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und zwei Ortseingesessenen bestehende Kommission sich ledig- lich auf die Feststellung des Schadenumfanges und event. auf die Entgegennahme der Forderung des Beschädigten zu beschränken, in Verhandlungen mit den Betheiligten über die Höhe 9 Entschädigungssumme sich dagegen nicht einzu⸗ lassen hat.
f Wenn ferner im Passus 8 zu §. 14 der vorerwähnten Instruktion angeordnet ist, daß eine Abschätzung nur da e in⸗ kreten soll, wo von den Beschädigten keine bestimmten oder zu hohe Forderungen gestellt worden sind, so wird in den Fällen, in welchen die Kommission darüber zweifelhaft ist, ob eine Forderung als angemessen oder zu hoch zu erachten sei, die Vornahme einer Schätzung zwar ebenfalls gehoten sein. Die⸗ selbe wird jedoch nur insoweit vorzunehmen sein, um festzu⸗ stellen, ob die betreffende Entschädigungsforderung als nicht zu hoch anzuerkennen und demgemäß zu bewilligen sein wird. Die von den einzelnen Beschädigten angemeldeten Vergütungen für durch Truppenübungen herbeigeführte Flurschäden im Wege der Abschätzung zu erhöhen, sind die nach den Instruktionen zur Ausführung des Naturalleistungsgesetzes vom 13. Februar 1875 53. 14 bestellten Flurabschätzungs⸗ Kommissionen nicht befugt. . ö
Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, gefälligst zu veranlassen, daß nach diesen Grundsätzen fortan verfahren werde.
Berlin, den 31. August 1881.
Der Minister des Innern. Im Auftrage. Herrfurth. An die Königlichen Herren Regierungs-⸗Präsidenten bezw. Regierungs⸗Präsidien in den Pro⸗ vinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen und den Hohen⸗ zollernschen Landen, sowie an die Königlichen Regierungen und Landdrosteien in den übri⸗ gen Provinzen.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878
Die Druckschrift mit den Eingangsworten: „Zur Reichstagswahl! Arbeiter, Bürger! Am 27. Oktober er.“ wird auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 hiermit verboten.
Karlsruhe, den 7. Oktober 1881.
Der Großherzoglich badische Landeskommissär. Eisenlohr.
Bekanntmachung.
Da die Bestimmung im §. 7a. des Reichs⸗Stempelgesetzes vom 1. Juli d. Is., wonach zu Schlußnoten c. gestempelte Formulare zu verwenden sind, in den betheiligten Kreisen verschiedentlich eine unrichtige Auslegung gefunden zu haben scheint, so mache ich hiermit darauf aufmerksam, daß nach der erwähnten Gesetzesstelle in Verbindung mit der Bestimmung im letzten Absatz des 5.7 die Versteuerung von Schlußnoten, Schlußzetteln, Schlußscheinen, Schlußbriesen ausschließlich durch Verwendung gestempelter Formulare zu erfolgen hat, und eine Verwendung von Reichsstempelmarken zu den ge⸗ nannten Schriftstücken nur in dem Falle zulässig ist, wenn die Schlußnote 2c. über mehrere stempelpflichtige Ge⸗ schäfte lautet und aus diesem Grunde auf dem gestempelten Formulare behufs Erfüllung des ganzen tarifmäßigen Eteuerbet tages noch eine oder mehrere Stempelmarken ver⸗ wendet werden müssen, daß aber in allen anderen Fällen die Verwendung von Stempelmarlen zu Schlußnoten, Schluß— zetteln, Schlußscheinen oder Schlußbriefen als Nichterfül⸗ lung der Verpflichtung zur Entrichtung der Ab⸗ gabe bestraft werden wird.
Berlin, den 4. Oktober 1881.
Der Provinzial⸗Steuer⸗Direktor. Hellwig.
Aichtamtliches.
Deuntsches Reich.
Preußen. Berlin, 109. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen, wie W. T. B.“ aus Baden⸗ Baden berichtet, am Freitag den Bischof Raeß von Straßburg nebst zwei Domkapitularen von Straßburg und Metz in halb⸗ stündiger Audienz.
Am Sonnabend dejeunirten Se. Majestät im Groß—⸗ herzoglichen Schlosse, machten am Nachmittage eine Spazier⸗ ahrt und folgten um 5. Uhr einer Einladung des Fürsten von Fürstenberg zum Diner.
Gestern haben Se. Majestät der Kaiser in Folge einer leichten Erkältung das Zimmer nicht verlassen und waren auch beim Militärkonzert sowie im Konversationshause, welches Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin besuchte, nicht . Heute befinden Sich Se. Majestat jedoch erheblich
esser.
Das Besinden Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin ist zusehends besser. Allerhöchstdieselbe promenirt täglich Vormittags und Nachmittags im Walde.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften trafen am Sonn⸗ abend, vom Neuen Palais bei Potsdam kommend, kurz nach * a Vormittags in Berlin ein und begaben Sich nach dem
alais.
Se. Kaiserliche 3 der 9 besichtigte die Aus⸗ ellung der Königlichen Akademie der Künste und empfing ittags 1/“ Uhr mit Ihrer Kaiserlichen dern der Kron⸗
g den bisherigen niederländischen Gesandten Herrn von Nochussen und Gemahlin in Abschiedsaudienz.
Demnächst nahm Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz
die Meldung der zu einem Insormationskursus zur Königlichen Militar⸗Schießschule kommandirten Regiments⸗Commandeure und von dem Obersten von Stocken, Commandeur des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments Königin Elisabeth, und dem Obersten von Behr, Commandeur des 3. Brandenburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 29, die Fortsetzung der Regimente⸗ geschichten der betreffenden beiden Regimenter entgegen.
Die Rückkehr der Höchsten Herrschaften nach Potsdam erfolgte um 26 Uhr Nachmittags. . 4 Gestern Vormittag wohnten Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften mit den Prin⸗ zessinnen Vickoria, Sophie und Margarethe in Bornstedt dem Gottesdienste und der Einsegnungsfeierlichkeit bei. . Später nahm Se. Kaiserliche Hoheit im Neuen Palais einige militärische Meldungen entgegen.
— In verschiedenen Blättern findet sich die Mittheilung, daß zu dem bevorstehenden Geburtstage Sr. Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen besondere Vorbereitungen getroffen und daß zu demselben namentlich Deputationen aller derjenigen Regimenter erwartet würden, deren Chef Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist. Diese Angabe entbehrt jeder Begründung. Se Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wird den 18. Oktober, wie alljährlich so auch diesmal, in ländlicher Zurückgezogenheit und im Kreise Höchstseiner Familie verleben.
— Das Enteignungsrecht ist Allerhöchst verliehen worden: 1) unter dem 12. August 1881 der Gemeinde Wormbach im Kreise Meschede, Regierungsbezirk Arnsberg, behufs Erwerbung der zum Ausbau des Weges von Worm⸗ bach nach Ebbinghof erforderlichen Grundstücke; 2) unter dem 5. September 1881 zur Erwerbung derjenigen Grundstücke nebst etwaigem Zubehör, welche für die Anlage eines Bau—⸗ hofes bei der Wasserbau⸗Inspektion zu Eberswalde, Re⸗ gierungsbezirk Potsdam, zu dauernder oder vorübergehender Benutzung in Anspruch zu nehmen sind; 3) unter dem 20. September 1881 dem kommunalständischen Ver⸗ bande des Regierungsbezirks Wiesbaden für die zum Bau der Straße von Esch im Untertaunuskreise nach der Weilstraße bei dem unweit der Landsteiner Mühle belegenen neuen Hammer nothwendigen Grundstücke; 4) unter demselben Datum dem Kreise Dramburg, Regierungsbezirk Cöslin, welcher den Bau zweier Chausseen: a. von Falkenburg bis zur Kreisgrenze auf Märkisch Friedland, hb. von Dramburg nach Callies beschlossen hat für die Grundstücke, welche zu diesen Chausseen gebraucht werden. Zugleich ist Allerhöchst bestimmt worden, daß die dem Chausseegeldtarife vom 29. Fe⸗ bruar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗ Polizeivergehen auf die gedachten Straßen zu Anwen— dung kommen sollen; 5) unter dem 26. September 1881 dem Kreise Süderdithmarschen, Provinz Schleswig-Holstein, welcher beschlossen hat, die bisher noch nicht fertiggestellten Nebenlandstraßen⸗Strecken im Kreise und zwar: a. von Burg nach Hochdonn, h. von Albersdorf über Desterrade, Süder⸗ rade, Lexfähre bis an die Grenze des Kreises Norderdith⸗ marschen, . von der Marne⸗St. Michaelisdonner Straße nach dem Bahnhofe St. Michaelisdonn und weiter über West— dorf, Quickborn, Großenrade, Egstedt, Schaafstedt bis an die Straße Heide⸗Grünthal vor Albersdorf, d. von Edbdelak über Bahnstation Eddelak, Kuden, Buchholz nach Burg, e. von Wöhrden nach Wesselburen, f. von Volsemen⸗ husen über Süderwisch, Rahnhusen, Westerbelmhusen nach Brunsbüttel, g. Kronprinzenkoogs⸗Längsweg, h. Kronprinzenkoog⸗Neuendeich ˖ Neufelder Hafen, i. Kronprinzen⸗ koog⸗Trennewurth und k. Kronprinzenkoog⸗Kaiser⸗Wilhelms⸗ koog kunstmäßig auszubauen, für die zum Ausbau dieser Straßenstrecken erforderlichen Grundstücke; 6) unter demselben Datum der Gemeinde Oberbauerschaft im Kreise Lübbecke des Regierungsbezirks Minden, welche den Bau einer von dem Treffpunkte der Schnathorst⸗Hüllhorster und der Lübbecke⸗ 3 Chaussee ab quer durch den Gemeindebezirk bis zur
renze der Kreise Lübbecke und Herford in der Richtung auf Bünde führenden Chaussee unternommen hat, für die zu der letzteren nothwendigen Grundstücke. Zugleich ist Allerhöchst genehmigt worden, daß die dem Chausseegeldtarise vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗ Volizeiver gehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Die Abgaben: 1) für Benutzung des von der verwitt— weten Gasthofsbesitzerin Knebel, geb. Zernickow, zu Zerpen⸗ schleuse im Kreise Nieder⸗Barnim, Regierungsbezirk Pots⸗ dam, erbauten Bollwerks; 2) für das Außsziehen der Zug— klappen der sogenannten breiten Brücke über die Lühe bei Steinkirchen im Marschkreise Stade, Landdrosteibezirks Stade, sind durch Tarise geregelt, welche unter dem 12. be— er rl 24. August 1881 Allerhöchst vollzogen wor⸗ den sind.
— Zu dem Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und Dänemark wegen wechsel⸗ seitiger Unterstützung Hülfsbedürftiger ꝛc. vom 1I. Dezember 1873 ist nachstehende Zusatz-Deklaration vereinbart worden:
Zur Regelung der Ausführung der deutsch⸗dänischen De⸗ klaration vom 11. Dezember 18753, betreffend die Uebernahme Hülfsbedürftiger und Auszuweisender, ist Nachstehendes ver⸗ einbart worden:
1) In allen denjenigen Fällen, in welchen es sich um die Uebernahme Hülfsbedürftiger handelt, hat die vorherige Fest⸗ stellung und Anerkennung der Uebernahmepflicht im Cor⸗ respondenzwege zu erfolgen. Die bezüglichen Verhandlungen sind in der Regel direkt zwischen der die Heimschaffung an⸗ ordnenden Behörde und der zur Anerkennung der Staatsange⸗ hörigkeit zuständigen Heimathsbehörde des zu Uebernehmen⸗ den zu führen. Eine diplomatische Vermittelung hat nur dann einzutreten, wenn entweder besondere Gründe die direkte Correspondenz unthunlich erscheinen lassen — beispiels⸗ weise wenn über die Heimathsbehörde Ungewißheit besteht oder in sprachlicher Hinsicht der gegenseitigen Ver⸗ ständigung Hindernisse sich enigegenstellen — oder aber, wenn durch die direkte Correspondenz die Anerkennung der Ueber⸗ nahmepflicht nicht erreicht ist und der ausweisende Theil sich hierbei nicht beruhigen will.
Die bezügliche Uebernahme⸗Erklärung ist bei Ausführung des Transports dem Trangportzettel im Original oder in beglaubigter Abschrift beizufügen und der Grenzübernahme⸗ Behörde zu übergeben. Der letzteren ist rechtzeitig vorher von dem bevorstehenden Transporte der hülfsbedürftigen e 'n entsprechende Mittheilung zu machen, und zwar unter gleich= zeitiger Uebersendung eines ärztlichen Zeugnisses des Inhalts, daß die Rückkehr des Zuzuweisenden in die Heimath ohne Nachtheil für seine und Anderer Gesundheit geschehen kann.
2) Bei Personen, welche nicht wegen Huülfsbedürftigkeit, sondern aus anderen, rein polizeilichen Gründen (Art. 3 letzter Satz der Deklaration vom m w 1873) über die Lan⸗ desgrenze gewiesen worden, ist, wie solgt, zu unterscheiden:
A. Entweder handelt es sich um Personen, deren Staats⸗ resp. Reichsangehörigkeit nicht auf Grund unverdächtiger, noch nicht abgelaufener, in ihrem Besitze befindlicher Ausweis⸗ papiere außer Zweifel steht.
In diesem Falle ist dasselbe Verfahren, wie dies zu 1 bezüglich der hülfsbedürftigen Personen bestimmt ist, einzu⸗ halten. Auch bei 2 des Transports derartiger nicht hülfsbedürftiger Personen ist die, die Uebernahmepflicht anerkennende Erklärung der betreffenden Heimathsbehörde im Original oder in beglaubigter Abschrift der Grenz⸗Uebernahme⸗ Behörde zu übergeben. Bei Ausweisungen mittelst Zwangs⸗ passes ist die betreffende Uebernahme⸗Erklärung derjenigen , . an welche der Auszuweisende dirigirt wird, ein⸗ zusenden.
B. Oder die Ausweisung betrifft Personen, deren An⸗ gehörigkeit zu dem anderen Lande auf Grund unverdächtiger, noch nicht abgelaufener und in ihrem Besitze befindlicher Aus⸗ weispapiere außer Zweifel steht. In diesem Falle bedarf es Behufs Ausführung der Ausweisung der unter 1 und 2A. bestimmten Formalitäten nicht.
3) Verzeichnisse derjenigen Behörden, welche in den deut⸗ schen Bundesstaaten einerseits und im Königreiche Dänemark andererseits berufen sind, über die Frage der Staatsangehörig⸗ keit eine Entscheidnng und ausländischen Behörden gegenüber ein Anerkenntniß abzugeben, haben beide Theile sich gegen⸗ seitig mitgetheilt.
4) Für die aus Dänemark heimgesandten deutschen Reichs⸗ angehörigen sind als Uebernahmestellen Hadersleben, und falls der Transport über die Grenze bei Foldingbro geführt wird, Rödding bestimmt.
Für die aus Deutschland heimgesandten dänischen Staats⸗ angehbrigen sind als Uebernahmestellen Kolding, Holstedt oder Ribe bestimmt.
In allen geeigneten Fällen ist indessen die Rücksendung heimzuschaffender Personen auf dem Wasserwege gestattet.
5) Das Uebereinkommen wird vorläufig auf die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen, sofern nicht vor Ablauf dieses Zeitraums die Uebereinkunft vom 11. Dezember 1873 außer Kraft tritt.
Geschieht letzteres, so gelten die Ausführungsbestimmun⸗ gen nur so lange, als die gedachte Uebereinkunft in Wirksam⸗ keit bleibt.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten, hierzu ge⸗ hörig ermächtigt, die gegenwärtige Erklärung in doppelter Ausfertigung vollzogen.
Kopenhagen, den 25. August 1881.
L. S.) Goltz. (L. 8.) Bar. Rosenörn-⸗-Lehn.
. — Der Kaiserliche Botschafter Prinz Reuß hat Wien mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungirt
als interimistischer Geschäftsträger der Legations-Rath Graf von Berchem.
— Der Kaiserliche Gesandte Graf zu Solms⸗-⸗Sonne⸗ walde hat Madrid mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungirt als interimistischer Geschäftsträger der Legations-Sekretär Freiherr von Plessen.
— Der Gesandte der Schweizerischen Eidgenossenschaft am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Oberst-Lieutenant Roth, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandt⸗ schaft wieder übernommen.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren Dr. Arendt, Bergius, Bröse, Goldschmidt, Günther und Meyer in Berlin, Dr. Gröscher in Romkau, Kreises Nimptsch.
Sachsen. Dresden, 8. Oktober. Wie dem „Dresd. J.“ mitgetheilt wird, ist für die Wiedereinberufung der Kammern der 3. November in Aussicht genommen.
Württemberg. Stuttgart, 8. Oktober. Aus Anlaß des Schlusses der Lan des-Gewerbe-Ausstellung hat der König, wie der „Staats-⸗Anzeiger für Württemberg“ meldet, unterm 5. d. M. von Schloß Friedrichshafen aus folgendes Schreiben an den Minister des Innern von Sick gerichtet:
Mein lieber Staats⸗Minister des Innern Dr. von Sick! Dank dem einmüthigen und aufopfernden Zusammenwirken aller Bethei⸗ ligten, insbesondere der Stadtgemeinde Stuttgart und der Staats⸗ behörden, welche der württembergischen Landes⸗-Gewerbe⸗Ausstellung eine würdige Stätte bereitet, des Präsidenten und der Mitglieder des Exekutivausschusses, sowie der Ausstellungskommission, welche in uneigennützigster und umsichtigster Weise ihre Kraft zum Besten des Werkes eingesetzt, insbesondere aber der so zahlreich erschienenen Aussteller aus Württemberg und Hohenzollern, die sämmt⸗ lich das Beste, was sie vermocht, mit Geschick und Geschmack zur Erscheinung zu bringen bestrebt waren, hat unsere Landesausstellung einen Erfolg errungen, der alle zuvor gehegten Erwartungen über⸗ trifft. Es drängt Mich daher, jetzt bei dem Schlusse derselben allen, welche zu dem schönen Ergebnisse beigetragen, ebenso wie auch den Mitgliedern des Preisgerichts, die sich ihrer mühevollen und schwie⸗ rigen Aufgabe mit Eifer und Hingebung entledigt, Meinen König⸗ lichen Dank und Meine volle Anerkennung auszusprechen. Ich wünsche von Herzen, daß die Ausstellung, die ein so befriedigendes Bild der Leistungéfäbigkeit Unseres Volks geboten, durch die Eröff⸗ nung weiterer Absatzgebiete für das Gedeihen Unserer Industrie von nachhaltigem Vortheil und durch die Belehrung und Anregung, die sie gewährt, von reichem Segen für die fernere Entwicklung derselben sein möge. Zugleich hoffe Ich aber auch, es werde die Anerkennung, die dem Geleisteten zu Theil geworden, für Alle ein Sporn sein, auf dem eingeschlagenen Wege weiter zu schreiten, auf daß wir eine würdige Stelle behaupten im friedlichen Wettkampfe der Völker zum Heile und zur Ehre der schwäbischen Heimath und zum Ruhme des deut⸗ schen Vaterlandes! Indem Ich Sie beauftrage, von Vorstehendem allen Betheiligten Kenntniß zu geben, drücke Ich Ibnen, der Sie von Anfang an mit unverdrossener Hingebung für das Gelingen des Unter⸗ nehmens gearbeitet, Meinen besonderen Dank aus und verbleibe, Mein lieber Staats⸗Minister des Innern Dr. von Sick, Ihr gnä⸗ diger König
Karl.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 8. Oltober. (W. T. B.) In einem Schreiben an den Bürgermeister von Wien theilt der Minister⸗Präsident Graf Taaffe mit, daß auf speziellen Wunsch des Kaisers die Fortsetzung der Dongureguli⸗— rung aufwärts bis zum Flusse Mobs, abwärts bis zur un— garischen Grenze in kürzester Frist in Angriff genommen wer⸗ den solle. Die Kosten seien auf 24 Mill. Gulden veranschlagt und seien in 24 Annuitäten zu verausgaben.
— Gegenüber den heutigen Mittheilungen der Neuen Freien Presse“ in Betreff einer Eisenbahn⸗Anteihe von 200 Mill. Gulden bemerkt die „Wiener Abendpost“, daß die⸗ selben theils allgemein Bekanntes, theils willkürlich Erfunde⸗ ne enthalten, daß jedoch Letzteres überwiege.
— Die Berathungen der österreichisch-ungarischen Zollkon ferenz sind, wie die W. 3.“ meldet, nachdem die beiderseitigen Regierungsvertreter mehrere Anträge ad referendum genommen hatten, für einige Tage unterbrochen
den.
worden. 17 Oftober. (E. T. B) Die hiefigen Mergenhlätter melden: Der Vertreter Oesterreich⸗Ungarns in Cettinse, Oberst Thömmel, machte der Regierung von Montenegro Vorstellun⸗ gen wegen Unterlassung von Maßnahmen zur Verhinderung der skuswanderung landwehrpflichtiger Bocchesen nach Montenegro und ersuchte um deren Auslieferung. Senats⸗ Präsident Bozo Petrovies erwiderte, die Regierung habe die Kreie⸗ vorstände angewiesen, die ausgewanderten Bocchesen in gütlicher Weise zur Assentirung zu üherreden. Die Aus-; weifung dieser Flüchtlinge könne aber nicht veranlaßt werden, weil die Bevölkerung von Montenegro ihre bocche⸗ sischen Verwandten nicht festnehmen lassen, und die gewalsame Rückbeförderung der Flüchtlinge. Blutvergießen provoziren würde, da die Bevölkerung Widerstand leisten würde und weil endlich eine Auslieferungskonvention bezüg— lich Militärpflichtiger nicht bestehe. Petrovics sagte die mög—⸗ lichste moralische Einflußnahme der Regierung auf die Flücht⸗ linge behufs ihrer Rückkehr in die Boccha zu.
Pest, 8. Oktober. In der heutigen Sitzung des Unter— hau ses legte der Justiz-Minister einen Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Schließung von Ehen zwischen Christen und Israeliten, vor,
Agram, 7. Oktober. Der Landtag hat den Adreß⸗ entwurf, nachdem noch der Referent gesprochen, in nament⸗ licher Abstimmung mit 52 gegen 16 Stimmen angenommen und auch gleich in der Spezialdebatte erledigt. Der Schluß des Landtages erfolgt Sonntag.
Niederlande. Haag, 8. Oktober. (W. T. B.) Die internationale Konferenz zur Regelung der Fischerei in der Nordsee wurde heute von dem Finanz⸗ Minister van Lynden, welcher als Minister des Aeußern die Initiative zu dieser Konferenz ergriffen hatte, eröffnet. An der Konferenz nehmen ferner der Waterstaats-Minister Klerck und folgende Delegirte Theil: für die Niederlande Rahusen und Buys, für Belgien Lon Orban und Michel, für Deutschland Donner, Fürbringer und Steengrafe, für Frankreich Begville und Mangel, für England Kennedy, Trevor und Nicole, für Schweden Smitt, für Norwegen Britteville und für Dänemark Brunn. Die Versammlung ernannte den Minister van Lynden zum Ehren-Präsidenten, Rahusen zum Präsidenten, Kennedy zum Vize⸗-Präsidenten, sowie den Baron Rengers, Beamten im Waterstaats⸗Mini⸗ sterium, zum Sekretär. Am Montag Vormittag 10 / Uhr findet die nächste Sitzung statt.
Großbritannien und Irland. London, 7. Oktober. (Allg. Corr. Die Regierung fährt fort, fast täglich von den weniger kompromittirten irischen Staatsgefangenen einen oder den andern zu entlassen, so daß nach einer Angabe der „Dublin Gazette“ die Zahl derjenigen, die in Ge⸗ mäßheit des Gesetzes für den besseren Schutz der Person und des Eigenthums in Irland hinter Schloß und Riegel sitzen, jetzt auf 133 herabgefunken ist. D Der neue Landgerichts— hof wird am 20. d. seine erste Sitzung in Dublin halten. — Am Montag Abend wurde der Versuch gemacht, den unweit Erris, Grafschaft Mayo, ansässigen Gutsherrn Arthur Bingham zu ermorden. — Das Parlamentsmitglied T. P. O Eon nor sowie mehrere andere hervorragende Mitglieder der irischen Landliga traten vorgestern an Bord des Dampfers „City of Brussels“ die Reise nach den Vereinigten Staaten an, um dort Propaganda für die Liga zu machen.
Leeds, 8. Oktober. (W. T. W.) Auf einem heute hier abgehaltenen großen Meeting hielt der Premier Glad⸗ sto me eine Rede, in welcher er die liberale Partei beglück— wünschte, zur Ausführung des Berliner Vertrages hinsicht⸗ licht Montenegros und Griechenlands beigetragen zu haben, und die englische Invasion in Afghanistan einer verurtheilen⸗ den Kritik unterzog. Dieselbe habe lediglich den Ersolg ge⸗ habt, die Afghanen aus Freunden England zu dessen Feinden zu machen und so das moralische Hinderniß zwischen Indien und dem russischen Reiche hinwegzuräumen. Wir haben uns, erklärte Gladstone weiter, nunmehr fast voll⸗ ständig von dieser thörichten und verbrecherischen Unterneh⸗ mung zurückgezogen und einige der unglücklichsten Erinne⸗ rungen und der standalbsesten Aufzeichnungen in den Blättern unserer Geschichte auszutilgen vermocht. Bezüglich Egyptens bemerkte der Premier: die Politik der liberalen Partei werde darauf gerichtet sein, streng im Einvernehmen mit der ver⸗ bündeten und befreundeten franzöfischen Regierung zu handeln, um die Wohlfahrt Egyptens sicher zu stellen. Wir werden zu verhindern suchen, daß Schwierigkeiten jwischen Egypten und dem Sultan auftauchen, und ich hoffe, daß wir es mit Erfolg thun werden. Bezüglich der Verhältnisse mit dem Trans⸗ vaallande ee . Gladstone:; Wir sind eingeladen worden die Verhandlungen betreffs unserer Konvention mit dem Transevaallande wieder zu eröffnen; es ist möglich, daß in einzelnen Detailfragen die Bedingungen der Konvention abgeändert werden können. Ich weiß nicht, was das Resultat sein wird; wir hoffen, daß die Konvention bald ratifizirt wer⸗ den wird, aber wir werden immer die Interessen der zahl⸗ reichen eingeborenen Verölkerung des Transvaallandes und die Würde Englands vor Augen haben und gewissenhaft hoch⸗ halten. Der Premier schloß seine Rede mit der Erllärung, daß die Politik der liberalen Partei die Politik des Friedens und der Gerechtigkeit sei.
Frankreich. Paris, 7. Oktober, (Fr. Corr.) Der Präsident der Republik ist mit seiner Familie gestern Abend um 11 Uhr von Mont⸗sous-Vaudrey im Elysée wieder eingetroffen.
General Minister: , ꝛ
Tunis, 6. Oktober, Abends. Das Belvedere (eine nördlich von Tunis gelegene Anböhe, welche die Stadt und die Rhede vollkommen beberrscht) ist heute früh von einem Bataillon und einer Feldbatterie besetzt worden. Morgen wird die Besetzung der beiden Forts von Tunis folgen. (Damit sind die südlich von der Stadt gelegenen 2 Gl Manuba und Sidi⸗ben⸗Hasfsar gemeint.) Die fliegende
olonne von Medjez el Baß bat auf lbrem Zuge nach Testur einen unbedeutenden Angriss jun bestehen gehabt, den sie mit Leichtigkeit üurückwieg. Sie nimmt jetzt eine Stellung in der Nähe des tune sschen Lagers ein. All Bey ist von seiner Regierung ausdrücklich angewiesen worden, mit ung Hand in Hand zu geben.
Um die Mitte dieses Monats soll eine französische Expedition gegen Kairuan aufbrechen, um dort den Mültelpunkt der arabischen Rebellion in dem suüdlichen Theile der Regentschaft zu brechen.
Logerot telegraphirt an den Kriegs⸗
Die Stadt gilt in den Augen aller Muselmänner des westlichen Afrikas in hohem Grade als eine heilige, und nicht nur wegen der Legenden, die sich an die Stadt knüpfen, wegen der Heiligen des Islams, die dort gelebt und begraben sind, sondern auch wegen der geschichtlichen Erinnerungen und ihres Ursprungs. Kairuan wurde wahrscheinlich auf der Stelle der römischen Niederlassung Vicus Augusti erbaut, um als Mittel⸗ punkt für die Verbreitung des Islams im westlichen Nordafrika zu dienen. Okba Ben Nafe, ein Schüler des Propheten, hatte im Jahre 46 einen großen Theil von Tripolis und Fejzza unterworfen, und zahl⸗ reiche Bekehrungen zum Islam folgten; um diese zu sichern, wurde eine Schule in Kairuan angelegt. Die Stadt ist bis jetzt niemals in die Hände der Ungläubigen gefallen, aber sie hat man⸗ nigfache Schicksale erlebt und ist von ihrer einstigen Blüthe zur Zeit der Dynastie der Aghlabiten sehr herunter— gekommen. Damals soll Kairuan 36 Quartiere umfaßt haben, deren jedes so groß war wie die is Stadt. Der Rückgang datirt schon aus dem 12. Jahrhundert. Jetzt ist die Stadt nichts weniger als glänzend, und die Umgegend ist überaus steril. Der Markt von Kairuan wird von Hammamet versorgt, der 70 km entfernt ist. — Der Zug der Franzosen gegen diese heilige Stadt dürfte den Fana⸗ tismus der Araber steigern. Der Fall von Kairuan ist natürlich un⸗ vermeidlich, wenn das Klima und der Mangel an Proviant nicht das Schicksal abwendet. ;
— 8. Oktober. (Cöln. Ztg.) Nach einer amtlichen Depesche aus Manuba haben die Araber am 7. d. das fran⸗ zösische Lager bei Testur angegriffen, sind aber mit einem Verlust von 30 Mann zurückgeschlagen worden, während die Franzosen nur 2 Verwundete hatten. Die Truppen Ali Beys waren ausgerückt und unterstützten die Franzosen, was der Befehlshaber mit großer Genugthuung anerkannte. — In dem Ministerrath, der gestern Abend abgehalten wurde, erstattete der Kriegs⸗Minister Bericht über die letzten Vorberei⸗ tungen gegen Ka hiruan. Saussier führt die Kolonne auf Susa, nicht auf Zaghuan, welche Sabattier führen wird. Die Kolonne der Tunesier geht nur bis Gaza, welches 170 km von Kahi— ruan ist. Sie soll den Aufständischen den Rüczug in die Sahara verlegen, so daß sie sich ins Gebiet von Tripolis werjen müssen, wo sie auf die Truppen von Gabes stoßen. Der nächste Ministerrath findet erst am Dienstag siatt. — Die große von den Kommunarden veranstaltete Volks⸗ versammlung, in welcher über die Erhebung einer Anklage gegen die Minister berathen werden soll, findet am nächsten Sonntag in Tivoli⸗Vauxhall statt.
— S8. Oktober. (W. T. B.) Heute fand in St. Quentin die Einweihung des zur Erinnerung an die Schlacht bei St. Quentin am 19. Januar 1871 errich⸗ teten Denkmals statt. Die bei dieser Gelegenheit von dem Kriegs⸗-Minister Farre gehaltene Rede hob rühmend den Muth und die Selbstverleugnung der improvisirten Armee hervor und lobte den Patriotismus Gambetta's.
Spanien. Madrid, 8. Ottober. (W. T. B.) Die Könige von Spanien und Portugal hatten heute an der Grenze eine Begegnung, dejeunirken mit einander und begaben sich heute Abend nach Caceres. — Aus der Pro⸗ vin; Murcia werden erhebliche Ueberschwem mungen gemeldet. An 200 Gehöfte sind durch Wasser von jeder Kommunikation abgeschnitten. ͤ
— 9. Oktober. (W. T. B.) Als Ergebniß der in Caceres stattgehabten Zusammenkunft des Königs Alfons mit dem Könige von Portugal bezeichnet man die Ein⸗ leitung von Besprechungen zum Zweck der Verknüpfung der materiellen Interessen beider Länder durch eine Zollvereinigung oder gegenseitige in m. auf dem Zollgebiete und die Herstellung einer sehr innigen Verbindung in den internatio— nalen Fragen.
Türkei. Konstantinopel, 8. Oktober. Der „Polit. Corrsp.“ wird von hier gemeldet, daß neben formeller Wah⸗ rung der türkischen Oberhoheit und Paralisirung der euro⸗ päischen Einflüsse die türkische Mission nach Egypten auch die Einberufung der egyptischen Notabelnkammer zu ver⸗ eiteln oder doch zu verzögern den Auftrag habe, indem der Sultan besorge, daß dann auch die Einberufung des Parla⸗ ments in Konstantinopel nothwendig werden würde. Die Mission sei mit vielen Orden und Geschenken ausgerüstet und habe den geheimen Auftrag erhalten, eine n Liga ins Leben zu rufen, welche zu den leitenden Kreisen in Konstanti⸗ nopel in enge Fühlung treten solle.
Serbien. Belgrad, 7. Oktober. (Wien. Ztg.) Fürst Milan dürfte seine längst projektirte Rundreise in das In⸗ nere des Landes sofort nach Eintritt einer günstigeren Wit⸗ terung antreten. — In Regierungskreisen verlautet, daß die Erbffnung der diesjährigen Session der Skupschtina erst gegen Ende des Jahres stattfinden werde.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 8. Ok⸗ tober. (W. T. B. Durch einen Kaiserlichen Ukas vom 4. d. M. an den Finanz⸗Minister wird eine neue Emission 5prozent. Staatbillets im Betrage von 190 Millionen Rubel angeordnet. Dieselben sollen zur Rückzahlung der während des letzten Krieges kontrahirten Schuld von 50 Mil⸗ lionen Rubel an die Staatsbank sowie zur Kompletirung der Mittel der Staatsrentei dienen. Die Billets sind mit 21 pro⸗ zentigen Coupons versehen, welche am 1. April und 1. Okto⸗ ber jeden Jahres zablbar sind. Die Prozentberechnung beginnt mit dem 1. Oktober d. J. Der Verkauf der Villeis findet in der Staatsbank und in der Bank für Polen statt, sowie in den Filialen zu 92 Rbl. von je 100 Rbl. nominell.
Schweden und Norwegen. Christiania, 8. Ol⸗ tober. (W. T. B.) Der König von Schweden ist heute Mittag hier angekommen.
Amerika. Washinagton, 8. Oktober. (W. T. B.) Die Senatoren der revublikanischen sowohl wie der demo⸗ kratischen Partei haben Versammlungen abgehalten und darin Comitès gewählt, welche mit einander bezüglich der Or⸗ ganisation des Senats in Berathung treten sellten. Die Berathung verlief resultatlos, da die Demokraten auf dem Rechte, den Präsidenten des Senats zu ernennen, bestanden. Dieselben nominirten den Senator Bayard dazu, während die Republikanerden Senator Anthony aufstellten. - EConkling ist hier angekommen und hat dem Präsidenten Arthur einen Vesuch abgestattet.
New⸗ York, 5. Oktober. (Allg. Corr) Die repu blikanische Konvention des Staates New⸗YHork trat heute hier in der Academn of Musie zusammen. Bundessekretär Miller, der Anti⸗Conklingsche Landidat für das Amt des Vorsitzenden, wurde mit einer Mehrheit von 198 Stimmen 83 Vorsitzenden gewählt — eine Probe⸗ abstimmung, we den Mißerfolg von Mr. Contlings Versuchen, sein politisches Uebergewicht wiederzugewin⸗ nen, andeutet. Sengtor Miller zollte in einer versoöhn⸗ lichen Rede dem Charakter des Präsidenten Garfield
einen Tribut der Achtung und beklagte seinen Tod. Nachdem er sich in lobenden Ausdrücken über den Präsidenten Arthur ge⸗ äußert und sich verpflichtet hatte, denselben zu unterstützen, ermahnte er die Konvention, ihr Aeußerstes zu thun, um dem Parteihader ein Ende zu machen. Die heutige „Tribune“, sagt, es verlaute auf das bestimmteste, daß Mr. Conkling nicht in das Kabinet des Präsidenten Arthur eintreten werde. — Mr. Nelson Aldrich wurde heute zum Bundessenator für 22 Island an Stelle des verstorbenen Generals Burnside gewählt.
Zu dem Garfield⸗Denkmal, welches in einem Hospital bestehen wird, sind die ersten einleitenden Schritte geschehen. Es hat eine große Versammlung stattgefunden, in welcher zustimmende Zuschriften einer Anzahl hervorragender Männer verlesen wurden. Man hat die Absicht, das Bahn⸗ hofsgebäude, in welchem Garfield den tödtlichen Schuß 6 anzukaufen und an der Stelle das Hospital zu er⸗ richten.
Afrika. Egypten. Kairo, 10. Oktober. (W. T. B.) Die englischen und französischen Kontroleure der Finanzkommission machten den Mitgliedern der türkischen Mission Besuche, aber die Konsuln der Mächte halten sich fern. Die türkischen Kommissarien hatten mit Cherif Pascha eine längere Konferenz, wobei sie bestätigten, daß ihre Mission ein Zeugniß der Sympathie des Sultans für den Khedive sei, und sich bezüglich der Militäremeute und der Zusammen⸗ berufung der Notabelnversammlung erkundigten.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von der Tellskapelle meldet die N. Zürch. Ztg.“, daß nun auch das dritte Wandgemälde Skückelbergs: ‚Tells Sprung aus dem Schiff“, glücklich vollendet ist, und der Maler sich anschickt, nach dem Winterquartier Basel abzureisen. Die Einweihung der Kapelle soll in den ersten Septembertagen 1882 stattfinden.
— Internationale Wissenschaftliche Bibliothek. 50. Band. „Der Selbstmord.“ Ein Kapitel aus der Moral⸗ statistik,. von Heinrich Morselli, Prof. der Pspychologie an der Universität Turin und erstem Arzt der Königlichen Irrenanstalt da⸗ selbst. Mit einer lithographirten Karte. Autorisirte Ausgabe. Leipzig, F. A. Brockhaus, 1881. — Die vorliegende Publikation ist eine theils gekürzte, theils mit Zusätzen versehene deutsche Bearbeitung des von dem Reale Istituto Lombardo preisgekrönten italienischen Originalwerks, welches ähnlich wie Adolf Wagners im Jahre 1864 erschienene Arbeit über „die Gesetzmäßigkeit in den scheinbar willkür⸗ lichen menschlichen Handlungen“ die statistische Methode auf psycho⸗ logische Erscheinungen anzuwenden und dem modernen Determinismus durch erperimentelle Beweise Stützen zu geben sich angelegen sein läßt. Im 1. Abschnitt wird die Zunahme und Regelmäßigkeit des Selbst⸗ mords in den zivilisirten Staaten erörtert und durch statistische Ta⸗ bellen illustrirt. Dann folgen im 2. Abschnitt interessante Aperęus über die Einflüsse der äußeren Natur (Klima, tellurische Einfluͤsse überhaupt, Jahreszeiten und Monate, Witterung und Mondphasen, Tages- und Nachtstunden) auf die Häufigkeit der Selbstmorde. Ein noch größeres, wenn auch keineswegs erfreuliches Interesse aber ge⸗ währt das folgende Kapitel, welches den Einfluß der Bevölkerungs⸗ eigenthümlichkeiten (Rasse, Stamm und Nationalität) zum Gegenstande hät. Die höchsten Selbstmordziffern liefern nach diefem, durch eine Karte illustrirten Abschnitt, die Länder germanischer Rasse, und zwar stehen unter diesen die Deutschen und die Skandinavier voran. In der ersteren zeigt der urdeutsche Stamm der Sachsen (Königreich und Provinz) die größte Selbstmordhäufigkeit, und ebenso hoch ist sie bei der fast rein deutschen Bevölkerung in Niederösterreich und Salz⸗ burg, ferner auch in den deutschen Kantonen der Schweiz, und ent⸗ sprechend hoch ist die Ziffer überall, wo deutsches Element vorwiegt. Unter den Skandinaviern treten die Dänen mit großen Selbstmordzahlen besonders hervor, während Schweden und Norwegen zwar auch hohe Durchschnittsziffern aufweisen, aber doch durch die sehr nördliche Lage ihrer Länder, welche, wie im vorhergehenden Abschnitt ausgeführt wird, vermindernd einwirkt, beeinflußt werden. Schon erheblich geringer ist die Neigung bei dem angelsächsischen Stamme, der sich ja seit vielen Jahrhunderten als ein besonderes Glied der großen germanischen Völkerfamilie konstituirt und mit vielen fremden Ele⸗ menten vermischt hat. Die etwas niedrigere Selbstmordfrequenz bei den Engländern mag auch durch andere Ursachen, insbesondere ihre wirthschaftliche und geistige Kultur bedingt sein, gewiß aber mirkt hier auch die Beimischung des celto⸗romanischen Elements ein. Mit im großen Ganjen noch weiter herabgehenden Ziffern folgen dann die durch Abstammung, Sprache und Geschichte so eng verbundenen Völker im Süden Europas: erstens Italien, der Ausgangs ⸗ und Mittelpunkt der romanischen Kultur, und die iberische Halbinsel, beide den italisch eeltischen Stamm in der gegenwärtig vollkommensten Reinheit repräsentirend. Sie stehen auf derselben Stufe und sind mit ihren Ziffern weit ent⸗ fernt von denen derjenigen Länder, in welchen bis in die Neuzeit ein Zuströmen germanischer Elemente stattgefunden hat. Von diesen be⸗ rühren Belgien und Frankreich in ihren Ziffern sich einerseits im Norden mit den germanischen, andererseits im Süden mit den Celto⸗ italischen Völkern. Die letzte Stelle der Scala nehmen die slawischen Völter und die Angehörigen der uralaltaischen Völkerfamilie, wie die Magvaren und Finnen und die Bewohner Nardschwedens ein. Bemerkenswerth ist auch die statistisch erhärtete Beobachtung, daß, wo die Germanen hingedrungen sind, mit der gleichzeitigen Zunahme der Körperlänge auch eine solche der Selbstmorde eingetreten sei. Aehnlich ergiebt sich fuͤr Italien, daß die Häufigkeit des Selbstmords im Allgemeinen im geraden Verhältniß zur Große der Statur steht, und daß die Neigung zum Selbstmorde von Süden nach Norden wächst, gleichwie dies auch mit der Statur der Fall ist. Auch in Frankreich haben die Departements mit cimbrischer, großwüchsiger Bevölkerung die höchste Ziffer, welche in den anderen Departements in demselben Maße abnimmt, als diese mehr keltische Bevölkerung haben. — Der 4. Abschnitt behandelt die sozialen Einflüsse und zwar zunächst die Eiwisifation im Ällgemeinen und dann Religion und Konfession. In letzterer Beziehung wird die größere Zabl der Selbstmorde in den protestantsschen gegenüber den katbolischen Landern ebenso wie bei den Juden die im Allgemeinen geringe Neigung zum freiwilligen Aufachen des Lebens bervorgehoben, wahrend letztere mehr als jene Geisteskrankbeiten unterworfen sind. Die folgenden Unterabschnitte betrachten die Beziehungen zwischen Bildung und Selbstmordfrequenz. den Einfluß der Sittlichkeit, die allgemeinen wirtbschaftlichen Be⸗ dingungen, den Einfluß der Nahrungèmittel, der VBevxollerungedichtig. feit, sowie die Verschiedenbeit der Verhältnisse in der Stadt und auf dem Lande. — Der fünfte Abschnitt handelt von dem Einfluß der biologischen und sozialen Eigenschaften des Individuums und der Ge⸗ schlechtsverschledenbeit. Was die letztere betrifft, so wird das Ver⸗ bältniß der weiblichen zu den männlichen Selbstmördern als 1 zu 3 bis 4 angegeben (in Spanien freilich 1 zu 2.5). In Bezug auf das Lebengalier lassen sich, dem Verfasser zufolge, zwei Lebeng⸗ perioden als solche einer speysischen Selbstmordfrequenz oder Neigung erkennen; die erste sei die des Ueberganges ven der Jugend zur dollständigen Reife, in der die Neigung sich im Aufsteigen zeigt, die jweite die der vollständigen Reife und erstrecke sich big ins bäkere Alter Finein. Bejuglich des Civilstandez wird der ungünstigere Einfluß des Verwittwet⸗ Geschieden und Ledigseins sowie anderer- seits der gunstigere des Ebestandes zffermäßig nachgewiesen. Was die Berufgart betrifft, so ist für Jtalien die sebr geringe Anzabl der Selbstmorde bei den Geistlichen und (noch geringer) den Nonnen emerkenewerth, bei welchen Kategorien ebne ZweifeDl der religiöse Sinn und die von den Auf⸗ tegungen der Welt zurückgejogene Lebensweise ibre Wirkung