KRerlin, 25. Juli 1881. Marktpreise nach Ermitt. des R. Tol-Präs Höchste Nedrigne Preis e.
Termine flaner, pr. Herbst 11,25 G64. 11,39 Br Hafer pr. Herbst 6.72 Gd., 6, 775 Br. Mais pr. Juli Angust 6,20 G4d., 6,22 Br. Kohl raps pr. Mai-Juni 123. — Wetter: Schön.
Für Weizen gute Sorte. Weizen mittel Sorte Weizen geringe Sorte. Foggen gute Sorte. Roggen mittel Sorte Roggen geringe Sorte. Gerste gute Sorte. Gerste mittel Sorte. Gerste geringe Sorte. Hafer gute Sorte Hafer mittel Sorte. Hafer geringe Sorte Richt- Stroh J
per 109 Küogr. 60 ö ; 23
Speisebohnen, weisse Liusen . Kartoffeln. Rindfleisch don der Kenle 1 Rilogr. . Bauchfleisch 1 Kilogr. . Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr. .. Hammelfleisch 1 Eilogr. . Butter 1 Kilogr. . ; Kier 60 Stück. Karpfen pr. Kilogr. . Anale . ö. Zander Hechte Barsche J Schleie . Bleie ö . Krebse pr. Schock.
EPest, 25. Juli. (W. T. B.)
brodnkrenmarkt. Weizen loca flan. 5 — 10 billiger, auf
88e r O — — — — N ND Cod — — — — — O — Or M — L O 1 —-— 2 0
Amsterdam, 25. Juli. Bancazinn 54.
AHMsterdam, 25. Juli. Getreidemarkt.
* 176 4 140 23 —
S6 121 2 3615
80 18 51 mine fester, pr. Oktober 197, pr.
1 — 18 Herbst 32, pr. Mai 1882 33.
— 42 Ant wer pen, 25. Juli.
4 Petrolenmmarkt.
15 15 13
Antwerpen, 25. Juli. Getreidemarkt. Roggen flan. London, 25. Juli. Getreidemarkt. Hafer fester, Erbsen 1 sh. thenrer. London, 25. Juli.
III TITITII SSI SIG] 38IIIIIISS8
888
Lieferung 6 4. Glasgor, 25. Juli.
32
Faris, 25. Juli.
1 1
Pr oduktenmarkt.
2 Varis, 25. Juli.
28. 60,
e ( Schlussbericht.) . weiss, loco 187 bez. n. Br., pr. August 187 Br., 13 197 Br., pr. Septhr. Dezember 20 Br.
Mehl ruhig, pr. Juli 68,0). Oktober. 3 Marqhes. 63. Dr. Septhr. Dezember. 9 Marques.
(W. T. B)
2 (Schlussbericht) Welzen auf Termins unverändert, pr. November 288. Roggen loco fest, auf Ter-
März 188. Rüböl loco 314, pr.
Raffinirtes, Type pr. September Rubig.
(W. T. B.) ¶ Schlussbericht.) Hafer ruhig. Gerste still. (W. T. B.) (Schlussbericht) Weizen ruhig. amerikanischer Mais — sh., runder
(W. T. B.) An der Küste angeboten 9 Weizenladungen. — Wolkig. — Havannazucker Nr. 12. 253. Liverpool, 25. Juli. (w. Banum wolle (Schlussbericht). Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. kanischs September-Oktober-Lieferung 65 1s, November-Dezember
(V. T. B.)
Roheisen. Nied numbers warrants 47 sh. 5 d. bis 47 sh. 4 d. KEradford, 25. Juli. (W. Wolle fest, gute Nachfrage, Garne stetig, ruhig, Stoffe ruhig. (W. LT. B.) Rohzucker SSo loco ruhig,
Weizen weichend.
stetig, 1 sh.,
Wetter: Euhig. T. B.)
Sich bessernd. Middl. ameri-
T. B.)
62, Iõ à 6300. Weisser
za eker weichend, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Juli 8). 89. pr. August I6, 10. pr. September 67, 60, pr. Oktober-Jannar 64, M.
(W. T. B.) Weizen ruhig. Aung. 28, 19, pr. September-Oktober 28, 75, pr. September-Dezember
pr. Jnli 27.80, pr.
pr. August 67.25, pr. Sept.
62.50. Rübbl behauptet, per Juli 77,0), pr. Angnst 77 M, pr. September - Dezember 77.75. per Januar-April 78,50. Spiritus behauptet, pr. Juli 62.75, pr Angust 62,75, pr. September-Oxtob. —, Lr. September- Dezember 61.00.
New- Kork, 23. Juli. (W. T. B.)
Waarenbericht. Banmwolle in New-Vork 11110, do. in Newe-orleans 113. Petroleum in Jew-Tork 76 Gd., do. in Pula- delphia 77 Gd., rohes Petroleum 64, do. Fipe line Certificates — D. 78 C. Mehl 5 D. 05 C. Rother Winterweizen 1 D. 256 6. Weizen pr. laufenden Nonat 1D. 266 C., do. pr. August 1D. 26 C., do. pr. September 1 D. 2773 C. Mais (old mixed) 57 CG. Zucker (Fair refining Muscorados) 73. Kaffee (Rio-) 11. Schmalz (Marke Wilcox) 124,, do. Fairbanks 124, do. Eohe & Brothers 12, Speck (short clear] 9 C. Getreidetracht 4.
Ausweis über den Verkehr aur dem Berliner Schlacht vichmarkt des städtischen Central-Vieh- ho vom z5. Juli 1888. Auftrieb und Marktpreise nach dem Schlachtgewicht. (VJom Königlichen Polizei-Präsidium).
Rinder (Durchschnittspreis für 100 kg): Auftrieb 15303 Stück. I. Qualität. Fette: 118. II. Qualität. Halbfette: 102. HI. Qualität. Gut genährte: S2 S6 LV. Gualität. Magere: 68 .
Schweine (Durchschnittspreis für 100 kg): Auftrieb 4795, Stück. L. Qualität. Englische ete.: 116. I. Qnalität. Bakony: 110. III. Qualität. Landschweine: a. Schwere: 112 606, b. Leichte: 106 906. LV. Qualität. Russen: 100 410
Kälber (Durchschnittspreis für 1 kg); Anftrieb 1090 Stück, . Qualitt. Schwere: 1.10 d. II. Qualität. Leichte: 0. 80 0
Schafe (Durchschnittspreis für 1 ERg): Anttrieb 40405 Stück. J. Qualität Fette, a. engl. Fleisechschafe, Southdawns ete.,: 1.20 66, b. Andere: 9, 90 46, II. Qualität. Magere, Weide und Herz- vieh: O, 40 - 0,52 A4
Genexxalversammlangen. J. August: Pulverfabrik Rottweil-Hamburg. Ord. Gen. Vers. zu
Rottweil. 18. Thüringisohe Eisenbahn.
Apolda.
Ord. Gen. Vers.
Theater. Krolls Theater. Mittwoch: Die Zauberflöte. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei hrillan⸗ ter Beleuchtung des, Sommergartens: Großes Doppel ⸗Concert. Dirigenten: Herren Keler⸗Béla und Hellmuth. Anfang des Concerts 5, der Vor— stellung 6 Uhr. Krolls Etablissement. Rittersaal: King⸗Fu.
National- Theater. Mittwoch: Im pracht— vollen Sommergarten: Großes Doppel⸗Concert, ausgeführt von der berühmten Original⸗-Zigeuner⸗ kapelle Farkas Moör und der Hauskapelle unter Kapellmeister A. Wiedeke. Auftreten der Wie⸗ ner Nachtigallen Geschw. Reichmann und der Tyroler Gesellschaft Rainer. Alpenglühen. Illumination. Wasserfall. Im Theater: Einen Jux will er sich machen. Posse in 4 Akten von J. Nestroy. In Scene gesetzt von Direktor van Hell. Anfang des 1 6 Uhr, der Vorstellung 75 Uhr. Entrée
Belle liance- Theater. Mittwoch: Fünf⸗ tes Volksfest. Im Semmergarten: Doppel⸗Concert, ausgeführt von den Kapellen des 1. Garde⸗Feld⸗ Artillerie- Regiments und des Königlichen Cadetten— Corps, unter Leitung der Königlichen Musik-⸗Direk— toren Herren Baumgarten und Herold. Auftreten der Tyroler Gesellschaft L. Rainer jun., der Ge— schwister RKommer und des Tenoristen Hrn. Ignaz Conradi. Abends: Bengalische Beleuchtung und brillante Illumination durch 2009) Gasflammen. Im Theater; Auf allgemeines Verlangen, zum 226. Male: Ter Rattenfänger von Hameln. Halbe Theater⸗Kassenpreise: JI. Parquet 1 S u. ff. w. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Donnerstag: Die Herren Eltern. — Doppel Concert u. s. w.
Familien⸗Nachrichten.
Verloht: Frl. Ottv Freiin von Rosenberg mit Hrn. Lieutenant von Wallenberg (löten — Ma— rienwerder).
Verehelicht: Hr. Seconde Lieutenant Magnus von Eberhardt mit Frl. Clara von Kalitsch (Ber—⸗ lin—Dobritz in Anhalt). — Hr. Lieutenant Ha— rald Graf Groeben mit Frl. Martha von Larssch (Berlin = Frankfurt a. S.). — Hr. Oberst⸗Lieute⸗ nant a. D. von Cranach mit Frl. Leuise Gräfin Brodcdorff (Darmstadt). — Hr. Premier⸗Lieute⸗ nant und Brigade ⸗Adjutant Fritz von Jagwitz mit Frl. Blanche Houble⸗Murrar (Darnhal in Schott land).
Geboren: Eine Tochter: Graberg ( Posen).
Gestorben: Verw. Frau General Rosalie von Griesheim, geb. von Knebel⸗Döberitz (Potsdam). . 2 Secende ⸗ Lieutenant Alfred von Geyso (Schwedt a. DJ. — Hr. Major 3. D. August von Lewineti (Sagan). — Frau Schloß⸗OSaurt⸗ mann Emilie von Wurmb, geb. von Selchow (Schloß Groeß⸗Furra).
Hrn. Major von
Subhastatlonen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
leere! Oeffentliche Zustellung.
Nr. 510). Die Ehefrau des Ludwig Huber, Hedwig, geb. Berger, von Zell, vertreten durch An⸗ walt Neumann dahier, klagt gegen ibren Ehemann, 1. It. an unbekannten Orten, auf Vermögeng⸗ absonderung, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtestreits vor die II. Girilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Freiburg auf
den 20. Cktober 1881, Bormittaßgs 8 Unr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustelluñg wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Freiburg, den 21. Juli 1881.
Der Gerichte schreiber des Großherioglichen Landgerichts: Dr. Harden.
F. lr r Aufgebot.
Der Kaufmann Heinrich . hier hat zur Er⸗ langung eines Ausschluß⸗Erkenntnisses behufs seiner Eintragung als Eigenthümer im Grundbuche das Aufgebot
der gegenwärtig als Garten benutzten am Oelse⸗
bach gegenüber der hiesigen Bleich⸗ und Appretur⸗
Anstalt belegenen Baustellen der abgebrochenen
Häuser Nr. 359, 360, 361, Greiffenberg a. Q., nach den Vorschriften des Gesetzes vom 7. Maͤrz 1845 beantragt.
Als letzter Eigenthümer ist im Grundbuch einge— tragen bei Nr. 359 der Tagearbeiter Gottlieb Barer, bei Nr. 360 und 361 der Kaufmann und Senator Peter Heinrich Weiß.
Es werden hiernach alle Diejenigen, welche Eigen thumsansprüche an diesen Grundstücken geltend zu machen haben, aufgefordert, diese Ansprüche spätestens in dem auf den
18. November 1881, Vormittags 11 Uhr, im neuen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 7, anbe— raumten Termine anzumelden, widrigenfalls die Aus⸗ bleibenden mit ihren etwaigen Realansprüchen auf diese Grundstücke präkludirt werden und ihnen des halb ein ewiges Stillschweigen auferlegt wird.
Greiffenberg a. O., den 9. Juli 1881.
Königliches Amtsgericht.
59699 eben! Bekanntmachung. Nachstehende Hrypothekenurkunden:
1) der Geschwister Emma, Gustav und Otto Neubacher zu Messeden über 2475 M, einge⸗ tragen im Grundbuch des Bauerguts Messe— den Nr. 2, Abtheilung 3 Nr. 2, auf Grund des Vertrags vom 30. Juni und 20. Juli 1864, des Darid Perrey zu Steblischken über 80 Thaler, eingetragen im Grundbuche der Eigenkathe Schilleningken Nr. 88, Abthei⸗ lung 3 Nr. 2, auf Grund des Vertrages vom 24. April 1856
sind durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 12. Juli 1881 für kraftlos erklärt, die erste Urkunde zum Zwecke der Ausfertigung einer neuen. Stallupönen, 12. Juli 1881. Königliches Amtsgericht.
26699 *eees, Bekanntmachung.
In Sachen betreffend das Aufgebot des von dem Baäͤckermeister Dinse hier gefundenen Ringes ist der am 25. September d. J. an hiesiger Gerichtsstelle zur Anmeldung etwaiger Rechte und zum Erlaß des Ausschlußurtheils anstebende Termin auf den e. September d. Is., Vormittags 10 Uhr, verlegt.
Neuwarp, den 22. Juli 18581.
Königliches Amtegericht. 26683
In Sachen, betreffend das auf Antrag der Möl⸗ ler chen Erben und des Gastwirtbs Schultz aus Artlenburg wegen der auf der früher Hauenschild= schen, jetzt Schultz'schen Stelle ingrossirten und noch nicht gelöschten 3 Hrpotheken erlassene Aufgebot erschien:
xc. 2c. 2c. vorgelesen, genehmigt und ist felgender Ausschlußbescheid erlassen und sofort öffentlich verkündet: Da Ansprüche an die im Aufgebote vom 6. Axril d. J. gedachten, von dem weiland Lan⸗ desökonemie⸗ Kommissär Friedrich Wilhelm Hauenschild unter dem 5. Februar 1814, 1. Fe⸗ bruar 1347 und 21. Mär; 1866 über respektire 1259 Thlr., 3900 Thlr. und 1509 Thlr. aus- gestellten und ingrossirten Obligationen überall nicht angemeldet sind, so werden dem gestellten Präjudize gemäß, die drei gedachten Obliga⸗ fionen damit für kraftlos erklärt.
Lüneburg. den 12. Juli 1881.
Königliches Amtegericht. II. ger. A. Keuffel. Beglaubigt: chayer, Sekretãr.
richter Oswiecimẽki für Recht:
sprüchen an die Spezial masse
Spezialmasse zu entnehmen.
26779 Abtheilung 16,
Gegenwärtig:
In Sachen
Bürgerwesens K. 41/81
2c Erlöses, wird auf:
anberaumt.
auf §. 10 der
bleiben. Verkündet. Beglaubigt: (gej.) Jordan. Mealaußiat Beglaubigt. Georg gestellt.
Brecke, Abth. 16.
[26682 Verkũndet
am 30. Je ziorowsli,
Auf den Antrag des
keieichneten Urkunde und die macht ist,
für Recht:
eingetragenen:
[26721 Verkündet am 22. Juli 1881. Boehm, Gerichtsschreiber.
; Im Namen des Königs! Dok
Auf den Antrag des Rechtsanwalts Fuisting zu wird für kraftlos erklärt und die Kosten dem Jauer als Kurator der unbekannten Betheiligten der ; Post Abtheilung III. Nr. 3 Skohl Nr. 1, welche bei der Zwangsversteigerung dieses Grundstücks mit 42 S6 72 3 zur Hebung gelangt ist, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Jauer durch den Amts—
Feschehen vor Königlichem Amtsg
erichte Hannover, am 12. Juli 18531 in öffentlicher Sitzung.
Amtsgerichts⸗Rath Jordan. Gerichts⸗Assistent Brecke.
betreffend Zwangeversteigerung des zu Hannover an der Heisenstraße Sub Nr. 3 belegenen und im Hrpo— thekenbuche für Schloßwende Fol. 303 beschriebenen
erschienen auf Aufruf nach 119 Uhr: Termin zur Einzahlung des Kaufpreises und zum . 2 9 2 2 — ' ö weiteren Verfahren, insbesondere zur Vertheilung des
Donnerstag, den 22. September 1881, Vormittags 11 Uhr,
Zu diesem Termine werden Käufer unter Hinweis Kaufbedingungen, Schuldner unter der Verwarnung geladen, daß im Ausbleibungsfalle ihre Ansprüche bezw. Einwendun⸗ gen bei der Vertheilung des Erlöses unberücksichtigt
Brede.
Brecke, Gerichtsschreiber. Vorstehende Ladung wird dem Schuldner. Maler Dietrich, früher zu Frankfurt a. M., jetzt unbekannten Aufenthaltsorts öffentlich hiermit zu⸗
Hann over, den 20. Juli 1831.
Gerichtsschreiber Königl. Amtegerichts
Juni 1851.
Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! Grund besit ers Latkoweli aus Soczlen erkennt das Königliche Amte⸗ gericht 1II. zu Lyck durch den Amtegerichteratb Kuhr: da der Antragsteller den Verlust der nachstebend Berechtigung zum Aufgeboteantrage glaubhaft gemacht bat, da das Aufgebot nach den Gesetzen zulässig ist; da das Aufgebot durch Anbeftung an die Ge⸗ richtetafel, sowie durch Ginrückung in Nr. 18 des öffentlichen Anzeigers zum Amteblatt bekannt ge⸗ Die Bedingungen, fowie die Nachweisung, aus welcher
da weder in dem Aufgebotetermine vom 39. Juni 1881, noch seitdem Rechte Dritter auf die Urkunde angemeldet sind und der Antragsteller Erlaß des Ausschlußurtbeils beantragt bat,
Das über die im Grundbucke des Grundstücks Soczien Bd. J., Bl. Nr. 15. Abtheilung III.,
Nr. 1 urspruünglich 6 Thaler 9 Pf., noch 44 Thaler 6 Sgr. 19 Pf. Erbtheil der Cya,
Nr. 2 ursrrünglich Taler 9 Pf, noch 44 Thaler 6 Sgr. 19 Pf. Erbteil des Mathes,
Nr. 3 ursprrünglich M Taler
4 Thaler 6 Sgr. 10 Pf. Erbtheil des Woytek Geschwister Witt, auf Grund des Erbrezeffes vom 14. Dezember 1827 gebildete Dokument
Antragsteller auferlegt. Kuhr.
26688 . Namen des Königs! Auf den Antrag:
1) des Gärtnerstellenbesitzers Joseph Seiffert und
dessen Ehefrau Ernestine Seiffert zu Nieder⸗
daß alle unbekannten Interessenten mit ihren An— Tharnau,
n se der Kaufgelderhebung der Post Abtheilung III. Nr. 3 aus steigerung von Skohl Nr. 1 auszuschließen, das über 3) des hierzu bestellten Pflegers Rechtsanwalt Wolff diese Post lautende Hypothekeninstrument kraftlos — . u. zu erklären, die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Gebühren und Auslagen des Kurators aus der
— e des Grundbesitzers Maurers Carl Buchal zu der Zwangsver⸗ Boithmannsdorf, von hier erkennt das Königliche Amtsgericht zu durch den Amtsgerichts⸗-Rath Steuer für Recht:
1) das Hypotheken⸗-Instrument über die auf dem Grundstücke des Joseph Seiffert Nr. 30 Rieder— Tharnau in Abtheilung II. Nr. 7 auf Grund der Verhandlung vom 7. Juni 1850 für den Gärtner Joseph Pobl aus Endersdorf eingetragene Darlehnẽ— orderung ron 49 Thlr. nebst Zinsen wird für kraft⸗ los erklärt,
2) diejenigen unbekannten Interessenten, welche
a. auf die in Abtheilung III. Nr. 1 des Grund⸗
stücks Blatt 17 Boithmannsdorf aus der Ur— kunde vom 18. Dezember 1818 eingetragene und
von da auf die Trennstücke Blatt 43, 44 und
45 Boithmannedorf übertragene Darlehnsforde⸗ rung der Geschwister Johann Nepomuk und Josef Habich zu Boithmannkdorf ver 5.15 (6, auf die in Abtheilung III. Nr. 2 auf Blatt 12 Lichtenberger Aecker aus der gerichtlich gench—
22. Mai ö 1851 für
den Johann Langner eingetragen gewesenen und
Grottkau
migten Repartition vem 25. Mai bei der nothwendigen Subhastation des Grund— stücks Blatt 12 Lichtenberger Aecker zur Hebung gelangten Ausstattungsmasse per 9, 15 M. Ansrrüche erheben wollen, werden mit ibren An—= sprüchen ausgeschlossen. Die Kosten fallen den Antragstellern nach Ver⸗ hältniß zur Last. Verkündet am 12. Juni 1881.
26680 Durch rechtskräftiges Urtheil des Landgerichts zu Glere vom 5. Juli 1881 wurde mwischen den zu St. Hubert wohnenden Ebeleuten Wirth und Ackerer Carl Buscher und Hendrika, geb. van de Laak, obne Stand, vollstãndige Gütertrennung ausgesprochen. Hebenstreit.
Berichts reibe es anbarr q Gerich tsschreiber des Landgerichts.
Gläubiger und
Verkäufe, Vervachtungen, Submissionen ꝛe.
Fönigliche Eisenbahn ⸗Tirektion n San⸗ nover. Ge soll die Lieferung von: 139 Satzaqch sen, 260 Stück Tragfedern und 315 Stück Spiralfedern, für Personen , Gepäck und Viehwagen, vergeben werden. Termin: Zienstag den 9. August d. J.. Vormittags 10 Uhr. Bedingungen find gesen Einzahlung von 2 Æ vom unterjeichneten Bureau Jebann zu bgiehen. Gannever, den 25. Juli 1851. Maschinentechuisches Bureau.
Submission von alten Werkstatts⸗Mate⸗ rialien. Die an den Haurtwerkstätten Buckau, Stendal, Halberstadt, Potsdam und Berlin anze⸗ sammelten alten Werkstatts Materialien, als Eisen, Stahl, Kupfer, Roth. und Weiß Guß, Messing, Zink, Tuch, Plüsch, Glas ꝛc. sollen verkauft werden.
SS nworwer X ann oder.
die zu verkaufenden Quantitäten zu erseben sind, liegen in dem diesseitigen General ⸗Büreau, Fürsten⸗ straße 1— 109, und dem Materialien ⸗ Bureau, Fürsten wallstraße 109, ur Einsicht aus und können auch ren dem General ⸗Büreau auf rortofreie Anfragen gegen Erlegung ven 5 4 bezogen werden. Die Eröffnung der mit der Iufschritt: Offerte auf Ankauf von alten Werkstatts Materialien“ dersebenen, fran kirt und verschlossen bis srpätestens zum 12. August er.. Mittags 11 Uhr, an das Materialien ⸗Bürean einzureichenden Offerten findet daselbst in Gegen⸗ wart der etwa erschienenen Submittenten statt. Magdeburg. den 195. Juli 1881. gönigliche Eisenbahn · Tirektion.
5 pr, noch
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
Königlich Preußischer
und
Ans Abonnement beträgt 4 A 50 5 für das Vierteljahr.
32
Staats⸗Anzeiger.
KR
J s
X
M 123.
Berlin, Mittwoch,
Alle Host⸗Anstalten nehmen gestelluug an;
/ — 1 für Berlin außer den Rost Anstalten auch die Expt⸗ Ansertionspreis für den Naum einer Rrataeue 80 3. 2
dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32. 1
den 27. Juli, Abends.
1881.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Oberförster von Minckwitz zu Zeitz den Rothen Adler-Drden dritter Klasse mit der Schleife; dem Förster Hoffmann zu Chacobsee im Kreise Lübben, dem Förster a. D. Müller zu Neudamm, dem Förster a. D. Wernicke zu Driesen, früher zu Hubachtstheerofen im Kreise Friedeberg V. M., dem evangelischen Schullehrer, Organisten und Küster Eggerichs zu Mara im Kreise Aurich, dem Regierungs— boten a. D. Ulrich zu Cassel und dem herrschaftlichen Kutscher Kern zu Gurschen im Kreise Fraustadt, das All⸗ gemeine Ehrenzeichen; sowie dem Steuermann Kaiser zu Neuwied die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich bayerischen Ober⸗Regierungs-Rath Herr⸗ mann im Staats-Ministerium des Innern, zur Zeit stell⸗ vertretender Bevollmächtigter beim Bundesrathe, den Rothen Adler⸗-Orden dritter Klasse zu verleihen.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den seitherigen Konsul in St. Petersburg, Legations— Rath Brauer, zum Wirklichen Legations-Rath und vor— tragenden Rath im Auswärtigen Amt zu ernennen.
Gesetz, betreffend die Bezeichnung des Raumgehaltes der Schankgefäße. Vom 20. Juli 1881.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. n verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was solgt: 1
Schankgefäße (Gläser, Krüge, Flaschen ꝛc.), welche zur Verabreichung von Wein, Obstwein, Most oder Bier in Gast⸗ und Schankwirthschaften dienen, müssen mit einem bei der Aufstellung des Gefäßes auf einer horizontalen Ebene den Sollinhalt begrenzenden Strich (Füllstrichj und in der Nähe des Strichs mit der Bezeichnung des Sollinhalts nach Liter⸗ maß versehen sein. Der Bezeichnung des Sollinhalts be⸗ darf es nicht, wenn derselbe ein Liter oder ein halbes Liter beträgt.
Der Strich und die Bezeichnung müssen durch Schnitt, Schliff, Brand oder Aetzung äußerlich und in leicht erkenn⸗ barer Weise angebracht sein. . .
Zugelassen sind nur Schankgefäße, deren Sollinhalt einem Liter oder einer Maßgröße entspricht, welche vom Liter auf⸗ wärts durch Stufen von 1 1, vom Liter abwärts durch Stufen von Zehntheilen des Liters gebildet wird. Außerdem sind zugelassen Gefäße, deren Sollinhalt 101 beträgt.
3
Der Abstand des Füllstrichs von dem oberen Rande der
Schankgefäße muß ; ; a. bei Gefäßen mit verengtem Halse, auf dem letzteren angebracht, zwischen 2 und 6 em, b. bei anderen Gefäßen zwischen 1 und 3 em betragen.
Der Maximalbetrag dieses Abstands kann durch die zu⸗ ständige höhere Verwaltungsbehörde y solcher Schank⸗ efaäße, in welchen eine ihrer Natur nach stark schäumende Flüssigkeit verabreicht wird, über die vorstehend bezeichneten Grenzen hinaus sestgestellt werden.
8. 3. Der durch den Füllstrich begrenzte Raumgehalt eines Schankgesaßes darf 2. bei Gefäßen mit verengtem Halse höchstens 1, b. bei anderen Gefäßen höchstens 1 geringer sein als der Sollinhalt.
8.4. ?
Gast⸗ und Schankwirthe haben gehörig gestempelte Ilussig⸗ keitzmaße von einem zur Prüfung ihrer Schankgesaße ge⸗ eigneten Einzel⸗ oder an, d dum bereit zu halten.
8. 65.
Gast⸗ und Schankwirthe, welche den vorstehenden Vor⸗ schriften zuwiderhandeln, werden mit Geldstrase bis zu ein— hundert Mark oder mit Hast bis 1 vier Wochen bestraft. Gleichzeitig ist auf Einziehung der vorschristswidrig besundenen Schankgesäße zu erkennen, auch kann die Vernichtung derselben ausgesprochen werden.
5. 6.
Die vorstehenden Beslimmungen sinden auf sestverschlossene versiegelte, verkapselte, festverkorkte u. J w.) Flaschen und rüge, sowie auf Schankgesäße von , 1 oder weniger nicht
Anwendung.
§. 7. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1884 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Handigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Bad Gastein, den 20. Juli 1881. (L. 8.) Wilhelm. von Boetticher.
Bekanntmachung.
Nachdem die von der Königlich preußischen Staatsschulden⸗ Tilgungskasse für das Etatsjahr 1879 90 gelegten Rechnungen über die Einlösung der vom vormaligen Norddeutschen Bunde ausgegebenen Schuldverschreibungen der Anleihe vom Jahre 1876 und der vom Deutschen Reiche ausgegebenen Schatz⸗ anweisungen vom Bundesrathe und vom Reichstage dechargirt worden, sind die nach diesen Rechnungen eingelösten, nach— stehend bezeichneten Bundes- bezw. Reichsschulden-⸗Dokumente, deren Littern, Nummern resp. Serien und Beträge durch unsere Bekanntmachung vom 23. Oktober 1880 veröffentlicht wurden, heute im Beisein von Kommissarien der Reichs— schulden⸗Kommission und unserer Verwaltung durch Feuer vernichtet worden, nämlich:
I) Schuldverschreibungen des Norddeutschen Bundes vom Jahn l 1Stück über 300 6
2) Unverzinsliche Reichs⸗ schatzanweisungen von 1878 Ser. XLIV. bis XIIX., von 1879 Ser. J. bis XIII., XVI. und XVII., XX. bis XXVII. und RR, Q 189890982900.
zusammen 10177 Stück vber 133 637 300 1. Dies wird nach der Bestimmung im §. 7 des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundesgesetzblatt S. 339) und im §. 17 des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Preuß. Ges. Samml. S. 57) zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 26. Juli 1881. Reichs schulden⸗Verwaltung. Hering. Merleker.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Polizei Assessoren Held zu Stettin und Wenzig zu Danzig zu Polizei⸗Rathen zu ernennen.
Auf Ihren Bericht vom 12. Juni d. J. genehmige Ich, daß der zur Deckung der Kosten für den Erwerb des inner⸗ halb des Kreises Rosenberg belegenen, zum Bau der Marien⸗ burg⸗Mlawkaer Eisenbahn erforderlichen, unentgeltlich abzu⸗ tretenden Grund und Bodens nicht verwendete Theil der durch Mein dem Kreise Rosenberg verliehenes Privilegium vom 23. Juni 1873 genehmigten Anleihe von insgesammt 35 009 Thlr. oder 105 000 6 mit noch 52 809 66 zu dem vom Kreise Ro⸗ senberg beschlossenen Bau einer Chaussee von Riesenburg im Kreise Rosenberg nach Germen im Kreise Marienwerder Ver⸗ wendung finde. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück.
Bad Ems, den 17. Juni 1881.
Wilhelm. Für den Minister Der Minister des für Handel und Innern.
Gewerbe: Im Allerhochsten
Auftrage: von Boetticher. Maybach. Bitter. von Puttkamer.
An den Minister für Handel und Gewerbe, den Minister der öffentlichen Arbeiten, den Finanz⸗Minister und den Minister des Innern.
privileg iam wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Stadt-
Anleibescheine der Stadt Gollnow im Betrage von 8 6
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König ven Preußen ꝛc. Nachdem die Vertretung der Stadt Gollnow in der gemeinschaft⸗ lichen Sitzung des Maglstrats und der Stadtverordneten am
29. November 1880 schloss ö. 2 13 bejw. J. Januar 1861 beschlossen bat, die zur
Betheillqung an dem Alt Damm ⸗Colberger Eisenbabnunterneh men durch Zeichnung ven C0 00 Stammaktien erferderlichen Mittel im Wege einer Anleibe ju beschaffen, wollen Wir auf den An trag der Stadtvertretung: — zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinescheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihbescheine im Betrage von 60 Q. auęestellen ju dürfen, da sich biergegen weder im Interesse der Kläubiger noch der Schuldner Etwa ju erinnern gefunden hat, in Gemäßbeit des 8. 2 des Gesetzes vom II. Juni 1833 fur Uutstellung von Anleibescheinen zum Betrage von 60 907 , in Buchstaben: sechengtausend Mark, welche in folgenden Abschnitten:
10 000 SM zu 1000 . J o,, ö zusammen 66 6060 . . nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 45 Prozent jährlich zu verzinsen, und nach dem festgestellten Tilgungsplane mittelst Ver⸗ loosung jährlich vom 1. April 1881 ab mit wenigstens einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den ge— tilgten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium, Unsere landesherrliche Genehmigung er— theilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wir⸗ kung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervor gegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird fur die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über⸗ nommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Bad Ems, den 1. Juli 1881. (L. 8.) Wilhelm. Für den Minister für Handel und Gewerbe: von Boetticher.
Bitter. von Puttkamer.
Regierungsbezirk Anleiheschein der Stadt Gollnow .. te Ausgabe Buchstab über
ten 188 lung für 188 . Seite ...
* 2 laufende Nr. . . .)
Auf Grund des von der Königlichen Regierung zu Stettin ge⸗ nehmigten Beschlusses der städtischen Behörden vom 29. November bew. 30. Dezember 1880 und 3. Januar 1881 wegen Aufnahme einer Schuld von 60000 M bekennt sich der Magistrat der Stadt Gollnow Namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Dar⸗ lehnsschuld von s „welche an die Stadt baar gezahlt wor⸗ den und mit 4 0,9 jä zu verzinsen ist. j
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 6000 S erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsrlans mittelst Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 1882 bis spätestens 1920 einschließlich, aus einem Tilgungẽstocke, welcher mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld—⸗ rerschreibungen gebildet wird. Die Ausloosung geschiebt in dem Monate September jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungẽstock zu verstärken, oder auch sämmt⸗ liche nech im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen.
Die durch die verstärkte Tilgung falls dem Tilgungestocke zu. ö
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rüchzablung erfolgen soll, öffent. lich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat rer dem Zablungstermine in dem Dentschen Reichs und Preußischen Staats -Anzeiger, dem Amtehlatte der Königlichen Regierung zu Stettin und dem in Gollnew erscheinenden Lokalblatt. Gebt eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Stadtvertretung mit Genehmigung des Königlichen Regierungk— Präsidenten in Stettin ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kaxital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit 44 Prozent jährlich verzinset.
Die Ausjablung der Zinsen und des Kaxitals erfolgt gegen bleße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziebungsweise dieser Schuld verschreibung bei der Kämmereikasse zu Gollnow und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kaxitals eingereichten Schuld ⸗ rerschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der sräteren Fälligkeitetermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zint scheine wird der Betrag vom Kaxital abgezogen. Die ge⸗ kündigten Kaxitalbeträge, welche innerhalb dreißlg Jahren nach dem Rückjablungstermine nicht erboben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderabres, in welchem sie fällig gewor- Len, nicht erbebenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. Tas Aufgebet und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Schuld- verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der 85. S38 und ff. der Liril rrozeßerdnung für das Deutsche Reich vom J. Januar 1577 (Reichs ⸗ gesetz Blatt Seite 83), beiiebungsweise nach 8. 20 des Aus fũhrungt⸗ geseßes zur Deutschen Cirilvrojeßordnung vom 21. März 1879 (Ges. Samml. Seite 2581). ö. ⸗ 2.
Zinescheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden; doch sell Demjenigen, welcher den Verlust don Zint scheinen vor Ablauf der riersäbrigen Verjäbrungsfrist bei der Stadtretwaltung anmeldet und den stattgebabten Besiß der Zinescheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder senst in glaubhafter Weise daribut, nach Ablauf der Versährungefrist der Betrag der m⸗ emeldeten und bis dabin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen
ittung ausgejablt werden. . . .
; ö Schuldverschreibung sind balbjäbrige Zinescheine bit zum Schlusse des Jabres 1891 guggegeben, die ferneren Jingscheine werden für fünfsäbrige Zeiträume ausgegeben Die Ausgabe einer neuen Reibe ren Zinescheinen erfelgt bei der damm tel laß in Gollnew gegen Ablicferung der der älteren Jinescheinreihe beige druckten Anmelfung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aug⸗
ersparten Zinsen