New⸗JYork, 11. Juli. (W. T. B.) Weizenverschiffun⸗ gen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten nach England 114000, do. nach dem Kontinent 40000, do. von Kalifornien und Oregon nach England 10000 Qrtrs.
Verkehrs⸗Anstalten.
Southampton, 12. Juli. (W. T. B.) Die Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Habsburg“ und „Main“ sind hier eingetroffen.
Berlin, 13. Juli 1881.
Zur Hebung des deutschen Ausfuhrhandels.
Das deutsche Exportgeschäft nach China. Shanghai, März 1881. . (Fortsetzung.) VI. Allgemeine Rathschläge zur Hebung des deutschen Exportgeschäfts. 1) Die Lieferung.
a. Es ist den deutschen Fabrikanten nicht genug zu empfehlen reell zu sein; nur dadurch kann der Absatz zu— uehmen. Mit kleinem Nutzen läßt sich ein regelmäßiger Ab⸗ satz erzielen; fordert man dagegen große Profite, so tritt so⸗ fort die Konkurrenz wieder auf, das mühsam errungene Feld wird streitig gemacht und geht eventuell verloren. Der deutsche Industrielle hat oft eine falsche Anschauung der hie— sigen Verhältnisse und denkt kleinlich über den hiesigen Han— del, während die hier brauchbaren Artikel europäischer In— dustrie meistens in ganz enormen Quantitäten gehen.
b. Reelle Fabrikation, nichts Unbestimmtes, genaue Lie— ferung der vorgeschriebenen Qualität, Aufmachung, Farben— nüancen 2c.“ — was leider die deuischen Fabrikanten bis dato vernachlässigt oder doch nicht genügend beachtet haben. Die⸗ selben haben bisher das Exportgeschäft nur als Nebensache be— trachtet; andere Länder thaten das Gegentheil, haben guten Nutzen daraus gezogen und sind jetzt schwer aus dem Sattel zu heben. Unsere Erfahrung mit den ndeutschen Fabrikanten ist keine besonders gute; wenn einmal ein Artikel sich gut bezahlt gemacht, so wird das nächstemal eine geringere Qualität gesandt in der Erwartung, daß diese auch Absatz finden und dadurch mehr verdient werde. Es bewirkt aber gerade das Gegentheil: die Chinesen werden kopfscheu, ver⸗ lieren das Vertrauen und der Fabrikant verliert sein Geld dabei. Dennoch sind wir der Meinung, daß Deutschland fast in allen Artikeln konkurriren kann, wenn nur gehörig darauf eingegangen wird.
C. Es ist in den letzten Jahren, namentlich anläßlich ver⸗ schiedener Ausstellungen so vielfach und von maßgebender Seite auf die Mängel aufmerksam gemacht worden, welche den deutschen Fabrikanten die Konkurrenz auf überseeischen Märkten erschweren und theilweise unmöglich machen, daß es überflüssig erscheinen mag, dieselben hier mehr als ganz kurz zu erwähnen: also Unzuverlässigkeit der Lieferung in Bezug auf Zeit, Qualität und Gleichmäßigkeit der Waare, und un⸗ genügende, unpraktische und ungleichmäßige Verpackung. Diese Uebelstände, welche mit Leichtigleit gehoben werden könnten, resultiren meiner Ansicht nach nicht so sehr aus fehlen⸗ der Intelligenz und Reellität der Fabrikanten, sondern mehr aus 1) dem bedauerlichen Fehlen der Zwischen—⸗ händler und Kommissionäre, welche in England und Frankreich die vom Fabrikanten gelieferte Waare genau durch⸗ schen, alles Ungenügende ausschießen, das Gute mit ihrer Marke, Etikette oder sonstigen Erkennungszeichen versehen, dann gut und gleichmäßig verpacken und zur Verschiffung bringen, 2) dem Umstand, daß die deutschen Fabrikanten in erster Linie für die einheimische Kundschast arbeiten, welcher der Vorwurf gelegentlichen Chikanirens und langsamer Zah⸗ lung nicht erspart werden kann, und erst in zweiter Linie sich für überseeische Bestellungen einrichten. 3) Der hieraus, also aus der Nebensächlichkeit des Exportbetriebes folgenden Un⸗ bekanntheit mit dem dafür Erforderlichen, in Bezug auf Reellität, Aufmachung und Verpackung. — Wenn diese dem deutschen Fabrikat, mit rühmlichen Ausnahmen, anhaftenden Fehler der Entwickelung des deutschen Handels in allen über⸗ freischen Plätzen nachhaltig entgegenwirken, so thun sie es doppelt in dem Exportgeschäft nach China, also, um die ein⸗ zigen direkt verkehrenden Häfen zu nennen, in Hongkong und Shanghai und zwar theils wegen der wohlbekannten, bis ins Tächerliche gehenden Anhänglichkeit der Chinesen an das Alte, Gewohnte und Hergebrachte, theils wegen des speziellen Cha⸗ rakters des Geschästs an diesen beiden Plätzen, das wesentlich ein Transitgeschäft ist und bei seinem enormen Umfang eine genaue Untersuchung der Waaren bis ins einzelnste Detail ausschließt. Diese beiden Punkte bedingen den in China stets zu konstatirenden Ueberwerth einer eingeführten Marke gegen gleich gute, neue; und zwar heißt in dieser Beziehung Marke nicht nur genaue Gleichmäßigkeit der Waare selbst in den successiven Partien, sondern auch genaues Einhalten der einmal eingeführten Verpackung in allen Kleinigkeiten, Aeußeres der Kisten oder Ballen, Aufmachung der Muster z, ja sogar die äußere Markung der Kolli darf sich nicht ändern. Mir ist aus eigener Erfahrung bekannt, daß eine vollständig kon⸗ forme Sendung Tuch weniger werth war, als eine frühere, weil die äußere Markung der Kisten verschieden war, — ferner, daß, weil eine frühere Etikette derselben Waare auf der Rückseite blau, die jetzige weiß, und weil das innere Band grün statt roth war, die Annahme nicht ohne Schwierigkeiten vor sich ging. Der Fabrikant mag über solche Geringfügigkeiten lächeln, allein sie sind von der äußer⸗ sten Wichtigkeit, und schließlich ist das Richtige und Er⸗— wünschte doch auch mit der allergewöhnlichsten Aufmerksamkeit durchzuführen. Die Engländer haben das längst verstanden. Einem Packer, der für eine Sorte Shirtings einmal roth⸗ gemalten Reifen und graues Packtuch genommen, wird es nie einfallen, ohne Noth schwarze Reifen und weißes Tuch zu nehmen. Auch wird er die Markung nicht ändern, nicht einmal in Art und Größe der Schrift. Dafür werden auch Tausende Ballen Shirting hier auf Treu und Glauben ab—
enommen und ins Innere verschifft, ohne mehr als gelegent⸗ ich einen Ballen an der Seite zu öffnen, und das nur um etwaige Beschädigung zu verifiziten. Hier in Shanghai ist die Marke foweit geschätzt, daß beispielsweise eine gleiche Sorte Shirting, vom gleichen Kommissionär verpackt und an verschledene Häuser hier unter verschiedener Markung der Ballen verschifft, bei dem einen Hause eine Kleinigkeit mehr erzielt als bei dem anderen. ĩ
d. Allgemein gesprochen bildet die Unzuverlässigkeit der deutschen Industriellen, der anerkannte Mangel an Sorgfalt in der Ausmachung der Waare und damit verbunden der
Umstand, daß eine Wiederholung der Sendungen der betref⸗ fenden Artikel meistens Veranlassung zu Klagen in Folge von irgend welchen Unregelmäßigkeiten giebt, einen großen Hemm⸗ schuh für die Entwickelung und Ausbreitung des deutschen andels. Denn wenn auf der einen Seite die deutschen aaren in der Aufmachung durch eine solide, geschmackvolle Packung von den Konkurrenzländern in den meisten Fällen übertroffen werden, so erregen auf der anderen Seite klein⸗ liche Versuche zur Uebervortheilung am Gewicht, Maß, Stück⸗ zahl und in der Qualität das Mißtrauen der hiesigen Käufer und wirken in der nachtheiligsten Weise auf die Entwickelung des deutschen Geschäfts ein. e. Wir sind nicht der Ansicht, daß es erforderlich sei, jeden einzelnen Industriezweig zu beleuchten, um jedem Fa— brikanten nachzuweisen, wie und weshalb sein Erzeugniß dem seiner Konkurrenten nachstehen muß. Derartige Vergleiche sind ihm geläufig genug. Es fehlt unse— ren Fabrikanten nicht an Intelligenz und Kenntniß der Er⸗ zeugnisse inländischer und ausländischer Konkurrenten; was ihnen hauptsächlich als schwer zu beseitigendes Hinderniß im Wege steht, ist die Sucht, viel und schnell zu verdienen, wäh⸗ rend die erfolgreichen großen Fabriken der Nachbarländer weniger nach dem schnellen großen Profit, als nach stetiger andauernder Verbindung streben. Wir glauben, daß auf alle Industriezweige gewisse allgemeine Prinzipien anwendbar sind, ohne deren Befolgung auf Hebung des Absatzes deutscher Fabrikate nicht gerechnet werden kann. Als Erstes würden wir die Erlangung besseren Verständnisses des chinesischen Nationalcharakters empfehlen. Es ist ein noch sehr verbreiteter Irrthum, daß kein Fabrikat so schlecht sein kann, um nicht noch für China Anerkennung zu finden und daß die gröbsten Fehler und Unregelmäßigkeiten hier unbemerkt bleiben. Man täuscht sich in der Annahme, daß der Chinese lediglich durch das Aeußere, Bunte, Scheinende zu gewinnen und der inten— sive Werth ganz Nebensache ist. Dem ist durchaus nicht so. Der Chinese, in allen seinen Geschäften an kleinen Gewinn gewöhnt, kauft immer das am liebsten, wofür er wiederholtes, öfteres Geschäft in Aussicht hat, daß heißt mit anderen Worten, Artikel, die dem Konsumenten gefallen, und dieser wird im Gebrauch immer den inneren Werth herausfinden. Was auch immer Nachtheiliges von chinesischen Kaufleuten in Bezug auf Ehrlichkeit gesagt werden mag, so ist es doch eine sich täglich wiederholende Thatsache, daß sie die Ehrlichkeit europäischer Händler wohl zu schätzen wissen, deren Zuverlässigkeit ihnen zum Wenigsten die Zeit und Kosten der genauen Prüfung jeder einzelnen Waarenlieferung erspart, selbst wenn sie nur nach dem Prinzip „honesty is the best policy“ handeln. Es ist daher, wenn dauernde Verbindung mit chinesischen Kon— sumenten ins Auge gefaßt wird, auf folgende Eigenschaften strenger als bisher zu achten: 1) Echtheit des Fabrikats, 2) Stettigkeit der schließlichen Abfertigung (Finish), 3) Ega⸗ lität, zuverlässige Regelmäßigkeit, 4) Sorgfalt im Packen, so daß Güter sich unterwegs stets gut halten, 5) schlanke Be⸗ rücksichtigung der Anforderungen der Konsumenten im Speziellen, falls Aenderungen gewünscht werden. Daß es manche deutsche Fabriken giebt, die mit größter Integrität und Tüch⸗ tigkeit geleitet werden, ist uns wohl bekannt, wie auch, daß dieselben bis zu einem gewissen Grade mitleiden unter der Mißachtung deutschen Fabrikats, so durch weniger gewissenhafte und geschickte Nebenbuhler hervorgerufen. Daß Manchem die Beherzigung obiger fünf Punkte nicht genug eingeprägt werden kann, ist offenkundig. Zum Beleg wollen wir uns erlauben, einige Beispiele aus unserer eigenen Er— fahrnng anzuführen. Wir haben vor einigen Jahren Tuche erhalten, welche in Farbe, in Breite und Länge von der Faktura abwichen, während einer dieser Mängel schon genügt hätte, jeden Käufer zu entrüsten. In einer anderen Sendung Tuche fanden sich verschiedene Breiten in einem Ballen bei⸗ sammen und zwar 63—67 Zoll, Tuche, die laut Faktura und Probebüchern 671, Zoll messen sollten. Bei einer ferneren Sendung fanden sich zerschnittene Stücke vor, aus mehreren Längen bestehend, die zusammen zwar beinahe das volle Maß eines Stückes ergaben, aber vom Handel nicht als ein unver— sehrtes neues Stück acceptirt werden konnten. — Unsere deut⸗ schen Fabrikanten sind im Ganzen schwerfällig, wenn etwas Neues geschaffen, eine Aenderung des Betriebs vorgenommen werden soll. Wir sandten einst eine größere Bestellung auf Tuch in größerer Breite als bis dahin Mode gewesen war, nämlich 70 Zoll statt 66 bis 68 Zoll, mit der Aussicht auf nachfolgende bedeutende Ordres und darauf hinweisend, daß Tuche für China überhaupt künftig breiter gemacht werden müßten, weil die Mode es verlange. Die Antwort des Fa⸗ brikanten war, daß man sich nicht darauf einlassen könne, weil deutsche Webstühle nicht darauf eingerichtet seien. Der Auftrag ging an einen Konkurrenten, der die Ausführung schlank unternahm, seine Webstühle sich dienstbar machte, und jetztẽ kaum Niemand mehr Tuche von selbst 70 Zoll hier ver⸗ wendet, seitdem 72 bis 74 Zoll verlangt werden. Zum Bei⸗ spiel, wie so manche Fabrikanten der Verpackung ungenügende Aufmerksamkeit widmen, erwähnen wir eine Partie von Messingknöpfen, welche in Folge zu schleuniger Abfertigung aus der Fabrik in nachlässiger Emballage ganz beschädigt, braun gefleckt ankam, worüber seiner Zeit Untersuchung statt⸗ fand. Die äußeren Holz⸗ und Zinkkisten waren in tadelloser Beschaffenheit, so daß von einer Beschädigung durch die Reise beraus keine Rede sein konnte; aber die Knöpfe selbst waren entwerthet und mußten mit bedeutendem Verlust verkauft werden. Wir sandten die gesetz⸗ lichen Dokumente mit unserer Schadensrechnung nach Hause, fügten auch eine Anzahl jener fe. Knöpfe bei, um zu größerer Vorsicht in der Zukunft zu veranlassen und erhielten vom Fabrikanten durch Advokaten die Antwort: er stehe zu groß da, um je eine solche Waare abgesandt haben zu können. Die Konnektion war damit abgebrochen, und soviel wir wissen, hat China das Fabrikat des „großen“ Mannes nicht wieder verlangt. — Wir könnten den ange⸗ führten Beispielen beklagenswerther Handlungsweise mancher deutscher Fabrikanten noch manche mehr anreihen, wenn wir die Korrespondenz vergangener Jahre durchgingen. Doch wird, was wir erwähnt haben, genügen, um zu zeigen, daß die deutsche Fabrik sich sowohl bestreben sollte, das Errungene festzuhalten als sich auszudehnen durch korrektere loyale Be⸗ dienung. Unsere eigenen Beziehungen mit Deutschland sind von keinem großen ÜUmfang; unser Geschäft liegt hauptsächlich in England und Amerika, was wir hinzufügen, um anzu⸗ führen, daß wir in unserem zwölsjährigem Verkehr mit jenen Ländern nicht ein einziges Mal Grund zu ähnlichen Klagen wie den vorhin erwähnten gehabt haben. g. Falls ein bisher eingeführter deutscher Artikel zurück⸗ gesetzt und ihm ausländisches Fabrikat vorgezogen wird, so
dürfte in sehr vielen Fällen der Grund darin zu finden sein,
daß unsere Fabrikanten nicht mit der Genauigkeit und Ge— wissenhaftigkeit zu Werke gehen, wie ihre auslaͤndischen Kon— kurrenten es thun. In dieser Hinsicht ist nur eine größere Gleichmäßigkeit bei den Lieferungen zu empfehlen. Auf— machung, Sortimente 2c. haben natürlich auch damit zu thun, doch würde es an dieser Stelle zu weit führen, wenn wir über alle diese Punkte für die verschiedenen Artikel berichten wollten. Solches muß den hiesigen Firmen überlassen bleiben, direkt ihren Fabrikantenfreunden je nach Lage der Marktver— hältnisse zu übermitteln. Sortimente und Aufmachung zum Beispiele für Tuche ändern sich mit jeder neuen Saison, und ist es unmöglich, dafür eine bestimmte Basis anzugeben. Die größte Reellität ist anzuempfehlen. Leider haben unsere Fabri⸗
kanten darauf bisher nicht genügend Werth gelegt und sich
dadurch in manchen Fällen ihren guten Namen verdorben.
Kann man aber mit Sicherheit auf einen stets reellen Ausfall der Waare rechnen, so wird das zur Hebung des deutschen
Handels und Namens wesentlich beitragen.
n, Die Frage, weshalb die deutsche Industrie bis jeßt nur ein geringes Wort in dem großen Einsuhrhandel Chinaz läßt sich im Allgemeinen dahin bean⸗
mitzusprechen hat, worten, daß Deutschland durch weniger günstige Lage im Ver—
gleiche zu England für ein Exportgeschäft eben weniger vor⸗
theilhaft gestellt ist, sei es wegen des theuren und schwierigen
Transports nach einem Seehafen, sei es wegen ungünstiger
Ausfuhrgelegenheiten. Dieses Urtheil bezieht sich jedoch nur
auf die großen Artikel wie Baumwollenwaaren, Wollenwaaren Kann also Deutschland billiger produziren und dadurch den Aufschlag, welchen die deutschen Produkte durch
und Metalle.
theure Frachten und Transportgelegenheiten erleiden, wieder aufheben, so würde hier gewiß ein ebenso gutes Feld für die— selben sein. Bei gleicher Güte würden die hiesigen Händler
gleiche Preise zahlen, d. h. wenn die Fabrikanten für längere
Zeit ihre Waaren den Käufern regelmäßig vorführen und
letztere sich überzeugt haben, daß sie bei den deutschen Marken
auf reelle und gleichfallende Waare rechnen dürfen. Die Hauptschwierigkeit der regelmäßigen und größeren Einfuhr liegt in der verhältnißmäßigen Armuth des Einzelnen — Eng— land gegenüber. So finden sich wenig Fabrikanten, die es durch— setzen würden und könnten, durch jahrelange Opfer ihre Schutz— marke und damit ihre Produkte einzuführen.
Marken nur mit Verlust zu verkaufen sind, also neue Ver— suche ein noch herberes Loos träfe. regelmäßigen Einfuhr; denn es darf nicht übersehen werden, daß Shanghai oder die anderen dem Handel geöffneten Häfen keine Konsumplätze sind, und daß stets Vorrath vorhanden
sein muß, wenn Nachbestellungen aus dem Innern des Landes
nach den Häfen gelangen. An der Schwierigkeit, vorstehende unerläßliche Bedingungen durchzuführen, ist bisher die größere Entwickelung der Einfuhr des deutschen Produkts theilweise gescheitert. Die Fabrikanten sind müde geworden, mit Verlust zu verkaufen, und die Kaufleute, denen man nicht zumuthen kann, aus Patriotismus ihr Geld zu verlieren, haben die Sache als hoffnungslos aufgegeben. Eine Abhülfe für Deutschland läge einzig und allein in der Formirung größerer Handels⸗ gesellschaften, die in finanzieller Hinsicht so günstig gestellt wären, wie die größten englischen Korporationen. Solche Gesellschaften könnten den Fabrikanten die Mittel geben, etwas Gutes zu leisten; sie wären durch Umsicht im Stande, die Verhältnisse des Landes besser zu beurtheilen, als es die Fa⸗ brikanten vermögen; sie würden ein scharfes Auge auf die Produktion haben und damit erwirken, daß fabrizirt wird, was gangbar ist und dem Konsum entspricht. Die traurige Neigung des deutschen Fabrikanten: möglichst billig, das heißt schlecht zu arbeiten, läßt sich schwer bekämpfen und die Noth⸗ wendigkeit der Reellität kann ihm nicht genug vorgehalten werden. (Schluß folgt.)
Die 54. Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte findet vom 18. bis 24. September 1881 in Salzburg statt. Mitglied mit Stimmrecht ist nur der Schriftsteller im naturwissen⸗ schaftlichen und ärztlichen Fache 2 eine Inauguraldissertation berechtigt noch nicht zur Mitgliedschaft. Theilnehmer ohne Stimmrecht können alle Freunde der Naturwissenschaft sein. Die Mitglieder und Theil⸗ nehmer erhalten gegen Zahlung von 12 46 Aufnahmekarten,“ welche zum unentgeltlichen Empfange je einer Damenkarte berechtigen. . Karten gelten als Legitimation für alle Versammlungen und Festlich—⸗ keiten, sind daher auf Verlangen vorzuzeigen. Frühzeitige Vorausbe⸗ stellung der Wohnung wird den Gästen dringend empfohlen. Woh— nungsbestellungen sind unter portofreier Einsendung des Betrages für die Aufnahmekarte vom 1. August bis spätestens zum 10. September an das Anmeldebureau der Naturforscherversammlung (Mozartplatz Nr. 4) zu richten.
Stolzescher Stenographen⸗Verein. Donnerstag, den 14., Abends 8— 10 Uhr, Spandauerstr. 27: Lese⸗Abend. Ca. 70 steno⸗ graphische Zeitungen aller Systeme (auch fremdsprachliche) sowie die neuesten stenographischen Literaturerzeugnisse liegen zur freien Be⸗ nutzung für Stenographen aller Systeme aus.
Die Steno⸗Tachygraphie wird seit Juli d. J. in der Zeitschrift „Steno⸗Tachygraph“ nach den neueren Erfahrungen aus— führlich dargestellt und erläutert, und ist diese Zeitung bei Einsendung von 1 55 4 bis Ende des Jahres durch den Vorsitzenden der steno⸗tachygraphischen Gesellschaft, Hrn. A. Lehmann, Berlin, Schen⸗ kendorfstraße 2, franko zu beziehen.
(A. C.) Das Gastspiel der Meininger ist wegen seines großen Erfolges um eine Woche, bis zum 23. d. M., verlängert worden. In voriger Woche bildete „Preciosa“ den Anziehungspunkt in Drury Lane und die gesammte Londoner Presse stimmt in dem Urtheil überein, daß die Meininger durch ihre Darstellung des romantischen Schau— spiels einen ihrer größten Triumphe gefeiert haben. Die Scenexrie war prächtig und zumal der Schluß des zweiten Aufzuges, wo die ganze Horde über die Berge abzieht und Preciosa, auf einer zierlichen Trage liegend, von den Männern auf den Schultern getragen wird, während die alte Zigeunermutter, auf einem von einem Esel gezoge— nen Karren sitzend, gemüthlich ihr Pfeifchen raucht, wurde mit leb— haftem Beifall begrüßt und mußte der Vorhang viermal aufgezogen werden. Die Musik und der Chorgesang waren sehr gut und fanden den reichsten Beifall.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Kesselh. Druck: W. Elsner. Vier Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage), und die Besondere Beilage Nr. .
Berlin:
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stauts⸗Anzeiger.
M 161.
Berlin, Mittwoch, den 13. Juli
1S88E.
Preuß. Staats⸗-Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs ⸗Anzeigers und Königlich Preußischen taats-Anzeigers:
* fJnserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
Oeffentlicher Anzeiger.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
* *
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Dem Kauf⸗ mannsstand ist es wohl bekannt, daß es ein kostspieliges Ma⸗ növer ist, sich für gewisse Waaren Eingang zu verschaffen; es können Konjunkturen eintreten, woselbst die alten bekannten in Demmin, klagt gegen seine Ehefrau Marie, geb. Dennoch bedarf es einer
Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
*
W u. s. w. von öffentlichen Papieren.
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater- Anzeigen. In der Börsen · 9. Familien -Nachrichten. beilage. K
Annoncen⸗Bureaux.
*
ö Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
2*16] Oeffentliche Zustellung.
Die Ernestine Senf, verw. gewesene Wagner, geb.
Dathe in Großbothen bei Grimma, vertreten
durch den Rechtsanwalt Dr. Schill in Leipzig, klagt gegen ihren Ehemann, den vormaligen Gutsbesitzer
Johann Carl Hermann Senf aus Großbothen,
unbekannten Aufenthalts, wegen lebensgefährlicher
Mißhandlung, mit dem Antrage auf Scheidung der
zwischen den Parteien bestehenden Ehe und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des König—⸗ lichen Landgerichts zu Leipzig auf den 19. November 1881, Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—
96
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke
der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der
Klage bekannt gemacht.
Leipzig, den 9. Juli 1381. Dölling, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
E66! Oeffentliche Zustellung.
Der Eigenthümer Joachim Kellermann zu Neu⸗ Tellin, vertreten durch den Rechtsanwalt Kaufmann
Huth, früher verwittwete Mewes, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung mit dem Antrage, die zwischen den Perteien bestehende Ehe zu trennen und die Beklagte für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung es Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des König— ichen Landgerichts zu Greifswald auf den 4. November 1881, Vormittags 91 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ er Auszug der Klage bekannt gemacht. Greifswald, den 8. 3 1881. aasch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [24694 Oeffentliche Zustellung. Die zum Armenrechte zugelassenen ke mn, I) Johanne Christiane Kretzschmer, geb. Kühn⸗ rich in Penig, ) Emilie Bertha Abicht, geb. Weber, in Chemnitz, Beide vertreten durch Rechtsanwalt Hösel zu Chemnitz, klagen gegen ihre Ehemänner: zu 1) den Schuhmacher Johann Kretzschmer aus Ischeschen in Schlesien, früher in Penig, jetzt unbekannten Aufenthalts, zu 2 den Korbmacher Hermann Moritz Abicht, früher in Chemnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, begen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe zom Bande und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Chemnitz auf den 6. Dezember 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der . einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht. Chemnitz, den 9. Juli 1881. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer III.: Fischer.
[2407 ⸗
Fo) Oeffentliche Zustellung.
Nr. 13 562. Der Handelsmann Levi Reis zu Hoffen⸗ heim klagt gegen den Landwirth Jakob Schäfer von Feffenheim, zur Zeit in Amerika, sowie dessen Kinder, heinrich Schäfer von Hoffenheim, zur Zeit in Ame⸗ ika, vertreten durch seinen Generalbevollmächtigten, Bürgermeister Engelhardt in Hoffenheim, ferner hegen Susanna Schäfer, Karl Schäfer und Anna
cäfer von Hoffenheim, diese drei minderjährig nd unter Vormundschaft des Adam Fesenbecker, TLandwirth von Hoffenheim, auf Unwirksamerklärung es unterm 27. Februar 1880 erfolgten Verzichtes Des beklagten Jakob Schäfer auf das ihm an dem Vermögen feiner Kinder zustehende eheliche und elter , iche Nutznießungsrecht, sowie mit dem weiteren An⸗ trage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung on 109 S 32 3 alf 6 lo Zins vom II. No- ember 1878 und 4 1 70 3 frühere Kosten und adet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor das Großherzogliche Amtsgericht l Sinsheim auf Dienstag, den 25. Oktober
Sl. Vormittags 9 Uhr. um Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Sinsheim, den 28. Juni 1881.
. A. Hüffner, ; Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
Wan Oeffentliche nu sennn — Der Gastwirt e, . Rohe zu g als Vor⸗ und der minderjährigen Kinder des Blankschmieds Friedrich Wilhelm Wille in Exten, Amtsgerichts inteln, nämlich:
I Friedrich Wilhelm,
) Wilhelmine Caroline Charlotte,
3) Caroline Friederike Charlotte,
vertreten durch Rechtsanwalt F.
Hannover, klagt gegen
1) die Wittwe des Tagelöhners Christian Ludwig Wenthe, Wilhelmine Caroline, geborene Tappe, in Poggenhagen, Amtsgerichts Obernkirchen,
2) die Erben des unter J genannten Tagelöhners Christian Ludwig Wenthe, nämlich dessen Kinder:
a. . Heinrich Wenthe, Nr. 8 in Poggen—⸗ zagen,
b. Bergmann Friedrich Wenthe in Dortmund,
C. die Ehefrau des Bergmanns Krömer, in Liek— wegen, Caroline, geb. Wenthe, deren jetziger Aufenthalt unbekannt,
sodann dessen Enkel, nämlich:
d. die 4 Kinder der verstorbenen Wilhelmine Wenthe aus der Ehe mit Tagelöhner Köster in Rosenthal, Amtsgerichts Rinteln, von letz⸗ terem vermöge seiner väterlichen Gewalt ver— treten, aus einer Schuld⸗ und Pfandverschrei⸗ bung vom 2. April 1862 mit dem Antrage:
die genannten Beklagten als Gesammtschuldner
schuldig zu erkennen, den Kläger bei Meidung des Verkaufs der bestellten Hypothek zu zahlen zwölfhundert Mark sammt Zinsen zu fünf Pro⸗
cent vom 9. April 1877 an, abzüglich von 6 M,
und bei der nicht über 6 Wochen verspäteten
Zinszahlung zu vier Procent, desgleichen 13 (6
ö. 3 Kündigungskosten, sowie der Prozefi⸗
osten, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer IVb. des Königlichen Landgerichts zu Hannover auf den 2. Dezember 1881,
Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hannover, den 9. Juli 1881.
Constabel,
Gerichtsschreibergeh. des Königlichen Landgerichts.
lzWsz7! Oeffentliche Ladung.
Zu der seit dem Jahre 1869 vor den Herzoglich Braunschweigschen Theilungsbehörden anhängigen Gemeinheitstheilung und Verkopyelung vor dem Braunschweigschen Dorfe Bartshausen sind auch die in der Feldmark Kohnsen in der s. g. Liebenau be⸗ legenen, zum preußischen Staatsgebiete gehörigen Grundstücke herangezogen. Nach Maßgabe des Staatsvertrages vom 11. September 1877 (Gesetz⸗ Sammlung von 1878 Seite 195) erfordert das Ab⸗ schlußverfahren eine Mitwirkung der diesseitigen Theilungsbehörden und ist der Unterzeichnete von Königlicher Generalkommission zu Hannover zum preußischen Kommissair bestellt.
Alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die unter preußischer . belegenen Theilungsgegenstände zu machen haben, namentlich unbekannten Grundherrn oder Landeigenthümer, sowie etwa betheiligte dritte Per⸗ sonen, insbesondere Zehntherrn, Gutsherrn, Pfand⸗ gläubiger, Hutungs⸗ oder sonstige Servitutberechtigte, werden zur Anmeldung und Klarmachung ihrer An⸗ sprüche, Widersprüche und etwaigen Interessen zu dem nacherwähnten Termine unter Androhung des Ausschlusses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die planmäßige Ausführung geladen. Diejenigen, welche ihre Rechte nicht anmelden, haben es sich . beizumessen, wenn deren Sicherstellung unter⸗
eibt.
Gleichzeitig werden unter gleicher Verwarnung zum Erscheinen in dem nachgenannten Termine die unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten ,, aufgefordert, welchen als Guts⸗, Dienst-,
rbenzins und Lehnsherrn, als Lehns- und Fidei⸗ kommißfolger oder aus sonstigem Grunde eine Ein ird gs in Beziehung auf Ausführung der Theilung zusteht.
Termin zu den angegebenen Zwecken wird auf Dienstag, den 9. August d. J., Vormittags 10 Uhr,
auf der Amtsstube zu Einbeck angesetzt. Einbeck, den 20. Juni 1851. Der Commissar und Königlich Preustische Kreishauptmann. Jachtmann.
5 m 2 les] Oeffentliche Ladung. Nachdem die Pfarrei zu Weitershausen die Ein⸗ tragung des auf den Namen der Gemeinde Nessel⸗ brunn bezw. auf ihrem eigenen Namen katastrirten, in der Gemarkung von Nesselbrunn belegenen Grund eigenthums, als: ; ; Kbl. 2 Nr. 3 — 18 a — 4m Acker, die Seite,
ö. das., Weide, das., Acker, das., Weide, das.,
47 — 17 . 709 Acker, am Aulenpfad,
13 — 30 . 36 im Aulenbach,
56 — 2 48, Holzung, in der Wei⸗
gertseiche, 109 72 . 31 ., Holzung, im Heiches⸗ , unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Nesselbrunn beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grundvermögen zu haben vermeinen, aufgefordert,
Rautenberg in
30. September 1881, Morgens 9 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widri⸗ en. nach Ablauf der Frist und weitern ge⸗ tellten Antrag der Besitzer als Eigenthümer in das Grundbuch eingetragen werden wird. und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundver— mögen erworben hat, nicht mehr geltend machen kann, und daß er sein Vorzugsrecht gegenüber Den— jenigen, deren Rechte in Folge der bis zu dem oben esetzten Termine erfolgten Anmeldungen eingetragen ind, verliert.
Marburg, den 7. Juli 1881.
Die Gerichtsschreiberei Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung J.
M2 Oeffentliche Zustellung.
Der August Schulte in Oeding, vertreten durch den Rechtsanwalt Schiebler zu Essen, klagt im Wechselprozeß gegen den Bernhard Kevenhörster, früher zu Altenessen, jetziger Aufenthalt unbekannt, aus dem Wechsel d. d. Oeding, den 10. März 1881, mit wem Antrage auf Zahlung von 164 6 51 4 nebst 60/0 Zinsen von 159 66 37 * seit dem 15. Mai 1881 und von 5 A6 14 3 seit Zustellung der Klage, den Beklagten unter Kostenlast zu ver— urtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Essen, Zimmer 40 auf den 22. September 1881, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lücking, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
24792 ö Aufgebot.
Der Schulze Erbpächter O. Wiencke in Willers— hagen hat das Aufgebot des Hyyothekenscheins vom 28. März 1877 über 300 S, mit 47 Co Zinsen für ihn zum Grund⸗ und Hypothekenbuche der Häuslerei Nr. 7 zu Blankenhagen Fol. I eingetragen und des
vpothekenscheins vom 18. April 1874 über 200 Thlr.
durant mit 5 C Zinsen für ihn ebendort Fol. 4 eingetragen, beantragt. Alle Diejenigen, welche aus den Eintragungen, über die jene angeblich verbrannten
ypothekenscheine ausgefertigt sind, und den Letzteren elbst Ansprüche zu machen gedenken, werden auf— gefordert, spätestens in dem auf den 18. November 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗— gebotstermine solche ihre Ansprüche anzumelden und die Hypothekenscheine vorzulegen, widrigenfalls unter Präklusion der nicht angemeldeten Ansprüche die Kraftloserkärung der Hypothekenscheine erfolgen und die Ausfertigung neuer Hypothekenscheine für den Antragsteller verfügt werden wird.
Ribnitz, den 2. Juli 1881.
Großherzogl. Meckl. Schw. Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: Aug. Beister, Act. ⸗ Geh.
Ausfertigung.
Aufgebot. ;
Zufolge Antrags des Hausmeisters Joseph Kail hofer zu Nürnberg, ergeht hiermit an den derzeitigen Inhaber der dem genannten Joseph Kailhofer zu Verlust gegangenen zwei Aktien der Pfälzer Nord⸗ bahnen Nr. 5323 und 10611 à 500 Gulden, Nr. 5323 zur Emission vom 1. Januar 1870 und Nr. 10511 zur Emission vom 3. April 1868 ge— hörig, nebst Zins⸗ und Dividendenscheinen, die Auf— forderung, spätestens im Aufgebotstermine vom
Mittwoch, 20. Januar 1882, Vormittags 9 Uhr,
bei dem unterfertigten Gerichte seine Rechte an⸗ zumelden und die bezeichneten Urkunden vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt würden.
Ludwigshafen a. Rhein, 9. Juli 1851.
Königliches Amtsgericht. (. S.) gez. Culmann. .
Für den Gleichlaut dieser Ausfertigung mit dem Driginal
Ludwigshafen a. Rhein, 9. Juli 1881. Der Kgl. Amtsgerichtsschreiber:
Eyer.
24690 Aufgebot.
1) Die Wittwe Fatharine Magdalena Stuelt, früher verwittwete Dummersdorf, geborene Tietgen aus Ratzbeck, die unverehelichte Anna Dorothea Elisabeth Dummersdorf dahier, die unverehelichte Caroline Dorothea Hedchen Dummersdorf ebendaher und Johann Hinrich Friedrich Dummersdorf eben⸗ daher, haben das Aufgebot wegen einer von dem weiland Halbhufner Claus Heinrich Wegner in Ratzbeck unter dem 29. Januar 1869 für die un⸗ mündigen Dummersdorf'schen Kinder ausgestellten und unter dem 10. April 1869 auf dem, jetzt dem Halbhufner Friedrich Wilhelm Halemeyer gehörigen Folio 395 des . Schuld⸗ und Pfandproto⸗
24717
kolls Tom. II. Abth. 1 protokollirten, ihnen nun⸗ mehr zustehenden Obligationen über 960 hlr. Pr. Court., welche Obligation angeblich verloren ge—⸗ gangen ist, beantragt.
2) Desgleichen hat die Ehefrau des 1 Hufners Hans Hinrich Möller zu Kl. Wesenberg, Doris, geb. Tidow daselbst, das Aufgebot wegen einer von
solche spätestens in dem Aufgebotstermin, den
Barnitz unter dem 4. März 1832, für den Schnei— der Niehuus in Kl. Barnitz ausgestellten und eodem dato auf dem, jetzt dem Käthner Johann Hinrich Friedrich Martens gehörigen, Folio 57 des Barnitzer Schuld⸗ und Pfandprotokolls protokollirten sodann an die Ehefrau Schulz cedirten, von dieser auf den Arbeiter Hans Hinrich Schulz in Lübeck vererb— fällten und von Letzterem an die Antragstellerin unter dem 5. Mai 1860 cedirten Obligation über 300 Thlr. v. Court., welche Obligation angeblich verbrannt ist, beantragt.
Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Januar 1882, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen— ., die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Reinfed, lden 1. Juli 1881.
Königliches Amtsgericht.
231 Verkaufs ⸗Anzeige nebst
Ediktalladung.
In Sachen des Schachtmeisters Ernst Gerber in Muͤnder a. D., Gläubigers, gegen den Steinbruchs— besitzer Carl Henke in Unsen, Schuldners, (K. 1531) sollen die dem Schuldner gehörigen
Immobilien: I) die zu Unsen unter Nr. 4 belegene Halbmeierstelle nebst dazu gehöriger Länderei, vor dem Süntel belegen, 4 ha 07 ar 24 ꝗm umfassend, die zu Unsen unter Nr. 9 belegene Beibauerstelle nebst dazu gehörigem Hofraum, Hausgarten, Wiesen- und Ackergrundstücken, 2 ba 57 ar 22 4m umfassend,
3) die in der Grundsteuermutterrolle des Gemeinde— bezirks Gr. Hilligsfeld unter Artikel 65 ein⸗ getragenen
Grundstücke: a. . Pegesenfeld, 4 ha 14 ar 34 4m groß, b. im großen Süntel, 1 ha 99 ar S5 am groß, C. das hintere Pegesenfeld, 3 ha 20 ar 51 4m groß, in dem auf Sonnabend, den 24. September d. J., Morgens 10 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welche daran Eigenthums-, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor⸗ dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.
Der Ausschlußbescheid wird nur an der hiesigen Gerichtstafel affigirt und dem „Reichs-Anzeiger“ inserirt werden.
Hameln, den 7. Juli 1881.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. Kern.
lern, Aufgebot
Der Kaufmann Heinrich Witzenmann in Pforz⸗ heim, vertreten durch Dr. Hertzog hier, hat das Aufgebot eines angeblich in Verlust gerathenen, von L. Schlesinger am 29. September 1879 in Berlin Drei Monate à dato auf M. Feller in Frankfurt a. M. gezogenen, von Letzterem geceptirten, von dem Aussteller am 20/10. 1879 an Dennig und Co. und von diesen an Hch. Witzenmann in Pforzheim in⸗ dossirten Wechsels de 4 1095. beantragt. Der In—⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
Donnerstag, den 8. Dezember 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer Nr. 16, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 6 Frankfurt a. M., den 23. Mai 1851. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV. 24125) Im Namen des Königs! .
Auf den Antrag des Landwirths Wenzel Heinries Berensmann zu , , . erkennt das Königliche Amtsgericht zu Castrop am 30. Juni 1881 durch den Gerichts⸗Assessor Hartog für Recht:
daß die Hypothekenurkunde über die im Grund⸗
buch von Rauxel Band 13 Bl. 24 und im
Grundbuch von Castrox Band 14 Bl. 21
Abthl. III. Nr. 1 auf Grund des Rezesses vom
S. September 1837 eingetragene Abfindung der
Sophie Catharina Neuhaus von 27 Thlr.
I3 Sgr. 4 Pf. für kraftlos zu erklären und dem
Landwirth Wenzel Heinries Berens mann zu
Habinghorst die Kosten des Verfahrens aufzu⸗
erlegen.
z Von Rechts Castrop, den 9. Juli 1881.
Wegen.
dem wailand Köhn Marquard Martens zu Gr.
Königliches Amtsgericht.