der Anspruch verjährt in achtzehn Monaten vom Tage des Unfalls an gerechnet.
lag solgender Antrag vom Abg. Dr. Gareis vor:
Der Reichstag wolle beschließen: in 8. 47 Satz 2 nach dem Worte „Aktiengesellschaft“! die Worte: eine Innung“ und ebenso nach dem Worte „Handelsgesellschaft“ die Worte „eine Innung“ einzufügen ;
Der Abg. Dr. Gareis befürwortete seinen Antrag mit der Erwägung, daß es dem juristischen Wesen der In⸗ nung entspreche, wenn man ihr dieselbe Hastbarkeit wie Sen Aktien., Handelsgesellschaften und eingetragenen Genossen⸗ schaften auflege. Der Abg. Stunim widersprach dem Antrage da bei regreßpflichtigem Verschulden der Innungen die In— nungsmeister verantwortlich zu machen seien. Nachdem der Bundesratheé⸗Kommissar sich mit dem Antrage einverstanden erklärt hatte, wurde derselbe angenommen, und §. 47 mit dieser Aenderung genehmigt. Die gleiche Aenderung wurde in 5. 5 auf Antrag des Abg. Gareis beschlossen.
8. 53 lautet nach der Regierungsvorlage:
§. 53. Für Personen, welche nach Maßgabe dieses Gesetzes versichert sind, kann eine weitere Versicherung bei der Reichs⸗Ver⸗ sicherungsanstalt abgeschlossen werden. . - .
Gegenstand der Versicherung ist die Gewährung eines Zuschusses zu den in den §§. 8, 9 festgesetzten Renten. Die Höhe des Zu⸗ schusses wird von dem Versicherungsnehmer bestimmt, derselbe darf jedoch die Hälfte der in den §§. 8,9 festgesetzten Beträge nicht übersteigen.
Die Versicherungsprämie wird nach den für die gesetzlich vor— geschriebene Versicherung festgestellten Tarifen berechnet.
Die Kommission hatte die Streichung dieses Paragraphen beantragt. Die Abgg. Auer und Genossen beantragten die Wiederherstellung der Vorlage. Der Bundesraths— kommissar machte geltend, daß kein Grund vor⸗ liege, eine höhere als die gesetzliche Versicherung zu verbieten. Der Abg. Lieber befürchtete, daß man durch den 8. 53 den Sinn der Arbeiter ausschließlich auf die Ver— sicherung richten werde, während es daneben doch weit nütz— lichere Ziele für etwaige Ersparnisse gebe, den Er— werb eines Häuschens und dergleichen. Der Abg. Auer bat, daß man nicht die Möglichkeit versperre, die Ar⸗ beiter höher zu versichern, als das nackte Bedürfniß erheische. Der Abg. Stumm bekämpfte diesen Antrag, der vom Staats— Minister von Boetticher dringend zur Annahme empfohlen wur de. Der Antrag wurde indessen abgelehnt.
Zu §. 54, welcher nach dem Kommissionsbeschlusse lautet:
Für die im Dienste Anderer beschäftigten Arbeiter, für welche die Versicherung durch dieses Gesetz nicht vorgeschrieben ist, können Versicherungen gegen die Folgen von Betriebsunfällen bei der Landesversicherungsanstalt abgeschlossen werden.
Gegenstand der Versicherung ist, .
für den Fall der völligen oder theilweisen Erwerbsunfähig— keit, eine für die Dauer derselben an den Verletzten zu zahlende Rente, .
für den Fall des Todes, eine an die im 8§. 9 bezeichneten Hinterbliebenen für die daselbst vorgeschriebene Dauer zu zahlende Rente. .
Dasselbe gilt von denjenigen Personen, welche für bestimmte Gewerbetreibende außerhalb der Arbeitsstätten der letzteren mit der Anfertigung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt sind.
Die Höhe der zu versichernden Rente bestimmt der Versiche— rungsnehmer; jedoch soll die Rente für den Fall der völligen Er— werbsunfähigkeit zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes (8. 1 a.) des Versicherten, für den Fall des Todes die Hälfte des Jahres⸗ verdienstes nicht übersteigen. ;
haben die Abgg. Auer und Gen. folgenden Antrag gestellt:
Absatz 1. Für die im Dienste Anderer beschäftigten Arbeiter, für welche die Versicherung durch dieses Gesetz nicht vorgeschrieben ist, sovwie für selbständige Gewerbetreibende und Landwirthe, so— weit dieselben nicht über fünf Personen beschäftigen, können Ver— sicherungen gegen die Folgen von Betriebsunfällen bei der Reichs— versicherungsanstalt abgeschlossen werden. .
Absatz 5 ist nach der Regierunngsvorlage wieder herzustellen.
Der Abg. Auer betonte zur Motivirung desselben, daß die Kleingewerbtreibenden ebenso wie die einfachen Arbeiter des Schutzes, den dieses Gesetz biete, bedürftig seien. Der Antrag wurde abgelehnt und die Kommissionsvorlage ange— nommen. (Schluß des Blattes.)
— Vor den Königlichen technischen Prüfungs⸗ kommissionen in Berlin, Hannover und Aachen haben im Laufe des verflossenen Rechnungsjahres pro 1. April 1880,81 im Ganzen 374 Kandidaten (im Vorjahre 315) die erste Staatsprüfung als Bauführer abgelegt und zwar A7 in Berlin, 79 in Hannover und 18 in Aachen. Von diesen Kandidaten haben 260 die Prüfung bestanden und sind in Folge dessen zu Bauführern, beziehlich Maschinen-Bauführern ernannt worden.
Nach den älteren Vorschriften vom 3. September 1868 sind 42 Kandidaten, nach den Vorschriften vom 27. Jun 1876 332 Kandidaten, und zwar 97 für das Hochbaufach, 165 sür das Bauingenieur- und 70 für das Maschinenfach geprüft worden.
Von den 277 Kandidaten, welche in Berlin der Prüfung sich unterzogen haben, haben 12 „mit Auszeichnung“ be standen; in Hannover haben 2 Kandidaten dies Gesammt— prädikat erhalten.
— Uebernimmt der Cedent einer Hypotheken⸗ for derung dem Cessionar gegenüber, welcher die Hypothek für einen den Nominalbetrag derselben nicht erreichenden Preis erwirbt, vertraglich die Gewährleistungspflicht für die Bonität der Forderung schlechtweg, ohne eine besondere Vereinbarung, in welcher Art Gewähr zu leisten sei, so beschränkt sich nach einer Entscheidung des Reichsgerichts, vom 10. März d. J,, die Gewährleistung im Falle des künftigen Auefalls der Forderung auf diejenige Summe, welche der Cessionar dem Cedenten bei der Cession als Cessions—⸗ Valuta gegeben hat. War dagegen bei der Cession vom Cedenten sür den Fall des künstigen Aussalls der cedirten Forderung Ersatz des vollen Nominalbetrages der Forderung vertraglich versprochen worden, so ist er zur Zahlung des vollen Nominal betrages der cedirten und später ausgefallenen Hypotheken⸗ forderung verpflichtet; dasselbe gilt, wenn der Cedent für die cedirte Forderung Bürgschaft übernimmt, wodurch er sich neben dem Hypothe'enschuldner als Schuldner für den ganzen Nominalbetrag der Forderung konstituirt. Uebernimmt gar der Cedent die selbstschuldnerische Bürgschast unter Verzicht auf die Nechtswohlthat der Verweisung an das Pfand, so lann der Cessionar nach Eintritt der Falligkeit der Forderung, mit Umgehung des Hauptschuldners und des verpfändeten Grundstückes, sofort den ganzen Nominalbetrag der Forderung gegen den Cedenten einklagen.
— Die Verabredung einer Wandelpön bei einem Kaufvertrage befreit, nach einem Erkenntniß, des Reichs gerichts, vom 15. November v. J, nicht von der Pflicht zur Erlegung des Kaufstempels.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich säch sische Geheime Finanz Rath Golz ist wieder hier eingetroffen.
S M. S., Moltke, 16 Geschütze, Konundt. Kpt. z. S. Pirner, ist eingegangener telegraphischer Nachricht zufolge in Montevideo eingetroffen.
Kiel, 11. Juni W. T. B.) Das Panzerge⸗ schwader ankerie am Donnerstag bei Rügen und setzte gestern die Fahrt nach Neusahrwasser sort, wo es heute ein⸗ treffen dürste. An Bord Alles wohl.
Sachsen. Dresden, 11. Juni. (W. T. VB.) Der König und die Königin sind heute Vormittag im besten Wohlsein hier wieder eingetroffen und am VBahnhofe von dem Prinzen Georg, saämmtlichen Ministern und dem Ober⸗Bürger⸗ meister begrüßt worden.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 9. Juni. (P. L.) In der heutigen Sitzung der Consérence à quatre wurde die Tarif⸗ frage sehr eingehend diskutirt und die Verhandlung bei Ar⸗ tikel IX. des Konventionsentwurfs geschlossen.
Prag, 10. Juni. (W. T. B.) Der Kronprinz und die Kronprinzessin machten heute Nachmittags eine Rund⸗ fahrt durch die Stadt. Abends besuchte der Kronprinz die Fest⸗ vorstellung im deutschen Landestheater, wo u. A. von den deut— schen Gesangvereinen die österreichische und die belgische Nationalhymne unter enthusiastischem Beifall des Publikums vorgetragen wurde.
Großbritannien und Irland. London, 10. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses richtete Labouchére die Anfrage an die Regierung, ob Ruß⸗ land Truppen und Waffen nach Bulgarien sende, um dem Fürsten beim Umsturz der Verfassung beizustehen, ob die Regierung eine Bestätigung der in der amtlichen russischen Zeitung enthaltenen Note erhalten habe, worin die Bulgaren aufgefordert würden, Vertrauen zum Fürsten zu bekunden, und ob in diesem Falle die Regierung beabsichtige, den ver— fassungstreuen Bulgaren mitzutheilen, daß sie dieses Vertrauen nicht theile. Der Unterstaatssekretär Dilke erwiderte: über die Sendung von russischen Truppen und Waffen nach Bulgarien zu dem in Labouchere's Anfrage angegebenen Zweck sei der Regierung keine Nachricht zugegangen. Was die zweite Frage und den Haupttheil der Frage betreffe, so sei die Regierung bisher nicht aufgefordert worden, ihre Ansicht auszusprechen. Der Premier Gladstone erklärte auf Labouchére's Anfrage: er habe vor einiger Zeit einen Privatbrief von dem vorma— ligen bulgarischen Minister des Auswärtigen, Zankoff, erhal⸗ ten und demselben im Wesentlichen geantwortet, daß er noch keine hinlängliche Information besitze, um sich über das in Bulgarien beabsichtigte Vorgehen ein Urtheil bilden zu können; er habe dann noch hinzugefügt: die englische Re— gierung werde stets die Ordnung, die Legalität und die Freiheit begünstigen (Beifall). — Auf eine Anfrage Ashmead Bartletts antwortete Dilke: der britische Geschäftsträger in St. Petersburg habe erfahren, daß das von Rußland annek— tirte Gebiet der Teketurkmenen die Teke⸗Oasis sei; über die Grenzen sei er noch nicht genau informirt, ebensowenig darüber, daß daselbst kolonisirt werde. Ein Turkmene aus Merw habe die Deputation der Teketurkmenen nach St. Petersburg begleitet, angeblich, um die russische Hauptstadt zu sehen und seinen Landsleuten über das Gesehene zu berichten. Er wisse nicht, daß Unterhandlungen im Gange seien, um die Unterwerfung der Turkmenen von Merw zu sichern. — Der Staatssekretär des Innern, Harcourt, bestätigte, daß der Versuch gemacht worden sei, das Rathhaus von Liverpool in die Luft zu sprengen, und daß die beiden Verhafteten mit geladenen Revolvern bewaffnet gewesen seien. Beide seien Irländer, einer derselben in jüngster Zeit aus Amerika gekommen,
— 11. Juni. (W. T. B.) In der gestrigen Abend⸗ sitzung des Unterhauses, in welcher das Haus versuchs— weise elektrisch erleuchtet war, entwickelte Fowler seinen An— trag, welcher das Gesetz über das Vermächtniß des Grund⸗ besitzes bekämpft und sich für die Freiheit Land zu kaufen und zu verkaufen ausspricht. Der Premier Gladstone er— klärte: er theile die Ansichten Fowlers als Privatmann, als Minister aber spreche er keine Ansicht darüber aus, weil die Frage noch nicht praktisch reif sei. Er glaube, daß der Antrag nicht gegen die Grundbesitzer gerichtet sei, weil die größte Freiheit über den Grundbestz zu disponiren vortheil— haft für dieselben sei. Nichts sei nachtheiliger als das jetzige Gesetz, Nichts würde die moralische Kraft der Aristokratie und des Landes mehr erhöhen als eine große fundamentale Ver— änderung des Gesetzes. Er empfehle jedoch Fowler, seinen Antrag zurückzuziehen. Die Debatte mußte wegen Beschluß— unfähigkeit des Hauses vertagt werden.
Die irische Regierung hat mehrere angekündigte Agrarmeetings verboten. — Die Polizeibehörde in Chester ist davon benachrichtigt worden, daß die in Ame—
rika lebenden Fenier mehrere Agenten nach England ent-
sandten, um die öffentlichen Gebäude in den Hauptstädten des Königreichs zu zerstören.
— (Allg. Corr.) Das Indische Amt in London hat vom Vizekönig von Indien solgende Depesche, datirt 3. Juni, erhalten: „St. John telegraphirt heute, daß einem aus Kandahar eingegangenen Briefe zufolge die Truppen des Emirs am 3. Juni einer aus irregulärer Reiterei und Fußvolk zusam— mengesetzten Streitmacht unter dem Befehle der Sirdars MuhammadHassim, Mahormad Hassan und Abdulla unweit Girishk eine Niederlage beigebracht haben. Die Regierungstruppen sollen nach einem vierstündigen Kampfe einen vollen Erfolg errungen haben. Der Verlust der geg— nerischen Streitmacht ist nicht bekannt. Der Bericht über das Treffen ist indeß vom Gouverneur von Kandahar noch nicht bestatigt worden.“
Capstadt, 8. Juni. (Allg. Corr.) Die gesetz⸗ gebende Versammlung hat sich zu Gunsten eines Planes entschieden, der die Ausdehnung der südafrika— nischen Eisenbahnen mit einem Kostenaufwande von 5 000 000 Pfd. Sterl. zum Zweck hat.
Frankreich. Paris, 19. Juni. (W. T. B.) Nach der „Agence Havas“ entbehren die Gerüchte, wonach mehrere der Minister in Folge des gestrigen Senats⸗ beschlusses demissioniren würden, der Bestätigung. Die „France“ und mehrere andere Journale sind der Meinung, daß in der Frage der Listenwahl, die das Land in keiner Weise leidenschaftlich errege, eine reißend schnelle Beruhigung eintreten werde.
Gutem Vernehmen nach wurde in einem heute Abend unter dem Vorsitze Ferry's abgehaltenen Ministerrath der Vorschlag gemacht, die Neuwahlen zur Kammer früher vorzunehmen. Dieser Vorschlag fand keinen Widerspruch. Die Wahlen werden daher wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des Juli staltfinden, wenn die Bureaux der Linken, welche morgen über diese Frage berathen sollen, gleicher Ansicht sind
— (Fr. Corr.) Die Bewegungen der französischen Ko⸗ lonnen in Tunis haben augenblicklich nur den Zweck, die Unterwerfung der Stämme im Innern des Krumir⸗ gebietes entgegenzunehmen. Drei Kolonnen, die Brigade Caillot im Westen, die Brigade Logerot im Osten, endlich eine Kolonne, die von Mateur ausrückt, haben die Aufgabe, über das Gebiet vom Madjerdathal bis zum Meere zu mar⸗ schiren. General Caillot geht in der Richtung auf Kap
Negro, General Logerot auf Kap Serrat.
— (Göln. Itg.) Die Zeitungen von Bordeaux melden die Ankunst des „Equateur“, welcher die Expeditionen Derrieus und Gallienis am Senegal an Vord genom⸗
men hatte. Derrieu hatte sechs, Gallieni vier Offiziere bei sich; unter letztern befindet sich der einzige Offizier, der dem Gemetzel von Futa entgangen ist. Derrieu, Chef der topo⸗ graphischen Mission am obern Senegal, bringt ausführliche Mittheilungen über die Topographie, Geologie, Statistik und Ethnographie der Gegend am obern Senegal, zwischen Bakil und Anuogula, mit. Gallienis Berichte über den obern Niger werden es dem Marine-Minister möglich machen, eine Karte des westlichen Sudan entwerfen zu lassen. Frankreich hat durch einen vom Sultan von Sigu unterzeichneten Ver— trag das Protektorat des obern Niger und das aus⸗ schließliche Schiffahrtsrecht auf diesem Theile des Stromes ge— wonnen.
Türkei. (Allg. Corr.) Die Pforte hat eine Sonder⸗ Kommission niedergesetzt, welche Reformen für die asiatischen Provinzen der Türkei ausarbeiten sol. Wenn der Reformplan die Genehmigung des Sultans empfangen, wird er den Großmächten zur Begutachtung unterbreitet werden.
Aleko Pascha, der Gouverneur von Ostrumelien, hat seinen Posten niedergelegt und Said Pascha, der frühere Gouverneur von Aleppo, ist an Stelle Sadyk Paschas zum Gouverneur von Chios ernannt worden.
Rumänien. Bukarest, 11. Juni. (W. T. B.) Die Majorität der beiden Kammern, welcher sich auch die Minister anschlossen, richtete eine Adresse an Joan Bra⸗ tiano, in welcher derselbe gebeten wird, seine Demission als Senator zurückzuziehen und Führer der liberalen Partei zu bleiben. Die AÄdresse wurde Bratiano auf seinem Gute bei Pitest durch eine Deputation von 5 Senatoren und 2 Depu— tirten übergeben.
Bulgarien. Sofia, 9. Juni. (P. L.) Ein Fürst— licher Ukas vom 6. Juni verordnet die Einsetzung von Militärgerichten und ein eigenes standrechtliches Ver— fahren gegen öffentliche Funktionäre, welche sich Akte der Aufwiegelung gegen die gesetzlichen Gewalten zu Schulden kommen lassen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 11. Juni. (W. T. B.) Der Fürst von Serbien wird morgen Avend hier erwartet und, so weit bis jetzt feststeht, drei Tage ver⸗ weilen. Derselbe begiebt sich von hier über Wien nach Bel— grad. Gegen Ende des Monats geht der Fürst mit der Fürstin zur Kur nach Ems und von dort nach Paris.
Dänemark. Kopenhagen, 8. Juni. (Hamb. Corr.) Das vom Folkething übersandte Budget für das Budgetjahr vom 1. April 1881 bis 31. März 1882 stand heute zur ersten Lesung im Landsthing. Der Conseilspräsident Estrup be— dauerte, daß er nicht im Stande sei, dem Landsthing die un— veränderte Annahme des Budgets zu empfehlen, da die vom Folkething vorgenommenen Aenderungen, ver⸗ glichen mit dem, was das Folkething vor der Auf— lösung angenommen, nicht von der Bedeutung seien, um das Budget annehmbar für die Regierung zu machen. Es gelte dies nicht nur in Bezug auf die Beschränkung der Theuerungszulage, sondern auch hinsichtlich des Etats des Kultus-Ministeriums und der Etats der beiden militärischen Ministerien, bezüglich welcher nach Ansicht der Regierung aus⸗ reichende Bewilligungen fehlten. Das Thing verwies hierauf das Budget einstimmig zur zweiten Lesung. Der Präsident bemerkte alsdann, daß er, da es erwünscht sei, die Sache so schnell wie möglich zu fördern, es für das richtigste halte, die zweite Lesung am Freitag und die dritte event. am Sonnabend vor— zunehmen. Aenderungsanträge zur zweiten Lesung sind morgen einzureichen.
Statistische Nachrichten.
Nach der „Gemeinde⸗Ztg. für Elsaß-Lothringen!ꝰ waren in Elsaß⸗Lothringen am 1. April 1881 1086 Licenzscheine nach dem Gesetz vom 28. April 1816 ausgegeben (18 an Speise⸗ und Kaffeewirthe, welche keine geistigen Getränke verkaufen, 663 an Groß händler mit Getränken — 530 für Wein, 358 für Branntweln, ausschließlich oder zugleich —, 209 an Bierbrauer, 186 an Brannt⸗ weinbrenner, 19 an Destillateure). Für den Kleinverkauf geistiger Getränke nach dem Gesetz rom 5. Mai 1880 waren zur genannten Zeit 10781 Lizenzscheine ausgegeben (2707 weniger als am 1. April 1880), und zwar für Gasthäuser 2241, Speisewirthschaften (Restau rationen) 205, Schankwirthschaften 7937, Kaffeehäuser 191, für gelegentlichen Verkauf über die Straße (Forsthäuser ꝛc.) 42, zum gusschließlichen Verkauf über die Straße, an Eigenbrenner 3, an andere Personen 1062. Von den 7037 Schankwirthschaften, welchen Lizenzen ertheilt waren, befanden sich 4354 in Gemeinden von weniger als 2000 Seelen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Am Pingstmontag ist in Biberach ein Denkmal des Dich ters Wieland enthüllt worden. Es besteht in einer Büste, die auf einem schönen freien Platze aufgestellt wird. Wieland ist zwar nicht in Biberach selbst, aber in einem Dorfe, das zu der damals freien Stadt Biberach gehörte, gebaren und hat in der Stadt seine Jugendjahre zugebracht. Aus seiner Erlebnissen auf dem Biberacher Rathhause hat er die Motive zu seinen „Abderiten“ geschöpft, wo bei er aber auch andere alte Reichsstadte im Auge hatte; jedenfalls macht es den Bürgern dieser Stadt alle Ehre, daß sie sich durch die Aufrichtung eines Denkmals an dem Dichter rächten.
— „Die Hohenzollern und das deutsche Vaterland“ von Dr. R. Graf Stillfried Alcantara und Professor Dr. Bernhard Kugler. Mit etwa 350 Illustrationen, darunter gegen 60 Vollbilder von Camphausen, Menzel, Thumann, A. v. Werner und vielen An⸗ deren. Vollständig in 25 Lieferungen Folio⸗Format je 2 S Friedr. Bruckmanns Verlag in München. — Von diesem bereits wiederholt anerkennend besprochenen neuen Prachtwerke sind kürzlich die fünfte und sechste Lieferung erschienen, die sich durch ihre vornehme künstlerische Ausstattung den ersten vier Lieferungen ebenbürtig an die Seite stellen. Der Tert bringt die Fortsetzung des „(Großen Kurfürsten“, und mit lebhaftem Interesse folgt man den geistvollen Deduktionen der Verfasser, die uns auf breitem kultur istorischen Hintergrunde ein sorgfältig abgerundetes Bild jenes großen Fürsten zu geben wissen. Verzügliche charakte⸗ ristische Porträts nach alten Originalgemälden im Königlichen Schlosse zu Berlin, Medaillen⸗Abbildungen, reizvolle Initialen und freie Kompositionen unserer ersten Meister begleiten den Tert Seite für Seite. Zu ihnen gesellen sich wirksame ganzseitige Bilder; so bringt Lieserung 5: „Kurprinz Friedrich Wilhelm im vaag“ von Prgfessor Cretius in Berlin, eine durch malerische Anlage wie treffliche Durch⸗ führung gleich wirksame Komposition und „die Kurfürstliche Familie um 1654“ nach dem gleichzeitigen Originalgemälde im Keniglichen Schlosse zu Berlin von Jan Mytens; Lieferung 6 enthält: die Schlacht bei Febrbellinꝰ von Professor A. Eybel und „die Landung des Großen Kurfürsten auf Rügen“ von Professor H. Kretzschmer, zwei noch lebenden Berliner Künstlern, die auf dem Gewbiete vater ländischer Malerei längst allgemeine Anertennung gefunden haben.
— Aus dem Verlage von Alerins Kießling hbierselbst, Branden burgstr. 64, liegen wieder zwei nene Karten Kießlings