KRerlin, 4 Ang. 1851. HKarktpreige nach Ermitt. des R. Tol -Präs
Freise. per ILV Ruogr. ; e 66 3
Für Weizen gute Sorte... . 23 46 123 Weizen mittel Sorte.. 21 60 21 Weizen geringe Sorte. 19 80 19 Roggen gute Sorte.. 19 20 19 Roggen mittel Sorte 18 20 17 Roggen geringe Sorte. 17 20 16 Gerste gute Sorte. 17 — 16 Gerste mittel Sorte. 15 50 15 Gerste geringe So(L(te. — 13 Hafer gute Sorte 20 16 Hafer mittel Sorte. 60 15 Hafer gerings Sorte 13 Richt- Stroh . r Erbsen. J Speisebohnen, weisse Lanem⸗ĩ⸗ Eartoffeln. Rindfleisch
von der Kenle 1 Kilogt.
Bauchfleisch 1 Kilegr. . Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr. . Hammelfleisch 1 Kilogr. . Butter 1 Kilogr... Eier 60 Stück . Karpfen pr. Kilogr. . Aale . =
mmm
. ,,,,
11111IIS8S8SSS8881 881
1113
70 70 60 20 80
0
Zander .
Hechte 9
Barsche 3
Schleie ö.
Bleie . w reh mr, hon, Stettin, 4 August. (WV. T. B.) Getreidemarkt,. Weizen pr. August —. pr. Herbst 21559, pr. Erühijahr 216 350. Roggen pr. Avgust 176.0), pr. Herbst 165.00. pr. Erühijahr 156,50. Rübsen pr. Herbst 27000. Rübs]l 105 Rilogr. pr. Herbst 57.20, pr. Frühjahr 58, 00. Spiritus loco 57.59), Pr. August. 57.09, per September Oktober 53,5, pr. Frühjahr 52.50. Petroleum pr. Herbst 7.80.
Posen, 4. August. (W. T. B.)
Spiritus pr August. 55.20. pr September 53.79, pr. Okto- ber 51.60, pr. November-Dezember 49, 60. Ermattend.
Cöln, 4. August. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 23, 25, fremder loco 2.59, pr. Jovember 2205, pr. März 22,29. Roggen loco 2.50. pr. November 16.85, pr. Aärz 16.40 Hafer loco 17.00 Rübö] 100 31.50, pr. Oktober 30, 80, pr. Mai 30, 80.
8
80 50
SS- — — — dM NM λ,. C- — — — = 8868 18SSSSSSISSSSSS SI 11111 ö S dẽ d;!
Des ren,
Hamburg, 4 Angust. (V. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loco und anf Termine fest. Roggen loco und auf Termine fest.
Weizen pr. August 21190 Br., 210,00 Gd., pr. September- Oktbr. 211 09 Br., 21000 G4. Roggen pr. August 170,00 Br., 168 00 Gd., pr. Septemb. Okt. 161.00 Br., 160,090 G64. Hafer till. Gerste ruhig. Ruböl sest, loeo 58. 00, pr. Oktober 59.00. Spiritus ruhig, pr. August 48 Br., pr. Angust- September 474 Br., pr; September - Oktober 463 Br., pr. Oktob. November 453 Br. Kaffes sehr fest, Umsatz 5000 Sack. Petroleum matt, Standard white loco 7.30 Br. 20 Gd. per August 7.20 G4, per Sept ember- Dezember 7,50 G4. — Wetter: Schön.
Fest, 4. August. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loco unverändert anf Termine ruhig,. pr. Herbst 11.56 Gd., 11.60 Br. Hafer pr. Herbst 7.20 Gd., 25 Br. Nais pr. August 6, 30 G6d., 6, 35 Br. Kohlraps pr. Mai- Juni 133. — Wetter: Schön.
Amsterdam, 4. August. (X. T. B)
Bancazinn 55.
Amsterdam, 4. Angust. (W. PT. B.)
Getreidemarkt. (SFehlussbericht,) Weizen pr. November 290. Roggen pr. Oktober 20), pr. März 191.
Antwerpen, 4 August. (W. T. B.) Getreidemarkt. Schlussbericht.) Roggen flau. Hafer behauptet. Gerste fest.
Antwerpen, 4. August. (W. T. B.)
Fetroleum markt. (Schiussbericht.) Raffinirtes. Type Weiss, loco 181 bez. und Br., pr. September 187 bez. 184 Br. pr. Septbr. Dezember 197 bez. n. Br., pr. Oktober-Dezember 193 Br. Fest.
Londen, 4. Angust. (W. DP. B.) An der Küste angeboten 13 Weizenladnngen. — Schön. — Havannazucker Nr. 12. 25. Schwach.
LiverpoolU, 4. August. (W. T. B)
Baum wolle (Schlussbericht) Umsatz 10 O00 B., davon für Spekulation und Export 10090 B. Ruhig. Pliddl. amerikanische August-Lieferung 6is is. September - Oktober - Lieferung 6zis, o- vember- Dezember- Lieferung 8 d.
Liverpool, 4. August. (V. T. B.)
(Offizielle Notirungen.) Upland good ordinary 53, Upland low middl. 66, Upland middl. Gis,/is. Nobile miqddi. bl? /is, Orleans good ordin. 3liis, grleans low middl. 6Ysis. Orleans middl. 67. Orleans middl. fair 73, Pernam fair 6s/is, Bahia fair 71. Maceio fair 63s, Maranham fair 63, Egyptian brown middl. 47, Egyptian brown fair 63, Egyptian brown good fair 6z, Egyptian white fair 64. Egyptian white good fair 7, Dhollerah miädf. 36, Bhollerah good middl. 35, Dhollerah middl. fair 4, Dbollerah fair 4), Dhollerah good fair 41/18, Dhollerah good 5. Qomra fair 4*/16, Qomra good fair 43, Oomra good 63/163. Scinde fair 313/16, Bengal fair 3i5 /ig, Bengal good fair 42513, Madras Tinnevelly fair 47. do. do. good fair 55, Madras Western fair 4, Madras Western good fair 42.
Weizen steigend.
Wetter:
Glass om, 4 August. (W. T. B)
ö , n . Mixed numbers warrants 46 sh. 9 d. bis
sh. .
Paris, d. August. (W. T. B.)
Rohzucker S880 loco ruhig, 6250 à 62,75. Weisser Zueker ruhig, Nr. 3 pr. 100 kg pr. August 75,50, pr. Sep- tember 65,25, pr. Oktober-Junuar 62.37.
Faris, 4. Angust. (W. T. B.)
Er odnuktenmarkt. Weizen fest, pr. Angust 28,75, pr. Sep- tember 29,25. pr. September-Dezember 29,575, pr. November- Februar 29,25. Nehl fest, pr. August 8 Marques 58.96. pr. Sehtember g Marques 64 00, pr. September-Dezember 9 Marques 63,90, per November-Ferruar 8 Marques 65375. Bübäl fest, pr. August S3, 15, pr. September S4, 50, pr. September-Dezem- ber S4 75, pr. Januar-April 83,50. Spiritus stfll, pr. August 62.50, pr. September 62.00, pr. September-Dezember 61, 0, pr Januar · April 60.75.
New- Tork, 4. August. (W. T. B)
Waarenberioht. Baumwolle in New-Tork 121 15, do. in New-orleans 113. Petroleum in Kem- Fork In Gd., do. in Phila- delphia 73 Gd., rohes Petroleum 6, do. Pipe line Certificates
— D. 77 C. Mehl 5 D. — G. Rother Winterweizen loco JP. 26 .
do. pr. laufenden Nonat 1 D. 265 C., do. pr. September 1 D. 28 0., do, Pr. Oktober 1D. 31 C. Mais (old mixed) 58 G. Zucker (Fair refining Huscovados) 73. Kaffes (Rio-) 115. Schmalz (Marke Wilcor) 113, do. Fairbanks II, do. Rohe & Brothers 11916, Speck (short clear) 94 C. Getreidefracht 43.
KEerlin, 4. August. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gericht - lichem Taxator.) [Preise verstehen sich pro 100 Eg bei grösseren Posten frei hier. Im Netallmarkt ist besserer Begehr und Preiss sind fest. Roheisen: Der Glasgower Markt hat sich im Laufe der Woche nicht geändert; Warrants notiren 46 sh. 8 d. Cass bro Ton. Es wurden in letzter Woche 730 Tons weniger Terschifft als in der korrespondirenden Woche v. J. Middlesbro- Eisen ruhig; hier gelten gute und beste Marken Schottisches Roh- eisen z80 X 8, 20, englisches 6, 15 a 6, 55 und deutsches Giesserei- eisen 60 &. S209. Eis enbahnsehienen zu Bauten in ganzen Längen 8, M à 8,20. Walzeisen bei reger Kauflust besser. 13.60 à 1400 und Bleche 198.909 X 24.00. Rnpfer ruhig, eng- lisches nnd australisches 136, 00 a 134,90. Mansfelder 138.00 a 139,90. Zinn besser, Banka I97 00 z 198,99. Billiton 195,00 196.00 und prima engl. Lammzinn 19700 A 'I93. 95. Zink unver- ändert, schlesischer Hüttenzink 32,30 a 3275. Blei ruhig, Harzer, Sächsisches und Schlesisches 30,0900 à 30.20. Kohlen und Koks fest, englische Schmiedekohlen bis 57, M., desgl. west- fälische bis 60, 00 pro 40 hl, Schmelzkoks 2, M à 2.20 pro 100 kg.
Generalrersammlunxgen. 8. August: Berlin and Suburban Land Company dlimitech. Ansserord. Gen - Vers. zu Berlin. 28 . Werkzeugmasohinenfabrik „Vulkans in Chemnitz.
KEremen, 4 Angust. (W. T. B. ) Petroleum (Schlussbericht). 1 pr. Septemher 7.35. pr. Oktoher-NDezember 7.55.
Standard white Alles bezahlt.
loco T. 25, In guten Wollen besseres
rm
KEradrord, 4. Angust. (W. T. B.)
wollens Garve rnhig. Preise nnverändert. Qalene Garne ruhig. Un Terän
Geschäft, andere Wollen fest;
Ord. Gen. Vers. zu Chemnitz. 23. September: Berlin- Anhaltisohe Eisenbahn. Ausserord. Gen.
Vers. zu Berlin.
Theater.
Krolls Theater. Sonnabend: Alessandro Stradella. Oper in 3 Akten von v. Flotow. Vor und nach der Vorstellung: Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens: Gro— es Doppel ⸗ Concert. Dirigenten: Herren
éler⸗Bela und Hellmuth. Anfang des Concerts 5, der Vorstellung 55 Uhr. .
Sonntag: Gastspiel des Hrn. Dr. Krauß. Der Troubadour. Vormerkungen auf Billets werden an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen ent⸗ gegengenommen. strolls Etablissement.
Rittersaal: King⸗Fu.
National- Theater. Sonnabend: Elite⸗Tag.
n Theater: 14 Mädchen und kein Mann. DOrerette in 1 Akt von F. v. Suppe. Hierauf:
m Schlafe. Lustspiel in 1 Akt von J. Rosen. Jum Schluß: Mannschaft an Bord. Dperette in 1 Akt von G. Zaitz. Im prachtvollen Sommer garten: Großes venetianisches Fest. Triple⸗Concert der Hauskapelle, der Kapelle des 4. Garde⸗Rengi⸗ ments und der echten ungarischen Zigeunerkapelle Farkas Mor. Auftreten des Schwedischen Da⸗ men-⸗-Quintett, und der Wiener Nachtigallen. Groß⸗ artige Exrtra⸗Illumination und Dekoration des gan⸗ zen Gartens. Nach Schluß des Theaters künftlerisch ausgestatteter Umzug des Solisten⸗Perfonals durch den reservirten Theil des Gartens. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 76 Ühr. Ende 1 Uhr. Entrée incl. Theater 75 3.
Felle lliance- Theater. Sonnabend: Eine Sommernacht im Belle ⸗ Alliance Theater. Im Sommergarten: Dopxel⸗ Concert, ausgeführt von der echten ungarischen Zigeunerkaxelle im National- Vostüm, unter Direktion des Zigeuner ⸗ Primas Herrn Bene m. Gyula und der Kapelle Herold. Auftreten der Sängergesellschaften. Bengalische Beleuchtung und brillante Illumination durch 265 6906 Gasflam⸗ men. Im Theater: zum 8. M.: Doltor Sanft leben. Schwank in 4 Akten don F Tresler. ¶ Gro⸗
er Lach · Erfolg. Anfang des Concerts 6 Ühr, der 9 7 Uhr. Ende 12 Uhr. Entrée incl. Theater 4 2
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Familien⸗ Nachrichten. Verlobt: Frl. Rosa Hansen mit Hrn. Premier Lieutenant Maaß (Flensburg) — Frl. Marie Fubrmann mit Hrn. Apotkeker Mar Meyer Marienberg — Kohren). — Frl. Helene Eckner vit Orn. Maurermeister Otto Schrinner (Glogau). Verehelicht: Hr. Professor Theodor Ullmann mit Frl. Margaretha Tschmarke (Baden ⸗Baden—= Mi gdeburg). Geteren: Ein Sohn: Hrn. Major und Ba— taillons⸗ Gommandeur J. r. Voewenfeld Spandau). Gestorben: Hr. Jahsmeister Ferdinand Vossen (Dan ig). — Hr. Adrekat und Notar August Wil⸗ elm Torstling (Dreeden) — Fr. Landgerichts. Direkter Hermann v. Stutterbeim ¶Braunschweig).
Steckbriefe und untersuchungs⸗ Sachen. I2s is?] 4
Der gegen den Brauer Richard Holzapfel aus
rtem wegen Betrugs erlassene Steckbrief vom 28. Juli d. J. ist erledigt.
Walters hausen, den J. Aunust 1851.
Deriogl. S. Amtegericht Tennebern, 11. Abtb.
Fleischhbaner.
mem. t m- e. ᷣ ᷣ ⏑—— yx V—Q—à 000
——
28048 Auszug.
Durch Urtheil des Kgl. Landgerichts, III. Civil. kammer zu Cöln vom 3. Juni 1881 ist in Sachen der zum Armenrechte zugelassenen, zu Mülheim am Rhein wohnenden Elise, geb. Müller, Ehefrau des Schlossers und Spezereihandlers Peter Eduard Nicolas, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt W. Fischer II.
gegen den zu Mülheim am Rhein wohnenden Schlosser und Spejereihändler Peter Eduard Ricoläas, Be⸗ klagten, die zwischen den Parteien bestehende ehessche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen, die Parteien zum Zwecke der Liquidation und Ausein- andersetzung vor den Kgl. Notar Wagner zu Mül⸗ heim am Rhein verwiefen und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreites zur Last gelegt worden. Cöln, den 18. Juli 1831. W. Fischer II., Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Cöln, den 3. August 18531. Verbeeck, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichte.
Der Rechtsanwalt und Notar Justizrath Thüssing hierselbst ist gestorben und in der Lifte der Rechtsanwalte gelöscht.
Dortmund, den 3. August 18381.
Königliches Landgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe. 28168 Bekanntmachung.
Der Bedarf an Butter in den Militair⸗Waisen⸗· häusern zu Potsdam und pre für die Zeit vom 1. Oktober d. J. bis Ende März 1882, beslehend in ungefähr:
a. für Pots dam 3009 Pfd. Kechbutter, b. für Pretzsch S0) Pfd. Nochbutter, und 1099 Pfd. Tischbutter,
soll im Wege der Submission beschafft werden.
Des fallsige Offerten werden bis jum
35. August d. J., Vormittags 10 Uhr, im Geschäfte simmer der Anstalt entgegengenommen und in Gegenwart der etwa erschienenen Submit⸗ ten eröffnet. Die daselbst ausgelegten Bedingungen sind von den Submittenten zu unterschreiben, oder in den Offerten als maßgebend anzuerfennen.
Auswärtige, hinsichtlich ibrer Lieferung fãhigkeit und ihrer Vermögens verbältnisse Fier unbekannte Unternehmer haben durch eine beizufünende amtliche Bescheinigung ihre Qualifikation zur Lieferung nach⸗ zuweiseu.
Potsdam, den 2. August 18531.
Königliches großes Militair · Waisenhans.
281691 Verdingung von Arbeitskräften der Gefangenen der Königlichen Strafanstalt zu Brieg. Es sollen dom J. Oktober er, ab ungefähr 20 männliche Gefangene, wescke biäker nit teren von Purpen Noiimpfen beschaftigt werden, konfraftlich
verdungen werden.
Jeder mit den Einrichtungen der Strafanstalt zu vereinbarende Arbeite zweig sst erwünf chi, mit Aus- nahme ven Cigarren. Sattler und Täschnerarkeit.
Hierauf reflektirende Arbeitgeber wollen die allge⸗ meinen Bedingungen, welche den abzuschließenden Kentrakten zu Grunde gelegt werden sollen, von bier
erferdern und demnächst ihre Dfferten
nicht per Telegramm) und rersiegelt mit der Auf—
schrift:
Submission auf Arbeitskräfte
bis spätestens den 19. August d. J., an welchem Tage Nachmittags 3 Uhr die Eroͤffnung erfolgen soll, hierher gelangen lassen.
Die zu stellende Kaution wird ungefähr die Höhe des zu vereinbarenden dreimonatlichen Arbeitslohnes betragen.
Den Submittenten steht es frei, dem Termin bei⸗ zuwohnen.
Brieg, den 4. August 1881.
Direktion der Königlichen Strafanstalt.
(28172 Bekanntmachung.
In der hiesigen Königlichen Strafanstalt sind 1090 männliche Zuchthausgefangene zur fo— sortigen Beschäftigung disponibel. Ausgeschlossen sind die im Betriebe befindlichen Arbeitszweige: Schuhmacherei, Kammfabrik, Bürstenfabrik, Ci⸗ garrenfabrik und Möbelfabrik. Vor Beginn der Beschäftigung ist eine Kaution in Höhe der drei⸗ monatlichen Löhne zu hinterlegen. ;
Unternehmer, welche auf die Arbeitskräfte reflek— tiren, werden gebeten, Offerten bis zum . Sep⸗ tember a. cur. an die unterzeichnete Stelle ein— zureichen.
Rawitsch, den 4. August 1851.
Königliche Strafanstalts⸗Direktion.
(28173 Bekanntmachung.
Höherem Auftrage zufolge soll die Fährgeld ˖ Hebestelle zu Wutzen a. Oder vom f. Jürem. ber d. Is. ab verpachtet werden, zu welchem Bebufe Fir (inen Licitatienstermin auf Donnerstag, den 25. August d. Is., Vormittags 11 Uhr, auf dem Königlichen Steuer ⸗Amte zu Jehden anberaumt baben. Die Pachtbedingungen liegen dort und bei uns während der Dienststunden zur Einsicht aus und wird bemerkt, daß nur dispesitions fãhige Per⸗ sonen, welche 30 1 baar oder in Staate parieren deyoniren, zum Bieten zugelassen werden.
Frankfurt a. O., den 2. August 1853.
Königliches Haupt-Steuer-Amt.
—
[128171] Bekanntmachung.
Der Bedarf an frischer Butter und Kartoffeln für die in der Zeit vom J. Oktober 1851 is ultimo Mär 1882 in Kiel auszurnstenden oder diesen Hafen anlaufenden Schiffe und Fahrzeuge der Kajferlichen Marine, sewie der Bedarf an Fourage für die in Kiel, Gaarden und Friedrichsort stattenirten Ma— rinetbeile, soll im Wege öffentlicher Submission am Montag, den 22. August er.. Vormittags 11 Uhr, vergeben werden. Bfferten find Tortertei un rerschlossen mit der Aufschtist: „Submission auf Lieferung von Frisch⸗Rroviant für die Laiserliche Marine im Bereiche der Sstser⸗ Station pr 1I. Semesser jssi S2 7a ki. unterzeichnete Intendantur bier — Friedrichstraße 11 — bis zum Beginne des Termins einzureichen. Die Lieferungsbedingungen liegen in unserer Registratur Aus und werden auf portofreies Verlangen gegen Er⸗ stattung der Copialien von MM I) mitgetheilt. Tiel, den 2. August 1851. gaiserlidhe Juten · dantur der Marine ⸗Station der Sstfee.
anderweitig zur Beschäftigung mit Industrie · Arbeiten
schriftlich Aᷣrtionare
Verloosung, Amortisativn, Zinszahlung u. f. w. von offentlichen Papieren.
23193] Halle-Sorau- Gubener Eisenbahn.
In der am 17. Juni er. in Halle a. S. statt· gebabten erdentlichen Generalrerfammlung der der Halle⸗Sorau⸗Gubener Gisenbakn⸗
Gesellschaft ist folgende Abänderung zum §. 22 des Gesellschaftsstatuts, betreffend die Nachzahlung von Dividenden Rückstãnden auf die Stamm ⸗Prioritãts⸗ aktien beschlossen worden: „ Diese Nachzahlung erfolgt für die Zeit bis einschließlich 1879 auf die Dividenscheine der betreffenden Jahre, nachdem vorerst den Inha⸗ bern der Stamm-⸗Prioritätzaktien für das lau⸗ fende Fetriebssahr 5 M des Rominalbetrages ihrer Aktien aus dem Reinertrage gewährt wor den und sodann mit der Maßgabe, daß unter den dergestalt zur Bezahlung gelangenden Divi⸗ dendenscheinen früherer Betriebs jahre die ästeren Dividendenscheine ein Vorzugsrecht vor den jüngeren genießen.“
Diese Abänderung ist nach Ertheilung der Geneb— migung Seitens der Königlichen Staatsregierung in das Gesellschaftsregister des Königsichen Amtsgerichts zu Halle a. /S. eingetragen und ift die Eintragung von letzterem laut Verfügung vom 29. Juli er. ver⸗ öffentlicht worden.
Berlin, den 3. August 1881.
stönigliche Eisenbahn⸗Direktion.
Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn⸗ lꝛsl6u Gesellschaft.
Ven den am 15. Juli 1873, 8. Juli 1874, 14. Juli 1875, 11. Juli 1876, 17. Juli 1877, 16. Januar und 17. Juli 1878, 15. Januar und 16. Juli 1879, 14. Januar und 15. Juli 18890 aus- geloosten Prioritäts⸗-Dbligationen sind die nachbe= zeichneten bis jetzt noch nicht zur Einlösung prãsen⸗ tirt worden:
a. von der J. Emission: Nr. 423 464 480 501
742 1024 10967 1348 und 1935 2 35690 Thlr.,
Nr. 2148 2219 2293 2315 2399 2355 330
2726 2742 2915 2956 3006 3074 3413 3977
à 200 Thlr.,
Nr. 4637 4654 4685 4752 4763 4870 5044
052 5339 53490 3354 5726 3926 6095 6279
6844 6869 6942 6953 7093 7156 7505 73565
à 109 Thlr.;
von der 1I. Emission: Nr. 7518 7598 7833
S289 8338 8353 sio) 8i7i a M0) Thir,
Nr. 8553 8595 S6M 8749 87565 S5 giis
2550 9834 9963 10082 10102 104 2
200 Thlr.,
Nr. 10532 109669 10780 1099531 11952 11165
11355 3 1099 Thlr.;
ven der III. Emission: Nr. 11777 18383 12366
12939 12911 13142 13128 1357 13660 4
225 Thlr.,
Ar. 14234 14133 1458 14917 1419958 153333
15717 15969 18391 16817 1684 16894 17074
à 1099 Thlr. ;
Mit Bezugnahme auf die früberen Bekannt⸗ machungen werden die Inbaber der obigen DObliga · tienen wiederbelt ersucht, den Betrag derselben gegen Ablleferung der Obligationen und Jineccuron kei den betreffenden Jahlstellen zu erbeben.
Aachen, den 4. August 1831.
Tie Tirektion.
les les! Königl. Technische
Hochschule zu Aachen.
Beginn d. Semester: Anfang Oktober n. nach Qutern. Bergban · Abtheilung eroffnet am J. Oktober v. J. Frogramm vom Rektorat.
Dentscher Reichs
und
Anzeiger
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
XK Aas Abonnement beträgt 4 M 50 3
[
( für das Vierteljahr.
9.
M 182.
Berlin,
8 ⸗ Alle Host ⸗Anstalten nehmen Gestellung an; ] ? P ̃ 5. für Berlin außer den Nost - Anstalten auch die Ezpr⸗ 4 Insertionspreis für den Raum einer Aruczeilt 380 * .
dition: 8. Wilhelmstr. Nr. 382. 1
Sonnabend,
den 6. August, Abends.
1881.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem evangelischen Pfarrer Kähler zu Marienfelde im Kreise Pr. Holland und dem Haupt-Steueramts-Controleur a. D. Stollberg zu Cottbus den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Departements⸗ und Kreisthierarzt Küsener zu Osnabrück den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Superintendenten Stiller zu Koischwitz im Kreise Lieg⸗ nitz das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus -Ordens von Hohenzollern; sowie dem Steueraufseher a. D. Schön wolf zu Breslau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Commandeurkreuzes des Königlich portu— giesischen Christus-⸗Ordens: dem General⸗Major von Haenisch, Chef des General— stabes des VIII. Armee⸗Corps;
des Großoffizierkreuzes des Fürstlich serbischen Takowo⸗Ordens: . Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, Obersten von De⸗ ren Kilt Commandeur des 1. Garde⸗Regiments z. F., dem Obersten von Körber, Commandeur der Garde⸗Feld⸗Ar⸗ tilleri—⸗Brigade, und dem Abersten von Fassong, Comman— deur der 3. Feld⸗Artillerie⸗Brigade;
des Commandeurkreuzes desselben Ordens?
dem Oberst⸗Lieutenant von Balluseck, Commandeur des 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments, dem Oberst⸗Lieutenant Mauvpe genannt von Schmidt, Coimandeur des 1. Garde— e , de , ge, und dem Major von Obernitz im Garde⸗Regiment z. F.; sowie des Commandeurkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗Ordens: dem Major Freiherrn von Dörn berg, à la suite und
beaustragt mit der Führung des Kurmärkischen Dragoner⸗Re⸗ giments Nr. 14.
Deutsches Reich.
Verordnung,
betreffend Abänderung der Verordnung vom 23. Juli 1879 über die Einrichtung des Ministeriums für Elsaß⸗Lothringen.
Vom 29. Juli 1881.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.
verordnen auf Grund des §. 5 des Zesetzes, betreffend die Verfassung und die Perwaltung Elsaß-Lothringens, vom 4 Juli 1879 Qeichsgesetz S. 185), in Abänderung UÜnserer Verordnung vom 23. Juli 1879 (Gesetzbl. für Elfaß— Lothringen S. 81), was solgt:
6. 1.
Das Bergwesen und das Unterrichtswesen werden von dem Geschäftsbereich der J. Abtheilung des Ministeriums sür Elsaß Lothringen abgetrennt. Das Vergwesen wird ber IV. Abtheilung zugewiesen. Die Leitung des Unterrichts— wesens wird dem Staatssekretär übertragen. Die J. Abthei⸗ lung erhält die Bejeichnung: „Abtheilung für Inneres und Kultus“. 3.
Der erste Absatz des §. 13 der Verordnung vom 23. Juli 1879 erhält folgende Fassung:
Die Anstellung, Vrstzung, Beurlaubung und Abberufung der Landesbeamten erfolgt, soweit sie bisher dem Reiche kanzler ustand, durch den Statthalter oder dessen Vertreter, soweit ie dem Ober⸗Präsidenten zugewiesen war, durch den Staat⸗ Sekretär. Der Staats⸗-Sekretär kann die ihm hiernach zu⸗ 6 Vesugnisse in Bezug auf einzelne Veamtenktategorien em Vorstande der betreffenden Ministerialabtheilung über⸗ tragen.
Urkundlich unter Unserer e mm Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Bad Gastein, den 29. Juli 1881. (L. 8.) Wilbelm. Freiherr von Manteuffel.
VSekanntmachung. Wegen der bei Cuxhaven stattfindenden Schießübungen —— das zur Postbesorderung dienende Dampsschiff Cur⸗ aven“
am Dienstag, den 9. August, statt um 9 Uhr, bereits um 8 Uhr Vormittags, und am Sonnabend, den 20. August, statt um 9 Uhr, erst um 10 Uhr Vormittags von Hamburg nach Helgoland abgehen. Hamburg, den 5. August 1881. . Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Nitschmann.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kirchspielvogt Albert Friedrich Gustav Karl von Bennigsen-Foerder in Ratzeburg zum Landrath zu ernennen, sowie 2 ᷣ dem Mitinhaber der Gericke schen Bäckerei zu Potsdam Konrad Gericke daselbst das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Bäckers zu verleihen.
Privileg i um wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An— ö der Stadt Wollin i. P.C im Betrage von 100 000 4.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe. Vachdem der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wollin i. P. unterm 15. November 1880 beschlossen haben, die zur Ausführung des Neubaues eines Rathhauses und Amtsgerichts gebäudes, sowie zur Abtragung von 54 000 früherer Schulden er⸗ serderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des Magistrat! 2 ; zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 100 900 M ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des 8. 2 des Gefetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleibescheinen zum Betrage von 100 000 , in Buchstaben: Einhunderttausend Mark“, welche in folgenden Abschnitten: 50 000 M zu 500 50 000 S zu 200 zusammen GG Gö5öd' 6 . nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 4 Prozent jährlich zu verzinsen, und nach dem festgestellten Tilgungsplane mittelst Ver⸗ loosung jährlich vom 1. April 1882 ab, mit wenigstens zwei Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld— verschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertbeilen. 14 . Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein seder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, obne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verrflichtet zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über⸗ nommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Coblenz, den 6. Juli 1851. L. 8.) wilhelm. Für den Finanz⸗Minister:
Friedberg. von Puttkamer.
Regierungsbezirk Stettin. Anleiheschein der Stadt Wollin i. P. II. Ausgabe nö über.. . Mark Reichs währung Ausgefertigt in Gemäßbeit des landes herrlichen Privilegiums vom z. Juli 1881 (Amteblatt der Königlichen Regierung zu Stettin vom ten 188. Nr. .. Seite.... und Gesetz⸗Samm⸗ lung für 188. Seite.. laufende Nr...)
Provinz Pommern.
Auf Grund des von der Königlichen Regierung zu Stettin ge⸗ nebmigten Magistrats · resp. Stadtrverordnetenbeschlusfes vem 15. No- kember 1389 wegen Aufnahme einer Schuld ven 100 90 be— kennt sich der Magistrat Nameng der Stadt Wollin 1. P. durch diese, für jeden Inbaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung i einer Darlebnsschuld von... Mark, welche an mn Magistrat baar gejablt worden und mit 4 0 säbrlich zu ver⸗ zinsen ist.
Die Rüchablung der ganzen Schuld von 19999) erfolgt nach Maßgaßke des genehmigten Tilgongsplang mittelst Verlosung der Anleibescheine in den Jahren 1887 bis spãtestens 1905 einschließlich, aus einem Tilgungestocke, welcher mit wenigstens zwei Prozent des Kapitals jährlich unter Jumachs der Jinsen von den getilgten Schuld kerschreibungen gebildet wick. Die Auglgofung geschlekt in dem Monate Februar jeden Jahre. Der Start bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tisgungestock zu verffärken, oder auch fämmt⸗ liche noch im Umlauf befindliche Anleikescheine auf einmal zu kundigen.
ie durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungestocke zu. ö .
Die autgeloosten, somie die gekündigten Schuldverschreibungen
werden unter Bezeichnung ibrer Buchstaben, Nummern und Beträge,
sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, offent⸗ lich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt fechs, drei, zwei und. einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs und Preußischen Staats -Anzeiger, dem AÄmtsblatte der Königlichen Regierung zu Stettin und dem Üsedom⸗Wolliner Dampf⸗ boot zu Wollin i. P. Geht eines diefer Blätter ein, so wird an dessen Statt ven dem Magistrat mit Genehmigung der Königlichen Regierung in Stettin ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am J. April und am J. Oktober, von heute an gerechnet, mit 44 Prozent jährlich verzinfet.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Stadthauptkasse zu Wollin i. P., und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeit termines folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitales einge⸗ reichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. .
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten der Stadt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der 55. 338 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 36. Ja⸗ nuar 1877 (Reichs⸗Gesetz⸗Blatt Seite 83) beziehungsweise nach 8. 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 18798 — Gesetz⸗ Sammlung Seite 2811 ;
Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von JZinsscheinen vor Ab= lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat anmeldet und den stattgehabten Besitz der 3 durch Vorzeigung der Dulfer oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der an emeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen uuittung ausgezahlt werden. Mit diefer Schuldverschreibung sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 1886 ausgegeben, die ferneren Zing⸗ scheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthauptkasse in. Wollin i. P. gegen Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. ;
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertbeilt.
Wollin i. P., den .. ten
Der Magistrat. .
Anmerkung. Die Anleihescheine sind außer mit den Unter⸗ schriften des Bürgermeisters und eines Mitgliedes des Magistrats mit dem Siegel des Magistrats zu verseben.
Regierungsbezirk Stettin. Zinsschein Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Wollin i. P. II. Ausgabe, Buchstabe.. . Nr. ... äber Mark zu vier ein halb Prozent Zinsen über.... Mark .. Pfennig.
Provinz Pommern.
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen deen Rũckgabe in der Zeit vom 1. Axril (bejw.) 1. Oktober 188. ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom ten.. . . . bei der Stadthauptkasse zu Wallin i. P.
Wollin i. P., den. P
Der Magistrat. ö
Dieser Zineschein ist ungültig., wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erboben wird. . ö
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Magistrats können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenbändigen Nameng -= unterschrift eines Kontrolbeamten verseben werden.
Regierungsbezirk Stettin. Anweisung
Provinz Psömmern.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe u der obigen Schuldrerschreibung die.. te Reihe von Zinescheinen ür die fünf Jahre 18... bis 18 .. bei der Stadthaurtkasse zu Wollin i. P. sofern nicht rechtzeitig von dem als selchen sich aus- weisenden Inhaber der Schuldrerschreibung dagegen Widerspruch er⸗ boben wird.
Wollin i. P., den. ten.
Der Magistrat.
Anmerkung: Die Namengunterschriften der Mitglieder des Magistrats konnen mit Lettern oder Facsimilestempeln Jedruckt wer ⸗ den, doch muß jede Anweifung mit der eigenbändigen Namengunter-⸗ schrift eines Kentrolbeamten verseben werden. ;
Die Anweisung ist um Unterschiede auf der ganzen Blattkreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstebender Ari abzudrucken.
ter Zina schein. ter Zinẽschein.
Anweisung.