1881 / 157 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Jul 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Kerlin, 6. Juli 1881. Marktpreise nach Ermitt. des K. ol-Präs 2250, pr. Juli 22, 15, pr. November 21, 19. Roggen loeo 21,50, pr. r R Juli 18, 90, pr. November 16,50. Hafer loco 17,00. Rübòl loco k 1 pr. r. 2 . ambnrtz, 6. Juli. (W. T. B.) ja,, m Eilogr. 3 2 * Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine ** a. ĩ z J 40 besser. Roggen loco unverändert, auf Termine fester. . . mitte ö J / 80 21 49 Weizen pr. Juli- August 216 00 Br.,, 209,00 G4d., pr. Septbr.- 22 eizen 8 1 1 17 40 Oktbr. 21000 Br., 209,09 G., Roggen pr. Juli-August 178,00 . = . 2 324 Br, i775 Gd. pr. Septemb. Gkt. I. 0 Br. I63. 5 u d. Hefer 12 mitte ö ; ö . n. Gerste unverändert. Rüböl behauptet, loeo 55, 50, pr. Oktober 55,50. x . 3 . / . Spiritus ruhig, pr. Juli 4894 Br., pr. August - September 499 Br., ' Here = . J S135 37 pr. Septhr -Gkibr. 483 Br. pr. oktober November 377 Br. Kalles . 866 mitte 6 w 30 sehr ruhig, geringer Umsatz. Petroleum ruig, Standard white » Serste geringe Sorte 14 50 14 237 IlPco 755 Br, 7.553 Gd, per Juli 7.5 Gd. per August. Dezember r, 18 1 7 i ; ; w Best, 6. Juli. (W. T. B.) . 3 e he ö, Eroduktenmarkt. Weizen loco etwas schwächer, auf Ries 3 JJ 6 39 3 50 Termine sich befestigend, pr. Herbst 10,92 Gd., 10,95 Br. Hafer . nien I ; 50 h pr. Herbst 6,45 G4. 6,50 Br. Mais pr. Jali-August 6, 10 G64. . d . 6,15 Br Kohlraps 124. Wetter: Schön. i. Amster d am, 6. Juli. (M. T. B) n . ohnen, weisss .., 4190 ö 24 Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen auf Termine n 2 D i 50 5 39 unverändert, pr. Novbr. 289. Roggen loco fest, auf Termine n mn ,,, J ö . pr. Oktober 198, pr. 6 192. Raps pr. Oktober ö 2 6. ꝛ; ! ,,, 141 1110 . 6 n 357 FI. Rüböl loco 32, pr. Herbst 373, pr. Mai Bauchfleisch 1 Eilogr.. 12 0 Amsterdam, 6. Juli. (w. T. B) Schweinefleisch 1 Rilogr. kJ , ,,, . kKalvteiegckh 1. Kilogr. “. 1415 90 Antwernen, 6. Juli. (. T. B) Hammelfleisch 1 Rilogr. . JJ Petroleum markt. (Schlussbericht. Raffinirtes, Type Batter 1 Kilogr. . 2 80 w. 380 weiss, loco 18 bez. u. Br., pr. August 191 Br., pr. September 20 Eier 60 Stück 3 12 80 Br., pr. Septbr- Dezember 203 Br. Meichenq. „PRarpfen pr. Kilogr.. 2410 2 London, 6. Juli. (W. T. B.) Aale ö . 33 An der Küste angeboten 3 Weizenladungen. Wetter: Regen. gZanler ö. k London, 5. Juli. (w. T. B.] Hechte ö 15 —ih 8390 Havannazucker Vr. 12. 26. Flan. Barsche 1 London, 5. Juli. (W. T. B.) Schleie y 14 860 Gerreidemarkt. (Scohlussbericht.. Fremde Zufuhren seit Bleie . I 260 37 letatem Montag: Weizen 35 2109. Gerste 3450, Hafer 293216 Crts. Frebse pr. Schock H 1 . Weizen sehr ruhig, Mehl weichend, andere Artikel stetig. Cöln, 6. Juli. (W. T. B.). Liverpool, 6. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen biesiger loco 23.00, fremder loco Banmwolle (Schlussbericht). Umsatz 12000 B. davon für

Speknlation und Export 00M B. Fest. Niddl. amerikanische Juli- August. Lieferung 63. Nœrember- Dezember -Lieferung isis d. Glasgow, 6. Juli (W. T. B.) Rohe is en. (Sehluss) Mixed nambers warrams 46 sh. 10 4. Leith, 6. Juli. (W. T. B) Getreidemarkt. Weigen L sh. billiger. Alls sehottischen Getreidearten niedriger. Wetter: Regnerisch. Paris, 6. Juli. (W. T. B) Rohzucker SSo0 locs fest,

Jö, 15, pr. September 67, 50, pr. Oktsber-Jannar 64.00. Paris, 6. Juli.

28, 10, pr.

ber 60, 75.

New-Kork., 6. Juli. Waarenbericht. New-Orleans 10. delphia 7 Gd.

(W. F. B.) Baumwolle in New-Tork 113/156, do. in

rohes Petroleum 63, do. Pipe line Certificates

P. 75 0. Men 8 D. G. Rother Winter weigen 1 B. 25653.

Weizen pr. laufenden Monat 1D. 26 C., do. pr. August 1 D. 230. do, pr. September 1 D. 23 C., Mais (old mixed) 55 G. Zucker (pair retining Nuscovados) 73. Kaffee (Rio-) 11. Schmalz (Markaæ Wilcox) 12, do. Fairbanks 1IZ3. do. Rohe & Brothers 125. Speck (hort clear) 97 C. Getreidefracht 43. 1

New- Tork, 6. Juli. V. F. B.) J

Weizen -Verschiffungen der letaten Woche von den atlanti-

schen Häfen der Vereinigten Staaten nach England 178, 0009, do.

nach dem Kontinent 50,000, do. von Kalifornien und Oregon naoh

England 50, 000 Ertrs.

Eisenbahn-Einnahmen.

Märkisoh-PFosener Eisenbahn. Einnahme pro Juni 18591 20461 66, gegen 1880 10456 6 Einnahme bis ult., Jum

1881 1 629 5860 6, gegen denselben Zeitraum in 18389 53 894 14

Theater.

Krolls Theater. Freitag: Die Nacht—

wandlerin. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens: Großes Doppel⸗Concert. Dirigenten: Herren Kéler— Bela und Hellmuth. Anfang des Concerts 5, der Vorstellung 67 Uhr.

Sonnabend: Vereinigtes Gastspiel der K. Bayer. Kammersänger Hrn. Franz Nachbaur und Theodor Reichmann. Tell. (Arnold: Hr. Nachbaur, Tell:

r. Reichmann.) J. Parquet 4 6, II. Parquet 3 , Loge 2 S6. Entrée inel. Theater 1 S6. Abonne— mentsbillets à Dtzd. 9 M6 sind vorher zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen.

Krolls Etablissement. Rittersaal: King⸗Fu.

National- Theater. Freitag: Clite⸗Tag. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Triple⸗Concert, ausgeführt von der berühmtesten Driginal⸗Zigeuner⸗ kapelle Farkas Mor, von der Kapelle des Garde⸗ i fihler . Itegunen s, unter Leitung des Kgl. Musik—

irektors Hrn. C. Frese u. dem verstärkten Theater— Orchester. Auftreten der Wiener Nachtigallen Geschwister Reschmann. Auftreten einer ungarischen Liedersängerin. Auftreten der Tyroler Gesellschaft Rainer. Illumination. Alpenglühen. Im Theater: Ein Wort an den Minister. Das erste Mit⸗ tagessen. Eine vollkommene Frau. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 75 Uhr. Entrée

141 Belle-Alliance- Theater. Freitag: Im prachtvollen Sommergarten: Großes Militär⸗

Concert, ausgeführt von den 3 Musik⸗-Corps des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments (Königin Elisabeth), des 1. Garde-Feld⸗Artillerie Regiments, und des Königl. Kadetten⸗Corps, unter Leitung der Königl. Musikdirektoren Herren Ruscheweyh, Baumgarten und Herold. Auftreten der Tyroler Sängergesell— schaft L. Rainer jun., der Geschwister Rommer und des Tenoristen Hrn. Ignaz Conradi. Abends: Brillante Illumination durch 20009 Gasflammen. Im Theater: Zum 12. Male: Der wahre Jakob. Posse mit Gesang in 3 Akten von Wald und Her⸗ mann. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstel⸗ ung 7 Uhr. Entrée inkl. Theater 75 .

Sonnabend: Doppel-Concert, ausgeführt von den Musik-Corps des Garde-Schützen-Bataillons, unter Leitung des Königl. Musikdirektors Hrn. A. Röd⸗ mann und der Kapelle Herold.

Familien⸗NRachrichten.

Verlobt: Frl. Julie Beckmann mit Hrn. Regie⸗ rungs⸗Baumeister Max Wellmann (Salzwedel). Frl. Gertrud Richter mit Hrn. Prediger Ernst Thomas (Lüdershagen in Neu-Vorvommern Neuendorf⸗Haide). Frl. Anna Burchard mit Hrn. Premier⸗Lieutenant und Bezirks⸗Adjutant v. Specht (Wiesbaden Weilburg).

Verehelicht: Hr. Dr. jur. Carl Sxitta mit Frl. Rietta Firmenich⸗-Richartz (Bremen Bonn). Hr. Syndikus Hugo Rietzsch mit Frl. Elfriede Grützmacher (Schneidemühh.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Apotheker Herrmann (Reichenau). Hrn. Dr. G. Reschox (Witten).

2 Forstmeister v. Schroetter (Stettin). Hrn.

remier⸗Lieutenant H. E. v. Hobberg- Buchwald (Wismar). Eine Tochter: Hrn. Gymnasial⸗

lehrer Dr. Eggers (Norden). Hrn. Major Küster

(Spandau). Ge storben: Hr. Dr. Carl Hagen (Davidshof)

Hr. Geheimer Hofrath Br. Heinrich v. Aschen n en, Hr. Steuer⸗Inspektor Friedrich Wilhelm Ludwig Gastel (Rothenburg OL.) Hr. Geheimer Justiz⸗Rath Gustav v. Prittwitz (Breslau). Verw. Frau Appellationsgerichts⸗ Vize⸗Präsident Clotilde v. Baumbach, geb. v. Baum⸗ bach (Casseh.

Subhastat onen, Aufgebotẽ, Vor⸗ ladungen u. dergl.

isn Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des abwesenden Bierbrauereibesitzers Christian Ritsert, Margarethe, geborene Schäfer, zu

63, 2; 2 63. 50. Weisser Zueker fest, Nr. 3 pr. 190 kg pr. Jali 77.50. pr. August ö

(W. T. B.) . Eroduktenmar kt. Weinen behauptet. pr. Juli 28, 25. pr. Aug. September · Oktober 28, 00. pr. September- Dezember 25,0), Mehl fest, pr. Juli 665 00, pr. August 64,50. pr. Septbr. Oktober 69,75, pr, Septr. Dezember. 9 Marques, 60,50. Rüb5l fest, per Juli 77.00, pr. August 78. 0M pr. September-Dezember 78.75, per Januar-April 79,30. Spiritus ruhig, pr. Juli 63.73, pr,. August. 63,50, pr. September-Oktober , per September-Dezem.

Petroleum in New-Tork 8 Gd., do. in Phil

Darmstadt, vertreten durch Rechtsanwalt Zimmer— mann daselbst, klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufenthaltsorte abwesenden Ehemann wegen bös— licher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen ihnen bestehenden Ehe vom Bande, Er⸗ klärung des Beklagten für den schuldigen Theil und Verfällung desselben in die Prozeßkosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Groß⸗ herzoglich hessischen Landgerichts zu Darmstadt auf Montag, den 28. November 1881,

Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Darmstadt, den 6. Juli 1881.

Dr. Maner, Gerichtsaccessist, Hülfsgerichtsschreiber des Großherzoglich hessischen Landgerichts.

23989 23965] Oeffentliche Zustellung.

Der Bahnwärter Ferdinand Stegemann, Wärter⸗ bude Nr. 194 der Ostbahn, zwischen Schneidemühl und Stoewen wohnhaft, klagt gegen den ehemaligen Eigenthümer Gottlieb Bannek, früher in Schneide⸗ mühl, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen 75 (66 Darlehen nebst Zinsen, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 75 6 nebst 50/0 Zinsen seit dem 1. Januar 1881 und auf vorläufige Vollstreckbarkeits-Erklärung des zu ergehenden Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schneidemühl auf den 5. September 1881, Vormittags 11 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schneidemühl, den 23. Juni 1851.

V Hinz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

23991 Oeffentliche Zustellung.

Der Schneidermeister Fr. Lindhorst zu Arneburg, vertreten durch den Gerichtssekretär z. D. Schlunck hier, klagt gegen den Bäckermeister A. Krüger, frü⸗ her zu Krusemark, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 67 6 und Zinsen Restforderung für am 26. Mai 1881 erhaltene Kleidungsstücke, mit dem Antrage:

Verklagten zur Zahlung der 67 6 und 5 0ss Zinsen davon seit Klagezustellung zu verur⸗ theilen, und ladet den Verklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreites vor das Königliche Amts⸗ gericht J. zu Osterburg auf

den 11. Oktober er,, Vormittags 93 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

e n,, den 29. Juni 1881.

Riekmann, Gerichtssekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts J.

2393 z l2soss!] Oeffentliche Ladung.

In Sachen der Maria Anna Rosenberger, Ehe⸗ frau des Müllers Martin Rosenberger zu Schim— born, Klägerin, vertreten durch den Kgl. Advokaten Will, gegen ihren Ehemann Martin Rosenberger, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes, wegen Eheschei⸗ dung, hat die Klägerin, welche mit Beschluß vom 25. Mai ds. Is. zum Armenrechte zugelassen wurde, unterm 14. Mai und resp. 17. Juni J. Is. dahier Klage mit Klagsnachtrag eingereicht mit der Bitte, die zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, den Beklagten Martin Rosenberger für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären und solchen zur Kostentragung zu verurtheilen. Zur Verhandlung wurde die Sitzung des K. Land⸗ gerichts dahier vom 14. Oktober ds. Is., Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt.

Hierzon erhält der Beklagte im Wege der öffent⸗ lichen Zustellung mit der Aufforderung Kenntniß, bis zum genannten Termine einen dahier zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Aschaffenburg, den 2. Juli 18531.

Die Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts. Bertels, Kgl. Ober⸗-Gerichtsschreiber. 1881 / 122 E.

ö. Aufgebot.

Der Ober⸗Bürgermeister Weise hat Namens der Residenzstadt Cassel das Aufgebot bezüglich der in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Cassel eingetragenen Straßenparzellen:

A. 508 / 173 Marktgasse, Weg 5 a 73 4m, A. 509/173 daselbst, desgleichen. 14 a 24 4m, C0. 465/389 Am Altmarkt, Trottoir 5 a O6 qm, C0. 466 / 389 daselbst, Platz.. 11 a 72 4m, C. 467/389 daselbst, Trottoir 3 a 23 4m,

beantragt, unter Nachweisung eines stattgehabten zehnjährigen Besitzes.

Alle Diejenigen, welche ein Recht an diesen Grundstücken zu haben vermeinen, werden aufge— fordert, spätestens in dem auf

den 5. Dezember 1881, Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die Stadt Cassel ermächtigt wird, sich als Eigen—⸗ thümerin im Grundbuche eintragen zu lassen, und die etwaigen Berechtigten ihr Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Rich— tigkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen können, und sie ihr Vor⸗ zugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte bis zum Aufgebotstermine angemeldet und demnächst auch eingetragen sind, verlieren.

Cassel, den 30. Juni 1881.

Königliches Amtsgericht, Abth. J. gez. Schoedde. Wird veroffentlicht: Der Gerichtsschreiber:

Kohlhepp.

1 Aufforderung.

Nr. 6480. Hermann Spahr von Krozingen ist Anfangs den 1860er Jahren nach Amerika ausge— wandert und hat seit dem Jahre 1870 keine Nach— richt mehr von sich gegeben. Derselbe wird aufge—

fordert, binnen Jahresfrist Kunde von sich hierher gelangen zu lassen, widrigens er für verschollen erklärt und sein Vermögen seinen muthmaßlichen Erben in Besitz gegeben würde. Staufen, den 30. Juni 1851. Großh. Amtsgericht. Der Gerichte schreiber: Dufner.

23971 In der Strafsache gegen

den Rekruten Ernst Wiesser vom Bezirkskommando Altkirch

wegen Fahnenflucht hat die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen in der Sitzung vom 15. März 1881

beschlossen, daß das Vermögen des Rekruten Ernst Wiesser vom Bezirks kommando Altkirch, geboren am 10. April 1859 in Masmünster, Kreis Thann i. E., Sohn der unverehelichten Barbara Wiesser in Masmünster, bis zum Betrage der ihn möglicherweise treffenden Geldstrafe von 3200 M inkl der Kosten, mit Be⸗ schlag belegt sei und zugleich die auszugsweise ein⸗ malige Bekanntmachung dieses Beschlusses im Deutschen Reichs⸗Anzeiger verfügt. gez. Wolf. gez. Hopp é. gez. Marheinecke.

23970 In der Strafsache

egen den Rekruten Eduard Werckle, vom Bezirks⸗Kom⸗ mando Mülhausen, geboren am 13. Oktober 1860 zu Thann, Sohn der zu Lutterbach wohnenden Agatha Werckle,

wegen Fahnenflucht,

hat die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen in der Sitzung vom 1. April 1881

. beschlossen, daß das Vermögen des Eduard Werckle, zu Thann geboren, Sohn der zu Lutterbach wohnenden Agatha Werckle bis zum Betrage der ihn möglicher- weise treffenden Geldstrafe von 3000 M und der Kosten, zusammen bis zum Betrage von 3200 mit Beschlag belegt sei und zugleich die auszugs⸗ weise einmalige Bekanntmachung dieses Beschlusses im Deutschen Reichs⸗Anzeiger verfügt.

gez. Wolf. gez. Hoppé. gez. Marheinecke.

23972 In der Strafsache gegen ö den Rekruten Emil Helfer vom Bezirks Kommando Muͤlhausen i. E. ( . wegen Fahnenflucht, hat die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts Mülhausen in der Sitzung vom 15. März 1851 beschlossen, daß das Vermögen des Rekruten Emil Helfer vom Bezirks⸗Kommando Mülhausen i. E, geboren am 21. Februar 1859 in Battenheim, Kreis Mülhausen i. E. Sohn von Simon Helfer in Battenheim, bis zum Betrage der ihn möglicherweise treffenden Geldstrafe

don 3200 4 inel. der Kosten mit Beschlag belegt sei und zugleich die auszugsweise einmalige Bekannt⸗

machung dieses Beschlusses im ‚Deutfchen Reichs⸗ (. Anzeiger“ verfügt. ; . gez. Wolf. gez. Hoppe.

. 23973 In der Strafsache gegen *

den Rekruten Emil Scherrer, vom Bezirks⸗Kom⸗ mando Altkirch, geboren den 21. Oktober 1859 zu Niederbrück, daselbst wohnhaft gewesen,

wegen Fahnenflucht, hat die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen in der Sitzung vom 1. April 1881

beschlossen,

daß das Vermögen des Emil Scherrer, geboren und wohnhaft gewesen zu Niederbrück, bis zum Be— trage der ihn möglicherweise treffenden Geldstrafe von 3000 S und der Kosten zusammen bis zum Betrage von 320 mit Beschkag belegt sei und zugleich die auszugsweise einmalige Bekannt— machung dieses Beschlusses im Deutschen Reichs— Anzeiger verfügt.

gez. Wolf. gez. Hopp. gez. Marheinecke.

23974 In der Straffache .

gegen ö

den Dispositionsurlauber Johann Baptist Wellers⸗

dick, geboren am 9. Auguft 1857 zu Felleringen,

Kreis Thann, Sohn des Schreiners Joseph Wel— lersdick in Felleringen, Kreis Thann, wegen Fahnenflucht,

hat die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts

zu Mülhausen, in der Sitzung vom 24. März 1851

; beschlossen, .

daß das Vermögen des Dispositionsurlaubers

gez. Marheinacke.

w

Johann Baptist Wellersdick, geboren am 9. August

1857 zu Felleringen, Kreis Thann, Sohn des Schrei⸗ ners Joseph Wellersdick in Felleringen bis zum Be⸗ trage der ihn möglicherweise treffenden Geldstrafe

von 3000 S und der Kosten, zusammen bis zum

Betrage von 3200 M, mit Beschlag belegt sei

und zugleich die auszugsweise einmalige Bekannt⸗

machung dieses Beschlusses im Deutschen Reichs *

Anzeiger verfügt. gez. Wolf. Dr. Hoppé. Marheinecke.

23975 In der Strafsache , . gegen 3 den Rekruten Emil Eduard Bettig vom Bezirks kommando Altkirch, geboren den 21. März 1860 zu Thann, daselbst beheimathet, . wegen Fahnenflucht, ö hat die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen in der Sitzung vom 1. April 1881 3 beschlossen, daß das Vermögen des Emil Eduard Bettig aus Thann bis zum Betrage der ihn möglicherweise treffenden Geldstrafe von 3000 6 und der Kosten, zusammen bis zum Betrage von 3200 1, mit Beschlag belegt sei und zugleich die auszugsweise einmalige Bekanntmachung dieses Beschlusses im Deutschen Reichs⸗Anzeiger verfügt. gez. Wolf. Dr. Hopp. Marheinecke.

23967] ö ö Durch Ausschluß-Urtheil vom 31. Mai 1831 ist die Schuld⸗ und Pfandverschreibung der verstorbe— nen Zimmergesell Wilhelm Wernerschen Eheleute vom 7. April 1866 über 1425 4, ; eingetragen im Grundbuch von Jeßnitz Abth. J. Bd. II. Bl. 60 Rrb. III. sub 1 auf dem Hausgrundstück , n n. Gottfried Rinke⸗ schen Eheleute in Jeßnitz, für kraftlos erklärt. Jeßnitz, 4. Juni 1881. Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. stranold.

K

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

oͤniglich Preußischer Staats ⸗Anzeiger.

f Aas Abonnement brträgt 4 M 50 * für das Uierteljahr.

Ansertionspreis für den Raum einer Aruckzeilt 380 . *

*

—— —— Alle Fost ⸗Anstalten nehmen Gestellnng an; für Serlin außer den Host-Anstalten auch die Ezpe— dition: sw. Wilhelmftr. Nr. 32. 1

*

M 157.

Berlin, Freitag,

den 8. Juli, Abends.

18831.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Regierungs⸗-Rath a. D. Schrä der zu Münster den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; den Geheimen Regierungs⸗ Räthen und Professoren Dr. Huna eus und Dr. Rühlmann, Beide an der technischen Hochschule zu Hannover, und dem emeritirten Kirchenpropst und Hauptpastor Otzen zu Burg auf Fehmarn den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Bibliothekar und Privatdozenten Rommel an der tech⸗ nischen Hochschule zu Hannover und dem Kammermusikus Kirchner zu Hannover den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Hausdiener Behnsen an der technischen Hoch⸗ schule zu Hannover und dem Großschäfer Heinrich Hell⸗ wing zu Riemberg im Kreise Goldberg-Haynau das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Seconde⸗Lieutenant Falck im 1. Magdeburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 26 die Rettungs— Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen General⸗ ajor z. D. Köhler zu Schwerin den Königlichen Kronen— Orden zweiter Klasse mit dem Stern, sowie dem Königlich bayerischen Hauptmann Freiherrn von Hertling im Infan⸗ terle⸗Leib⸗Regiment den Königlichen Kronen-Orden dritter

Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: . in Gemäßheit des 8. 93 des Gesetzes, betreffend die

Rechts verhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1875,ů

(R. G. Bl. S. 61) zu Mitgliedern der Kaiserlichen Disziplinar⸗ kammern . 5 I) in Danzig: . den Königlich preußischen Regierungs⸗-Rath Tischler daselbst; ; . Y in Leipzig: den Königlich sächsischen Werner daselbst als Präsidenten; 3) in Posen:; a. den Königlich preußischen Regierungs-Rath Gaebel daselbst, 4 . ; b. den kommissarischen Ober-Postdirektor, Kaiserlichen Dber⸗Postrath Tybusch daselbst;. 4) in Frankfurt a. / O.: . den Königlich preußischen Landgerichts-Rath Ollenroth

daselbst; 5) in Hannover und Bremen: . den Königlich preußischen Militär-Intendantur-Assessor Hafner in Hannover zu ernennen.

Landgerichts⸗Präsidenten

Gesetz, betreffend die Erhebung von Reichsstempel— abgaben. Vom 1. Juli 1881.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ze. . verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstags, was solgt:

. Die in dem anliegenden Tarif bezeichneten Urkunden unterliegen den daselbst bezeichneten Stempelabgaben nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen.

J. Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen. (Tarifnummer 1 bis 3.)

§. 2.

Die Verpflichtung zur Entrichtung der unter Tarif⸗ nummer 1 9 3 didi hh ten Stempelabgahe wird erfüllt dur Zahlung des Abgabebetrages an eine zuständige Steuer⸗ stelle, welche auf dem vorzulegenden Werthpapiere Reichs⸗ stempelmarken zum entsprechengen Betrage zu verwenden oder die Aufdrückung des Stempels zu veranlassen hat.

In welchen Fällen und unter welchen Bedingungen der Verpflichtung zur Versteuerung durch rechtzeitige Verwendung von Stempelmarken ohne amtliche Mitwirkung einer Steuer⸗ stelle genügt werden kann, bestimmt der Bundesrath.

§. 3.

Wer Werthpapiere der unter den Tarifnummern 1 bis 3 bezeichneten Art innerhalb des Bundesgebiets ausgiebt, ver⸗ äußert, verpfändet, oder ein anderes Geschäst unter Lebenden damit macht oder Zahlung darauf leistet, bevor die Venpflich⸗ tung zur Versteuerung erfüllt oder in den in der Befreiung zu Tarifnummer 1 und den unter Tarifnummer 2 Litt. cc. und 3 Litt. b, bezeichneten Fällen den Kontrolvorschriften des

Bundesraths genügt ist, verfällt in eine Geldstrafe, welche dem fünfundzwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Abgabe gleich— kommt, mindestens aber 20 M6 für jedes Werthpapier beträgt.

Diese Strafen treffen besonders und zum vollen Betrage jeden, der als Kontrahent oder in anderer Eigenschaft an der Ausgabe, Veräußerung, Verpfändung oder an dem sonstigen Geschäft theilgenommen hat.

Dieselben Personen sind sol idarisch verhaftet.

für die Entrichtung der Steuer

§. 4.

Bevor stempelpflichtige inländische Werthyapiere zur Zeich⸗ nung aufgelegt werden, oder zu weiteren Einzahlungen auf solche aufgefordert wird, hat der Emittent hiervon der zustän⸗ digen Steuerstelle unter Angabe der Zahl, der Gattung und des Nennwerthes der Stücke oder des Betrages der zu leisten⸗ den Einzahlungen nach Maßgabe eines von dem Bundesrath zu bestimmenden Formulars Anzeige zu erstatten.

Wer stempelpflichtige inländische Werthpapiere, welche von einem früheren als dem Zeitpunkte des Inkrafttretens dieses Gesetzes datirt sind, nach dem letzterwähnten Zeitpunkte aus— giebt, hat jedes Stück mit einem Vermerke zu versehen, aus welchem ersichtlich ist, daß die Ausgabe nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgt ist. K .

Die Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften zieht Geld— strafe im Betrage von fünfzig bis fünshundert Mark nach sich.

§. 5.

Die der Reichsstempelsteuer unterworfenen Werthpapiere unterliegen in den einzelnen Bundesstaaten keiner weiteren Stempelabgabe (Taxe, Sportel u. s. w.). 5

Auch ist von der Umschreibung solcher Werthpapiere in den Büchern und Registern der Gesellschaft 2c“, sowie von den auf die Werthpapiere selbst erf Uebertragung vermerken (Indossamenten, Cessionen u. s. w.) eine Abgabe nicht zu entrichten. .

Im übrigen, insbesondere hinsichtlich der Urkunden über Eintragungen in dem Hypothekenbuche (Grundbuche), bleiben die landesgesetzlichen er n unberührt.

II. Schlußnoten und Rechnungen. (Tarifnummer 4.)

8 6

Die Verpflichtung zur Entrichtung der unter Nummer 4

des Tarifs bezeichneten Stempelabgaben liegt zunächst dem Aussteller und jedem Unterzeichner des betreffenden Schrift— stücks ob und muß von ihm erfüllt werden, bevor er das letz— tere aus den Händen giebt. .

Ist die Versteuerung vom Aussteller und Unterzeichner unterlassen worden, so ist sie von dem Empfänger des Schrift⸗ stücks, fowie von jedem weiterhin Betheiligten, welcher das Schriftstück vor erfolgter Versteuerung annimmt, binnen 3 Tagen vom Tage des Empfangs, jedenfalls aber vor der weiteren Aushändigung zu bewirken.

.

Die vorbezeichnete Verpflichtung wird erfüllt

a. bei Schlußnoten, Schlußzetteln, Schlußscheinen, Schluß⸗ briefen Seitens des Ausstellers durch Verwendung vor dem Gebrauche vorschriftsmäßig gestempelter Formulare zum tarif—

äßigen Werthbetrage; ö Em

2 J in i. . Jällen entweder durch Gebrauch eines solchen gestempelten Formulars oder durch, rechtzeitige Verwendung von Reichsstempelmarken im tarifmäßigen Werth⸗ zetrage. : ird zur Ausstellung eines nach Tarifnummer 4a. stem= pelpflichtigen Schriftstücks, welches mehr als eines der dort aufgeführten Geschäfte betrifft (Anmerkung 2 zu Tarifnummer a., ein gestempeltes Formular verwendet, so kann der er⸗ forderliche Mehrbetrag der Abgabe durch rechtzeitige Verwen⸗ dung von Reichsstempelmarken entrichtet werden.

1 Di öchẽrfüllung der im 8. 6 bezeichneten Verpflichtung wird mit einer Geldstrase geahndet, welche dem fünfzigfachen Betrage der hinterzogenen Abgabe gleichlommt, mindestens aber zwanzig Mark für jedes stempelpflichtige Schriftstück beträgt. ĩ Diese Strafe trifft besonders und zum vollen Betrag jeden, welcher der ihm obliegenden Verpflichtung zur Ent⸗ richtung der Stempelabgabe nich: rechtzeitig genügt. . Die Versseuerung durch einen späteren Inhaber befreit dessen Vordermänner und die Aussteller und Unterzeichner nicht von der gesetzlichen Strafe. 3. 9.

Ausgeschlossen von der Reichsstempelabgabe bleiben:

a. gerichtliche oder notarielle Beurkundungen der unter Nummer 44. des Tarifs bezeichneten Geschäfte, sowie die von solchen Urkunden ertheilten Ausfertigungen, beglaubigten Ab⸗ schriften und Auszüge; ö.

b. Schriftstücke, welche von den Staatsverwaltungen der Bundesssaaten über die unter Nummer 4a. des Tarifs be⸗ zeichneten Geschäfte aufgenommen oder ausgestellt werden;

c. Verträge über die unter 4a. des Tarifs bezeichneten Sachen und Waaren, welche weder zum Gebrauch als gewerb— liche Betriebsmaterialien, noch zur Wiederveräußerung in der⸗ selben Beschaffenheit oder nach vorgängiger Bearbeitung oder Verarbeitung bestimmt sind;

d. Auktionen und Auktionsprotokolle. .

Werden in den unter (. und d. genannten Fällen von Maklern oder anderen Unterhändlern Schriststücke ausgestellt, welche unter Nummer 4a. des Tarifs fallen, so ist für diese die Reichsstempelsteuer neben den landesgesetzlichen Abgaben zu entrichten.

§. 10.

Werden stempelpflichtige Schriftstücke der unter Nummer 4 des Tarifs bezeichneten Art öffentlich beglaubigt, so finden die betreffenden landesgesetzlichen Vorschriften über Stempel und Gebühren für Beglaubigungen neben den Bestimmungen dieses Gesetzes Anwendung.

35

Im Uebrigen unterliegen die unter Nummer 4 des Tarifs bezeichneten stempelpflichtigen Schriftstücke in den ein— zelnen Bundesstaaten keiner weiteren Stempelabgabe (Taxe, Sportel u. s. w..

III. Lotterieloose. Tarifnummer 5) 5. 12.

Wer im Bundesgebiete Lotterien und Ausspielungen ver⸗ anstalten will, hat die Stempelabgabe für die gesammte plan⸗ mäßige Anzahl der Loose oder Ausweise über Spieleinlagen im voraus zu entrichten.

8. 13.

Vor der Entrichtung der Abgabe darf ohne Genehmigung der zuständigen Steuerstelle mit dem Loosabsatze nicht begon⸗ nen werden. Die Genehmigung kann von vorgängiger Sicher— stellung der Abgabe abhingig gemacht werden.

§. 14.

Wer ausländische Loose oder Ausweise über Spieleinlagen in das Bundesgebiet einführt oder daselbst empfängt, hat die⸗ selben, bevor mit dem Vertrieb begonnen wird, spätestens binnen drei Tagen nach dem Tage der Einführung oder des Empfangs der zuständigen Behörde anzumelden und davon die Stempelabgabe zu entrichten.

§. 15.

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Stempelabgabe wird erfüllt durch Zahlung des Abgabebetrages bei der zu— ständigen Behörde. .

Ob und in welcher Weise eine Verwendung von Stempel⸗ zeichen stattzufinden hat, bestimmt der Bundesrath.

§. 15.

Die Nichterfüllung der in den 85. 12 bis 14 bezeichneten Verpflichtungen wird mit einer dem fünffachen Betrage der hinterzogenen Abgabe gleichkommenden Geldstrafe geahndet. Dieselbe ist jedoch gegen den Unternehmer inländischer Lot⸗ terien oder Ausspielungen, sowie gegen jeden, welcher den Vertrieb ausländischer Loose oder Ausweise über Ausspie⸗ lungen im Bundesgebiete besorgt, nicht unter dem Betrage von zweihundertundfünfzig Mark festzusetzen. . ;

Ist die Zahl der abgesetzten Loose nicht zu ermitteln, so tritt Geldstrafe von zweihundertundfünfzig bis fünftausend Mark ein.

1

Ein Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Abgabe⸗ betrages ist ausgeschlossen; eine solche kann von der obersten Landesfinanzbehörde nur dann zugestanden werden, wenn eine beabsichtigte Ausspielung erweislich nicht zu Stande gekom⸗ men ist.

§. 18.

Die 58. 12 bis 17 leiden auf Staatslotterien deutscher Bundesstaaten keine Anwendung. .

Die Stempelsteuer für die Loose der letzteren wird durch die Lotterieverwaltung eingezogen und in einer Summe für die Gesammtzahl der von ihr abgesetzten Loose zur Reichskasse

abgeführt. t ; Eine Abstempelung der Loose findet nicht statt.

§. 19. ö

Loose 2c. inländischer Unternehmungen, für welche bei

dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die obrigkeitliche Erlaubniß bereits ertheilt ist, sowie ausländische Loose, welche vor diesem Zeitpunkte in das Bundesgebiet eingeführt, auch binnen drei Tagen nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes hei der Iustän⸗ digen Behörde angemeldet sind, und die Loose der Staats—⸗ lokterien, deren Ausgabe auch nur für eine Klasse bereits vor diesem Zeitpunkte begonnen hat, unterliegen der Reichsstempel⸗ abgabe nicht. §. 20.

Oeffentliche Ausspielungen, Verloosungen und Lotterien, für welche die Reichsstempelabgabe zu entrichten ist, unterliegen in den einzelnen Bundesstaaten keiner weiteren Stempelabgabe

(Taxe, Sportel u. s. w..