1881 / 275 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Nov 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Eine Nachweisung der rerfügbaren Pestände der übertragungs⸗ fähigen Ausgabefonds, wie sie den früheren Etatsdenkschriften zur Beurtheilung der entsprechenden Ausgabeansätze des neuen Etats bei- gefügt war, ist diesmal nicht angefertigt worden, weil bei so früh⸗ zeitiger Vorlegung des Etatsentwurfs ein zutreffender Ausweis über die Bestände jener Fonds nicht wohl gegeben werden kann.

Vermehrung der Betriebsmittel.

Bekanntlich sind durch den Reichsbaushalts-Etat für 1872 neben einer Ausstattung der Truppenkassen der Kontingentsverwal⸗ tungen mit eisernen Vorschüssen von zusammen 18 810 900 zu Betriebsfonds der Reichskasse 11 250060 M überwiesen, wovon 5 250 000 A auf die Post« und Telegraphenverwaltung entfallen. Zur vorübergehenden Verstärkung dieses ordentlichen Betriebsfonds dürfen Schatzanweisungen ausgegeben werden, deren früher auf 24 000 000 M bemessener Höchstbetrag erstmalig durch das Etats⸗ gesetz für 1889/81 auf 40 000 000 M festgesetzt worden ist.

Daß diese Betriebsmittel zur Sicherstellung einer geordneten Wirthschaftsführung nicht ausreichen, ist eine innerhalb der Reichs⸗ verwaltung seit Jahren und in wachsendem Maße empfundene That sache. Wenn es trotzdem bisher möglich gewesen ist, Stockungen im Zahlungsverkehre zu vermeiden, so war dies der Gunst der Umstände zu danken, insofern ergänzungsweise zur Verrichtung des den Betriebs⸗ mitteln zufallenden Dienstes andere zur Verfügung stehende Fonds, insbesondere die Bestände aus der französischen Kriegskosten⸗Entschä—⸗ digung, herangezogen werden konnten. Inzwischen nähern sich diese Bestände der Aufzehrung und es mehren sich die Fälle, in welchen behufs prompter Erfüllung der Zahlungsverbindlichkeiten des Reichs der Schatzanweisungskredit bis zur äußersten Grenze in Anspruch ge—⸗ nommen werden muß. Eine Verstärkung der. Betriebsmittel, und zwar sowohl des Kapitals, wie der zeitweilig im Wege des Kredits zu beschaffenden, läßt sich deshalb nicht länger hinausschieben.

Anlangend das Maß der nach beiden Richtungen zu stellenden An⸗ forderungen, so erschien es im Hinblick auf die Gesammtlage des Reichs⸗ haushalts angezeigt, sich unter vorläufiger Abstandnahme von einer er⸗ schöpfenden Abhülfe auf die Befriedigung der unmittelbar dringenden Bedürfnisse zu beschränken. Als solche stellen sich dar die Erhöhung des ordentlichen Betriebsfonds der Post⸗ und Telegraphenverwaltung, so⸗ wie die Bereitstellung eines solchen für die Reichsdruckerei, und fer⸗ ner eine Erweiterung der Ermächtigung zur Ausgabe von Schatz anweisungen. Unzweifelhaft bleibt hierneben der Betriebsfonds der Reichs⸗Hauptkasse für die anderen Verwaltungszweige zu niedrig be⸗ messen; allein immerhin wird sich auf diesen Gebieten Verlegenheiten noch einige Zeit durch Benutzung des Schatzanweisungskredits ohne Benachtheiligung der finanziellen Interessen des Reichs begegnen lassen. Auch können über den Betrag der nothwendigen Verstärkung die Meinungen eher auseinandergehen, da durch die seither statt⸗ gehabte Mitverwendung anderweiter Bestände die Sicherheit des Urtheils beeinträchtigt wird.

Bezüglich der Post⸗ und Telegraphenverwaltung und der Reichs⸗ druckerei liegen dagegen die Verhältnisse völlig liguide. Hier mit der Abhülfe zu beginnen, empfiehlt sich auch deshalb, weil einerseits die hierfür bereit zu stellenden Kapitalien in diesen Verwaltungen werbende Verwendung finden, so daß sich die Uebernahme auf An⸗ leihe rechtfertigt, andererseits für die Würdigung der wirthschaftlichen Ergebnisse dieser Verwaltungszweige die thunlichste Klarstellung des dafür erforderlichen Aufwandes von besonderem Werthe ist.

Für die Post« und Telegraphenverwaltung kommt noch hinzu, daß es unstatthaft erscheint, zur Auffüllung der unzureichenden Be— triebsmittel dieses Ressorts fortgesetzt auf Baarbestände der Reichs⸗ Hauptkasse zurückzugreifen, welche nicht der engeren bei der Reichs Vost⸗ und Telegraphenverwaltung betheiligten Finanzgemeinschaft, son⸗ dern sämmtlichen Bundesstaaten gehören.

Im Einzelnen bleibt hierna olgendes zu bemerken:

a. Erhöhung der festen Betriebsfonds.

Was zunächst die vorgeschlagene Erhöhung des Betriebskapitals der Post⸗ und Telegraphenverwaltung um 9 750 000 4M betrifft, so bildet dieselbe in der Hauptsache eine naturgemäße Folge der pfleg⸗ lichen Entwickelung und des . stetigen Aufschwunges derjeni⸗ gen Zweige des Postverkebrs, welche sich unter dem Namen des Post⸗ Bankgeschäfts begreifen lassen (Postanweisungs“, Mandats⸗, Vorschuß⸗ verkehr) und für welche es verbältnißmäßig starker Betriebsfonds um so mehr bedarf, je größer die Menge der mit Vermittelung der vor—⸗ kommenden Zahlungen befaßten Verkehrsanstalten ist.

Schon im Jahre 1877 haben die Einzahlungen auf Postanwei⸗ sungen, die im Jahre 1872 451 869 336 S betrugen, sich auf 1922914660 MS belaufen. Zur Ausgleichung des Unterschiedes zwischen den Einnahmen und Ausgaben mußten den er f bedür⸗ fenden Verkehrganstalten und Dien en e, um sie fortdauernd und rechtzeitig mit den zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten ,,. Geldmitteln zu versehen, bereits damals Zuschüsse in Höhe von bei⸗ nahe 623 Millionen monatlich, also täglich etwa 200) 000 M ge⸗ leistet werden. Da aber die Ueberführung der Ueberschüsse von den Ueberschuß erzielenden Verkehrsanstalten an diejenigen Stellen, welche des Zuschusses bedurften, ge finite g 6 bis 7 Tage erforderte, so ergab sich schon 1877 die Nothwendigleit eines dauernden Betriebs⸗ fonds in Höhe von 13 0900000 M Gin solcher hat der Postverwal⸗ tung thatsächlich auch insofern zur Verfügung gestanden, als dem im Reichs baushalts⸗Etat für 1872 bewilligten Betrage von 5 260 000 4 ein ursprünglich zur Besorgung des Münzeinziehungsgeschäfts aus ver⸗ fügbaren Reichsmitteln gewährter Vorschuß von Anfangs 900000 4, swäterhin 8 900 900 S, welcher letztere Betrag sich seit Mitte des Jahres 1879 in Folge einer Rücksahlung von 50000 S auf 7 950900 6 ermäßigt hat, binzugetreten war.

Seit dem Jahre 1877 hat der Postanweisungsverkehr, dessen An⸗ sprüchen zu dienen fortgesetzt die hervorragendste Bestimmung

des Betriebsfonds geblieben ist, wiederum erheblich zugenommen, indem die Einzahlungen auf Postanweisungen im Jahre 1378. ö 2033172 826 . . , 2217 963912 und 3. . 2 461467 089 betragen haben.

Welchen Umfang bei einem solchen Verkehr der Zuschußbedarf für die einzelnen Verlehrsanstalten erreicht, erhellt daraus, daß unter anderem den Ober ⸗Postkassen

in Leipzig monatlich 50090009 4 in Cöln a. Rh. monatlichtt.. .. 159009 . und in Frankfurt . M, monatlich... 1000090 . ferner beispielzweise den Postãmtern

in Mannheim monatlich . 115009 4 in Elberfeld monatlich,. 750009 und in Nordhausen monatlich K /

an fortlaufenden Krediten haben bewilligt werden müssen.

Den sich hieraus ergebenden Bedarf der Post⸗ und Telegrapben⸗ verwaltung möglichst einjuschränken und die an einzelnen Stellen ent behrlichen Betriebsmittel zur Befriedigung des an anderen Stellen hervortretenden Bedürfnisses an Zuschuß mit thunlichster Beschleuni

ung heranzuziehen, hat sich die Verwaltung unausgesetzt angelegen ein lassen. Durch den am 1. März 18795 erfolgten Eintritt der Postverwaltung in den Giroverkehr der Reichebank ist für einen nicht unbedeutenden Theil der Gelder des Postanweisungsverkehrs die Ueber führungesfrist nicht unerheblich abgekürzt worden. Ferner ist für jede einzelne Verkehrganstalt ein für allemal derjenige Betrag möglichst Inapy berechnet und air t worden, bis zu welchem sie Geldmittel an⸗ sammeln darf. Entbehrl iche Ueberschüsse sind eintreten falls unver ögert an die einer jeden Verkehrsanstalt bejeichnete Stelle abjufübren. Darüber, daß den desfallstgen Anordnungen allerseits pünktlich nachgekommen wird, wird beständig gewacht. Bel jeder. Kassenrerision und bel jeder sonstigen Anwesenheit von Aufsichtsorganen am Orte der Verkehrgz . anstalten wird die prompte Abführung entbehrlicher Gelder zum Ge⸗ genstande besonderer Prüfung gemacht.

Im weiteren sind, um den Zeitverlust, welcher beim Ausgleich 22 den 31 abliefernden und den 66 er fordernden

kehrsanstalten durch Vermittelung der Bestrkg⸗ * 7 entstebt, thunlichst abzufürzen und die Hin und Hersendung der Gel⸗ der thunlichst zu beschränken, nicht nur einzelne Verkehrtämter ein⸗

ür alle Mal angewiesen, ihre Ueberschüsse unmittelbar an andere be⸗ timmte Aemter, welche in der Regel Zuschuß erfordern, abzusenden, sondern es sind auch bei zahlreichen größeren Verkehrsämtern Post anweisungskassen mit der Bestimmung eingerichtet worden, von den benachbarten Aemtern die Ueberschüsse zu übernehmen und anderen umliegenden Aemtern die nöthigen Zuschüsse zu gewähren. Ebenso wird darauf gehalten, daß die Bezirks⸗Dber Postkassen ihre etwaigen Ueberschüsse, soweit letztere nicht der am Orte befindlichen Reichs- bankstelle zuzuführen sind, direkt, also ohne Vermittelung der General⸗ Postkasse, an solche näher gelegene Qber-Postkassen abgeben, welche erfabrungsmäßig des Zuschusses in entsprechender Höhe bedürfen.

Dieser Maßnahmen ungeachtet bleibt durch die erwähnten Geld⸗ versendungen zwischen den einzelnen Geld abführenden und Geld empfangenden Stellen der Postverwaltung noch immer eine sehr be⸗ trächtliche Summe für mehrere Tage dem Verkehr fortgesetzt ent⸗ zogen, da auch nach dem Eintritt der Postverwaltung in den Kiro- verkehr der Reichsbank bei der verhältnißmäßig beschränkten Zahl der vorhandenen Reichsbankstellen Geldversendungen zwischen den Post⸗ anstalten noch im 6. Um fange stattfinden müssen. Denn während die gegenwärtig für die Post⸗ und Telegraphenämter insgesammt zu leistenden Zuschüsse auf monatlich 90 900 M0 M, also auf täglich 3 000 000 ις zu veranschlagen sind, haben die gedachten Bankstellen in der Zeit vom 1. April 1880 bis Ende März 1881 überhaupt nur bis zum Gesammtbetrage von rund 260 000 000 4A zur Vermittelung des Geldumlaufs im Postbetriebe beigetragen.

Nicht unerwähnt zu lassen ist, daß der Postanweisungsverkehr in seinem gewöhnlichen Verlaufe nicht allein es ist, der die fortdauernde und rechtzeitige Bereithaltung erheblicher Betriebsmittel nothwendig macht. Wenn auch erst in zweiter Linie und von nachgeordneter Be⸗ deutung, kommen hierbei ferner in Betracht: die Vorauszahlung der Gehälter, die Forderungen der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwal⸗ tung an das Ausland aus dem Postanweisungsverkehr und die von den Verkehrsanstalten gestundeten Porto- ꝛc. und Telegrammgebühren.

Auf die Gehälter und Wohnungsgeldzuschüsse, soweit ihre Zah— lung vierteljährlich im Voraus zu erfolgen hat, entfallen zu Beginn eines jeden Vierteliahrs rund 500 000 M6 und soweit die Zahlung

monatlich im Voraus stattfindet, zu Beginn eines jeden Monats über

4500 000 4 Während diese Beträge zu Anfang des Vierteljahrs bezw. des Monats den lu sen Betriebsmitteln mit einem Male entzogen werden, finden sie ihre Deckung erst im Laufe des betreffen⸗ den Vierteljahrs bezw. Monats durch die nach und nach aufkommen den Verwaltungseinnahmen.

Ueber die Mehrforderungen aus dem Postanweisungsverkehre mit dem Auslande, welche sich für die Reichs ⸗Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung dadurch ergeben, daß mit Ausnahme des Verkehrs mit Italien die für Rechnung anderer Staaten zu leistenden Auszah— lungen auf Postanweisungen die Einzahlungen zum Theil erheblich übersteigen, findet die Abrechnung im Allgemeinen vierteljährlich statt. Diese w , haben in der Zeit vom 1. Juli 1880 bis dahin 1881 am Schlusse der vier Kalendervierteljahre, obwohl im Laufe derselben Seitens der meisten betheiligten fremden Verwaltun— gen angemessene Abschlagszahlungen geleistet worden sind, noch je 2 bis 3 060 000 S betragen. Diese Restforderung bleibt aber dem Be⸗ triebe jedesmal noch zwei weitere Monate hindurch entzogen, da die endgültige Berichtigung im Durchschnitt erst zwei Monate nach Ab⸗ lauf des betreffenden Vierteljahrs erfolgt.

Endlich werden die an Behörden und Privatpersonen im Laufe des Monats geftundeten Porto⸗ ꝛc. und Telegrammgebühren bereits für den abgelaufenen Monat rechnungsmäßig vereinnahmt, während die betreffenden Beträge den Verkehrsanstalten erst bis zum 15. des neuen Monats zufließen.

Wie sich thatsächlich die Ergebnisse der monatlichen Abrechnung der General -⸗Postkasse mit der Reichs -Hauptkasse seit dem 1. März 1879, als dem Zeitpunkte des Eintritts der Postverwaltung in den Giroverkehr der Reichsbank, während eines zweijährigen Zeitraums gestaltet haben, ergiebt die Seite 55 als Anlage beigefügte Nach- weisung, aus welcher zugleich hervorgeht, welche Gen alk am Ende eines jeden Monats, für den die Abrechnung lautet, zur Deckung der Schuld der General- Postkasse vorhanden gewesen sind Danach haben, bei dem gegenwärtigen Gesammtkredit der General⸗Postkasse von 13 200 009 M, in 18 von 24 Monaten die Betriebsmittel der ge⸗ nannten Kasse nicht ausgereicht, um die Forderung der , d, kasse am Schlusse der betreffenden Monate decken zu können. a die verbliebene Schuld der General⸗Postkasse zwischen 54 934,A,34 M und 2792 545,50 M schwankt und in 11 von 24 Monaten den Betrag von 10090 000 46 zum Theil erheblich über- schritten hat, so wird gegenwärtig für die Postverwaltung ein Betriebsfonds von rund 15900000 4 für erforderlich erachtet wer den müssen, wenn für die Folge als Grundsatz festgehalten werden soll, daß die etatemäßigen Ueberschüsse der Reichs-Post⸗ und Telegrayhenverwaltung e itz d. h. alsbald nach Aufstellung der monatlichen bezw. jährlichen Abrechnung der General⸗Postkasse mit der Reichs ⸗Hauptkasse zur Abführung kommen sollen.

Diesem Bedarfe entsprechend ist unter Titel 1 des Kapitels 16 der einmaligen Ausgaben der zur Deckung desselben noch erforderliche Betrag von 9 750 090 M angesetzt.

Die ebendaselbst unter Titel 2 eingestellte zur Bildung eines Betriebsfondß für die Reichedruckerei von 450 009 Æ war bereits in den Entwurf des Etats für 1889131 (vergl. Hauptetat des Reichshausbalts für 1880/81, Titel 2 Kap. 13 der einmaligen Ausgaben des Entwurf) aufgenommen, vom i etugß aber in der Sitzung des Reichstags vom 4. Märj 1880 (Sten. Ber. S. 239) mit dem Hinweis auf den Hauptbetriebsfonds der Reichtzlasse und die bestehende Ermächtigung zur 63 von Schatzanweisungen abgelehnt worden. Inzwischen hat die schon damals von der Finanzverwaltung abgegebene Erklä—⸗ rung, daß das gedachte Bertriebekapital nicht entbehrt werden könne, durch die seitdem gewonnenen Erfahrungen weitere Bestätigung ge—⸗ funden, und es ist des halb, dem gleichmeitig gemachten Vorbehalte ent sprechend, ein bezüglicher Ansatz von neuem vorgesehen worden.

Die frühere Königlich preußische Staatsdruckerei hatte einen sesten Betriebs fonds von 369 007 , während der vormals von Deckerschen Druckerei unter der Reichs verwaltung ein vorlãufiger Kredit von 5 0 46, der indessen für das Bedürsniß nicht aus reichend gewesen ist, bei der General - Postkasse eröffnet worden war. Für die zur Reichsdruckerei vereinigten beiden genannten Druckereien sist dem Umfange ihrer Zahlungen entsprechend ein Betriebsfonds von mindestens 450 007) M nothwendig.

b. Erweiterung des Kredits zur vorübergehenden Ver— stärkung des Betriebs fonds.

Auch abgesehen von den Erfordernissen der Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung und der Reichedruckerei erweisen sich die der Reichever⸗ waltung zur Verfügung stebenden Betriebsmittel mehr und mehr als unzureichend. Es kann dies nicht auffallen, wenn erwogen wird, daß die fortdauernden Ausgaben des Reichshaushalts seit dem Jahre 1872, nach dessen Bedarf die festen Betriebsfonds seinerzeit bemessen worden sind, sich fast verdoppelt haben. Daju kommt noch der Ein= fluß, welchen die seit dem Jahre 1872 stattgehabten organischen Veränderungen des Kassen˖ und Rechnung wesens des Reicht auf den Bedarf an Betriebsmitteln geübt haben. Es darf in dieser 57 hingewiesen werden auf den Uebergang der Verwaltung deg Reicheguthabeng auf die Reichsbank (5. 22 des 4 rom 14. März 1875, Reichs Gesetzbl. S. 177, und §. 11 des Statuts der Reichsbank vom 21. Mai 1875, Reichs ⸗Gesetzbl. S. 203); auf die Errichtung einer besonderen, im Verbande der Reichsbank stebenden Reichs ⸗Hauptkasse und auf die hiermit ver⸗ knüpfte vollstãndige Trennung des Centralkassenrerkehrs des Reichs von der General⸗Staatskasse Preußens; auf die Aufhebung der so⸗

enannten Restverwaltung, wodurch der Reichs -⸗Hauptkasse die ihr rüber noch auf ein Jahr verbliebenen Restenfonds bei den jäbrlich abschließenden Titeln entzogen sind; und weiter darauf de der zur . der Mänzresorm früher bereitgestellie besondere Be⸗ triebs fonds vom Etatsjahre 1850 81 ab in Wegfall gekommen ist, während das Minzwesen noch kennen einen hoheren ren an Betriebsmitteln bedingt bat, als durch die damals erfolgte Erhöhung

orderun

und in

des allgemeinen Schatzanweisungskredits gedeckt worden ist. Vor

allem aber fällt ins Gewicht die bereits oben erwähnte Aufzehrung

der Bestände der Kriegskosten⸗Entschädigung, deren Vorhandensein die

. er der Reichskasse in den letzten zehn Jahren nicht hervor⸗ eten ließ.

Wie unzureichend die Reichskasse zur Zeit mit Betriebsfonds ausgestattet ist, erhellt aus dem gleichfalls schon berührten Vorkomm⸗ niß, daß im Frühjahr 1881 trotz eines Restbestandes der Kriegskosten⸗ Entschädigung von etwa noch 13 596 0090 6 und obwohl nicht nur die der Finanzverwaltung zur vorübergehenden Verstärkung des ordent⸗ lichen Betriebsfonds der Reichs ⸗Hauptkasse zur Verfügung gestellten 40 Millionen Schatzanweisungen vollständig begeben, sondern auch die Geldmittel für alle, mit ihrer Deckung auf besondere Fonds An⸗ leihen, Reichs ⸗Festungsbaufonds, Reichs⸗Eisenbahnbaufonds ange⸗ wiesenen Ausgabezwecke, zum Theil über den für diese Zwecke bervor⸗ getretenen Bedarf hinaus, flüssig gemacht und bereit gestellt worden waren, wiederholt der Fall hat eintreten können, daß das Guthaben des Reichs bei der Reichsbank nahezu völlig aufgeräumt war.

Der der Reichs ⸗Hauptkasse durch den Etat für 1872 in Höhe von 36. 6. Thalern 6000000 A überwiefene Betriebsfonds sollte

azu dienen:

a. die Bundesstaaten von Vorschüssen für Rechnung der Militär⸗ ausgaben zu entlasten,

b. die einzelnen Verwaltungszweige des Reichs, abgesehen von der Post⸗ und Telegraphenverwaltung und von den Truppenkassen, mit den nöthigen Betriebsfonds auszustatten.

Zur Erreichung des ersteren Zwecks hat allein schon bei den 31 preußischen Regierungs⸗ und Bezirke ⸗Hauptkassen zur Deckung der für Rechnung des Reichs zu leistenden Ausgaben ein durchschnittlicher Bestand von zusammen 5 400 090 M, d. i. von durchschnittlich etwas über 200 9000 M. für jede dieser Kassen dauernd erhalten werden müssen., Außer diesen preußischen Kassen haben ferner für Rechnung der Reichs ⸗Hauptkasse Militärausgaben zu leisten:

die Königlich e g General- Militärkasse,

das Königlich säͤchsische Kriegszahlamt,

das Königlich württembergische Kriegszahlamt,

die , . des XIV. Armee⸗-Corps und die Corps-Zahlungsstelle des XV. Armee-Corps.

Da auch diese hier mit dem zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlichen durchschnittlichen Bagrbestande in Betracht kommen, so muß lediglich für den unter a. bezeichneten Zweck ein Betrag von 8 000000 M als erforderlich bezeichnet werden.

Was die unter b. gedachte Ausstattung der einzelnen Verwal⸗ ,, mit den nöthigen Betriebsfonds anlangt, so ist eine solche, abgesehen von einigen Ueberweisungen kleinerer eiser⸗ ner Vorschüsse an die bestehenden Bureaukassen, dauernd größerem Umfange nur für das Auewärtige Amt zur Ausführung gekommen, dem behufs Ausstattung der Legations⸗ kasse, sowie der Gesandtschaften und Konsulate mit Betriebsmitteln 50 000 M6 zur Verfügung gestellt worden sind, ein Betrag, der auch ferner für den Dienstbetrieb des Auswärtigen Amts erforderlich bleibt.

Dem hiernach vorliegenden Bedürfniß zur Erhöhung des Betriebs⸗ fonds der Reichs⸗Dauptkasse um 2759 900 ½ tritt ferner hinzu der vermehrte Bedarf zu eisernen Vorschüssen für die Truppen und Ver—= waltungen des Reichsheeres. Zu solchen eisernen Vorschüssen ist durch den Etat für 1872 dem damaligen Bedarf entsprechend der Betrag von 62790 000 Thlr. 18810 060 M zur Verfügung gestellt und den Kontingentsverwaltungen von

Te fen 2c. mit Sachsen mit .. Württemberg mit.

lI4 585 00 0

für Preußen auf. Sachsen auf.. Württemberg auf. 1042600

Summe. 18 083 900 Æ

Bei dem für diese Kontingente erforderlichen Gesammtmehr von 1532 909 6 berechnet sich für Bayern ein Mehr von rund 204 200 6, so daß im Ganzen zu eisernen Vorschüssen für die Ver⸗ waltung des Reichsheeres 1757 100 M mehr aufzuwenden sind.

Eine weitere Inanspruchnabme von Betriebsmitteln wird dadurch bedingt, daß für einzelne Zweige der Militärverwaltung und der Ver⸗ waltung der Reichseisenbahnen die Nothwendigkeit zu Vorausbe⸗ schaffungen für einen längeren Zeitraum des Etatsjahres oder über das Etatsjahr binaus vorliegt.

Bei der Militärverwaltung kommt hierbei hauptsächlich der Fonds des Titels 4 Brot. und Fourageverpflegung, Kapitel 25 der rn d Ausgaben in Betracht, indem, wie bei den Verhandlungen über den Etat mehrfach zur Sprache gekommen, das benöthigte Material, insbesopdere Roggen und heafer soweit der Raum in den Magazinen reicht, jedesmal vom Oktober ab nicht nur für den Rest des Etatsjahres, sondern auch für einen Theil der ersten , . des folgenden Ctatsjahres angekauft wird. Diese Voraus⸗

eschaffungen, die im Januar oder Februar jeden Jahres ihren Höhe⸗

punkt erreichen, beschränken sich aber nicht auf den Bedarf für die Zeit vom Sktober bis in die erste ß des nächsten Etatsjahres hinein, sie i auch im übrigen insofern statt, als in den Militär- magazinen stets für einen größeren Zeitraum der Bedarf an Roggen und Hafer vorräthig gehalten wird.

Es leuchtet ein, daß in Höhe des Geldwerthes der jeweilig vor⸗ handenen Naturalienbestände ein Vorgriff auf die ir auf einen späteren Abschnitt des Etatsjahres bezw. auf das nächste Etatsjahr entfallenden Deckungemittel erfolgt, und daß in Höhe dieses Vor⸗ griffes die Reichskasse die erforderlichen Deckungsmittel vorschußweise bereitzustellen hat.

Nach den Ergebnissen des Ctatsjahres 1889,81 stellt sich dies üiffermäßig so dar, daß bei den Militärkontingenten von Preußen ꝛc., Sachsen und Württemberg eine Mehrbelastung der Reichskasse von 1103394334 Æ im September 18890 im geringsten und von 27 986 122,33 M im Februar 1881 im höchsten Betrage stattgefunden hat. Bemerkt wird hierzu noch, daß der Werth der am Schlusse des Ftatsjahres verbleibenden Bestände stets kurz vor dem Finalabschluß bei den Ausgabefonds des ablaufenden Etatsjabres in Cinnahme und ei in Lasten des beginnenden Etatsjahres wieder in Ausgabe ge⸗ ellt wird.

Gleiche Vorgriffe auf die erst auf einen späteren Theil des Etats. jahres entfallenden Mittel erfolgen für Rechnung der Titel 4 bis 8 des Kapitels 26 der fortdauernden Ausgaben: Bekleidung und Aus⸗ rüstung der Truppen, sowie für Rechnung der Kapitel 32 und 33: , ;

Gegenüber den ratirlich berechneten Gtatsmitteln r die 9 = lichen Zeitabschnitte ergiebt sich bei 16 . für das Etats 2 g, als höchster Vorgriff im Monat August 1889 der Betrag von 7 613782304 M und als niedrigster im Monat März 1881 der Betrag von 213 284,q79 M14, während der Wee bei letzterem Fonds im Scyptember d. J auf 2664 32373 . im Pöchstbetrage und im Februar 5 auf 511 789,1 4 in Mindestbetrage zu schã ist.

Mit Rücklicht auf diese Wir lan g e n, die im Großen und Ganzen auch in anderen ats jahren hiermit übereinstimmende orscheinungen aufweisen dürfte, ist anzu nehmen, daß der Reichskasse bei den erwähnten Fonds alljäbrlich

bit zum Schlusse des Monatg . rund 240090909909

15 604 400 46. 1436900 .

uli ugust

. 86

ö September Oktober . Norember

ö 3333333335

*

Dezember

anuar februar ar

38238833238 35

89 gm, 2 2 2 8 2 2 22 on oh ga m 2 2 8 228

8

entzogen werden, als bei derselben an etatsmäßigen Deckungs⸗ 5 8 Verhältniß der jeweilig abgelaufenen Zeit zur Ver⸗ stehen, daß also der Vorgriff im Oktober mit dem niedrigsten

O00 4AÆ und im Januar mit dem höchsten Be⸗

ö? . 1880/81 2592 593,30 .

Aus dem Vorstehenden wird erhellen, daß auch eine Verstärkung des festen Betriebsfonds der Reichs ⸗Hauptkasse zur Befriedigung unab⸗ weisbarer Bedürfnisse des Kassenverkehrs der mit ihr abrechnenden Hauptkassen um den Betrag vonn. . 4487 100 4. nämlich um den oben berechneten Betrag von 2750 0)0 . und den Bedarf der Militärverwaltung an eisernen

Vorschüssen im Betrage von 1737100 ins Auge gefaßt werden muß. ; . . z

Indessen ist diese Forderung nicht von so unmittelbarer Dring⸗

lichkeit, daß es nicht Hhunlich erscheinen sollte, noch einige Zeit sich mit einer angemessenen Verstärkung des beweglichen Schatzanweisungs⸗ kredits zu n und die weitere Erhöhung der ständigen Betriebs- fonds auszusetzen, bis die Frage, inwieweit eine solche Erhöhung auch aus Anlaß der hervorgehobenen Vorausheschaffungen nothwendig ist, spruchreif vorliegt. Dies ist zur Zeit nicht der Fall. Denn abgesehen davon, daß es rathsam erscheint, über die Höhe der bei den oben benannten Fonds stattfindenden Vorgriffe noch weitere Erfahrungen zu sammeln, wird eine genauere Ermittelung, als bisher stattfinden konnte, auch noch in der Richtung vorzunehmen sein, inwieweit diesen Vorgriffen gegenüber etwa bei anderen Fonds, namentlich bei denjenigen, deren Ausgaben zunächst aus den den Truppenkassen gewährten eisernen Vorschüssen gedeckt werden, die Ab⸗ hebungen in einzelnen Monaten hinter dem zur Verfügung stehenden Theilbetrage der etatsmäßigen Deckungsfonds zurückbleiben.

Für den beweglichen Kredit, welchen berkömmlich das Etatsgesetz durch die Ermächtigung zur Ausgabe von Schatzanweisungen gewährt, wird diese Seite der Sache nicht ins Gewicht fallen, da von der Befugniß zur Ausgabe von Schatzanweisungen nur nach Maßgabe des wirklichen Bedarfs Gebrauch gemacht wird und mithin Zinsverluste, wie solche bei übermäßiger Dotirung der festen Betriebsfonds entstehen, hier nicht zu K. sind. Wenn demnach der Schatzanweisungs kredit in der Art zu bemessen ist, daß derselbe aus—⸗ reicht, um den oben angegebenen Höchstbedarf zu decten, so ergiebt sich 6. . auf einen etwaigen Bedarf der Marineverwaltung

olgendes:

Es sind in Ansatz zu bringen außer den erwähnten 4487 100 4A, für Vorausbeschaffungen bei der Militärverwal⸗

i 000 gn,

für Vorausbeschaffungen bei der Verwaltung der

Reichseisenbahnen ... . 2500 000. für die Verwaltung des Münzwesens, dem zei⸗ ; tigen Erforderniß entsprechend 2700000 als stãndiger Kassenbestand der Reichs⸗Hauptkasse 10000900. zusammen 75 887 100

Diesem Bedarf gegenüber war jedoch in Betracht zu ziehen, daß der Reichs ⸗Hauptkasse die beim Jahresschlusse vorhandenen Rest⸗ bestaͤnde der übertragbaren Ausgabetitel zur Verfügung verbleiben, und daß ihr zeitweilig die Einnahmen aus den Zöllen und der Tabak— steuer, sowie aus den nach dem Gesetz vom J. Juli 1881 zu entrich⸗ tenden Reichsstempelabgaben zu Gute kommen, da diese Einnahmen nach 8. 8 des Zolltarif ꝛc. Gesetzes vom 15. Juli 1879 (Reichs— Gesetzbl. S. 267) bejw. nach den Ausführungsbestimmungen zu letzterem Gesetz (Reichs -Centralbl. S. 304) erst auf Grund viertel—⸗ jährlicher Feststellungen an die einzelnen Bundesstaaten zur Ueber⸗ weisung gelangen.

Im Hinblick auf die sich hieraus z. 3. ergebende Entlastung der 3 darf erwartet werden, daß die in dem Entwurf des Etatsgesetzeß (55. 3 bis 6) nur vorgesehene Ermächtigung zur Aus⸗ gabe von 70 O66 000 00 Schatzanweisungen an Stelle der bisherigen 10 0900 000 4 ausreichen wird, um Verlegenheiten im Kassenbetrieb des Reichs vorzubeugen.

3nf erate für den Deutschen Reichtz und Reni] Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition 1. des Aeutschen Rrichs⸗Auzeigers und Königlich 2. Prreußischen Staatz · Anzeigers: 3. Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 82. ö 4.

KR

Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.

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Verloosung, Amortisation, Zinszahlung S. Theater-Anzeigen. In der Börsen- n. 8. W. Von ögentlichen Papieren. 9.

Deffentlich ew Anzeiger. . nehmen an; die Annoncen · Cppeditionen des

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und Grosshandel. Literarische Anzeigen.

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„Invali8endank“, FStudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Brreaux.

beilage. KR 83

Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

früher hier, jetziger Aufenthalt unbekannt, wegen

Alle, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirk⸗

an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine zu

Steckbrief. Gegen die unten beschriebene unver⸗ ehelichte Anna Wilke, genannt Mamerow, am 27. Juni 1854 in Loitz geboren, welche sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls in aetis 84 G. 2594 81 J. Ve, 345 81 verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Altmoabit Nr. 11/12 (NW.) abzuliefern. Berlin, Altmoabit Nr. 1112 (NW.), den 21. November 1881. König liches Amtsgericht J. Abth. 84. Beschreibung: Alter 7 Jahre, von großer Figur, Statur schlant, Haare blond, Nase gewöhnlich, Mund gewohnlich, Gesicht oval, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch, , schwarzes Kleid, grauer Mantel, schwarzer

ut.

Steckbriefs ˖ Erledigung. Der hinter die unver⸗ ehelichte Pauline Koch aus Hohenbuckow unterm 4. November er, in den Akten J. IId. S34 SI wegen Diebstahls erlassene Secbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 19. November 1881. Königliche

Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht J.

Steckbrief. Gegen die Dienstmagd Augnste Krüger, am 7 August 1865 ju Dahme geboren, vom Mai bis Oktober 1881 in Nonnendorf, Kreis Jüterbog Luckenwalde, wohnhaft gewesen, welche sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Amtsgerichts Gefängniß zu Zossen abzuliefern. Zossen, den 17. November 1881. Königliches Amtsgericht.

Es wird um Mittheilung dez gegenwärtigen Auf. enthaltsorts des Militärpflichtigen Albin Julius Weidling, geb. am 3. Februar 1869 zu Mutschau, ersucht, da derselbe ang g seines Militãrverhalt · nisses eine endgültige r . noch nicht er⸗ halten hat. Weißenfels, den 16. November 1881. Der Königliche Landrath. v. Richter.

sa3i6n Raubmord.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 19. d. M. betreffend den in Wurmlingen verübten Raubmord, wird weiter bemerkt, daß die geraubten Werthe papiere am 18. d. M. in Stuttgart verkauft wurden von einem Manne im Alter von etwa 40 Jahren, mittlerer Größe, dunklen Haaren, knochigem Gesicht, gerötheten eingefallenen Wangen, mit einem Kinnbart. Derselbe trug einen roth= 1 Rock und einen schwarz und weiß karirten

awl.

Diese Beschreibung paßt auf den schlecht belen · mundeten Josef Kittel ven Poltringen, O. A.

errenberg, und wird gebeten, auf denselben zu

ahnden, hn auf Betreien zu verhaften und wohl verwahrt an dag K. Amtsgericht Rottenburg a. N. einliefern zu la en.

Tübingen, den 21. November 1881.

C. Staats anwaltschaft.

Subhastationen, Auf ebote, Vor⸗ ladungen n. .

land] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 18773. Der Emil Merkel, Verwalter zu Ludwigshafen a. Rh., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schlesinger in Mannheim, klagt gegen die Mag⸗ dalena Rehm Wittwe, geborene Reltmaver, ven Mannheim, zuletzt in be e ,, wohnhaft, 3. Zt. an unbekannten Orten, wegen Forderung von und 6M Iing vom 30. Juli 1881 aug. Wechsel, 1 35 M Protestkosten und 1 46 Propision, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 350 M nebst 6 0 Zins vom 30. Juli

S81 und 4 M 35 3 Protestkosten und 1 6 für

opision und ladet die Beklagte zur mündlichen

handlung des Rechtestreits vor das Großherzog liche Amtzgericht zu Schwetzingen auf amm, den 29. Tezember 1881, ormittaßs 11 Uhr. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieler Aufzug der Klage bekannt gemacht. Schwetzingen, den 13. November 1851.

uß, ĩ Gerichts schreiber des 4 Amtsgerichts.

luns] Oeffentliche Zustellun

5 Die Firma Gebr. Frank zu M bei

rückständiger, von der Beklagten durch Schuldschein vom 2. August 18381 anerkannter 629 S für der⸗ selben käuflich geliefertes Schlachtvieh, mit dem An⸗ trage, die Beklagte zur Zahlung der libellirten 6295 ½ . nebst 60/0 Zinsen seit der Klagezustellung und in die Kosten des Verfahrens zu verurtheilen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handels; sachen des Königlichen Langerichts zu Hannover auf Dienstag, den 31. Jannar 1882, ; Vormittags 15. Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hannover, den 19. November 1881.

Mandel, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

ase) Oeffentliche Zustellung.

Der Gutsbesitzer Karl Gottlob Kreßner zu Schön⸗ born, vertreten durch den Rechtsanwalt Schneider zu Mitiweida, klagt gegen den Bergmann und Wirth⸗ schaftsbesitzer Johann Ferdinand Fischer, zuletzt in Schönborn bei Mittweida wohnhaft, dessen Aufent⸗ halt jetzt unbekannt ist, wegen einer Forderung von 600 Mα, —, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 609 M sammt Zinsen davon nach 45 vom Hundert jährlich vom 15. No⸗ vember 1880 bis 15. November 1881 und zu 5 vom . jäbrlich vom 15. November 1851 ab, und adet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1I. Civillammer des König lichen Landgerichts zu Chemnitz auf

Sonnabend, den 21. Januar 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

um Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Chemnitz, den 21. November 1881.

Steinmetz, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer II.

wird

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ͤ Oeffentliche Ladung. Der Cigarrenmacher Friedrich Wilhelm Albert Risch, am 25, Olto⸗ ber 1852 in Stargardt i. P. geboren, wird beschuldigt, als Ersatzreservist erster Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Augwanderung der Militärbehörde Anjeige erstattet zu haben, Ueber fretung gegen §. 560 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amte gerichts 11. hierselbst auf den 14. Februar 1882, Vormittags 19 Uhr, vor das Königliche Schöf⸗ fengericht in Alt⸗Moabit Nr. 11112, Portal III. Jimmer 33, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach 5. M2 der Strasprozeßordnung von dem Königlichen Landwehr ⸗Benrks Kommando in Teltow ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Berlin, den 17. November 1881. Drabner, Gerichts ˖ schreiber des Königlichen Amtsgerichts II.

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Nothwendiger Verkauf.

Die dem K Hang v. Kleist, früber in Jelondowo, jeßt in Berlin, Keithstraße Nr. 2,

gehörige en, Zolondowo

mit einem Gesammtmaße der der Grundsteuer unter. liegenden Flächen von JMII1 ha 74 a 78 am, dessen Relnertrag zur Grundsteuer auf 16268 M O = und desfen Nutzungswerth zur Gebäudesteuer auf 56M M veranlagt ist, soll im Wege der Zwange⸗ vollstreckung

am 18. Jannar 1882, Vormittags 9 Uhr, im Landgerichte ⸗Gebäude, Zimmer Nr. 9, subha⸗ n und das Urtheil über die Ertheilung des Zu chlages

r in. n,, , 11 Uhr, ebendaselbst verkündet werden. .

Der Auszug aug der Steuerrglle, die Abschrist des Grundbuchblatteg, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, deren Einreichung jedem Subhastationsinteressenten estattet ist, ingleichen etwa noch zu beschließende be . Kaufbedingungen, können in der Gerichts

Vethen a. L., vertreten durch den Rechtsanwalt Meyer hier, klagt gegen die Ghesrau R. Manefeld,

chrelberes, Abteilung VI, Zimmer Nr. 10, im Landgerichte Gebäude eingesehen werden.

amkeit gegen Dritte, der Eintragung in das Grund⸗ uch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, die⸗ selben zur Vermeidung der Präklusion spätestens bis zum Erlaß des Ausschlußurtheils bei uns anzumelden. Bromberg, den 30. September 1881. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.

L25927 Ausfertigung.

Aufgebot.

Auf dem Wohnhaus Haus Nr. 205 der Eheleute Egid und Creszenz Rannersberger dahier sind seit dem 13. September 1831 auf Grund Vertragsbriefs vom 6. Dezember 1803 für die am 4. November 1782 geborene Anng Maurer, Zimmermannstochter von hier, 75 Fl. Elterngut zur J. Stelle im Hypo⸗ thekenbuch für Wasserburg Bd. II. S. 731 Nr. 31II. eingetragen.

Auf Antrag des. Egid Rannersberger vom 14. ds. Mts. werden Diejenigen, welche auf diese Forde⸗ rung ein Recht zu haben glauben, unter dem Rechts⸗ nachtheil, daß im Falle Unterlassung der Anmeldung die Forderung 6. erloschen erklärt und im Hypo⸗ thekenbuche gelöscht würde, hiemit öffentlich aufge⸗ fordert, ihre Ansprüche innerhalb sechs Monaten, spätestens aber in dem quf

Zreit en den 3. Februar 1882, Vormittags 9 Uhr, festgesetzten Aufgebotstermin hierorts anzumelden. Wasserburg, 14. Juli 1881. Königliches Amtsgericht. 11 Den Gleichlaut mit der Ürschrift bescheinigt: Wasserburg, den 18. Juli 18811. . . k. Amtsgerichts. ötz.

Auszug.

In Sachen der zu Cöln wohnenden Margaretha. Mexthen, Wittwe Joseph Fußangel, Ehefrau Johann Rom⸗ merskirchen, ohne Geschäft, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schreiner,

gegen den zu Cöln wohnenden Bierbrauer Johann Rom⸗ merekirchen, Beklagten, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Reuß - Zaefferer, hat das Königliche Landgericht J. Civillammer zu Cöln durch Urtheil vom 28. September 1881 die zwischen der Klägerin und ihrem Ehemanne be⸗ stehende gesetzliche Gütergemeinschaft für aufgelõst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung aus⸗ gesprochen und die Parteien zum Zwecke der Aus⸗ einandersetzung vor den Königl. Notar Graffweg zu GCöln verwiesen. Cöln, den 16. November 1881. Dr. Schreiner, Rechtsanwalt. r Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Cöln, den 22. November 1881. ö Verbeeck, ; Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

e. Aufgebot,

Zur Erlangung eines Augschlußerkenntnisses zum Zweck der Eintragung als Cigenthümer im Grund. duche hat der Arbeiter Wilhelm Brömmelhoff das öffentliche Aufgebot des auf, den Namen der Ge schwister Johann, Anna, Heinrich, Johanna, Ger trude Hörning zu Bocholt Bd. 34 Bl. 28 eingetra⸗ genen Grundstücks Fl. J. Nr. 2382.0 der Gemeinde Bocholt beantragt. ? .

Alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Grund⸗ stück geltend zu machen haben, werden aufgefordert, solche spätestens in dem am hiesigen Amtsgerichte auf den 24. Jebruar 1882, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termin anjumelden, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen werden und der Bröm= melboff als Eigenthümer im Grundbuche eingetragen

wird. Bocholt, 16. November 1851. Königliches Amtsgericht.

lets Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtäanwalts Schultz zu Kosten als Nachlaßpflegers werden die unbekannten Erben der am 14. März 1873 beim. 17. September 1876 zi Gluckowo verstorbenen Gheleute Thaddäus und Vedwig, geb. Wostkowiak, Bartkowiakschen Ebeleute aufgefordert, sich spätestens in dem auf

den 28. September 1882, Vorm. 11 Uhr,

melden, widrigenfalls der Nachlaß den sich melden⸗ den und legitimirenden Erben, in Ermangelung solcher aber dem Fiskus verabfolgt werden wird, und der später sich meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig ist, und weder Rechnungslegung, noch Ersatz der . sondern nur Herausgabe des noch Vor⸗ handenen fordern kann. Kosten, den 17. November 1881. Königliches Amtsgericht.

ö Aufgebot.

Der Fürst Gebhard Blücher von Wahlstatt auf Schloß Krieblowitz als Vertreter des minderjährigen Benefizialerben hat das Aufgebot der Nachlaß⸗ gläubiger und Vermächtnißnehmer des iuletzt in Berlin wohnhaft gewesenen, am 28. Februar 1881 zu Radun verstorbenen Grafen Gustav Gebhard Leberecht Blücher von Wahlstatt beantragt.

Sämmtliche Nachlaßgläubiger nnd Vermächtniß⸗ nehmer des Verstorbenen werden demnach aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 18. Februar 13882, Vormittags 117 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, J. Treppe, Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine ihre An= sprüche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen den Benefizialerben nur noch in soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.

Berlin, den 16. November 1881.

Königliches Amtsgericht J.

43206 Aufgebot. 5

Die unverehelichte Emilie Pohl zu Wüste⸗Wal⸗ tersdorf hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen, auf ihren Namen lautenden Sparbuches der Oberlausitzer Provinzial ⸗Neben⸗Sparkasse Litt. W. zu Waldenburg Nr. 3950, vom 13. Oktober 1879, über ursprünglich 225 M, jetzt 230 M gültig, be⸗ antragt. 9 .

Alle, welche auf dieses Sparbuch Ansprüche und Rechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf

den 4. Jull 1882, Vormittags 19 Uhr,

vor dem Amtegerichts. Rath Boehme, Amtsrichter⸗ zimmer Nr. III. im hiesigen Gerichtsgebäude, an⸗ stehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie da⸗ mit werden ausgeschlossen werden und das bezeichnete Sparbuch für kraftlos erklärt werden wird.

Waldenburg, den 16. November 1851.

Königliches Amtsgericht.

liz] Bekanntmachung.

In Sachen, betreffend das Aufgebot der auf dem Grundstück Köppernig Nr. 12 Abtheilung III. Nr. 2 eingetragene Post von 609 Thlr. erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Neisse durch den Amtsrichter Dr. Ackermann auf den Antrag der August und Veronika Eckertschen Eheleute zu Köppernig für Recht:

Alle unbekannten Interessenten werden mit ihren Ansprüchen an die in dem Grundbuche von Köppernig auf Blatt 12 in Abtheilung 111. unter Rr. 2? für den Kaufmann Johann Friedrich Lange zu Neisse zu Go verzinglich als Hypothek eingetragenen 600 Thaler Darlehn ausgeschlossen. Neisse, den 9 November 1851. Königliches Amtsgericht.

143211 Bekanntmachung. ,

In der Aufgebotesache Volkmannsdorf Nr. 53 er= kennt das Königliche Amtsgericht zu Neisse durch den Amtsrichter Dr. Ackermann auf den Antrag des Bauergutsbesitzers Joseyh 1 zu Volkmanns⸗ dorf, vertreten durch Herrn Justij⸗Rath Gerstenberg

86 für Recht:

das Hvpotbekeninstrument über die auf dem Den hf Nr. 53 a m, m,. Abthei⸗ lung III. Nr. 3 und 4 für die eschwister Garl Franz und Alois Hiller auf Grund des Erbrezesseg vom 10/12. Juli 1827 ö Theilen eingetragenen 69 Thaler 21 Sgr. 6 Pf. Muttergut, bezichungsweise Thaler und je ein Scheffel Korn Ausstattung wird für kraftlos erklärt. Neisse, den 18. Novemker 1881. Königliches Amtsgericht.