1881 / 272 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Nov 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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folgenden Sitzung wurden die landesherrlichen Propo⸗ sitionen noch einmal verlesen. Sodann kamen die Propofsi⸗ tionen des Direktoriums zur Verlesung. Aus diesen verdient Erwähnung, daß der vom Großherzoge von Mecklenburg⸗ Schwerin zum Landrath des Herzogthums Schwerin ernannke Kammerherr von Langen auf Neuhof am 24. Januar beeidigt und in sein Amt eingeführt ist; ferner daß Kommissionen zu wählen sind: a. zur Prüfung der Landkastenrechnung vom 1. Juli 1889 bis ultimo Juni 1881 und zur Revision der vom engern Ausschuß für das Etatsjahr vom 1. Februar 1880 bis 31. Januar 1881 aufgenommenen Brandkassenrech⸗ nung; b. zur Revision der von den Klosterlokalkommitten und den Klostervorstehern zu übergebenden Relationen in den Klosterangelegenheiten; c. zur Aufnahme der Landkastenrech⸗ nung vom 1. Juli 1881 bis ultimo Juni 1882; d. 39. Auf⸗ nahme der Rechnungen der drei Landesklöster für das lau⸗ fende Etatsjahr.

Neuß j. SES. Gera, 17. November. (Weim. Ztg.) Dem heute zusammengetretenen Landtage ist eine Vorlage zugegangen über den Verkauf der Thüringischen Eisenbahn, soweit das Fürstenthum finanziell hierbei betheiligt ist, an den preußischen Staat.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 18. November. (W. T. B.) Die „Wiener Abendpost“ konstatirt mit Befriedigung den mächtigen Eindruck, den die übereinstimmend als hochbedeut⸗ sam anerkannte Botschaft des Kaisers Wilhelm allenthalben hervorgerufen habe. Dieser Ausdruck finde seinen Widerhall in der ungetheilten Würdigung, welche fast die gesammte Presse den in der Thronrede entwickelten hohen wirthschaftlichen und gesellschaftlichen Aufgaben widme und in der Anerkennung, welche die Presse den in großen Konzeptionen entrollten Ideen zolle. Selbstverständ⸗ lich würden diese Betrachtungen von dem Ausdrucke der befrie⸗ digsten Genugthuung begleitet, welche durch die in der Thron— rede enthaltenen Hinweise auf den eminent friedlichen Cha⸗ rakter der europäischen Lage und auf die friedenverheißenden und freundschaftlichen Beziehungen zu den Nachbarreichen überall erweckt worden sei.

In der heutigen Sitzung der ungarischen Dele—⸗ gation sprach der Reichs-Finanz-⸗Minister von Szlavy der Delegation für ihre Opferwilligkeit den Dank des Kaisers aus. Kardinal von Haynald dankte der gemeinsamen Regierung und der Delegation für ihre mühevolle Thätigkeit und bean⸗ tragte, den Präsidenten mit der Uebermittelung der Glück— wünsche der Delegation zum Namensfeste der Kaiserin zu be—⸗ auftragen. Unter lebhasten Eljenrufen auf den Kaiser wurde die Delegation geschlossen.

Gegenüber den theils übertriebenen, theils unbegründeten Zeitungsgerüchten über die Vorgänge an den Grenzen der Bocche di Cattaro bemerkt die „Polit. Corresp.“, Thatsache sei nur, daß die Gebirgsgegend von Krivoscie durch Räͤuberbanden beunruhigt worden sei, die aus der benachbar— ten und schon einige Zeit sporadisch darunter leiden— den Herzegowina stammten. Angesichts dessen seien die erponirten Gensd'armerieposten des aufgelassenen Blockhauses Dragali eingezogen und der Transitverkehr vom Küstenpunkt Risano durch das betreffende Gebiet eitweilig aufgehoben worden. Diese Räuberbanden, denen

! möglicherweise Elemente aus dem betreffenden Gebiete an⸗ chlossen hätten, sollten in die aufgelassenen Blockhäuser von

i ge Dragali und Cerkwice und in die Schule von Unirine ein⸗—

, . sein und dieselben devastirt haben. Der ischoß von Kattaro, der sich zur Ausübung bischöflicher Funktionen in jene Gegenden begeben, sei von den Räuber⸗ banden aufgehalten und, wenn auch ohne Gewaltthätig— keiten, zur Rückkehr veranlaßt worden. Der Statt⸗ halter habe Maßnahmen zum Schutze der friedlichen Küsten⸗ wohner gegen Gewaltthaten getroffen, von denen übrigens keine weiteren bekannt geworden seien. Bezüglich der Auf— stellung der Landwehr in dem Bezirke von Kattaro kann die „Polit. Corresp.“ konstatiren, daß die Aufstellung der Cadres und die Einreihung der Landwehrpflichtigen, trotz des Aus⸗ bleibens einer unbedeutenden Anzahl Stellungspflichtiger, ohne jede Störung erfolgt ist und daß die für dieses Jahr beabsichtigte Kontingent⸗Zahl der Einzureihenden sich theils durch die Resultate der Stellung, theils durch die Meldung von Frei⸗ willigen im Ganzen wesentlich erhöht hat. Die gesetzliche Or⸗ ganisation der Landwehr in Süd⸗Dalmatien könne somit auch ohne die Theilnahme der wenig zahlreichen Stellungspflichten aus Krivoscie als durchgeführt betrachtet werden.

Der diesseitige Botschafter in St. Petersburg, Graf Kalnoki, ist heute Abend hier eingetroffen und von dem Sektions⸗-Chef von Kallay am Bahnhose empfangen worden.

Belgien. Brüssel, 17. November. (Cöln. Ztg.) Der König, dessen Namenstag durch ein Tedeum in der Kathe— drale und Abends durch eine Illumination gefeiert wurde, empfing vorgestern eine Abordnung aus Brügge, nahm von ihr eine durch den Bürgermeister jener Stadt vorgelesene Adresse entgegen und erwiderte: Seit 30 Jahren beschästige er sich angelegentlich mit der Frage, wie die 60 km lange Nordküste Belgiens mit guten Hafeneinrich— tungen zu versehen und namentlich Brügge, dag ehedem so groß und reich dagestanden habe, mit dem ier in leichtere Verbindung zu setzen sein möchte; aber man müsse doch zuvörderst ermitteln, welcher Platz an der Kuste si zu sichern und dauerhaften Anlagen am besten eigne; die ah verständigen Ingenieurs seien jetzt damit beschäftigt, doch gingen ihre Ansichten sehr weit augeinander; des a habe er, der König, über gewisse ragen einen Preis von 25 099 Fr. ausgesetzt; die Preisrichter würden binnen kurzem ihr Urthell abgeben und hoffentlich die Lösung gefunden haben. Die nn , m, die sich mit dem Fischerei⸗ gesetz beschäftigt, beschloß heute mit 48 v en 40 Stimmen, daß das alte Herlommen, wonach das . des Fischfangs in den nicht schiff⸗ und nicht flößbaren Flussen den Ufer⸗ bewohnern zusteht, beibehalten und der Antrag, das Recht den Gemeinden zuzusprechen, abgewiesen werden solle. Der Wortlaut des am 31. Oktober d. J. zwischen Belgien und

rankrgich unter Vorbehalt der Zu immung der beider⸗ eitigen Kammern abgeschlossenen Handel svertra g, der

en vom 1. Mai 1861 24 l st e *, wor⸗ den. Zu Grunde gelegt i im Mai dieses Jahres in Frankreich bekannt gemachte Tarif.

ntirtenkammer beschästigte sich heute wieder mit

Der transatlantische Transportdampfer „Marti⸗ ni que“, der Lebensmittel nach Tunesien bringen sollte, ist am Kap Bon gescheitert. ;

Fr. Corr.) Der General Delebe que telegraphirt dem Kriegs-Minister aus Kreider, 16. November: Wir befinden uns im Herzen der 6 des Bu⸗Amema; die begonnenen Operationen dauern fort, und schon ist den Bevölkerungen, welche den Mittelpunkt des Aufstandes bilden, eine strenge Züchtigung ertheilt worden. Die telegraphischen Verbindungen sind bis Ain⸗Lefra gesichert.

Aus Oran wird unter dem 17. telegraphirt: Die Trup⸗ pen des Generals Delebeque haben im Verfolg des letzten Gefechts 10 9000 Schafe, 360 Kameele, 600 Ochsen außer den Zelten und sonstigen von den , . im Stich gelasse⸗ nen Gegenständen erbeutet. an berechnet, daß der Angriff auf den Engpaß von Funassa gestern oder heute stattgefunden haben muß.

18. November. (W. T. B.) Präsident Gréevy hat heute die Ernennung des vormaligen Ministers Magnin zum Gouverneur der Bank von Frank— reich unterzeichnet. Der Großfürst Konstantin von Rußland ist hier angekommen. Nach aus Tunis eingegangenen Meldungen drängen die französischen Truppen⸗ abtheilungen die tunesischen Aufständischen immer weiter nach dem Süden zurück; im Norden von Tunis ist die Sicherheit wiederhergestellt, und kehren die Eingeborenen in ihre Ort— schaften zurück.

Algier, 19. November. (W. T. B.) Si-Sliman machte mit 300 berittenen Aufständischen von den Ouled⸗ Sidi⸗Sheiks einen Vorstoß auf einen Punkt der Eisen— bahn von Saida nach Kreid er und plünderte einen Zweig— stamm der Hamyans. Die Eisenbahnbeamten flüchteten nach

Kreider. Oberst Couston ist zur Verfolgung Si⸗Slimans aufgebrochen.

talien. Rom, 18. November. (W. T. B.) Der Pa pst präkonisirte in dem heutigen Konsistorium den neuen Patriarchen von Westindien, den neuen Erzbischof von Serajewo, sowie unter anderen die neuen Bischöfe von Trier, Fulda und Mostar.

Griechenland. Athen, 16. November. (Pol. C.) Aus Volo sind Nachrichten eingelangt, wonach am Morgen des 14. d. M. die Uebergabe der sechsten Sektion des

von der Türkei an Griechenland abgetretenen Territoriums unbeanstandet erfolgt ist.

Türkei. Konstantinspel, 19. November. (W. T. B.) Die Botschafter überreichten am Donnerstag der Pforte eine Kollektivnote, betreffend die türkisch-griechische Grenzlinie zwischen Kritiri und Zarko, nach welcher die vertragsmäßige Trace unverändert beizubehalten fei. In der Note heißt es; nachdem die Grenzkommission das Prinzip der Majorität zugelassen hat und die Bei⸗ behaltung der vertragsmäßigen Trace Kritiri⸗Zarko mit allen Stimmen gegen denjenigen der türkischen Kommissäre ange⸗ nommen worden ist, erklären sich die Botschafter für inkom⸗ petent, weitere Schritte in dieser Angelegenheit zu thun. Ali. Nizam Pascha und Reschid Bey werden dem Kaiser Wilhelm die Dekoration des Nischani⸗Imtiaz-⸗Ordens über— bringen. i . 3

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Afrika. Egypten. Kairo, 15. November. (Allg. Corr.) Die Wahlen zur Notablenversammlung haben einen ruhigen Verlauf genommen. Die arabische Bevölkerung be⸗ kundete nur geringes Interesse an der Prozedur. Scherif Vascha hat gegenüber mehreren fremden General⸗Konfuln seine Befriedigung über das Resultat der Wahlen ausgedrückt. Alexandrien, 16. November. Die Sanitätskommission

hat einen Brief aus Mekka erhalten, demzufolge die Sterb— lichkeit an der Cholera daselbst am 6. d. M. bis auf 300 Todesfälle gestiegen war. Am folgenden Tage fand man es für unmöglich, einen genauen Ausweis über die Anzahl der

Sterbefälle zu erhalten. In Djeddah ist gleichfalls die Eholera ausgebrochen.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

St. Petersburg, Sonnabend, 19. Nevember. Das „Journal de St. Pétersbourg“ äußert bezüglich der Botschaft des Kaisers Wilhelm bei Eröffnung des Reichstags: die Leser derselben würden mit aufrichtigster Genugthuung' den Passus aufnehmen, daß man seit zehn Jahren nicht mit solcher Friedenszuversicht in die Zukunft geblickt habe wie im gegen⸗ wärtigen Augenblicke.

Nr. 4 des - Centralblatt der Bauverwaltung“, heraus egeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Cern. Amtliches: Personalnachrichten. Nichtamtliches: Die Betriebseinrichtungen der Berliner Stadtbahn im Vergleich zu den= jenigen anderer Bahnen. Bau eines neuen Theaters und Rath⸗ hauses in Wiesbaden. Betriebteröffnung des Gotthardtunnels. Nie neue Tay⸗Brücke (Fortsetzung). Ueber rufsische Holjbaukunst Schluß). Das Straßenpflaster der Großstädte Englands. ermischtes; Das neue Kunstgewerbe⸗Museum in Berlin. Reini⸗ gung verschlammter Rohrleitungen. Anlagen für Leichenverbren⸗ nung. Ausgaben für Straßenbauten in Berlin und Paris. Bücherschau. Ueber die Korrektion des Rheins.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes, be— treffend den Beitrag des Reichs zu ven Kosten des Än— rnb der freien und Hansestadt Hamburg an das deutsche Zollgebiet, vorgelegt worden. Derselbe hat folgenden Wortlaut:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des

Bundesraths und des Reichstags 59 folgt:

Der Reichskanzler wird ermaͤchtigt, der freien und Hansestadt Ham burg zu den Kosten der Bauten, Anlagen, Ginrichtungen und Grpro= riationen, welche durch den Zollanschluß Hamburgs und die mit dem⸗ elben verbundene Umgestaltung der bestehenden Handels⸗ und Ver⸗ ehrsanlagen veranlaßt werden, aus der Reichs kasse einen Beitrag in 6a der Hälfte des k für die bezeichneten Zwecke

tzustellenden Kostenbeda jedoch höchstens in Höhe von O00 0090 4, zu leisten.

Frankreich. Harig, 17. November. (Cöln. Zig.) Die . prüfungen und vertagte sich dann bis zum Sonnabend.

Summe im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu dem Zwecke in demjenigen Nominalbetrage, welcher zur Beschaffung des bezeich⸗ neten Betrages erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Be⸗ stimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes⸗-Gesetzblatt Seite 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanwei⸗ sungen auszugeben.

§. 3.

Die Bestimmungen in den §§. 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Ja⸗ nuar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine⸗ und Telegraphenverwaltung (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetze aufzunehmende

Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen Anwendung. Urkundlich 2c. bet fung

Gegeben 2c.

Begründung.

Nachdem zwischen dem Reichskanzler und dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg die in den anliegend abgedruckten Protokollen vom 25. Mai 1881 niedergelegte Verständigung über die Modalitäten eines Zollanschlusses Hamburgs stattgefunden, und der Bundesrath deren Inhalt genehmigt hat, ist Seitens des Senats in Gemäßheit des Art. 34 der Reichsverfassung der Einschluß des gesammten ham⸗ burgischen Staatsgebiets, mit Ausnahme der Hafenanlagen zu Cux— haven und des unter Ziffer 1 des Hauptprotokolls näher bezeichneten, als Freihafengebiet dauernd außerhalb der Zollgrenze zu belassenden Gebietstheils, in die gemeinschaftliche Zollgrenze beantragt worden.

Die Ausführung des Zollanschlusses wird umfangreiche und kost⸗ spielige Bauten erforderlich machen, deren Kosten ohne vorgängige zeitraubende Vorarbeiten nicht bestimmt zu übersehen sind und der— malen der Veranschlagung sich noch entziehen. Angesichts der in den Protokollen enthaltenen Grundzüge für die Gestaltung des künftigen Freihafengebiets wird es jedoch, um das Freihafengebiet mit einem wirksamen Zollabschluß zu versehen und mit ausreichenden Anlagen und Zolleinrichtungen auszustatten, geboten sein, insbesondere einen Waffer⸗ weg von genügender Breite und Tiefe, welcher auch zur Zeit der Cbbe die Kommunikation zwischen der Oberelbe mit der Niederelbe im zoll⸗ inländischen Theile Hamburgs gestattet, durch den Ausbau bestehender Kanalzüge herzustellen, sowie eine Verlegung, Erweiterung und Üüm— gestaltung der Hafenanlagen für See- und Flußschiffe und die Errich⸗ tung zahlreicher Speicher auszuführen. Nach dem vorläufigen Kosten⸗ überschlage würde hierzu, je nach der noch näher festzustellenden Art der Ausführung dieser Bauten, ein Aufwand von etwa 84 bis 164 Millionen Mark erforderlich sein, welcher, indessen eine Herabminderung der aus öffentlichen Mitteln aufzuwenden⸗ den Beträge erfahren würde, falls es thunlich sein sollte, die Speicherbauten ganz oder theilweise der Privat spekulation zu überlassen. Nach Ziffer 6 und 7 des Hauptprotokolls ist zur Deckung dieser Kosten außer der Ueberlassung des Ertrags der zu erhebenden Nachsteuer eine Subvention aus Reichs mitteln in Höhe der Hälfte des von Senat und Bürgerschaft festzustellenden Kosten⸗ bedarfs, jedoch bis zum Maximalbetrage von 40 Millionen Mark in Aussicht genemmen und zur Ausführung dieser Bauten eine Frist bis zum I. Oktober 1888 bestimmt worden, nach deren Ablauf mit der Ausführung des Zollanschlusses vorzugehen sein wird.

„Die Betheiligung des Reichs an den entstehenden Kosten recht⸗ fertigt sich, durch das konkurrirende erhebliche Interesse desselben an der befriedigenden Erledigung der Angelegenheit. Durch den Zoll— anschluß Hamburgs wird das im Artikel 33 der Reichsver— fassung vorgezeichnete Ziel der Einheit des Zoll⸗ und Handels⸗ gebiets nahezu erreicht. Indem dem berechtigten Anspruch des Zoll⸗ inlandes auf freien Verkehr in sich und mit seinem hervorragendsten Seehandelsplatze Erfüllung gesichert wird, gelangen die beengenden Schranken zur Beseitigung, welche dem Verkehr des Zollinlandes mit den überseeischen Ländern dermalen entgegenstehen, und es gewinnt das Reich, damit eine wesentlich erweiterte Grundlage zur lf f seiner Kräfte auf vielen und bedeutsamen Gebieten des wirthschaft⸗ lichen Lehens. Die Thatsache, daß trotz des Bestehens der gegenwär⸗ tigen Zolllinie in den Jahren 1877 bis 1879 eine Waarenmenge von durchschnittlich jährlich etwa 17 600 000 Doppelcentnern (i2 „o der durchschnittlichen Gesammtausfuhr von 147 009009 Doppelcentner) aus dem freien Verkehr des Zollinlandes nach Hamburg und von dort in wesentlich unvermindertem Umfange weiter ausgeführt worden ist, gewährt ein Bild von, der. Bedeutung Hamburgs für den Export Deutschlands. Daß die Einfügung Hämburgs in den wirthschaftlichen Organismus des Reichs diese Bedeutung noch erheblich steigern werde, kann nicht zweifelhaft sein; nicht minder erscheint aber die Annahme berechtigt, daß auch Hamburgs Handel durch ein engeres Band mit dem deutschen Wirthschaftsgebiet eine wesentliche Förderung gewinnen werde. Das große und unmittelbare Interesse, welches das Reich an einer gedeihlichen Fortentwickelung Hamburgs hat, rechtfertigt auch erheb— liche finanzielle Opfer, wenn sie erforderlich sind, um den el mn in unter Modalitäten, wie sie die freie Entfaltung des Hamburger Han⸗ dels bedingt, erfolgen zu lassen. Da ju diesem Zwecke die dauernde Belassung eines ausreichend bemessenen Freihafenbezirks und eine zweckentsprechende Austattung desselben als geboten anzusehen ist, fo liegt es in der Billigkeit, die allerdings bedeutenden Kosten, welche gerade hierdurch bedingt sind, nicht Hamburg allein tragen zu lassen, sondern die Beihülfe des Reichs zu gewähren. Wenn in der Vorlage bei der Bemessung dieser Subvention die Interessen Hamburgs und der Gesammtheit prinzipiell als gleichwerthig angesehen sind, so entzieht sich dieser Maßstab zwar jeder rechnungsmäßigen Abwägung, da die wirthschaftlichenVortheile des Zollanschlusses in der Zukunft liegen und erst allmählich in die Erscheinung treten können. Der Bestimmung einer geringen Quote der vom Reich zu tragenden Koften würde nur die Auffassung zu Grunde liegen können, das das Interesse der Gesammtheit an dem Eintritt Hamburgs in das Zollgebiet dem— senigen, welches Hamburg an diesem Schritte hat, in entsprechendem Maße untergeordnet sei, eine Auffassung. deren Berechtigung nicht anzuerkennen ist. Dadurch, daß die Subvention des Reichs mit dem Höchstbetrage von 40 Millionen Mark begrenzt und dem Reich jugleich eine Mitwirkung bei der kuf un des Generalplans nebst Generalkostenanschlag gesichert ist, sind die finanziell erforderlichen Garantien gegen eine übermäßige und sachlich nicht gebotene Inan⸗ spruchnahme von Reichsmitteln gegeben.

Die keantragte Ermächtigung zur Beschaffung der erforderlichen Geldmittel im Wege des Kredits entspricht der Natur der zu be⸗

eitenden Ausgaben, wäbrend hierdurch die Einstellung einzelner ahresraten in den ordentlichen Etat nicht ausgeschlossen wird, so⸗ bald die Finanzlage und die W . auf die sonstigen, mit etate⸗ mäßigen Mitteln zu befriedigenden Aufgaben des Reichs dem Reiche⸗ kanzler gestatten, von der beantragten Kreditbewilligung nur theils⸗ weis Gebrauch zu machen.

Verhandelt Berlin, den 25. Mai 1881.

* im Königlichen Finanz Ministerium. Zwischen dem Königlich preußischen Finanz ⸗Minister Bitter und dem Kaiserlichen Staatssekretär des Reichsschatzamts Scholj, in Ver⸗ tretung des Herrn Reichskanzlers 6 und den von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg bevollmächtigten Herren Kom⸗ missarien:

1) dem Herrn Senator Dr. Versmann, ) dem Herrn Senator O Swald und 3) dem Herrn Ministerresidenten Dr. Krüger andererseits hat unter Vorbehalt der Zustimmunß des Herrn Reiche⸗ kanzlers und des Senats der freien und er tadt Hamburg über die Modalitãten, unter welchen der Anschlu . 8s an das deutsche Zollgebiet erfolgen soll, nachstehende Verein 2 tattgefunden.

1) Die reie und Han sestadi Hampur ist bereit, mit ibrem ganzen Gebiet, jedoch mit Ausschluß des nachstehend näher bezeichneten Be⸗ zirks, dem w, , beizutreten.

Für diesen 6 welcher der Stadt Hamburg als Freihafen dauernd verbleibt, behalt der Artikel 34 der n, mit der Wirkung seine Gültigkeit, daß die Freihafenberechtigung jene Bezirks ohne Hamburgs Zustimmung weder aufgehoben —=—— eingeschrãnkt

8. 2. Der Reichekanmsler ist befugt, die Mittel zur Deckung dieser

werden kann.

reihafenbezirk umfaßt die Norderelbe bei Hamburg, die . Lern feen daselbst nebst einem Theile der dieselben , Straßen und Häuserkomplexe und die der Stadt gegen- überliegenden Elbinseln einschließlich des Steinwärder. Innerhalb dieses, lediglich von außen zollamtlich zu bewachenden Freihafenbezirls ist die Bewegung der Schiffe und Waaren von jeder Zollkontrole befreit und die unbeschränkte Anlegung von industriellen Großbetrieben gestattet. ; . ? ie Begrenzung des Freihafenbezirks, welche auf dem anliegenden ö knee g , ist,) wird im Norden und Osten durch den Bahnhof und den Bahndamm der Venlo Hamburger Eisen⸗ bahn gebildet. Im Süden und Westen soll die Grenze auf den An⸗ trag Hamburgs bis zu der vom Bundesrath behufs des Anschlusses von Altona und der Unterelbe beschlossenen Zollgrenze erstreckt werden. öbenfo soll auf den Antrag Hamburgs die Halbinsel, welche durch den vom Binnenhafen nach dem Oberhafen führenden Fleethzug von der Stadt geschieden ist, bezw. derjenige. Theil derselben, welcher hamburgifcherseits als dazu nothwendig bezeichnet werden wird, dem Freihafenbezirk einverleibt werden. Die zum Freihafenbezirk gehörenden Komplexe am nördlichen Elbufer sollen zu Wohnungen (mit Aus⸗ nahme der etwa für Lageraufseher, Hafen,, Zoll, und Polizeibeamte erforderlichen), sowie für den Detailhandel nicht benutzt werden. Das am südlichen Elbufer belegene, zum Freihafenbezirk gehö⸗ rende Terrain soll, foweit dasselbe Eigenthum der freien und Hanse⸗ stadt Hamburg ist, nicht weiter als es zu Betriebs⸗ und Auffichts⸗ zwecken dringend erforderlich ist, mit Gebäuden bebaut werden, welche zu Wohnungen oder zum Detailhandel bestimmt sind. Die im süd⸗ lichen Freihafenbezirk jetzt vorhandenen Wohnungen und Detailhand⸗ lungen sollen, soweit sie nicht den vorstehend bezeichneten Zwecken dienen, thunlichst beseitigt werden. Auch wird hamburgischerseits auf anderweite, die ö fördernde Einrichtungen thunlichst Be⸗

genommen werden. . ö

ö Hafenanlagen zu Cuxhaven verbleiben, wie bisher, außerhalb linie. . t . R ö mit dem erfolgenden Anschluß an ebiet (Nr. 7) aufgehoben. ; 395 Fi 66 , arbeitenden industriellen Großbetriebe, welche ausländische Stoffe zollfrei verarbeiten wollen, sind für, die Zukunft auf den Freihafenbezirk angewiesen. Den zur Zeit ö denen, im künftigen Zollgebiet belegenen Etahlissements. dieser Art foll, foweit sie wegen des Umfangs ihrer Baulichkeiten nicht wohl in den Freihafenbezirk verlegt werden können, der Fortbetrieb ihrer Fabrikation und deren Konkurrenzfähigkeit im Auslande in jeder den Verhältnissen nach zuläfsigen Weise für einen längeren Zeitraum er⸗ öglicht werden. . . ö den in Rede . . Betrieben gehören:

Sprit⸗Rektifikationsanstalten; .

. 8 e m ,. verbundene Kornbrennereien, welche für

den Export arbeiten; ;

är . Export arbeitende Schmalzraffinerien;

; ,,,

GEnxportschlächtereien; . .

. . 5 Zollgebiet belegene Schiffswerften;

eine zur Zeit vorhandene Dampfsiederei, welche Rohrzucker

verarbeitet. .

3) Die gesammte Zoll⸗ und Steuerverwaltung im hamburgischen Staatsgebiet mit Äusnahme der in Holstein belegenen Enklaven und des Zollamts in Cuxhaven für den die Zollgrenze der Mntere be passirenden See⸗ und , , wird von hamburgischen Be⸗

õ Beamten ausgeübt. . ö . Zollpersonal werden für eine bestimmt zu bemessende Uebergangszeit Ausnahmen von den Bestimmungen über die Anstellung von Militäranwärtern bewilligt werden.

Die Kosten der Direktivbehörde hat Hamburg zu tragen. Die für die übrigen Beamten zu vergütenden Pauschsummen sollen, unter billiger Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse, entsprechend normirt werden. . . ,

Die vorhandenen Zollgebäude und Revisionsanstalten, sofern sie nicht außer Gebrauch gesetzt werden, gehen unentgeltlich an Hamburg über.

ie Verwerthung der außer Gebrauch tretenden Zoll⸗ und Re⸗ mne , soweit sie nicht durch die Freihafenanlagen zum Ab—

bruch gelangen müssen, bleibt weiterer Verständigung vorbehalten. .

Die Pensionen der etwa außer Dienst tretenden hamhurgischen Beamten der bestehenden indirekten Steuerverwaltung übernimmt die ie, nn, Zollabfertigungsverfahren in den hamburgischen Zollhäfen und in den Lagerräumen wird ein besonderes Regulativ er⸗ safsen werden, in welchem unter Berücksichtigung der örtlichen Ver⸗ hältnisse (Ebbe, Fluth, Eisgang u. s. w.) soweit als irgend thunlich auf Erleichterung und Vereinfachung der Zollabfertigung Bedacht ge⸗

derden wird. z ;

, , , Ausführung des Vereinszollgesetzes erlassene Regu⸗ lative sollen bejüglich ihrer Anwendung auf vamburg einer Nevision in der Richtung unterzogen werden, daß dem dortigen Handel und Verkehr nur die im fiskalischen Interesse unabweislich erforderlichen Beschränkungen und Formalitäten auferlegt werden und daß den dort obwaltenden Verhältnissen besondere Rechnung getragen werden soll.

Soweit die Bestimmungen des Vereinszollgesetzes der Vermi yt lichung dieser Absicht entgegenstehen, soll die Aenderung dieser Be⸗ stimmungen beantragt werden und wird außerdem zugesagt, daß jeden. falls die der freien und Hansestadt Lübeck, sei es regulativmäßig, sei es im Verwaltungswege ac , besonderen Erleichterungen auch

burg Anwendung finden sollen. .

[n. Sin Deutsche Reich wird zu den Kosten der Bauten, An⸗ lagen, Einrichtungen und Expropriationen, welche durch den Zollan.

schluß Hamburgs und die mit demselben verbundene Umgestaltung der ee nn Handelt⸗ und Verkehrsanlagen vergnlaßt werden, einen Beitrag bis zur Maximalsumme von Vierzig Millionen Mark leisten. ; 1fs Feststellung der vom Reich ju zahlenden Summe wird

der 2 aneh l en, Generalplan nebst Generalkostenanschlag aufssellen lassen, und sich über denselben im Allgemeinen mit der Rei ü verständigen. . 2. ĩ m, m. 3. 2 und Bürgerschaft bewilligten Kasten, betrage bildet die Hälfte, soweit dieselbe Vierzig Millignen Mart nicht übersteigt, den vom Reiche zu leistenden we Dieser Bei⸗ irag wird der hamburgischen Haupt- Staatekasse innerhalb 19 Jabren in gleichmäßigen Jahresraten ausgezahlt, deren erste ein Jahr nach erfolgter Mitthessung des vorstehend erwähnten Beschlusses des Senats und der Bürgerschaft fällig wird, und deren folgende auf die jedes malige Mittheilung der hamburgischen Regierung, daß die Arbeiten in der beschlossenen Weise ihren Fortgang nehmen, gezahlt 2 * Henat von Hamburg wird die zur Ausführung dez An⸗ schlusses erforderlichen ae. und Einrichtungen mit thunlichster i erstellen lassen. ;

elch beni g ggg 26 26 und des Gebiets von Hamburg nach Nr. L dieser Vereinbarung wird ** ren 9. Oktober 1888 an einem estzustellenden Tage erfolgen.

26 , , u erhebenden Nachsteuer und ihres Er trages sollen die bei dem Anschluß der freien und Hansestadt Lübeck maßgebend gewesenen Grundsätze zur Anwendung kommen. an,

3) Bls zum Eintritt Hamburgs in den deutschen Zollverban

i Zu Rr. 1 Absatz A der Vereinbarung. .

Man war darüber einverstanden, daß die dem hamburgischen Senat vorbehaltene Erklärung in 13 auf die Begrenzung * Freibafenbenrkg spätestens bis zum Eintritt Damburgg in 33 Zoll; verband (Nr. 7 Abs. 2 der , abzugeben sein wird; j

serner darüber, daß die in das Jollgebiet eintretenden Theile Hamburgs nicht als Grenzbezirk behandelt werden sollen.

2) Zu Nr. 2, 4 und 5 der Vereinbarung. ; Von Seiten Hamburgs ist beantragt worden, daß sowohl in Betreff der Behandlung der im künftigen Zollgebiet zur Zeit vor⸗ handenen Export⸗Industriebetriebe, als auch hinsichtlich der für das Ab⸗ fertigungsverfahren und für die Privat- und die Kontenläger erforder⸗ sichen Erleichterungen die in früheren Stadien der. Verhandlung zur Erörterung gekommenen einzelnen Feststellungen in die endgültige Vereinbarung aufgenommen würden.. Die Bevollmächtigten des Herrn Reichskanzlers erklärten jedoch die Aufnahme dieser Punkte in Tie Vereinbarung gus dem Grunde ablehnen zu müssen, weil das verfassungsmäßige Recht des Bundesraths, die Bestimmung über diese Details den zeitlichen und örtlichen Verhältnissen anzupassen, weder Überhaupt gebunden, noch auch durch spezialisirte Zusagen beschränkt werden könne. Die bezüglichen Vorschläge, gegen welche im Allgemei⸗ nen prinzipielle Bedenken bei der. Reichsregierung und bei dem preußischen Finanz⸗Ministerium bis jetzt nicht erhoben worden wären, follten damit jedoch keineswegs abgelehnt sein, es solle vielmehr lediglich dem Bundesrathe die zuständige Entschließung über dieselben ten werden. . -. ö ö chen Kommissarien erklärten diesen Bedenken gegenüber von der Aufnahme der zolltechnischen Details in die Vereinbarung zwar absehen zu wollen, gleichwohl aber den Wunsch aussprechen zu müffen, in Bezug auf folgende Punkte, welche für ,, . von be⸗ sonderer Wichtigkeit seien und sür die praktische ? usführbarkeit des ganzen aufgestellten Anschlußprojektes von präjudizieller Bedeutung werden könnten, über die Auffassung der Reichsregierung speziell unter⸗ i werden. . . richte iy Rücksicht auf die große Bedeutung des Spritexports für die hamburgische Seeschiffahrt und für die ausländischen Handels⸗ beziehungen Hamburgs ist es dringend wünschenswerth, daß den im künftigen Zollgebiet zur Zeit bestehenden rei. Sprit. Rehlis kations anstalken die Rektifikation ausländischen Sprits unter Anrechnung des Rektifikationsverlustes bei der Wiederausfuhr, sowie daß zwei mit Hefenfabrikation verbundenen Kornbrennereien das steuerfreie Ärbeiten unter amtlicher Aufsicht für den Export gestattet , Die bezeichneten fünf Anstalten können wegen des großen Umfangs ihrer baulichen Anlagen nicht in den Freihafenbezirk verlegt werden und würden bei den ö Sol, 3 Steuervorschriften außer tande sein, ferner im Auslande zu konkuxriren. . . . b. gin . Erhaltung der umfangreichen Exportschlächtereien ist es von wesentlicher Bedeutung, daß der, Verkauf von ausländischem Vieh nach dem Auslande auf den im künftigen Zollgebiet belegenen Märkten in Hamburg als Transitverkehr ohne Zollentrichtung ge— schehen könne. . . c. Mit Rücksicht auf die lokalen Verhältnisse in Hamburg un auf die Abhängigkeit des Verkehrs von Fluth und Ebbe ist es zur Vermeidung von Verkehrsstockungen und für die praktische Ausführ⸗ barkeit des i ,, 1 unerläßlich, daß die Zoll— ltung in Hamburg befugt werde: ö 1 knen nn , und Bewachungsdienst versehende Per⸗ sonal bei starkem Verkehrsandrange durch provisorisch Angestellte zu verstärken, auch die Mitwirkung des auf die Wahrnehmung des Jollinteresses zu beeidigenden kaufmännischen Hülfespersonals bei der ÄÜbfertigung auch hoch . Waaren bezüglich der Gewichts⸗ ermittelung eintreten zu lassen;;

die . den Bedürfnissen entsprechend auf den Lagerräumen der Kaufleute vornehmen zu lassen;

den Transport der Waaren aus dem Freihafenbezirk nach den Bahnhöfen und nach den Lagerräumen im Zollgebiet zur weiteren ZJollbehandlung in Verschlußfahrzeugen ohne besondere Deklaration und Revision' eventuell unter Personalbegleitung vornehmen zu lassen, . . J

d. Die Weiterbenutzung wenigstens eines Theiles der im küns⸗ tigen Zollgebiet belegenen Speicher- und Lagerräume als Privatläger ohne amtlichen Mitverschluß und als Kontenläger ist abhängig daran, daß wenigstens die folgenden Erleichterungen in den betreffenden Re⸗ gulativen eintreten: . 3

Aufhebung der fünfjährigen Lagerfrist; .

Wegfall der zweiten jährlich vorzunehmenden Lagerrevision;

Verzicht auf die Festhaltung der Identität der Kolli in

Privattransitlägern ohne amtlichen Mitverschluß (S. 14

letzter Absatz des Regulativs für Privatläger);

Zulassung des Veredelungsverkehrs mit kontirten Waaren. Die Bevollmächtigten des Herrn Reichskanzlers erklärten hierauf, daß die Reichsregierung den dargelegten Interessen der hambur— gischen Exportindustrie und des hamburgischen Verkehrs bei der weiteren Verhandlung der Ausführungsbestimmungen thunlichste Berücksichtigung angedeihen lassen werde auch gegen die vor⸗ stehend als erforderlich bezeichneten Erleichterungen und Ausnahmen prinzipielle Bedenken nicht zu erhehen habe, und daß der Herr Reiß kanzler im Allgemeinen keinen Anstand nehmen werde, beim Bundes⸗ rath die Berüchsichtigung dieser Wünsche, namentlich auch wegen der unter a. bezeichneten 5 Etablissements, zu befürworten.

3) Zu Nr. 2 Absatz 1 der Vereinbarung. .

Man war darüber einverstanden, daß als längerer Zeitraum im Sinne der Rr. 2 der Vereinbarung zunächst ein solcher von 12 Jahren nach erfolgtem Einschluß in die Zolllinie in Aussicht genommen werden soll. j

4) Zu Nr. 3 der Vereinbarung. ;

Man war dar c einverstanden, daß die Zollstellen bei Entzn. wärder und Kuhwärder, fowie das Zollamt zu Curhafen für die Ab⸗ fertigung der zu Schiff ankommenden und landwärts weiter beforder⸗ ten Waaren gleichfalls unter die hamburgische Zollverwaltung gestellt e, . 5) Zu Nr. 6 14 m 6

Man war darüber einverstanden, daß zu den unter Nr. H der . erwãhnten . 9 Anlagen für den Zollanschluß

hurgs insbesondere zu rechnen sind: ö ̃ 3 r en eines Wasserwegs von genügender Preite und Tiefe,

um auch zur Ebbezeit fabrbar zu bleiben, behufs Verhin zung der Oberelbe mit der Niederelbe im Zollgebiet durch Ver⸗ breiterung und Austiefung des Dberhafenkanals und des Fleeth= zuges vom Oberhafen nach dem Binnenhafen, einschließlich der Expropriationskosten und einer Quaistraße;

die Ausführung der erforderlichen Zolleinrichtungen; a d,

die Erpropriationen und Anlagen, um genügenden Raum für den Verkehr in der Nähe der Zollgrenze und der Zollabfertigungs— stellen zu schaffen; ; .

i este der Hafenanlagen am rechten Elbufer, einschließ⸗

* 1e , der erforderlichen neuen Quais und Lager⸗

häuser (Speicher); = ö

ü n neuer Hafenanlagen am linken Elbufer zum Ersatz

ö . e ie en Stellen in Wegfall kommenden Liege⸗

plätze fuͤr Seeschiffe nebst den erforderlichen Gisenbahnanlagen dafelbst, sowie die sonstigen 4 , , mn vor · menden Einrichtungen und Erpropriationen;

die 6 n neuer Liegeplätze für Elbkaͤhne und sonstige Fluß⸗

fahrzeuge. ; Nr. 6 Absatz ? der Vereinbarung. 1 Man 66 , r, daß e e ene Verstãndi⸗ gung des hamburgischen Senats mit der Reichsregierung über den Generalplan nebst Generalkostenanschlag sich nur auf ein allgemeine Frörterung der Grundlagen des Generaglplans in der Richtung er⸗ strecken werde, ob die ve e me , . als durch den Zoll⸗ laßt anzusehen seien. z unf g dn g en , wird nicht beabsichtigt, vielmehr ollen die Modalitäten der e bn Hamburgs eigenem Ermessen berlassen werden. desratb die Aufhebung des gemeinschaftlichen 6 y m r.. beschließen een lie Verwaltung desselben

* 55 9 64 Vereinbarung soll, nachdem sie die im Ein-

gange vorbehaltene beiderseitige Zustimmung erhalten, dem Bundes

Artikel 34 der Reichsverfassung vorgesehenen Antrag an den Bundes⸗ rath richten, nach Maßgabe des nunmehr hergestellten Einverständ⸗ nisses den Anschluß Hamburgs an das Zollgebiet zu beschließen.

Es bleibt jedoch ausdrücklich vorbehalten, daß der entsprechende Beschluß des Bundesraths erst in Wirksamkeit treten soll, nachdem der Reichstag den unter Nr. 6 verabredeten Beitrag des Deutschen Reichs ju den Kosten des Zollanschlusses bewilligt haben wird. Bitter. Versmann.

Scholz. W. O 'Swald.

Krüger. (L S.)

0 3 . ö Verhandelt Berlin, den 25. Mai 1881, im Königlichen Finanz⸗Ministerium. . ür den Reichskanzler: . ö . der Königlich preußische Finanz⸗Minister Bitter, der Kaiserliche Staatssekretär des Reichsschatzamts Scholz; für den Senat der freien und Hansestadt Hamburg: der Senator Dr. Versmann, der Senator O'Swald, ö der ,, n. Dr. Krüger. Ferner anwesend; . . ö Ir ed irektor der indirekten Steuern, Wirkliche Geheime Rath Hasselbach, der Geheime Finanz⸗Rath. Pochhammer, der Sekretär der Deputation für indirekte Steuern Roeloffs. Bei den zwischen den unterzeichneten Bevollmächtigten gepflogenen Verhandlungen über die Modalitäten, unter welchen der Anschluß amburgs an das deutsche Zollgebiet erfolgen soll, sind die nach⸗ a n. besonderen Verabredungen getroffen worden: 7) Zu Nr. der Vereinbarung. . Bei der Normirung des in Nr. 7 vereinbarten Zeitpunktes des Zollanschlusses von Hamburg ist vorausgesetzt, daß die Genehmigung des Reichstages zu den unter Nr. 6 getroffenen Vereinbarungen, wenn nicht früher, während der Frühjahrssession 1882 herbeigeführt werden wird. Sollte diese Genehmigung erst ein Jahr später erfolgen, so wird der Zeitpunkt des Zollanschlusses sofern nicht anderweite Verständigung erfolgt ebenfalls um ein Jahr hinausgeschoben. Bitter. Versmann. Scholz. W;: O Swald. Krüger. (L. 8.)

Nachdem der Landesdirektor v. Saucken-Tarputschen zu Kö⸗ nigsberg . und der Abg. Eugen Richter in Berlin die im III. resp. V. Wahlkreise auf sie gefallene Wahl zum Reichstags abgeord⸗ neten abgelehnt haben, ist von dem Ober⸗Präsidenten von Berlin, Staats-Minister Dr. Achenbach, auf Grund des 5. 34 des Wahl— reglements vom 28. Mai 1810 ein in beiden Wahlkreisen gemeinja⸗ mer Termin zur Neuwahl auf Montag, den 28. November d. J. anberaumt worden. Die Wahlhandlung beginnt um 10 Uhr Vor⸗ mittags und wird um 6 Uhr Nachmittags geschlossen.

Definitive Stichwahlresultate nach Meldung des

W. T. B.“: . Reg. ⸗Bez. Marienwerder.

8. Wahlkreis. Deutsch-Krone. Abgegeben 10121 St., davon für v. Brauchitsch (kons) 5692, für Friske (Centr.)

4404 Stimmen. J . Regierungsbezirk Pro sen. . 6. Wahlkreis. Fraustadt. Abgegeben 9670 Ste, davon für v. Chlapowski (Pole) 5385, für v. Puttkamer (kons. 4244 St. Regierungsbezirk Breslau, . 8. Wahlkreis. Breslau⸗Neumarkt. Abgegeben 16127 St, da⸗ von für Herzog von Ratibor (deutsche Reichspartei) S656, für Graf Henckel v. Donnersmarck (Centr) 7436 St.

Württemberg. . 12. Wahlkreis. Crailsheim. Abgegeben. 198343 Stimmen, davon für Mayer (Volkepart) 11979 St., für Fürst zu Hohen—⸗ lohe⸗Langenburg (deutsche Reichspartei] 8469 Stimmen. . Mecklenburg⸗Schwerin. 4

3. Wahlkr. Parchim. Im Ganzen abgegeben 14 385. St. davon

für Hermes (Fortschr) S852, für Schalburg (kons.) 5533 St. Schaum burg⸗Lippe. ;

Abgegeben 6245 Ste, davon für Ham sp ohn (liberal) 3304,

für v. d. Goltz (kons.) 2926 St.

Statistische Nachrichten.

Der soeben erschienenen amtlichen Statistik der Deu t⸗ schen Reichs-Post und Telegravphenverwalstung für das ine, r 1880 entnehmen wir folgende Angaben, ; Das deutsche Reichs⸗Post⸗ und Telegraphengebiet umfaßt, 414 12,80. km (ausschließlich 443 81 4km Wasserfläche) mit 37 952 520 Ein wohn rn nach dem vorläufigen Ergebniß der Zählung vom 1. Dezember 1830. Es entfallen hiernach durchschnittlich 35 Einwohner auf ein Quadratkilometer. Es betrug die Gelammtzahl ; der Postanstalten 7540 gegen 7308 im Jahre 1879, der. Reiche Telegraphenanstalten 565) gegen 5114, der Verlaufestellen fr Post⸗ 2 7704 gegen 291, der Postbriefkasten 47 69 gegen 45 392, der reichseigenen Post⸗ und Delegraxhengrundstich⸗ 357 gegen 345, der Beamten, Unterbeamten, Posthalter und Postillane 83 413 gegen 62 31. der durch die Post beförderten Sendungen 1 319 302081 gegen 129770203, der beförderten Telegramme 14412398 gegen 12 978 235, der Gesammtwerth der durch die Post vermittelten Geld⸗ u s. w. Sendungen 14110 786 939 6 gegen 13 15 og. dh 163 das Gesamintgewicht der durch die Post beförderten Päckereien 265 181020 n gegen 251 801 560 kg. Es beliefen sich die Gesammtein nahmen auf 136 647 195 4 im Etats jahre 1880/81 gegen 131528 804 6 im Ctatejahre 1579/8690, die Gesammtausgaben C(einschließlich der ein— maligen Ausgaben von 2337 868 6 im Jahre 1837731 und von 26052 485 S im Jahre 1879ñ 8) auf 120 23 1476 6 gegen 116078597 , der Ueberschuß betrug hiernach 16 400719 gehen j5 450 27 M Von den Postanstalten kam je einge im Jahre 1880 auf 599 km auf 5034. Einwohner, im Jahre 18.) auf 60.8 kim und auf 4903 Einw. Die Zahl der Orte mit Postanstalten betrug 7024, davon an Eisenbahnen belegen Don, er he . derung wurden benutzt: im Laufe des Jahre 1880 8 ,. Dampf und Segelschiffsverbindungen gegen 52 im Jahre 1 2 * Länge der Poststrecke auf Wasserstraßen innerhalb des Reichs · Post⸗ gebiets betrug 2125 km gegen 1855 km, die Gesammtyahl der von den Posten urückgelegten Kilometer 139 580 89s egen 135 220 403, die ifi nnr der mit den Posten beförderten Per- sonen 2 54016 gegen 273 333. Die Gesammtstücꝛabl der 2 sendungen betrug S6z 871 830 gegen 808 854 M0, Ila. mehr 3,7 0 / o die Jahl der beförderten Zeliungtnummern 34s Red 27 gegen IM gol io, die der außergemöhnlichen Zeitungsbeilagen 18417921 gegen 16150 921. Die Länge der Telegrav henlinien war rot. 8 569 gegen 55 952 Em und jwar der oberirdischen 675 gegen 52 2427 Em, der unterirdischen Linien 243 gegen 3668 km, der unter⸗ seesschen Kabel 17 gegen 42 km. Die Vermehrung der Reicher Telegraphenlinien gegen das Verjabr beträgt 47) 8 km oder 7,2 o, die Länge der Hiassf ng 2I3 327 gegen 196 353 Rm, Vermehrung

egen das Vorjahr 16974 km oder 8,60. In der Zahl der Rn. Telegraphenanstalten sind mit enthaiten; gere 1126 gegen 788, Telegraphenämter in Berlin, welche mit Robrhe . einrichlung versehen sind, B33. Von der Gesammtsahl der Telegrayhen⸗ anstalten entfällt eine auf 5235 qkm und auf 478 8e 526 gkům und 562 Einwobner. Das Gesammtversonal bei der

) Cine Karte, auf welcher die Begren ung des projeltirten Frei- pa *r uf 2 Farbe eingetragen 5 ist dem Bureau des Reichstags zugestellt worden.

ĩ elegt werden. 6. Er n n rh, gung ertheilt ist, wird der Senat den im

i nicht mit Postanstalten vereinigten Telegravyhenamtern ei re g, Personen gegen 274. Die anf der im