vertreter habe erklärt: 1) „Die verbündeten Regierungen seien bereit, die Beschlüsse des Reichstages zu acceptiren mit Aus⸗ nahme derjenigen Positionen, welche der Antrag Payer ent⸗ halte. Sollte derselbe angenommen werden, so sei das ganze Gesetz unannehmbar; 2) die verbündeten Regierungen seien bereik, den Antrag von Cuny und Genossen anzunehmen — der Staatssekretär habe dies wenigstens stillschweigend zu⸗ gegeben; 3) die Tendenz des Payerschen Antrages sei den Regierungen nicht absolut unannehmbar in der Zukunft; die Regierungen könnten der Sache nur heute noch nicht Folge geben. Die Regierungen wollten weitere Er⸗ mittelungen anstellen, um ein klares Bild darüber zu gewinnen, welche finanzielle Bedeutung diese Vorschläge haben würden. Der Reichstag stehe nun vor der Frage: solle man das Erreichte acceptiren, oder weil man das Erreichte nicht für genügend halte, bei dem früheren Beschlusse verharren? Wenn es sich hier um Grundsätze handelte, so würde natürlich keine Frage sein, bei dem gefaßten Beschlusse stehen zu bleiben. Hier handele es sich aber um eine Geldfrage, welche man nach Iweckmäßigkeitsgründen verschieden beurtheilen könne. Es sei das Beste, man nehme was man bekomme und verlange noch mehr sür die Zukunft. Er nehme den Sperling in der Hand und jage der Taube auf dem Dache nach, wo er sie sehe. Alle Parteien seien darüber einig, daß man mit dem Erreichten nicht zufrieden sein könne. Gegen eine Revision der An⸗ waltsgebühren habe er nichts einzuwenden; er habe aber schon früher erklärt, daß er sich in dieser Hinsicht nicht binden wolle und die Refultate der Statistik abwarten müsse. Es sei unzweifelhaft, daß die Anwälte zwar in einigen Theilen Deutschlands gewonnen, in vielen aber erheblich verloren hatten. Nichts sei sür den Staat hedenklicher, als ein Advo⸗ katenproletariat. Um seinem Wunsche nach weiterer Ermäßi⸗ gung der Gerichtskosten Ausdruck zu geben, möchte er dem Haufe die Annahme folgender Resolution vorschlagen:
„Der Reichstag wolle die Erwartung aussprechen, daß die ver⸗ bündelen Regierungen in nächster Session des Reichstags Vorschlãge machen werden, welche eine durchgreifendere Ermäßigung der Gerichtsgebühren herbeiführen, als durch die gegenwärtige Vorlage gewährt wird.“
Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatz sfekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. von Schelling, wie folgt, das Wort:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat die von mir Namens der verbündeten Regierungen abgegebene Erklärung als eine gewundene bezeichnet. Ich habe mich umsomehr gefreut, wie über die Gesammt⸗ heit der Erklärungen des Herrn Vorredners, so auch darüber, daß er den richtigen Weg durch diese Windungen gefunden hat, was ich ihm hiermit bejeuge. Nur in, einem Punkte kann ich seiner Auslegung nicht beitreten. Die positiven Vorschläge der Hrrn. Abgg. von Cuny und Genossen lagen noch nicht vor, als der Bundesrath seinen Be⸗ schluß gefaßt hatte. Es war schon aus diesem Grunde nicht möglich zu diesen Vorschlägen Stellung zu nehmen. Ich kann daher ein Ein⸗ e n, mit dies ö. Vors ern, nir er ö, . ö. arc ; ) aussprechen; nur als meine persönliche Ansicht kann ich erklären, daß durch eine Inkonsequenz, zu der er dem Abg. Kloftz nicht fol⸗ die r ene sich im , in' denselben Richtungen bewegen, gen könne. Eine grundsãätzliche Reform des Gerichtskosten⸗ deren Verfolgung fich die Vorlage der Regierung zur Aufgabe gesetzt gesetzes fei zur Zeit noch nicht möglich, da es an Erfahrung bat. Der Hr. Abg., Schroeder (Friedberg) hat abweichend von dem fehle; die Haltung der Regierung, die sich bemüht habe, den Herrn Vorredner den Antrag Paher aufrecht erhalten und zur Be⸗ Wuͤnschen des Reichstages so weit, als es augenblicklich Fründung dessen zmter Änderm sich auf, die Sympathie, berufen, möglich sei, entgegenzukommen, verdiene deshalb un welche ich in der Erklärung der verbündeten Regierungen demselben möglich del g Ancien r nf ben Lntrag deg Abg. Paher Sihegetre en een ehr: Da scheint och eng mißverständliche
z 1 zasi ] Auffassung vorzuliegen. Ich babe meine Sympathie nur dafür er⸗ einzugehen, halte, er für unmöglich, weil man gar lark. daß die unterften Werthklassen nach Möglichkeit. zu entlasten nicht im Stande sei zu übersehen, welchen finanziellen Erfolg feien, habe mir aber gleichzeitig erlgubt anzudeuten, daß dieser Zweck derselbe . werde. Nachdem der Reichstag beim Erlaß nicht nothwendig erreicht werden müsse durch Herabsetzung der betref⸗ des Gerichtskostengesetzes beschlossen gehabt habe, erst nach fenden Tarifklassen, sondern auch erzielt werden kann durch den Weg⸗ vier Jahren in eine Revision deffelben einzutreten, würde es fall der Nebengebühren, welche jetzt am , . auf den eine Inkonsequenz sein, schon jetzt Anträge anzunehmen, niederwerthesten Obiekten lasten. Wenn, der Hr; Abg. Schroeder welche den Kern des Gesetzes antasteten. Die von dem Abg. Friedberg) ferner bemerkt hats die verbündeten Regierungen beab— von Cuny vorgeschlagenen Aenderungen, welche über die
Den t ö ch e s ö e i ch. Ichenlosten 266 dez m 2 6 ö 6
: ö J r ; uebersicht — esserung des jetzigen Zustandes nicht zur Folge haben, wei über die von den Rübenzucker-Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rübenmengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Mai 1851. en r, die derselbe von Position 6 an e re. gefaßt habe, 77ers 7 Ff rt ff rd r, nur selten pros suglish vorkämen. Mit Rücksicht auf die Er⸗
Steu err ückvergütung) fklärungen der Regierung verhehle er sich nicht die Gefahren, 2 NRohrcker Melasse ler c
wenn das Haus bei den Beschlüssen zweiter Lesung beharre, und Syrup 2
Die Diskussion wurde geschlossen und der Art. 1 Nr. 1, wie derselbe in zweiter Lesung beschlossen war (Antrag Payer) abgelehnt. Hiernach fielen die in der Gebührenskala des 8. 8 des Gerichtskostengefetzes beschlossenen Ermäßigungen wieder fort, und es werden die Gebühren bei Gegenständen im Werthe von 1-20 ½ und darüber nach den alten Sätzen weiter er⸗ hoben. Im Uebrigen wurden die Beschlüsse zweiter Lesung, soweit dieselben die Beweisgebühr, die Vergleichsgebühr, die Gebühr für das Mahnverfahren u. s. w. betrafen mit unwesent⸗ lichen Aenderungen genehmigt. Außerdem wurde ein Antrag der Abgg. von Cuny und Genossen angenommen, wonach in einzelnen Fällen des Konkursverfahrens die Gebühren er— wäßigt und nach dem Betrage der Forderung des die Kon⸗ kurseröffnung beantragenden Gläubigers berechnet werden sollten. In Artikel 4 wurde der Termin des Inkrafttretens des Gesetzes, anstatt auf den 1. Juli 1881, auf Antrag des Abg. Frhrn. von Beaulieu auf den 15. Juli 1881 festgesetzt. Hierauf genehmigte das Haus die Vorlage im Ganzen nach den Beschlüssen dritter Lesung.
J vorerwähnte Resolution des Abg. Windthorst, sowie die nachstehende Resolution der Kommission:
Die Reichsregierung zu ersuchen, mit der weitergehenden Re⸗ vision des Gerichtskostengesetzes eine solche der Gebührenordnung für Rechtsanwälte zu verbinden und desfallsige Vowrlagen womöglich schon in der nächsten Session an den Reichstag gelangen zu lassen“
wurden angenommen.
Damit war die Tagesordnung erledigt. Der Präsident setzte auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung außer einigen kleineren Vorlagen das Unfallversicherungsgesetz.
Der Abg. von Kleist⸗Retzow machte darauf aufmerksam, daß Mittwoch der Tag sei, an dem gewöhnlich die Petitionen zur Perhandlung gelangten; er bitte den Präsidenten, die Petitionen, betreffend die obligatorische Civilehe auf die Tages⸗ ordnung zu setzen. Seit drei Jahren gingen dem Reichstage alljährlich dieselbe betreffende Massenpetitionen zu, deshalb muͤsse der Reichstag endlich einmal Stellung dazu nehmen; ö . sich um ein Gesetz, welches die Bevölkerung schwer
elaste.
Der Abg. Dr. Witte (Mecklenburg) trat dem Vorredner bei; man müsse endlich einmal diese Angelegenheit, welche so vi el Staub aufgewirbelt habe, aus der Welt schaffen; nament⸗ lich damit nicht bei den Wahlen die Sache falsch dargestellt und ausgebeutet werde.
Auch der Abg. Dr. Schröder (Friedberg) unterstützte den Wunsch des Abg. von Kleist⸗Retzow; weniger der Wahlen wegen müsse die Sache erledigt werden, als um die Gemüther zu beruhigen; denn man könne es z. B. in seiner Heimath nicht begreifen, wie man gegen eine so segensreiche Institution Front machen könne.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, die Frage könne nicht eher gründlich erledigt werden, bis nicht die ganze kirchen⸗ politische Situation vollständig geändert sei; daran sollten die Herren denken. Im Uebrigen habe er nichts dagegen, daß die Petitionen morgen verhandelt würden; er hätte dann noch⸗ mals Gelegenheit, die Frage, welche Millionen drücke, gründ⸗ lich zu erörtern.
Der Abg. Baumgarten wünschte ebenfalls die Berathung der Petitionen.
Der Abg. von HelldorffBedra empfahl dagegen das Un⸗ fallversicherungsgesetz, welches nothwendiger Weise berathen werden müsse, erst zu berathen.
Der Abg. Pr. Reichenfperger (Crefeld) machte darauf aufmerksam, daß, salls Petitionen berathen werden sollten, die Petitionen über den Impfzwang zuerst zur Berathung kommen müßten. ö
Der Abg. von Kardorff bat, den Gesetzentwurf, betreffend die Unfallversicherung zu berathen, weil sonst die Möglichkeit aufgehoben würde, die Session am Sonnabend zu schließen.
Einfuhr vom Zollauslande.
Raffinirter Zucker Melasse aller Art aller Art und Syrup
Ver⸗ steuerte Rüben⸗
menge.
Rohzucker aller Art aber gerade weil diese die Regierung als ihr sympathisch
erklärt habe, könne er nicht einsehen, daß das Haus jetzt so ohne weiteres von denselben abgehen solle, denn neben den Rücksichten auf das System seien es doch nur fiskalische Gründe und diese letzteren könne er nicht für aus— reichend ansehen, daß dem Fiskus, für den der Reichstag sich in den letzten Monaten ja sonst nicht gerade erwärmt habe, diefes Mehr zuerkannt werde. Er möchte auch deshalb bei den Beschlüssen zweiter Lesung beharren, da man vom Bun⸗ besrathstisch gehört habe, daß man für die Feststellung einer Prozeßstatistit und um die Ünterlagen für eine Revision zu gewinnen, einige Jahre brauche, also mindestens bis zum Jahre 1884 warten müsse. Das sejen drei lange Jahre, und nian wäre dann kein Jahr weiter Fgelommen, als es ursprüng— lich der Fall gewesen sei bei Beschlußfassung über die Ge⸗ richtskosten, wo nach vier Jahren ausdrücklich die Revision des ganzen Gesetzes im Sinne der Minderung beschlossene Sache gewesen fei. Wenn daher das Haus nach einigen Fahren mit diesem Gegenstand befaßt werden würde, so sehe er nicht ein, warum das Haus nicht jetzt wenigstens diese Position nehmen solle. Der Abg. Payer meine, wenn die Vor⸗ lage falle, so werde die Pression eine noch viel stärkere werden und man werde dann besser fortkommen als mit dieser halben Vorlage. Nach der Erklärung von den verbündeten Ne— gierungen dürfe man im nächsten Jahre eine darauf bezügliche Vorlage nicht erwarten, und ohne die Initiative der Re⸗ gierungen könne man für die Zukunft eine durchgreifende Besserung nicht erwarten. Halte man deshalb an dieser Vor⸗ lage fest und möge die hernach zu beschließende Resolution der Regierung eine Direktive geben. Die Hauptdirektive sehe er aber in der Beschlußfassung dieses Hauses zu diesem Ar⸗ tikel; er empfehle deshalb die Annahme desselben.
Der Abg. Staudy betonte, daß man durch Annahme der Regierungsvorlage eine Beseitigung derjenigen Kosten er⸗ reiche, welche vorzugsweise belästigend wirkten; er sei sogar überzeugt, daß ohne diese Nebenkosten die Klagen des Publi⸗ kums niemals fo dringend geworden wären, um schon jetzt eine Revision des ö. herbeizuführen. Wenn der Abg. Payer darauf hingewiesen habe, daß die von ihm geforderte weitere Erleichterung der Kosten vorzugsweise den ärmeren Klassen zu Gute kommen würde, fo dürfe man doch andererseits auch nicht übersehen, daß die Höhe der Kosten geeignet sei, die ärmere Bevölkerung vor der Versuchung zu bewahren, unnütze Prozesse zu führen. Der Abg. Klotz fordere eine weitere Er⸗ mäßigung der Gerichtsgebühren, bekämpfe aber gleichzeitig eine Herabsetzung der Rechts anwaltsgebühren; derselbe begehe da⸗
en
V
Ver waltungs⸗Bezirke.
indlichen
. * M . 7
f
U der im Betrieb Rübenzucker⸗Fabriken.
be den freien
auf Niederlagen. auf Niederlagen. auf Niederlagen. aus Niederlagen.
s 62 ö
unmittelbar in den freien Verkehr.
unmittelbar Verkehr.
in unmittelbar
in den freien unmittelbar aus dem freien Niederlagen. unmittelbar aus dem frei unmittelbar aus dem freier Verkehr. aus
Jah *
657
100 kg 1. . 3 . Pren pen.
1) Provinz QOstpreußen . 2 Provinz Westpreußen .
3) Provinz Brandenburg
4) Provinz Poömmern n.
5) Provinz Posen . . w G33 ,, 7) Provinz Sachfen, einschl. der Fürstlich Schwarzburgi—
e
8) Provinz Schleswig-Holstein
9) Provinz Hannover.... 10) Provinz Westfalen . 115 Provinz Hessen⸗Nassau
12) Rheinprobingz ...
Di 2 8 Niederlagen.
8 — 692
8 55
** 8 * * Fr 86 * r — 72 * — **
.
S6 720
1111 ö
8
ö
1627330 146381 . 148 369 13 6
55h 51z
T ss Ts 3) z ' 48s 643 19
D D* O — 22 . — — 21
— Q O —
0 C —
— — — 1—
Summa JI. 146 641
2
I. Bayern m , IV. Württemberg V. Baden hö . JJ, J VIII. Thüringen, einschl. der Großherzoglich Sächsi⸗ schen Aemter Allstedt und Oldisleben . K
K,
X. Braunschweig , XII. Elsaß⸗ Lothringen W, LR utem burg .
11228 398 10943 61 774 10967 269
9
44
J 117718 1
ö 311 590
3 192216 1536 388
118
40 874
O0 2 83 A2
. 16 1
1
11
III79 15656 Doss Ts 87]
1266
99 330 401 539
1 1 . 1 —
Ueberhaupt Hierzu in den Vormonaten September 1880 bis April 1881
Zusammen September 1880 bis Mai 1881 . In demselben Zeitraum 1879/80 Berlin, im Juni 1881.
l
36 905 269 747
90 611]. 241190 4545033
531 416 6644 175 ITI45 614317 838 657 202114163
S5 is Tr Fs s ß ö sss G , sss sss T ii bd id s d , n, 18 0653 5171 26097 719 191 817 799014. 689 5c] 5 658 9421 2308 632123 210 716 2256 775773 811 586
Kaiserliches statistisches Amt.
997 240 186 690
26 583 11 90 834 837852 28 41712 9060 074 1024542 168 26I14 826 2311 1 6520893
11
k
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 15. Juni. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrig en (60) Sitzung setzte der Reichstag die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Gerichts kostenge⸗ setzes und der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher fort. Die Spezialdebatte begann zunächst mit der Berathung von Art. 1 Nr. 1, welche eine Herabminderung der Sätze der Gebührenskala enthielt, wie sie bei der zweiten Lesung, von
Schroeder (Friedberg) in der zweiten Lesung zum §. 8 des Gerichts- kostengesetzes angenommen ist. Dieser Beschluß tritt aus dem
Rahmen der Vorlage heraus, er setzt das Messer an den ; h 14 6 3 z Stamm des Ger chte ft n gesetzes, ö ie G ahr nstẽ kn Erleichterung gewähre, und sie sich demgemäß mit der ganzen
C 2 * *
So weit dabei das Streben maßgebend war, die untersten Tendenz, welche die moderne V Gesetzgebung an= Rerthtlassen . möglichst zu uutfh f scbenst r., ihn ö. eig verfolge, in Widerspruch setzden sollten, nachdem sie verbündeten Regierungen feine unfympathische, es kann aber nicht für elbst die Reformbedürftigkeit des Gerichtskostengesetzes an⸗ ausgemacht gelten, daß ese Absicht nur erreicht werden kann durch erkannt hätten. Und selbst, wenn die Vorlage an dem eine Herabsetzung der Tarifsaͤtze. Es ist Thatsache, daß die Be— Widerspruch des Bundesrathes wirklich scheitern sollte, schwerden über das Gerichtskostengesetz nicht hervorgerufen worden so würde er (Redner) dies für besser halten, als wenn der sind durch die Höhe der einfachen Pauschquanten, daß der Grund der Reichstag auf seine berechtigte Forderung einer weiteren Er— 6 Abg. Payer beantragt, in das Gesetz aufgenommen ere n . ö. . , , . ß ö. ,, . mäßigung der Gerichtskosten herz ichte⸗ Das dringende Bedürfniß worden war. iegt, w ü elne Theile un en des Herfahrenz neben der einer Abhülfe der bestehenden Uebelstände würde eine so
Der Mtr. 1 Nr. 1 lautet nach dem Beschlusse in zweiter finfgchen . ühr erheben worden. Aus der Mitte ges Hauses sind starke . auf die Regierungen ausüben, daß man .
9 ö bereits verschiedene Wege angedeutet worden, auf welchen nach dieser ; : r oel kel 1. An Stelle de - ; k zffüleng in dne ef fen herken ktünc an. welchem Punkte Linem halben Jahre das erreichen würde, was man heute ver 8 4 el L., in Stelle der nachstehend bezeichneten Vorschriften n. der Hebel für die Reform angesetzt wird, das kann nur die der Gerin t g n , . Bestimmungen: Erfahrung lehren. Die verbündeten Regierungen sind stets davon an Stelle des F. 8 Ablatkz.- :. ausgegangen, daß die Revision des Gerichtskostengesetzes sich auf Die volle Gebühr beträgt bei Gegenständen im Werthe: . . ; hte kostengesetze⸗ ) bis do F elaschiiehlich h Erfahrungen stlen und eine systematische sein müsse, und
mit sich zu Rathe zu gehen, ob sie ein Gesetz scheitern lassen sollten, welches gerade den ärmeren Klassen eine wesentliche
sage. Komme dagegen jetzt das e. in einer ungenügenden Form zu Stande, so sei es sehr zweifelhaft, ob man nicht die weitere Reform auf Jahre hinaus vertagen würde. Und wenn dann auf Grund der inzwischen angestellten statistischen
ichtigten ine durchgreifende Reform des Gerichts kostengeseße erst im Jahre 1884 vorzulegen, so kann ich dem gegenüber nur erklären, daß ein solcher Zeitpunkt in den bisherigen Erklärungen nicht be—
2 vis haben sich hierin bisher des eifalls des hohen
irn ,
2) von mehr als 7 . ö. 60 120 200 30 450 650 90 1200 1600 210 2700 3409 4300 5400
60 & einschließlichᷓ 1 46 56 120 * : 3 56 2565 .
300 450 650 900 1200 1600 2100 2700 3400 4300 5400 6700 6700 8200 . Bo 10h ö . ö Hierzu hatten die Abgg. Dr. von Cuny, Frhr. von Beaulieu⸗Marconnay und Witte⸗Schweidnitz folgenden Antrag gestellt:
Der Reichstag wolle beschließen:
in Artikel J. die bei der zweiten Berathung beschlossene Nr. 1 zu
streichen.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichs Justizamts, Dr. von Schelling leitete die Spezial⸗ diskussion mit folgenden Worten ein:
Meine Herren! Der letzte Herr Redner hat mit Recht voraus— gesetzt, daß die verbündeten Regierungen in der Lage seien, heute eine Erklärung über ihre Stellung zu den Beschlüssen der zweiten Lesung abzugeben. Meine Herren! Die Mehrzahl dieser Ihrer Beschlüsse beschäftigt sich wie die Vorlage selbst mit einzelnen Akten und Pro- zeduren des Verfahrens; Sie haben theils die in der Vorlage schon in Aussicht genommenen Begünstigungen erweitert, theils auch solche Prozeduren einer Gebührenermäßigung theilhaftig gemacht, welche in der Vorlage nicht berücksichtigt waren.
Wenn ich das Einverstaͤndniß der verbündeten Regierungen mit diesem Theile der Beschlüsse erklären darf, so kann ich dies doch nur mit zwei Beschränkungen. Was nämlich die Vergleichs⸗ gebühren anlangt, so sind die verbündeten Regierungen der Ansicht, daß der Vergleich und was dem nach Ihren Begriffen gleichsteht, an der Schwelle des Verfahrens in jeder Weise zu begünstigen sei, es könne jedoch diesem Zweck nicht förderlich sein, wenn die Parteien darauf rechnen können, einer weitgehenden Gebührenermäßigung auch dann noch theilhaftig zu werden, wenn sie die gütliche Beilegung des Vechtestreites bis nach stattgehabter Beweisaufnahme verschieben. Die verbündeten Regierungen halten ferner die Auedehnung der Ge— bühren des Mahnverfahrens auf., den demnächst, entstehenden Dauptyrozeß für eine. prozefpolitisch nicht richtige Maß⸗ regel, indem sie sehr leicht Anlaß bieten, kann zu leichtfertigen Widerspruchterhebungen. Sollten jedech bei diesen Punkten die Beschlüsse der zweiten Lesung aufrecht erhalten werden, so darf ich Namens der verbündeten Regierungen die Erklärung ab⸗= geben, daß sie in diesem Falle, um das Zustandekommen deg Gesetzes ö 1 an ihren abweichenden Ansichten nicht ferner festhalten verden.
Ganz anders dagegen, meine Herren, ist die Stellung zu dem⸗ enigen Beschluß, welcher auf Antrag der Herren Payer und Dr.
n .
11
26 8 sie
Hauses erfreut, indem dasselbe in seinen beiden Resolutionen von 1878 und 1889 jedesmal nur die Aufstellung von Ermittelungen Be⸗ hufs demnächstiger Reform verlangt hat. Die verbündeten Regie⸗ rungen würden glauben, die bisherige Methode preiszugeben, wenn sie setzt einem Beschlusse ihre Zustimmung ertheilen, dessen finanzielles Ergebniß gänzlich unabsehbar ist, ja, möglicherweise ein so weit grei⸗ fendes sein würde, daß damit jede Aussicht auf eine rationelle Revi⸗ sion des Gerichtskostengesetzes, welche sich ja doch immer nur in der Richtung einer rn abi um bewegen könnte, ausgeschlossen wäre.
Ich habe daher Namens der verbündeten Regierungen die Er— klärung abzugeben, daß sie den Art, 1 Nr. 1 der Beschlüsse der zweiten , n. unannehmbar erachtet, gleichwie jede andere Aende⸗ rung der Gebührenskala, und daß sie daher, wenn dieser Beschluß aufrecht erhalten bliebe, zu ihrem Bedauern nicht in der Lage sein würden, der Vorlage ihre Zustimmung zu ertheilen. Ich kann daher nach allen Seiten des Hauses hin nur die dringende Bitte aussprechen, daß diesenigen Herren, welche für das Zustandekommen des Gesetzes sich interessiren, dem Antrage der Herren Abgg. Dr, von Cuny und Genossen gemäß den Artikel 1 Nr. 1 der Beschlüsse der zweiten Lesung streichen wollen.
Der Abg. Payer erklärte, nachdem der Reichstag in zweiter Lesung mit erheblicher Majorität seine Anträge ange⸗ nommen habe, . er es nicht mehr für nöthig, die Zweck⸗ mäßigkeit und Nothwendigkeit derselben noch einmal zu be⸗ — 6 Es sei nur noch eine Frage der Taktik, ob das
aus angesichts der soeben gehörten Erklärung bei seinen Beschlüssen beharren wolle. Er verkenne nicht, daß man sich in einer gew issen Zwangslage befinde und eine erhebliche Verantwortlichkeit übernehme, möge man nun für oder gegen die früheren Beschlüsse stimmen. Als Grund für die ab⸗ lehnende Haltung . der Vertreter der verbündeten Regie⸗ rungen zunächst geltend gemacht, daß es nicht angezeigt sei, einer systematischen en des , g; in nächster Zeit beabsichtigt werde, vorzugreifen. Diese Motivirung halte er nicht, für zutreffend, nach⸗ dem die Vorlage bereits eine Lücke in das bestehende Gesetz gerissen habe; er nehme deshalb an, daß dieser Grund auch nicht der eigentlich maßgebende gewesen, sondern daß vor⸗ wiegend finanzielle Rücksichten die Regierungen veranlaßt
tten, seine Anträge für unannehmbar zu erklären. Wäre eine Partei wirklich demagogisch, wofür man dieselbe auszu⸗ geben liebe, so würde ö ne Partei schwer der Versuchung widerstehen können, diese Gelegenheit zu benutzen, um die Wähler darauf gin e en, wie wenig Rücksicht die Reichs⸗ regierung auf die Wünsche und Vedürfnisse des Volkes nehme und wie sogar das Interesse der Rechtsprechung hinter ann Gesichte punkte zurücktreten müsse. Er verzichte auf iese Ausführungen, weil es ihm vor Allem auf die Sache ankomme, Er könne sich nicht überzeugen, daß die heutige m der Regierungen 96 eine definitive und bleibende sei; dieselben würden sich der Pflicht
nicht entziehen können, wenn der Reichstag auch in dritter Lesung bei seinen früheren Beschlüssen beharre, noch einmal
Erhebungen wirklich eine Neformworlage gemacht werde, wer gebe dann eine Garantie, daß dieselbe im Sinne einer Erleich⸗ kerung erfolge? Angesichts der jetzt so sehr in den Vordergrund gestellten finanziellen Gesichtspunkte wäre es sehr leicht möglich, daß diese Erwartung nicht erfüllt werde, Unter solchen Um⸗ ständen scheine ihm die gebotene Abschlagszahlung doch zu klein, e kan , der Ungewißheit weiterer Zahlungen auf das Geschäft einzugehen. Der Abg. Windthorst habe bei der zweiten Lesung erklart, daß, wenn die Regierung bis zur dritten Berathung nicht eine wirksamere Erleichterung in Vor⸗ schlag bringe, derselbe auf die n hin, noch ein Jahr zu warten, an seinen (des Redners) Anirägen unbedingt ien halten werde. Indem er dem Abg. Windthorst für diese Unterstützung danke, hoffe er, daß derselbe seine damalige Zu⸗ sage heute einlösen werde. Er bitte, an den Beschlüssen der zweiten Lesung festzuhalten, frisch gewagt, sei halb gewonnen! Der Abg. Dr. von Cuny empfahl dagegen, zuzulangen und zu ergreifen, was dem Reichstage geboten werde. Wolle man dem armen Manne wirklich helfen, so finde man hier Ge⸗ legenheit, denn das, was seine Anträge brächten, sei eine sehr bedeutende Erleichterung. Er und seine politischen Freunde glaubten die Verantwortung nicht übernehmen zu kö'nnen, deshalb, weil sie nicht alles erlangen könnten, gar nichts zu nehmen. Sein Antrag sei kein Kompromißantrag, denn er habe schon in der zweiten Lesung gegen den Payer⸗ schen Antrag gestimmt, um nicht das Gescetz zu gefährden. Er betrachte dasselbe als eine Abschlagszahlung, und hehalte sich vor, in der nächsten Legislaturperiode, wenn nicht die Regierung aus eigener Initiative weitergehende Erleichterungen biete, solche seinerseits zu verlangen. Durch Annahme der Vorlage werde der Zukunft in keiner Weise präjudizirt, und man erreiche eine wesentliche e n der lästigen Neben⸗ kosten, gegen die sich seine früheren wiederholten Anträge vorzugsweise gerichtet hätten. . Der Abg. Dr, Schroeder (Friedberg) erklärte, kin Partei sei mit den Beschlüssen der Kommission, obwohl sie im Ein⸗ zelnen weiter gingen als die Vorlage selbst, im Ganzen ein⸗ verstanden, troß der und jener Vedenken. Er und seine poli⸗ tischen Freunde würden im Interesse des Zustandekommens diefes Gefetzes ihre Justimmung ertheilen, wenn nur dieser Artikel 1 Nr. 1 nicht gestrichen werde. Er acceptire für seine Person vollkommen die Behauptung des Staatssekretärs daß ein Vorweggreifen eine zulünftige durchgreifende Revision gesährde. Gleichwohl habe der Staatssekretär an⸗ gedeutet, daß die Vorschläge für die unteren Klassen der Streitgegenstände der Regierung sympathisch seien. Es drücke das jedenfalls das aus, daß auch die verbündeten Regierungen nicht abgeneigt seien, in kunst dafür einzutreten. Zugegeben sei von allen Seiten, der gegebene Zustand 1 sei. Man dürfe für die Ge⸗ richtstosten nur ein Pauschquantum festhalten und damit alle und jede Nebenlosten beseitigen. Die bloße Minderung der
Kommüssionsbeschlüsse hinausgingen, sei seine Partei bereit, artei nach der Erklärung des Stagts⸗
sekretärs voraussetze, daß die Regierungen gegen diese weiter⸗ gehenden Ermäßigungen keinen Widerspruch erheben würden. Der Abg. Pr. Windthorst bemerkte, der Regierungs⸗
anzunehmen, da seine ?
zeichnet worden ist, offen zu der Absicht zu bekennen,
Preußischen Staats- Anzeigers: Berlin sW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
3 nf erate für den Deutschen Reichs und Roniglꝰ
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central · Vandels⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition des Neulschen Reichs ⸗Anzeigers und Königlich
O
1. Steckbriefe und Untersnchungs-Srachen.
n. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszaklung
*
Steckbriefe und untersuchungs Sachen
19830
Oeffentliche Vorladung. Die nachstehend be—= zeichneien Personen: I) Carl Rudolph Meese, ge boren den 20. Januar 1860 zu Adamsdorf, Kreis Soldin, letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Deutschen Reiche Adamsdorf, 9. . Julius Kegel, ge⸗ boren den 5. Mal 1860 zu Bernstein, Kreis Soldin, setzter gewöhnlicher Aufenthalt im Deutschen Reiche Bernstein, 3) August Rudolph Eduard Waldemar Bertram, geboren den 11. Dejember 1860 zu Deetz — Bußebezirk,ů Kreis Soldin, letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Deutschen Reiche Deetz — Gutsbe— zirk, I) Schnelder Johann Herrmann Robert Kühn, geboren den 1. Juli 1860 zu Dölzig — Ge⸗ meindebejirk, Kreis Soldin, letzter gewöhnlicher Lufenthalt im Deutschen Reiche Dölzig — Gemeinde⸗ bezirk, 5) Jussus Herrmann Gustav Priebe, ge—⸗ boren den D. Oktober 186. zu. Groß Fabienmerder, Kreis Soldin, letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Deuntschen Reiche GraFahlenwerder, 6) Ott Emil Spielberg, geboren den 3. August 1860 zu Glasow, Kreis Soldin, letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Deutschen Reiche Giesenbrügge, Kreis Soldin, 7) Carl Friedrich Drews, geboren den 25. Januar 1865 zu Krining., Kreis Soldin, letzter gewöhnlicher Aufentbalt im Beutschen Reiche Berlinchen, 8; Arn⸗ hold Rudolph Emil Arndt, geboren den 1. Dezem- ber 1860 zu Lippehne, letzter , 4 kalt im Deutschen Reiche Friedeberg N M., 9) rnst Dito Wilhelm, geboren den J. September 1860 zu Lirbehne, letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Deutschen Reiche Lippehne, 10 Wilhelm Friedrich Knospe, geboren den 22. November 1360 zu Rosen⸗ fal, Krei Soldin, letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Deutschen Reiche Rosenthal, 1) Ferdinand Ro⸗ bert Dietrich, geboren den 3. Mär 1858 zu Ber— linchen, letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Deutf ben Reiche Berlinchen, 13) Commis Carl Heinrich Theo, dor Kubisch, geboren den 19. Detober 1857 zu Bernstein, letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Deut⸗
——— — —
— — — —
* u. s. w. von öffentlichen Papieren.
richtskostengesetzes vorgegangen werden oll, or Ergebnisse der bestehenden Vorschriften sich übersehen lassen.
Die Reichsregierung hat niemals gezögert, sich daß mit einer Reform des Ge⸗ rden soll, sobald die finanziellen
2. Subbastationen, Anfgebote, Vorladungen
3. Verkäufe, Verpachtungen, Sabmissionen ete. J. Literarische Anzeigen.
Der Antrag des Abg. von Kleist⸗Retzow, die Petitionen, betreffend die Civilehe, auf die nächste Tagesordnung zu setzen, wurde demnächst mit großer Majorität abgelehnt, worauf sich das Haus um 3 Uhr auf Mittwoch 11 Uhr vertagte.
8
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
8. Theater- Anzeigen. In der Börsen-
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte, Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen⸗Bureaux.
9. Familien- Nachrichten. beilage.
schen Reiche Landsberg a./ W., werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet ver⸗ lassen oder nach erreichtem militãrpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu aben, — Vergehen gegen 5. 140 Abs. ] Nr. 1 St. G. B. Dleselben werden auf den 30. Sep ⸗ tember 1881, Vormittags 9 Uhr, vor die Straf⸗ fammer des Königlichen Landgerichts zu Landsberg a. W. zur Hauptverhandlung geladen. Bei unent⸗ schusdigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 8. 727 der Strafprozeßordnung von dem Herrn Civil ⸗Vorsitzenden der Kreis- Ersatz-Kommissien des Kreifes Soldin über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen ver; urtbeilt werden. Landsberg a. W., den J. Juni 1381. Der Erste Staatsanwalt.
Subhastationen, 6, Vor⸗ ladungen u. dergl.
205311 ub hastations patent und Aufgebot.
In Sachen des Kaufmanns S. Löwenbach zu Leefe, Gläubigers, wider den Dienstknecht Diedrich Mucs bei dem Auctionator Rübenack in Nienburg, Schuldner, wegen Forderung, sollen auf Antrag des Gläubigers die nachbezeichneten in der Feldmark Leese belegenen, in der Grundsteuermutterrolle von Leese unter Artikel 71 beschriebenen Grundstücken:
I Karte 1 Parzelle 258 Dicke Regt. Acker — 12,04 ar,
2) Karte 6 Pe rzelle 113 Bunte Acker — 1374 ar,
J) Karte 20 Parzelle 7 Seggeriede Weide — 70,33 ar, ꝛ
4) Karte 20 Parzelle 34 Seggeriede Weide — 78,73 ar,
in dem auf R Montag, den 15. August 1881, Morgens 10 Uhr,
——
an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu Kauf⸗= liebhaber sich einfinden wollen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an den vorflehend bezeichneten Immobilien Eigenthums⸗ Naher, sehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Ser⸗ vituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, diese in dem anberaumten Termine unter Vorlegung der sie begründenden Urkunden an zumelden bei Vermeidung des Rechtsnachtheils, daß sie anderenfalls derselben im Verhältniß zu dem neuen Erwerber für verlustig erkannt werden sollen.
Stolzenau, den 8. Juni 1881,
Königliches Amtsgericht. I. gez. Meiners. Beglaubigt: E. Wienecke, Secretãr, Gerichte schreiber Königl. Amtsgerichts.
n Aufgebat.
Auf den Antrag des Rechnungs⸗Rathes a4. D. Adolph Paar, des Schatz ahl meisters a. D. Christian Daniel Paar und der Anna Marie Paar von Cassel werden der Johann Daniel Siebert, Sohn des Johann David Siebert von ri, . oder dessen wa vorbandene Leibeserben aufgefordert, swätestens in dem auf den 260. September 1881. Vormit- tags 9 ühr, in das Sikungs immer des unterzeick= nelen Amtgerichts angesctzzten Aufgebotatermine ent weder persoönlich oder durch einen Bevollmãchtigten iu erscheinen bezw. ihre Ansprüche und, Rechte in diesem Termine anzumelden, widrigenfalls der Jo— hann Daniel Siebert für todt erklärt und wegen Verabfolgung feines Vermögens an seine prasum. siven Rechtsnachfolger das Weitere verfügt werden
*
wos Aufgebot.
Auf Antrag des Vormundes Friedrich Bauer. Bäckers dahier, wird der abwesende Franz Peter Ripp von hier aufgefordert, spätestens an dem auf:
Mittwoch, 26. April 1882, früh 8 Uhr, . J beim unterfertigten Amtsgerichte angesetzten Termine perfönlich oder schriftlich anzumelden, widrigenfalls er f todt erklärt werden wird. ;
An die Erbbetheiligten ergeht Aufforderung, ihre Rechte im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, an alle Diejenigen, welche über das Leben des Ver chol= lenen Kunde geben können, ihre Mittheilungen hier⸗ über anber zu machen.
Miltenberg, 11. Juni 1881.
Königliches Amtsgericht. Simon, K. D. A. R.
—
In Sachen des Dachdeders Christian Christoph Friedrich Rubrecht hieselbst und Konsorten. Kläger wider die Ehefrau des Schneider meiste rs NAugust Hamann, Wilhelmine, geb. Burgdorf. allhier, Beklagte, wegen 60MM „M und Zinsen. wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme bes der Beklagten gehörigen, an der Garkirhe hie. selbst Nr. 429 belegenen Hauses und Hofes nebst ben Nr. 7 und 8 im Altftadtscharren belegenen beiden Scarrnlenden und übrigem Zubebör zum Zwecke der Zwangsversteigermg durch Beschluß vom 48. d. Mig. verfügt, auch die Einzagung dieses Be⸗ föhlusses im Grundbuche am 24. d. Mts. erfolgt ist, Termin zur Jwangsversteigerung auf 1205331
den XJ. Seyte mber d. J., Morßens 1090 Uhr, vor Herjoglichem Amtègerichte I. — Zimmer Nr. I — angesetzt, in welchem die Svpotkekgläu⸗ biger die Hypothekenbriese zu überreichen haben.
Brannschweig, den 31. Mai ] 851.
Herzogliches Amtsgericht. VI. Nhamm.