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bestellunen suchen wollen, sollen hierzu abgabenfrei auf Grund von Gewerbe Legitimations karten zugelassen werden, welche von den Be— hörden des Heimaths landes ausgefertigt sind.
Die mit einer Gewerbe TLegitimafionekarte versehenen Gewerbe⸗ treibenden (Han dlungsreisenden dürfen wohl Waarenm uster, aber keine Waaren mit sich führen.
Die Ausfertigung dieser Karten soll nach dem (unter C. genden) Muster Erfolgen.
Bis zum Schlusse d des J Jahres 1881 sonen Cnet be Titimn ations karten der bisher vere inbart᷑ en genen Form in Anwendung und Ge ö. tung bleib zen; bis dahin sollen die Karten auch, wie bi ce den Nei⸗ senden die Befugniß . aufgekauf te Wanren nach dem Bestim— mungsorte mitzunehinen. Vom 1. Januar 1882 ab kommt dagegen die Befugniß, aufgekaufte Waaren mitzunehmen, in Wegfall.
Die vertragschließenden Theile werden sich gegenseitig Mitt theilung darüber machen, welche Bchörden zur Ertheilung von Gewerhe⸗ Legitimationskarten befugt . sein sollen, und welche Vorschriften bei Ins übung des Gewerb zebetriebes zu beachten sind. :
Gegenwärtiges Protokoll soll ohne . ere Ratifikation, als durch den ö der Ratifikationen 3 heutigen Jö, .
welchen es Bezug. hat, von den . Theilen genehmigt und bestätigt ang sesehen werden.
Geschehen wie oben.
(L. 8.) Karl Heinr
anlie⸗
ich von Boetticher. (l. 8.) Mön h.
Protokoll.
Nachdem bei den Verhandlungen über den am heutigen Tage unterzeichneten Han delsvertrgg z zwischen De uutschland und der Schweiz sich ergeben he atte, daß mit dem Ablaufe des unter dem 13. Mai 1869 abgeschlossenen Handels und Zollvertrages die zur Zeit bestehenden . arungen wegen des gegen feitigen Schutzes der Rechte an site— rarischen Erzer ugnissen und Werken der Kunst in Deutschland einer— ar und in der Schweiz andererseits ihr Ende ö auf Seiter ö vertragschließenden Theile aber der Wunsch zu erkennen gegeben war, den wechselseitigen Schutz jener Rechte, , einer den W nr n ff en entsprechenden Revision der zur Zeit maßg; benden Ver⸗ einbarungen, auch fernerhin zu gewährleisten, haben die beiderseitigen Bevollmächtigten die nachfolgende Verabredung in das gegenwärtige rote ol niedergelegt: .
. Betreff des Xgenseitigen Schutzes der echte an litera⸗ rischen Erzeugnissen und Werk en der Kunst sollen soweit diese Er⸗ zeugnisse und wre nicht als Erzeugnisse und cke inländischer Ur⸗ ele geschützt sind, für das Gebiet des Deutschen Reichs und für das 8 en der schweizerischen Eid gen fsenfgzaft die Bestimmungen der unter dem 13. Mai 1869 zwischen dem Nord deutschen Bund e und der Schweiz ab geschlossenen Ue derrinkunft maßgebend sein. Jedoch tritt an die Stelle der im Artikel 6 dieser Uebereinkunft vorgesehenen Anmeldung und Eintragung die Anmeldung bei dem Stadtrath zu Leipzig und die Eintragung in die bei diesem geführte Eintrags zrolle; Anmeldung und Eintragung sind nach den für die Werke inländischer Urheber maßgebenden Vestinm: ingen zu bewirken.
2) G öegen rrärtige Verahredung soll vom 1. l n an n
draft treten und bis zum 30. Juni 1886 in Kraft bleiben. Im * keiner der vertragschließenden Theile zwölf Monate vor diesem Tage seine Absicht, die Wirkungen der Verabredung , zu lassen, ö hat, bleibt diefelbe in Geltung bis zum Ablaufe eines Jahres von dem Tage ab, an welchem der Jene oder andere der vertragschlie . Theile sie kündigen wird. Jeder der vertrag⸗ schließ enden Theile soll u berechtigt sein, diefelbe sch on früher mit gleicher Wirkung zu kündigen, wenn eine in dem Gebiete des einen oder anderen Theiles eingetretene Aenderung der Gesetzgebung über die darin behandelten Gegenstände eine Revision wünschenswerth machen sollte. .
Gegenwärtiges Protokoll soll zugleich mit dem Dandel vertrage den hohen verträgschließenden Theilen vorgelegt werden; im Falle der Ratifikation des . . auch die in diesem Nrotokoll ent⸗ haltene Verabredung ohne weitere Ratifikation als genehmigt ange— sehen werden.
Es wurde hierauf zogen.
Berlin, den 23. Mai 1881.
Karl Heinrich von Boetticher. Roth. ö. (L.
das Protokoll in doppelter Ausfertigung voll—
Denkschr ft. Handels- und Zollrertrag zwischen Deutschland und der Schwer vom 13. Mai 1869, welcher von Seite der Kaiserlichen Re⸗ gierung ve gen der beabsichtigten Revision des deuischen Zolltarifs zum 1. nuar 1880 gekündigt worden war, ist mit einer unerheb⸗ lichen Ran tion zunächst bis zum 30. Juni 18280 und sodann mittelst der ÜUebereinkunst vom 1. Mai 1880 bis zum 30. Juni 1881 (R. G. Bl. S. 149) verlängert worden.
Der in zwischen erfolgte Abschluß der kommerziellen Verhand— lungen ii Oesterreich⸗Ungarn ließ es auch auf deutscher S Seite thun⸗ lich und veckmäßig ers . in eine Vert ändigung mit der Schm eiʒ über den Abschluß eines forinlichen neuen Handelsvertrages einzu⸗ treten. Demgemäß sind kommissarische Verhandlungen mit der Schweiz unter Theilnahme der an die Schweiz angrenzen e. Bundesstaaten und Elsaß Lothringens am 12. Mai d. 16 n worden, welche am 23. desselben Monats zur Unterzeichnung des an⸗ liegenden Vertrags geführt haben. . ⸗
Der 1 des neuen Vertrags unterscheidet sich, abgesehen redattic nellen oder soꝛ nstigen materiell unerheblichen Aend dem des 1869er Vertrags in folgenden Punkten:
Aus dem in . 7 des Vertrags erwähnten Verzei gegen⸗ seiti zollfreier Artikel (Anlage A.) sind in Wegfall gekammen Wein⸗ irauben sowie „von Sa zsiedereien die nl lg 283 leb ter⸗ wähnte ̃ schon seit 1. Januar 1881
geschlossen. Außerdem sind betreffenden B estimmun einstimmung gebracht. Bestimmungen über die kehrs (Anlage B.) ist bei elommen. Außerdem — nten Exleich terungen enzverkehr . Jiffer IV. für diesen Verkehr eine 15 kin von der gemeinschaftlichen chdem verschiedene der beim Grenz⸗ n seither zollfreien Artikel durch den F 6 varen diese ig. Die Breite rschiedene, bleibt ten Maximal⸗
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Annahme dieser letzteren
zen, zumal für die in
narenverkehrs zugelassenen Gr
tze bereits besteht. bestehenden Vertrag.
Verkehr mit „Gl ecken und n * hten e. ist im neuen 1 iesem Verkehr der Natur de Sa be nach sicher ö
ven nicht anwendbar find. Der Verkebßr war uͤbrigei
von keiner irgem . blie hen Bedeutung. ̃ Ver verkehr mußte die Erhaltung des Sticereiverkehrt Besticken aus r Scl hweiz einge tigt in Barern, W ürttimberg. von Familien aus den ärmeren s i diesem als Hausind Erwerbs wein e mehrere Million
Verkehr ist, ; e Veredelungsverkehr in nn e neuen Vertrages im Wesentlichen dadurch aufrecht erhalten
1 2 131 ö . . 11 . . 2 1 daß beiderlei ü — 2817 616 1 . n
unter Tellern
1 ann zertrag in Wegse
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des anderen vertragschließenden Theils veredelten Waaren vereinbart worden ist. 23
Die Zollfreiheit für die Einfuhr der zur Veredelung bestimmten Waaren ist abweichend vom Inhalt des seith zer geltenden Vertrages nicht stipulirt werden, weil hierfür das eigene Inkeresse des Landes, in welchem die Veredeln ngsarbeit be wirkt Cerden soll. eine aus⸗ reichende Bürgschaft ge ewährt. Ueberdies könnte die Uebern ahme ver⸗ trags ms ißiger Verpflichtungen in dieser Richtung Berufungen Seitens anderer die Rechte der Meistbegünstigung genie ßend er Staaten error ufen und dadurch zu einer Ausdehnung dieses Verkehrs führen, welche mit den eigenen wirthschaftlichen Interessen nicht im Einklang stehen würde
Das Erforderniß der einheimischen Erzeugung von Garnen und Geweben, welche in den Veredelung verkehr gebracht werden sollen, war schon in dem Handelsvertrag mit Oesterreich⸗ Ungarn vom 1. De⸗ zember 1878 ee, ,. Eine Verpflichtung, die zollfreie Einfuhr solcher in das Gebiet des anderen vertragschl ießenden Theils zur Ver⸗ edelung ausgeführter Waaren auch dann zu gestatten, wenn dieselben nicht im Inlande erzeugt sind, konnte auch in diesem Vertrage nicht übernommen werden, da hiermit über Zweck und Sinn des Verede⸗ lung zverkehrs hinausgegangen und die Hand zu einer Abschwächung der im Tarif festgesetzten Zellsãtz geboten? wäre. Es ist deshalb in dem neuen deutsch— chweizerischtn Vertrage beiden Theilen ausdrücklich das Recht gewahrt, den Nachweis der einheimischen Erzeugung zu ver langen.
Für die Vexedelung der in Art. 6 erwähnten Waaren ist der Regel nach eine Frist von 3 bis 4 Monaten augreichend. Um jedoch auch für besondere Fälle Vorsorge zu treffen, ist im Schlußprotokoll niet R r, n, n. Frist von 6 Monaten, welche eventuell auf 12 Monate ausgedehnt werden kann, vorgesehen.
Die seit einigen Jahren zugelassene Theilung der im Veredelung, verkehr zum Färben und Bedrucken versandten Gewebe an der be— treffenden Arbeitsstelle des Vered dlungs landes, wird deutscher Seits künftighin nur dann aufrecht erhalten werden, wenn es möglich sein sollte, ein Verfahren zu finden, welches völ llig ausreichende 5 ien hinsichtlich der Identitätskontrole bietet.
Zu Artikel 10 des Vertrages und Ziffer IE. des Schlußprotokolls.
Nachdem in dem Verkehre zwischen Deutschland und Oesterreich— Ungarn den Handlungsreisenden die Befugniß zum Mitführen der aufgekauften. Waaren für die Zukunft entzogen worden ist, erschien es zweckmäßig, Diesem Gesch äaͤftsbetriebe in dem Verkehr zwischen Deutschland und der Schweiz eine gleiche Begrenz ung zu geben. Der Gewerbe⸗Legitimations zarte ist ebenso wie in dem Verkehr mit
Desterreich Ungarn eine dem Bedürfnisse mehr entsprechende Fassung gegeben worden. 3u . 11 des Vertrages.
Die Verabredung über den Markenschutz entspricht den zwischen Deutschland und anderen Sn ö. insbesondere auch Oesterreich-Un— garn, vereinbarten Grundsätzer Nachdem an einigen . in Deutschland und jüngst auch in der Schweiz der Markenschutz eine einheitliche Regelung im Wege der inneren Geseßzgebung erfahren hat, erschien es zweckmäßig, mittels der Uebernahme jener Grundsätze auf die Beziehungen zwischen Deutsch land und der Schweiz den beiderseitigen Angehörigen den Schutz der Inländer zu gewähren.
Zu dem Protokoll.
In Betreff de⸗ gegenseiti gen Schutzes der Rechte an literarischen Er rzeugniff en und Werken der ö in Deutschland einerseits und in der Sch wei andererf eits waren bisher maßgebend:
1) die Uebereinkunft zMrischen dem Norddeutschen Bunde und der Schweiz vom 13 Mai 1869, deren Bestimmungen durch Auswechse— lung Eezüglicher d ellar ationen im Jahre 1873 auch zwischen Elsaß⸗ Lothringen und der Schweiz in Anwend dung gebracht worden ind,
2) die ir herein ia ft zwischen Bayern, Württemberg und Hessen einerseits und der schweizerischen Eide genoffenschaft andererseits vom 16. Oktober 1869,
) die Uebereinkunft . Tage.
2. ibaltlich stimmen diese Verabredungen im Wesentlichen überein. Es f aber von beiden Seiten anerkannt, daß ihre Bestimmungen den B zedürfisse n nicht mehr völlig gerecht werden. Was Deutschland betrifft, so sind di e Rechte an literarischen und künstlerischen Erzeug⸗
nissen An eilen un die Reichsgesetzgebung neu und einheitlich Ce regelt. In der Schweiz ist eine entsprechende Ge et gebung zur Zeit in Vorbereitung und dem Abschlusse nicht fern. Sobald dieser Iib⸗ schluß erfolgt ist, werden beide Theile in Erwägung zu nehmen haben, wie sernerhin, im Ansch usse an die Grundfatze der inneren Gesetz⸗ 8. bung, der vertragsmäßige Schutz zu ordnen sein möchte. Aus dieser Rüsicht erklärt sich der Vorhehmt der Kündigung, wie derselbe unter Nr. 2 des Protokolls vom 23. Mai 1881 formulirt ist. Einer vor⸗ läufigen weiteren Verständigung über den w hselseitigen Schutz der literarischen Erzeugnisse und Werke der Kunst bedurfte es deshalb, weil die zur Zeit noch maßgebenden Verabredungen sämmt— lich mit dem Handels⸗ und Zollvertrage vom 13. Mai 18690 ihr Ende erreichen. Wegen des provisorischen Charakters dieser Verstindigung erschien es zweckmäßig, an den bisherigen ver— trags mäßigen Grundsätzen einstweilen nichts zu ändern, und nur an die Stelle der verschiedenen Vertragsakte, in welchen dieselben sich niedergeiegt finden, einen einzigen, und zwar denjenigen treten zu lassen, dessen Inhalt schon seither für den weitaus größten Theil des Reichs gebietes maßgebend war. In einem Hunkte mußte deßungeach⸗
vorgenommen werden. Nach den
tet eine sachliche Aenderung vorgenom bestehenden Vereinbarungen muß nämlich die Anmeldung solcher deren der Verfasser das
schweizerischen Werke, in Ansehung
Recht der Nebersetzung sich vorbehalten mall, an 5 ver⸗ schiedenen Amtestellen, in Berlin, München, Stuttgart, Rarlsruhe und Darmstadt, erfolgen. Hier war eine Ver einfa ung unerläßlich und es ist zu dem Behufe von derjenigen Ein⸗ rich ung zebrauch gemacht worden, welche, in Gestalt einer bei dem Stadtratl h in Leipzig zu führenden Eintrags zrolle, zum Schutze der entsprechenden Rechte deutscher Auteren für das Inland durch Reichs gesetz geschaffen ist.
Was en liß die Dauer des Handelsvertrags betrifft, Kaiserliche Regierung eine vertragsmäßige Regelung beziehungen 24 der n, . für einen längeren 10 Jah ze, gewünscht. dahin
der Schweizerischen 26
zwischen Baden und der Schweiz von dem
so hätte die unserer Handels⸗ Zeitraum, etwa auf zelenden Ante täge sind jedoch von abgelehnt worden.
EStatistische Nachrichten.
Dem Statistischen Berlin,
7. Jahrgang (herausgegeben von Richard Böckh, Direktor des stati⸗ siüischen Vureaus der Stadt Berlin, Verlag von Leonhard Simion sI) entnehmen wir Folgender üben, Markt⸗ und Gewerbe⸗ en in Berlin im Jahre 18795: Zu den Jahrmärkten waren Ste llen angewiesen, 2 weniger als im Vorjahre; für den Weih⸗ ichtsmarkt 3196 Verkauföestellen, gegen 2781 in 1878. An Wochen⸗ marktkarten waren 4386 ausgestellt, gegen 4206 im Vorjaf re; an Dienstscheinen für die Dienstmänner von 7 Instituten S192, gegen 7898 in 133 an selbstandigen Dienstmännern waren 74 gegen Ihy38 im Vo 263 zre, und an Reinigungsdienern 206, gegen 195 in 1878 vorhanden. s kosteten im Durchschnitt verglichen mit 1878) 1 kg Weijen schwer 2051 „½ El,29 M), mittel 19,10 (19,91) , leicht 17,51 (7,58) SM, Roggen 14,31 (14,31) M½ bzw. 13,64 (13,38) 4, 13,10 (12,66) M; Gerste 17,93 6 MS, 15,58 (15,90) 46, 12,27 (1194) A; Hafer 14,50 (1. ,. 31 (13,66) , 12, 16 (11,04) 6; 1M ka Stroh 4,595 14, 17) . ih 4,7 1 16 r n, 6,72 (5, 14) S; 1 kg . von der Ker ule 134 (1,32) Bauch⸗ fleisch 1,10 (1,10) S, Schweinefleisch 1,20 uch 16, Kal ef 1,23 (1,24) M6, Bammelfleisch 2 95a geräucherten . 151 (1.56) M, Butter 2,24 (2.27). vock Eier 2,96 (2,79) C Am
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— 1 — Jahrbuch der Stadt
19. Dezember 1879 waren auf den Märkten 32 401 geschlachtete Gänfe zum Verkauf gestellt. Im Jahre 1879 wurden 4349 Pferde geschlachtet. Polizeiliche Revisionen fanden statt über Maße und Gewichte 16396, über Buch führung der Feuer ersicherungsanstalten A, die der Trödler 736, die der Pfandleiher 200, über Milch 55 674. Ronfi⸗ zirt wurden in Folge 4 * Revisionen 260 Waagen, 981 Ge⸗ wichte, 507 Hohlmaße und 129 Längenmaße. An rerdorbe. nen Lebens mitteln . auf den Wochenmärkten bei 823 Gewerbtreibenden 9931,50 kg animalischer Wa fr sagsmi eh. auf dem Viehma rkt 10667 Stück Vieh konfiszirt, außer⸗ dem wurden 135 geschl lachtete Pferde verre gen. 6802 1 Milch wegen zu geringen Ger vicht , AuJuf Grund des Jagdschong ese tzes von 1870 wurden ! Hirsch, 3 Rehe, 6 Rebhühner, 6 Birk! hi hner, 4 Das hühner und 31 Kibitzeier ko nfiszirt, auf Grund des Fischereigesetze 42 Gewer ö denunzirt. Auf dem Land⸗ getreldemarkt ginz en 433 000 kg Roggen, 150 000 kg Gerste und 662 000 kg Hafer ein.
Ke zer den Fleischkonsum Berlins differiren die Berechnungen; während der Pol lizei⸗ Hauptmann von Wolff ffsburg denselben auf yö3 309 05 29 berechnef, stellt er sich nach . in den früheren Jahr⸗ gängen des Sta atistischen Jahrbuchs gewählten Grundsätzen uf 78 423 642 kg oder 146,09 HR, pro Kopf, gegen 137,55 bezw. 136 65. 134,57, 151,10 Pfd in den? . von i8 8 rückwärts. Der Brod konfuni ist uf Ui. 31 Pfd. pr ro Kopf zu . gegen 3533 Pfd. in 1878. Bei anderen Konsumtionsartikeln stellte sic der Verbrauch nach dem U . zuß der Einfuhr üher die Ausfuhr in den Jahren 1879 bis 187: Hauf 100,2, 2, 70,2, 120,3, 92,1, 96,1 Pfd. Kartof ,,, 31,5, 45,5, 31 48,7 Pfd. i e, iin, nh Gn . 16,9, 18,4, 18,6, 18,2,
23,3 Pfd. Eier; 79,5, S9, 5, 98,4, M35, 100,7 3 Pfd. Milch (der eigent⸗ siche Konsum ist um drei Fünftel hh er m schẽf⸗ tzenz; von Butter (per Cisenbahn) 7,4, A4, 1, 20,7. 192, 21,2 Pfd. ; von Hise (per Eisen⸗ bahn) 9.2, 10, ö 710 Pd von Fischen⸗ , , 24,3, 266 Pfd.; von Wein 23,, 140, 17,3. 11,6, 15.60 Pfd.; von Branntwein 6, 6.2, 6, 5, 4. 5,6 Pfd.; von Bier Ce n keen sum) 208,5, 183,0 166,2 2 15735, 14h, 5 1 ferner von Petroleum (zu Wasser) 8, 12, 25, 32 4, 316, 15.4 Pfd.; von Brennho olzʒ . 686,2, 676,3, , Siein und Braunkohlen u. 26 , . 4. ö 1817,', 1854,8 Pfd.; an Torf 265,4, 2653 199,2, 14 49,3,
653,8 Pfd.
Auf Eisenbahnen (ohne die Nied r in . die Dresdner und die Nordbahn) trafen im Jahre 1879 i erlin 3 614 082 Personen ein, 45 857 mehr als in 1878, es reisten 3 649 114 Personen, , .. der ben ab. An Gütern brachten die Bahnen 2168 382 802 kg (4 34 627 918 kg) heran und führten 169063984 kg (— 63 gög 522 k) sort. Unter der Einfuhr befanden sich 21 270 M5 kg Weizen 13 j 642 kg mehr Einfuhr als Ausfuhr) . 26 143 kg Roggen, 40995785 kg Gerste (31 470727 kg mehr Ein⸗ als . e 3 ln 30 kg Hafer (S0 660 856 kg Mehreinfuhr), 15 488 080 kg Malz (13 075 1 2 ig
— (hren uhr) 68 890 892 kg Mehl (16 355943 kg Mehreinfuhr), 1̃ 8a, 232 9 Bier, 8 788 802 kg Wein (5 158 885 kg Mehreinfuhr), 4513 174 kRę* Branntwein 36272 N kę Mehreinj fuhr), 37 982 017 ö. Spiritus (566 452 416 kg Me ö 53. * kg Mil ch, 13 259 . 6 Butter 16 404 52 ö. Mehreinfuhr), 13 0. 33 kg Eier (12 512 720 g Me hren fuhr S 140409 ö. Obst (17 463 978 ke gere ' 8946 a6 kg Hen t. 53 85 Gl kg ec, (40 493 172 kg Mehren ihr), 196214090 kg Braunkohlen (154 262 858 kg Mehreinsuhr), 563 845 330 kg Steinkohlen (660 831 149 kg Mehrelnfuhtz.
Zu Wasser gingen 3032487 300 kg. Waaren ein und 575 885 950 kg aus. Unter , befanden sich 9075000 kg Weizen (2663 500 Kg mehr Ein- als Ausgang), 243 691 450 kg Roggen (208 507 350 Kg Mehreingang), 324838 850 kg Brennhoßz 4 39I 357 606 kg), 9r /s 056 kg. Torf ( 87 82000 Eg), 133 836 500 kg Ste inkohlen . lil * 37 400 kg), 273 122 800 kg Bau- und Nußtzhol; (4 249 483 450 Kg), 1 634 782 250 kg Steine und Cement ( 1337978 Oo kg). Außerdem kamen 776 Flöße mit 568 009 kg hartem und 52772 400 kg weichem Holz an. Die Zahl der einpassirenden Segelschiffe betrug zd 788 mit 3 45 b 2606 kg Tragfähigkeit.
Die Bemühungen des Herausgebers, Materialien zu dens cusgaben der arbeitenden Klassen zu sammeln, habt, daß bereits für 1879 derartige Daten haben veröffentlicht wer⸗ den können. Es stellen sich . in Berlin die Ausgaben für ein Ehepaar mit 3 Kindern pro ö. auf 1403 4. (Cigarrenarbeiter) bw. 1534 6 (Schreiber). Ehepaare mit 2 Kindern verbrauchen 1298 6 (Maurergesellen) bis 1474 cl. Schnẽidergefellen) (in Frank⸗ fart a. M. 981—– 1295 S); Ehepaare ohne Kinder i096 6 (Arbeiter jn einer Lampenfabrik) biw. 1243 (½ (selbständiger Schuhmacher). Fine einzelne Frau (Schneiderin) mit einem Kinde bedarf 600 „6, ein einzelner Mann 731 (Zischlergeselle) bis 1251 . (Maschinen⸗ bauarbeiter), eine einzelne Frau 525 (s6 (Textil-Arbeiterin) bzw. 593 M6. (Näherin).
Die Berlin-Charlottenburger Ende 1875 18768 m Gelcije mit 38 großen und 17 ö Wagen; sie beförderte im Jahre 1879 anf der Hauptbah 1 in 113 612 Fahrten 2694 364 Persenen (gegen 118 600 Fahrten und 2628 87 Personen in 1878), auf der Westendlinie in 47984 Fahrten 235 857 Personen (1878: 56 888 Fahrten und 180494 Personen). nach und von dem Zoologischen Garten in 49704 Fahrten 29 260 Personen (1878: 530 516 Fahrten und 565 446 Perfonen. Bei der Großen Berliner Pferdebahn waren Ende 1879 124188. 3 m Geleise im Betriebe inkl. 232 m ron der Niederschlesisch Märkise chen Eisenbahn erpach⸗ teten und 8037,8 ö für Rechnung der Gro ßen internatior alen Pferde Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft betriebe enen, aber ohne die für die Gewerbe⸗ Ausstellung gelegten Ertrageleise; im Jahre 1879 wurden 478 598 ein— und 853 901 zweispännige, überhaupt 332 409 Fahrten und 6 242 634 Wagenlilometer zurückg tlegt und täglich 121 767 Personen befördert. gegen 8 127 in 1878; im Ganzen war die Frequenz um 6 400000 Personen größer als iin Vorjahre. Den stärksten Verkehr zeigte der sogenannte dritte Pfingstfeiertag (3. Juni) mit 153 735 Personen, den chwächsten der 5. Dezember mit 9 5812 Personen. Die Neue Ber— line Pferdebahn Gesellschaft hatte Ende 1879 eine ihn er e vr 1
S580 m, auf welcher in
ͤ 24 208 Fahrten 2 124 358 Personen be dert wurden. Auf sämmtliche
. kamen 520 Be , störungen und 98 Unglücke fälle vo .
Die Berliner D Dam pfschi f . fahrts⸗Ge Ill aft hatte im Jahre 1878— 79 6 Dampfer zu 16 und G zu 8 Pferdelrajten im Betriebe, welche 228 245 Person n beförderten und 17768 Meilen zurũckleg ten; 1878 wurden 261 972 Personen befördert.
An Droschken waren Ende 1879 1508 J. und 3281 . Rlasse vorhanden mit 7358 Pferden, ferner standen 255 Therwagen mit 432 Pferden und 166 Omnikus mit 1233 Pferden in Thätigkeit. Auf den Bahnhöfen erhielten 539 390 Droschken Fuhren, gegen 530 M im Verja hte Die stärkste Wagenfrequenz zeigte bei den vom 7. Ok— tober bis 3. Noxem ber 1879 vorgenommenen . Zählungen die Leipzigerstraße zwischen dem Leipzigerplatz und der Wilhelmstraße, wo an Wo centagen von Morgen? 6 bis Abends 6 Uhr im Durch⸗ sch nit täglich 525 Wagen mit 9629 Pferden verkehrten.
Die Omnibus ⸗Aktien - Gesellschaft befuhr 128 Linien von
72,4 f Lange; ihre Wagen legten im Jahre 1879 4247 023,8 km zurück, 1885717, lem weniger als im Jahre 1878. Sie beförderte im Ganzen 11 640 686 Personen, gegen 13211529 in 1878. Im e⸗Eisenbahnen. Omnibus und Dampf⸗
12 90376, 1878 46490453, 1879
Jahres⸗ haben den Erfolg ge⸗
Pferd e⸗Eisenb ahn befuhr
Ganzen wurden durch die Pferd schiffe befördert: 1877 2 487 087 Personen.
Zweite
Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 134.
Berlin, Sonnabend, den Il.
Juni
18G].
. tee. ; ae Inserate für den Deutschen Reichs—
Ureuhischen ätaats- Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
und Königl.
Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels—
register nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Subhastationen,. u. dergl.
Verloosung,
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Hand— lungsreisenden Leopold Hauck ist in den Akten VU. R. II. Nr. 447 de 1880 die Untersuchungshaft wegen schwerer Unrlundenfalschung verhängt. Es wird, ersucht, denselben, zu verhaften und an die Königliche D digt i. Tireitien hierselbst abzu⸗ liefern. Berlin, den 9. Juni 1881. Der Unter— suchungsrichter bei dem Königlichen dandgerich te 1 Bailleu. — Beschreibung: Alter 34 Jahre, geb. 24. November 1846, Geburtsort Brandenburg a. S. Größe ca. 166 em, Statur kräftig, Haare blond, Augenbrauen braun, Augen braun, Nase gebogen, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch und englisch.
Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Moritz Meinhardt ist in den Akten L. R. II. Nr. 447 de 1880 die Untersuchungshaft wegen schwerer Urkunden— fälschung verhängt. Es wird exrsucht, denselben zu verhaften und in die Königliche ge Dirck⸗ tion hier elbst abzuliefern. Berlin, den 9. Juni 1381. Der Untersuchungsrichter bei dem König— lichen Landgerichte JI. Bailleu. Beschreibung. Alter 31 Jahre, geb. 4. März 1850, Geburtsort Vierraden, Statur kräftig, Haare braun, Augen— brauen braun, Augen braun, Nase kurz, Mund ge— wöhnlich, Zähne unvollständig, Kinn behaart, Gesicht voll, Gesichtsfarbe gesnnge Sprache deutsch. Beson⸗ dere Kennzeichen: An der Stirn links eine kleine Narbe am rechten Schlüsselbein sowie auf rechter
Schulter und rechtem Gu w mtl je ein erbsen— großer Leberfleck.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Michael Cemannomsky oder Zimanowsky aus Klein Borroschau, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Ihm eren Diebstahls aus 55. 242, 243, Nr. 2, 47 des Strafgesetzhuches ver⸗ hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Land gericht g efãugniß zu Potsdam abzuliefern. Gemannowszky ist 23 Jahre alt, katholisch, schlanker Figur, hat dunkles Haar, trägt einen Schnurrbart und war bekleidet mit einer dunklen Hose, einem grauer Jaquet mit grünem Kragen und grauen Knöpfen und trug eine schwarze Mütze. Potsdam, den 8. Juni 1881. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Ar— beiter Ludwig Prügel aus Alt-Küstrinchen, welcher flüchtig ist, ist die ,, . wegen schweren Diebstahls aus §S8§. 242, 243 , der Stiaf gesetzbuches verhängt. Es von, zu verhaften und in das Landgerichts⸗Gefä ngnlß zu Potsdam abzuliefern. Prügel ist 21 Jahr alt, er ngelisch, von mittlerer Statur, hat blondes Haar, ist rasirt und war mit einem dunkelgestreiften An⸗— zuge bekleidet und trug eine dunkle Mütze. dam, den 8. Juni 1881. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte.
Steckbrief. Gegen den 34 Jahr mann Christian Lüttecke von Vasbeck welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Ver gehens gegen §. 330 St.“⸗»G.⸗Bs, verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Land gerichts-Gefängniß zu Kassel abzuliefern. — Akten⸗ zeichen (01. Kassel, den 7. Juni 1881. Königliche Staaisanwaltschaft. Wilhelmi.
alten Zimmer⸗
66 ().
19978
Der von dem Königlichen Amts gericht in Jaro⸗ tschin am 5. November 1880 (Nr. 269 pro 1880) hinter den Wehrmann Loren; las zt aus Jaro tschin erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert.
199761 Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Brauer Wilhelm Steimle aus Gremethstedten, Königreich Württem— berg, früher in Preetz, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Körperverletzung ver⸗ hängt. Es wird ersucht denselben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Preetz abzuliefern. Beschreibung: Alter 29 Jahre. Weiteres nicht angegeben werden. Preetz, den 3. Juni 1851. Königliches Amtsgericht. Rehd
19977
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Brauer Alois Miedel (oder Rüdel) aus Hollenan in Schlesien, früher in Preetz, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Körperverletzung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Preetz abzu⸗ liefern. Beschreibung: Alter 18 Jahre. Weiteres kann nicht angegeben werden. Preetz, den 3. Juni 1881. Königliches Amtsgericht. Rehder.
19926 Der Wehrmann , . geboren am reis Ruppin,
Ladung.
Johann Friedrich Garl 2. April 1346 zu Walchow, . zuletzt in Lenzke wohnhaft, dessen Aufenthalt unbekannt ist und welchem zur Last gelegt wird, im Jahre 1873 oder 1874 als beurlaubter Wehrmann der Landwehr ausgewandert zu sein, ohne von seiner bevorstehenden Auswande⸗ rung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Slirafgesetz
Pots
ersuch t, denselben
allda, 3)
kann
33 n. s. w. von öffentlichen Papieren.
buches, wird auf Anordnung des Königlie gerichts hiers le hf auf den 13. Oktober 1881,
Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche
Schöffengericht zu Fehrbellin zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach . Strafprezeß ordnung von dem König— lichen Bezirkskommando des 1. Bataillons 4. Bran— denburgischen Landwehr-Regiments Nr. 24 über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausge— stellten Erklärung verurtheilt werden. Fehrbellin, den 9. Juni 1881.
Königliches Amtsgericht.
Raether,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Subhastativnen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
liöps! Oeffentliche Zustellung.
Peter Hahn, Ackersbursche in Wendelsheim wohnhaft, vertreten durch die Rechtsanwälte Petri
und Görz in Mainz, klagt gegen Katharina Mar⸗
garethe⸗ geb. Nöhrbaß, und deren Franz Joseph Masson, Tagelöhner, in Eckelsheim wohnhaft, jetzt ohne bekannten Auf— ö wegen Theilung, mit dem Antrage auf An—
dnung der Theilung des Nachlasses des in Eckels . wohnhaft gewesenen nnd daselbst verlebten Jo— hann Nöhrbaß, früher Schmied, zuletzt Privatmann, Kosten von der Masse, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand dlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Großherzoglichen Land gerichts zu Mainz auf den 12. November 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu hestellen.
Zum Zwecke Auszug der Klage bekannt gemacht
Monat,
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung.
Ehemann, Beide früher
199931
Der Karl von Koch, Kaufmann zu Metz, tlagt
gegen den W. Kreutzberger, Kaufmann, seiner Zeit in Metz, jetzt ohne bekannten Wohnort, aus 2Wacceptirten Wechseln mit dem Antrage urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 136 (. 11 3 und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver handlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Metz auf
den 14. Juli 1881, Vormittags 9 .
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wi Auszug der Klage bekannt gemacht.
Simon, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amt
Oeffentliche Ladung. In Sachen des K. Advokaten Heizer in die K. K. priv. Kaiserin⸗-Elisabeth⸗Bahn,
osgericht
20007
gegen
Aktiengesellschaft in Wien, wegen Couponzahlung
ad 260 M6. ist zur Verhandlung der Kiage vom 13. Mai l. J., worin die Verurtheilung der beklag ten Gesellschaft zur Zahlung von 260 16 am 1. Mai L. J. verfallener Zinscoupons, 3 'se Verzugszinsen hieraus seit J. d. Mts. und der Prüzeßkosten tragt ist. anberaumt auf Dienstag, 12. Juli l. Is., Vormittags 9 Uhr, wozu die Vertrekung der beklagten Gesellschaft hier mit imn Wege öffentlicher Zustellung gemäß §. 186 ff. der R. C. P. O. geladen wird. Passau, den 31. Mai 1881. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Passau: Grünell.
yon Oeffentliche Zustellung.
Die Kaiserliche Generaldirektion der Zolle und indirekten Steuern in Elsaß⸗Lothringen, vertreten durch den Generaldirektor Herrn Fabricius in Straß⸗ burg und vor Gericht vertreten durch Herrn Rechts anwalt Dr. Reinach
klagt gegen
1) Herrmann Dollenmayer, Zeichner in Mül⸗ hausen i. G., 2) Richard Dollenmayer, Uhrmacher, Adolph Dollenmayer, Bäcker, ohne be⸗ kannten Wohn- und Aufenthaltsort, 4) Emilie Bar⸗ bara Dollenmayer, Modistin in Paris,
auf Auflösung eines Kaufvertrages und auf Thei⸗ lung.
Mit dem Antrage: Daß es dem Kaiserlichen Landgerichte gefallen wolle, den zwischen den Be⸗ klagten am 3. Juni 1879 vor Notar Lobstein in Mülhausen errichteten Kaufvertrag über die ihnen gehörigen Antheile an einem Wohnhause mit 2 Stock⸗ werken auf Erdgeschoß, Rechten und Zubehör, zu Mülhausen, Zeughausgasse Nr. 22, Sektion F. Nr. 471, der Klägerin gegenüber unwirksam zu er— klären; zu verordnen, daß der dem Beklagten Adolph Dollenmaver zugehörige Antheil in dessen Eigen thum zurückkehre, um dem freien Zugriffe der Klä—⸗ gerin unterworfen zu sein, sodann die Theilung zu verordnen? 1) Der Gütergemeinschaft, welche zwischen dem in Mülhausen verlebten Johann Nepomuck Dollenmaver und seiner gleichfalls verlebten Ehe⸗ frau Elisabeth Schönhaupt bestanden hat; 2) der Nachlassenschaften der genannten Ehegatten; einen Notar mit Vornahme der Theilung und öffentlichen Versteigerung des zur Masse gehörigen oben bezeichneten Wohnhauses, das in Natur untheil⸗
Seffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersachungs-Sachen. Aufgebote, Vorladungen
Verkäufe, Verpachtungen., Submissionen ete. Amortisation, Zinszahlung
hen Amts⸗
der öffentlichen Zustellung wird dieser
uf Ver⸗ auf Ver⸗
dieser ] zassan
d bean⸗ Termin bei diesseitigem K. Amtsgerichte
mit der
Industrielle Etablissements, und Grosshandel.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Literarische Anzeigen.
Theater- Anzeigen. In der Börsen-
Familien-Nachrichten. ! beilage. *
On
Fabriken
& 0,
Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Invalidendank“, & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren
*
Rudolf Mosse, Haasenstein Schotte,
Annonecen⸗Bureaux.
**
bar, zu beauftragen, den Bellagten die ten . Last zu legen, alle Rechte, insbesondere das Rech der Anfechtung der Schenkung vom 3. Juni 1379 ausdrücklich vorbeh halten,
und ladet d lung des Rechts streits vor die Civilkammer des
Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. Elf
mit der Aufforderung, einen er dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
bekannt gemacht. J Stahl, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
19999 Oeffentliche Zuste llung.
In Sachen Stiegele Karl senior. in München, gegen Schwindl, Stefan, Post beamter in Alexandrien, wegen Forderungs . nahme, gebe, ich der Therese Königer, wesens bbesitzerin in S wabing, enthalts, der Beth zeiligten in der Gerichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts Landshut aufliegt und der Vertheilung Termin auf
Montag, den 22. August 1881,
Vormittags 9 Uhr,
bei dem genannten Ger richte ansteht,
2c. Therese Königer hiermit unter
Bestimmungen der 88. geladen wird.
Diese öffentliche ,, wurde auf Königl. Advokaten und Rechtsanwalt Landshut Namens des Kar iegele gerichte bewilligt
Landshut, am 5. Juni 13831.
Der Gerichtssck reiber n Kgl. bayer. Amtsgerichte Landshut Wild.
Aufgebot. S von dem früheren Gerichts⸗ Rendanten Rechnungsrath .
dem früheren Gerichtskassen⸗Cont . öcere air Böcker dahier, für die aus . Amtsführung etwa entstehenden Schäden seinerzeit gestellten Kau tionen von 3000 bezw. 900 „MS sollen den Genannten zurückgegeben werden.
nun unbekannten Auf—
zu welchem die Hinweis auf die 758 mit 768 R. G. P. O.
Gesuch des Zängerle in vom Proze
8 8 Und ö.
Auf Grund des von der Justiz⸗Ve erwaltung ge⸗
stellten Antrags auf Erlaß eines Alle, welche an den vorbeze sprüche zu haben vermein ihre Rechte spätestens in u den 4. Oetober d. J. Vormittags 19 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten 2
Aufgebots werden chneten Kautionen An aufgefordert,
tend zu machen, widrigenfalls sie mit denf den ausgeschlossen we Wetzlar, den 27. Mai 1881. Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
J
l rden Lell.
(19543
Der Mützenfabritant Theodor Schiementz zu
Berlin, Neue Ron igstrae 79, NO., hat das Auf gebot eines am 2. Ernst Groschupf in Annaberg ausgestellten, von dem Kürschner Große in Bärenstein 31. März 1881 fällig gewesenen
8
aeceptirten, am PVrima⸗Wechsels über 400 6 beantragt. Der Inhaber wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12 2. Dezember 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Verhanc hm 6saal Nr. 1, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Annaberg, den 4. Juni 1851. Königliches Amtsgericht. Franz.
Aufgebot.
Der Johann Riffler, früher 66 in Solin hen und jetzt in Cöln, Domhof Nr. 12, hat die m des ihm angeblich Anfangs August 1880 in Solingen gestohlenen Sparkassenbuches der städtischen Sparkasse zu Cöln, lautend auf Johann Riffler, Privater in Cöln, Klobengasse Nr. 5, ein getragen sub Folio 519 — A.
lage sub 1. April 1880 von 1295 16660 Jeder, der an diesem Sparkassenbuche zu haben vermeint, wird aufgefordert, Stelle, und zwar spätestens in dem auf den 5. Deze mbfr. 1 1881, festgesetzten Termine seine die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt, und dem Ur len serller ein neues Sparkassenbuch ausgefertigt werden soll. Cöln, den 1. Juni 1881. Königliches Amtsgericht.
Oeffentliche Ladung. In Sachen, betreffend die Ablösung der den geistlichen Instituten zu Brauns—⸗ walde, Kreis Allenstein, auf den Grundstücken von Groß ⸗Buchwalde zustehenden Realberechtigungen wird der seinem Aufenthalte nach unbekannte Tischler geselle Joseph Goldan auß Groß⸗Buchwalde als Miteigenthümer des Grundstücks Nr. 13a. Band II. Folium 761 Groß⸗Buchwalde resx. Braunswalde bei Vermeidung der gesetzlichen Folgen behufs Von ziehung des von den übrigen Interessenten am 30. Oktober 1880 genehmigten Rezesses zu dem auf den
L 998
beantragt. ein Anrecht an hiesiger
Rechte anzumelden und
Abtheilung II.
vor r n .
die Beklagten zur münd dlichen Verhand⸗ auf den 15. Ne vember 1881, Vormittags 9 Uhr,
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den ab— wesenden Beklagten wird dieser Auszug der Klage
.
vormals An⸗ bekannt, daß der Theilungsplan zur Einsicht
zur Ausführung
v. nIormr ow * 1 oder 28. Dezeml r 1880 von
der Ursunde
Treppe hoch,
16 — mit einer Ein⸗
Vormittags 10 Uhr,
*
— — — — JJ
19. September 1881, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Behörde, im Ge schäfts zlokal, Bahnhofstraße Nr. 29, anberaumten Termine hier⸗ mit öffentlich geladen. Bromberg, den 19. Mai 1881. Königliche General Kommissien für die Provinzen Ost- und Westpreußen und Posen.
19693
Nachdem der Gutsbesitzer Diestel auf Leezen zu Kö glaubhaft nachgewiesen hat, daß ihm die Hypothekenscheine über die für ö. zu èHypo⸗ thekenbuch des Guts Nutteln R. A. Crivitz unterm 28. Mai 1873 eingetragenen Posten . h 53, , . g, 5e, 58, 59, G6, 61, 62 tber ze 36065 Thlr G. und Fol. 65 über 5505 Thlr. Ert., we scche en Ur⸗ kunden, die die Posten als rückstãndige Kaufgelder bezeichnen, angesc hlossen, abhanden gekommen sind, werden auf seinen Antrag die Inhaber der Urkunden aufgefordert, ihre Rech te aus denselben in dem auf
Freitag, den 26. August 1881, Vormittags 11 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte anstehenden Ter— mine anzumelden und die Urkunden in diesem Ter— mine vorzulegen, unter dem Rechtsnachtheile, 36 die raftloserklärung d er Urkunden erfolgen wird
. den 3. Juni 1881.
Großherzogliches Amtsgericht. Begle ö Der Gerichtsschreiber: W. Kraack, A.⸗G.⸗Aetuar.
79 7 8 ö Bekanntmachung. in ö. ö. II. Civilkammer des König⸗ 1 lichen Landgerichts zu E lberfeld vom 14. Mai 1881 ist die zwischen den Eheleuten Maurergeselle August Bauer zu Barmen und der geschäftsloser Caroline, geb. Dienes, daselbst, bisher besta ndene eheliche Gütergemei inschaft mit Wirkung vom Tage der Klage, dem 17. März 1881, für aufgelöst erklärt worden.
Elberfeld, den 9. Juni 1881.
Schnster, Assistent,
des Königlichen Landgericht
Sachen, betreffend den Nachlaß der am 29. Oktober 1870 zu Skornitz ab intestato ver⸗ orbenen Holzwärterwittwe Sophie ifa bei Loh . Eintop, daselbst, werden auf Antrag hmiedemeisterfrau Sophie Friederike Dorothea
geb Dahl, zu Gielow, einer Tochter der und auf Grund ihrer Verwandtschaft auf den * laß der sel be 1An isp ruch erhe be nd, alle Die je⸗ gen, n ein ö oder gleich nahes Erbrecht
s en vermeinen, aufgefor⸗
spätestens in dem 18860
Vormittags 10 Uhr,
den 14 September 1881, anstehenden Aufgebotstermine vor dem unterzeichneten n, , anzumelden, bei dem Nachtheil, daß die Ertrahentin bezw. der sich Meldende und Legiti⸗ mirende für de angenommen, ihm als solchem der Nachlaß überlassen und das Erben⸗ Zeugniß aus zestellt werden soll, daß ferner die sich nach dem ß i fch lußurtheil meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Handlung en und nen Derjenigen, welche in die Erbschaft gefreten, an⸗ zuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen Neustadt, den 4. Juni 1881. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
Dispositio⸗
19872 Der Hausbesitzer und Invalide August Schmidt zu Altwasser, vertreten durch den Känig— lichen Rechtsanwalt Golinsky in Walen urn klagt eser die Berghauer August. Zeptner'schen Erben, unter diesen den großj ahrigen Conrad Zeptner zu Elk⸗Rapids Antrim. Nord Amerika, wegen 90 „. ückständiger Hypothekenzinsen mit de em Antrage, die Beklagten zur Zahlung von 90 6 164 Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das (Grundstück Nr. 89 zu verurtheilen und das Urtheil ür vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Betlagten zu mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtégericht zu Gottes- 23. September 1881, Vor⸗
berg aun den mittags 9 Uhr. 3um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gottesberg, den 3. Juni 1881. strause, Gerichtsschreiber des Königl.
Bekanntmachung.
Das Sypsthe eken⸗Instrument über die auf dem Grundstücke Jedler Nr. 68 Abtheilung HI. Mr. für Pineus Rawicki eingetragene Forderung von
Thlrn. nebst Zinsen ist durch Ausschluß⸗Urtheil rom 25. Mai 1881 für kraftlos erklärt worden.
Pleschen, den 31. Mai 1881.
Königliches Amtsgericht.
Amtsgerichts.
119882
19997
Durch Urtheil der 2. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Düsseldorf vom 19. Mai 1881 ist zwischen den Eheleuten Jacob Adam Subert Weners, Ackerer und Müller, und der Chr istine geb. Chligs, ohne Geschäft, Beide 3 Schel sen, die S ter tennunꝗ mit Wirkung vom 21. Mãr; 1881 ausgesprochen worden.
Düsseldorf, den J7. Juni 1881.
ol
Landgerichts ⸗Secretair.