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in der Zeit vom
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs und Preußischen Staats⸗Anzeiger, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stralsund, dem Kreisblatte für den Kreis Rügen, der Stralsunder Zeitung, fowie der Berliner Börsen— Zeitung. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Kreisvertretung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs-Präsidenten in Stralsund ein anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am . * von heute an gerechnet, mit vier vom Hundert jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieses Anleihescheines bei der Kreiskommunalkasse in. Bergen, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgen⸗ den Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins— scheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die ge— kündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig gewor— den, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der 558. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 36. Januar 1877 (Reichsgesetz⸗Blatt Seite 83), beziehungsweise nach §. 20 des Aus⸗ führungsgefetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 74. März 1879 (Ges. Samml. Seite 281).
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins— scheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihescheines oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der an⸗ gemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit diesem Anleihescheine sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres... ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für fuͤnfjährige Zeitabschnitte ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kreis— Kommunalkasse in Bergen gegen Ablieferung der, der älteren Zins⸗ scheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anwelsung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheines, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung mit unferer Unterschrift ertheilt.
ergen, den ⸗—
Der Kreisausschuß des Kreises Rügen. Anm er kung. Die Anleihescheine, sind außer mit den Unter— schriften des Landraths und zweier Mitglieder des Kreisausschuffes mit dem Siegel des Landraths zu versehen. 6 Provinz Pommern. Regierungsbezirk Stralsund. Zins sschein te Reihe zu dem Anleihescheine des Kreises Rügen. Buchftabe ... Nr. . .. ! Mark zu. .. vom Hundert Zinsen Mark ... Pfennig.
Der Inhaber dieses n empfängt gegen dessen Rückgabe ; anuar (bezw. 1. Julh 18 .. ab die Zinsen des vorbenannten Anleihescheines für das Halbjahr vom bis . . . . .. AM .... 3 bei der Kreiskommunal⸗
kasse zu Bergen.
Bergen, den ᷣ
Der Kreisausschuß des Kreises Rügen. Unterschriften.)
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.
Anmerkung. Die Namentunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Regierungsbezirk Stralsund. Anweisung ꝛ zum Anleihescheine des Kreises Rügen. Buchstabe ... Nr. . . . über Mark.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die . .. te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 13 .. bis 18 . . bei der Kreis kommunalkasse zu Bergen, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheines dagegen Widespruch erhoben wird.
Bergen, den
Der Kreisausschuß des Kreises Rügen. Unterschriften.)
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses können mit Lettern oder Farflmilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
Provinz P-sere mmern.
ter Zins schein.
ter Zins schein.
Anweisung.
Linisterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Der ordentliche Seminarlehrer Oeltjen in Löbau ist unter Beförderung zum ersten Lehrer an das Schullehrer⸗ Seminar zu Reichenbach versetzt.
Königliche Akademie der Künste.
Bekanntmachung.
Die Königliche Akademie der Künste wird am Mittwoch, den 3. August d. J., Vormittags 11 Uhr, im langen Saale des Akademie⸗Gebäudes eine öffentliche Sitzung eiten, zu welcher der unterzeichnete Senat hierdurch ergebenst einladet. Außer der Erstattung des Jahresberichts wird das Ergebniß der für dieses Jahr ausgeschriebenen Preisbewerbungen ver⸗ kündet und findet die Ertheilung von Prämien an die Schüler der Königlichen Akademie der bildenden Künste sowie an die Schüler der Königlichen Kunstschule hierselbst statt. Die prämiirten Arbeiten sind ausgestellt.
Besondere Eintrittskarten sind nicht erforderlich.
Berlin, den 27. Juli 1881. Der Senat der Königlichen Akademie der Künste.
Hitzig.
Ministerium des Innern.
Dem Regierungs⸗Rath Tellemann ist die Stelle des Dirigenten der III. (Bau⸗) Abtheilung bei dem hiesigen Polizei⸗Präsidium übertragen worden.
Ju stiz⸗Mi ni st e rium.
Der Amtsgerichts⸗Rath von Schilgen zu Halle a. S. ist vom 1. August d. J. ab zum Notar im Bezirk des Ober⸗ Landesgerichts zu Naumburg a. S. mit Anweisung seines Wohnsitzes in Staßfurt ernannt und ermächtigt worden, fortan den Titel Justiz-⸗Rath zu führen. . Der Notar Euler in St. Goar ist in den Amtsgerichts⸗ bezirk Aachen mit Anweisung seines Wohnsitzes in Aachen, und der Notar Falkenbach in Merzig in den Amtsgerichts⸗ bezirk Saarlouis, im Landgerichtsbezirke Saarbrücken, mit Anweisung seines Wohnhauses in Saarlouis versetzt worden. WVersetzt sind: der Amtsgerichts-Rath Freiherr von Kitt—⸗ litz in Muskau an das Amtsgericht in Görlitz, der Amts⸗ gerichts-⸗Rath Schmidt in Soldau an das Amtsgericht in Cüstrin, der Amtsgerichts-Rath von Stier nberg in Sig— maringen an das Amtsgericht in Marburg, der Amtsrichter Mittmann in Kattowitz an das Amtsgericht in Habel—⸗ schwerdt, der Amtsrichter Parisius in Labischin an das Amtsgericht in Luckenwalde und der Amtsrichter Falcken⸗ thal in Labigu an das Amtsgericht in Wehlau.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts—⸗ anwalt Kaufmann aus Demmin bei dem Landgericht in Greifswald und der Rechtsanwalt Hirsch aus Meseritz bei dem Landgericht daselbst.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der
Rechtsanwalt, Justizrath Neumann aus Berlin bei dem Landgericht Il. in Berlin, der Rechtsanwalt und Notar, Justizrath Nebe aus Zeitz bei den Landgerichten in Naum— burg und Rudolstadt, der bisherige Amtsrichter Keller in Schwiebus bei dem Landgericht in Meseritz, der Gerichtsassessor Dr. Klöckner bei dem Landgericht in Frankfurt a. O, der Gerichtsassessor Landmann bei dem Amtsgericht in Iserlohn, der Gerichtsassessor Hentschel bei dem Amtsgericht in Zielen⸗ zig, der Gerichtsassessor Krueger bei dem Landgericht in Cbslin, der Gerichtsassesor Alfred Julius Müller bei dem Amtsgericht in Demmin und der Gerichtsassessor Dr. Gel⸗ lert bei dem Landgericht in Lissa. Der Amtsrichter von Schutz bar, genannt Milchling, in Niederaula ist in Folge seiner Zulassung zur Rechtsanwalt⸗ schaft aus dem Justizdienst entlassen; dem Notar Praesent in Uelzen ist die na gesuchte Dienstentlassung ertheilt.
Der Landgerichts-Direktor von Pestel in Stade, der Landgerichts-Rath Ebers in Berlin, der Landgerichts-Rath Giersberg in Breslau, der Rechtsanwalt und Notar, gut hrath Gleim in Melsungen, der Rechtsanwalt und
otar, uf e, Piehl in Minden und der Rechtsanwalt und Notar Rathjen in Glückstadt sind gestorben.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Dem , . Militär⸗Roßarzt Anton Hubert Woldt ist unter Anweisung seines Wohnsitzes in Gummers⸗ bach die kommissarische Verwaltung der Kreisthierarztstelle für die Kreise Gummersbach und Waldbroel übertragen worden.
Abgereist: Der Präsident der Seehandlung Rötger nach Tarasp;
der Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗-Regie⸗ rungs-RNath Greiff nach Thüringen.
Angekommen: Der General-Auditeur der Armee,
Wirkliche Geheime Ober⸗-Justizrath Oehlschläger aus Pommern.
Per sonalveränderungen. Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Befürderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Bad Gastein, 21. Juli. Haupt, Sec. Tt. vom Feld-⸗Art. Regt. Nr. 16, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 19 versetzt. Frhr. v. Süßkind, Ser. Lt. vom Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, dessen Tommando zur Dienstleist. bei des Prinzen Alexander von Preußen Konigliche Hoheit bis zum 1. Oktober k. J. verlängert. . Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Bad Gastein, 21. Juli. v. Alten, Rittm. 4. D. zuletzt Pr. Lt. A la suite des Ulan. Regts. Nr. 11, die Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Unif. ertheilt. Michaelis, Rittm. a. D., zuletzt Pr. Lt. ven der Landw. Kav. des Res. Landw. Regts. Nr. 35, die Erlaubniß 1 . der Unif. der Landw. Kav. Offiz. des III. Armee⸗Corps ertheilt.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 30. Juli. Aus Gastein, 29. Juli, meldet ‚W. T. B.“, daß Se. Majestät der Kaiser gestern nach dem Bade eine Promenade gemacht und das Mittagsmahl bei dem zrächtigen Wetter in Böckstein einge⸗ nommen haben.
— Für die Zeit vom 1. April 1881 bis zum Schlusse des Monats Juni 1881 sind im Reich an Zöllen und ge— meinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderen Einnahmen einschließlich der kreditirten Beträge (verglichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) ur Anschreibung gelangt: Zölle 45ę 352 747 6 67 181 972. 66),
übenzuckersteuer — 14718 353 s6 (- 4 823 878 S), Salz⸗ steuer 7 354 731 66 (4 219 306 6), Tabaksteuer 171 737 60 * 144 022 06), Branntweinsteuer 7 607 195 60 (C 16685 606), lebergangsabgaben von Branntwein 28 428 se (— 5372 6, Brausteuer 4 161 280 M (4 162563 6, Uebergangsabgaben von Bier 279 962 S6 (4 41 378 S), Summe 50 257727 6 24168 952 6), Spielkartenstempel 157 272 ½ ( — 13 5657. ), Vechselstempelsteuer 1 604 334 S C 18172 6), Post⸗ und Telegraphenverwaltung 34 397 289 66 (41618773 0), Reichs eisenbahnverwaltung 9 935 300 6 ( 181 329 06).
Die zur RNeichekasse gelangte V Einnahme abzüglich der Bonifikationen und erwaltungs kosten beträgt bei den nachbejeichneten Einnahmen bis Ende Juni
1881: Zölle 39 607 450 M (49 218361 60, Rübenzucker⸗ steuer 41 228 496 S6 CS 2052 029 (6, Salzsteuer 8 281 659 S6 10 865 46, Tabaksteuer 129 460 υις - 185 25 ich, Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 19170 995 4¶S C 2156 587 6), Brausteuer und Uebergangs⸗ abgabe von Bier 3774 338 6 ( 47539 f), Summe
1066 1892 333 S ( 11385 725 M6, Spielkartenstempel 270 169 S ( 12852 M).
— In Ausführung des Gesetzes, betreffend die Abände— rung des Zolltarifs, vom 19. Juni d. J, ist den nach—⸗ bezeichneten Zollstellen die Befugniß zur Ab ertig ung von bedruckt en und unbedruckten Wolle nwaaren — so weit dieselben zu den Nummern 414.5 und 414. 65 des Zoll⸗ tarifs gehören — zu anderen als den höchsten Zoll⸗ sätzen dieser Nummern ertheilt worden: Hauptamtsbezirk Diedenhofen, Amtsstellen Hauptzollamt Diedenhofen und NRe⸗ benzollamt J. Fentsch; . Metz, Amtsstellen Hauptzollamt Metz und Nebenzollämter J. Amanweiler und J. Novsant; Hauptamtsbezirk Saarburg, Amtsstellen Hauyt⸗ zollamt Saarhurg, Nebenzollämter J. Chambrey, J. Vie, J. La⸗ garde und J. Deutsch⸗Avricourt; Hauptamtsbezirk Schirmeck, Amtsstellen Hauptzollamt Schirmeck, Nebenzollämter J. Mar kirch und J. Saales und Steueramt Zabern, Hauptamtsbezirk Münster, Amtsstellen Hauptzollamt Münster, Nebenzollamt 1. Wesserling und Steueramt Gebweiler; Hauptamts bezirk Altkirch, Amtsstellen Hauptzollamt Altkirch, Nebenzollämter J. Altmünsterol, . St. Ludwig und J. Basel; Hauptamts⸗ bezirk Mülhausen, Amtsstellen Hauptsteueramt Mülhausen und Steueramt Thann; Hauptamtsbezirk Colmar, AUmtsstellen Hauptsteueramt Colmar, Steuerämter Barr und Schlettstadt; Hauptamts bezirk Straßburg, Amtastelle Hauptsteueramt Straß⸗ burg; Hauptamtsbezirk Hagenau, Amtsstelle Hauptsteueramt Hagenau; Hauptamtsbezirk Saargemünd, Amtsstellen Haupt⸗ steueramt Saargemünd und Steueramt Forbach.
. Aus Veranlassung eines Spezialfalles hat die öster⸗ reichisch- un garische Regierung darauf aufmerksam gemacht, daß. es den in Oesterręich⸗Ungarn residirenden Konfuln nicht gestattet ist, Zustellungen in gerichtlichen Angelegen⸗ heiten an österreichische oder ungarische Staatsangehörige zu bewirken. In Folge dessen sind die in Oesterreich⸗Ungarn be⸗ stehenden deutschen Konsulate Seitens des Auswärtigen Amtes angewiesen worden, sich hinfort solcher Zustellungen an die bezeichneten Staatsangehörigen zu enthalten. Insoweit daher nicht die Rechtshülfe der österreichischen Gerichte zur Bewir— kung der Zustellungen an Personen, welche sich im Gebiete des österreichisch ungarischen Staates aufhalten, mit Erfolg in Anspruch zu nehmen ist, haben die Gerichte des Inlandes die im 8. 182 der Civilprozeßordnung vorgesehene Vermittlung des betreffenden deutschen Konsuls nur dann nachzusuchen, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit der Person, an welche die Zustellung erfolgen soll, außer Zweifel steht.
— Willigt ein Grundstücksbesitzer ausdrücklich und vor— behaltslos ein in eine der Vorschrift des 8. 138 Tit. 8 Th. J. des Allg. L. R. nicht entsprechende Einrichtung der Fenster im Hause des Nachbars, so hat er, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, II. Hülfssenats, vom 16. Mai d. J, sich und seinen Besitznachfolgern das Recht begeben, eine der gedachten landrechtlichen Vorschrift entsprechende Einrichtung (Vergitte⸗ rung) der Fenster zu verlangen.
— Der hiesige, französische Botschafter, Graf de St. Vallier, hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungirt als interimistischer Geschäftsträger der erste Sekretär der französischen Botschaft, Graf d'Aubigny.
— Der General-Lieutenant von Strubberg, General⸗ Inspecteur des Militär-Erziehungs- und Bildungswesens, hat ich auf einige Tage mit Urlaub nach dem Rhein begeben.
— S. M. Kanonenboot „Nautilus“, 4 Geschütze, Kommandant Korv. Kapt. Chüden, ist am 27. Juli er. in Port Said,
S. M. Kanonenboot „Hyäne“, 4 Geschütze, Komman⸗ dant Kapt. Lt. von Gloeden, am 29. Juli er. in Aden einge⸗ troffen. Ersteres beabsichtigte am 30. Juli er. nach Malta, letzteres an demselben Tage nach Suez in See zu gehen.
S. M. S. „Niobe“, 109 Geschütze, Kommandant Korv.⸗ Kapt. Sattig, ist am 24. Juli cr. in Arendal eingetroffen.
Württemberg. Stuttgart, 27. Juli. Die Prinzessin Auguste von Sachsen⸗Weimar ist mit der Prin⸗ zessin Olga Maria heute nach Friedrichshafen abgereist und wird dort einige Zeit verweilen. Der Prinz Hermann von Sach sen⸗Weimar wird sich in einigen Tagen eben⸗ falls nach Friedrichshafen begeben.
Friedrichs hafen, 26. Juli. Der König von Sach⸗ sen ist heute zum Besuche bei Ihren Majestäten im König⸗ lichen Schlosse hierselbst eingetroffen.
Anhalt. Dessau, 28. Juli. (Leipz. Ztg.) Ihre König⸗ liche *. die Prinzessin Friedrich Carl von Preußen ist zu einem Besuche ihrer hohen Verwandten gestern Abend am Herzoglichen Hofe zu Wörlitz eingetroffen.
Oesterreich⸗UIngarn. Wien, 29. Juli. (W. T. B.) Der Finanz-⸗Minister Dunajewski ist heute Vormittag wieder nach Bad Hall zurückgekehrt. — Die Meldung hiesiger en daß der Minister von Haymerle, anläßlich der Zusammenkunft des Kaisers Franz Josef mit dem Deutschen Raiser sich ebenfalls nach Gastein begebe, wird von der „Polit. Corresp.“ als durchaus unbegründet bezeichnet.
Prag, 29. Juli. (W. T. B.) Der Leiter der Statt⸗ halterei, FM. von Kraus, ist heute Nachmittag nach Wien abgereist. — In der wegen der ersten Studentenexzesse gegen die Verbindung „Carolina“ eingeleiteten Untersuchung ist der Techniker Prochaska wegen Auflaufs zu 14tägigem Arrest verurtheilt worden.
Großbritannien und Irland. London, 28. Juli. (Allg. C.) Ueber die Höllenmaschinen in Liverpool wird der „Times“ von dort geschrieben:
Unter den hiesigen Kaufleuten macht sich die Meinung geltend, daß die Höllenmaschinen lediglich zu dem Behufe nach England ge⸗ sandt wurden, um Aufsehen zu erregen und die Abonnenten des Scharmützelfonds zu ermuntern, ihre Beiträge fortzusetzen. Man laubt, daß, wenn die Absender dieser Höllenmaschinen die in den Blättern Iriss World“, „United Irispman“ und Sunday Demo⸗ erat“ befürworteten unheilvollen Plane wirklich auszuführen beabsich⸗ tigten, sie ibr Material in einer Weise versenden würden, welche eine leichte Entdeckung unmöglich machen dürfte. Man glaubt, daß die Personen, welche die Sprengkörper nach Liver⸗
vool sandten, jast gleichzeitig die Behörden davon unter= richteten, und diese Meinung wird durch die Art der an Bord der Dampfer Malta“ und „Bavarian“ gemachten Entdeckungen bestärkt. Der Minister des Innern erhielt solck⸗ genaue und rechtzeitige In⸗ formation, daß er im Stande war, dieselbe noch vor Ankunft der Dampfer zu vervielfältigen und an verschiedene Behörden zu senden, und als die Schiffe ankamen, waren die abgesandten Beamten im Stande, sofort denjenigen Theil der Ladung zu bezeichnen, in welchem Ne Höllenmaschinen versteckt waren. Eins ist ganz klar, nämlich, daß die Höllenmaschinen entweder zu dem Zwecke nach England gesandt wurden, damit sie mit Beschlag belegt wurden, oder daß es Verräther unter der irischen Brüderschaft in Amerika giebt. .
Viel ernster als vorstehende Korrespondenz der „Times“ faßt die Londoner konservative Presse das Höllenmaschinen⸗ komplot auf. Der „Daily Telegraph“ befürwortet einen internationalen Kreuzzug gegen politische Meuchelmörder. Das Blatt schreibt. V
Die Freiheit ist in Gefahr. Es geht ein böser Geist um, welcher die eigentlichen Grundlagen der Gesellschaft bedroht. Derselbe muß ohne Gnade und ohne Gewissensbisse erdrückt werden, oder sonst kehrt die civilisirte Welt auf einen Zustand der Barbarei zurück. Die furchtbare Entdeckung von Höllenmaschinen an Bord der Dampfer „Malta“ und „Bavarian“ꝰ in Liverpool ist das direkte Ergebniß der in ganz Europa und Amerika aus Löchern und Winkeln gepredigten Meuchelmord⸗-Propaganda. Die Gesellschaft sündigt gegen sich selber, wenn sie duldet, daß die Jerstörungslehren mit Straflosigkeit gepredigt werden; und da das englische Volk die Freiheit liebt, sollte es sich unter den Ersten be— finden, um Zügellosigkeit zu bestrafen. Mit sehr wenigen Ausnahmen
bildet Auslieferung wegen Mordes einen Theil der bürgerlichen Ver—
fassung aller eivilisirten Nationen, und die bestehenden Auslieferungs⸗ verträge sollten mit so wenig Verzug als möglich erweitert werden, um Männer wie Most und gewisse wohlbekannte irisch⸗amerikanische Journalisten, die zu nennen nicht nothwendig ist, in sich zu fassen. Eine Kongreßakte, welche das Gesetz gegen Aufreizung zum Morde auf internationale Vergehen ähnlicher Art ausdehnt, würde dem Falle Rechnung tragen. Durch die gerichtliche Verfolgung und Einsperrung Mosts haben wir ein gutes Beispiel gegeben, welches fremde Nationen nicht unberücksichtigt lassen sollten. Die Apostel des keinen Unterschied machenden Meuchelmordes sind öffentliche Feinde, die keinen Pardon verdienen. Indem Nationen gemeinsame Sache machen für den besonderen Zweck, sich dieser Pest zu entledigen, dürften sie einer unerträglichen Plage und einer sehr drohenden Gefahr leicht ein Ende setzen.
In ähnlicher Weise äußert sich auch der „Standard“.
Es scheint fast, als ob sich eine Woge revolutionären Mörder— thums über die Welt ergösse. Wir leiden nicht allein unter ihrer Heftigkeit. Nicht nur England, Rußland, Deutschland und Italien, sondern auch Amerika verspürt die Erschütterung. Die ganze Mensch⸗ heit, die ganze Gesellschaft ist direkt an der raschen und sum⸗ marischen Beseitigung eines Skandals und einer Gefahr inter— efsirt, welche Alles übertrifft, womit die Menschheit in der Neuzeit sich zu befassen hatte. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Regierung von Washington aufgefordert werden wird, im Verein mit unserer eigenen diese Dyngmit⸗Propa—⸗ ganda auf ihre Quelle zurückzuführen. Es ist hohe Zeit, daß sich eine Propaganda, eine Verschwörung ehrlicher Männer und Regie⸗ rungen fur die Ausrottung von Mördern bilde, welche vorbereitet sind, Elend und Tod Hunderten von unschuldigen Menschen zuzu⸗ fügen, damit sie nur sagen können, daß sie die Gesellschaft verwirrt und erschreckt haben. Diese letzte Ausschreitung sollte die ganze Welt überzeugen, daß die gehörige Antwort auf Gewaltthätigkeit nicht eine nachsichtige Gesetzgebung, sondern strenge Gerechtigkeit und die un⸗ wankelmüthige Geltendmachung der Autorität ist. ö
— 29. Juli. (W. T. B Im Unterhause erklärte heute in Beantwortung einer Anfrage Monks der Unter⸗ Staatssekretär Dilke, am vorigen Sonnabend und im Laufe des heutigen Tages seien der Regierung Mit— theilungen der französischen Regierung über den Handelsvertrag zugegangen, es wurden dieselben heute von der Kommission erwogen, er sei außer Stande, über den Stand der Handelsvertragsverhandlungen irgend⸗ welche Mittheilungen zu machen. — Der Staatssekretär für Indien, Lord Hartington, theilte mit, daß das Treffen zwischen den Truppen Ejub Khans und denjenigen des Emirs von 8 bis 11 Uhr gedauert habe und daß der Ver— lust an Mannschaften auf jeder Seite 300 bis 400 Mann betrage. Die nächsten britischen Truppentheile seien in Quettah stationirt. Dieselben ständen unter Hume's Befehl, zählten 5000 bis 6000 Mann und seien in dem Distrikte zwischen Pischin und Sibi vertheilt. Der äußerste Vorposten sei Cha⸗ man, er wisse aber nicht, ob derselbe noch von Truppen be⸗ setzt sei. Das Gefecht habe 25 Meilen jenseit Kandahar statt— gefunden. Der Vizekönig habe Hume angewiesen, seine Division, wenn nothwendig, in der Umgegend von Quettah zu konzen⸗ triren, sobald Unruhen stattfinden sollten. — Nach einer De⸗ batte von 5 Stunden nahm das Haus die irische Land⸗ hill in dritter Lesung mit 220 gegen 14 Stimmen an. Der Führer und die große Mehrheit der konservativen Partei und mehrere Anhänger Parnells enthielten sich der Abstimmung. Im Laufe der Debatte erklärte Healy, der Dank für die Bill gebühre den im Gefängniß schmachtenden Agitatoren, aber nicht der Regierung.
— Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Durban von heute sind die Verhandlungen zwischen der Königlichen Kommission und den Boern in Prätoria nahezu beendet und der Abschluß einer zufriedenstellen⸗ den Regelung steht unmittelbar bevor. Die hauptsäch— lichsten Bestimmungen der Konvention bestehen in dem Rechte des Durchmarsches der englischen Truppen durch das Transvaalgebiet, in einem England bezüglich der auswärtigen Beziehungen des Transvaallandes zustehenden KLontrolrechie, in der Aufhebung der Sklaverei und in der Freiheit des religiösen Bekenntnisses. Die Funktionen des englischen Residenten sollen diejenigen eines Generalkonsuls sein. Wird die Konvention binnen drei Monaten nach der Unterzeichnung vom Volksrathe des Transvaallandes nicht ratifizirt, so wird die Königin von England ihre Souveräne⸗ tätgrechte über das Transvaalland wieder annehmen.
Frankreich. Paris, 28. Juli. (Cöln. 3.) Gestern Abend war Sitzung des Verwaltungsrathes der ele ktrischen Ausstellun g. Der Vorsitz wurde dem Minister Cochery übertragen. Da es unmöglich ist, die Arbeiten bis zum LAugust sertigzustellen, wird die Eröffnung um vierzehn Tage verschoben. — Vorgestern sind 91 Mann und 150 Pserde nach Afrika eingeschifft worden. — Nach Berichten aus Oran vom 27. Juli setzt Bou⸗Amema seinen Rückzug nach Süden sort. Er hat nur die Uled Ziad und die Laghuat Ksel bei sich. Nachrichten aus Tunis vom 27. besagen, daß die Landunge compagnien der Flotte Gabes besetzt haben. Das Gefecht war lebhast. Nachdem die Qstdivision zu Gabes ge⸗ lassen worden bis zur Ankunft von Truppen, ist die Floite nach Toulon abgesahren. — Das neue Fort Frouard bei Naney ist jetzt vollständig beendet. Am 30. wird es von zwei Jäger⸗-Vatalllonen bezogen werden. — Das Schloß Cran bei Argentau ist in letzter Nacht, durch böswillige
Hand in Brand gesteckt, vollständig ein Raub der Flammen geworden.
— (Franz. Corr.) richte vor: ö
Tunis, 2. Juli, 11 Uhr Abends. Die in der Gegend zwischen Soliman und Radez begangenen Raubanfälle und Morde haben hier einen tiefen Eindruck gemacht und die europäische Kolonie verlangt einstimmig ein sofortiges und energisches Einschreiten. Aus den Be⸗ richten der auf Rekognoszirung ausgezogenen Abtheilung Kavallerie geht hervor, daß die Einheimischen sich großer Uebertreibungen schuldig machten, als sie die Zahl der Marodeurs auf 1000 — 1500 an⸗ setz ten. Die Bande ist viel weniger stark, aber sehr verwegen Sie scheint dem Stamm der Ilaß anzugehören und dieselbe zu sein, welche neulich Besitzungen des Beys und einiger seiner hohen Be⸗ amten ausplünderte. Die Panik hat sich wieder gelegt; sie war hauptsächlich durch die israelitischen Handelsleute, die ihren Schrecken nicht laut genug ausrufen konnten, verursacht worden. Der General Logerot ist heute Morgen an Bord des „Voltigeur nach Sfax abgegangen. Der Bey legt den besten Willen für die Wiederherstellung der Ordnung an den Tag. Die Empörungs⸗ versuche haben ihn uns näher gerückt. Er ist mit der Aufnahme, die Mustapha in Paris gefunden hat, sehr zufrieden. Er begreift besser als irgend Jemand den beklagenswerthen Stand seiner Finanzen und seiner Armee und man darf für die Reorganisirung der Ver— waltung und des Finanzwesens der Regentschaft auf seinen Beistand zählen. Ein Beweis des Vertrauens, welches der Bey uns schenkt, liegt in der Erlaubniß, die er unseren Truppen gegeben hat, auf dem Boden von Karthago, d. i. an den Thoren seiner Sommerresidenz ihr Lager aufzuschlagen. . . .
Der Berichterstatter des „Temps“ giebt einige nähere Details über die oben erwähnten Raubanfälle. Nach seinen Depeschen waren die Marodeurs gestern Vormittag sechs Kilo⸗ meter von Tunis, in Rades, von wo sie sich über die Ebene verbreiteten. Jammernde Weiber und Kinder kamen um die Mittagsstunde nach Tunis und erfüllten die Stadt mit Schrecken. Ein Courier, der des Abends aus Soliman, das zwanzig Kilometer von Tunis auf der Halbinsel des Kap Bon gelegen ist, anlangte, erzählte von 1700 Rebellen zu Pferde, welche die Gegend unsicher machten und auf der Straße von Tunis bei den Bädern von Hammamlif mehrere Europäer und Araber getödtet hätten. Von den tunesischen Truppen ist keine Hülfe zu erwarten; sie zeigen sich gegen die Europäer feindselig gesinnt. Der Bey hat die Schiffsbrücke zwischen Rade; und La Goulette abschlagen 1 um vor einem Ueberfalle von dieser Seite sicher zu sein.
— 29. Juli. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ kammer erledigte heute noch mehrere Vorlagen. Der Präsident Gambetta verlas darauf das Dekret über den Schluß der Session und knüpfte daran eine Ansprache, in welcher er der Kammer für ihren Eifer bei Erledigung der Geschäfte Dank sagte. Das Land werde urtheilen über das Werk der Kammer und jeder werde sich beugen vor dem Urtheil des Landes; er hoffe, daß auch die künftige Politik der Kammer der Wohlfahrt des Vaterlandes gewidmet sein werde.
Aus Afrika liegen solgende Be⸗
Nachrichten aus Oran zufolge ist bei der kombinirten
Bewegung der drei von Saida, Sebdon und Geryville aus⸗ gehenden Truppenkolonnen als Zielpunkt Mecheria ins Auge gefaßt, wo ein verschanztes Lager errichtet werden soll, das einer im Herbst bis nach Figuig auszudehnenden größeren Expedition als Basis zu dienen bestimmt ist. — Die Insel Djerba ist von den französischen Truppen be— setzt worden.
Griechenland. Athen, 23. Juli. Die Proklama⸗ tion, welche der Ober⸗Befehlshaber der griechischen Okkupations⸗ armee an die Bewohner der Stadt und des Bezirkes von Arta sogleich nach seinem Einzuge erlassen, lautet nach der .
„Im Namen des Königs der Hellenen und seiner Regierung ergreife ich im hohen Auftrage desselben als Erster an der Spitze der griechischen Armee Besitz von diesem griechischen Lande und nehme ich Euch Bewohner dieses Bezirkes in den Schooß des Mutterlandes als vor dem Gesetze gleiche Bürger auf, die in Hinkunft aller Wohlthaten der Gesetzlichkeit und des Königlichen Schutzes ohne Rücksicht auf Abstammung und Religion theilhaftig werden sollen. Als Symbol der Ordnung hat die grie— chische Armee die Aufgabe, diese sowie Eure Ruhe fortan zu befesti⸗ gen, und ich bin überzeugt, daß Ihr Euch mit voller Bereitwilligkeit den getroffenen Anordnungen fuͤgen werdet. Zögert daher nicht, etwaige Beschwerden und Bemerkungen zu meiner Kenntniß zu brin⸗ gen und haltet Euch überzeugt, daß jede Ausschreitung sofort bestraft werden wird. Für den Augenblick und bis die Verwaltung geregelt ist, werden sich die zuständigen Behörden an mich zu wenden haben. Kommt nur mit Muth und Vertrauen, denn die Wohlfahrt und der Ruhm des Vaterlandes bilden unsere einzige Sorge und den Zweck unserer gemeinschaftlichen Thätigkeit.
Arta, am 6. Juli 1881.
Der Ober⸗Befehlshaber General Skarlatos Soutzos.
Die Frage der Verwaltung der neu einverleibten Gebiete ist durch ein Königliches Dekret provisorisch ge⸗ regelt worden. Die definitive Regelung ist der Legislative überlassen.
Türkei. Konstantinopel, 29. Juli. (W. T. B.) Die türkischen Journale veröffentlichen im Anschluß an ein Nesumé über die Verhandlungen in dem Prozesse wegen der Ermordung des Sultans Abdul Aziz eine offizielle Mittheilung, in welcher es heißt: Mahmud Damat Pascha und Nuri Damat Pascha hätten die Ermor⸗ dung des Sultans Abdul Aziz in Folge eines Kaiser⸗ lichen Jrades eingestanden und die Kaiserliche Gnade an⸗ gerufen. In Folge hiervon sei ein außerordentlicher großer Rath zusammenberusen worden, welcher nach Prüfung der Suppliken der Genannten und nach Konstatirung der Existenz des erwähnten Kaiserlichen Irades einstimmig die Umwandlung der gegen die Angeklagten erkannten Strasen beschlossen habe. Auf Grund dieses Beschlusses und konsorm dem Irade des Sultans Abdul Hamid seien die Verurtheilten sämmtlich gestern nach Taif bei Mekka besördert worden.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 30. Juli. (W. T. B.) Der „Negierungsbote“ veröffentlicht folgendes Telegramm des Ministers des Innern, Ignatieff, aus Moskau vom 29. Juli: Der Kaiser ist mit Allerhöchst seiner Familie heute Morgen in Moskau eingetroffen, von der Bevölkerung enthusiastisch begrüßt. Während der Ent⸗ gegennahme von Saljz und Brod vom Moskauer Stadthaupt geruhte der Kaiser folgende Ansprache — halten: „Nach der großen Trauer, welche mich, meine Familie und ganz Rußland erschütterte, schätze ich mich glücklich, endlich meinen Herzenswunsch ausführen zu können, indem ich die alte, erste Nesidenz besuche. Herzlich danke ich Ihnen sür den mir, der Kaiserin und unseren Kindern bereiteten treuherzigen Empfang. Mein seliger Vater hat Moskau mehr denn einmal far seine Ergebenheit gedankt. Moskau diente stets als Bei
piel für
ganz Rußland. Ich hoffe, daß es das auch in Zukunft bleibe. Wie früher so auch jetzt bezeugt Moskau, daß in Rußland Herrscher und Volk ein einmüthiges, festes Ganzes bilden.“
Amerika. Washington, 27. Juli. (Allg. C.) Das Staats⸗-Departement hat von dem amerikanischen Gesandten in Peking die telegraphische Mittheilung erhalten, daß die Ratifikation der zwischen China und den Ver. Staaten geschlossenen Verträge am 19. d. ausgewechselt wurden.
New⸗York, 27. Juli. Die in Eauclaire (Wisconsin) durch den Strike der Holzschläger hervorgerufene Auf⸗— regung hat sich nunmehr gelegt, und die zur Aufrecht⸗ erhaltung der Ordnung dorthin gesandten Miliz-Compagnien werden jetzt zurückgezogen. — Hiesige Zeitungen veröffent⸗ lichen Nachrichten aus Mexiko, denen zufolge Präsi⸗ dent Gonzales auf die an ihn gerichtete Frage, ob er einen mexikanischen Agenten in London ermächtigt habe, mit den englischen Obligationen-Besitzern ein Abkommen zu treffen, ein⸗ für allemal erklärt hat, daß Niemanden eine solche Ermächtigung ertheilt worden, und Mexiko für jetzt keinerlei Abmachung eingehen würde.
Buenos Ayres, 29. Juni. Aus Lima hier einge— gangenen Nachrichten zufolge verfolgen die chilenischen Truppen noch immer die Ueberbleibsel der Armee Sierala's. Senor Domingo Santa Maria wurde zum Präsidenten der Republik Chili gewählt. — Das Gesetz zur Abschaffung des Zwangs-Papiergeldes wird 6 im Kongreß als auch in den Provinzialkammern iskutirt.
Afrika. Egypten. Alexandrien, 28. Juli, (Pest. L.) Der Vali von Dschiddah wurde angewiesen, die Festung in Taif bei Mekka zur Unterbringung der Sultans— mörder herrichten zu lassen. Diese Festung liegt auf einem Felsen außerhalb der Stadt. Die Verurtheilten werden in Dschiddah ausgeschifft und von dort unter Eskorte nach Taif gebracht werden.
Tunis, 29. Juli. (W. T. B.) Der Führer der In⸗ surgenten von Sfax, Ali ben Halifa, hat Ausge⸗ sandte zu verschiedenen Stämmen namentlich zu den Krumirs, Ouchtetas und Mogadis geschickt, um dieselben zum Aufstande zu bewegen. Seine Anträge sind jedoch überall zurückgewiesen worden.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Unter dem Titel Rundschau über das Unterrichtswesen aller Länder“ erscheint im Verlage von F. W. Gadow u. Sohn in Hildburghausen eine von dem Herausgeber des „Amts -Kalenders“ für die Schulaufsichtsbeamten des Deutschen Reiches, M. Ueber⸗ schaer, herausgegebene und redigirte Zeitschrift, welche es sich zur Aufgabe gestellt hat, alle, das gesammte Unterrichtswesen aller Länder betreffenden Fragen und Gegenstaͤnde in den Kreis seiner Besprechung und Erörterung zu ziehen. Es ist dieses unseres Wissens das erste Unternehmen dieser Art und da es der Redaktion, wie aus dem von ihr mitgetheilten Prospekte hervorgeht, gelungen ist, hervorragende Schulmänner und Schriftsteller auf dem Gebiete der pädagogischen Literatur als Mitarbeiter zu gewinnen, so dürfte das mit mancherlei Schwierigkeiten verbundene Unternehmen in den Kreisen der Schulmänner eine günstige Aufnahme finden. Im Wesentlichen hat die Zeitschrift folgenden Inhalt: 1) Rundschau über das Unterrichtswesen aller Länder, 2) Leitartikel über die wichtigsten Tagesfragen auf dem Gebiete der Pädagogik, 3) Ein Compendium für den praktischen Unterricht, das Artikel über Schulkunde, Lehr⸗ proben, Lehrpläne u. s. w. aus bewährter Feder bringt, 4) Erzäh⸗ lungen und Schilderungen aus dem Volksleben mit steter Rücksicht auf die Interessen der Pädagogik, 5) Vermischtes aus Haus, Schule, Wissenschaft und Leben, 6) Mittheilungen aus der Presse, 7) Literatur⸗ bericht und Kritiken, 8, Schulrechtskunde, 9) Schulgesundheitspflege, 10) Fragekasten. Von der „Rundschau“ erscheinen jährlich zwölf Hefte à 3— 4 Bogen (monatlich 1 Heft). Der Preis von 2 66 pro Quartal ist so niedrig, daß die Betheiligung am Abonnement mög⸗ lichst leicht gemacht ist. J
Von demselben Herausgeber redigirt erscheint in demselben Ver⸗ lage Bibliothek für Gemeinde und Schule.“ Das Unter⸗ nehmen hat den Zweck, die oft elenden Kolportageschriften und schlechten Romane zu verdrängen. Auch für diese „Bibliothek für Gemeinde und Schule“ sind hervorragende Jugend und Volksschrift⸗ steller als Mitarbeiter gewonnen. Es erscheinen monatlich 2 Bändchen a 20 , ein sehr geringer Preis, der die Verbreitung der Bibliothek wesentlich erleichtert. Eines der monatlichen Bändchen bringt eine Erzählung oder lehrreiche Schilderung für die Jugend, in dem anderen ist ein geeigneter Stoff für Erwachsene bearbeitet.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Vom Kaiserstuhl, 25. Juli, meldet man der „Karlsr. Z.“: Die Kirschenernte hat dieses Jahr recht reichlich gelohnt; nicht selten wurde das Erträgniß eines einzelnen Baumes auf 50 M und höher gebracht. Seit vielen Jahren waren die Kirschen nicht so ge⸗ sund wie in diesem Jahre. Der Versandt konnte daher ununterbrochen bis zu den letzten Spätkirschen bewerkstelligt werden. Da sich der Preis ver Pfund zwischen 19 bis 15 5 bewegte, somit ein mittlerer Korb Kirschen 3— 4 6 galt, so hat die schöne Einnahme, welche aus dieser ersten Ernte erwuchs, zu freudiger Dankbarkeit ge⸗ stimmt. Der Aultur des Kirschbaumes wird für die Zu⸗ kunft erneuerte Sorgfalt zugewendet werden. Ueber den Stand der Reben läßt sich nur Günstiges berichten. — Aus dem Breis⸗ gau, 26. Juli, berichtet das genannte Blatt. Die Getreide⸗ ernte naht ihrem Ende und der folgende Monat August wird nur noch einzelne Haferfelder finden, deren Erträgniß noch nicht unter Dach und Fach ist. Das Resultat entspricht vielfältig nicht ganz den gehofften Erwartungen. Nicht nur die Garbenzahl bleibt unter dem Durchschnitt, auch die Dreschergebnisse stehen unter gut Mittel. Die Reife wurde durch die große Hitze übertrieben und die Körner sind desbalb, wie der Landmann sagt, mager geblieben. Vieles wird übrigens durch die ausgezeichnete Qualitãt ausgeglichen. Trockene Jahrgänge haben niemals Mangel im Gefolge. Die Qualität ersetzt, was der Quantität abgeht.
— Aus Marburg in Steiermark wird der N. fr. P.“ unter dem 25. d. M. geschrieben: Unsere Weingärten bedroht ein neuer Schädling. In der hiesigen Weinbauschule (Versuchs⸗Weingarten) zeigt sich der unechte Reben mehltaur (peronospora viticola) und zwar an den Sämlingen amerikanischer Reben, die wegen ihrer Widerstande fähigkeit gegen die Reblaus gepflanzt werden. Der Landes⸗ ausschuß wurde von dieser Entdeckung bereits in Kenntniß gesetzt, und energische Maßregeln sind zu erwarten. Als Mittel gegen diesen ge⸗ sährlichen Pil; empfieblt sich das Ablauben der Reben und das Ver⸗ brennen des Laubes; vielleicht entschließt man sich sogar, die befallenen Reben gänzlich auszubauen.
— Der Kabeljaufang an der Küste von Neufund⸗ land verspricht, nach den von allen hauptsächlichen Fangpläͤtzen nörd⸗ lich und suͤdlich von St. Johns einlaufenden Berichten zu urtheilen, in dieser Saison ein dußerst ergiebiges Resultat zu liefern, wie solches in den letzten 3 Jahren nicht erreicht worden. „An vielen Plätzen“, so schreibt ein Correspondent der Montreal Gazette! von Neufund⸗ land, ist der Fang so groß, daß die Fischer, obgleich sie fast ununter⸗ brochen Tag und Nacht arbeiten, nur mit Schwierigkeit in geeigneter Weise über die gefangenen Fische disponiren können. In St. Johns selbst werden solche kolossale Quantitäten gefangen, daß die Fischer lhren Uecberschuß mit einem Dollar ver Centner losschlagen.“