KRerlin, 1. Ang. 1881. Narktprekse nach Ermitt. des K. Tol - Präs d. Höchste] Nedrigita Freise. per 100 Eilogr. ö 466 * Für Weizen gate Sorte.. ö . 3 — Weizen mittel Sorte.. k Weizen geringe Sorte. . 19 Roggen gute Sorte... w Roggen wittel Sorte.. = 18 Roggen geringe Sorte,. . w Gerste gute Sorte.. . k Gerste mittel Sorte.. ö Gerste geringe Sorte.. 114 Hafer gute Sorte Hafer mittel Sorte. Hafer geringe Sorte Richt- Stroh Hen. Erbsen J Speisebohnen, weisse.
Linsen ; Lartoffeln. Rindfleisch von der Keule 1 Eilogr. . Bauchfleisch 1 Kilogr. .. Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr. . Hammelfleisch 1 Kilogr. . Butter 1 Kilogr. . ö Eier 60 Stück Karpfen pr. Kilogr. . Aale . = Zander Hechte Barsche Schleie J Bleie 5 d Krebse pr. 3Zchockh c. Kerkin, 2 August. (Amtliche Freisfeststellung von Getreide, Nehl, Oel, Petroleum und Spiritus.) .
Weizen soco fest, Termine höher. Gekündigt 100 Ctr. Kündi- gungspreis 213 6 Loco MM. 236 M nach Qualität, sehwimmend —, per diesen Monat 212.5 bez., per August - September —, per September-Oktober 212 — 212,5 bez., per Oktober November 211,5 — 2127 bez., per November-Dezember 2114-212 bez., per De- zember-Jannar 1882 —, per April-Mai 215,5 - 214,5 bez.
Roggen loco flau, Termine fest. Gekündigt 12 000 ECtr. LEündigungspr. I72 . Loco 1710 - 92 M nach Qual.. xussischer — inländ. nener 182 — 192 ab Bahn bez., per diesen Monat 171,5 = 172,5 — 172 bez, per Auguste September — her September · Okto- ber 16435 - 165 bez., per Gktober- November 162 — 162,25 bez., per November- Dezember 160 - 160, 25 bez., per Dezember-Jannar 1882 — , per April-Mai —.
Gerste J,, 140 — 170 ½6 nach Qual. . . 6 Hafer loco fest. Termine still. Gekündigt — Ctr. Kün-
igungspreis — 44. Loco 140-175 Mαν nach Qualität, per diesen Monat 140,5 bez., per August-September —, per Sep- tember- Oktober II bez. und Br. per Gktober-Vovember 139,5 nom., per November-Dezember 139,5 bez., per April-Mai 142,5 — 143 bez. ;
Mais unverändert. Gekändigt — Ctr. Kündigungspr. — (t. Loco 129 - 135 6 nuch Qualität. per diesen Monat —, per Sep- tember Oktober —, per Oktober - November —.
Erbsen per 16000 Kilogramm. Kochwaagre 187 — 220 nach Qual., Futterwaare 170 - 186 nach Qual.
sI IIITIIS8]
88
CO — — — do do N N= — — —
Per 1000 Kilogramm grosse und kleine
Roggenmehl fester. Gek. — Ctr. Kündigungspr. — A per 100 Rilogr. Ir. O und 1 per 100 Kilogr. unversteneri incl, Sack, per diesen Monat 23,20 -= 23, 30 bez., per August- September 22,9. - 2Q2Yõ ber., per September - Oktober 22, 60 — 22, 70 bex., per Oktober · No: vember 2225 bez., per November-Dezember 22 bez., per April- Mai 21,75 - 21, 80 bez. ;
Oelsaaten per 1000 Rilogramm. Gek. — Ctr. Kündigungspr, — 46, neuer Winterraps 253 - 263 νς, neuer Winterrübsen 243 — 258 M, Sommerübsen —. ⸗ ⸗
Rübòöl steigend. Gekündigt — Ctr. Kündigungspreis — Loco mit Fass —, ohne Fass — bez., per 100 RKilogr., per diesen Monat, per August-September und per September-Oktober 56.4 57.4 bez, per Oktober-November 56,7 - 57,6 bea, Per No- vember-Bezember 57.5 — 57,8 bez., per April-Mai 57, 9 - 8 beæ.
Leinöl per 100 Kilogr. loco ohne Fass —, Iäeferung— .
Petroleum ruhig. Raffinirtes (Standard white) pr. Ctr. mit Fass in Posten von 100 Otr. Gekündigt — Ctr. Kündigungspreis — 4M pr. 100 Kilogramm. Loco — per diesen Monat 23,5 bez., per August- September — per September- Oktober 23,3 bez., per Oktober- November 23,9 M6, per November- Dezember 24,5 bez., per Dezember- Januar 1882 — per April- Mai w- ;
Spiritus fest. Gekündigt — Liter. Kündigung preis — „s per 190 Liter à 1090 ͤ — 10099 Jiter oso. Loco mit Fass 58, 5 pez., per diesen Monat 58 - 57, 8 bez., per Augnst - September 57 = 57,4 —- 57,2 bez., per September - OQktober 54, I- 64 3 - 54. bez., per Oktober -VNo vember 52,7 - 52,7 - 52,7 bez., per Nogember-HDe- zember 52 - 52, 2—– 52 bez., per Dezember -Junnuar 1882 52 —- 51.8 bez, per Jannar-Februar —, per April-Mai 53 — 55, 1 -= 62, 9 bex.
Spiritus per 100 Liter à 100 o = 10 000 oo. Loco ohne Fass —.
Weizenmehl No. 00 30,00 - 29,00. No. O 29, 00 - 28,00, No. 9 und 1 28 00 - 27,00. Roggenmehl No. 0 24,0 — 23,50, No. O und 1 23, 50 — 23, 50 per 100 EKilogr. Brutto incl. Sack. Feine Marken über Notiz bezahlt.
Cöln, 1. August. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 23, 25, fremder loco 22, I5, pr. November 21.65, pr. März 21,09. Roggen loco 20,50, pr. November 16.650, pr. Närz 16,20. Hafer loco 17, (C0. Rüböl loco 30, 50, pr. Oktober 29, 90, pr. Mai 30,00.
Rremen, 1. August. (W. T. B.) .
Petroleum (Schlussbericht) ruhig. Standard white loco 7, 35 Br., pr. September 7,50 Br., pr. Oktober-Dezember 7,I5 Br.
Hamburg, 1. August. (W. T. B.) R
Getreidemarkt. Weizen locD und auf Termine sest. Roggen loco fest, auf Termine fester.
Weizen pr. August 211,00 Br.,, 21000 G., pr. September Oktbr. AI. 00 Br.,, 21000 Gd4., Roggen pr. August 17090 Br., 168, 00 G4., pr. Septemb. Okt. 161.00 Br., 16000 Gd. Hafer flau. Gerste flan. Rüböl höher, loco 57, 0, pr. Oktober 57.00. Zpiritus ruhig, pr. August 48 Br., pr. August-September 477 Br., pr. September- Oktober 463 Br., pr. Oktob. Jo vember 464 Br. Kaffee Sehr fest, Umsatz 6000 Sack. Petroleum matt, Standard white loco 7,30 Br., 7.20 Gd., per Angust 7,20 Gd., per September- Dezember 7,60 Gd. — Wetter: Schön.
Pest, 1. August. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loFeo fest, auf Termine fester, pr. Herbst 11,45 G6d., 11.50 Br. Hafer pr. Herbst 7, 12 Gd. 7, 15 Br. Mais pr. Juli-August 6, 25 Gd., 6,28 Br. Kohlraps pr. Mai-Juni 133. — Wetter: Schön.
Amsterdam, 1. August. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht) Weizen auf Termine nuverändert, pr. November 290. Roggen loco höher, auf Termine fester, pr. Oktober 196, pr. März 187. Raps pr. Oktober 3538, pr. Frübjahr 368 Fl. Rüböl loco 335, pr. Herbst 334, pr. Mai 1882 341.
Anister dam, 1. August. (W. T. B.)
Bancazinn 544ꝑ..
Antwerpen, 1 Angust. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht. Weizen steigend. Rog- gen rubig. Hafer behauptet. Gerste fest.
Antwerpen, 1. August. (W. T. B.)
Petrolenmmarkt. (Schlussbericht) Raffinirtes, Type weiss, loco 18] bez. u. Br., pr. September 19 Br., pr. Septhr- Be- zember 199 bez. u. Br., pr. Oktober-Dezember 19 Br. Ruhig.
London, 1. August. (W. T. B.)
Feiertaas wegen heute kein Getreidemarkt.
Glasgov, 1. August. (W. T. B.)
Feiertags wegen heute kein Markt.
KRradford, 1. August. (W. T. B.)
Der Wollmarkt war gut besucht, aber sehr ruhig, Verkäufer halten Preise, Garne ruhig.
Paris, 1. August. (W. T. B.)
Rohzucker S8 loco ruhig, 6300 à 63.25. Weisser Zueker fest, Ir. 3 pr. 100 kg vr. August 77.75, pr. Septem- ber 67, 00, pr. Oktober-Junuar 63.37.
Paris, 1. August. (W. T. B.)
Produkt enmarkt. Weizen fest, pr. August 28,75, pr. Sep- tember 29,00, pr. September-Dezember 29,25, pr. November- Februar 29,25. Mehl fest, pr. August 8 Marques 68.00, pr. September 8 Marques 64, 25, pr. Septémber-Dezember, 9 Marques 63, J5, per November-Fehruar 9 Marques 63,50. Rüböl steigend, pr. August Sl, 5), pr. September 82, 50, pr. September-Dezem- ber 83,50, pr. Januar-April 82, 59. Spiritus ruhig, pr. Angust 62.75, pr. September 62.00, pr. September-Dezember 61, 25, pr. Januar- April 60.75.
Ner- Kork, 1. August. (W. T. B.)
Wagarenberisht. Baumwolle in New-Tork 1213, do. in New-Orleans 113. Petroleum in New-Vork 7 nom., do. in Ehila- delphia 7 nom., rohes Petroleum 63, do. Fips line Certifigates — D. 76 C. Mehl 5 D. — C. Rother Winterweizen loco 1 D. 26 0. do. pr. laufenden Monat 1D. 254 C., do. pr. September 1 D. 28 ., do. pr. Oktober 1 D. 30 C. Hais (old mixed) 58 0. Zucker (Fair refining Muscovados) 73. Kaffee (Rio) 115. Schmalz (Marks Wilcox) 114, do. Fairbanks 118, do. Rohe & Brothers 114, Speck (short clear) 97 C. Getreidefracht 4.
Ausweis über den Verkehr auf dem Rerliner Schlachtviehmarkt des städtischem Central-Vieh- hofs vom 1. August 1881. Auftrieb und Marktpreise nach dem Schlachtgewicht. (Vom Königlichen Polizei-Präsidium).
Rinder (Durchschnittspreis für 100 kg): Auftrieb 1522 Stück. I. Qualität. Fette: 118 6, II. Qualität. Halbfette: 102 . III. Qualität. Gut genährte: 84 4¶6(6. V. Qualität. Magere: 70 .
Sehweine (Durehschnittspreis für 100 kg): Auftrieb 5325. Stück. I. Qualität. Englische ete.: 114 66 H. Qualität. Bakony: 108 A6. III. Qualität. Landschweine: a. Schwere: 110 (, b. Leichte: 104 σ6.! IV. Qualität. Russen: 98 M.
Kälber (Durchschnittspreis für 1 kg): Auftrieb 1263 Stück. I. Qualität. Schwere: 1,10 . II. Qualitüt. Leichte: 0. So SG
Schafe (Durchschnittspreis für 1 kg): Auftrieb 37126 Stück. JI. Qualitt Fette, a. engl. Fleischschafe, Southdowns etc.: 1,20 , b. Andere: O, 90 υ , II. Qualität. Magere, Weide und Merz- vieh: O, 40 — 0, 0 46
Generalrersammlungen.
Württemborgisohe Vereinsbank in Ausserord. Gen.-Vers. zu Stuttgart.
16. August: Stuttgart.
Theater. Krolls Theater. Mittwoch: Allessandro
Stradella. Vor und nach der Vorstellung, Abend bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens
ältester Robert Mache (Brieg). — Frau Haupt⸗ mann Clara v. Engelbrechten, geb. v. Ilow (West—⸗ end Charlottenburg). — Hr. Postdirektor Hermann v. Lippe (Langensalza). — Hr. Ober⸗Amtmann Timm (Schwerin).
Großes Doppel⸗Concert. Dirigenten: Herren Kéler-Bela und Hellmuth. Anfang des Concerts 5, der Vorstellung 64 Uhr. ;
Donnerstag: Gastspiel des Hrn. Dr. Krauß.
; * 27701 Rigoletto. Vormerkungen auf Billets werden an l J
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Oeffentliche Zustellung.
ö MNeckl⸗enburgisehe HKHankt in Sehwerim. Status per ultimo Juli 1881.
Activa: Cassenbestand und Bankguthaben M 1116011.75 Wechsel 183 265,45
der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen entgegen genommen.
Krolls Etablissement.
Rittersaal: King⸗Fn.
National-Theater. Mittwoch: Im pracht— vollen Sommergarten: Großes Doppel · Concert, ausgeführt von der, berübmten Original Zigeuner kapelle Farkas Mor und der auskapelle unter Kapellmeister A. Wiedeke. Auftr. des Schwe⸗ dischen Damen-⸗Quintetts Sachse und der Wiener Nachtigallen Geschw. Reichmann. Alpenglühen. Illumination. Wasserfall. Im Theater:; Der Statthalter von Bengalen. Schauspiel in 4 AÄften von H. Laube. In Scene gesetzt von Direktor van Hell. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vor⸗ stellung 77 Uhr. Entrée 50 .
Belle Mlliance- Theater. großes Volksfest. Im Sommergarten: Doppxel⸗ Concert, ausgeführt von der echten ungarischen Zigeuner Kapelle im National⸗Kostüm, welche im Wintergarten des Centralhotels sensationellen Erfolg errang, unter Direktion des Zigenner⸗Primas Herrn Benczh Gyula und der Kapelle Herold. Auftreten der Sängergesellschaften. Bengalische Beleuchtung und brillante Illumination durch 20 000 Gaeflammen. Im Theater: Doktor Sanftleben. Schwank in 4 Akten von Franz Treller. Halbe Theater⸗ kassenpreise: J. Parquet 1 Mark ꝛc. Entrée 50 Pf. Bei ungünstiger Witterung sindet die Concert ⸗Auf⸗ führung im Theater startt.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Zigeuner ⸗Kapelle ꝛe.
Mittwoch: 6.
Concert der
Familien⸗ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Elsbeth Magunng mit Hen. Ge⸗ richts · Assessor a. D. Ludwig Honthumb (Stettin). — Frl. Katharina Benemann mit Hrn. Predigt⸗ amtefandidat Conrad Duval (Sennewitz bei Trotha = Halle a. S.. .
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Eugen Fischer (Höchst a. M.) — Hrn. Major Güntzel (Memel). — Hrn. Amts gerichte⸗Rath Carl Stüler (Wirpra i. S) — Eine Tochter: Hrn. Parrer Rud. Möckel (Groß ⸗Milkau bei Rochlitz ). — Hrn. Pastor J. Sternberg (Parlin). — Hrn. Premier ⸗Lieutenant Wosmpmann CGeblen).
Gestorben: Hr. Hauptmann Fritz v. Srdow ¶ Dortmund). — Hr. Forstmeister a. D. Franz Christ. Jul. Schier (Dberleßnit),. — Hr. Landes
Die verehelichte Anna Maria Emilie Glatzer, ge⸗ borene Bartel, hierselbst, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Steinschneider hier, klagt gegen ihren dem Aufenthalte nach unbekannten Ehemann, früheren Postschaffner Johann Gottlieb Adolf Glatzer, früher aleichfalls hier wohnhaft, wegen unüberwindlicher Abneigung, beziehungsweise Versagung des Unter halts, mit dem Antrage auf Ehescheidung:
das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und keinen Theil für überwie⸗ gend schuldig zu erachten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die XIII. Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf den 20. Dezember 1881, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ⸗
Sum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 27. Juli 1881.
Giese i. V., Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J., Civilkammer 13.
127700 Aufgebot.
Die Wittwe KLupferschmieds Carl Fluhme zu Gamen hat zur Erlangung eines Ausschlußurtheils das Aufgebot der Parzelle Flur 14 Nr. 2/69. Berg camen behufs ihrer Eintragung als Eigenthümerin in das Grundbuch beantragt.
Es werden deshalb alle Dielenigen, welche Eigen- thume⸗ oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende Real- rechte an dem Grundstücke geltend machen wollen, auf⸗ gefordert, dieselben bei Vermeidung der Präklusion spätestens in dem an biesiger Gerichtsstelle auf den
17. Februar 1382, Morgens 9 Uhr, anberaumten Termine anzumelden. ;
Der Steuerrollenauszug kann auf unserer Gerichts⸗ schreiberei eingesehen werden.
Camen, 25. Juli 1851.
Königliches Amtsgeri kt.
217031 Belanntmachung.
Im Aufgebotsverfahren, die Kraftloserklärung eines der Johanne Christiane Marie, verebel. Amts schulz Hoh, vorher verw. Kästner in Heinersdorf, abhanden gekommenen Schuldbuchs der Sparkasse zu Lebenstein betreffend, wird in Gemäßheit 8. 848 der Reiche⸗Cixilproßordnung der wesentliche Inbalt des in der öffentlichen Sitzung des unterzeichneten Gerichts vom 14. Juli 18351 erlassenen Ausschluß⸗ urtheils in Folgendem hierdurch bekannt gemacht:
Das Schuldbuch der Fürstlichen Sparlasse in
Darlehen gegen Unterpfand und reportirtè Effecten .. 2543 456.50 NMigen Rennen,, 89 064,04
Nicht eingeforderte 60 ο des Actien- 3000 000—
Capitals . n . . ö 284 922.73 T 7 Ts f op
Lassiva: Actien - Capital .. sSS x 5 (00 000. -
LEiulagen, Baar -CQonto--Corrente und 2 Sparbücher. 1595 947, 80 620771. 70
Creditoren. S 7 716 719,50 Die Direction. Steiner. Frels.
Verschiedene Bekanntmachungen. BDank des Berliner Kassen-
27721] Vereins am 1. Angust 1881. Activn. 1) Metall- und Papiergeld, Gyt- haben bei der Reichsbank ete. (6. 2) Weehselbeständen. . 3) Lombardbestünde.. . 4) Grundstück u. Caution ete.. Passi vn. Giro- Guthaben ete.
15.940.305. 3 627.385. 7073. 595.
301.56.
*mnimn Jehnte ordentliche
deneralrorsanmlung
der
Hypotheken- Bank in Hamburg,
Sonnabend. den 13. August 1881, VYVarhmitinks z Uhr. im Assecuranz-Sanle der RHörsenhalle hier. LTangesordnung:
1) Bericht der Direction über das am 30. Juni 1881 abgelaufene Geschäftsjahr.
2) Bericht der Revisions-Commission und Ertheilung der Decharge an Autsichtsrath und Direction.
3) Antrag des Anfsichtsraths und der Direction auf Verleghnng des Geschäftsjahr und demgemäese Aenderung des Art. II der Statuten. (Der Wortlaut des Antrages ist in dem Bureau der Gesellschaft einzusehen)
4) Für den Fall der Annahme des Antrages unter Nr. 3, Antrag des Aussichtsraths uni der Direction das mit dem J. Juli d. J. erbffuete Geschäftsjahr am 31. Dezember d. ]. zu schliessen.
5) Antrag des Aufeichtsraths auf Bestätigung der Wahl der in Gemüssheit Artikel b Absatz 2 der Statuten interimistisch gewählten Aufsichtsrathsmitglieder.
6) Nenwahl zweier Mitglied er des Aufeichtsraths an Stelle der Ausscheidenden.
7) Wahl der Revisions-Commission. ;
Actionüre, welche ihr Stimmrecht ausf'ben wollen. haben gegen Vorzeigung ihrer Actien Eintrittskarten und numerirte Wahlzettel, auf denen die Stimmenzahl vermerkt ist, in den Vormit- tagastunden des II. und 12. August d. J. bei den Herren Notaren Dr. Stock sleih. Dr. Rartels und Dr. Des Aris hier, grosse Hüäückerstrasse No. 183, in Empfang zu nehmen.
HInmburg, den 19. Juli 1831.
ypotheken-Bank in Hamburg.
Die Direction.
Deutscher Neiehs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Aas Abonnement beträgt 4 M 50 für das Vierteljahr.
Infertionspreis für den Raum reiner Aruckzeile 830 5.
W H79.
Berlin, Mittwoch,
Alle Nost⸗Anstalten nehmen Gestellung an; ö
für Grrlin außer den Nost-Anstalten auch die Expr ⸗ P
dition: 8m. Wilhelmstr. Nr. 32. 4
den 3. August,
Abends. ESG.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Fürstlich schwarzburgischen Ehren-Kreuzes erster Klasse: dem Königlichen Gesandten z. D. Grafen zu Limburg⸗ Stirum; sowie der Ritter⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrechts des — dem Forstmeister Schimmelpfennig zu Magdeburg.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗-Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Kaiserlich russischen St. Annen⸗-Ordens dritter Klasse:
dem Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Levinstein zu Schöneberg bei Berlin;
des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz⸗Joseph⸗Ordens: dem Weltpriester Diefenba u Sachsenhausen bei Frankfurt a. M.; t 51 ö
des Großherrlich türkischen Medschidje-Ordens zweiter Klasse mit dem Stern:
dem im türkischen Staatsdienste beschäftigten Regierungs⸗ Rath Wetten dor ff zu Konstantinapel; . x — ?
des Ritterkreuzes des Königlich griechischen Erlöser⸗Ordens: dem preußischen Stagatsangehörigen, Hosprediger Sr. Majestät des Königs von Griechenland, Petersen zu Athen
und dem Verlagsbuchhändler, Professor G. Langenscheidt zu Berlin.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Neiches an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls Mark den Fabrikanten Rudolph Schoeller zum Konsul in Zürich zu ernennen geruht.
Bekanntmachung.
Die Postverbindungen nach Norderney gestalten sich während
der Zeit vom 16. bis einschl. 31. August, wie folgt: A. Von Norden nach Nordernev.
ID. Von Norden nach Norddeich mittels Privatfuhrwerks, von Norddeich nach Norderney mittels Dampfschiffes.
Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 16. August 2, 30 Uhr Nachm., am 17. August 3,15 Uhr Nachm. am 18. 5 4,15 Uhr Nachm., am 19. August 5, 15 Uhr früh und 5,30 Uhr Nachm., am 20. August 6,30 Uhr früh und 6,39 Uhr Abends, am 21. Auguft 7, 15 Uhr früh und 6,30 Uhr Abends, am 22. Auguft 9 Uhr Vorm., am 23. August 245 Uhr Vorm., am 24. August 10,30 Uhr Vorm., am 25. August 11 Uhr Vorm., am 26. August 11.15 Uhr Vorm., am V. August 1145 Uhr Vorm, am 28. August 12,15 Uhr Nachm., am 29. August 12445 Uhr Nachm., am 30. August 1,15 Uhr Nachm., am 31. August 2 Uhr Nachm.
Diese Verbindung wird zur Beförderung von Postsachen jeder Art benutzt.
Die Fahrzeit beträgt von Norden nach Norddeich ungefähr 1 Stun⸗ den, von Norddeich nach Norderney ungefähr 1 Stunde.
2) Von Norden über , r n nach Norderney auf dem Wege durg da Watt mittels Wagen,
Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 16. August 10 Uhr
früh, am 17. August 7,55 Uhr früh, am 18. August 853 Uhr früh,
am 25. August 3 Uhr früh, am 26. August 3,35 Uhr früh, am 27.
August 4,10 Uhr früh, am 28. August 4,19 ur früh, am 29. August
. a. am 30. August 5,40 Uhr früh, am 31. August
s, r früh. Diese Verbindung wird nur zur Briefbeförderung benutzt. Die Fahrzeit beträgt etwa 37 Stunden.
̃ B. Von Emden nach Norderneyr,
Mittels der Dampfschiffe der nm e, chaften, deren Abfahrt aus Emden stattfindet: am 16. August 1230 Uhr Nachm., am 17. August 1,15 Uhr Nachm., am 18. Augůft 2 Uhr Nachm., am 19. Augus J Uhr Nachm.,, am 20. August 12 Uhr Mittags, am 21. August 11,30 Uhr Vorin., am 22. August 1 Uhr Nachm., am 25. August 1,30 Uhr Nachm., am 24. August 8 Uhr früh, am 25. August 545 Ubr früh, am 26. August 9.30 Uhr Vorm., am 27. August 190 Uhr Vorm., am 28. August 19,390 Uhr Vorm., am 29. Ln 1145 Ubr Vorm., am 30. August 11,30 Uhr Vorm. am 31. August 12 Uhr Mittags.
Diese Verbindung wird zur Briefbeförderung benutzt.
Die Fahrzeit beträgt ungefähr 4 Stunden. ö
Wie sich die Verbindungen vom J. September ab gestalten, darüber dleibt weitere Bekanntmachung vorbehalten.
Oldenburg, den 30. Juli 1881
Der Kasserliche Ober⸗Postdirekteor: Starklof.
Königreich Preußen.
Se. Rajestät der König haben Allergnädigst geruht:
den seitherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Coblenz, Rentner Caspers, in Folge der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen Wiederwahl, in . Eigenschaft für eine fernere sechsjährige Amtsdauer zu estãtigen.
Konzessions⸗Urkunde,
betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Stargard über Pyritz nach Cgüstrin durch die Star⸗— gard⸗Cüstriner Eisenbahn-Geselsschaft.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe.
Nachdem von dem Comits, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: Stargard-Cüstriner Eisenbahn⸗ Gesellschaft gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Ge⸗ ellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer, für den
etrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von . und Gütern im öffentlichen Verkehr bestimmten, den Be— timmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen unterge— ordneter Bedeutung unterworfenen Bahn von Stargard über Pyritz nach Cüstrin zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Necht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, unter den nachstehenden Be⸗ dingungen hierdurch ertheilen:
I.
Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: ‚Stargard⸗ Cüstriner Eisenbahn-Gesellschaft“ und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Pyritz oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem andern, an der
Bahn gelegenen Orte. .
Die Gesellschaft f den bestehenden, nei den künftig ergehenden
Reichs⸗ und Landesgesetzen ohne r mn unterworfen. r Das zur plan- und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung
der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von
6 0006 020006 festgesetzt.
Der Nominalbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Anlagekapital ist baar und voll einzuzahlen. Die Zeichner dür⸗ fen auch nach erfolgter Einzahlung von 40 Prozent der von ihnen
ejeichneten Beträge von der Verpflichtung zur Volleinzahlung der etzteren Seitens der Gesellschaftsorgane nicht entbunden werden. Dag Anlagekapital muß ungeschmälert für den Bau und Betrieb der Bahn verwendet werden. Die Herstellung der Bahn auf durchaus solider und gesetzlicher Grundlage darf keinerlei Beeinträchtigung durch die Verbindung der Finanzirung mit der Bau ⸗Ausführung und durch Ausführung in General⸗Entreprise erleiden.
Die Staatsregierung ist berechtigt, die Einzahlung auf die Aktien insoweit dieselbe von der zuständigen Eisenbahn-Aufsichtsbehörde zur Fortführung und rechtzeitigen Vollendung des Baues für nothwendig erklärt, gleichwohl aber von der Gesellschaftsvertretung innerhalb der von der genannten Behörde bestimmten Frist nicht herbeigeführt wird,
an Stelle der Gesellschaftsvertretung mit gleicher Wirkung einzufor—
dern und beizutreiben, sowie über die Verwendung der eingezahlten Beträge zu bestimmen.
Dem Minister der öffentlichen Arbeiten ist das Recht vorbehal ten, zu bestimmen, daß die Einzahlung der gezeichneten Aktienbeträge nicht an den Gesellschaftsvorstand, sondern an eine von ihm zu be— zeichnende öffentliche Kasse, behufs Bewirkung der erforderlichen Bau⸗ zahlungen zu erfolgen hat. Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theil der auszugebenden Aktien (Stamm. Prioritäts. Aktien) ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien (Stamm⸗Aktien) hinsichtlich der Vertheilung des jährlichen Reinertrages des Unternehmens bis zum Belaufe von 49/9 des Nominalbetrages dieser bevorzugten Aktien, sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft hinsichtlich der Vertheilung des Gesellschaftsvermögens einzuräumen. Im Uebrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte, als den Inha⸗ bern der übrigen Aktien eingeräumt werden.
Bis zum Ablaufe der unter VIII. Nr. 3 festgesetzten Baufrist kann den Inhabern der Aktien bis zum Belaufe von 45½ des No⸗ Den n ihrer Aktien die Gewährung von Bauzinsen zugesichert werden.
III.
Die gesammte Leitung der Bau. und Betriebgverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetzlichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktiengesell⸗ schaft vertritt und für die Geschäfteführung, inseweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtebebörde verant⸗ wortlich ist. .
Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren ere bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen
itglieder, bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. 1
Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge—⸗ nehm ing des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand elbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die
Zahl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebs dirigenten Anwendung. 1
Von den Mitgliedern des Aufsicht gratbet müssen wenigstens wei Drittel ibren Wohnsitz im Deutschen Reichsgebiete haben. Der Vorsitzende des Aufsichtsraths und dessen Stellvertreter sind
9) aus den im Deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu wahlen. V
Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das
staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verbandlungen des Aufsichteraths und der Generalversamm ·˖
lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der gtegie ung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände ent⸗ haltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.
. Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer⸗ ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.
VI.
Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn⸗Gesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staats⸗ regierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Kon⸗ zession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staats⸗ regierung Gültigkeit. Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesell⸗ schaft, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, oder die Fusion mit einer anderen Gesellschaft aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Staatsregierung.
Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn dieselben vom Staate genehmigt waren.
VII.
Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden, ergänzenden und abändern⸗ den Bestimmungen (efr. 5. 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen.
ö VIII. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: I) der Stagatzregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch- führung durch alle Zwischenpunkte, * die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen, und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl vor und nach Inbetriebnahme der Bahn.
Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte beding⸗ ten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.
2) Die Gesellschaft hat allen Anordnungen, welche wegen poli⸗ zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen.
3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß — längstens — in zwet Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in das , , in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XIX. erfolgen.
Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die Inan⸗ griffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.
4) Für den Fall, daß die Gesellschaft mit der Erfüllung der ihr nach Maßgabe dieser Konzession obliegenden Verpflichtungen, insbe⸗ sondere der rechtzeitigen plan- und anschlagsmäßigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist dieselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 5 o/ des auf 6000009 „ fest⸗ gesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entschei⸗ dung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen anzusehen, mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.
Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat die Gesellschaft bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 300000 4, in Worten: Dreihunderttausend Mark, in baar oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländischen Prioritäts⸗Obligationen, unter Berechnung aller dieser Effekten nach dem Courswerthe, nebst den noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zustebt, durch Verwendung derselben beziehungs- weise durch Veräußerung der verpfändeten Effekten zum jeweiligen Börsencourse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. — Die Rück⸗ gabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinscoupons erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister inhibirt werden, wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urtheile die Ge⸗ sellschaft den Bau verzögern sollte. Im Uebrigen erfolgt die Rück⸗ abe der Kaution nach völliger Vollendung und Ausrüstung der Bahn.
er bezeichnete Minister ist jedoch ermächtigt, schon vorher nach Maßgabe des Fortschritts des Baue und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution zurückgeben zu lassen.
5) Falls die oben fes ge gg allgemeine . oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht inne gehalten wird, kann nicht blos die bezeichnete Konventionalstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Nonzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im 8. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigernng der vor- handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebhrau * machen beabsichtigt, soll sedoch die Jurücknahme der Kenzessien nicht vor Ablauf der in dem allegirten 5. 21 festgesetzten Schlußfrist er⸗ folgen.
ITX.
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen; [) Die Gesellschaft ist verpflichtet, zur Vermittelung deg Per- sonenverkebrs mindesteng zwei Wagenklassen einzustellen und dieselben
R Bestimmung der staatlichen Aufsichtsbehörde entsprechend einzu ˖ richten.