S. 7. . . Sind Obligationen, Zinscoupons oder Talons ge che dig oder unbrauchbar gemacht worden, jedoch in ihren wesentlichen heilen dergestalt erhalten daß über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so ist die Gesellschaft ermächtigt, gegen Finreichung der beschädigten Papiere auf Kosten des Inhabers neue gleichartige Papiere auszufer⸗ figen und auszureichen. .
Außer diesem Falle i die Anfertigung und Ausreichung neuer Obligationen in Stelle beschädigter oder verloren gegangener nur zu⸗ säfsig nach gerichtlicher Mortifikation derselben, die im Domizil der Gefellschaft bei dem dortigen Gericht erster Instanz nachzusuchen ist.
Eine gerichtliche Mortifikation beschäͤdigter oder verloren, ge gangener Zinscoupons findet nicht statt. Es wird jedoch Demjenigen, der die Beschädigung oder den Verlust derselben vor Ablauf der Ver⸗ jährungsfrift (6. 2) bei der Gesellschaft anmeldet und den stattgehabten Befitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung aus⸗ gezahlt werden. ö ö
Auch eine gerichtliche Mortifikation beschädigter oder verlorener Talons findet nicht statt.
Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge, und der dafür, nach 5§. 2 3 zahlenden Zinsen Gläubiger der Märkisch⸗Posener Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft und haben in dieser Eigenschaft an dem Gesellschafts vermögen ein unbedingtes Vorzugsrechl vor den Stamm⸗ und Stamm⸗Prigri⸗ taͤtsattien nebft deren Zinsen und Dividenden. Dagegen bleibt den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 21. August 1871 emittirten Prioritäts⸗Obligationen der Märkisch⸗Posener Eisenbahn⸗ Gefellschaft in Höhe von 3 00 000 6 das Vorzugsrecht vor den auf Grund des gehenwärtigen Privilegiums zu emittirenden Prioritäts— Sbligationen ausdrücklich ö ]
Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind nicht befugt, die Zahlung Der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als nach Maßgabe des im §. 3 gedachten Amortisationsplanes zu fordern, aus⸗ genommen: .
a. wenn ein Zinszahlungstermin länger als
richtigt bleibt; .
b. wenn durch Verschulden der Eisenbahnverwaltung der Tranz⸗ portbetrieb auf der Märkisch⸗Posener Eisenbahn länger als sechs Monate ganz aufhört; ; ;
C. . die im 8. 3 festgesetzte Amortisation nicht innegehalten wird.
In den Fällen zu a. und b. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer diefer Fälle eintritt, zurückgefordert werden, und zwagr zu a. his zur Zahlung des betreffenden Zinscoupons, zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transportbetriebes. —
In dem sub e. vorgedachten Falle ist jedoch eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beobachten; auch kann der Inhaber einer Priori⸗ täts⸗Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Ämortisationsquantums hätte stattsinden sollen. Die Kündigung ver⸗ liert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Eisenbahnverwaltung die nicht innegehaltene Amortisation nachholt und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Ausloosung der zu amortisirenden Obligationen n ne n bewirkt.
drei Monate unbe⸗
So lange nicht die gegenwartig kreirten Prioritäts . Obligationen eingelöst oder der Einlösungsgeldbetrag gerichtlich deponirt ist, darf die Gesellschaft keines ihrer Grundstücke, welches zum Bahnkörper oder zu den Bahnhöfen gehört, veräußern, dies bezieht sich jedoch nicht auf folche Grundstücke, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post⸗, Telegraphein, Polizei⸗ oder steuerlichen Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Waarenniederlagen abgetreten werden möchten. Für den Fall, daß Ünfere Gerichte einen Nachweis darüber erfordern sollten, ob ein Grundstück zur Eisenbahn oder zu den Bahnhöfen erforderlich sei oder nicht, genügt ein Attest der betreffenden Eisenbahn ⸗Aufsichts behörde. Eine weitere Aktienemission oder ein Anleihegeschäft darf die Gesellschaft nur dann unternehmen, wenn diesen Prioritäts— Obligationen für Kapital und Zinsen das Vorrecht vor den ferner auszugebenden Aktien oder der aufzunehmenden Anleihe vorbehalten und gesichert ist. u
Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt- machungen erfolgen durch den Dentschen Reichs⸗ und Preußischen Staats-Anzeiger, die Berliner Börsen⸗-Zeitung und das Gubener Tageblatt. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so genügt die. Be⸗ kanntmachung in den übrigen bis zur anderweiten, mit Genehmigung Unseres Ministers der öffentlichen Arbeiten zu treffenden Bestimmung.
Zu Ürkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche r, Allerhöchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem König⸗
ichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch den Inhabern der Obli—⸗ ationen in Ansehung ihrer Befriedigang eine Gewährleistung von Een des Staates zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren. Gegeben Baden⸗Baden, den 26. September 1881. (L. S. Wilhelm. Maybach. Bitter.
Schema A. 21 : Prioritäts⸗ Obligation II. Emission der K
Märkisch⸗Posener Eisenbahn⸗Gesellschaft.
—— Dbligation sind zwanzig
oupons auf zehn Jahre und ein Talon zur Erhebung fer⸗ Nr. .. nerer Coupons beigegeben. über J Reichswährung.
Inhaber dieser Obligation hat an die Märkisch
genehmigten Darlehn von 500 000 benen Coupons zahlbar. Guben, den.. 8 Der Verwaltungsrat (Stempel.)
Schema B. Zins coupon
der Mãrkisch · Posener a mem, d mmm, II. Emission t zahlbar am 2. Januar (I. Juli) 18... Inhaber dieses bat am 2. Januar (J. * 18 .. säbrlichen Zinsen der obengenannten Priorit Dreitausend Mark (Fünfhundert Mark) (1009 4). 2 Guben, den.. ten 18
Der Verwaltungerath der Märkisch⸗posener Gisenbabn⸗Gesellschaft.
(Zwei faksimilirte Unterschriften. insen, deren Erhebung innerhalb N. N., Rendant. vier i. von dem in dem betreffen den Foupon bezeichneten Zablungstage an, nicht gescheben ist, verfallen jum Vorthell der Ge ell schaft.
Schema C.
Serie von zwanzig Stü ; 1 Sbligation, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist. Im spruchs oder wenn der Talon überhaupt nicht beigebra
erfolgt die Ausreichung der neuen . Obligation. i v. Stetten, See. Et. im Gren. uben, den .. t
der Apostelkirche zu Cöln ist das Prädikat Professor beige⸗ legt worden.
am Gymnasium zu Stendal zum Oberlehrer an derselben Anstalt ist genehmigt worden.
an,, Prüfung sür Vorsteher von Taubstummenanstalten aben
anstalt erlangt.
Verzinsbar zu vier Prozent.
ö osener Eisen⸗ babn? Gefellschaft Dreitausend Mark (Fünshundert Mark) Reiche währung zu fordern als Antheil an dem durch Jönigliches Privi⸗
die halb · In Obligationen über zu erheben mit 6000 4
(faksimilirte Unterschrift)
Talon der — Märkisch⸗Posener utter II. Emission.
K aber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons die folgende 8 3 Fire , zur vorbezeichneten Prioritäts⸗
olchen Wider⸗ t werden kann, Coupons an den Inhaber der
alle eines
Der Verwaltungsra
Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem Oberlehrer Dr. Spengler beim Gymnasium an
Art. Bat. Nr. 13, in das Ulan. Regt. Nr. 19, Frhr. , . v. Perglas,
Regt. Nr. 20, versetzt. Leo, Pr. Lt. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 13, unter Versetz,. in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, zum Hauptm. und Battr. Chef befördert. Sauter, Pr. Lt.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und . in das Feld-Art. Regt. Nr. 13 versetzt. Logan, Sec. Lt. im
Lt. und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 121, Graf zur Lippe , Oberst · Et. und Commandeur des
an. Feld⸗Art. Regts. Nr. 13. zu Obersten mit einem Patent vom I16. September d. J., v. Röl l, Major und Bats. Commandeur im Inf. Regt. Nr. 125, v. Kaiser, Major und Bat. Commandeur im Inf. Regt. Nr. 121, Heinrich, Major und Bats. Comman⸗ deur im Inf. Regt. Nr. 135, zu Oberst⸗Lts. mit einem Patent vom 4 September d. J, Etzel, Sec. Lt. im Dragoner⸗Regiment
r. Wotschke, Sec. im Drag. Regt. Nr. 26, zu Pr Lts.,
Regts. Nr. 20, v. Gleich. Oberst⸗Lt. und Commandeur des
25, in das Ulanen⸗Regiment Nr. 20, befördert. Regt. Nr. 123, in das
rag. Regt. Nr. 25, v. Ba yer-Ehrenberg, Sec. Lt. im Fuß⸗
unter Versetzung
Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 121, in das Ulan.
im Fuß⸗Art. Bat. Nr.
uß⸗Art. Bat. Nr. 13, zum Pr. Lt. befördert. Alius, Königl. reuß. Feuerw. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 2, kommandirt nach
Württemberg, zum Stabe der 13. Art. Brig. kommandirt.
Die Ernennung des ordentlichen Lehrers Hebestreit
Bekanntmachung. In der zu Berlin am 19. und 20. August d. J. abge⸗
Paul, Vorsteher und Lehrer an der städtischen Taub⸗ stummenschule M. Straßburg i. Elsßn, .
Sawallisch, Lehrer an der provinzialständischen Taubstummenanstalt zu Emden, und
Schlott, Lehrer an der Taubstummenanstalt zu Braun⸗
schweig, . das Zeugniß der Befähigung zur Leitung einer Taubstummen⸗ Berlin, den 30. September 1881.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Im Auftrage: de la Croix.
Ministerium des Innern.
neren , r , . .
Der Geheime Regierungs⸗Rath und vortragende Rath von Zastrow ist vom Ministerium der geistlichen, Unter⸗ richts und Medizinal⸗Angelegenheiten in gleicher Eigenschaft in das Ministerium des Innern versetzt worden.
Ju st iz⸗Mi nisterium.
Der Rechtsanwalt Brand zu Bielefeld ist zum Notar im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Herford, ernannt worden. Versetzt sind: der Amtsrichter Motty in Pitschen an daß Amtsgericht in Beuthen O. Schl., der Amtsrichter Herr⸗ mann in Haigtrloch an das Amtsgericht in Freiburg a. U., der Amtsrichter Erxleben in Alfeld an das Amtsgericht in Isenhagen und der Amtsrichter Feldmann in Arnswalde an das Amtsgericht in Wald. In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Ge⸗ richtsassessor är en, bei dem Amtsgericht in Heydekrug, der Gerichtsaffessor Skrodzki bei dem Amtsgericht in Jo⸗ hannisburg, der Landrichter a. D. Basch aus Meseritz bei dem Landgericht J. in Berlin und der Gerichtsassessor Seele! s bei dem Amtsgericht in Remscheid. Der Rechtsanwalt und Notar Kühne hat seinen Wohnsitz von Landeck (nicht Landeshut) nach Glatz verlegt.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des 8§. 12 des Neichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ lober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nummer 1 der in Genf erscheinenden, in der polni— hr Druckerei Rue de Lausanne No. 49 gedruckten period i⸗-
en Druckschrift 56 . „Przedewit“
vom 15. August 1881 nach 5. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist. Posen, den 4. Oktober 1881. Königliche en, Abtheilung des Innern. man.
Per sonalver änderungen. stöniglich Preuß ische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Verse Im aktiven Heere. Baden ⸗ Baden 26. September, ittje, 2 Lt. vom Ihger⸗VBat. Nr. 5. in das Inf. Regt. Nr. sg. Hein, Sec. Lt. vom Jäger⸗-Bat. Nr. 11, unter Beförder. zum Pr. Lt., in das Jäger · af. Rr. d versetzt. — 1. Oktober. v. Prittwitz und Gaffron, Major und Abtheil. Commandeur vom Feld ⸗Art. Regt. Rr. 24, in das Feld ⸗Art. Regt. Nr. 1 Keutner, Major und Abtheil. Commandeur vom Feld-⸗Art. Regt. Nr. 1, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 26, verseßzt,. — 4 ktober. Geibel, DOberst, e dem Inf. Regt. Nr. 51 und beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte als Eisenb. Linlenkommissar in Königsberg J. Pr., unter Stellung à la suite des gedachten Regimente ig Eisenb. Linienkommissar ernannt. Hagen, Oberst ⸗ e. vom jur Dienstleist. bei der Gisenb. ! kommandirt. Pedell, Major vom Inf. Regt. 8 Stabẽofsiz. ernannt.
Regt. Rr. 79, in das Regt einrangirt.
* Verfügung des Kriegs ⸗Ministeriumẽs. Tauch, Zeugha
in Thorn, Zobel,
Art. Depot in Neu⸗
Thorn, zum Art. Deyot in Metz rerbei Abschiedsbewilligungen.
ungen.
heil. des Großen Genera
eu 28 Lt. vom Art. Depot . r
und Eisenb. Linien kem n
des Drag. Regtg. Nr. 3, der Abschied bewilligt. XIII. rr! Württembergisches] Armee Corps. Ernennungen
abes Nr. 79, zum etats⸗ v Stamford, Major, aggreg. dem
4. Oktober. uptm. vom Art. Dey. in Neu⸗Breisach, 2 Art. Dey.
n Metz, zum Gbelt, Zeug Lt. vom Art. Depot in
nf. c Nr. 79, dem Regt. aa ez und — bt st
Im aktiven Heere. Baden
Baden, 4. Oktober. ö c. v. Korff, Major A Ia auite der Armee möissar in Bromberg, mit Pens. und der Unif.
Aichtamtliches.
Deu tsches Reich.
Prenßen. Berlin, 8. Oktober. Se. Majestät der
Kaiser und König wohnten, laut Meldung des, W. T. B.“
aus Baden⸗Baden, auch gestern mit Ihren Königlichen Hoheiten der Großherzogin und dem Erbgroßherzog von Baden, bei schönstem Herbstwetter, den Rennen bei F gehn bei. In dem Offizier⸗Jagdrennen fiegte abermals der Lieutenant Freiherr von Thumb mit seinem „Kedgeree“. Der Kaiser überreichte demselben den Ehrenpreis.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl traf heute früh von Glineke in Berlin ein und empfing den be— sonderen Abgesandten Sr. Majestät des Königs Kalakaua, Baron von Friesen, in Höchstseinem Palais, um aus dessen Händen das Großkreuz des Ordens König Kalakaua J. ent⸗ gegenzunehmen. — Später empfing Se. Königliche Hoheit den Königlich Niederländischen außerordentlichen Gesandten und . Minister, Herrn von Rochussen, in Abschieds— udienz.
364. Königliche Hoheit kehrt heute Nachmittag nach Glineke
zurück.
— Es ist zur Kenntniß des Justiz-Ministers gekommen,
daß Geschäftsleute sich nicht selten der Hülfe der Gerichts⸗
vollzieher zur Veranstaltung von Waarenauktionen
bedienen, die nur zu dem Zweck veranstaltet werden, um ent⸗
weder auf Kredit entnommene Waaren in betrünerischer Ab—
sicht zu Schleuderpreisen zu versilbern, oder schlechte und ge⸗
ringwerthige Waaren dem Publikum unter Umständen darzu—
bieten, welche die Erzielung eines unverhältnißmäßig hohen
Erlöses verheißen. Es darf angenommen werden, daß die Ge⸗
richtsvollzieher sich von der Auffassung leiten lassen, es sei
nicht ihres Amtes, die Absichten, von denen ihre Auf—
traggeber bei derartigen Versteigerungen geleitet werden
könnten, einer Prüfung zu unterziehen, und daß sie
darum ihre Mitwirkung bei derartigen Versteigerungen
im guten Glauben eintreten lassen. Allein die einfache
Thatsache, daß eine Versteigerung durch einen Gerichts voll⸗
zieher abgehalten wird, erzeugt die Gefahr, daß das Pu⸗
blikum im Vertrauen auf die amtliche Stellung des Verstei⸗
gerungsbeamten sich über den wahren Charakter der Verkäufe
täuschen läßt, und daß auf diese Weise durch die Mitwirkung
der Gerichtsvollzieher dem bezeichneten Auktionsunwesen von
Seiten unreeller Verkäufer indirekt ein wirksamer Vorschub geleistet wird. Um eine solche Täuschung und Schädigung zu verhüten, sind die Gerichtsvollzieher durch eine Verfügung des Justiz-Ministers vom 29. v. M. angewiesen, worden, bei der Uebernahme und Ausführung von freiwilligen Versteige⸗ rungen die nachstehenden Bestimmungen zu befolgen: 1) Dem Gerichtsvollzieher steht es zu, die Uebernahme freiwilliger Ver⸗ steigerungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, die Ab⸗ lehnung muß aber erfolgen, wenn die Vermuthung begründet ist, daß es sich um ein unreelles Auktionsgeschäft handelt. 2) Aus der Bekanntmachung des Versteigerungstermins muß deutlich ersichtlich sein, daß der Verkauf ein freiwilliger ist. Die Bekanntmachung darf keine Angaben enthalten, welche irgendwie geeignet sein könnten, über den Anlaß des Ver⸗ kaufs, über die Beschaffenheit der zum Verkauf kommenden Gegenstände oder über die Person und die Verhältnisse des Auftraggebers einen Irrthum zu erwecken. 3) Freiwillige Ver⸗ steigerungen dürfen in der Ausführung mit Zwangsversteige⸗ rungen nicht derart verbunden werden, daß das Publikum über den Charakter des Geschäfts in Unklarheit oder Irrthum versetzt werden könnte. 4) Die Versteigerung von Waaren eines Wanderlagers darf nur dann übernommen werden, wenn dem Gerichtsvollzieher die Entrichtung der Steuer sür den Wanderlagerbetrieb nachgewiesen ist.
Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 6. Oltober. Wie die „Presse“ vernimmt, trifft der Kaiser Donnerstag, den 18. d. in Wien ein. Sonnabend, den 15. d., wird sich Se. Ma⸗ jestät nach Gödöllö begeben. König Albert von Sachsen und Kronprinz Rudolph würden am 13. Wien verlassen und Ersterer sich nach Dresden, Letzterer nach Prag begeben. Die Kaiserin und Erzherzogin Marie Valerie sollen erst 4 der zweiten Hälfte des Monats Dezember in Wien eintreffen.
Die „Bud. Corr.“ meldet: „Die Berathungen der osterreicisch⸗ ungarischen De s listen wurden heute Nachmittags in einer dreistündigen Sitzung im Auswärtigen mte sortgesetzt. Der allgemeine Zoa— tarif wurde bis zu de durchbesprochen, mehrere Anträge aber wieder ad referendum genommen und einige ositionen in suspenso belassen, die sodann in der morgen ortzufetzenden Berathung erörtert werden sollen. Die verschie ütiheilungen einiger Blätter, die über den Verlauf nhalt der gestellten Anträge die 6
len wissen, sind, wie auf das Be⸗ stimmteste versichert wird, zum größten le willkürliche Kombinationen oder tendenziöse Fühler, indem Anträge, welche von der einen Seite ausgehen, anderen Regierung
denen der Sitzungen und den nauesten ails mitzut
3h. September,. Frbr. v.
aktiven Heere.
eförderungen e Gere fre B r, uvpin, .
verlretern zzugeschrieben und akademische Erörterungen als
Anträge dargestellt werden. Ueber die Details der Berathun⸗
gen sind Mittheilungen um so weniger zulässig, als ja die
eventuellen Vereinbarungen der Entscheidung der beiderseitigen Ministerien zu unterbreiten sein werden.“
— Wie die „W. A. Ztg.“ meldet, tritt die Do n aukom— mission am 17. Oktober in Galatz wieder zusammen. Gegenstand ihrer Thätigkeit wird das Reglement für die Ufer⸗ staaten⸗Kommission sein, worüber eine vollkommene Einigung in der vorigen Session nicht erzielt werden konnte.
Großbritannien und Irland. London, 6. Oktober. (Allg. Corr.) In der Grafschaft Mayo werden Vorbereitungen zu einer irischen nationalen Bewegung für Ende dieses Monats getroffen. In öffentlichen Versammlungen zum Zwecke der Erörterung der Vortheile der Landakte soll den Pächtern der Nutzen klar gemacht werden, welchen dieselbe ihnen bietet, nebst Instruirung der landwirthschaftlichen Ar⸗ beiter über die von denselben einzuschlagende Haltung.
— 7: Oktober. (B. T. B.) Die in London nicht anwe⸗ senden Mitglieder des Kabinets sind für nächsten Mittwoch tele⸗ graphisch zu einem Kabinetsrath einberufen worden, welcher über die Tran svaalfrage und über die egyptische Frage berathen soll.
Leeds, 8. Oktober. (W. T. B.) Bei einem gestern dem Premier Gladstone zu Ehren veranstalteten Bankett, an welchem gegen 1400 Personen thzilnahmen, hielt Gladstone eine Rede, in welcher er ausschließlich über die Lage Irlands sprach, dessen moralischen und materiellen Fort— schritt während der letzten 40 Jahre er hervorhob. Der Premier jprach sich sehr heftig über das von Parnell gepredigte Plunderungs⸗ system aus, welches mit dem Patriotismus des Irländers O Connell im Widerspruch stehe. Die Devise des Letzteren sei: „Anhänglichkeit an das Vaterland“, diejenige Parnells: „Feindschaft gegen England und Schottland“. Parnell habe weder vor dem Eigenthum, noch vor dem menschlichen Leben Achtung und thue alles Mögliche, die Irländer zu verhindern, die wirklichen Wohlthaten des Agrargesetzes zu genießen, da die Pazifikation Irlands seinen Interessen zuwiderlaufe. Die allgemeine Zaghaftigkeit Irlands sei sehr zu beklagen, und es sei zu bedauern, daß kein Meeting und keine Kund⸗ gebung zu Gunsten des Gesetzes und der Ordnung stattge— sunden habe. Die Stunde des letzten Konfliktes zwischen dem Gesetze und der Ungesetzlichleit scheine heranzukommen. Er (Gladstone) rechne darauf, daß alle Klassen der Bevölkerung die Regierung unterstützen würden (Lebhafter Beifall). Glad⸗ stone wurde nach Schluß des Banketts von etwa 2560 Fackel⸗ trägern nach seiner Wohnung geleitet.
In Beantwortung zahlreicher ihm überreichter Adressen erklärte der Premier: ein dem irischen ähnliches Agrargesetz sei für England nicht nöthig, in den Beziehungen der Pächter zu den Grundbesitzern seien jedoch viele Verbesserungen einzuführen.
Frankreich. Paris, 7. Oktober. (W. C. B.) Das Journgl La petite kèpublique verwirft den Gedanken des Rücktritts des Mlinisteriums vor dem Zusammentritt der Kammern. Es sagt: das Ministerium müsse sich wegen seiner Handlungen vor dem Parlamente verantworten und sich erst nach der öffentlichen Debatte zurückziehen. Ein vor⸗ zeitiger Rücktritt würde sür das Kabinet nicht ehrenhaft sein, würde dem neuen Ministerium Verlegenheiten bereiten und überdies der Zustimmung des Staatsmannes bedürsen, den der Präsident der Republik zur Bildung des neuen Kabinets zu berufen beabsichtige.
Eine Depesche des Generals Logerot aus Tunis vom 6. d. meldet, daß seit gestern früh die Position Belvédere von zwei Bataillonen besetzt sei, und daß die andern Forts von Tunis morgen besetzt werden würden. Eine mobile Kolonne sei auf dem Marsche von Medjez nach Testur von 1 angegriffen worden, Letztere seien aber zurückgeschlogen
rden.
— 7. Oktober, Abends. (W. T. B.) Der heute im Elyssée abgehaltene Minister rath beschäftigte sich . lich mit den Angelegenheiten von Tunis; das vom Kabinet anläßlich der Einberufung der Kam mern einzuschlagende Verhalten kam gar nicht in Frage. Am nächsten Dienstag findet abermals ein Ministerrath statt. — Londoner Mel⸗ dungen zufolge werden Frankreich und England ihren diplomatischen Agenten in Kairo wegen der Absendung türkischer Kommissäre nach Egypten identische Instruktionen zugehen Fler a
— (Fr. Corr.) Aus Tu nis hat der Kriegs-Mini eine Reihe von Depeschen erhalten: z 6 Aus Algier, 6. Oktober, meldet General Saussier: Ich gebe Be=
ehl, die Forts von Tunis zu besetzen. Unsere Truppen steben i edie ö Bab und unterstützen das Lager ir g nrg Jener
Cailliot meldet mir, daß in Khrumirland nichts Neues vo e e en
ist. — General Logerot meldet aus Tunis, 4 tober: Am 2. d. haben die beiden Bataillone, welche nach Kef . der Schlucht von Nebeur ein kleines Gefecht gehabt, dem aber das Geschütz des Obersten Laroque, welcher diesen Bataillonen aus Kef entgegengezogen war, bald ein Ziel sezte. Die Truppen erreich- ten Kef mit drei Verwundeten. Der Felnd, sagt der Sberst, bat empfindliche Verluste erlitten. Das 29. Jägerbataillon rastet in Kef und geht dann nach Oued-Melitz, das es in mwei Etappen erreichen — 46 — Oberst schließt seinen Bericht mit den Worten: Ales h
Derselbe General Logergt meldet aus La Manuba (dem franzö⸗ Liarn Lager bei Tunis) 5. Oliober Abends: Nichts 12 aus — ger des Generals Sabgthier bei Ben Hamidies. Seit den . Tagen, die er diesen Punkt besetzt hält, sind viele eingeborene iahs und Trabelsi mit ibren Heerden in die Duars, wesche k verlassen hatten, zurückgekehrt; der Khalifat der Riabs at sein Lager mit Gerste und anderen Lebenemitteln ver— proviantirt. Die Eingeborenen zeigen die besten Gesinnungen für uns und fangen an ihre Felder zu bebauen. Die Milais- lled-⸗Sasd⸗ Suagissi, von denen es hieß, daß sie sich nördlich vom Salssee der Enfida Elan ere e hätten und bis Diebelina vorgedrungen wären, haben sich nicht geieigt und scheinen nicht einmal den Engpaß von Tum -⸗Karuba überschritten zu haben. Spione der Trabelsi und der Riabs sind beauftragt, sie zu beobachten. Die Riahs fangen auch con an, die Kameele herbeizntreiben, welche sie alg Pfand für hre Unterwerfung zu liefern haben. Auf der Eisenbabn nichts Neues. Die Administration hat das Babnbossmaterlal von Besa nach Ghardimau schaffen lassen; wel Compagnien balten den Babn— bof von Beja besetzt und baben sich darin verschanzt; zwei Com- gnien von Gbardimau baben den Babnbof von Suk el. Arba inne;
e werden beute Abend nach Ghardimau r nee und in Suk⸗el⸗ rba durch das von Kef kommende 25. Jäger-Bataillon abgelöst werden. Die fliegende Kolonne von Medjej el Bab bat sich beute
rüh nach Testur det. Med leiben besetzt. . kogeos jej sowie det Babhnbof von Teburba
Italien. Rom, 7. Oftober. (W. T. B. gi reg des in Bu karest akkreditirten en lich? esandten White durch den Papst war durch keine spe⸗
hatte eine Privataudienz beim Papste nachgesucht. — Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten von Uruguay, Bordenama, welcher gestern vom Kardinal-Staatssekretär Ja co bini empfangen wurde, will die von ihm nach Europa unternommene Reise benutzen, um mehrere zwischen Urugay und dem Vatikan schwebende Fragen zu regeln. — Die Blättermeldung, daß der Papst römischen Katholiken gegen⸗ über von der Möglichkeit seiner Abreise von Rom ge⸗ sprochen habe, wird in unterrichteten Kreisen als unbe—⸗ gründet vezeichnet. — Der Kardinal Moretti ist in Bo⸗ logna gestorben. — Der italienische Botschaster in Wien, Graf Robilant, hat sich zu einem Besuch Mancini's nach Neapel begeben. .
Türkei. Konstantinopel, 7. Oktober. (W. T. B.) Die wegen der Grenze mit Griechenland bei Zarko Kriteri entstandene Differenz ist noch nicht geregelt, dem Vernehmen nach soll aber in der Kürze eine befriedigende Lösung zu erwarten sein. — Die Vertreter der Besitzer türkischer Schuldtitel haben in einem Schreiben an Server Pascha für den für die russische Kriegsentschädigung vorbehaltenen Tribut des Fürstenthums Bulgarien und für den Tribut von Cypern, den England für die Anleihe von 18655 zurückhält, eine Kompensation verlangt.
— Aus St. Petersburg, 7. Oktober, berichtet „W. . Der „Porjadok“ meldet: Nach Mittheilung aus der hiesigen türkische: Botschaft hatte der Botschafter Schakir Pascha in der letzten Zeit häufig mit dem Leiter des Aus— wärtigen Amtes, von Giers, Unterredungen über die lau— fenden politischen Fragen. Hauptsächlich sei die Frage wegen des Modus der Zahlung der Kriegskontribution Seitens der Türkei an Rußland berührt worden. Lnsichtlich der neuen Regierung in Bulgarien habe Schakir Pascha erklärt, die Türkei sehe in dem gegen— wärtigen, durch die Bemühungen Rußlands geregelten Zustande eine hinlangliche Garantie für die Aufrechterhaltung des Prinzips, welches die Türkei bei ihrer Politik auf der Balkanhalbinsel verfolge. Die Türkei sehe die letzte Verän— derung der Regierung als die Rettung Bulgariens an. Die Frage wegen der Suzeränetät sei im Prinzip bei beiden Reichen entschieden. Was die armenische Reformfrage angehe, so sei die Ausführung derselben durch die Ereignisse in Egypten, sowie durch die Unruhen der kurdischen Stämme verhindert worden. — Schakir Pascha ist auf weitere 3 Jahre am hiesigen Hofe als Botschafter akkreditirt.
Amerika. New-York, 4. Oktober. (Allg. Corr.) Aus Arizona hier ein gegangenen Nachrichten zufolge überrumpelten einige Chir icahua⸗Fndign er eine Abtheilung Soldaten, die mit der Reparatur einer Telegraphenlinie beschäftigt waren, und tödteten vier derselben. Auch haben die Indianer einen Transportzug überfallen und fünf der Wagenführer ermordet, während eine andere Bande derselben ein Truppen⸗-Detache⸗ ment angriff und mit demselben einen mehrstündigen Kampf . Es wurde ein Sergeant getödtet, und sechs Mann trugen n nn! davon. Die Indianer zogen sich schließlich
Asien. Afghanistan. (Allg. Corr.) Eine Reutersche Depesche aus Bombay meldet unterm 5. ds., daß, Nach— richten aus Kandahar zufolge, der Emir am 30. v. M. dort seinen öffentlichen Einzug hielt und am 2. ds. eine allge⸗ meine Illumination stattfinden sollte.
Die Nr. 40 des Central⸗Blatts für das Deutsche Rei herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat n . 16 Allgemeine Verwaltungssachen: Zusatz⸗Konvention zu dem Deutsch— dänischen Uebereinkommen wegen wechselseitiger Unterstützung Hülfs⸗ bedürftiger ꝛc. — Zoll- und Steuerwesen: Veränderungen in den Be⸗ fugnissen von Zoll- und Steuerstellen. — Militärwesen: Nachtrags— verzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig— freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; — desgl. Namhaftmachung provisorisch berechtigter Anstalten; — Erlöschen der Berechtigung einiger Anstalten. — Marine und Schiffahrt; Erscheinen des Hand⸗ buchs für die deutsche Handelsmarine auf das Jahr 1881. — Konfulat— wesen: Ernennung; — Bestellung eines Konsularagenten; — Todes⸗ . 2 Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichs⸗ gebiete.
— Nr. 490 des Deutschen Handels-Archivs, Wochenschrift 8 Handel und Gewerbe, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat olgenden Inhalt: Gesetzgebung: Oesterreich⸗ Ungarn: Verordnung der Ministerien des Ackerbaues, des Innern, der Finanzen und des Handels vom 26. September 1881, betreffend das Verbot der Ein— uhr von Trauben, Trestern, Kompost, Düngererde, schon gebrauchten Spalieren und Pfählen aus Italien. — Frankreich und Schweiz: Verlängerung des Handelsvertrages zwischen beiden Ländern. — Frank= reich: Die Slg. des neuen franzoösischen Zolltarifs 2c. Beilage. — Spanien: Verordnung, betreffend Ueberladung aus Schiffen. — Be⸗ richte: Desterreich ; Ungarn: Bericht über die Handels⸗, Kredit ⸗ und Industrieverhältnisse des Jahres 1880, und Uebersichten der Ver—⸗ lehrewerthe des Jahres 1879. — Großbritannien: Eisen und Stahl im Cleveland Dsstritt. — Schiffahrt im Vereinigten Königreich wäh— rend des Jahres 1880. — Mineralproduktion von Neusüdwales im Jahre 1880. — Portugal: Handelsbericht aus Lourengo Marques (Delagea · Bai) für 1880. — Frankreich: . aus Bordeaur für 1880. — Handelsbericht aus Havre für 1880. — Mexiko: Han—⸗ delsbericht aus Durango für 1880.
— Nr. 8 des Ministerial⸗Blatts für die gesammte in nere Verwaltung in den Töniglichpreußischen Staaten, kerausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, hat folgenden Inhalt: CGirkular, die Beschränkung der Seitens der betreffenden Behörden in bürgerlichen Rechtestreitigkeiten zu ertheilenden Voll⸗ machten betreffend, vom 17. August 1881. — Allgemeine Verfügung an die Beamten der Staatsanwaltschaften, die von diesen an andere Behörden zu machenden Mittheilungen betreffend, vom 12. Juli 1851. — Allerböchster Erlaß, die Rangbestimmung der Bau⸗ und Maschi⸗ neninspektoren der Berg-, Hütten, und Sallnenverwaltung, sowie der Maschineninspektoren der Staatgeisenbahnverwaltung betreffend, vom 17. Juni 1881. — Cirkular, die Bewilligung von Umzuggkosten an verseßte Staatsbeamte — welche Familie haben — beireffend, vom Il. Juli 1881. — Erlaß, die Kemmunalbesteuerung der Gerichts volliieher betreffend, vom 6. Juni 1881. — Cirkular, die Verrechnune der den Provinzialkassen aus dem Allerböchsten Dispositionefondg 5 der e, . zur n enn, gestellten Summen betreffend, vom 2. April 1881. — Grkenntniß des Gerichtshofes zur Entschei⸗ dung der Kompetenzkonflikte vom 11. 2 1881, betreffend die Frage, ob der Magistrat ju einer Strafandrohung berechtigt ist, welche nicht die Durchführung einer polizeilich für nothwendig erklärten Maßregel. sondern die Erfüllung eines mit der Stadt getroffenen Abkommens, über dessen Perfektion Parteien noch nicht einig sind, durch den anderen Rontrahenten bejweckt ( Hes. v. 2. Juli 1875 und v. Ser tember i555. —
Grkenniniß des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompeten jkonflikte
zielle Mission desselben veranlaßt. White ist Katholik und
vom 12. Juli 1881. Darüber, ob eine Sparkasse zu den städtischen Abgaben herangezogen werden oder ob vermöge der in Anspruch ge⸗ nommenen Abgabenfreiheit die thatsächlich zur Stadtkasse gezahlten Beträge zurückfordern kann, ist nicht im Rechtswege, sondern von den Verwaltungsbehörden zu entscheiden. — Cirkular, die Vorführung vorläusig sestgenemmener PDersonen vor den Amtsrichter betreffend, vom 11. Juli 1881. — Cirkular, die formelle Behandlung der Ent⸗ würfe zu iskalischen Landbauten und deren Veranschlagung betreffend, vom 21. Juni 1881. — Verfügung, die Anzeigepflicht von Milz⸗ . , 3. . 6266 — Cirkular, die eisekostenvergütung für Privatthierärzte bei Behandlung kranker Gestütpferde . vom 8. September 1881. ? ;
— Nr. 36 des Ju st iz⸗Ministerialblattes hat folgenden In⸗ halt: Bekanntmachung des Justiz-Ministers vom 28. n, 1881. betreffend das Königliche Eisenbahnbetriebsamt zu Berlin. — Allgemeine Verfügung vom 29. September 1881, betreffend die Vornahme freiwilliger Versteigerungen durch Gerichts voll sicher. — Allgemeine Verfügung vom 29. September 1881, betreffend die Ver⸗ waltung der auf Grund der Allerhöchsten Ordre vom 5. September 1835 gebildeten Fonds zur Unterstützung hülfsbedürftiger Kinder ver— storbener Justizbeamten.
— Nr. 28 des Centralblatts der Bauverwaltung, her uẽgesseben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Personalnachrichten. — Nichtamtliches: Ueber Eisenkonstrultionen und Walzprofile, — Von der Gewerbe⸗ und Industrieausstellung in Breslau. — Die Einrichtung des Lokalver— fehrs auf der Berliner Stadtbahn. — Wohnhaus zu Santiago in Chile. — Vermischtes: Allgemeine, baugewerbliche Ausstellung in Braunschweig. — Die Seinekanalisirung von Paris bis Rouen. — Feuerlöschwesen in London. — Normalzeit für Amerika. — Bücher⸗ schau. — Nechtsprechung und Gesetzgebung. .
Statistische Nachrichten.
. Aeber die einheimische Produktion von Flachs, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Flachs, Leinengarn i Lein⸗ wand geben die Veröffentlichungen des Kaiserlichen statistischen Amte folgende Auskunft: Im Erntejahr 1880,81᷑ war mit Flachs eine Fläche von ca. 129 300 ha — 9,5. „o, der Ackerfläche und G, 2 I'o der Gesammtfläche des Reichs bestellt. Die Produktion davon wird angegeben auf 764 320 Doppelcentner Gu 100 kg) gebrochenen — 382 160 Doppelcentner gehechelten Flachs. Davon wurden im Ernte⸗ jahr vom 1. Juli 1880 bis 30. Juni 1881) ausgeführt 248790 Doppelcentner, die Einfuhr betrug jedoch 405 690 Doppelcentner, so daß eine Mehreinfuhr von 1566 960 Doppelcentnern stattfand.
Im Kalenderjahr 1880 wurden ein geführt 104 664 727657
aus geführt 16912 Doppelcentner 22 314 ;
Leinengarn Leinwand, . ö gebleicht ꝛc. 2113 11513 ö Damast, Tisch⸗, Bett-, Side d eu, ö 328 t 1750 ; ie Einfuhr dieser aarengattungen repräsentirte ei von 28 705 000 υ!, die Ausfuhr . . 18 9 5) . .
— Allg. Corr.) Den Statistiken des „Buregu Veritas“ zufolge gingen während des Monats August d. J. 82 Segel schiffe (worunter 2 als verloren angemelde) zu Grunde, und zwar 5 amerikanische, 3 österreichische, 30 britische, 4 dänische, 5 nieder⸗ ländische, 10 französische, 10 deutsche, 1 italienisches, 6 norwegische, 4 russische, 1 spanisches und 3 schwedische. An Da mpfern wurden 15 als verloren angemeldet, darunter 1 amerikanischer, 11 britische, 1 französischer und 2 norwegische. — Während der vergangenen Woche wurden 28 Schiffbrüche angemeldet, worunter sich 14 britische (inel. 5 Dampfer) befanden. Ihre Gesammtzahl für das laufende . stellte sich hiernach auf 12311 oder 281 mehr als in demselben Zeit— raum des vorigen Jahres. Der annähernde Werth des verloren ge— a Eigenthums betrug 5000000 E, darunter 400) 009 X ritisches.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von dem im Verlage von Duncker C Humblot in Leipzi = scheinenden Jahrbuch fü Gesetzgebung, erw rr n r Volkswirthschaft im Deutschen Reich, herausgegeben von Gustav Schmoller“ ist das vierte Heft des fünften Jahrganges ausgegeben worden. Das vorliegende Heft hat folgenden Inhalt: Ärbeit und Armuth. Von Gustav Cohn. — Der Grundsatz der IMichtaus lieferung politischer Verbrecher. Von Dr. Hoseus. — Sozialpolitisches aus den , e rer 6 ' A. von Miaskowski. — gesetzgebung Frankreichs in den Grundzügen ihre histo⸗ rischen Entwidelung, Von F. 5 ; von lie Schluß. x Die Reichsgesetzgebung in den Jahren 1879 und 18865. Q Die Währungsfrage nach, der Münzkonfereni. Von W. Lexis. — Die Entwickelung der Zinkindustrie Schlesiens nach Herstellung der Eisenbahnen in den Jahren 1844 — 1879. Von Roberf Simfon. — Das untere und mittlere gewerbliche Schulwesen in Preußen. Von Gustav Schmoller. Außer diesen größeren Abhandlungen bringt Das vorliegende Heft in dem Abschnitt „Kleinere Mittheilungen An—⸗ gaben über: Bremens Handel 1880 und in den früheren Jah⸗— ren; die Konkurrenz der Vereinigten Staaten von Amerika auf dem europäischen Getreidemarkt; die Viehversicherung im Groß⸗ herzogthum Hessen; der Handel der Schweiz mit Nahrungsmltteln und die Lage der Landwirthschaft in Bavern. Der Abschnitt Lite⸗ ratur enthält Besprechungen folgender Bücher: L. Gumlowicz, Rechts- staat und Sozialismus. — H. Loehnis,. Die europäischen Kolonien. — E. v. Böhm -Bawerk, Rechte und Verhältnisse vom Standpunkte der volkewirthschaftlichen Güterlehre. — O. V. Leo, Allgemeine Vationalõkonomie. — Dehn, Unfallstatistisches zur Ünfall⸗ Versicherung. — B. Matthiaß. das soenus nantjeum und die ge. Gitti Entwicklung der Bodmerei. — In der Rubrik Zeit⸗ criften⸗ bat in dem vorliegenden Bande Heft 1—7 des UI. Jahrganges der von dem Praͤsidium der K. K. statistischen Centralkommission redigirte und herausgegebene statistische Monats- schrist ! Erwähnung gefunden. — Der Preis des vor— liegenden Heftes beträgt s — Das erste Deft des sechsten Jahrganges, das Anfang Januar 1851 ausgegeben wird, soll, Abänderungen vorbebalten, wie die Verlags buchhandlung mittheilt, folgende Abhandlungen ent. halten: Sonderstellung und Zollanschluß Hamburgs. Ein Bruchstück dentscher Geschichte von Gustav Tuch (Hamkurg). — Die Ergebnisse der deutschen Dandelsstatistik von Geh. Rath Dr. S. von Scheel (Verlin). — Die baverische Steuerreform von Dr. &. Th. Gheberg (Würzburg). — Die gegenwärtige Lage der mitteleuropäischen, befon⸗ ders der deutschen Landwirthschaft von Dr. G. Schmoller (Straßburg). — Die jtalienische Statistik der letzten Jahre n. s. w.
— Der im Perlage von Juling Springer bierselbst berauskom-⸗ mende , nen, für aschinen· und Hütten⸗ r von S. Febland, früberem Eisenbahn - maschinenmeister, Cisenbütten⸗ Ingenieur, Dampffkessel fabrik. und Eisen⸗ werkebesitzer ꝛc. Mit einer Beilage und zahlreichen eingedruckten Doljschnitten, ist in dem Jahrgange 6 1882 erschienen. — Der rene g, n,, bat sowohl in Bezug auf Hüttenwesen, wie in den übrigen! 1 erhebliche Verbesserungen erfahren. In ersterer Beziehung ist die Umarbeitung des Tapitel Hüttenwerke durch den Herausgeber, soweit sie durch die Fortschritte im Sisenbätten wesen geboten erschien, hervorjubeben. Die neue Abbandlung, die Frucht mühevoller und langwieriger Arbeit, umfaßt die deutsche und auch die österreichischungarische Glen und Stahlfabrikatson auf Grund zuverlässiger und umfassender Materialien. Bei den übrigen
Die Armen⸗
Abschnitten des vorliegenden Jahrganges ist zu bemerken, daß die Be= rechnungen von einfachen Maschinentheilen mehrfach vereinfacht und