Die Jestste lung und Abänderung des Fahrplans erfolgt durch die staatliche Aufsichts behörde. Innerhalb der ersten acht Jahre, vom Be— ginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres foll die Gesellschaft nur dann angehalten werden können, mehr als drei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu be⸗ fördern, wenn die Bruttoeinnahme der Bahn im Durchschnitt der drei letzten Jahre mindestens 8000 Mt pro Kilometer be⸗ tragen hat, oder wenn dem Unternehmer für die mehr einzu⸗ stellenden Züge von den Interessenten ein nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten ausreichender Zuschuß zu den Kosten gewährt wird.
Y) Der Tarif für den Personen⸗ und Güterverkehr, sowie die Abänerung des Tarifs unterliegt der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch für den oben unter Nr. l bezeichneten Zeitraum Maximaltarifsätze für die einzelnen Güter⸗ klaͤssen von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt und ist der Gesellschaft (unbeschadet des allgemeinen staatlichen Aufsichts— rechts) überlassen, nach Maßgabe der reichs resp. landesgefetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen diefer Marximalfätze die Tarife nach. eigenem Ermessen festzusetzen, beziehungsweife Erhöhungen wie Er⸗ mäßigungen der Tarifsätze ohne die Zuftimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.
Auch, ist die Gesellschaft hinsichtlich der Einrichtung direkter Ta— rife, sowie hinsichtlich des anzunehmenden Tariffystems verpflichtet, die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, insoweit solches vom Minister der öffent— lichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.
Die Gesellschaft hat mit der Eröffnung des Betriebes der
Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Refervefonds nach den
bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Ärbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden.
Der Erneuerungs. und Reservefonds sind sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.
Der, Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be— triebsmittel.
In den Erneuerungsfonds fließen:
a2. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;
b. die Zinsen dieses Fonds;
alljährlich zu
c. eine den Betriebseinnahmen Rücklage.
Die ö dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgesetzt.
Der Rejervefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außer⸗ gewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent— sprechenden Weise erfolgen kann.
In den Reservefonds fließen:
a. etwaige Ersparnisse an dem Baukapital, insoweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet werden sollte;
b. der Betrag der statutenmäßig verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen;
e. die Zinsen des Reservefonds;
d. eine im Regulative festzusetzende, alljährlich den Betriebsein⸗ nahmen zu entnehmende Rücklage.
Erreicht der Reservefonds die Summe von 109 000 , so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten' die Rück— lagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine volle Jahres⸗ rücklage wieder vermindert ist.
Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der verein— nahmten und nicht sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.
der Rücklagen
entnehmende
Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckun — zum. Erneuerungs⸗ oder Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des beziehungsweise der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zuläfsig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Refervefonds vor.
X.
Die Gesellschaft ist verpflichtet:
a. ihre Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs⸗Rech⸗ nungsabschluß einzureichen und ihre Kassenbücher vorzulegen;
b., der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen;
e. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nötbig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf ihre Kesten zu beschaffen, und der Aufsichtsbehörde in den von derfelben festgesetzten Fristen einzureichen.
Nach Eröffnung des Betriebes ist die Gesellschaft zur Aenderung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen, sowie zur Vermehrung der Betriebsmittel verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisenbahnverkehrs, ins⸗ besondere im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderlich erachtet.
Zur Exrxichtung neuer Stationen oder Haltestellen soll die Ge—⸗ sellschaft erst nach Verlauf von acht Jahren, vom Beginn des auf ie Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres gerechnet, und auch dann nur verpflichtet sein, wenn die Brutto-Einnahme im Durch— schnitt der drei letzten Jahre mindestens 17056 6 pro Kilometer betragen hat, oder wenn der Gesellschaft von den Interessenten ein nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten aus reichen ·
der Zuschuß zu den ibr erwachsenden Bau⸗ und Betriebskosten ge⸗
leistet wird. kö n. Die Gesellschaft ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der ubaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militãranwärtern, insoweit elben das 10. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den aatseisenbahndienst in dieser Beziehung — und insbesondere be— lich der Ermittelung der Militäranwärter — bestebenden und b zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Für ihre Beamten hat die Gesellschaft auf Verlangen des Mi⸗ nisters der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsatze, welche bis zum Erlasse des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der unmittel⸗ baren Staatebeamten ꝛc. vom 27. März 1877 für die Staatseisen⸗ babnen bestanden haben, für ihre Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestebenden Grundsähe, Pensions., Wittwen und Unterstützungekassen einzurichten und zu denfelben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.
XIII.
Die Verpflichtungen der Gesellschaft zu Leistungen für die Zwecke des Pestdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn⸗Postgesene vom 25. Deiember 1575 (Reiche ⸗Gesetzblatt für 18755 S. Is) und den dazu geborigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginne des auf d * 7
die St zůüg nor
. ie Betriebseröffnung folgenden Kalenderjabres an Stelle der Artikel und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Herrn Reichskanzlers vom Mai 1870 (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 3536) gefrof⸗ enen Bestimmungen treten.
Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verbält⸗ nisten der Bahn in Folge von Erweiterungen des Ünternekmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine lenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung er ckersten Neiche⸗Aufsichtabebörde die Bahn die Gigenschaft als Eiflenbabn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Eisenbabn⸗
Postgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Ein— schränkung in Anwendung. ö.
XIV.
Die Gesellschaft ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärijche Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen— bahnen im Deutschen Reiche ergehenden gesetzlichen Bestimmungen zu unterwerfen. .
Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat die Gesellschaft die⸗ jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die Eisenbahnen im Deutschen Reiche festgestellt sind oder später für dieselben anderweit festgestellt werden mögen. .
VI.
Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende eventuell vom Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten festzusetzende . oder Bahngeldsätze vorbehalten.
X 4
Der Staatsregierung bleibt das Recht vorbehalten, den Betrieb der Bahn für Rechnung der Gesellschaft jederzeit zu übernehmen.
Auch ist die Gesellschaft verpflichtet, den Betrieb ihrer Bahn der k anschließenden Privatbahn gegen Gewährung einer jährlichen Rente, welche der im Durchschnitt der letzten fünf Jahre er⸗ zielten Reineinnahme gleichkommt und mindestens jährlich 40,0 ihres An⸗ lagekapitals (efr. II.) beträgt, zu überlassen, falls der Minister der öffentlichen Arbeiten diese Betriebsüberlasfung im öffentlichen Ver⸗ kehrsinteresse für erforderlich erachtet. Als Reineinnahme ist die⸗ jenige Summe anzusehen, um welche die Betriebs⸗Roheinnahme die in dem betreffenden Rechnungsjahre aufgewendeten Verwaltungs Unterhaltungs⸗ und Betriebskosten einschließlich der vorgeschriebenen Rücklagen in den Erneuerungs- und Reservbefonds, jedoch ausschließ⸗ lich der aus diesen Fonds zu . Ausgaben übersteigt.
Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten resp. der obersten Reichsgufsichtsbehörde die Voraussetzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionirung die Anwendung der Bahnordnung für deutsche Eifenbahnen untergeord⸗ neter Bedeutung für statthaft erklärt ist (efr. Artikel XIII. in fine) so muß die Gesellschaft auf Erfordern des bezeichneten Ministers sich Kreit finden lassen, nach seiner Wahl entweder selbst die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Hauptbahnen bestehenden Bestimmungen umzuändern, . die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft ihr diese Umwandlung nach dem Ermessen des Ministers gestatten, oder zu diefem Zwecke einem etwaigen anderen Unternehmer entweder das Eigenthum und den Betrieb der Bahn gegen Erstattung des Anlagekapitals oder blos den Betrieb der Bahn gegen Gewährung der vorhin am Schlusse des Artikels XVII. bezeichneten ö m eten
XIX.
Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde an das Eingangs bezeichnete Gründungs-Comits erfolgt erst, nachdem die 36 des gesammten Aktienkapitals durch Vorlegung beglaubigter Zeichenscheine beziehungsweise der gefetzlich genehmigten Beschlůüsse der betheiligten Kommunen und Kreife dem Minister der öffentlichen Arbeiten nachgewiesen und zugleich die Kreditfähigkeit der Zeichner von demselben als genügend bescheinigt befunden ist, nachdem ferner der Staatsregierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Ueber— einstimmung zu setzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Ueber⸗ einstimmung nachgẽwiesen ist und nachdem endlich die Hinterlegung der unter VIII. 4 vorgeschriebenen Kautions, und Verpfändungsurkunde stattgefunden hat.
„Binnen einer von heute ab zu berechnenden sechsmonatlichen Prä— klusivfrist muß die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gesellschafts vertrages in das Handelsregister bewirkt werden, zu welchem Zwecke dem Pan⸗ delsgerichte die Ausferti ung der Konzessionsurkunde und die Erklärung der Regierung bejüglich jener Uebereinstimmung vom Gründungs⸗ Comité vorzulegen sind.
Nachdem jene Eintraginlz rechtzeitig erfolgt und unter Beifügung von Druckeremplaren des Gesellschaftsvertrages nachgewiesen ist, soll die gegenwärtige Urkunde in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 veröffentlicht werden.
Wird dagegen jene Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne Weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurückgegeben werden soll.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 12. Mai 1851.
(. 8.) Wilhelm.
Otto Graf zu Stolberg. von Kameke—
Bitter. von Puttkamer. Lucius. von Boetticher.
Maybach. Friedberg.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-⸗-Angelegenheiten.
Dem Oberlehrer an der Dorotheenstädtischen Realschule t Berlin Dr. Friedrich Frederichs ist das Prädikat Pro⸗ essor beigelegt worden.
Königliche Universitäts-Bibliothek.
Die allgemeine Zurücklieserung aller aus der Königlichen Universitäts⸗-Bibliothek entliehenen Bücher findet in der Woche vom 8. 3. August statt. Vom 15 —= 17. August bleibt die Bibliothek geschlossen. Während der Ferien ist dieselbe täglich von 11—1 Uhr geöffnet.
Berlin, den 27. Juli 1881. Der Königliche Bibliothekar Prof. Dr. Koner.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Den Domänen⸗Pächtern Kupfeld in Maberzell im Kreise Fulda, Suntheim in Schashof bei = und Fahren⸗ hach in Frankenhausen im Kreise Hofgeismar, ist der Charakter Königlicher Ober⸗Amtmann verliehen worden.
Sekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1858.
Durch Verfügung der unterzeichneten Landes polizeibehörde vom heutigen Tage sind die Nummern 77, 78 und 79 der in Stuttgart erscheinen den periodischen Druckf chrift
„Das Vaterland“ vom 5, 7, und 9. Juli d. J. und zugleich das sernere Er⸗ scheinen dieser periodischen ruchschrist auf Grund der §53. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Vestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oftober 19875 verboten worden.
Ludwigsburg, den 2. August 1881.
Königlich württembergische Regierung des Neckarkreises.
Für den Präsidenten: Baumann.
Per sonalveränder ungen.
, . Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Int aktiven Heere. Bad Gastein, 33. Juli, v. Som mer feld, Oberst Lt. à Ja suite des FGeneralstabes der Armee und beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte als 1. Direktionsmitglied der Kriegsakademie, unter Verleihung des Ranges eines Regks. Com mandeurs, zum 1. Direktionsmitglied der Kriegsakademie ernannt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Bad Ga tte in, 26. Juli. Kiß, Hguptm. n la suite des Fuß-Art. Regts. Nr. 3 und Unterdirektor der Pulverfabrik bei Hanau, mit Pens. nebst Aussicht auf. Anstellung im Civildienst und feiner bisher. Unif. der Abschied bewilligt. Unger, Major a. D., zuletzt etatsmäß. Stabs⸗ offiz. im Fuß - Art. Regt. Nr. 3, unter Fortfall der ihm verliehenen Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit der Erlaubn. zum ferne⸗ ren Tragen der Unif. des gen. Regts. zur Disp. gestellt.
. Königlich Bayerische Armee.
Abschiedsb rim n Im Beurlaubtenstande. 8, Breitwieser, Sec. Sf. des 4. Inf. Regts,. Graf v. Du Moulin, Sec. Lt. des 6. Inf. Regts, Mayer, Sec. St. des . Inf. Regts, Stguffer, Sec. Lt. des 15. Inf. Regts., sämmtlich im Beurlaubtenstande, der nachgefuchte Abschied ertheilt.
Im Sanitäts⸗Corps. 722. Juli. Br. Müllbaur, Aber ⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom 9. Inf. Regt., als Garn. Arzt zur Kommandantur. Würzburg, unter gleichzeit. Er⸗ nennung zum Div. Arzt der 4. Div., Pr. Hen ke, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom 12. Inf. Regt. in gleicher Eigenschaft zum 9. Inf. Regt.,, Br. Daffner, Stabarzt vom 4. Feld⸗Art. Regt. zum 2. Inf. Regt., Dr. Schmid, Stabsarzt vom 12. Inf. Regt. zum 11. Inf. Regt., Dr. Krug, Stabsarzt vom 2. Feld Art. Regt. zum 4. Feld⸗Art. Regt. versetzt. Dr. Wingefelder, Ober⸗ Stabsarzt 2. Kl., Garn. Arzt beim estungs gouvernement Germersheim, Er. Wa ltl, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl., Regts⸗Arzt im 8. Inf. Regt. zu Aber: Stabarzten 1. Kl., Dr, Schm id, Stabsarzt vom 2. Inf. Regt. als Regts. Arzt im 12. Inf. Regt, Br. de Crignis, Stabsarzt vom 16. Inf. Regt., als Regts. Arzt im Jö. Inf. Regt. zu Ober ⸗Stabsãärzten 2. Kl. Dr. Winkler, Assist. Arzt 1. Kl. vom 6. Inf. Regt. im 12. Inf. Regt. Dr. Ku gler, Assift. Arzt 1. Ki. vom 15. Inf. Regt. im 16. Inf. Regt. Dr. Rüth, Affist. Arzt . Kl. vom 15. Inf. Regt. im Z. Feld -ÄArtillerie⸗ Regiment zu Stabsärzten, Lr. Schrguth, Assist. Arzt 2. Kl. im Inf. Leib—= Regt., Pr. Böger, Assist. Arzt 2. Kl. im 6. Inf. Regt., Dr. Munzert, Assist. Arzt 2. Kl. im 15. Inf. Regt. Pr. Hum mel, Assist. Arzt 2. Kl. im 3. Feld-Art. Regt, zu Assist. Aerzten 1. Kl.. befördert. Dr. v. Schröder, charakteris. Gen. Arzt 2. Kl., Refe⸗ rent im Kriegs-Ministerium, unter gleichzeit. Versetzung als Corps Gen. Arzt zum General⸗Kommando J. Armee ⸗EGorps, Dr. Mohr, Hharakteris. Ober⸗Stabsarzt 1. Kl.. Regts. Arzt im' 2. Feld ⸗Art. Regt. ein Patent ihrer Charge verliehen. Dr. Kun stmann, Ober⸗ Stabsarzt 2. Kl., Regts. Arzt im Inf. Leib⸗Regt., als Ober⸗Stabs⸗ arit 1. Kl Dr. Römer, Stabsarzt, Regts. Ärzt im T. Inf. Regt., als Ober⸗Stabsarzt 2. Rl. charakterisirt.
In der Kaiserlichen Marine.
Exnennungen, Beförderungen und Versetzungen 2c. Bad Ga stein, 21. Juli. Lampson, v. Da ssel J, Unter⸗Lts. zur See, zu Lts. zur See, mit Vorbehalt der Patentirung, befördert. Aren dt, Korv. Kapitän im Marinestabe, als Kapitän zur See mit Pens. nebst Aussicht auf, Anstellung im Civildienft und feiner bisher Uniß, He ltz, Kapitän Lt. der Ref. vom Res. Landw. Bat. Nr. S6. der Abschied bewilligt.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 3. August. Amtlicher Mittheilung zufolge findet die Eröffnung der Pariser Ele ktrizitäts⸗ Ausstellung statt ani 1, erst am JI. August d. J. statt.
— Das Enteignungsrecht ist Allerhöchst verliehen worden: 1) Unter dem 4. Juli 1881 der Staatsbauverwal⸗ tung behufs Erwerhung des zur Erweiterung der Eisenbahn⸗ anlagen an dem fiskalischen Waserhafen zu Minden im Regie⸗ rungsbezirke gleichen Namens und zur Anlage eines Ver⸗ ladungsplatzes erforderlichen Grund und Bodens. 2) Unter dem 11. Juli 1881 der Stadtgemeinde Berlin behufs Er⸗ weiterung des Bürgersteiges vor den Grundstücken Fennstraße Ur, 4 des Restaurateurs Julius Ehle, Rr. 5i des Fabrikanten Franz Rosenbaum, Nr. 52 bis 54 des Stadt⸗Bauraths a. D. Gerstenberg und Nr. 59 bis 6! der Wittwe Lönning und minorennen Erben zur Erwerbung der zu jener Erweiterung benöthigten Parzellen. 3) Unter dem is. Juli 1831 ber Gemeinde Wackersleben im Kreise Neuhaldensleben des Regierungt⸗ bezirls Magdeburg, welche eine Chaussee von Wackersleben bis zur Oscherslebener Kreisgrenze in der Richtung auf Gungleben zu bauen beabsichtigt, für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke. Zugleich ist Allerhöchst genehmigt worden, daß die dem Chausseegeldtarifse vom 29. Februar 18460 angehäng⸗ ten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Unter dem 29. Juni ist Allerhöchst genehmigt worden, daß auf die vom Kreise Flatow, Regierungsbezirks Marien⸗ werder, ausgebauten Kreischausseen: 1 von Jempelburg 2 Pantau, 2) von Pantau über Drausnitz und Damerau na Schlagenthin, soweit diese Chaussee den Kreis Flatow durch⸗ schneidet, 3) von Petznick nach Kl. Lutau zum Anschluß an die durch die Forst dem, Chaussee, die dem Chausseegeld⸗ tarife vom 29. Febrüar 1840 angehängten Vestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen zur Anwendung kommen.
W Der Finanz⸗Minister hat die Provinzial⸗Steuer⸗Direl⸗ tion durch Cirkularerlaß vom 26. v. M. noch besonderg darauf aufmerksam gemacht, daß die bisherigen in der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 11. Juli 1873 (Reichs Gesetzblait S. 295) enthaltenen Vorschriften über die Art der Verw en? dung der Wechsel-Stempelmarken durch die Bekannt⸗ machung desselben vom 16. Juli d. J. — Neicht⸗ Anzeiger Nr. 1869 — aufgehoben und durch die in der letzteren ver⸗ öffentlichten neuen Vorschriften ersetzt worden sind.
— Das Feilhalten von unreifem, nur in gekochtem Zustande zum Genuß geeignetem Obst mit der Absicht, den Käufern stets mitzutheilen, daß das Obst nur in rr Zustande zu gen e ßen sei, ist nach einem Urtheil des Reichs⸗ gericht s, III. Strafsenats, vom 4. Juni d. Is. nicht strafbar.
— Die Hingabe einer verbotenen sozialdemokra⸗ tischen Drucsschrift an eine einzelne Perfon kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 1. Juni d. Is. eine „Verbreitung“ derselben im Sinne des §. 19 des = werden, wenn der Hingebende den Willen oder doch das Vewußtsein hatte, daß die Druck⸗= schrift von dem ersten Empfänger an eine unbestimmte Mehr⸗ keit anderer Personen gelangen werde, wobei der erste
Empfänger als Agent zur VBewirkung der Verbreitung gewählt sein kann, oder wenn die Hingabe in Folge einer auf Ver⸗
nimmt,
itung berechneten Veranstaltung erfolgte, wie das Halten 8 Leihbibliothek von solchen Schriften.
Sigmaringen, 31. Juli. (Schwäb. M.) Der Erb— prinz * Hohenzollern ist von Ischl zur. Begrüßung zes Königs und der Königin von Sachsen?in Krauchen— wies angekommen. Die sächsischen Majestäten gedenken, dem Vernehmen nach, noch bis 3. August in Krauchenwies zu
bleiben.
ürttemberg. Friedrichshafen, 30. Juli. Der . rg, ht Sr Oesterreich ist heute wieder von hier abgereist. — Der Besuch des Kaisers Franz Joseph in Friedrichshafen ist,; wie der „St. A. f. W.“ ver⸗ für Dienstag, den 9. August, in Aussicht genommen. — Prinz Hermann zu Sach sen⸗Weim ar ist gestern zu
einem längeren Besuche bei den Majestäten hier angekommen.
Hessen. Darmstadt, 1. August. (Cöln. Ztg.) Auf vie Großherzogs wird im September dieses Jahres eine Ausstellung der in den Großherzoglichen. Schlössern sowie in der Hofbibliothek, der Kabinetsbibliothek, dem Museum aufbewahrten Pläne und Ansichten, sowohl im Ganzen wie im Einzelnen, welche Darmstadt und seine Um—⸗ gebung, wie sie früher waren“, veranschaulichen können, ver⸗ anstaltet werden. Da vorausgesetzt werden. darf, daß manches hier Einschlägige auch im Privatbefitz sich befindet, so sind. die Besitzer solcher Gegenstände gebeten worden, dieselben für die Dauer der Aus⸗ stellung der bestellten Kommission zur Verfügung zu stellen, bezw. der letzteren zuzusenden. — Nach den neuesten Messun⸗ gen erfolgt der Durchschlag des Richtstollens im Krähberg⸗ kunnel zwischen Erbach und Eberbach nächsten Mittwoch oder Donnerstag, und ist damit die Vollendung des nunmehr noch nothwendigen inneren Ausbaues des Tunnels vor der ver⸗ tragsmäßigen Bauzeit als gesichert zu betrachten. Der Tunnel hat die außerordentliche Länge von 3199 m. Der großartige Viadukt „am Himmelbächel“ wird gleichfalls lebhaft gefördert.
lsaß⸗Lothringen. Straßburg, 1. August. EEls. uh? . Der 6 der Verwaltung der Reichseisenbahnen, Staats-Minister Maybach, unternahm am Sonnabend Mor⸗ gen in Begleitung des Generaldirektors Mebes und anderer Herren der Generaldirektion eine Reise nach Mülhausen, be⸗ suchte daselbst die Schlumbergersche Fabrik, fuhr am Nach⸗ mittag nach Wesserling und kehrte Abends wieder nach Straßburg zurück. Die Abreise von hier nach Franksurt er⸗ folgte gestern Nachmittag.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 2. August. (W. T. B.) Der Kaiser ist heute Abend 8i/ Uhr, begleitet von dem General— Adjutanten . . mit kleinem Ge⸗
e nach Salzburg abgereist. . lin — 2 . Stg.“ berichtet; „Der ungarische Finanz⸗Voranschlag für 1882 ist bereits fertiggestellt und weist in den Einnahmen eine erhebliche Steigerung aus. Namentlich sind die Eingänge aus den direkten Steuern wesentlich höher eingestellt. Gleichwohl wird keine beträchtliche Herabminderung des Defizits zu erzielen sein, da in Folge höherer Ansprüͤche des Reichs-Kriegs-Ministeriums — für Festungsgeschütze — und der demgemäß größeren Veitrags⸗ ann Ungarns zum gemeinsamen Staatsaufwande auch die Ausgaben höher präliminirt sind. Doch alterirt dies die innere Vesserung der ungarischen Finanzen in keiner Weise, da das Verhältniß der regulären Einnahmen zu den regulären Ausgaben sich wesentlich günstiger als im Vorjahre gestaltet. Auch verdient es besondere Beachtung, daß die Ersparniß in der Verzinsung der Gold—⸗ rente bereits für das Jahr 1882 mit zwei Millionen Gulden eingestellt ist. Es hat dies zur Voraussetzung, daß mit Ende dieses Jahres vier Fünftel der sechsprozentigen Goldrente, d. i. rund 3209 Millionen Gulden, konvertirt sind. Da bis⸗ her 200 Millionen Gulden gegen vierprozentige Goldrente umgetauscht wurden, wären sonach jetzt noch 120 Millionen Gulden zu konvertiren. Der Umstand, daß das ungarische Finanz⸗Ministerium diese Eventualität als eine budgetmäßige
atsächlichkeit ansieht, spricht am überzeugendsten für den guten Absatz der vierprozentigen Goldrente.“ .
— 3. August. Das „Armee⸗Verordnungsblatt“ veröffent⸗ licht ein Handschreiben des Kaisers, durch welches der komman⸗ dirende General in Agram, R Baron Franz Philippovic, auf sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt und demselben für seine stets bewährte Pflichttreue und Ergebenheit und sein aufopferndes Wirken in höchst schmeichelhaften Worten der Dank des Kaisers ausgesprochen wird. Zum kommandirenden — in Agram ist FMX. Freiherr von Pulz ernannt worden.
Großbritannien und Irland. London, 1. August. (Allg. C.) Die Königin schiffte sich am Freitag in Osborne, begleitet von der Prinzessin Beatrice, an Bord der König⸗ lichen Macht „Alberta“ ein und fuhr dem aus der Ostsee zurückkehrenden Reservegeschwader 8 Der Deutsche
ronprinz und die Kronprinzessin, sowie die Herzogin von Edinburg und deren Kinder thaten ein Gleiches an Bord der Königlichen Jacht „Victoria und Albert“. Die beiden Königlichen Jachten kehrten mit dem Geschwader nach Osborne zurück, welches dort für die Nacht Anker warf. Prinz Hein⸗ rich von Preußen kam an Bord des Admiralschiffes derkules“ an und landete in Norris Castle. Arenzs speist. das Deutsche Kronprinzenpaar bei der Königin in Osborne, und Lord mpthill, der britische Bot⸗ schafter in Berlin, hatte die Ehre, zur Königlichen Tafel ge⸗ zogen zu werden. Der Herzog von Edinburg und Prinz Hein⸗ zich von Preußen statteten der Königin am Sonnabend (inen BVesuch ab. — Prinz Leopold, der Herzog von Alban, ber sich in Be leitung des Gre von Hessen von Tarmstadt nach Wien begeben, um die Königin dei dem Bagräbniß des derstorbenen Herzogs August von Sachsen⸗Cohurg-Goiha zu vertreten. me Die irische Landvorlage hat das Unterhaus im BKanjen 45 Tage beschästigt. Eine ordentliche Session besteht aus 26 Arbeitswochen, und die her Versügung der Negie⸗ rung stehende Zeit ist in der Regel etwa 52 Tage, so daß die Landbill beinahe eine ganze ordentliche Ses⸗ sion in Anspruch nahm. Im i . blieb die Re⸗ Nierungsvorlage unverändert. Mr. Gladstone hielt mit Rergie an dem Hauptinhalt dessen sest, was er als eine „Jriedensbotschaft an Irland“ bezeichnete, und sein Wille ge⸗
langte zur Geltung. Die Vorlage hat zwar noch die Feuer- probe im Oberhause zu bestehen, allein die Möalichkeit einer Verwerfung derselben Seitens der Pairs wird nicht länger mehr in Betracht gezogen, während ein Versuch, die Bill wesentlich abzuändern, weder von der Regierung noch vom Unterhause geduldet werden dürfte. Mittlerweile kommt jetzt fast allgemein das Gefühl zum Durchbruch, daß Irland sich auch mit dieser Friedensgabe noch nicht zufrieden geben werde, was die Landliga offen zu erklären auch keinen Anstand ge⸗ nommen hat. Unter den Umständen darf es nicht Wunder nehmen, wenn sich hier und da bereits Stimmen zu Gunsten einer gewaltsamen Auflösung der Landliga, nachdem Lie Land⸗ bill Gesetzeskraft erhalten, vernehmen lassen. So schreibt die Dubliner „Evening Mail“: J
„So wenig Aussicht bietet die Bill auf Herstellung des Friedens in Irland, daß der Wortführer der Landliga sagt, es sei die Absicht dieser Körperschaft, sich in Permanenz zu erklären, bis das Guts⸗ herrenthum ausgerottet worden. Wird der Landliga gestattet werden, ihr Verfahren der, organisirten Ruhestörung, ihre demoralisirenden Lehren, ihr Kokettiren mit den irisch-amerikanischen Missethätern fort- zusetzen? Soll der Landakt von 1881 nur ein neuer Meilenstein auf der Straße der nationalen Dekadenz und Erniedrigung sein; eine neue Entwickelung der alten Agitation, welche die erzeugende Industrie des Landes lahm legt und zu seinem offenbaren Zweck eine Wieder⸗ kehr zu dem Barbarismus der alten Celtenstämme hat? Die Land— bill ist, wie so viele ihrer legislativen Vorgänger, der Sprößling dieses gesetzlosen Bösewichtsthums. Wird Ihrer Majestät Regierung zur Sanktion der Maßregel die Todtenglocke ihres thätigen und fruchtbaren Elternpagres läuten?“ ö
Die Organe der Landliga fordern die Freilassung der „Verdächtigen“, sobald die Landbill Gesetzeskraft erlangt hat.
Dem „Observer“ flößt der augenscheinliche Zusammenhang zwischen den Feniern und den Anhängern der Landliga Be—⸗ sorgnisse ein. ; ; ö
„Es ist, sagt das Blatt, „sehr hübsch zu sagen, daß die Home ruler die schändlichen Maßregeln, durch welche die ertremen Nationa⸗ listen ihre Sache zu fördern suchen, nicht billigen. Aber es ist ganz möglich, daß Männer unabsichtliche Komplizen von Handlungen sind deren persönliche Verübung ihnen nicht im Traum bei⸗ fallen würde. Ueberhaupt ist, der Versuch, durch Höllen⸗ maschinen einzuschüchtern, nur die logische Entwickelung des von der Landliga eingeführten Terrorismus. Nur durch, den Appell an die blinden Leidenschaften und Vorurtheile der unwissenden Massen in Irland haben die Homeruler solche Erfolge erzielt, und sie können es nicht wagen, den Beistand von Apitatoren von sich zu weisen, die gewissenloser sind als sie selber, und deren Einfluß bei diesen Massen größer als der ihrige ist. Bis jetzt haben die Homeruler es nicht ge⸗ wagt, irgend eine Komplizität mit den Feniern von sich zu weisen und gegen ihre Handlungen als eine Schändung der nationalistischen Sache, zu protestiren. Sie können dies nicht thun, ohne ihre eigene Autorität einzubüßen, ein Opfer, das sie zu bringen nicht vorbereitet sind. Die volle Wahrheit ist, daß die Homeruler ein Ver⸗ fahren eingeschlagen haben, das, wenn dabei beharrt wird, früher oder später zu einer Kraftprobe zwischen Irland und Eng— land führen muß. Ob sie bei Zeiten weise sind und die Landbill als eine endgültige Lösung annehmen werden, oder ob sie nach der Gepflogenheit der Führer von revolutionären Bewegungen eher wei⸗ tere und gewaltsamere Agitation ermuntern werden, als ihren An⸗ hang einzubüßen, das ist eine Fee. welche die Zukunft lösen muß. Allein es würde ein verhängnißvoller Irrthum sein, wenn die irischen Separatisten sich einbilden, daß sie England durch solche Verbrechen, wie das, welches glücklicherweise vor dessen Verübung entdeckt wor⸗ den, einschüchtern können, seine Zustimmung zur Zerstückelung des Vereinigten Königreichs zu geben. Nicht durch , kann England zu Konzessionen en n werden, die unerträglich mit sei ner eigenen Sicherheit und Wohlfahrt find.“ ;
— Inzwischen werden aus Irland mehrere Ausschrei⸗ tungen gemeldet. Die ernsteste derselben ist, daß, wie bereits telegraphisch gemeldet, am Sonnabend Abend auf einen in Roßnagorse unweit Ballydeheb, ohn⸗ haften kleinen Grundbesitzer, Namens Swanton, geschossen wurde, als er von Skibbereen nach seiner Besitzung zurück⸗ kehrte. Er wurde schwer verwundet, und da er ein SsJjähriger Greis ist, wird sein Wiederaufkommen bezweifelt. Swanton galt allgemein als ein populärer Grundhesitzer, war aber jüngst gegen mehrere seiner Pächter gerichtlich eingeschritten. — In Knash unweit Boyle wurde am Sonntag ein von 12990 Personen besuchtes Landmeeting abgehalten, bei welchem Resolutionen gefaßt wurden, welche die Landbill als ein Blendwerk mißbilligten, die Anwesenden verpflichteten die Land⸗ liga zu unterstützen, und Jedermann, der ein Gut pad te, von welchem ein Anderer vertrieben worden, als einen Feind des Volkes zu betrachten.
— Ein in London erscheinendes soziales Organ fährt, wie die „Allg. Corresp.“ schreibt, fort, Berichte über die Verhand⸗ lungen des sozial-revolutionären Kongresses, der neulich in London tagte, zu veröffentlichen. Die deutschen Delegirten berichteten über die Wirksamkeit des kommunistischen Arbeiter⸗Bildungsvereins in London, welcher seine Prinzipien in der Freiheit“, die auf dem sozial-revolutionären Stand⸗ punkt scht zum Ausdruck bringe. Letztere habe seit der Ver⸗ haftung des „Bürgers“ Most stark an Verbreitung gewonnen, eben so werde die massenhafte Verbreitung von Flugblättern Seitens hiesiger Genossen erfolgreich betrieben und sei die Nachfrage eine starke. Der Verein, sozusagen als Vorort der deutschen Revolutionäre, erkennt sür letztere die 86 Dr⸗ ganisation als die zweckentsprechendste an. In Deutschland so⸗ wohl wie in Oesterreich nehme die Bildung sozial⸗revolutio närer Gruppen stetig zu, und sei es die Ansicht der hier auf dem Kongreß vertretenen Gruppen, daß letzterer in erster Linie die Aufgabe habe, eine internationale Verbindung aller revolutionären Gruppen zu schaffen. Die innere Organisation der einzelnen Gruppen in den verschiedenen Ländern müsse diesen he überlassen bleiben.
— Eine besorgnißerregende Entdedung wurde in den Hall⸗ side Stahlwerken unweit Glasgow, der Stel Company of Scotland gehörend, gemacht. Ein Paget mit Dyng mit, hinreichend um, wie es heißt, die ganze Fabrik in die Lust zu sprengen, wurde zwischen zwei Schmeljösen aufgefunden. Die Polizei untersucht die Affaire.
— Aus Durban wird dem Reuterschen Bureau unterm 30. ult. gemeldet: Die Konvention mit den Boeren wurde heute unterzeichnet. Mr. Hudson ist zum britischen Residenken in Tranevaal ernannt worden. Se mem elngm) der Prätendent auf Umlandelg's Hauptlingsschast im Zululande, nimmt jetzt eine stark verschanzie Stellung ein, nachdem r 06 Genossen von Unlandelg s Stamme zu ihm ge stofen. John Duan wartei an der Spitze einer Streitmacht Lon 109 Miann die Erlaubniß der britischen Regierung ed Sem emela anzu⸗ greisen. General Buller hat sich nech dem Zululande be⸗ 6. Eine Depesche des Vin eaiga an das indische Amt, batirt Simla, 350. Juli, heat, daß es in Ermangelung don Berichten aus andah ar noch ungewiß sei, ob Eiub K . den Platz bereits desetzs habe. Ein von dem Sirdar M.!
welche am 10. Juni d. J. a ; . Rathhaus in die Luft zu sprengen, sind = der Erstere zu lebenslänglicher, der Letztere zu 15jähriger Strafarbeit — verurtheilt würden.
in Kenntniß gesetzt wur de,
hamed Hassan erstatteter Bericht läßt ersehen, daß die Schlacht lediglich durch schlechte Führung verloren ging. Nur sechs Kannen und ein Regiment von vieren wurden in das Treffen gebracht. Iholam Hyder empfing in Negimentskolonnem Ejubs Linienangriff. Ejub hatte nur 400 oder 500 Reiter und eine gleiche Anzahl schlechtbewaffneten Fußvolkes unter den Durains zusammengebracht, da sämmtliche Zanimdawar⸗ chefs und deren Sowars dem Emir bis jetzt treu geblieben. Circa 2 Lakhs Rupien (212 000 Pfd. St.) fielen in Ejubs.
(W. T. B.) Im
Hände.
— 3. August. Dberhause wurde
die Berathung der irischen Landbill fortgesetzt, die Bill wurde schließlich ohne besondere Abstimmung in zweiter Lesung ange nommen.
— Die Irländer Me. Grath und Me. Kewitt, den Versuch machten, das Liver⸗
Frankreich. Paris, 1. August. Einem Telegramm
des „Temps“ aus Saida vom 31. Juli Abends entnehmen wir l nder „Es bestätigt sich, daß im Lager Bo u⸗ Amemas Zwietracht und Mangel an Lebensmitteln herrscht. Eine Fraktiöon der Ha rrar von Frenda, die sich dem Marabut bei seinem ersten Zuge nach Norden angeschlossen, bereut den gethanen Schritt und heat den Amam nachgefucht. Der Oberst Lafont ging sogleich von Géryville in südwestlicher Richtung
ab, um den Harrarn bei ihrer Flucht aus dem Lager Bou⸗
Amemas behülflich zu sein. Der Häuptling, der davon
zwang die Harrar, weiter westlich zu marschiren, 1nd nur zehn Zelte konnten
entlommen, deren Rückkehr in ihre Heimath nun erwartet
wird. Die Kolonne Lafont hat die Vorräthe einiger Silos
auf ihrem Marsche entführt inid unterwegs die Unterwerfung
der Bewohner von Stitten-Kaar, nordöstlich von Gerydville, die zu diesem Behufe eine Deputation ausgesandt hatten, ent⸗
gegengenommen. Die beständigen Mäößverständniffe, welche
wischen der Civil⸗ und Militärbehörde herrschen, erschwerem
6 Requisitionirung der Lastthiere für die geplante große
Expedition. Der Postdienst läßt sehr viel zu wünschen und
von allen Seiten erheben sich Klagen, weil die Briefe ent⸗ weder gar nicht oder nur sehr verspätet an ihre Bestimmung
gelangen.“
Spanien. Madrid. 3. August. (W. T. 1 Wie verlautet, würde die Regierung die Note des Vatikans. über die Vorgänge bei der Ueberführung der Leiche des Papstes Pius IX. mit einem Hinweise auf die internationalen Pflichten beantworten, welche ihr nicht erlaubten, sich in die Angelegen⸗ heiten Italiens einzumischen.
Griechenland. Athen, 1. August. Der „Pol. E.“ berichtet . „Es verlautet auf das Bestimmteste, daß Hr. N. A. Chatzopulos zum Königlichen Kommisfär für die zweite zu okkupirende Gebietszone Kardiza ernannt worden sei. General Petimezas, der Kommandant der griechischen Ostarmee, hat seine Demission gegeben und die Regierung hat disfe De⸗ mission angenommen.“
Türkei. Konstantinopel, 1. August. Der „Pol. C=“ wird von hier gemeldet, daß der Sultan die Entlasfung aller noch unter den Fahnen befindlichen Nefervisten an⸗ geordnet habe. Das Marine⸗Ministerium sei in Folge dessen vom Kriegs⸗Ministerium angegangen, die en tsprechende Anzahl Transportschiffe nach Volo und Salonichi zu stellen, sn wo die entlassenen Reservisten nach den verschi edenen Häfen des Mittelländischen und Schwarzen Meeres tra nsportirt werden ollen. . j ji — 3. August. (W. T. B.) Die Pforte hat Dschella⸗ leddin Effendi, einen Uema höheren Rang es, zum Groß⸗ scheich von Jerusalem ernannt.
Rumänien. Bukarest, 1. August. (Ung. Post.) Der Erzherzog Eugen ist gestern Mittag per Wagen in Sinaia angekommen. Der König in österreichisch ungarischer Uni⸗ form ist dem hohen Gaste bis Busteni entge zengesahren. Der König verlieh dem Erzherzog Eugen das; (Roßkreiz des Stern-Ordens. Der Erzherzog reist heute um 4 Uhr Nach⸗ mittags nach Kronstadt und morgen nach Vzien.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 31. Juli. Ueber 89 Aufenthalt Ihrer Majestäter in , m öffentlicht der ‚Reg.⸗Anz.“ Telegramme vom 30. d. M. ch denselben fuhren der Kaiser und die Kai rin 4 29, nach dem Empfang und dem DeFpuner im ? e n, . um die Stadt zu besehen, lenge durch die (Straßen Nos * Um 4 Uhr besuchten Ihre Majestäten die Erlöserkieche, * sichtigten eingehend die Gemälde, die Kir hengerathe 23 = Sakristei. Hierauf beeheten die Hohen Herrschasten das 2 ziehungshaus mit ei nera Besuche. Am 30. rüh en fing . Kaiser den Metropoli ten und die Bischöfe, sowze 25 Aelteste * BVörsen⸗Artelle. Eine Deputation aus der Catadt Kolo ma brach dem Kaiser ein Hei lig nibild und der Ka iserin , 3 — Dbstpaste dar. Un 12 Uhr begann die Nevue äber 8 n Mogkau befindlich: Truppen auf dem Chodynczischen Felde Von früh an drängten sich die Volkshfiufen auf dem a lischen Felde, um den Kaiser zu sehen, als 21 Majestät die J ruppenlinie abritt und dann . durch die unzähl dare Volksmenge fuhr, welche die d ; ij der Kaiserin um ringte, zwischen dem Kaiser und der * 5* hinströnite und mit Freudenrufen die Kaiserlichen Kin r . grüßte. Ihre Najeslaten besuchten sodann das weil 9 = Katharinen! I ind das weibliche Alexander-Institut sowie
arien⸗Kran! enhaus. 4 4 Moska u, ö August. (W. T. B.“ Der gail, 65 in Nishni⸗RN. „wgorod eine Truppenrevue oe he en ihn ö.. sodann mif den Mitgliedern der Kaiserlichen Familie n * Jurjewetz,.“ im Gouvernement Kostroma, weitergereist, = Festern ein traf und von einer Deputation, welche Bro Salz üben reichte, empfangen wurde.
. Den Am erika. New- York, 31. Juli, (QIllg. 6)
Ausweis 6 statistischen Bureaus zufolge e. * Prodi iktenausfuhr die Waareneinsuhr 8e P 4 30. Y mi beendele Fiskaljahr um 259 726 254 Dah g I isn d c sls lait en erke hd, res met alleinfuhr überstieg die Al . . Dol 5 91 39 If' im Vorjahre. Der Gesamm * * . an im abgelaufenen Jahre bezifferte sich
ar f 62 319 F73 Dollars. Es ist dies der größte Betrag in
94 heschichte des Landes. — Aus Halisar wird gemeldet.
aß der diesjährige Ertrag des ne uschottländischen ö Fischfanges der größte ist, der seit Jahren dagewesen.