. 1
—
1. .
merlin, 27. ali Iss. Narktpreise nach Erwitt. 42 K. Pol. Pra.
Hdehste Helrigme Preis e.
per 100 Kilogr. Für Weizen gute Sorte. ö Weizen mittel Sorte Weizen geringe Sorte. Roggen gute Sorte. Roggen mittel Sorte Roggen geringe Sorte. Gerste gute Sorte. Gerste mittel Sorte.. Gerste geringe Sorte Hafer gute Sorte Hafer mittel Sorte. Hafer geringe Sorte Richt- Stroh ö altes.
Hen] neues Erbsen w Speisebohnen, weisse Linsen . . Kartoffeln. Rindfleisch
von der Keule 1 Kilogr. .
Bauchfleisch 1 Kilogr. . Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr. .. Hammelfleisch 1 Kilogr. . Butter 1 Kilogr. . = Eier 60 Stück. Karpfen pr. Eilogr.. Aale . ; Zander 3. Hechte . Barsche ö Schleie 2 Bleie ö. = J Krebse pr. Schock“. k
Cölnm, 27. Juli. (W. T. B.
a ag J G J a
x — — — — do N do CN — — — 385
Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 23.25, fremder loeo
* 40 50 80 90
20
261 l C ο— = = S8 de dn r CX
1 8 8
SSSSl!I SSC SS! 1115
23.00, pr. Juli 22, 95, pr. November 21.55. Roggen loco 21.00, pr. Juli 19.20, pr. November 16.50. Hafer loco II, O0. Ruübòl loco 289, 7G. pr. Oktober 28.80, pr. Nai 29, 20.
Rremen, 27. Juli. (W. T. B.)
EFetroleum (Schlussbericht) ruhig. Standard wbite loco 7, 50 Br., pr. August 7, 5 Br., pr. September-Dezember 7,90 Br.
Hamburg, 27. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen loco fest, Roggen loco still, auf Termine matt.
Weizen pr. Juli-Angust 205,90 Br., 204 0 G., pr. Septhr.- Oktbr. 20600 Br., 205,00 G4d., Roggen pr. Juli-August 155,00 Br. 164.00 G4. pr. Septemb.- Okt. I53, 00 Br., 157,00 64. Hafer still. Gerste leblos. Rübsl rubig, loeo 55, 00, pr. Oktober 55,50. Spiritus still, pr. Juli 48 Br., pr. August-September 48 Br., pr. Septmbr · Oktober 47 Br., pr. Oktob. - November 46 Br. Kaffes fester, Umsatz 3009 Sack. Petroleum still, Standard white loco 7, 35 Br., 7,20 Gd., per Juli 7, 4 Gd, per August-De- zember 7.65 G64. — Wetter: Wolkig.
Pest, 27. Juli. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loco ruhig, anf Termine matt, pr. Herbst 11.23 Gd., 11,26 Br Hafer pr. Herbst 6.77 Gd., 6,80 Br. Mais pr. Juli-August 6.18 Gd., 6, 2 Br. Kobhl- raps pr. Mai- Juni 123. — Wetter: Regneriseh.
Amster dam, 27. Juli. (W. T. B.)
Bancazinn 54.
Amsterdam, 27. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht) Wetizen auf Termine geschäftslos, Roggen loco und auf Termine flau, pr. Oktober 1896, pr. März 186. Raps pr. Oktober 344 El. Rüböl loco 318, pr, Herbst 323, pr. Nai 1882 33.
Antwerpen, 27. Juli. (W. T. B.)
Petroleummark t. (Schlussbericht. ) Raffinirtes, Type weiss, loco 183 bez, 18 Br., pr. August 189 bez. und Br., pr. September 19 Br., pr. Septbr.- Dezember 20 Br. Ruhig.
London, 27. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 51,940, Gerste 1850, Hafer 79.640 Erts.
Sämmtliché Getreidearten ruhig, stetig, für angekommene Weizenladungen weichende Tendenz.
London, 27. Juli. (W. T. B.)
An der Küste augeboten 13 Weizenladungen. — Wetter: Schön. — Havannazucker Nr. 12. 253. Matt.
— me mm' m-.
auf Termine matt.
Liverpool, 27. Juli. (XV. T. B.)
Baumwolle (Schlussbericht) Umsatz 1400 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Amerikaner 1156 d. theurer. Middl. amerikanische Juli-August-Lieferung 62 /a. August - Sep- tember Lieferung 6, September-Oktober-Lietèérung 6s 8, November- Dexzember- Lieferung 6 d.
Glasgow, 27. Juli. (W. T. B.)
ö , . Mixed numbers narranta 47 sh. 1 d. bis sh. — . Leith, 27. Juli. (V. T. B.)
Getreide markt. Weizen fest, Preise unverändert. Alle übrigen Artikel zu letzten Mitt wochspreisen gehandelt.
Paris, 27. Juli. (W. T. B.)
REohzucker SS loco ruhig, 62,75 à 63.90. Weisser Zueker fest, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Juli 77.30, pr. August 74, 25. pr. September 66,75, pr. Oktober-Januar 63, 30.
Faris, 27. Juli. (W. T. B.)
Produkt enmarkt. Weizen ruhig, pr. Juli 28,10, pr. Aug. 28, 10, pr. September-Oktober 28,75, pr. September-Dezember 28,5, Mehl ruhig, pr. Juli 68, 009. pr. August 67, 50, pr. Sept. Oktober, 9 Marques, 62,75, pr. Septbr. Dezember, 9 Marques, 62,60. Rüböl matt, per Jui 78,0, pr. August 78 50, pr. September · Dezember 79.75, per Januar- April 79,50. Spiritus behauptet, pr. Juli 63.00, pr. Angust 63,00, pr. September-Oktob. —, pr. September- Dezember 61.50.
Kewm- Kork, 27. Juli. (W. T. B.)
Waarsnbsrieht. Baumwolle in New-Tork 114, do. in New-Orleans 113. Petroleum in New-Tork 74 Gd., do. in Phila- delphia 73 Gd., rohes Petroleum 64, do. Fipe line Certificates — D. 80 C. Nehl 5 D. — C. Rother Winterweizen 1 D. 25 C. Weizen pr. lanfenden HKNonat 1D. 25 C., do. pr. August 1D. 253 C., do. pr. September 1 D. 271 C. ais (old mixed) 58 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 73. Kaffes (Rio-) 11H. Schmalz (Marke Wilcox) 123, do. Fairbanks 11z, do. Rohe & Brothers 114, Speck (short clear) 94 C. Getreidefracht 43.
Genexalversammlungen. 18. August: Rumänisohs Hisenbahn-Adotien-Gesellsohaft. Ausser- ord. Gen. -Vers. zu Berlin.
8 2
ö 28 o chen A u Z w e is der Deutschen Zettelbanten vom 30. Juni 1881. Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)
2) des Hypothekendokuments, lautend über die im
Grundbuch des Königlichen Amtsgerichts J. von
Gegen Gegen Täglich Gegen Noten · ¶ Die fällige die Umlauf. Vor⸗ Verbind⸗ Vor⸗
woche. slichkeiten. woche.
Lombard⸗ 5 8 . Vor⸗
, woche.
Verbind⸗ lichkeiten die auf Kün⸗ Vor⸗ me ,. —; digung. Woche. hann Gottfried Kagermann eingetragenen For⸗
Segen der Königstadt Band 12 Nr. 907 Abthei⸗ lung III. Nr. 19 aus der Verhandlung vom 24. Oktober 1857 für den Brauereibesitzer Jo⸗
k Die 5 altpreußischen Banken Die 3 sãchsischen Banken. Die 4 norddeutschen Banken Frankfurter Bank. . Die Bayerische Notenbank
Die 3 süddeutschen Banken.
M 175.
am Bande zu verleihen.
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
öͤniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Aas Abonnement beträgt 4 M 60 8 / für das Vierteljahr.
Ansertionspreis für den Ranm einer Aruckzeile 80 8. K
* ; Au Rost Anstalten nehmern Bestellung an; 2 far Kerlts außer den Hog. Anhalten auch dit Eray.
dition: 8m. Wilhelmstr. Nr. 32.
Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 5 ren J. Klasse Dr. Nie bergall beim Magde⸗ burgischen Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 4, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Polizei⸗Wachtmeister Bergemann zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Kaufmann Gustav Grothe zu Königsberg i. /Pr. die Rettungs⸗Medaille
387 061 4 56 601 25 255 — 555 56] ß 45 4 51 335— 35 435 516 15 7454 76
l 36 251 4 176 34
1355 55 5594 8 — 115
gz S39 184 4 89 103 206 14d 4 66877 —
16 8334 5358 553 4 283565 721 13 i 4 1531 726 736 135568 4 2747 31 si ii — 137 r 13 8 5 4 25636 2 16
666 — 367 35622 — 5155 — 15 355 — 3 515 4 115 — 26 *
Summa.
7139 611 - 1.
632 439 57665
144 305 4 61 8381 036 534 4 37 9855 223 318 4937
40 455 —
Theater. Krolls Iheater. Freitag: Martha oder
Der Markt zu Richmond. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens: Großes Doppel⸗Concert. Diri⸗ genten: Herren Keler⸗Belg und Hellmuth. Anfang des Concerts 5, der Vorstellung 6 Uhr.
rolls Etablissement.
Rittersaal: King⸗FJFu.
NVational-Theater. Freitag: Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel ⸗Concert, ausge⸗ führt von der berühmten Original- Zigeunerkapelle Farkas Woör und der Hautkapelle unter Kapell—⸗ meister A. Wiedeke. Auftreten der Wiener Nach⸗ tigallen Geichw. Reichmann und der Tvroler Gesell⸗ schaft Rainer. Alpenglüben. Illumination. Wasser⸗ fall. Im Theater: Einen Jur will er sich machen. Posse in 4 Atten von J. Nestroy. In Scene gesezt von Direktor van Hell. Anfang des =, 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entree
Belle- Hiance- Theater. Freitag: Die junge rau Schwank in 4 Akten von Cd. Vol⸗ ger. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Monstre⸗ Concert, ausgeführt von 3 Musil⸗Corps: des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments (onigin Elisa⸗ beth), des 1. Garde ⸗Feld-Artillerie⸗ Regiments und des Königlichen Cadetten-Gorps, unter Leitung der Wöniglichen Mustl - Direkte ren Herren Ruschewerb, Baumgarten und Herold. Auftreten der Sänger gesellichaften. Brillante Illumination durch 206990 Gaeflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vor⸗ stellung 7 Ubr. Entrée incl. Theater 75 .
Sonnabend: Cie Sommernacht im Belle⸗ Vlliaaee Theater. Anfang 6 Uhr, Ende 17 Üer Nachtè. Alles Näbere die Arschlagfsäulen.
Familien⸗Niachrichten.
Verlobt: Frl. Anna Frommolt mit Srn. Dr. med. Uugust Wenh (giebertmelfwitz Uhistädt). Verehelicht; Hr. Rea lschul⸗Oberlehrer Ernst Ischau mit Frl. Marie R udolnh (Meerane). Geboren; Ein Sehn: Hrn. S. v. Drren (Dre den. — Hrn Haurtf aann und Genn agnie- chef Freiherrn Hans v. Sch lot beim (Pete dam]. — Gine Toechter: Hrn. Awotheler Willi Lrß⸗ mann (Gebrden). — Hrn. Asesser Beutler Gittau. — Hrn. Haurtmann und Gompagnie⸗ chef Frlß r. Ammen [Werlin . — Hen. Premier · Lieutenant Theoder v. No Jr ⸗Mablen-Jürgaß
(Demmin).
Gestorben: Hr. Prof. Dr. Theedtor Berg (Ragaj. — Hr. Sanitaäterath Dr. Cars Theoder Aunler (Thorn).
ö
Dub bastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
1e Oeffentliche Zustellung.
D Die Häuelerwittwe Leusse Tiller, *
Löschung des ihm an der auf der Realität Nr. 277 Roben Abtheilung III. Nr. 5 haftenden Kaufgelder⸗ restforderung von 1814 Thaler 6 Sgr. 8 Pf. stehenden Antheils von 46 Thaler 1 Sgr. 8 Pf. zu willigen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und laden den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König- liche Amtsgericht zu Leobschütz auf
den 7. Oktober 1881, Vormittags 9 Uhr,
Zimmer Nr. 162.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Leobschütz, den 23. Juli 1881.
Weber,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 127034 Oeffentliche Ladung.
Nachstehende
Nera Ang nebst Aufgebot: In Sachen, betreffend den Zwangsverkauf der dem Bäckermeister Ferdinand Töttcher und dessen Ehefrau Helene, geb. Ahrens, verwittwet gewesenen Zimmermann, hieselbst gehörigen, im Grundbuche der Altstadt Hannover Band 4 Blatt 401 eingetragenen, Köobelingerstraße Nr. Iß belegenen Grundbesitzung — K. 21.1881 — soll diese eben bezeichnete Grundbesitzung — Wohn haus und Hofraum — Grundsteuer⸗Mutterrolle 642 Kartenblatt 47, Parzelle 146, zur Größe von N 4m, auf Antrag der Witiwe Bäͤtje für sich und als Vor⸗ münderin ihrer Kinder hieselbst und der Firma Gerke & Dexren in Hildesheim zwangsweise am Dienstag, den 25. Oktober d. J., Morgens 11 Uhr, im Gerichtelokale, Osterstraße 33, Zimmer Nr. 20, oͤffentlich versteigert werden.
Zablungsfähige Kaufliebbaber werden damit ein⸗ geladen.
Alle, welche an dieser Grundbesitzung Eigentbume⸗, Näher, lehntechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstig dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die daruber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungẽ falle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grund- stücks verloren gebe.
Hannover, den 25. Juli 1851.
Königliches Amte gericht, Abtheilung 1V.
. gem. Schramm. wird biermit dem abwesenden Schuldner, Bäcker⸗ meister Ferdinand Toöttcher ven bier, offentlich ju gestellt.
Hannover, den 25. Juli 18531.
Stieger, Gerichte schrelbergebůlfe.
—
279019 Ceffentliche Justellnng.
Die wnarerebelichte Gertrud Trocst in Duisburg. im Beistande des Vormundes libres unchelichen Kindes. Gustar Troest ju Dusekurn, vertreten durch Nechteanwalt Westermann in Mälkcim a. d. Rupt, llazt gelen den Carl Troost in Srelderf wegen außerchelicher Schwäangerung und Allmentatlen, mit
2) die unverebel. majerenne Josefa Tiller,
3) der Inlieger Fran Tiller und
4) die unverebel. masorenne Pauline Tiller, ad 1,2 und 3 ju Roben und ad 4 ju Lecbschüän — vertreten durch den Rechtaanwalt Elener bier — klagen gegen den Schuß macher Emanuel Werbe, früber in Berlin, Tastanien- Allee 33 webnbaft. defsen Aufentbaltesert jeyt unbelannt it, mst dem Antrage, den Bellagten ju rerurtbeilen, in bie
dem Antrage: den Verklagten als den Vater des
ven der Klägerin geborenen Kindeg zu erachten und
daber denselben zu verurteilen:
I) an Alimenten für daz ind kis zum zurück ⸗ gelegten 14 Lebentjabre desselben monatlich 15 . in viertel säbrlichen praenumarando zu entrichtenden Raten zu zablen, dem Kinde das gesetzliche Erkrecht in den Nachlaß seines Vaters rorzubchalten. ⸗
Konitz auf
3) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu setzen,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Mülheim a. d. Ruhr auf den 4. Oktober 1881, Vormittags 109 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
2756]! Deffentliche Zustellung.
Die Hebeamme Emilie Schroer, geb. Westphal zu Unrubstadt, Kreis Wollstein, vertreten durch den Rechtsanwalt Kallenbach in Konitz, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Stromschiffer Karl August Schröer, jetziger Aufenthaltsort unbekannt, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das Band der Ehe zwischen Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und demselben die Kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen — = des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu
den 17. November 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Konitz, den 23. Juli 1881.
Sieber.
Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichte.
2705 len Oeffentliche Zustellung. Der vormalige Gastwirth, jetzige Handelsmann Wilhelm Treffehn zu Rathenow, vertreten durch den Rechtsanwalt Grange daselbst, klagt gegen den in unbekannter Abwesenheit lebenden vormaligen Bäcker. meister und Gastwirth Carl Friedrich Albert Rudolf Schrobederf, zuletzt in Rathenow wobnbaft, wegen 1200 MÆ Grundschuld und Zinsen aus dem Grund⸗ schuldbriefe vom 10. August 1878 mit dem Antrage, den Bellagten kostenrflichtig zur Zablung ron 1200. Grundschuld nebst M Zinsen seit 1. Dktober 1879 an den Kläger bei Vermeidung der Subbastatien des Grundstuücks Band Ib. Blatt Nr. 19 des Grund⸗ kuchs von Wachow zu verurtbeilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechte⸗ streits vor die II. Cirilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts ju Potsdam auf den 9. November 1881. Vormittag 9 Uhr, mit der Aufferderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt ju bestellen.
Jum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieler Ausiug der Alage bekannt gemacht.
Potsdam, den 15. Juli 1881.
. Neincłe.
Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichte, Cirillammer II. Aufgebot. Ge ist das Aufgebot folgender angeblich verlorener Orretbekendokumente Feantrangt worten: 1) des Hrrothekendekumente, lautend über die im
Grund buch des Käaniglichen Amtegerichts J. von
der Derotbeenstadt Band V. Nr. 333 Abtkei-
lung III. Nr. 1 aus dem Kaufrertrage vom XV.
mots
derung von 900 Thalern gleich 2700 M nebst Zinsen, von dem Restaurateur Carl Paatzsch, Linienstraße 66. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Dezember 1881 Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58 L., Zimmer 21, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. Berlin, den 22. Juli 1851. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 55.
3 kor! Bekanntmachung. In Sachen
des Kaufmanns Eduard Wenzel zu Lauterberg gegen den Tischler August Gründer daselbst hat das Königliche Amtsgericht Herzberg a. / S., Abtb. J. Termin zum öffentlichen Verkaufe aufs Meistgebot folgender, dem Gründer gehöriger Grundstücke der Gemarkung Lauterberg, als
I) TVartenbl. 2, Parz. 59, Hofraum 1 a 42 ꝗm,
2) Kartenbl. 2, Parz. 60, Hausgarten 1288 4m, mit dem Wohnhause Nr. 127 zu Lauterberg im Gerichtslekale in Lauterberg am
24. September 1881, 10 Uhr,
unter den hier zur Einsicht liegenden Bedingungen anberaumt und gleichzeitig folgendes, gemäß der S§. 825 und 187 der D. C.- Pr. Ordn. veroffent⸗ lichtes, also lautendes Aufgebot:
„Alle Diejenigen, welche an den vorbezeich⸗ neten Grundstücken Eigenthums⸗, Näher⸗, sidei⸗ kommissarische, Pfand ⸗ und sonstige Rechte, ing⸗ besendere Serrituten und Realberechtigungen zu baben vermeinen, werden aufgefordert, ol be svätestens im Verkaufs termine anzumelden, unter Androhung des Rechtsnachtbeils, daß im Nicht⸗ anmeldungefalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber verloren gebt“,
heute erlassen. Herzberg a. 6., den 16. Juli 1881. Gerichte schreiberei J. des Königlichen Amtegerichtt. Breckle.
27057 Bekanntmachung.
Es sollen im Wege der öffentlichen Submissien verdungen werden:
1) Lieferung von Geschirr⸗ und Stallsachen für
den Corr Brũden-· Train,
2) Abrutz arbeiten am Ponton⸗Wagenbause und
3) Umdeckung des Ziegeldaches am Ponton ˖ Schur ren. Die Bedingungen nebst Kostenanschlöge sind in der Kaserne des Bataillens, ebemaliges Lazareth- gebäude, Stube Nr. 1, täglich ron d biz 12 Uhr Vermittage, einzuseben und versiegelte, getrennte Offerten mit der Aufschrift Submisston auf Lie⸗ ferung von Geschirr.,! und Stallsachen resp. Abvutarbeiten, Tachdeckerarbeiten Fi mm Sonnabend, den 6. August er., Vormittag 11 Uhr, daselbst einzureichen.
Berlin, den 28. Juli 18531.
Commando des Garde Pionier ⸗ Bataillon.
[27930]
Zum 1. Okteber d. Ja. soll beim untengenanten Institut ein Hülsglehrer neu engagirt werden. Derselbe erbält das Minimalgebalt ven das A säbrlich und die Emelumente eines Lebrerg, be- ehend in freier Wohnung. 20 urikmeter Hefern Scheitbolß und 45 Kg Petroleum, beideg junächst in Ferm einer entsrrechenden Nemunergtien, big die Stelle auf den Grat gebracht werden kann.
DVierauf reflektirende Elementarlebrer resr. ge- prüfte Schulamt Kandidaten baben sich unter Gin= sendung ibres Anstellunge fablgkeitz. Atte tes, shrer
Mär 1863 keztebungemeise der Gession vem R. Dejember 1875 für den Rentier Friedrich Nobiling eingetragenen Foerderung in Söbe ven noch Ao Thalern gleich 600M) Mn nebst Jinsen
Lon dem Rentier Friedrich Nekilinz,
Dore theen⸗-
seit 1. Januar 1876. straße 34;
Zeugnisfe und eineg Lebenelaufes bie späiestens den 1. September er. Keim unten genannten em- mando zu melden.
mme e, den N. Juli 18561. KRonigliches Kommende des Militar ⸗s.naben Erziehnngs Instituts.
— —
Phistprysihaler Linien des hessischen a verl
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den 23 smakler James J. Oswald zum Vize— Konful in Berwick⸗on⸗Tweed zu ernennen geruht.
Der Il. Nachtrag zu der den Anhang zum internationa- len Signalbuche bildenden „Amtlichen Liste ber Schi t der Deutfchen Kriegs- und Handels-Marine mit ihren Unterscheidungs-Signalen vom Jahre 1881 ist erschienen. in, den 28. Juli 1881. àn . Reichskanzler. In k
gönigreich Preußen.
Se. Majestät der König haben den min , ; bl ikat „Hoheit“ mit der Maßgabe zu ö 1 183 auch fernerhin, namentlich den Bestim⸗ mungen der Kurfürstlichen Erlasse vom 25. Januar 1805 und 20. August 1857 entsprechend, in der älteren Philips thaler Linie der Chef den Titel Landgraf von Hessen“, die übrigen Mitglieder den Titel zrinzen“ und „Prinzessinnen von Hessen⸗Philippsthal“, in der jüngeren Philippethaler Linie der 9 den Titel „Landgraf von Hessen-Philippsthal⸗Harch— feld“, die übrigen Mitglieder den Titel Prinzen und „Prin⸗ zessinnen von e rene Harchfeld führen.
Angekommen: Se. Excellenz der Staatssekretär des Neichs 4 Fu nm, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Schelling, von Heringsdorf.
Bekanntmachungen,
treffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ e n, fuhr über die Reichsgrenze.
Landespolizeiliche Anordnung.
Im Hinblick auf die wiederkehrenden Ausbrüche der Rinderpest in Rußland und Desterreich Ungarn und auf die bestandige Gefahr der Einschleypung derselben, insbesgndere durch eingeschmuggeltes Rindvieh, wird auf Grund des Reichs. gesctes vom 7. April 18569 und der revidirten Instzuktion vom 9. Juni 1873, betreffend Maßregeln gegen die Ninder⸗ . unter Aufhebung der nachbenannten bisher ergangenen ĩ n, und zwar: mee, Re u, Berordnungen vom 14. März 1879 (Umtebl. 1879 Seite 75 ff), 5. April 1879 Umtebi. 1575 Seste 93 ff). 1. Mai 1875 Amtsb]- os79 Seite 115 ff), 12. August 1879 Amtsbl. j879 Seite 229 ff und 1. August 1879 (Amtsbl. 1675 Seite 231), betreffend Schutzmaßregeln gegen
deryest; i. b. = Die ge erer nnn en vom 21. März 1877
1677 Seite 194 ff.), 17. November 1877
. 1877 Seite 367) und 20. November 1875
Amigbi. Seite 323), betreffend die Veschränkungen
der Viebverladungen auf Ei enbahnen, und
. der Negierunge⸗Lerordnungen vom 22. November
1678 (Amtabl. 1878 Seite 324) 20. Dezember 1878
(Amtebl. 1678 Seite 371, 27. Dezember 18755
Amtebli. 1879 Seite 1) und 2. Marz 1879 (Amtgbl.
Sry9g Seite 60), betreffend die Dorn diehkontrole,
für den ÜUmfang des Regierungsbezirk Breslau bis auf Weiteres, Folgendes hierdurch angeordnet:
1. Einfuhrverbote und Einfuhbrbeschränkungen.
1. Die Ein⸗ und Durchfuhr von lebendem Rind vieh ; d und Sesterreich⸗-Un garn ist verboten.
* . 7 arbeiten, die n,. der Grenz kreise 9 ermächtigen, die Zuruck führung von RNindvieh diesseitiger
Berlin, Freitag,
regeln zu gestatten.
i besonders vorzuschreibenden Vorsichtsmaß⸗ . 4 Weidegang oder die rege mäßige Benutzung des Rindviehs zur Arbeit auf öͤsterreichischen Grund⸗ stücken, welche dicht an der Landesgrenze liegen und diesseitigen Besitzern gehören, oder von solchen gepachtet sind, ist nur auf Grund einer von mir 2 befonderen und stets wider⸗
ichen Genehmigung gestattet. . . nh m f ch mir vor, österreichschen Grenz⸗ bewohnern in gleicherweise die jederzeit widerrufliche Genehmigung zur Ueberführung von Rindviehgespannen be⸗ hufs der Beweidung, der Ackerbestellung oder der Aberntung, ihnen gehöriger, oder von ihnen gepachteter, diesseits dicht an der Landesgrenze gelegenen Ländereien zu ertheilen.
8. 2. Die Einfuhr von lebenden Schafen aus Ru ß⸗ land und ,,, sowie von Ziegen aus
d bleibt verboten. ;
n chern rn en von Ziegen aus Oesterreich-Ungarn behalte ich mir vor in solchen Fällen, wo ein Beduůrfniß zum Bezug von Ziegen aus Desterreich Ungarn nachgewiesen wird, unter besonders vorzuschreibenden Vorsichtsmaßregeln ö. rng, Ein⸗ und Durchfuhr aller von Rindvieh, Schafen und Ziegen stammenden Theile in frischem Zu⸗ stande, und von Dünger aus Rußland und Oester⸗ reich-Ungarn (mit Augnahme von Butter, Milch und Käse) ist verboten; 81 d fuhr von Lumpen, welche ã cke verpa ; .
a n Eᷣ und 6 der nachbemerkten von Rind⸗ vieh, Schafen und Ziegen stammenden Theile und Er⸗ k trockene oder gesalzene Hãute be geschme zen Talg in Gefäßen oder Vlbceen.
c. vollkommen Lufttrockene und von Weichtheilen
befreite Knochen, Hörner und Klauen, d. Gnochenmeh n, . e. . und Haare, wenn sie in Säcke verpackt
nd, 21 ; Hä mnnen (Blutdünger), wenn sie fein pul ve⸗ rifirt sind, oder zu Pulver gerieben werden können und vollkommen geruchlos sind. g. vollkommen er g nnr, Fleisch ist gestattet, ebenso auch , fi h. von Lumpen, wenn sie in Säche verpackt sind. Die Einfuhr ist jedoch nur auf den bei Friedland, Wüste⸗ gieredorf, Tuntschendorf. Wünschelburg, Schlaney, Lewin, Reinerz, Langenbrück, Marienthal, Bobischau Mittelwalde), Wilhelmsthal, Landeck und Reichenstein, die Landes rene überschreitenden Zollstraßen, sowie auf den beiden nach ester⸗ reich Ungarn auslaufenden Bahnstreden der Breslau-⸗Schweid= nitz Freiburger und der Breslau. Glatz Mittelwalder Sisen⸗ bahnen, und erst dann erlaubt, nachdem durch Prüfung der dortseitigen Revisionsbeamten der Königlichen Zollbehörde die vorgeschriebenen Eigenschaften festgestellt sind. ᷣ Die Prüfung erfolgt kostenfrei an den nachstehend be⸗ zeichneten Untersuchungsstellen: a. bei den Zollstraßen in dem Nebenzollamt 1. zu Friedland, ; Nebenzollamt J. zu Ober. Wüstegiersdorf, Nebenzollamt J. in Tuntschendorf, Nebenzollamt J. in Scheibau, Nebenzollamt * in — Nebenzollamt II. in Lewin, . ere nen II. in Ziegenhals bei Reinerz, Nebenzollamt II. in Langenbrück, Nebenzollamt II. in Marienthal, Nebenzollamt II. in Bobischau, Nebenzollamt II. in Neu⸗Mohrau, Nebenzollamt II. in Landed, 6 6 3 1 rr em, ; n Eisenbahnen; —— im Auslande befindlichen Nebenzollamt J. bstadt und . 3 — 2 66 (Zollabfertigunge⸗ auf dem Bahn hoe) 6 8. m Mnder, sowie diejenigen thierischen und sonstigen Stoffe, welche entgegen den vorstehenden Verboten über bie Landesgrenze geführt und hierbei in 237 ge⸗ nommen werden, sind sosort unter an r Aussicht zu tödten resp. zu vernichten, zum Gebrau unschadlich zu machen n. 38 Kern n die Beschlagnahme und Toödtung des Viehs und durch die Veseitigung der Kadaver oder Stoffe erwachsen⸗ den unvermeidlichen Kosten and, soweit sie aus der Staats= sasse zu bestreiten, mir zur Erstattung zu liquidiren. st die Thatsache der unerlau Ueberführung über die Grenze zwar nicht erwiesen, liegt aber der Verdacht der
enommenen Einschmungelung vor, so sind die — —— 6
den 29. Juli, Abends.
1886.
den Gegenstände nach vorgängigem Benehmen mit den betref⸗
enden Zollbehörden frei zu geben; anderenfalls hat sie, wenn 6 1 solcher Gegenstände von ihr auf Grund der eingeholten Aeutzerung des beamteten Thierarztes für zulässig erachtet wird, dieselben der Zollbehörde zur Verwerthung in der vom Thierarzt für zulässig erklärten Weise zu übergeben. Der Zollbehörde sind in beiden Fällen die Verhandlungen über die Erhebung des Thatbestandes vorzulegen, so daß von dieser aus die Anträge auf Einleitung des gerichtlichen Straf⸗ verfahrens gestellt werden können.
II. Transport von Rind vieh auf Eisenbahnen. 8. 5. Der Transport von Rindvieh auf Eisenbahnen
unterliegt zunächst der Beschränkung, daß die Verladung inner⸗ halb . nr, nn Kreise nur auf folgenden Stationen und an bestimmten Tagen erfolgen darf: gil e iatzon Pele 1) Oels au ation Dels. 3 Poln⸗ Wartenberg auf Station Poln. Wartenberg, 3) Militsch auf Station Militsch. 4 Namslau auf Station Namslau. 9 Brieg auf Station Brieg. 6) Ohlau auf Station Ohlau. 7 Müunsterberg auf Station Münsterberg. 8) Frankenstein auf Station Frankenstein. 9) Waldenburg auf Station Sorgau. 10 Reichenbach auf Station Reichenbach. 13 Glatz auf Station Glatz. 12 Neurode auf Station Neurode, 135 Habelschwerdt auf Station Habelschwerdt. Die Verladungstage für jede Station werden für die ein⸗ zelnen Kreise durch die Kreiablätter bekannt gemacht.
§. 6. Die . von n Eisenbahn⸗
Transport von den ) — 4 0 ist den nach⸗ edingungen unterworsen: n Ia n er bedarf eines Erlaubnißscheines des⸗ jenigen Landrathes, in dessen Kreise das Vieh seinen Standort hat; in diesem Erlaubnißscheine, welcher eine Gültigkeilsdauer von höchstens zehn Tagen haben darf, innerhalb welcher die Verladung bewirkt sein muß, ist die Verladungsstation, Stückzahl, ein ge⸗ naues Signalement der zu versendenden Thiere an⸗ zugeben und zu bescheinigen, daß diese Thiere wäh⸗ rend der letzten vier Wochen ununterbrochen im Kreise gestanden haben; r, ferner ist eine Bescheinigung des zuständigen Thier⸗ arztes darüber erforderlich, daß die zu versendenden Thiere am Tage der Verladung und zwar hei dieser selbst untersucht 1 einer e, Krankheit nicht verdächtig befunden worden sind; e. id eine ie ng des Station s⸗Vorstandes über den Verladungsakt. J ö
Die Vescheinigung zu a., b. und e. erfolgt kostenfrei, in einmaliger Ausfertigung nach den unter l. beigefügten Formularen und bleibt im Vesitz des Begleiters.
Der Landrath und der — 0 0m führen über die Versendung Kontrol⸗Register.
a Die Ursprunge⸗Atteste, 8 19 seu, deren Ueberreichung bei Nachsuchung der — 0 0 erforderlich ist, verbleiben 1 e des Landraths.
R 6. für jeden Kreis als zuständig zu betrachtenden Grenz⸗ resp. Kreisthierärzte werden durch die Kreisblatter bekannt
t.
nnn. en auf anderen als den vorbezeichneten Stationen, resp. an anderen als den Festgesstellten Tagen debnrsen meiner Genehmigung. Die Kosten der thier— ärztlichen Untersuchungen trägt in diesen Fällen der Verlader.
Die zur Verladung bestimmten Viehstücke müssen bei den zuständigen Veterinarbeamten jedegmal bis zum Abend dor den sestgesetzten Verladungen schriftlich oder telegraphisch 2 gemeldet sein, da anderenfalls die betreffenden Thierarzte nich verpflichtet sind, die Verladung termine wahrzunehmen. ,
5. 7. In den vorstehend nicht genannten Kreisen, wesche von Eisenbahnen durchschnitten werden, ist im Banzen Um⸗ sange des Regierungebezirks Breslau zur Ver — von Rindvieh, welche auf jeder Station erfolgen darf, — ich — Ursprun ggattest (efr. 8. 19) erforderlich, auf we — Siallongvorstand den Ori und Tag der Verladung * 8 scheinigen hat. Dieses Attest, welches der Vegleiter des — = vorteg in ö —— behalten muß, ist mit einer Gültigke 2 dauer von nicht uber drei Tagen auszustellen, innerhalb we wer Frist die Verladung bewirkt sein muß. 3 jedoch ö solchen Stationen Rindvieh verladen werden, we . E. 8 im J. 5 genannten Kreisen feinen Standort hat, 1 3j es auch in diesem Falle eines Erlaubnißscheines nach Vorsch des 8. 6. ü .
r unter vier Monaten (bis zur hervertreten⸗ den e n J duarsen auf allen Bahnstationen ohne irgend welche Beschrankung verladen werden.
g. 5. Der die — — überwachende Thierarzt ist er⸗ machtigt, die nach seinem pflicht mäßigen en der Ein⸗ schmug gelung verdächtigen Rinder von der Verladung
die letztere bei näherer der Ein⸗
si ben Welden oder bei der Denutzung zur Arbeit ö rr rf Landesgrenze Uberschritten hat,
ande zu ssoliren, polizeilich zu ü e ei de s af e u machen. n⸗ schmuggelung zweisellos unbegründet, so hat sie * betreffen⸗
und endung auf der Eisenbahn auszuschließen.