1881 / 175 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Jul 1881 18:00:01 GMT) scan diff

§8. 10. Für Rindvieh, welches auf Märkte innerhalb der im 5§. 5 bezeichneten Kreise zum Zweck des Verkaufs aufgetrieben wird und in einem anderen Kreise als dem⸗ jenigen des Marktortes seinen Standort hat, darf die Zulässig⸗ keit der Verladung auf der Eisenbahn von dem Landrath des Standorts im Voraus bescheinigt werden. Dieselbe ist in diesem . auf dem für das Rindvieh ausgestellten Ur⸗ sprungs-⸗Atteste zu vermerken und darf demnächst der vorge⸗ schriebene Erlaubnißschein von dem Landrath des Marktorts ausgefertigt werden. Bleibt das Vieh unverkauft, so hat der Besitzer des Ursprungs⸗Attestes binnen 24 Stunden nach der Rückkehr des Thieres dem Ortsvorstande oder Vieh⸗Revisor, welcher dasselbe ausgestellt hat (5. 12), zur Berichtigung des

Ursprungsatteste erforderlich und zwar auch dann, wenn das⸗ selbe am Markt zugleich seinen Standort hat.

§. 21. Die Ursprungsatteste sind unter Angabe des Trans⸗ porteurs und Zwecks, und mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 8 Tagen auszustellen. Dieselben können bis zur Gültigkeitsdauer von 6 Monaten und unter der Form von Kollektiy⸗ Attesten ertheilt werden, wenn das Rindvieh zu Arbeits⸗, Züch⸗ tungs⸗ oder Weidezwecken über die Grenzen der Dorf⸗ oder Stadt⸗ feldmark geführt wird. Dort, wo es üblich ist, Rindvieh zu Feldarbeits- und sonstigen Spanndiensten zu benutzen, bleibt vorbehalten, die Bestimmungen, für solche Fälle Ursprungs⸗ Atteste zu erfordern, vollständig außer Kraft zu setzen.

8. 22. Für den Bereich der an der Grenze mit Rußland

Der Königliche Gesandte in München, Graf von Werthern⸗Beichlingen, hat einen ihm Allerhöchst be⸗ willigten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit jungirt als interimistischer Geschäststräger der Legations⸗ sekretär Graf zu Eulenburg.

Bayern. München, 26. Juli. (Allg. 3.) Auf das bei dem Festbankett am Sonntag an den König abgesendete Huldigungstele gramm ist folgende Antwort an den Präsidenten des Centralcomitès, von Miller, eingetroffen: Freudig bewegt von dem Huldigungsgruß der bei dem SI. deutschen Bundesschießen versammelten Schützen, lassen

hälse zu vereiteln, welche im Bunde gegen die Gesellschaft sind, und wir mögen ohne Zweifel auf die Mitwirkung der Behörden in den Vereinigten Staaten zählen, in dem Bemühen, Männer zur Rechen- schaft zu ziehen, welche die Feinde ihrer Mitmenschen sind. Es würde thöricht sein, vorauszusetzen, daß diese Entdeckung uns in Sicherheit rersetzt, oder daß die Bosheit derjenigen, welche die 10 Maschinen exportirten, ihr Außerstes gethan. Es ist demnach Wachsamkeit noth⸗ wendig. Wir haben es hier mit einer Bande rücksichtsloser Ver⸗ brecher zu thun. Die Gesellschaft wird alle Anstrengungen, sie zu be⸗ strafen und den Ursachen ein Ende zu setzen, welche die tödlichen Leidenschaften, deren Werkzeuge sie sind, erwecken, mit Beifall be⸗

grüßen. . . „Daily News“ und „Standard“ rechnen auf die Unterstützung

Herrschaft des Sultans von Marokko stehenden Städten ent⸗ kommen sind und die Stämme an der französischen Grenze von Tlemcem nach Geryville und selbst bis Tetuan in den maurischen Besitzungen aufwiegeln. Die fremden Konsuln in Marokko berichten über beträchtliche Aufregung unter den Muselmanen, welche den Gang der Ereignisse in Algier, Tunis und Trivolis gespannt verfolgen und ihre Feindselig⸗ keit gegen die Europäer kaum verhehlen können. Spanien überwacht diese muselmanische Agitation mit vielem Interesse.

Griechenland. Athen, 26. Juli. Der „Pol. Corr.“

8 ist das Geschlecht, Farbe und Abzeichen nach wird von hier gemeldet.

alt des Ursprungsattestes, sowie das Hornbrand⸗ Se Majestãt der

Viehregisters zurückzureichen. Dieser hat demnächst das Attest dem Amtsvorsteher zur Aufbewahrung zu übersenden (5§. 23).

III. Hornbrandzeichen.

§. 11. Jedes Rind, welches auf der Eisenbahn ver⸗

der Kälber unter 4 Monaten, und zu dessen Verladung nach den vorstehenden Bestimmungen ein Erlaubnißschein erforderlich wird, ist mit einem Brandzeichen auf dem rechten Horn, bei dessen Fehlen auf dem linken zu versehen, welches den Anfangsbuchstaben des Kreises, aus welchem das Rind herstammt, sowie die Nummer angiebt, unter welcher dasselbe in dem Erlaubniß—

sendet werden soll, mit Ausnahme

schein , m und aufgeführt ist.

Fehlen beide Hörner, so kann auch das Brandzeichen fortfallen, jedoch ist dann dieser Mangel in dem Erlaubniß⸗ schein zu bemerken.

Das Brandzeichen kann unmittelbar vor der Verladung von dem dieselbe beaufsichtigenden Thierarzt dem Rinde auf⸗ gedrückt werden.

II. Rindvieh⸗Kontrole.

8. 12. In den Kreisen Poln⸗Wartenberg und Namslau (und zwar in letzterem in den Amtsbezirken Drorhkau, Brzezinke, Skorischau, Groß⸗Butschkau, Buchelsdorf, Groß⸗ , Lorzendorf, Reichen, Strehlitz und Wallendorf) ind nach dem anliegenden Formular II. für jeden Guts—⸗, Gemeinde⸗ und Stadtbezirk Rindvieh⸗Register in zwei Exemplaren anzulegen. Die Formulare werden kostenfrei verabfolgt. .

§. 13. Diese Register haben die Orts⸗ und Gutsvorsteher auszustellen und 9. den folgenden Vorschriften zu führen; den Amtsvorstehern, welche das zweite Exemplar verwahren, liegt im Bereich der Amtsbezirke die Prüfung und Feststellung der Register ob.

Wo die Ortsvorstände der deutschen Sprache nicht mächtig, oder sonst nach dem Urtheil der Aussichtsbehörde nicht völlig befähigt sind, hat die Anstellung von Vieh⸗Revisoren zu er⸗ folgen, welche vom Landrath ernannt werden.

§. 14. In die Register ist nach Anleitung des Formu⸗ lars der gesammte Rindviehbestand eines jeden Vieh haltenden Gemeindemitgliedes einzutragen, desgleichen jeder Ab⸗ und Zugang unter BVeifügung des Namens und Wohnortes des Käufers oder Erwerbers, insofern der Kauf oder die Erwer⸗ bung, resp. der Verkauf nicht auf Märkten geschieht, was in den Registern zu vermerken ist. Erfolgt der Abgang durch Tod des Thieres, so ist dies gleichfalls zu vermerken.

Ebensg ist in die Register einzutragen, wenn für das be⸗ treffende Thier ein Ursprungsattest (efr. 8. 19 sequ.) aus⸗ an *r der Vieh hal

§. 15. Jeder Vieh haltende Wirth ist verpflichtet, alle Veränderungen in seinem Viehstande dem Ortsvorstande resp. Vieh⸗Revisor innerhalb 24 Stunden zur Anzeige zu bringen. Dieser hat allwöchentlich dem Amtsvorsteher die Veränderung zur Kenntniß zu bringen, welcher das in seinem Besitz be— sindliche Register hiernach berichtet.

Kälber sind spätestens vier Wochen nach der Geburt an⸗ zumelden. .

8. 16. Die Führung der Register von Seiten der Orts⸗ vorstände resp. der angestellten Revisoren auf dem Lande unter⸗ liegt der Ueberwachung durch die Amtsvorsteher, welche zur Unterstützung in dieser Thätigkeit die Gensd' armen des Bezirks requiriren dürfen, sowie überall der außerordentlichen Revision der Grenz⸗ und Kreis Thierarzte, der Letzteren bei Gelegenheit ihrer Dienstreisen. Jede stattgehabte Revision ist im . u vermerken. Die Grenzbeamten sind berechtigt, von den

iehregistern Einsicht zu nehmen und Revisionen abzuhalten. 58. 17. In allen Stadt⸗, Guts⸗ und Gemeindebezirken, in welchen Rindviehregister geführt werden, sind von den dort angesessenen Schlächtern und Viehhändlern Viehbücher zu füh⸗ ren, in welche jedes von ihnen angelaufte, zum Schlachten be⸗ stimmte oder in ihren Stall eingestellte Rind von ihnen einzu⸗ tragen ist. Binnen 24 Stunden nach bewirkter Einstellung in einen Revisionsbezirk ist dem Ortsvorstande resp. Vieh⸗Revisor unter Ueberreichung der Ursprungeatteste oder sonstigen Legitimationsscheine davon Anzeige zu machen, ebenso ist ihm in derselben Frist die erfolgte Schlachtung oder der Wieder⸗ verkauf anzujeigen. Diese Viehbücher unterliegen ebenfalls der Revision der im 5§. 16 bezeichneten Beamten. . §. 18. Für den Bereich der der Grenze naheliegenden Distrikte bleibt vorbehalten, wenn die dahin gehörigen Orte überwiegend aus isolirt belegenen Gehösten (Ausbauten) bestehen, die Anlegung besonderer Viehbücher für jede Vieh haltende Besitzung neben dem gemeinschaftlichen Viehregister , ird die Anord behal ĩ enso wird die Anordnung vorbehalten, daß in den⸗ selben Bezirken sich die Amtgvorsteher die Ab⸗ und Zu⸗ gänge von Rindvieh behuss besserer Kontrole gegenscitig mittheilen. g

V. u ner e rtestz

Transport von Rindvieh auf Landwegen.

§. 19. der Zone, binnen welcher nach vor⸗ stehenden Bestimmungen Lr - , anzulegen sind, muß Jeder, welcher Rindvieh (ausschließlich von Kalbern unter 4 Monaten bis zur hervortretenden Hornbildung) über die Grenze einer Stabt⸗ oder Dorffeldmark treibt, ein nach dem Formular III. auegesertigtes Ursprungsattest besitzen, also auch dann, wenn Rindvieh von außerhalb der Zone in dieselbe eintritt. Diese Atteste, welche die Ortgvorstande, resp. Vieh⸗ Revisoren in deutscher Sprache zu entwersen und mit Siegel und Unterschrift zu versehen haben, bestatigen die Amtavorsteher ihrem ganzen Inhalt nach ebenfalls mit Siegel und Unter⸗ schrist. Den Letzteren ist vorbehalten, in einzelnen Fallen vor der Bestätigung die Vorprüfung durch den Gengd'armen zu verlangen.

e Formulare werden kostenfrei verabsolgt und unter⸗ liegt deren Verwendung der Kontrole.

8. 20. Für Rindvieh, welches auf Markten aufgetrieben

nahe liegenden Bezirke bleibt die Anordnung vorbehalten, daß alles Rindvieh, welches außerhalb der Dorflage betroffen wird, durch Ursprungsatteste (5. 21) zu legitimiren sei.

§8. 23. Im Falle, des Ankaufs eines Rindes und dessen Einstellung in einen Revisionsbezirk, sowie des beab⸗ sichtigten, aber unterbliebenen Verkaufs auf Märkten muß das ausgestellte Ursprungsattest innerhalb vierundzwanzig Stunden nach der Ankunft, beziehentlich Rückkehr des Thieres dem Ortsvorstande resp. Revisor zur Berichtigung des Viehregisters ausgehändigt resp. zurückgegeben werden. Dieser hat die Atteste dem Amtsvorsteher zur Aufbewahrung zu überreichen. . er n nn , . Ablauf 66 Jahres erfolgen.

e Atteste sind nur dann gültig, wenn die darin bezeichnete Frist nicht abgelaufen ist. z .

8. 24. Zur Nachtzeit und zwar in den Monaten vom 1. Oktober bis 1. April von Abends 9 Uhr bis früh 5 Uhr und in den übrigen Monaten von Abends 10 Uhr bis früh 4 Uhr ist in der Zone, in welcher die Rindviehkontrole ein— geführt ist, jeder Transport von Rindvieh über die Feldmark— grenze auf Landwegen verboten.

.S.. 25. Alle vorstehend den Amtsvorstehern übertragenen dienstlichen Geschäfte liegen in den Städten den städtischen Polizeibehörden ob.

WVorstehende Anordnung tritt mit dem 1. August 1881 in Krast.

Zuwiderhandlungen unterliegen den Bestimmungen des 8. 328 des Strafgesetzbuches und des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (Reichsges. Bl. S. 95).

Breslau, den 12. Juli 1881.

Königlicher Regierungs⸗Präsident. von Juncker.

für Gemeinde

Bestätigt am .. ten Der Amts vorsteher. (L. S.)

Nr. 1.

Rin dvieh⸗Register Amtsbezirk

e. einzutragen. Eventuell hat das letztere der die Verladung uͤberwachende Thierarzt nachzutragen.)

) auf der Eisenbahnstation ..... zur Weiterbeförderung zu verladen. Zugleich wird bescheinigt, daß das , Vieh die letzten vier Wochen im Kreise .... gestanden hat. Die Verladung hat unter Kontrole des... . stattzufinden und wird erst dann zulässig, nachdem von diesem das unten stehende Attest ausgestellt worden ist.

Der vorstehende Erlaubnißschein verliert mit dem .... seine Gültigkeit, so daß bis zu diesem Tage die Verladung erfolgt sein muß.

wd (L. 8.) Der Landrath.

Daß die Verladung auf Station.. . der. . Eisenbahn am. erfolgt, unter Nn mmer . der Kontrole eingetragen und die Thiere von einer anderen Eisen⸗ bahnstation nicht übernommen worden sind, bescheinigt.

Der Stations⸗Vorstand.

Formular II.

ö Aufgestellt am

amen und Stand des BeLitzers.

Geschlecht (Ochse, Kuh, Stärke u. s. w.)

Laufende

Farbe und Abzeichen.

Ursprungs⸗Zeugniß. Drt.

Datum.

an

Roth, weißer Bauch, weiße Füße Sch enn Vorderfüße weiß, weiße Flecke auf der

Dunkelgrau mit weißem Kopf

Lellgrau mit kürzerem rechtseitigem Horn Schwarz mit weißem

5.106. 78 2.7. 79

Gerlachsdorf Landsberg

Kopf

Von wem und woher

; . Bemerkungen An wen und wohin

Von Peter aus Landsberg

Von C. Müller aus Neugut Beim Besitzer geboren

Verkauft an Mut in Pleß

Geschlachtet

(Die vorstehenden Ausfüllungen sind Beispiele für die vorzunehmenden Eintragungen.)

Auf dem Markt in Beuthen gekauft.

Anm.: Neder Besitzer erhält eine Nummer mit römischer Zahl und mindestens eine Seite. ie Beschreibung in Kolonne „Farbe und Abzeichen muß möglichst genau sein.

Die Bezeichnungen roth, weiß u. s. w. genügen nicht.

Die Zugänge werden ohne Unterbrechung der fortlaufenden Nummern in den ersten Kolonnen näher bezeichnet.

Gültig auf Tage für den Transport von

uUrsprungs⸗Atte st.

Formular III. nach

Nummer registers

Name, Stand und Wohnort

des Empfãngert. Geschlecht.

Alter.

zum (Markt u. s. w.)

Farbe

und Abzeichen. Bemerkungen.

Geseben der Gene d arm

den..

Es wird hiermit bescheinigt, daß die vorbezeichneten. Stü Rindrieh während der letzten vier Wochen am Fiesigen Srtẽ * standen haben.

. Der mn (Guts) Vorsteher (Vieh Rexisor) Die Rib ckelt bestãtigt den ten

Fleneburg die

Pbeiffer daselbst zu richten.

Der Narxigationeschul Direktor für die Provinz Schleswig ⸗Holstein.

Bekanntmachung für Seefabrer.

Am 19. August beginnt in der Staats- Naxigationeschule ju r vi Schifferprüfung für große Fahrt. Die Anmeldungen sind an den Königlichen Navigationelebrer

Altona, den 28. Juli 1881.

Engel.

n der heutigen zeid ?

wird, sind im ganzen Umsange des Regierungsbezirke

ndelsregister⸗ Beilage wird Nr. 30 der enregister⸗Velanntmachungen veroffentlicht.

nannt, IV. Civilsenatgß, vom 2. Juni d. J, keiner der beiden Gatten

ments, soweit dasselbe Bestimmungen über se enthalt, einen anderen Erben einsetzen.

Aichtamtliches.

Deuntsches Reich. Preußen. Berlin, 29. Juli. Haben Ehegatten

in einem gemeinschaftlichen Testament dem Über⸗ lebenden

dem Nachlaß des zuerst verstorbenen wendet und

Erben . dereinstigen Nachlassedg nach Beider Ableben er⸗ o

Theil den lebenglänglichen Nießbrauch an

tten zuge⸗

eine dritte Person zum

zugleich bestimmte

kann nach einem Erkenntniß des Reichsgericht,

einseitig unter Widerruf des früheren w Testa⸗

nen Nachlaß

König denselben huldvollsten Dank und Gruß darbieten. Se. Majestät freuen Sich, Deutschlands Schützen und deren Gäste in Seiner Hauptstadt für den fried⸗ sichen Wettstreit der Waffen einträchtig verbunden zu wissen und wünschen dem Feste, das so schön begonnen, eben so ge⸗ lungenen und glücklichen Verlauf. von Ziegler.“

Mecklenburg Schwerin. Schwerin, 27. Juli. (pz. Ztg.. Am Sonnabend sind der Großherzog und die Großherzogin von ihrer auf den Kuraufenthalt des Großherzogs in Teplitz folgenden gemeinschastlichen Reise, die von dem genannten Badeorte über Wien nach Ischl zur Ein⸗ weihung der dortigen evangelischen Kirche und zurück über Rürnberg und Berlin führte, in Rabensteinfeld eingetroffen. Der Großherzog begiebt sich nun nach Doberan; der gesammte Hof wird, ihnt bald folgen. Das erbgroßherzogliche Paar weilt schon seit längerer Zeit zu Heiligendamm.

Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 27. Juli. Der Kaiser ist heute Vormittags von Bruck a. d. Leitha hierher zurück— gekehrt.

Niederlande. Haag, 24. Juli. (Allg. Ztg.) Ein hier von der Nordpol⸗Expedätion eingegangener tele⸗ graphischer Bericht aus Vardö meldet, daß die sanitären Ver⸗ hältnisss der Bemannung des „Willem Barents“ nichts zu wünschen übrig lassen. Die Reise nach Spitzbergen wurde vollführt. Nur hat sich eine Landung als unmöglich heraus— gestellt. Der Befehlshaber, Schiffslieutenant von Broekhuijzen, hoffte, zwei Tage später die Reise nach dem Kara⸗Meere an⸗ zutreten. In Rotterdam hat sich ein Comité zur Samm⸗ kung von Beiträgen gebildet, damit sich auch die Niederlande bei den internationalen, in 1882— 83 in den Nordpolgegenden anzustellenden magnetischen und meteorologischen Beobachtungen betheiligen könne. Den Beschlüssen der in 1879 und 1880 in Hamburg und Bern zur Vorbereitung dieser Untersuchungen abgehaltenen Kongresse gemäß, würden den Niederlanden, falls die nothwendige auf 30 006 Fl. veranschlagte Summe wirklich aufgebracht werden möchte, die Station Port⸗-Dickson an der Mündung des Jenissee⸗ Fluffes anheimfallen. Morgen werden dreihundert Ja hre verfloßen sein, seitdem fich die Niederlande endgültig don Spanien lossagten. Aus diesem Anlaß werden in zabl⸗ reichen Gemeinden des Landes Feste veranstaltet. Die Königliche Familie ist von ihrem Ausfluge nach Deutsch⸗ land wohlbehalten auf das Königliche Sommerschloß „Het

Loo“ zurückgekehrt.

28. ihn (W. T. B.) Die Erste Kammer hat die eine Verbesserung des gegenwärtigen Kanals von Amster⸗ dam nach dem Rhein bezweckende Vorlage mit 21 gegen 16 Stimmen genehmigt.

Großbritannien und Irland. London, 27. Juli. (Allg. C.) Ueber das Höllenmaschinenkomplott liegen folgende Telegramme aus Amerika vor;

New-NJork, 26. Juli. O Dovonan Ressa stellt jede Kenntniß von der Tiverpooler Höllenmaschinen⸗Affaire in Abrede. Die ‚Gvening⸗Post“ bringt ein Telegramm aus Washington, welches kesagt: „Das Staatsdepartement besitzt keine Information über die Affaire. So weit es etwas darüber in Erfahrung bringen kann, wird es natürlich so handeln, wie es unseren herzlichen und innigen Beziehungen mit England geziemt.“

Boston, 26. Juli. Der heutige Boston Adrertiser' meldet, daß der Dampfer Malta“ auf seiner Reise zehn Fässer an Bord nahm, die angeblich Cement enthielten und als solche obne Argwohn zur Veförderung angenommen wurden. Das Blatt fügt hinzu, daß die Namen des Absenders und Adressaten wahrscheinlich filktiös sind und das die Versendung gefährlicher Güter unter falscher Deklarirung den Äbfender einer strengen Bestrafung in den Vereinigten Staaten, so⸗ wie auch in England autsetzt.

Der New. NJorker Korrespondent der Daily News. berichtet unterm 25 d.: O Donovan Rossa sagt, daß der Liverpooler Bericht über die Entdeckung von Tynamltmasckinen, soweit er dabei in Be⸗ tracht fomme, gänzlich falsch sei. Er habe keine Höllenmaschine ver⸗ schifft, kenne Niemand der dies gethan, und halte die Geschichte für zu lächerlich, als daß eine vernünftige Person ibr nur einen Augen klick Glauben schenken könnte. Wenn die Maschinen wirklich ge. funden worden seien, so sei dies ein Komplott, welches den Zweck babe, Vorurteile gegen diejenigen zu erzeugen, welche Freiheit für Irland wünschen. Doch sei nicht unwahrscheinlich, daß sie von Irländern gefandt wurden, nach dem Geiste zu urtheilen, der viele derfelben in Amerika, Australien und selbst in England beseelte. Es berrsche ein weit verbreiteter Entschluß unter dem irischen Volke, sagt O Donoran Rosfa, England zu lebren, daß es eine weise Pelitik sein würde, die Regierung Irlands aufrugeben. Er weigert sich, die Frage zu be— antworten, ob die Gesellschaft der vereinigten Irländer materiellen Beistand für die gebeimen Angriffe gegen die britische Regierung liefere. Cine Flugschrift, welche die Statuten der Gesellschaft der vereinigten Irländer entkält, bringt eine in der im Juni v. N. in Philadelpbia abgebaltenen Konvention gefaßte Erklärung, werin es u. A. beißt: Wenn im Inlande angegriffen, ist England sehr zer⸗ sterbar. Seine ungeheuren Vorrätbe aller Arten für seine Flotten und Heere und seine fast unglaublich großen Quantitäten an Waaren sind in großen kompakten entjuündbaren Städten zusammengedrängt. Für deren Vertheidigung gegen einen intelligenten Eindringling würde seine Marine nußlos 968 und seine Armee würde vergebens dem Vernichter Widerstand leisten, der weder Pulrer noch Blei fürchtet. Scine Städte sind zur Jerstörung wie geschaffen. Der Verlust der⸗ selben würde Gngland sos verkrürpeln, daß es außer Stande sein würde, fuͤr sich selber Sorge ju tragen, geschweige denn irgend ein andereg Land zu bewältigen. Um es in diese Lage iu versetzen, sst weder Tremmel noch Fahne, weder Tanong nech Sahel, weder Lager noch Schiffe, weder Sestat noch Matrese erferderlich. Einige ehrliche, ernsse, gckorfame Männer unter den Befehlen eines intelli= genten, vernlin filgen Führers könnten in wenigen Tagen einen sehr großen Theil der Sälfèquellen des seeräuberischen Englands für

ngriff und Vertheidigung vernichten..

Das Komplott, dem anfänglich von Seiten der tonange⸗ benden Presse nicht viel Glauben beigemessen wurde, hat, nachdem es amtliche des egg gefunden, allgemeine t⸗ rüstung bervorgerufen. Die Times“ schreibt:

Gr wird die Pflicht der Regierung fein, es an keinen Ver- sichtsmaßregesn mangeln zu lassen, um die Machinationen der Wage⸗

der Vereinigten Staaten. Wir“, jagt letztgenguntes Blatt, „ver⸗ langen keine Entschädigung, wir erheben keine Ansprüche, wir ver⸗ langen nur, daß die Regierung der Vereinigten Staaten uns ihren freundlichen Beistand leiste, um einer infamen Verschwörung für einen Massenmord den Garaus zu machen... .

Die Bemühungen der Polizei in Liverpool, die Absender oder Empfänger der aus Boston importirten Höllenmaschinen zu ermitteln sind bis jetzt erfolglos geblieben. Man fürchtet, daß die verfrühte Veröffentlichung des Komplotts die Aussicht auf Ermittelung der Schuldigen vereitelt hat. Eine Prüfung der Maschinen hat ergeben, daß ihre Entladung fürchterliche Verheerungen angerichtet haben würde. Die irischen Homerule⸗ Abgeordneken wollen ein Manifest erlassen, worin sie ihren Ab⸗ scheu über das Höllenmaschinenkomplott auszudrücken und gegen geheime Auaschreitungsversuche gegen englisches Leben' und Eigenthum zu protestiren beabsichtigen. .

Fast sämmtliche New⸗Yorker Zeitungen besprechen die Entdeckung der Höllenmaschinen in Liverpool, .

Die ‚Times“ sagt, die britische Regierung könne mit Zuversicht auf die ernste Mitwirkung der Unionsbehörden in der Entdeckung der Tkäter rechnen. Die „Tribüne“ äußert sich in ähnlicher Weise Die srischen Blätter erklären, die ganze Affaire sei zu dem Behufe aufge⸗ bracht worden, um die irischen Patrioten in Amerika zu schädigen. S Donovan Roffa's Organ United Irishman. sagt: „Wenn die Maschinen den Zweck hatten, Mr. Forster und Mr. Gladstone wegen shrer Mordthaten in Irland hinzurichten, so thut es uns leid, daß sie denselben nicht in gehöriger Torm zugingen.“ .

Das unker dem Befehle des Herzogs von Edinburg stehende Reservegeschwader langte am 25. ds., von Kiel kommend, in der Rhede von Leith an. An Bord des Ad⸗— miralsschiffes befindet sich Prinz Heinrich von Preußen. Gestern eröffnete der Herzog von Edinburg unter entsprechen⸗ den Feierlichkeiten und in Gegenwart einer großen Volks⸗ menge den neuen Dock in Leith. Derselbe hat einen Umfang von 16 Acres. Die Einfahrt ist 279 Fuß lang und 65 Fuß breit. Das Bassin hat bei der Einfahrt eine Breite von 650 Fuß und die Länge beträgt 1090 Fuß. Dies ist der fünfte Dock, der in Leith während des gegenwärtigen Jahrhunderts gebaut worden. Die Herstellungskosten belaufen sich auf circa 400 000 Pfd. Sterl.

28. Juli. (W. T. B.). Im Unterhause antwortete der Unter⸗Staatssekreiär Dilke auf eine Anfrage Buxtons, der Regierung sei keine Anzeige über eine im Interesse der türkischen Staatsgläubiger erfolgte Mission eines Parlamentsmitgliedes (Bourke) nach Konstantinopel zuge⸗ gangen, die Regierung habe darüber auch keinerlei Ansicht ausgesprochen; die Politik der Regierung in Bezug auf die zahlreichen schwebenden türkischen Fragen werde davon auch durchaus nicht berührt. Später nahm das Haus den Bericht über die irische Landbill an. Die dritte Lesung der Bill wurde auf morgen ausgesetzt. Nach einer Meldung des „Reuterschen Buregus“ aus Bombay hat gestern ein Zusammenstoß der Truppen Ejub Khans mit den Truppen des Emirs Abdurrah⸗ man stattgefunden. Während des Gefsechtes ging eines der zur Heeresmacht des Emirs gehörigen Regimenter zum Feinde Über, dessen Reihen es verstärkte. Der Rest der Truppen des Emirs ergriff hierauf unter Zurücklassung von Geschützen und Gepäckwagen die Flucht.

25. Juli. (W. T. B. Mehrere Morgenblätter mel⸗ den, die Londoner Polizei bemühe sich, die Namen einer An⸗ zahl von Delegirten zu dem jüngsten revolutionären Koöngresse zu ermitteln. Die Regierung beabsichtige, die gerichtliche Verfolgung gegen einzelne Theilnehmer einzu⸗ leiten.

Amtlichen Berichten zufolge fand das Treffen zwischen Ejub Khan und dem Emir Abdurrahman bei Karez⸗ laita, 32 Meilen von Kandahar, statt. Nach dem Kampfe ging die Reiterei von Kandahar zu Ejub Khan über. In Kandahar befindet sich nur eine schwache Besatzung.

Der Vizekönig von Indien telegraphirt an das Indische Amt in London unterm 26. ds. : Die am Helmund siehende Streitkraft des Emirs besteht aus drei Regimentern Kabulesen, einem Regiment aus Kelat und einem aus Candahar, 1300 Khassadars, zwei Regimentern Kavallerie, 2000 irregulären Reitern und 18 Geschützen. Ein Regiment Kabulesen und s Geschütze befinden sich in der Stadt, und drei Regimenter Infanterie, ein Resiment Kavallerie, 8 Geschütze und 8 Compagnien Khassadars nd aus Kabul unterwegs. Ein Regiment soll entweder in Khel Alhnud oder in Jaldak, zwischen Candahar und Kelat, stehen, und der Rest in Mukur.

Aus Pretoria meldet eine „Reutersche“ Devesche vom 25. 1 8.: Die den Unterhandlungen im Wege stehende Schwierigkeit ist noch nicht beseitigt und seit dem 20. de. haben die Vertreter der Boeren keine Sitzung mit der König— lichen Kommission gehabt. Der Prozeß gegen die der Er⸗ mordung Mr. Malcoli's beschuldigten fuüns Boeren ist vor dem Dberrichter und einer holländischen Jury eröffnet worden. Man erwartet den Zusammenttitt des Volks⸗ ra ade im September d. J. Sir Evelyn Wood erwiderte auf die an ihn gerichteten Anfragen, er habe von der, durch in jungster Zeit umlaufende Gerüchte, den Zulus zuge— schriebenen drohenden Haltung keine Kenntniß.

Frankreich. Paris, 28. Juli. (W. T. B) Das Budget ist von der Kammer und von dem Senat definitiv genehmigt worden. Die Kammer hat den für Verlängerung der Alaierer Eisenbahn von Kreider bis Mecheria gefor⸗ derten Kredit von einer Million auf sechs Millionen erhöht. Die Vorlage, betreffend den Verkauf sämmtlicher Aron⸗ diamanten, wurde von der Kammer genehmigt. Der Schluß der Session erfolgt voraussichtlich morgen.

29. Juli. Das „Journal officiel. veröffentlicht die Ausschreibung der Wahlen auf den 21. August.

TZyanien. Madrid. Den „Daily Newa“ wird von hier gemeldet! Man ist in Spanien noch immer wegen der in Nordafrika besorgt und zwar infolge der aus

ran und Tangier eingegangenen Berichte des Hide daß

mehrere Araberchesg, notorische Fanatiker, aus den unter der

Der Einzug der griechischen Truppen in Arta am 6. d. M. gestaltete sich zu einem rührenden Schauspiele. Gegen die Mittagsstunde des genannten Tages begannen, nachdem in der Nacht vorher die türkischen Truppen abgezogen waren, die Vorhereitungen zum Empfange der griechischen Truppen. Auf allen Häusern wurde die griechische Flagge aufgehißt, die Thüren und Fenster wurden mit Lorbeer und Myrthen geschmückt, prächtige Triumpfbogen zierten in kleinen Abständen die k der Stadt, und die Bildnisse der griechischen Majestäten sah man allenthalben in sinnreichen Aus⸗ schmückungen angebracht. Um 1 Uhr Mittags zogen die sämmtlichen Bewohner der Stadt im Festgewande und mit weißblauen Bän⸗ dern um die Brust angethan, mit Fahnen aus der Stadt, um der griechischen Armee entgegenzugehen. Der Erzbischof war gleichfalls im Festornate und in Begleitung des gesammten Klerus vor die Stadt gezogen. Ihm folgten die Türken und die Juden. Nach der Besetzung der Kasernen und des Kastells durch kleinere Detachements zog General Soutzos, gefolgt von einem zahlreichen Stabe, mit dem General Sapuntzakis in die Stadt. Endlose enthusiastische Zito⸗ Rufe der griechischen Bevölkerung begrüßten ihn. Der Ent— husias mus, die Rührung, die Freudenthränen, die Hurrah⸗ und Zito⸗Rufe steigerten sich noch, als die Klänge der Musikkapelle des 4. Infanterie⸗Bataillons ertönten. Die Priester reichten den Soldaten das Kreuz zum Kusse und besprengten sie mit Weihwasser, die Bewohner umarmten stürmisch die Soldaten. Nur mit der größten Schwierigkeit konnte, sich das an der Tete marschirende Bataillon durch die Straßen fortbewegen; Frauen und Kinder überschütteten es aus den Fenstern mit Blumen und Kränzen. Der gleiche Empfang wurde auch den nachfolgenden drei Infanterie⸗ Bataillonen, dem Genie⸗Bataillon und den Soldaten des Gebirgs⸗ Artillerie⸗Bataillons zu Theil, welche insgesammt in der Stadt unter⸗ gebracht wurden. Des Abends waren alle Häuser ausnahmslos be⸗ leuchtet, und gaben sich die Bewohner die ganze Nacht hindurch einer allgemeinen Fröhlichkeit hin. Der Abstand zwischen der griechischen Armee und der türkischen ist ein großer; die Bekleidung, die Bewaff⸗ nung, die Geräthschaften der griechischen Armee sind durchwegs neu und reinlich gehalten, die Pferde der Kavallerie, die Maulthiere der Artillerie und des Trains feurig und kräftig und alle mit neuem Geschirre versehen. Im Allgemeinen machte die äußere Erscheinung der grie⸗ chischen Armee den besten Eindruck. Nicht so steht es bei der tür⸗ fischen Armee, bei der das gerade Gegentheil der Fall ist; doch ersetzt bei den Türken die große Ausdauer und die stramme Disziplin alle übrigen Mängel. Die provisorische Verwaltung der neuen Eparchien wird für den Moment durch einen Kgl. Kommissar besorgt, dessen Vollmachten und Befugnisse durch ein Kgl. Dekret geregelt wurden. Fin zweites Kgl. Dekret erstreckt um zwei Monate, vom Beginn der Okkupation angerechnet, alle gerichtlichen Fristen so wie die der Wechselzah⸗ fungen. Zum Kgl. Kommissär für die erste Zone wurde Lurioti ernannt, einer der hervorragendsten Advokaten Athens, ein gebürtiger Epirote, der in der Schweiz seine Erziehung und Ausbildung erhalten hatte. Lurioti war vordem durch viele Jahre Staatsanwalt beim Athener Uppellationshofe gewesen. Der Bezirk von Arta erhält in ihm einen erfahrenen und rechtsgelehrten Vorstand. General Soutzos wird demnächst hierherkommen, um sich nach Thessalien zu verfügen. Die europäische Kommission begab sich nach Menidion und von dort mittelst des Dampfers „Iris“ nach Prevesa, Zante und dem Piräus. Von den Mitgliedern derselben sind der englische Ge⸗ neral Hamsey und Oberst Clery mit anderen Delegirten vor acht Tagen nach Konstantinepel abgereist, während der italienische Kommissar Oberst Bellini und die Engländer Swaine und Vincent bier blieben. Die Kommission wird sich am 3. August wieder in Athen zusammenfinden und über Stvlis und Lamia nach Dom okos und Karditza behufs Räumung der zweiten Zone begeben, Die grie⸗ cbifche Ostaärmee beginnt bereits, sich an der (Grenze zu konzentriren. Das Lager in Chalkis wurde vor wenigen Tagen aufgelöst und wurden dĩe dort gelegenen sieben Infanterie Bataillone auf vier Dampfern nach Stylis überführt. Die Okkupation von Punta hatte nicht statt⸗ gefunden; dieselbe wird nach der Konvention erst nach der Räumung der sechsten Zone erfolgen.

Türkei. Konstantinopel, 24. Juli. (Wien. 3) Die Ratifikationen des türkisch⸗griechischen Grenz⸗ vertrages werden morgen ausgewechselt. Die Grenz⸗ absteckungs⸗-Kommissäre sind auf ihrer Reise nach dem in der zweiten Zone des Distriktes gelegenen abzutretenden Terri⸗ torium, in welchem sie die neue türkischgriechische Grenze zu traciren haben werden, in Janina angekommen.

29. Juli. (W. T. B.) Bezüglich des Zollkordons bei Arta hat die Pforte noch keine Entschließung gejaßt; wie es heißt, würde zur Erörterung der Frage die Absendung einer gemischten Kommission nach Arta beantragt werden. Die in dem jungsten Prozesse wegen Ermordung des Sultans Abdul Aziz Verurtheilten sind gestern Abend mit dem Staateschiffe „Thalia“ nach Hedjas abgegangen. 5

Aus Philippopel, 20. Juli, wird der „Pol. Corr.“ u. A. geschrieben: .

Die Aufmerksamkeit der estrumelischen Provinzialregierung ist gegenwärtig in bobem Maße ven dem Räuberunwesen an der öst⸗ lichen Grenze des Landes in Anspruch genommen. An M) ostrume⸗ sische Soldaten sind dieser Tage gegen die 100 bis 120 Korte zãh⸗ enden, unter der Führung des berüchtigten Häuptlings Sxanos stebenden mazedonischen Rauber, s Bei Ge⸗ legenbeit eines in der vergangenen Woche vom Insvektor der Provinzial ˖ Gensd armerie, veranstalteten Streißjuges gegen die Räuber Letzteren, neun Refervefeldaten plötzlich iu überraschen und mit sich als Gefangene fortiufübren. Allerdings entließen sie bereits nach einigen Stunden sieben Soldaten, allein sie bebielten wei als Geißeln, bi man lbnen ein Pferd und einen Hammel, welche ihnen am vorhergebenden Tage ven einer Abtheilung Miliseldaten abgenommen werden sein sollten. zurückgestellt haben werde. Der Häuptling Srpanos, der, wie es scheint, mit den ostrumelischen Militairbebörden auf gleichem Fuße unterbandein möchte, soll die Unrerfrorenbeit gebabt haben. an den Srersten VBorthwick ein Billet iu richten, in welchem er 2et⸗ teren aufferdert, die ven ibm befebligte Bande nicht iu sebr zu be⸗ belligen, da es sonst Dberst Berthwick später schwer ju bedauern baben würde. Sranos wird, wie es beißt, gegenwärtig aut x bicte ven drei bis rier, unter dem Befehle stebenden Bataillons eifrig verfelgt und bebusß Ausfübrung ven Raubercien, als vor gänzlicher Vernichtung bewabren 4 tumelische Gebiet begeben baben amm ischen ist die estrumelische Pro- rinzsialregicrung mit der kulgariscen Regierung übereingekommen. auf die unmwilllommenen Gäste Jagd ju machen. Ge wurden neuctlich VerstärkungLen an die Grenze entsendet und die Leitung der Dre⸗ rafienen wurde aus den Händen des Obersten Berthwick genemmen und dem russischen Haurtmann Idanem, der für einen cnergischen und entichlessenen Seldaten gilt anvertraut. Der Präfekt ron Pkistrrerel. Or. Kenfeler, der alle Wege und Stege dee Waldes ren Bellera kennt, wurde dem neuen Kemmandanten als Giril⸗Bei⸗ ratb zugeteilt. Tie bulaarische Regierung bat ibrerscite 6&0 Soldaten

nendet ein Entwischen der Räuber auf

an die Landesgrenze ennendet, um

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