per 100 Rilogr. Für Weizen gute Sorte.. Weizen mittel Sorte Weizen geringe Sorte. Roggen gute Serte.. Roggen mittel Sorte Roggen geringe Sorte. Gerste gute Sorte. Gerste mittel Sorte.. Gerste geringe Sorte Hafer gute Sorte Hafer mittel Sorte. Hafer geringe Sorte Richt- Stroh . w Erbsen w Speisebobnen, weisse Linsen. Kartoffeln Rindfleiseh
von der Keule 1 Kilogr. .
Bauekfleisch 1 Kilogr. . Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr. .. Hammelfleisch 1 Kilogr. . Butter 1 Kilogr. . ? Eier 60 Stück Karpfen pr. Kilogr. . Aale .. = Zander 5. Hechte 2
*
d — 1 c 1111318833
8 22
* do Ko NO do — — — — — 388 8 MS O
Barsche
Schleie w; Bleie . J Krebse pr. Schock. . Posen, 26. August. (W. T. B.) Spiritus pr. Angust 57,10. pr. September 55.60, pr. Okto- her 55,ů70, pr. November-Dezember 52,60. Gekündigt 15 000 Liter, Fest.
Cöln, 265. Angust. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 25, QM, fremder loco 25,00, pr. November 24,65, pr. März 24,19. Roggen loco 21,00, pr. November 18.45, pr. MNärz 18, 00. Hafer loco 17,00 Rüböl loco 31.50, pr. Oktober 30, 40, pr. Mai 30, 50.
REremen, 28 August. (K. T. B.)
Petroleum (Schlussbericht) höber. Standard wbite loco 7. pr. September 7,55, pr. Oktober-Dezember 7, S0, pr. Januar 7, Alles bez.
Hamburg, 26. August. (WV. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen loco höber, auf Termine matt. Roggen loco fest, ant Termine matt.
Weizen pr. August 238.00 Br, 237,00 G4., pr. September- Oktbr. 238.00 Br., 237.00 G4. Roggen pr. Angust 178,00 Br., 177, 00 G4., pr. Septemb. Okt. 170.00 Br., 168,090 Gd. Hafer fest. Gerste ruhig. Rüböl fest. loco 58,0), pr. Oktober 58.50. Spiritus fester, pr. Angust 514 Br., pr. August-September 50 Br., Fr. September-Oktober 487 Br., pr. Oktober-Nòovember 48 Br. Kaffee matt, geringer Umsatz. Petroleum fest, Standard white loco 7,70 Br. 7.560 Gd. per Angust 7,60 Gd., per Sep- tember Dezember 7,75 Gd. — Wetter: Trübe.
Pest, 26. August. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loco höher, auf Termine fester, pr. Herbst 13.00 G4d., 13,05 Br. Hafer pr. Herbst 8.0) Gd., 8,05 Br. Mais pr. September-Oktober 6, 7 Gd.R, 7,0 Br. Kohlraps 135. — Wetter: Schön.
Theater,.
— 22 * 1
Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern, Zum, baus. 161. Vorstellung. Die K,önigin von Saba. Oper in 4 Akten, nach einem Tert von Mosen⸗ thal, von Carl Goldmark. Ballet von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. (Frl. Lehmann, Fr. v. Voggenhuber, Hr. Betz, Hr. Krolop, Hr. Ernst) Anfang 7 Uhr. ; Schauspielhaus. 159. Vorstellung.
ö . 2 —
S — — —
11 1 6
ö, 5.
ö. u vie Clavigo. Trauerspiel in 5 Akten von Goethe. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.
und A. Saint Leon. Musik von Leon Delibes. Für die hiesige Königliche Bühne bearbeitet und in Scene gesetzt von P. Taglioni. Anfang 7 Ubr.
**. ; J 51 er Vorstellung 7 Uhr. Entrée inkl. Theater 75 * Schausrielbaus. 1609. Vorstellun . der Zorstellung ; Ubr. Entre inkl. Theater 5 3. Schausxrielhaus. 160. Vorstellung. Der Biblio Mitmoch: Großes Volkssest.
thekar. Schwank in 4 Akten von G. von Moser. Anfang 7 Uhr.
Dienstag: Oxernbaus. Auf Allerhöchsten Befehl. Mit aufgehobenem Abonnement und unter Fortfall der permanent reservirten Plätze: Carmen. Oper
—
Anschlagsãulen.
von Henry Meilhae und Ludovic Halevy. Musik vatore. von Georges Bizet. Tanz von Paul Taglioni. Sgra. (Frl. Tagliana, Hr. Ernst, Hr. Krolex.) Anfang Brogi.)
0 . Jenn 7 Uhr. Vor und nach der Vorstellung Garten⸗Concert. n, Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 71 Uhr.
Ueber den größten Theil der Billets ist Allerhöchst
verfügt. Ende 11 Uhr.
— D. SI C. Mebl 5 D. 75 C. Rother Winterweizen loco 1 D. 45 C.
— 9 3 31 . K II. Male: Klein Geld. Posse mit Gesang * Pots dam von Emil Pohl. Montag: Klein Geld.
Italienische Oper. in 4 Akten nach einer Novelle des Prosper Merimee (Central Skating Rink.) (Der Troubadour.) Bianchi
Amsterdam, 26. Angust. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht) Weizen auf Termine niedriger, pr. November 321. Roggen loco und auf Termine höher, pr. Oktober 218, pr. März 202. Raps pr. Oktober 361. Rüböl loco 333. pr. Herbst 3314. pr. Mai 1882 335.
Amsterdam, 26. August. (V. T. B.)
Bancazinn 54.
Antwerpen, 26. August. (WV. T. B.)
Petrolenmmarkt. (Schlussbericht. Raffinirtes, Type weiss, loco 184 bez. n. Br., pr. September 187 Br., pr. September- Dezember 199 Br., pr. Oktober-Dezember 194 Br. Ruhig.
Antwerpen, 26 August. (XV. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Roggen fest. Hafer steigend. Gerste gefragt.
London, 285. August. (W. T. B.)
An der Küste angeboten 6 Weizenladungen. — Wetter: Schön. — Havannazucker Nr. 12. 257. Ruhig.
Liverpool, 26. August. (XW. T. B.)
Baumwolle (Schlussbericht) Umsatz 7000 B., davon für Spekulation und Export 100 B. Amerikanische 116 d. billiger. Middl. amerikanische Oktober-YJovember-Lieferung 67 za, November -De- zember- Lieferung 6 / is d.
Liverpool, 26. Angst. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen höher, Mehl 6 d. billiger, Mais fest. — Wetter: Regenschauer.
Liverpool, 26. August. (W. T. B.)
(Baumwollen-Wochenbericht.) Wochenumsatz 49 000 B. (v. W. 76 000 B.), desgl. Von amerikanischen 36 000 B. (v. W. 55 000 B), desgl. für Spekulation 3007 B. (7. W. S000 B), desgl. für Export 4000 B. (v. W. 6000 B.), desgl. für wirkl. Kons. 42 000 B (v. W. 62 000 B.), desgl. unmittèlbar ex Schiff 4000 B. (v. W. 3000 B.). Wirklicher Export 7000 B. (v7. W. 4000 B)., Import der Woche 50 009 B. (v. W. 53 000 B.), davon amerikanische 39000 B. (v. W. 38 000 B.), Torrath 747 000 B. (v. W. 750 00 B.). davon amerikanische 584 000 B. (v. W. 583 000 B.) schwimmend n. Grossbritannien 161 000 B. (v. W. 175 000 B.) davon amerikanische 65 000 B. (v. W. 77 000 B.)
Hanchester, 26. August. (W. T. B.)
12r Water Armitage 75, 12r Water Taylor 74, 20r Water Micholls 9, 30r Water Clayton gz. 32 Mock Townhead 93, 40 r Mule Maxoll gz. 40r Medio Wilkinson 114, 36r Warpcops Qua- lität Rowland 10. 40r Double Weston 109, 60r Doubse courante Qual. 14. Erinters 16/16 2/39 SI pfd. 99. Ruhig.
London, 26. August. (W. T. B.)
In der gestrigen Wollauktion waren Preise unverändert.
London, 25. Angust. (W. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 47730, Gerste 700, Hafer 45ę 880 Erts.
Weizen 2 sh. höher als letzten Montag, Gerste und Hafer ruhig. Mais williger.
Paris, 26. August. (W. T. B)
Rohzucker S886 loco ruhig, 57, 00 à 57,50. Weisser Zucker behauptet, Nr. 3 pr. 100 kg pr. August 66,0, pr. September 64,50 pr. Oktoher-Jannar 62.75.
Paris, 26. August. (W. T. B.)
Produkt enmarkt. Weizen behauptet. pr. Angust 32.80. pr. September 32.00. pr. September-Dezember 3200. pr. November- Februar 32.090. Mehl behanptet, pr. August 8 Marques 71.75. pr. September 9 Marques 67.50, pr. September-Dezember 9 Marques b7, 909, per Noxvember- Febraar 9 Marques 68.10. Rüböl fest, pr. Angnst 83,25. pr. September S3, 50, pr. September-Dezem- ber 83,75, pr. Jannar-April 83,75. Spiritus fest, pr. Angust 62.75, pr. September 63 50, pr. September-Dezember 63,50, pr. Janunar- April 63.25.
RKew- Kork, 26. Angust. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-Vork 127 nom., do. in New-9rleans 111nom. Petroleum in New-Tork7? Gd., do. in Phila- delphia 73 Gd, rohes Fetrolenm 65, do. Pipe line Certificates
Weizen steigend.
Seitens der Händler schlank geräumt.
do. pr. laufenden Monat 1 D. 446 C., do. pr. September 1 D. 454 C. do. pr. Oktober 1D. 474 C. Mais (old mixed 72 C. Zueker (Fair refining Muscovados) 73. Kaffee (Rio) 12. Schmalz (Marke Wilcox) 115, do. Fairbanks 114, do. Rohe & Brothers 113. Speck (short clear) 99 C. Getreidefracht 5.
New-Kork, 25. Angust. (W. T. B.)
Tisible Supply an Weizen 17 500 00 Bushel, an do. do. Nais 17 200 000 Bushel.
St. Petersburg, 26. Angust. (V. T. B.)
Produkt enmarkt. Talg loFed 56,50. pr. Augnst 56 50. Weizen loeo 17.00. Roggen loco 11.25. Hafer loco 5,50. Hanf loco 31,50. Leinsaat (9 Pud) loo 15,75. — Wetter: Regen.
Ausweis über den Verkehr ant dem Berliner Schlachtviehmarkt des städtischen Central- Vieh- hofs vom 26. August 1881. Auftrieb und Marktpreise nach dem Schlachtgewicht. (Vom Königlichen Polizei-Präsidium).
Rinder Auftrieb 167 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg): L. Qnalitãt. Fette: — S0. II. Qualität. Halbfette: — ½ . HII, Qualität. Gut genährts: 80 S6 IV. Qualität. Magere: 64 S.
Sehweine Auftrieb 659 (Durchsehnittspreis für 100 kg): Stück. J. Qnalität. Englische ete.: — SS. I. Qualität. Bakony: 114 66 HII. Qualitt. Landschweine: a. Schwere: — 6; b. Leichte: 110 S. IT. Qualität. Russen: 100 46
Kälber Auftrieb 720 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg): I. Qualitt. Schwere: 1, 10 66 II. Qualität. Leichte: 0. So 0
Sehafe Auftrieb 498 Stück. (Durchschnittspreis für 1kg). I. Qualität Fette, a. engl. Fleischschafe, Southdowns ete.: — S6 b. . 1,00 Æας, H. Qualität. Nagere, Weide und Merz- vieh: — M.
Frankfart a. M., 25. August. (Getreide- und Pro- duktenbericht von Joseph Strauss). Am hiesigen Ge- treidgemarkt trat nach der grossen Bewegung eine fühlbare Re- aktion ein; im Allgemeinen besteht eine günstige Meinung fort, doch bekunden die dieswöchentlichen Coursschwankungen eine gewisse Unsicherheit. Hiesiger Landweizen wurde zu sehr unregelmässigen Preisen gehandelt, ab Umgegend 244 - sogar bis 25 A6, frei bier 257 A6, unsere Mühlen waren hauptsächlich Käufer. für Export wurde wenig genommen. — Ueber Roggen ist nicht Günstiges zu berichten. Die Tendenz war eins sehr an- genehme und feste, und die Abschlüsse geschahen zn Preisen, welche einen Vorausgang konstatiren; ohne die beschränkte Aus- wahl in disponibler Waare würden die Umsätze ohne Zweifel grösser gewesen sein; die Notiz 20 „M frei hier und 19 —-— 20 46 ab Umgegend bleibt; grössere Parthieen sind nur über Notiz käuflich. — Das Geschäft in Gerste nimmt denselben Verlauf wie jedes Jahr um diese Zeit; die hiesigen Brauereien beobachten Ruhe, während sich die Händler für wirklich feine Waare animirt zeigen; hentiger Cours 20- 21 6 für feinste Waare. Hafer blieb in disponibler Waare dringlicher Nachfrage gegenüber sehr knapp; die Ankünfte wurden zu täglich sich erhöhenden Preisen Die Notiz 154 — 166 A bleibt, hochfein darüber. Hülsenfrüchte in feinster Waare gesucht und thener, am offenen Markt wenig gehandelt. Raps sehr fest, 28 — 299 1M, je nach Qualität und Herkunft, namentlich böhmischer bevorzugt. Mais fest gestimmt, der Umsatz war nicht, bedeutend, bunter 15 , weisser 16 6 Die Besserung für Mehl hat weitere Fortschritte gemacht; da unser Markt aber nur auf das Konsumgeschäft angewiesen ist und die Spekulation hier keine Stätte hat, ist der Umsatz unbedeutend gewesen. Feinstes hiesi- ges Milebbrod- und Brodmehl wird von 68- 70 ε im Verband offerirt. Roggenmehl O I ziemlich fest, aber sehr still geblieben, Abschlüsse von irgend welcher Bedeutung sind nicht gemeldet worden; das Angebot sowohl von Stettin als Berlin ist wieder thenrer geworden. Hente notiren wir Roggenmehl Ol pr. April/Mai nach Berliner Börsen-Usance 23 S6 Roggenkleie und Weizenkleie anbaltend gefragt, Offerten erwünscht.
; abzuliefern. H.. August 1881. Beschreibung.
w — R GO Größe 5 2“,
Genossen und am 7.
zurückgenommen.
selben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß [30710 Potsdam, den Königliche Staatsanwaltschaft. Statur schlank, Haare schwari, Bart schwarzer Schnurrbart, Nase gewöbnlich, Mund klein, Gesicht länglich, Gesichts
Belle- lliance- Theater. Sonntag zum 15. farbe wetterbraun. Male und folgende Tage: Der Sklave. Lustsriel in 4 Akten von G. v. Moser. ö Sommergarten:
8 h Die von dem Königlichen Kreisgericht zu Grün⸗ De ve. 0 ö 8 — berg am 5. Norember 1874 und am 22. November abend, den 19. September er., Jar. obrgelmGoncert. Vie ganze Karelle 1878 gegen die Militärpflichtigen Bartsch und f der Kaiserlichen II. Matrosen⸗Division aus Wil⸗ 1 z 1 n J elms baven (32 Ma in Unifor ter Leitun
M : Orvernkaus. 167. 1 helmshaven (32 Mann in Uniform) unter Leitung 1 — Drernt aus * Vorstellung. Cozpelia. ihres Kapellmeisters Herrn C. Latann, und die sierdurch Phantastisches Ballet in 3 Aufzügen von Ch. Nuitter Vapelle Herold J ierdure
Bekanntmachung. Die zum Neubau einer Infanterie⸗Kaserne hier⸗ selbst erforderlichen Tischler⸗Arbeiten, veranschlagt zu 23 955,10 46 Anstreicher⸗Arbeiten, dto. 1093275 44 Klempner ⸗Arbeiten, dto. S 752,50 46 Schlosser⸗Arbeiten, dto. S 117,0) 4A Glaser ˖ Arbeiten, dto. 266100 6 sollen im Wege der öffentlichen Submission Sonn⸗ Vormittags 11 Uhr, im Geschäftszimmer der unterzeichneten
Oktober 1875 gegen den Verwaltung — Münzkaserne, große Johannisstraße Mueketier Kappel erlassenen Steckbriefe werden rdungen Bedi . 1 Glogau, den liegen ebendaselbst während der Dienststunden zur . Geschwister Vemmer, Tenorist 22. August 1881. Der Königliche Erste Staats. Or. Ignaz Conradi. Brillante Illumination durch anwalt. ö . 20 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 4 Uhr, ;
Nr. 82 — verdungen werden. Die Bedingungen ꝛc.
Einsicht aus. Altana, den 27. August 1881. Königliche Garuison Verwaltung.
Das Nähere die 830699 Sonntag: II Tro-
(Sgra. Wizjak,
Tiori T* Sant inesl; 3 Fiorio, Sgr. Santinelli, Sgr.
klagt gegen ihren Ehemann,
Subhastat ionen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Deffentliche Zustellung. bau eines Schiffes ca. 324 000 kg Eisenplatten Die rerebelichte Fabrikarbeiter Bothe, A Bernburgerstraße 22a. Marie Ernestine, geb, Grimm, zu Heinersdorf, ver⸗ ca. ꝛ ; treten durch den Rechtsanwalt Friedmann hierselbst,
Karl Friedrich Herrmann Bothe, früber zu Heiners⸗ dorf, Kreis Grünherg, gegenwärtiger Aufenthalt schrift: „Submission auf Lieferung von Eisen⸗
⸗ böslicher Verlassung, mit dem platten, Winkeleisen und Nieten“ bis zu dem Antrage auf Trennung der Ehe und Erklärung des am I2. September 1881. Mittags 12 Uhr, Verklagten für den allein schuldigen Theil, und
Für die unterzeichnete Werft sollen zum Neu⸗ Auguste J. Dualität, ca. 36 50 kg desgl. IJ. Qualität. 55 500 Eg Fagon-Eisen, ca. SI 500 kg 2 r. * 2
mn h — Stahlplatten, ca. 150 009 Eg Winkeleisen, ca. Fabrikarbeiter 41 000 kg Schiffsnieten beschafft werden. Reflek⸗= tanten wollen ihre Offerten versiegelt mit der Auf⸗
im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten
Sckauspielbaus. 161. Vorstelluna dꝛarziñ Montag: La Traviata. Titelrartie: Sara. ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung Termine einreichen. Die näheren Bedingungen liegen ö 21. — 07 Ing. . —— 181143 311111321 — 11 el. An⸗
Trauerspiel in 5 Akten von A. E. Brachrog
. ö Raja Larhy. fang 7 Uhr.
von Sevilla. Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommer gartens Großes Doprel ⸗ Concert. Dirigenten: Derren J. C. Engel und Hellmuth. Anfang des Concerts 4, der Vorstellung 64 Uhr.
Montag: Ter Waffenschmied. Greßes Dervel⸗ Concert. Anfang 5, der Vorstellung 6 Uhr.
Verebelicht.
Billets J. Parqu. 3 S, II. Parqu. 2 M, Loge 14350 4, J Entrée inkl Theater 1 MÆ sind vorber zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufe⸗ stellen.
National- Theater. Senntas u. Mentag: Im 6 vrachtooll illuminirten Sommergarten: Gr. Doprel⸗ Gest orben: Concert, ausgeführt von der berühmtesten ungarischen DriginalZigeunerkayelle Farkas · Mor u. d. Daus kaxelle unter Tavellmeister A. Wiedeke. Auftreten der Tyroler
Vor und nach der Vorstellung Verlobt; Frl. Clara Themrson mit Hrn. Gym⸗ nasiallebrer Hugo Haclenberg (Barmen). — Frl. Trieda Haussen mit rn. Gymnasiallebrer Dr. David Coste (Läbe. — Berlin).
Hr. Haurtmann a. D. mann Carl Ulrich mit Frl. Maria Dorff (Halver 130995 Dũsselder y).
Dienstag: Gastsxpiel des Königl. vreuß. Kammer. Geberen: Gin Sohn: Hrn. Geb. Legationt- sängers Hrn. Theodor Wachtel: Fra Tiavolo. Path a. D. Dellmuth r. Oertzen (erpinn. = Hrn. Kammerberr Otto Graf m Rantzau⸗Robhle⸗ torff (Pronsterf in Holstein). — Eine Tochter: Hrn. Premier Lieutenant Walter Schul tze (Glogau). — Hrn. Pastor K. Wolff (Waren). — Hrn. Ernst Freiherr von Hertzberg (Deuckewalde). — Hrn. Haurtmann und Compagnie⸗Chef G. R. v. Rer (Magdeburg).
lin). — Hr. Dberstlieutenant a. D. Freiherr Hu⸗ bert v. Wangenbeim (Gotha).
Schmerder,
D. und Amt⸗
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des König“ in der Expeditien des viermal wöchentlich in Stutt⸗ lichen Landgerichts zu Glogau auf den 20. Dezember 1881, Vormittags 10 Uhr, Familien⸗ Nachrichten. mit der Aufforderung, einen bei Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
gart erscheinenden Allgemeinen Submissions⸗An⸗ zeigers', sewie in der Registratur der Verwal⸗ dem gedachten fungs ⸗Abtbeilung zur Einsicht aus, und kann Ab⸗ schrift derselben auf vortofreien Antrag und gegen Einsendung von Æ 209 Kosten ron der Registratur der Kaiserlichen Werft bejogen werden. Kiel, den 25. August 1831. Kaiserliche Werft, Verwal- tungs Abtheilung.
D
Vekanntmachung.
Der Rechte anwalt Selcke zu Bromberg ist ver⸗
sterben und in der Liste der kei dem unterzeichneten aM?
Landgericht zugelassenen Rechtsanwälte gelöscht. z Bromberg, den 26. August 1831.
Königliches Landgericht.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Durch den Eintritt des bisherigen Inhabers in ein anderes Amt wird die Stelle eines Beige srd⸗ neten bei dem biesigen Magistrate erledigt. Mit
Gesellschaft Alxenrose / (Gäaneluckner) u. der Schwe⸗
güben. Wasserfall. Im Theater: Zum 2 u. 3. M.: Steckbrief.
mit Gesang in 3 Akten von J. Nestrovy. In
certg 5, der Verst. 1 Uhr. Entree 59 4.
Gegen den unten
Der Zerrissene, der: Ueberall Geister. 1. Diensilnecht, Arbeiter, auch Kutscher Friedrich
Es wird ersucht, den⸗
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
ae mn. ; Kferde Auktion. Montag, den 5. September Or. Okerförster Lenis Huhn (Ber d. Is. Vormittags von fi ür ab, osten zu Breälau — Tauenzlenstraße Nr. 9 — 8 zum Land⸗ gestütdienst nicht mebr verwendbare Hengste des . 2 Niederschlesischen eee nn eng meistbietend unter den im Termine bekannt zu dischen Damen · Gesellschaft (Quintett Sachse). Alven · Steckbrie fe und untersuchungs⸗ Sachen. machenden Bedingungen verkauft werden und können beschriebenen dieselben vem 4. September c.ů, Nachmittags 3 Uhr ab, in Galisch Hotel, Breslau, besichtigt werden. cene Uugust Knoblich, am 4. März 1855 zu Bernim Lenbuß, den 26. August 1831. gesetzt vom Direktor van Hell. Anfang deg Con geboren, welcher flüchtig ift, ist die Untersuchungabast wegen Diebstabls verhängt.
Der Königliche Landstallmeister. Graf Stillfried.
dem Bemerken, daß der Gehalt der Stelle vorläufig
auf 3600 „ jahrlich festgesetzt und zu derselben
die Qualifikation zum Richteramte oder böberen
Verwaltungedienste erforderlich ist, werden geeignete
Bewerber ersucht, ihre Meldungen unter Beifügung
eines kurzgefaßten Lebenslaufs und der Qualifika-⸗
tions / Atteste bis zum 1. Oktober d. Is. an den
Unterzeichneten einzureichen.
Nordhausen, den 23. August 1881. Ter Stadtverordneten ˖ Vorsteher.
Löbnitz.
Fachschule ar Raa- a. Naschinen wesen nu. Chemie. n
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Dentscher Reichs⸗Anzeiger
Aas Abonnement hetragt 4 M 50 8 für das Nierteljaht.
M 201.
Berlin, Montag,
Alle Nost ⸗Anstalten nehmen Bestellung an;
4 far Ceritn außer zen Ro- Anftalter auch dit Ert Insertionspreis für den Raum riner Aru zeile 80 3. . 231 für außer den Host · Ansta auch die Epe
dition: Ggf. Wilhelustr. Nr. 82. *
Da Ich nach langer, schmerzlicher Krankheit nunmehr durch Gottes Gnade in die Reconvalescenz trete, sehne Ich Mich von ganzem Herzen danach, hierdurch den tief empfun⸗ denen Dank auszusprechen, den Ich allseitig für so große, Mich wahrhaft ergreifende Theilnahme schulde. Von Nah und Fern, von Vereinen und Privatpersonen, von allen Stufen der Bevölkerung wie aus allen Klassen der Gesell— schaft, aus dem weiten Kreise aller Bekenntnisse und Stände und aus fremden Landen sind Mir Zeichen jener Theilnahme zugegangen, die ihren Lohn trägt in dem Bewußtsein, Mir wohlgethan zu haben, die Ich aber nie vergessen darf, wenn es Mir gelingt, nach Wiederkehr Meiner noch fehlenden Kräfte Meinen Beruf an der Seite des Kaisers pflichttreu weiterzuführen. Damit dieser Dank, warm und herzlich wie Ich ihn empfinde, Alle erreiche, die Meiner so mitfühlend ge— dacht haben, ersuche Ich Sie, das Vorstehende in entsprechender Weise bekannt zu machen.
Coblenz, den 27. August 1881.
Au gu sta. An den Reichskanzler.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Appellationsgerichts⸗Rath z. D. und Geheimen Justiz= Rath Schwarck zu Marienwerder den Rothen Adler⸗Orden zwei⸗ n . r kg den w in nn mn u
im Kren rei en un entzlin zu
im Kreise Demmin, ferner dem n fer Wirth zu
tzthal im Mansfelder Seekreise das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Großoffizierkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone: dem Geheimen Ober⸗Baurath Schwedler, vortragenden Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten; des Ritterkreuzes desselben Ordens:
dem Bahnhofs⸗Inspektor der Berlin⸗Anhaltischen Eisen⸗ bahn, Rickmann zu Berlin.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: die Königlich preußischen Landräthe Boediker und Magdeburg zu Kaiserlichen Geheimen Regierungs⸗Räthen und vortragenden Räthen im Reichsamt des Innern zu er⸗ nennen.
In Altona wird am 16. September d. R mit einer Seesteuermannt⸗ und Seeschifferprüfung für große Fahrt be⸗ gonnen werden.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Rath Nasse zu Berlin zum Präsidenten der Regierung in Trier zu ernennen; und 6
die Wahl des Landschafte⸗Raths Goerl auf Duiram zum Provinzial · Landschafts · Direltor des Departements Schneide⸗ mühl für den Jeitraum von sechs Jahren zu bestätigen.
KKonzessions ⸗ Urkunde,
betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von ODsterwieck nach Wasserleben durch die Stadt gemeinde Dsterwieck.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König ven Preußen ꝛc.
Nachdem von dem Magistrat und den Stadtverordneten der Stadt Osterwied darauf angetragen worden ist, der Stadtgemeinde Ssterwied die Tonzefflon zum Bau und Betrießg einer, für den Betrlek mittelst Damrffraft und für die Beförderung den
fonen und Gütern im öffentlichen Verkebt Kestimmten, den Ve timmungen der Babnordnung für deutsche Eisenkahnen, unterge erdneter Bedeutung unterwerfenen Bakn gen SOstermieck, nach Wafferleben zu erteilen, wollen Wir diese Tonzession, sewie das Recht jur Entziehung und Beschränkung des Grundeigentbums nach
den 29. August, Abends.
1881.
Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, unter den nachstehenden Be⸗ dingungen hierdurch ertheilen: ö R
Der Konzessionar ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden Reichs und Landesgesetzen ohne unterworfen.
II.
Die Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist, einem Dirigenten zu übertragen, welcher für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen ö unterliegt, der Aufsichts⸗ behörde verantwortlich ist. Die dieses Dirigenten bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
II.
Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 4 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden, ergänzenden und abändern den Bestimmungen (efr. 5. 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1435 m betragen.
I. Für den Bau insbesondere in folgende Bestimmungen: I) der Staatsregierung bleibt vorbehalten: ; die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der . aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl. 4
Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte beding- ten Venghthelig tuch des Figenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar derbe ze tl. ge wgssionar ba len ana a , ren
sionar ; ; J ) voli⸗ zeilicher e der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen. 3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß — längstens — bis zum 31. Dezember 1882 erfolgen.
Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die Inan—⸗ griff nahme. die Fortfübrung, die Vollendung unb Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.
4) Falls die oben fee er. allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht inne gehalten wird, kann die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §. 21 des Gesetzes vom 3. November 1835 vorbehaltene Versteigerung der vor⸗ handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem allegirten §. l festgesetzten Schlußfrist er⸗ folgen. 2
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
1) Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans erfolgt durch die staatliche Aufsichtsbebörde. Der Konzessionar soll jedoch nicht verpflichtet sein, zur Vermittelung des — mehr als zwei Wagenklassen in die fir einzustellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Auf⸗ sichtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, nicht ange⸗ halten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung die- nende Züge in jeder Richtung zu fahren. .
2) Für die ersten fünf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar kann der Konzessionar die Preise sowobl für den Persenen als für den Güterverkehr nach eigenem Ermessen bestimmen. Für die Folgezeit unterliegt jedoch dieser Tarif sowie die Abänderung desselben der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch demnächst, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der 3 sichtebehorde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, periodisch von fünf zu fünf Jabren Maximaltarifsätze für die einzelnen Güter ⸗ klassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt und ist dem Unternebmer überlassen, nach Maßgabe, der reichg⸗ und landes gesetlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Marimalsaätze die Tarife nach eigenem Ermessen festzusetzen, bejlehungsweise Er—⸗ böhungen wie Ermäßigungen der Tarifsätze obne die Zustimmung der Aufsichtebehõrde vorjunebmen. ‚ ꝛ
Auch ist der Konzessionar binsichtlich der Cinxichtung direkter Ta ⸗ rife, sowie hinsichtlich des anzunehmenden Tari — verpflichtet, die für die vreußtschen Staatsbahnen jeweilig bestebenden generellen Grundsätze zu befolgen, inseweit solcheß vom Minister der öffent ˖ lichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird. r
3) Die Konzessionar hat mit der Cröffnung des Betriebes der Bahn einen Erneuerungefonds und einen Reservefendg nach den bestehenden Normatiybestimmungen und dem zur Ausfübrung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufjustellenden, veriodisch zu reridirenden Regulative zu bilden.
Der Erneucrunge⸗ und Reservefonds sind sowobl von einander als auch von anderen Fonds der Stadtgemeinde getrennt zu balten.
Der Erneuerunge fonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmãßig wiederkebrenden Erneuerung des Dberbaues und der Be⸗ triebemittel. F
In den Erneuerunge fonds fließen:
a2. der Erlös aug den entsprechenden abgängigen Materialien;
b. die Zinsen dieses Fonds; . 8 ** allsãbrlich zu
e. eine den Betriebseinnahmen Rũcklage. ᷓ Die Höhe dieser Rücklage wird durch das Regulatiy e Der Rejervefonde dient zur tung von solchen durch außer ⸗ gewẽhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle bervorgerufenen
entnebmende
Ausgahen, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und, in der, der Bestimmung des Unternehmens ent⸗ sprechenden Weise erfolgen kann.
In den Reservefonds fließen:
a, etwaige Ersparnisse an dem Baukapital, insoweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet werden sollte;
b. die Zinsen des Reservefonds;
C. eine im Regulative festzusetzende, alljährlich den Betriebsein⸗ nahmen zu entnehmende Rücklage.
Frreicht der Reservefonds die Summe von 190900 4, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück⸗ lagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine volle Jahres rücklage wieder vermindert ist.
Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der verein⸗ nahmten und nicht sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.
Läßt der ,,, eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Reservefonds nicht oder nicht vollstandig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des beziehungsweise der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.
VI.
Der Konzessionar ist verpflichtet:
a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs-Rech—= nungsabschkuß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;
b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen;
e. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine
zu en und der Au
behörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen.
VII.
Nach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen verpflichtet, sofern und jsoweit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisen⸗ bahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderlich erachtet.
VIII.
Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung — und insbesondere be⸗ züglich der Ermittelung der Militäranwärter — bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Mi⸗ nisters der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlasse des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der unmirtel⸗ baren Staatsbeamten ꝛc. vom 27. März 1872 für die Staatseisen⸗ bahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsatze, Pensions⸗, Wittwen ⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.
Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbabn⸗Postgesetze vom 20. Dejember 1875 (Reichs ⸗Gesetzblatt für 1375 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginne des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Herrn Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 380) getrof⸗ fenen Bestimmungen treten.
Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verbhält⸗ nissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs ⸗Aufsichtsbebörde die Bahn die Eigenschaft als. Eisenbahn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Eisenbahn⸗ Postgesetz mit den dazu gebörigen Vollzugsbestimmungen ohne Ein schränkung in Anwendung. *
Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗ bahnen im Deutschen Reiche ergehenden gesetzlichen Bestimmungen ju unterwerfen. *
Der Telegrarhenverwaltung gegenüber hat der Konzessionaz die⸗ jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die vreußischen Staat ⸗Eisenbabnen jeweilig 3
Anderen Unternehmern bleibt sewohl der Anschluß an die Babn mittelst Zweigbabnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder tbeilwelse gegen ju vereinbarende eventuell vom Minister der offent sichen Arbelten festzufetzende Fracht! oder Bahngeldfätze vorbekalten.
XIII.
Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten resp. der obersten Reichs gufsichtebebörde die Veraussetzungen wegfallen, unter denen auf die Babn bei ihrer Tenzesstontrung die Anwendung der Bahnordnung für deutsche Gisenbahnen untergecrd-⸗ neter Bedeutung für statthaft erklärt ist (efr. Artikel IE. in fine), so ist der Konzessionar auf Erfordern des bezeichneten Ministerg ver⸗ pflichtet, die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Babn nach Maßgabe der für Haurtbabnen bestebenden Bestimmungen den degfallsigen Anordnungen des Ministers entsprechend ummändern. Rommt der Nonzessionar dieser Verpflichtung nicht nach, soe ist der- selbe auf Erfordern der Staattregierung verpflichtet, das Eigentum und den Betrieb der Babn gegen Zablung des fünfundiwanzlgfachen Betrages der im Durchschniti der letzten fünf Jabre ernielten Nein⸗
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