1881 / 274 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Nov 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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schaft im Kreise Lübbecke für die zum Bau einer Chaussee von dem Treffpunkte der Schnathorst⸗Hüllhorster und der Lübbecke⸗Herforder Chaussee ab quer durch den Gemeindebezirk bis zur Grenze der Kreise Lübbecke und Herford in der Richtung auf Bünde erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Min⸗ den Nr. 42 S. 219, ausgegeben den 15. Oktober 1881;

14 das Allerhöchste Privilegium vom 26. September 1881 wegen Emission auf den Inhaber lautender Prioritäts⸗Obligationen der Märkisch⸗Posener Eisenbahngesellschaft im Betrage von 506 000 4A durch die Amtsblätter .

der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 41 S. 301 bis 303, aus⸗ egeben den 11. Oktober 1881, .

der Ger ehe Regierung zu Frankfurt a. O. Nr. 41 S. 281 bis 283, ausgegeben den 12. Dtteber 1881,

der Königlichen Regierung zu Liegnitz Nr. 45 S. 263 bis 266, aus—⸗ gegeben den 22. Oktober 1881.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. November. Ihre Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin nahmen gestern Vormittag um 10 Uhr die Glückwünsche der Herren und Damen des Kron⸗ prinzlichen Hofstaates sowie um 12 Uhr die Gratulationen der Königlichen Familie entgegen.

Um 1 Uhr wohnten die Höchsten Herrschaften der feier— lichen Einweihung des neuen Kunst-Gewerbe⸗Museums bei.

Das Geburtstagsdiner fand bei Sr. Majestät dem Kaiser und König statt.

Der Bundesrath, die vereinigten Ausschüsse desselben für Justizwesen und für Rechnungswesen sowie der Ausschuß für Justizwesen hielten heute Sitzungen.

Auf Anregung der Ober⸗Rechnungskammer hat der Minister der öffentlichen Arbeiten durch Cirkularversügung vom 31. v. M. die Königlichen Eisenbahn-Direktionen an⸗ gewiesen, fortan in denjenigen Fällen, in welchen den Be— amten bei der Ausführung von Dienstreisen mittelst der Eisenbahn in Ermangelung freier Fahrt die regle⸗ mentsmäßigen Kilometergelder zu gewähren sind, in dem, auf den Reisekosten-Liquidationen über die Nothwendigkeit der Reise 2c. zu ertheilenden Atteste ausdrücken zu lassen, daß für die betreffende Fahrt Fahrbillets gelöst worden sind.

Nach einem Spezialbescheide des Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten vom 8. d. M. ist für die Berechnung der durch Erlaß vom 17. Februar B74 bestimmten Zeitabschnitte, nach deren Ablauf die allmähliche Erhöhung der diätarischen Remuneration der im Büreau⸗, Stations⸗ und Expeditionsdienst außeretatsmäßig beschäftigten Beamten in der Voraussetzung befriedigender Leistungen zu erfolgen

at, bei den Militäranwärtern der Tag des Eintritts in den ienst, bei den übrigen Beamten dagegen ausschließlich der Tag der bestandenen Prüfung als maßgebend zu erachten.

Nach einer Entscheidung des Finanz⸗Ministers vom 16. d. M. findet sich nichts dagegen zu erinnern, daß Brief⸗ bogen, welche nur die Worte „Kieler Bank“ und „Kiel, den . . . . 18 .. tragen, auf Antrag, gemäß Nr. 9 der Aus⸗ führungsvorschriften des Bundesraths zum Reichsstempelgesetze vom 1. Juli d. Is, gegen Entrichtung des Abgabenbetrages von 20 J oder 1 „6 abgestempelt werden.

Nach einer Cirkularverfügung des Finanz-Ministers vom 17. d. M. unterliegen Rechnungen über Waaren⸗ geschäfte der Abgabe nach Tarifnummer 46. des Reichs⸗ gesetzes vom 1. Juli d. J. nicht. Der Wortlaut des Gesetzes giebt in dieser Beziehung zu Zweifeln keinen Anlaß, da nur „Wechsel, ausländische Banknoten, ausländisches Papiergeld, Aktien, Staats⸗ und andere für den Handelsverkehr bestimmte Werthpapiere“, nicht auch Waaren irgend welcher Art in der Tarifnummer 4b. genannt sind.

Kontokorrente sind, wie bereits durch Nr. 251 des „Reichs⸗-Anzeigers“ veröffentlicht ist, nur dann nach Tarif⸗ nummer 4. a. a. O. zu versteuern, wenn in Debet oder Kredit ein oder mehrere Posten enthalten sind, welche das Guthaben oder die Verpflichtung aus einem Kauf⸗ oder ander— weitigen Anschaffungs- oder Lieferungsgeschäfte über die in der gedachten Tarifnummer bezeichneten Gegenstände betreffen,

Die Annahme an Zahlungsstatt oder als Zahlung ist ein Anschaffungsgeschäft im Sinne der Tarifnummer 46. und des Artikels 271 des Handelsgesetzbuchs; die darauf be⸗ üglichen Berechnungen unterliegen, sofern nicht die Be⸗ . Nr. I oder Nr. 3 zur Tarifnummer 4 Platz greifen, der Versteuerung, gleichviel ob der Anspruch, dessen Aus⸗ gleichung erfolgt, aus einem Waarengeschäft oder aus irgend einem andern Rechtsgrunde entsprungen ist. Sofern also auf Entfernungen von weniger als 15 km besörderte Briefe, womit Wechsel oder ausländische Banknoten oder ausländisches Papiergeld übersandt werden, eine Berechnung über ein Anschaffungsgeschäst (im vorgedachten Sinne) bezüglich der übersandten Wechsel c. enthalten oder darstellen, fallen sie unter die Tarifnummer 4.

Dis kontnoten über Wechsel sind gleichfalls stempel⸗ pflichtige Rechnungen im Sinne der Tarifnummer 46. Die Befreiung Nummer 2 zur Tarisnummer 4 bezieht sich nicht Rechnungen, sondern nur auf die zur Tarifnummer 44. gehörigen Schriftstücke.

Dabei macht der Finanz- Minister die Handelskammer darauf aufmerksam, daß alle auf Anfragen der Betheiligten über das Reichsgesetz vom 1. Juli d. Is. von ihm ertheilten Antworten, welche von allgemeinerem Interesse sind, unver⸗ züglich durch den Reichs-Anzeiger veröffentlicht werden und ba es wesentlich zur Beseitigung der bei den Steuerpflichtigen etwa noch bestehenden Zweifel beitragen würde, wenn die Handelskammer diese Veröffentlichungen selb verfolgen und

, . ihres Bezirks auf dieselben hinweisen wollte.

Der in Nr. 242 des „Reichs⸗Anzeigers“ veröffentlichten Verfügung des Finanz⸗Ministers vom 14. v. Mis: Auf die 1 P. d. Mte. erwidere ich Ihnen, daß der von Ihnen slizzirte Brief folgenden Wortlauts: Herrn R. X. in Berlin. Berlin, den 9. Oktbr. 1851. Ihrem Auftrage ent sprechend, kauften wir an Heutiger Börse für Sie 15 00 M deutsche Bankakt. 2 172 4 Proeis. p. ultimo Oftbr. er,, 100 St. österr. Freditakt. 2 6360 4 Provis. p. ult. Oktbr. er, was Sie 9 ju notiren belieben. Unterschrift. schon im Hinblick auf Art. 376 des Handelsgesetzbuchg der Versteuerung mit einer

Mark nach der Tarifnummer 4 a. des Reichsgesetzes vom 1. Juli d. J. unterworfen werden muß.“

hat, nach einer Cirkularverfügung des Finanz⸗Ministers vom 14. d. M., die Annahme zu Grunde gelegen, daß die 15 000 deutsche Bankaktien und die 100 Stück österr. Kreditaktien wischen demselben Käufer und Verkäufer ver— . worden seien. Ein anderes ist weder aus dem for⸗ mulirten Schriftsatze noch aus der betreffenden Vorstellung er⸗ sichtlich gewesen. Daß aber ein Kauf⸗ oder Lieferungsgeschäft zwischen denselben Kontrahenten nicht schon deshalb, weil eine Mehrheit von Gegenständen (verschiedene Waaren oder verschiedene Effekten) verkauft wird, als eine Mehrheit von Geschäften anzusehen ist, besagen die Motive zum Gesetz⸗ entwurfe ausdrücklich, wie andererseits an derselben Stelle bereits ausgeführt ist, daß Geschäfte, bei denen sich verschiedene Personen als Kontrahenten gegenüberstehen, also z. B. dem⸗ selben Käufer verschiedene Verkäufer, als eine Mehrheit von Geschäften sich darstellen. Eine solche liegt im Sinne des Gesetzes auch dann vor, wenn dieselbe Person von einem An—⸗ deren kauft und ihm verkauft, oder wenn unter denselben Personen ö für verschiedene Termine und zu ver—⸗ schiedenen Preisen geschlossen werden. Ein Schriststuͤck über die Prolongation mehrerer Geschäfte ist sovielmal der Abgabe unterworfen, als die Zahl der prolongirten Geschäfte beträgt.

Nach einer Cirkularverfügung des Ministers des Innern vom 4. d. M. kann die Entschließung rücksichtlich der Eintragungen über das Ableben ungetaufter Kinder in die Sterberegister nicht unter Zugrundelegung irgend welcher partikularrechtlicher Vorschriften erfolgen, welche sich auf die Frage beziehen: in welcher Religion ein ver— storbenes Kind zu erziehen gewesen sein würde. Die Standesbeamten sind nicht dazu berufen, über die Zweifel zu befinden, die hierüber im einzelnen Falle leicht entstehen können. Der Regel nach, und wenn nicht ganz besondere Gründe vorliegen „um an der Richtigkeit der Anzeige zu zweifeln (68. 21, 58 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1675),“ wird der Standesbeamte die Eintragung der Religion vor⸗ storbener Kinder, wie Erwachsener, nach den Angaben des Anzeigenden zu bewirken haben, unter Umständen also auch dahin, daß der Verstorbene keiner oder noch keiner Religionsgemeinschaft angehört habe. Wird die Anzeige aber ausdrücklich dahin erstattet, oder ergiebt die ausnahmsweise veranlaßte bezüg— liche Untersuchung, daß das verstorbene Kind christ⸗ licher Eltern un get au ft verstorben sei, so wird in ähnlicher Weise zu verfahren scch, wie wenn aus anderen Gründen Cz. B. weil die gesammten Verhälinisse des Verstorbenen un⸗ bekannt waren) die Möglichkeit einer Ausfüllung der betreffen den Stelle des Vordrucks überhaupt nicht gegeben ist.“ Es wird sich alsdann aber empfehlen, bei Durchstreichung des offenen Raumes vor dem Worte „Religion“ durch einen Zu— satz am Schlusse der Eintragung, etwa dahin: „2c. ver⸗ storben sei, und zwar ungetauft,“ den Grund der Durch— streichung kenntlich zu machen.

Wenn bei der Auseinandersetzung, bezw. bei der Auf⸗ lösung der Gesellschaft, der eine der gewesenen Gesellschafter dem andern gewesenen Gesellschaster seine Antheilsrechte an den einzelnen Sgchen und Forderungen gegen eine bestimmte ne überträgt, fo schließen sie, wie das Reichsgericht durch ein Erkenntniß vom 20. Juni d. J. rücksichtlich der Stempelsteuer entschieden hat, soweit es sich um reale Sachen handelt, einen Kaufvertrag.

Wegen Wuchers ist ein Darlehnsgeber oder Stun— dungsgewährer nach §. 3024. des D. Strafgesetzbuchs zu be⸗ strafen, wenn er unter Ausbeutung der Nothlage des Dar— lehns- oder Stundungssuchers sich von diesem unverhältniß⸗ mäßig große Vermögensvortheile versprechen läßt. Unter „Nothlage“ im Sinne dieser Strafbestimmung ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafs., vom 30. September d. J., nicht nur der Nothstand, die vollkommene sinanzielle Rath⸗ und Aussichtslosigkeit, der absolute Mangel an Kredit⸗ und Zahlungsmitteln zu verstehen, sondern vielmehr ist Nothlage schon dann vorhanden, wenn der Darlehns- oder Stundungssucher durch seine Verhältnisse zur Aufnahme des Darlehns oder zur Nachsuchung der Stundung, auch gegen erhebliche Opfer, ge⸗ nöthigt wird; wenn er auf diese finanziellen Maßregeln als Mittel zur Ordnung seiner Vermögensangelegenheiten oder sonstigen Verpflichtungen hingewiesen ist, sollten auch diese Mittel sich nicht als die letzten und äußersten dar⸗ stellen. Eine augenblickliche Geldverlegenheit vermag deshalb sehr wohl eine Nothlage zu begründen, wenn sie, als dem nächstliegenden Mittel der Abwendung, zur Darlehnsaufnahme oder Erwerbung einer Stundung führen muß. Ebenso wenig ist zu erfordern, daß der Grund der Nolhlage und damit die letztere selbst objektiver jedem Dritten gegenüber geltender Natur sei; es genügt, daß sie dem gegenüber besteht, von welchem das Darlehn oder die Stundung nachgesucht wird, und sie wird daher dadurch nicht ausgeschlossen, daß der Kredit nur bei einer bestimmten Person, von welcher Still⸗ schweigen zu erwarten steht, nachgesucht wird, um das Be⸗ kanntwerden der ungünstigen Vermögenslage in weiteren Kreisen zu verhindern, auch wenn daselbst Aussicht auf Er⸗ langung finanzieller Hülfe bestanden hätte. Ein in den Ver⸗ hältnissen begründetes Hinderniß, einen anderweitigen ohne oder gegen geringere Opfer sonst zu Gebote stehenden Kredit aufzusuchen, kann daher sehr wohl eine Nothlage begründen.

Der Kaiserliche Botschafter am Königlich großbritan⸗ nischen Hofe, Graf zu Münster, ist nach London zurück⸗ gekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Botschaft wieder übernommen.

Der Bevollmächtigte zum Vundesrath Königlich säch⸗ sische Geheime Rath Held i in Berlin angekommen.

Der Kaiserliche Minister⸗Resident am Fürstlich ser⸗ bischen Hofe, Graf von Bray⸗Steinburg, ist nach Bel⸗

grad zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Mission wieder übernommen.

Der General-Lieutenant Freiherr von Schleinitz bisher Commandeur der 3. Kavallerie⸗Brigade, ist anlaßiich seiner und Ernennung zum Commandeur der 28 * zur Abstattung persönlicher Meldungen hier ein⸗ getroffen.

Cassel, 19. November. In der heutigen Sitzung des Kommunal-⸗-Lanvtages wurde der Etat der Landstraßen⸗ und Landwegebau⸗Verwaltung pro 188234 berathen und be⸗ schlossen, diesem Etat vorbehaltlich der Feststellung des Haupt⸗ etats die Genehmigung zu ertheilen.

Der Etat weist eine jährliche Unterstützung von 255 000 zum Ausbau lund zur Unterhaltung der Landwege nach; der Kommunal⸗Landtag ermächtigte aber gleichzeitig den Verwaltungs⸗ ausschuß, erforderlichen Falles noch weitere Unter hützungen zu gewähren und dieselben aus den vorhandenen Ersparnissen (etwa 600 000 e) zu bestreiten.

.Bei der Berathung dieses Etats kam zur Sprache, daß bei dem Vorhandensein vieler Landstraßen die Wegebaupflicht der Gemeinden eine sehr ungleichmäßige sei, und fuhrte dieses u dem Beschlusse, den Verwaltungsausschuß zur Prüfung der

rage zu veranlassen, ob bezw. inwieweit es angezeigt erscheine, zur Herstellung einer größeren Gleichheit in der Heran— ziehung der Gemeinden zur Wegebaulast eine Verwandlung der Landstraßen in Landwege und deren Ueberweisung an die, Gemeinden zur Unterhaltung mit kommunalständischer Beihülfe eintreten zu lassen.

Hiernächst kam die Vorlage, betreffend die Restaurirung der Marienkapelle zu Frankenberg zur Berathung, und beschloß der Kommunal⸗-Landtag, von der auf dem letzten Kommunal⸗ Landtage an die Bewilligung von 3000 S6 geknüpften Bedin— gung der staatsseitigen Uebernahme der künftigen Unterhaltung dieser Kapelle Abstand zu nehmen und mit der Zahlung jener Summe, jedoch ohne Anerkennung irgend einer Verbindlichkeit zu künftig erforderlich werdenden Aufwendungen, sich einver— standen zu erklären. Um die würdige Unterhaltung des Bau— werks möglichst zu sichern, beschloß der Kommunal⸗Landtag ferner, den Verwaltungsausschuß zu ermächtigen, der Gemeinde Frankenberg zur Gründung eines Kapellen⸗Unterhaltungsfonds ein Kapital von 1000 6 zu zahlen, falls dieselbe binnen einer bestimmt vorzuschreibenden Frist sich zur Unterhaltung der Kapelle bereit erklären werde.

Ferner lehnte der Kommunal⸗Landtag es ab, die für die Restaurirung der Grabdenkmäler der Grafen von Hanau in der Marienkirche zu Hanau bereits verwandten s650 M6 zu ersetzen, da eine Verpflichtung hierzu nicht aner— kannt wurde.

Zum Schluß trat der Kommunal-Landtag in die Bera— thung der Vorlage, betreffend die Erweiterung der Landes— hospitäler zu Haina und Merxhausen ein.

Einstimmig erklärte sich der Kommunal-Landtag mit den An⸗ ordnungen einverstanden, welche von dem Verwaltungsaus⸗ schusse bezüglich der Ausführung von Erweiterungsbauten bei den genannten Landeshospitälern bisher getroffen sind, nahm mit geringen Abänderungen das vorgelegte Regulativ, be— treffend die Erweiterung der Landeshospitäler zu Haina und Merxhausen an, welches die Normalzahl der aufzunehmenden Pfleglinge von 409 bezw. 310 Köpfen auf 66560 bezw. 560 Köpfe erhöht, die Beschaffung der Baumittel sowie die Aufnahmebedingungen feststellt und die von 6 zu 6 Jahren einer Revision zu unterziehende Normalzahl' der Frei⸗ stellen auf 20 für Haina und auf 210 für Merx— hausen bestimmt, und beschloß, daß diejenigen Per— sonen, welchen bereits kostenfreie Unterbringung in den beiden Landeshospitälern zugestanden worden, nach Fertigstellung der Neubauten oder sonstigem Eintritt von Vakanzen unter Ueber⸗ schreitung der festgestellten Normalzahl der Freistellen unent⸗ geltlich aufgenommen werden sollen.

Bayern. München, 22. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer veriat der Minister des Innern eine Botschaft des Königs, durch welche die Session des Landtags bis zum 31. Januar 1882 verlängert wird. Bei der Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Fortdauer des Malz⸗ aufschlages, wurde mit 89 gegen 52 Stimmen der Antrag des Ausschusses angenommen, nach welchem die Forterhebung nur auf drei Monate genehmigt wird. Der Referent Ruppert hob dem Bedenken des Finanz Ministers gegenüber hervor, daß bei der Stellung der Majorität des Hauses dem Mini⸗

sterium gegenüber alle sonstigen Gründe in den Hintergrund treten müßten.

Sachsen.

Dresden, 21. November. (Dr. J.) Das neueste Bulletin über das Befinden der Königin lautet: Ihre Majestät die Königin sind fieberfrei und haben ruhig ge— schla fen. Das Allgemeinbefinden ist gut. Strehlen, 21. November 1881.

Dr. Fiedler.

Die Zweite Kammer verwies in ihrer heutigen Sitzung, nachdem auf Vortrag der ersten Abtheilung die Wahl des Abg. Bebel für giltig erklärt worden war, zwei Königliche Dekrete, betreffend den Bericht über die Verwaltung und Ver— mehrung der Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissen— schaft in den Jahren 1878 und 1879 und betreffend den Stand der Altersrentenbank, an die Rechenschastsdeputation und ge⸗ nehmigte sodann den Personal⸗ und Besoldungsetat der Landes- immobiliar⸗Brandversicherungsanstalt auf die Jahre 1882 und 1883, mit einem von der Deputation beantragten und der Regierung acceptirten Abstriche von 4200 ½ Abgesehen davon, daß der Regierungskommissar Geheime Reglerungs-Rath Edelmann mittheilte, welche Maßregeln anlaßlich vorgekom⸗ mener Beschwerden die Brandversicherungs⸗-Kommission er⸗ riffen habe, um die Nebengeschäfte der Brandversicherungs⸗ Inspektoren möglichst einzuschränken und so diese Beamten zu möglichst prompter Erledigung ihrer Dienstgeschäfte zu veran— lassen, und daß der Abg. Uhlmann (Stollberg), der die Be⸗ schwerden erhoben hatte, für diese Mitiheilung seinen Dank aussprach, fand eine Debatte nicht statt.

Baden. Karlsruhe, 22. November. (W. T. B.) Der Landtag ist bis Mitte Januar vertagt worden.

Baden⸗Baden, 22. November. T. B.) Der Großherzog hatte eine gute Nacht, die Temperatur war Abends 36,7), Morgens 36,2, der Puls 64. Der Appetit steigert sich; das Allgemeinvefinden ist befriedigend.

6 * Meiningen, 18. November. Der Landtag wird nach der „Dorfztg.“ außer dem Staatsvertrage, betreffend die Ablösung der Zins⸗ garantie für die Bahn Gera-⸗Eichicht, auch einen Vertrag Üüber Fortbau der Bahn biz zur bayerischen Grenze bei Probstzella⸗Frankenstein berathen.

Nenß j. L. Gera, 19. November. (Weim. Zig.) Der Landtag des Fürstenthums berieth heute die Vorlage über den Verkauf der Thüringischen Eisenbahn und genehmigte dieselbe. Auch ward der Antrag des Finanz⸗ ausschusses, die 190 000 6 zum Eisenbahnsonds für das Oberland zu schlagen, einstimmig angenommen, ebenso der Antrag, die disponiblen 5000 Ss zur Augarbeitung von Kostenanschlägen für Eisenbahnprojekte zu verwenden. Hier⸗ mit schloß die diesjährige Session.

Elsaß⸗ Lothringen. Straßburg, 21. November. (W. T. B) Die „Elsaß⸗Lothringische Zeitung“ ver—⸗ oͤffentlicht weitere Gesetzesvorlagen für Elsaß-Lothringen, darunter den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Gerichts⸗ kosten und die Gebühren der Gerichtsvollzieher. Der Lan⸗ deshaushalts-⸗Etat pro 1882/83 schließt in Einnahme und Ausgabe mit 46789691 S6 ab, eine halbe Migion weniger als der Etat 18891 / S2. .

Dasselbe Blatt veröffentlicht gegenüber der durch die Zei—⸗ tungen gehenden Mittheilung, daß die Straßburger Han⸗ delskammer das Referat über das Tabaksmonopol auf dem zehnten deutschen Handelstage als prinzipielle Gegne— rin abgelehnt habe, eine Erwiderung, in welcher es heißt: die Handelskammer sei eine prinzipielle und traditionelle Gegnerin des Monopols und der Fortführung der Tabaksmanufaktur. Da aber der Bezirkstag des Unter⸗ Elsaß und der Landesausschuß von Elsaß⸗ Lothringen die Einführung des Monopols und die Beibehaltung der Straßburger Tabaksmanufaktur wiederholt befürwortet und auch der Gemeinderath von Straßburg, sowie verschiedene Gesellschaften und landwirthschaftliche Vereine sich in gleichem Sinne ausgesprochen hätten, so wolle die Handelskammer An⸗ gesichts dieser durch finanzielle, ökonomische und menschen⸗ freundliche Ewägungen inspirirten Kundgebungen sich neutral verhalten und ihre theoretischen Ansichten nicht den Wünschen und Bestrebungen so vieler Korporationen entgegenstellen, welche in dem Monopol und in dem Fortbestehen der Straß⸗ burger Tabaksmanufaktur Vortheile für das Land erblicken.

Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 20. November. Wie die „Presse“ meldet, wird der Kaiser entweder Montag, den 21. oder Dienstag, den 22. d., Abends, von hier nach Gögzöllö zu längerem Aufenthalte abreisen. Der Kronprinz Rudolf und die die Kronprinzessin Stephanie treffen, dem ge— nannten Blatte zufolge, Dienstag, den 22. d., Morgens, von Gödöllö in Wien ein und begeben sich noch an demselben Tage, Nachmittags, nach Prag. ; .

22. November. (W. T. B.) Die amtliche „Wiener Zeitung“ publizirt die Ernennung des österreichischen Bot— schafters in St. Petersburg, Grafen Kalnoky, zum Minister des Kaiserlichen Hauses und zum Minister des Auswärtigen. Graf Kalnoki wird sich, der „Polit. Corr.“ zufolge, am 24. d. zur Abschiedsaudienz bei dem Kaiser Alexander nach St. Petersburg zurückbegeben. ;

Wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg, 22. November, meldet, widmet das „Journal de St. Pétersbourg“ anläßlich der Ernennung des Grafen Kalnoky zum Minister des Auswärtigen demselben einen warmen Nachruf und spricht seine hohe Befriedigung darüber aus, einen Mann von so erprobten diplomatischen Eigenschaften an der Spitze des aus⸗ wärtigen Ministeriums des Nachbarlandes zu sehen, wo gerade jetzt zwischen den beiden Reichen mehrere Fragen gelöst werden müssen. Graf Kalnoky habe sich in St. Petersburg große Sympathien und viele Freunde erworben.

Schweiz. Bern, 19. November. (N. Zürch. Ztg.) Der schweizerische Gesandte in Rom unterzeichnete im Auf⸗ trage des Bundesrathes am 14. d. M. mit dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten eine Erklärung, nach welcher die Handelskon vention mit Italien bis zum 31. Mai 1882 in Kraft bleibt.

Niederlande. Haag, 21. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer erklärte ver Finanz⸗Minister, daß er, in Erwartung der Resultate der im April stattgehabten Münzkonferenz, keine Maß— regeln vorschlagen könne, um den starken Goldabfluß, welcher das Münzsystem des Landes empfindlich schädige, zu verhin⸗ dern. Wenn die Konferenz den Bimeiallismus nicht konsoli⸗ diren könne, so würde die Regierung gezwungen sein, das Silber mit bedeutenden Kosten zu entwerthen oder zu der Silberwährung, als der alleinigen Währung, zurückzukehren.

Großbritannien und Irland. London, 22. Novem⸗ ber. (W. T. B.) Das Hosjournal meldet die Verlobung des Prinzen Leopold, jüngsten Sohnes der Königin, mit der Prinzessin Helene von Waldeck, Schwester der Prinzessin Wilhelm von Württemberg und der Königin der Niederlande.

Frankreich. Paris, 20. November. (Fr. Corr.) Die Linke des Senats beschäftigte sich in einer gestern unter dem Vorsitze des Hrn. Humbert abgehaltenen Berathung mit der Frage der Verfassungsrevision. Zu einem förm⸗ lichen Beschlusse gelangte sie nicht, doch ergab sich aus der Debatte, daß die große Mehrheit der Partei, was die Reform des Senats betrifft, einer wesentlichen Erleichterung des Wahlkörpers geneigt ist, etwa in der Art, daß die Mitglieder aller aus Wahlen hervorgeganzenen Körperschasten, also der Kammer, der General⸗, Arrondissements⸗ und Gemeinderäthe, Senatorenwähler sein würden. Die Frage der Beibehaltung der Senatoren auf Lebenszeit wurde in dieser Diskussion nur flüchtig gestreift; auf alle Fälle schien die Partei zu wünschen, daß, wenn neue Bestinmungen für die Wahl der unabsetzbaren Senatoren beliebt würden, sie jeden— falls keine rückwirkende Kraft haben und also an dem Ver⸗ hältnisse der bie herigen Senatoren auf Lebenszeit nichts ändern sollten. Darüber war die Partei beinahe einstimmig einig, daß der Kongreß, wie Herr Gambetta neulich in der Kammer ausführte, nur die Punkte in Verhandlung nehmen dürse, * von jedem der beiden Häuser als diekutabel zugelassen wären.

20. November. (Cöln. Itg.) Am Montag wird der Conseils-Präsident die Kredite für die neugeschaffenen Ministerposten im Senat verlangen; die Verhandlung wird voraussichtlich für Donnerstag auf die Tagesordnung kommen. Ribot wird bei dieser Gelegenheit eine Anfrage Über die allgemeine Politik an die Regierung richten. Die Rechte des Senats will an das Kabinet bei der Verhandlung über die Kredite für Tunesien eine Interpellation richten. Der Conseile⸗Prasident wird am nächsten Mittwoch das diplomatische Corps empfangen, welches durch Mollard eingeführt wird. Die Botschafter und Gesandten werden ihr betreffendes Personal vorstellen.

Algier, 18. November. (Cöln. Ztg.) Im Präfektur⸗ WE bäude brach heute Feuer aus. Miele Aktenstücke und ein Theil der Bibliothek der Regierung sind verbrannt. Verlusie von Menschenleben sind nicht zu beklagen.

Spanien. Madrid, 21. November. (W. T. 3 Die Deputirtenkammer genehmigte den Gesetzentwurf,

betreffend den Bau ciner Eisenbahn von Huesca nach Can— franc mit einer Submission von 60 0099 Pesetas per Kilo⸗ meter. Die Kosien ifür den Bau des Tunnels durch die Pyrenäen werden auf 13 Millionen Pesetas geschätzt, wo⸗ von Frankreich und Spanien je die Hälfte bezahlen werden.

Italien. Rom, 21. November. (W. T. B.) In

der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer fiel während

der Butgetberathung von der Tribüne ein Revolver in den Saal vor die Bank der Kommission, ohne loszugehen. Der Präsident ordnete die sofortige Verhaftung des Schuldigen an. Die Berathung wurde darauf fortgesetzt.

21. November, Abends. (W. T. B.) Das verhaftete Individium, welches in der heutigen Sitzung der Deputirten⸗ kammer einen Revolver in den Saal warf, ist ein einige dreißig Jahre alter Sizilianer, Namens Macaluso und bereits wegen Mordversuchs verurtheilt.

Türkei. Konstantinopel, 16. November. (Allg. Corr.) Die hellenische Legation hat der Pforte eine Note überreicht, worin augeinandergesetzt wird, daß die Beibehaltung des tür⸗ kischen Postamtes in Larissa gesetzlich ganz unmöglich war. Bis jetzt hat die Pforte der hellenischen Legation nicht amtlich angezeigt, daß das griechische Postamt in Kon⸗ stantinopel geschlossen werden müsse. Seit geraumer Zeit hat die Pforte die griechischen Mitglieder gewisser türkischer Handelskörperschaften trotz häufiger Gegen⸗ vorstellungen der hellenischen Legation gezwungen, Steuern zu zahlen. Da ein derartiger Fall gestern wieder vorgekommen, entwirft die Legation eine Note, welche die Aufmerksamkeit der Pforte auf die Angelegenheit lenkt. Aus Mekka ist hier die Meldung eingegangen, daß die tägliche Sterblichkeit an der Cholera in diesem Ort die Höhe von 5900 erreicht habe und daß Dampfer nicht länger Pilger zurückbringen werden.

21. November. (W. T. B.) Nachdem der griechische Gesandte Conduriotis wegen Schließung der griechischen Post« ämter in der Türkei eine Note überreicht hatte, worin derselbe für Griechenland die Behandlung auf dem Fuße der meistbegünstigten Nationen in Anspruch nahm, hat die Pforte befohlen, die griechischen Postämter in Konstantinopel und Janina morgen unter mili— tärischer Beihülfe zu schließen. Der italienische Botschafter Corti wird demnächst dem Sultan den Großkordon des Annunciaten-Ordens über— reichen. In der Sitzung der Finanzkommission wurde dem Verlangen des türkischen Delegirten stattgegeben, wonach die Türkei berechtigt sein soll, im Falle einer Besserung der Finanzlage gewisse hypothezirte Taxen abzuschaffen. Dies soll jedoch nur unser der Bedingung geschehen, daß die Majorität des Verwaltungsraths der Bondsholder ihre Zustimmung dazu giebt, und daß ein effektives Aequivalent geboten wird, welches durch den Verwaltungsrath einzuheben sein würde. Die Kommission nahm jedoch von dieser Konzession die Ge— bühren vom Tabak, Salz und Stempel aus. Der deutsche Delegirte verlangte Auskunft über die Modalitäten der Tabaksregie. Server Pascha sagte dieselbe für die nächste Sitzung zu.

Nr. 21 des Archivs für Post und Telegrgaphie, Beiheft zum Amtsblatt des Reichs⸗Postamts, herausgegeben im Auftrage des Reichs-Postamts, hat folgenden Inhalt: Aktenstücke und Auf— sätze: Entwickelung der in der Deutschen Reichs Telegraphenverwal⸗ tung für den Morsebetrieb gebräuchlichen Leitungsschaltungen. Zur Postgeschichte der Stadt Mülhausen, Elsaß. Buch und Kunst— druckwerkstätten in Wien, Budapest und St. Petersburg. Kleine Mittheilungen; Elektrische Beleuchtung in Städten. Weitere Ent⸗ wickelung des Fernsprechwesens in den größeren Städten Deutschlands. Deffentliches Fuhrwesen und Dampfschiffe in Berlin im Jahre 1879. Eisenbahnwagenräder aus. Papiermasse. Zur Lebens⸗ geschichte des Postditektors Wagner in Graudenz. Tunnel durch die Pyrenäen. Literatur des Verkehrswesens: Hauptkatalog der inter⸗ nationalen elektrischen Auestellung in Paris 1881. Spezialkatalog für Deutschland. Zeitschriftenüberschau.

Seeichstags⸗ Angelegenheiten. Schlettstadt, 21. November. (W. T. B Bei der im hiesi⸗ gen Wahlkreise stattgehabten Nachwahl zum Reichstage wurde der Kandidat der katholischen Partei, Lang, mit 6723 Stimmen gewählt. Regierungs⸗Rath von Klöckler erhielt 3229 Stimmen.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts sind in der 45. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurchschnitt berechnet als gestorb en gemeldet; in Berlin 26, l, in Breslau 32,1, in Königsberg 22.9), in Cöln 25,9, in Frankfurt a. M. 17,1, in Hannover 16,1, in Cassel 19,6, in Magdeburg 18,2, in Stettin 34,9, in Altona 24,0, in Straßburg 24,6, in Metz 18,7, in Munchen 2657, in Nürnberg 20.5, in Augsburg 21,7, in Dres- den 23,6, in Leipzig 19,9, in Stuttgart 14,2, in Braunschweig 27,2. in Karlöruhe 16z, in Hambwnrg 4,4, in Wien I6,„ß, in Budapest 29,3. in Prag 24,1, in Triest 29,4, in Lrafau 19,4, in Basel 167, in Brüssel —, in Paris 25,8, in Amsterdam 22,5, in Kopen⸗ hagen 21.9, in Stockholm 15,2, in Christianig 18,2, in St. Peters burg 25.3, in Warschau in Odessa 29.5, in Rom —, in Turin 20,1, in Bukarest 245, in Madrid —, in London 22,3, in Glas⸗ ow 23,1, in Liverpool 28.5, in Dublin 21,3, in CEdinburg 21,8, in llerandria (Egypten) 36,5. Ferner aus früheren Wochen; in New⸗Jork 26,3, in Philadelphia A2, in Chicago 24,8, in St. Louis 22,1, in Cincinnati 17,7, in San Franzisko 16,0, in Kalkutta 27,0, in Bombay 28,3, in Madras 30,8. J

Bei Beginn und in den ersten Tagen der Berichtswoche herrschten an den meisten deutschen Beobachtungsstationen westliche und südwest liche, in Coln südöstliche Luftströmungen, die am 8. ziemlich allgemein nach Nord und Nordwest, in Konitz, Coln und Karlsruhe nach Nord⸗ ost, in München bis nach Ost umgingen. Jedoch gewannen an den mittel und westdeutschen Stationen schon am 9., an den übrigen am 19. wieder südliche und südwestliche, an einigen Stationen mit süd⸗ öͤstlichen wechselnde Windrichtungen wieder die Oberhand und blieben auch bis zum Schluß der Woche vorwiegend, nur in München wehte am Schluß der Woche Nordwind. Die Temperatur der Luft war im Allgemeinen eine milde, das Durchschnittzmittel um mehrere Grade Celstus übersteigende, doch waren um Mitte der Woche, be= sonders in München und Bremen Nachtfröste nicht selten. r , waren selten und spärlich. Der beim Beginn der Woche hohe Luftdruck stieg am 9. allgemein und rasch, konnte jedoch seinen Standpunkt nicht ganz bis um Schluß der Woche behaupten.

Die Sterblichkeitsverhältnisse waren in der Berichtswoche in dem größeren Theile der Grofsstädte Eurgpas weniger Künstig, als in der vorangegangenen Woche. Die allgemeine Sterblichkeits verhältniß⸗ zahl für die deutschen Städte stieg auf 23,ů8 ven 22,) Lauf 1069 Bewohner und aufg Jahr berechnet] Der Antheil des Säuglings⸗ alters an der Sterblichkeit war ein größerer als in der Vorwoche. Von 10009 Lebenden starben pro Jahr 74 Kinder unter 1 Jahr

gegen 68 der Vorwoche (in Berlin 76 gegen 713). Noch mehr ge⸗ steigert war aber die Sterblichkeit in der Altersklasse der Kinder von 2—5 Jahr. ö .

Das Vorkommen der Infektionskrankheiten war meist nur wenig gegen das der Vorwoche verändert, nur Todesfälle an Pocken wurden häufiger, auch führten Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder mehr Todesfälle herbei. Masern herrschen in Berlin, Hamburg, Christiania, London und Liverpool, doch nur in den letzteren beiden Städten ist ihr Auftreten ein bösartiges. Das Scharlachfieber forderte in Lübeck, Breslau, München, Fürth, Erfurt, Berlin, Leipzig, Guben Cöln, Barmen, Cxefeld. Bochum, Pest, Triest, London, Liver⸗ pool, Odessa u. A. zahlreiche Opfer, oft in Verbindung mit Diph— therie, die in Lübeck, Danzig, Breslau, Elbing, München, Dresden, Erfurt, Freiberg, Görlitz, Münster, Karlsruhe, Darmstadt, Freiburg, Pest und namentlich in Berlin, Hamburg, Paris vielfach Todesfälle hervorrief, während in London die Zahl derselben abnimmt. Unterleibstpphen führten nur in Breslau häufiger zum Tode. Todesfälle an Flecktyphus kamen in London 3, in St. Petersburg 4, in Malaga und Granada je 2, in Thorn und Amsterdam je 1 zur Meldung. Darmkatarrhe der Kinder bedingten in Kö— nigsberg, Breslau, Straßburg, München, Berlin, Paris, St. Peters— burg mehr Todesfälle. Die Ruhrepidemien in Alexandria und Granada zeigen noch keinen erheblichen Nachlaß der Stärbefälle. Der Keuchhusten trat in Berlin häufiger auf. Pocken forderten in Pest, London, Paris, St. Petersburg, Krakau mehr, in Saragossa nahezu die gleiche, in Wien eine etwas geringere Zahl von Opfern wie in der Vorwoche. Aus deutschen Städten wurden 8 Pocken⸗ sterbefälle gemeldet, und zwar aus Königsberg, Dresden je 1, aus Aachen 3, aus Essen 1, aus Berlin 2 Todesfälle angeblich an Wind⸗ pocken. Auch aus Bukarest kam 1 Sterbefall an Blattern zur Anzeige.

Die jüngst veröffentlichte ‚Statistik der Deutschen Reichs⸗Post⸗

und Telegraphenverwaltung für das Kalenderjahr 1880“ enthält u. A. auch interessante Mittheilungen über die Entwickelung des Post⸗ und Telegraphenwesens in Berlin seit dem Jahre 1870 bis 1880, denen wir folgende Daten entnehmen: Die Zahl der Ein— wohner Berlins hat sich in den 10 Jahren 1870 bis 1880 von 702 437 auf 1122385 oder um 59,8 υ erhöht. Die Gesammtzahl aller bei den Berliner Stadtpost- und Telegraphenanstalten einge⸗ gangenen und aufgegebenen Verhandlungsgegenstände ist von 115589 815 auf 2658 606 034 oder um 123,73 960 gestiegen. Diese Zahl bildet 19 J des auf 1366 Millionen Sendungen zu schätzenden Gesammt⸗ Post- und Telegraphenverkehrs des Reichspostgebiets und vertheilt sich mit 160 415079 auf die Briefe, Postkarten, Drucksachen, Waarch broben, Postaufträge, Postanweisungen und Postnach— nahmebreese, mit S3 575572 auf die Zeitungsnummern und außergewöhnlichen Zeitungsbeilagen, mit 11280 368 auf die Päckerei⸗, Geld⸗ und Werthsendungen, 3 023 377 auf die Telegramme und 511 633 auf die Rohrpostbriefe und Karten. Der Gesammt⸗ betrag der bei den Berliner Postanstalten zur Behandlung gekomme— nen Geld⸗ und Werthsendungen hat im Jahre 1880 2814271 230 , gegen das Jahr 1870 1176099 150 S oder 71,79 mehr betragen. Das Gesammtgewicht der in Berlin aufgegebenen und eingegangenen Packete mit und ohne Werthangabe ist gleichzeitig von 13 623 702 kg auf 42 617214 k,, also um 28 993 512 kg oder 212,82 9M gestiegen. Was im Besonderen die in Berlin eingegangenen Versendungsgegen⸗ stände betrifft, so betragen dieselben 1880 92 302 874 Stück gegen 32 603083 Stück. Die Gesammtzahl der nach Berlin bestimmten Post⸗ und Telegraphensendungen ist demnach im Jahre 1880 um 59 699 791 Stück oder 183,11 6 höher gewesen als im Jahre 1870. Einen nicht unerheblichen Theil aller dieser an Empfänger in Berlin gerichteten Postsendungen und Telegramme, nämlich 42,88 o im Jahre 1880 und 28,91 0 im Jahre 1870 bildeten die Stadtsendungen, d. h. die bei einer Verkehrsanstalt in Berlin eingelieferten und an einen in Berlin selbst wohnenden Empfänger bestimmten Versendungsgegeastände. Diese Sendungen haben im Jahre 1880 die Summe von 39 347 758 gegen 9 280 576 im Jahre 1870 erreicht, letztere also um 30067 182 Stück oder 3240/0 übertroffen. Am erheblichsten ist die Steigerung bei den Waarenproben mit 173500, den Drucksachen mit 1020/0, den Post⸗ anweisungen mit 2490/0 und den Briefen mit 167 gewesen. Der durch die Stadtposteinrichtung vermittelte Geldverkehr beziffert sich für das Jahr 1880 auf 113997 401 S, für das Jahr 1870 auf 3974458 6 Das Mehr zu Gunsten des Jahres 1889 beläuft sich auf rund 110 Millionen Mark oder 27680, allein bei den Briefen mit Werthangabe beträgt diese Zunahme 87 295994 oder 87290/ . Zur Bewältigung des gesammten Post⸗ und Telegraphenverkehrs der Reichs⸗Hauptstadt waren im Jahre 1380 im Ganzen 170 Betriebs⸗ stellen, nämlich 97 Postämter, 50 Telegraphenämter und 23 Rohr⸗ postämter in Thätigkeit. Im Jahre 1870 hatte die Gesammtzahl der Betriebsstellen 57 betragen, nämlich 39 Postanstalten und 18 Te⸗ legraphenanstalten. Von den Betriebsstellen im Jahre 1880 waren 21, nämlich das Post⸗Zeitungsamt, 1 Bahnpostamt, 9 Stadtpost⸗ ämter, das Haupt⸗ und 1 Zweig ⸗Telegraphenamt, sowie 8 Rohrpostämter in reichseigenen Gebäuden untergebracht. Der im Jahre 1872 ins Leben gerufenen amtlichen Verkaufsstellen für Postwerthzeichen giebt es in Berlin 112. Postbriefkasten sind im Weichbilde von Berlin in einer Anzahl von 477 Stück aufgestellt, gegen das Jahr 1870 mehr 281 Stück. Das zur Verrichtung des Post und Telegraphendienstes von Berlin im Jahre 1889 verwendete Personal beziffert sich auf 5215 Beamte, Unterbeamte und Postillone. Im Jahre 1870 reichten dazu noch 2664 Personen aus. Die Stei⸗ gerung des Verkehrs in den letzten 10 Jahren bedingte demnach eine Verstärkung um 2551 Arbeitskräfte oder 95.8 0/0. An Besoldungen, Tagegeldern und Löhnungen für das den Post⸗ und Telegraphendienst der Stadt Berlin versehende Beamten, und Unterbeamtenpersonal sind aufgewendet worden: im Jahre 1880 5 652 116 16 und im Jahre Zur Verbindung Berlins mit den übrigen Thei⸗

len des Deutschen Reiches wurden im Jahre 1889 311 tägliche Post⸗ beförderungsgelegenheiten, nämlich 207 Eisenbahnzüge, 2 Personen⸗ posten, 26 Güterposten, 7 Privatpersonenfuhrwerke, 66 Pferdebahn⸗ fahrten und 8 Botenposten unterhalten, 193 Verbindungen mehr als im Jahre 1870. Zum Verkehr zwischen den Postanstalten und Bahnhöfen im Weichbilde Berlins bestanden im Jahre 1880 durchschnittlich täglich 1264 Fahrten und Gänge, gegen 499 gleichartige Leistungen im Jahre 1870, was eine Vermehrung um täglich 765 Fahrten und Gänge ergiebt. Große Fortschritte sind auch im Bereiche der Telegraphen⸗ anlagen gemacht worden. Während im Jahre 1870 sich in Berlin 7 Telegraphenlinien mit 72 Leitungen im Betriebe befanden, hat bis zum Schlusse des Jahres 1880 eine Vermehrung der Linien auf 19, der Leitungen auf 164, der Apparate von 120 auf 366 stattgefunden. Dieser beträchtlichen Vermehrung an telegraphischen Verbindungen und Hülfémitteln steht hinsichtlich der Bedeutung für den Depeschen⸗ verkehr der Reichshauptstadt die Herstellung unterirdischer Telegraphen⸗ linien zur Seite. Am Ende des Jahres 1880 betrug die Lange der fertiggestellten Kabellinien 5243 km. S0 Städte, darunter alle Kriegs⸗ häfen und wichtigeren Festungen, alle großen Handelsbäfen und wich—= tigeren Festungen, alle großen Handels“ und Industrieplätze sind durch jene Linien unter einander und mit Berlin in unmittel⸗ bare gesicherte Verbindung gesetzt. Mit 14 seiner Vor⸗ orte steht Berlin durch Fernsprechleitungen im Verkehr. Die Gesammtzahl der bei den Berliner Verkehrsanstalten behandelten Telegramme beziffert sich auf 8 661725 im Jahre 1880 gegen 3 357 243 im Jahre 1870. Der Zuwachs im ersi genannten Jabre be⸗ läuft sich auf 5 301 482 Stück oder 158 . Die am 1. De ember 1878 in Betrieb gesetzte, für die raschere Abwickelung des Telegramm verkehrs innerhalb der Stadt geschaffene Rohrpostanlage hat im Jahre 1880 1 358445 Telegramme befördert. Außerdem sind durch sie 511638 Rohrpostbriefe und Rohrpostkarten zu erheblich schnellerer Besorgung gelangt, als dies ohne diese Anlage zu ermöglichen gewesen sein würde. Die Summe aller den Empfängern in ihre Wohnungen überbrachten Sendungen betrug im Jahre 1889 83 892011 gegen 28 400 829 im Jahre 1870; hiernach ergiebt sich hinsichtlich dieser Sendungen eine Steigerung von 195 9,09. Der durch die bestellenden Boten vermittelte Geldrerkehr bat sich im Jahre 1880 im Ganzen