Kerlin, 15. Juli 1881. Marktpreise nach Ermitt. des R. Tol. Pris
Gerste geschäftslos.
Höchste Nedrigrte
3 Hafer loco flau.
per 100 Kilogr. Fur Weizen gute Sorte.. Weizen mittel Sorte Weizen geringe Sorte. Roggen gute Sorte. Roggen mittel Sorte Roggen geringe Sorte. Gerste gute Sorte. Gerste mittel Sorte. Gerste geringe Sorte Hafer gute Sorte Hafer mittel Sorte. Hafer geringe Sorte Richt- Stroh
,
e Rindfleisch Jon der Kenle 1 Kilogt. Bauchfleisch 1 Kilogr.. Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr. . Hammelfleisch 1 Eilogr. . Butter 1 Kilogr. .. Eier 60 Stück;. Karpfen pr. Kilogr. . Aale 3. ; Zander Hechte Barsche ; Schleie . Bleie . J Krebse pr. Schock .. =
Kerlin, 18. Juli.
— 8
Weizen — Cir. gefordert, schwimmend —, 208 bez., per August- September —. — 208, 5 bez., 207 - 208 bez., —21II bez.
Roggen Joco fast Gekuündigt 9000 Otr. nach Cnalität gefordert, russischer —, inländ. mit Bahn bez, August
loco geschäftslos.
per Dezember-Januar 1887 -,
geschäftslos.
166 - 165,25 — 166.25 bez,
159 — 158,25 — 159 bez., per November-Bezember
158 — 15735 bez., per Dezember- Januar 1882 l56,5 bez.
— — — — dM N, N — — — — —
(Amtliehe Preisfeststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus.)
Termine niedriger. Kündigungspreis — M6. Loco 200-236 70 nach Qualität per diesen Monat — per Juli-August per September-Oktober 208 per Oktober-Voreinber und per November-Dezempber per April-Mai 210
Termine schliessen fester. Kündigungspreis 141 S Loco 175 - I95 ..
per diesen Monat 171,75 - 170, 5-172 bez., per Juli- per August-September — per September Oktober 1651 - 1650.5 - 163 bez. per Oktober-November
digungspreis 138 6s ** gungsp
29 * 24
Mais flau.
Roggenmehl matt.
253,60 – 23,55 bez. tober 22.560 - 2, 50 bez.
31 8
— „6, Winterraps — , Sommerrübsen — Rüböl fest.
mit Fass —
5 —
d
& R re . is
Loco
per September- Oktober 53, 4 53,8 bez, per November-Dezem
Fetroleum behauptet.
2 M6 Pr.
bez., per Juli- August —,
20 000 Liter.
Kündigungzpreis — 100000. ö
36 6 66 26
Oktober 54.3 - 54.7 bez.,
. 1 — — — 2
Spiritus Fass 57 - 57,5 bez. Gekündigt und 1 28, 0 - 27,00. über Notiz bezahlt.
Berichtigung. diesen Monat 25,7 ; Spiritus 15. d. M. 56, 9 — 57,1 bez.
Fest, 16. Juli.
Er oduktenmarkt. Termine wenig animirt. pr. br. Herbst 6.45 Gd.,
Geruch 170 ab 6, 50 Br.
Petroleummarkt.
157,5 - 156. 5— weiss, loco 19 bez. n. Br., pr.
—
Ger Fer 1000 Rilogramm grosse und kleine 145 — 170 M nach Qual. gefordert.
Termine niedriger. Loco 140 - 175 s g per diesen Monat 139 - 138,5 bez. per Juli- August 139 - 137.5 bez, per August-September —. per September- Oktober 139 – 138,5 bez; per 9ktober-Vovember 138 - 135,5 bez. — Gekünd. 3000 Gtr. Kundigungspr. 124,5 4. Loco 124 — 130 06 nach Qualität gefordert, Juli- August — per September Oktober —.
Erbsen per i000 Kilogramm. Kochwagre 1857 — 220 nach Qual. gef., Futterwaare 170 - 1885 nach Qual. gefordert. Gekündigt — — „M6 per 100 Kilogr. Nr. O und I per 105 Kilogr. unverstenert incl. Sack, per diesen Monat 24.560 — 24 45 bez., ber August-September —,
per Oktober-Vovember 22, 10 bez., per Nove mber- Dezember 22,70 - 22, 89 bez.
Delsaaten per 1000 Kilogramm. Gek. — (Ctr. . neuer Winterrübsen 225 — 238 (,
Gekündigt — ohne Fass — Monat und per Juli- August 53,3 M., 53,5 hez., ber 54,2 bez. Leinöl per 100 Kilogr. loco ohne Fass — . Lieferung - Raftinirtes (tandard white) pr. Otr. mit Fass in Posten von 100 Ctr. Gekündigt — Ctr. 100 Kilogramm. Loco — , per diesen Monat per August-September —, tember-Oktober 25,7 bez. per Oktober- November 24- 24.2 bez., per No vember- Dezember 24,7 bez., per Dezember-Januar 18582 —. . Spiritus matt einsetzend, schliesst fest und höher. Gekündigt
Loco mit Fass —, August u. per August - September 56,3 — 56, S bez. per Oktober-November per November- Dezember 51,5 — 51,9 bez., 1882 — per April- Mai 52,5 — 52,9 bez.
per 100 Liter à 100 ) — 10009 OA.
Weizenmehl No. 00 3000
nad ) Roggenmehl No. 0 26,50 - 25,50, Fo. H und 25, 5 — 24.50 per 100 Kilogr. Brutto inel. Sack.
Vorgestern: Petroleum loco K
(W. T. B.) Weizen Herbst 11,15 Gd., JI1, 17 Br. Hafer
6,18 Br Kohlraps 127. — Wetter: Schön. Antwerpen, itz. Juli. (W. T. B.) (Schlussbericht.
193 Br., pr. Septhr.- Dezember 204 Br. — Fest.
Gek. 11 000 Ctr. Kün-
15. Juli: nach Qualität gefordert,
fremde 3051. 98 998 Erts. 125 Fass.
per diesen Monat —, per
Gtr. Kündigungspreis per Juli- August per September-
Kündigungspr.
Ctr. Kündigungspreis — A per 1090 Eilogr.,, per diesen per August-September —,
per Oktober-VYJovember
28, Z5, Oktober, 8
Kündigungspreis 23,7
per Sep. delphia?
56,6 6 per 100 Liter 105 Ho per diesen Monat, per Juli- per September-
52,3 = 52,7 bez.,
Wilcox) 123,
London, 18. Juli.
Die Getreidezufuhren betrugen in der Woche vom 9. bis zum Engl. Weizen 624.
London, 16. Juli. An der Küste angeboten 8 Weizenladungen. — Heiss. — Havannazucker Ir. 12. 253. Liverpool, 16. Juli. Baumwolle (Schlussbericht). Speknlation und Export 50 B. Amer amerikanische Augist-September Tiefe ber- Lieferung 67 / za. Jovemker-Hezember- Lieferung */ 32 d. Faris, 16. Juli. Rohzucker SSo loco ruhig, Zn eker steigend. Nr. 3
77. O. pr. September 6b, 50, pr. Oktober Januar 63, 80. Paris, 16. Juli. PEroduktenmarkt.
Mehl fest,
Speck (short clear) 97 C. Getreillefracht 4.
engl. alzgerste 18 416, engl.
m fremder 89 022.
Engl. Mehl 10 384, fremdes
(W. T. B.)
Mehr gefragt. (W. T. B.) a .
(W. T. B.) 62,50 à 62.75. pr. 100 kg pr. Juli 79.80
(W. T. B.)
pr. Juli 67,00.
per Juli 77, 00, pr. August per Januar-April 79,00.
.
Petroleum in New- Tork 71 Gd., do. in Phila- rohes Petroleum 64, do. Pipe line Certificates
Kaffee (Rio-) 114.
Schmalz ¶ Harke do. Fairbanks 12,
do. Rohe & Brothers 121,
per Dezember-Jannar
Loco ohne (4 6215 t.),
2989). No. O 29.00 — 28, 00, No. 0
Feine Marken per April-Mai 53,5 — 53 bez.; am
loco sehr geschäftslos. auf Mais pr. Juli- August 6, 15 Gd., 1881 4853 816 28 075 1863
Raffinirtes,
Type August 19) Br., ;
pr. September
Nordhausen - Erfurter
Saal- Unstrut · Eisenbahn. bis ult. Juni 1881 159 700 ½ι (— 186055 ). Elsass - Lothringer Eisenbahn. ( 120 620 406. Wilhelm -Luxemburger Eisenbahn. C 11921 469. bis ult. Juni 1881 2143 O00 4 (— 65 051 (h. Berlin-Hamburg. Im Juni seit 1. Januar 8475 882 sC (=. 433 369 M. Braunsohweigisohe Eisenbahn. ( 45 6868 M). seit 1. Junnar 4575 960 ½ , (— 206 364 It). Bergisoh-Märkisohe Eisenbahn. S — 61566 0; 6 (- 766 489 (). Finnentr op- Olpe. Berg isch-zIärkische Sàammen vom C S6 256 Ac.
Eisenbahn- Einnahmen. Eisenbahn. Juni bis nlt. Juni 1881 444 834 ½ς (— 14 776 A5).
Juni 1881 bis ult. Juni 1881 16497103 C6 ( 21 640 v. Juni 1881
1881 135 856 M. ( 6951 AM), Im Juni er.
Stammbahn. Im Juni vom 1. Jannar bis ult. Juni Ruhr-Sieg-Eisenbahn incl. Im Juni 1881 529 149 s ( 9731 4. und Ruhr- Sieg-Eisenba lin zu- 1. Januar bis ult. Juni 4. J. 31 191 348 ½s
Theater. Krolls Theater. Dienstag:
Oper in 4 Akten von Gounod. Kammersänger Feßler Vor und nach der Vor— stellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens: Großes Dorvel Concert. Diri⸗ genten: Herren Keler-Bela und Hellmuth. Anfang des Concerts 5, der Vorstellung 67 Ühr.
Krolls Etablissement.
Rittersaal: FKing⸗Fu.
Margarethe. (Valentin: Hr.
Vational-Theater. Dienstaa: Im vollen Sommergarten: Großes Dor zel⸗Concert, ausgeführt von der berühmten Original Zigeuner⸗ kapelle des Farkas Mor und der Hauskapelle unter Kapellmeister Wiedeke. Auftreten der Wiener Rack tigallen Geschwister Reichmann und der Tyroler Ge⸗ sellschaft Rainer. Alvenglüben. Illumination. Wasserfall. Im Theater: Durchs Ohr. Lustspiel in 3 Akten von Jordan, infcenirt vom Direktor van Hell. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vor stellung 71 Uhr. Entrée 5 *.
pracht⸗
zom . v., 0 S as lenstag: Großes
Sommergarten:
3 Musilcorps
elle- Alliance- Theater. Sommergartenfest. Im prachtvollen Ertra⸗Concert, ausgeführt ven den des 4. Garde⸗Regiments z. F., des 1 artillerie⸗Regiments und des 8 Corps, unter Leitung der 8 Herren Baumgarten un der Geschwister Rommer, L. Rainer jun. und de Conradi. Abends: Bengalifh-; WBelencht
; —eleucwiung brillante 8 ĩ
Garde⸗Feld⸗
* zmniglichen Kadetten⸗
Illumination durch 2) 69) Gasflammen. Im Theater: Die Herren Eltern. Lebensbild i 3 Akten von H. Hirschel. Anfang des 3. Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée inkl. kittwoch: 4. Volksfest Dervel⸗ t Der Rattenfänger
8 J * 23 * . 8 * . Theater kassenpreise: (Erft.
doncert ꝛc. Im von Hameln. Parket 1 M ꝛc.)
Familien⸗ Nachrichten.
niska Schu
hienel (Berlin— Kiel — Frl it Hrn. Gymnasiallehrer rl. Emmy Friesland mit Weißenbern (Linden — J belicht: Hr. Oberst⸗Lienten GCarlshausen mit Frl. chloß Arns hein o ren: Ein Sohn: Betke (Hohen⸗Schönhausen remier-Lieutenant Voffmann Schmittmann (Ruhrort) rster Ambronn Oberförs Tochter: Hrn.) burg).
rn. Kgl. Ober⸗ — Eine
Quedlin⸗
Steckbriefe und Untersuchun gs 125019 Zeugen Vorladung.
In der
Sachen.
tr fas Strafsache
. .
den Schmid August Waile
nosen wegen Betrugs wird
1) Gottlieb Lüjcdnrann, Müller von BVetzen weiler,. C. I Riedlingen,
Dillingen und Ge⸗
2) Roman Hoch, Müller von Ochsenhausen, O.. Bieberach, zur Vernehmung als Zeuge auf Donnerstag, den 11. August 1881, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst geladen.
Zeugen, welche ohne genügende Entschuldigung nicht erscheinen, find nach 5. 50 der Strafprozeß⸗ Irdnung, in, die durch das Ausbleiben Verurfachten Koösten, sowie zu einer Geldstrafe bis zu 300 (, und für den Fall, daß diese nicht beigetrieben wer⸗ den kann, zur Strafe der Haft bis zu 6 Wochen zu verurtheilen; auch ist deren zwangsweise Vor⸗ führung zulässig.
Sämmtliche Behörden vorstehende Ladung auf Betreten zu eröffnen gung hieher mitzutheilen.
Ulm, den 135. Juli 1881.
Königliche Staatsanwaltschaft. . Lödel.
werden ersucht, die Wiedmann und Hoch und Eröffnungsbescheini⸗
dem re.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
nl Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Carl Lindner in Ulm, vertreten durch den Rechtsanwalt v. Wachter dahier, hat gegen en Bäcker Gottfried Friedrich Kemppel aus Sen⸗ en, z. JZ. unbekannten Aufenthalts, Klage erhoben
Bezahlung eines Mehltaufschillingsrestes von S06 M. 50 einschließlich von 7 M Hzerichtskosten nebst 6½ Zinsen aus 799 ł ( it 2. Januar 1881 sowie Tragung
D
—
8
1.
i
11 ĩ
5 —
Beklagten Gottlieb Friedrich Kemppel nberaumten mündlichen Verhand— . Rechtsstreits vor die Civilkammer des lichen Landgerichts Memmingen auf Samstag, den 19. November 1881, Vormittags 8 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Ge⸗
richte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Dicler Auszug der Klage wird hiemit zum Zwecke
der öffentlichen Zustellung bekannt gegeben.
Memmingen, am 14. Juli 18531. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts Memmingen. Der Königliche Obergerichtsschreiber: Hintermanr.
, Oeffentliche Zustellung.
Der Gastwirth F. Klein M Bagno klagt gegen Dauer Garl Weidmann, früher zu Bagno, Fegenwartiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen
ihm auf Grund der am 14. August 1879 efundenen Berechnung anerkannten Forderung en 152.58 M für im Jahre 1878779 entnommene eisen und Getranke, mit dem Antrage auf Ver⸗
irtheilung des Beklagten zur Zahlung von 152,58 0
nebst 5 Prozent Zinsen, Zahlung der Kosten und
vorlãusfige Vollstreckbarkeitserklärung des Ürtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Myslowitz auf
den 4. Oftober 1881, Jum Zwecke der
1 . . [.
it
— — 11 11
sl. Vormittags 9 Unr. öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Myslowitz, den 12. Juli 15581. Breitkopf,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
256461 Oeffentliche Zustellung.
Die National Hypotheken⸗Kredit, Gefellschaft, ein⸗ getragene Genossenschaft, zu Stettin, vertreten durch den Rechtsanwalt Schiplak hier, klagt gegen die Schuhmachermeister Julius und Julianna, geb. Witt — Redeskischen Eheleute, früher zu Neustadt W. /» Pr. wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthaltes — wegen 105 M6 80 Rechtsanwaltsgebühr, Schreib— gebühr, Zustellungsgebühr und Porto in der Redes— kischen Jwangsverwaltungssache mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 105 S6 80 F an Klägerin sowie das Urtheil für vorlaufig vollstreckbar zu erklären und der Klägerin die öffentliche Ladung der Beklagten zu bewilligen und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neustadt W. Pr., Zimmer Nr. 160, auf den 27. September 1881. Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.
gej. Titins,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
26642] Aufgebot.
Der Altentheiler August Mever zu Starten hat das Aufgebot einer verloren gegangenen Hypotheken- Dekonomen Gustav Meyer zu Starten im Hypo⸗ thekenbuche des Kirchspiels Ankum Abthl. J. Bd. V. Fol. J. pag. 323, laufende Nr. 9 eingetragenen Hy⸗ pothekenpost von 3000 Thlrn. — S656 . nebst Zinsen behufs deren Kraftloserklärung beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf
Donnerstag, den 3. Februar 1882, Vormittags 190 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Bersenbrück, den 13. Juli 1881.
Königliches Amtsgericht. Mende.
56 2 * ure Oeffentliche Ladung. Nachdem 1) Ackermann Johannes Brosch Peter IV. Sohn, 2 Ackermann Peter Brosch V. Peter IV.
Sohn 1,
III.
39) Johannes Bechert V. von Hochstadt die Eintragung des auf den Namen von Peter Brosch IV. Peters Sohn, von Hochstadt, katastrirten, in der Gemarkung von Hochstadt be⸗ legenen Grundeigenthums, als:
Q. 497 3 a 99 4m Acker im Kalkhaus, K Holjung, der Rodenberg, BB. 3 —
4 m G 83. 9 Wiese, die Kleewiese,
und jwar BB. 307 u. 303 nur zu dem früher
mit pmb. 114 1 Rth. bejeichneten Theile,
unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthunisbesitzes in das Grund ·
Wiese auf dem Forst,
buch von Hochstadt beantragt haben, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgesordert, solche spätestens im Termine den 29. September 1881. Vormittags 9 Uhr,
bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigen⸗ falls nach Ablauf dieses Termins der bisherige Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unter⸗
Deinrich Stutter in Wolbeck
0 — ö ö 2 2 enefizialerben urkunde vom 29. November 1851 über elne für den
lassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen
jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die
Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grund⸗ vermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der? Eben gesetzten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. Hanau, am 14. Juli 1881. Königliches Amtsgericht. II.
Aufgebot.
In der Nacht vom 19. zum 22. Januar d. J. verstarb hierselbst der Aktuar Mar Schoetzau. Seine Eltern, die Lehrer Schoetzauschen Eheleutèé in Konitz haben der Erbschaft entsagt.
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers ist der Nach⸗ laß des Schoetzau versilbert und hat einen Ertrag von 229,79 M gebracht, wovon sich 54,75 M hinter dem Nachlaßpfleger befinden, während der Rest von 174,95 46 hinterlegt ist.
Alle Diejenigen, welche Ansprüche an die Nach— saßmasse haben, werden aufgefordert, dieselben fpate— stens im Aufgebotstermine den 17. Dezember 1881, Vormittags 12 Uhr, Amtsgericht Zimmer Nr. 12 anzumelden, widrigen“ falls der Rechtsnachtheil eintritt, daß sie gegen den B ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus⸗ schluß aller seit dem Tode des Erblassers aufge⸗ kommenen Nutzungen durch Befriedigung der ange⸗ meldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Graudenz, den 25. Juni 1881.
Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
Im Grundbuche von Kirchspiel Wolbeck Band J. Blatt 222 stand auf dem dem Backer Wilhelm gehörigen Grundstücke Flur 2 Nr. 82 in Abth. JI. 3u Gunsten des Päch⸗ ters Anton Fronhoff ein Darlehn von 2560 Thalern Courant zu vier Prozent jährlicher Zinsen gegen halbjäbrige Löse und Spezial -Hpotkek ex deer! vom 12. Mai 1821 eingetragen.
Vorgedachtes Parzell ist am 18. November 1880 von dem Rechtsnachfolger des Wilhelm Stroband zu Münster, dem Wirthschafter Wilbeim Heinrich Stutter zu Wolbeck aufgelassen urd mit vorerwähn⸗ ter Post auf Band II. Blatt 133 des Grundbuchs von Stadt Wolbeck übertragen. Seltens des Franz Stroband und des ꝛc. Stutter sst das Aufgebot dieser Post unter der Behauptung, daß sie getilgt sei, beantragt.
Es ergeht daher an alle Diejenigen, welche an dieser Post Ansprüche geltend zu machen haben, die Aufforderung, dieselben beim unterzeichneten Amts⸗ gerichte spätestens in dem auf den 9. November er, Morgens 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 35. anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben präfludirt werden, und die Post im Grundbuch ge⸗ löscht wird.
Müiinster, den 9. Juli 1831.
Königliches Amtsgericht. Abth. Iv.
26197 Es wird um baldige Auskunft über den derzeitigen Aufenthalt des Fleischers Wilhelm Werner, auch Kintscher genannt, aue Wemersderf, Frei Dabelschwerdt. zuletzt in Wilhelmsthal, selbigen Kreises, wobnhaft, behufs Regulirung einer Grund⸗ buchs · Angelegenheit ergebenst erfucht. Nieder Thalheim bei Landeck in Schlesien, den 14. Juli 18581. August Kaisler,
Gasthofbesitzet.
25630
[25638
—
engl. Gerste 20, Hafer S853, fremder 102 35 Sack und
Wetter:
Umsatz 6000 B. , davon für ikaner 1,16 d. billiger. Middl. rung His / ze, September-Okto-
Weisser Pr. August
Weizen behauptet. pr. Juli 27,75 pr. Aug. 28, (0, pr. September-Oktober 28, 00, pr. September-Dezember br. August 66, 0), pr. Sept. 7 Marques, 61,50, pr. Septhr. Dezember, Rüböl behauptet, September · Dezember 78S. 75 ruhig, pr. Juli 63, 75, pr. August 63, 25, pr. September- Oktober —, ; pr. September-Dezember 60, 50.
New-Korke, 16. Juli.
Waarenbericht. Baumwolle in New-Vork 1159/16, do. in Newerleans 11. Gd., — D. 74 0. Mehl 5 D. — G. Rother Winterweizen 1 D. 29 60. Weizen pr. laufenden Monat 1D. 283 G., do. pr. August ID. 255 0.
do, Br. SeBtember 1 D. 251 G. Mais (old' mixed) oß 6. Zucker (hair retining Muscovados) 73.
9 Marques, 77,25, pr. Spiritus
1881 79908 M Juni 1881 31 497 M ( - 1617 M. 2944 09) A1 125 60 ,
84 427 M.
Dentscher Reichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Jas Abonnement brträgt 4 M 50 3 für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Aruczeile 30 3 *
*
. Kö Alle KHost⸗-Anstalten nehmen Gestellnng an;
für Kerlin anßer den Rost⸗Anstalten auch dir Expe⸗
dition: 8. Wilhelmstr. Rr. 32. 1
M IHG6.
Berlin, D
]
den 19. Juli, Abends.
188k.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Amtmann Mitsdörffer zu Haltern im Kreise Cösfeld den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem General⸗ Landschasts⸗Repräsentanten von Haugwitz auf. Rosenthal bei Breslau den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; den Amtsvorstehern Heinze zu Kupp im Kreise Oppeln und Helmbold zu Bollstedt im Kreise Mühlhausen i. Th. den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Gemeinde⸗ vorsteher Jessat zu Schestocken im Kreise Gumbinnen und dem Regierungsboten a. D. Moeßen zu Königsberg O. Pr. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Seconde⸗Lieutenant de Graaff im 2. Branden burgischen Ulanen⸗Regiment Nr. UI die Erlaubniß zur An— legung des ihm verliehenen Ritterkreuzes des Königlich schwedischen Wasa⸗Ordens zu ertheilen.
Deu tsches Reich,
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 7. d. M. zur Ausführung des Gesetzes vom 1. Juli d. J, betreffend die Erhebung von Reichs-Stempelabgaben, die nachstehend unter A. und B. abgedruckten Bestimmungen beschlossen.
A. Ausführungsvorschriften. ; zu dem Gesetze vom 1. Juli 1881, betreffend die Er— hebung von Reichs-Stempelabgaben. (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 185.) I. Zuständigkeit der Steuerbehörden.
I) Die Steuerstellen, welche zur Erhebung der Stempelabgabe von Ire. Renten- und Schuldverschreibungen (Nummer 1 bis 3 des Tarifs), von inländischen und ausländischen Lotterieloosen (Nummer 5 des Tarifs), und zur Abstempelung dieser Urkunden und der Formulare für die in der Tarifnummer 4 bezeichneten Schrift- stücke, sowie zur Erhebung der Abgabe für die Abstempelung dieser Formulare zuständig sind, werden ebenso, wie die Beamten zur Wahrnehmung der im 5. 27 Absatz 2 und 3 bezeichneten Geschäfte, und deren Geschäftsbezirke gemäß §. 26 des Gesetzes von den Landes⸗ regierungen bestimmt und öffentlich bekannt gemacht. — Dem Reichs⸗ kanzler wird ein Verzeichniß dieser Steuerstellen und Beamten und ihrer Zuständigkeit behufs Veröffentlichung im Reichs Centralblatt a e auch von allen Veränderungen alsbald Kenntniß ge— geben. . . Zur Abstempelung von inländischen und ausländischen Aktien und Renten⸗ und Schuldverschreibungen werden die Landesregierungen mindestens an jedem Börsenplatze eine Steuerstelle ermächtigen, — mit der Abstempelung der ausländischen Werthpapiere in der Zeit bis zum 29. Dezember 1881 aber außerdem nach Maßgabe des Be— dürfnisses noch andere Steuerstellen beauftragen.
Die mit dem Verkauf von Reichs-Stempelmarken zu 1 6 und 20 „ für die in der Tarifnummer 4 aufgeführten Schriftstücke be⸗ auftragten Amtsstellen bestimmt gleichfalls die Landesregierung und macht dieselben öffentlich bekannt.
II. Aktien, Renten⸗ und Schuldverschreibungen.
Zu §. 2 des Gesetzes. ö
21. Die zu versteuernden Werthpaplere sind mit einer nach den anliegenden Mustern a. oder b. doppelt ausgefertigten, von dem Steuer Fflichtigen oder dessen Prokuristen unterjeichneken und mit genauer Angabe seines Standes und Wohnorts versehenen Anmeldung einer zuständigen Stelle vorzulegen. Lose oder von den Werthyaxieren ge⸗ trennte Zinscoupons und Talons sind nicht mit vorzulegen. In der Anmeldung sind die Werthpapiere nach Gattung (Aktie, Interims, schein zu solcher, Schuld verschreibung ꝛc.), und Benennung, sowie nach Serien, Littera und Nummern geordnet, aufzuführen.
Ausländische Werthpapiere, welche vor dem J. Oktober 1881 aus— egeben sind und spätestens am 29. Dezember desselben Jahres zur Abstempelung vorgelegt werden, sind nach dem anliegenden Muster e. anzumelden. ; 38 ö
2b. Nach Prüfung der Anmeldung setzt die Steuerstelle den Abgabenbetrag fest und zieht ibn ein. Bei der Berechnung der Ab⸗ gabe von ausländischen Werthpapieren, in welchen der Nennwerth in der fremden und in deutscher Währung angegeben ist, bildet die letztere die Grundlage. ł ‚. ̃
Die ö der Werthpapiere erfolgt erst, nachdem die sestgestellte Abgabe gegen Quittung bezw. Interim quittung eingezahlt oder deponirt worden ist. Die Deponirung tritt ein, wenn die Ab— stempelung der Papiere am Tage der Einzahlung der Steuer nicht mehr bewirkt bejw. beendet werden kann. Jede Quittung muß, um gültig ju sein, von zwei Beamten volljogen und in derselben der Tag der Buchung der Steuer und die Nummer des Hebe⸗ oder Anmelde tegisters, unter welcher die Buchung erfolgt ist, von der Steuerstelle angegeben sein. Die desinitive Quittung ist auf ein Exemplar der Anmeldung zu schreiben. .
Nach erfolgter Abstempelung erhält der St Werthyapiere gegen Rückgabe der Empfangabescheinigung, Registerbelag bel der Steuerstelle verbleibt, ausgehändigt. ö
Kann die Abstempelung nicht sofort vorgenommen werden, so ss dem Ueberbringer das eine Exemplar der Anmeldung, mit Empfange bescheinigung verseben, zurũückzugeben. ; k
. ( —— erfolgt ausschließlich durch Aufdrũcken des Relchessempeis auf der Borderfeite des Werthyariers.
Die vor dem 1. Oktober 1881 ausgegebenen und spãtestens am BD. Dezember 1881 zur Abstempelung vorgelegten auslandischen Werthrariere erbalten einen Stempelabdruck, welcher in einem ven einem Kreise umgebenen Vierpaß die deutsche Kaiserkrone, sowie ein
Steuerpflichtige die welche als
* wi. 2G. Me
Band mit der Werthbezeichnung zeigt, und dessen Einfassung die Aufschrift ‚Reichs⸗-Stempelabgabe“ und die Unterscheidungs nummer der hetreffenden Abstempelungsstelle trägt.
Der auf inländische und auf andere, als vorbezeichnete, aus⸗ ländische Werthpapiere vermittelst Maschine aufzudrückende Stempel besteht in einem verzierten aufrecht stehenden Rechteck, auf welchem sich der Reichsadler und um denselben in kreisrunder Einfassung die i ern Reichs ⸗Stempelabgabe“ befinden. Unter dem Adler ruht ein kleiner, ebenfalls kreisrunder Schild mit dem Unterscheidungs⸗ zeichen der betreffenden Abstempelungsstelle. Der Stempel enthält keine Werthangabe. . ö
Eine Verwendung von Stempelmarken zu Werthpapieren findet icht statt. . ui Auf Antrag und auf Kosten des Steuerpflichtigen kann der Aufdruck des Reichsstempels guf die Werthpapiere auch bei der Reichsdruckerei erfolgen. Der Antrag ist in der Anmeldung (Nr. 2a.) zu stellen. Die Steuerstelle zieht den Abgabenbetrag und einen die Fosten der Abstempelung deckenden Vorschuß von dem Steuerpflich= tigen ein, und ersucht unter Beifügung eines, gemäß der Vorschriften unter 2b. mit Quittung über Abgabe oder Vorschuß versehenen Cremplars der Anmeldung die Reichsdruckerei um Abstempelung der Werthpapiere. Der Antragsteller hat für die Einsendung der Werth— papiere an die Reichsdruckerei zu sorgen und empfängt dieselben von dort unmittelbar zurück. Hin- und Rücksendung erfolgen auf seine Fefahr und Kosten. . 6 6 . theilt die Reichsdruckerei eine Bescheinigung, daß die Abstempelung in Uebereinstimmung mit der zurückzusendenden Anmeldung erfolgt ist, unter Benachrichtigung von dem Betrage der Kosten der Abstempelung mit. Die Steuerstelle nimmt diese Be⸗ scheinigung zu den Belägen ihres Registers und rechnet nunmehr mit dem Steuerpflichtigen über den Vorschuß unter Rückzahlung des etwaigen Ueberschusses ab. Nach , der Kosten erhält der Steuerschuldner ein mit Quittung (Nr. 2b. versehenes Exemplar der Anmeldung zurück. . .
6. die Reichsdruckerei aus der übersandten Quittung, daß der Vorschuß die Kosten nicht deckt, so hat sie die Steuerstelle hier— von alsbald und vor der Rücksendung der abgestempelten Werth⸗ papiere behufs unverzüglicher Girziehung des fei lenden Betrages zu benachrichtigen. . . .
2e. Nach jeder Einzahlung auf die in den Tarifnummern Ibis 3 bezeichneten Werthpapiere sind die Interimsscheine nach den Vor— schriften unter Nr. 2a. bis 24. zur Abstempelung vorzulegen, welche nach den für die Abstempelung der vollgezahlten Werthpapiere ge⸗ troffenen Bestimmungen unter Aufdruck desselben Stempels (20.) bei dem Quittungsvermerke über die jeweilige Einzahlung erfolgt.
Zu §. 2 und Satz 2 bezw. 3 der leh ten Spalte der Tarifnummern . 1ĩẽ, und 2. .
3) Für die zur Versteuerung angemeldeten Attien und sonstigen Werthpapiere ist der volle tarifmäßige Betrag der Reichsstempelabgabe von der Steuerstelle auch dann zu berechnen und festzustellen, wenn für die ausgegebenen Interimsscheine schon eine Reichs stempelabqabe entrichtet worden ist. Behufs Anrechnung der bereits entrichteten Ab⸗ gaben auf die Steuer für Werthpapiere hat der Steuerpflichtige der Steuerstelle mik den Werthpapieren zugleich die Quittungen über die für die Interimsscheine gezahlte Abgabe (Q2b.) vorzulegen. In der Anmeldung hat er den Betrag der einzelnen auf die Interimsscheine geleisteten Einzahlungen und die dafür gezahlten Abgabenbeträge an—
ben. zutelg et sich gegen die Uebereinstimmung der Anmeldung nit den vorgelegten Aktien oder Obligationen und den Quittungen über die für die Interimsscheine gezahlten Abgabenbeträge, sowie gegen die 3u. sässigkeit der Anrechnung der nachgewiesenen Abgabenbeträge für die Interimsscheine auf die Abgabe für die Aktien oder Renten- oder Schuldverschreibungen nichts zu erinnern, so erfolgt die Einzahlung des für die Aktien oder Obligationen etwa noch zu erlegenden Ab gabenbetrags, die Quittungsleistung und die Abstempelung er. Pa⸗ piere nach den Bestimmungen unter Nummer 2b. bis 24. Auf der Anmeldung (Nummer 2a.) hat die Steuerstelle 21.
a. den Betrag der nach dem Nennwerthe der einzelnen Stücke
und dem Tarife überhaupt zu entrichtenden Abgabe, . b. die für die Interimsscheine bereits gezahlten Reiche Stempel⸗ abgaben unter Angabe des Tages der Zahlung und der Nummer des Heberegisters, und . . . e. bie zur . der tarifmäßigen Abgabe eingezahlte Summe, über welche quittirt wird, ersichtlich zu machen. , ö 2
Dem Steuerpflichtigen ist eine Frist für die Porlegung der In—⸗ terimsscheine behufs Vernichtung der Stempelʒeichen auf denselen u bestnmen. Für die Erfüllung dieser Verpflichtung ist ing der Regel Sicherheit zu bestellen. — Die Vernichtung erfolgt durch Aus—⸗ shneiden oder Durchlochen der Stempelzeichen, mit Genehmigung der Direktivbehörde auch in anderer sichernder Art. Die Vernichtung ist
f der Anme 1 ,,
* * ins ber . seiner Zeit für die Interimsscheine ge⸗ zahlten Abgabenbeträge bleibt als Belag bei der Steuerstelle. 2 und zur Tarifnummer 1, Befreiung. ⸗
9 wid ener gn, daß für inländische Aktien, auf welche bor dem 1. Oktober 1881 Einzahlungen stattgefunden haben, die Reicht⸗Stempelabgabe nur für die von dem genannten Tage ab ge—⸗ leisteten Einzahlungen erhoben werde, so ist in der Anmeldung der Aktien zur Versteuerung (Nummer 24.) außer dem Nennwerthe der einzelnen Stücke auch der Betrag und die Zeit der auf dieselben ge⸗ leisteten Einjablungen anzugeben und sind zugleich die Beweise für diese Angaben beizubringen. Der Beweis ist namentlich Ruch darauf zu richten, daß die Einzahlungen auf alle nunmehr zur Ausgabe ge— langenden Aktien geleistet wurden und nicht etwa ein Theil derselben noch unbegeben in den Händen des Emittenten war. ö
Die Direktivbehörde bestimmt über die Höhe der zu versteuernden Finzahlungen und der Abgabe. ‚.
Gim Cn der Ordner die erhobene Abgabe, der Abstempe= lung und der Rückgabe der abgestempelten Aktien finden die Vestim⸗ mungen unter Nummer 2b. bis 24. sinngemäße Anwendung. In der Quittung über den gejahlten Abgabenbetrag ist außer dem Nenn⸗
werthe der Aktien auch der Betrag der, der Abgabe nicht unterworfe— nen Einzahlungen anzuführen. Ist die Vollzahlung des Interims— scheins vollständig bereits vor dem 1. Oktober 1881 erfolgt und über einen Abgabenbetrag nicht zu quittiren, so ist das zurückzugebende Eremplar der Anmeldung mit entsprechender Bescheinigung zu versehen. .
Auf ausländische Aktien und auf inländische Renten und Schuldverschreibungen findet die Befreiung der vor dem 1. Oktober 1881 geleisteten Einzahlungen keine Anwendung.
Zu §. 2 und zur Tarifnummer 2, Spalte „Berechnung der Stempel—
abgabe Satz 2. .
5) Wenn die Anrechnung eines, für inländische, nach dem 30. September 1881 ausgegebene Renten- oder Schuldverschreibungen vor dem 1. Oktober 1881 bereits erhobenen Landesstempels auf die Reichs— Stempelabgabe beansprucht wird, so sind mit der Anmeldung (Nr. 2a.) die Beweisstücke Steuerquittungen ze. über die Höhe des gezahlten landesgesetzlichen Stempels beizubringen, falls diese nicht aus den ver⸗ wendeten Stempelzeichen zweifellos hervorgeht. Jene Beweisstücke verbleiben als Belege bei der Steuerstelle. K ö.
In der Anmeldung (Nummer 2a.) ist der für die einzelnen Stücke gezahlte Landesstempelbetrag anzugeben und das Sachverhältniß dar⸗ zulegen. Die Steuerstelle zieht den Stempelbetrag ein, um welchen der Reichsstempel für jede einzelne Renten⸗ oder Schuldverschreibung den dafür gezahlten Landesstempel übersteigt. Wegen der Abltem⸗ pelung, der Rückgabe der abgestempelten Werthpapiere und der Duit⸗ tung über die Abgabe finden die Bestimmungen unter Nummer 2b. bis 24. sinngemäße Anwendung. In der Quittung über die erhobene Reichs⸗Stempelabgabe ist auch der Betrag der für jedes Stück ent— richteten Landesabgabe nachrichtlich zu vermerken.
Zu, S. 2 und zur Tarifnummer 2 cc. und 3 b. ;
6) Wird für inländische Renten- und Schuldverschreibungen auf Grund der Tarifnummer 2 ec. oder 3b. Befreiung von der Stempel⸗ abgabe beansprucht, so ist in der Anmeldung (Nummer 2a.) das Sach⸗ verhältniß anzugeben und überdies der Beweis zu führen, daß die auszugebenden Obligationen in der That nur zum Zweck des Umtau— sches ausgestellt werden, also ohne Veränderung des durch die zurück⸗ zuziehenden Stücke beurkundeten Rechtsverhältnisses. Insbesondere findet die Befreiung keine Anwendung, wenn die neu auszugebenden Renten- oder Schuldverschreibungen von einem andern Schuldner, allein oder mit dem bisherigen Schuldner, ausgestellt werden, zu einem andern Zinssatze verzinslich sind, auf den Inhaber lauten, während die aus dem Verkehr tretenden Stücke auf den Namen lauten
ö gl. m. ; . ⸗—
; dh der Beweis erbracht, so verfügt die Direktivbehörde Abstem⸗ pelung der neuen Stücke ohne Abgabenerhebung. Die Verfügung wird Registerbelag. Wegen der Vorlegung der eingezogenen Stücke und der Vernichtung der auf denselben etwa befindlichen Stempel⸗ zeichen finden die Vorschriften unter Nummer 3, wegen der Anmel⸗ dung der Obligationen und der Abstempelung die Vorschriften unter Nummer 22 bis 24. sinngemäße Anwendung. .
Sind die einzuziehenden Stücke versteuert, so ist die Quittung über die gezahlte Abgabe vorzulegen und als Belag zum Register zu nehmen. .
Zu §. 4 des Gesetzes. — —
7) Die im 8. 4 Absatz 1 des Gesetzes vorgeschriebenen Anzeigen sind nach dem anliegenden Formular d. zu erstatten und an diejenige Steuerstelle abzugeben, bei welcher die Versteuerung der Werthpapiere erfolgen soll. ; 6 2 ;
83) Den im §. 4 Absatz 2 des Gesetzes vorgeschriebenen Vermerk hat der Emittent auf den Werthpapieren so anzubringen, daß der Reichsstempel neben, über oder unter demselben aufgedruckt werden kann. ;
III. Schluß noten und Rechnungen. Zu §. 7 des Gesetzes. Kö
9) An jedem Börsenplatze und wo sonst ein Bedürfniß dazu be steht, wird die Landesregierung Vorsorge treffen, daß Formulare; Schlußnoten, Rechnungen und anderen nach der Tarifnummer stempelpflichtigen Schriftstücken mit dem Reichsstempel zedruc werden können. Dieser Stempel wird in rother Farbe in oberen linken Ecke der Vorderseite des Blattes aufgedrugt. selbe trägt auf weißem, kreisförmigem Mittelfelde den Reichsadler und um denselben auf rothem Grunde in weiß erscheinender Schrift die Bezeichnung „Reichs-Stempelabgabe“. Oben befindet sich ein kleiner ebenfalls kreisförmiger Schild, welcher die Werthbezeichnung I M. oder „20 Ef und unten ein ebensolcher Schild, velcher das Unterscheidungszeichen der Abstempelungestelle trägt. Das Ganze ruht auf einem schraffirten Rechteck, dessen Seiten von dem Mittelfelde und den beiden Schildchen zum Theil überragt werden. .
Wer dergleichen Formulare stempeln lassen will, hat dieselben in Mengen, welche sich auf volle Hundert abrunden, unter Beifügung von je 5. überschüssigen Exemplaren für jedes Hundert als Ersatz für etwaige Abgänge bei der Stempelung und unter Einzahlung des Steuerbetrags der zuständigen Steuerstelle mit einer doppelt aufzu— stellenden Anmeldung nach dem anliegenden Muster e. vorzulegen. Die abgestempelten Formulare erhält der Deklarant in der versteuerten Zahl gegen Empfangsbescheinigung auf dem einen Grempylar der Anmeldung zurück. Zugleich werden ihm die überschüssigen, nicht verdorbenen Exemplare ungestempelt und Das zweite Eremylar der Anmeldung mit der Quittung über den Steuerbetrag ger eben wieder ausgehändigt. In Betreff der Quittung gelten die Bestim⸗
ingen zu 2b. — 1 Ke beim Stempeln verdorbenen Eremplare werden vag mei Beamten vernichtet und die —— auf dem bei dem Register bleibenden Exemplar der Anmeldung bescheinigt. ᷣ n,. Abstempelung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
Gestempelte Formulare zu den oben werden vorerst nicht zum Verkauf gestellt. .
10 Die Stempelmarken zu den nach Tarifnummer 4 stemrel pflichtigen Schriftstücken, mit Ausnahme der im 5. 7 unter a. be⸗ zeichneten, sind von der Form und Größe der Postfreimarken. Von der linken unteren nach der rechten oberen Ecke zieht sich ein auf guillochirtem karminrothen Untergrunde liegendes rothes Band, wel⸗
bezeichneten Schriftstücken