Hierauf erklärte der Reichskanzler Fürst von Bismarck die Eröffnung des Reichstages mit den Worten: „Im Namen der verbündeten Regierungen erkläre ich auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers den Reichstag für eröffnet.“
Der Königlich bayerische Bevollmächtigte zum Bundes⸗ rath, außerordentliche Gesandte Graf von Lerchenfeld⸗Koefering brachte sodann auf Se. Majestät den Kaiser ein Hoch aus, in welches die Versammlung lebhaft einstimmte.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Ober⸗Regierungs⸗Rath von Heppe zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem emeritirten Schul⸗ lehrer Kochlett zu Alach, im Kreise Erfurt, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; dem Ersten Gerichtsdiener z. D., Botenmeister Schwartz zu Stralsund, und dem Chaussee⸗-Aufseher Block zu Dem— min das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Polizei⸗Wacht⸗ meister Maes zu Metz die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗
legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Großkreuzes des Königlich rumänischen Kronen-Ordens:
dem Schloßhauptmann und Kammerherrn Freiherrn von Maercken zu Geerath, Hofmarschall Sr. Königlichen Ho⸗ heit des Fürsten von Hohenzollern; sowie der Fürstlich bulgarischen silbernen Medaille für Verdienste: dem Musikdirektor Adam vom 1. Großherzoglich Hessi⸗ schen Infanterie⸗ (Leibgarde⸗) Regiment Nr. 115.
Deutsches Reich.
Umänderung der Bezeichnung des Postamts Nr. 17.
Nachdem der hisherige Frankfurter Bahnhof die Bezeich— nung „Schlesischer Bahnhof“ erhalten hat, wird das in diesem Bahnhofe befindliche Postamt Nr. 17 fortan die Zusatzbezeich⸗ nung „Schlesischer Bahnhof“ führen.
Berlin G., den 15. November 1881.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Postrath: Sachße.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Pastor Riedlin zu Esklum an Stelle des aus dem Ephoralamte ausgeschiedenen Superintendenten Trip zu Leer zum Superintendenten der sechsten reformirten Inspektion des Konsistorialbezirks Aurich zu ernennen; sowie
den Rechtsanwalt . on zu Bromberg, der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen Wahl ge⸗ mäß, als besoldeten Veigeordneten (Zweiten Bürgermeister) i. Stadt für die gesetzliche zwölsjährige Amtsdauer zu be—
ätigen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Bekanntmachung.
Das Königlich italienische venetianische Institut für Wissen⸗
schaften, Literatur und Künste hat folgende Preise, um die sich auch Deutsche bewerben können, ausgeschrieben: 1 für eine Abhandlung: „Der Organismus des öffent⸗ lichen Finanzwesens zu Venedig, seine Lage zu den verschiede⸗ nen historischen Zeiten der Republik, die Verwandtschaft beider mit den politischen Einrichtungen und den zwischen den Bür⸗ gern bestehenden Verschiedenheiten“;
2) für eine Arbeit über die Aufgabe: „Nach Voraus⸗ schickung eines flüchtigen Ueberblicks über die frommen Werke zu Venedig, Angabe des Systems der Gesetzgebung, welches in den Instituten der Wohlthätigkeit den Vorzug zu verdienen scheint und Erörterung der Kriterien desselben, welche auf die venetianischen frommen Werke Anwendung finden, auch in der Absicht soviel wie möglich die Achtung vor dem Willen der Erblasser mit den heutigen Forderungen der öffentlichen Oeko⸗ nomie und mit den veränderten Formen des bürgerlichen Le⸗ bens in Uebereinstimmung zu bringen“;
3) für eine „Erörterung der Hypothesen, welche neuer⸗ dings in der Physik angeregt wurden, über die Ursachen der Phänomene des Lichts, der Wärme, der Elektrizität und des Magnetismus;
A) für eine „systematische und kritische Aufzählung der bisher in den venetianischen Provinzen beobachteten Krypto⸗ amen mit hesonderer Angabe der Quellen der vaterländischen
. welche sich auf diese Kryptogamen beziehen, sowie ihrer Wohnorte, der Eigenschaften, Gebräuche und einheimischen Namen der einzelnen Arten“; r ö. für die beste Geschichte der experimentalen Methode in
alien;
6) für eine Lebensbeschreibung des heiligen Antonius von Padua, mit Beleuchtung der Zeit, zu welcher er lebte.
ie Arbeiten zur Lösung der Aufgabe unter 2 müssen bis zum 31. März 1832, diejenigen zur Lös 16 der Aufgaben unter Lund 3 bis zum 31. Marz 1883, die Arbeit zur Lösung der Aufgabe unter 5 bis zum 31. Juli 1884 und diejenige zur Lösung der Aufgabe unter 6 bis zum 31. Juli 1886 an das Sekretariat des Instituts eingesandt werden. Die Preise be⸗ tragen zu 1 15090 italienische Lire, zu 2 und 3 je 3000 italienische Lire, zu 5 und 6 je 5000 italienische Lire.
Ein Termin zur Einreichung der Arbeit zur Lösung der r e r. unter 4, sowie ein Ern für dieselbe ist nicht
estgesetzt.
ö. weiteren Bedingungen der Preisbewerbung werden auf schriftliche Anfrage von dem Königlich preußischen Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Ange⸗ legenheiten mitgetheilt werden.
Ministerium des Innern.
Auf Grund des 8. 18 des Regulativs vom 29. Mai 1879 zur Ausführung des Gesetzes über die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst vom 11. März 1879 ist zum stell⸗ vertretenden Vorsitzenden der Prüfungskommission für höhere Verwaltunasbeamte, an Stelle des von diesem Amte entbun⸗ denen Ministerial⸗Direktors Herrfurth, der Geheime Ober⸗ Finanz-⸗Rath und vortragende Rath im Finanz⸗Ministerium, Girth, ernannt worden.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 17. November. Den Kammerherrn⸗ dienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin hat der Königliche Kammerherr Graf Matuschka⸗Greiffenklau übernommen.
— Diejenigen Personen, welche Ihrer Kaiserlichen und Königlichen g der Kronprinzessin ihre Glückwünsche zum Höchsten Geburtsfeste am 21. d. Mts. dar⸗ zubringen wünschen, werden ersucht, ihre Karten am Tage zu—⸗ vor bei der Palastdame Gräfin Brühl im Kronprinzlichen Palais abzugeben, wogegen das sonst übliche Einschreiben am Geburtstage selbst nicht stattfindet.
— Das Enteignungstrecht ist Allerhöchst verliehen worden: 1) unter dem 20. September 1881 dem Kreise Strehlen, Regierungsbezirk Breslau, welcher beschlossen hat, die Straße von Friedersdorf bis zur Grenze des Kreises Grottkau chausseemäßig auszubauen, ur die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke; 2) unter demselben Datum dem Kreise Culm im Regierungsbezirke Marienwerder behufs Ausführung des Baues: a. einer Steinstraße von Culm über Neugut nach Podwitz; b. einer Chaussee von Plutowo nach Kokotzko; c. einer Chaussee von Paparczyn nach Blandau; d. einer Chaussee vom Bahnhof Briesen über Bahrendorf bis zur Strasburger Kreisgrenze für die Grundstücke, welche zu diesen Straßen benöthigt werden.
Dem Kreise Tarnowitz, Regierungsbezirk Oppeln, welcher vertragsmäßig mit dem April d. J. die in seinem Bereiche belegene 6799 m lange Strecke der von den Grafen Henckel von Donnersmarck auf Siemanowitz und auf Neudeck erbauten, von Deutsch⸗Piekar über Neudeck bis zur polnisch⸗ russischen Grenze bei Niesdara führenden Chaussee zum Eigen⸗ thum und zur dauernden Unterhaltung übernommen hat, sind unter dem 21. Oktober 1881 für jene Strecke die durch Allerhöchsten Erlaß vom 29. August 1860 den beiden Grafen Henckel von Donnersmarck verliehenen staatlichen Vorrechte Allerhöchst übertragen worden.
Dem Kreise Strehlen ist für die unter Nummer 1 oben genannte Chausseestrecke gleichzeitig auch das Recht zur Er⸗ hebung des Chausseegeldes ertheilt worden — Das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes ist unter dem 31. Ok⸗ tober i881 auch dem Kreise Teltow im Regierungsbezirk Potsdam, welcher den Bau einer Chaussee von Zossen über Ludwigsfelde nach Siethen beschlossen hat, gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße nach den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 einschließlich der in demselben enthaltenen Be—⸗ stimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestim⸗ mungen, Allerhöchst verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Be⸗ stimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die ge— dachte Straße zur Anwendung kommen.
Die Hafenabgaben in Eckernförde, Regierungs⸗ bezirk Schleswig, sind durch einen unter dem 15. September 1881 Allerhöchst vollzogenen Tarif geregelt worden.
— Der kleine Belagerungsz ustand, welcher auf Grund des Sozialistengesetzes erlassen werden kann, enthält auch das Verbot des Waffentragens. Dieses Verbot be⸗ schränkt sich, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strassenats, vom 23. September d. J., nicht nur auf Waffen, welche zum sofortigen, augenblicklichen Gebrauch sich eignen, sondern es erstreckt sich auch auf die einzelnen Theile einer Waffe, insofern dieselben durch eine manuelle Thätigkeit alsbald zu einem Ganzen vereinigt werden können.
— Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinscher Oher⸗Zolldirektor Oldenburg und Senator der freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Vers⸗ mann sind hier eingetroffen.
Hannover, 15. November. nnn ,, , setzte heute die Berathung der reisordnung sort. Vei 5. 32, welcher die Rechte und Pflichten des Gemeindevorstehers behandelt, beantragte Hr. Meyer-Riemsloh, um mehr Garantie für eine gute Führung der Polizei zu gewähren, einen Zusatz: wo Sammtgemeinden bestehen, kann der Landrath sich des Gesammtvorstehers zur Handhabung der Polizei bedienen. Hr. von Haminerstein⸗ Lorten war der Ansicht, daß nach Lage der Gesetzgebung eine solche Vorschrist nicht nöthig sei, und der Regierungskommissar Reel dies zum Theil zugebend, erklärte, er vermöge im ugenblick nicht zu übersehen, ob ein derartiger Antrag den Interessen der Sammtgemeinden entspreche. Der Antragsteller möge sich mit der Anregung zufrieden geben; die Sache werde von der Regierung geprüst werden. Meyer⸗Riemsloh zog darauf seinen Antrag zurück. * §8. 38 beantragte die Kommission folgende Fassung
zu geben:
Die Kreisversammlung (der Kreistag) besteht in Kreisen, welche unter Ausschluß der im aktiven Militärdienst stehenden Personen 20090 oder weniger Einwohner baben, aus 20 Mitgliedern. In Kreisen mit mehr als 20009) big 50 000 Einwohnern tritt für jede Vollzahl von 2500 und in Kreisen mit mehr als 50 0090 Einwohnern für jede über die letztere Zabl überschießende Volljahl von 500 Ein wohnern je ein Verfreter hinzu.“
Nach der Begründung durch den Referenten von Hammer⸗ stein-Lorxten wurde der Antrag ohne Debatte genehmigt.
Im 5§. 40 beantragte die Kommission, das zweite alinen folgendermaßen zu fassen:
Der m , . überlassen, die maßgebenden
e
(N. Hann. Ztg.) Der
Steuerbeträge bis auf den rag von 600 4 * erböhen oder bis auf den Betrag von 150 M zu ermäßigen, sowie innerhalb dieser
89 für jeden Kreis einen einheitlichen Steuerbetrag festzu⸗ setzen.
Der Referent bemerkte, hierdurch sei das Maximum um 150 6 erhöht, das Minimum um 30 S6 ermäßigt. Der Vorschlag der Kommission wurde genehmigt.
Bei §. 42: „Bildung des Wahlverbandes der Städte“ machte Hr. Brüning darauf aufmerksam, daß diese Bestimm⸗ ung namentlich auch dem Vororte Linden zugute komme. Der Paragraph fand Annahme.
In 5. 453 (Vertheilung der Kreistags⸗Abgeordneten auf die einzelnen Wahlverbände) beantragte die Kommission, der Nr. 2 folgende Fassung zu geben:
Von der nach Abzug der städtischen Abgeordneten übrig bleiben⸗ den Zahl der Kreistags⸗Abgeordneten erhalten die Verbände der größeren ,, und der Landgemeinden ein jeder die Hälfte. In denjenigen Kreisen aber, in welchen die Zahl der im Wahlver⸗ bande der größeren Grundbesitzer Walberechtigten nicht mindestens doppelt so groß ist, wie die aus der vorstehenden Bestimmung sich ergebende Zahl von Kreistags-Abgeordneten dieses Wahlverbandes, 5 letzterer nur so viel Kreistags⸗Abgeordnete, als sich ergeben, wenn für jeden derselben zwei Wahlberechtigte vorhanden sind. min⸗ destens jedoch ein Drittel der Zahl sämmtlicher ländlichen Kreistags⸗ Abgeordneten. Die dadurch ausfallende Zahl von Abgeordneten des
Wahlverbandes der größeren Grundbesitzer fällt dem Wahlverbande der Landgemeinden zu.“
Nach längerer Diskussion erfolgte die Annahme des Kommissionsantrages. Mit der Bestimmung des 8§. 69: „die Kreistagsabgeordneten erhalten weder Diäten noch Reise⸗ kosten“ erklärte sich Hr. Meyer⸗Riemsloh nicht einverstanden, da doch 5. 99 die Gewährung solcher an die Mitglieder der Kreiskommission gestatte, und beantragte deshalb, die Ge wäh⸗ rung von Diäten und Reisekosten für seine Mitglieder dem Kreistage zu überlassen. Hr. von Hammerstein⸗Loxten bemerkte: die Kommission habe diesen auch in ihr gestellten Antrag ab⸗ gelehnt. Uebrigens habe der Regierungskommissar erklärt, und das Aushülfsmittel werde genügen, daß es den einzelnen Gemeinden unbenommen bleibe, ihren Kreisvertretern Diäten zu gewähren. Der Antrag wurde darauf zurückgezogen.
Die §§. 108 und 109 handeln von der Dotation der Kreisverbände. Nach ersterem hat für die Durchführung der Kreisordnung, insbesondere zur Bestreitung der Kosten des Provinzialausschusses der Provinzialverband vom 1. April 1884 ab die Jahressumme von 244 417 „M auf die einzelnen Landkreise der Provinz zu vertheilen. Nach 8§. 109 ist zu diesen Zahlungen die Jahressumme zu verwenden, welche dem Provinzialverband von Hannover aus den Einnahmen des Staatshaushalts überwiesen ist. Dieselbe wird vom 1. April 1884 ab auf 226 658 S6 jährlich ermäßigt. m übrigen sind die erwähnten Zahlungen zunächst durch den Ertrages ein zinsbar zu belegenden Kapitals zu decken, welches in der erforderlichen Höhe aus den Summen zu entnehmen ist, die dem Provinzialverbande auf Grund des Gesetzes vom 8. Juli 1875 bisher zugeflossen sind und bis zum 1. April 1884 ferner zufließen. Die Kommission beantragte, die erstere Summe in 284 076 S6 zu verändern, das ist die Ziffer der ursprünglichen Dotation, und im §. 109 die fernere Herab⸗ setzung, sowie die Ansammlung eines Kapitals zu streichen. Der Kommissionsvorschlag wurde einstimmig genehmigt. — Ein Zusatz der Kommission zu §. 110 wurde auf von Ham⸗ mersteins⸗Loxten Antrag in folgender Fassung genehmigt: „in den Kreisen Emden, Norden und Wittmund bilden die Nordsee⸗Inseln und Wilhelmshaven keinen Theil des Kreis⸗ wegeverbandes.“ — Damit war die Spezialberathung der Kreisordnung erledigt. Die Gesammtabstimmung wurde bis nach Durchberathung der Provinzialordnung verschoben.
Es begann die Berathung der Provinzialordnung. Artikel J. setzt in Nr. 1 den Wahlmodus für den Provinzial—⸗ Landtag fest. Die Kommission beantragte diese Nr. 1 ab⸗ zulehnen. Daran knüpfte sich eine langere Diskussion, welche Nachmittags um 4 Uhr vertagt wurde. Die Fortsetzung der Berathung wurde auf heute Abend 717 Uhr angesetzt.
Sachsen. Dresden, 16. November. (Dr. J.) Das neueste Bulletin über das Befinden der Königin lautet:
Ihre Majestät die Königin haben am gestrigen Tage viel und ruhig geschlafen. Die Temperatursteigerung gegen Abend war ver⸗ hältnißmäßig gering.
Strehlen, 16. November 1881.
Dr. Fiedler.
Beide Kammern hielten heute Sitzungen. Die Erste Kammer ertheilte, nachdem der von Sr. Majestät dem Könige zum Mitgliede der Kammer ernannte Frhr. von Friesen auf Rötha den verfassungsmäßigen Eid abgelegt hatte, der Staatsregierung die von derselben nachgesuchte Ermäch⸗ tigung die Zeit zur Einführung des Turnunterrichts an Orten mit nur einfachen Volksschulen anderweit, und zwar bis auf Weiteres, hinauszuschieben, sowie die Einführung des Turnunterrichts an Orten mit nur ein⸗ fachen Volksschulen ohne die im §. 38 Abs. 3 des Volksschulgesetzes vom 26. April 1873 gemachte Ein⸗ schränkung zu beanstanden. Demnächst beschoß man, eine von dem interimistischen Archivar, Kommissions⸗ Rath Meinhold, angefertigte Zusammenstellung der wäh⸗ rend des Landtags 1879 80 von den Kammern ge⸗ faßten Beschlüsse und gestellten Anträge und deren Erledigungen, unter Anerkennung der mühevollen und gründlichen Arbeit, während der nächsten 14 Tage in der Kanzlei der Kammer auszulegen. Nächste Sitzung unbestimmt.
Die Zweite Kamm er bewilligte ohne erhebliche Debatte die Kapitel 32—37 des Staatshaushalts-Etats, Gesammt⸗ Ministerium nebst Dependenzen, in der veranschlagten Höhe.
Baden. Baden-Baden, 16. November. (W. T. B.) Der Großherzog war von heute früh bis zum Abend sieberfrei. Das Befinden im Uebrigen ist unverändert.
Elsaß⸗ Lothringen. Straßburg, 15. November. Gegenüber der durch eine größere Anzahl deutscher Zeitungen gehenden Nachricht, daß die Einberufung des Landes⸗ ausschusses von Elsaß⸗Lothringen auf den 5. Dezember verfügt sei, bemerkt die Els.⸗Lothr.⸗Ztg.“, daß die Einberufung, welche durch Allerhöchste Verordnung Sr. Majestät des Kaisers zu geschehen hat, auf diesen Termin wohl in Aus⸗ sicht genommen, bis jetzt aber noch nicht erfolgt ist.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 15. November. Wie die „Presse“ meldet, reist der Kaiser morgen, den 16., von Gö⸗ döllö nach Wien zurück.
— 16. November. (W. T. B.) n der beuti⸗ en Sitzung der ungarischen Delegation er⸗ lärte bei der Berathung des Okkupationskredits Graf Apponyi seine Befriedigung über die Administration der okku⸗
pirten Länder, hielt jedoch die Einführung des Wehrgesetzes im Verordnungswege für gesetzwidrig. Der Reichsfinanz⸗ Minister Szlavy trat diesen Ausführungen entgegen und wies die Berechtigung der Regierung zur Einführung des Wehr⸗ gefetzes nach. Der Delegirte Keglevie sprach sein Ver⸗ frauen zum Minister und den Wunsch nach fakultativer Befreiung vom Militärdienste aus. Eber erklärte sich für die Aufrechterhaltung des Status qu9 im Olkupationsgebiete, während sich Szilagyi den Bemerkungen des Grafen Appo⸗ nyi anschloß. Der M nister⸗Präsident Tisza führte aus, daß die Regierungen gesetzlich zu allen Verfügungen bevollmächtigt gewesen, welche geeignet erschienen, in den okkupirten Ländern Ordnung und Sicherheit zu schaffen, demgemäß auch zum Erlaß des Wehrgesetzes, welches die geschaffene Ordnung sichern solle. Der Minsster Szlavy erwiderte dem Delegirten Grafen Apponyi, wel⸗ Her trotz der Erklärung Tisza's bei seiner Auffassung beharrte, daß eine lange Debatte über diesen Gegenstand nur schädlich wirken könne, da in den okkupirten Ländern leicht die Auf⸗ fasfsung Platz greifen könnte, als ob die Monarchie zur Ein⸗ führung des Wehrgesetzes kein Recht hätte. Nachdem sodann noch Graf Szechenyi das Vorgehen der Regierung als den Verhältnissen angemessen bezeichnet hatte, wurde der Antrag des Grafen Apponyi, daß die Regierung ohne Einwilligung des Parlaments keinen weiteren Schritt in dieser Frage zu unternehmen habe, abgelehnt und der Okkupationskredit im Allgemeinen bewilligt.
Großbritannien und Irland. London,; 16. November. (Alls. Corr.) Aus Bradford wird gemeldet, daß der Irländer, in dessen Hause die dortige Polizei eine Anzahl Revolver und Patronen beschlagnahmte, in Middlesborough verhaftet wurde. Der Verhaftete heißt John Tobin und ist ein Mitglied der „Fenischen Brüderschaft.“ Aus den in Tobins Hause vorgefundenen Papieren erhellt, daß ein Plan für die Herstellung einer irischen Republik mittelst Waffengewalt existirte. Ferner wurden die Statuten und die Mitgliederliste eines geheimen, in Ir⸗ land und England weit verzweigten Vereins beschlagnahmt, welcher sich die „loyale irische republikanische Gesellschaft“ nennt. Tobin ward nach Bradford gebracht und wird heute dem Polizeirichter vorgeführt werden. Man fand an seiner Ver⸗ son einige Nummern der von O Donovan Rossa redigirten Zeitung „United Irishman“, und es scheint keinem Zweifel zu unterliegen, daß er mit den irischen Anarchisten, deren Haupt⸗ quartier in Amerika ist, in enger Verbindung steht.
Die bisherigen, den irischen Pächtern günstigen Ent⸗ scheidungen des Landgerichtshofes haben die Farmer ver— anlaßt, sich in großer Zahl an die neue Behörde zu wenden. Am Sonnabend war der letzte Termin für die Anmeldung von Gesuchen und Feststellung des Pachtzinses. Ihre Ge⸗ sammtzahl beläuft sich auf nicht weniger als 45 006. Unter diesen Umständen hat die Regierung beschlossen, noch vier weitere Hülfskommissäre anzustellen. Die Zustände im Lande selbst sind indeß noch immer höchst unbefriedigend. Die Zahl der Agrarverbrechen im Oktober betrug nahezu 50o. In Ballymore, Grafschaft Westmeath, ward gestern ein Mordattentat auf General Meares, den Vize⸗ Statthalter der Grafschaft verübt. Als der General in Begleitung eines Herrn und einer Dame zu Wagen aus der Kirche in Bally⸗ more zurückkehrte, fielen zwei Schüsse, die indeß ihr Ziel ver⸗ fehlten. Der General sprang sofort vom Wagen und verfolgte mit Hülfe der herbeigeeilten Polizei die Attentäter, welche jedoch entkamen. General Meares ist der Besitzer großer Güter⸗ komplexe in Westmeath. In Mallow, Limerick und anderen Distriklen treiben bewaffnete Banden vermummter Männer ihr Wesen, welche die Pächter bei Todesstrafe warnen, keinen Pachtzins zu zahlen. .
Der irische Staatssekretär Mr. Forster ist in Dublin angekommen.
Dem „Stand ard“ zufolge wird die Hauptmaßregel der nächsten Parlaments session nach Erledigung der die Ge⸗ schäftsordnung des Hauses der Gemeinen berührenden Fragen. die Reform des Kreisverwaltungswesens (count) government) sein. Diese wird eine Ausdehnung derjenigen Prin⸗ zipien einer Repräsentativ-⸗Regierung, welche durch die Gesetz⸗
ebung von 1835 auf Städte angewendet wurde, auf die ändlichen Kreise in sich schließen. Der Minister des Innern wird die Vorlage dem Hause unterbreiten.
Frankreich. Paris, 15. November. (Fr. Corr.) Das „Journal officiel“ veröffentlicht außer der Liste der neuen Minister und der Unterstaatssekretäre — die letzteren sind: Spuller für das Aeußere, Martin⸗-Feuill se für die Justiz, Margue für das Innere, Leliévre für die Finanzen, Blandin für den Krieg, Lesguillier für die öffentlichen Arbeiten, Felix Faure für den Handel und Edmond Caze für den Ackerbau — ein Dekret, durch welches die Kultusverwaltung von dem Ministerium des Innern abgezweigt und dem Unterrichts⸗ Ministerium, also Hrn. Paul ert zugetheilt wird; endlich zwei Berichte an den Präsidenten der Repu⸗ blik, in welchen der Minister⸗Prasident. Gambetta die Nothwendigkeit der Errichtung selbstandiger Ministerien für Ackerbau und schöne Künste darthut. In ersterer Hinsicht heißt es: „Man muß anerkennen, daß die Fragen des inter⸗ nationalen Verkehrs, des Zoll⸗ und Kolonialregimes, der Handelsverträge 2c. die Thätigkeit des kompetenten Mini⸗ steriums in AÄnspruch nehmen werden. Die beiden großen Dlenstzweige des Adkerbaues und des Handels lönnen also nicht länger ohne Schaden vereinigt bleiben. Dieselbe Rück⸗ sicht hat schon mehrere große Nationen bestimmt, ein geson⸗ dertes Ministerium für Ackerbau ins Leben zu rufen. Wir sehen eine solche Schöpfung in Deutschland durchgeführt, in den Vereinigten Staaten nach dem Sezessionskriege, in Deslerreich nach 1866 und kürzlich auch in Italien. Diese Resorm erhält bei uns einen . . dringlichen Charakter in Folge der schwierigen Lage, mit welcher der französische Ackerbau seit mehreren Jahren zu kämpfen hat. Zu der frem⸗ den Konkurrenz und den wirthschaftlichen Veränderungen, die sie nach sich zog, traten noch die Unzulänglichkeit der Ernten und das verhängnißvolle Vordringen der Reblaus.“ Die Gründung eines besonderen Ministeriums für schöne Künste
alt Hr. Gambetta für unerläßlich im Hinblick auf die viel= . Bedürfnisse des Kunstunterrichts, in dessen Pflege sich 2 rankreich r 67 dreißig Jahre von mehreren Staaten habe überflügeln lassen.
— 15. November. (W. T. B.) Der Conseils⸗Präsident Gambetta hat an die Vertreter Frankreichs im Aus⸗ lande ein Rundschreiben gerichtet, welches sich auf die Mit theilung des Kabinetswechsels beschränkt und die Versicherung er⸗ theilt, daß dieser Wechsel in keiner Weise die friedlichen Ten⸗
jgen Politik Frankreichs modifiziren werde 80 e, , . 1 sandie Telegramme an die] ginnt und wann und wo sie endet, hauptsächlich jedoch aus dem
Der Kriegs⸗Minister
Truppenkommandanten in Tunis und Algier und versicherte dieselben seiner lebhaften Fürsorge für die Truppen; er werde sie mit allen möglichen Mitteln unter— ützen.
m Das Panzerschiff „Devastation“, welches beim Auslaufen aus dem Hafen von Lorient auf den Grund ge⸗ rieth, ist wieder flott geworden und in den Hafen zurück⸗ gekehrt. —
Turkei. Ko nstantinzpel, 15. November. (W. T. B) In der Sitzung der türkisch⸗russischen Finanz-Kom⸗ mission theilte der russische Botschafter von No vikoff in Beantwortung der in der letzten Sitzung von den türkischen Delegirten gestellten Anfrage mit, daß er Instruktionen bezüg⸗ lich der Seitens Rußlands zu verlangenden Annuitãt empfangen habe. In denselben werde ihm aber ein großer Spielraum gewährt, so daß er Nichts festsetzen könne. bevor er nicht die genauen Intentionen der Pforte kenne. Hiernach wurde die Berathung der Garantiefrage fortgesetzt. Der ruffische Botschafter verlangte, daß die Garantien lokalisirt würden, um die Kontrole zu erleichtern. Die türkischen Delegirten sagten ihre formelle Antwort für die nächste Sitzung zu.
Bulgarien. Sofia, 15. November. (W. Presse). Bei den Wahlen für den Staatsrath wurden 18 Kon— servative, worunter 3 Minister, und 4 Liberale, unter welchen sich . und der frühere Minister Stoitschew befinden, gewählt.
Afrika. Egypten. Kairo, 16. November. (W. T. B.) Lord Gran ville hat unter dem 4. d. eine Depesche an den englischen General⸗Konsul Lord Malet gerichtet, in welcher er erklärt, daß der einzige Zweck der Politik Englands der sei, die Wohlfahrt Egyptens und den vollen Genuß der ihm durch die Kaiserlichen Fermans be⸗ willigten Freiheit zu sichern. Granville weist ferner auf die Nothwendigkeit von Reformen hin und spricht sich rühmend über die von dem Sherif gemachten Anstrengungen aus, diese Reformen zu vollenden. Das Band, welches Egypten und die Türkei verbinde, biete die beste Garantie gegen jede Intervention einer auswärtigen Macht. England habe immer gesucht, dies Band aufrechtzuerhalten und glaube, Frankreich werde auch fernerhin diefelbe Ansicht theilen. Es sei für beide Länder, wenn sie im Einverständniß handelten, leicht gewesen, die Besserung der politischen und finanziellen Lage Egyptens zu unterstützen, jeder Plan einer Vergrößerung von der einen oder anderen Seite würde dies Einvernehmen zer— stören.
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Bei der am 12. d. Mts. im IV. Berliner Wahlkreise zwischen dem Rechtsanwalt Albert Traeger in Nordhausen und dem Drechslermeister August Bebel in Leipzig vollzogenen engeren Wahl sind 8 456 Stimmzettel abgegeben worden. Nachdem davon 446 Stimmzettel haben für ungültig erklärt werden müssen, blieben IS 016 gültige Stimmzettek. Es haben erhalten; Hr. Albert Traeger 19531 Stimmen, Hr. August Bebel 18979 Stimmen,. Durch! Stimmenmehrheit ist hiernach der Rechtsanwalt Albert Traeger in a . als Reichstagsabgeordneter des IV. Ber⸗ liner Wahlkreises gewählt. ; ö ;
Bei der . demselben Tage im VI. Berliner Wahlkreise zwischen dem Landgerichts⸗Rath Klotz in Berlin und dem Schrift⸗ steller Wilhelm Hasenclever in Wurzen vollzogenen engeren Wahl sind 35 680 Stimmzettel abgegeben worden. Davon mußten für ungültig erklärt werden 335 Stimmzettel: blieben 35 325 giltige Stimmzettel. Es haben erhalten: Hr. Klotz 17947 Stimmen, Hr. Wilhelm Hasenclever 17 3758 Stimmen. Durch Stimmenmehrheit ist hiernach der Landgerichts⸗-Rath Wer in Berlin als Reichstags— abgeordneter des VI. Berliner Wahlkreises gewählt.
Definitive Stichwahlresultate nach Meldung des ö
Regierungsbezirk Marienwerder. ö 5. Wahlkreis. Schwetz. Abgegeben 10 687 St., davon für von Kosowski (Pole) 5694, für von Gordon (deutsche Reichspartei)
4979 St. ; Regierungsbezirk Breslau. 1 5. Wahlkreis. Ohlau. Abgegeben 15417 St., davon für Goldschmidt (Fortschr) 8937, für von Frankenberg (deutsche Reichspartei) 6480 St, . Regierungsbezirk Magdeburg. . 3. Wahlkreis. Jerichow. Abgegeben 18053 St, davon für Pr. Greve (Fortschr) 12 365, für von Plotho (kons.) 5668 St. Regierungsbezirk Wiesbaden. . 5. Wahlkreis. Dillenburg. Abgegeben 13958 St., davon für Pr. Thllenius (Sezess. 10 310, für Ibach (Centr.) 3648 St. Bayern. Pfalz. i 2. Wahlkreis. Landau. ts gn 21 384 St., davon für Petersen (natlib.) 11157, fü, Reiffel (Fortschr.) 10 189 St. Lippe. . 19. Wahlkreis. Lippe. Abgegeben 15 211 St., davon für Buürtenn (Fortschr) M42, für Schemmel (kons.) 5931 St.
Ferner liegen über vorläufige Resultate folgende Telegramme vor:
Bolkenhain, 16. November. Stichwahl. Professor Gneist (natlib.) ist gewählt.
Statistische dt achrichten.
Zur Morbiditäts- oder Krankenstatistik. (Stat. Corr.) Durch die Jeitungen geht die Nachricht, ‚daß unsere Mortalitäts. statistiken beer an dem Mangel litten, daß nicht ugleich auch Morbiditätsstatistiken aufgestellt würden, und daß das Reiche Gesundbeitsamt schon vor einiger Zeit diese Frage angeregt und die zreußzifchen Medizinalbehörden ersucht habe, der Erkrankungs⸗ . Aufmerkfamkeit zu schenken⸗ u, s. w. Diese Notiz bedarf. wag Preußen anlangt, einer Richtigstellung Abgesehen davon, daß bereits seit 1822 über die in den Heilanstalten verpflegten Personen sogenannte . Sanitätstabellen' aufgestellt wurden, ist seit ss5ß ? durch den damaligen Minister der Medizinal⸗Angelegen. heiten, Hrn. von Mühler, auch dafür gesorgt worden, daß die rößeren Trankenhäuser und Irrenanstalten im Staate jährlich aus- sbrliche Berichte an das Medizinal ⸗Ministerium zu erstatten haben. m Jahre 1574, als die Absicht vorlag, ein Gesundheitsamt für das Reich zu schaffen, trat auf Beschluß des Bundesraths vom 29. Marz 1874 eine Kommission jusammen, welche sich üher die Lueführung ciner Medizinal-Statistik für das Deutsche Reich qut. achtlich außern sollte. Es jag naturgemäß in der Aufgabe, daß diese Kommission sich mit der Erkrankungestatistik eingehend beschaäͤftigte. Die Gewinnung einer allgemeinen Erkrankungsstatistik stellte sch als ein unerreichbares Ziel heraus, theils weil es über 2 schwer sst zu sagen, wann und wo eine Krankheit ber
Grunde, weil, ohne eine unertrãgliche Belästigung der Bersölkerung und der Aerzte insbesondere, die Unterlagen fur eine solche Statistit gar nicht zu beschaffen sind. Die Kommission begnügte sich daher, nur Erreichbares vorzuschlagen, und einigte sich über eine Statistik der Morbidität in den Heilanstalten, ferner über einen Gesetzentwurf, betreffend die Anzeigepflicht bei ansteckenden und gemeingefährlichen Krankheiten und endlich über einen Gesetzentwurf, betreffend die Einführung einer obligatorischen Leichenschau. Nach dem Beschlusse des Bundesrathes vom 30. November 1876 ist zu⸗ nächst die Statistik der Morbidität in den Heilanstalten zur Ausfüuͤh⸗ rung gelangt. Diese Statistik wird von den statistischen? Landes Centralstellen alljährlich aufgemacht und dem Reichs⸗Gesundheitsamt eingereicht. In Folge dessen liegen seit dem 1. Januar 1877 nicht blos Nachrichten, e Lern fertige Tabellen über die Kranken in den allgemeinen Heilanstalten, in den Irrenanstalten, in den Augen⸗ heilanstalten und in den Entbindungsanstalten in den einzelnen Staaten und größeren Verwaltungsgebieten derselben für das ge— sammte Reich im Manufkript vor, . .
Wenn nun die Absicht vorhanden ist, die Ergebnisse dieser Krankenhaus-Statistik für eine Mortalitätsstatistik zu verwerthen, so dürfte die Ausführung leicht an einem nicht zu beseitigenden Hinderniß scheitern. Die Krankenhaus-Statistik bezieht sich aus gutem Grunde nicht auf Personen, sondern auf Krankheits⸗ fälle. Sodann befinden sich in manchen Kranken Heilanstalten außer den kranken Personen noch eine gemisse Anzahl, nicht eigentlich kranker Personen, wie z. B. Simulanten, Pfründner, Altersschwache, Sieche und Gebrechliche, welche ausgeschieden werden müssen, wofern man berechnen will, wie viel Erkrankte im Allgemeinen und wie viel an gewissen Krankheiten Erkrankte an diesen jährlich sterben. . .
Bemüht man sich, die Zahl der kranken und gestorbenen Perso⸗ nen in den allgemeinen Heilanstalten festzustellen unter möglichster Beobachtung der angeführten Kautelen, so ergiebt sich für Preußen folgende Mortalität der Erkrankten:
weibl. zus. 63 527 206718 7 189 11.326 9,28 72 322 238 240 S8 4 22316 11,16 9,37 78 380 267373 8 530 22997 10,88 8, 60 86 790 280 879
männl.
Zahl der behandelten Personen 143191
1877 en ö 12919
auf 100 Behandelte starbe 8,39
Zahl der behandelten Personen 165918
1878 gestorbenen ö 14242
auf 100 Behandelte starben 8,58
Zahl der behandelten Personen 188993
1879 gestorbenen J 14467
auf 100 Behandelte starben 7,66
Zahl der behandelten Personen 1949389 .
1880) , , gestorbenen ! 15129 9363 24488
auf 100 Behandelte starben , , .
Daß die Sterblichkeit des weiblichen Geschlechts hier eine be⸗
deutend höhere ist, fällt sofort in die Augen. Die Erklärung dafür
liegt in dem Umstande, daß die Männer schon wegen leichterer Er⸗
krankungen die Heilanstalt aufzusuchen pflegen, als die Frauen. Es
ist daher von Interesse, die Sterblichkeit auch nach den einzelnen
Krankheitsformen zu beleuchten, was wir uns für ein anderes Mal vorbehalten
— Die Zahl der Lehrer an den preußischen Univer⸗ sitäten, der Akademie zu Münster und dem Lyceum zu Braunsberg im Wintersemester 1880/81 betrug nach dem „Centrbl.“ in: 1) Berlin: 64 ordentliche Professoren, 5 Honorar -⸗Professoren, 6h außerordentliche Professoren, 79 Privatdozenten, zusammen 217 Dozenten; von diesen gehörten: zur evangelisch-theologischen Fakultät 18, zur juristischen Fakultät 16, zur medizinischen Fakultät S0, zur philosophischen Fakultät 10953; außerdem waren noch 2 Lektoren für Sprach, landwirthschaftlichen Unterricht c., 4 Lehrer für den Unterricht in Stenographie, Musik. Zeichnen, Turnen 2c. angestellt; ) Bonn: 51 ordentliche Professoren, 1 Honorar⸗-Pro⸗ fessor, 28 außerordentliche Professoren, 23 Privatdozenten, zusammen 103 Dozenten; von diesen gehörten: zur evangelisch⸗theoligischen Fakultät 10, zur katholischen 6, zur juristischen 10, zur medizinischen 27, zur philofophischen 52, außerdem waren angestellt noch 2 Lektoren für Sprach ꝛc. Unterricht, und 3 Lehrer für Stenographie c.; 3) Bres⸗ lau: 49 ordentliche, 2 Honorar 26 außerordentliche Professoren, 29 Privatdozenten, zusammen 196 Dozenten; von diesen gehörten an: der evangelisch-theologischen Fakultät 7, der katholischen 6, der juri⸗ stischen 19, der medizinischen 33, der philosophischen 45; außerdem waren angestellt 2 resp. 4 Lehrer für Sprach- ze. Unterricht und für Stenographie ꝛc.; 4 Göttingen: 58 ordentliche, 1 Honorar⸗, 25 außerordentliche Professoren, 31 Privatdozenten, zusammen 115 Do⸗ zenten; von diesen gehörten an:; der evangelisch · theologischen Fakultãt , der juristischen 14, der medizinischen 25, der philosophischen 67; fer⸗ ner waren angestellt 4 Lehrer für Stenographie, Zeichnen .; 3) Greifs⸗ wald: 37 ordentliche, 13 außerordentliche Professoren, 10 Privatdozen⸗ ten, zusammen 60 Dozenten; von diesen gehörten an: der evangelij chetheo⸗ logischen Fakultät 6, der juristischen 6, der medizinischen 19, der philosophi⸗ schen 293; ferner waren angestellt 3 Lehrer für Stenographie, Zeichnen ꝛc.; 6) Halte: 47 ordentliche, 21 außerordentliche Professoren, 2. Privat⸗ dozenten, überhaupt 95 Dozenten; von diesen gehörten an: der evan⸗ gelisch⸗theologischen Fakultät 9, der juristischen 11, der medizinischen 3j, der philofophischen 54, außerdem waren angestellt 3 Lektoren für Sprach- ꝛc. Unterricht und 5 Lehrer für Stenographie, Zeichnen 26 J Kiel: 39 ordentliche. 9 außerordentliche Professoren, 12 Privat⸗ dozenten, überhaupt 63 Dozenten; von diesen gehörten an: der evan⸗ gelisch⸗theologischen Fakultät 7, der juristischen 5, der medinischen 18, der pyhilosophischen 33, außerdem wurden angestellt 2 resp. 3 Lehrer für Sprach ⸗ resp. Stenographie⸗, Zeichnen ꝛc. Unterricht; Königsberg: 45 erdentliche, 21 außerordentliche Professoren, 17 Privatdozenten, überbaupt 83 Dozenten; von diefen gebörten an: der evangelischtheologischen Fakultät 6, der juriftischen 7, der medizinischen 28, der philosophischen 42; außerdem waren angestellt 1 resp. 4 Lehrer für Sprach resp. Stenographie, ꝛc. Unterricht; ) Marburg: 43 ordentliche, 9 außerordentliche Pro⸗ fessoren, 15 Privatdozenten, überhaupt 68 Dozenten; davon gehörten an: der evangelisch heologischen Fakultät 9, der juristischen 11, der medizinischen 17, der philosophischen 317 außerdem waren angestellt J resp. 4 Lehrer für Sprach. resp. Stenographie ꝛc. Unterricht; j́07 Münster: 19 ordentliche, 7 außerordentliche Professoren. 5 Privatdozenten, überhaupt I Dozenten; von diesen gehörten an: der katholisch⸗theologischen Fakultät 7, der philosophischen 24; außer⸗ dem waren angestellt 1 resp. 2 Lehrer für Sprach, resp. Steno⸗ graphie 2c. Unterricht; 1 Braunsberg: 8 ordentliche, 1 außer. ordentlicher Professor, 1 Privatdozent, überhaupt 19 Dozenten; von diesen gebörten an: der katholisch theologischen Fakultät 3, der pbilo- fophischen 5. Im Ganzen waren daher für das Wintersemester 1835 31 951 Dozenten, 14 Lehrer für Sprach, landwirthschaftlichen ꝛc. Unterricht, und 36 Lehrer für Stenographie⸗, Musik⸗, Zeichnen⸗, Turn ⸗ ꝛc. Unterricht angestellt.
— Auf den preußischen Universitäten der Akademie zu Münster und dem Lyceum zu Braunsberg betrug, nach dem Centralbl=, im Wintersemester 1880 81 die Zahl der Studirenden: die Ge⸗· sammtzahl der immatrikulirten Studirenden 11005, davon 9557 Preußen und 1448 Nichtyreußen; außerdem waren jum Besuche der Üniversitäten berechtigt 1725, so daß die Gesammtzahl aller an den Vorlefungen Theilnebmenden 12730 betrug; davon gehörten an: der evangelisch theologischen Fakultät 1203. der latholischen 208. der juristischen 2576, der medizinischen 1970, der Philesophischen 3098. Es waren immatrikulirt in: 19 Berlin 30M Preußen, 703 Nicht⸗ preußen, zusammen 4107; 2) Bonn 790 Preußen, 7 Nichtyreußen, jufammen sr; 3) Breslau 129 Preußen. 22 Nichtpreußen, zusam. men 1281; 4) Gottingen 725 peru 231 Nichtvreußen. zusammen 55h; I) Greifewald 55 Preußen, 43 Nichtpreußen, zusammen 8); 6) Halle 1083 Preußen, 178 Nichtpreußen, zusammen 1211; 7) Kiel 239 Preußen, 12 Nichtpreußen, jusammen 281 5) Königsberg 761 Preußen, 7 Nichtvreußen, zusammen 8; 9) Marburg 522 7 en, * Richtpreußen, zusammen 604; 10) Münster 253 Preußen, 17 Nicht prenßen, zusammen 267; 11) Braunsberg 18 Preußen.