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doch nur eine Resolution erkennen, die für ihn Veranlassung wäre, seine Vorschläge in der nächsten Session zu wiederholen.
Der Abg. Dr. Marquardsen glaubte, daß für die Landes⸗ anstalten nech nie besser plaidirt sei, als heute Seitens des Ministers. Die vom Abg. Helldorff vorgeschlagene Reduktion der Maximalgehaltsziffer von 2000 auf 1500 4M schädige einen großen Theil der Arbeiter, da die Zahl derer, welche weniger als 1500 M Lohn jährlich hätten, sehr gering sei.
Der Abg. Stumm berichtigte den Vorredner dahin, daß es sich bei der vorgeschlagenen Reduktion nicht um Arbeiter, fontern um Betries beamten handle; die Schlußfolgerung, die der Vorredner an seine Ausführungen geknüpft, sei demnach hinfällig.
Beide Anträge wurden abgelehnt, 5. 1 nach den Be⸗ schlüssen zweiter Lesung auger ommen; ebenso §5§. La. und 2. §. 24. lautet nach dem Beschlusse in zweiter Lesung;
Jeder Bundesstagt hat eine für seine Rechnung zu verwaltende Landesversicherungsanstalt zu errichten, bei welcher die Versicherung für alle innerhalb desselben belegenen Betriebe, soweit nicht dieses Gesetz Ausnahmen zuläßt, stattfindet.
Für mehrere Bundesstagten kann eine gemeinsame Landesver— sicherungsanstalt errichtet werden. —
Hierzu hatte der Abg. Dr. Buhl und Genossen folgenden Antrag gestellt: Der Reichstag wolle beschließen:
1) in 5. 2a. statt der Worte:
„Jeder Bundesstaat hat eine für seine Rechnung zu verwaltende Landesversicherungsanstalt zu errichten, bei welcher die Versicherung für alle innerhalb desselben be—
legenen Betriebe“
zu setzen: .
„Das Reich errichtet eine für seine Rechnung zu verwaltende Versicherungsanstalt, bei welcher die Ver⸗ sicherung für alle Betriebe“;
2) Absatz 2 wegfallen zu lassen;
3) den §. 3 nach der Regierungsvorlage wieder herzustellen.
Der Abg. Stumm erklärte, er stehe noch auf demselben Standpunkt, wie in der zweiten Lesung. Die Frage, ob Reichs- oder Staatsanstalt, halte er für eine letzte Frage der praltischen Zweckmäßigkeit. So sehr er wünsche, daß das Reich sich mit der Aufgabe befasse, könne er dem Minister doch nicht zugeben, daß die Einrichtung von Landesanstalten mit erheblichen Schwierigkeite! verbunden sei. Die Wider—⸗ sprüche, die ihm der Abg. Lasker vorgeworfen, müsse er zurück— weisen; er habe schon in der zweiten Lesung erklärt, daß er, um das Zustandekoinmen des Gesetzes nicht zu gefährden, nicht den Gedanken von der Hand weisen werde, die Prä— mien den Arbeitgebern allein aufzulegen. Die Verlängerung der Karenzzeit habe auch in diesem Falle den Arbeitern gegen⸗ über keine Bedenken. Der Vorwurf mangelnder Vorbereitung, den der Abg. Lasker gegen den Entwurf erhoben habe, sei ungerechtfertigt. Der Volkswirthschaftsrath habe die Vorlage einer sehr eingehenden Durchberathung unterzogen, und alle in Betracht kommenden Kreise hätten sich gleichfalls mit der—⸗ selben auf das genaueste beschästigt, bevor sie an das Haus gelangt sei.
Der Abg. Dr. Buhl befürwortete seinen Antrag. Durch einzelstaatliche Versicherungsanstalten würde nicht blos die In— dustrie in den größeren Städten belastet, sondern die Existenz der genossenschastlichen Bildungen, namentlich in den Mittel⸗ und Kleinstaaten, gefährdet. Von einer bedeutenden Ver— sicherungegesellschast sei ihm mitgetheilt worden, daß die Ein— führung von Landesanstalten das Allergefährlichste für sie sein würde. Die Möglichkeit der Fortexistenz der Genossenschasten, welche durch Schaffung einer Reichsversicherungsanstalt ge— boten werde, werde wesentlich zur Wahrung der Interessen der Industrie beitragen. Er bitte seinen Antrag anzunehmen.
In namentlicher Abstimmung wurde darauf der Antrag Buhl mit 161 gegen 1065 Stimmen aboelehnt und §. 2a. nach den Beschlüssen zweiter Lesung mit großer Majorität genehmigt, desgleichen 8§8. 3—6.
s. setzte nach der zweiten Lesung eine Karenzzeit von zwei Wochen fest, während die Vorlage vier Wochen wollte. Die Abgg. von Lelldorff⸗Bedra und Genossen beantragten die Wiederherstellung der letzteren Fassung, während der Abg. Eysoldt Namens der Fortschrittspartei die gänzliche Beseitigung der Karenzfrist empfahl. Nach dem Beschluß der zweiten Lesung würden von 100 Unfällen 40 entschädigt, und zwar von 143 der Arbeit geraubten Wochen 72 bezahlt, nach dem Antrage von Helldorff würden dagegen nur 13 Fälle mit 35 Wochen entschadigt werden.
Vei der Abstimmung wurde der Beschluß zweiter Be⸗ rathung mit großer Majorität aufrechterhalten, der Antrag von Helldorff dagegen abgelehnt.
Zu 5 12 lag ebenfalls ein Amendement derselben Ab⸗ geordneten vor, wonach die Verwaltungskosten der Ver⸗ sicherungsanstalten von den Staatskassen getragen werden sollten.
Der Antrag wurde ohne Debatte verworsen.
§. 13 lautet nach dem Beschlusse in zweiter Lesung:
Die Versicherungsprämie ist zu zwei Dritteln von dem Be⸗ triebsunternehmer, zu einem Drittel von dem Versicherten auf— zubringen.
Kassen, welchen nach geset licher Vorschrift die Invalidenver— sorgung obliegt, sind berechtigt, die Zablung der auf die Versicherten fallenden Prämienbeträge an deren Stelle zu übernehmen.
Hierzu beantragten die Abag. von Hellborff und Gen.:
Der Reichstag wolle beschließen, dem 5. 13 folgende Fassung zu geben:
Die Versicherungsprämie ist von dem Betriebsunternehmer auf— zubringen;
während der Abg. Auefeld Namens der Fortschrittspartei jolgenden Antrag eingehrocht hatte;
I) die Abstimmung über den 8. 5ß (Privatgesellschaften) mit den azu gestellten Anträgen vor der Abstimmung über den F. 13 vor— zunehmen; 27) für den Fall der Ablehnung dieses Geschäftsordnungs⸗ Antrages dem 8. 13 folgende Fassung zu geben;
„Die Versicherungs-⸗Prämie ist von dem Betriebsunternehmer aufzubringen. Dem Unternehmer ist gestattet, die Versicherung bei einer der zur Zeit bestehenden oder nach Maßgabe des §. 56 zum Geschäftsbetriebe in Deutschland zugelassenen Versicherungzanstalten (Aktiengesellschaft, Gesellschaft auf Gegenseitigkeit, Genossenschaft) zu bewirken.“
Der Abg. Richter (Hagen) erllärte zur Geschäftsord⸗ nung, daß es nothwendig sei, den 5. 5 vor §. 13 zu be⸗ raihen, da jener die Prinzipiensrage regele, von deren Er⸗ ledigung die Detailfragen des 8. 3 abhingen. Man könne nicht den Arbeitgeber mit der Tragung der ganzen Prämien⸗ last belegen, wenn man nicht wisse, ob derselbe auf die Staats⸗ anstalt angewiesen sei oder sich einer billigeren Privatanstalt zuwenden könne.
Der Abg. Stumm bemerkte, nachdem im 8. 1 das Prinzip entschieren sei, daß Privatanstalten nicht zuzulassen seien, und nachdem in den Kommissionsbeschlüssen dasselbe Prinzip zum
Ausdruck gebracht sei, liege kein Grund vor, die Aenderung in der Behandlung der Paragraphen vorzunehmen.
Der Abg. Dr. Marquardsen bemerkte, da im 8. 1 die Worte „nach Maßgabe dieses Geseres“ ständen, sei das Prxin⸗ zip nicht so genau bestimmt und der Antrag der Fortschritts⸗ partei wohl berechtigt.
Der Aba. Dr. Lasker bat mit Rücksicht auf die Zeit den Antrag Ausëfeld ahzulehnen.
Das Haus beschloß demgemäß.
Der Abg. Servaes erklärte, gegenüber der aus einzelnen industriellen Kreisen wiederholt ausgesprochenen Behauptung, daß die Industriellen im Stande seien, die Prämienbeiträge allein aufzubringen, müsse er doch konstatiren, daß ein großer Theil der Fabrikanten im Gegentheil erklärt habe, dazu nicht im Stande zu sein, und eine Reihe von Petitionen betone, daß die Industrie die einseitige Aufbürdung der Last nicht tragen könne. Die Produktions. und Lohnverhältnisse seien ja in den einzelnen Industriezweigen und nach den verschiedenen Gegenden sehr verschüedenartig; man inüsse aber bei der Abfassung des Gesetzes doch von den Arbeitgebern ausgehen, die am ungünstigsten daständen und die ihr Geschäft würden aufgeben müssen, wenn ihnen die Last der Versicherung allein aufgebürdet würde. Die Ansicht der verbündeten Regierungen, daß das Gesetz für sie unannehmbar sei, wenn der Arbeiter zur Prämien⸗ zahlung herangezogen würde, könne er nicht für berechtigt halten. Schon aus moralischen Rücksichten halte er die Heran⸗ ziehung der Arbeiter für geboten; es sei ein sehr gefährliches Ding, dem Arbeiter zu sagen, daß nur der Fabrikant für ihn zu sorgen habe, er selbst aber für seine Zukunft nicht verant⸗ wortlich sei. Eine oberflächliche Berechnung, was das Gesetz der Induftrie kosten würde, sei sehr schwierig, aber selbst, wenn man nur annehme, daß 3 Millionen Arbeiter unter das Gesetz fielen, und den Durchschnittsverdienst auf jährlich 500 M an⸗ nehme, so müßte doch schon die Industrie jährlich 27 Millionen Mark für diesen Zweck aufbringen. Er sei überzeugt, daß sie dazu nicht im Stande sei, und bitte, daher, den Antrag der Fortschrittspartei abzulehnen und die Beschlüsse der zweiten Lesung aufrecht zu erhalten.
Der Abg. Löwe (Berlin) begründete den Antrag der Fort— schrittsparlei. Die Konservativen hätten in letzter Stunde ver— fucht, der Fortschrittspartei den Rang abzulaufen, indem sie sich die Auffassung derselben angeeignet hätten, daß die Arbeitgeber allein die Prämien bezahlen könnten. Seine (des Redners) Partei habe materiell von Anfang an diesen Standpunkt ver— treten und sei überzeugt, daß der Unternehmer für alle Pro— duktionskosten allein aufzukommen habe und daß es seine Sache sei, wie derselbe sich auf dem Weltmarkte konkurrenzfähig er— halte. Wenn dieser Standpunkt jetzt von derjenigen Partei acceptirt würde, welche Schutzzölle votirt habe, um die Industrie konkurrenzfähig zu machen, so sei das höh st auffallend. Es sei die Pflicht der Industrie, die Versicherung der Arbeiter allein zu tragen, und so viel gesunder Geist werde unter den Arbeitern noch herrschen, daß die für sie übernommene Für— sorge eine demoralisirende Wirkung auf sie nicht ausüben werde. Darin unterscheide sich die konservatipe Partei von der Fortschrittspartei, daß letztere nur unter der Voraus—⸗ setzung den Arbeitgebern die vollen Prämien aufzuerlegen den
stuth habe, wenn das Bestehen der Privatgesellschaften ge— sichert werde. Würden hie Privatversicherungsgesellschaften nicht aufrecht erhalten, so müsse seine Partei gegen ihren eigenen Antrag und gegen das ganze Gesetz stimmen.
Hierauf wurde der Antrag der Fortschrittspartei abge— lehnt, ebenso der Antrag von Helldorff und schließlich 8. 13 in der Fassung der zweiten Lesung angenommen, worauf der Abg. von Helldorff seine sämmtlichen noch vorliegenden An— träge zurückzog.
Der Abg. von Komierowski erklärte zur Geschäftsord— nung, daß die Fraktion der Polen bedauere, daß keiner von ihnen in der zweiten Lesung oder heute zum Worte gekom— men sei.
Die weiteren Paragraphen des Gesetzes bis 8. Hö inkl. wurden ohne Debatte genehmigt und die weitere Berathung um 4 auf Abends 7 Uhr vertagt.
— Die gestrige Abendsitzung des Reichstages, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom⸗ missarien desselben beiwohnten, wurde vom Präsidenten von Goßler um 7½ Uhr eröffnet. Das Haus setzte die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter mit der Diskussion des 85. 56 fort. Derselbe lautet nach dem Veschlusse der zwei— ten Lesung:
Unternehmern von Betrieben, welche unter die Vorschrift dieses Gesetzes fallen, kann gestattet werden, zum Zweck der Unfall versicherung auf Gegenseitigkeit zusammenzutreten.
Durch das Bestehen einer solchen Genossenschaft werden die Entschãdigungẽansprüche, welche den durch einen Unfall Verletzten oder ihren Hinterbliebenen gegen die Landesversicherungsanstalt zu⸗ stehen, nicht berührt. ö
Für die zu einer Genossenschaft vereinigten Betriebe tritt an die Stelle des Prämienbetrages die von der Genossenschaft zu seistende Zahlung desjenigen Betrages, welcher erforderlich ist, um die Entschädigungsansprüche zu decken, welche während des abge⸗ laufenen Kalendervierteljahres in Folge der in den vereinigten Be⸗ trieben vorgekommenen Unfälle festgestellt sind. Für die festgestellten Renten ist die Deckung in Kapital zu leisten.
Die versicherten Personen, welche in den vereinigten Betrieben beschäftigt sind, können zu den von der Genossenschast zu leistenden Zahlungen nach dem in F. 1 bestimmten Verhältnisse herangezogen werden. Jedoch sollen die Beiträge der Versicherten in jedem Ka⸗ lendervierseljahre den Betrag nicht übersteigen, welcher von ihnen nach 8. 13 an Prämienbeiträgen für den bezeichneten Zeitraum zu zahlen sein würde.
Die näheren Bestimmungen über die Ertheilung der Geneh⸗ migung der Genossenschaften, über ihre Verwaltung und deren Be⸗ aufsichtigung, sowie über die Zurücknahme der Genehmigung werden durch Beschluß der Landescenfralbehörde festgestellt.
Die Letztere kann auch gestatten, daß einzelne Betriebsunter⸗ nehmer die Unfallrersicherung nach Maßgabe vorstehender Bestim⸗ mungen bewirken.
Von der Fortschrittspartei, den Abgg. Ausseld und Gen. lag ein Antrag vor, der es den Fabrikanten freistellen wollte unter eigener Haftung sich bei Privatanstalten zu versichern; über den Geschästebeirieb der letzteren solle der Bundesrath Normativbestimmungen erlassen. —
Der Abg. Dr. Buyl beantragte, die Normativbestimmungen sür die Genossenschasten durch Reichegesetz festzustellen.
Beide Anträge wurden nach kurzer Debatte abgelehnt und 8. 56 nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen.
Nachdem auch die S§. 56 a. Und 5 b. zur Annahme gelangt waren, erklärte bei 8. 57 der Abg. Freiherr von Minnigerode: Obgleich einzelne seiner politischen Freunde schwere Bedenken
gegen verschiedene der gefaßten Beschlüsse hätten, namentlich gegen die Bestimmung, daß die Versicherten auch zur Prä⸗
mienzahlung herangezogen werden sollten, so würden er und
seine politischen Freunde dennoch besonders nach der vom Bundesrathstische abgegebenen Erklärung, daß trotz der gefaß⸗ ten Einzelbeschlüsse das Gesetz Aussicht auf Annahme Seitens der verbündeten Regierungen habe, für das Gesetz stimmen, denn seine Partei sei der Meinung, daß auch bei Annahme des so gestalteten Gesetzes der Arbeiter sich besser stesen würde, als dies bei den gegenwärtigen Verhältnissen der Fall sei.
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, es sei gewiß das erste Mal, daß ein? solche Erklärung gelegentlich der Termins— bestimmung für das Inkrasttreten eines Gesetzes abgegeben worden; da es aber einmal geschehen, so glaube er gleichfalls berechtigt zu sein, im Namen seiner politischen Freunde eine Erklärung bezüglich ihrer Abstimmung abzugeben. Seine Partei werde gegen das Gesetz stimm n, weil sie von dem— selben nicht nür eine erhebliche Schädigung des Arbeiters, sondern auch eine gleich große Schädigung der wirthschaft⸗ lichen Interessen überhaupt voraussehe, und die schwere Ver— antwortung, welche in dieser Beziehung Diejenigen übernäh⸗ men, welche dieses Gesetz akzeptirten, die lehne seine Partei energisch ab.
Der Abg. Stumm erklärte, seine politischen Freunde und er würden für das Gesetz stimmen, denn die Behauptungen von einer gefährlichen Tendenz desselben seien völlig unwahr.
Der Präsident bemerkte, wenn er auch nicht glaube, daß die letzte Aeußerung auf die Erklärung des Abg. Richter Bezug haken sollte, so halte er doch den von dem Redner ge— brauchten Ausdruck für über die Grenzen des parlamentarisch Erlauhten hinausgehend.
Mit der Annahme der §§. 57 und ö8 war die Spezial⸗ berathung des Gesetzes erledigt.
Die Abstimmung über das ganze Gesetz erfolgte durch Namensaufruf. Das Resultat der Abstimmung war die An— nahme des Gesetzes mit 145 gegen 108 Stimmen.
Die zu dem Gesetze eingegangenen Petitionen wursen dem Antrage der Kommission gemäß für erledigt erklärt.
Die Kommission hatte folgende Resolution vorgeschlagen:
Der Reichstag erachtet eine Revision des Gesetzes, betreffend die Abänderung des Titels VIII. der Gewerbeordnug vom 8. April 1876 und des Gesetzes vom J. April 1876 über die eingeschriebenen Hülfskassen insbesondere in der Richtung für nothwendig, daß den durch Unfall Verletzten während der Karenzzeit (68.7 des Entwurfs) eine entsprechende Uͤnterstützung gesichert wird; ferner, daß das also abgeänderte Hülfskassengesetz mit dem Unfallversicherungsgesetze gleichzeitig in Kraft trete. .
Außerdem lagen betreffs der Entschädigung der Privat— gesellschaften zwei Resolutionen vor;
nämlich 1) von den Abgg. Ausfeld und Genossen:
den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage in nächster Session ein Gesetz vorzulegen, durch welche die bestehenden Ver⸗ sicherungsanstalten, denen die Fortführung ihres Geschäftsbetriebes durch das gegenwärtige Gesetz entzogen oder geschmälert wird, und den Bediensteten solcher Anstalten, welche in Folge des vorliegen⸗ den Gesetzes eine wesentliche Schmälerung ihres Einkommens er⸗ leiden, eine angemessene Entschädigung aus Reichsmitteln ge⸗ währt wird.
2) Vom Abgeordneten Windthorst:
den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage gleichzeitig mit den auf die Durchführung des vorstehenden Gesetzes abzielenden Gesetzesvorlagen Vorschläge darüber zu machen, in welcher Weise die durch den gesetzlichen Ausschluß der privaten Unfallversicherungs⸗ 6 beeinträchtigten Gewerbetreibenden zu entschädigen
eien.
Zu Gunsten der letzterwähnten Resolution zog die Fort— schrittspartei die ihrige zurück. Nach kurzer Debatte wurde die Refolution der Kommission und die des Abg. Windthorst angenommen.
Damit war die Tagesordnung erschöpft. Der Präsident theilte mit, daß der Reichstag am Ende seiner Arbeiten an⸗ gelangt sei, und gab die übliche statistische Uebersicht über die Thätigkeit desselben (S. unter Reichstagsangelegenheiten).
Der Abg. Or. Windthorst sprach die Hoffnung aus, daß die mühevolle Session, an deren Ende der Reich: tag heute stehe, zum Heile des deutschen Vaterlandes beigetragen haben möge. Wenn der Reichstag die Geschäste glücklich heenrigt habe, so danke derselbe Las der umsichtigen und unparteiischen Leitung der Geschäste durch den Präsidenten. In der Ueber⸗ zeugung, daß er damit den Anschauungen des ganzen Hauses entspreche, bitte er das Haus sich von den Sitzen zu erheben. Das Haus erhob sich zum Zeichen der Zustimmung)
Der Präsident dankte für diese herzlichen Worte der An⸗ erkennung, er danke vor Allem auch seinen Kollegen im Prä—⸗ sidium, die ihm die Führung der Geschäfte so wesentlich er⸗ leichtert hätten.
Hierauf erhielt der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staats-Minister von Boetticher das Wort, um folgende Allerhöchste Botschast zu verlesen:
Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen, thun kund und fügen zu wissen, daß wir unseren Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister von Boetticher, ermächtigt haben, gemäß Artikel 12 der Verfassung, die gegen⸗ wärtige Sitzung des Reichstags in Unserem und in der verbündeten Regierungen Namen am 18. Juni. zu schließen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiser⸗ lichen Insiegel.
Gegeben Bad Ems, den 13. Juni 1881.
Wilhelm. von Bismarck.
Der Staats-Minister von Boetticher erklärte darauf die vierte Session der vierten Legislaturperiode des Reichetags für geschlossen.
Hierauf schloß der Präsident um MM Uhr die Sitzung mit einem dreifachen Hoch auf Se. Maj stät den Kaiser, in welches die Versammlung dreimal begeistert einstimmte.
Statistische Nachrichten. ; unebersicht über die Zabl der Studirenden auf der Königlichen Georg August n Universität Göttingen im Som mer-Semester 1881. Im vorigen Semester sind im matrifulirt gewesen J. Davon find abgegangen 7. Es sind demnach geblieben 634. Hierzu sind in diesem Semester gekemmen 368. Die Gesammtzabl der immatrikulirten Studirenden beträgt daber JoJ)2. Die evangelisch theologische Fakultät zählt: Preußen 118, Nichtpreußen 31; zusammen 143. Die juristische Fakultat zahlt: Preußen 133, Nichtpreußen 49; zusammen 182. Die medizinische Fakultät zählt: Preußen 117, Nichtpreußen zl; jusammen 151. Die philosophische Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Jeugniß der Reife ö, bv. Preußen ohne Jeugniß der Reife nach §. 36 des Reglement voni 4. Juni 1834 51, somit Preußen 401; e. Nichtpreußen 119 zusammen 520. Insgesammt 1002. Einzelne Vorlesungen besuchten außerdem noch 7. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 109.
3 138.
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stauts⸗Auzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 16. Juni
E881.
Preußischen taats - Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
*
In erate für den Deutschen Reichs- und Gang *
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central-Handels⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition des Neulschen Reiche Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersachungs-Sachen. u. dergl.
3 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
*
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kell⸗ ner Stanislaus Iwansky, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Betruges und Unterschlagung in den Akten L. R. J. 653 81 per—⸗ hängt. Es wird ersucht, denselben zu . und in das Stadtvoigteigefängniß zu Berlin abzu— siefern. Berlin, den 11. Juni 1881. Der Unter⸗ uchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte J. Johl. Beschreibung: Alter 36 Jahre, geb. 25. 4. T5, aus der Provinz Posen gebürtig, Große 5 Fuß 5 Zoll, Statur stark, untersetzt, Haare schwarz, kurz geschnitten, hochstehend, Stirn breit und frei, Bart röthlich, blonder Schnurrbart, Augenbrauen dunkel, Augen grau, Nase klein, etwas breit, Mund aufgeworfene Lippen, Kinn rund, Gesicht rund, auf— gedunsen, Gesichtsfarbe gelb, Sprache deutsch. Klei⸗ dung dunkelblaues Jaquet, desgl. Weste, grau⸗bräun⸗ sich gestreifte Hosen, desgl. Ueberzieher, runder Filz⸗ hut, Schuhe und bunte Strümpfe.
Steckbrief. Gegen die unten beschriebenen Per⸗ sonen, welche flüchtig sind, ist in den Akten L. R. J. Fo. 18, de 1881, die Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls, beziehentlich wiederholten schweren Diebstahls, im kriminellen Rückalle ver⸗ hängt. Es wird erfucht, dieselben zu verhaften und in das nächste Amtsgerichts-Gefängniß abzuliefern. Berlin, den 13. Juni 1881. Der Untersuchungs— richter bei dem Königlichen Landgerichte J. Götz. Beschreibung: I) Schneider Hayeck, Rudolph Carl Eduard, Geburtsort Berlin, Alter 47 Jahre, Größe IL72 m, Statur kräftig, Haare blond, Stirn hoch und breit, Bart blonder Vollbart, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase groß und stark, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn bewachsen, Ge⸗ sicht voll und dick, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: am linken Schienbein eine groschengroße Narbe, am Halse links ein rother Haarzipfel. Beschreibung: 2) Schneider Strauß, Wilhelm, Alter ca. 50 Jahre, Größe 1,566 m, Statur schlank, Haare schwarz, Bart schwarzer Schnurr⸗ und Vollbart, Gesicht oval, Ge⸗ sichtsfarbe bi Sprache deutsch, Berliner Dialekt. Besondere Kennzeichen: hält beim Gehen den Oberkörper etwas nach vorne geneigt.
Subhastat onen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
leosso] Oeffentliche Zustellung.
staufmann Lazarus Bodenheimer zu Wies—⸗ loch klagt gegen den Landwirth Ignaz Schnorr⸗ berger, z. 3. an unbekannten Orten abwesend, aus Ellenwaarenkauf vom Jahr 1880 mit dem Antrage auf Verurtheilung desselben zur Zahlung von 13 4. 87 J und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgerichts zu Wiesloch auf Samstag, den 17. September 1881, Vormittags 9 Uhr. ; . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Wiesloch, den 10. Juni 1881. ; Dr. Schlusser, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
6 * * lessss] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Gewehrarbeiters Wilhelm Fohmann, Therese, geb. Fechsel, zu Erfurt, ver⸗ kreten durch den Rechtsanwalt Martinius daselkst, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Gewehr- arbeiter (Eisendreher) Wilhelm Fohmann, zu⸗ letzt zu Ilversgehofen bei Erfurt, jeßt in unbekann⸗ ter Abwesenheit, wegen böswilliger Verlassung auf Ehescheidung mit dem Antrage die Ehe der Parteien dem Bande nach zu trennen und den Beklagten i den schuldigen Theil zu erklären und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des. Rechts streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Erfurt auf den 26. Oktober 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. , n
Zum Jwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Erfurt, den 14. Juni 1881.
Schramm, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichtes.
20609) Saulgau (Württemberg).
Oeffentliche Zustellung.
Die durch Mathias Gruber von Meterkingen vertretene Taveria Kiefer, Wittwe daselbst, klagt gegen den mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesen. den Lorenz Lehmann von dort die Jinse aus einem durch Kaufvertrag vom 2. März 1868 Hen, ten Kaufschilling ven 685 M 71 3 zu 5 Io, und zwar die am 23. Juli 1879 und 1880 verfallenen i. ein mit dem Antrag auf Verurtheilung des
eklagten zur Zahlung von 68 Æ 38 , und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des als Feriensache bezeichneten Rechtestreits vor das hiesige Amtsgericht auf
ir, den 26. ** d. Is. orgens 8 Uhr. .
Zum Zweck der öffentlichen Justellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Den 13. Juni 1861. ;
Gerichteschreiber des K. Amtsgerichte: Breitenbach.
u. 8. w. von öffentlichen Papieren.
w
m. Deffentlicher Anzeiger. * Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladung en
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
8. Theater- Anzeigen. In der Börsen-
9. Familien- Nachrichten. ]
*.
Annoneen⸗Bureaux.
*
beilage. *
iicccs! Oeffentliche Zustellung.
Der Magistrat zu Obornik, vertreten durch den Rechtsanwalt Polomèki zu Rogasen, klagt gegen 1) die verehel. Markus Fritze, geb. Lewin, im Bei⸗ stande ihres Ehemannes, 23) die verehel. Jacobs, Röschen, geb. Lewin, im Beistande ihres Ehe⸗ mannes, sämmtlich zu Amerika, unbekannten Auf— enthalts, wegen 235 ½, mit dem Antrage auf Ver— urtheilung zur Zahlung von 235 „6, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Obornik
Dienstag, den 20. September 1881, Vormittags 9 h Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht. Obornik, den 27. Mai 1881.
Bock, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
ihn Aufgebot.
Auf Antrag des Schuhmachers Adolph Ziesow hierselbst wird der im Grundbuch von den Demminer Gärten Band VI. Blatt 257 verzeichnete Garten Nr. 74, als dessen Eigenthümer der verstorbene Schiffscapitain Gottfried Pickert eingetragen ist, zum Zwecke der Präeclusion unbekannter Eigen⸗ thumsprätendenten hierdurch gemäß Gesetz vom 7. März 1845 aufgeboten.
Alle, welche an dem bezeichneten Garten ein Eigen⸗ thumsrecht geltend zu machen haben, werden auf— gefordert, dasselbe bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle
am 17. September d. Is., Vorm. 11 Uhr, anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls die Eintragung des Adolph Ziesow als Eigenthümer des Gartens im Grundbuche erfolgen wird und die Aus⸗ bleibenden mit ihren Ansprüchen auf das Grundstück werden präcludirt und ihnen deswegen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.
Demmin, den 6. Mai 1881.
Königliches Amtsgericht.
13529 Aufgebot.
Dem Pfarrer Au ust Pixa zu Kunzendorf bei Creuzburg O⸗S. ist ig der Nacht vom 10. big zum II. Juli 1879 der Pfandbrief der Schlesischen Boden Credit ⸗Kàktienbank zu Breslau Serie 1. Litt. A. Nr. 1502 über 1000 Thlr. gestohlen worden.
Auf den Antrag des Pfarrers Pixa wird hiermit der Inhaber dieser Pfandbriefs aufgefordert, seine Rechte srätestens in dem im hiesigen Amts gerichts— gebäude, Termin szimmer 21, vor dem Amtsgerichts Rath Schroeter II. anberaumten Termine
am 22. September 1883, Vormittags 11 Uhr, anzumelden und die Urfunde . widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde ersolgen werde. Breslau, den 28. November 1879. Königliches Amtszericht.
zoss!! Klage⸗Auszug.
Die gewerblose Petronelle Weinhagg, Ehe⸗ frau des Kleinhändlers Christian dtetten zu Burtscheid, vertreten durch Rechtsanwalt Gatzen, klagt gegen 1) ihren genannten Ehemann, im Konkurs befind⸗
ich, 2) dessen Konkursverwalter, den Gerichtsschreiber a. D. Reinhard Ransonsé zu Aachen, mit dem Antrage: Königliches Landgericht 1. Civilkammer wolle die zwischen Parteien bestehende gesetzliche Güter gemeinschaft für aufgelöst erklären, die Güter⸗ trennung aussprechen, Parteien zwecks Aus⸗ einandersetzung vor den Königlichen Notar Weiler zu Aachen verweisen, und der beklagten Konkurs masse die Kosten zur Last legen.“ Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung vor die J. Givilfammmer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf Montag, den 19. September 1881, Vormittags 9 Uhr. Aachen, den 8. Juni 1881. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Thomas, Assistent.
oe! Bekanntmachung.
Die durch Rechtsanwalt Dörpinghaus vertretene geschäftelose Emma, geb. Berger, zu Wermels, lirchen, Ehefrau des Fabrikanten Fr. August
sscher daselbst, hat gegen diesen und den Verwalter eines Konkurses, den Rechtsanwalt Dr. gur Etwin Compes zu Barmen, beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Anträge: die zwischen ihr und. ihrem genannten Ebe— manne bestehende eheliche Güter e ide mit Wirkung seit dem Tage der Klagebebändigung für auf · elöst zu erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ ung ist Termin auf den 6. Oktober er, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im Sitzungssgale der II. Civil kammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt. —
Elberfeld, den 14. Juni 1331.
Schuster, Assistent,
Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichts.
20562]
Die durch Rechtsanwalt Eick vertretene ge⸗ schäftslose Johanne, geb. von der Mühlen, in Barmen, Ehefrau des Wirthes Friedrich Dahl—⸗ mann daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende gesetzliche Gütergemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klagezustellung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Ver⸗ handlung ist Termin auf den 16. September er., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Ci= vilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
Elberfeld, den 14. Juni 1881.
Schuster, Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
2056 oss! Bekanntmachung. Durch Urtheil der LI. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 13. Mai 1881 ist die zwischen den Eheleuten Sattler Carl , zu Barmen und der Ida, geb. Kiekers, dase bst, hisher bestandene eheliche Guͤter⸗ gemeinschaft mit Wirkung vom 19. März 1881 für aufgelöst erklärt worden.
Elberfeld, den 14. Juni 1831.
Schuster, Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
loo5hbi Bekanntmachung.
Durch Urtheil der II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 12. Mails! ist die zwischen den Eheleuten Spezereihändler Heinrich August Korte zu Barmen und, der Wilhelmine, geb. von Eckern daselbst, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung vom 22. März 1881 für aufgelöst erklärt worden.
Elberfeld, den 14. Juni 1851.
Schuster, Assistent,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
loonss]! Bekanntmachung.
Durch Urtheil der II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 20. Mai 1881 ist die zwischen den Eheleuten Sattler Wilhelm Spellecken zu Lennep und der geschäftslosen Marie, * Spieker, daselbst, bisher bestandene eheliche
ütergemeinschaft mit Wirkung vom 25. März 1881 für aufgelöst erklärt worden.
Elberfeld, den 14. Juni 1851.
Schuster, Assistent,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
20552 Nr. 4616. In der Ehescheidungssache der Ehe⸗ fran des Georg Hemmler von Bodersweier, Elise, geb. Heinzelbecker, z. Zt. in Offenburg, gegen ihren Ehemann, z. Zt. an unbekannten Orten, ist der auf heute anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung der Klage vor der Civil— kammer 1b. des Gr. Landgerichts Offenburg auf Samstag, den 29. Oktober 1881, Vormitt. 9 Uhr, verlegt, wozu der Beklagte unter Hinweisung auf die öffentliche Zustellung im Deutschen Reichs⸗Anzeiger Nr. 87 und der Karlsruher Zeitung Beilage zu Nr. 88 und Nr. 93 geladen wird. Offenburg, den 11. Juni 1851. Die Gerichtsschreiberei des Großh. Badischen Landgerichts. Schwaab.
2071 ;
Horn. Nach den hiesigen Hypothekenbüchern sind eingetragen:
1) auf das Klöppingsche Colonat Nr. 2 zu Holj⸗ hausen am 25. April 1837 19. Orts für die Marie Klöpping von Nr. 2 zu Holzhausen laut Urkunde vom 25. April 1837 — 216 Thaler,
27) auf das Kochsche Colonat Nr. 43 zu Meinberg
a. am 2353. Juni 18514 zweiten Orts für den Richter Piderit zu Blomberg laut Urkunde vom 23. Juni 1814 — 40 Thaler,
am 17. Juli 18135 dritten Orts für die Koch= schen Erben zu Detmold auf Grund des De⸗ kretß vom 24. Juni 1815 — 29 Thaler 5 Gr. 3 Pf., .
3) auf das Haus Nr. 61 hierselbst und die Grund⸗ güter Nr. 208, 300, 351, 746, 8290, 1206, 1401, 1545, 1635, 1982, 2080 und 2159
a. am 29. Februgr 1828 zweiten Orts für den Gamerarsus Sünkler laut Urkunde vom 22. Februar 1828 ein Darlehn zu 20 Thaler,
b. am 15. Februar 1833 fünften Orts für den
selben ein Darlehn zu 53 Thaler,
Die fraglichen Kapitalien sind, wie glaubhaft qe= macht, längst zurückbezahlt, jedoch können die quit- tirten Urkunden, resp. beglaubigte Quittungen nicht ef werden, und haben daher ad 1 die Char- lotte Grote hierselbst als Rechtsnachfolgerin der ur⸗ . Gläubigerin, ald 2 der Golon Koch Rr. 43 zu Meinberg und ad 3 der zeitige Besitzer des grolen Theils der oben ee eg, Grund ⸗ stücke die Einleitung des Aufgebotsverfahrens be— antragt. ö
Es werden demnach Diejenigen, welche Ansprüche an die Urkunden machen wollen und Rechte aus den
Eintragungen herleiten zu können glauben, zur An— meldung ler Ansprüche spätestens in dem auf
Dienstag, den 20. Dezember d. J., Morgens 10 Uhr, auf hiesigem Gerichtszimmer an⸗ gesetzten Aufgebotstermine unter dem Rechtsnach⸗ theike hiermit aufgefordert, daß, wenn die Anmel— dung unterbleibt, die Urkunden für kraftlos und die Eintragungen für erloschen erklärt werden sollen, auch deren Löschung in den Hypothekenbüchern voll— zogen werden wird.
Horn, den 7. Juni 1881. Fürstlich Lippisches Amtsgericht. gez. G. Cordemann. Beglaubigt: Gilti, Gerichtsschreiber.
20556
Durch rechtskräftiges Urtheil der J. Civilkammer des Landgerichts zu Cleve vom 25. Mai 1881 wurde zwischen den Eheleuten Joseph von Monschaw, früher Kaufmann, jetzt Agent, zu Cöln sich auf— haltend, und Maria, geborene Herfeld, ohne be—⸗ sonderen Stand, zu Kempen wohnhaft, vollständige Gütertrennung ausgesprochen.
Mende, J. Gerichtsschreiber des Landgerichts.
20557 Durch rechtskräftiges Urtheil des Landgerichts zu ECleve vom 25. Mai 1881 wurde zwischen den zu Dülken wohnenden Eheleuten Hotelbesitzer Peter ele hh Witsch und Margaretha, geborene erspecken, ohne besonderen Stand, vollständige Gütertrennung ausgesprochen. Mende, Erster Gerichtsschreiber des Landgerichts.
In der Strafsache gegen in den Bierbrauer Fried⸗ rich Wilhelm Ranke aus Potsdam, geboren am 27. August 1857 zu Försterei Walguta, Livland, 2) den Schiffszimmermann Robert Mar Bernhard Walther aus Potsdam, daselbst am 20. Februar 1857 geboren, 3) den Arbeiter Carl Ludwig Giese aus Rathenow, geboren am 4. November 1857 zu Walchow, Kreis Neu⸗Ruppin, 4) den Militärpflich⸗ tigen Christian Friedrich Senst aus Rewtz, geboren am 29. August 1855 daselbst, 5) den Militärpflich⸗ tigen Pinkus Simon aus Belzig, zu Beelitz am 13. April 1858 geboren, 6) den Militärpflichtigen August Robert Baumberger zu Alt⸗Langerwisch, daselbst am 29. April 1858 geboren, 7) den Mili⸗ tärpflichtigen Friedrich Otto Hasse aus Großbriesen, daselbst am 8. Februar 1858 geboren, 8) den Mili⸗ tärpflichtigen Friedrich Laubinger aus Retz, am 7. Oktober 1858 daselbst geboren, 9 den Militär⸗ pflichtigen Friedrich Gustav Moritz aus Belzig, am 12. März 1859 zu Treuenbrietzen geboren, 10) den Nil tgp i dticen August Weiß aus Benken, Kreis Zauch⸗Belzig, daselbst am 18. Januar 1859 geboren, II) den Militärpflichtigen Otto Hermann Krug aus Belzig, am 21. Februar 1859 zu Wiesenburg, Kreis Jꝛusb. eh if. geboren, 12) den Militärpflichtigen Tarl August Grosse aus Jeserigerhütte, am 5. März 1860 daselbst geboren, 13) den Militärpflichtigen August Friedrich Schulze aus Retz, am 6. Mai 1860 daselbst geboren, 14) den Militãrpflichtigen Gottlieb Friedrich Bunge aus Reetz am 8. August 1860 daselbst geboren, 6 den Militärpflichtigen Friedrich Richard Mehlhase aus Werder, am 20. November 1860 daselbst geboren, 16) Nikolai Carl Hartwig, zuletzt in Jüterbog wohnhaft, evangelisch, am 8. Januar 1854 in Petersburg geboren, ohne Erlaubniß nach Rußland ausgewandert, jetzt xussi⸗ scher Unterthan, 17) den Arbeiter Gustar Adolf Dubberke aus Baruth, evangelisch, daselbst am 74. April 1856 geboren, 18) den Seiltänzer Theodor Bornemann aus Clasdorf, evangelisch, daselbst am J7I. Oktober 1856 geboren, 19) Gustav Schild aus Stadt Zinna, evangelisch, daselbst am 12. Dezember Ish8 geboren, wird, da die Angeschuldigten des Ver⸗ gehens gegen §. 140 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs beschuldigt sind, auf Grund der §§. 180, 325, 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der jeden Angeschuldigten möͤglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Dentschen Meiche besindliche Vermögen der fngeschuldigten mit Beschlag belegt. Potg⸗˖ dam, den 4. Juni 1881. Königliches Landgericht, Strafkammer.
20550 Kaiserliches Landgericht Straßburg. Auszug.
Maria Harter, Ehefrau von Philinp Kalb, Ackerer in windratzheim, vertreten durch Rechte⸗ anwalt Ott, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung mit dem Antrage;
Gerube das Kaiserliche Landgericht, die Güter ⸗ trennung zwischen der Klägerin und ihrem Ehe—⸗ manne auszusprechen, die Parteien Behufs Aug⸗ einandersetzung ihrer gegenseitigen Vermögeng⸗ rechte vor einen Notar zu verweisen und dem * die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ft Termin bestimmt auf den 27. September 1881, Vormittags 9 Uhr, vor dem Kaiserlichen Land-⸗ gericht zu Straßburg. . Civillammer.
Stra ka den 31. Mai 1881. er Landgerichte ⸗ Sekretär: Mittmann.