Rerlin, 15. Juli 1881. Marktpreise nach Ermitt. des R. Tol-Präs Höchste Nedrigets Freise.
per 100 Kilogr. *] 3 Für Weizen gnte Sorte... / 40 20 Weizen mittel Sorte. ; 70 * 30 Weizen geringe Sorte. 20 Roggen gute Sorte. Roggen mittel Sorte Roggen geringe Sorte. Gerste gute Sorte.. Gerste mittel Sorte.. Gerste geringe Sorte. Hafer gute Sorte
Oktbr. 20600 Br., 205.00 G., Roggen pr. JulicAngust 167.00 Br., 165,00 G4d., pr. Septemb.-Okt. 158.00 Br., 157,00 G64. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl rubig, loco 55,50, pr. Oktober 55.50. Spiritus still, pr. Juli 48 Br., pr. Aungust-September 48 Br., pr. Septbr -Oktbr. 47 Br., pr. Oktober-November 46 Br. Kaffee rubig, geringer Umsatz. Fetroleum matt, Standard white loco TL40 Br., 7,530 Gd., per Juli 7,40 Gd., per August-Dezember 7, 60 Gd. — Wetter: Heiss.
Pest., 18. Juli. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loco flau, auf Termine schwan- kend, pr. Herbst 11,12 Gd., 11, 15 Br. Hafer pr. Herbst 6.52 Gd., 6,57 Br. Mais pr. Juli-August 6,05 Gd., 6,07 Br. Kohlraps pr. Mai-Juni 123. — Wetter: Schön.
Antwerpen, 18. Juli. (W. T. B.)
PFPetrolenmmarkt. (Schlussbericht.)
28,25, Mehl fest, pr. Juli 67.25. Oktober,. 9 Marques, 62,75, pr. Septbr. Dezember, 9 Marques, 61,80. Eüböl behauptet, per Juli 77.25, pr. August 77,50, pr.
September · Dezember 78.75, per Jannar-April 78.75. Spirit g 2 9 ruhig, pr. Juli 63.50. pr. August 63. 25, pr. September-Oktober —, 22. pr. September-Dezember 60,50. 24
New-Lork, 18. Juli. (W. T. B.)
Waarenberieht. Baumwolle in New-Vork 1113, do. in New-0rleans 113. Petroleum in New-Tork 76 Gd., do. in Phila- delphia 7! Gd. rohes Fetroleum 64, do. Fipe line Certificates — D. 74 C. Mehl 5 D. 05 C. Rother Winterweizen 1 D. 300. Weizen pr. laufenden Honat 1D. 294 C., do. pr. August 1D. 263 0. do. pr. September 1D. 266 C. Mais (old mixed) 56 6. Zucker (Fair refining MNuscovados) 73. Kaffee (Rio) 114. Schmalz (Marke
pr. Angust 66,50, pr. Ser t-
und
Raffinirtes, Type Wilco 12, do.
Hafer mittel Sorte. Hafer geringe Sorte Richt- Stroh
altes. Heu] w Erbsen . Speisebohnen, weisse Linsen ö w Rindfleisch
von der Keule 1 Kilogr. . Bauchfleisch 1 Kilogr. .
Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr. .. Hammelfleisch 1 Kilogr. . Butter 1 Kilogr. .. Eier 60 Stück.. Karpfen pr. Kilogr. . Aale . . Zander 4 Hechte . Barsche ö Schleie . ! = Bleie . . . Krebse pr. Schock. kJ
Rremen, 18 Juli. (W. T. B.)
Petroleum (Schlussbericht) ruhig. 7.50, pr. August 7,50, bezahlt.
Hamburg, 18. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, matt. Roggen loco unverändert, auf Termine flan.
8 n n,, . 02
C — — C — — — — do di do M NNͥo— — — — — 2 3888 l O Or
290
60
40 836 46 86 565 66 26
Standard white loco pr. September - Dezember 7,80. Alles
Weizen pr. Inli-August 205.00 Br. 204.0 Gd., pr. Septhr.
weiss, loco 19 bez. u. Br., pr. A
193 Br., pr. Septbr.- Dezember 191 Antwerpen, 18 Juli. (W. Getreidemarkt.
Roggen flau. Hafer unverändert. Amster dam, 18. Juli. (W. Bancazinn 54. Amsterdam, 18. Juli. Getreidemarkt.
50
Frühjahr 352 RI.
1882 323. London, 18. Juli.
40 50 30 zucker Vr. 12. 255. Stetig. London, 18. Juli. Getreidemarkt.
KEradford, 18. Juli.
Baumwolle (Schlussbericht)
— I C N — — —
September- Oktober- Lieferung 6? / Faris, 18. Juli.
Rohzucker S880 loco fest,
auf Termine Faris, 18. Juli. Produkt enmarkt.
Aug. 253.00. pr. September-Oktober
Schlussbericht.)
(W. T. B.) ( Schlussbericht.) fester, pr. November 290. Roggen loco niedriger, auf Termine flau, pr. Oktober 192, pr. März 184. Raps pr. Oktober 342, pr. Rüböl loco 314, pr. Herbst 312,
(W. T. B.) An der Küste augeboten 7 Weizenladungen.
(W. T. B.) (Schlussbericht.) russischer Hafer — Sh. niedriger als vergangenen Montag. (W. T. B.)
Wolle sehr stramm, für wollene Garne grössere Kauflust. Liverpool, 18. Juli. (W. L. B.)
Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 10090 B. Unverändert. sche Juli-August- Lieferung 6 / is, August- September-Lieferung is / z,,
(W. T. B.)
Zueker fest, Ar. 3 pr. 100 kg pr. Juli 77,10. pr. September 66, 75, pr. Oktober-Jannar 64,10. (W. T. B.) Weizen
ugust 194 Br., pr. September Br. — Weichend.
Fairbanks 124, do. Rohe & Brothers 123.
Speck (3hort clear) 895 C. Getreidefracht 4.
T. B.)
Weizen Gerste ruhig.
32. B)
steigend. hofs vom 18.
Weizen auf Termine] L. Gnalität, Schweine
pr Akai Stück.
— Havanna- I. Qualität.
I. Qualität Fette
Weigen ruhig, stetig, p. Tnäere: 6 85
dem Schlachtgewicht.
Rinder(Durchschnittspreis für 1090 kg): Auftrieb 1682 Stück. Fette: 118, II. Gualität. Qualität. Gut genährte: 82 S6. IV. Qualität. Magere: 68 .
I. Qualität. 110. II. Qualität. Landschweine: 106 S6 IV. Qualität. Russen: 98 6.
Kälber (Durchschnittspreis für 1 kg): Auftrieb 1584 Stück,. Schwere: 1.00 υ. II. Qualität. Schafe (Durchschnittspreis für 1 kg): Auftrieb 32303 Stück,. a. engl. Fleischschafe, Southdowns ete.: 1,ů 10 (6.
Ausweis über den Verkehr aur dem Rerliner Schlachtriehmarkt des städtischen Central-Vieh-
Juli 1881. Auftrieb und Marktpreise nach
(Vom Königlichen Polizei-Präsidium). Halbfette: 102. II. (Durchschnittspreis für 100 kg): Auftrieb 4895. Englische ete.: 114. II. Gualität. Bakony: a. Schwere: 112, b. Leichte:
Leichte: 0, So A0 „e, II. Qualität. Magere,
Weide und Merz-
vieh: O, 40 — O, 0M.
Middl. amerikani-
Rhein- Nahe-Eisenbahn. bis ult. Juni 1881 1493 488 S (— 22 255 (M). Hessisohe Ludwigs-Eisenbahn. Nicht garantirte Linie. Juni
Eis enbahn-Einnahmen. Juni 1881 272 360 S (— 2710 06).
d. 1881 1032810 606 (4 35 861 „), bis ult. Juni 1881 5 449 051 (6
( 156085 62,5 à 6390. Weisser
S0. 00, pr. August
fest, pr. Juli 27,75, pr.
. 147 ., bis ult. Juni I881 705 a7 M = Is 291' -.
Garantirte Linie. Juni 1881 127 309
Genexralversammlangen.
22. Juli. Aotten-GKesellsohaft „Adler“ Deutsche Portland Cement- Fabrik; Ausserord. Gen. Vers. zu Berlin. 3. August. Gussstahl- und Waffenfabrik Witten, vormals Berger
ans derarä. Gen Terz in Witten.
283 60. br. September Dezember 6 (Co.
Theater. Krolls Theater. Mittwoch: Der Blitz. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillan— ter Beleuchtung des Sommergartens: Großes Doppel ⸗Concert. Dirigenten: Herren Keler⸗Bela und Hellmuth. Anfang des Concerts 5, der Vor⸗ stellung 6 Uhr.
Vational-Theater. Mittwoch: Im pracht— vollen Sommergarten: Großes Doppel⸗Concert, ausgeführt von der berühmten Original ⸗Zigeuner⸗ kapelle des Farkas Mor und der Hauskapelle unter Kapellmeister Wiedeke. Auftreten der Wiener Nach⸗ tigallen Geschwister Reichmann und der Tyroler Ge⸗ sellschaft Rainer. Alpenglühen. Illumination. Wasserfall. Im Theater: Durchs Ohr. Lustspiel in 3 Akten von Jordan, inseenirt vom Direktor van Hell. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vor⸗ stellung 77 Uhr. Entrée 50 .
Belle- lliance- Theater. Mittwoch: d. Großes Volksfest. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Extra⸗Concert, ausgeführt von den 3 Musikcorps des 98. Infanterie⸗Regiments in Uniform, des 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments und des Könialichen Kadetten⸗Corps, unter Leitung der Königl. Musik— direktoren Herren Henrion, Baumgarten und Herold. Auftreten der Sänger⸗Gesellschaften. Abends: Ben⸗ galische Beleuchtung und brillante Illumination durch 20000 Gasflammen. Im Theater: Zum 219. Male: Der Mattenfänger von Hameln. Volksstück mit Gesang in 19 Bildern von C. A Goerner. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vor stellung 7 Uhr. Halbe Theaterkassenpreise: Erstes Parket 1 6 re.
Donnerstag:
Concert ꝛe.
— vv Vorr el⸗
Die Herren Eltern.
Familien⸗ Nachrichten. Verlobt: Frl. Sopbie Gräfin von Zeppelin mit Hrn. Landrath Otto v. Cossel (Haus Bloemers⸗ beim bei Unge — Geldern).
Angeklagten im Betretungsfalle beizutreiben, imUnver⸗ g
senßuch⸗ gelek⸗buct ö
deburg geboren, wohnhaft in Steglitz, welcher sich verborgen hält, soll eine durch vollstreckbares Urtheil des Königlichen Amtsgerichts J. zu Berlin vom 14. Februar 1881 erkannte Gefängnißstrafe von sechs Wochen vollstreckt werden. Es wird ersucht, den⸗ selben zu verhaften und in das nächste Strafgefäng⸗ niß abzuliefern. Berlin, den 30. Juni 1881. Kö⸗ nigliches Amtsgericht J., Abtheilung 87.
Steckbrief. Gegen 1) den Kaufmann Carl Jantzen, zuletzt in Spremberg, am 19. April 1852 in Czersk, Kreis Conitz, geboren, 2) den Arbeiter Johann Lehmann, zuletzt in Lieskau, Kreis Spremberg, am 14. Juni 1854 in Groß⸗Oßnig, Kreis Cottbus, geboren, 3) den Knecht Johann Ernst Kossack zuletzt in Spremberg, am 3. Januar 1851 in Mochholz, Kreis Rothenburg i. O. L. ge⸗ boren, 4) den Kutscher George strautschick, zuletzt in Spremberg, am 29. Juli 1854 in Mochholz, Kreis Rothenburg i. O. L., geboren, welche flüchtig sind, soll je eine durch Urtheil des Königlichen Schöffengerichts zu Spremberg vom 23. März 1881 erkannte Geldstrafe von 99 6, im Unvermögens⸗ falle je eine Haftstrafe von 30 Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, die Geldstrafe von je 90 M von den
ö aber die erkannte Haftstrafe von je vollstrecken. — E. 3581. 809. Sprem- berg, den 11. Juli 1881. Königliches Amtsgericht.
125361 Ladung.
Der Maurer Joseph Zentgraf aus Lahrbach bei Hilders, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und welchem zur Last gelegt wird, am 24. Februar d. J. bei dem Gastwirth Kasrar Sell zu Unteralba gebettelt zu haben, Uebertretung gegen §. 361, 3. 4 des Straf⸗ wird auf Anordnung des Großherzoglich Sächsischen Amtsgerichts hierselbst auf den 16. September 1881, Vormittags 95 Uhr, vor das Großherzoglich Sächsische Schöffengericht zu Lengsfeld zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhand⸗ lung geschritten werden.
Lengsfeld, den 11. Juli 18581.
Nudolph. 1
Ferichtsschreiber des Großb. Sächs. Amtsgerichts.
Verehelicht: Hr. Premier Lieutenant Wilbelm v. Kurtleben mit Frl. Julie j — Hr. Landdt Zatkrzewe Gräfin Wedel (Exenburg) — Hr. Oekonomie⸗ Rath Carl Classen mit Frl. Emilie (Ansbach).
Geboren: Ein Sohn: Hrn Donisch (Graudenz). — Hrn. Lieutenant Plütkow (Potedam). — Hrn. Pastor = — —f— ö Frerer (Jassew bei Kammin in Pemmern). —
Eine Tochter: Hrn. Marine⸗Intendantur⸗Rath
36 w ö
Maaß (Kiel). — Hrn. Hauptmann v. Jiemießzkv
1 r (Weilburg) — Hrn
n. Graf — Hrn. Divisione rtius (Denabrũck). ben: Hr. Dr. med. Wilbelm Mer Hr. Bürgermeister Heinrich — Hr. Regierungs⸗Rath a. D. Dr. jur.
garl Gustar Wenjel (Dresden).
* * w fte r 277 v. Finckenstein (Inet⸗
rfarrer Dr. Wilbelm
Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen. Gtedbriesß. Gegen den
unten Peschriebenen
Stallmann Johann Synmura, zuletzt in Trertem dura
wobnhaft, welcher flüchtig ist, ist die wegen schweren Diebstabls ver⸗ bängt. Es wird ersucht, denselben zu verbaften und in das Hausvoigtei⸗-Gefängniß zu Berlin abzuliefern Berlin., den 13. Juli 1881. Der Untersuchunge⸗ richter bei dem Königlichen Landgerichte II. Kieh⸗ ling i. VB. Beschreibang: Alter 27 Jahre, Größe mittelgreß. Statur ziemlich stark., Haare duntel. schwarjarauer Scmmerübernieber, grauer Reck mit Weste, schwar er Filibut mit breiter Krempe.
bei Berlin
25762 Stedbrief. Gegen den Kaufmann Robert August Nicelaus Bardfeld, am 26. Januar 1841 zu Mag⸗
Bübler
Kleidung: (Im Semmer vorigen Jahres)
stehender Beschluß: Der Wirth Stanislaus . ᷣ . maki aus Dupremwo, 3. 3. in Amerifa, wird, erselbe nach dem Ergebniß der Voruntersuchung des wissentlichen Meineids nicht genügend belastet eint, außer Verfolqung Die Kosten des baer waere, r, rer mr. 5 ibrens werden der Staatskasse auferlegt. Posen. 2. Juli 1881. Königliches Landgericht, Straf⸗ II., wird hiermit auegefertigt. osen, Juli 1881. Neubauer, Gerichtsschreiber niglichen Landgerichts.
—— —
— ᷓ 4.
Tubbhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 1253776 Ceffentliche Justellung. In der Ebeschei sache der zum Armenrechte zugelassenen Ebefrau Wilbelm Schmin, Maria, geb. Uellendabl, obne Geschäft zu Düsseldorf wohnend, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dolleschall, egen il Gbemann den Kaufmann Wilbelm b, früber zu Düsselderf wobnend, jetzt obne mten Wohn⸗ und Aufenthaltgort, Beklagten, ist ch Verfügung des Standesbeamten bierselbst vom uli 1831 Termin zum schließlichen Aussrruch bescheidung auf en 2. September 1881, Morgens 9 Uhr, demselben anberaumt worden, wojn der Ver⸗ lagte hierdurch vorgeladen wird. Verõffentlicht: Tüsseldorf. den 15. Juli 18581. Der Gerichtsschreiber deg Käoniglichen Landgerichte.
Steinhauser.
2 i,, Ceffentliche Justellung. Tie Gbefrau Martha Jensen., geb. Saren, ju Damburg. vertreten durch den Rechtzanwalt von Ste ˖
dunge sa
böswilligen Verlassens mit dem Antrage auf Ehe— scheidung.
Der Beklagte ist im Jahre 1867, wo Parteien schon von einander getrennt gelebt haben, heimlich nach Amerika gegangen, wie Klägerin von ihrem Vater, an den Beklagter in den 60er Jahren in ge— schäftlichen Angelegenheiten einmal geschrieben, er⸗ fahren hat. Seit dieser Zeit weiß Klägerin Nichts von ihm.
Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civil kammer des Königlichen Landgerichts zu Flensburg
auf Dienstag, den 15. November 1881, Vormittags 11 Uhr, mit der Auffoderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Flensburg, den 13. Juli 1881.
Pahren, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
257850 Verschollenheits verfahren.
Nr. 14508. Nachdem Bartholomäus Reigels⸗ berger von Elgersweier auf das diess. Ausschreiben vom 11. Mai v. J. keine Nachricht von sich gegeben hat, wird derselbe für verschollen erklärt und seine nächsten Verwandten, nämlich? Mathias Ruf, Do⸗ minik Broß, Sigmund Junker Ehefrau und Augustin Spinner Ehefrau, sämmtliche von Elgers⸗ weier, in fürsorglichen Besitz von dessen Ver⸗ lassenschaft eingesetzt. .
Offenburg, 11. Juni 18851. Gr Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber:
C. Beller.
125777 Bekanntmachung.
Die Kautionsempfangsbescheinigung vom 10. März 1875, wonach an diesem Tage der nunmehr ver⸗ storbene Gütererpeditionsgebülfe Friedrich . bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Elberfeld die Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn ⸗Prioritätsobli⸗ gationen III. Serie Litt. GO. Nr. 2735 bis ein⸗ schließlich 39, über je 100 Thaler nebst Talons, als Amtskaution binterlegt hat, ist durch Ausschluß⸗ urtheil des hiesigen Amtsgerichts — verkündet am 21. Juni 1851 — für kraftlos erklärt.
Elberfeld, den 13. Juli 1881.
Der Gerichteschreiber des Königlichen Amtsgerichts: (ges. Zimmer.
Bekanntmachung.
Die mit den Nummern 93,887, 3188a., 34132. 4011a., 49146a. und 50 98a. bezeichneten sechs Quit⸗ tungsbücher der städtischen Sparkasse zu Elberfeld über Einlagebeträge von 300, 600, 600, 450, 450 und 600 M, welche theils auf W. Becker, theils auf Gerbard Schmitz ausgestellt sind, sind durch Aus⸗ schlußurtheil des biesigen Amtsgerichts, verkündet am 21. Juni 1881, für kraftlos erklärt. Elberfeld, den 13. Juli 1851. Der Gerichteschreiber des Königlichen Amtsgerichts. ges Zimmer.
125779
VBelanntmachung.
Quittungsbuch Nr. 466, ausgestellt vom Brandenburger Votschufwerein, eingetragene Ge⸗ nessenschaft, für den Töpfer Eduard Julius Vobla über 375 M½ ist durch Urtheil für kraftlos erklärt. Brandenburg, den 13. Juli 18531. Konigliches Amtsgericht.
239070 Das Hrrotbekendekument über die aus dem Erb⸗ rejesse vom 16. 24. Oktober 13818 er deereto vom 4. Januar 1819 im Grundbuche ron Chorzewo Band J. Blatt 6 Hausnummer 8 Abtbeilung III., 2 für Malbert Newicki eingetragenen Erbegelder von 2 Thalern, ist in der offentlichen Sitzung des Aöniglichen Amtegerichts Birnbaum rom 11. Juli 1861 für kraftlos erklärt worden. Birnbaum, den 11. Juli 1881.
Kaiserliches Landgericht Straßburg. 25693 Auszug. In Sachen der Helena Sohm, gewerblose Ehefrau des Ackerers Joseph Gintz, wohnhaft zu Niederschäffolsheim, vertreten durch Rechts anwast Clauß, Klägerin, gegẽn den genannten Joseph Gintz, Beklagten, nicht vertreten, wegen Gütertrennung, hat das Kaiserliche Landgericht, J. Civilkammer, durch Urtheil vom fünften dieses Monats, die zwischen den Parteien bestandene Gütergemeinschaft für auf— gelöst erklärt, die Parteien zur Auseinandersetzung ihrer Vermögensrechte vor den Kaiserlichen Notar Kleinelaus zu Hagenau verwiesen und dem Beklagten die Kosten zur Last gelegt. Straßburg den 8. Jult 1881. Der Landgerichts⸗Sekretär: Rittmann. 25692 Bekanntmachung. . Durch Urtheil der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 15. Juni 1881 ist die zwischen den Eheleuten Schieferdecker Ludwig Fink zu Elberfeld und der geschäftslosen Ida, geb. Vollmer daselbst, bisher bestandene eheliche Güter— gemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klage⸗ behändigung, dem 3. Mai 1881, für aufgelöst er klärt worden.
Der Landgerichts⸗Sekretär. Jansen.
25688 Auszug. Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts Mül⸗— hausen i. Els. vom 6. Juli 1881 ist zwischen Wil⸗ helmine Köpfer, zu Mülhausen wohnend, und deren Ehemann Heinrich Raus, Metzger, in Paris sich aufhaltend, die Gütertrennung ausgesprochen worden. Mülhausen, den 16. Juli 1851. Der Landgerichts⸗Sekretär Stahl.
25785
: Durch rechtskräftiges Urtbeil der JI. Civilkammer es Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 23. Mai 1881 wurde zwischen den Eheleuten Kaufmann Tillmann Adolf Josef Hubert Berger und Helene Friederike, geb. Reuter, beide zu Scheid lingsmühle, Oberbürgermeisterei Düsseldorf, wohnend, die Gütertrennung mit allen gesetzlichen Folgen vom 29. März 1881 an ausgesrrochen und der mit verklagten Konkursmasse die Kosten zur Last gelegt.
Der Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts. Steinhäuser.
250793 : Der bei dem unterzeichneten Landgericht zur Rechte⸗ anwaltschaft zugelassene Rechtsanwalt Hr. Hirsch ist in Folge seines Antrages in der Liste der Rechte anwälte gelöscht worden, Meseritz, den 15. Juli 1851. Königliches Landgericht.
25621 Bekanntmachung. Die zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes, eines Isolirgebãudes, eines Leichenhauses und zur Einrichturg von Wärterwobnungen erfer derlichen Tischler⸗ und Schlosserarbeiten sollen im Wege der offentlichen Submission vergeben werden.
Hiersu ist auf Montag, den 25. Juli er. Vormittags 190 Uhr, im Geschäftesimmer de? unterzeichneten Garnison ·Lajaretbs ein Termin an⸗ beraumt.
Die Bedingungen und Kostenanschläge liegen im Bureau des Lazareths zur Einsicht und Unter⸗ schrift aus.
Abschriften der Bedingungen und Kostenanschläge können gegen Erstattung der Kosten in Empfang ge⸗ nommen werden.
Frankfurt a. O., den 19. Juli 1851.
mann in Husum, klagt gegen ihren unbekannt ab ⸗ wesenden Gbemann Hinrich Peter Jensen wegen
Königliches Amtegericht.
anigliches Garnison Lazareth.
Mahon (Spanische Insel
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Aas Abonnement beträgt 4 M 50 für das Vierteljahr.
3 X.
nsertionspreis für den Naum einer Aruchzeile 30 5.
*
*
M 167.
—
Berlin, Mittwoch,
Allt Host⸗Anstalten nehmen Bestellung an; 1
für Berlin anßer den Post⸗Anstalten auch dir Expe-=
dition: Sp. Wilhelmstr. Nr. 32. — ———
den 20. Juli, Abends.
1881.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Ordens-Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Großkreuzes des Fürstlich serbischen Takowo⸗Ordens: dem General-Obersten von der Kavallerie und komman⸗ direnden General des Garde⸗-Corps, Prinzen August von Württemberg, Königliche Hoheit, und dem Vize⸗Ober⸗Stallmeister von Rauch;
des Commandeurkreuzes desselben Ordens:
dem zum Königlichen Marstall kommandirten Major Meyer, à la suite des 1. Hannoverischen Dragoner⸗Regi⸗ ments Nr. 9;
des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens:
dem persönlichen Adjutanten Sr. Kaiserlichen und König— lichen Hoheit des Kronprinzen, Rittmeister Freiherrn von Neukirchen genannt von Nyvenheim; sowie
der Königlich norwegischen Verdienst-Medaille in Silber:
dem Kammerdiener Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl von Preußen, Müller.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Herrn er tl Femenias zum Konsul in inorca) zu ernennen geruht.
Bekanntmachung,
betreffend die Veränderung der Uebergangs— abgabensätze für Bier, Branntwein und Malz in Württemberg.
Vom J7. Juli iss.
m Königreich Württemberg sind in Folge der Erhöhung der Malzsteuer an die Stelle der bisherigen Sätze der Ueber⸗ gangsabgaben (vergl. die Bekanntmachung vom 15. Januar 1877, Reichs⸗Gesetzbl. S. 9 ff.) die = g mmm getreten:
für braunes Bier 2,75 s6 von 1 hl,
für weißes Bier 1,65 s6 von 1 hl,
für Branntwein 2,75 s6 von 1 hl bei 50 Prozent Al⸗
kohol nach Tralles bei 12.41 Grad Réaumur,
für geschrotetes k 5 (66 von 50 kg,
für gequetschtes Grünmalz 2,80 S von 50 kg.
Berlin, den 7. Juli 1881. Der Neichskanzler. In Vertretung: Scholz.
B. Bestimmungen (des Bundesraths, s. die gestrige Nr. des R. A.)
über die Erhebung und Verrechnung der nach dem Ge— setze vom 1. Juli 1881 Reichs-Gesetzblatt Seite 185) zu entrichtenden Reichs⸗Stemrelabgaben.
1) Jede zur Erbebung von Reichs ⸗Stempelabgaben ermächtigte Steuerstelle hat über die bei ihr zur Einzablung kommenden der ec Abgaben ein besonderes Heberegister zu fübren, dessen Finrichtung die Landesregierung bestimmt. Das anliegende Muster ] dient dabei als Vorbild. Die Buchung der Steuer im Heberegister findet erst statt, sobald die Abstempelung der steueryrflichtigen Pa⸗ viere, besw. die Bedruckung der Lotterieloose mit dem Kontrolestempel erfolgt ist.
Hebestellen, welche nur mit dem Verkauf von Reichs ⸗Stempel⸗ marken beauftragt sind, können die Einnabme dafür se nach der Be⸗ stimmung der Landesregierung auch in anderen ien nachweisen.
uf diese Register sinden die nachstebend unter 5 Absatz 2 und 3 ge⸗ troffenen Anordnungen keine Anwendung.
2) Alle Anmeldungen zur Abstempelung von Werthrarpieren sind 8 in ein Anmeldung egregister nach dem anliegenden Mu⸗ ter 7 einzutragen; desgleichen dicjenigen Anmeldungen über Formu⸗ lare zu Schluß noten und Rechnungen z., sowie zur Verstenerung von Lotterieloosen, welche nicht sofort oder noch am n des Eingangs , erledigt werden können. Durch dieses Register wird die Abgabe ble zur erfolgten Stempelung der Pariere und Erbebung der Steuer n, . Dasselbe dient zugleich zur Kentrole über die Stempelung der senigen Werthrapiere und Loose, welche ven der Ren nn,, , befreit sind, jedoch mit einem Reichestemwel verseben werden müssen.
3) Auch diejenigen Steuerstellen welche nur mit der Erbebung der Reiche Stempelabgabe für auslindische Werthraviere nach der Ausnabmebestimmung zu Nr. J und 7 des Tarife Heauftragt werden, 8 darüber ein besonderes Hebe ⸗ und Anmeldungeregister zu
ren.
Die ur Erbebung der Stemrelabgabe für Akrien. Renten= und Schuldoerschreibungen ermächtigten Steuerstellen fübren außer- dem ein Kontrolebuch über diesenigen Anzeigen, welche nach 8 1
des Gesetzes vom 1. Juli 1881 die Emittenten von inländischen Werthpapieren zu erstatten haben. Dasselbe ist nach dem beigeschlof— senen Muster 3 anzulegen.
5) Die zu 1 und 2 genannten Register sind nach Ablauf jedes Vierteljahres abzuschließen und mit den dazu gehörigen Belägen an die Direktivbehörde zur Repision einzureichen. Auf die Erledigung der Erinnerungen finden die für die Zollverwaltung in diefer Be ziehung ertheilten Vorschriften sinngemäße Anwendung.
Eine Vernichtung der Hebe⸗ und Anmeldungsregister und der dazu gehörigen Beläge darf vor Ablauf von zehn Jahren nach dem Etatssahr, für welches die Register geführt sind, nicht stattfinden.
6m Herbeiführung und Sicherung der gleichmäßigen Ausführung des Gesetzes vom J. Juli 1881 in allen Bundesstaaten werden die Landesregierungen auf Ersuchen des Reichskanzlers von Zeit zu Zeit einige bei den Direktivbehörden bereits revidirte Register mit den Be⸗ lägen mittheilen. Ergeben sich bei deren Einsicht Bedenken, so trifft die Landesregierung die zur Erledigung erforderlichen Anordnungen und giebt zugleich dem Reichskanzler von dem Verfügten Kenntniß.
Das Kontrolebuch verbleibt bei den Steuerstellen; es ist dauernd und sicher aufzubewahren.
6) Die Herstellung der von den Steuerstellen zu verkaufenden Reichs⸗Stempelmarken erfolgt bei der Reichsdruckerei. Die Landesregierungen haben diese Stempelmaterialien von der Reichs— druckerei gegen Erstattung der Herstellungskosten anzukaufen. Die nach Maßgabe der Herstellungskosten von der Reichsdruckerei zu liqui— direnden Preise stellt das Reichs⸗Schatzamt fest und theilt sie den Landesreaierungen mit.
Die Reichsdruckerei verabfolgt nur denjenigen Amtsstellen Reichs— Stemxpelmaterialien, welche ihr von den Regierungen als zum un— mittelbaren Bezuge solcher Materialien berechtigt bezeichnet werden. Jede Regierung erhält vierteljährlich von der Reichsdruckerer eine mit den quittirten Lieferscheinen belegte Rechnung über die von ihr für die verabreichten Stempelmaterialien zu erstattenden Herstellungs— kosten. Den Betrag der Rechnung lassen die Regierungen an die Reichs druckereikasse entweder unmittelbar oder durch Vermittelung der Reichs hauptkasse zahlen.
Privatversonen erhalten von der Reichsdruckerei keine Stempel⸗ materialien. ⸗ J
Die Kosten der auf den Antrag von Steuerpflichtigen bei der Reichsdruckerei bewirkten Abstempelung von Werthpapieren, sowie von Schlußnoten und Rechnungen werden von der Reichsdruckerei in jedem einzelnen Falle bei derjenigen Steuerstelle liquidirt, welche die Abstempelung bestellt hat. Für die sofortige Berichtigung dieser Rechnungen haben die Steuerstellen Sorge Uu tragen.
7) Die von den Steuerstellen zur Stempelung von Werth— papieren, Formularen zu Schlußnoten und Rechnungen, sowie zur Abstempelung von Lotterieloosen zu verwendenden Stempel liefert für Rechnung der Landesregierungen die Reichsdruckerei. Die Stempel jeder Steuerstelle erhalten als Unterscheidungszeichen eine besondere Nummer oder einen Buchstaben, welche mit dem Verzeichnis der Steuerstellen nicht veröffentlicht werden. Die Unterscheidungszeichen sämmtlicher zur Stempelung von Werthpapieren ꝛc. ermächtigten ne wird das Reichs ⸗-Schatzamt den Landesregierungen mit—⸗
eilen.
Die Abstempelung der Werthraxiere 2c. bei den Steuerstellen ist unter Aufsicht der Kassenbeamten zu bewirken, welche die Stempel, so lange dieselben nicht benutzt werden, unter amtlichem Verschluß zu halten haben. Die nur zur Abstempelung ausländischer Werthpapiere für die Zeit bis zum 29. Dezember 1881 (Nr. 1 und 2 des Tarifs, Ausnahme) bestimmten, den Werth von 50 bezw. 10 angebenden Handstempel haben die Steuerstellen sofort nach erfolgter Erledigung der betreffenden Anmeldungen an die Direktivbebörde zur Barnichtung einzusenden.
8) Alle bei den Steuerstellen zur Abgabe gelangende Anmeldungen zur Entrichtung der Reichs⸗Stemrelabgabe 1c. sind auf dem Titel⸗ blatte mit dem Datum der Präsentation, der Nummer des Anmel⸗ dunge⸗ resr. Heberegisters und einem deutlichen Abdruck des Schwarj stempels der Hebestelle zu verseben. Anmeldungen, auf Grund deren eine Reichs stempelabgabe nicht zu erheben ist, verbleiben als Beläge bei dem Anmeldungsregister; die übrigen werden Beläge zum Hebe⸗ register und sind nach den Nummern dieses Registers zu ordnen.
Ueber die Einlieferung von Werthpapieren, deren Stempe⸗ lung nicht sofort bewirkt werden kann, ist dem Steuerpflichtigen einst⸗ weilen ein mit der Nummer des Anmeldungsregisters und dem Schwarjstempel der Hebestelle versebener Empfangschein zu geben. Nur gegen Rückgabe desselben emr fängt der Steuerpflichtige die ge⸗ stemrelten Paxviere zurück.
9) Die Genehmigung zum Beginn des Absatzes von Lotterie⸗ loosen (8. 13 des Gesetzes) und sonstige Stundungen der Abgabe von Lotterieloosen erfolgen auf Gefabr und Rechnung der Landesregierung (Mr. 15 der Ausfübrungsbestimmungen).
10 Werden zum Ersatz für verdorbene Wertbrariere, Schluß⸗ noten und Rechnungen von den Steuerstellen neu auszugebende der⸗ gleichen Papiere abgestemrelt (Nr. 19 der Auefübrungsverschriften) so ist diese Stempelung nur durch das Anmeldungsregister nachzu⸗ weisen.
Die als Ersatz für verdorbene Stempelmarken zu verabfolgenden Marken können, da eine Einnabme dafür nicht iu verrechnen ist, nur im Stemrelmaterialienkonto abgeschrieben werden.
11 Die Hebe⸗ und Anmeldungsregister für das 3. Quartal den Gtatesabres 1881 82 sind mit Ruücksicht auf die Bestimmung zu 8. 33 des Gesetzes (Nr. 227 der Ausfübrungsvorschriften) schon vom 1. Ser- tember 1881 ab in Gebrauch zu nebmen. ie Ginnabmen an Reicht Stempelabgabe für den Monat Sertember 1851 gebören bei der Abrechnung mit der Reichs kasse zu den Einnabmen für den Monat Dkteber 1881 bejmw. für das 3. Quartal 18581 / 82.
12) Neber den nach 8. 32 des Geseßzes von den Bundes regierun-⸗ gen an die Reiche kasse abliefernden Nettoertrag der Reiche ⸗Stem⸗ pelabgabe baben die Landerkassen mit der Reichs ⸗Kaurptkafse nach Maßgabe der Bestimmungen rom 3. April 13578 monatlich abru- rechnen. Die naberen Anordnungen über die Feststellung der monatlich ab zuliefernden Einnahmen treffen die Landesregierungen. Die Haurt⸗ und Unterämter baben die von ibnen erbobenen Reiche⸗Stempel⸗
Abgaben in den monatlich und vierteljährlich aufzustellenden Reichs— steuerübersichten mit nachzuweisen. „Viertel jährlich werden von dem Reichsschatzamte Haupt— übersichten des Nettoertrags der Reichs⸗Stempelabgabe aufgestellt und die Antheile der einzelnen Regierungen an 'der Gesammt— einnahme berechnet. Auf Grund dieser Hauptübersichten und Berechnungen, welche das Reichsschatzamt den Bundesregierungen in einer entsprechenden Zahl von Exemplaren mittheilt, erfolgt die vierteljährliche Abrechnung zwischen den Landeskassen und der Reichs— Hauptkasse.
Die Vergütung von 2060 für Erhebung und Verwaltung der Reichs⸗Stempelabgabe (8. 31 des Gesetzes ist von den Staaten, welche die Abgaben erheben, bei der Ablieferung des Ertrags an die Reichskasse einzubehalten. ;
213) Zur Aufstellung der Hauptübersichten über den Ertrag der Reichs Stempelabgaben haben die Direktivbehörden zum 15. Juli, 15. Oktober 15. Januar und 15. Mai vorläufige Uebersichten der in ihrem Verwastungsbezirke aufgekommenen derartigen Abgaben und zum 1. November jedes Jahres eine definitive Uebersicht' der— selben für das abgelaufene Etatsjahr nach dem anliegenden Muster 4 an das Reichs-Schatzamt, einzufenden. Für die Richtigkest diefer Uebersichten ist die Direktivbehörde verantwortlich.
. Die, Einsendung desinitiver Uebersichten kann unterbleiben, wenn die provisorischen Uebersichten für das 1. bis 4. Quartal jedes Etats⸗ jabres keiner Vervollständigung oder Berichtigung bedürfen. In sol⸗ chen Fällen genügt die von der Landesregierung dem Reichs Schatz amte zu machende Mittheilung, daß die provisorischen Uebersichten auch der definitiven Einnahmefeststellung zu Grunde gelegt werden können.
Die Stempelsteuer für Loxcse der Staatslotterien wird von dem Reichs⸗-Schatzamte bei der Aufstellung der vierteljährlichen Haupt⸗ übersichten über den Ertrag der Reichs⸗-Stempelabgaben mit berück⸗ sichtigt. Das Ergebniß der auf Grund der Anzeigen der Lotterie⸗ verwaltungen (Nr. 18 der Ausführungsvorschriften) erfolgenden Fest⸗ stellungen theilt das Reichs ⸗Schatzamk in jedem einzelnen Falle der betreffen den Landesregierung unter Beifügung eines Eremplars der Anzeige der Lotterievervaltung behufs der Berücksichtigung bei der Feststellung der monatlich an die Reichskasse abzusiefernden Ein⸗ nahmen mit.
14) Als Beilage zur vorläufigen Uebersicht der für das 1. bis 4. Quartal des Gtatsjahres aufgekommenen Reichs⸗Stempelabgaben ist von jeder Direktivbehörde eine nach dem anliegenden Muster 5 aufzustellende Nachweisung der Einnahme und Ausgabe von Reichs⸗ Stempelmaterialien im abgelaufenen Etatsjahr zu fertigen und an das Reichsschatzamt einzusenden.
13) Formulare zu den nach den Mustern 4 und 5 aufzustellenden Uebersichten und Nachweisungen wird das Zoll⸗ und Steuer⸗Rech⸗ nungsbureau des Reichsschatzamts den Direktivbehörden nach Maßgabe des Bedarfs zustellen.
16) Zur Ausübung der im 5. N Absatz 2 des Gesetzes bezeich⸗ neten Geschäfte werden die Landesregierungen mit hinreichender Rechts⸗ kenntniß und Geschäftskenntniß ausgestattete Beamte auswählen und denselben im Bedürfnißfalle einen Gehülfen beiordnen.
Die im 85. 27 Absatz 2 bezeichneten Anstalten sind bis auf weiteres jährlich mindestens zweimal der Revision zu unterwerfen. Die letztere ist in unregelmäßigen Zwischenräumen ohne Anmeldung vorzunehmen.
Die revidirenden Beamten haben sich aus den veröffentlichten Geschaftsberichten und Bilanzen, aus Statuten und ähnlichen Ma⸗ terialien vorher eine möglichst sichere und eingehende Kenntniß der Art und des Umfangs der Geschäfte der einzelnen Anstalten zu verschaffen. Sie dürfen sich bei der Revision nicht darauf beschränken, die ibnen von den Betheiligten als stempelpflichtig bezeichneten Schriftstücke zu prüfen, sondern haben nach ihrer allgemeinen Geschäftskenntniß und der über den Geschäftsbetrieb der revidirten Anstalten erlangten Kenntniß selbst die Korrespondenzen, Beläge und sonstigen Schriften zu bezeichnen und zu fordern, in denen stempelpflichtige Schriftstücke der unter Nummer 4 des Tarifs bezeichneten Art, oder die Ausweise über die Versteuerung der emittirten Wertbpaxiere und dergleichen vermuthlich enthalten sind. Geschäftsjournale, Verjeichnisse der ab⸗ geschlossenen Verträge, Terminkalender und ähnliche Register, auch die Geschäftsbücher bieten Anhaltspunkte, um die seit der letzten Revision eingelaufenen stempelrflichtigen Schriftstücke mit Erfolg aufzusuchen, selbst wenn die Absicht vorbanden sein sollte, sie dem rexidirenden Beamten vorzuenthalten. Schlimmstenfalls sind auf Grund des §. 23 des Gesetzes Strafanträge zu stellen.
Auch die Einsicht der im Tresor befindlichen Werthpaxiere ist statthaft. Die Rexisien ist soweit auszudehnen, bis der revidirende Beamte die begründete Ueberzeugung erlangt hat, daß die vorhan- denen stempelvflichtigen Schriftstücke regelmäßig dem Gesetze gemäß versteuert worden sind oder daß er anderenfalls die Mehrjabl der unterlassenen Versteuerungen ermittelt bat. Namentlich ist die Beach⸗ tung der in der Tarifnummer 4 und den S§. 6 bis 11 des Gesetzes enthaltenen Vorschriften eingebend zu prüfen.
Wegen der bei der Rerision einer Anstalt oder juristischen Person gefundenen Gesetzwidrigkeiten sind Strafanträge nur ausnabmsweise und inebesendere dann zu stellen, wenn die Ueberjeugung bestebt, daß vorsã tzlich Stemxyelhinter ziehungen begangen sind.
Ueber den Verlauf der Rexision ist ein, ven den Rexidirten nicht zu unterjeichnendes Protokoll und in demselben alle Erinnerungen unter Fenauer Bezeichnung der Schriftstücke, ihres wesentlichen Inhalts und der feblenden Stempelbeträge aufjunehmen. Dasselbe ist der Direktiv⸗ bebörde vorzulegen. Diese veranlaßt die Einzichung der fehlenden Stempel und beschließt über die Erhebung von Strafanträgen gegen die Auesteller der stempelrflichtigen Schriftstücke. Jedes zur Prüfung gejogene Schriftstück mit Ausnahme der Wertbpariere ist u varaphiren.
Am Sclusse des Geschaftesabres erstattet der reridirende Beamte der Direkfirbeberde einen Bericht über seine Thätigkeit während des⸗ selben, die dabei gemachten Wabrnebmungen über das Reichs- Stemrelgesetz und dessen Ausfübrung, etwaige Vorschläge zu Ver⸗ besserungen der bestebenden Vorschriften, über entdedtte Umgebungen u. J. w. Gine Uebersicht der nach §. 27 a. a. D. der Revision unter- liegenden Anstalten, der Anzabl der bei denselben ausgefübrten Revi⸗
sionen und der dabei gejogenen Erinnerungen, der Betrag der in