1881 / 229 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Sep 1881 18:00:01 GMT) scan diff

348532 Oeffentliche Gren nng,

Die Ehefrau des Schuhmachers Ludwig Schla⸗ gowsky, Johanne, geb. Reyer, zu Burg b. M. ver⸗ treten durch den Justizrath Leonhard, klagt gegen ihren in unbekannter Abwesenbeit lebenden Ehe⸗ mann, den Schuhmacher Ludwig Schlagowsky, wegen lebensgefährlicher Nachstellung und böslichen Ver⸗ lassens mit dem Antrage auf Trennung der Ehe, 3. den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären. und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 1. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf

den 12. Januar 1882, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Magdeburg, den 19. September 1881.

Die Gerichtsschreiberei . der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts. Nuthmann, Landgerichtssekretär.

ing Aufgebot.

Der Doppelhöfner Heinrich Peter Leonhard Hedder zu Etzen hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landeskreditanstalt in Hannover zu bewilligenden Darlehns Hypothek mit seinen im Bezirke des unterzeichneten Amtsgerichts zu Etzen unter Nr. 1 und 2 belegenen 2 Vollhöfen zu bestellen beabsichtige.

Dieselben bestehen:

a. aus den Gebäuden unter Hausnummer 1, 1a.

bis k. incl. und 23. bis f. incl.,

b. aus den Grundstücken, welche in der Grund⸗ steuer⸗Mutterrolle der Gemeinde Etzen unter Artikel Nr. 1 zu 171,6917 ha und unter Ar⸗ tikel N32 zu 132.8283 ha beschrieben sind,

C. aus den damit verbundenen Berechtigungen.

Nachdem der Provokant als erf e liger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat, so werden unter Bezugnahme auf die 55. 25 und 26 der Verordnung vom 18. Juni 1842 und den §. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welche an die bezeichneten Pfandgegenstände Ansprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen . in Eigenthums⸗ oder Qber⸗Eigenthumsrechten, in hypo⸗ . und sonst bevorzugten Forderungen, in Reallasten, Abfindungs⸗, Dotal⸗ oder Leibzuchts⸗An⸗ 6 oder anderen Verhaftungen und Belastungen

estehen, hierdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu auf Donnerstag, den 17. November d. J., Morgens 10 Uhr, angesetzten Termine anzumelden. .

Durch die Nichtanmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, sondern nur im Verhältnisse zu der der Landes⸗Creditanstalt zu bestellenden Hypothek verloren.

Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes⸗Freditanstalt zu bestellendeu Hypo⸗ thek nicht n,, . werden soll. 3

Von der Anmeldungspflicht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direktion der Hannoverschen Landes⸗Creditanstalt Certifikate ausgestellt worden.

Lüneburg, den 26. September 1881.

Königliches Amtsgericht. II. Brauns.

. Aufgebot.

Die Kinder der ledigen, längst verstorbenen Regina Veit von Faßoldshof, nämlich:

a. Maier Veit, geb. den 27. August 1835, und b. Rebekka Veit, geb. den 4. Dezember 1845, welche vor ungefähr 25 Jahren nach Nordamerika auswanderten und seit dieser Zeit nicht die geringste Kunde von sich gaben, sonach seit 25 Jahren ver⸗ schollen sind, sollen nach Antrag ihres Kurators, des Glasermeisters Maier Strauß von Faßoldshof,

für todt erklärt werden.

Es ergeht daher Aufgebot; .

IJ. an die ledigen Geschwister Maier und Nebekka Veit von Faßoldshof, sich binnen Neun Monaten und spätestens im. Aufgebots⸗ termine vom 6. Juli 1882 schriftlich oder persönlich bei dem e,, ü. k. Amts⸗ gerichte zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden;

II. an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im

Aufgebote verfahren wahrzunehmen;

III. an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mit- theilung hierüber zu machen.

Weismain, den 24. September 1881. Kgl. bayr. Amtsgericht. Der kgl. Amtsrichter: (L. 8.) eßler.

Zur Beglaubigung: Weismain, den 24. n 1881. Der kgl. Gerichteschreiber: stulm.

lass] gzwangspversieigerungs Anzeige nebst Aufgebot.

In Sachen des Vorstandes der Sparkasse zu Tostedt, Gläubigers,

gegen den Abbauer Heinrich Bartels in Tostedt, Schuldners, . wegen Forderung

oll die dem Schuldner gehörige, unter der Haus r. S1 in Tostedt belegene Abbauerstelle nebst Zu⸗ bebör, bestehend namentlich in dem unter Nr. 8) der Gebaudesteuerrolle verzeichneten Wohnbause mit Scheune und Stall und den unter Artifel 75 der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebenrks Tostedt, Nartenblatt 8 3 und 4, verzeichneten Grundgũtern (Ho raum und Hausgarten) zur Ge⸗ sammtgröße von ga O8 m und dem unter Artikel 63 rundsteuermutterrolle des Gemeindebenrks . Kartenblatt 7, Parzelle? und 3, ver⸗ eichneten Grundgütern 1 und Weide) zur Ge⸗ ammtgröße von 2 ha 19 a 99 qm jwangeweise in

dem daju auf

ittwoch, den 30. November d. Js. Morgens 11 Uhr,

allbier anberaumten Termine unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich ver=

dablungssahige Kaufliebhaber werden damit ge⸗ aden.

Alle, welche an den vorbezeichneten Immobilien Eigenthums, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissa⸗ rische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, ins⸗ besondere Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige spätestens im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grund⸗ stücks verloren gehe.

Tostedt, den 27. September 1881. Königliches Amtsgericht. (gez) Nölde ke. Ausgefertigt: Korsch, Gerichtsschreiber.

34850

]

Oeffentliche Bekanntmachung. Die Anna Maria, geb. Ilgen, Ehefrau des Ackerers Mathias Schneiders II., zu Urschmitt wohnend, ver⸗ treten durch Rechtsamwalt Coblenzer, hat gegen ihren genannten Ehemann die Gütertrennungsklage erhoben und ist zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der zweiten Civilkammer des Königlichen Land—⸗ gerichts zu Coblenz Termin

auf den 15. Dezember 1881, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Coblenz, den 27. September 1881.

Stroh, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

latso!. Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amtsge⸗

richts bier vom 22. September cr, werden Alle

Diejenigen, welche auf folgende Hypothekenposten:

1) Die im Grundbuche von Helbra vol. J. pag. 491 Abth. III. für den Amtmann elling zu Helbra aus der Schuldurkunde vom 169. Jult 1803 ein getragenen 25 Thaler Darlehn,

2) die im Grundbuche von Eisleben Band III. Blatt. 337 Nr. 198 Abth. III. unter Nr. 11 für die Ehefrau des Rentiers Julius Große, Ida, geb. Reinboth, zu Eisleben aus der Schuld⸗ verschreibung und Cession vom 15. Februar 1868, sowie die Cessionen vom 13. Marz und 5. Juni 1868 eingetragenen 396 Thaler 16 Sgr. 8 Pf. Darlehnsforderung, Restbetrag von ur⸗ sprünglich 600 Thalern,

Rechte geltend zu machen haben, mit denselben aus—

geschlossen.

Eisleben, den 23. September 1881.

Gerichtsschreiberei, Abtheilung III. des Königlichen

Amtsgerichts, Abtheilung V.

34842 Bekanntmachung.

Durch, rechtskräftiges Urtheil des hiesigen Amts⸗ gerichts ist das Dokument vom 10. November 1854 über die er e des Fabrikanten Ronnenberg zu Nöschenrode Abtheilung III. Nr. 7 auf dem Hause Nr. 132 zu Nöschenrode von 750 Thlr. für kraft⸗ los erklärt.

Wernigerode, den 19. September 1881. Königliches Amtsgericht.

34837 DBVelanntmachung.

Durch Urtheil vom 22. September 1881 werden die unbekannten Berechtigten an der Spezialmasse, welche mit der auf dem Mühlengrundstück Nr. 55 von Nieder ⸗Hausdorf Abth. II. Nr. 24 für den Bürgermeister Robert Matzner zu Wünschelburg aus dem Vertrage vom 30. Januar 1865 eingetragen gewesenen, bei der Zwangeversteigerung des Pfand⸗ grundstücks im Betrage ron 77,27 4 zur Hebung gelangten Post von 660 Thlr. gebildet ist, mit ihren diesbezüglichen Ansprüchen ausgeschlossen.

Neurode, den 22. September 1881.

Königliches Amtsgericht. III.

lass] Bekanntmachung.

Auf den Antrag der Erben der Wittwe des Kreis—⸗ tbierarztes Kühn, geborenen Kühnemann zu See⸗ bausen i /A. vertreten durch ihren Generalbevoll ; mächtigten Rathmann 4. D. Abelmann aus See⸗ hausen i. A. erkennt das Königliche Amtsgericht zu Seehausen i /A. durch den Amtsgerichts ⸗Rath Wacht muth für Recht:

Das Zweigdokument vom 24. Februar 1848 über vier und zwanzig Thaler Darlehn, eingetragen auf den Grundstücken Band 7. Blatt 181 und Band 5 Blatt 229 des Grundbuchs von Seehausen Abthei⸗ lung III. a3nb 2b. für den Freigutsbesitzer Heinrich Müller, früher zu Lichterfelde, jetzt zu Osterburg wohnhaft, aus der Schuld⸗ und Hypotheken ⸗Ver⸗ schreibung vom 11. Oktober 1811 und Cession vom 7. Januar 1848 wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten tragen die Antragsteller.

Seehausen i. A., den 2, September 1851.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung II.

134836 Belanntmachung. Durch Urtel des Amterichters Benecke vom

19. September 1881 sind:

a. der am 5. Tebruar 1878 vor dem Ackerbürger Mathaeus Ve nec zu Ostrowo über 600 4 auf die Ordre des Schuhmachers Felir Schlifke ausgestellte und am 5. Februar 1879 fällig ge⸗ wesene Wechsel,

der am J. April 1878 von demselben Acker bürger Mathaeus Sosnicki zu Ostrowo auf die Ordre des Schuhmachers Felir Schliffe über 120 M ausgestellte und am 1. April 1879 fällig gewesene Wechfel,

für kraftlos erklärt.

Ostrowo, den 2 Seytember 1851. Königliches Amtsgericht.

34835 Velanntmachung. Das Königliche Amtsgericht, Abtbl. II., zu Schles⸗ wig hat in der Sitzung am 24. September 1851 für Recht erkannt: Das Original der Erbtbeilungtakte vom 3. Juli 1865 über den Nachlaß des wail. Gastwirths Hinrich Christoph Pröwig zu Klensby wird für kraftloz erklärt. ej. v. Lütcken.

steigert werden.

formiren zu können vermeinen,

31831 Bekanntmachung. ;

In der Haffke'schen Aufgebotssache hat das König⸗

liche Amtsgericht Labiau am 16. September 1881

durch den Gerichts ⸗Assessor Halle erkannt:

1) die Hppothekenurkunde über 190 Thlr. Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 23. Fe⸗ bruar 1805, . den Besitzer Friedrich Riemann in Nickelsdorf, in Abtheilung III. Nr. 2 des dem Besitzer Ferdinand Haffke gehörigen Grund⸗ stücks Creuzweg Nr. 2, wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Labiau, den 185. September 1881. Königliches Amtsgericht. Halle.

lzõꝛ9 PFProclam.

Nachdem behufs Verwaltung des den Erben resp. Erbeserben des bereits längst verstorbenen Herrn Livländischen Landraths Adolph von Wulf ge⸗ hörigen, von denselben ausschließlich zur Errichtung eines Familienlegats zu verwendenden, gegenwärtig in nachstebenden drei Zinsesrecognitionen bei der Livländischen adligen Güter Credit⸗Societät asser⸗ virten Capitals, nämlich: d. 1. Juni 1863 Nr. 1297 /766 über Silb. Rubl. 36950, d. 21. Oktbr. 1864 Nr. 1323/2688 über Silb. Rubl. 52734 u. d. 1. Juli 1866 Nr. 1350/1971 über Silb. Rubl. 20500, so wie behufs Wahrnehmung des Erforderlichen bei der Constituirung des Familienlegats von diesem Hofgerichte auf desfallsiges Ansuchen ein Curatel angeordnet worden ist, hat der gerichtlich bestellte Curator, Hofgerichte⸗Advokat E. Moritz, diesem Hofgerichte zur Anzeige gebracht, daß nach Aussage der allein noch lebenden Tochter des weiland Herrn Landraths Adolph von Wulf, Frau Generalin Al— wine von Puchinsky, geb. von Wunß, bald nach dem; Tode deß weiland Herrn Landraths Adolph von Wulf zwischen den damals noch sämmtlich am Leben befindlichen Kindern desselben eine Vereinbarung über die Verwendung des ursprünglich 50,000 Rub. Silb, betragenden und gegenwärtig in den drei ob⸗ erwähnten Zinseszinsrecognitionen bei der Liv⸗ ländischen Credit⸗Oberdirection asservirten Ca⸗ pitals stattgefunden habe und daß auf Grund solcher Vereinbarung Statuten über solche Stiftung von sämmtlichen Erben festgestellt worden seien, 6 jedoch das Original der Statuten der qu. Stiftung verloren gegangen, die von ihm zugleich eingelieferte Abschrift aber von der Frau Generalin von Puchinsky eigenhändig nach einer seiner Zeit von derselben vom Original-⸗Exemplar dieser Statuten angefertigten Copie niedergeschrieben sei und hat der genannte Curator sich hinsicht⸗ lich dieser abschriftlich eingelieferten Stiftungs⸗ statuten dahin noch geäußert, daß seines Erachtens die qu. Statuten als diejenigen anzusehen sind, welche von den Erben des weiland Herrn Landraths Adolph von Wulf als Statuten der von Wulfschen Familienstiftung vereinbart worden sind und demnächst um Erlaß einer Edictaleitation zur Meldung aller Derjenigen gebeten, welche, sei es als Gläu— biger oder als Erben oder sonst aus irgend einem Nechtägrunde an die bei der Oberdirection der Lio⸗ ländischen adligen Güter⸗Credit⸗Societät deponirten Zinseszinsrecognitionen oder irgend welche Einwen—⸗ dungen wider die Rechtsgültigkeit der abschriftlich beigebrachten Statuten des von den Erben des wei⸗ land Adolph von Wulf gestifteten Familienlegats u ĩ infolge dessen werden kraft dieses öffentlichen Proclams alle Die⸗ jenigen, insbesondere aber die ehelichen directen Descendenten des weiland Herrn Landraths Adolph von Wulf, welche aus irgend einem Titel Ansprüche an das obbezeichnete, in drei e gm nn, bei der Livländischen adligen Güter⸗Credit⸗Soecietät asservirte Capital über zusammen 110,184 Rubel Silber sammt angewachsenen Zinsen und Zinseszinsen erbeben zu können vermeinen, desgleichen auch alle Diejenigen, welche sich für gesetzlich berechtigt halten sollten, dagegen Einwendungen zu erheben, daß dieses gu. Capital zu einer Familienstiftung zum Besten der Descendenten des weiland Herrn Landraths von Wulf verwandt werde und daß die abschriftlich eingeliefer⸗ ten und allhier einzusehenden Statuten von diesem Hofgerichte als solche anerkannt werden, welche von den Des cendenten des weiland Herrn Landraths Adolph von Wulf zur Zeit seines Todes vereinbart worden und daß diese Statuten demgemäß für rechtsgültig anerkannt und obrigkeitlich bestätigt werden werden, hiermit gu fee fe , und ange⸗ wiesen, solche ihre etwanigen Ansprüche oder Ein⸗ wendungen innerhalb der peremtorischen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen a dato, mithin spätestens am 14. September 1882 bei diesem Hofgerichte zu verlautbaren, selbige k dokumentiren und ausfübrig zu machen und e. ei der ausdrücklichen Verwarnung, daß nach Ablauf dieser vorgeschriebenen Meldungefrist alle etwa Aus⸗ ebliebene nicht weiter gehört, sondern gänzlich und ür immer präkludirt und es so angesehen werden oll, als ob, die Ausgebliebenen die qu. ab- chriftlich eingelieferten Stiftungsstatuten als von sämmtlichen Erben des weiland Herrn Land—⸗ raths Adolph von Wulf vereinbart anerkannt haben und . die qu. Statuten ohne Weiteres als zu Recht bestehend anerkannt und von diesem Hof⸗ gerichte bestätigt werden sollen. Miga, Schloß, den 30. Juli 1881. Im Namen und ron wegen des Livländischen e Sofgerichtt. Vije⸗Präsident E. v. Schulz. P. Th. Neyher, Aktuar.

27202 Lehnt prollama.

Auf den te des Rentiers H. Hinrichs zu Neu⸗ streliz als Bevollmächtigten des Hermann Jürgens . atzdorf, werden hierdurch alle Diejenigen, welche an dem mit landeslehnsherrlicher Bewilligung von ihm Namens seines Mandanten verkauften, in dem hiesigen an belegenen Mannlehngute Matz derf nebst Zußehörungen aus einem Lehn, Fidei⸗ amin · Näher, Retracts, Revocationg-, Reunlong-, Reluitione⸗, Agnations und Successiongrechte oder aus sonst irgend einem lehnrechtlichen Grunde jetzt oder künftig Ansprũüche zu haben vermeinen, geladen er geordert, in dem zur Anmeldung solcher

e auf Mittwoch, den 16. November d. Is. , Mittags 12 Uhr, mtorisch anberaumten Termine vor Geoßherjog⸗

2 * Veröffentlicht: Köhn ke, Gerichteschreiber i V.

icher Lehnkammer allbier in * oder durch ge⸗ nugsam Bevollmãaͤchtigte k erscheinen, ihre vermeint⸗ lichen Ansrrüche zum Termineprotokolle rein und

genau anzugeben, solche völlig und genügend zu be⸗ scheinigen und wegen deren Ausübung und Geltend⸗ machung sich bestimmt, unumwunden, ohne allen Vor- behalt und ohne Fristgesuch zu erklären, widrigenfalls sie mit ihren gar nicht oder nicht vorschriftsmäßi angegebenen Nechten sofort präkludirt und damit au immer unter dem gewöhnlichen Nachtheile werden 23 werden.

Neustrelitz, den 22. Juli 1881.

Großherzoglich Mecklenburgische Lehnkammer.

F. v. Dewitz.

34861 Proclama.

Die unbekannten Erben der am 3. Mai 1875 in unmündigem Alter verstorbenen Louise Charlotte Wilke, unehelichen Tochter der am 6. April 1875 zu Werningerode verstorbenen Johanne Charlotte Wilke, werden hiermit aufgefordert, ihre etwaigen ö an den Nachlaß derselben spätestens in

em au

35. Juli 1882, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 6, .

anberaumten Termine geltend zu machen, widrigen⸗

falls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden.

Bleicherode, den 14. September 1881.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung J.

3 829 Erbvorladung. / . Nikolaus Kaiser von Säckingen unbekannt wo in Amerika wird andurch aufgefordert zu der ihm auf Ableben seiner Schwester Barbarg Kaiser, ledig von Säckingen, eröffneten Erbschaft sich innerhalb drei Monaten dahier zu melden ansonst die Erb⸗ schaft Denjenigen zugetheilt wird, denen sie zukäme, . er zur Zeit des Erbanfalles nicht mehr gelebt ätte.

Säckingen, den 24. September 1381.

Der stellvertretende Notar: Schupp, Gerichtsnotar.

34834

Geschehen Königliches Amtsgericht Bergen bei Celle,

den 16. September 1881 in öffentlicher Sitzung. Gegenwärtig:

Amtsrichter Hoffmann,

Justizanwärter Niemann.

In Sachen betreffend das in Ansehung des Nachlasses der Wittwe Christiane Dorothee Margarethe Wolters, geb. . in Hermannsburg beantragte Auf⸗ gebot behufs Anmeldung von Erbrechten, war auf heute zur Anmeldung von Erbrechten Termin ange⸗ setzt und ausweislich der zu den Akten gebrachten Dokumente gehörig bekannt gemacht. ö 2c. Es beantragte hierauf der Provokant Bergmann ein Ausschlußurtheil zu erlassen: Vorgelesen, genehmigt, ist folgendes Ausschlußurtheil erlassen und verkündet: Gegen alle Diejenigen, welche dem Aufgebot vom 24. Mai d. J. zuwider im heutigen Ter⸗ mine ihr Erbrecht an dem Nachlasse der Wittwe Wolters in Hermannsburg nicht ange—= meldet haben, wird erkannt, daß im Verhältniß zu ihnen die in dem Aufgebot vom 24. Mal d. J. benannten Personen für die wahren Erben angenommen werden sollen, und daß die nach dem Ausschluß sich etwa meldenden Erbberech⸗ tigten alle bis dahin über die Erbschaft er⸗ gangenen Verfügungen anzuerkennen schuldig. auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, son dern ihre Ansprüche sich auf das beschränken sollen, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden sein möchte. Zur Beglaubigung: gez. Hoffmann. Niemann. Pro extractu. Hoffmann, Amtsrichter.

34838 Durch Ausschlußurtheil vom 21. September d. J. find die Hypotheken- Urkunden über 212 Thlr. 28 Sgr. 10 Pf., Abtheilung III. Nr. 6, und über 210 Thlr., Abtheilung 1II. Nr. 109 auf Nr. 34 Masslisch⸗ Dammer, ferner über 3) Thlr., Abtbei⸗ lung III. Nr. 2 auf Nr. 12 Wil, für kraftlos erklärt, und die unbekannten Inhaber der Posten Abtheilung III. Nr. 11 über cine protestatio de non amplius intabnlando auf Nr. 34 Massslisch-⸗ Hammer und über 179 Thlr. 16 Sgr. 1 Pf., Ab⸗ theilung III. Nr. 5 auf Nr. 68 Schimmerau, mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen worden. Trebnitz, den 22. Seßgtember 1881. Königliches Amtsgericht. I.

34863 Durch Erkenntniß des Amtsgerichts Roßla vom 17. September 1881 ist folgendes Hypotheken⸗ dokum ent: ; Ausfertigung der solidarischen Schuldverschrei⸗ bung vom 11. Juli 1863 nebst Hvpotheken⸗ buchgaauszug vom 13. Juli 1863 über ein im Grundbuche von Dietersdorf Band J. Bl. 50 Abtheilung III. Nr. 6 für den Schubmacher Eduard Dreise in Stolberg eingetragenes Dar⸗ lehn von A Thlr. sür kraftlos erklärt. Moßla, den 20. September 1881. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

——

4801 : In le Strafsache gegen 1 den Tuchmacher Carl 87 Ludwig aus Dom , geboren daselbst am 25. 6 18558, 2) den Militärpflichtigen Carl Wilhelm Emil Windel aus Netzin, geb. zu öhrde am 27. April 1858, 3) den r, . . rl Friedrich Wilbelm Kersten aus Rathenow, eb. zu Neufriedrichs dorf am 24. Juli 1853, 4) den ilitärpflichtigen Emil Edmund Richard Schulz aus Friesack ce daselbst am 22. Juli 1858, 5) den MNiliiãryflich gen Johann Carl Schneype aus Pritzerbe, geboren daselbst am 29. Januar 1859, wird, da die ö igten des y egen §. 149 Absatz 1 1 des chat uchs beschul S§. 180, 325, 326 der

digt sind, auf Grund der 25

Stra ve zur Deckung der die Ange chul · digten mogli e enden böchsten Geldstrafe und der Nosten des Verfahrens das im Deutschen Neiche besindl Vermögen der Angeschul digten mit chlag belegt. Potsdam, den *. September 18851. Königliches Landgericht, Straf⸗ ammer.

I34865] Oeffentliche Zustellung. ĩ Die ledige Bremserstochter Pauline Feilner dahier und die Kuratel über deren außer⸗

eheliches Kind Robert Christian Johann, verteten

durch den Vormund Bremser Rudolf Feilner dahier erheben gegen den ledigen Sattler Stefan

Pfeufer aus Heugrumbach, nun unbekannten Aufenthalts, Klage wegen Anerkennung der Vater⸗ schaft und Alimentation, und beantragen, daß Be⸗ klagter für schuldig erkannt werde, die Vaterschaft ju dem von der Mitklägerin Pauline Feilner am

J. Juni 1881 geborenen Kinde „Robert Christian

Johann“ anzuerkennen, einen jährlichen, in viertel⸗

jährigen Raten voraus zahlbaren Alimentationsbeitrag von 120 41S von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegtem 14 Lebensjahre und im Bedürfniß— falle über diesen Zeitraum hinaus, die Hälfte des seinerzeitigen Schulgeldes und der Kur- und Leichen Posten, falls das Kind innerhalb der Alimentations⸗ periode erkranken oder sterben sollte, die seinerzeitigen Handwerkserlernungskosten, dann eine Tauf‘ und Kindbettkostenentschädigung von 50 „6 zu bezahlen. Die Klagspartei ladet den Beklagten zur münd—⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreites in die öffent- liche Sitzung des K. Amtsgerichts Bamberg J. zu dem von diesem auf ü Mittwoch, den 28. Dezember lf. Is., Vormittags 10 Uhr, j anberaumten Termine, Hievon wird Stefan Pfeufer, da die öffentliche Zustellung gerichtlich bewilligt wurde, mit dem Beifügen in Kenntniß gesetzt, daß der Klagspartei das Armenrecht bewilligt und der⸗ selben der K. Gerichtsvollzieher Ament hier bei⸗ geordnet worden ist. Bamberg, den 24. September 1881. Der geschäftsleitende K. Gerichtsschreiber am K. Amtsgerichte Bamberg J. Ruffert.

Edictalladung. 30. November . Durch Vertrag vom je Desember 1878, gericht⸗ lich verlautbart am 8. Januar 1879, hat der Oeko⸗ nom Friedrich Morich aus Osterhagen von seinem Grundstücke in der Feldmark Osterhagen 9 Nr. 262 der Expropriationskarte eine Parzelle von 9a an den Königlich preußischen Eisenbahnfiskus verkauft. Auf Antrag des neuen Erwerbers hat Königliches Amtsgericht Herzberg L. das folgende, gemäß S5. dzö und 187 damit veröffentlichte Aufgebot heute dahin erlassen: . . 1daß alle. Diejenigen, welche Eigenthums⸗ Näher lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen an dem vor⸗ beschriebenen Grundstücke zu haben vermeinen, aufgefordert werden, dieselben spätestens im Termine den 9. November 1881, Vormittags 10 Uhr, beim obenbezeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls diese Rechte im Verhältniß zum neuen Erwerber verloren gehen würden.“ Herzberg a. H., den 6. September 1881, Gerichtsschreiberei n n nn Amtsgerichts. recke.

134078

134841) Im Namen des Königs! In der Sydow'schen Aufgebotssache F. Nr. 1 von 1881 . erkennt auf den Antrag des Bauergutsbesitzers Carl Friedrich Sydow zu Wustermark das Königliche Hutz ee ht zu Nauen durch den Amtsrichter Schultze ür Recht: das Hypothekendokument, welches über die auf dem Grundstück Wustermark Band J. Nr. 25 Seite 10 in der III. Abtheilung unter Nr. 6 für die Geschwister Sydow a. Carl Friedrich, geb. den 30. Dezember 1849, b. n . Friedrich, geb. den 28. November 9 noch eingetragenen 2666 Thaler 20 Silber⸗ groschen gebildet ist und aus dem Testament vom 2 ) Atober 1852, Erbtheilungsverhandlung 22. Januar ö vom . 1853 sowie Eintragungsnote vom 24. März 1853 besteht, wird für krastlos erklärt; die Kosten werden dem Antragsteller auferlegt. Schultze, Amtsrichter Verkündet am 20. September 1881. Dahlenburg, als Gerichtsschreiber. 34989 Zur Zwangeversteigerung der Bürgerstelle des Bürgers Heinrich Behrens Haus Nr. 4 in Draken burg wird zweiter und letzter Verkaufstermin auf Mittwoch, den 26. Oktober d. J., Morgens 10 Uhr, angesetzt.

Das Verkaustobiekt besteht insbesondere aus dem Wohnhause nebst Stallgebäude, sowie dem in Ar- tikel 4 der Grundsteuermutterrolle von Drakenburg zur Größe ron 81 a 45 4m verzeichneten Grund⸗ besitze und den Antheilen an Artikel 185 und 187.

Nienburg, den 22. September 1851.

Königliches Amtsgericht. Th. Frank. li8z2] ö

Durch Ausschlußurtheil vom 21. September d. J. sind die Hypothekenurkunden über die auf Nr. 7 Groß Biadauschke eingetragenen fn Abthei⸗ lung III. Nr. 2 über 15 Thaler, Nr. 3 über 65 Thaler, Nr. 6 und 8 über je 100 Thaler für kraftlos erklärt worden.

Trebnitz, den 27. September 1851.

Königliches Amtsgericht. IJ. laigso]

In der Brandt'schen Konkurssache von Bar⸗ deilsen sind durch Ausschlußurtbeil vom 17. d. M. alle bis dahin nicht angemeldeten dinglichen Rechte an den zu subhastirenden Immobilien im Verhältniß um neuen Erwerber Der letzteren dem in der Be⸗ anntmachung vom 14. Juli d. J. angedrohten Nechts⸗ nachtbeile gemãß gi erloschen erklärt.

Einbeck, * 1 * n

niglicheg Amtsgericht. II. Menhliñ.

34994 Todterklärung.

Der Seemann Rudolf Nahre aus Klostermans⸗ feld, geboren am 22. Februar 1848, ist heute für todt erklärt worden.

Mansfeld, 21. September 1881.

Königliches Amtsgericht. .

,. ; In Sachen, etreffend die Zwangsversteigerung der dem Bürger Christian Meyer in Drakenburg gehörende

Bürgerstelle Haus Nr. 44. steht zweiter und letzter Termin zur Subhastation der Bürgerstelle Haus Nr. 44 nebst Zubehör in Drakenburg an auf

Mittwoch, den 26. H. Mts. Oktober, Morgens 10 Uhr.

Das Verkaufsobjekt besteht insbesondere aus dem Wohnhause und Stalle, sowie dem in Artikel 40 der Grundsteuermutterrolle von Drakenburg zur Größe von 3 ha 22 a S5 4m verzeichneten Grund— besitze und Antheil an Artikel 185.

Nienburg, den 2. September 1881.

Königliches Amtsgericht. Th. Frank.

Verlosung. Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

134871] BSekanntmachung.

Berliner Pfandbrief⸗Amt.

Behufs der statutenmäßigen Amortisation werden nachstehende, durch das Loos bestimmte Berliner Pfandbriefe ihren Inhabern zum 2. Jannar 1882

gekündigt: . 40 iste Pfandbriefe:

Litt. H. Nr. 212 451 487 3 Stück à 3000 4

Litt. J. Nr. 194 519 533 621 1493 5 Stück à 1500 A.

Litt. K. Nr. 473 574 987 1429 1658 1916 1950 2575 2866 2868 3108 3137 3915 4165 4394 4589 4691 5538 6537 6922 7040 7333 7472 7914 7923 S455 26 Stück à 300 M.

Litt. L. Nr. 353 577 2562 2589 3903 4409 4604 5167 5340 6100 7038 7202 7718 7806 7987 8119 8309 8550 18 Stück à 150 A

EH. 450n½ ige Pfandbriefe:

Litt. A. Nr. 44 137 368 620 627 1268 1350 1475 1840 2225 2235 2274 2370 2477 2979 3090 3117 3765 3945 4193 4528 4578 4787 5236 5307 5600 5899 5961 6116 6127 6211 7055 7326 7356 7651 7722 7758 7759 7895 7927 8132 8305 8332 8418 8426 8544 8576 S651 9043 9102 9103 9175 g304 g328 9476 9930 10019 10084 10177 10545 10642 10706 10818 10848 11002 11221 11716 11841 12015 12107 12214 12261 12545 12835 12974 13126 13240 13470 13545 14097 14158 14415 14418 14434 14690 14755 14855 15084 15215 15441 15479 15678 16072 16842 16848 16985 17361 17468 17495 17637 18286 18320 18321 18581 18759 18970 19317 19492 19498 19615 19681 20554 2014 20897 20966 21083 21287 21313 21355 21837 22093 22132 22254 22483 22809 22887 23263 23449 23937 24964 24083 24150 24417 24433 24693 24707 24875 24980 24985 25088 25255 25334 255353 25910 25970 25995 26457 26742 26805 26919. 27194 27526 27542 2972 27986 28399 28479 28489 28513 28531 28793 29213 29353 29434 29540 29617 29848 29887 30319 30505 30783 31014 31337 31448 31641 31701 31707 31888 32132 32620 32706 32959 32987 33207 33244 35513 33646 33720 33876 33914 34083 34349 34396 34489 34579 34714 34856 34867 35113 35135 35422 35686 35977 36109 36181 36369 36595 36733 36748 36802 37099 37136 37189 37271 37384 37881 38193 38217 38522 38663 38687 38709) 38729 38886 38923 39136 39218 39311 39649 39688 40262 40271 40356 40590 408616 40843 41001 41101 41139 41582 41907 41942 42096 42425 42585 42941 43354 43522 43558 43635 43826 43987 44114 44145 44164 44179 44237 44775 44876 45064 45195 45504 45982 45996 46033 46169 46280 46352 46383 46411 46848 46957 47872 48485 49289 49307 49320 251 Stück à 300 M.

Litt. B. Nr. 11 489 S57 1505 1551 1727 1847 2025 2190 2203 2439 2537 2551 2608 2682 3334 3375 3802 4160 4406 4525 4895 5329 5407 5414 5673 5779 5873 5899 6239 6488 6583 6965 7010 7909 7959 8052 Si0l 8321 8351 S613 8649 8845 S8886 9143 9292 9546 47 Stück à 1500 06

Litt. C. Nr. 235 502 561 715 929 965 1248 1289 1345 1446 1639 1874 2397 2591 2911 2958 3217 3477 4188 4324 4359 4456 4844 23 Stück à 3000 4

II. 5 υφα9ge Pfandbriefe:

itt. D. Nr. 82 1 Stück über 6

Litt. E. Nr. 401 818 1095 1626 1675 5 Stück à 1500 6

Litt. F. Nr. 386 436 735 960 1327 1368 1554 1567 1686 1710 1867 2192 2355 2444 2479 2930 3372 3430 3439 3460 3735 3950 3975 4015 4375 4456 4663 4737 5426 5128 5157 5526 5555 6006 6208 6240 6459 6543 6629 6631 6660 6873 6905 7090 7118 7192 7236 7451 7622 49 Stück à 300

Litt. G. Nr. 603 644 Ss35 1007 1182 1812 2016 2056 A3I 2731 2785 2793 3449 4107 4156 4251 4425 4679 4779 4809 4828 49090 5107 5230 5243 5342 5458 5490 5667 5766 5792 5925 6067 6124 6515 6731 6746 6793 7019 7057 7091 7262 12 Stück à 150

Zur Einlösung durch Zablung des Nominal⸗ befrages sind die vorstehend bezeichneten Pfandbriefe nebst den dazu gehörigen, nach dem 2. Januar 1882 fällig werdenden Coupons in coursfähigem Zustande zur Ver . bei unserer Kasse einzuliefern. Der Betrag fehlender Coupons wird von der Einlösunge⸗ Valuta in Abzug Ee gt.

Werden die gekündigten Pfandhriese zur Verfall zeit nicht eingeliefert, so wird in Betreff der Valuta derselben und event. wegen ihrer gerichtlichen Amor⸗ tisation in Gemäßheit des 8. 44 al. 2 des Statutg für daz Berliner Pfandbrief ⸗Institut. Gesetz= Samml. für 1868 Seite 450 ff. 2 werden.

Zur Vermeidung fernerer Zingverluste wird be⸗ lannt gemacht, daß aus früheren Verloosungen noch solgende bn mm, , sind:

4 0½νge: Litt. H. à 2000 M Nr. * 104 132 302 546. Litt. J. à 150) M Nr. 91 119 186 301 405 653.

1323 2777 4600 6200

JLitt. K. à 300 Nr. 56 206 259 265 587 721 1397 1546 1853 1859 1988 2093 2115 2150 2191 2320 2370 2376 3187 3257 3342 3849 4328 4360 4491 4484 5085 5455 5531 5541.

Litt. L. à 150 Nr. 224 509 515 380 612 644 695 847 951 1256 1460 1551 1670 1720 1731 1753 1881 2539 2633 2894 2901 23001 30098 31285 3311 3576 3632 3647 3830 4554 4749 4782 52389 5521 5538 5541 5772 5868.

; IH. 4½ige:

itt. A. à 300 M Nr. 510 699 730 1278 1298 1380 1567 1865 1987 2199 2239 2640 3052 3381 3672 3836 4195 4366 5367 5724 5732 5815 6682 8271 9101 9132 9513 9g564 9750 9868 10534 10569 109884 11092 11123 11395 11402 115608 12192 12955 13011 13033 13068 13355 13619 13785 13794 14335 14367 14841 15098 151958 15200 15291 15337 15361 15528 15602 15935 15994 16068 16140 16255 16628 169711 17116 17633 17866 17917 17964 18453 185658 18809 19029 19323 19333 19341 19373 19574 19720 19909 19981 2010 20719 20811 20827 21334 21336 21381 22034 22844 22973 23285 233573 23495 23656 23736 23737 24174 24195 234283 24387 24729 24771 24971 25107 25177 25378 25744 25766 25865 26455 27111 27215 272373 27333 27531 27728 27875 27880 28071 28483 29096 29097 29267 30662 31104 31372 31413 31651 31683 32169 32560 32675 327335 32781 32985 33088 33229 33324 34170 34218 34352 34438 34501 35194 35421 35623 35839 35843 36077 36371 36488 37171 37254 373604 37391 37557 376590 37804 37823 380027 38116 38150 38155 38188 38569 38815 38891 38918 39126 39174 39341 39531 40106 40181 41345 41494 41559 42237 42281 42382 42570 42681 42760 42872 42896 43421 43497 43523 43895 44049 44232 44235 44421 44554 44605 44685 44757 45315 45426 46399 47082 47651 48128 48495 49109.

Litt. B. à 1500 M. Nr. 1100 1595 2062 2085 2586 3512 3674 3715 4057 4340 4549 4615 4986 5199 5312 5397 5658 6257 6442 6516 6654 6841 . 7544 7610 7966 8235 8497 8519 8551 8638

Litt. C. à 3000 S. Nr. 590 1335 1776 2293 2338 2367 3276 3756 4291.

II. 5 ige:

Litt. E. à 1500 AM Nr. 1135 267 1550 1717.

Iitt. F. à 300 S6. Nr. 652 2788 3364 4012 4039 5142 5445 5737 6112 6391 6795 6862 7328.

Litt. G. d 150 A Nr. 2040 2393 2417 3326 ö. 3627 5185 5402 5597 5753 5855 5987 7309

Berlin, den 28. September 1881.

Das Berliner Pfandbrief ⸗Amt. Gesenius.

217421 Herabsetzung der Zinsen der Zauch⸗Belzig'schen

Kreis -Obligationen von 5 auf 45 Procent.

Der Kreistag diesseitigen Kreises hat am 5. März d. J. beschlossen, den Zinsfuß der Zauch⸗Belzigschen Kreis⸗Obligationen vom 2. Januar 1882 ab von 5 auf 49 Procent herabzusetzen.

Dem gemãß werden die sämmtlichen Zauch-Belzig'⸗ schen Kreis⸗Obligationen, soweit sie nicht bereits ö, . oder angekauft sind, den Inhabern behufs der Rückzahlung des Capitals am 2. Januar 1882 hierdurch gekündigt.

Denjenigen Besitzern Zauch⸗Belzig'scher Kreis⸗ Obligationen, welche auf. die Zinsherabsetzung ein⸗ gehen und dies durch die Einreichung der Schuld⸗ verschreibungen bis zum 1. October d. J. zu er⸗ kennen geben, wird eine Prämie von einem Procent des Capitals bewilligt.

Diejenigen Obligations⸗Inhaber, welche mit der Zinsherabsetzung einverstanden sind, werden auf⸗ gefordert, dies spätestens bis zum 1. October d. J. zu erkennen zu geben und zu diesem Zwecke die Schuldverschreibungen ohne Coupons bis zu diesem Termin portofrei

an den streis⸗Aunsschnß des Kreises Zauch⸗

x Belzig zu Belzig einzureichen. Die Schuldverschreibungen werden so⸗ fort oder doch möglichst bald den Besitzern, mit dem Reductions⸗ Stempel bedruckt, zurückgegeben, zugleich aber die Prämie von einem Procent ausgezahlt werden.

Den einzureichenden Schuldverschreibungen muß ein Verzeichniß beigefügt sein, in welchem die Littern und Nummern derselben, sowie der Name, Stand und Wohnort des Besitzers angegeben sind.

Von denjenigen Besitzern Zauch-Belzig'scher Kreie⸗ Obligationen, welche diese nicht bis zum 1. October d. J. eingereicht haben, wird angenommen, daß sie auf die Zinsherabsetzung nicht eingehen wollen und die Rückzahlung des Capitals vorziehen. Dieselben werden daher aufgefordert, das Capital, gegen Rück⸗ gabe der Schuldverschreibungen und Quittung, vom 2. Januar 1882 ab bei der Kreis⸗Communal⸗Kasse hierselbst in Empfang zu nehmen. Mit den Schuld⸗ verschreibungen sind zugleich die Zins⸗Coupons Serie III. Nr. 3 bis 19 und Talons zurückzugeben. Vom 2. Januar 1882 ab hört die Verzinsung der nicht convertirten Kreis⸗Obligationen auf, und es wird der Betrag der etwa nicht zurückgegebenen Coupons bei der Auszahlung des Capitals von diesem in Abzug gebracht werden.

Belzig, den 18. Juni 1851.

Der reis · us schuñ des streises Zauch Belzig. von Stülpnagel.

21623

Verlooste Zauch · Vel ig ' sche streis Obligationen.

Bei der am 8. d. Mts. u g e sten vlanmãßigen Aueloosung von Zauch⸗Belzig'schen Kreis⸗Obliga⸗ tionen sind folgende Nummern gezogen worden:

Litt. A. Nr. 15 über 50) Thlr. 1500 6,

itt. B. Nr. 75 und 85 über je 200 Thlr.

0,

Litt. C. Nr. 43, 63, 98, 143, 163, 233, 210 und 303 über je 190 Thlr. 300 , ?

litt. DJ. Nr. 55, 168, 292 und 319 über je 5 Thlr. 189 M j

An die Inhaber dieser Kreig⸗Obligationen ergeht hierdurch die Aufforderung, vom 2. Jannar 1882 ab den Nennwerth derselben nebst den bis zu diesem Termine fälllgen Zinsen gegen Rückgabe der Kreis Obligationen und der Coupons bei der Kreis ⸗Com-⸗ munalkasse hlerselbst zu erbeben. Für fehlende JZine⸗ Goupons wird der Betrag vom Capitale abgezogen.

Vom 2. Januar 1882 werden die ausgeloosten

Bon den bereits früher ausgelossten bejw. gekũn-= digten Kreis⸗Obligationen sind folgende noch nicht i. ö Nr. 2, 22 itt. 8. Nr. 2, 22, 25, 68 über je 20 Thlr. k. 9. Nr. 138 ; itt. C. Nr. „361 über je 100 Thlr. 300 4, . Litt. D. Nr. 10, 244 und 318 üler je 50 Thlr. 150 4. Belzig, den 18. Juni 1831. Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Zauch Velzig. von Stülpnagel.

ois Bekanntmachung.

Die Kündigung der 431prozentisten Lebus'er e Wie rn erich betreffend.

Auf Beschluß des Kreistages vom 3. Juni 1881 werden sämmtliche noch im Umlaufe befindliche 41prozentige Lebus'er Kreis-Obligationen den In⸗ habern .

zur Rückzahlung am 2. Januar 1882 hiermit gekündigt.

Die Obligationen sind am genannten Tage in coursfähiger Beschaffenheit mit den dazu gehörigen, nicht fälligen Coupons Serie 1III. Nr. 5 bis ein⸗ schließlich 10 und Talons bei der Lebus'er Kreis Kommunal⸗Kasse zu

Seelow

gegen Baarzahlung des Nominalbetrages derselben einzuliefern. Für diejenigen Obligationen, welche am 2. Januar 1882 nicht eingeliefert werden sollten, wird die Valuta auf Gefahr und Kosten der Säu⸗ migen auf der hiesigen Kreis-Kommunal-Kasse asser⸗ virt werden, auch hört jede Verzinsung des nicht ab⸗ gehobenen Kapitals, die Obligationen mögen einge⸗ . / oder nicht, mit dem Tage der Fällig⸗ eit auf.

Die Zinsbeträge der bei der Einlieferung der Obli⸗ gationen etwa fehlenden Coupons Nr. 5 bis ein⸗ schließlich Nr. 10 werden an dem auszuzahlenden Kapital gekürzt. Die Einlösung des am 2. Januar 1882 fälligen Zinscoupons Nr. 4 findet in der bis⸗ herigen Weise statt.

Der leichteren und besseren Kontrolle wegen ist den zur Ginlösung eingereichten Obligationen ein Verzeichniß derselben in doppelter Ausfertigung bei⸗ zufügen, welches die einzelnen Schuldverschreibungen unter Bezeichnung derselben nach Emissionen, Lit⸗ tera's und Nummern aufführt, und dessen eine Aus—= fertigung zugleich mit dem zu zahlenden Kapital- betrage den Empfangsberechtigten wieder zugestellt werden wird.

Auf einen weiteren zeitraubenden Schriftwechsel mit den Inhabern der Obligationen kann sich die Kreis⸗Kommunal⸗Kasse des großen Umfanges des Einlösungsgeschäfts halber nicht einlassen.

Seelow, den 29. Juli 1881.

Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Lebus. Der Vorsitzende. J. V.— Wagner, Regierungs⸗Referendarius.

5410 lets] Bekanntmachung.

Von den auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 10. August 1860 Ges. S. p. 1421 und vom 2. November 1863 Ges. S. P. 753 aus⸗ gefertigten, auf den Inhaber lautenden Obli⸗ gationen des Altmärkischen Wische⸗Deich⸗ Verbandes im Betrage von resp. 10) 000 Thalern und 50,000 Thalern sind in diesem Monate nach⸗ stehende Schuld⸗Verschreibungen, und zwar:

1) zu 5 pro Cent verzinslich:

a. Litt. A. Nr. 48 über 50) Thlr. 50 Thlr..

b. Litt. B. Nr. 415 u. 416, 420 bis 424 über je 100 Thlr. (7 Stüch .. 700 . c. Litt. G. Nr. 140 bis 144, 395 bis 399, 400 bis 404, 415 bis 419 über je , 2?) zu 4 pro Ceut verzinslich

(II. Emission): . lätt. A. Nr. 20 über 500 Thlr.. litt. B. Nr. 23, 45, 103, 112, 130, 140, 162, 187, 237 über je 100 Thlr. M St BMM. zusammen J 606 Thlr.. oder 10,800 6

10900.

.

ausgeloost worden.

Diese Schuld⸗Verschreibungen sind mit den dazn gehörigen Zins Coupons und Talons vom 2. Ja⸗ nuar 1882 ab Behufs Auszahlung der Gapitalien und fälligen Zinsen an die Deichkasse in Seehausen in der Altmark zurückzugeben, wobei wir bemerken, daß mit diesem Zeitpunkte die Verzinsung der ge⸗ nannten Obligationen gänzlich aufhört. Für feh⸗ lende Coupons wird der Betrag vom Capital gekürzt.

Auswärts wohnhasften Inhabern ausgelooster Obligationen wird gestattet, dieselben portofrei ein⸗ zusenden und die Uebermittelung der Valuta durch die Post auf Gefahr und Kosten des Gläubigers zu verlangen.

Die Inhaber folgender bereits früher ausgelooster Obligatlonen, welche bisher noch nicht realisirt sind. nämlich:

3 fünfprocentige Litt. B. Nr. 4582, 483 u. 484

à 10) Thlr., . .

4 vierprocentige Litt. B. Nr. 76 u. 77

à 109 Thlr., ö ; werden daran erinnert, diese Obligationen unserer Kasse zur Zahlung deren Nominal⸗Werthes zu prä- senliren, da die Verzinsung längst aufgehört hat.

Serhausen i. Altm., den 13. Juni 1881.

Die Dan · Commisst / für die Regulirung des

ands. Schmidt.

2 . 36, 61,

Huch. Schluss.

Magdeburg · Salberstädter Eisenbahn · Gesellschaft. Unter Bezugnahme auf die

Vekanntmachung vom A.

August v. J., betreffend den

E-Umtensch der Priorität

Stamm ⸗Aktien (Aktien Litt. B) der Mandeburg⸗

n m Eisenbahn Gesellschaft, wird die Frist.

nnerhalb welcher die Aktien zum Umtausch einzu⸗

reichen sind, bis zum J. Oktober 1882 mit der Maß- gabe verlängert, daß die Inhaer der bis zu diesem

Zeitpunkte nicht vräsentirten Aktien den Anspruch

auf Cinlösung derselben durch den Staat verlieren.

Magdeburg, 31. August 1881.

. .

Suldverschteibungen nicht mehr verzinst.

önigliche Eisenbahn ˖ Direltlon. ;