. Be schlü der vereinigten Berliner Krei weise Aufhebung der Stol gebühren, Ein fü rung einer Kirchensteuer ꝛc. vom 18. und 19. rj und vom 5. April
1880, sowie vom 23. und 2. Mai 1881. Beschluß I.
Auf Grund des Artikel 8 Nr. 3 des Gesetzes, betreffend die evangelische Kirchenverfassung vom 3. Juni 1876, sowie des 5§. 4 Nr. 6 des Regulativs für die vereinigten Kreissynoden der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin vom 10. September 1877, beschließen die vereinigten Kreissynoden von Berlin:
e noden über die theil⸗
I.
Für das Etat jahr vom 1. April 1881 ab werden:
a. behufs Ersatz für die durch Beschluß vom 15. März 1880 theilweise aufgehobenen Gebühren für Taufen, Aufgebole und Trauungen,
b. behufs Gewährung von Beihülfen an ärmere Parochien zur Befriedigung dringender kirchlicher Bedürfnisse,
e. behufs Deckung derjenigen Kosten, wesche durch die vereinigten Kreissynoden und namentlich durch die Einziehung der Steuern und Verwaltung der Kasse entstehen,
allgemeine Umlagen ausgeschrieben, aus deren Erträgen auch
d. der Antheil der Berliner Kirchengemeinden? an den Kreis⸗ Provinzial⸗ und General⸗Synodalkoften und
e. an den auf dem Wege kirchlicher Gesetz gebung festgestellten n gn für landeskirchlich, und probinzialkirchliche Be⸗ ürfnisse,
zu berichtigen ist, sobald solches gesetzlich zulässig sein wird. (efr. Resolution zu Beschluß II.)
II.
Diese Umlagen sind mit Ausschluß der Gemeinde Stralau von allen Mitgliedern der evangelischen Landeskirche, welche zu einer der in den vier vereinigten Kreissynoden vertretenen Kirchengemeinden ge— hören, nach Maßgabe ihrer letzten Einschätzung zu der an den Staat zu entrichtenden klassifizixten Cinkommensteuer und zur Klaffenfteuer einzuziehen, wobei jedoch diejenigen Perfonen, welche zu den sechs untersten Stufen der Klassensteuer veranlagt worden, frei zu lassen sind. .
Die Steuer ist in einer an rate im Voraus zu entrichten. 1
Die Höhe der Kirchensteuer wird zunächst auf drei Prozent des Veranlagungssoll der klassifizirten Einkommen- und Klassensteuer fest⸗ a wovon der zum y aufgehobenen Stolgebühren (I. a.) erforderliche Betrag, welcher bis auf Weiteres auf 1359 jährlich ab⸗ geschätzt ist, dauernd, der Rest aber, deffen von dem ersteren Betrag abgesonderten Berechnung es nicht bedarf, vorläufig nur auf das Ftats? jahr 1881/82 ausgeschrieben wird.
Be schluß II.
Auf- Grund des Artikel 8 Nr. 1 des Gesetzes vom 3. Juni 1876, betreffend die evangelische Kirchenverfassung, sowie des §. I Rr. 5. des Regulgtivs für die vereinigten Kreisfynoden der Haupt⸗ und Residenz⸗ stadt Berlin vom 10. September 1877 beschließen die vereinigten Kreissynoden von Berlin:
1.
An die Stelle der Taxen des Königlichen Konsistorii der Provinz Brandenburg vom 17. Mai 1858 und vom 15. Dezember 18659, be⸗ treffend die Taufgebühren und die Gebühren für Aufgebote und Trauungen in den evangelischen Kirchen der Stadt Berlin treten vom 1. Oktober 1851 ab für die sämmtlichen, der Landeskirche an— gehörigen, evangelischen Kirchengemeinden der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin mit Ausnahme jedoch der Militärgemeinden, der Anstalts⸗ gemeinden und der französisch-reformirten Gemeinde, die nachstehenden Festsetzungen:
. A. Taufgebühren.
I) Für die im Gotteshause an den Sonn- und Festtagen und an den hierfür generell festgesetzten Wochentagen vollzogenen Taufen sind weder Gebühren zu zahlen, noch Auslagen zu erstatken.
Den Gemeinde⸗Kirchenräthen bleibt die Festsetzung der Wochen⸗ tage, deren jedoch mindestens zwei zu bestimmen find, an welchen die Taufen unentgeltlich zu verrichten, überlassen. Ebenso steht denselben die Bestimmung der Stunden zu, innerhalb welcher an den Sonn⸗ und Festtagen oder an den bestimmten Wochentagen die freien Taufen beansprucht werden können.
2) Für Taufen im Gotteshause an anderen, als den zu 1 be⸗ zeichneten Tagen oder zu anderen, als den festgesetzten Stunden sind 5 „M Gebühren an die Kirchenkasse, eine sonstige Entschaͤdigung für kagre Auslagen aber nicht zu entrichten. Die Gemeinde-Kirchenräthe sind ermächtigt, in einzelnen Fällen diese Gebühren aus triftigen Gründen zu erlassen.
3) Fur Haustaufen sind 135 4 Gebühren an die Kirchenkasse zu zahlen. Die Gemeinde⸗Kirchenrathe sind ermächtigt, diefe Gebühren in einzelnen Fällen aus triftigen Gründen zu ermäßigen oder ganz zu erlassen. ;
M Das bisher vielfach üblich gewesene Opfer bei Taufen und mit die Gebühr für Ablssung desfelben fällt in Zukunft in allen Fällen fort. .
B. Gebühren für Aufgebote und Trauungen.
) Für kirchliche Aufgebote (Fürbitten) find Gebühren nicht zu entrichten.
2) Die einfache Trguung im Gotteshause zu den von den Ge— meinde Kirchenräthen festzusetzenden Zeiten ist allen Ständen unent— geltlich zu gewähren.
3) Für eine einfache Trauung im Gotteshause zu anderen als den von den Gemeinde Kirchenräthen generell festgesetzten Zeiten sind 10 6 Gebühren an die Kirchenkasse zu entrichten.
Die Gemeinde ⸗Kirchenrãthe sind ermächtigt, in einzelnen Fällen * Gebühren aus triftigen Grunden zu ermäßigen oder ganz zu er⸗ assen.
4) Für Trauungen im Gotteshause mit besonderem Schmuck zu den ren den Gemeinde ⸗Kirchenräthen festgefetzten Zeiten find 15 .* Gebühren an die Kirchenkaffe zu zablen.
Zum besonderen Schmucke werden gerechnet: Der Chorgesang, das Stellen von Blumen oder Gewächsen, das Brennen der Kirchen⸗ krenen dag Legen ven Terpichen im Altarraume, nicht aber gehört dahin das Orgelspiel und das Brennen der Ältarkerzen.
„Für die Beschaffung des besonderen Schmucke? zaben die Be— theiligten auf ihre eigenen Kosten selbst zu sorgen.
5) Für Trauungen im Gottesbaufe mit besonderem Schmucke zu andern als den von ben Gemeinde, Kirchenräthen generell festgesetzten Zeiten sind 23 6 Gebühren an die Kirchenkasse zu entrichten
. Beschaffung des besonderen Schmuckes gilt die Bestim⸗ mung zu 4.
O Wird in den Fällen zu 2. 3, 4, 5 die Heizung der Kirche oder ie Stellung von mehr als 12 Stüblen oder zu 2 und 3 auch das Dragelsriel besonders verlangt, so find dafür Gebuhren zu entrichten, welche von der Gemeindevertretung festgesetzt werden und der Ge⸗ nehmigung des Konsistoriums, sowie der Staatsbebärde bedürfen.
7) Für Trauungen im Hause sind 10 Gebühren an die Kirchenkasse zu entrichten.
Die Gemeinde ⸗Kirchenräthe sind ermächtigt, in einzelnen Fällen 16 Gebühren aus triftigen Gründen zu ermäßigen oder ganz ju er⸗ assen.
S) Das Trauepfer und demgemäß auch die Gebühr für Ab⸗ lösung desselben fällt bei allen Trauungen fort.
II. Beerdigungsgebühren.
In Betreff der Beerdigunge gebühren, und zwar sowohl der Stel“, als auch der Siellen · Geb liblen eth eilt es Le den bisherigen Bestimmungen.
Im. Gebühren für kir liche Atteste.
Für jeden Auszug aus den Kirchenbüchern über nach dem 1. Dk— tober 1874 vorgenommene Taufen, Trauungen oder Beerdigungen sind 3) — zur Kirchenkasse zu entrichten, foweit sosche Nugzuge nicht gesetzlich jebührenfrei sind.
Beiüglich der Atteste über vor dem 1. Dktober 1874 erfolgte
Taufen, Trauungen oder Beerdigungen verbleibt es bei den bisherigen
Bestimmungen.
IV. Berechti te.
Durch die Vereinnahmung der Gebühren zur Kirchenkasse wird an dem Rechte der nach der Verfassung der einzelnen Gemeinden zum Empfang der Stol⸗ und Attestgebühren Berechtigten nichts geändert.
Be
schluß III.
Auf Grund des Artikel 8 Nr. 3 des Gesetzes vom 3. Juni 1876 betreffend die evangelische Kirchenverfassung un Regulagtivs für die vereinigten Kreissynoden der
*
des §. 4 Nr. 7 des Haupt⸗ und Residenz⸗
stadt Berlin vom 10. September 1877, beschließen die vereinigten
Kreissynoden:
1
Es wird vom 1. April 1881 ab eine besondere Kasse der ver— einigten Kreissynoden der Haupt⸗ 36 Residenzstadt Berlin gebildet.
Die Verwaltung der Kasse gebührt dem geschäftsführenden Aus schuß der vereinigten Kreissynoden nach näherer Bestimmung des §. 10
des revidirten Regulativs vom
13. Juni 1881. III.
Zu der Kasse fließen als Einnahmen: I) die Erträge der von den vereinigten Kreissynoden beschlossenen
Umlagen,
Y) etwa eingehende K Einnahmen.
„Die Kassenbestände sind lediglich nach Maßgabe der von den vereinigten Kreissynoden alljährlich festzusetzenden Etats zu verwenden,
wobei zugleich best dann übertragen,
timmt wird, daß die einzelnen Ausgabetitel sich nur wenn dies gusdrücklich im Etat festgesetzt worden.
— Ueberschüsse eines Jahres sind im Etat des nächstfolgenden Jahres
nachzuweisen.
Y
Aus der Kasse der vereinigten Kreissynoden erhält eine jede Kirchenkasse für die Berechtigten (Beschluß JI. Art. IV.) auf Grund vierteljährlicher Liquidationen, deren Richtigkeit von den Gemeinde⸗
Kirchenräthen zu bescheinigen ist, als Ersatz vom 19. März 1889 aufgehobenen Stolgebuͤhren:
für die durch Beschluß
a, für jede nach den Bestimmungen unter A. 1 des vorgedachten Beschlusses gebührenfrei verrichtete Taufe — 2 A4
b, für jedes nach B. 1 desselben Beschlusses gebührenfrei erfolgte Aufgebot ohne nachfolgende Trquung — 75 3.
g. für jede nach den Fe schlusses gebuͤhrenfrei vollzogene
stsetzungen unter B. II. desselben Be—⸗ ö — 12 .
Aus derselben Kasse sind an armere Parochien, deren Kassen zur Bestreitung der desfallsigen Kosten außer Stande sind, zur fen
digung dringender kirchlicher B dem Jahres-Etat Bewilligung gewähren.
Die Gemeinde⸗Kirchenräthe
edürfnisse, jedoch nur soweit dafür in en ausgesprochen sind, Beihülfen zu
VII. haben alljährlich bis zum 31. Dezember
sowohl ihre Anträge auf Gewährung der unter V̊. gedachten Bei⸗ hülfen, als auch die Nachweisung der voraussichtlich für die aufge⸗
hobenen Stolgebühren in Anfatz zu b
ringenden Beträge für das
nächste Etatsjahr an den geschäftsführenden Ausschuß der vereinigten Kreissynoden einzureichen. Dem letzteren steht die Vorprüfung daruber
zu, ob die liquidirende Kasse zur
hülfen gefordert werden kirchliche Bedürfniffe handelt.
die Etats, die Kirchenrechnungen, sowie die Akten der
Kirchenräthe einzufordern, auch
unvermögend ist und ob es sich
estreitung der Kosten, wofür Bei⸗ und. um dringende Dem gemäß ist der e chi befugt,
1 emeinde⸗ die in Betracht kommenden Verhält⸗
nisse auf jede ihm sonst geeignet scheinende Weife, namentlich durch
Verhandlung eines oder mehrerer
senden Gemeinde⸗Kirchenräthen
seiner Mitglieder mit den betref⸗ klar legen zu lassen.
Die endgültige Entscheidung über die eingereichten Liquidationen treffen die vereinigten mae urch Festsetzung des Etats.
Das Etatsjahr beginnt
jedesmal mit dem 1. April und endet
mit dem darauf folgenden 31. a
Für das Ctatsjahr vom 1. Arril 18831 bis dahin 1882 sind durch ,. Nr. IT. vom 27. Mai 1881 drei Prozent von dem auf
6500 Heri ci htigung ist somit der B betrachten. Davon sind zu verwenden:
M geschätzten Staats- Steueraufkommen bewilligt.
Unter
des auf 15 000 anzunehmenden Steuerausfalls etrag von 180 000 M als etatsmäßige Einnahme zu
a. auf die Kosten der Einziehung der Steuern und
der Kassenverwaltung
zum Ersatz der aufgehobenen Taufgebühren ⸗ zum Ersatz der wegfallenden Gebühren von den
. . zum Ersatz der Traugeb gehoben worden
für den zu unterhaltenden Gottesdienst und für und Reparaturen der
nothwendige Bauten
20000 4, 25 000 ,
750 18 500
ühren, soweit sie auf—
Kirchen- und Pfarrgebäude, soweit letztere den
Gemeinden und nicht dem Patron zur Last fallen
20000
zur Deckung der durch Leistungsunfähigkeit der Kirchenkassen entstehenden Ausfälle an den Gehäl⸗ tern der ordentlichen Geistlichen und Kirchen—
beamten
Die Deckung erfolgt nur bis zur Höbe der⸗
15 0090
jenigen Gehaltsbeträge, welche den Geist⸗
lichen und Kirchen 1878 etatsmäßig z
beamten am 1. Januar ugestanden haben.
jur Deckung der durch die vereinigten Kreis— synoden entstehenden sachlichen Kosten .
und eventuell
S jur Deckung der Kosten der Kreis⸗, Provinzial⸗
und Generalsynoden,
sowie
zur Deckung der
Beiträge der Berliner Gemeinden zum Emeriten⸗
fonds, auch zur Verwendung als Betriebsfonds
Dabei wird bestimmt, daß die Positionen a. und g. sich ge
Die Vertheilung der zu e. und
N Iöso 1 Summa I 83Gb - die Positisnen b., e, d. und b., fowie
genseitig übertragen.
f. ausgeworfenen Beträge auf die
einzelnen Kirchengemeinden bleibt dem nachträglich für das Etats jahr vom 1. April 1881/82 festzustellenden Etat vorbehalten.
Berlin, den 23. Juni 1881
Zusammengestellt und beglaubigt vom Vorstand.
D. Brückner.
Hoßbach.
Krebs. Dr. Kempf.
Schalhorn.
Vorstehende Beschlüsse der vom 18. und 19. März und 5. Mai 1881, betreffend die Aufbeb derselben durch eine Kirchensten sichtswegen genehmigt.
Berlin, den 8. Juli 1881.
vereinigten Kreisspnoden in Berlin April 1880, sowie vom 23. und 77. ung von Stelgebühren und den Ersatz er, werden hierdurch von Kirchenauf⸗
(L. S8.) Erangelischer Ober⸗Keirchenrath.
Dr.
Zu den vorstehenden Beschl Berlin vam 18. und 19. Mär und 27. Mai dieses Jahres, bet
—
Abänderung von Stolgebühren und den Ersa eine Kirchensteuer, ertheile ich hierdurch gemäß AÄrtile
Geseßes vom 3. Juni 1876 die Berlin, den 18. Juli 1881.
Hermes.
üssen der vereinigten Kreisspnoden in und 5. April 1880, sewie vom 25. reffend die Aufhebung beziehungsweise der n . durch
b. gem 21 Nr. 4 des staatliche Genehmigung.
e 1. 8) Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗
Angel Im
6 ; uftrage
Greiff.
Aichtamtliches.
Deuntsches Reich.
Preußen. Berlin, 28. August. Zur Verminderung des Schreibewerks hat der Minister fur Landwirthschaft. Domänen und Forsten durch Cirkularverfügung vom 8; d. M. die Regierungen ermächtigt, vom nächsten Rechnungsjahre (1. April 1882/83) ab die zur Zahlung aus dem Fonds Kapitel 4 Titel 3 des orstverwaltungz⸗ Stats für Wittwen und erwachfene Kinder ver⸗ storbener Forstbeamt en von dem Rinister auf Zeitdauer bewilligten fortlaufenden Unterstützungen bei Ablauf der Bewilligung fristen nach bewirkter Feststellung der noch fort— dauernden Sülfsbedurftigkeit und Würdigkeit den betreffenden Personen ohne vorgängige Berichterstattung und mit Vorbehalt des Widerrufs unter den Bedingungen der ersten Bewilligung auf bestimmte Zeitdauer (etwa 3 bis z ahre) selbständig weiter zu bewilligen, jedoch nur bis zur Höhe des bisher gewährten Betrages.
Neu hinzutretende fortlaufende Unterstützungen und Er—⸗
höhungen der bisher bewilligten Beträge, sowie Kinder erziehungsgelder werden jedoch auch ferner der Bewilligung des Ministers vorbehalten, und es ist dieserhalb nach wie vor unter Vorlegung der betreffenden motivirten Vorschlage⸗ nachweisung zu erichten.
Ferner sind die Regierungen ermächtigt worden, von dem erwähnten Zeitpunkte ab aus dem obengenannten Fonds nach Bedarf einmalige Unterstützungen an Forstbeamten⸗Wittwen und . Waisen sowie n. pensionirte Forstbeamte selbständig zu bewilligen und zur ahlung anzuweisen. Zur Bestreitung der— selben werden den Regierungen vor Beginn des betreffenden Rechnungsjahres entsprechende Beträge zur Disposition gestell werden. Es wird dabei Folgendes zur Beachtung bemerkt:
1 Mit diesen zur Disposition . Mitteln ist bis zum Jahresrechnungsschlusse hauszuha ten; es ist also auf die bis dahin noch zu erwartenden Bedürfnißfälle gehörig Rück⸗ sicht zu nehmen, da von dem fuͤr die ganze Monarchie dis⸗ poniblen Gesammtfonds bei der alljährlichen Vertheilung nur ein geringer Betrag reservirt werden wird und Zuschüsse nur in geringen Beträgen und unter ganz besonderen Verhält⸗ nissen würden gewährt werden können.
2M) Erwachsenen Kindern verstorbener Forstbeamten sind da, wo die Mutter noch lebt, Unterstützungen nicht zu ge— währen, und es würde in Bedarfsfällen nur der letzteren eine Unterstützung zu bewilligen sein.
3) Als Regel gilt, daß im Laufe eines Jahres für dieselbe Person zwei⸗ oder mehrmalige Unterstützungen, desgleichen an Personen, welche bereits eine fortlaufende Unterstützung be⸗ ziehen, außerordentliche Unterstützungen nicht zu bewilligen sind. Ausnahmen hiervon sind nur unter ganz befonderen Verhältnissen zulässig, wenn in Krankheits- und del sonstigen Unfällen vorübergehend eine größere Hülfsbedürftigkeit ein⸗ getreten ist.
4) Als Grundsatz ist festzuhalten, daß Unterstützungen, sowohl fortlaufende als einmalige, und Kindererziehungsgelder immer von derjenigen Regierung beantragt resp. angewiesen und verrechnet werden, in deren Bezirk die Unterstützungs— empfänger wohnen, und nicht von der Regierung, welcher der verstorbene Beamte zuletzt angehört hat.
5) Am Jahresrechnungsschlusse sind nur die wirklich an⸗ gewiesenen und für das betreffende Rh zu zahlenden Be⸗ träge an fortlaufenden und einmaligen nterstützungen, sowie an Kindererziehungsgeldern als Sollausgabe nachzuweisen; es ist sonach die von dem zur Disposition gestellten Betrage nicht verwendete Summe in Abzug und nichk in Ausgaberest . stellen. Als Ausgabereste, die aber möglichst zu vermeiden sind, dürfen von den angewiesenen und zur Soll⸗Ausgabe ge⸗ stellten Unterstützungen und Erziebungsgeldern nur die noch zahlbaren, bis zum Finalabschlusse aber nicht abgehobenen Beträge nachgewiesen werden.
6) Ueber die aus dem Allerhöchsten Kabinet dem Minister zugehenden Immediat-Unterstützungsgesuche wird, event. nach eingezogenem Berichte der Königlichen Regierung, vom Mi— nister Entscheidung getroffen und die hierauf etwa bewilligten Unterstützungen aus dem hier reservirten Theil des Fonds geleistet werden.
— Während im Falle der freiwilligen Veräußerung eines Grundstücks im Gellungsberelch des eu fe, Allgemeinen Landrechts der Erwerber, zwar nicht persönlich, aber doch mit seinem Grundstücke auch für Rückstände von öffentlichen Abgaben, vorbehaltlich seines . r,. gegen den Ver⸗ äußerer, haftet, besteht fuͤr den Erwerber eines Grundstücks in der Subhastation, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, vom 11. Juli 1881, irgend welche Haftbarkeit für rückständige öffentliche Leistungen des Subhastaten nicht, vielmehr haben die betheiligten Behörden für derartige Rückstände aus den
a Adjudikatar belegten Kaufgeldern ihre Befriedigung zu uchen.
— Der n ,, und Chef des Generalstabes der Armee, Graf von Moltke, ist vorübergehend nach Berlin zurückgekehrt.
— Der Chef des Ingenieur⸗Corps und der Pioniere und General⸗Inspecteur der Festungen, General⸗Lieutenant von Biehler, ist von Dienstreisen hier wieder eingetroffen.
— S. M. Kbt. „Nautilus“, 4 Geschütze, Komman— dant Korv. Kapt. Chüden, ist am 22. n n. er. in Gibral⸗
tar eingetroffen und beabsichtige am 24. August cr. die Reife in die Cerec fortzusetzen.
Oesterreich⸗Ungaru. Wien, 21. August. Wie man dem „Prag. Abdbltt.“ von hier meldet, wird den neuesten Dispositionen zufolge, der Kaiser übermorgen Ischl — 2 und sich =. nach Linz begeben, um die dortige Garnison zu inspiztren. Nach beendeter Inspektion werde der Monarch direlt in das Brucker Lager fahren, von wo am 25. d. M. die Rücklehr nach Wien erfolgen solle. Die Abreise zu den . nach Ungarn sei für die letzten Tage dieses Monates estgesetzt.
Großsbritannien und Irland. London, 22. August. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhaufes wurde von der Regierung mitgetheilt, daß die irische Land⸗ hill bereits die Sanktion der Königin erhalten habe. — Der Präsident des dandels⸗Ministexriums, Chamberlain, er⸗ widerte auf eine Anfrage des Deputirten Wormg: er hoffe, daß die französische Regierung solche neue Vorschläge
machen werde, welche die Wiederaufnahme der Unter— handlungen wegen des Handelsvertrages unter ünstigeren Auspizien gestatten. — Der Unter⸗Staatsssekretär Enn entgegnete Arnold: die europäische Kommission überwache alle Arrangements in Betreff der Räumung und Besetzung des an Griechenland abgetretenen Gebietes. General Hamley habe berichtet: er glaube nicht, daß die Griechen in demselben Tempo vorrücken könnten, in welchem die Türken die Räumung vornehmen; er glaube aber auch nicht, daß hieraus Schwierigkeiten entstehen würden. Der westliche Theil der zweiten Zone werde heute geräumt, der Rest und die vierte Zone bis zum 30. d. M., die dritte und fünfte Zone bis zum 15. Septem⸗ ber. — Auf eine Anfrage Campbells antwortete Dilke: der Regierung sei keine Bestätigung der Nachricht von der Gefangennahme eines Mitgliedes der Grenzabsteckungs— kommission zugegangen. — Der Unter⸗Staatssekretär Courtney erklärte dem Deputirten Wedderburn gegenüber: General Wood habe sich nach dem Zululande begeben, um Unter⸗ handlungen in Bezug auf den Handel vorzunehmen. 200 Mann Kavallerie seien mit ihm gegangen; dieselben würden zurückkehren, sobald General Wood zurückkehre.
Frankreich. Paris, 22. August. (W. T. B.). Nach dem nunmehr seststehenden def initiven Wahlresultat sind von den in Frankreich und Algier (mit Ausschluß der übrigen K wählenden 548 Deputirten 483 definitiv gewählt; in 65 Wahlbezirken haben Stichwahlen stattzufinden. Von den seitherigen Deputirten sind 364 wiedergewählt, wovon 61 der Nechten, 303 der Linken angehören. Die Zahl der ge— wählten Republikaner beträgt 398, die der Monarchisten und Bona⸗ partisten S5. Die Republikaner haben 54 Sitze und zwar 14 von den Monarchisten, 27 von den Bonapartisten, 13 in den neuen Wahlbezirken gewonnen. Die Bonapartisten haben 2, die Monarchisten 7 Sitze von den Republikanern gewonnen; für die Republikaner bleibt sonach ein Gewinn von 45 Sitzen. Die Monarchisten gewannen 2 Sitze von den Bona⸗ partisten. Von den gewählten 398 Republikanern gehören 41 dem linken Centrum, 159 der Linken, 170 der republika—⸗ nischen Union und 28 der äußersten Linken an.
Spanien. Madrid, 22. August. (W. T. B.) Bei den Kammerwahlen wurde Castelar in Huesca mit einer Majorität von 146 Stimmen gewählt. .
(Pol. C.)
Griechenland. Athen, 19. August. Die in fünf Kolonnen getheilte griechische Armee wird mor— gen ihren Vormarsch beginnen. Die erste Kolonne, die von Derwin⸗Urka ausmarschirt, wird mit der zweiten Ko⸗ lonne in Mati zusammentreffen, um dann vereint mit dieser Domokos und Umgebung und Pelesioti zu be— setzen. Die dritte Kolonne marschirt nach Pentalimi, die vierte nach Smekovo und der Brücke von Janniku. Morgen und am 22. d, wird die Okkupation von Sophades, Kalifone, Agrapha. Palaskastro und Muzaki stattfinden; am 28. d. werden Trikala, Karditza und DonnaeniLu und endlich am 1. September Almyros mit dem restlichen Territorium Thes⸗ saliens, ausgenommen Volo, okkupirt. — Ein Königliches Dekret ordnet die sofortige Einsetzung griechischer Tribu⸗ nale in den okkupirten Territorien an.
(est. )
Türkei. Konstantinopel, 19. August. Die neu engagirten preußischen Sffiziere, sind hier ein— getroffen. — Die europäische Kommission versammelt sich in Lamia, um die Uebergabe der zweiten Sektion an Griechenland zu bewerkstelligen. Dieselbe soll nach dem 21. d. erfolgen. ö
— Der „Pol. Corr.“ Die in den asiatischen Provinzen behufs Zählung der christlichen Berölkerung eingesetzten und durch Mitglieder der verschiedenen christlichen Gemeinden verstärkten Militär⸗Kommissionen haben ihre Arbeiten größtentheils beendet. Nach den vorliegenden Berichten leben in den Provinzen Siwas und Angora allein mehr als 3600 000 Armenier männlichen Geschlechts.
Serbien. Belgrad, 20. August. (Pest. L.) Sämmt⸗ liche serbische Blätter geben der Freude über den überaus herz— lichen Empfang Ausdruck, welchen Fürst Milan sammt Ge⸗ mahlin bei dem Herrscherpaare von Oesterreich-Ungarn und bei dem Kronprinzenpaare in Ischl gefunden.
Danemark. Kopenhagen, 19. August. (Hamb. Corr.) Das Folkething beendete gestern die dritte Lesung des Budgets und nahm dasselbe einstimmig mit 12 Stimmen an. Die Rechte enthielt sich der Abstimmung. Wie voraus—⸗ zusehen war, hat die oppositionelle Majorität dem Budget die Fassung wiedergegeben, in der es früher vom Folkething an⸗ genommen worden ist. Die Maximalgrenze für die Theue⸗ rungszulage ist von 4400 auf 2509 Kronen reduzirt worden; der iu e ilk ist nur ein Zuschuß von 50 000 Kronen bewilligt an Stelle der von der — antraf ten vollen Deckung des Defizits derselben; die für den Bau von Kriegeschiffen bewilligte Summe soll zum Bau eines Schiffes von der Klasse „Tordenskjolds“, nicht, wie beantragt, von der des „Helgoland“, verwendet wer⸗ den, und schließlich ist auch dieses Mal ein großer Theil der vom Marine⸗ und Kriegs⸗Minister verlangten extrgordinären Bewilligungen verweigert worden. Ferner hat das Thing die⸗ jenigen Posten aus dem früheren Nachtragsetat verweigert, welche die Regierung dem Budget einverleibt hatte. Alle drei Lesungen des Budgets im Folkething haben Anlaß zu weit⸗ schweifigen Debatten gegeben, die von Seiten der Führer der Linken hervorgerufen und sich fast gar nicht um die bekannten Differenzen drehten, sondern fast ausschließlich einen hochpoli⸗ tischen Charakter hatten. Der Führer der Radikalen, Berg, leitete diese Debatten, indem er ohne Umschweise die Forderung stellte, daß das Folkething zum alleingebietenden parlamenta⸗ rischen und legislativen Faktor gemacht werde. In seinen Angriffen gegen das Ministerium wurde Berg von den Füh⸗ rern der „Moderaten“, Grafen Holstein⸗Ledreborg und Bossen, unterstützt, welche sich indessen bezüglich der Machtfrage vor⸗ sichtiger und reservirter ausdrückten. Der Conseils⸗-Präsident
rup trat den Ausführungen, der oppositionellen Redner in ruhiger und sachlicher Weise entgegen. Er wies darauf hin, daß Allez, was Berg vorgebracht. schon dagewesen sei; die Forderung, daß das Ministerium jetzt, in Folge des Aus falle der Wahlen gehen solle, sei seit einem Jahrzehnt schon häufig in Form von Adressen, Ver⸗ weigerung des Budgets ꝛc., erhoben worden. Aber ebenso wenig wie das Ministerium bisher geneigt gewesen sei, der Forderung des Folkethings⸗Parlamentarisimmus zu entsprechen, ebenso wenig werde es das i thun, da das Ministerium es nach wie vor für seine Pflicht halte, die verfassungsmäßige Gleichberechtigung beider Thinge hoch zu halten.
wird iet; h
Regierung beantrag⸗
Amerika. Washington, 22. August. (W. T. B.) Das heute früh 8 Uhr 36 Minuten veröffentlichte Bulletin lautet: Der Präsident Garfield hat seit gestern Abend kein Erbrechen mehr gehabt. — 12 früh nahm derselbe auf sein Verlangen etwas flüssige Nahrung zu sich. Das Allge⸗ meinbefinden ist heute früh ermuthigender, als es gestern war.
Afrika. Egypten. Kairg, 22. August. (W. T. B) Vach hier eingegangenen Nachrichten ist es in Sudan in Folge des Auftretens eines falschen Propheten zu Ruhe⸗ störungen gekommen, bei denen egyptische Soldaten ums ef kamen. — Das Wasser des Nils ist im Steigen be⸗ griffen.
Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen G esundheits⸗ amts sind in der 32. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurchschnitt berechnet als gestorb en gemeldet: in Berlin 35,5, in Breslau 43,ů, in Königsberg 31. . in Eöln 298. in Frankfurt a. N. 16,0, in Hannover 23,4, in Cassel 24,1, in Magdeburg 43,5, in Stettin 33,4, in Altona 28,6, in Straßburg 46,8, in Metz —, in München 38, J, in Nürnberg 29,0, in Augsburg 29,2, in Dres den 35,7, in Leipzig 32,2, in Stuttgart 19,5. in Braunschweig 373, in Karlsruhe ,h, in Hamburg 2950, in Wien NG, in Budapeft 140,2. in Prag 30,3, in Triest — in Krakau —, in Bafel 27,65, in Brüssel 23,3, in Amsterdam 202, in Paris 28,3, in Stock— holm 15,38, in Christiania 16,3, in Kopenhagen 17,2, in St. Peters⸗ burg 49,', in. Warschau —, in Odessa 38,1, in Bukarest 21,3, in Rom —, in Turin 26.6, in Madrid 38,0, in London ,h, in Glas⸗ gow 20,9, in Liverpool 24,3, in Dublin 22,2, in Edinburg 16,6, in Alexandrig (Egypten) 43.5. — Ferner aus früheren Wochen: in New⸗Jork 49,4, in Philadelphia 27,2, in Chicago 407, in St. Louis — in San Franzisko 160, in Cincinnati 23,7, in Kalkutta 22,5, in. Bombay 37, 6, in Madras 33,ů6.
Während der Berichtswoche wehten bis zum Schlusse der Woche an den süd⸗ und westdeutschen Beobachtungsstationen veränderliche westliche und südwestliche bis nach Süd und Südost umlaufende Windrichtungen. An den ost⸗ und mitteldeutschen Stationen waren beim Wochenbeginn nordwestliche Luftströmungen überwiegend, die jedoch gleichfalls in Breslau und Heiligenstadt nach vorübergehendem Wechsel mit Süd und Südost, in westliche übergingen und die ganze Woche hindurch vorwaltend blieben. Die Temperatur der Luft nahm im Laufe der Woche ab und blieb an den meisten Stationen unter der normalen,. Niederschläge erfolgten besonders in der zweiten Hälfte der Woche häufig und auch recht 2 Auch der Druck der Luft nahm in den ersten Tagen der Woche ab, stieg um die Mitte der Woche ein wenig, sank aber in den letzten Tagen wieder, so daß er ö. Schluß der Woche allgemein einen niedrigen Standpunkt ein— nahm.
In der Berichtswoche hat die Gesammtsterblichkeit in den größe⸗ ren deutschen, englischen und nordeuropäischen Städten ab in Wien, Basel, Paris ein wenig zugenommen. Namentlich waren es immer noch Darmkatarrhe und in deutschen Städten Brechdurchfaͤlle, die in etwas größerer Zahl auftraten und in Königsberg, München,. Magde— burg, Hamburg, Hannover, Altona, Dresden, Leipzig. Nürnberg, Wien, Pest, Prag häufiger zum Tode führten, während sie in Berlin, Breslau, Stettin, Paris, London, St. Petersburg in geringerer Zahl auftraten.
In Folge, dessen war auch die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit eine größere. Von 10000 Lebenden starben aufs Jahr berechnet, Kinder unter 1 Jahre: 161 gegen 157 der Vorwoche, in Berlin 191 gegen 215. Die allgemeine Sterblichkeit sverhältnißzahl für die deutschen Städte sank auf 30,5 von 30,8 pro Mille und Jahr berechnet. — Von, den Infektionskrankheiten wurden Todesfälle bei Ruhr, namentlich in Posen häufiger, in Berlin etwas seltener. Auch wurden aus Hamburg und Reutlingen wieder einige tödtlich verlaufende Fälle von Cholerine gemeldet. — Todesfälle an Masern wurden in Braunschweig und Straßburg, an Diphtherie in München, Hamburg, Straßburg häufiger, in Berlin, Düsseldorf, Augsburg seltener Todes— veranlassung. Dagegen hat das Scharlachfieber größere Ausdehnung gewonnen und in Lübeck. Nürnberg, Berlin, Cöln, Dort⸗ mund, Essen, Wien mehrfach Todesfälle bedingt, während die Zahl der Opfer in Kiel, Breslau, Erfurt abgenommen hat. — Auch Todesfälle an Keuchhusten wurden in München, Hamburg, Kassel häufiger, in Berlin seltener. — Die Zahl der Todesfälle an Unter⸗ leibstyphus stieg nur in St. Petersburg, dagegen hat daselbst die Zahl, der Todesfälle an Flecktyyhus erheblich abgenommen. Aus deutschen · Städten kamen 4 Todesfälle an Flecktyphus (aus Königs⸗ berg und Potsdam je 1, aus Thorn 2), ferner aus Pest 7, aus Lon⸗ don 3, aus Kopenhagen 1“ zur Meldung. — Die Verbreitung der Pocken hat in Wien, London und Saragossa ab⸗, in Paris und St. Petersburg wieder ein wenig zugenommen. In Pest blieb die Zahl der Pockentodesfälle unverändert. Aus deutschen Städten kamen 3 Sterbefälle an Pocken (aus Königsberg, Berlin und Cottbus je 1) zur Meldung.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von dem Reallexikon der deutschen Alter— thüm er, Hand und Nachschlagebuch für Studirende und Laien, be— arbeitet von Ernst Götzinger,“ das im Verlag von Woldem. Urban zu Leipzig erscheint und in Form eines Wörterbuches ein Bild der Vergangenheit auf den verschiedenen Gebieten des deutschen Kultur lebens nach den besten Geschichtsquellen bietet, — ist soeben die dritte Lieferung ausgegeben worden. Da wir schon bei dem Erscheinen der ersten Lieferung von diesem nützlichen Unternehmen eingehend gehandelt haben, so beschränken wir uns darauf zu bemerken, daß diese dritte Lieferung von S. S1 bis 9.5 den Buchstaben E. von „Ehe“ bis zu Exhortatio ad plebem ehristianam“ und von S. 96 bis 128 den Buchstaben F. von „Eaeetiaer bis „Frauen enthält. Die einzelnen Erklärungen stellen kleine, abgerundete Ganze dar, von denen die meisten ebenso interessant wie belehrend sind.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Wittenberg, 18. August. (Mgdb. 3h Die Ernte der Halmfrüchte ist nunmehr auch in unserer Elbaue tro der Ver⸗ zögerung, welche sie durch das seit dem 9. herrschende regnerische Wetter erfahren hat, so ziemlich zu Ende geführt und bis auf den letzten Rest von Weizen und Hafer ist das Getreide trocken einge⸗ bracht werden. Mit den erzielten Erträgen sind unsere Landwirthe in jeder Beziehung zufrieden; namentlich wird dem Roggen nach‚ gerühmt, daß er eine Waare giebt, wie sie so schön lange nicht ge⸗ erntet wurde. Das Ausseben der egen , eine recht reich⸗ liche Ernte in Aussicht, dagegen wir? über Mangel an Grünfutter Feklagt, und auch die Grummeternte scheint hinter den anfänglichen Erwartungen zurückbleiben zu sollen, da während der tropischen Hitze die Wiesengewächse viel gelitten haben.
Gewerbe und Sandel.
Von „Salinge Börsen⸗Jabrhuch 188182, der Fort⸗ ung von - Salings Börsenvapieren‘, ist in der Bearbeitung von W. L. Hert slet nunmehr auch die vierte Lieferung erschienen; die⸗ selbe umfaßt die deutschen Eisenbahnen. Der Verfasser hat auch in dieser Lieferung e in Bejug auf die Wahl und Anordnung des Stoffes eng an die bewährte Darstellung der rüher in selbst⸗ ständigen Bänden erschienenen Leutschen Eisenbahnen! an⸗ eschlossen. We die neue Jahrbuchsgestalt der Börsenxayiere
ürzungen nęthwendig machse, ist. durch den jedesmaligen genauen Hinweis auf die früberen Ausgaben die schnellste Drientirung über Detailfragen ermöglicht. Ueber die in letzter Zeit in den 1 des Staates übergegangenen Eisenbahnunternehmungen sind alle Daten mitgetheilt, welche für die gegenwärtigen Besitzer von
Effekten solcher Gesellschaften von Wichtigkeit sind. Auch über die neu begründeten Gesellschaften, welche Sekundärbahnen bauen, findet sich alles Wissenswerthe angeführt; erwähnt mögen in dieser Bezie⸗ bung werden die Artikel über die Altdamm⸗Colberger Eisenbahn, Paulinenaue⸗Neuruppin und die Stargard⸗Küstriner Cisenbahn. Die Bearbeitung und Sichtung des Stoffes ist diesmal eine eben so sorg⸗ fältige wie bei den früheren Lieferungen.
— Der Aussichtsrath der hiesigen Vereinsbank hat auf Antrag der Direktion die Einberufung der Vollzahlung der Aktien genehmigt und beschlossen, dieselbe zu 15. September er. auszuschreiben. Den Aktionären wird Vorauszahlung mit 375 o/ Zinsvergütung gestattet.
— Auf dem Gebiete der Schriftenvervielfältigung sind in den letzten Jahren verschiedene neue Erfindungen gemacht worden, durch welche die Aufgabe, Schriften, Zeichnungen ꝛc. auf möglichst einfache Weise und in unbeschränkter Anzahl zu vervielfältigen, in immer besserer Weise gelöst worden ist. Der von der Firma Steuer K Dammann in Zittau i. Sachsen fabrizirte sogenannte „Augenblicks Drucker“ (Steuers D. R. P. Nr. 14120) erzielt von einem Ori⸗ ginale eine fast unbeschränkte Anzahl Abzügé. Die Abzüge lassen sich nicht nur auf Papier, sondern auch auf Leinwand, Holz, Leder, Blech zc. herstellen. Der „Augenblicks⸗Drucker / erreicht alfo an Leistungsfähig⸗ keit die autographische Presse, übertrifft solche aber durch Einfachheit und Billigkeit. Der Preis eines Apparates mit sämmtlichem Zu⸗ behör beträgt je nach der Größe 15, 2und 30 M6. (S. d. Inserat.)
Verkehrs⸗Anstalten.
Triest, 22. August. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Saturno“ ist heute früh mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberkand—⸗ post aus Alexandrien hier eingetroffen.
Plymouth, 22. August. (W. T. B. Der Hamburger Post-— dampfer ,„Frisia-; ist hier eingetroffen.
New⸗York, 22. August. (W. T. W.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd. „General Werder“ und der Dampfer „Erin“ von der National⸗Dampfschiffs⸗ Compagnie (C. Messingsche Linie) sind hier eingetroffen.
Berlin, 23. August 1881.
Nach einer Bekanntmachung des Reichs-Postamts treten zum 1. September die zur Gruppe der kleinen Antillen ge⸗ hörigen britischen Inseln Barbados und St. Vincent dem Welt⸗ postverein bei. Mit diesem Anschluß gehört nunmehr der gesammte westindische Archipel dem Verein an, so daß das Briesporto von 20 3 nach ganz Westindien Anwendung findet. Noch vor wenigen Jahren unterlag die Korrespondenz für jede einzelne der westindischen Inseln einer beson⸗ deren Taxe, welche sogar noch nach den Beförderungswegen verschieden war.
Das 4. Garde⸗Regiment z. F, und das 3. Garde-Gre— nadier-Regiment Königin Elisabeth werden, nachdem schon heute die Fourier⸗Kommandos hier eingetroffen sind, morgen Vor⸗ mittags zur Theilnahme an den Regiments- und Brigade-Exerzitien hier einrücken und bis zum Beginne des Manövers Kantonnements⸗ Quartiere in der Umgegend von Berlin beziehen resp. in der Kaserne des 3. Garde⸗Regiments z. F. untergebracht werden.
Bäder⸗Statistik.
Personen
Alexisbad bis zum 16. August (nebst 684 Durchreisenden) k
Arendsee bis zum 14. August (Kurgäste)
Bertrich bis zum 17. August (Fremde) .
Boltenhagen bis zum 11. August (Badegäste) ....
Borby (Eckernförde) bis zum 15. August (Kur⸗ und Bade⸗
1 3 n, nn,, Colberg bis Mitte August (Badegäste) Ü .. Elmen bis zum 17. August (9665 Nummern). Elster bis zum 17. August (3293 Parteien) . Glücksburg bis zum 18. Augustt. . Goeczalkowitz bis zum 14. August (nebst 529 Durchreisenden) k . Griesbach bis zum 13. August smebst 764 Durchreisenden) . 666 Damm bis zum 11. August (Badegäste). ; ahlkerg am 13. August anwesend (Badegaͤste) . Kreuznach bis zum 19. August (Kurfremde) K Liegau (bei Radeberg) bis zum 15. August (269 Parteien) Möͤllen, Gr., nebst Umgegend bis Mitte Aug. (Badegäste) Neuenahr bis zum 17. August (Fremde) . Niederbronn bis zum 15. August e. 1 e . Oeynhausen b. z. 19. Aug., (nebst 1135 Durchreis.) (Nrn.). Polzin bis Mitte August (Badegäste) . 1 bis zum 14. August (Kurgäste u. Durchreis.) ca. Reinerz bis zum 18. August (nebst 1894 Durchreisenden) 3000 1 2 188 Rügenwaldermünde bis Mitte August (Badegäste) .. 195 Schweizermühle im Bielagrunde b. z. 19. Aug. (155 Part.) 350 Soden bis zum 17. Aug. (Kur und Badegäste) 2239 Stolvmünde bis Mitte August (Badegäste) 808 8 n mn n n 23066 Teplitz bis zum 17. Aug. (nebst ea. 20 009 Durchreisenden) J Thale am 14. Augqust (nebst 377 Durchreisenden) anwesend Warmbad (b. Wolkenstein) bis zum 18. Aug. (352 Part.) Warnemünde bis zum 11. Auqust (Badegäste7h!... Weichselmünde u. Westerplatte am 12. Aug. (anwesend) ca. Weißer Hirsch mit Oberloschwitz bis zum 20. August (609 Parteien) w w Wildungen bis zum 15. Aug.... 1840 Zoppot bis zum 12. Aug. (1092 Familien) w — Am Nordende des Schwarzwaldes zwischen dunkeln Wäldern, wo durch ihr Felsenbette die Enz sich rauschend drängt, liegt das Wild⸗ bad, der bedeutendste Badeplazz Württembergs, durch seine Heil- zuellen weit Aber Bentschlands Iran en bin nz befanint. Nein Bergluft, Waldes Würzgeruch und ⸗Duft, bestes Trinkwasser, neue Kanalisation, rascher Abfluß der atmosphärischen Niederschläge durch die mit starkem Gefäll dahineilende Enz: alles das wirkt zusammen, um aus Wildbad, na⸗ mentlich während der Sommermonate, den angenehmsten und gesundesten Aufenthalt zu machen. Aber auch in der kalten Jahreszeit ist der Aufenthalt daselbst, bei meist heiterem Himmel und Sonnenschein, nicht ohne Reiz; auch vergeht kein Winter, ohne daß Badekuren, und zwar mit günstigem Erfolg, gemacht würden. — Wildbads Saupt⸗ ruhm sind von Alters seine warmen Quellen mit ihren merkwürdigen Heilwirkungen. Dieselben liefern ein krystallhelles, ungemein weiches Wasser von 26— 39 Grad R. und hervorragendem Gehalt an kohlensaurem Natron. Die Krankheiten, denen die Wildbader Thermen Heilung oder doch Linderung verschaffen, sind folgende: Chronischer Rheumatismus und Gicht; alle Formen von Lähmungen, besonders des Rückenmarks; Krampffrankheiten, Neur-⸗ algien und Anästhesien, Metallvergiftungen, Erschöpfungen der Äräfte nach Strapazen, Säfteverlusten und schweren Krankheiten; Folgen von Verletzungen, besonderg Schußwunden; Leiden der Knochen und Gelenke, Skrophulese, Rhachitis, chronische Verdauunge⸗ störungen, Katarrhe der Luftwege, Harnbeschwerden, Frauenkrank⸗ heiten.
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