litãt Rowland 91. 40r Double Weston 102. 60r Double courante Qual. 137. Printers 16 15 1/30 Sꝑę pfd. S85. Ruhig.
Glasgow., 28. Juni. (W. T. B.)
Roheisen. (Schluss.) Mixed numbers warrants 46 sh. 10 d.
Die Verschiffungen der letzten Woche betrugen 10,900 gegen 11500 Tons in derselben Woche des vorigen Jabres.
Paris, 28. Juni. (W. T. B.)
Rohzucker SSo loco ruhig, 63.25 à 63350. Weisser Zucker fest, Ir. 3 pr. 100 kg pr. Juni 74 25, pr. Juli 74.25, pr. Juli - Angust 74.00, pr. Oktober - Januar 64.0.
Paris, 28. Juni. (W. T. B.)
Eroduktsnmarkt. Neizen matt, pr. Jani 29, 19. pr. 2 9 89 Juli 28,89, pr. Juli- August 28, 75, pr. September-Dezember 28,75. e Mehl ruhig, pr. Juni S7, 25, pr. Juli 66.50. pr. Juli - August 66,00. pr. Septbr.· Dezember. 9 Marques, 62.775. Rüböl rubig, pr. Juni 75.75. per Juli 76, 90, pr. Juli-Angust 76 0), pr. September- Dezember 78,0). Spiritus ruhig, pr. Juni 64.75, pr. Juli 64.25, pr. Juli-Angust 64. 60, pr. September-Dezember 61, 25.
St. Petersburg, 28. Juni. (XV. T. B) X
Produkt enmarkt. Talg loco 56.75, pr. August 56.40. J Weizen loco 16,25. Roggen loco 12.50. Hafer loco 5.60. Hant loco 34.00. Leinsaat (9 Bud) loco 16.25. — Wetter: Warm.
Hull, 28. Juni. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Englischer Weizen ruhig, für fremden
gute Nachfrage. ( W. T. B.) in 6 150.
New-Kork, 28. Juni.
Waarenberieht. Baumwolle in New-Tork 11, do. New-Orleans 103. Petroleum in New-Lork SI Gd., do. in Ehila- delphia n Gd. rohes Petroleum 63. do. Pipe line Certificates — D. 78 C. Nehl 5 D. — C. Rother Winterweizen 1 D. 23 C. Weizen pr. laufenden Monat 1 D. 28 C., do. pr. Juli 1 D. 272 C.
do. pr. August 1 D. 243 C., Mais (old mixed) 57 C. Zucker (Fair
Gerste loco 130,09. Grosse Gerste loco 15000. Hafer loco 150,0.
Cöln, 28. Juni. (X. T. B.) : Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 23.0), fremder loeo
per 10) ilogr. . 22350, pr. Juli 2.35. pr. Rorember M.35. Roggen loco 22.99. pr.
Für Weizen gute Serte. . Ja ig 35. Fr. November 17.790. Hafer loeo 17,25. Rübsl ljoco Weizen mittel Sorte 2 ; d 29,50. pr. Oktober 29.00.
Weizen geringe Sorte 20 — Rremen, 28 Juni. (W. T. B.) Roggen gnte Sorte.. Ferrolen m. (Schlussbericht) Fester. Standard- white loco Roggen mittel Sorte k 21 5 7530 bez, pr. Juli 7,75 à 7, S) bez., pr. August - Dezember
Roggen geringe Sorte. D Gerste gute Sorte. V D Ji ee . Gerste mittel Sorte... k Getreide markt. Weizen loco fest, Gerste geringe Sorts .. 1 Roggen loeo fest und auf Termine ruhig. Hafer gnte Sorte 13 Weizen pr. Juli-August 215.00 Br., 214.0 Gd. pr. Septbr.- Hafer mittel Sorte... 8 Okthr. 2I6, 0 Br., 21550 Gd. Roggen pr. Juni-Juli 197 Br, Hater geringe Sorte.. w 195 66 64. pr. Sept. Okt. 178. 00 Br., 177.00 Gd. Hafer still. Rieht - Stroh ꝛ Gerste still. Rübsl ruhig, loco 56, 0), pr. Oktober 56,50. Spiritus Hen ruhig. pr. Juni 50 Br., pr. Juli- August 50 Br., pr. August- Septem- . ber 19 Br., pr. September-Oktbr. 483 Br. Kaffee sehr ruhig, Um-
Erbsen . zatz 2607 8. Petroöleum ruhig, Standard white loc 7.95 Br., Speisebohnen, weisse 7.385 Gd. pr. Juni 7,80 Gd., pr. Septbr. Dezember S, 6 6d. — Linsen Wetter: Sehr trübe. Kartoffeln Pest, 28. Juni. (W. T. B.) Rindfleisch Produktenmarkt. Weizen loeo lastlos, auf Termine matt, pr. Herbst 1132 G4. 11.35 Br. Hafer pr, Herbst 6, 70 G4. 5.75 Br. Mais pr. Juli-August 6,35 Gd., 6.37 Br. Kohlraps 123. — Wetter: Trübe.
Amster dam, 28. Juni. (X. L. B]
Getreidemarkt (Schlussbericht). Roggen pr. Oktober 210.
Amsterdam, 28. Juni. (W. T. B.)
Bancazinn 54.
Berlin, 28. Juni 1831. Marktpreise nach Ermitt. des K. Tol-Präs.
Höchste ] Nedrigste Preise.
Deuts
eichs⸗Anzeiger
und
auf Termine ruhig.
Staats⸗Anzeiger.
1 2 K n 2 Allt Hoht-Anstalten nehmen GBestellung an;
n n ng n www ng g w
Das Abenuement brtrũgi 4 M 50 3 für das Uirrteljahr.
. ö far Gerlia d 2 ; Sener fur den AaruK zeile 80 3. fũ außer den Bost Anstalten auch die Expr
ditisn: Sw. Wilhelmstr. Nr. 32.
ö
den 30. Juni, Abends.
von der Keule 1 ilogr. . Bauchfleisch 1 Rilogr. . Schweinefleisch 1 Rilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr.. Hammelfleisch 1 Kilogr. . Butter 1 Kilogr. .. Eier 60 Stück
Berlin, Donnerstag,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Kotzessiogs- Urkunde, 3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebes der
Bahn
Karpfen pr. Kilo3sr. . Aale ;.
Zander
Hechte
Barsche
Schleie
Bleie ö. . =. Krebse pr. Schock. .
HKönizsberg, 28. Juni. (W. L. B.)
Getreidem arkt. Weizen unverändert. Rogg loco 117/118 pfad. September · Oktober loco pr. 20070 Pfd. Zollgew. Erbsen pr. 26000 Pfd. Zoligewicht 165,009. Spiritus
172,50, Gerste ruhig,
156 osg loco 60, 0, pr. Juni 59, 5o, pr. August 59, 5d. — Wetter:
Bewölkt.
Danzig., 28. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loo Konsumgeschä Tonnen. Bunt und bkellfarbig, mehr oder w
wachsen — — . hellbunt 197.05, hochbunt und glasig September- Oktober Transit inländischer pr. 120 Pfd. 198.00. poln.
pr. Juni-Juli Transit 206,00. pr. 202.0. Roggen fest, loco
oder russischer Transit 188,00, Roggen pr. Sep
Transit I65. 60, do. pr. Oktober- November Transit 160.0. Kleine
Oro — — —
O — 1 —
2000 Pfd. Zollgew. 190, 00, pr. Juni 197.50. pr. 156,00, pr. Juni 150,00.
Petroleummarkt.
Antwerpen, 28. Juni.
26 Getreidemarkt.
111 IL .- - I -
London, 28. Juni. en unverändert, Schön. London, 28. Jani.
Hafer Havannazucker Nr. 12. 27.
still. Weisse
pr. 100 Liter Spekulation und Export 50 B.
65 32 d. ft. Umsatz 180 eniger ausge- 220,0,
Getreidemarkt. Wetter: Schön. ; Manchester., 23. Juni.
tember- Oktober
Antwerpen, 28. Juni. (V. T. B.) (Schlussbericht.) weiss, loco 19 bez. n. Br.. pr. Juli 135 Br., pr. September 204 Br., pr. Septbr- Dezember 203 bez. 207 Br. — Fest.
(W. T. B.) (Schlussbericht.) Roggen vernachlässigt. Hafer ruhig. Gerste unverändert. (W. T. B.)
An der Küste angeboten 1 Weizenladung. —
Ge, .
Baumwolle (Schlussbericht). nische Juli-Angust-Fieferung G' is,
Liverposl, 28. Juni. (W. ; Sämmtliche Getreidearten unverändert. —
l,,
12r Water Armitage 75, 12r Water Taler 8. Michosls Sz. 35r Water ClaFton 8. 32 Mock Tornhead 83, or Mule Maysll 85. 40r Medio Wilkinson 11. 36r Warpcobs Qua-
Raffinirtes. Type
Weizen befestigt.
Wetter: Fest.
refining Muscovados) 72. Wilco) 11715, do. Fairbanks 113, Speck (short clear) 93d C. Getreidefracht 43. New- Kork, 28. Juni. Weizen -Verschiffungen der letzten Woche von den atlanti- schen Häfen der Vereinigten Staaten nach England 194,000, do. nach dem Kontinent 90.0, do. von Kalifornien und Oregon nach England 30.000 Ertrs. Rio de Janeiro, 27.7 uni. Wechselcours auf London 2173, Tendenz des Kaffeemarktes: Preis für B.) Tageszufuhr S800 Sack. Ruhig.
Liverpool, 28. Juni. (XV. T. B)
Kaffee (Rio-) 1II. Schmal (Marke do. Rohe & Brothers 112.
8
ö,
good first 4500 à 4659. Durchschnittliche Ausfahr nach Nordamerika 32 C600. do.
nach dem Kanal und Nordeuropa 44 00M, do. nach dem Mittel- meer 11009, Vorrath von REaffee
in Rio 168 000 Sack.
Umsatz So)) B., davon für Lyverändert. Middl. amerika- August · September · Lieferung Juli
.
2 r Water
— —
Genexalrersammlungen. Eisenhättenwerk Marienhütte bei Kotzenau, Aktien- Gesellsohaft Gen. Vers in Berlin.
Strassen- Elsenbahn- Gesellschaft. in HRamburg. Ausser- ord. Gen. Vers. in Hamburg.
Leipziger Feuer- Versloherungs- Anstalt. Ord. Gen. Vers. in Leipzig.
qutehoffnungshütte, Aktien-Verein für Bergbau und fHüttenbetrieb. Ausserord. Gen. Vers. in Oberhausen.
(vormals Sohlittgen C Haase). Ord.
—
Theater.
Jictoria-Theater. (Direktion: Emil Hahn.) Donnerstag: Kleine Preise. Kinder zablen zu allen nummerirten Plätzen die Hälfte des Kassenpreises. Zum letzten Male: Oberon. Romantisch-komi⸗ sches Feenmärchen mit Ballets in 14 Bildern, nach einem vorhandenen Stoffe von Charles Caßmann, bearbeitet von H. Wilken. Musik von C. A. Raida. Ballets komponirt und arran⸗ girt von Brus. Dekorationen gemalt von Hartwig. Die Maschinen nach Angabe und geleitet vom Ma— schinenmeister H. Geisler. Die Kostüme entwerfen und angefertigt unter Leitung des Ober⸗-Garderobiers Happel. Elektrische Beleuchtung vom Inspektor Kramer. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Krolls Theater. Donnerstag: Gastspiel der Damen Frau Reicher-Kindermann und Frl. Wilde und des K. baver. Kammersängers Hrn. Franz Nach⸗ baur und des Kammersängers Hrn. Ed. Feßler. Der Troubadour. Orer in 4 Akten von Verdi. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens: Großes Doppel Concert. muth. Anfang des 64 Uhr. I. Parquet
Concerts 5, der Vorstellung à 4 66. II. Parquet 3 4,
Loge 2 M. Entrée inel. Theater 1 M6 Abonne⸗ mentsbillets à Dtzd. 9 M sind vorher zu haben an der Kaffe und den bekannten Verkaufsstellen. Passe⸗ Partouts und freie Entrées haben zu dem Gastsviel ö für die Vertreter der Presse keine
Serrer Velren
ö . Großes Gartenfest. Dazu:
Krolls Etablissement. iglich Nachmittags von 54 Uhr an
Dirigenten Herren Keler⸗Bela und Hell⸗
*
3. großes Militär⸗-Concert, ausgeführt 3 Mufik-Eorps des 3. Garde⸗Grenadier⸗ Regiments (Königl. Musikdirektor Ruscheweyh), des
achf. Husaren⸗Regiments und der Kapelle Herold.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Marie Roth mit Hrn. Bürger⸗ meister Collet (Ottweiler — St. Wendel). — Frl. Maria Weiß mit Hrn. Regierungs⸗Referen⸗ dar Karl v. Davier (Langensalza).
Verehbelicht: Hr. Premier⸗Lieutenant Kaemmerer mit Frl. Josepbine Werls (Bensheim a. B.). — Hr. Rittmeister Friedrich Riedesel Freiherr zu Gisenbach mit Frl. Therese Gräfin von Bernstorff
(Wedendorf).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major und Ba— taillons⸗Commandeunr W. v. Weltzien (Münster . W.). — Hrn. Ober ⸗Amtmann Gründler (Heid⸗ chen. — Hrn. Regierungs⸗Assessor v. Wilmowski (Sannovers. — Eine Tochter; Hrn. Landrath Germersbausen (Insterburg). — Hrn. Justiz⸗Ratb Fleck (Konitz.
Gestorben: Hr. Rittergutsbesitzer Benjamin von Wittke (Prebendom) — Hr. Rechnungs- Rath XD. Carl Baron (Magdeburg). — Hr. Oberst und Ober⸗Stallmeister a. D. Ferdinand Freiherr
v. Schmertzing (Gera).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
22330) Oeffentliche Zustellung. Die Wittwe des Gastwirths Wilhelm Hecke, roth. Maria Elisabeth. geb. Rüppel, 2 Der
es Automaten King⸗Fu.
Natioual-Theater. Donnerstag: Voltetag. Im Garten: Concert der Zigeunerkapelle Farkas Mor. Trroler Gesellschaft Rainer. Auftreten der Frau Sxindler mit 8 jär. Tochter. Feuerwerk. Illumination. Alxenglüben. Im Theater: Gast⸗ spiel Carl Swoboda. Auf Gnade und ung ade. Flotte Bursche. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 73 Uhr. Entrée 40 3.
Germania-Sommer-Theater. Donnerstag:
Clara Bonns und des Arbeit bringt
Musik von Supps. Louis Thimm.
Belle- Alliance- Theater. Dennerstag: Zum 5. Male: Moritat! Ter wahre Jakob. Posse mit Ges. in 3 Akten ron C. Wald und X. Hermann. Musik ven G. Michaelis. Im vrachtvollen Sommergarten: Von 6— 11 Ubr ununterbrochen: Großes Doprel⸗ Goncert, ausgeführt von dem Musikcorrs det
znigl. Sächsischen J. Hufaren ⸗ Regiment Nr. 18,
niform, unter Leitung des Königl. Stabstrom⸗ und Trompetinen⸗Virtuosen rn. Alwin
und der Karxelle Herold. uftreten der Heschwister Rommer, genannt die schwäbischen ingr zel, der Trrolert Concert⸗ Sanger ⸗Gesellschaft jun. aus Achensee und des Tenoristen Hrn.
i. Abends: brillante Illumination
2009 Gasflammen. Anfang des Concerts stellunz 7 Uhr. Entrée inkl. Theater
Gärtner Adam Jacob Schaumburg und 3) die Wirtwe des Kutschers Rartin Rumpf, Elisa⸗ beth. geb. Schaumburg, anmtlich 3 Cassel, vertreten durch den Rechtsanwalt Casvari daselbst, klagen gegen den Jacob Berk, Sohn des Schreiners Helwig Berk, zuleßt in Cassel, jetzt unbekannt wo? aus der im Jahre 1864 stattgebabten Zablung des dem Beklagten in dem Testamente des Jacob Spohr vom I0. Arril 1839 vermachten Legats von 9M 6 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten, die Lochung der für ihn im Grundbuche von Cassel Bd. 28 Fol. 123 Art. 1093 III. 27 eingetragenen SGöoh „M zu bewilligen und laden den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtestreits vor die Erfste Cirilkammer des Königlichen Landgerichts zu Cassel auf den 24. November 1881, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Cassel, den 24. Juni 1851. Noos, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. I. Cirilkammer.
wird
23 lässt Bekanntmachung.
In Zwangsvollstreckungssachen gegen den Brauerei ˖ besitzer BS. Sutmacher u Ankum, wird, nachdem im Feutigen Verkaufstermine ein annebmbares Ge- bot nicht abgegeben, weiter und gesetzlich letzter Termin an Ort und Stelle anberaumt auf
Tonnerstag, den 21. Juli er., Nachmittags 2 Uhr. ;
Kaufliebbaber wollen sich zu der angegebenen Zeit im Kublmannfchen Gasthause zu Ankum versammeln.
Bersenbrück. 21. Juni 18531.
Königliches Amtẽgericht. Mende.
22702
Convertirung der Essener Stadtobligationen III. Emission.
Durch Allerhöchste Cabinetsordre vom 17. J
Juni d. Is. ist die Stadtgemeinde Essen ermächtigt
worden, den Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von S0 G0 Mark, zu deren Aufnahme die Stadt
Essen durch das Privilegium vom 21. Oktober 1870 (G.⸗-S.
S. 605 ermächtigt worden ist, von fünf auf
vier Prozent herabzusetzen, vorbehaltlich aller sonstigen Bestimmungen des Privilegiums und mit der Maß⸗ gabe, daß die noch nicht getilgten Anleihescheine denjenigen Inhabern derselben, welche der Herabsetzung des Zinsfußes nicht zuftimmen, noch vor dem 1. Juli 181 zum 1. October 1881 gekündigt werden. Mit Bezug bierauf ersuchen wir diejenigen Inhaber der gedachten Anleihescheine, welche mit Herabsetzung des Zinsfußes von fünf auf vier Prozent einverstanden sind, die Anleihescheine nebst Talon
werden kann.
30. September d. Js. aufhört,
Essen, den . Juni 1881.
Die convertirten Stücke werden nach erfolgter Abstempelung umgehend neuen Talons und der neuen Coupons pro 1. Januar 1882 bis Ende December 1886 zurückgegeben werden.
Denjenigen Inhabern von Obligationen III. Emission, welche mit der Herabsetzung des Zins⸗ fußes nicht einverstanden sind, werden dieselben biermit derart gekündigt, daß deren Verzinsung mit dem und das Capital der si 30. September cr. gegen Rückgabe der Obligationen nebst Talons und Coupons am 1. October d. J. bei der Gemeindekasse J. bierselbst in Empfang genommen werden kann.
Für feblende Coupons wird der Betrag derselben vom Capital gekürzt werden.
2 ' e — 2 12 E 8 e e h ö 2
in der Zeit vom 15. Juli bis 15. August cr. unter Anschluß eines Verzeichnisses über die Anleihescheine nach Bös. Litter und Geldbetrag an den Oberbürgzrmeister Hache einzusenden.
j Als Convertirungsprämie wird die Verzinsung mit fünf Prozent bis zum 31. December er. gewährt, sodaß der Coupon über fünf Prozent Zinsen pro 1. Juli bis 31. December d. J. zurückbehalten
unter Anschluß des
Obligationen nebst Stückzinsen vro 1. Juli bis
Die städtische Anleihe und Schuldentilgungs⸗-Commission.
22705
Bekanntmachung.
Bei der am 11. ds. Mts. stattgebabten Flan⸗ mäßigen Ausloosung der 1. vierprocentigen Emission de 1854 der Kreisobligationen des Fürstenthumer Kreises sind gejogen worden:
Litt. C. Nr. 256 260 und 261 à 300 6
Litt. D. Nr. 911 12 15 1617 20 25 30 32 34 39 41 43 53 55 76 77 85 S6 und 159 à 150 6
An die Inhaber dieser Kreisobligationen ergeht hierdurch die Aufforderung, vom 2. Januar 1882 ab den Nennwerth derselben nebst den bis zu diesem Termin fälligen Zinsen gegen Rückgabe der Kreis ⸗
obligationen und der Coupons bei der Kreis⸗Com- munal⸗Kasse hierselbst zu erheben. Vom 1. Januar 1882 ab werden die ausgeloosten Schuldverschreibungen nicht mehr verzinst. Coeslin, den 15. Juni 1881. Die ständige Commission für den Chausseebau im vormaligen Fürstenthumer Kreise.
22639 Die die Besetzung der hiesigen Raths⸗Secretair⸗ Stelle betreffende Bekanntmachung vom 10. d. M. wird hierdurch zurückgenommen. Grünberg i. Schl. den 25. Juni 1851. Der Magistrat. Kampfmever.
22653
bröl nöthig gewordenen Erweiterungsbauten
Wagen, Lokomotiven und verschiedene Mobilien: aa. die ursprüngliche Anlage betreffende
Anschaffungen für den Personen⸗Verkebr
M noch nicht ausgegebene . ü
Actien⸗Caxital-Conto. ö Staate xrãmie . ; Verschiedene Creditoren . Gewinn ⸗ und Verlust⸗Conto: Brutto⸗Ueberschuß des Betriebes. ene und Prorision Kö Erneuerungen und Abschreibungen
Cöln, den 28. Juni 1881.
Anlage der Bahnstrecke Ruxvrichteroth⸗Waldbröl und deren 1
bb. wegen Betrlebs der neuen Strecke nöthig gewordene Vermehrungen
Raumaterialien, Betriebs vorräthe und Kassenbestände
Passiva.
Brölthaler Eisenbahn⸗Actien⸗Gesellschaft. Bilanz am 31. Dezember 1880.
Activa. Anlage der Haurtbabn von Hennef bis Ruprichteroth einschl. Geleise⸗Verstãrkungen. mit Siegbrücke nebst Uferbauten, Zweigbahn Saurenbacherthal und den Stationen diefer Babnstrecke sammt den wegen Mitgebrauchs der Strecke Ruryichtereth⸗Wald⸗
423 912. 180 888.
72 889. 3
.
38798.
227098.
120 99. 4963.
. . . ö. .
. .
49 337. 96
YI8 496. 510 009. ö 18000. . 2238 490. C6 30 935. 85
390 935. S5
—
II8 49.
den nachbenannten Offizieren folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:
dem Major von Unruh, à la suite des 1. Garde⸗ Feld⸗Artillerie⸗ Regiments und persönlichen Adjutanten Sr. öniglichen Hoheit des Prinzen Carl von Preußen; sowie
den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:
dem Hauptmann von Witzleben, persönlichen Adju⸗ tanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl von Preußen, und
dem Hauptmann von Sluyte rman-Langeweyde, X la suite des 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments, kommandirt zur Dienstleistung als Adjutant bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl von Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrechts-Ordens: dem Betriebs-Inspektor der Broelthaler Eisenbahn, Saling zu Hennef, und . dem preußischen Staatsangehörigen, Großherzoglich säch⸗ sischen Baurath Hostmann zu Eisenach;
des Ehren⸗-Ritterkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗
herzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗ Srdens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:
dem Eisenbahn⸗Stationsvorsteher Schmidt zu Hannover ?
des Fürstlich waldeckischen Verdienst-Ordens dritter Klasse: dem Eisenbahn⸗-Stationsvorsteher Heydt zu Frank— furt a. M.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahn⸗-Stationsvorsteher Harke zu Eydtkuhnen die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗-Ordens dritter Klasse zu ertheilen.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der Kön ig haben Allergnädigst geruht:
dem praktischen Arzt 2c. Dr. Otto Thilenius zu Bad Soden die Führung des von Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Waldeck und Pyrmont ihm verliehenen Titels Sanitaäts⸗ Rath mit der Bezeichnung der fremdherrlichen Verleihung zu gestatten; und . .
dem' Drahtwaarenfabrilanten Heinrich F iedler zu Potsdam das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen.
Auf den Bericht vom 1. d. Mts. will Ich hierdurch ge⸗ nehmigen, daß der Zinsfuß der auf Grund der Privilegien vom 21. März 1864, 31. Mai 1865, 19. Juli 1874, 2. De⸗ zember 18765 und 23. Februar 1859 beziehungsweise Meines Erlasses vom 19. März 1877 Seitens des Kreises Greifswald ausgegebenen Kreisanleihescheine, soweit dieselben sich noch im n n. befinden, gemäß dem Kreistagsbeschlusse des genann⸗ ten Kreises vom 21. Mai d. J. von vier ein halb auf vier Prozent herabgese zt werde, mit der Maßgabe, daß bei der Kündigung dieser Anleihescheine die in ihnen eng te Kün⸗ digungsfrist von sechs Monaten einzuhalten ist. Alle sonstigen Bestimmungen der gedachten Privilegien und der auf Grund derfelben ausgefertigten Kreiganleihescheine bleiben unberührt.
Dieser Erlaß ist nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1672 — G. S. S. 3657 — zu veröffentlichen.
Bad Ems, den 15. Juni 1881.
Wilhelm. Der Minister des
i Im Aller en
Gewerbe: 8 Auftrage: von Boetticher. Friedberg. von Puttkamer.
An den Minister für Handel und Gewerbe, den Finanz= Pünsster und den Minister des Innern.
Für den Minister
fur Fandel und Für den Finanz⸗
Minister:
betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Perleberg nach Wit— tenberge durch die Stadtgemeinde Perleberg.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von dem Magistrat und den Stadtrerordneten der Stadt Perleberg darauf angetragen worden ist, der Stadtgemeinde — 8 die Konzession zum Tau und Betriebe einer, für den zetrieb mittelst Dampftraft nd für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehr bestimmten, den Be— stimmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen unterge— ordneter Bedeutung unterworfenen Bahn von Perleberg nach Witten⸗ berge zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung det Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen:
1
Der Konzessionar ist den bestchenden, wie den künftig ergehenden
Reichs- und Landesgesetzen ohne Weiteres unterworfen. II.
Die Leitung der Bau- und Betriebs verwaltung ist einem Di⸗ rigenten zu übertragen, welcher ir die Geschäftsführung, inseweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichts⸗ bebörde verantwortlich ist. Die Wah] dieses Dirigenten bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
11
Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eifenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1578 (publizirt im Centralblatt fär das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden, ergänzenden und abändern—⸗ den Bestimmungen (efr. 5. 55 dafelbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen. . 1 Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: I) der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl vor und nach Inbetriebnahme der Bahn.
Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte beding⸗ ten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demfelben der Ansvruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.
2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen poli⸗ zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ sroffen werden mögen, nachzukommen.
3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß — längstens — bis zum J. Juli 1883 erfolgen.
Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die Inan⸗ griff nahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.
4 Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht inne gehalten wird, kann die ertheilte Konzession Turck landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §. 21 des Gesetzes vom 3. November 1835 vorbehaltene Versteigerung der vor⸗ handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht ror Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgesetzten Schlußfrist er⸗ folgen.
V.
Für den Betrieb inebesondere gelten folgende Bestimmungen;
. Der Konzessionar ist verpflichtet, zur Vermittelung des Per⸗ sonenverfeßrs mindestens zwei Wagenklassen einzustellen und dieselben der Bestimmung der siaatlichen Aufsichtsbehörde entsprechend einzu⸗ richten.
Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans erfolgt durch die staatstce Uuflichtsbehörde. Innerhalb der ersten acht Jahre, vom Be. ginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres soll der KFonzefsionar nur dann angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu be— fördern, wenn die Bruttoeinnahme der Bahn im Durchschnitt der drei letzten Jahre mindestens Sah ο pro Kilometer be⸗ tragen bat, oder wenn für die mehr einzustellenden Züge von den Interessenten ein nach dem Ermessen des Ministers der öffent · siben Arbeiten ausreichender Zuschuß zu den Kosten gewährt wird.
2) Der Tarif für den Personen⸗ und Güterverkehr, sowie die Abänderung des Tarifs unterliegt der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. ö
In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch für den oben unter Nr. T beeichneten Jestraum Marimaltarifsaße für die einzelnen Güter, flasen von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt und ist rem ÜUnternebmer lunbeschadet des allgemeinen staatlichen Aufsichte · rechte überlassen, nach Maßgabe der reichs ⸗ und landes geseß lichen Lerfchristen Innerkalb der Grenzen Lieser Marsmalsätze die Taxife nach eigenem Grmessen festzusetzen, beyiehungeweise Erhöhungen wie Er— mäßigungen der Tarifsäte ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde rorzunehmen. ; ; 2 .
Auch ift der Konzessionat hinsichtlich der Einrichtung direkter Ta⸗ rife, sowie binsichtlich des anzunehmenden Tarifsvstems verpflichtet, die fũr die , . Staatebahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, inseweit solchez vom Minister der öffent⸗ sichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.
J einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nach den bestehenden Normatiobestimmungen und dem zur Ausführung der letztern unter Genehmigung des. Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden.
Der Erneuerungs⸗ und Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Stadtgeméelnde getrennt zu halten.
Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be⸗ triebs mittel.
In den Erneuerungsfonds fließen:
a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;
b. die Zinsen dieses Fonds;
alljährlich zu
e. eine den Betriebseinnahmen Rücklage.
Die 96 dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgesetzt.
Der Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außer⸗
ewöhnliche Elementarereignisfe und größere Unfälle hervorgerufenen
Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent— sprechenden Weise erfolgen kann.
In den Reservefonds fließen:
a. etwaige Ersparnisse an dem Baukapital, insoweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet werden sollte;
b. die Zinsen des Reservefonds;
e. eine im Regulative festzusetzende, alljährlich den Betriebsein⸗ nahmen zu entnehmende Rücklage.
Erreicht der Reservefonds die Summe von 10090 4, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück⸗ lagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine volle Jahres rücklage wieder vermindert ist.
Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der verein—⸗ nahmten und nicht sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.
Läßt der ern, eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, fo ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des beziehungsweise der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.
VI.
Der Konzessionar ist verpflichtet:
a,. feine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs⸗-Rech⸗ nungsabschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;
b. der Aufftellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen;
é die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Koften zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen.
VII.
Nach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen, sowie zur Vermehrung der Betriebsmittel verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisenbahnverkehrs, ins⸗ besondere im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderlich erachtet. ; . ;
Zur Herstellung des zweiten Geleises soll der Konzessionar erst dann angehalten werden können, wenn die Brutto⸗Einnahme im Durchschnitt dreier aufeinander folgender Jahre mindestens 1600 pro Kilometer beträgt. . ;
Zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen soll der Kon⸗ zessionar erst nach Verlauf von acht Jahren, vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres gerechnet, und auch dann nur verpflichtet sein, wenn die Brutto⸗Einnahme im Durch⸗ schnitt der drei letzten Jahre mindestens 1200 pro Kilometer betragen hat, oder wenn dem Konzessionar von den Interessenten ein nach dem Eimessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten ausreichen, der Zuschuß zu den ihm erwachsenden Bau- und Betriebskosten ge⸗ leistet wird.
entnehmende
VIII.
Der Konzessionar ist verpflichtet, binsichtlich der Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 10. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung — und insbesondere be⸗ züglich der Ermittelung der Militäranwärter — bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Mi⸗ nisters der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsaätze, welche bis zum Erlasse des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der unmittel baren Staatebeamten ze. vom 27. März 1872 für die Staatseisen⸗ bahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig fuͤr die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze, Pensions , Wittwen⸗ und Unterstützungelassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.
IX.
Die Verpflichtungen des Konzessionarg zu eistungen für die Zwele des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn · Postgesetze vom 26. Dezember 1855 (Reichs -Gesetzblatt für 1875 S. 18) und den damn gehörigen Voll zugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, 2 für die Zest bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginne des au bie Betrlebzeröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2, 3 und ( des Geseßes die im re des verrn Reichskanzlers vom 28. Mal 1879 (Centralblatt für das eutsche Reich Seite Mo) getrof⸗
fenen Bestimmungen treten. — ͤ *. Sosern innerbalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält⸗
nissen der Bahn in Foige von Erweiterungen des Unternehmens oder
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