1881 / 137 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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schaft am 14. und 15. März 1881 beschlossenen Zusätze zu dem revi⸗ dirten Reglement der PodroWmßeaiwm Landschaft vom 26. Oktober 1857, durch die Amtsblätter ; der Königl. Regierung zu Stettin Nr. 20 S. 108 bis 110, aus⸗ gegeben den 20. Mai 1881, der Königl. Regierung zu Cöslin Nr. 20 S. 103.104, ausgegeben den 19. Mai 1881, der Königl. Regierung zu Stralsund Nr. 19 S. 64165, ausgegeben den 12. Mai 1881;

11) das Allerhöchste Privilegium vom 27. April 1881 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisanleihescheine des Kreises Löbau im Betrage von 159 000 M, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Marienwerder Nr. 2 S. 159 bis 161, aus⸗ gegeben den 2. Juni 1881;

12) der Allerhöchste Erlaß vom 2. Mai 1881, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Oststernberg bezüglich der zum Bau einer Kreischaussee von Langenfeld an der Drossen-Zielen⸗ ziger Chaussee über Trebow und Mauskow nach der Frankfurt⸗-Kriesch⸗ ter Aktienchaussee erforderlichen Grundstücke, sowie des Rechts zur Erhebung des tarifmäßigen Chausseegeldes auf dieser Straße, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. Nr. 21 S. 145, ausgegeben den 25. Mai 1881;

13) der Allerhöchste Erlaß vom 16. Mai 1881, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Staatsbauverwaltung behufs Korrektion der Hamme auf der Strecke vom 2Asterholzer Hafenkanale bis Ritterhude durch Ausführung mehrerer Durchstiche, durch das Amtsblatt für Hannover Nr. 23 S. 271, ausgegeben den 3. Juni 1881.

Per sonalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. Ernennungen Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 4. Juni. Frhr. von dem Bus sche— k Gen. Major und Commandeur der 60. Inf. rig., unter Beförder. zum Gen. Lt., zu den Offizn. von der Armee versetzt. v. Passow, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 16, unter Beförder. zum Gen. Major, zum Commandeur der 60. Inf. Brig., v. Mantey, Oberst und Abtheil. Chef im Großen Generalstabe, zum Commandeur des Inf. Regts. Nr. 16 ernannt. 9. Juni. v. Ko tze, Pr. Lt. vom 1. Garde⸗Ulan. Regt., auf zwei Monate zur Dienstleistung bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm von Preußen kommandirt. 11. Juni. v. Stuckrad, Ser, Lt. vom Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2. vom 1. Juli er. ab auf ein Jahr zur Botschaft in Rom kommandirt. v. Herff, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 15, in das Feld⸗-Art. Regt. Nr. 25 versetzt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 11. Juni. Wieben, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 22, mit Pens. der Abschied bewilligt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 15. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König erschienen, wie „W. T. B.“ aus Ems meldet, gestern nach dem Diner auf der Promenade und be— suchten Abends mit Sr. Majestät dem Könige von Schweden das französische Theater.

Heute machten Se. Majestät eine Brunnenpromenade und nahmen sodann die Vorträge des Hofmarschalls Grafen Per— poncher und des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 28. Mai d. J. bezüglich der steuerlichen Behandlung von Tahbakgrumpen folgende Vorschriften erlassen: 15 Die Genehmigung zur Veräußerung von ungetrockneten Grumpen (85. 11 Absatz 1 des Gesetzes) kann außer dem in §. 8 der Bekanntmachung angegebenen Falle von der Steuerbehörde auch dann ertheilt werden, wenn der Tabakpflanzer die Ver⸗ pflichtung übernimmt, die ungetrockneten Grumpen zur Ver⸗ wiegung vorzuführen. Die Genehmigung kann mündlich ein— geholt werden. 2) Nach der Verwiegung der ungetrockneten Grumpen ist das Gewicht derselben in dachreifem trockenen Zustande nach Maßgabe der. Bestimmun— gen in 5. 19 Absatz 1 der Dienstvorschriften abzuschätzen und von diesem Gewicht nach Abzug von 1, die Steuer zu berechnen. 3) Die Zahlung der Steuer durch den Käufer hat, sofern nicht die Grumpen mit Versendungsschein auf eine Niederlage abgefertigt werden oder Kreditirung er⸗ folgt ist, sofort zu erfolgen. 4) Mit Genehmigung der Direktid⸗ behörden kann an die Stelle der beim Verkauf der Grumpen einzureichenden Auszüge aus den Anmeldungen (§. 18 der Dienstvorschriften) und der abzugebenden Verwiegungsanmel— dungen (8. 13 der Bekanntmachung) ein Register treten, welches die bezüglichen Angaben zu enthalten hat. Ueber die Ein⸗ richtung und Führung dieses Registers bestimmen die Direktio⸗ behörden das Nähere.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (651.) Sitzung des Reichs— tags, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, erklärte das Haus zunächst mehrere Petitionen für ungeeignet zur Berathung im Plenum und erledigte darauf die dritte Verathung des Vertrages zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich Ungarn wegen Aus— dehnung des Vertrages vom 26. Februar 1880 über die Be⸗ glaubigung öffentlicher Urkunden (Reichs-Gesetzblatt 1881 S. 4) auf Bosnien und die Herzegowina, sowie die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen die österreichisch⸗ungarischen Zollgesetze, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage.

Es folgte die dritte Berathung des Entwurss eines Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter. In der Generaldiskussion befürwortete der Abg. Freiherr Langwerth von Simmern die Zulassung von Privatanstalten; den Gedanken einer Versicherung durch Stagatsanstalten glaube er unbedingt von der 3. weisen zu müssen. Der Abg. Dr. Lasker machte der Reichsregierung den Vorwurf, daß sie ohne genügende Vor⸗ bereitung mit diesem Entwurf vor das Haus getreten sei. Man habe mit der Vorlage tief in die Existenziragen der Massen einge⸗ griffen, könne aber jetzt die rege gemachten Erwartungen derselben nicht erfüllen, weil man es verabsäumt habe, vorher die aller⸗ nothwendigsten Informationen einzuziehen. Redner kam so⸗— dann auf seine früher geltend gemachten Bedenken gegen die Beschlüsse zweiter Lesung zurück und erklärte namentlich be⸗ züglich der Frage: ob Reicht⸗ oder Landesanstalten? den

ersteren den Vorzug geben zu müssen. Redner empfahl schließ= lich die Ablehnung der . Der Abg. von Kardorff bestritt, daß der Reichskanzler seine Zustimmung zu der Vor⸗ lage von der Bewilligung eines Staatszuschusses ab⸗ hängig gemacht habe; es habe sich für den Kanzler vielmehr lediglich darum gehandelt, den armen Arbeiter über⸗ haupt zu entlasten. Das geplante Kompromiß behufs Fertig⸗ stellung der Vorlage, das übrigens als gescheitert zu betrachten sei, werde von einem großen Theil seiner Freunde verworfen, da dieselben den Gedanken, daß die Arbeitgeber die ganze Prämie zahlen sollten, nicht acceptiren könnten. Redner empfahl, die Reichsanstalt wiederherzustellen, im Uebrigen aber die Be⸗ schlüsse zweiter Lesung aufrecht zu erhalten. Die in den Zei⸗ tungen verbreiteten Gerüchte von einer Spaltung innerhalb seiner Partei müsse er als völlig erfunden bezeichnen. Der Abg. . kritisirte die religiöse Tendenz des Gesetzentwurfs und estritt dem Staate die Aufgabe, das Erwerbsleben der Nation ganz und gar in sich selber zu konzentri⸗ ren. Mit der Vorlage habe man sich keineswegs den Dank derer erworben, an die sie adressirt gewesen, der Sozialdemokraten. Die Statuirung einer Karenzzeit über⸗ treffe an nachtheiligen Wirkungen bei Weitem die geringen Vergünstigungen, die sonst das Gesetz verhältnißmäßig gewähre. Wenn man einzelne Gewerbezweige den Privaten entwinden und ausschließlich in die Hände des Staats legen wolle, dann betrete man denselben Weg, den man bei den Sozialdemokraten verurtheile, und thue den ersten Schritt im Sinne der von diesen geforderten ganzen Umgestal— tung der deutschen Erwerbs⸗ und Wirthschaftsver⸗ hältnisse. Der Abg. von Helldorff (Bedra) beklagte es, daß man in dieser reinen Humanitätsfrage fortwährend sich auf politische Gesichtspunkte berufe. Redner empfahl die Annahme der Kompromißvorschläge, welche von den Konservativen für die Spezialberathung eingebracht seien. Der Abg. Hartmann bezeichnete es als eine Pflicht des Staates, in irgend einer Weise für die Arbeiter zu sorgen. Bei Schluß des Blattes ergriff der Bevollmächtigte zum Bun— desrath, Staats-⸗Minister von Boetticher das Wort.

Der Königliche Gesandte am Königlich Würktem— bergischen Hofe, Wirkliche Geheime Legations⸗Rath von Bülow, hat Stuttgart verlassen und sich zu dem Gefolge Sr. Majestät des Kaisers und Königs nach Ems begeben. Während seiner Abwesenheit ist der Legations⸗Rath Graf von Dönhoff mit der interimistischen Führung der gesandt⸗ schaftlichen Geschäfte betraut worden.

Nach der im Reichs-Eisenbahn⸗Amt aufge— stellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat April 1881 auf deutschen Bahnen k der bayerischen) beförderten Züge und deren

erspätungen wurden auf 47 größeren Bahnen beziehungs—⸗ weise Bahnkomplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von 28 861,39 km befördert an fahrplanmäßigen Zügen: 12060 Courier⸗ und Schnellzüge, 80 446 ,,, 50 308 gemischte Züge und 79 611 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen Zügen: 1923 Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischte Züge und 27 699 Güter⸗, Materialien⸗ und Arbeitszüge. Im Ganzen wurden 588 96 147 Achskilometer bewegt, von denen 190 358 627 auf die fahrplanmäßigen Züge mit fe ben. derung entfallen. Es verspäteten von den 142 814 fahrplan⸗ mäßigen Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen im Ganzen 1465 oder 1,00 pCt., (gegen 9,41 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 0,70 pCt. im Vormonat). Von diesen Ver⸗ spätungen wurden jedoch 665 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß den aufgeführten Bahnen nur 800 Verspätungen (— 0,56 pCt.) zur Last fallen (gegen O, 40 pCt. im Vormonat). In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 132764 beförderten fahrplanmäßi⸗ gen Zügen mit Personenbeförderung 317 oder (, 24 pCt., mithin 0,32 pCt. weniger. In Folge der Verspätungen wurden 271 Anschlüsse versäumt (gegen 83 in demselben Monal des Vorjahres und 244 im Vormonat).

Das Wuchergesetz vom 24. Mai 1820 hat nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 26. April d. J, keinerlei rückwirkende Krast auf die vor dem Erlaß des Gesetzes abgeschlossenen Wuchergeschäfte. Es ist also weder derjenige, welcher ein vor dem 14. Juni 1880 (dem Tage des Inkrafttretens des Wuchergesetzes) gemachtes wucherliches Dar⸗ lehn nach diesem Zeitpunkt zurückfordert und nimmt, wegen Wuchers zu bestrasen, noch ist der zum Grunde liegende Dar⸗ lehnsvertrag civilrechtlich ungültig.

Der Bevollmächtigte zum e, mn, Unter⸗Staats⸗ sekretär Dr. von Mayr ist aus Straßburg hier angekommen.

HSessen. Darmstadt, 13. Juni. Wie die „Darmst. Itg.“ meldet wird der Großherzog am Montag, den 20. ds, auf etwa drei Wochen nach England reisen.

Das Gesammtergebniß der am 8. d. M. stattgehabten Wahlen zur Ergänzung der gesetzlich ausgetretenen Hälfte der Zweiten Kamm er läßt, der „Cöln. Itg.“ zufolge, er⸗ kennen, daß das Haus bei dem nächsten (24.) Landtage eine wesentlich veränderte Physiognomie gegen früher nicht zeigen wird. Wiedergewählt sind nicht weniger als 17 Abgeordnete.

Braunschweig. Braunschweig, 14. Juni. (W. T. B.) Das „Braunschweiger Tageblatt“ meldet den Rücktritt des Ministers Dr. Trieps.

Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 13. Juni. W. Ztg.) Der Kaiser hat den neuernannten Königlich württember⸗ gischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Frhrn. Eugen von Maucler am 9. d. Mts. in besonderer Audienz empfangen und aus seinen Händen dessen Beglaubigungsschreiben entgegengenommen.

(P. L.) Die Abreise des Kronprinzlichen Paares von Prag wurde auf unbestimmte Zeit verschoben, dürfte jedoch allenfalls noch im Laufe dieses Monats erfolgen.

(Pr.) Die Conférence àù quatre beendete heute die Berathung des von Oesterreich Ungarn vorgelegten Konventions⸗ Entwurfes und einigte sich über den Wortlaut sämmtlicher Artikel bis auf den Artikel 17, der noch in suspenso gelassen wurde. Die türkischen Delegirten, die in der vorigen Sitzung erklärt hatten, daß sie wegen Mangels an Instruktionen an der Diskussion nicht theilnehmen könnten, haben die erbetenen Instruktionen noch immer nicht erhalten und blieben dem gemäß der heutigen Sitzung fern.

Belgien. Bouillon, 14. Juni. (W. T. B.) Das den während des Krieges von 1870,71 hier gestorbenen und beerdigten deutschen Soldaten errichtete Denkmal ist heute von dem deutschen Comité dem Schutze der hiesigen Stadtbehörden feierlich übergeben worden.

Großbritannien und Irland. London, 13. Juni. (Allg. Corr) Im Distrikt Skibbereen haben keine wei⸗ teren Ruhestörungen stattgefunden, als Vorsichtsmaßregel jedoch gegen eine Wiederholung der jüngsten Unordnungen ist das Militär in Skibbereen und Skull verstärkt worden. Zu gleicher Zeit ist der Belagerungszustand über den Distrikt , . und das Abhalten von Agrar⸗-Meetings verboten worden.

An Stelle des Generals Badeau ist General Meoritt zum General-Konsul der Vereinigten Staaten in London ernannt worden.

Aus Durban, vom 11. ds., meldet eine Depesche des Reuterschen Bureaus: Man erwartet, die König⸗ liche Kommission werde ihre Sitzungen in Pre⸗ torig am 14. ds. beginnen. Sir H. de Villiers, Präsident Brand und die Vertreter der Boeren sind bereits in Pretoria eingetroffen, und die übrigen Kommissäre werden täglich er— wartet. Die Beeren haben die der Ermordung des Mr. Malcolm beschuldigten Personen ausgeliefert. Der Basuts⸗ chef Masupha hat seine Absicht angekündigt, seinen Antheil an der den Basutos von der Kapregierung auferlegten Geld—⸗ buße zu entrichten.

14. Juni. (W. T. B.). Wie die amtliche „Gazette“ meldet, ist der Generalmajor Hamley zum Delegirten Englands für die internationale Kommission zur Ueber— wachung der Räumung der an Griechenland abgetretenen Gebiete und Major Ardagh zum Delegirten für die Kommission zur Absteckung der griechisch⸗türkischen Grenze ernannt.

In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte auf eine Anfrage Labouchere's der Unter-Staatssekretär Dilke: die Regierung sei mit der bulgarischen Regierung in Verbindung getreten wegen der am 7. d. M. erlassenen Dekrete, durch welche in Bulgarien Kriegsgerichte eingesetzp werden und der Minister des Innern, General Ehrenroth ermächtigt wird, die Behand— lung der Preßvergehen zu übernehmen. Dem Mi—⸗ nister des Innern seien aber die in letzterer Hinsicht verliehenen Gewalten wieder entzogen worden, da der Kassa⸗ tionshof inzwischen die Entscheidung getroffen habe, daß das türkische Preßgesetz, soweit dessen Bestimmungen nicht dem bulgarischen Gesetze zuwiderlaufen, noch in Krast stehe. Dilke erklärte ferner: eine Bestätigung des Gerüchts von der Ver⸗ haftung des früheren bulgarischen Ministers des Auswärtigen, Zankoff, sei ihm bis jetzt nicht zugegangen. Das Haus 36. . in der Einzelberathung der irischen Land— ill fort.

Frankreich. Paris, 14. Juni. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat heute die Supplementar⸗ Kreditforderung von 14 Millionen Francs für die Ex⸗ pedition nach Tunis einstimmig genehmigt. Im Laufe der Debatte erklärte der Kriegs-Minister Farre: der einzige Zweck der Expedition sei der gewesen, den Einfluß Frank⸗ reichs und die Sicherheit Algiers zu befestigen. Dieser Zweck sei mit so wenig Ausgaben und Opfern wie möglich erreicht. Hierauf wurde der Antrag Laisant, betreffend die Herabsetzung des Militärdienstes auf 3 Jahre, bera⸗ then. Der Kriegs⸗Minister Farre sprach sich gegen diese Herabsetzung als eine gefährliche aus und erklärte: drei Jahre seien unzureichend für die militärische Ausbildung, namentlich für diejenige der Kavallerie und der Spezialwaffen. Der Minister fügte hinzu: ein dreijähriger Dienst bei der Fahne existire in Deutschland, aber er sei dort wahrend 50 Jahren vorbereitet worden. Man könne ihn in Frankreich nur nach langer mühevoller Vorbereitung einführen. In sei⸗ ner Rede bemerkte der Minister gelegentlich, nichts bedrohe den Frieden. Die Beziehungen Frankreichs zu dem mächti⸗ gen Nachbar seien die freundschaftlichsten. Die Kammer be⸗ schloß fast einstimmig, in die Berathung der einzelnen Artikel des Antrags Laisant einzutreten.

Der Senat nahm in erster Lesung den Gesetzentwurf über den obligatorischen Unterricht an. Die Wahl eines lebenslänglichen Senators an Stelle Littré's wurde auf den 23. d. M. festgesetzt. Wie es heißt, würden die allgemeinen Wahlen am ersten Sonntag des Septem— ber stattfinden. ;

15. Juni. (W. T. B.) Der „Petit Parisien“, das Organ Laisants, sieht in dem Beschluß der Kam⸗ mer, auf die Berathung der einzelnen Artikel des Antrags Laisant wegen e, ,, der Militärdienstzeit auf 3 Jahre einzugehen, die Berathung jedoch vor nächstem Donnerstag nicht fortzusetzen, eine Verschleppung auf unbestimmte Zeit, da die Kammer am Donnerstag mit der Berathung des Bud⸗ gets beginnen und ohne Unterbrechung fortfahren solle.

Italien. Rom, 14. Juni. (W. T. B.) In der heu⸗ tigen Sitzung der Deputirtenkammer legte der Minister⸗ Präsident die Ansicht der Regierung über die haupt⸗ sächlichsten Punkte des Wahlreformentwurfs, namentlich Üüber die Bedingungen der Wahlfähigkeit und den Wahlcensus dar und erklärte: aus der Bedingung, daß die Wähler die zweite Klasse der Elementarschule absolvirt haben müßten und aus dem Wahlcensus von 19 Lire S0 Cent. mache das Ministerium eine Kabinetsfrage. Die Re— gierung stimme mehreren von der Kommission an⸗ genommenen Amendements zu, müsse aber andere ab⸗ lehnen. Auf eine Anfrage Crispi's erwiderte Depretis—⸗ das Kabinet habe bezüglich des Listenskrutiniums noch keinerlei Beschluß gefaßt. Crispi wiederholte, er sei für das Listenskrutinium mehr noch als für die Erweiterung des Stimm⸗ rechts. Im Fortgange der Sitzung wurde mit großer Majo⸗ rität geheime Abstimmung beschlossen und zunächst das Amen⸗ dement Forti's, welches alle majorennen, im Genusse ihrer politischen und bürgerljchen Rechte befindlichen Italiener für wahlfähig erklärt, mit 314 gegen 39 Stimmen abgelehnt.

Türkei. Konstantinopel, 13. Juni. (Pest. L) Die von Derwisch Pascha verhafteten zehn Chefs der alba⸗ nesischen Liga trafen hier ein und wurden vorläufig im Militär⸗-Arrest untergebracht. Der türkische Delegirte bei der montenegrinischen Grenzregulirungs-Kommis⸗ sion, Bedri Bey, reist nach Skutari.

14. Juni. (W. T. B.) Die Pforte hat an ihre Vertreter im Auslande ein Rundschreiben ferrihte⸗ welches einem Proteste gegen das De⸗

ret des Beys von Tunis gleichkommt, durch welches Roustan die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten über⸗

en wird. In Folge der Ankunft des Scheiks Obeidollah n Gan wird die kurdo⸗persische Frage als erledigt be⸗ trachtet. Die Verhandlungen in dem Prozesse wegen Ei⸗ mordung des Sultans Abdul Aziz beginnen demnächst.

16. mi. IW. . ö Der Austausch der Ratifikationen der türkisch⸗griechischen Kon⸗ vention hat gestern stattgefunden. Die Botschafter von Rußland und Frankreich haben in Ermangelung eines dipkomatischen Instruments ad hoc den. Beitritt ihrer Jiegierung in einem besonderen Protokolle verzeichnet. Der spanische Gesandte bei der Pforte, Ras⸗ con, hat gestern in feierlicher Audienz sein Beglaubigungs— schreiben Überreicht. Der englische Botschafter, Lord Fufferin, trifft heute hier ein. Es wird bestätigt, daß die Pforte am 16. Sd. ein Cirkular an ihre Vertreter im Auslande gerichtet hat, in welchem sie ihren früheren Pro test in der tünesischen Angelegenheit erneuert und be⸗ kräftigt.

Rumähien. Bukarest, 14. Juni. (W. T. B.) Die Sektionen der Deputirtenkammer sind mit der Be— rathung der Vorlage, betreffend die Konversion der Eisen⸗ bahn-Schuldverschreibungen, beschäftigt. Vorher hatte die Kammer die Vorlage über die Errichtung von Docks und Entrepots und einen Kredit von 300 000 Frs. zum Bau der Eisen bahn Adjud⸗-Okna votirt.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 158. Juni. (W. T. B.) Die „Agenee Ru sse⸗ erklärt die Blaͤtter⸗ meldungen von einer eventuellen militärischen Besetzung Bul⸗ gariens durch Oesterreich und Rußland für vollständig un⸗ begründet. Desterreich, Rußland und die anderen Berliner Signata mächte hätten lediglich den lebhaften Wunsch, die bulgarische Krisis durch einen versöhnlichen Ausgleich beige⸗ legt zu sehen.

Dänemark. Kopenhagen, 11. Juni, (Hamb. Corr.) Das Tandsthing nahm heute in dritter Lesung das Budget pro 1881582 in der Fassung der zweiten Lesung ein⸗ stimmig an. Da das Budget vom Landsthing eine andere Fassung erhalten hat, als das Folkething demselben gegeben, so geht es an letzteres zur einzigen (4) Berathung zurück, die am Dienstag stattfinden wird.

Amerika. New⸗Hork, 12. Juni. Allg. Corr.) Ein verheerender Wirbel stürm ist über Theile von Kansas und Miffouri gezogen. Das amerikanische Kräiegs⸗ schiff „antic“, welches zur Untersuchung der mit der Beschlagnahme der amerikanischen Barke „Acacia“ ver⸗ knüpsten Umstände nach Merida, Mexiko, entsandt worben war, ist nach Kap West zurückgekehrt und meldet, daß die „Acacia“ ihrem Kapitän wieder aus⸗ geliefert worden, ehe der „Jantic“ in Merida ankam. = Die letzten großen Ueberschwemmungen in der Nachbarschaft von Pittsburg haben dem Eisenbahn⸗ bauholz und anderem Eigenthum Schaden im Betrage von 2 Millionen Dollars zugefügt. In Pittsburg und Alleghany sind 1000 Häuser theilweise unter Wasser gesetzt worden. In anderen Gegenden des Ohiothales sind den Saaten große Verluste zugefügt worden, welche auf 1 Million Dollars ver⸗

anschlagt werden.

Süd⸗Amerika. Buenos-Ayres, 15. Mai. (Allg. Corr.) Eine hier eingegangene Depesche meldet, daß die chilhenische Regierung ihre Truppen ven Lima zurück— zieht. General Bajuedano hat den Oberbefehl über die chile— nische Armee niedergelegt und ist durch General Lynch ersetzt wer⸗ den. Pierola weilt noch immer im Gebirge mit sehr wenigen. Anhängern. Die chilenische Regierung schickt einen Abge⸗ sandten an die argentinische Republik, um Unterhand⸗ lungen über die Grenzfrage anzuknüpfen.

Afrika. Egypten. Alexandrien, 11. Juni. (Allg. Corr.) Die egyptischen Küsten dampfer im Rothen Meere haben den Befehl erhalten, ihre Reise nach der Somali⸗Küste auszudehnen und Aden anzulaufen.

Cairo, 11. Juni. Eine aus 72 Personen bestehende Gesandtschaft ist hier angekommen, welche freundschaftliche Briefe und Geschenke vom König Johann yon Abessynien an den Khedive sowie eine als Geschenk für den koptischen Patriarchen bestimmte Summe von 45 000 Doll. überbringt. Der Patriarch wird von den Mitgliedern der Gesandtschaft erfucht werden, einen Bischof für Abessynien zu ernennen.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Ein dem Reichstage vorgelegter Entwurf eines Gesetzes,; betreffend die Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen die österreichisch⸗ungari chen Zollgesetze, hat fol⸗ genden Wortlaut: . ; .

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen ze. ö. verordnen r . nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, mat folgt:

6 er rr , s mit Oesterreich⸗ Nach Maßgabe der §§. 12 und folgenden des mit Oesterre Ungarn untermꝰ 3. Mai 1881 abgeschlossenen Zolltartells Anlage B. des' Handels vertrages zwischen Deutschland und Desterreich⸗-Ungarn von demselben Tage) treten vom J. Juli d. J. an für die Dauer der Wirksamkeit dieses Zollkartells die nachstehenden Bestimmungen in Kraft.

§. 2

Wer es unternimmt, Gegenstände, deren Ein,, Aus- oder Durch- fuhr in Desterreich⸗Ungarn verboten ist, diesem Verbote zuwider ein- auß. oder durchzuführen, hat die Einziehung der Gegenstände, in Vezug auf welche die Kontrebande verübt worden ist, und eine Keld— strafe verwirkt, welche dem doppelten Werthe jener Gegenstände und, wenn solcher nicht 30 Mark beträgt, dieser Summe gleich kommen soll.

nmen s 83

8 ĩ ie ostẽrreichisch is iin⸗ Aus⸗ Wer es unternimmt, die österreichisch-ungarischen Cin⸗ oder Au gangsabgaben zu hinterziehen, hat die Einziehung der Gegenstände, in Bezug auf welche die Jolldefraudation verükt worden ist, und zugleich eine dem vierfachen Betrage der vorenthaltenen Abgaben gleich⸗ kommende Geldstrafe verwirkt.

4 n allen Fällen, in denen die Einziehung selbst nicht vollzogen a kann, f statt derfelben auf Erlegung des Werthes der Gegen⸗ staͤnde und, wenn dieser nicht zu ermitteln ist, auf Zahlung einer Geldsumme von 75 bis 300) M zu erkennen.

8 1 2 Wer in anderer, als der in S§. 2 und 3 erwähnten Art Lie öster reichischungarischen Zollgesetze übertritt, hat eine Ordnungestrafe bis zum Betrage von 150 6 verwirkt.

S. 6. Im Falle die Geldstrafe nicht beigetrieben werden kann, tritt

verhältnißmäßige Freiheitsstrafe ein, welche die Dauer ron einem

halben Jahre nicht übersteigen soll.

Die Untersuchung und Bestrafung der vorgedachten Vergehen und Uebertretungen erfolgt durch dieselben Behörden und in denselben Formen, wie die Üntersuchung und Bestrafung der Zuwiderhandlungen gegen das Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 (Bundes⸗Gesetzblatt Seite 317 ff.).

Urkundlich ꝛc.

Gegeben ꝛc.

Dem Reichstage ist folgender Vertrag zwischen dem Deut⸗ schen Reiche und Oesterreich⸗- Ungarn wegen Ausdehnung. des Vertrages vom 25. Februar 1889 über die Beglaubigung öffentlicher Ürkunden (Reichs-Gesetzblatt 1881 S. 4) auf Bosnien und die Her⸗ zegowina vorgelegt worden?; . 25 Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des Beutschen Reichs, einerfeits und Se. Majestät der Kaiser von DOesterreich, König von Böhmen u. s. w. und, Apostolischer König von Üngarn andererseits, von dem Wunsche geleitet, die Wirkungen des Vertrages vom 25. Februar 1880 wegen Beglaubigung der von öffentlichen Behörden und Beamten ausgestellten oder beglaubigten Urkunden auf die von Sr. Majestät dem Kaiser von Desterreich, Äpostolischen König von Ungarn eingesetzten Gerichte und Verwal⸗ tungsbehörden in Bosnien und in der Herzegowina auszudehnen und darüber eine Vereinbarung zu treffen, haben zu diesem Zwecke Be— vollmächtigte ernannt und zwar; ö ö Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen; Allerhöchftihren Wirklichen Geheimen Legations-Rath und Direktor im Auswärtigen Amt, Wilhelm Jordan, und . . Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Böh— men u. s. w. und Apostolischer König von Ungarn: Allerhöchftihren Geheimen Rath, Kämmerer und außer— ordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Sr. Ma⸗ jestät dem Deutschen Kaiser, König von Preußen, Emerich Grafen Szöchsnyi, . welche nach elfi ihrer Vollmachten, über nachstehende Be— stimmungen übereingekommen sind: Artikel 1. Die Bestimmungen des zwischen dem Deutschen Reiche und der österreichisch ungarischen Monarchie am 25. Februar 1889 abge⸗ schlossenen Vertrages wegen Beglaubigung der von öffentlichen Be⸗ hörden und ö ausgestellten oder beglaubigten Urkunden finden entsprechende Anwendung: U ö. auf die von 6 öffentlichen Behörden und Beamten ausgestellten oder beglaubigten Urkunden, wenn von denselben in Bos⸗ nien und in der Herzegowina Gebrauch gemacht wird; . 27) auf diejenigen Urkunden, welche von den von Sr Majestät dem Kaiser von Oesterreich, Apostolischen König von Ungarn in Bos⸗ nien und in der Herzegowina eingesetzten Behörden und Beamten ausgestellt oder beglaubigt sind, wenn von denselben im Deutschen Reiche Gebrauch gemacht wird. . Artikel 2. . ö . Die Kaiserlich und Königlich österreichisch-ungarische Regierung wird der Kaiserlich deutschen Regierung die von Sr. Majestät dem Kaifer von Oesterreich, Apostolischen König von Ungarn in Bosnien und in der Herzegowina eingesetzten obersten und höheren Verwal⸗ tungsbehörden, deren Urkunden einer Beglaubigung nicht bedürfen (Artikel 4 des Vertrages vom 25. Februar 1880, sowie die sich hierauf beziehenden J . bekannt geben. rtikel 3. Gegenwärtiger Vertrag soll zehn Tage nach seiner Veröffent⸗ lichung in Kraft treten. Derselbe kann von jedem der beiden hohen vertragenden Theile jederzeit gekündigt werden; er bleibt jedoch nach erfolgter Kündigung noch, drei Monate in Kraft, . Unabhängig von dieser Bestimmung verliert der gegenwärtige Vertrag seine Gültigkeit von dem Zeitpunkte ab, wo der Vertrag dom 25. Februar 1360 außer Wirksamkeit treten sollte. . . Vorftehender Vertrag wird ratifizirt und es werden die Rati⸗ fikationen sobald als möglich ausgewechselt werden. . Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den gegenwärtigen Vertrag unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt. So geschehen zu Berlin, den 153. Juni 1881. (L. 8.) Jordan. (L. S SzéchEnyi.

Statistische Nachrichten.

Internationale Statistik der Handelsmaärine (Stat. Corr Angeregt s. Z. von dem internationalen statistischen Kongreß, ist kürzlich von dem statistischen Centralburequ des König. reichs Rorwegen eine eingehende Darstellung über die Handelsmarine aller Staaten veröffentlicht worden. Dieselbe gewährt nach den man nigfachsten Gesichts punkten ingbesondere einen Einblick in die, Zahl der Seeschiffe, deren Tragfähigkeit. die Bemannungsverhältnisse, sowie die Zu⸗ und Abnahme der Dampf⸗ und Segelschiffe inner⸗ halb der einzelnen Länder. Die in den Uebersichtstabellen, ge— gebenen Zahlen berücksichtigen fast. alle vom Meere umspülten Länder. Rur für China, das allerdings eine nicht unbedeutende Han⸗ delsflolte besitzt, sowie für Arabien fehlen die bezüglichen Daten; fur die Türkei, die Staaten Central- und Südamerikas, Egyrten und wenige andere Länder waren sie nicht vollständig zu erlangen. Da die Theilnahme der letzteren an der Seeschiffahrt jedoch nur ein ge— ringe ist, so erscheint die Annahme nicht ungerechtfertigt, daß in Wirk⸗ lichkeit der Bestand der gesammten Handelsmarine zu Anfang des Jahres 1879 von den mitgetheilten Zahlen, die in runder Summe Iz 465 Seeschiffe von 20 t Tragfähigkeit und darüber, mit einer Schiffsbefatzung von 731 000 Personen. und einer gesammten Trag fahigkeit von 19 320090 t nachweisen, nicht erheblich abweichen wird. Hierunter befanden sich 10700 Dampfschiffe mit cinem. Gehalte von Tölt und 17640) Mann Besatzung. Wir müssen bemerken, daß die Tonnen nicht metrische, sondern sogenannte Registertonnen find. Eine solche ist 2.83 ebm oder, was auf ihren raummaß lichen Urfprung hinweist 100 englische Kubikfuß. .

Nach der Tragfähigkeit, sowie mit Unterscheidung der Dampf und Segelschiffe gruppiren sich diese Schiffe in nachstehender Weise. Es waren vorhanden: ; 1. ,

mit einem Gehalt Tanpf- deren Gehalt Segel deren Gehalt von schiffe schiffe . 20— 5669 1t 7481 3236 75 684 8561133 550 1069, 17156 127548 1837 3316 i 1000 - 1500 834 1793 2 1 2997 1500 - 3000 567 1116518 346 588 85 3000 t u. darüber 31 116 16 J 2289

Tir ü Ti Jr r de ßg6. 1d S6t8 325 (t,

Hiervon waren 15289 Schiffe mit einem Gehalt von 1 195 833 Tonnen zur Küstenschiffahrt, 15171 Schiffe mit einem Gehalt von 7657 486 Tonnen zur Vermittelung des internationalen Handels⸗ verkehrs bestimmt. 36. ö. Die durchschnittliche Besatzung der Dampfschiffe betrug 165 und

er Segelschiffe 65 Mann; sie steigt von 44 Mann Pei den kleinen Hern f mit einem Gehalt ven 20-0 * bis auf 97 Mann! bei den großen Dampfschiffen mit einem Gehalt von 369 und mehr Tonnen. Bie durchschnittliche Besatzung der Segelschiffe leicher Große belrug 32 bw. 60.9 Mann. Auf 190 4. Ge— alt kamen bei beiden Schiffékategorien durchschnittlich 3.8 Mann, bei kleinen Dampf⸗ und Segelschiffen dagegen (von 2050 t Gehalt) 15,0 bzw. 109 Mann, bei den großen von 3000 t Gehalt und darüber jedoch nur 2,5 bejw. 1, Mann. 2 .

Ben ersten Rang unter den Schiffahrt treibenden Nationen

nimmt, wie bekannt, das vereinigte Königreich Großbritannien und

21058 Segelschiffe mit einem Gehalte von 2594 449 bezw. 4238 692 t besaß. Denn es entfielen um nur die wichtigsten Länder hervor⸗ zuheben auf

Frankreich Britisch Amerika

taaten

8

Britannien leurop.)

Vereinigte

Norwegen

2

=

2

von den Dampsschiffen mit 50 t und dar⸗ 666i vom Tonnengehalt der— selben K von den Segelschiffen mit 50 t und dar—⸗ 22 vom Tonnengehalt der— N die jährliche Zu⸗ oder Abnahme betrug bei den Dampf⸗ U ,, 5) 8,42 kasbei den Segel⸗ schiffen.. 1.29 4,69 2 0,3 4,57 ö den Dampf⸗

56, 2

28, 87

29, 13

his schiffen, . 102353 205 16,46 9571 419 8,31 1389sũbei den Segel⸗ . J schiffen. . 162. 0,6666 4,38 0,57 2,83 2,87 Das Uebergewicht Großbritanniens tritt noch mehr hervor, wenn man die bei Vermittelung des interoceanischen Verkehrs hauptsächlich in Betracht kommenden großen Dampfschiffe mit mehr als 1500 t Gehalt berücksichtigt. Von diesen entfallen auf Großbritannien und . Irland 393 Schiffe mit 818 316 Tonneng. od. 66,9 oso, Sie frech 527 11635365 . . die Vereinigt. Staaten von Amerika.. 8 27870 Deutschland 5 223 Niederland . 34470 ö 21 435 Belgien. 17696 Rußland ö 17080 die engl. Besitzungen . .. 73659 8 en re, . ! 3362 . die übrigen Länder. ! 13 257 ü zusdmmen 53 Schiffe mit 1222 569 Tonneng. od. 100 0so.! Die großen Segelschiffe mit einem Gehalt von 1500 t und dar⸗ über befinden sich gleichfalls zum überwiegenden Theil im Besitz der britischen Handelsflotte mit 197 Schiffen, demnächst folgen die Ver— einigten Staaten Amerikas und die englischen Besitzungen in Amerika mit 105 bezw. 33 Schiffen, bezw. mit einem Gehalte von 336 500, 182 300 und 52 9090 t, oder 56, 10 o, 30,409 und 8, 8oso des Gesammt⸗—⸗ gehaltes dieser Schiffsklasse. Kunst, Wissenschaft und Literatur. „Historische Gedichte“ für, Schule und Haus, ausge— wählt von Friedrich Polack. . Die Verlagsanstalt von Theodor Hofmann in Berlin hat dem Publikum durch diese historische Ge⸗ dichtfammlung eine beachtenswerthe Gabe geboten. Es ist eine Blu⸗ menlese der Poesie auf historischem Gebiete, zu welcher die beliehtesten und bekanntesten Dichter ihre werthvollsten Spenden beigetragen haben. Der Sammler hat sein Werkchen in 3 Abschnitte eingetheilt. Jur Geschichte des Alterthums, des Mittelalters und der Neu⸗ zeit, fo daß es besonders für den die Weltgeschichte studixenden Schüler als eine aufmunternde Beihülfe zu betrachten ist. Doch auch für das Privat- und Familienleben ist hier eine anregende Lektüre geboten. Neben den zahlreichen volksthümlichen Gedichten findet sich eine Menge zwar nicht so allgemein bekannter, doch deshalb nicht weniger werthvoller Dichtungen vor, die außer ihrer poetischen Be⸗ deutung auch noch den Anspruch erheben dürfen, belehrend auf den Lefer zu wirken. Das ea. 8 Druckbogen umfassende saubere Bändchen ist für den geringen Preis von nur 690. zu heziehen. Fofeph Baer u. Co., Buchhändler und Antiquare in Frankfurt a. M., Paris und London, haben vor Kurzem wieder Kataloge veröffentlicht, den Lagerkatglog 95. und den „Anti⸗ guarischen Anzeiger“ Nr. 311 für Mai 1881. Der Lagerkatalog enthält ein Verzeichniß von 341 werthvollen numismatischen Werken, großentheils aus der Bibliothek des Hrn. Rud. Lietzmann in Berlin. Dieselben betreffen Münzen und Münzwesen überhaupt, die altgriechischen und altrömischen Münzen, die Münzen des Mittel⸗ alters, Münzwesen und Münzen Deutschlands und Deutscher Kaiser, verschiedener Länder Deutschlands sowie verschiedener, anderer Länder Europas (der Schweiz, Englands, Frankreichs, der Niederlande, Belgiens, Dänemarks, Italiens, Rußlands, des Morgenlandes u. s. w.) und außereuropäischer Länder, vorzugsweife aber Städte und Stifte. Außerdem enthält der Katalog auch viele Verzeichnisse von Münzsammlungen. Aus der Zahl der vielen wichtigen aufgeführten Schriften heben wir hervor: Arendts Müntzbuch vom Jahre 1631, Cinagli Le Monete de papi (das beste Werk über die päpstlichen Münzen), Haase's Müntzmeister und Müntz— wardein, Heroldts Nebenstunden vom Jahre 1774, Krull de regali Monetarum jure, Rache's Lexicon rei Jumariage, 4. Mänzedicte Friedrichs des Großen aus den Jahren 1748, 1750, 17151 und 1732 14 Bl. Fol). Der „Antigugrische Anzeiger.“ Nr. 311 Miscellanea“ bietet ein Verzeichniß von 307 Werken des verschie⸗ densten Inhalts (über Geschichte, Rechtswesen, Nationalökonomie, Kunst, Ärchäologie, Literatur u. s. w. in deutscher, französischer, englischer, italienischer Sprache. Auch unter ihnen befinden sich interessante und werthvolle Schriften.

Land⸗ und Forstwirthschaft. .

In Cleve ist am 12. d. M, die internationale Jagd⸗ ausftellung in Gegenwart des Regierungs⸗Präsidenten. von Hage⸗ meister aus Düsseldorf eröffnet worden. Die reichhaltigste der, aue= gestellten Privatsammlungen ist, der Cöln. Volksztg. zufolge“, die der Fürstlich Waldeckschen Hof⸗ und Jagd erwaltung in Arolsen, die eine überraschende Anzahl von Schieß und blanken Waffen, Prunk waffen 2c. von den primitivsten Anfängen bis zur heutigen Vallkom. menheit, sowie eine Menge von Geweihseltenheiten ersten Ranges bietet. ÜUeberhaupt haben gerade die Fürstlichen Gönner der Ausstellung durch Herleihung ihrer privaten Sammlungen das größte Entgegen. kommen gezeigt. Die ganze, nur irgendwie mit der Jagd in. Verbindung stebende Industrie sowohl des In als Auslandes ist sehr gut ver freien und bietet auch für den Nichtjäger des Interessanten in Qülle und Fuͤlle. Die Hundeausstellung wird in nächster Woche eröffnet.

Gewerbe und Handel. ĩ

Neu⸗Brandenburg, 14. Juni. (W. T. B.) Woll lmarkt. Angefahren 6009 Etr. Waschen meist gut, Feschaft lebhaft. and wäschen 145 156 , Kunstwäschen 155 168 4 Der Preis chlag gegen das Vorjahr betrug 15 20 6 Der Markt war Mittags ,. 14. Juni. (W. T. B.) In der gestrigen Woll aukfion waren Kapwollen unverändert, australische Wollen Fester.

Rew-Pork, 3. Juni. (Nem Y.. Hdls.-Itg) Wochen⸗ bericht. Endlich scheint unser Getreideerpert ven den Fes⸗— fein, welche die Elemente Demselben aufgelegt hatten, gänt lich, und von denen der Spekulation wenigstens so wein be freit zu sein, daß die Verschiffungen Hbefriedigendere Dimen · sionen als bisher erreichen. In den letztwöchentlichen Ausfuhrlisten unferes Platzes sind Weizen und Mais bereits mit ganz respektablen Quantitäten vertreten, und da auch andere Dauptprodukte nicht zurüc Jleiben, steht zu hoffen, daß in den Sommermonaten jedenfalls theil

statt derselben nach Maßgabe der Bestimmungen des Strafgesetzbuchs

1 .

Irland ein, das zu Anfang des Jahres 1879 4826 Dampfschiffe und w.

weise eingeholt werde, was im Winter versäumt worden ist. So