er im Falle einer Subhastation die erste Hypothek bezablen oder mit Opfern anderweitig werde beschaffen müssen; vor Allem aber die Entstehung einer größeren Anzabl von Inhaberpapieren, bei welchen Sicherheit mit leichter Begebbarkeit verbunden war, verrin⸗ gerten immer mehr die Neigung der Kapitalisten, Gelder gegen Hypo⸗ thek auszuleihen. Sind doch in den Jahren 1848 bis 1862 gegen 190 Millionen Thaler neuer Anleihererschreibungen des preußischen Staats an den Markt gekommen und ist von 1844 bis 1864 das konzessio⸗ nirte Anlagekapital aller altpreuflischen Bahnen von 34 auf 446 Millionen Thaler gestiegen. Am Anfange der sechsziger Jahre war die in der außerordentlichen Vermehrung der Subhastationen zum Ausdruck kommende Bedrängniß einer großen Anzahl von Berliner Grundbesitzern die Veranlaffung, die Erörterungen über die Möglich⸗ feit einer Abhülfe wieder aufzunehmen. In der unter Friedrich dem Großen entstandenen schlesischen Landschaft und später in den Kredit⸗ verbanden des ländlichen Grundbesitzes von Posen, Ost⸗ und West⸗ preußen, Sachsen und der Lausitz hatte die Idee, zwischen die Kapi⸗ talisten und die Kreditbedürftigen eine Genossenschaft in die Mitte treten zu lassen, welche die Hypotheken gegen Ausgabe von Pfandbriefen übernahm, dagegen Schuldnerin des dem Grundbesitze gewährten Kredits und Gläubigerin des Grundbesitzers wurde, günstige Resultate gehabt. Es lag nahe, den Versuch einer Uebertragung dieser Orga⸗ nisation auf den städtischen Grundbesitz zu machen. Jedoch hatten die Schwierigkeit des Gegenstandes sowie die geringe Aussicht, für die Pfandbriefe ein weiteres Absatzgebiet zu finden, zur Folge, daß die Berathungen über die Gestaltung eines Pfandbriefinstituts im Schooße des Magistrats erst Anfang 1867 begannen. Abgesehen von der Organisation des Instituts, waren es vornehmlich drei Fragen, welche den Gegenstand der Verhandlungen auf Grundlage dreier aus der Mitte des Magistrats hervorgegangener Statutenentwürfe bil⸗ deten. Zunächst handelte es sich um die Feststellung, welcher Kredit gegen erste Hypothek mit absoluter Slhherhelt den Grundbesitzern ge⸗ währt werden könne. Bei der Unsicherheit über den Werth des Grund und Bodens mußte derselbe aus der Reihe der Abschätzungs⸗ grundlagen ausscheiden. Es blieben dann wesentlich zwei Fundamente, auf welchen, getrennt oder vereinigt, die Normirung des Werths ruhen konnte: die FeuerversicherungSssumme, welche von der städtischen Feuersozietät festgestellt wird, als Bauwerth, und der Nutzungsertrag der Grundstücke, wie ibn die städtische Steuerdeputation behufs Er⸗ hebung der Haus- und Miethssteuer annimmt, zu fünf Prozent kapi⸗ talisirt, als Ertragswerth. Die Kombination beider Grundlagen er— schien naturgemäß und nothwendig, weil einerseits die Feuerversiche⸗ rungssumme nicht selten weit unter dem kapitalisirten Ertrag bleibt, andererseits der Ertrag weit größeren Schwankungen in Folge der Mode und der Zeitverhältnisse unterliegt als jene. Die nachtheilige Wirkung dieser Schwankungen wurde dadurch beseitigt, daß die Er⸗ mittlung des Durchschnittsertrags aus einer Reihe von Jahren vor der Beleihung vorgeschrieben wurde. Man entschloß sich für die Annahme des zehnjährigen Durchschnittswerthes. Jedoch soll die Aufnahme von Neubauten schon nach fünfjähriger Benutzung zulässig sein und die geringere Grundlage der Durch— schnittsberechnung durch einen Abzug von dem ermittelten Betrage ersetzt werden. Die Hälfte des so ermittelten Bauwerths und reinen Ertragswerths sollte die Beleihungsgrenze bilden. Der leichteren Veränderlichkeit des Ertragswerths enfsprach es jedoch, drei Viertel des Bauwerths als das Maximum des zu gewährenden Kredits anzu— nehmen. Neben der Verpfändung des Grundstücks wurde die Ver⸗ pflichtung zur Uebernahme der persönlichen Verbindlichkeit nicht nur für den Darlehnsnehmer, sondern auch für jeden späteren Erwerber des Pfandgrundstücks bei Vermeidung der Kündbarkeit des Darlehns ausgesprochen. Was den Zinsfuß betrifft, mit welchem die von dem Vereine der Grundbesitzer ihren Hypothefenschuldnern zu gebenden Pfandbriefe ausgestattet werden sollten, so wurde zunächst die Ausgabe von Pfandbriefen zu dem einheitlichen Zinssatze von 4 Prozent beschlossen. Die Pfandbriefe sollten durch Amortisation getilgt und Zwecks derselben ausgeloost werden. Aus der Annahme des Prinzips, daß das Pfandbriefinstitut keine städtische Anstalt, wie zeitweilig vorgeschlagen war, sondern ein selbständiger Verein sein sollte, ergab sich die Nothwendigkeit, neben den Mitteln zur Verzinsung und Amortisation der Pfandbriefe aus Beiträgen der Kreditnehmer einen Reservefonds zur Sicherung gegen mögliche Verluste und zur Deckung der Verwaltungskosten zu be—⸗ schaffen. Die hierfür vorgeschlagene Einziehung eines Eintrittsgeldes von 200 der Darlehnssumme, welche jum Reservefonds fließen sollte, und eines jährlichen Beitrages von h C zum Reservefonds und von F oeoP zu den Verwaltungskosten fand schließlich mit der Maßgabe Billigung, daß der Ueberschuß des Reservefonds über 10,0 der ausgeliehenen Darlehen zur Amortisation der Dailehen herangezogen werden solle. Der Schuldner sollte also neben jener einmaligen Zahlung von 2 06 0, das Darlehn im Ganzen mit 5 o verzinsen. Außerdem hatte er 1 pro Mille des Feuerkassen⸗ werthes bei der Meldung zu zahlen als einmaligen Beitrag zu den Verwaltungekosten. Die Berechnung der Amortisation schloß sich im Wesentlichen den Statuten des neuen Posener Kreditvereins an. Aus den Darlehnsnehmern je eines Jahres werden Jahresgesellschaften ebildet, deren Guthaben an dem Reservefonds im Verhältniß zu den Beiträgen für denselben alljährlich festgestellt und nach Maßgabe der Darlehnshöhe auf die einzelnen Grundstücke vertheilt wird. Hat das Guthaben am Reservefonds 5 Jo der Darlehns summe erreicht, so fließt Po P̃Lder Zinsen in den Amortisationsfond, wozu bei einer Höhe des Antheils von 19*½ die Zinsen desselben treten. Bei Berüdsichtigung der ordentlichen Bestandtheile des Amortisationsfonds ergiebt sich eine Ablösungszeit von 45 Jahren, welche thatsächlich durch Zinserspar⸗ nisse ꝛc. kürzer wird. — Ueber die Organisation und die Aufsicht der Verwaltung des Berliner Pfandbriefinstituts! entnehmen wir dem Berichte folgende Angaben: Die Kommission, welche mit der Ent⸗ werfung des Statuts befaßt war, beschloß hinsichtlich der Organi⸗ sation und der Theilnahme der städtischen Behörden an der Leitung Folgendes: Die Angelegenheiten des Pfandbriefinstituts sollten durch eine aus dem Direktor und drei Räthen, deren einer (der Syndikus) die Qualifikation zum Richteramt haben muß, bestehendes Pfand⸗ briefamt verwaltet werden. Zur Unterstüßung der Direktion sollten vier Bauverständige, welche die Qualifikatien für das höhere Baufach baben müssen, hinzutreten. Das Ergebniß der von dem Magistrat für die Besetzung dieser Aemter vorgenommenen Wahlen sollte der Stadtrerordnetenversammlung mitgetheilt werden, welcher binnen 14 Tagen ein Widerspruchsrecht gegen die Berufung eines von dem Magistrat gewäblten Direktionemitgliedes zustebe. Die Wabl sollte bei zweimaligem Widerspruch der Stadtverordneten auf den Minister des Innern übergeben. Die spezielle Beaufsichtigung des Pfandbriefamts wurde einem von dem Vorsitzenden des Magistrats u ernennenden Magistratskommissarius übertragen, welcher die erste Instanz zur Entscheidung von Beschwerden über die Verwaltung und den Geschäftegang bildet. Von seinen Anordnungen sollte Berufung an den Magistrat im Wege der Beschwerde statifinden; von diesem ebt sie nach dem endgültigen Statut an den Minister des Innern. 3 Vertretung der Interessen der Grundbesitzer wurde einem von densel⸗ ben zu wählenden Ausschuß, der aus seiner Mitte einen engeren Aueschuñß zu designiren batte, und der Generalversammlung übertragen. Die * der Ausschußmitglieder ist nach der Anzabl der verbandenen tädtischen Feuersozetätsreriere (13, dann 15 und ebenso viele Stell- rertreter) normirt, jedoch eich, daß die Hälfte derselben aus Stadtverordneten besteben solle. Dem weiteren Aueschusse stebt die GEntgegennabme deg jabrlichen Bericht über die Verwaltung, die Regulirung des Etats und die Decharge der Rechnung; dem aug 3 Stadtwerordneten und 3 Derutirten des Grundbesitzes bestebenden engeren Ausschusse die Vorbereitung Ver Beschlüsse des weiteren Aus⸗ schusses über den Etat und die Rechnung, sewie die Theilnabme an den Kassenrerisionen ju. Die alle drei Jabre auf Be⸗ rufung durch den Magistrat jusammentretende Generalrer⸗ — ju welcher die Mitglieder eineg jeden Feuer⸗ ozietätereviers drei Derutirte auf 6 Jabre wäblen, erhalt schriftlichen Bericht über die Lage des Instituts und ist über vorgeschlagene Statutenãnderungen ju hören. Die außerordentliche Berufung ersolgt auf Beschluß des Aueschusses oder des Magistrat. Gin nach diesen
Grundzügen abgefaßter Entwurf eines Statuts wurde am 13. April 1867 von der Stadtverordnetenversammlung mit nicht erheblichen Modifikationen genehmigt. Nachdem ein von dem Magistrat früher überreichter Entwurf von Kommissarien des Ministers des Innern am 30. März und 1. April mit Deputirten des Magistrats in Be⸗ rathung genommen war, wurde am 29. April 1867 das Projekt dem Ministerium des Innern mit dem Antrage, die Königliche Genehmi⸗ gung herbeizuführen, überreicht. Das Staats- Ministerium erklärte ich zwar im Allgemeinen bereit, die Genehmigung nachzu⸗ uchen, erhob aber — neben weniger erheblichen — ein prinzipielles Bedenken. Es erachtete mit Rücksicht darauf, daß die städtischen Behörden als solche bei dem Institute Funktionen nicht zu üben hätten, weil die Thätigkeit desselben gesetzlich zu den Angelegenheiten der Lommunalverwaltung nicht gehöre, die vorgeschlagene Einwirkung der Stadtverordneten für ausgeschlossen. In dieser Richtung stellte es dem Entwurfe die Genehmigung nur dann in Aussicht, wenn die Kammer sich mit ihrem Vermögen durch Uebernahme einer Garantie an dem Unternehmen betheiligte. Hierauf hat die Stadtverordneten⸗ versammlung am 23. Januar 1868 unter Ablehnung der Uebernahme einer Garantie Seitens der Kommune auf ihre Betheiligung an der Verwaltung des Instituts verzichtet. Von den übrigen Aenderungen, welche der Entwurf auf Verlangen des Staats-Ministeriums erfuhr, ist die erheblichste, daß die Grundbesitzer in den ersten der Beleihung folgenden acht Jahren statt o/o zum Amortisationsfonds P oo der Darlehnssumme zu zahlen verpflichtet sind. Nachdem am 28. April 1868 Grundstücke mit 5 768 300 Thlr. Feuerkassenwerth angemeldet waren, ist am 8. Mai 1868 die Allerhöchste Genehmigung des Statuts für das Berliner Pfandbrief⸗Institut erfolgt. Dasselbe hat während der Berichtsperiode zwei Nachträge (vom 30. November 1870 und 28. April 1876) erhalten. Inhalts derselben ist die Aus⸗ gabe fünsprozentiger Pfandbriefe zulässig und muß die Rückzahlung eines gewährten Darlehns, welches bei Empfangnahme in fünsprozen⸗ tigen Pfandbriefen mit 59 o, zu verzinsen ist, in nicht ausgeloosten Pfandbriefen desjenigen Zinsfußes, zu welchem das Darlehn gegeben ist, erfolgen. Durch einen dritten Nachtrag vom 25. Juni 1879 ist das Recht zur Ausgabe auch 40/ñ0iger mit 4 „ zu verzinsender Pfand⸗ briefe gewährt. Für die Besitzer mit 5 bezw. K igen Pfandbriefen beliehener Grundstücke, welche besondere Jahres⸗ gesellschaften bilden, besteht ein besonderer Reservefonds. Sogleich nach der Genehmigung des Statuts hatte die Thätigkeit des Pfandbrief-Instituts begonnen. In den Jahren bis 1871 konnten die Geschäfte desselben einen erheblichen Aufschwung nicht nehmen. Der Aufschwung des Instituts beginnt im Jahre 1371. Die Ausdehnung der Geschäfte desselben in der Zeit vom 22. September 1868, an welchem Tage die ersten 4709 Thlr. Pfandbriefe auf das Grundstück Schön⸗ hauser ⸗Allee 52 ausgegeben sind, bis zum 31. Dezember 1876 ergeben folgende Zahlen: Im Jahre 1868 war die Zahl der bepfandbrieften Grundstücke 12, deren Feuerversicherungswerth 490 380 (6, emittirte Pfandbriefe zu 48 ol⸗o 258 000 S, Reservefonds in 40/0 igen Pfand⸗ briefen 6183,30 4, der Ueberschuß des Verwaltungsfonds betrug 15 7944 In den folgenden Jahren waren diese Zahlen: 1869: Grundstücke 37, ,,,, 1ẽ788 150 , emittirte (40 / ige) Pfand⸗ riefe 842 100 S, Reservefonds 28 585 MS, Tilgungsfonds 6009 „, Ueberschüsse des Verwaltungsfonds 14 307 Æ ; 1870: Grundstücke 18, Werth S853 650 , Pfandbriefe 440 100 6, Reservefonds 44538 M, Tilgungsfonds 8700 , Ueberschüsse 141 130 ; 1871: Grundstücke 96, Werth 5274 600 S, Pfandbriefe (4 0½ ige) 285 900 MS, (5 o/cige) 2 383 200 S6, Reservefonds in 40, igen Pfandbriefen 57 437, in 5 igen 53 149 M, Tilgungsfonds 16 800 6, Ueberschüsse 20 175 463 1872: Grundstücke 195, Werth 12113 325 M, Pfandbriefe 4751 100 bzw. 1590 00 , Reservefonds 175 143 bez. N 239 M, Tilgungs⸗ fonds 52 809 66, Ueberschüsse 34 495 M; 1873: Grundstüͤcke 138, Werth 109222 5090 SS, Pfandbriefe 3977400 bezw. 1428300 6, Reservefonds 291 723 bezw. 142781 MS, Til⸗ gungsfonds 167 10 S, Ueberschüsse 66 525 1; 1874: Grund—⸗ stücke 155, Werth 16010365 S6, Pfandbriefe 7093500 bezw. 1045700 ½, Reservefonds 50M 449 bezw. 190 309 606, Tilgungsfonds 156900 , Ueberschüsse 95 344 n; 1875: Grundstücke 107, Werth 10179 050 ½ , Pfandbriefe 5 499 300 bezw. 575 400 S, Reservefonds 715 056 bezw. 232 752 S6. Tilgungsfonds 143 400 S, Ueberschüsse 125 136 S; 1876: Zahl der bepfandbrieften Grundstücke 91, Feuer⸗ versicherungswerth 9 27 800 MS, emittirte Pfandbriefe (zu 9 0) 5 431 800 66, (zu 5) 534 000 46, Rese vefonds (in 40/cigen Pfand⸗ briefen) 99 668 60 (in 5 igen) 280 014 , Tilgungsfonds 370 800 4, Ueberschüsse des Verwaltungsfonds 146 998 66 In den genannten 2. Jahren jusammen betrug die Zahl der bexfandbrieften Grundstücke 849, indessen kommen hiervon 30 Grundstücke, deren Besitzer von 1868 — 1876 die Darlehne zurückgezahlt haben, in Abzug. Der Feuerversicherungswerth betrug in diesen 9 Jahren zusammen 65 959 829 Æ; diese Summe ermäßigt sich durch das Ausscheiden bepfandbriefter Grundstücke — in Folge von Darlehns⸗Rückzahlungen — um 198500 6 Die emittirten Pfandbriefe betrugen, und zwar zu 4 0ͤ : 28 579 200 6 (hiervon sind die 1871, 1873, 1874 und 1876 zurückgezablten 839 909 6 abzuziehen), zu 5,0: 7551 6090 (Hiervon sind die 1873 — 1876 zurückgezahlten 543 900 AM abzuziehen). Die ganze Summe der emittirten Pfandbriefe von 1868 — 1876 betrug also 36 130 800 4
Bestimmungen über die Anlage von Röhren und Leitungen unter dem Straßenpflaster in Berlin. (Cen- tralbl. der Bauverw. Um den argen Mißständen zu begegnen, welche aus dem so häufigen, oft in kurzen Zwischenräumen an den selben Stellen stattfindenden Aufbrechen des Pflasters entstehen, ist ein Abkommen jwischen der städtischen Straßen Bauverwaltung und den Verwaltungen der Kanalisation, Wasser⸗ und Gasleitung, sowie der Telegraphen· und Robrpostleitungen zu Stande gekommen, wonach die einzelnen Verwaltungen alljährlich und außerdem in monatlichen Zeiträumen Anzeige von den geplanten Arbeiten auf den Straßen machen werden. Ferner sollen regel⸗ mäßig wiederkehrende Konferenzen stattfinden zur Regelung des Ineinandergreifens der betreffenden Arbeiten u. s. w. Gleichzeitig ist vereinbart worden, daß in Zukunft bei Neuanlagen die Röhren und Leitungen der einzelnen Verwaltungen nur einen bestimmten Streifen der Straße in Anspruch nehmen dürfen, und zwar sind bestimmt: 1) die ersten 20 m des Fußwegs von der Baufluchtlinie ab gerechnet für die Kabel und Röbren der — 2 das dritte Meter für die Gasröhren, 3) der Raum von 3 bis 4.7m für die dort etwa zu ver⸗ legenden Kanalisationsröhren, 4) der Raum von 4,7 bis 5, m für die Wasserröhren, 5) der dann anschließende Raum für die etwa unter dem Straßendamm erforderlichen größeren Kanalisations röhren.
Die lãngst geplante Umgestaltung des Schinkelvlatzes 6.
wie das Centralbl. der Bauverw.“ mittheilt, nunmehr verwirklicht werden. Nach dem vorliegenden Entwurfe wird beabsichtigt, den Platz jwischen den drei Standbildern Schinkels, Beuths und Thaers mit reich gemustertem Mosaikyflaster ju versehen und in der Mitte eine Fontainenschale aus polirtem Granit aufzustellen. Hinter dem Standbilde Schinkels, welches wie die beiden andern Denkmäler mit einem niedrigen gußeisernen Schutzgitter umgeben wird, ist eine balb⸗ kreisförmige Nische von 11 m Durchmesser angeordnet, in der eine Sitzbank mit Rückwand, ebenfalls aus voelitem Granit, Aufstellung finden soll. Während die Kosten dieser Anlagen von einem Comité, das sich die Umgestaltung des Platzes zur Aufgabe gemacht hat, be⸗ stritten werden, soll die Verschöͤnerung des zwischen den Denkmälern und der Bauakademie belegenen Rasenplatzeß auf Kosten der Stadt bewirkt werden. Wenn die Ausführung nach dem vorliegenden Ent⸗ . Tsclat. so dürfte der Schinkelplatz eine neue Zierde Berling wer .
Das Preisrichterkollegium der Ausstellung des Vereint zDrnigr ist uu 1 Resultat gelangt: Es erhielten erste Preise in der Abtbeilung aueländische Vögel: Hr. Blaauw für einen Tritenkakadu (Ur. 18) Or. Suck für ein Paar elivengel be Sit⸗ tiche (Nr. 41), Hr. Dulitz für ein Paar rethflügelige Sittiche (Nr. 55),
adu für zwei ͤ ö 24), für ein Paar grünburzeliche Sperlingspapageien (Nr. 253) und für ein Paar Kron. Finken von Ekuador Nr. 1121), Hr. Wucherpfennig für zwei Paar gelbmantelige Loris (Nr. 286 - 87), für zwei Paar Rosenpapageien Nr. 381 — 382) und für 6 Blauhcher Nr. 1985 — 90), Hr. H. Zockel. mann für ein Paar Ceylon⸗Papageichen (Nr. 47) und fuͤr einen Ammer⸗ sperling (Nr. 1355), Hr. Dommasch für 2 japanische braunbunte Möpchen (Nr. N79 —– 71), und für 4 Muskatfinken (Nr. 1002 Hr. Bargheer für eine Kollektion Körnerfresser (Nr.
1091), Hr. v. d. Snickt für Magelhaens⸗Zeisige (Nr.
— 55), für siebenstreifige Ammern (Nr. 1065 — 68) und für graue Lerchen (Nr 1970 — 1), Frl. Wohlgemuth für eine Taube von der Samoa⸗Insel Nr. 2174) und Hr. Bergemann endlich für Ge— sammtleistung. — In der Abtheilung für einheimische Vögel erhielten folgende Aussteller erste Prelse: Hr. Mieth für einen weißen Staar Nr. 1724), Hr. Rothe für einen Zwerg-Fliegenschnäpper (Nr. 1763, Hr. Fiedler für eine Kollektion von 11 Arten Drosseln (Nr. 1658/65 u. IIIS /S), Hr. Loffhagen für zwei Blauraken (Nr. 1725 und für eine Rohrdommel (Nr. 2006), Hr. Lemm für die reichste Kollektion einheimischer Vögel, außerdem für 14 Arten ein— heimischer Sylvien und für eine Blaurake (Nr. 1906). In der Ab⸗ theilung für Kanarien wurden erste Preise vertheilt an srn. Mieth für Nr. 04, 701 und 698, Hrn. Maier für gescheckte und einfarbige Pariser Trompeter (Nr. 23, 926 und 9275 und Hrn. Hein fuͤr Norwich⸗Kanarien (Nr. 942 — 946) und für Cinnomons (Rr. 947 g50). Der Besuch der Ausstellung ist ein sehr erfreulicher, nicht minder der Absatz der Loose.
annover, 4. November. (W. T. B.) Heute Nachmittag 2 Uhr erfolgte in dem Lgboratorium der Egestorfschen Zündhütchenfabrik bei Bornum, eine halbe Meile von Han— nover, eine Explosion, in Folge deren das alte und das neue
Laboratorium in die Luft flogen und ein Arbeiter getödtet und vier andere verletzt wurden.
Hr. Direktor Ernst Renz trifft am Donnerstag, d. 10. d. M, mit seiner Gesellschaft hier ein und wird, wie er in einer in hiesigen Zeitungen veröffentlichten Anzeige mittheilt, am Sonnabend, d. 12. . M., seinen Cirkus in der Markthalle eröffnen. Hr. Renz ist während der Zeit seiner Abwesenheit von hier bemüht gewesen, verschiedene neue Kunstspezialitäten seinem Institut einzuverleiben und hat seinen Stall wieder um eine Anzahl der edelsten Rassepferde vermehrt.
Von Montag, den J. d. Mts. ab wird sich der Eingang zum Flora⸗Etablissement in Charlottenburg während der Winter— a ebenso wie in früheren Jahren, in der Wilmersdorferstraße befinden.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Sozial ⸗Cerrespondenz. Allgemeine Ausgabe (heraus⸗ gegeben von Dr. Victor Böhmert und Arthur von Studnitz in Dres— den Nr. 44. — Inhalt: Zur Wohlfahrt der Arbeiter im Winter. — Autstellung für Hygiene und Rettungswesen 1882. — Gegenwär— tiger Stand des Vereins gegen Armennoth und Bettelei in Dresden. — Nachahmenswerth. — Sammlungen im kleinsten Style. — Die Nesselpflanze. — Obst in Sachsen. — Arbeitsmarkt.
Mittheilungen der Handels kammer zu Frankfurta. M. Nr. 31. — Inhalt: Bekanntmachungen der Handelskammer. — Be⸗ chluß zur Makler⸗Syndikats⸗Ordnung. — Deutsches Reichsstempel⸗ 1Ibgaben:Gesetz. — Zusammenstellung der seither ergangenen behörd⸗ lichen Bescheide bezüglich Ausführung des zei ce e e ne e, Gesetzes. — Postalisches. — Eisenbahn-⸗Nachrichten. — Instruktion, betreffend die Benutzung der Fernsprech ⸗Kinrichtungen bei den Güter⸗ Expeditionen Frankfurt a. M. (Taunusbahn) und zu Sachsenhausen durch Private. — Waaren⸗Auktionen. — Notizen über den deutschen Ausfuhrhandel. — Nachtrag zur Ausführung des Reichsstempel⸗Ab⸗ gaben Gesetzes vom 1. Juli 1881.
Das Schiff, Wochenschrift für die gesammten Interessen der Binnenschiffahrt, herausgegeben unter Mitwirkung von Arthur von Studnitz, Dres den. (Viert ljährl. 2 M) Nr. 83. — Inhalt: Der
leischersche Hydromotor. — Von der Warthe. — Höhenlage, Ge⸗ älle, Wassermenge und Pferdekräfte unserer Hauptströme. — Weg—⸗ weiser für junge Elsaß-Lothringer in den Dienst der Wasserbauver— waltung. — Dampftreidelbetrieb. — RNeichsstempelsteuer. — Sub⸗ missionsbedingungen bei preußischen Wasserbauten. — Häfen. — Brücken. — Fähren. — Wasserbau. — Schiffbau. — Personen⸗ schiffahrt. — Flößerei. — Schiffahrtsbetrieb. — Verschiedene Pa⸗ tente. — Ausländische Patente. — Unfälle. — Geschäftsberichte. — Vom Frachtenmarkt. — Polijei und Gericht. — Personalien. — Literatur. — Wasserstand. — Kurse — Briefkasten. — Inserate.
Milch-Zeitung. Organ für die gesammte Viehhaltung und das Molkereiwesen. Begründet von Benno Martiny. Unter Mit⸗ wirkung von Fachmännern herausgegeben von C. Petersen, Deko⸗ nomie⸗ Rath. in Eutin (Fürstenthum Lübeck)]. Verlag von M. 4 — in Bremen. Nr. 44. — Inhalt: Zum Einsäuern des
utters. Von Hagemann. Sudheim. — Ist die Saltung von Milch= vieh, und unter welchen Verhältnissen, schwerer oder leichter Rassen zu empfeblen. Von D. Gäbel. — Verschiedene Mittheilungen. Deutschland. Berlin. Nahrungsmittel verfälschung. — Breęlau. Lupinose. — Braunschweig. Fleischlontrole. — Hildesheim. Milch⸗ preis. — Ansteckende Dausthierkrankheiten. Deutschland. Verbreitung ansteckender Thierkrankbeiten in Preußen während des Quartals Januar März 1881. — Desterreich⸗ Ungarn. Zur Rinderpest in Dester⸗ reich. — Allgemeine Berichte. Butter und Kunstbutter. Von Dr. P. Radenhausen. — Erfahrungen in der Praxis. Ueber Jungvieb⸗ aufzjucht. — Geräthe⸗ Maschinen⸗ und Baukunde. Ein neuer Milch⸗ kühlaxparat. — Literatur. Untersuchungen über die Verwendung der Lupinenkörner als 9 von Dr. D. Kellner. — Vergleichende Untersuchung der in den Kreiggräbern, tieferen Erdschichten und im Moore des Herzogthums Oldenburg aufgefundenen Rindsknochen mit den der zur Zeit daselbst vorkommenden Rindviehrasse. — Sprechsaal. e und Antwert. — Zur Beseitigung des Wruckengeschmackes der
ilch. Von Kast, Mol kerei⸗-Instrukter, Nikolaiken, Westyreußen. — Markt ⸗ und Ausstellunge kalender. — Marktberichte Anzeigen.
Auf der Höhe. Internationale Revue, berausgegeben ven Leopold v. Sacher ·Masoch. I. Band. 2. Heft. November 1881. Leipsig, Greßner C Schramm. — Inhalt: Sacher ⸗Masoch. (Leivng.) Der Judenraphael. — Angelo de Gubernatis. (Florenz) Congreß der Drientalisten in Berlin. — Franz von Löber. München.) Die Be— richte der Jesuiten. Archivalische Studien. — Louis Ligvin. (Paris) Die Anfänge des Wablspstems in Frankreich. — Moritz Brasch. (Ceiypzig.) Hermann Lotze. Ein vbilosophisches Charakterbild aug der Gegenwart. — Adolvh Silberstein. (Budarest.) Gin ungarischer Dorfnovellist — Koloman Mike sath. (Budarpest Zasztrabz Glück und Ende. Eine sslovakische Geschichte. — Nosalia Rosenfeldt. (Kopenhagen.) Asta. Ein Bild aus der Kopenhagener Gesellschaft. — Eugen Friese. (Dregden.) Jagd in Rerwegen. — Cervin. (einzig) Schriftsteller Congresse. — Revue des geistigen Lebens. Budapest. ¶ L. Silberstein.) London. (Helen Zimmern) Moskau. Ralantarow.])
aris. (Paul d' Abrest. — Ghronik der eleganten Welt. Berlin. Baronin Harder) London. (Helen Zimmern.)
Redacteur: Riedel. Verlag der Exveditien (Kessel). Druck: W. El ener. Vier Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage)
Berlin:
t — einem Schuldscheine, mit dem Antrage:
zum Deutschen Reichs⸗An
M 260.
Erste Beilage
zeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Sonnabend, den 5. November
Staats⸗Anzeiger.
1882.
—— — r.
des Aeutschen Reichs⸗Anzrigers und Königlich Preußischen Staats- Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Rr. 32.
2
* Jr seratẽ für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Fönigliche Exvedition
1. Steckbriefe und Untersnehnngs-Sachen. 2. Subbastationen, Aufgebote, u. dergl
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
XR u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Vorladungen
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 7. Literarische Anzeigen.
ODeffentlicher Anzeiger... .
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
S. Theater- Anzeigen. IR der Börsen- 9. Familien- Nachrichten. beilage. *
Annoncen⸗Bureaux.
X
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der in den Akten M. Nr. 303 de 1879 Komm. II. gegen den Kaufmann Friedrich Emil Mnlius wegen betrüglichen Banke⸗ rutts unter dem 31. Juli 1879 erlassene Steckbrief wird in den Akten L. R. II. No. 498 de 1881 zu⸗ rückgenomen. Berlin, den J. November 1881. Königliches Landgericht J. Der Untersuchungsrichter: Pochhammer.
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Der Kutscher Rudolf Radtke, zuletzt in Satz, korn, Kreis Ssthavelland wohnhaft, am 20. April 1847 zu Baltupönen, Kreis Ragnit geboren, evan⸗ elisch und bisher angeblich nicht bestraft, wird en wr als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der be⸗ vorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben — Nebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird Auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hier⸗ selbst auf den 20. Dezember 1881, Vormittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Potsdam zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach 5. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Bran⸗ denburg ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Potsdam, den 7. September 1881. Mener, Ge— richtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abth. V.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
latte] Oeffentliche Zustellung.
Der Alois Mock in Höge, Gemeinde Blitzenreute, Oberamts Ravensburg, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Reich in Ravensburg, klagt gegen den Josef Habisreutinger, früher zu Stuben, Gemeinde Blön—⸗ ried, Oberamts Saulgau, jetzt unbekannten Aufent- halts, aus Pfandschein vom 3. Juli 1881 über ein dem Beklagfen gegebenes Darlehen mit denn Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 2600 M nebst 401ö0 Zinsen seit dem 27. Axril 1881 und auf Tragung der Kosten des Rechtsstreits, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ravensburg auf
Donnerstag, den 23. Februar 1882, Vormittags 5 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt ju bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Ravensburg, den 29. Oktober 1851.
Sekretãr Remshardt, ;
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
lions! Oeffentliche Zustellung.
Die Lonise Mans, Ehefrau von Franz Pisto⸗ rius, und dieser selbst, Ackerer, Beide in Bußweiler wohnend, und Kons., vertreten durch Rechtsanwalt Engelhorn, klagen gegen den Johann Nikolas Maus, Kellner, ohne bekannten Wohn ⸗ und Auf⸗ enthaltsort, und Kons., mit dem Antrage auf.
Theilung und Auseinandersetzung des Nachlasses der am 15. Dejember 1877 zu Bußweiler ver⸗ lebten Magdalena Kautzmann, Wittwe von Balthasar Maus, . und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Saargemünd unter Abkürzung der Einlassungsfrist auf 2 Wochen, auf den 21. Dezember 18381, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .
Zum Zwece der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Saargemünd, den 31. Oktober 1851.
Der Dber⸗Sekretãr: Erren.
lions] Oeffentliche gustellung.
Die Franziska Harter, Chefrau von Peter Baer, ie Tagelöhnerin, in St. Avold wohnend, Klägerin Armenrechte, vertreten durch Rechte anwalt Karl, agt gegen ibren genannten Ehemann Peter Baer, — 2 Schuhmacher, jetzt ohne bekannten Wohn ⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage auf Ehescheidung 2 und ladei den Beklagten zur mündlichen Verband. lung des Rechtestreites vor die CGiril kammer des Kasferlichen Landgerichts zu Saargemünd auf den 16. Januar 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ te jugelassenen Anwalt zu bestellen. um Iwecke der öffentlichen Justellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saargemünd, den 31. Oktober 1851. Der Ober ˖ Sekretär: Erren.
lionm Oeffentlich Zustellung.
Der Kaspar Kern, Wirth und Rentner, zu rn, . wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt * ni, klagt 77 den Nikolas Altmeyer, früher
mann und Wirth i Merlenbach. 6 e dessen blose Gbefrau Susanne, geb. st obne bekannten Wobn⸗ und Aufenthaltsort,
ein, Beide
Kaiserliches Landgericht wolle die Verklagten so⸗ lidarisch verurtheilen, dem Kläger zu zahlen: I) die Summe von 600 MÆ, 2) Fjährige Zinsen 1 59/0 mit 150 S, 3) Zinsen vom Tage der age, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd unter Abkürzung der Einlassungsfrist auf 2 Wochen, auf den 9. Januar 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ! Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. Saargemünd, den 31. Oktober 1881. Der Obersekretär: Erren.
aus] Oeffentliche Zustellung.
Der Herr Amtsrichter Lange zu Rehna klagt in Vertretung der Frau Geheim⸗Hofrath Koch zu Gade⸗ busch gegen den Weinhändler Otto Halbach, früher hierselbst, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen rückständiger Miethe von 180 M und 11 4 60 43 Arrestkosten mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 180 „S6 und 11 96 60 3, zusammen 191 6 60 3, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechte streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Gadebusch auf
Freitag, den 16. Dezember 1881, Vormittags 10 Uhr. ö
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gadebusch, den 3. November 1881.
Gerichtsaktuar Zürens, als Gerichtsschreiber.
lzoiäo Oeffentliche Zustellung. Der Tischler Carl Wilhelm Fahr aus Göthe⸗ nitz bei Weißenfels, geboren am 28. November 1848, zuletzt in Meuselwitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaub⸗ niß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen 5. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. * Derselbe wird auf den 22. Dezember 1881, Vormittags 10 Uhr,
vor das er ge Schöffengericht zu Altenburg zur Hauptrerhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 2 der Strafprozeßordnung von dem Königl. Bezirke⸗ kommando zu Altenburg abgestellten Erklärung ver⸗
urtheilt werden.
Altenburg. den 21. Oktober 1881.
Der Herzogliche Amtsanwalt. i. V. E. Ulrich, Rfdr.
aus! Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Robert Underberg u. Comp. in Frankfurt a. M. klagt gegen den Schirmhändler C. J. Winter in Amorbach, z. 5 unbekannt wo? ans wine Wechsel vom 5. Jull J. J. über 155 6 19 im Wechse pr gef; mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 155 S 10 nebst 65 Zinsen seit 15. Oktober l. J. und der Streitskosten, und ladet den Beklag⸗ ten zur mündlichen Verhandlung des Prozesses in die Sitzung des Amtsgerichts Amorbach vom
Dienstag, den 13. Dezember l. J., Vormittags 9 Uhr, 5
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Amorbach, den 31. Oktober 1851.
er Kgl. Gerichtsschreiber: Haering. (4011 Deffentliche Aufforderunß.
Zu dem Nachlasse des am 29. Juni 1877 verstorbenen Kaufmannes Johannes Eifländer von Darmstadt sind neben einer größeren Anzabl anderer Personen nachbenannte Personen als Erben berufen:
1) Margaretha, geb. Eifländer. Ehefrau det Andreas Wendzinsky von Storndorf, zuletzt in Amerika, . ;
2) Wilbelm Büchlein, Schlosser von Eberstadt.
Da der Aufenthalt dieser letztgenannten Persenen unbekannt ist, werden dieselben biermit öffentlich aufgefordert, sich — binnen acht Wochen — dar ⸗ über ju erklären, ob sie die ibnen angefallene Erb= schaft antreten, andernfalls Verzicht unterstellt und der Nachlaß den übrigen Erben ausgehändigt wer ⸗ den wird.
Tarmstadt, den 14. Oktober 1831.
Großherzogliche? r fm st Darmstadt JI.
afer.
— ———
lion Oeffentliche Zustellung.
Der Taglöhner Franz Beck von Grosselfingen, X. Preußischen Oberamttz Hechingen, vertreten durch Rechteanwalt Wetzel J. in Tübingen, bat gegen den
giedrich Henzler, Schäfer von Neckarbausen, K.
aer ' fe. Oberamt Nürtingen, zuletzt wobnbaft gewesen auf dem Heimburzerbofe bei Grossel fingen, zuletzt mit unbekanntem Aufenthalte ⸗˖ ert abwesend, und gegen seinen Vater, Jacob 83 ler, Bauer in Nedarhausen, eine Klage auf
— ** eineg zwischen denselben am W. coder 72. Juli 1880 ale e, Abfindung vertrage
bei der Civilkammer des K. Württembergischen Landgerichts Tübingen eingereicht, und beantragt, zu erkennen:
1) der Vater Jacob Henzler sei kostenfällig schul⸗ dig, anzuerkennen, daß das Muttergut seines Sohnes Friedrich Henzler durch den darüber mit dem Letzteren am 20. oder 22. Juli 1880 abgeschlossenen Abfindungsvertrag nicht aufge⸗ bört habe, Muttergut zu sein und seinem Sohne Friedrich zu gehören; der Beklagte Friedrich Henzler sei kostenfällig schuldig, anzuerkennen, daß durch den über sein Muttergut mit seinem Vater Jacob Henzler abgeschlossenen Abfindungsvertrag vom 29. oder 22. Juli 1889 dasselbe nicht aufgehört habe, ihm, dem Friedrich Henzler, zu gehören und für seine Verbindlichkeiten nach Beendigung der väterlichen Nutznießung Zahlungs- und Exe⸗ kutionsmittel zu sein;
der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des K. Württ. Landgerichts zu Tübingen auf Mittwoch, den 1. Februar 1882, Morgens 9 Uhr, it der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt gemacht. Tübingen, den 1. Norember 1851. Justiz⸗Referendär Becht, Gerichtsschreiber am K. Landgerichte.
Verkaufsanzeige
und
Aufgebot.
In Zwangs vollstreckungssachen der Firma A. Wester⸗ mann zu Winsen a. d. L., Gläubigerin, gegen den Abbauer Steinke zu Sahrendorf, Schuldner, wegen Forderung, soll auf den Antrag der Gläubigerin im Wege der Zwangsvollstreckeng die sub Nr. 19 zu Sahrendorf belegene Abbauerstelle des Schuldners, bestehend: ü
1) aus einem aus Fachwerk erbauten und mit Strohdach versehenen und 2 Stuben, 1 Kam⸗ mer, 1 Küche, Scheundiele und daran befind⸗ licher Stallung enthaltenen Wohnhause,
2) aus 95 M. Grundbesitz incl. Hausplatz,
in dem am Dienstag, den 20. Dezember 1881, Vormittags 11 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube stattfindenden Termine gegen Meistgebot öffentlich verkauft werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Zugleich werden Alle, welche an den bezeich⸗ neten Immobilien Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrecht⸗ liche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere ding liche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, zur An⸗ meldung dieser ihrer Rechte, unter Androhung des Rechtsnachtheils, aufgefordert, daß für den sich nicht Meldenden das Recht im Verhältnisse zum neuen Erwerber verloren geht. ;
Winsen a. d. L., den 1. November 1881.
Königliches Amtsgericht. 2. Rasch.
.
139316 Aufgebot. : Auf Antrag der unverehelichten Sophie Kebel in Hannover wird der unbekannte Inhaber des der An- tragstellerin angeblich abhanden gekommenen, auf deren Namen ausgestellten Sparkassenbuchs der Sparkasse der Kapital. Versicherunge ⸗Anstalt zu Han⸗ nover Nr. 16 857 aufgefordert, spätestens im Ter⸗ mine, am Freitag, 26. Mai 1882. Morgens 11 Uhr, seine Rechte allhier ——— und die bezeichnete Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä . rung der Urkunde erfolgen wird. Sannover, 24. Oktober 1881. Königliches Amte gericht, Abtbeilung 15. gej. Pagen steche r. an fe ict : Alves,
Gerichtẽschreiber.
4041361 6 Ladnug mit öffentlicher Zustellung.
Die ledige Dienstmagd Christina Elisabetha Baver von Burggrub und die Kuratel deren unehe⸗ lichen Kindes Georg, geboren am 8. April 1881, Letztere vertreten durch den Vormund Gemeinde- diener Georg Baver ju Burggrub, haben unterm Deutigen bei dem Königlich baverischen Amtsgericht Bamkerg 11. gegen den ledigen Dienstknecht Georg Brehm von Lindach Klage wegen Vaterschaft, Ali⸗ menten 3c. erhoben und ven diesem Georg Brehm rerlangt: Anerkennung der Vaterschaft zu fraglichem Linde, die Zahlung eines jährlichen Alimentatiens bestrages von sechsig Mark — in rierteljährigen Raten vorauszablbar — bis zum zurückgelegten vier zebnten Lebenssakt genannten Kindeg und darüber kbinaus, wenn das Kind wegen geistiger oder körper licher Gebrechen außer Stand sein sollte sich zu er⸗ näbren, serner die Jablung ven dreißig Mark Tauf⸗ und Kindbettkesten, dreißig Mark Entschädigung für die jungfräuliche GChre, der Hälfte des seinerzeitigen Schulgeldes, die Jablung der Kur⸗ und BVeerdigungẽ · lesten, falls das Kind innerhalb der Alimentation veriede erkranken oder versterben sollte, sowie die Zablung der Kosten für seinerzeitige Erlernung eines Dandwerkes — den genannten Georg Brebm zur Verhandlung dieser Klagsache in die Sitzung des
. Amtsgerichts Bamberg II. geladen und gebeten:
Das K. Amtsgericht wolle den Beklagten Georg Brehm für schuldig erkennen, daß er die Vaterschaft zu genanntem Kinde anzuerkennen, die sämmtlichen obenaufgeführten Ansprüche zu leisten und sämmt⸗ liche Streitskoften zu tragen habe. .
Nach Verfügung des Königlichen Oberamtsrichters
Schneider vom Heutigen wurde zur Verhandlung dieser Klagsache öffentliche Sitzung auf. Freitag, den 24. Februar 1882, früh 9 Uhr, im Sißungssaale des Königlichen Amtsgerichts Bamberg II. bestimmt und die Ladung des Be⸗ klagten Georg Brehm, dessen Aufenthalt unbekannt ist, auf Antrag der Klagpartei bewilligt und es er⸗ geht daher in Gemäßheit der Bestimmung des §. 187 der R. C. P. O. Ladung des Beklagten Georg Brehm hierzu durch öffentliche Zustellung mit dem Anfügen, daß der Klagpartei das Armenrecht be⸗ willigt und ihr der Gerichtsvollzieher Michel dahier zur Bewirkung von Zustellungs- und Zwangsvoll— streckungshandlungen beigegeben wurde.
Bamberg, den 28. Oktober 1851.
Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber am Königlich baperischen k Bamberg II. Hirth.
3 1562 Ausfertigung. Bekanntmachung.
Auf den Grundstücken Bl. Nr. 3247 a. und 4522 in der Steuergemeinde Gundelfingen, dem vormali— gen Wagner Anton Hurler, jetzt der Stadtgemeinde Gundelfingen und beziehungsweise dem Mühlbesitzer Josef Sailer dort gehörig, ist für die Privat⸗Leih⸗ kasse Giengen ein 5½ iges Darlehnskapital zu 515 Fl. — 882 M 86 3 im Hppothekenbuche für Gundelfingen⸗Peterswörth Bd. XXVI. Seite 24 082 am 6. November 1846 eingetragen. Auf Antrag der jetzigen Besitzer obiger Objekte ergeht in Bezug auf 5. 82 Neue Fassung des Hyp. Ges. und 5. 824 der Reichs⸗Civ.⸗-Proz.Ordn. an alle Diejenigen, welche an die Forderung ein Recht zu haben glau— ben, hiermit die Aufforderung, ihre Ansprüche und Rechte spätestens bis zu dem hiermit auf
Dienstag, den 28. März 1882, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei Gericht anzumel⸗ den, widrigenfalls die Forderung für erloschen er⸗ klärt und im Hypothekenbuche gelöscht wird.
Lauingen, den 1. September 1881.
Kgl. bayer. Amtsgericht. gez. Heumann.
Der Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift wird hiermit bestätigt.
Lauingen, den zweiten Sertember
achthundert einundachtzig. Schwarz, Kgl. Gerichtsschreiber.
Eintausend
ir Bekanntmachung.
Das Kgl. Landgericht München J. bat laut Be⸗ schluß vom 390. v. Mts. die öffentliche Zustellung der Klage des Metzgermeisters Anton Hormann hier, vertreten vom K. Advokaten und Rechtsanwalt Boscowitz dahier, klagt gegen den Kesselschmied Jo⸗ hann Schambeck und den K. Kammerjunker Mar Freiherrn von Wendland, Beide zuletzt bier wohn⸗ haft, nun unbekannten Aufenthalts — wegen Forde⸗ rung — bewilligt und ist zur Verhandlung der Klage die Sitzung der JI. Civilkammer vom
Freitag, den 20. Januar 1882, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Kläger beantragt Verurtheilung beider Beklagten unter solidarischer Haftung zur Zahlung von 1100 nebst 5o / Zinsen bieraug seit 9. August I. Js. sowie zur Tragung der Kosten. weil Schambeg mit dem Kaufschillingsreste zu 11090. , zablbar 9. August l. J., für ein von ihm erkauftes Pferd nebst Ge⸗ schirr noch im Rüchstande sei, welchen Schuldrest Marx Freiherr von Wendland als Bürge und Selbst⸗ zabler übernommen habe.
Die Beklagten werden hierdurch aufgefordert, rechtzeitig einen bei diesseitigem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen, um sich am obigen Ter⸗ mine vertreten zu lassen.
München, 2 Norember 1831.
Die Gerichteschreiberei des Töniglichen Landgerichts München JI. Der Kal. Ober ⸗Gerichteschreiber: Rodler.
40440
Nr. 21 766. beute:
Der Metzger Carl Marer von Nöttingen wird für verschollen erklärt; zugleich werden seine gesetz⸗ lichen Erben, nämlich: ;
1 Schneider Ferdinand Maver ron Nöttingen. 2 Taglöbner Karl Friedrich Maxer von Nöt⸗
tingen,
9 Nichael Mayer, Wittwe ven Nöttingen 4 Philipp Marer von Nöttingen, ur Zeit in
Amerika. j . . gegen Sicherbeiteleistung in den fürsorglichen Besitz seines Vermögens eingewiesen.
6 eim, den 153. Oktober 1851, .
er Gerichteschreiber des Großh. Amt gericht: Sigmund.
Bekanntmachung. . Beschluß Großh. Amtegerichts von