1881 / 148 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

tungsgebäude Schleusenstraße Nr. 1 bis 3 an⸗ gesetzt, woselbst die Bedingungen, Zeichnungen und Preisverzeichniß bei unserem Bureauvorsteher ein⸗ gesehen, auch gegen Erlegung von 50 3 bezogen wer⸗ den können und die Offerten vor dem Termin porto⸗ frei einzureichen sind. Königsberg, den 24. Juni 1881. Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

222 ls! Bekanntmachung.

In der am 12. November 1875 abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Märkischen Portland⸗Cementfabrik ist der Beschluß gefaßt worden, das Unternehmen aufzulösen, und hätte den handelsgesetzlichen Bestimmungen ge— mäß nach Eintragung dieses Beschlusses, eine Auf⸗ forderung an die Gläubiger der Gesellschaft ergehen müssen, sich zu melden. Dies ist indessen verabsäumt worden und erfolgt nunmehr hierdurch an die Gläu— biger der Märkischen Portland-Cementfabrik die Aufforderung, ihre Ansprüche bei der Gesellschaft anzumelden.

Berlin, den 25. Juni 1881.

Märkische Portland⸗Cementfabrik in Liqu.

2337 22.8: lest! Offene Kündigung.

Die auf Grund des der Stadt Greifswald unter dem 3. Juni 1872 Allerhöchst verliehenen Privile— giums verausgabten Greifswalder Stadt⸗Obliga⸗ tionen werden den Inhabern, soweit dieselben noch im Umlauf sind, sämmtlich zum 2. Januar 1882 unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der be— ziehlich des Privilegiums erlassenen Ministerial— Verordnung vom 11. Juni 1872 (Amtsbl. der Kö⸗ niglichen Regierung zu Stralsund de 1872, Stück 25 Nr. 338) hiermit gekündigt.

Die Beträge derselben und zwar der Obligationen zu 1000 Thaler mit 3000 SS, zu 500 Thaler mit 1500 66, zu 200 Thaler mit 500 , zu 1060 Thaler mit 300 ½, und zu 50 Thaler mit 150 , sind

mit den am 2. Januar 1882 fälligen Zinsen in unserem Stadt ⸗Hauptkassenlokale auf dem Rath⸗ hause hierselbst vom 2. Januar 1882 ab gegen Rück⸗ gabe der Obligationen, sowie der dazu gehörigen Coupons und Talons abzuheben. Für die noch nicht verfallenen fehlenden Coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Mit dem Ablaufe der Kündigungsfrist hört die Verzinsung der gekündigten Obligationen auf. Die gekündigten Tapitalien, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Fälligkeitstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalender— jahres, in. welchem sie fällig geworden, nicht abge— hobenen Zinsen verjähren zum Vortheile der Stadt. Wird mit einer gekündigten Obligation der dazu gehörige Talon nicht eingeliefert, so wird dadurch die Zahlung des Kapitalbetrages nicht suspendirt, der Inhaber bleibt aber für einen etwaigen Mißbrauch

des Talons verantwortlich. Greifswald, am 25. Juni 1881. Der Magistrat.

Helfritz.

ss Bekanntmachung.

Auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 27. April d. Is. werden die noch im Ümlaufe be⸗ findlichen, auf den Inhaber lautenden fünfprozentigen Kreisanleihescheine des Kreises Loebau der J. II. und III. Cmission zum 1. Sktober d. Is. hier⸗ durch gekündigt,

Die Kapitalbeträge der Schuldverschreibungen können gegen Rückgabe der letzteren bei der hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse vom 1. Oktober d. Is. ab in Empfang genommen werden.

Wir behalten uns vor, später noch andere Einlöse⸗ stellen zu bezeichnen.

Die Verzinsung der gekündigten Schuldverschrei⸗ bungen hört mit dem 1. Oktober d. Is. auf.

Neumark, den 24. Juni 1891.

Namens des Kreis⸗Ausschusses Kreises Loebau:

Auch, stellv. Vorsitzender.

lz

Warschau⸗Bronberger Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

nscoupon Nr. 17 der Warschau-⸗Bromberger Stammaktien Hauptkasse der Gesellschaft;

in St. ,,

bei der Filiale G. Sterky ö

Sohn;

in Berlin: bei der i. der Mitteldeutschen Credit⸗-Bank, und der Direktion der

Dis conto⸗Gesellschaft;

in Breslau: beim Schlesischen Bankverein;

in Frankfurt a. M.: bei Herren J. Weiller Söhne;

in Dresden: bei der Dresdener Bank;

: zigʒ bei der Leipziger Disconto⸗Gesellschaft:

in Amsterdam: bei Herren , e,, Rosenthal K Cie.: öhne;

in London: bei Herren N. M. Rothschild and Sons;

in Leip

in Brüssel: bei Herren Brugmann

in Krakau; bei der Galizischen Bank für Handel und Industrie.

. ö ar n ein geordnetes * hr

Gleichzeitig werden die im Jahre 1880 und früher ausgelooften Warschau⸗Bromberger Aktien zum Nominalwerthe ausgezahlt und konform 8. 42 der Gesellschaftsstatuten für jede derselben 3 Geng

schein ausgehändigt werden. Warschau, den 23. Juni 1881.

Der Verwaltungsrath.

Warschau⸗Wiener Eisenbahn⸗Gesellschaft.

3 E 28

actie der Warschau⸗W

zu erheben:

G. Sterky C Sohn,

in Berlin: bei der Filiale der Mitteldeutschen Credit Bank und der Direction der

; vine er fg n t, in Breslau: beim Schle in

in Brüssel: bei

Warschau, den 23. Juni 1881.

Der Verwaltungsrath.

223 2 Die von der XXIII, ordentlichen Generalpersammlung auf 6 Rs. Kop. für jede Stamm— W iener Eisenbahn⸗Gesellschaft für das Betriebsjahr 1880 festgesetzte Dividende ist vom 1. Juli er. an, abzüglich der bereits erhobenen Abschlags⸗Dividende von 1 Re. ö

in Warschau: bei der Hauptkasse der Gesellschaft, in St. Petersburg: bei der Filiale der Warschauer Handelsbank oder bei Herren

chen Vankverein, in Frankfurt a. M.: bei Herren J. Weiller Söhne, reh nr bei der Dresdener Bank, in Leipzig: bei der Leipziger Discon to⸗Gesellschaft, in Amsterdam: bei Herren Lippmann, Rosenthal K Cie, erren Brugmann Söhne, in London: bei Herren N. M. Rothschild and Sons, in Krakau: bei der Galizischen Bank für Handel und Industrie. Gleichzeitig kommen die, auf die Genußscheine entfallende Dividende mit Stück, sowie die im Oktober vorigen Jahres ausgeloosten Actien, wofür den Inhabern Genußscheine aus— gehändigt werden, bei denselben Häusern zur Auszahlung Den einzulösenden Coupons muß ein arithmetisch geordnetes Nummerverzeichniß beigelegt werden.

der Warschauer Handelsbank, oder bei Herren

ummerverzeichniß beigelegt sein.

50 Kop. per Actie

3 Ne. Kop. per

II. III., IV., V. Serie à 100 und 500 Thaler, und VI. Serie à MC 300, 1500, 30090 den Coupons verzeichneten Valuten vom 1. Juli a. e, ab bei folgenden Zahlstellen statt⸗

in Warschau: bei der Seht der Gesellschaft, Filiale der Warschauer Handelsbank oder bei Hrn.

in Berlin: bei der Filiale der Mitteldeutschen Credit⸗Bank, und der Direction der

zu den, auf finden wird:

in St. Petersburg: bei der G. Sterkn C Sohn

Dis conto⸗Gesellschaft, in Breslau: beim Wen

in London: bei Hrn. N. 3

nisses zur Auszahlung zu vraäsentiren.

Gleichzeitig werden die oben angeführten Kassen und Handelshäuser die in den Vorjahren auk—⸗ enn, nn.

geloosten Gesellschafts· Obligatio Warschau, den 23. Juni 1851.

Der Verwaltungsrath.

sischen Bankverein.

in Frankfurt a. M.: bei Hrn. J. Weiller Söhne,

in Dresden: hei der Dresdener Bank,

in einzig; bei der Leipziger Disconto-⸗Gesellschaft,

in Amsterdam: bei Hrü. Lippmann, NRosenthal L Cie.,

in Brüssel: bei Hrn. n n, Söhne,

: . Nothschild and Sons,

in Krakau; bei der Galizischen Bank für Handel & Industrie.

Die Coupons sind mittelst eines arithmetisch geordneten und unterschriebenen Nummerverzeich⸗

Serie in den angegebenen Valuten auszahlen.

lest] Einladung zur neunten ordentlichen Generalversammlung der Unfallversicherungsgenossenschaft zu Chemnitz.

Im Auftrage des Verwaltungsrathes der Unfallversicherungsgenoss— t zi itz w

die Mitglieder derselben zu der s ; 6 . , nm am 25. August 1881, Vormittags 10 Uhr, im Saale der Börse zu Chemnitz, abzuhaltenden neunten ordentlichen 2, hiermit ergebenst eingeladen. Tagesordnung: 1 Vortrag, eventuell Justifikation der Jahresrechnung und des Rechenschaftsberichtes des Vor— standes über das vom 1. Januar bis ultimo Dezember 1880 rechnende neunte Geschäftsjahr 2) Beschlußfassung über Verwendung des Ueberschufses vom Geschäftsjahr 18586. . 3) Wahl. zum Ersatz der statutenmäßig ausscheidenden, aber sofort wieder wählbaren Mitglieder des Verwaltungsrathes, nämlich der Herren Fommerzienrath August Götze in Chemnitz, Louis Schönherr in Chemnitz, ermann Uhlemann in Frankenberg, ; lbert Voigt in Kappel.

4 Beschlußfassung über etwaige von Mitgliedern vier Tage vor der Generalversammlung anzu⸗

. . . er erwaltungsrath, hat sich vorbehalten, je nach dem Ergebnisse der Entschließu Bundesrathes über den vom Reichstage angenommenen Entwurf eines , zu Punkt 4 der Tagesordnung geeignete Anträge der Generalversammlung noch vorzulegen und solchenfalls dieselben noch im Jahresberichte den Mitgliedern mittheilen und begründen zu laffen. Mit Rück icht ö . die Versendung der Jahresberichte an die Mitglieder erst nach Mitte des Monat Juli 8. Is. erfolgen.

Das Versammlungslokal wird 104 Uhr Vormittags geschlossen. Die Theilnehmer der . versammlung werden ersucht, sich als Mitglieder der Genossenschaft durch Vorzeigung ihrer chen run

legitimiren. Chemnitz, am 25. Juni 1881. Der Vorstand. J. H. Reitz. Hammer.

Straßen⸗Eisenbahn⸗GHesellschaft in Hamburg.

Außerordentliche Generalversammlung. Die Herren Aetionaire der Straßen-Eisenbahn-Gesellschaft in Hamburg werden hierdurch

. Dienstag, den 19. Juli 1881, Nachmittags 2 Uhr, . Waarensaale der Börsenhalle in Hamburg abzuhaltenden au erordentlichen Generalversammlung aden.

k ö. ,, vt bir d n, sch

a über den. Vertrag mit der Pferde⸗Eisenbahn-Gesellschaft in Hamburg wegen Vereinigun derselben mit der Straßen⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft und über die zu diesem Zweck, sowie zu 3696. 6 9j der Linien ersterer Gesellschaft und zu der Erbauung und Erwerbung weiterer Linien erforderlichen K 989 ö . und J und .

eventuell, falls die vorerwähnte Vereinigung nicht zu Stande kommen sollte, über die Aus—⸗ gahe der nöthigen Anzahl von Actien zum Behuf der? Erbauung und Erwerb: ; ichn ö 2 3 z ö g rbung der vorbezeichneten

iejenigen Herren Aetionaire, welche an dieser Generalversammlung Theil nehmen wollen werden ersucht, gemäß 8. 2. des Statuts, spätestens zwei Tage vor derselben, also bis zum 19. Juli d. F.“ Abends 6 Uhr, ihre Actien j ; . entweder bei der Gesellschaftskasse, Pferdemarkt 48 J., Hamburg, oder bei Herren von Erlanger L Soehne, Roßmarkt [4, Frankfurt a. M.,

; ö . ö 3 . ,, , , , 20, Berlin, egen Aushändigung des Depositionsscheines zu hinterlegen, neben welchem, oder auf dessen Vorzeigung di Einlaßkarte zur Generalverfammlung ertheilt' wird! . J

Hamburg, den 25. Juni 1881.

Der Vorstand

der Straßen⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft in Hamburg.

22343]

zu der am

22340

*

Nordhausen⸗ Er r Eisenbahn. Eilanz pro 1880. Activa.

Baufonds⸗Conto ; Conto für Erweiterungen KJ Conto der nicht begebenen 4)0 / igen Prioritäts⸗-Obligationen , , HSppotheken⸗Conto (Pensionskasse)

w 242

Beamten-Pensions- und Wittwen⸗Unterstützungskassen⸗Conto Diverse Debitoren w,,

9 450 C00 *r 351, 15 * ohh Hh bh

24 Oz Hh

155 S6 Hh

ih 1356. 33

12 6h r d

143 560 75 Ti Te R

Passi vn. Stammaktienkapital⸗Conto 4 Stammprioritätsaktienkapital⸗Conto Prioritätsobligationen⸗Conto. J GConto der ausgeloosten 50 / igen Prioritäts⸗Obligationen Conto der gekündigten 50 / igen do.

Reservefonds⸗Conto J Erneuerungsfonds⸗Conto d Beamten⸗-⸗Pensions⸗ und Wittwen⸗Unterstützungskassen⸗Conto

insen⸗ und Diridenden⸗Conto w Diverse Creditoren ) Betriebsüberschuß lt. Betriebs rechnung... Davon sind dem Zinsen⸗ und Dividenden⸗Conto für die Prioritäts⸗Obligationen überwiesen Der Restüberschuß von.

wird wie folgt verwendet:

a. Tantième an Verwaltungsrath und Direktion

b. Staatseisenbahn⸗Steuer M7

c. 5, Zinsen auf die Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien

d. Rücklage in den Fonds zur Bestreitung der

rückständigen Dividendenscheine . ;

w zis 619. 45 M

63 10500 .

252 914,45 8 345,70 4. 611422 225 000,00

13 454. 33 , D N

. 11191472, 73 Nordhausen, den 24. Juni 1881. Die Direktion.

Me Natürlicher Mm

iliner Sauerbrunn

her vorrasendster Repräsentant der alkalischen Säuerlinge (33.6339 kohlens. Jatron in 19000 Theilen) erhöht alljährlich seinen bewüähr- ten Rur als Heilquelle und bietet ausserdem das vortresrilichste diütetische Getrüänke, insbesondere während der Sommermonate. Depots in allen Mineralwasser-HHIandlungen.

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Restauration. Logis ꝛc. durch die nnde-birection.

zum Deutschen Reich

M H48.

Dritte Beilage

Berlin, Dienstag, den 28. Juni

S⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1881.

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Der Inhalt dieser Beilage, welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Marken Modellen vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz, vom 25. Mai 18757, vorgeschriebenen Be

Central ⸗Handels⸗Ne

Das Central-⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, für

Berlin auch durch die Anzeigers, 8w., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

önigliche Expedition des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗

chutz, vom 30. November 1874 anntmachungen veröffentlicht w

gister für das Deutsch

Das Central Handels. Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 .

Abonnement beträgt 1 6 50 3

sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern nnd erden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

e Reich. n 1

) Das

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 36 3.

(D. . Arch, Zu dem Markenschutzgesetz vom 3. März 1881 sind vom Patentamte der Ver⸗ einigten Staaten die folgenden Ausführungs— bestimmungen erlassen worden:

Wer die Registrixung erlangen kann.

1 69 Jede Person, Firma oder Korporation, die in den Vereinigten Staaten ansässig ist oder ihren Wohnsitz in einem fremden Lande hat, welches durch Vertrag, Konvention oder Gesetz Bürgern der Ver einigten Staaten gleichartige Privilegien gewährt *) und die zur ausschließenden Anwendung eines Handels- zeichens berechtigt ist und dasselbe im Handel mit fremden Nationen oder mit Indianerstämmen an— wendet.

(b.) Jeder Bürger oder Einwohner dieses Landes, welcher den Schutz seines Handelszeichens in einem fremden Lande wünscht, dessen Gesetze die Registri⸗ rung in den Vereinigten Staaten als Vorbedingung erheischen.

Gesetzliche Erfordernisse.

Y Ein Jeder, welcher die Registrirung eines Han—⸗ 3 begehrt, muß im Patentamt eintragen assen:

a. Namen, Domizil, Geschäftsplatz oder Oertlich—⸗ keit der Firma oder Korporation, welche den Schutz des Handelszeichens nachsucht, und Wohnort und Staatszugehörigkeit der einzelnen Nachsuchenden.

b. Die Waarenklasse und die besondere Kategorie der ihr angehörigen Güter, für welche das Handels— zeichen angenommen worden ist.

e. Eine Beschreibung des Handelszeichens selbst mit Abbildungen desselben und die Art, in welcher es angebracht und verwendet worden ist. .

d. Der Zeitraum, während dessen das Handels- zeichen von dem Nachsuchenden für die beschriebene Waarenklasse bereits benutzt worden ist.

3) Bei Einreichung eines jeden Gesuches ist eine Gebühr von 25 Dollars zu entrichten, ausgenommen in den hierunter namhaft gemachten Fällen. (S. §§. 16 und 17.)

Registrirungsgesuch.

4) Ein Gesuch um Registrirung eines Handels— zeichens besteht aus einer Darlegung und Spezifika— tion, einer Deklaration oder Eidesabgabe und der Abbildung mit Duplikaten der letzteren.

5) Diesen Stücken hat ein vom Nachsuchenden unterzeichneter kurzer Benachrichtigungsbrief voraus- ben, welcher das Begehren der Registrirung ent—

ält.

6) Die Darlegung hat zu enthalten den vollstän⸗ digen Namen, Staatszugehörigkeit, Domizil, Wohn— ort und Geschäftsplatz des Gesuchstellers (oder, wenn dieser eine Korporation ist, die Angaben nach den Gesetzen, welchen Staates oder welcher Nation die⸗ selbe inkorporirt ist), nebst einer vollständigen und deutlichen Spezifikation des Handelszeichens, in welcher besonders zwischen deren wesent—⸗ lichen und nicht wesentlichen Theilen unter— schieden wird. Die Darlegung hat auch anzugeben, seit welcher Zeit das Handelszeichen von dem Gesuch⸗ steller angewandt worden ist, ferner die Waaren⸗ klasse und die besondere Kategorie der ihr angehöri⸗ gen Güter, für welche das Handelszeichen angenom— men worden ist, sowie die Art, in welcher das Han— delszeichen an den Gütern angebracht worden ist.

7) Die Deklaration hat die Form einer Eides⸗ abgabe durch die nachsuchende Person oder durch ein Mitglied der nachsuchenden Firma, oder durch einen Beamten der nachsuchenden Korporation zu tragen, woraus hervorgeht, daß die betreffende Partei zur Zeit der Gesuchsstellung ein Recht auf die An— wendung des in der Darlegung beschriebenen Handels—⸗ zeichens besitzt; daß ferner keine andere Person, Firma oder Korporation ein Recht auf solche Anwendung besitzt, weder in ganz der nämlichen Form, noch in einer etwa auf Täuschung berechneten, ihr nahezu gleichen; daß endlich das betreffende Han⸗ delszeichen im gesetzmäßigen Handel mit irgend einer fremden Nation (oder fremden Nationen) oder irgend einem Indianerstamm (oder Indianerstämmen) an—⸗ gewandt wird, und daß dasselbe in der zur Regi⸗ strirung eingereichten Abbildung treu wiederge⸗ geben ist.

8) Der erwähnte Eid kann innerhalb der Ver⸗ einigten Staaten von einem öffentlichen Notar, von einem Friedensrichter oder von dem Richter oder Gerichtsschreiber irgend eines Gerichtshofes, an wel⸗ chem protokollarische Verhandlungen stattfinden (court of record), abgenommen werden. In einem fremden Lande kann dies von dem Sekretär einer Gesandtschaft oder einem Kon⸗ sularbeamten der Vereinigten Staaten geschehen, oder auch irgend von einer Person, welche durch die Landesgesetze zur Abnahme von Eidesleistungen ge⸗ hörig qualffizirt und deren amtlicher Charakter durch einen Vertreter der Vereinigten Staaten beglaubigt ist, welcher ein Amtssiegel führt.

Einzureichende Abbildungen. . 9) Sofern das Handelszeichen durch eine Abbil⸗ dung wiedergegeben werden kann, welche den Vor⸗ chriften über die Zeichnungen in Betreff mechanischer

atente ““) entspricht, so ist eine derartige Zeichnung durch den Gesuchsteller einzureichen; die weiter er⸗ forderlichen Kopien derselben werden auf Kosten des Patentamts auf photolithographischem Wege her⸗ gestellt. Der Gesuchsteller kann aber auch die eine Abbildung des Handelszeichens auf einer

) Verträge mit den Vereinigten Staaten haben

egenwärtig folgende Länder: Rußland, Belgien, in, Oesterreich, das Deutsche Reich und Großbritannien. (Anmerk. des Originals.)

Diese Vorschriften werden auf an den Patent · Kommissar gerichtetes briefliches Begehren mitge . theilt. (Anmerk. des Driginals.)

Karte von 10 auf 15 Zoll Format aufgeklebt und weitere zehn Exemplare derselben auf nicht aufgekleb⸗ tem biegsamem Papier einreichen, in allen Fallen muß jedoch der Bogen, welcher die aufgeklebte Ab⸗ bildung oder die Zeichnung enthält, die Unterzeich⸗ nung des Gesuchstellers oder seines ermächtigten An— walts tragen. Verfghren im Patentamt.

19 Ueber alle Registrirungsgesuche wird in erster Instanz durch den Prüfer der Handelszeichen (Trade- Mark-ExFaminer) befunden. Eine abfällige Entschei⸗ dung von Seite dieses letztern über das Registri⸗ rungsrecht des Gesuchstellers wird auf desfallfige . vom Kommissär in Person kostenfrei revi⸗

irt.

11). Es wird kein Handelszeichen registrirt, wenn sich nicht herausstellt, daß dasselbe vom Gesuchsteller im Handel (mit fremden Nationen oder mit Indianer⸗ stämmen angewandt wird oder durch die Bestim— mungen eines Vertrages, einer Konvention oder einer Deklaration mit einer fremden Macht gedeckt ist, und ebensowenig geschieht jenes, wenn es nur aus dem Namen des Gesuchstellers besteht, oder wenn es mit dem einem Andern zugehörigen und von diesem für die nämliche Waarenklasse angenommenen bekannten oder registrirten Handelszeichen identisch ist, oder wenn es dem , Handelszeichen einer andern Person so nahezu gleich ist, daß dadurch in der Anschauung des Publikums Verwechslung ent stehen oder die Käufer getäuscht werden möchten.

12) Falls Gesuche um Registrirung mit einander in Konflikt treten, oder falls ein Streit über das Recht zur Anwendung zwischen einem Gesuchsteller und einem früher Registrirten sich erhebt, leitet das Patentamt ein Einspruchsverfahren ein, damit die Parteien Gelegenheit haben, die Priorität der An⸗ nahme oder des Rechts zu beweisen. Das Einspruchs⸗ verfahren wird sich soviel als möglich nach der Praxis des Einspruchsverfahrens bei Nachsuchung von Patenten richten, jeder Gesuchsteller und Re⸗ gistrirte aber ist an das Datum der Annahme ge⸗ bunden, welches in der seinem Gesuch angefügten Darlegung angegeben ist. Auf den Antrag einer Partei, welche mit der von dem Prüfer der Ein⸗ sprüche (Examiner of Interferences) getroffenen Ent⸗ scheidung unzufrieden ist, wird der Fall durch den Kommissär kostenfrei revidirt.

13) Wenn diesen Anforderungen Genüge geleistet ist und das Amt das Handelszeichen als gesetzmäßig registrirbar anerkannt hat, wird durch den Kom missär unter dem Siegel des Departements des In⸗ nern ein Certificat ertheilt des Inhalts, daß der Gesuchsteller dem Gesetz Genüge geleistet, und daß er das Anrecht auf den Schutz seines Handelszeichens in den aufgestellten und vorgesehenen Fällen erworben hat. Dem Certificat werden eine Abbildung des Handelszeichens und eine gedruckte Kopie der Dar— legung und Deklaration beigefügt.

14 Der Schutz eines solchen Handelszeichens bleibt dreißig Jahre lang in Kraft, und derselbe kann cuf nochmalige Zahlung der Gebühr auf weitere dreißig Jahre erneuert werden, ausgenommen den Fall, daß ein solches Handelszeichen für im Aus⸗ lande fabrizirte Artikel beansprucht und verwendet wird und nach den Gesetzen des fremden Landes nur für einen kürzeren Zeitraum Schutz genießt, in welchem Fall es in diesem Lande jede durch Regi⸗ strirung erlangte Kraft zu der nämlichen Zeit ver— liert, wo das Handelszeichen aufhört, anderswo aus— schließendes Eigenthum zu sein.

15) Das Recht auf Anwendung eines Handels— zeichens ist durch ein schriftliches Instrument über— tragbar, und eine solche Uebertragung eines registrirten muß im Patentamt innerhalb sechzig

age nach ihrer Vollziehung gemeldet werden; falls dies nicht geschehen, soll sie in Betreff aller nachfolgen den Erwerber oder Realberechtigten (Mortgages) ohne weitere Anzeige wirkungslos werden. Für die Ueber tragung oder Abtretung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, die Identität des Handelszeichens muß aber durch die Certifikatnummer dargethan werden. 1.

16) Eigner von Handelszeichen, für welche Schutz durch ihre Registrirung im Patentamt auf Grund des Gesetzes vom 8. Juli 1870 (durch den höchsten Gerichtshof der Vereinigten Staaten für unkonsti⸗ tutionell erklärt) nachgesucht worden ist, können die⸗— selben unter Erfüllung der vorgedachten Erforder⸗ nisse für die nämlichen Güter kostenfrei registriren lassen. In jedem Gesuch dieser Art ist eine aus⸗ drückliche Bejugnahme auf das Datum und die Zahl des früheren Certifikats erforderlich.

17) Gesuchstellern, deren Anträge auf Grund des Gesetzes von 1870 eingereicht wurden, ent⸗ weder vor oder nach der Entscheidung des höchsten Gerichtshofes, der dasselbe für unkon⸗ ,. erklärte, welche Anträge jetzt vor dem Imte schweben, wird angerathen, Gesuche aufzu⸗ stellen, welche mit dem Gesetz und den vorgedachten Regeln in Uebereinstimmung stehen. Bei Einreichung eines solchen Gesuchs, welches auf das Datum des früher eingerichteten Bezug nimmt, sollen alle dafür gezahlten Gebühren gehöriger Weise angerechnet werden. Diejenigen, welche als erste Gebühr nur 10 Dollar bezahlt haben, werden hierdurch benach⸗ richtigt, daß das Gesetz eine Derabminderung der gesetzmäßigen Gebühr von 25 Dollars nicht vorsieht und daß die gesammte Gebühr verlangt wird, ehe dem Gesuch Folge gegeben werden kann.

Kopien und Veröffentlichungen.

18) Gedruckte Kopien der Darlegung und Dekla ration mit einem Duplikate des Handelszeichens können in jedem Einzelfall durch das Amt geliefert werden. Die allwöchentlich publizirte „Amtliche Zeitung“ des Patentamts wird eine Liste aller regi⸗

strirten Handelszeichen enthalten, mit Namen und Adresse des Registranten einer kurzen Beschreibung der wesentlichen Bestandtheile des Handelszeichens und der genauen Angabe der Güter, für welche dasselbe angewandt wird. . Gebühren. 19) Für, Einreichung eines Gesuchs um Doll. Cts. eg ite f unh eines Handelszeichens . 25 Für die Eintragungen: ö über 309 und unter 1000 Worte über 1000 Worte . J Für eine einzelne Druck-Kopie der Dar— ö, won Für ein einzelnes Exemplar der, Amtlichen 1 Jahres⸗-Subskription auf die „Amtliche Zeitung“ ö ;

1 2 3

JJ 5 Correspondenz.

20 Alle Briefe sind zu adressiren an „den Pa⸗ tent⸗Kommissär“ (Ehe Commissioner of Patents) und alle Rimessen durch Postanweisung, Check oder Tratte müssen an dessen Ordre lauten.

21) Briefe in Betreff anhängiger Gesuche haben den Namen des Gesuchstellers und das Datum der Einreichung nachzuweisen. Briefe in Betreff regi— strirter Handelszeichen müssen den Namen des Regi— stranten, die Zahl oder das Datum des Certifikats und die Waarenklasse, für welche das Handelszeichen verwendet wird, angeben.

E22) Das Amt kann sich nicht darauf einlassen, Anfragen zu erwidern, die ihm zu dem Zwecke ge— stellt werden, sich darüber zu vergewissern, ob gewisse Handelszeichen registrirt wordeo sind, oder wenn dies der Fall, für wen und für welche Güter; auch kann dasselbe nicht Auskunft ertheilen in Betreff der Art und Ausdehnung des durch das Gesetz ge— währten Schutzes oder als dessen Ausleger auf— treten, ausgenommen, wenn die Anfragen auf Grund regelrecht eingereichter Gesuche erwachsen. Ein Exemplar der gegenwärtigen Regeln mit Be⸗ zeichnung dieses Paragraphen wird als schickliche Ant⸗ wort auf alle solche Anfragen betrachtet.

(Folgen die Formulare).

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreich Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags, bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich. Handelsrichterliche Bekanntmachung. Nachstehende Firma: Fol. 620. „Heinrich . & Fr. Ebeling, Schornsteinkünstler“ Bernburg (offene Handelsgesellschaft), Inhaber: Schornsteinkünstler Heinrich Bernburg, Schornsteinkünstler Bernburg, ist laut Verfügung vom heutigen Tage in das hiesige Handelsregister eingetragen worden. Bernburg, den 23. Juni 1881. Herzogl. Anhalt. Amtsgericht. Haenisch.

Rernburs. 22449

Hohmann in

Ebeling in

Friedrich

Rerlim. Sandelsregister (22501 des Königlichen Amtsgerichts I. zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 25. Juni 1881 sind am 27. Juni 1881 folgende Eintragungen erfolgt: In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 10 441

die Firma: Paul Ehrhardt vermerkt steht, ist eingetragen: Der Sitz des Handelsgeschäfts ist nach Friedrichs⸗ berg verlegt.

Gelöscht ist: ö Firmenregister Nr. 19143 die Firma: Simon Kristeller.

Zufolge Verfügung vom 27. Juni 1881 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 7822 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Effecten · Makler Bank vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Louis Fließ zu den Vorstand eingetreten.

Berlin ist in

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 1471 die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft in Firma:

Marckwald C Werner vermerkt steht, ist eingetragen: Die Eigenschaft des Laufmanns Theodor Marck⸗ wald als alleinigen Liquidators ist erloschen.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3226 die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft in

Firma: M. Goldstein C Co. vermerkt steht, ist eingetragen: ; Die den Kaufleuten Marx Goldstein und Gustav Salomon als alleinigen Liquidatoren ertheilte Vollmacht ist erloschen. In unser Gesellschaftsregister, woselbstt unter Nr. 1077 die hiesige . haft in Firma:

G. & A. Müller vermerkt steht, ist eingetragen: Die Handelsgesellschaft ist Uebereinkunft aufgelöst.

durch gegenseitige

In unser Firmenregister sind je mit dem Sitze zu Berlin: . unter Nr. 12,978 die Firma: Carl Mielke (Geschäftslokal: Prenzlauerstraße 58) und es ist als deren Inhaber der Kaufmann Kleophas Mielke hier, unter Nr. 12,979 die Firma: Josef Rieß (Geschäftslokal: Alte Leipzigerstraße 21) und es ist als deren Inhaber der Kaufmann Josef Rieß hier, unter Nr. 12,980 die Firma: Adolf Bühler (Geschäftslokal: Kurstraße 15) und es ist als deren Inhaber der Kaufmann Ferdinand Adolf Bühler hier eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist mit dem Sitze zu

Berlin unter Nr. 12,981 die Firma: .

S. M. Gantzel (Geschäftslokal: Anhaltstraße 8) und als deren In⸗ haberin Frau Marianne Elise Selma Gantzel, geb. Stender, hier eingetragen worden. ;

Dem Heinrich Gantzel zu Berlin ist für vorge— nannte Firma Prokura ertheilt und ist dieselbe unter Nr. 5032 unseres Prokurenregisters eingetragen worden.

Der Kaufmann Jacob Levin Salomon zu Berlin hat für sein hierselbst unter der Firma:

J. L. Jacobsohn (Firmenregister Nr. 2166) bestehendes Handelsgeschäft dem Max Landsberg und Pincus Paul Kosterlitz, Beide zu Berlin, Kollekti⸗Prokura ertheilt und ist dieselbe unter Nr. 5033 unseres Prokurenregisters eingetragen worden.

Die Handelsgesellschaft in Firma:

Marcus Nelken K Sohn (Gesellschaftsregister Nr. 2412) mit dem Sitze zu Breslau und Zweigniederlassung zu Berlin hat dem Max Lilienfeld und Sigismund Sternberg, Beide zu Berlin, Kollektiv⸗Prokura ertheilt, und ist die⸗ selbe unter Nr. 5034 unseres Prokurenregisters eingetragen worden.

Gelöscht ist: Firmenregister Nr. 800) die Firma: J. Munk ir. Berlin, den 27. Juni 1881. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 56. Mila.

Kuchen. Handelsregistereintrag. (1222321

Nr. 5561. In das diesseitige Firmenregister wurde eingetragen:

Unter O. 3. 74:

Joh. Bleines in Buchen. ;

Inhaber der Firma ist Johann Bleines, Kauf⸗ mann und Seiler in Buchen. Ehevertrag desselben mit Franziska Hofmann von Buchen, d. d. Buchen, den 17. April 1867, wonach jeder Theil 171 6 43 5 in die Gütergemeinschaft einwirft, alles übrige Vermögen davon ausgeschlossen ist.

Unter O. 3A. 75:

F. J. Wörner in Buchen.

Inhaber der Firma ist Franz Josef Wörner, Kaufmann in Buchen. Ehevertrag desselben mit Marie Josefa Buselmagier von Buchen, d. d. Buchen, den 30. Januar 1873, wonach jeder Theil 68 (s½ 57 9 zur Gemeinschaft einwirft, alles übrige Vermögen davon ausgeschlossen ist.

Unter OD. 3. 76:

C. Heilig in Buchen.

Inhaber der Firma ist Karl Heilig, Kaufmann in Buchen. Ehevertrag desselben mit Barbara Wittemann von Buchen, d. d. Buchen, den 7. Ja⸗ nuar 1869, wonach jeder Theil 171 6 43 * zur Gemeinschaft einwirft, alles übrige Vermögen davon ausgeschlossen bleibt.

Unter D. 3. 77:

Ant. Hammer in Buchen.

Inhaber der Firma ist Anton Hammer, Kauf⸗ mann in Buchen. Ehevertrag desselben mit Regina Schmitt von Buchen, d. . Buchen, den 18. Mai 1870, wonach jeder Theil 51 M 43 zur Gemein⸗ schaft einwirst, alles übrige Vermögen davor aus⸗ geschlossen bleibt.

Unter O. 3. 78:

Karl Schäfer in Buchen.

Inhaber der Firma ist Karl Schäfer, Kaufmann in Buchen. Ehevertrag desselben mit Klara Witte⸗ mann von Buchen, d. . Buchen, den 23. Oktober 1859, wonach jeder Ehetbeil 5 Fl. S5 ÆM 71 * zur Gemeinschaft einwirft, alles übröige Vermögen dagegen davon ausgeschlossen bleibt.

Frloschen sind die Firmen:

Ignatz Hemberger in Buchen, Kalman Tilsheimer in Buchen, Ri Neuberser in Hainstadt, olf Kaufmann in Hainstadt, Mirmael Link alt in Mudan, Ajrael Nothschild in Gberstadt. Franz Ehrmann in Heidersbach, ustus Strauß in Buchen, Narl Nottermann in Mudan, Moses Frank in Buchen, Andreaz Ehemann jn Buchen,