1881 / 169 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Jul 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Kerlin, 29 Juli 1881. Marktpreise nach Ermitt. des R. Pol. Präs Hochste Nedrngule

Freise.

per 100 RKiogr. e 146 Für Weizen gute Sorte. w 23 Weine mitgel gere 21 29 Weinen geringe Sorte 119 , / Roggen mittel 8ortoo— 138 Roggen geringe Sort.. 17 98e, . Gerste geringe Sorte 114 w e ie,, Hafen geringe gerte. 1441

Fest, 27. Juli. W. T. B)

Produktenmarkt. Weizen loco ruhig, auf Termine ani- mirter. pr. Herbst 11,24 G4, II.25 Br. flafer pr. Herbst 6.58 Gd. 6.60 Br. Mais pr. Juli August 6. 15 G4d., 6, 18 Br. Kohlraps pr. Mai-Juni 13. Wetter: Schön.

Amsterdam, 20. Juli. (W. T. B)

Bancazinn 54.

Amsterdam, 20. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht, Weizen auf Termine unverändert, pr. November 290. Roggen loco niedriger., auf Termine flau, pr. 9ktober 196, pr. März 185. Rübòl loco 32, pr. Herbst 32, pr. Mai 1882 333.

Antwerpen, 20. Juli. (W. T. B)

PFPetrolenmmarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, weiss, loco 182 bez. 189 Br., pr. August 15 Br. 193 Br. pr. Septhr. Bezember 18 bez, 20 Br.

London, 20. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 27 569. Gerste —, Hafer 24 870 Erts.

Sämmtliche Getreidearten fest, Preise unverändert.

London, 20. Juli. (V. T. B.)

An der Küste angeboten 5 Weizxenladungen. Regnerisch. Havannazucker Vr. 12. 253. Gefragt.

LiverpoolU, 20. Juli. (V. LT. B.)

Baumwolle (Schlussbericht), Umsatz 100090 B.. davon für Spekulation und Export 1000 B. Unverändert. Midi. amerika- 19. 664 Juli- August -Tieferung 6id/z, September · Oktober · Lieferung 20.

; 21.

Aung. 28, C0, pr. September- Oktober 25,50, pr. , Mehl fest, pr. Juli 68 00. pr. Engust 67.25. pr. Sept - Oktober, 9 Marques, 62,75, pr. Sebtbr.- Dezember, 9 Marques, 62, 9. Rübsl behauptet, per Juli 77.25, pr. August 77.59, pr. September. Dezember 78.75. per Januar-àApril —. spiritus ruhig, pr. Juli 63 50, pr. August 63 25, pr. September- Oktober —, pr. September- Dezember 60, 75.

New-Tork, 20. Juli. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-Tork 111183, do. in Newerleans 113. Petroleum in Ner- Tork 7t Gd, do. in Fhila- delphia 77 Gd, rohes Petroleum 6t, do. Pipe line Certificates D. 73 C. Mehl 5 D. 05 G. Rother Winterweizen 1 D. 300. Neigen pr. lanfenden Monat 1D. 2933 G., do. pr. Angust 15. 28 6 do. pr. September 1D. 2383 G. Mais (old mixed] 57 C. Zucker (Fair rening Nuscovados) 73. Raffee (io) 11H. Schmalz (Marke Wilcox) 124, do. Fairbanks 12, do. Rohe & Brothers 124, Speck (3hort clear) 3 CG. Getreidefracht 43.

September Dezember

Type pr. September

Ruhig.

Dentscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Richt- Stroh

1SISISS

* . O

Berlin, 21. Juli. Die Marktpreise des Kartoffel̃ Spiritus per 10 0000 / nach Tralles (100 Titer à 1000/0), frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze

am 153. Juli 1881 6 56 à 57,1 15. 9557.57 18.

Wetter:

16161

Kartoffeln. Rindfleisch Ton der Keule 1 KRilogr. . Bauchfleisch 1 Kilogr.. Schweinefleisch 1 Kilogr.

te 8

9 dhne Fass. n n

Kalbfleisch 1 Kilogr. . Hammelfleisch 1 ilogr. . Butter 1 Kilogr. . . Eier 60 Stück

Karpfen pr. Kilogr..

Aale . Zander

Hechte

Barsche

Schleie

Bleie . = Krebse pr. Schock,.

O- M λωλ -

Glasgoyv, 20. Juli. 25 4 Getreide markt.

Faris, 20. Juli. Rohzucker 8SSo

Paris, 29. Juli. Produktenmarkt.

(W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 47 8h. 3 d. bis 47 sb.

Leith, 20. Juli. (V. T. B) Markt ruhig. nominell unverändert. Wetter: (W. T. B.) loco ruhig, Zueker ruhig, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Juli 79.75. pr. I6, 25. pr. September 66,75, pr. GEtober-Junuar 63, 80. (W. T. B) Weizen fest.

571 à 57,5

Die Aeltesten der Eau fin ann s chat? von Berlin.

Preise für alle Artikel Schõn.

62,75 6 63.909. Weisser August

2573 621 46

pr. Juli 27, 80, pr.

Grossherzoglioh Badische Staats-Eisenbahnen.

13. Aug. Hypot Hamburg.

Eisenbahn-Einnahmen.

Im Juni er.

(C 78415 4A), seit 1. Jan. 12 384 103 M.

C 285 438 A). Sochweizerisohe Nordostbahn. Netz 107 000 Fr. (4 11968 Fr.)

Im Juni er. auf dem eigenen

Generalrersammlangen. heken-Bank in Hamburg. 0rd. Gen. Vers. in

7

Krolls Theater. Freitag: Marie, die Re—

giments tochter. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommer“ gartens: Großes Doppel ⸗Concert. Dirigenten: Derren Köeler⸗Bela und Hellmuth. Anfang des Concerts 5, der Vorstellunß 5i Uhr.

Krolls Etablissement.

Rittersaal: King⸗FZu.

Vational- Theater. Freitag: Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel ⸗Concert, aus— geführt von der berühmten Original -Zigeuner⸗ kapelle des Farkas Mör und der Hauskapelle unter Kapellmeister Wiedeke. Auftreten der Wiener Nach⸗ tigallen Geschwister Reichmann und der Tyroler Gesellschaft Rainer. Alpenglühen, Illumination, Wasserfall. Im Theater: Das Lügen. Lustspiel in 3 Akten von Benedir. In Scene gesetzt vom Direktor van Hell. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 77 Uhr. Entrée 59 3. 7

Belle Mliance- Thenter. Freitag: Im pracht⸗

vollen Sommergarten: 2. Großes Monstre⸗Concert ausgeführt von den 3 Musikeorps des 3. Garde—⸗ Grenadier⸗ Regiments (Königin Elisabeth), des 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiments und des König⸗ lichen Kadettencorps, unter Leitung der Königlichen Musik⸗Direktoren Herren Ruschewerh, Baumarten und Herold. Auftreten der Tyroler Sängergesellschaft Rainer jun, der 3 Geschwister Rommer und des Tenoristen Hrn. Ignaz Conradi. Abends: Brillante Illumination durch 200009 Gasflammen. Im Theater: Neu einstudirt: Spielt uicht mit dem

euer. Lustspiel in 3 Atten von G. zu Puttlitz. Doctor Weller: Hr. Criedt vom Wallner Theater, Gottfried Hubert: Hr. Dorn vom Victoria ⸗Theater, als Gäste). Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vor⸗ stellung 7 Uhr. Entrée inkl. Theater 75 3.

Sonnabend: Großes Sommernachtzfest. Doprel⸗ Concert, Sänger, Illumination. Im Theater: Vorstellung. Anfang 5 Uhr, Ende des Festes 12 Uhr Nachts.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Fr. Hedwig von Unruh mit Hrn. Hauptmann Fritz von Blomberg Cagiewnik bei Welnau Gnesen). Frl. Martha Lopitzsch mit Hrn. Pastor Dtto Hübner (Stöven— Drpers— hausen). Frl. Constance Freiin von Senarclens Granch mit Hrn. Regierung Assessor Earl von Dertzen (Wevelinghoven).

Verehbelicht: Hr. Rittmeister Dietrich von der Schulenburg mit Frl. Anna von Rochow (Plessom). Hr. Regierungs- Assesser Gumprecht mit Frl. Anna Giehlem (Kiel). Hr. Legations⸗Ratk Arnold ven Tets mit Frl. Henrleite Freiin Schimmelrenninck von der Sve (Baag] Hr. Dberlebrer Heinrich Voigt mit Frl. Alma Bauch (Stollberg). Hr. Rechtsanwalt Ludwig Gieseke mit Frl. Emma Thies (Hannover).

Geborenz Ein Sohn: Hrn. Apotheker Victor Leken (Wiedensehlh). Gine Tochter? Hrn. Oberst von Lettom (Franffurt a. O.). Hrn. Major a. D. ven Wallbeffen (Breslau). Hrin' Regierunge ⸗Assessor von Maver Zittau).

Gestorben: Frau Bertka von Enckevort, geb. von Sydow (Warsin).

Subbastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

le“ Oeffentliche Zustellung.

Die Sxar⸗ und Leihkasse zu Grünberg, vertreten durch den Rechner Karl, klagt gegen die Cbefrau des Kaspar Langebr, Elisabetke, geborene orf ron Nieder Ohmen, dermalen zu Paris, aus Burgschaft und Schuldubernahme wegen eines von ikrem EF manne Kasrar Langohr bei der Klägerin laut Schuld. schein vom 11. Deiember 1579 entnommenen Dar- lebneé, im Urkundenrvrozeß mit dem Antrage auf Verurtbeilung der Befllagten sur Zableang der Summe von 235.0 nel st de, Zinsen Tem 15. Pe= kember 1879 und ladet die Bellagte, nachdem die

———

en, , den 10. November 1881, ormittags 9 Uhr, Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

V Wießner,

Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

kes] Oeffentliche Zustellung.

Der Georg Becker If. von Nieder⸗Ohmen, als Vertreter der Philipp Becker J. Erben von da, klagt gegen den Kaspar Langohr von Nieder⸗Ohmen, der— malen in Paris, als Miterbe feines verstorbenen Bruders Ludwig Langohr von Nieder⸗Dhmen wegen eines von dem Letzteren an die Philipp Becker J. Erben geschuldeten Hauskaufschillings mit dem An— trage, auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung eines Sechstheils der Summe von 186 6 66 3, nebst Verzugszinsen vom 11 November 1875 und ladet den Beklagten, nachdem Die früher ver⸗ suchte Zustellung erfolglos geblieben, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzog⸗ lich hefsische Amtsgericht zu Grünberg auf Donnerstag, den 19. November 1881, Vormittags 91 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellunß wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht. stohlhenyer,

Hülfs⸗Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts.

26119 Oeffentliche Zustellung.

Die zu Groß-Moyeuvre wohnende Anna Schellor, Wittwe von Nicolaus Reiter, klagt gegen Peter Kohl, Steinhauer, und dessen Ehefrau Änna Reiter, Beide früher zu Paris, Impasse St. Sebastian Nr. 16, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthalts ort, wegen rückständiger Alimentationsgelder, mit dem Antrage auf Zahlung einer jahrlichen Alimen⸗ tation von zwanzig Mark seit dem 15. Januar 1878 und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Ämts— gericht zu Diedenhofen auf

Freitag, den 16. September 1881, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht. Gores, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

26132 Oeffentliche Zustellung.

Die zu Noevernich obne besondere? Geschãft woh⸗ nende Adelheid Püllen, vertreten durch Rechts anwalt Sxringefeld, klagt gegen ihren Eßemann Balduin Franz Carl Zimmermann, Landwirth, zuletzt zu Eschweiler über Feld wohnend, jetzt obne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage auf Chescheidung, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Ci- vilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf

den 2. Tezember 1881, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bewer, 8

Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichte.

ttlich Zustellung.

9 2 sis! Oeffentliche

Nr. 17153. Die Katharina Roth, vertreten durch Rechtsanwalt Zeiser ven Bruchsal, klagt gegen den Korsettenfabrikant Philiry Denninger von bier, . 3t. an unbekannten Orten abwesend, aus Werkverding und Kauf mit dem Antrage auf Verurtheilung zur ablung, und ladet den Beklagten zur 3 Verhandlung des Rechtestreits vor Das Großh. Amtẽgericht zu Bruchsal auf

Demmer, den 15. September 1881.

; ormittags 11 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Aus ng der Klage bekannt gemacht.

Bruchsal den 16. Juli 15381.

Großherzogliches Amtegericht. Der Gerichte schtelber: Nittelmann.

Verlovpelungssache.

Oeffentliche Ladung.

In Sachen, die Ver orrelung des J. 9. kleinen

26020

rüber versuchte Justellung erfolglos gebsicken, zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor das Groß bet ogliche Amtegericht zu Grunberg auf

Feldes in den Feldmarken Grren und Rothenfelde. Amt Ikurg. Ketreffend, wird jur Publikatien des die Stelle des Rezesses zugleich mit vertretenden, von

er

der Königlichen Generalkommission in Hannover ge⸗ nehmigten Verkoppelungsplans, Termin anke⸗ raumt auf ĩ

Mittwoch, den 24. Augnst d. . . Vormittags 10 ühr, 4 Grafe'schen Wirthshaufe in Rothenfelde, Amts Iburg.

Zum Erscheinen in diesem Termine und zur An⸗ gabe ihrer Rechte werden nach Vorschrift des §. 110 des. Gesetzes über das Verfahren in Gemeinheits⸗ theilungs- und Verkoppelun— ssachen vom 30. Juni 1842, sowie unter . auf den §. 79 der Bekanntmachung der Nöntzlichen Generalkommission in Hannover vom J. Juli 1874, Fetreffend die Aus— führung jenes Gesetzes, alle etwa betheiligten Pfand⸗ gläubiger und diejenigen dritten Personen, welchen als Guts-, Dienst«“, Erbenzins- und Lehnsherren, als Lehns⸗ und Fideikommißfolgern oder aus sonsti⸗ gem Grunde einẽ Einwirkung in Beziehung auf die Ausführung der vorliegenden Verkoppelung zustehen möchte, unter Freistellung einer vorgängigen Einsicht Der abschriftlichen Mittheilung des Recesses bei Strafe des Ausschluffes mit ihren etwaigen Ein⸗ wenzungen gegen die planmäßige Ausführung dieser Verkoppelung und unter der ferneren Verwarnung auf⸗ gefordert und vorgeladen, daß jeder, welcher seine Rechte in diesem Termine nicht anmeldet, es sich selbst beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt.

Iburg und Osnabrück, den 17. Juli 1851.

Die Kommission. v. Dörnberg. J. v. Steuber.

Verkaufs⸗Anzeige nebst Edictalladung.

In Sachen 1) des Vorstandes der Sparkasse in

26107

Himmelpforten, selbst. 3) des Gläubiger,

2) des Müllers W. Wehber da⸗ Dr. med Müller in Hechthausen,

wider den Großtöthner Peter Offermann in Burweg, Schuldner. soll die dem Schuldner gehörige, in Burweg unter der Hausnummer 63 belegene Großköthnerstelle, be⸗ stehend aus:

1) einem Wohnhause,

2) einer Scheune,

3) einem Schweinestall,

4) den in der Grundsteuer⸗Mutterrolle des Ge⸗ meindebezirks Burweg unter Artikel Rr. 57 eingetragenen Grundijücken von 12 ha S6 a 48 am Flächeninhalt,

zwangsweise in dem dam auf Freitag, den 16. September d. 2 * Morgens 19 Uhr, allhier anberaumten Termine zffentlich versteigert werden.

Laufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welche daran Eigenthumé⸗, Näher, lehn rechtliche, fideicommisarische, Pfand und sonstige dingliche Rechte, inebesondere Servituten und Real berechtigungen zu haben vermeinen, werden auf⸗ gefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Ürkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungs falle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.

Stade., den 15. Juli 18581.

Königliches Amtsgericht, Abtb. I. v. Zwehl.

mr Aufgebot.

Der Dr. med. Baeßendorff zu Lebe bat von der Wittwe des Gemüsebändlers Jobann Wisbelm Zivoll, Dorothee, geb. Pengel, in Lehe das derfesken chöorige, unter Rr 539 an der Hafenstraße zu Lebe eElegene Wohnwesen durch Kauf erworben. Dasselte ist katastermäßlig verieichnet unter Kartenkfatt 15,

arzelle 7 und 25 der Gemarkung Lebe und zu 11 a vermessen. Das Nähere erglebt die von den Kontrabenten zu den Akten überreichte Rarte, welche auf biesiger Gerichte schreiberei während der Ge⸗ schäftestunden eingeseben werden kann.

Auf Antrag der Verkäuferin werden Alle, welche an dem genannten Wobnwesen Eigenthumg Nãher⸗ lebnrechtli be, fideikommissarische, Piand⸗ und andere Tingliche Rechte, ins besendere auch Serrituien und Realbere btigungen zu baben vermcinen, aufgefordert, diese spatestens in dem auf

Dounerstag, den 3. November 1881, Mittags 12 Uhr, angesetzten Termine anzumelden, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber verloren geht.

Bezüglich der im alten Hypothekenbuch Band XII. Seite 117 zu Gunsten von 8. Hanckes Erben ein⸗ getragenen Grundrente von 10 Thlr. Gold bedarf es einer Anmeldung nicht.

Lehe, den 15. Juli 1851.

Königliches Amtsgericht. I. Detmold.

los ls Aufgebot.

Der Bauer Michael Wander jung von Helm⸗ stadt hat am 1. Mai 1865 seine Heimath heimlich verlassen, und ist seitdem, ohne Kunde von sich zu geben, verschollen. Auf Antrag der Erbsinteressenten ergeht die Aufforderung:

1) an den Abwesenden, spätestens im Aufgebots⸗ termine am

Mittwoch, den 109. Mai 1882, persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzu⸗ melden, widrigenfalls er für todt erklärt würde, an die Erbbetheiligten, ihre Interesfsen im Auf⸗ gebots verfahren wahrzunehmen,

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mitthei⸗ lung hierüber bei Gericht zu machen.

Marktheidenfeld, 15. Juli 185. Königliches Amtsgericht. Dereser. Gemäß §. 187 und 825 der R. C. P. D. bringe ich vorstehendes Aufgebot zur allgemeinen Kenntniß. Marktheidenfeld, 15. Juli 18531. Der Gerichtsschreiber: Lermer.

26 9 an n Aufgebot.

Der ledige Michael Schlagmüller von Neubrunn, Sohn der Bauerseheleufe Jokann Erwin und Maria Margarethe Schlagmüller, ist im Jahre 1851 nach Amerika ausgewandert und hat seit 1864 nichts von sich hören lassen.

Auf Antrag der Erbeinteressenten ergeht die Auf⸗ forderung:

1) an den Abwesenden, spätestens im Aufgebots⸗

termine am

Mittwoch, den 10. Mai 1882 versönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzu= melden, widrigenfalls er für todt erklãrt würde,

2) an die Erbbetbeiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotg verfahren wahrzunehmen,

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen unde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.

Marktheidenfeld, 13. Juli 133.

Königliches Amtsgericht. Dereser.

Gemãß §. 187 und d25 der R. CG. P. D. bringe ich vorstehendes Aufgebot zur allgemeinen Kenntniß.

Marktheidenfeld, 13. Juli 183.

Der Gerichte schreiber: Lermer.

20146 Der Landwirth Jobann Heinrich Rudolf Beyer aus Neu⸗Barnim ist durch Urtheil vom heutigen Tage für todt erklärt. riezen,. 11. Juli 1831 Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

26919 Im Namen des stönigs!

Auf den Antrag des Cigenthümerg Wietz zu War⸗ now hat das Königliche Amtagericht zu e,. durch den Amtaerichter Zweigert unterm 3. Juli 188 für Recht erkannt:

Die Schuldurkunde, welche über die im Grund kuche von Warnem Band IJ. Seite 1i3 Rr. 4 Abtheilung III. Nr. 3 für nachbenannte Ge⸗ schwister 831

a. Marie Amalie Dorothee,

b. Carl Joachim Christian,

e. August Heinrich Johann, eingetragenen 1352 Thlr. 13 Szr. 6 Pf. Mutter erbe nebst 4 4ο Jinsen gebildet ist, wird füt kraftlos erklart.

Die Kosten des Aufgebot verfabreng werden dem Antragsteller zur Last aclegt.

Von Rechtz egen.

. Nas Abonnement beträgt 4 M 50 3 für das Vierteljahr.

ö

P Insertiongpreis für den Raum einer Aruchzeilt 30 .

M 169.

Alle RostAnstalten nehmen Kestellung an;

für Gerlin außer den Post ⸗Anstalten auch die Expꝛ

dition: 877. Wilhelmstr. Nr. 32. 1

den 22. Juli, Abends.

1881.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landrentmeister, Rechnungs⸗Rath Buch zu Cöln den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse und dem Repositar z. D. Wagner zu Cassel den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Dentsches Reich.

Bekanntmachung,

betreffend die Abänderung der Vorschriften über die Verwendung der Wechselstempelmarken.

Vom 15. Juli 1881.

Der Bundesrath hat beschlossen: . daß an die Ställe der in der Bekanntmachung vom 11. Juli 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2 enthaltenen Vorschriften folgende

estimmungen zu treten haben: . 1 . auf die Art der Verwendung der Reichs⸗ stempelmarken zu Wechseln und den dem Wechsel⸗ stempel unterworfenen Anweisungen u. s. w. (8. 24 des Gesetzes vom 6 1869) sind nachfolgende Vor⸗ riften zu beobachten: an 1 erforderlichen Steuerbetrag darstellenden Marken sind auf der Rückseite der Urkunde und zwar, wenn die Rückseite noch unbeschrieben ist, un— mittelbar an einem Rande derselben, andernfalls unmittelbar unter dem letzten Vermerke (Indossa⸗ ment u. s. w.) auf einer mit Buchstaben oder Zif⸗ fern nicht beschriebenen oder bedruckten Stelle auf— zukleben. . .

Das erste inländische Indossament, welches nach der Kassirung der Stempelmarke auf die Rückseite des Wechsels gesetzt wird, beziehungsweise der erste sonstige inländische Vermerk, ist unterhalb der Marke nie derzuschreiben, widrigenfalls die letztere dem Nie⸗ derschreiber dieses Indossaments bez ehungeweise Ver⸗ merks und dessen Nachmannern gegenüber als nicht verwendet gilt. Es dürfen jedoch die Vermerke „ohne Protest“, „ohne Kosten“ neben der Marke niedergeschrieben werden. ö

Dem inländischen Inhaber, welcher aus Versehen sein Indossament auf den Wechsel gesetzt hat, bevor er die Marke aufgeklebt hatte, ist gestattet, vor der Weitergabe des Wechsels unter Durchstreichung dieses Indossaments die Marke unter dem letzteren aufzukleben. ; ; In jeder einzelnen der aufgeklebten Narken muß das Datum der Verwendung der Marke auf dem Wechsel, und zwar der Tag und das Jahr mit arabischen Ziffern, der Monat mit Buchstaben mit⸗ telst deutlicher Scheiftzeichen, ohne jede Rasur, Durchstreichung oder Ueberschrist, an der durch den Vordrud bezeichneten Stelle niedergeschrieben werden. Allgemein übliche und verständliche Abkürzungen der Monatsbezeichnung mit Buchstaben sind zulässig ( . V. 7. Sept. 18681, 8. Oktbr. 1882).

ei Ausstellung des Wechsels auf einem gestempelten Blanket kann der an dem vollen gesetzlichen Betrage der Steuer etwa noch fehlende Theil durch vor⸗ schristsmäßig zu verwendende Stempel marken erganzt werden. Stempelmarken, welche nicht in der vorgeschriebenen Weise verwendet worden sind, werden als nicht ver⸗ wendet angesehen (8. 14 des Gesetzes)“ *

Diesem Beschluß ist j doch die Maßgabe hinzugefügt, daß, soweit noch Wechselstempelmarken ohne einen Vordruck für die Eintragung des Tages der Verwendung zum Gebrauch ge⸗ langen, diese Eintragung auf einer beliebigen Stelle der Marke erfolgen darf, und .

daß bis zum 31. August d. . die Verwendung der Wechselstempelmarken auch nach Maßgabe der Vestimmungen in der Bekanntmachung vom 11. Juli 1873 zulassig ist.

Berlin, den 16. . 16581.

Der Neichskanzler. In Vertretung: Scholz.

Die Nummer 19 des RNeichegesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthalt unter

Nr. 1439 das Geset, betreffend die Abanderung der Ge⸗ werbeordnung. Vom 18. Juli 1881; und unter

Ar. 1440 die Bekanntmachung, betreffend die Abänderung

Vorschristen über die Verwendung der Wechselstempel⸗ marken. Vom 16 Juli 1881.

Berlin, den 22. Juli 1851.

Kaiserliches Post⸗Zeitungaamt. 61

Königreich Preußen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Direkter der Probinzial-Irren-Heil- und Pflege-An— stalt zu Bonn, Geheime Medizinal-Rath Pr. Nasse, ist mit Allerhöchster Genehmigung zum ordentlichen Honorar⸗Professor in der medizinischen Fakultät der Universität dafelbst ernannt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Dem Kreisthierarzte Kotelmann zu Mohrungen ist unter Entbindung von seinem gegenwärtigen Amte die Ver⸗ waltung der Kreisthierarztstelle des Kreises Löten übertragen worden.

Abgereist; Se Ercellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident der Hauptverwaltung der Staatsschulden Pre Sydow nach Schlangenbad.

1 2 . . . ** * ] 2 Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat in ihrer Eigenschaft als Landespolizeibehörde das Flugblatt: „An die Bürger und Einwohner der Stadt und Amtshauptmannschaft Leipzig, Druck von E. Herzog in Mainz“ . auf Grund von §. 11 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 verboten. Leipzig, den 21. Juli 1881. ö Königliche Kreishauptmannschaft. Gumprecht.

In der heutigen Handelsregister⸗ Beilage wird Nr.: Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. Juli. er B s kischen Eisenbahn-Gesellschaft ist für die r lassung ihres Unternehmens an den Staat nach Maß⸗ gabe eines beigesügten, den früheren gleichartigen Ver⸗ trägen sich im Wesentlichen anschließenden Vertragaent⸗ wurfs eine seste jährliche Rente von 4 pCt. nebst einer baaren Zuzahlung von 15 66 pro Aktie à 300 66 ange⸗ boten worden. Der Umtausch der Aktien gegen vierorozentige Staatsschuldverschreibungen ist auf den 2. Januar 1883 be⸗ stimmt. Die Annahme dieses Angebols Seitens Generalversammlung der Altionare hat bis zum 1. Oktober d. J. stattzufinden. Gleichialls ist der Berlin⸗Anhalti⸗ schen Eisen bahngesellschaft für die Ueberlassung ihres Unternehmens an den Staat eine feste jährliche Rente von 5! Prozent der Altien angeboten worden. Der Untausch der Aktien gegen vierprozentige Staatsschuldverschreibungen soll spatestens vier Monate nach der Uebernahme der Ver⸗ waltung Seitens des Staates beginnen. Die Annahme des Gebotes Seitens der Generalversammlung hat bis zum 15. November d. J. zu erfolgen. .

Für beide Offerten wird eine Erhöhung als unbedingt ausgeschlossen bezeichnet, so daß eine Mehrforderung den Ab⸗ der Verhandlungen zur Folge haben würde.

Die Nessortminister machen in einem Cirkularerlaß vom 12. d. M. darauf aufmerksam, daß bei dem Erlaß der Vestimmung im §. 25 des Regulativs über die Dienst⸗ wohnungen der Staatsbeamten vom 26. Juli v. J. es keineswegs in der Absicht gelegen habe, in den ienstwoh⸗ nungen derjenigen Beamten, welchen Jleyrasentassong t aunie angerechnet werden sollen, diese mit Mobilien und sonstigen Inventargegenständen auf Staatgkosten neu auszustatten; vielmehr habe nur der bestehende Zunand bezüglich der Ünter' haltung und Ergänzung des 94 Inventars konstatirt und weiter festgehalten werden sollen. Von der etwa in Aug⸗ sicht genommenen Neubeschaffung von Mobilien und Aug⸗ stattungsgegenstanden sür die zu Repräsentationg - RManmen be⸗ stimmten Zimmer der Dienstwohnungen müsse daher abgesehen

Der Bergisch⸗Mär⸗ Ueber⸗

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Hauptamt und nicht blos kommissarisch wenn auch auf Widerruf oder Kündigung verwalten, der Charakter als etatsmäßige Beamte im Sinne des Gesetzes vom 6. Februar d. I, namentlich mit Rücksicht auf die für Gewährung des Wohnungsgeldzuschusses an dieselben maßgebend gewesenen Erwägungen, nicht versagt werden. Die Forstkassen Rendanten dieser Klasse können also den Wohnungsgeldzuschuß quartals— weise im Voraus beziehen, und in Todesfällen ist den Hinter— bliebenen derselben der Wohnungsgeldzuschuß und der als Gehalt zu berechnende Theil der Tantisme für den Rest des Sterbemonats und für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate (Gnadenquartal) zu gewähren beziehungsweise zu belassen. Hierbei darf jedoch der Maximalbetrag des als Gehalt zu gewaͤhrenden Tantieme-Antheils von den Einnahmen des betreffenden Rechnungsjahres (einschließlich für Holz aus dem Einschlage vom 1. Oktober des Vorjahres ab) bis zum Ablauf des Gnadenquartals niemals Üüberschritten werden. Die Hinterbliebenen erhalten somit, selbstverständlich nach Ab⸗ rechnung des vom Verstorbenen vor seinem Tode davon bereits Bezogenen, neben den Wohnungsgeldzuschuß, 1) wo der Gehaltstheil der Tantieme fur das betreffende Rechnungs⸗ jahr bis zum Ablauf des Gnadenquartals innerhalb des Maximums von 3300 M sich berechnet, den vollen Betrag des Gehaltstheils und, insoweit nicht schon eine Vertretung des Nendanten vor seinem Tode stattgesunden hat, den Dienst⸗ aufwandstheil bis zum Todestage inklusive, dagegen aber 2) wo der rhalin heil der Tantiéeme bis zu dem⸗ selben Zeitpunkt höher als das Maximum sich berechnet, nur das letztere, und den Dienstaufwand wie zu 1. Stirbt ein solcher Rendant in der Zeit vom 1. Oktober bis Schluß März, so gilt das Maximum für jedes der dann betheiligten beiden Rechnungsjahre. Ist ausnahmsweise einem Forstkassen⸗ Rendanten der fraglichen Klasse statt des Wohnungsgeld⸗ zuschusses eine Dienstwohnung überwiesen, so behalten die Hinterbliebenen das Recht der Benutzung' der Wohnräume bis zum Ablauf des Gnadenquartals. Auf die Hinter⸗ bliebenen solcher Forstkassen⸗Rendanten, welche in dieser Stellung nicht vollbeschäftigt waren, findet das Gesetz vom s. Februar d. J. keine Anwendung. Bei vorhandener augen⸗ blicklicher Nothlage ist den Regierungen überlassen worden, eine Unterstützung für dieselben zu beantragen.

Die Strafbestimmung des §. 67 des Personenstands— gesetzes vom 6. Februar 1875, nach welcher ein Geistlicher, welcher zu den religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließu ng schreitet, bevor ihm nachgeioiesen worden ist, daß die Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen sei, mit Geldstrafe oder mit Gefangniß bestrast wird, findet nach einem Urtheil des Reichs? gerichts, J. Strafs., vom 27. Mai d. J, nur gegen Geistliche Anwendung, welche vorsätzlich dagegen handeln, nicht aber gegen diejenigen, welchen nur ein fahrlässiges Verschul⸗ den zur Last fällt. Der 8. 67 des Personenstandegesetzes verlangt nur, daß dem Geistlichen vor der kirchlichen Trauung nachzuweisen sei, daß die Ehe vor dem Standesbeamten ge⸗ schlossen worden. Da nicht vorgeschrieben ist, daß der Geist—⸗ liche nur ein bestimmtes Beweismittel, insbefondere nur die

scheinigung“ die

werden.

nach dem Schlusse des 5. 54 den Eheleuten sosort nach der Eheschließung von dem Standesbeamten auszustellenden „Be— sch ei allerdings vorzugsweise diesem Zwecke dienen soll berücksichtigen dürfe, der 8. 54 im 5. 67 nicht

der einmal angezogen wird, muß dem Geisilichen persönliches Er—

messen darüber zustehen, ob und wodurch ihm der Beweis des stattgehabten Eheschlusses verschafft werde. Die solenne Natur des Aktes der Eheschließung vor dem Standesbeamten steht dieser Auffassung ebenso wenig entgegen als die ratis legis. da disziplinares Einschreiten wider den sahrlässig verfahren⸗ den Geistlichen nicht gehindert ist und die Reichs gesetze im All⸗ gemeinen kriminelle Strafbarkeit bei kulposen Dienstvergehen nicht als Regel hinstellen.“

Der Herzoglich braunschweigische und Großherzoglich oldenburgische , am hiesigen Allerhochsten Hose, Dr. von Liebe, hat Berlin auf einige Zeit mit Urlaub verlassen. Die Vertretung desselben ist von der Königlich bayerischen Gesandtschast hierselbst übernommen worden.

Bayern. München, 21. Juli. W. T. B. Die bis jetzt bekannten Wahlresultate ergeben eine erhebliche 2 Masoritat der Kammer. n

22. Juli. . T U) Nach dem Gesammtergebn sse der Landtagswahlen werden in der neuen Kammer 90 big 92 antiliberale Abgeordnete 67 big 69 liberalen Abgeordneten gegenüberstehen.

ag dag chst nach Stutt⸗