1881 / 152 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Jul 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Benennung der Länder.

Meistbetrag einer Postanweisung.

(vom Absender zu entrichten)

Gebühr

43 für je

Die Ausstellung der Fostanweisung hat zu erfolgen in

Auf dem Abschnitte der Postanweisung sind zulssig

Bemerkungen.

17) Rumẽãnien

15) Schweden

19) Schwelz

20) Ssũd-Australlen n. Neu- Sũd- Wales

21) Tũrkel (nur Konstan- tinopel)

22) Vereinigte Staaten von Amerika

He lᷣ q r an HR HR zz C Hb i' gKn Er C m- HL

Vorhemerk ungen.

500 Franken.

355 Kronen.

500 Franken. 210 4.

400 0

50 Dollars.

mindestens 40 mindestens 40 mindestens 40

mindestens 100 mindestens 40

mindestens 40

20 20 60 20 4 20 20 0 20 40

10 20

20 .

Schilli

Franken und Centimen (00 ranken M½¶ 81, 40). Kronen und Oere (100 Kronen 112.75).

Franken und Centimen (100 Franken M SI, 40). Pfund Sterling ().

e (8). Pence (d). (10 M 204,50. türkischer Goldwährung (türki- schen Pfunden, Piaster und Para) (16tz Piaster Gold M½¶ 3,00. Dollars und Cents. (100 Doll. Mv. 425.)

Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders n. Batums. schriftliche Mittheilungen jeder Art.

17) Fostanweisungen sind nach mehreren grösseren Orten zulässig.

schriftliche Mittheilungen jeder Art. 19) Telegraphische Postanweisungen sind bis zum Betrage von 200 Franken zulässig. 20) Wie Nr. 635. Postanweisungen sind nach

mehreren grösseren Orten zulässig.

21)

wie Nr. 6. schriftliche Mittheilungen jeder Art.

der Name u. die Adresse des Absenders müss en, der auszuzablende Betrag und der Tag der Einzahlung kön- nen angegeben sein. Weitere An- gaben sind nicht zulässig.

22) Die Postanweisung muss ausser dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben seinen Vornamen oder mindestens die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vornamen enthalten; bei Firmen genügt die gewöhnliche Bezeichnung der Firma. Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats (Btate) und, wenn mög. lich, auch des Kreises (county) hinzuzufügen.

Die Gebübrensätze sind für den billigsten, im Betriebe be—

findlichen Weg berechnet. Die Sätze für andere Wege sind bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.

Jedes zur Berechnung kommende Wort Tax wort darf nach dem Morsealphabet im Verkehr innerhalb Europas, sowie mit Algerien, Tunis, dem kaukas. Russland und der asiat. Türkei (ausgeschlossen Cypern, Candia und Rhodus durch die Schweiz und über Alexandrien) nicht mehr als 15 Buchstaben (europäisches Taxirungsverfahren), im übrigen Verkehr nicht mehr als 10 Buchstaben,

(aussereuropäisches Taxirungsverfahren) enthalten.

je 15 bz. 10 Buchstaben (Morse-Schriftzeichen) für ein weiteres Wort gexzäblt. ; Bei Anwendung des europäischen Taxirungsverfahrens dürfen Telegramme in verabredeter SprSche nur in einer der zulässigen Sprachen abgefasst sein. Bei Anwendung des aussereuropti-

schen Taxirungsverfarens können in jedem Telegramm Wörter der deutschen, englischen, spani-

schen, französischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen und lateinischen Sprache zur

gleich vorkommen. Eigennamen (d. 8.: Namen von Personen und Ortschaften) werden im Text der Telégramme in verabredeter Sppache nur dann zugelassen, wenn sie dieselbe Bedeutung wie im

gewöhnlichen Privattelegramm haben. Gebühren-Berechnung. Der reine Worttarif kommt zur Anwendung im Verkehr

mit Frankreich (einschl. Algerien und Tunis), und dem aussereuropäischen Auslande (ausschl. kaukasisches Russland und asiatische Türkei). Ausser der Wort gebühr wird eine Grundtaxe für das Tele- gramm erhoben. Dieselbe beträgt 20 Ef. im inneren deutschen Verkehr und im Verkehr mit Luxem- burg, ferner 40 Pf. im Verkehr mit Belgien, Dänemark, Grossbritannien und Irland, Helgoland, Niederland, Norwegen, Cesterreich-Ungarn, dem europäischen Russland, Schweden und der Schweiz. Eine fünfwortige Zuschlag sgebühr neben der Wort gebühr wird erhoben im Verkehr mit Bosnien- Herzegowina, Bulgarien, Gibraltar, Griechenland, Italien, Malta, Montenegro, Portugal, REumäniep, dem kankasischen Russland, Serbien, Spanien und der Türkei. Ein bei Berechnung der Gebühren sich ergebender Bruchtheil einer Mark wird auf eine

durch 5 theilbare Pfennigsumme aufwärts abgerundet. Für dringende Telegramme, d. s. solche, welche bei der Beförderung den Vorrang

vor den übrigen Privattelegrammen haben, kommt die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Tele—

gramms zur Erhebung. bezeichneten Ländern zulässig.

Bei längeren Worten werden überschiessende

Derartige Telegramme sind nur nach den in der folgenden Tabelle mit (D)

Für das vorauszubezahlende Antworts - Telegramm (RP) wird die Gebühr

eines gewöhnlichen Telegramms von 1090 Worten berechnet.

Soll eine andere Wortzahl für die

Autwort vorausbezahlt werden, so ist diese vor der Adresse des Ursprungs-Telegramms in Klam-

mern anzugeben, z. B. (RP. 6 Worte).

Die Wortzahl des vorauszubezahlenden Antworts-Tele- gramms ist unbeschränkt im inneren Verkehr Deutschlands und im Verkehr mit Luxemburg. Im Übrigen Verkehr dürfen nicht mehr als 30 Worte im Voraus bezahlt werden.

1 1. än E HL.

Für die Vergleichung eines Telegramms wird die Hälfte der Gebühr für das ge- wöhnliche Telegramm von gleicher Wortzahl erhoben.

Für die Empftangsanzeige ist die Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von 10 Worten zu entrichten. Durch die Empfangsanzeige wird dem Aufgeber eines Telegramms die Zeit, zu welcher die Bestellung durch die Telegraphenanstalt erfolgt ist, mittels Telegramms mitgetheilt. Nachzusendende Telegramme. Telegramms können auf Wunsch des Aufgebers innerhalb der Grenzen Europas nachgesandt werden. Das Nachsenden findet auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern der nene Aufenthaltsort des Adressaten unzweifelhaft bekannt ist, und sich am nenen Adressort eine Reichs-Telegraphenanstalt befindet. Die volle Gebühr für die Nachsendung wird vom Empfänger erhoben.

Offen zu bestellende Telegramm e. Falls Telegramme offen bestellt werden sollen, ist der Vermerk „(R O)“ vor die Aufschrift zu setzen. Tarif durch den Vermerk (RC) hinter den Ländernamen angedeutet.

Weiterbeförderung. Weiterbeförderung mit Eilb ten ohne Rücksicht auf die Entfernung mit S0 für jedes Telegramm

durch den Au fgeber im Voraus bezahlt werden; geschieht dies nicht, so sind die billigst be—= . dungenen, wirklichen Botenlöhne vom Empfänger einzuziehen. Im Verkehr mit dem Auslande werden die Kosten vom Empfänger eingezogen. Nur der Aufgeber eines Telegramms mit Empfangs-

anzeige kann auch im Verkehr mit dem Auslande für die Weiterbeförderung einen Betrag zur Deckung der Auslagen und zur späteren Verrechnung niederlegen.

Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines Tele gramms beträgt für . Das Telegramm wird, alls Aufschriften einge-

je 100 Worte oder einen Theil derselben 40 . rechnet, als ein einziges Telegramm taxirt.

Telegraphische Meldung von der Unbestellbarkéit eines Felégramms wird

übermittelt gegen Zahlung einer Gebühr von 30 .

Fine Guittung über die entrichteten Gebühren wird dem Aufgeber eines Telegramms nur auf Verlangen gegen Zahlung eines Zuschlags von 20 ertheilt.

Die Zeichen für besondere Arten von Telegrammen sind vor die Aufschrift in Klammern .

zu setzen und zählen als je 1 Wort. Solche Teichen sind:

dringendes Telegramm. RP Anwort bezahlt. OR Empfangs.

anzeige bezahlt. TC Verglichenes Telegramm. FS nachzusenden. PP -— Post bezahlt. SP Eilbote bezahlt. RO offen zu bestellendes Telegramm.

Für jedes Telegramm, welches vom Aufgeber einem DTelegraphenboten oder Land-

briefträg er zur Beförderung an das Telegraphenamt mitgegeben wird. E t ei . gebühr von 19 3 zur Erhebung. ö . wird. kommt eine Zuschlags

Für Telegramme nach

Grund- oder Zu-

schlags-

taze M06

Taxe

für

ein Wort

60

Für Telegramme nach

Grund- oder Zu-

schlags- taxe 16

Taxs für ein

Wort

16.

Grund- oder Zu- J schlags- ein eln ö Wort 6 Wort

6. 1. 6

Grund- oder Zu-

Taxe

Taxe für

Für Telegramme für

Für Telegramme

nach nach

Europa.

Deutschland (D) (RO)

a. nach ausserhalb des Aufgabe- ortes gelegenen Telegraphen- anstalten in Deutschland ...

b. innerhalb d. dentschen Reichs- Telegraphengebiets in Städten mit mehr als einer Telegra- phenanstalt (Stadttelegramm)

Belgien (D) (RO)

Bosnien Herzegowina (D) (RO) Bulgarien

Dãnemark (RO)

Frankreich (D) (RO)

Gibraltar

Griechenland (D). (RO) a. Fest-

land

b. Inseln: Ithaka, Kephalonia, Zante, Spezzia, St. Maura,

Hydra Tinos, Andros, Kythnos

Grossbritannien und Irland. Helgoland (D) (RO)

ltallen (D) (RO)

Luxemburg (P)

Montenegro Niederland (D) (RO) Norwegen (D) (RO)] Oesterreich- Ungarn (D) (RO). .. Fortugal (D) (RO) Rumãnien (D) (RO) Russland (D) a. europäisches b. kanukasisches c. asiatisches: nach den Aemtern westlich dSstlieh . vom Meridian von Werkbne-Udinsk. Sohweden Schweiz (RO) Serbien Spanlen (D) (RO) Tũrkel a. enropäische (Festland) (D nur für Constantinopel) .. .. b. asiatische (Festland) nach den Hafenüämtern nach den Aemtern im Innem. c. Inseln: (durch die Schwei und über Alexandrien): Cypern Candia u. Rhodus (über Vallona): Cypern (über Vallona): Metelin, Samos, REhodus Candia

Chios (über Schweiz, Otranto, Zante)

Malta)

Arabien (Aden) (RO)

Balutsohistan (über Bushire oder Malta) ...

Birma siehe Indlen.

China ( Iongkong, Amoy, Shanghai) (über Bushire oder Amur oder Malta) (D via Amur) (RO) ..

Cochinohina (über Bushire oder Malta) (RO)

Japan (D) (RO)

Java (iber Bushire oder Malta) (RO)

Indien und Birma (über Bushire

oder Malta). Indien westlich Chittagong aus- schl. Ceylon Indien östlich Chittagong und Ceylon Mandalay in Birma

Malacoa (über Bushire oder Malta) RO)

Penang (über Bushire oder Malta) RO)

Persischer Golf (über Russland., Persien). Bushire

Henjaum, Gwadur und Jask ..

Philippinen Insel: Luzon ( NManilla]

Singapore (über Bushire oder Malta) (RO)

Sumatra (uber Bushire oder Malta)

Afrika.

Aegypten, Alexandria Nieder- Ober-

Algerien (D) (RO) Capverdisohe Inseln (St. Vinoent)

RO) Goldkũste in Afrika

ausser der Taxe für Madeira

85 8 Porto. Madeira (RO) Maroooo

ausser d. Taxe f. Spanien nach

Küstenorten 20 3, nach anderen

Orten 80 5 Porto. Masoarenen Inseln

ausser der Taxe für Arabien

1.65 M Porto. Mozambique (über Aden) ..... Natal

a. Durban

b. den übrigen Aemtern Natals

2.25

S. Lorenzo- Marquez (Delagoa-Bai) (über Aden) ...

Seychellen Inseln ausser der Taxe 1,655 M6. Porto.

Sũd- Afrika (Qapeolonie und Trans- vaal) (über Aden)

Tripolis ausser d. Taxe für Malta 1,60 S Porto.

Tunis (D) (RO)

Zanzibar (äber Aden)

Columbia (District), Delaware, Maryland, New- Jersey, New, Vork Staat ausschl. New-Vork Stadt mit Brooklyn, Pennsylvania

Illinois, Indiana, Kentucky, Michigan, Milwankee in Wis- consin, Ohio, Virginie (Ost-, West - Virginia, St. Louis in Missouri

Alabama,. Carolina (Nord- und Süd-), Florida (Lake-City, Pen- Sacola, St. Mark's, Talahassee), Georgia, Mississippi, Nem- Orleans in Lonisiana, Tennessee Arkansas, Indian (Territ.), Jowa, Kansas (Territ.), Louisiana ausschl. New-0rleans, Minne- Sota, Missouri ausschl. St. ouis, Nebraska (Territ.), Texas, Wis- consin ausschl. Milwaukee . ..

Arizona, California, Colorado (Territorium), Dakota (Terri- torium), Idaho (Territorium), Manitoba (Territorium), Mon- tanga (Territorium), Nevada (Territorium), Ne- Mexico, Ore- gon, Utah ( Territorium), Washington (Territorium), Wyo-

Demerara , 1

. olumbia ritisch), Florida

6 . (über Borkum). (ausschl. rer r! Pensacola,

atamoras St. Mark's und Talahassee),

Tampieco Vancouver Insel Veraeru⸗

Camargo, Cadereyta de Jimenez, Cerralvo, Mier, Monterey, Rey- nosa und Saltillo den übrigen Aemtern a. der mexikanischen Bundes- regierung b. der Einzelstaaten und der Pri vat gesellschaften Panama (lsthmus) (über Borkum). Colon Panama Peru. Iquique Region Ariea ö Mollendo . Lima Uruguay. Montevideo den übrigen Aemtern Vereinigte Staaten von Amerika u. Britisoh Amerika(uber Borkum). Newfoundland und St. PFierre- Miquelon Canada, Cape Breton, Connecticut, Maine, Massachusetts, Nen- Braunschweig, Jew-Hampshire, New-Vork Stadt mit Brooklyn, Nen-Schottland, Prinz Eduards Inseln, Rhode I3land, Vermont

für Arabien

Amerika.

Argentinisohe Republik. Buenos Axyres den übrigen Aemtern Bolivien. Antofagasta Brasilien. Pernambuco Bahia und Maranbam Rio de Janeiro und Para .... Santos, Desterro und Rio grande do Sul den übrigen Aemtern der nördl. n. mittl. Region. der südlichen Region Chile Guyana (Britisch) (über Borkum). Berbice

8 38 8

Barbados

Cuba, und zwar nach Havana Cienfuegos Santiago de Cuba Guantanamo u. Manzanillon. den übrigen Aemtern ....

Dominica (leine Antillen) ...

Grenada

Guadeloupe

Jamaica

Martinique

Porto Rico

Ste. Croix

St. Kitts (St. Christoph)

St. Lucia

St. Thomas

St. Vincent (Westindien) ....

Trinidad

Australien

(über Bushire oder Malta). Port Darwin, S- und West- Australien, Victoria und Tas- manien Nen-Sid-Wales und Queensland Neu- Seeland (R O)]

dd

3385388233838

2 98

Druck. KW. EIaner, Berlln, Mihelm-Steaaae z.

Die Zulässigkeit solcher Telegramme ist im

Im Verkehr innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats Anzeiger.

Das Abounement betrügt 4 M 650

. für das vierteljahr.

4 Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeilt 30 *

.

9 53 . ; für KHrrlin anßer den Nost-Austalten auch dir Ezpe⸗

dition: Sw. Wilhelmstr. Nr. 32.

M 152.

Berlin, Sonnabend,

den 2. Juli, Abends.

1881.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberförster Steinhoff zu Winnefeld, Amts Uslar, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Leuchtfeuer⸗In⸗ spektor Drewes zu Pelzerhaken im Kreise Oldenburg den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Schullehrer Steinmann zu 83 im Kreise Lübbecke den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; so⸗ wie dem Rathsdiener Wettekamp zu Hannover das Allge— meine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur An— legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗-Insig— nien zu ertheilen, und zwar:

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrechts-Ordens: dem Haupkmann von Brandis im Garde⸗Füsilier⸗Re⸗ giment;

des Albrechtskreuzes desselben Ordens:

dem Feldwebel Baring im 4. Garde⸗Grenadier⸗Regiment Königin, kommandirt zum Lehr⸗Infanterie⸗Bataillon;

des Großkreuzes des Großherzoglich hessischen Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen mit Schwertern: dem General⸗Lieutenant von Woyna, Gouverneur der Festung Mainz, und dem General⸗-Lieutenant von Göben, Kommandanten der Festung Mainz;

des Commandeurkreuzes erster Klasse des Herzog—⸗ lich e, ,,, Ordens Heinrichs des öwen:

dem Obersten z. D. von Heimburg, Hofmarschall Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg;

des Commandeurkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens:

dem Oberst⸗Lieutenant Freiherrn von Wrangel, Com⸗ mandeur des Magdeburgischen Husaren-Regiments Nr. 10,

des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwertern desselben Ordens:

dem Major von Mikusch⸗-Buchberg im Generalstabe des X. Armee⸗Corps,

dem Major von Morstein im Magdeburgischen Hu⸗ saren⸗Regiment Nr. 10, ;

dem Major von Jagow, persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, und

dem Major von Thümen im Magdeburgischen Husaren⸗ Regiment Nr. 10;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens: dem Rittmeister von Trotha J. und den Premier⸗Lieu⸗ tenants von Lautz und von Siegsfeld im Magdeburgi— schen Husaren⸗Regiment Nr. 10;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:

dem Seconde⸗-Lieutenant von Gerstein-Hohenstein in demselben Regiment;

des Verdienstkreuzes erster Klasse desselben Ordens:

dem Wachtmeister Riesel in demselben Regiment;

des Verdienstkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:

dem Sergeanten Baentsch, dem Unteroffizier Meyer,

dem Gefreiten Jaent sch und dem Husaren Faßhauer, sämmtlich in demselben Regiment;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗-ernestinischen Haus-Ordens: dem Hauptmann von Kessel im 1. Garde⸗Regiment zu Fuß, und ; dem Premier⸗Lieutenant Grafen von Andlaw, kom⸗ mandirt als Ordonnanz⸗Offizier bei Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden;

der Commandeur⸗Insignien zweiter Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrechts des Bären: dem Obersten Brunsig Edler von Brun, Comman⸗ deur des Anhaltischen , Nr. 93, sowie

den Majors von Schwe inichen und Schenk in dem⸗ selben Regiment;

der Ritter⸗Insignien erster Klasse desselben Ordens:

dem Hauptmann von Kessel im 1. Garde⸗Regiment zu Fuß, und

dem Hauptmann von Rabenau im Anhaltischen In— fanterie⸗Regiment Nr. 93;

der Ritter-Insignien zweiter Klasse desselben Ordens: dem Premier⸗Lieutenant von Tempsky im Infanterie⸗ Regiment Nr. 132, und dem Seconde⸗Lieutenant von Larisch im Anhaltischen Infanterie⸗Regiment Nr. 93; der Fürstlich schwarzburgischen Ehren-Medaille in Silber: dem Feldwebel Helbig und dem Vize-Feldwebel Wag— ner im Infanterie⸗Regiment Nr. 132, des Fürstlich waldeckilschen Militär-Verdienst⸗ kreuzes erster Klasse: dem Obersten von Niesewand, Commandeur des 1. Westfälischen Husaren⸗Regiments Nr. 8; sowie des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlich lippischen Gesammthauses: dem Premier⸗-Lieutenant von Zimmermann im 2. Nie⸗ derschlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 47.

Deutsches Reich.

Se. Magjestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Bureau⸗Vorsteher beim Kauen ichen statist ien Amt, Rechnungs⸗Rath dein tig Adolf rng er bei seinem Ausscheiden aus dem Reichsdienste den Geheimer Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

harakter als

Bekanntmachung.

Die Postverbindungen nach den Badeorten Heringsdorf und Misdroy Insel Usedom⸗Wollin —, Putbus und Saßnitz Insel Rügen und Dievenow gestalten sich während der diesjäh— rigen Badezeit wie folgt:

A. nach Heringsdorf: In den Monaten Juli und August.

1) Von Swinemünde Bahnhof nach Heringsdorf über Ahlbeck auf Usedom Kariolpost mit Personenbeförderung um 10 Uhr 50 Min. Vm. (nach Ankunft des um 6 Uhr 44 Min. Vm. von Stettin abfahren⸗ den Eisenbahnzuges); ;

2) von Swinemünde Bahnhof nach Heringsdorf über Ahlbeck auf Usedom Güterpost mit Personenbeförderung um 2 Uhr 40 Min. Nm. (nach Ankunft des um 8 in 45 Min. Vm. von Berlin abgehenden Eisenbahnzuges); . . .

3) von Swinemünde Stadt nach Heringsdorf über Ahlbeck auf Usedom Kariolpost um 12 Uhr 20 Min. Nachts (nach Ankunft des um 5 Uhr 28 Min. Nm. von Berlin abfahrenden Eisenbahnzuges);

4) von Swinemünde Stadt nach Heringsdorf über Ahlbeck auf Usedom Botenpost um 4 Uhr 15 Min. Nm. nach Ankunft des Zuges S8 aus Ducherow, welcher den Anschluß vom Zuge 25 ab Stral⸗ sund 11 Uhr 40 Min. Vm. vermittelt, sowie nach Ankunft des Dampfschiffes aus Stettin.

Im September bleiben die vorbezeichneten Postverbindungen mit Ausnahme der Güterpost bestehen, es erhält aber die unter 1 aufgeführte Kariolpost den Gang der unter 2 angegebenen Güterpost.

B. nach Misdron.

1) Von Stettin nach Laatzig (Misdroy) mittels Dampfschiffs um 12 Uhr 30 Min. Mittags mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage Dauer der Fahrt 3 Stunden; . !

2) von Swinemünde Bahnhof nach Misdroy über Liebeseele Personenpost (Gzwischen Liebeseele und Misdroy Kariolpost) um 4 Uhr Nm. (nach Ankunft des um 8 Uhr 45 Min. Vm. von Berlin ab⸗ gehenden Eisenbahnzuges); . 6

3) von Swinemünde nach Misdroy über Liebeseele Privat- personenfuhrwerk zwischen Liebeseele und Misdroy Kariolpost) um 6 Uhr Vm. ; . .

4) von Swinemünde nach Misdroy Kariolpost um 3 Uhr 10 Min. früh.

C. nach Putbus Eauterbach).

1) Von Greifswald nach Lauterbach (Putbus) mittels Dampf schiffs täglich mit Ausnahme der Sonntage um 3 Uhr Nm. (nach An kunft des um 8 Uhr 45 Min. Vm. von Berlin abfahrenden Eisen⸗ bahnzuges), Dauer der Fahrt 2 Stunden; .

2) von Stralsund Über Samtens, Personenpost um 1 Uhr Nachts (nach Ankunft des um 5 Uhr 28 Min. Nm. von Berlin abgehenden Eisenbahnzuges); ö .

3) von Stralsund über Samtens Personenpost bzw. Privat personenfuhrwerk um 3 Uhr 15 Min. Nm. (nach Ankunft des um 8 Uhr 45 Min. Vm. von Berlin abgehenden Eisenbahnzuges); ĩ

4) von Miltzow nach Putbus um 3 Uhr Nachm. (nach Ankunft des um 8 ÜUhr 45 Min. Vm. von Berlin abgehenden Eisenbahn⸗ zuges).

D. nach Saßnitz.

1) Von Stettin nach Saßnitz über Swinemünde mittels Dampf⸗ schiffs um 12 Uhr Mittags (vom 25. Juni bis zum 27. August täg= lich mit Ausnahme der Sonn und Festtage, vom 29. Ang ust bis einschl. 5. September am Dienstag, onnerstag und Sonnabend), Dauer der Fahrt 8 Stunden; ; .

2) von Stralsund über Sagard Personenpost bei. Privatpersonen⸗ fuhrwerk um 12 Uhr 15 Min. Mittags, 3 Uhr 15 Min. Nachm. und um 1 Uhr Nachts.

E. nach Die venow.

Von Cammin in Pommern nach Dievenow mittels Dampf— schiffs um 6 Uhr 30 Min. Vm., um 10 Uhr 30 Min. Vm., um 2 Uhr, 30 Min. Nm. und um 5 Uhr 30 Min. Nm. (um 5 Uhr 30 Min. Nm. nach Ankunft des um 12 Uhr 30 Min. Nm. von Stettin abfahrenden Dampfschiffs). Fahrzeit 35 Min.

Stettin, den 29. Juni 1881.

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Cunio.

Die Nummer 15 des Reichsgesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 1430 den Handelsvertrag zwischen Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn. Vom 23. Mai 1881; unter

Nr. 1431 den Handelsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz. Vom 23. Mai 1881; unter

Nr. 1432 die Verabredung zwischen Deutschland und der Schweiz, betreffend den gegenseitigen Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst. Vom 23. Mai 1881; und unter

Nr. 1433 die Uebereinkunft zwischen Deutschland und Belgien wegen weiterer Regelung der gegenseitigen Handels⸗ beziehungen. Vom 30. Mai 18851.

Berlin, den 2. Juli 1881.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Didden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Landgerichts-Direktor Rovenhagen in Lyck in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht zu Königsberg Pr. zu versetzen, sowie

den Landgerichts-⸗Rath F. A. Müller Ober⸗Landesgerichts⸗Rath daselbst,

den Rittergutsbesitzer Grafen Karl Felix Woldemar von Behr auf Behrenhof zum Landrath des Kreises Greifswald,

die Gerichts⸗Assessoren Keßler und Koppe zu Staats— anwälten, und

den Fürstlich schwarzburgischen Amtsrichter Krieger in Arnstadt zum Landrichter zu ernennen; ferner

dem Ober-Landesgerichts⸗Rath Hantelmann in Bres⸗ lau bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Justiz-Rath,

dem Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht zu Franken⸗ stein i. Schl., Sekretär Böhm, den Gerichtsschreibern, Sekre— tären Hübner in Liegnitz und von Wnuck bei ihrer Ver⸗ setzung in den Ruhestand, sowie

dem Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht in Cöln, Sekretär Weidenkaff, und dem Amtssekretär Reifenstuhl in Wennigsen den Charakter als Kanzlei⸗Rath, und

dem Haupt⸗Steueramts⸗Rendanten Pissulla zu Oppeln bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Wahl des Ober⸗Lonsistorial⸗Raths, Hofpredigers Dr. Baur in Berlin zum Stiftspropst des Stists Heiligengrabe zu bestätigen und die bisherige Konventualin Zräfin von Schlippenbach zu Heiligengrabe zur Abtissin dieses Stifts, sowie .

den bisherigen Superintendenten Ernst Wilhelm August Lemhser in Sulau zum Konsistorial-Rath und Mitglied des Konsistoriums der Provinz Schlesien zu er⸗ nennen.

in Cöln zum

Privileg ium wegen Ausstellung auf den Inhaber lautender An— leihescheine Seitens der Gemeinde Bad Soden im Be trage von 350000

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. Nachdem der Gemeinderath der Gemeinde Bad Soden beschlos⸗ sen hat, die zur Tilgung höher verzinslichen Schulden dieser Gemeinde und zur Ausführung von Wegebauten erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Gemeinde⸗ verwaltung, ; . zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 350 000 C ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, gemäß des 5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 350 Go) , in Buchstaben: Dreihundertundfünfzig⸗ tausend 5 welche in folgenden Abschnitten: 16000) 4 zu 169 Stück 150 059 M zu 2 0 66 0 zu 265

zusammen 350 007 .

1000 6 500 . 20 (6