1881 / 262 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Nov 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Der Ober⸗Forstmeister Mortz fel dt zu Posen ist auf die durch den Tod des Ober⸗Forstmeisters Krumhaar erledigte Ober⸗ Forstmeisterstelle zu Gumbinnen versetzt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs- und Baurath Opel in Magdeburg ist an die Königliche Regierung zu Stettin versetzt worden.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des e,, gegen die Bestrebungen der Sozialdemokratie vom A. Oktober 1878 wird das in Magdeburg mit Beschlag belegte Flugblatt: „Wähler Magdeburgs!“ unterzeichnet: die Sozialdemokraten von . Neustadt und Buckau, Verlag von C. Heinrich in Magdeburg, Druck von A. Vogel und Co. in Braun⸗ schweig, als sozialistischen Tendenzen in einer den öffentlichen Frieden und die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährden⸗ den Weise dienend (§. I1 des vorbezeichneten Gesetzes) hier⸗ mit verboten.

Magdeburg, den 7. November 1881.

Der Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: Graf Baudissin.

Bekanntmachung.

Die neuen Zinsscheine zu den Partial⸗Obligati onen des 40 /o igen vormals Nass. Staatsanlehens vom 26. Oktober 1853 Reihe II. Nr. 1—8 und Zinsschein⸗Anweisungen werden vom 1. Dezember J. J. ab bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild u. Söhne in Frankfurt a. M, ausgereicht werden.

Diese Zinsscheine können auch durch die Königlichen Regierungs— auptkassen und die Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und ssnabrück bezogen werden.

Wer die Zinsscheine durch eine dieser Kassen beziehen will, hat derselben die alten Zinsschein⸗Anweisungen mit einem doppelten Ver⸗ zeichnisse einzureichen.

Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Ausreichung der neuen Zinsscheine wieder abzuliefern.

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschleibungen bedarf es zur Er— langung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die alten Zinsschein— Anweisungen abhanden gekommen sind, in welchem Falle die betreffen den Schuldverschreibungen an das Königliche Regierungs⸗Präsidium in Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen sind. Die ent⸗ ö Portokosten haben die Cen get der neuen Zinsscheine zu ersetzen.

Wiesbaden, den 24. Oktober 1881.

Der Regierungs ⸗Präsident. von Wurmb.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 8. November. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Polizei⸗Präsi⸗ denten von Madai, nahmen in Gegenwart des Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldungen und dem⸗ nächst den Vortrag des General⸗Adjutanten von Albedyll ent⸗ gegen.

Der Bundes rath, die vereinigten Ausschüsse des⸗ selben für Zoll und Steuerwesen und für Rechnungswesen

sowie der Ausschuß für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.

Die Beschlagnahmever fügung einer preußischen Steuerbehörde wegen rückständiger Steuern an einen außer— halb Preußens in einem anderen deutschen Bundesstaate woh⸗ nenden Schuldner des Steuerpflichtigen kann, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, JI. Hülfssenats, vom 23. September d. J., wirksam nur durch Vermittelung der Vollzugsbehörde desjenigen Staates, in welchem der Dritt⸗ schuldner wohnt, zugestellt werden, auch wenn es sich um eine BVeschlagnahme wegen rücsständiger Reichssteuern handelt. Geschieht dagegen die Zustellung der Beschlagnahmeverfügung direkt (durch die Post oder durch einen 764 m Zustellungs⸗

beamten), so hat die Beschlagnahmeverfügung keine rechtliche Wirkung.

Vor Einführung der neuen Justizorganisation am 1. Oktober 1879 hauen die Landgerichts⸗Sekretäre bei den rheinischen Gerichten ein geringes sestes Ge⸗ halt und daneben Antheile an den Gerichtsschreibereigebühren, welche die prozeßführenden Parteien zu zahlen hatten. Durch die neue Justizorganisation kamen diese Nebeneinnghmen der Gerichtsschreiber in Fortfall, und es wurde in entsprechender Weise das feste Gehalt der Gerichtsschreiber erhöht. Land⸗ gerichts⸗Sekretäre eines rheinischen Gerichts waren der An⸗ sicht, daß vom 1. Oktober 1879 ihr bisheriger Antheil an den Gerichtsschreibereigebühren in 2 auf die neuen nach dem neuen Verfahren zu behandelnden Sachen, nicht aber in Bezug auf die nach dem früheren Verfahren noch verhandel⸗ ten Sachen in Fortfall komme, und klagten, da ihnen ihr Antheil an den Schreibgebühren für diese Sachen verweigert wurde, diesen Vetrag gegen die Königliche Regierung ein. Die Kläger wurden mit ihrer Forderung vom Dber-Landeg— gericht ab- und die von ihnen eingelegte Revision vom Reichg⸗ gericht, II. Civilsenat, durch Urtheil vom 11. Oktober d. J. zurücgewiesen, indem dieser Gerichtshof begründend aussührte: „Wie schon das erste Erkenntniß, dem das Ober Landeg⸗ gericht sich anschließt, zutreffend ausgeführt hat, ist durch die neue Justizorganisation die Stellung der rheinischen Gerichte⸗ schreiber üglich ihrer Dienstverhältmisse und namentlich auch ihres Dienstein kommens eine wesentlich andere als bisher Wahrend dieselben früher ein geringeres festes

3. März 1879 und ist dieses Gehalt nach einem Durch⸗ schnitte ihres früheren Diensteinkommens einschließlich der Ge⸗ bühren bemessen. Das gegenwärtige Gehalt der Revisions kläger bildet also das Aequivalent für alle Leistungen, welche ihnen in ihrem neuen amtlichen Verhältnisse obliegen, also auch für ihre Thätigkeit in den Prozessen der vorbezeichneten Art. Es würde, was letztere betrifft, einer besonderen Be⸗ stimmung bedurft haben, wenn ihnen neben dem Gehalte der . der früheren Gebühren hätte gewährt werden ollen. Eine solche Bestimmung liegt aber nicht vor. Ent⸗ sprechend dem neuen Gehaltsprinzipe bestimmt denn auch der 8. 26 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Deutschen Ge⸗ richtskostengesetze, daß die Gebühren, welche den Gerichts⸗ schreibern nach den bisherigen Vorschriften, soweit dieselben

in Kraft bleiben, zustanden, für Rechnung der Staats kasse einzuziehen sind“.

. In der Nacht vom 6. zum 7. d. M. ist hierselbst der Direktor des Invalidendepartements im Kriegs⸗-⸗Ministerium, General⸗Lieutenant von Til! y verschieden.

Der Commandeur der 2. Division, General Lieutenant

von Conrady ist mit Urlaub aus Danzig hier einge⸗ troffen.

Sachsen. Dresden, 8. November. (W. T. B.) Offizielles Bulletin. Die Königin hat gut geschlafen; gestern zeigten sich geringe, auch noch für die nächsten Tage zu erwartende Fieberschwankungen.

Baden. Karlsruhe, 7. November. (W. T. B.) Der „Karlsruher Zeitung“ zufolge besteht die Krankheit des Großherzogs in einem gastrischen Fieber. Vorgestern und gestern Abend trat eine Erhöhung der Temperatur ein, welche auch heute anhielt. Alle übrigen Krankheitserscheinungen halten sich in mäßigen Schranken.

Oldenburg. Oldenburg, 4. November. (Wes. Ztg.) Die durch Moorbrände verursachten Schäden haben die Großherzogliche Regierung bewogen, dem Landtage den folgenden Gesetzentwurf vorzuregen:

Art. 1. Zur Tragung der Kosten der obrigkeitlich angeordneten Aufsicht über das Moorbrennen sind diejenigen verpflichtet, welche Moorgrundstücke durch Brandkultur nutzen.

Art. 2. Die Kosten der Aufsicht (Vergütungen der Moorvögte u. s. w. werden für jeden Aufsichtsbezirk entweder durch vam Staats⸗Ministerium, Departement des Innern, zu bestimmende Ge⸗ bühren oder durch vom Amte festzustellende Aversionalsummen, welche über die in Brandkultur genommenen Flächen nach der Größe der— selben repartirt werden, aufgebracht.

Art. 3. Die Kosten besonderer in Ausübung der Aufsicht erfor⸗ derlich werdenden Anordnungen, sowie der Ausführung derselben fallen denjenigen zur Last, welche durch Nutzung von Moorgrundstücken durch Brandkultur dieselben veranlaßt haben.

Art. Za. Die Beitreibung der Kosten der Aufsicht erfolgt im Verwaltungswege.

Art. 4. Soweit in einzelnen Gemeinden die Aufsicht über das Moorbrennen statutarisch geordnet ist, oder noch geordnet werden wird, verbleibt es bei der statutarischen Regelung.

In den Motiven zu dem Gesetzentwurfe ist ausgeführt: Die alljährlich vorkommenden kleineren und größeren Moorbrände, durch welche oft hedeutender Schaden herbeigeführt wird, haben zu der Erwägung geführt, daß eine bessere Aufsicht über die Moore und das Moorbrennen urchauß erforderlich ist. 2, wird aber nur zu erreichen sein durch eine entsprechende Vermehrung der gestellten Moorvögte, welche zur Zeit nur in einem Theile des Großherzog thums und nur für die Staatsmoore vorhanden sind, also ju iner genügenden Beaufsichtigung des Moorbrennens im Allgemeinen in keiner Weise ausreichen. Die bezeich⸗ nete Nothwendigkeit ist denn auch von rerschiedenen Ge⸗ meinden bereits erkannt und haben diese daher besondere Moorvögte angestellt und die Brandkultur treibenden Moorbesitzer zur Tragung der dadurch entstehenden Kosten durch statutarische Bestimmung ver⸗ pflichtet. Da nun aber bisher die größte Soll der hier in Frage kommenden Gemeinden zu einem ähnlichen Vorgehen sich nicht hat entschließen wollen, so ist es nach Ansicht der Staatsregierung Auf⸗ gabe der Verwaltung, dag Eigenthum des Staats und derjenigen en. welche nicht Moor brennen oder doch dabei die gehörige Vorsicht beobachten, gegen die Unvorsichtigkeit Anderer zu schützen, und wird daher in diesen Gemeinden mit der Organisation der er⸗ forderlichen Aufsicht im Verwaltungswege vorgegangen werden müssen. Weil nun aber die Staatsregierung zur Zeit nicht in der Lage ist, die Gemeinden oder Privaten wider ihren Willen zur Tragung der Aufsichtskosten heranzuziehen, so mußte der Weg der Gesetzgebung zu diesem Zweck beschritten werden, dagegen werden die weiteren

Ausführungsbestimmungen durch eine Ministerialbekanntmachung zu treffen sein.

Elsaß⸗ Lothringen. Straßburg, 5. November. (Els.⸗Lothr. Itg.) Die Vorlagen des Bezirks⸗Präsidenten von Ober⸗Elsaß, welche dem am nächsten Montag, den 7. d. M., zusammentretenden Bezirkstage unterbreitet werden, be⸗ treffen: I) Anträge und Wünsche des Bezirkstags aus der Sitzungsperiode 1880 und Angabe der auf dieselben getroffe⸗ nen Verfügungen und Bescheide; 2 Rechnung über die Ver⸗ waltung des Bezirksfonds für das Rechnungsjahr vom 1. April 1880 bis 31. März 1881; 3) Rechnungen über die Verwendung der Gemeindemirtel und sonstigen Einnahmen fur Vizinalstraßen während des Rechnungs jahres 1880/81; 4) Berich⸗ tigungsetat für das Etats jahr 1881 82; 5) Haushaltungsetat des zirks Ober⸗Elsaß für das Etats jahr 1882 83; 6) Vertheilung der Steuerkontingente pro 1882 83; 7) Feststellung des mitt⸗ leren Werthes eines Arbeitetages behufs Normirung der Per⸗ sonalsteuerquote; 8) Feststellung des Tariss für Umwandlung des Wegefrohnden in Geloöleistungen; 9) Feststellung des An⸗ theils der Gemeinden an den Ausgaben für Geisteskranke; 10) Feststellung des Antheils der Gemeinden an den Aus—⸗ gaben für die Bezirkspflegelinder; 11) Bestimmung des Marxi⸗ mums, bis zu welchem die Gemeinderäthe außerordentliche Umlagen für nicht jährliche Ausgaben votiren können; 12) Ausstellung der Generalliste der Enteignungsgeschworenen; 13) Nachweisung der Zwangsauflagen für den Vizinalstraßenbau; 14) Verwendung des Ausjallsonds aus den Jahren 1879 80; 15 Unterhaltungs⸗ und Neubauanschläge der Bezirksstraßen sür das 2 1882 83; 16) Revision des Inventars des Bezirleyräsidiums; 17) Fischereipolizeiverordnung; 18) Wahl der Revisionekommissionen für Berufungen der Zuchtstierhalter gegen Augsprüche der Schauämter; 19) Aufstellung der Liste der Schiedsmänner für Festsetzung der Entschädigung bei Ver⸗ lusten durch Viehseuchen; 20) Wiedereinführung des vierten Frohntages; 21) Beitreibung einer Forderung für Heizung und Beleuchtung im Bezirkepräsidium; 22) Unterstützung der Augenklinik von Dr. Hering in Mülbhausen; 23) Spezialrech⸗ nungen über die Vezirks bauten in Hördt, Colmar und Mul⸗ hausen; 24) Gengd'armeriekaserne in Sennheim; 25) Auf⸗ hebung der Bezirksbaumschule in Altkirch.

lt und daneben Gebühren bezogen, sind dieselben gegen⸗ wärtig mit festem Gehalt angestellt §. 17 d. Ges. v.

Die österreichische Delegation hat die Budgets für den gemeinsamen obersten Rechnungshof, für das gemeinsame Finanz⸗Ministerium und für das Ministerium des Auswär⸗ tigen nach den Ausschußanträgen genehmigt. Bei der Be⸗ rathung des Budgets für das Ministerium des Auswärtigen wurde von mehreren Rednern die Thätigkeit des verstorbenen Ministers von Haymerle rühmend hervorgehoben. Sektionschef von Kallay erklärte unter Bezugnahme auf seine bereits im Ausschuß erfolgten Aeußerungen, daß die Beziehungen der Monarchie zu allen Mächten die besten seien, daß trotzdem aber eine gewisse Gradation in der Intimität bestehe. Es könnten zwischen Mächten, auch wenn die gegenseitigen Beziehungen derselben die besten seien, Meinungsdifferenzen auftauchen; dieselben würden aber immer um so leichter beseitigt werden, je besser diese Beziehungen seien. Hübner erklärte, daß es ihm, als dem ältesten Diplomaten in der Versammlung, gestattet sei, dem zu aller Leidwesen so früh abberufenen Baron von Haymerle ein Wort der Anerkennung und des Dankes zu widmen. (Beifall) Der wichtigste von dem Dahingeschiedenen h einem gedeihlichen Ende geführte Akt sei die theilweise odifizirung der Berliner Beschlüsse für Griechenland ge⸗ wesen. Diese brennende, zu den ernstesten Besorgnissen Anlaß gebende Frage sei innerhalb weniger Monate gelöst worden, Dank. der Weisheit und der Mäßigung der Mächte, Dank dem einmüthigen Zusammengehen der Kabinete von Wien und Berlin. Es. sei dies ein neuer Beleg für sein (des Redners) Axiem, daß es eine orientalische Frage nur giebt, wenn die Mächte es wollen, und daß, wenn sie nicht wollen, es keine giebt. Der Aufgabe der Beruhigung der Balkanhalbinsel, so⸗ wie der Erfüllung seiner übrigen schweren Berufspflichten habe sich Haymerle mit dem Aufgebote und der Anstrengung seiner geistigen, mit Zerrüttung und Erschöpfung seiner physischen Kräfte gewidmet. Er sei eines frühen Todes gestorben, aber nachdem er sich wohlverdient gemacht habe um den Kaiser und das Vaterland, wohlverdient um die Erhaltung des europäi⸗ schen Friedens. 8. November. Die amtliche „Wiener Zeitung“ ver⸗ öffentlicht die Ernennung des Herrenhausmitgliedes, Grafen Friedrich Schoenborn zum Statthalter von Mähren.

Großbritannien und Irland. London, 5. November. (Allg. Corr.) Die unter der Landacte in Bel fast tagende Subkommission gab gestern ihre Entscheidung in 15 Fällen ab, die sämmtlich Pachtungen von der Besitzung des Erz— diakonus Crawford, eines „abwesenden“ Landlords, betrafen. Die Pachtzinse wurden alle um ca. 30 Proz. reduzirt, ausge—

nommen bei einer Farm, wo der Zins bereits niedriger ist als die Schätzung. .

Frankreich. Paris, 6. November. (Fr. Corr.) Der Präsident der Republik empfing gestern Sir Charles Dil ke, den englischen Staatssekretär des Aeußeren, der Abends die Rückreise nach London antrat.

Der Kriegs-Minister hat folgende zwei Depeschen er— halten, die erste vom General Saussier, die zweite vom Ge⸗ neral Delebecque:

Tunis, 5. November. Die meisten Stämme zwischen Kahiruan und Kef bemühen sich um Aman. für den Augenblick ist kein feind⸗ licher Angriff zu gewärtigen. Stärkere Aufrührergruppen verweilen noch immer im Diebel⸗Usselet und im Hamada der Uled⸗

Aar, zu denen Ali⸗Ben⸗Amar (der fälschlich todt gesagte) sich

geflüchtet haben soll. Der Oberst La Roque hat den Gebirgs⸗ stock von Qualg durchstreist und dort nur noch zerstreute Trümmer der empörten Stämme von Kef gefunden die Combattanten sind in Elley zu Ali-Ben⸗Amar gestoßen. Der Oberst La Roque wird am J. in Sers stehen. Der General Philibert ist bis zu der Zawiye von Abd-el⸗Melek vorgedrungen, ohne auf Widerstand zu stoßen.

Die Uled⸗Aün haben ihm einen Gum von fünfzig Pferden ver— sprochen.

Ich. 3. November. Heute bin ich mit der Kolonne Louis in Ich eingetroffen; die Diemmaa kamen mir entgegen. Die Brigade Colonieu lagert 190 km von mir am dug des Berges der Beni⸗ Smir, den ich morgen umgehen werde. In diesem Gebirge sollen sich Banden von Ahmurs herumtreiben.

7. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde die Diskussion über die Interpellationen bezüglich Tunis' fort⸗ gesetzt. Na quet warf dem Ministerium vor, in der Kam⸗ mer nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Redner kritisirte das Mobilisirungssystem, welches die Armee zu Wahl⸗ zwecken desorganisirt habe, und hob schließlich hervor, daß nach der parlamentarischen Tradition kein Mitglied des gegenwärti⸗ gen Kabinets in das künftige Kabinet eintreten dürfe. Le Faure sprach sich mißbilligend über die Leitung der Militärangelegen⸗ heiten Seitens des Kriegs⸗Ministers Farce und über die Sa— nitätsverwaltung aus. Nach ihm ergriff der Kriegs⸗ Minister Farne das Wort und legte die für die Truppen ergriffenen Maßregeln dar. Es sei Nichts für die Ge⸗ sundheit und die Verpflegung der Truppen vernach⸗ lässigt worden. Durch die von der Regierung getrof⸗ fenen Maßnahmen sei den Mißgeschicken vorgebeugt wor⸗ den, von denen die Armeen in Afrika nur zu oft be⸗ troffen worden seien. Der Minister verlas zum Beweise 8 Schriftstücke und wies schließlich die gegen ihn und

ffiziere und Generäle gerichteten Anariffe zurück. De Roys

entgegnete: man greife nicht die Offiziere an, sondern die Politik der Regierung und die Militarverwaltung, welche eine bellagenswerthe Unfähigkeit gezeigt habe. Die Regierung möge die Kammer und die Armee nicht wieder durch ähnliche Abenteuer kompromittiren. Die Diskussion wurde hierauf auf morgen vertagt. Nachrichten aus Tunic bestätigen, daß zahlreiche Stämme der Aufständischen 1 Unterwerfung angeboten haben haben. Das „Paris⸗Journal“ erklärt alle Gerüchte hinsichtlich der Zusammensetzung des zukünftigen Mini⸗ steriums für verfrüht mit dem Bemerken, daß Gambetta noch Niemandem irgend welche Eröffnungen gemacht habe. Die Dinge würden daher bleiben wie sie fäh, bis Gambetta offiziell beauftragt werde, ein neues Kabinet zu bilden.

Aus Tunis wird unter dem 7. November gemeldet: Bei den Recognoscirungen in der Umgebung des Lagers von Tebursuk stieß man auf einige Ausständische, welche ohne Mühe zerstreut wurden. Die Unterwerfung aller Auf⸗ ständischen im Norden der Regentschaft wird demnächst er⸗ wartet. General St. Jean ist in Kahiruan wieder einge⸗ troffen; in Djebel⸗Ousselet traf derselbe keinen Ausständischen.

Türkei. Konstantinepel, 8. November. (W. T. B.) In der gestrigen Sißung der Delegirten der Inhaber türkischer 53mm n vertheidigten die türkischen Dele⸗ girten die Ansicht, daß die abgetretenen Einkünfte, namentlich

das Erträgniß aus den indirekten Steuern genügend seien, um den verschiedenen Wünschen der Delegirten zu entsprechen.

Oestlrreich Ungarn. Wien, 7J. November. (W. T. B.)

lfrey und Bourke dies hestritten und noch weitere Kon⸗ . boten die türkischen Delegirten als äußerste Cen esfion das Erträgniß der Taxe auf persischen Tabak, genannt Tumecki, bis zur Höhe von 50 069 Pfd. an unter der Be⸗ dingung, daß der Ueberschuß der Taxe in den türkischen Etaatsschatz fliehen solle. Nach längerer Debatte nahmen die curopäischen Delegirten diese Konzession an und legsen sodann den Entwurf der allgemeinen Liquidation vor. Die türkischen Delegirten verlangten eine Woche Zeit, um den Entwurf zu prüfen, worauf die nächste Plenarsitzung auf den 14. d. M. anberaumt wurde. Am Freitag oder Sonnabend wird sich das Subcomité mit der Prüfung der Details beschäftigen.

Rumänien. Bukarest, 7. November. (W. T. B) Der König empfing heute in feierlicher Audienz die außerordentliche persische Gesandtschaft, welche die Glückwünsche des Schahs von Persien anläßlich der Er⸗ hebung Rumäniens zum Königreiche überbrachte.

Serbien. Belgrad, J. November. (W. T. B.) Das Gerücht, daß sämmtliche Bischöfe wegen der Suspendirung des Metropoliten ihre Entlassung zu nehmen beabsichti⸗ gen, ist unbegründet. Durch den Einfluß des Ministers des Innern, Garaschanin, sind die durch den Protest des Metropo⸗ Riten hervorgerufenen Differenzen ausgeglichen worden. Die von der liberalen Partei verbreitete Nachricht von der beabfichtigten Demission des Kabinets entbehrt ebenfalls der Begründung.

Amerika. Wa shington, 7. November. (W. T. B.) In seinem en, hd er,! empfiehlt General Sherman aus Gründen des militärischen Dienstes eine Fermehrung des Heeres. Morgen finden in zwölf Staaten der Union die Wahlen statt; aus diesem Anlaß werden die Märkte geschlossen sein.

Nr. 44 des Deutschen Handels⸗Axrchivs, Wochenschrift für ind und ö herausgegeben im Reichsamt des Innern, enthalt: Gesetzgebung: Deutsches Reich: Denaturirung von Brannt⸗ wein zu gewerblichen Zwecken. Zollfreiheit zerkleinerter Min ea. rinde. Aufhebung der Ermächtigung einer Zollstelle zur Abfer⸗ tigung von Baumwoll und Leinengarn zu anderen als den höchsten Zollsätzen. Ermächtigung weiterer Zollstellen zur zollfreien Ab⸗ laffung von Mineralölen. Oesterreich / garn: Üfer-Ordnung für den ib, erf dun en g bei Laube. Frankreich: Zollämter für die Einfuhr der aus Belgien kommenden Pflanzen und Strãuche. Frankreich und Niederlande; Verlängerung des Handels- und Schfffahrtsvertrages zwischen beiden Staaten,. Niederlande und Spanien: Erlöschen des Handels. und Schiffahrtsvertrages zwischen beiden Staaten. Rußland: Gestattung der Einfuhr deut⸗ schen Schweinefleisches nach Finland. Chile: Zeitweilige Weiter erhebung des Zolliuschlags auf die mit 25 und 150 besteuerten Waaren. Berichte: Deutsches Reich: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reiche für die Zeit vom J. April 1881 bis zum Schluß des Monats September 1881. Zur Hebung des deutschen Ausfuhrhandels. Fhemnitz. Großbritannien: Handelsbericht aus Montreal für 1880. Rußland und 84 . den xussischen Land

i ina über Kiachta im Jahre . berg n Central-⸗Blatts der Ab gaben Gewzrbe⸗ und Handel s⸗Gesetzgebung und Verwaltung in den König lich Freußischen Stagten hat folgenden Inhalt: Allgemeine Ver= waltungtgegenstände: Veränderungen in dem Stande und in den Be⸗ fugnissen der 6 und Steuerstellen. Svpothekarische Gintragung ber bei dem Reichsgericht erwachsenen Gerichte kosten. Den Ver⸗ tretern des Fiskus in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Konkur⸗ sen zu ertheilende Vollmachten. Indirekte Steuern: Berechnung des nachzuerhebenden Zolls und der verwirkten Strafe bei defraudir⸗ ten Waaren, die örtlich verschiedenen Zollsätzen unterliegen. Ab⸗

fertiqung gesägter Steinplatten. Tarifirung von mit Messingösen versehenen Etiketten aus

echtem Pergament. Vorschriften über die Statiftik der Branntweinbesteuerung. Ausführung des Gesetzes wegen Erhebung der Reichsstempelabgaben. Persenalnachrichten. Nr. 32 des . Centralblatt der Bauverwaltung heraus egeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden eke. Amtliches: Personalnachrichten. Nichtamtliches: Die 63 würfe zur Forth ⸗Brücke. (Schluß.) Ueber , n, . ö Entwickelung der Waere fn in und bei Berlin und die . für deren Verbesserung. (S nn mn Geleis karren für den Tran por bon Sberbaumaterial. Universitätebguten in Frankreich. Ver. mischtes: Denkmal des Großen Kurfürsten auf der Langen Bruch in Berlin. Umgestaltung des inte rlgß in Berlin. Berliner Stadtbahn. Bestimmungen über die Anlage von Röhren und Lei- tungen unter dem Straßenpflaster in Berlin. Die Provinzial · Taubstummen-⸗Anstalt der Provin Brandenburg in Wriezen a. D. Prix de Remer. Wasserversorgung der. Stadt sation der Straßenkanaäle. Der erste direkte Eisenbabniug durch den Gotlhardtunnel. Architekten und Ingenieurverein in Han. nover. Weibliche technische Studirende. echnische Hochschule in Karlsruhe. Bücherschau.

Neichstags⸗ Angelegenheiten.

efinitive Stichwahlresultate nach Meldung des 4 Reg. Bez. Breslau. .

6. Wahlkreis. Breslau. Dsten. Im Ganzen abgegeben 13 2560 St. davon fr Hafene lever ( Sozialdem. 8455 St., für Beblo (Fortschr.) 6897 St. ;

* Wablkreis. Breelau⸗Westen. Im Ganzen abgegeben 16 435 Si, davon für Rraecker (Sozialdem.) S312 St., für Freund (Fortschr.) 7898 St. 8.

6. Wahlkreis. Labr. Bei der am 4. d. erfolgten Stichwahl

wurden ine gesammt 17 709 Stimmen abe gbr, Daven erhielt

erdinand Sander, Fabrikant in Lahr, nat. lib) log Stimmen, 3 Julius Süben, GuisbestKer in Forst (Centre) Sol! ! Stimmen.

7 Wahlsr. Offenbach. Im Ganzen abgegeben 16310 Stimmen, davon für Gutsbesitzer Ja ob Schuck in Fessenbach (natlib,) S436, für Kreisgerichts⸗ Rath a. D. Franz Meyr in Freiburg (Centr.) 7874 St.

über vorlãufige Resultate folgende Telegramme vor

F n . eee, e der bier stattgebabten Stichwahl wurde Pr. Bamberger (Sezess) mit etwa 450 St. Majoritaͤt 3 nchen, ꝛũ. November. Bei der beutigen Stichwahl im 1. hiesigen e m ft ses cg (Centrum) mit 7709 St.

ö tlib. St. .

m g , n, ren ber Bei der im 6. hessischen Wabl⸗ kreise stattgehabten Stichwabl erbielt nach den bis berigen Ermitte⸗ jungen von Loew (liberal 619 St. Küchler (natlib.) 49638 St. Aus 5 Drtschaften i . . noch, doch kann die Wabl

Loews eifellos angeseben werden. ; 2 g nl w ehe 22 der bier stattgehabten Stichwahl wurde Wilhelm Bloß (Sonaldem.) gegen Merz ('konserv.) gewahlt.

S8. November. (W. T. B.) Der Reichstags · und Land · w . Franssen ist gestern nach kurzem Krankenlager ge⸗

Paris. Venti

Statistische Nachrichten.

Waarenverkehr des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande. Die in den Monatsheften der Statistik des Deutschen Reichs für die abgelaufenen neun Monate dieses Jahres gebotenen Zahlen über die Einfuhr von M ehl lassen einen Einfluß der am J. Juli d. Is. eingetretenen Erhöhung des Zollsatzes für Mehl aus Getreide voön 2 auf 3 M für 100 kg brutto auf die gedachte Einfuhr nicht verkennen. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres betrug nämlich die Einfuhr von Mehl. durchschnittlich 63 10, im Juni dagegen 112 329, im Juli 59 376, im August nur noch 22202. im September 26 957 Doppelcentner. Hauptsächlich aus Desterreich⸗ Ungarn und Frankreich wurden im Juni d. Is. erhebliche Mengen von Mehl eingeführt. und zwar aus dem ersten Lande 29 8c, aus dem letzteren 25 738 Doppelcentner mehr als im Monat Juni des Vorjahres. Im Durchschnitt der letzten vier Monate belief sich die Einfuhr von Mehl monatlich auf 55 215 Doppeleentner, ist also im Vergleich zu der Durchschnittszahl der ersten fünf Monate dieses Jahres (63 107) nicht unbeträchtlich zurückgegangen. Die Ausfuhr von Mehl betrug in den erften fechs Monaten durchschnittlich 37 7. in den letzten drei Monaten hingegen durchschnittlich 48 416 Doppel⸗ centner.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen G esundheit s⸗ amts sind in der 43. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurchschnitt berechnet als gestorb en gemeldet; in Berlin 21,9, in Breslau 27,3, in Königsberg 305, in Cöln 244. in Frankfurt a. NR. 104, in Hannover 15,7, in Cassel 17,8, in Magdeburg in Stettin 24,9, in Altona 160, in Straßburg 2,6, in Metz 207, in Rünchen 2738, in Nürnberg 202, in Augsburg 25,8, in Dres den 2,5, in Leipzig 21,6, in Stuttgart 18,6, in Braunschweig 21,5 in Karlsruhe 26,53, in Hamburg 212, in Wien 26,5, in Budapest 29,3, in Prag 26,1, in Friest 32,1, in Krakau 25.5, in Basel 167, in Brüssel 18.5, in Paris 25,5, in Amsterdam 247, in Kopen hagen 20,3, in Stockholm 20,1, in Christiania 16,35, in St, Peters ⸗· burg 35,1. in Warschau —, in Odessa 285, in Rom 2l,, in Turin I 5, in Bukarest Al, 8, in Madrid 38, * in London 21,6, in Glas⸗ gow 24,0, in Liverpool 7,3, in Dublin 23,0, in Edinburg 18,9, in Alexandria (Egypten) 14,3. Ferner aus früheren Wochen: in New⸗York 30 5, in Philadelphia W,8, in Chicago 2d, in St. Louis 23,9, in Cincinnati . in San Franzisko 18,0, in Kalkutta —, in Bombay A,, in Madras —. . . B. Beginn und während des größten Theils der Berichte⸗ woche herrschten an den meisten deutschen Beobachtung stationen öst· liche und nordöstliche, in Cöln südöstliche, in Karlsruhe südwestliche, aber in beiden Srten bald nach Nordost umlaufende Luftströmungen, die gegen Ende der Woche in Mittel⸗, West⸗ und Norddeutschland in nördliche und nordwestliche Windrichtungen umgingen. Nur in Mün⸗ chen ging der beim Wochenbeginn vorwiegende Ostwind im Laufe der Woche nach West, in den letzten Tagen der Woche nach Ost und Nordost. Bei meist trübem, zu Niederschlägen geneigtem Wetter lag die Temperatur allgemein unter der normalen und. sank das Ther⸗ mömeter in Konißz bis 4,57 Grad C. Niederschläge, namentlich Schnee, waren besonders in den keen Tagen der Woche häufig. Der schon beim Wochenbeginn niedrige zruck der Luft nahm in den ersten Tagen der Woche noch mehr ab, stieg jedoch am 26. rasch und hoch, fonnte jedoch den Standpunkt in den letzten Tagen der Woche nicht anz behaupten. . . . ; ** r chte blieb auch in dieser Berichtswoche im Allgemei⸗ nen eine recht günstige. In den deutschen Städten sank die allge⸗ meine Sterblichkeitsverhältnißzahl sogar auf 22,z (von 22,9 der vor⸗ hergegangenen Woche) auf 1000 Einwohner und pro Jahr berechnet. Nur in den östlichen Städtegruppen und im süddeutschen Hochlande hat die Sterblichkeit etwas zugenommen. Auch, der Antheil des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war etwas kleiner, als in der TVorwoche; von 10 009 Lebenden starben pro Jahr: 70 Kinder unter LJahr gegen 73 der Vorwoche, in Berlin 75 gegen 73.

Unter den Todesursachen hat von den Invektionskrankheiten nur die Diphtherie erheblich größere Ausdehnung gefunden, und herrscht in einer größeren Anzahl von deutschen Städten mit größter Heftig · keit. Namentlich ist die Verbreitung der Epidemie in erlin, Kö⸗ nigsberg, Dresden, Breslau, Chemnitz Freiberg i. S. Hamburg, Muͤnchen, Essen, ferner in Pest, Wien, Paris, Stockholm eine größere, während in Leipzig, Erfurt, Cöln, Düssel dorf Barmen, Bukarest eine Zunahme der Sterbefälle nicht ersichtlich ist. In vielen Städten tritt Diphtherie mit Scharlachsieber komplizirt auf. welche letzt: res jedoch auch allein in Berlin, München, Kiel, Königshütte Erfurt, Guben, Essen, London, Liverpool, Pest, St. Peter wurg viel Todesfãlle an, Masern herrschen in Christignia, Liperpool, aber auch in Berlin, Hamburg, Dresden, Lübeck zeigen sich Masern häufig. Typhöse Fieber bedingten in Paris, London, Breslau, Burg mehr Todesfälle. Der ie, . wurde in London und St. Petersburg mehrfach, in Thorn, Ümsterdam, Valencia. Malaga in einzelnen Fällen Todesursache. In Bargelona stieg die ahl der Todesfälle in ber ersten Oktoberwoche auf 17. —. Todesfälle an Darm katarrhen der Kluder erscheinen in München wieder gesteigert, Der Keuch= husten wurde in Cassel, Hamburg, Alteng mehrfach Todes veraulassung. Die Ruhrepidemie in Alexandrien forderte wieder mehr Opfer, in Posen und Granada nimmt die Epidemie ab. Die Pocken traten nur in Wien, Pest, . und London in größerer Zahl auf. ** St. Petersberg, Krakau, Prag, Barcelona. Malaga blieb ihr Vor⸗ sömmen ein beschränktes. Aus deutschen Städten kam nur 1 Todes fall (aus Breslau) zur Meldung. Die Chęlera forderte in Mekka und Medina unter den Pilgern um Mitte Qltober noch zahlreiche Opfer, am 15. Oktober erlagen denselben in Medina 36 Personen.

(Allg. Corr.) Den Statistiken des Bureau Veritas zufolge gingen während des Monats September 2.6. 116 Segen kahl. und 1 Dampfer ju Grunde. Erstere bestanden aus 26 amerikanischen, 1 österreichischen, 3! britischen, 8 dänischen, nieder · ländischen, i französischen, 5 deutschen, 1 griechischen. italienischen, nicaraquitischen, 10 norwegischen. 4 russischen, 1 spanischen und 4 schwedischen; während sich unter den Dampfern 1 amerikanischer britische, 1 niederlãndischer. 1 franzoösischer und 1 schwedischer be: fanden. Unter den 116 Segelschiffen befinden sich 4, die vermißt werden.

Ranst, AWissen icht ane Eiterarn.

Im Verlage von M. inn in Bremen erscheint die Ge⸗ æid der keurffeen Freibeitskriege in den Jabren 1813 und 1814, vom Major Dr. Heinrich Beitz te, in, änlich neuer Bearbeitung und vierter Auflage. Wie bekannt, ist die ses Werk die einzige ausführliche Darstellung, welch. ven einem Zeitgenssen g. schrieben ist und fich dauernd in der Gunst deg deutschen Volkez er alten bat. Es verdankt diesen Verzug der großen Tren und Song, falt, mit welcher der für seinen Stoff begeisterte Verfasser W selbst ein Veteran der Freibeitelriege alles zu sammeln und zu benutzen perstanden bat, was von anderen Zeitgenossen aufgezeichnet oder ver zffentiicht war, nicht minder aber die Frische und Anschaulichleit in der Schisderung der militärischen Ereignisse . 30 Jahre sind ver⸗ onen, seit Major Beißke feine Geschichte Jeschrieben bat, Seitdem sind jablreibe neue Qucllen für die Geschichte jener, Zeit eroff net orden. Die Veroffentlichung jablreicher bisber geheim. Jebaltener Akten aus den preußischen und osterreichischen, den russischen und schwedischen Archiven, die Briefschaften der hervorragenden Staats. männer und Feldberrn, namentlich die umfangreiche Corresponden Narolcong J. baben die Kenntniß der Thatsachen erweitert und sassen diesckben vielfach in anderem Lichte erscheinen, Um trotzdem Beißke's Geschichte der Freibeitekriege dem deutschen Volke als ein Werk von dauernder Bedeutung ju erhalten, hat Dr. Paul Goldschmidt in Berlin es Rternommßen, daffelbe einer genauen Durchsicht zu unter= werfen und die 3 der neueren Forschungen bineinzuverarbeiten. Durch Zuverlässigkeit in den Angaben und durch Uebersichtlichleit der Harsiellung bemüht sich die neue Bearbeitung von Beit le z Geschichte

en, mit der Begeisterung und den Heldentbaten seiner Väter vertraut

= machen. un die Verbreitung dieses patriotischen Buches zu för⸗ dern und den weitesten Kreisen die Anschaffung desselben zu ermög⸗ lichen, ist der Preis bedeutend geringer festgestellt worden als bei den früheren Auflagen. Die neue Auflage wird 50 4-69 Bogen Lex. Sn umfaffen und nicht über 8 M kosten; sie wird zunächst in 109 Monats- sieferungen von 5 bis 6 Bogen Umfang à 80 3 erscheinen. von denen die erste Lieferung soeben ausgegeben und durch alle Buchhandlungen des In- und Auslandes zur Ansicht zu beziehen ist.

Aus J. U Kerns Verlag (Max Müller) zu Breslau liegen uns folgende Bücher vor: I) Straf⸗Prozeßordnung für das Deut fche Reich vom 1. Februar 1877, erläutert von W. Dor en⸗ do rf, Ober ⸗Landesgerichts Rath. Preis gebunden 7 M 50 J. Der vorsiegende Kommentar eignet sich als Handbuch rornehmlich für den praktischen Gebrauch. Diesem Zwecke dient auch die Kürze und Uebersichtlichkeit, mit welcher der dargebotene Stoff behandelt worden ist. Das Verfahren vor den Schwurgerichken ist vorzugsweise zum Gegenstande einer eingehenden Erläuterung gemacht. Bei der Interpretation sind außer den Materialien zur Straf⸗Prozeßordnung die vroʒeßrechtliche Literatur und die Entscheidungen des Reichsgerichts gebührend berück- sichtigt. ) Die Nothwendigkeit einer. Revision des preußischen Enteignungsgesetzes. Abänderungsvorschläge verbunden mit einer Uebersicht der gesammten Rechtsprechung des Sber-Tribunals und des Reichsgerichts in preußischen Enteignungs⸗ fachen (1874 —- 1881). Von Pr. jur. Georg Eger, Regierungs ˖ Affessor und Dozenten der Rechte, Justiziar der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. Preis 1 46 50 3.

Im Verlage von Julius Sittenfeld hierselbst ist kürzlich er⸗ schienen? „Der Schutz des Gläubigers gegen frivole Rechts⸗ handlungen, insbesondere Arreste und Zwangsvollstreckungen, oder das ÄUnfechtungsrecht im Konkursverfahren oder außerhalb desselben im Geltungsbereiche der Reichsjustizgesetze, an einzelnen Rechts fällen populär dargestellt von einem praktischen Juristen“ (Preis 11650 (9. Eg ist stets als eine besonders schwierige Aufgabe für die bürger liche Rechtsgesetzgebung erachtet worden, den vielfachen Ränken entgegenzutreken, welche ersonnen werden, um dem Gläubi⸗ ger den Gegenstand seiner Befriedigung aus dem Vermögen des Schuldners zu entziehen. Diese Aufgabe ist schwierig, weil einer⸗ seits die Erfüllung des Vertrages möglichst gesichert werden soll gegen betrügliche Handlungen des Schuldners, andererseits aber guch dem Bedenken Rechnung zu tragen ist, daß einem Schuldner die Verfügung über sein Vermögen oder einzelne Stücke desselben auch schon deshalb entzogen werden kann, weil er einen Gläubiger hat, und dessen Ver⸗ tragsrechte unerfüllt läßt, zumal hierbei leicht die Rechte anderer Personen ungerecht oder unbillig gekränkt werden können. Ramentlich diefer letztere Umstand macht es nöthig, daß einem dem Gläubiger zuzugestehenden Anfechtungsrecht sehr bestimmte und feste Grenzen gezogen, dies Recht immer nur als ein Ausnahmerecht aufgefaßt werden und keiner ausdehnen⸗ den Auslegung unterliegen darf. Die Reichs-Justizgesetzwebung hat es sich angelegen sein lassen auf der Grundlage früherer Gesetze den auf diesem Gebiete hervorgetretenen Mängeln thunlichst. abzuhelfen. Insbesondere sind durch die deutsche Civilprozeßordnung Institutionen geschaffen worden, welche dem gemeinen deutschen und namentlich dem preußischen Rechte bisher fremd waren; es sind dies die sogenannten exekutorischen Urkunden und die vollstreckbaren schiedsmännischen Ver⸗ gleiche, letztere in ihrer gegenwärtigen Ausdehnung. Nach der Civil⸗ prozeßordnung kann nämlich die sofortige Zwangs voll streckung statt⸗ finden gegen einen Schuldner, welcher sich derselben in einer Ur kunde C'er einem Vergleiche der genannten Art unterworfen hat. Eine solche Urkunde kann von einem deutschen Gericht innerhalb der Grenzen seiner Amtsbefugnisse in vorgeschriebener Form aufgenommen, über einen Anspruch errichtet werden, welcher die Zahlung einer be⸗

stimmten Geldsumme oder die Leistung einer bestimmten Qualität vertretbarer Sachen (d. h. solche Sachen, bei denen das indivi⸗ duelle Moment gegen das gegnerische zurücktritt, also z. B. Getreide, Mobel und dal. m.) oder Werthpapiere zum Gegenstande hat. Mit gleicher Wirkung hinsichtlich der sofortigen Zwangs vollstreckung können von einem Schiedsmann Vergleiche über vermögensrechtliche An. sprüche abgeschlossen werden. Mit diesen Gesetzes bestimmungen sucht die Gesetzgebung einem allgemein gefühlten Bedürfnisse abzuhelfen, und zwar soll einerfeits die vrompte Erfüllung eingegangener Verpflich⸗ tungen, andererseits eine Erschwerung derjenigen Prozesse herbeigeführt werden, welche nur auf eine Verschleppung der Sache abzielen. Gerade diefe Bestimmungen haben aber, in Verbindung mit dem, Institut der Gerichts vollzieher, zu einer unerwarteten Ausbeutung Seitens bös. williger Schuldner geführt und dem Gläubiger, insbesondere durch sogenannte Scheinpfändungen ꝛc., die Ausführung seiner Rechte erheb⸗ lich erschwert, wenn nicht gar vereitelt, weil entgegen früheren Be⸗ stimmungen seit dem 1. Oktober 1879 die Pfändung dem Gläubiger ein Pfandrecht an den gepfändeten Sachen gewahrt, welches denjenigen Pfand und Vorzugsrechten vorgeht, die für den Fall des Tonturses den Fauftpfandrechten nicht gleichgestellt sind. Aber auch noch ein anderer Uebelftand ist durch die der Pfändung jetzt beigelegte Wirkung hervorge⸗ treten. Als Konsequenz mußte die Civilprojeßordnung im s. 810 festsetzen, daß äuch durch die Vollziehung eines Arrestes ein solches Pfandrecht begründet werde. Dies hat zu einer fortwährenden Konkurrenz Seitens mehrerer Gläubiger eines gemeinsamen Schuldners geführt. Fer Verfasser hat es versucht, durch eine populäre aus systematischer Darstellung aller einschlägigen Geseßesbestimmungen und Entscheidungen der höchsten Gerichtshöfe, sowie insbesondere an der Hand einzelner praktischer Rechtsfälle, dem Gläubiger im eintretenden Falle die Hand⸗ babung und Ausführung seiner Rechte zu erleichtern. Das gut aut⸗ gestattete Buch kostet 1 M 50 . 4

Brockhaus Conversations- Lexikon“, das alteste und angesehenste eneyklopädische Handtuch, erscheint wiederum, in (iner neuen (13. Auflage. Der wesentliche Unterschied dieser 13 Auf⸗˖ lage von den früheren bestebt in einer sehr erheblichen Vermehrung der Artikel und in der Beigabe von Abbildungen. Die ur . Wissensgebiete unentbehrliche Ergänzunz des Wortes durch das ild bat die Verlagshandlung früher in einem besonderen Wert geliefert: dem mit großem Beifall aufgenommenen. bereits in 2. Auflage er. schienenen Bilder ⸗Atlas.« Sie hat diesmal vorsesogen, eine solche bildliche Ergänzung gleich in dem Tonversations · Lexikon selbst zu geben. Das 3. Heft dieser neuen Auflage, das so eben ausgegeben worden, führt den Tert von „Adam bis zum Artifel Afrika., fort und bringt an Abbildungen: I) eine phvsikalische Jarte von. Nord. amerika, 2) eine Tafel zur Kunstgeschichte: Aegvptische Architektur sinnere Ansicht aus dem Tempel Medinet- Habu zu Theben. Dof Tes Tempels zu Philä u. A.), 3) eine Tafel zur Naturgeschichte An tilopen 34 . ;

Im Verlage von Alerius Kießling in Berlin S8, Bran⸗ denburgsfr. 6, erschien soeben Kieß lings Neuer Verkehrtz Plan von Berlin mit den Ortschaften der. Umgebung, als Cbarlottenburg, Westend. Schöneberg, Wisl mers der und Friedenau. Sienlit, Schmargendorf, Dahlem, Tempelhof. Rirderf, Treptow, Stralau, Rummelsburg. Viligriastadt. VBerhagen, Friedziche berg. Dilbelmaberg, Lichtenberg. Neu- Hohen ⸗Schenbausen. Weißen ee. Deinersdorf, Pankow, Lette⸗ Kolonie, Artillerie Schießplatz. mit 23 fändigem Bebauungsplan von den Umgebungen Verlinf, der Wer. liner Weichbisdgren e, den Postbenrkögren zen und sämmtlichen Eisenbabnen und Pferdebahnen sowie einem alpbahetischen Straßen. verleichniß Berlins und Charlottenburg? und, Fnem Stundenplan der Schenswärdigkeiten, im Maßstabe von 1:25 90 entw, und gestochen von H. Berger (in 5 farb. Druck eleg. Carton. Preis 11 *. 3 gebunden 2 M, in 3 farb. Druck 1 AÆ, in Tfarb. Druck 15 =). Bei der von Jahr zu Jahr sich steigernden Ausdebnung Berlins, nament ˖ lich nach dem Süden und Westen hin, ist ein Plan, welcher ein über · sichtliches Bild der Verbindung der Hauptstadt mit den Drtschaften sbrer Umgebung gewahrt, ein entschiedenes Bedũrfniß geworden. Nseflings neuer Verkehreplan, welcher im Süden bis Steglitß. im Westen' bis über den Spandauer Bock, im Norden bis Pan aw und im Ssten bis über Lichtenberg binaus reicht. bilft diesem Be⸗

storben.

beltefrlege, das möglichst treue Rild einer großen Jeit zu * 2 294 2. Geschlecht mit den Leiden und 2 *

därfniß ab und ist um so brauchbarer als er den vollstãndigen