1881 / 171 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Jul 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Ausgefertigt gemäß des unter Aufhebung des Allerhöchsten ü legiums vom 28. Oktober 1880 (Amtsblatt der Königlichen Regie⸗ rung zu Düsseldorf Stück 50) ertheilten landesherrlichen Privilegiums vom 6. Juli 1881 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düssel⸗

1 2 11... Gesetz Sammlung für 18 .. Nr. . . . .. k Auf Grund des unterm .. ...... durch die Königliche Regie⸗

rung zu Düsseldorf genehmigten Beschlusses der Stadtverordnetenver⸗ sammlung vom 11. März 1881 wegen Aufnahme einer Schuld von 750 000 S6 aus dem Reichs-Invalidenfonds bekennen sich die Unter⸗ zeichneten Namens der Stadt Mülheim an der Ruhr durch diese, für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens der Schuldnerin unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld ven S Reichswährung, welche an die Stadt Mülheim an der Ruhr baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 750 000 S erfolgt vom Jahre 1881 ab aus einem zu diesem Behuf gebildeten Tilgungsstock von Einem und einem n Prozent des Nennwerths des ur— sprünglichen Schuldkapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen. Der Stadtgemeinde Mülheim an der Ruhr bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock durch größere Ausloosungen bis höchstens Sechs vom Hundert des Nenn⸗ er des ursprünglichen Schuldkapitals für jedes Jahr zu ver⸗ tärken.

Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben— falls dem Tilgungsstock zu.

Die jährlichen Tilgungsbeträge werden auf 500 beziehungsweise 200 M abgerundet.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt.

Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 18 .. ab im Monat Mai jedes Jahres, die Auszahlung des Nennwerths der ausgeloosten Stücke an dem auf die Ausloosung folgenden ersten Januar.

Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Fälligkeitstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, je einem in Mülheim an der Ruhr und in Cöln erscheinenden öffentlichen Blatte.

Sollte eines dieser Blätter eingehen, so wird von der Stadtverord— netenversammlung zu Mülheim an der Ruhr mit Genehmigung der König— lichen Regierung zu Düsseldorf ein anderes Blatt bestimmt und die Veränderung in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bekannt gemacht.

Durch die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die ö zeichnung der Einlösestellen für die Zinsscheine und die ausgeloosten Schuldverschreibungen.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Januar und am 1. Juli jeden Jahres von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich in Reichsmünze verzinst.

Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine, bezw. dieser 360 verschreibung in Mülheim an der Ruhr bei der Stadtkasse und in Berlin und Cöln bei den in den vorbezeichneten Blättern bekannt ge⸗ machten Einlösestellen und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermines folgenden Zeit.

Mit der zur ,, . des Kapitales eingereichten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen i eng der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden . wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die durch Ausloosung zur Rückzahlung bestimmten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener und ver⸗ nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 360. Ja⸗ nuar 1877 R. G. Bl. S. 83 bezw. nach §. 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 Ges. S. S. 281.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ab— lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der städtischen Verwaltung zu Mülheim an der Ruhr angemeldet und den stattgehabten Besitz der din. scheine durch Vorzeigung der Schuldrerschreibung oder sonst in glaub hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 18. ausgegeben, die ferneren Zins⸗ scheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der An—⸗ weisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Mülheim an der Ruhr mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Mülheim an der Ruhr, den ten ......

Der Bürgermeister. XN. X. Die Schuldentilgungs⸗Kommission. ö N. X. N. HN. Eingetragen Kontrolbuch Fol. .. Der Stadtfassen⸗Rendant. n n

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düssel dorf. Trockener Stempel.) Stadtsiegel.) Erster (bis ..) Zineschein (te) Serie zu dem Anleibeschein der Stadt Mülbeim an der Ruhr Ausgabe, Buchstabe .. Nr. .. über 2. Æ .. 353

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe

ga, ten.... und späterhin die Zinsen des vorbenannten Anleihescheines für das Halbjahr vom ten .... bis .. ten... mit (in Buchstaben).. ..... C.... 8 bei der Stadt⸗

kasse zu Mülheim an der Rubr und bei den bekannt gemachten Einläösestellen in Berlin und Cöln. Mülheim an der Ruhr, den.. ten .. ...... Der Bürgermeister. GFaecsimile.) Die Schuldentilqungs⸗Kommission. GFacsimlle.) Eingetragen Kontrolbuch Nr... Der Stadtkassen⸗Rendant. (Eigenhändig zu vollzieben.) Dieser Zineschein sst ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerbalb vier Jahren nach der allialcin rom Schluß des betreffen⸗ den Kalenderjahres an gerechnet, erboben wird.

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. (Trockener Stempel.) z ( Stadtsiegel.) Anweisung zum Anleiheschein der Stadt Mülheim an der Ruhr Ausgabe, Buchstabe,;. . Nr. . MS Reichswährung.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleiheschein der Stadt Mülheim an der Ruhr, Buchstabe .. Nr. . . . über... . 46 Reichswährung zu vier Prozent Zinsen die . te Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom .. 18. .. bis 18. .. bei der Stadtkasse zu Mülheim an der Ruhr und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen in Berlin und Cöln, a. dagegen Seitens des als solcher legitimirten In⸗ habers des Anleihescheins kein Widerspruch erhoben ist.

Mülheim an der Ruhr, den . ...... .

Der Bürgermeister.

. (Faesimile.) .

Die Schuldentilgungs-Kommission. (Facsimile.)

Eingetragen Kontrolbuch Fol. . ..

Der Stadtkassen⸗Rendant.

Gigenhändig zu vollziehen; Die Anweisung ist unter den beiden letzten Zinsscheinen auf der

ganzen Blattbreite mit abweichenden Lettern in nachstehender Form abzudrucken.

9. Zinsschein. 10. Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.

Bekanntmachung.

9 der zu Berlin am 28. und 29. März d. J. abgehalte⸗ nen Zeichenlehrerinnen⸗Prüfung haben das Zeugniß der Be—⸗ fähigung zur Ertheilung des Zeichenunterrichts an mehrklassi— gen Volks- und an Mittelschulen erlangt:

1) Fräulein Bühring zu Berlin, 2) Fräulein ret! technische Lehrerin daselbst, 3) Fräulein Friedemann zn Elbing,

4 Fräulein Gerbing zu Berlin,

5) Fräulein Hardt, technische Lehrerin daselbst,

6) Fräulein Klostermann zu Bochum,

7) Fräulein Kowalewski zu Stettin,

8) Fräulein Langer zu Landeshut,

9) Fräulein Mertens zu Berlin,

10 Fräulein Patzwahl daselbst,

1I) Fräulein Seliger zu Ernsthöhe bei Gramenz in

ommern, und

12) Fräulein Wiedemann zu Danzig.

Berlin, den 12. Juli 1881. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Im Auftrage: Greiff.

MNinisterium des Innern.

Bekanntmachung.

Auf Grund des §. 33 der Reichsgewerbe⸗Ordnung vom 21. Juni 1869 in der Fassung des Gesetzes vom 23. Juli 1879 (Reichsgesetzbl. S. 267) werden hiermit über den Um— fang der Befugnisse und Verpflichtungen sowie über den Ge⸗ schäftsbetrieb der Pfandleiher in Anschluß an das Gesetz, betreffend das Pfandleihgewerbe vom 17. März 1881 (Ges. Samml. S. 265) die nachfolgenden Vorschriften erlassen:

1I) das vom Pfandleiher nach 5. 5 des Gesetzes vom 17. März 1881 zu führende Pfandbuch muß dauerhaft gebun⸗ den und n n, mit Seitenzahlen versehen sein. Dasselbe ist, bevor es in Gebrauch genommen wird, der Ortgpolizei⸗ behörde zur Prüfung und Beglaubigung vorzulegen. In demselben dürfen weder Rasuren vorgenommen, noch unleser⸗ liche Eintragungen gemacht werden. Das Pfandbuch darf ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde weder ganz noch theilweise vernichtet werden.

2) In dem Psandbuch sind außer den in §. 5 des Gesetzes vom 17. März 1881 vorgeschriebenen die folgenden Rubriken zu führen und prompt in bestimmungsmäßiger Weise aus⸗ zufüllen:

sub 3b.) Stand und Wohnung des Verpfänders, Angabe wie er sich legitimirt hat;

sub 8) falls das Geschäft zur Verlängerung eines frühe⸗ ren Geschäfts dient: Hinweis auf die Nummer der Eintragung des früheren Geschästs;

sub 9) Tag, an welchem die Einlösung des Pfandes er⸗ folgte, event. Hinweis auf die Nummer, unter welcher eine Verlängerung des Geschästes bemerkt ist;

sub 19) Tag, an welchem der Verkauf des Pfandes erfolgte. Name, Stand, Wohnung des Gewerbes; Vetrag des Kaufspreises.

I) Die Pfandstücke sind vom Pfandleiher gegen Feuerg⸗ gefahr angemessen zu versichern und in einem besonderen Raume oder Behältniß, getrennt von anderen Gegenständen, aufzubewahren. Jedes Pfandstück ist mit einer der Eintragung im Pfandbuche korrespondirenden Nummer zu versehen.

4) Es ist an einer in die Augen fallenden Stelle des Geschäftelokals ein Exemplar des Gesetzes, betreffend das Pfandleihgewerbe vom 17. März 1851 sowie ein Exemplar ö. Instruktion und eine gedruckte Zinstabelle auszu⸗

ngen.

5) Alle dem Pfandleiher von Behörden oder Privat⸗ personen zugehenden Benachrichtigungen über verlorene oder dem Eigenthümer widerrechtlich entfremdete Gegenstände sind nach der Zeitfolge geordnet aufzubewahren.

6) Bei Einlösung eines Pfandeg ist dem Verpfänder auf Verlangen eine Quittung auszustellen. Die eingelösten Pfand⸗ scheine hat der Psandleiher mindestens ein Jahr lang auf⸗ zubewahren.

7) Der Verkauf von Pfandobjelten ersolgt nur auf Grund einer ortapolizeilich beglaubigten Liste, in welcher jedes⸗ mal die betreffenden einzelnen Pfander nach den Nummern des Pjandbuchs unter Angabe des Tages der Verpfändung und der Fälligkeit der Forderung sowie des Betrages der Forderung an Kapital und Zinsen aufzuführen sind.

8) Der Drtgpolizeibehorde bleibt . jeder zeit Revisionen des gesammten Geschäftabetriebeg der Pfandleiher vorzunehmen.

9) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach allgemeinen ge 1 Vorschristen eine höhere Strafe eintritt, gemäß 8. 360 Nr. 12 des Reiche⸗

strafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis bestrast. Berlin, den 16. Juli 1881. Der Minister des Innern. Im Auftrage: Herrfurth.

zu 150 6 oder mit Haft

Ministe rium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Dem Thierarzte Heinrich Wilhelm Erhard Reiß— mann zu Berlin ist die von ihm bisher kommissarisch ver— waltete Kreisthierarztstelle für den Verwaltungsbezirk des Polizeipräsidiums zu Berlin definitiv übertragen worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten Ver—⸗ loosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm— Aktien der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 1556 Stück gezogen worden.

Rd. . werden den Besitzern mit der Aufforderung ge⸗ ündigt,

den Kapitalbetrag zugleich mit den Zinsen für das

2. Semester d. J. vom 15. . . z gegen Quittung und Rückgabe der Aktien und der dazu ge— hörigen nicht mehr zahlbaren Kupons Ser. VIII. Nr. 5 bis 8 nebst Talons bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hier⸗ selbst, Oranienstraße 94, zu erheben. Die Zahlung erh hr von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags mit AÄusschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäststage ee, t sa

ie Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗Haupt—

kassen, bei den Bezirks-⸗Hauptkassen der ion , ,, . bei der Kreiskasse zu Frankfurt a. M. Zu diesem Zwecke lönnen die Aktien nebst Kupons und Talons einer dieser Kassen schon vom 15. November d. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 15. Dezember d. J. ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden, unentgeltlich abzuliefern— den Kupons wird von dem zu zahlenden Kapitalbetrage zurückbehalten.

Vom 1. Januar k. J. ab hört die Verzinsung der gekündigten Dokumente auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Dokumente wieder— holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer . aufgehört hat.

Berlin, den 1. Juli 1881.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. Hering. Merleker. Michelly.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗-Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten, von Goßler, von Kissingen nach der Schweiz;

der Ober⸗Landforstmeister und ,,. im Ministerium sür Landwirthschaft, Domänen und Forsten Ulrici nach Bromberg;

der Wirkliche Geheime Ober⸗-Medizinal-Rath im Mini⸗ sterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen⸗ heiten, Dr. Housselle, nach Baden⸗Baden.

Bekanntmachung.

Vom 15. September 1881 ab werden die Strafsachen der Land⸗ und Amtgs⸗Gerichte J. und II. in Berlin nicht mehr in den im Innern der Stadt belegenen Gerichts⸗ häusern, sondern in dem sin Berlin, Altmogabit Nr. 11.12. NW.“ neu errichteten Gerichtsgebäude bearbeitet werden. Es wird deshalb ergebenst ersucht, vom gedachten Zeitpunkt ab alle Brief⸗, Packet⸗ und Werthsendungen an die resp. genannten vier Gerichte oder die Staats oder Amtgs⸗ Anwaltschaften an denselben auf der äußeren Adresse nach Berlin, Altmoabit Nr. 11. 12. NW.“ zu richten.

Berlin, den 20. Juni 1881.

Die Präsidenten und Ersten Staatsanwälte der Landgerichte l. und II.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Juli. Wie „W. T. B.“ aus Gastein meldet, wohnten Se. Majestät der Kaise

gestern nach dem Vade und der Morgenpromenade dem Gottet⸗

dienste in der evangelischen Kapelle bei, wo der Dber⸗Hof⸗

prediger Dr. Kögel die Predigt hielt Am Nachmittage fuhren Se. e ai nach Vöckstein. 16

In dem Befinden Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin ist seit Ausgabe der letzten Bulletins keine Veränderung eingetreten. Trotz des schleypenden Ganges der Wie⸗ derherstellung hat der Krästezustand darunter nicht gelitten, sich vielmehr auf einer relativ befriedigenden Höhe erhalten; doch wird voraussichtlich noch eine längere Zeit vergehen, ehe der Genesungsprozeß so durchgreifende Forischritte gemacht haben wird, daß die Hohe Kranke auf einige Dauer die liegende Stellung Eiern kann, welche bisher nur auf halbe Stunden . . Aufenthalt auf einem Tragsessel vertauscht werden onnte.

Die Behandlung Ihrer Maj stät ist jetzt hauptsächlich in den Händen des Leibarztes Geheimen Medizinal⸗Raths Dr. Velten. Indessen 6 der Geheime Medi ö Professor Dr. Busch, sowie der Prosessor Madelung ebenfalls noch abwech⸗ selnd zu arztlichen Vesuchen von Bonn in Coblenz ein.

Die im Reichs Eisenbahn⸗ Amte aufgestellte, in der ersten Beilage veröffentlichte Uebersicht der Hetriebs-Ergebnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat Juni d. Is. ergiebt für die 64 Bahnen, welche auch schon im entsprechenden Monate des Vorjahres im Betriebe waren und zur Vergleichung gezogen

werden konnten, nachstehende Daten: (Die preußischen Staats⸗ bahnen und vom Staate für eigene Rechnung verwalteten Bahnen sind dabei als ein Bahnkomplex betrachtet, weil durch die am 1. April d. Is. eingetretene veränderte Bezirks⸗ eintheilung ein Vergleich bei den einzelnen Verwaltungsbezirken nicht durchweg zu ermöglichen war)

Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war im Juni d. J. 2. beim Vergleiche der (mit Ausnahme von 1 Bahn) provisorisch ermittelten Ergebnisse des lau⸗ fenden Jahres mit dem Definitivum des Vorjahres: im Ganzen (mit 28 852, 18 km Betriebslänge) bei 48 Bahnen mit zusammen 25 515,99 km höher und 15 bei Bahnen mit zu⸗ sammen 3337,09 kin niedriger als in demselben Monate des Vor⸗ jahres, und auf das Kilometer Betriebslänge bei 45 Bahnen mit zusammen 23 819,31 km höher und bei 18 Bahnen mit zusammen 5032,87 km (darunter 6 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) niedriger als in demselben Monat des Vor— jahres, b. beim Vergleiche der von 63 Bahnen pro— visorisch ermittelten Ergebnisse des laufenden Jahres mit den im Vorjahre ermittelten provni⸗ forischen Angaben: im Ganzen (mit 28 829.9065 Km Be- triebslänge) bei 52 Bahnen mit zusammen 25 394,B57 km höher und bei 1 Bahnen mit zusammen 3434,49 km niedriger als in demselben Monate des Vorjahres, und auf das Kilometer Betriebslänge bei 49 Bahnen mit zusammen 23 954,61 km höher und bei 14 Bahnen mit zusammen 4874,45 lem (darunter 4 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in dem— selben Monate des Vorjahres.

Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war vom 1. Januar bis Ende Juni d. J.: a. beim Vergleiche der (mit Ausnahme von 1 Bahn) provisorisch ermit⸗ telten Ergebnisse des laufenden Jahres mit dem Definitivum des Vorjahres: im Ganzen (mit 28 852,18 km Betriebslänge) hei 25 Bahnen mit zusammen 17 806, 59g kin höher und bei 33 Bahnen mit zusammen 11 045,59 km geringer als in demselben Zeitraum des Vorjahres, und auf das Kilometer Betriebslänge bei 21 Bahnen mit zusammen 4099, 365 Rin höher und bei 42 Bahnen mit zusainmen 24822, 82 km (darunter 12 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer als in demselben Zeitraume des Vorjahres; b. beim Ver⸗ gleiche der von 53 Bahnen provisorisch ermittelten Ergebnisse mit den im Vorjahre ermittelten provi⸗ sorischen Angaben: im Ganzen (mit 28 829, 96 km Be⸗ triebslänge) bei 35 Bahnen mit zusammen 21 158,82 Rm höher und bei 28 Bahnen mit zusammen 7670,24 km geringer, als in demselben Zeitraum des Vorjahres, und auf das Kilo⸗ meter Betriebslänge bei 32 Babnen mit zusammen 19 066,84 km höher und bei 31 Bahnen mit zusammen 9762,22 km (darunter 9 Bahnen mit vermehrter, Betriebslänge) geringer, als in demselben Zeitraum des Vorjahres.

Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen, ausschließlich der vom Staate für eigene Rechnung verwalteten Bahnen, betrug Ende Juni d. J. das gesammte konzessionirte Anlagekapital 121260650016 409 350 00 6 Stammaktien, 45 450 000 6 Prioritäts Stamm- aktien und 757 805600 6 Prioritäts⸗Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche das Kapital bestimmt ist, 4090, 22 Km, so daß auf je 16 Rm 296 4585 c entfallen.

Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privatbahnen betrug Ende Juni d. J. das gesammte konzessionirte Anlagekapital 1403 601 657 46 (556 olg 50 S Stammaklien, 216 576 900 0 Prioritäts—⸗ Stammaktien und 631 004807 M6 Prioritäts-Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses Kapi⸗ tal bestimmt ist, 6972,21 km, so daß auf je 1 km 201 314 c entfallen.

Der Anspruch auf Schmerzensgeld einer durch Verschulden eines Anderen verletzten Person gehört nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, JV. Civilsenats, vom 9. Mai d. J, im Geltungsbereiche des Preußischen Allgemeinen Land⸗ rechts zu dem freien Eigenthum derjenigen Person, welche ihn ursprünglich erworben hat, so daß er von dieser cedint und vererbt werden kann.

Der General⸗Lieutenant Bronsart von Schellen⸗

dorff, Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division, hat

sich mit mehrwöchentlichem Urlaub nach Grunenfeld bei

Braunsberg in Ostpreußen begeben.

Bayern. München, 22. Juli. (Allg. Itg.) Daß die nächste Kammer der Abgeordneten zu einem großen Theile aus neuen Mitgliedern bestehen werde, war schon seit einiger Zet vorauszusehen, man hat aber wohl kaum er⸗ wartet, daß die Kammer sogar zur Hälfte erneuert werden wird, und doch ist dies der Fall, denn es sind etwa 60 Männer gewählt worden, welchen das Mandat eines Abgeordneten zum ersten Male übertragen wurde. In den bisherigen Wabhlnachrichten sind die Parteibezeichnungen vieler Gewählter theils nicht, theils in von einander abweichender Weise angegeben, in Folge dessen denn auch die Berechnungen der Starte der einzelnen Parteien in unseren Blattern nicht vollstandig übereinstimmen. Wir werden es in der nächsten Kammer auch nicht mehr, wie bisher, mit 2 oder 3 Fraktionen, sondern allem Anschein nach mit 5 bis 6 zu thun haben. Am meisten verstärkt werden die „Extremen“, die auf das Regenaburger rogramm Gewählten, in den Standesaal in der Prannerstraße einziehen, denn die Zahl derselben läßt sich schon heute auf mindestens 20 berechnen, während die Fraktion in der letzten Kammer nur aus 9 und

später nur mehr aus 7 Mitgliedern bestand.

24. Jull. (W. T. B.) Zu dem bier stattsindenden deut⸗ schen Bundesschie ßen sind dis jetzt oQον bis 7 ο0echupen hier angekemmen, darunter 8o0 Wiener Schützen. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz hat eine prachtvolle getriebene silberne Schale alg Ehrengabe übersandt. Die russischen Großfürsten Sergius und Paul trafen heute Morgen aus Paris bier ein und seßten nach kurem Aufenthalie die Neise nach Salzburg und Berchtesgaden fort. Der Festzug der Schůtzen nahm bei prächtigem Wetter einen glänzenden

Verlauf. Perselbe endete bei der Feldberrnballe, in welcher sich sammiliche Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Sausegß, die Siaats Minister, die

Stadibehörden, sowie höhere Militär⸗ und Civilpersonen be⸗ fanden. Hier ersolgte die feierliche Uebergabe der Bundes⸗ sahne unser Ansprachen des Beigeordneten Dr. Vansch und des Rechtganwaltz Reinartz von Dusseldorf, sowie des Vor⸗ sitzenden des deutschen Schützenbundes, welche von dem Eyten Bärgermesster Dr. Erhardt erwidert wurden. An dem Fest= bankette nahmen an 3009 Personen Theil. Das Ehrenvrasi⸗

brachte den Toast auf den König von Bayern, Bildhauer und Erz⸗ * Ferdinand von Miller, Präsident des 7. deutschen Bundes⸗ schießens, auf Se. Majestät den Kaiser aus. Reinartz (Düssel⸗ dorf brachte ein Hoch aus auf den Ehrenpräsidenten Prinzen Ludwig, Bürgermeister Erhardt auf die deutschen Schützen und Gäste, Dr. Kopp (Wien) auf München. An Se. Majestät den Kaiser und an den König von Bayern wurden Huldigungstelegramme gesendet.

König hat heute Nachmittag seine Reise nach Süddeutschland angetreten.

von Sachsen, welche unter dem Namen einer Gräfin von Plauen heute Vormittag hier angekommen ist, hat, wie der

der Führung des Prinzen Hermann zu Sachsen-Weimar mit

Sachsen. Dresden, 24. Juli. (W. T. B.). Der

Württemberg. Stuttgart, 22. Juli. Die Königin

„St. A. f. W.“ meldet, die Landes-Gewerbeausstellung unter

einem Besuche bedacht. Von hier aus wird sich die Königin zum Besuche der Fürstlich hohenzollernschen Familie nach Krauchenwies begeben und von da nach Tarasp reisen, um dort die Kur zu gebrauchen.

25. Juli. (W. T. B.) Der König von Sachsen ist heute Vormittag hier angekommen und am Bahnhof von dem Prinzen Wilhelm, dem Prinzen von Weimar und dem Minister von Mittnacht empfangen worden. Der König wird die hiesige Landesgewerbe⸗Ausstellung besuchen und sodann nach Friedrichshafen weiterreisen.

Baden. Karlsruhe, 22. Juli. Der Kronprinz

von Schweden und Norwegen ist heute früh über Con—

stanz und Chur nach St. Moritz abgereist.

Wie die „Karlsr. 3.“ erfährt, sind nunmehr die Be—

stimmungen über die Feierlichkeiten bei der Vermäh⸗

lung der Prinzessin Vietoria mit dem Kronprinzen

von Schweden und Norwegen und der silbernen Hoch⸗

zeit des Großherzogs und der Großherzogin festge⸗

stellt. Demgemäß würde den 18. September 1881 als Vor⸗

feier der silbernen Hochzeit Ihrer Königlichen Hoheiten eine

Theatervorstellung bei festlich erleuchtetem Hause stattfinden.

Den 19. werden die Hohen Gäste, die zu den kommenden Festtagen geladen sind, eintreffen. Den 20, n Uhr, ist die Civiltrauung im engsten Familienkreise, um 5 Uhr findet die kirchliche Trauung in der Schloßkirche zugleich mit der Einsegnung des Hohen Jubel⸗ paares statt. Nach der kirchlichen Trauung ziehen sich die Hohen Neuvermählten in ihre Appartements zurück und nehmen die Glückwünsche der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften ent— gegen. Hierauf begeben sich der Großherzog und die Groß— herzogin und die Hohen Neuvermählten in den Marmorsaal, um die Defilircour abzuhalten. Nach der Defilircour ist Fürst⸗ liche Tafel und Marschallstafel der Hofstaaten. Den 21, um 11 Uhr, ist feierlicher Kirchgang. Nach dem Gottesdienst wer— den die Deputationen empfangen. Um 6 Uhr ist großes Gala— diner. Abends 8 Uhr ist Galatheater zu Ehren der Neuwver— mählten. Den 22. September werden um 10 Uhr die Aller—⸗ höchsten und Höchsten Herrschaften die kunstgewerbliche Aus⸗ stellung besuchen. Um 3 Uhr findet ein großer Festzug vor dem Portal des Residenzschlosses statt. Abends Si bis 111M Uhr ist großer Hofball. Den 23. ist Festball in dem Museum. Den 24. werden die Höchsten Herrschaften einer Einladung der Gesellschast „Eintracht“ Folge leisten.

Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 24. Juli. Der Kaiser ist gestern Abends von Ischl nach Schönbrunn zurückgekehrt. Der Kronprinz Rudolf und die Kronprinzessin Ste⸗ phanie sind am 22. in Salzburg eingetroffen. Der Erz⸗ herzog Albrecht ist am 21.8. M. von Kufstein in Insbruck eingetroffen und am nächsten Morgen nach Reutte gereist. Prag, 21. Jui. In der vorletzten Sitzung des Landes—⸗ ausschusses wurde das Landesbudget für 1882 festgestellt. Wie der „Polrok“ diesbezüglich meldet, wurde das Gesammt⸗ erforderniß mit 6777 075, die eigene Deckung mit 782 744 Il. veranschlagt, so daß sich ein Defizit von 5994331 Fl. ergiebt, welches um 140011 Fl. größer erscheint als das sür das laufende Jahr präliminirte. Im Jahre 18851 wurde zur Bedeckung des Abganges ein Zuschlag per 2213 Kr. auf jeden Gulden der direkten Steuern sammt Zuschlägen ausgeschrieben, zur Bedeckung des Abganges im Jahre 1882 wäre daher ein Zuschlag von 2516 Kr. ersorderlich. Pest, 22. Juli. (Pol. Corr.) Mit Ende dieses Mo⸗ nates beginnen im Schooße des Ministeriums verschiedene sehr wichtige Berathungen, in welchen eine große Anzahl von Gesetzentwürfen, welche dem Neichstage im Herbste unter⸗ breitet werden sollen, und in erster Reihe der nächstjahrige Budgetvoranschlag wenn auch nicht in allen Details zur Fesistellung gelangen werden. So viel ist außer Zweifel, daß in erster Reihe das Kommunikations⸗ und das Handels⸗ Ministerium wichtige Vorlagen vorbereiten: das Kommuni⸗ kations⸗Ministerium bezüglich einiger Flußregulirungearbeiten und Vizinal-Eisenbahnbaüten, das Handele⸗Ministerium aber bezüglich rer wichtigen Frag: der Gewerbereform.

Großbritannien und Irland. London, 25. Juli. (W. T. B.) Der russische Boischafter Fürst Lobanoff ist nach St. Petersburg abgereist. . 3

Nach einer Meldung der heutigen Morgenblätter sind von der Liverpooler Polizei an Bord zweier von New⸗York angekommener Dampfer 12 mit Dynamit geladene, mit einem sechsstündigen Uhrwerk versehene Höllenmaschinen ent⸗ deckt worden, welche in mit Cement gefüllte Fässer verpackt waren.

Der „Daily News“ wird aus Lahore vom 21. de. gemeldet, Eynb AÄhan habe die Vorposten des Emirs nach Girishk zurückgetrieben.

Aus Durban, 21. Juli, meldet die A. C.“: Glaub⸗ würdiger Insormation zusolge entbehrt die Meldung der „Wahrheit“, daß in den Unterhandlungen der König⸗ lichen Kommission mit den Boeren⸗Führern ein ernstes

inderniß eingetreten sei. Hier eingegangene Nachrichten aus Pretoria vom 19. d. besagen, daß der Entwurf der Konvention den Vertretern der Boern unterbreitet worden und Gegenstand der Diglussion gewesen ist. Wie verlautet, wurde die Konvention mit 1 von zwölf Artikeln, die modifizirt werden sollen, günstig aufgenommen. Die Untersuchung gegen die Mörder von Kapitan Elliot nimmt ihren Fortgang.

Aug Adelaide, 21. Juli, berichtet man der genannten Correspondenz: Die hiesige Austellung wurde Sen. von dem Gouverneur Sir W. F. D. Jervois eröffnet.

„Agence Haras“ zufolge, die Nachrichten von der in Tunis eingetretenen Beruhigung. Aus Kairouan werden Unterwerfungserklärungen gemeldet. Die Stämme, welche sich für einen Aufstand vorbereiteten, haben ihr Vorhaben auf⸗ gegeben. In Gabes, Sousa und Djerba ist die Ruhe wieder hergestellt, ebenso herrscht in der Provinz Konstantine vollständige Ruhe. Auch die jüngsten Nachrichten aus der Provinz Oran lauten recht befriedigend.

Der Senat begann heute die zweite Berathung des Budgets. Fresneau von der Rechten und Bocher vom rechten Centrum unterzogen die Finanzverwaltung einer scharfen Kritik. Der Finanz-Minister Magnin und Varroy traten für die Finanzverwaltung ein.

25 Zöglinge der Militärschule zu St. Cyr, welche der Messe zur Feier des Geburtstages des Grafen Chambord beigewohnt hatten, wurden heute aus der An— stalt entlassen und in Regimenter eingereiht, wo sie 5 Jahre lang als Soldaten zweiter Klasse dienen sollen.

24. Juli. Einer Correspondenz der „Agence Havas“ aus Tripolis zufolge entspräche die Haltung der lokalen Behörden den von Konstantinopel gegebenen feierlichen Ver— sicherungen bis jetzt nicht. Die Ausschiffung von Truppen und Kriegsmaterial werde mit einer gewissen Ostentation vor— genommen, als ob man den muselmännischen Fanatismus auf⸗ reizen wolle. Das Schreiben zählt viele Fälle von Plackereien auf, welche Franzosen oder französische Schutzbefohlene von den türkischen Behörden zu erleiden hatten. Der Correspon— dent glaubt, daß die Pforte von diesen Thatsachen teine Kenntniß habe und spricht die Hoffnung aus, daß sie denselben baldigst ein Ende machen werde.

Italien. Rom, 23. Juli. (W. T. B.) Die Ver⸗ handlungen der Regierung mit den Vertretern der Süd⸗ bahn sind, der „Agenzia Stefani“ zufolge, in Folge des Entgegenkommens der Minister Baccarini und Magliani be— reits beendigt.

Türkei. Konstantinopel, 25. Juli. (W. T. B.) Der Sultan hat gestern den katholisch-armenischen Patriarchen Azarion in feierlicher Audienz empfangen.

Bulgarien. Sofia, 22. Juli. Der „Times“ meldet man von hier, der frühere Minister des Auswärtigen Zan— kow und Skaviekow seien gestern früh in Plewna ver⸗ haftet worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. Juli. Die Expertenkommission in Sachen der Reorganisation der Loskaufsoperationen ist, wie die „St. Petersb. Ztg.“ mittheilt, mit einer Majorität von neun Stimmen zum Be— schluß gelangt, die geplanten Vergünstigungen seien ohne Ausnahme, wenn auch in verschiedenem Grade, in allen Ge— bieten des Reiches zu gewähren.

Wie demselben Blatte berichtet wird, stehen erhebliche Re⸗ formen auf dem Gebiete des Preßwesens und die Aus⸗ arbeitung eines einheitlichen Gesetzes in Aussicht, das der russischen Presse ermöglichen soll, ihre Bestimmung leichter zu erfüllen, als bisher. .

24. Juli. (W. T. B. Das „Journal de St. Petersbourg“ bespricht den Londonerrevolutionären Kongreß und be⸗ merkt, der englische Staatssekretär des Innern, Harcourt, habe er⸗ klärt, daß er auf die bezügliche Interpellation des Deputirten Borlase nichts zu antworten habe. Harcourt übernehme, in⸗ dem er sich in dieser Angelegenheit so passiv zeige, eine große Verantwortlichkeit. Das genannte Blatt fährt fort: Wir haben unsere Meinung über die Solidarität der Regierungen bereits zu ost ausgesprochen, um jert nochmals auf diesen Gegenstand zurückkommen zu müssen. Die Revolutionare sind offen und verheimlichen die Mittel nicht, welche sie anzuwenden beabsich— tigen. Die Konservativen aller Färbungen müssen die noth— wendigen Maßregeln der Vertheidigung ergreifen.

Schweden und Norwegen. Malmö, 20. Juli. (Cöln. Ztg. Die skandinavische Gewerbe⸗, In⸗ dustrie⸗ und Lan dwirthschafts-Ausstellung ist vor⸗ gestern hier eröffnet worden. Heute traf die Königliche Familie aus Schloß Sofiero dazu ein. Das Ausstellungs⸗ seld hat 60 000 Quatratfuß.

Dänemark. Kopenhagen, 22. Juli. Hamb. Corr.) König Christian und der Kronprinz sind in letzter Nacht von ihrem Besuche in Malmö ver Dampfschiff „Dannebrog“ nach hier zurückgelehrt.

Amerika. Washington, 24. Juli. (W. T. B.) Das Vormittags 11 Uhr über das Befinden des Praäsidenten ausgegebene Bulletin sagt: Nach einer unter den Aerzten stattgehabten Konsultation wurde, einige Finger breit von der ursprünglichen Wunde entfernt, ein Einschnitt gemacht, um den Abfluß von Eiter zu erleichtern. ö.

Um ji, Uhr Nachmittags hatte das Fieber nachgelassen. Garsield haite etwas Nahrung zu sich genommen und war dann eingeschlummert. .

Eine Meldung von heute Abend 6 Uhr lautet: Die gün⸗ stigen Erscheinungen dauern sort, das operative Eingreisen scheint von gutem Erfolge gewesen zu sein. 1 ;

21. Juli, Abends. (W. T. B.) Der Staate⸗Sekretär des Arußern, Blaine, hat amerikanischen Vertretern im Aut⸗ lande folgende telegraphische Nachrichten zugehen lassen: Das Befinden des Präsidenten Garfield wurde gestern Mittag plötzlich schlechter, er hatte Fröste, abwechselnd mit Fieber bei steigendem Pulse und sehr hoher Temperatur. Um 109 Uhr Abende wurden die Doktoren Hamilton und Agnew herbheige⸗ rusen. Eg stellten sich darauf abermals Froste ein, der Prasident hatte keinen Schlaf und war sein Befinden gegen Morgen nicht zufriedenstellend. Um 5 Uhr Morgens fand eine Konsultatian aller Aerzte statt und wurde eine Dperation beschlossen. Es wurde ein Einschnitt im Rücken unter der Wunde gemacht, um den Abzug des Eiters zu erleichtern. Das Resultat war sehr gänstiß und war das Befinden des Prasidenten um 12 Uhr Mittags gebessert. Der Prasident wurde bei der Dperation nicht chloroformirt, und ertrug dieselbe ohne die geringste Klage. Wir sind voller Hoffnung.

Ztatistische Nachrichten. ickelung des Schweijerischken Importg

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und Erroerts wäbrend der Jabre 1851— 1880, uber die wir nach

stischen Arbeit des eidgenessischen Zolldexartements bereits

per cinlgen Tagen einige interessante Aufftellungen mittbeil ten, ent

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dium batte Prinz Ludwig überngmmen. Derselbe begrüßte Landgericht ⸗Direltor Sterzing (Gotha)

die Schützengaste

Frankreich. Paris, 23. Juli. (W. T. B) Im heutigen Ministerrathe mitgetheilte Berichte bestatigen, der

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