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bändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuldver⸗ schreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur. Sicherheit, der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. Gollnow, den ..
K Der . Magistrat Anm erkung. Die Anleihescheine, sind außer mit den Unter⸗ schriften des Dirigenten und zweier Mitglieder des Magistrats mit dem Siegel des Magistrats zu versehen.
Provinz Regierungsbezirk
Zins sche in
... Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Gollnow, te Ausgabe. Buͤchstabe . Nr... b ark zu .. . Prozent Zinsen Mark .. . Pfennig.
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1. April (beziehungsweise) J. Oktober 18. . ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom . bis .. ten Mark . . Pfennige bei der Kämmereikasse zu Gollnow.
Gollnow, den .. ten ö
Der Magistrat.
. Unterschriften.)
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht
innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Faͤlligkeit erhoben wird. . .
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Magistrats können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens— unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
in,, Regierungsbezirk
ö,
zum Stadtanleihescheine der Stadt Gollnow . 20, ö
Mark.
Der In haber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die .. . te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18 .. bis 18 .. bei der Kämmereikasse zu Gollnow, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird.
Gollnow, den .. ten .
Der Magistrat. Unterschriften)
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Magistrats können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
ter Zinsschein.
.. ter Zinsschein.
Anweisung.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Organisten Hermann Finzenhagen an der St. Jacobi⸗Kirche zu Magdeburg ist das Prädikat Musik⸗ direktor beigelegt worden.
Königliche Bibliothek.
In der nächsten Woche vom 1. bis 6. August findet nach 8. 37 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothekordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle Dicjenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit in den Vor⸗ mittagsstunden zwischen 9 und 1 Uhr gegen die darüber aus— gestellten Empfangscheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher: von X—1I. am Montag und Dienstag, „ TL — R. am Mittwoch und Donnerstag, , 8. — *. am Freitag und Sonnabend. Berlin G., den 25. Juli 1881. Der Königliche Geheime Regierungs⸗Rath und Ober⸗Vibliothekar Lepsius.
Ministerium des Innern.
Nachdem die Statistik der Brände im preußischen Staate für dag vierte Quartal 1880 aufgestellt worden ist, bestimme ich auf Grund der dabei gesammelten Erfahrungen unter Abänderung der Cirkularverfügung vom 21. September 1880 (I. A. 7081) zur Beachtung vom Jahre 1882 ab, was folgt: I) Statt der dem ebenbezeichneten Cirkular-Erlasse ange— schlossenen Zählkarte über Brande ist die hier beigefünte neue Zaählkarte zu verwenden. 2) Die Formulare zu Zählkarten sind von dem König— lichen statistischen Bureau hierselbst nicht mehr an die Herren —ᷣ 4 beziehungsweise Königlichen Regie⸗ rungen, sondern auf einzelne, alljährlich zum 1. Dezember (erstmalig zum 1. Dezember 1881) beim siatistischen Bureau direkt zu stellende Anforderungen der Königlichen Landräthe und der Polizeibehörden in Stadtkreisen diesen Beamten und Behörden direkt zu übersenden. 3) Die Zählkarten über Brände sind vierteljährlich — statt, wie bieher vorgeschrieben, jährlich — an das Königliche statistische Bureau einzusenden, und zwar mit einer Beschei⸗ nigung über die erfolgte Zahlung aller in dem betreffenden Zeitraume und Erhebungebezirke vorgekommenen Brände oder mit der Angabe der Zahl der etwa zur vollständigen Aue— süllung noch zurückbehaltenen Zahlkarten. Sind innerhalb eines Vierteljahres und Erhebungebezirkes Brände nicht vor— gekommen, so ist das Königliche statistische Bureau hiervon jedesmal augdrücklich zu benachrichtigen. Berlin, den 19. Juli 1881. Der Minister des Innern. Im Auftrage: Serrfurth. An die Herren Regierungs⸗Präsidenten in den
Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Branden⸗
burg, Pommern, Schlesien und Sachsen, an
den Herrn Regierungs⸗Präsidenten zu Sig⸗
maringen, sowie an die Königlichen Regie⸗
rungen in den übrigen Landegtheilen.
Zählkarte für Brände im preußischen Staate im Jahre 18
1) Ort des Brandes: Regierungsbezirk (Landdrostei⸗Bezirk) Name der Stadt, oder Landgemeinde oder des Gutshezirks Besondere Bezeichnung der Besitzung (wenn solche üblich) .
Straße und Hausnummer Name, Stand und Wohnort des Eigenthümers ö 2) Datum und Zeit des Brandes:
Ausbruch am Stunde: Vormittags (d. i. von über 12 Uhr Mitternacht bis 12 Uhr Mittags) oder
ö ;. Nachmittags (8. i. von über 12 Uhr Mittags bis 12 Uhr Mitternachth. Bei größeren Bränden auch Zeit der Beendigung (8. h. der Gefahr des weiteren Ümfichgreifens) des Hr een h 6.
3) Witterung beim Ausbruch und während des Brandes: Windstille, leichter Wind, starker Wind, Sturm, trockne Luft, feuchte
n,, Regen, Platzregen, Landregen, Gewitter, Hagelwetter, Schneefall, Schneegestöber, gelinder Frost, starker Froft? indrichtung
Gegenstand des Brandes: ; a. Einzelnes Gebäude? — oder eine aus mehreren Gebäuden bestehende Besitzung Beschreibung des vom Brande betroffenen Gebäudes, bezw. der zur Besitzung gehörigen Gebäude:
1. Gebäude 2. Gebäude 3. Gebäude 4. Gebãude
Kreis (Amt, Oberamt)
5. Gebãude Spezielle Bestimmung Bauart: Umfassungswäͤnde? Dachbedeckung? . Gebäudeversicherung: Unversichert? ; Ver sich e t 4⸗ ,, umme: ei öffentlichen Sozietäten? . 0 bei Privatgesellschaften? Bewohnung: Wie viel, Haushaltungen sind über— haupt im Gebäude??! Wie viel Bewohner enthalten diese Haushaltungen? . Wie viel Haushaltungen sind vom Bran Wie viel, Bewohner enthalten diese beschädigten Haushaltungen? . Von, den beschädigten Haushaltungen sind gegen Mobiliar-Brandschaden une, versichert: bei öffentlichen Sozietäten? .. bei Privatgesellschaften? ?.. Baulichkeiten zu vorübergehendem Zweck: Welcher Art? Wald? Torfmoore? Diemen (Schober, Feimen, Miethen)? Schiffe? Andere Gegenstände: Welche? 5) Erwiesene Ursache des Brandes:
Blitzstrahl, Explosion von Dampfkesseln, von Leuchtgas, anderen Gasen, Aether, Petroleum, Selbstentzündung von Stoffen?
2 . 6 benachbarter Gebäude? Mangelhafte Feuerungsanlage? Fahrlässigkeit überhaupt? Im Umgang mit
Andere Ursache? Welche?
6) Ist wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Brandstiftung eine gerichtliche Unters i itet? 3 Wire g, n, we. st if tung gerichtliche Untersuchung eingeleitet
Annãhernde obrigkeitliche Taxe des Schadens, soweit sie möglich ist.
Versicherungssumme Betrag des durch Versicherung bei ; . bei — öffentlichen Privat⸗ öffentlichen Privat⸗ Sozietãten gesellschaften So ietãten gesellschaften gedeckten Schadens
a. Durch den Brand angerichteter Sachschaden:
*.
Immobiliarschaden überhaupt?? .. bei gewerblichen Anlagen: hiervon auf Motoren Mobiliarschaden überhaupt? . .
Hiervon kommen: Jiu landwirthschaftliche Produkte, Viehfutter
Brennmaterialien k gewerbliche Rohmaterialien⸗Vorräthe fertige und halbfertige Waaren . . Mobilien, Kleider, Wäsche, Betten, Haus⸗ J Arbeitsmaschinen, Utensilien, Werkzeuge, Apparate, Geschirre, Wagen .
—— Q —
b. Menschenbeschädigungen und ⸗Verluste beim Brande: a. von den Brandbetroffenen: getödtet: 1 — verwundet: Kinder? . von der Rettungsmannschaft: getödtet? 8) Weitere Mittheilungen:
Erwachsene: männl. Personen? — Erwachsene: männl. Personen? — verwundet 7 —
weibl. Personen? —— weibl. Personen?? —
. . Bestimmungen über die Ausfüllung der Zählkarten. Für jede Besitzung, gleichviel eb sie aus mehreren oder nur aug einem Gebäude besteht, die von einem Brande betroffen und von demselben gänzlich oder auch nur theilweise zerstört wird, ist von der Polizeibehörde des Orts (Stadt- oder Landgemeinde oder Gutsbezirk), in welchem die betreffende Besitzung oder das betreffende Gebäude liegt, möglichst bald nach dem Brande eine Zählkarte auszufüllen. iese allgemeine Bestimmung gilt auch, wenn ein Brand mehrere Besitzungen zugleich heimsucht. Wenn eine Besitzung innerhalb eines Kalenderjahres mehrmals von einem Brande beimgefucht wird, fo ist für jeden Brand eine Zählkarte auszufüllen. . Die Ausfüllung der Karten geschieht durch Beantwortung der vorgedruckten Fragen und jwar da, wo kein Platz zur Beant— wortung hinter letzteren gelassen ist, durch Unterstreichung der zutreffenden Worte der Fragen; hingegen da, wo Platz gelassen ist, durch tertliche bejw., ziffermäßige Auekunftsertheilung. 9 Die Fragen sind so gestellt, daß sie kaum einer Erläuterung bedürfen; folgende Bestimmungen zu beachten. Werden ein oder mehrere oder sämmtliche Gebäude einer Besitzung vom Brande heimgesucht, so ist über die speüelle Be⸗ stimmung, Bauart, Immobiliarversicherung, Bewohnung u. s. w. jedes beschädigten Gebaudes (dem Vordruck gemäß) Auskunft zu geben, wobei alles auf dasjenige Gebäude Bezügliche, in welchem der Brand ausgebrochen ist, an erster Stelle zu nennen ist, Sollten in einer Besitzung mehr als 5 Gebaude vom Feuer betroffen worden sein, so ist die Auskunft über das 6. und die folgenden Gebäude der Besitzung auf einer Anlage zur Zählkarte zu geben. ter Baulichkeiten sind, u. A. zu versteben: Schuppen oder Hätten, welche wäbrend eines Baues zur Unterbringung des Materials oder als Obdach für die Arbeiter errichtet wurden; Zöegelöfen, welche nur für einen Brand bestimmt find; böljerne WUhrmarkte⸗ oder Meßbuden u. s. w, zu vorübergehenden Zwecken. ie Fre nach der Bauart der Umfassungswände ist dabin zu beantwarten, ob letztere massiv, von Fachwerk oder Riegelwand, ven Holi, Lehm oder ven Kalk-⸗Pisé sind. Bei der Frage nach der Dachbedeckung ist anzugeben, ob das Dach ein Metall . n. Schieferdach oder ein Steinparpp⸗, Schindel⸗ oder Strohdach, oder aber ein Strohdocken⸗ oder Strohruppen⸗ ach ist. Nur die erwiesenen Ursachen des Brandes sind anzugeben. Wenn es nicht alebald nach dem Brande geschehen kann, so kann die betreffende Auskunft nachträglich hinzugefügt werden. Dasselbe gilt von der Angabe, ob wegen fahrläfsiger oder vorsätzlicher Brandstiftung eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet ist. Auf den Schadennachweis ist besondere Sorgfalt zu verwenden; inebesondere sind die Schadensummen nach den im Vordruck unterschiedenen Gegenständen thunlichst auseinander ju halten. Da, wo der Schaden versichert war, wird der Nachweis keine Schwierigkeiten verursachen Da, wo er nicht versichert war, ist er wenigstens annäbernd anzugeben, um erkennen zu können, welche Vermögenteh jekte überhaupt durch Feuer vernichtet wurden. Die Angaben uber die Versicherungesumme sind nach dem Vorruck ju unterscheiden. EGkenso ist zu unterscheiden die Größe der Brandentschädigung durch die Versicherung bei öffentlichen Sosietäten und bei Privatgesellschaften. Es handelt sich aber weder darum, den durch den Brand erlittenen Schaden, noch die durch die Versicherung erhaltene Entschaädigung jür jede einzelne Haushaltung festrustellen, sondern die Schaden fumme bat sich auf sämmtliche, vom Brande heimgesuchten Haushaltungen zu beziehen, der durch Versicherung gedeckte Theil biervon dagegen nur auf die versicherten Haushaltungen dieser Art, Unter dem durch Versicherung gedeckten Theil sst stets nur die wirklich gezablte Entschädiaung, niemals die Versicherungesumme zu versteben.
Wenn sonst noch wichtige Vorgänge beim Brande stattgefunden baben, fo sind dieselben unter der Rubrik Weitere Mit⸗ tbeilungen- zu berichten. ö
Die Zählkarten über die Brände in kreis- und amtgerempten Orten sind nach Jahresschluß direkt an das Königliche statistische Bureau in Berlin, Lindenstraße 28, einzusenden, während die Karten über Brände in nicht kreig⸗ und amteeremten Orten an Das Königliche Landratbeamt (Amt, Oberamt) und von diesem, erst nach genauer Prüfung, dem genannten Bureau zujustellen — . ist für die weitere Verarbeitung der Karten und die jährliche Veräffentlichung der Resultate mit Auf⸗ rag verseben.
11) Von dem nämlichen Bureau sind auch die Formulare der Zählkarten iu verlangen.
nur zur Erzielung möglichst vergleichbarer Angaben sind
Personalver änderungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Mainau, 12. Juli. Riesen, Hauptm. u. Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 1, zum Major, Herford,
r. Lt. von dems. Regt, zum Hauptm. und Battr. Chef, Beckh, — und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 3 zum Major, v. Da vans, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. und Battr. Chef, Reine ck, Hauptm, und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Nr. 4, zum Major, Hu be J., Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. und Battr. Chef, Carp, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 22, Zeiß, Pfingsthorn, Sec. Lts. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 26, zu Pr. ts. befördert. v. Fassong, Oberst à la snite des 1. Garde Feld⸗Art. Regts. und Commandeur der 3. Feld⸗-Art. Brig., zum Mit- glied der Prüf. Kemmission für Hauptl. und Pr. Lis. der Art, er— nannt. Schoen, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 1, à la snite des Regts. gestellt. Edler von der Planitz, Major und Abtheil. Commandeur vom Feld-Art. Regt. Nr. 4, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 1, Gericke, Hauptm. u Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 6, unter Beförderung zum Major, als etatsm. Stabsoffiz. in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 20, versetzt. Kunik, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 6. 3 1 suite des Regts. gestellt. Görges, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 10, unter Beförderung zum Pr. Lt, und Versetzung in das Feld ⸗Art. Regt. Nr. 3, als Adjut. zur 2. Feld⸗Art. Brig. kommandirt. Ja— cobi, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 11, unter Beförd. zum Maj, als etatsm. Stabsoffiz. in das Feld-Art. Regt. Rr. 18, Jaegerschmid, Pr. Lt. à la tuité des Feld-Art. Regts. Rr. 14, unter Entb. von seinem Kommdo. als Adjut. bei der 2. Feld⸗ Art. Brig. und unter Beförder. zum Hauptm. und Battr. Chef, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 6, Walbaum v. Traubitz, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, als Abtheil. Commandeur in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, Va ssoll, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 22, unter Beförder. zum Hauptm, und Battr. Chef in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 11, Klein II., Sec. Lt, vom Feld-Art. Nr. 23, unter Beförder. zum Pr. Lt, in das Feld-Art. Regt. Nr. 46, Boehmer, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 26, unter Beförder. zum Hauptm. und Battr. Chef in das Feld-Art. Regt. Nr. 30, Kosch, Pr. Lt. vom Feld. Art. Nr. 26, in das Feld⸗ Art. Regt. Nr. J versetzt. Liebig, Pr. Lt. A la suite des Fuß⸗-Art. Regts. Rr. 2 und Direktions-Assist. bei den techn. Instituten der Art., zum Hauptm. befördert. Schwartzkopff, Pr. Lt. à la suite des Garde⸗Fuß⸗Art. Regts., unter Beförder. zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 3, Kempf, Sec. Lt. vom Fuß⸗ Art. Regt. Nr. 9, unter Beförder. zum Pr. Lt., in das Fuß-Art. Regt. Nr. 1 versetzt. Hugershoff, Pr. Lt. vom Feld ⸗Art. Regt. Nr. 25, unter Belass. in seinem Kommando zur Dienstleist. bei der Milit. Intend., dem Regt. aggregirt. Hahn J., Sec. Lt. vom Feld—⸗ Art. Regt. Nr. 25, zum Pr. Lt. befördert. Frhr. v. Zedlitz-⸗Leipe, Sec. Lt. A la suite des Drag. Regts. Nr. 4, als außeretatsmäß. Sec. Lt. in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 5 einrangirt. — 14. Juli. Frhr. v. Seckendorff. Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 114, dem Regiment, unter Beförderung zum Hauptmann, aggregirt. Finner, Sec. Lt. von demselben Regiment, zum Pr, Lt, befördert.
Im Beurlaubtenstande. Mainau, 12. Juli. Kray, Sec. Tt. von der Landw. Feld⸗Art. des J. Bats, Landw. Regts. Rr. 2, Kasten, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des Res. Tandw. Bats. Nr. 80,ů Beines, Stock, Sec. Lts. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 165, zu Pr. Lts.,, Klose, Sec. Lt. von der Landw. Fuß⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 16, Jordan, Ulrich, Sec. Lts. von der Landw. Fuß -Art. des Res. Landw. Bats. Rr. 36, Dreyer, Sec. Lt. von der Landw. Fuß⸗-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 66, zu Pr. Lts. befördert, .
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Hegre. Maingu, 12. Juli. Grange Sec. Lt. vom Fuß-Art. Regt. Nr. 6, der Ab⸗ schied bewilligt — Bad Gastein, 19. Juli. v. Pannewitz, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 456, der Abschied bewilligt. ;
Im Beurkaubtenstande. Mainau, 12. Juli. Eber⸗ hardt, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 2. Bats, Landw. Regts. Nr. 74, Aull, See. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 118, Simon Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 128, mit der Landw. Armee ⸗Unif, Lange, Sec. Lt. von der Landw. Fuß⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 10, der Abschied bewilligt. Klingebeil, See. Lt. von der Landw. Fuß ⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 84, der Abschied ertheilt.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 27. Juli. Die vereinigten Aus⸗ schüse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen, für Handel und Verkehr und sär Eisenbahnen, Post und Telegraphen hatten heute eine Sitzung.
— Der Kaiserliche Botschafter am Königlich italienischen Hofe, von Keudell, hat Nom mit Urlaub xerlassen. Wahrend seiner Abwesenheit sungirt als interimistischer Ge⸗ schafiszträger der Legations⸗Rath von Derenthall.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren Dr. Zoerner in Vaethen, Dr. Kleinknecht in Egeln, Haase in Niedermarsberg, Dr. Hennecke in A. tenhundem, Dr. Schneider in Attendorn, Dr. Aug. Willems in Meckenheim.
Baden. Karlsruhe, 25 Juli. Der Großherzog hat heute früh die Residenz verlassen, um sich nach St. Moritz im Engadin zu begeben.
Elsaß⸗ Lothringen. Straßburg, 25. Juli. EEls. Lthr. Ztg. Am Sonnabend, Abends 8 Uhr 23 Minuten, trafen mit dem Schnellzug, von Paris kommend, die russischen Groß⸗ fürsten Paul und Sergius hier ein. Die Großfürsten, welche in einem Salonwagen reisten, stiegen auf dem mitt⸗ leren Perron aus und begaben sich in die Bahnhoserestaura⸗ tion, woselbst ein Diner genommen wurde. Zur Begrüßung der Großfürsten hatte sich der Statthalter in russischer Generalsunisorm nach dem Bahnhof begeben. Um 9 Uhr 5 Minuten setzten die Großsürsten ihre Reise über Kehl nach München sort. — Im Etatsjahre 1880 81 kamen im Bereiche der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern, wie die Gem. Jig.“ mittheilt, in Elsaß Lothringen folgende Brutto einnahmen zur Erhebung und Berechnung. I. Für Rechnung des Reiches: Zölle 195965 865 (6 (4 2051 369 6 gegenüber dem Vorjahr). Salzsteuer 1 161 166.6 — 99 009 s6). Tabalsteuer 790 521 6 (— 632019 6. Branntweinsteuer 279 595 66 ( 33 224 6). Uebergange⸗ abgabe von Branntwein 67473 6 ( 12 205 66. Aus⸗ gleichungsabgabe für den aus Luxemburg eingehenden Brannt⸗ wein 1178 6 (— Q 7 64). Spielkartenstempel 64143 (6 —— 3101 S6). Nachsteuer für Spielkarten 20 6 ( 3968 6) Summa I. 12 906 261 (66 ( 26504 507 6M. II. Fur Rechnung von Elsaß⸗Lothringen. a. Aus der Zoll⸗ und Steuerverwaltung. Kontrolgebühr von Sal; 13 650 6 6. 1293 (6). Niederlagegeld 2429 4 (4 229 6). Wein⸗ teuer 725 598 6 (— 863 102 se6). Viersteuer 2 171 738 6 ( 4124 560 6). Uebergangeabgabe von Bier 304 114 6 ( 70237 6). Lizenzgebühren: a. Nach der alten Gesetz⸗ .
gebung 79 502 6 ( 76 945 6. b. Nach dem Gesetz vom 5. Mai 1880 16573 580 M ( 1673 586 66. Stempel⸗ ebühren von den Steuer- und Oktroibezettelungen 114871 6 1274 66). Strafgelder aus Zoll- und Steuerprozessen 55 875 S6 ( 13 8283 (6. Verschiedene Einnahmen 70 970 6 ( 6868 1). Summa lla. 5 211 42 M 4 1251 822 6). b. Aus der Enregistrementsverwaltung. Eigentliche Enregistre⸗ mentsgebühren und Strafen 6 826 144 6 ( 5402 66). Ge⸗ richtsschreibereigebühren 13 456 (66 2 30 3589 S), Hyvo⸗ thekengebühren, einschl. der Salarien 256 730 (S6 C — 438 66, Siegelgebühren 341 MS (4 198 66). Stempelgefälle, einschl. der Reisepässe und Jagderlaubnißscheine und der Strafen aus den Stempelvisaregistern 1 119 252 46 ( 112456 S6). Er⸗ trägnisse aus erblosen Hinterlassenschaften, Vakantmassen, sequestrirten Gütern, aus gerichtlich eingezogenen, herrenlosen und Fundgegenständen und aus Renten S521 (6 ( 3094 S6). Gerichtliche Strafen, Gebühren und Kosten: a. Strafen 33 2864 M½ ( 7414 S). b. Gerichtskosten und zwar: 1) Gebühren 684 489 Ss, 2) erstattete Auslagen in Straf- und Civilsachen 188 639 S6 (4 515319 M Ein⸗ nahmen aus dem Verfahren vor den Bezirksräthen und dem Kaiserlichen Rath 327 6 (— 941 66). Verschiedene Ein⸗ nahmen 12 807 S (- 5899 6). Summe II b. 9 143 970 ( 381 304 606). Im Ganzen 27 269 658 ½ (4 4237 7533 60H Die Mehreinnahmen bei den Zöllen und bei der Tabak— steuer sind auf die eingetretenen Aenderungen der be— züglichen Reichsgesetze zurückzuführen. — Der Ausfall bei der Weinsteuer beruht, abgesehen von der un⸗ ergiebigen Weinernte, hauptsächlich darauf, daß vom 1. Juli 1880 ab die Steuer für Traubenwein auf die Hälfte ermäßigt worden ist. — Die Mehreinnahme an Biersteuer steht eben— falls mit den geringen Weinernten der beiden letzten Jahre in Zusammenhang. — Kinsichtlich der Gerichtskosten ist zu beachten, daß dieselben in Civilsachen erst vom 1. Oktober 1879 ab bei der Enregistrementsverwaltung verrechnet werden. Obige Bruttoeinnahmen verringern sich um den Betrag der nachverzeichneten Steuervergütungen: Ausfuhrvergütung für Tabak 1103 S (— 17375 6); Ausfuhrvergütung für Branntwein 3037 6 (— 2269 6; Vergütung für zu ge⸗ werblichen Zwecken denaturirten Branntwein 467 (60 (4 467 S); Ausfuhrvergütung für Bier 632 606 (6 (4 79694 06.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 25. Juli. Der Kaiser wird, wie, die Mittheilung hiesiger Blätter bestätigend, das in Miskolcz erscheinende Lokalblatt meldet, am 19. September dort eintreffen und 8 bis 10 Tage dort verweilen. In der Begleitung des Monarchen werden sich die Erzherzoge Kron— prinz Rudolf, Albrecht und Josef befinden. ;
— 26. Juli. (W. T. B.) Der Herzog Au gu st von Coburg ist gestorben. .
— 27. Juli. (W. T. B.). Die „Wiener Zeitung“ mel—⸗ det: Der Kailserhat den Abt Ganglbauer am Benediktiner⸗ stifte zu Kremsmünster zum Erzbischof von Wien ernannt.
Salzburg, 25. Juli. Der Kaiser wird, wie man der „Pr.“ von hier meldet, am 3. August zum Besuche des Kron— prinzlichen Paares hier eintreffen.
Agram, 25. Juli. Die „Agramer Zeitung“ meldet: Die Landesregierung übernahm gestern und heute von der Grenzregierung sämmtliche über 4 Millionen betragenden Fonds, einschließlich des Investitions-Fonds.
Großbritannien und Irland. London, 25. Juli. Betreffs der in Liverpool entdeckten Höllenmaschinen be— richtet die „Allg. C.“ weiter noch: „Die Zoll behörden und die Polizei von Liverpool waren schon seit längerer Zeit benach— richtigt, daß ein ziemlich bedeutender Handel mit Spreng⸗ stoffen von den Vereinigten Staaten nach England getrieben werde und bestimmtere Anzeigen veranlaßten scharse Aussicht zu üben. Man wußte, daß mit einem der größeren Dampfer mit Dynamit gefüllte Höllenmaschinen gelandet werden würden. Verschiedene Schiffe wurden daraufhin sehr scharf durch— sucht, ohne daß man etwas fand. Bei Ankunst der „Malta“ von der Cunard Linie erregte ein Theil der La⸗ dung Verdacht, namentlich eine Konsignation von Cement in Barreln, auf deren Versendung nach England das Sprüch— wort von Kohleneinfuhr nach Cardiff Anwendung sindet. Man beschloß, diese Fässer ganz in der Stille zu untersuchen, und dies geschah Mitternachts. Eine Anzahl Fässer ergab nichts Verdachtiges, dann aber jsand man in einem Fasse 6 Kistchen, und diese enthielten sauber gearbeitete Maschinen mit einem Uhrwerke und einer Masse, welche nach näherer Unter⸗ suchung als Dynamit erkannt wurde. Eine Maschine wurde ent⸗ laden, und es ergab sich, daß das Uhrwerk nach sechs Stunden abläuft und dann eine Feder losläßt, welche eine Zündmasse zum Platzen bringt, wodurch das Dynamit entzündet wird. Einige Tage, nachdem diese Entdeckung gemacht war, traf der „Bavarian“ von der Leyland Linie mit Vieh ein. Auch an Bord dieses Dampfers fanden sich Fässer mit Cement und eines enthielt sechks solche Maschinen, jede mit 3 Pfund Dyna⸗ mit geladen. Die Fässer, welche die Maschinen enthielten, waren mit einem schwarzen Kreuze gezeichnet. In einem der Fässer soll eine Faktura mit dem Namen O' Donovan Rossa gefünden sein, dem bekannten Redacteur eines irischen revo⸗ lutionüären Blattes in New⸗York. Möglicherweise ist das nur eine Kriegslist der Absender. Jedenfalls hat man bis jetzt keine Spur von dem Absender und Adressaten dieser mörde⸗ rischen Instrumente.“ * .
— Im Phönirpark zu Dublin wurde am Sonntag eine vor der Landliga organisirte Kundgebung abgehalten, die den Zweck haben sollte, der Sympathie der irischen Saupt⸗ stadt mit der Liga öffentlich Ausdruck zu geben. In dieser Hinsicht erwies sich dieselbe aber, wie die „A. Corr.“ bemerkt, als ein Fiasko. Die städtischen Gewerke leisteten der Auf⸗ sorderung der Liga, sich an der Kundgebung zu betheiligen, keine Folge, und an dem Aufzuge betheiligten sich nicht mehr als 3000 Personen. Die Zabl der Schaulustigen wurde durch einen hestigen Platzregen wesentlich vermindert. Die Kund⸗ gebung, für welche die Behörden die umfassendsten Vorsichts⸗ maßtegeln getroffen hatten, verlief ohne Ruhestörungen.
— (A. C.) Der Cobden⸗Klub hat beschlossen, dieses Jahr nicht sein jährliches Festessen zu geben. „Es ist schwie⸗ rig“, schreibt der „Observer“, „die Schlußfolgerung zu ver— meiden, daß die Ursache, warum Mr. T. B. Potter den Klub nicht eingeladen hat, zu Ehren des Freihandels zusammen zu speisen, die ist, daß er weiß, daß seine Einladungen kein sehr herzliches Entgegenkommen finden dürften. Es ist bedeutung⸗ voll, daß in der jungsien Jahresversammlung des Klubs die
hervorragendsten Apostel des Freihandels durch ihre Ab⸗ wesenheit glänzten. Selbst Sir rn Mallet war nicht zu⸗ gegen und begnügte sich damit, einen Brief zu senden, in welchem er seine Meinung verzeichnete, daß der Cob⸗ den⸗Klub dazu bestimmt sei, der Sammelpunkt der Vertheidigung des Freihandels im Falle eines wirklichen An⸗ griffs gegen seine Prinzipien zu sein. Kein vernünftiger Mann träumt indeß davon, den Freihandel ais ein abstraktes Prinzip anzugreifen. Was Männer von Vernunft zu zweifeln beginnen, ist nicht, ob der Freihandel gesund in der Theorie sei, sondern ob irgend eine Nation es wagen kann, seine eigenen Märkte aufzuschließen, wenn andere Nationen ihre Märkte gegen deren Erzeugnisse schließen. Wir fangen that— sächlich an, den Kardinalgrundsatz des Cobden-Clubs zu be— zweifeln, daß der Freihandel wie die Dogmen der katholischen Kirche quod semper, quod ubique, quod ab omnihus ist.“
— Ueber den vom 14. bis 19. Juli in London gehaltenen sozial-revolutio nären Kongreß erstattet ein in London erscheinendes soziales Blatt folgenden vorläufigen Bericht: An— wesend waren 45 Delegirte mit 80 Mandaten. Dieselben ver⸗ traten 59 Föderationen, 320 Sektionen. Folgende Länder waren vertreten: Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Schweiz, Frankreich, Belgien, Niederlande, Spanien, Italien, Rußland, England, Serbien, Türkei, Egynten, Mexiko und Amerika. Als Programm wurde die soziale Revolution aufgestellt. Man einigte sich auf den Namen Inter— nationale Arbeiterassociation. Alle Anträge über Prinzipien⸗ fragen wurden nur diskutirt, gelangten indeß nicht zur Ab—⸗ stimmung. Sämmtliche Vorschläge zur Förderung der Re⸗ volution wurden einstimmig angenommen. Der Kongreß ge— staltete sich in jeder Beziehung zu einem bemerkenswerthen Förderungsmittel für die sozialrevolutionäre Bewegung. — Die „Daily News“ ist ermächtigt, mitzutheilen, daß dieser re⸗ volutionäre Kongreß in keinem Zusammenhange mit dem jüngst in Zürich verbotenen Kongresse steht, betreffs dessen Verbots die schweizer Sozialisten von dem Kantonalrath an den Bun— desrath appellirt 3.
— König Kalaka ua, der Beherrscher der Sandwichsinseln, verabschiedete sich gestern von dem Prinzen und der Prinzessin von Wales und trat mit seinem Gefolge die Reise nach Brüssel an. — Auf den Shetlandinseln wüthete am 21. ds. ein ungewöhnlich heftiger Sturm, während dessen IL Dpischerböte zu Grunde gingen und deren Mannschaften, im Ganzen 63 Personen, ein Wellengrab fanden. — Das Freiwilligen lager und Preisschießen in Wimbledon wurde am Sonnabend geschlossen. Die Prinzessin von Wales vertheilte die Preise an die besten Schützen. Am Abend gab der Lordmayor den Commandeurs der Londoner Freiwilligen⸗ Regimenter ein Festmahl in dem egyptischen Salon des Man— sion House. Unter den Ehrengästen befand sich auch der Herzog von Cambridge, der in Beanwortung des Toastes auf „Heer und Flotte“ in einer längeren Rede den Freiwilligen ein glänzendes Zeugniß der Tüchtigkeit ausstellte und hervor⸗ hob, daß dieselbe nicht eine Nationalgarde, sondern eine nationale Armee, die mit der Politik nichts zu thun haben, bilden. — Nach dem soeben veröffentlichten Resultat der letzten Volkszäh⸗ lung beträgt die Bevölkerung der City von London, die sich nur während des Tages in diesem Staditheile aufhält, 260 6790 Personen, während die Bevölkerung, die sich in der City auch des Nachts aufhält, nach der am 4. April vorgenommenen Zählung sich auf 50 526 Personen beläuft. Die Tagesbevöl⸗ kerung der City zeigt gegen 1871 eine Zunahme von 40011 Personen, die Nachtbevölkerung dagegen eine Abnahme von 24371 Personen. Der Straßenverkehr im Jahre 1851 belief sich für einen Tag von 16 Stunden auf 739 640 Personen, gegen 589 468 in 1866, oder eine Zunahme von 59 896 Per⸗ sonen, und der Werth des steuerbaren Eigenthums ist von 2109 935 Pfd. St in 1866 auf 3537 551 Pfd. St. in 1881, also um runde 11 Millionen Pfd. St. gestiegen.
— 26. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Unter⸗-Staatssekretär Dilke, nach den Berichten des britischen Vertreters in Teheran sei das Gerücht von einer Annexion Khokands durch Rußland unbegründet. Die Frage, ob England bei etwaigen Verhand⸗ lungen in Betreff einer neuen russisch⸗persischen Grenzab⸗ steckung vertreten sein solle, werde erwogen; doch würden solche Unterhandlungen, wie die Regierung höre, erst nach vielen Monaten stattfinden. — Frankreich und Holland hätten in eine Konferenz über die gegen englische Schiffer verübten Defraudationen gewilligt; Belgiens Antwort stehe noch aus. — Das Haus zog sodann den Bericht über die irische Landbill in Erwägung. .
— Der Vizekönig von Indien telegraphirt unterm gestrigen Datum, laut Nachricht aus Kandahar vom 22. d. habe Ajub Khan, der bis auf zwei Tagemärsche von Helmund n, en Friedensunterhandlungen mit dem Emir an⸗ geknüpft. !
— Aus Pretoria wird dem Reuterschen Büreau unterm 23. ds. gemeldet: „In den Unterhandlungen zwischen den Mügliedern der Königlichen Kommission und den Boernsführern ist insolge der Weigerung der ersteren M. Buyskes, der von der Boern⸗Regierung zu einem Mißglied des Comitéès über Finanzangelegenheiten ernannt worden, als ihren Kollegen zu betrachten, eine Unterbrechung einge⸗ treten. Die Voernführer haben eine Entschuldigung ver⸗ langt und weigern sich, den Königlichen Kommissar zu begegnen, welche jitzt Privatsitzungen abhalten. Es heißt, daß weitere Atänderungen an der Konvention angenommen werden würden. Ueber die Verschleppung in der Regelung der Angelegenheiten wird von allen Klassen große Unzusriedenheit ausgedrückt. Sir Evelyn Wood hat in Erwiderung der Vorstellungen einer Loyalisten⸗Deputation er⸗ llärt, daß besondere Abmachungen getroffen werden wurden, durch welche den Boern nicht gestattet sein werde Gesetze für die Eingeborenen ohne die Zustimmung des britischen Nesiden⸗ ten zu geben. Der Prozeß gegen die Mörder des Kapitäns Elliot hat seinen Abschluß gefunden. Die Geschworenen, welche aus acht Holländern und einem Engländer bestanden, gaben ein Verdikt auf Nichtschuldig ab.“
Frankreich. Paris, 26. Juli. (W. T. B) Im Senate erklärte heute bei der Diskussion über das Budget sür Algier Jules Ferry auf desfallsige Anregung von Sainte Eroir, Bou Amema sei in die Wuste zurückgewichen, die Grenze sei in besseren Verhaltnissen. Jede Beunruhigung sei ungerechtfertigt. Die Aufgabe des Parlaments sei es, die Panik zu heben, indem es dem Lande sage, daß es Vertrauen haben dürfe. Der Senat nahm das Budget für Algier und dasjenige des Krieges an und ging mit 214 gegen 201 Stim⸗ men einfach zur Tagesordnung über.
In der Deputirten kammer erklärte Jules Ferry