1881 / 284 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Dec 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Der Abg. Dr. Baumbach sragte an, warum die Aus⸗ führungsbestimmungen zum Nahrungsmittelgesetz noch nicht erlassen seien; er bedauere, daß von amtlicher Seite noch immer nicht eine Feststellung der schäblichen Farben angeordnet sei. Die Unsicherheit, welche der Mangel einer solchen Ver⸗ ordnung im Gefolge habe, habe auf einen so großen Gewerbs— zweig, wie die Spielwaarenindustrie, den nachtheiligsten Ein— fluß, um so mehr, wenn man bedenke, daß dieselbe fast aus—⸗ schließlich Hausindustrie sei. Grade hier handle es sich um eine Maßregel des Schutzes nationaler Industrie, um die er das Gesundheitsamt dringend bitten möchte. Dieser Schutz sei um so mehr geboten, als der Zolltarif von 1879 auf diesen Gewerbszweig geradezu schädigend gewirkt habe. Die deutsche Spielwaarenindustrie sei vorzugsweise auf den Export angewiesen, der unter den Nepressalien, die dem Tarif von 1879 gegenüber namentlich Frankreich ausgeübt habe, schwer leide.

Der Bundesrathskommissar Geheime Reg. Rath Köhler er⸗

widerte, daß die fragliche Verordnung in Vorbereitung be⸗ riffen sei. ö . Abg. Dr. Hüter erkannte es als einen dankenswerthen Fortschritt an, daß das Gesundheitsamt seit 11½ Jahren statistisch⸗ätiologische Untersuchungen veröffentliche, er wünsche indeß, daß das Amt zu diesem Zweck nähere Fühlung mit den deutschen Aerztevereinen suche. Auch bitte er, die zu diesem Zwecke an die Aerzte zu erlassenden Aufforderungen nicht durch Vermittelung der Polizeibehörden, wie dies jetzt ge— schehe, sondern der Aerztevereine ergehen zu lassen, da diese Aufforderungen zu sehr den Charakter polizeilicher Requi— sitionen an sich trügen. Er wünsche endlich, daß die auf dem Gebiet des Militärwesens gemachten Erfahrungen für die Medizin in umfangreicherem Maße als bisher nutzbar gemacht würden.

Der Abg. Schlutow fragte, ob die Verordnung über Fest— stellung des Grades der Entzündbarkeit des Petroleums schon in Vorbereitung sei.

Der Bundesrathskommissar erwiderte, daß man sich, um eine Grundlage zu gewinnen, erst über einen Apparat habe einigen müssen, durch welchen der Grad der Inflammabilität des Petroleums festzustellen sei, da verschiedens Apparate zu verschiedenen Resultaten geführt hätten. Eine zu diesem Zwecke niedergesetzte Kommission habe sich für den englischen Apparat entschieden, ohne indessen, aus Rücksicht auf den Ver— kehr, die Acceptirung des englischen Testpunktes empfehlen zu können. Man habe demgemäß die weitere Frage erörtern müssen, was als äußerste Grenze der Entflammbarkeit anzu— nehmen sei. Diese Verhandlungen seien noch nicht abge— schlossen.

Der Bundesrathskommissar, Direktor des Gesundheits— mts Dr. Struck erklärte, daß er für die Verzögerung des Erlasses der Ausführungsbestimmungen zum Nahrungsmittel⸗ gesetz nicht verantwortlich sei. Dem Abg. Hüter müsse er er⸗ widern, daß er es stets für seine Pflicht gehalten habe und noch halte, mit den Aerztevereinen Fühlung zu nehmen; in Folge dessen seien auch 2 Mitglieder des deutschen Aerztever⸗ eins als außerordentliche Mitglieder des Amtes thätig.

Der Abg. Rickert sprach die dringende Bitte nach einer Deklaration der 858. 10 und 11 des Nahrungsmittelgesetzes aus, damit die Interessenten doch positiv wüßten, was erlaubt sei, was nicht. Wenn es so weiter gehe, so würden die reellsten Geschäfte geschädigt werden, da es dieselben doch nicht darauf ankommen lassen würden, jeden Augenblick mit dem

Staatsanwalt in Konflikt zu gerathen. Sei man der Ansicht, daß das Gallisiren des Weines erlaubt sei, wie viele behaup⸗ teten, dann möge man dem Publikum doch sagen: das sei er— laubt! Er frage schließlich, ob die Neichsregierung von den . der Handelskammer über diesen Punkt Kennt⸗ niß habe.

Der Bundes rathskommissar Geh. Reg. Rath Köhler bejahte die letzte Anfrage, es seien aber auch Petitionen nach der entgegen gesetzten Richtung eingegangen. Eine Deklaration des 5. 10 des Nahrungsmittelgesetzes halte er zur Zeit sür unthunlich.

Der Abg. Dr. Virchow erklärte, daß hier abwechselnd der Direktor des Gesundheitsamts und ein Beamter des Reichs— amts des Innern aufträten, liege an der Unsicherheit der Kompetenzen. Es sei erstaunlich, wofür man nicht Alles das Gesundheitsamt verantwortlich mache, selbst für das Petroleum! Das rühre nur daher, daß man dasselbe unter den Nahrungs— mitteln aufgeführt habe. Dem Abg. Reichensperger bemerke er, daß nicht Alles, was die Gesundheit des Menschen be— drohe, der Medizin zuzuschreiben sei. Seine wissenschaftliche Thätigkeit müsse das Gesundheitsamt mehr zurücktreten lassen und dafür mehr nach der praktischen Seite hin wirken. Eine besondere Aufmerksamkeit müsse man z. B. den Ausführungs— verordnungen zum Nahrungsmittelgesetze widmen; man brauche ja nicht alle Verordnungen auf einmal zu erlassen, sondern die wichtigeren und dringenderen zuerst. Ueberhaupt empfehle er auf diesem Gebiet häufiger den Weg der Verordnung zu beschreiten, als den des Gesetzes, da es sich hierbei doch nur um rein polizeiliche Thätigkeiten handle.

Der Abg. Dr. Bamberger bemerkte, der vom Regierungs⸗ vertreter gemachte Unterschied zwischen Interessenten und Pro— duzenten existire seines Erachtens in diesem Falle nicht. Die Auslegung des Gesundheitsgesetzes im §. 10 bestehe beinahe ebenso für die Produzenten, wie für die Weinhändler. Ihm gingen beständig Klagen und Anfragen zu darüber, daß Ihn mand wisse, woran er sich zu halten habe, ob die leiseste Ver— änderung der Weine erlaubt oder verboten sei. Es könne die Regierung deshalb kein Vorwurf treffen, aber er lasse es nicht gelten, daß das Gesetz genüge und dem Richter müsse die Auslegung desselben überlassen werden. Denn die verschiedenartige Auslegung bringe einen großen wirthschastlichen Mißstand hervor. Das Gesetz habe zur Aufgabe, entgegenzutreten einmal der gänzlichen Fälschung von Wein, sodann Demjenigen, was gesundheitswidrig sei. Nach dieser Auffassung lasse sich eine Grenze ziehen, was er⸗ laubt und verboten sei. Wenn die Klagen allgemein so leb— haft seien, dann könne der Gesetzgeber sich nicht darauf be— an, er wisse nicht, was Rechtens sei, das solle der Richter inden.

Der Bundesrathskommissar Direktor Dr. Struck wies die gegen das Gesundheitsamt und die Thätigkeit seiner Mit⸗ glieder gerichteten Vorwürfe zurück und berief sich auf die seiner Zeit vom Reichstage ausdrücklich gutgeheißene Organi⸗ sation dieser Behörde.

Nach Ablehnung eines Schlußantrages bemerkte der Abg. Dr. Lasker, auf die Klagen, daß die Ausführungsverord⸗ nungen zum Nahrungsmittelgesetz nach 23 Jahren noch immer nicht erschienen seien, gebe der Direktor des Gesundheitsamts die erstaunliche Antwort, daß er dafür nicht verantwortlich sei und auch keinen Einfluß darauf habe. Als der Reichstag das Nahrungsmittelgesetz berathen habe, wurde ihm (dem Ned⸗ ner), der an dem Zustandekommen desselben stark betheiligt gewesen sei, der Vorwurf gemacht, daß in dem Gesetz

viele Fragen angeregt, aber nicht gelöst würden. Damals sei, wie heute vom Abg. Virchow darauf hingewiesen, daß ge⸗ wisse Materien ihrer leichten Veränderlichkeit halber der gesetz⸗ geberischen Regelung Schwierigkeiten böten, welche durch die leichter zu verändernde Form der Verordnung zu lösen seien. Um so merkwürdiger finde er die Anwort, daß der Direktor des Gesundheitsamts keinen Einfluß auf das Erscheinen der ersehnten Ausführungsbestimmungen habe. Er glaube, daß wohl diejenige Reichsinstanz hier anwesend sei, die Antwort, die der Direktor des Gesundheitsamts nicht ertheilen könnte, jetzt zu geben.

Hierauf, ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗-Minister von Boetticher, das Wort:

Meine Herren! Ich muß den Herrn Direktor des Reichsgesund⸗ heitsamts doch etwas in Schutz nehmen gegen den Vorwurf, den ihm der. Hr. Abg. Lasker rücksichtlich seiner Erklärung gemacht hat. Die Erklärung, die der Herr Vorsißende des Reichsgesundheits⸗ amts abgegeben hat, ist von seinem Standpunkte aus ganz korrekt. Das Reichsgesundheitsamt ist, eine technische Behörde, welche über technische Fragen gehört wird, und das Schicksal der weiteren Bearbeitung der Ausführungsbestimmungen, welche auf Grund des Nahrungsmittelgesetzes zu erlassen sind, liegt nicht in seiner Hand. ö

Was nun den Gegenstand selbst anlangt, so beklage ich es auf das allertiefste und ich gebe dem Hrn. Abg. Lasker darin ganz Recht daß wir bisher mit den Ausführungsvorschriften zum Nahrungbmittelgesetz nicht fertig geworden sind. Ich trete auch der Auffassung, welche Hr. Abg. Virchow vorhin geäußert hat, darin bei, daß das Bestreben, etwas Vollständiges zu liefern durch diese Aus⸗ führungsbestimmungen, sich nicht empfiehlt, daß es vielmehr kor— rekter ist, diejenigen Materien, welche ganz zweifelsfrei sind, und rücksichtlich deren schon jetzt die nöthigen Vorschriften erlassen werden können, gesondert zu behandeln und die Zweifel, welche bei anderen Punkten bestehen, der weiteren Verhandlung in separato zu überlassen. Das ist der Weg, den einzuschlagen ich mir jetzt vorge⸗ setzt habe, und ich hoffe, daß wir auf diesem Wege zum Rande kom⸗ men werden. Wenn bisher die Sache nicht zum Abschlusse gediehen ist, so glauben Sie mir, meine Herren, liegt es zum großen Theil darin. daß, die technischen Fragen, die in der Materie liegen, nicht übereinstimmend und nicht zweifel frei von den Technikern beantwortet worden sind. Es ist in der That für den Bundesrath und für die Reichsregierung nicht leicht, sich in technischen Fragen, die streitig sind, für die eine Meinung zu ent⸗ scheiden und die andere zu verwerfen. Wir müssen dahin streben, daß wir die technischen Zweifel auf iedem möglichen Wege, der uns zu Gebote steht, lösen, und erst dann, wenn wir sie gelöst haben, mit den Vorschriften vorgehen. Wie gesagt, habe ich es jetzt vor, die Mate⸗ rien einzeln zu behandeln, Alles, was zweifelsfrei ist, zusammenstellen zu lassen in eine Kaiserliche Verordnung, und die übrigen Fragen, die noch der weiteren Erörterung bedürfen, nach und nach der Entscheidung zuzuführen. . ;

Kap. 12 wurde bewilligt, ebenso ohne weitere Debatte der Rest des Etats, des Reichsamts des Innern.

Vor Schluß der Sitzung nahm das Wort der Abg. Sonnemann und lenkte die Aufmerksamkeit auf einen Gegen⸗ stand, der eigentlich auch mit dem Reichsgesundheitsamt zu⸗ sammenhänge, nämlich auf die überaus mangelhafte Beleuch⸗ tung der Journalisten-Tribüne. In den späteren Nachmit⸗ tagsstunden sei es den Herren unmöglich ohne ernstere Gefahr für ihre Augen in dem auf der Tribüne herrschenden Zwie⸗ licht zu arbeiten. Die wenigen Stearinkerzen, die man dann auf der Trihüne vertheile, genügten auch nicht, dem Uebel⸗ anch abzuhelfen, den er der Beachtung des Präsidenten empsehle.

Hierauf vertagte sich das Haus um 43/ Uhr auf Sonn— abend 12 Uhr.

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* R Juserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

1. Steckbriet e nad Untersnehnngs- Sachen. des Aeutschrn Reich · Anzeigers und Köuiglith 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

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und Grosshandel.

„In valisendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte,

PVreußischen Staats- Anztigers: Berlin SV., Wilhelm⸗Straße Rr. 32.

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1 dergl. 3. Jerkänfe, Verpaechtvngen, Submissionen ete 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

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5. Verschiedene Bekanntraachangen.

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8. Theater- Anzeigen. In der Börsen · J. Farailien - Nachrichten. beilage. K

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14760 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Werner, Catharina Maria Dorothea, geb. Findorf, zu Lüneburg, t vertreten durch den Rechtsanwalt Angelbeck, klagt genen ihren Ehemann, den früheren Landbrief⸗ träger, jetzigen Arbeiter, Georg Heinrich Chri⸗ stoph Werner, früher in Lüneburg wohnhaft, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen

böölicher Verlassung mit dem Auftrage, die zwischen ihr und ihrem Ehemanne bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen und den Be—⸗ klagten für den schuldigen Theil zu erkennen, und ladet den Beklagten jur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Lüneburg auf Dienstag, den 7. März 1882, Vormittags 1090 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. (gej ) Jordan, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

usr! Oeffentliche Zustellung.

Der Johann Philirp Schneider, Maurermeister zu Bous, klagt gegen den Friedrich Burkhard, Wirth und Bäcker, früher zu Schafhausen, jetzt ohre bekannten Wohn und Aufenthaltgzort, wegen in diesem Jahre verrichteter Maurerarbeiten mit dem Antrage auf Zahlung des Betrages von 129. 0 35 nebst 5 9,½ Zinsen seit dem 11. November 1881 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtestreits vor das Königliche Amtsgericht zu Saarlouis auf den 26. Januar 18382, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird di er Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. .

144759 —w— nr r m

Die Ehefrau des Michael Poth JV. von Groß⸗ Zimmern, jetzt zu Vilbel, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Purgold in, Darmstadt, klagt gegen ihren Ehemann, Michael Poth IV. von Groß Zimmern,

dermalen mit unbekanntem Aufenthaltsort, wegen CEhescheidung auf Grund Ehebruchs, von lebens—⸗ gefährlichen Drohungen und Mißhandlungen Seitens ihres Ehemannes, Verstoßung durch denselben und gegenseitiger unüberwindlicher Abneigung mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe vom Bande und Verurtheilung des Beklagten in die Prozeßkosten und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts treits vor die dritte Civilkammer des Großherzogl. Landgerichts zu Darmstadt auf Dienstag, den 14. Febrnar 1882, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Darmstadt, den 1. Dejember 18581.

; Pfannmüller, ;

Hülfs⸗Gerichtẽschreiber des Großherzogl. Landgerichte.

lac! Oeffentliche Ladung.

Nachdem die Ehefrau des Försters Hartmann Heerich, Caroline, geb. Luther, von hier für sich und für ihre Schwester, Ehefrau des Steueraufsehers Johannes Schunk, Anna Gertrude, geb. Luther, in Nassau, die Eintragung des noch theilweise auf den Namen von

a. Schullehrer Martin Luther, b. Schuhmacher Friedrich Wilhelm Kiel und Ehefrau Gertrude, geb. Vogt, latastrirten, in der Gemarkung von Lichtenau belege⸗ nen Grundeigenthums, als: Kartenbl. 2 Nr. 47. Vor der Thalhecke, Wiese, 42 a 46 4m, Kartenbl. 2 Nr. 48. Vor der Thalhecke, Acker, 21 a 44 4m, unter glaubbafter Nachweisung eines zehnjährigen un⸗ unterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Lichtenau beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche srãtestens bis zum 25. Januar 1882, Mittags 12 Uhr, bei der unterzeichneten Bebörde anzumelden, widrigenfalls der bisherige Besitzer als Eigen⸗ thümer in dem Grundbuch eingetragen werden und der die ihm obliegende Anmeldung unter lassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen

Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmel⸗ 1 ae m gen sind, verliert. enau, e er fel, am 18. November 1881. Königliches Amtsgericht.

e. Aufgebot.

Auf zulässigen Antrag wird der unbekannte In—⸗ haber der Schuldverschreibung Fürstlicher Rentkam—⸗ mer vom 2. Januar 1863 Litt. D. Nr. 1093 über 300 M aufgefordert, spätestens im Termine

den 7. Juli 1882, Morgens 9 Uh, seine Rechte bel dem Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraft⸗ los erklärt werden soll.

Bückeburg, 28. November 1881.

Fürstliches Amtegericht. Bigmann.

ber ach Aufgebot.

Der Justizrath Loerbroks hat Namens des Jürgens und D. Kipp zu Flerke und des H. . zu Berge bei Hamm das Aufgebot der Nachlaßgläubiger des am 23. März 1881 ver⸗ storbenen Landwirths Kipp gen. Riewe zu Flerke beantragt. ‚.

Es werden deshalb die Nachlaßgläubiger auf gefordert, spätestens im Aufgebote termine den 9. Februar 1882, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigen⸗ falls sie gegen die Benesieialerben ihre Anspräͤche nur insoweit geltend machen können, als der Nach⸗ laß, mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erb lassers aufgekommenen Nutzungen, durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.

Soest, den 3. November 1881.

Königliches Amtsgericht. 1447385 Amtsgericht Bergedorf.

Auf Antrag des Gemeindevorstebers Carsten Putt 1 in Curslack, als uratorg des Höfner Jo · ö Wulff daselbst, wird ein Aufgebot dahin er⸗ assen:

daß Alle, welche an den unter der Kuratel des Antragstellers stehenden Johann Wulff in Curs⸗ lack Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert werden, solche Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Greitz ] den 19. Februar 1882,

ormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeich⸗ neten Amtsgerichte anzumelden, bei Strafe des Ausschlusses.

Bergedorf, den 30. November 1881. Das Amtsgericht. Lamprecht.

144746 Erbvorladung.

Julie Geyer von hier, angeblich Ehefrau des Architekten Emil Fahrenholz in New Jork ist an dem Nachlaß ihres am 17. August 1881 ver- storbenen Vaters Johann Gener, Schmiedemeister dahier kraft Gesetzes mit erbberechtigt.

Da deren derjeitiger Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird dieselbe hiermit zu den Erbtheilungs⸗ verhandlungen mit Frist von

drei Monaten mit dem Bedeuten anher vorgeladen, daß im Falle ihres Nichterscheinens die Erbschaft Denen werde zu getheilt werden, welchen sie zuläme, wenn die Vor⸗ geladene zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben D wäre.

Karlsruhe, den 1. Dezember 1851. Gr. 8

äs! Verschollenheitsverfahren.

Nr. S605. Nachdem Schuster de Walʒer von Schielerg der diesseitigen Aufforderung vom 22. November 1880 Nr. 9330 keine Folge geleistet bat, wird er für verschollen erklärt und sein Ver⸗ mögen seinen Erben, 1*** Mgrie Elisabetbe Wirsching, ledig. Marie Glisabetbe Seiberlich, ledig, Josef Seiberlich, ledig, alle von Gundelsheim, gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz ge⸗ geben.

Ettlingen, 30. November 18581.

Der nn,, Amtsgericht:

a

758 Oeffentliche Zustellung. 8. grau Tute, Qttilie, geb. Wallrath, hier, erfreten durch den Rechtsanwalt Döring hier, agt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit ebenden Ehemann, den Schneider Heinrich Ghristian Ludwig Tute, früher gleichfalls hier, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung: die jwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Prozeßkosten auf⸗ ulegen, und ö. den Beklagten zur. mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Fivilkammer des föniglichen Landgerichts J. zu Berlin anf den 1. April 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 29. November 1851. Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J. Civil kammer 13.

4M5b] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Pabst, Johanne Christiane, geb. Dorn, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Plantiko ier, klagt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit ebenden Ehmann, den Klempner Carl Benjamin Bruno Pabst, früher gleichfalls hier, wegen bös— sicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung:

die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten

auch für den allein schuldigen Theil zu er— klären,

nd ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ ung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Föniglichen Landgerichts J. zu Berlin auf

den 27. April 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ ichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird ieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 1. Dezember 1881.

Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J., Civilkammer 13.

Ki5 Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Albert Lange zu Schildau, ver— treten durch den Rechtsanwalt Steltzer zu Torgau, agt gegen den Johanu Friedrich Gustav Clauß, bekannten Aufenthaltsorts, wegen Zahlung des Kaufpreises für Stroh und Hafer aus dem schrift—⸗ ichen Anerkenntniß vom Jahre 1877, mit dem An— rage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung on 150 6 nebst 5 0.½ Zinsen seit dem 1. Dezember 1577 und das Urtheil für vorläusig vollstreckbar zu rklären und ladet den Beklagten zur mündlichen zerhandlung des Rechtestreits vor das Königliche Amtsgericht zu Torgau auf den 27. Februnr 1882, Vormittags 9) Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Torgau, den 28. November 1851.

Fleck, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

155. Deffentliche Zustellung.

Die unverehelichte Pauline Pilgram zu a kadt und der gesetzliche Vormund deren unehelichen findes Emma Pilgram, Arbeiter Karl Pilgram, zu doethen, vertreten durch den Nechtsanwalt Kreis zu palberstadt, klagen gegen den Weißwaarenhändler F. Groß zu Halberstadt wegen Ansprüchen aus der nußerehelichen Schwängerung mit dem Antrage auf arklärung des Beklagten als natürlichen Vater der

mma Pilgram und Zahlung von 30 Æ Tauf⸗, Entbindungs. und Sechswochenkosten . 100 . ihrlicher Alimente und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das . Amtsgericht zu Halberstadt, Abth. VI., nuf den

II. Februar 1882, Vormittags 111 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zusteslung wird ieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

balberstadt, den 15. November 1851.

ö Schulz, Sekretär,

Gerichteschreiber des Königlichen Amtegerichts.

är Oeffentliche Zustellung. Sn, Sachen der Frau Mäedel, Auguste Friederike, Langhof, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt targardt hier, gegen ihren Ehemann, den Maurer= kätter Johann Friedrich Maedel, früher gleichfalls gien jeßt dem Aufenthalte nach unbekannt, wird der ellagte zur mündlichen Verhandlung über die ihm ugestellte EChescheidungsklage vor die 13. Civilkam-⸗ er des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin uf den 9. Mär; 1352, Bormittags 160 uhr, mit der Aufforderung geladen, einen bei dem ge= achten Gerichte zugelassenen Anwalt zu beftellen. r diesem Termine soll auch Beweis über die zgebehauptungen erhoben werden. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies elannt Jemacht. Berlin, den I. Dezember 18851. 9 Bupwald, . rrichtzschreiber deg Königlichen Landgerichtt J. Civilkammer 13.

l Oeffentliche Zustellung.

er Otte Bieweger in Meudnit, vertreten ö „bern Rechtsanwalt, Rieri. Söpner in ni, llagt gegen den Tischler G. A. Hörich, * in Connewitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, a n einer Restforderung ron 1910. 75 3 sammt . ang für käuflich 6 erhaltenes Nutzhol und d Erwirkung des Rückempfangs einer depontrten ö. erheiteleistung von 160655 M 3 mit dem * den Beklagten kostenpflichtig zu verur⸗ ) dem Kläger die vorerwähnten 1919 M 75 Immt Zinsen davon zu Hof jährlich vom ü, Januar 1881, als dem Tage der leßten Abschlagejablung, ab zu bejablen und ) die Rückgabe der vom Kläger alg Sicherheits leistung bei dem Königlichen Amtsgericht zu 37 deponirten 1000 M geschehen assen, 5 auch den Bellagten zur mündlichen Verband es Rechtestreitgs vor die imweste Giviltammer deg sdlichen Landgerichts ju Leipzig

auf den 27. Februar 1882,

; Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zuflellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 1. Dezember 1881.

; Schrõdel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer II.

752 22 ess! Oeffentliche Zustellung.

Die Sparkasse zu Connewitz, vertreten durch den Rechtsanwalt H. Martini in Leipzig, klagt im Urkundenprozesse gegen den Bauunternehmer Johann Friedrich Wagner, zuletzt in Klein— zschocher, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen einer hypothekarischen Darlehnsforderung von 12 009 S * sammt Anhang, mit dem Antrage, zu erkennen, daß Beklagter als persönlicher Schuldner sowie aus der Substanz und den Nutzungen des Grundstücks sub Fol. 3669 des Grund. und Hypo— thekenbuchs für Connewitz mit Raschwitz der Klä— erin 12 000 MÆ6 A sammt 509 Zinsen jährlich * dem 1. Januar 1881 zu bezahlen schuldig, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die fünfte Cwil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig

anf den 15. Februar 1882, Bormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 26. November 1861.

achs, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

ar! Verkaufs⸗Anzeige nehst Edictalladung.

In Sachen des Magistrats der Stadt Hildes—⸗ heim, Gläubigers, gegen den Partikulier Meyer zu Hildesheim, als Vormund der minderjährigen Kin der des Tischlers Weingarten, Wilhelm und Heinrich Weingarten zu Hildesheim, Schuldner, wegen Forde—⸗ rung, soll das den Schuldnern gehörige, an der kur— zen Burgstraße zu Hildesheim unter Nr. 1477 be— legene Wohnhaus nebst Hofraum, einem Garten, einer Werkstätte, einem Nebenwohnhaufe, einem Stallgebäude und sonstigem Zubehör, das Ganze beschrieben in der Grundsteuermutterrolle des Ge⸗— meindebezirks Hildesheim unter Artikel Nr. 1284, Parielle 30 des Kartenblatts 30 zur Größe von 4 ar 66 4m zwangsweise in dem dazu auf

Donnerstag, den 2. März 1882, Morgens 10 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden, und wird noch bemerkt, daß das Haus Rr. 1477 6 Stuben, 12 Kammern und 5 Küchen enthält.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Plfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor⸗ dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfaile das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grund— stücks verloren gehe.

Hildesheim, den 22. November 1881.

Königliches Amtsgericht, Abth. J. Bening.

Verkaufs⸗Anzeige und Aufgebot.

In Sachen des Bäckers Georg Gleie zu Lüthorst wider den Arbeiter Franz Sonnemann zu Sievers“ hausen, wegen Forderung, soll auf Antrag des Ersteren die dem Schuldner Sonnemann gekörige, in der Gemarkung Neuhaus belegene s. g. Sand bornwiese, P. 3 K. 5 des Flurbuchs, Art. Nr. 8 der Grundsteuermutterrolle, in den auf

Sonnabend, den 21. Januar 1882, Mittags 12 Uhr, auf dem Torfhause bei Silberborn angesetzten Termine öffentlich meistbietend verkauft werden.

Bemerkt wird, daß nach Angabe des Schuldners die nördliche Grenze dieser Wiese abweichend von der katasteramtlichen Flurkarte durch eine Steinmauer gebildet wird, und daß die im Flurbuch enthaltene Größenangabe 72 a 3 qm vom Schuldner als unzutreffend bezeichnet ist.

Alle, welche an dem gedachten Grundstücke Eigen⸗ thums⸗, Näher⸗, lehnrechtl iche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haben glauben, werden aufgefordert, solche Rechte bei Vermeidung des Verlustes derselben im Verhältniß zu dem neuen Erwerber des Grundstücks im obigen Termine anzu⸗ melden.

Uslar, den 30. November 1881.

Königliches Amtsgericht. Backs.

44748

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In Sachen des Maurermeisters Carl Lampe in Nienburg, als Vormund für die minderjährigen Kinder des weiland Zimmermanns Louis Truve daselbst: Carl, August, Heinrich, Anna und Marie, Gläubigers, gegen den Heinrich Bühmann in Nienburg, in väterlicher Gewalt seiner Kinder: Fritz, Heinrich und Carl, Schuldners, wegen Forde⸗ rung, steht Termin zur Subhastation des den Kin⸗ dern des Heinrich Bühmann gebörigen Wohn« hauses Nr. 968 nebst Zubehör hierselbst ad 43 a 84 m an, auf

Mittwoch, den 25. Jannar 1882, Morgen nz 19 Uhr.

Alle Diesenigen, weiche an dem Verkaufsobjekte EGigenthumsg , Näher, lehnrechtliche, sideikommissa⸗ rifche, Pfanb. und andere dingliche Rechte, insbe⸗ e auch Ser zituten und Realberechtigungen zu

aben vermeinen, werden zu deren w 6 dem obig n Termine bei Meidung des Aue-— chlusses gege über dem neuen Erwerber geladen.

Nienbu / g, 21. November 1851.

Königliches Amtsgericht. Frank.

ron Aufgebot.

Auf den dem Werkmeister Johann Bernard Hein⸗

rich Niehues zu Neuenkirchen gehörigen Grundftůcken Flur 11 Nr. 251, 253 und 355 Catastralgemeinde Neuenkirchen steht Band 13, Blatt 42 des Grundbuchs Lon Neuenkirchen ein Kapital von Dreihundert Reichb—⸗ thaler nebst Zinsen aus der Urkunde vom 78. No— vember 1766 zu Gunsten der Eheleute Bürgermeister Heinrich Schmitz und Anna Catharma, geborene Gruse, in n, ]

Ter frühere Eigenthümer der genannten Grund⸗ stücke Kaufmann Johann . Joseph Zur⸗ brüggen zu Neuenkirchen hat das Aufgebot dieser Post unter der Behauptung, daß dieselbe getilgt sei, zum Zweck deren Löschung im Grundbuche beantragt.

Demgemãß werden alle Diejenigen, welche an die bezeichnete Post Ansprüche zu machen haben, hier durch aufgefordert, dieselben spätestens in dem am Königlichen Amtsgerichte hier auf

den 1. März 1882, Mittags 12 uhr, anberaumten Termine geltend zu machen, widrigen⸗ falls sie mit denselben ausgeschlossen werden und die Post selbst im Grundbuche gelöscht wird.

Burgsteinfurt, den 25. November 1881.

Königliches Amtsgericht.

liege Bekanntmachung.

Zur Rechtsanwaltschaft bei dem unterzeichneten Gerichte sind zugelassen worden: M Tex , fe, Rechtsanwalt Ernst Emmerling in Darmstadt, Rechtsanwalt Dr. Georg Best in Darmstadt. Ferner ist der bei dem Landgericht der Provinz Rheinhessen zu Mainz zugelassene Rechtsanwalt Pr. Hermann Horch in Mainz auf Grund des 5§. 114 der R. A. O, in den bei dem Landgericht der Provinz Rheinhessen verhandelten Prozessen bis zur Einführung eines gemeinschaftlichen bürgerlichen Gesetzbuchs auch bei dem unterzeichneten Gerichte zugelassen worden. Darmstadt, den 29. November 1881. Großherzoglich Hessisches Ober-Landesgericht. Kempff.

447431 In die Liste der beim Königlichen Landgericht zu Dortmund zugelassenen Rechtsanwälte ist unter Nr. 27 der Rechtsanwalt Carl Tewaag zu Dort— mund eingetragen. Dortmund, den 1. Dezember 1881. Königliches Landgericht.

Mets! Bekanntmachung.

In Folge der am 1. v. M. stattgehabten Ergän—⸗ zungswahl besteht der Vorstand der Anwalts— kammer für den Bezirk des unterzeichneten Gerichts aus den Rechtsanwalten Buchner, Dr. Gervinus, Köhler in Darmstadt, Dr. Levita, Dr. Lippert, Petri in Mainz, Dornseiff, Dr. Gutfleisch, Pr. Muhl in Gießen.

Seitens dieses Vorstandes wurden erwählt:

zum Vorsitzenden: Rechtsanwalt Buchner in Darmstadt, ; zum Stellvertreter desselben: Rechtsanwalt Dr. Muhl in Gießen, * 2 zum Schriftführer: Rechtsanwalt Dr. Gervinus in Darmstadt, zum Stellvertreter desselben: Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch in , . Darmstadt, den 29. November 18851. Großherzoglich Hessisches Ober⸗Landesgericht. Kempff.

Wochen⸗Ausweise der deutschen Settelbanken. 44774

Wochen⸗Uebersicht er

Acti vn.

ländischen Münzen, das ein zu 1392 Mark berechnet.

1

an Lombardforderungen

an Effecten. .

an sonstigen Activen.

Passivyn.

Das Grundkapital

Der Reservefonds .

Der Betrag der Noten.

bindlich leiten 12) Die sonstigen Passiva ... Berlin, den 3. Dezember 1881.

v. Dechend. Boese.

Vebersicht

der

.

Activn.

Reichskasaenscheine. Noten anderer Banken. Wechsel. K Lombardforderungen- j 4 eee Passivn. a Reservesondla Umlaunsende Noten Sonstige täglich fallige Verbind- 16H 2 An Käündigungafrist gebundene Verbindlichkeiten .. Sonstige Pasaeiaæ

Event. Verbindlichkeiten aus woi- ter begebenen im Inland zahl- baren Wechseln

Bestand an Reichskassenscheinen . an Noten anderer Banken

umlaufenden

II) Die sonstigen tãglich fãlligen Ver⸗

m 6

E, an Die Directiom.

Reichs! Bank

vom 30. November 1881

Metallbestand (der Bestand an 3 coursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗

Pfund

33. 34 00 34 312 695 60 M25 hh 376 55s Oh 62 285. 06 15 144 666 2h 7G h

120009099 16, 125. 05

755,235, 0090

156, 741,009 232,000

Reichsbank ⸗Direktorium. Rotth. Gallenk amp. Herrmann. Koch. v. Koenen.

Hannoverschen EBank vom 30. November 1881.

l, 889.6 359. 7. 40.

24 900. 1405 4.358. 718, 685. 32,774. V .7 32,616. 12.000009. 960.242. 4.532, 600. 4.460.010.

19. 702. l, 168, 148.

l, 157,561.

Status der Chemnitzer Stadtbank

in Chemnitz 64] am 30. November 1881.

Activa. 1) Cassa Metall bestand 211.296. 67. Bestand an Reichs kassen⸗ schelnen⸗ Bestand an Noten an⸗ derer Banken, 45,100. —. . 266 7365 686 2 22455 1585 13 Lom bardfordernngen 65.5888.

10,340. —.

, 1274500. 5) Sonstige Aktiven A492, 869.51. Passiva.

3 Grundkapital AoS 510,000. —. 9. Reservefonds k 127,500. —.

8) Betrag der umlaufenden Roten 606 00. M) Sonstige täglich fällige Ver⸗ bindlichkeiten 10314. 15. 10 An eine Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verdindlichtei⸗ ö 2,052,200. —. 11 Sonstige Passiren 145,648. 15. Weiter begebene und zum Incasso ge sandte, im Inlande zahlbare Wechsel M 5355, 114. 2.

err, Grand ler hRackischen Kana

am 30. November 1881. Activa.

Metallbestand J 5429 z53 az Reichskassenscheine 18 540 Noten anderer Banken 330 500 Wechselbestand . 19 096 59599 Lombard - Forderungen 905 630 Effecten. ö. 48 72009 Sonstige Activa. 2068 73295

127 897 57251

Passiva.

6 900 . 1, s 16 355 35551 531 51 99 184 7626,

; did id D. r . s

Die zum Incasso gegebene n, noch nicht salligen deutschen Wechsel betragen S 1699 115,30.

Grundeapital Reservefonds Umlaufende Noten.... Täglich fällige Verbindlichkeiten An Kündigungsfrist gebundene

Verbindlichkeiten. . Sonstige Passiva

Braunschweig ische Bank.

Stand vom 30. Vovember 1881. 44770 Acti vn. Netallbestandd - 460 Reichskassenscheine. ö Noten anderer Banken. Wechsel-Bestand .

Lombard- Forderungen. Effecten- Bestand.. donstige Activa

550.479. 30,800. 161,700.

II, 135,230. 5, 244, 020.

2 669.348.

n n n n

F ass᷑va. Mc 10. 500,000. 326,515.

* 2 * 1.657. 1565

S057, 656. 90.

Grundkapital

Reservefond3 . Umlaufende Noten Sonstige täglich - fällige Ver- ,, An eine Kündigu agsfrist ge- bundene Verbir dlichkeiten.

l, 828.300. Sonstige Passiva

159,613.

Eventuelle Ve rhindlichkeiten aus weiter he gebenen, im In- lande zahlbg ren Wechseln . (t 633.724. KEBrannacl amweiꝛx, 3 November 1851. Die Direktion. ewig. 8 tübel.

447758

hoden n ccersghr

. Der

Wür ttembergischen Notenbank

vom 30. November 1851. Activa.

1 82841 Bestar d an Reichskassenscheinen .. an Noten anderer Banken an Wechseln.. P 12 12

9, 795, 417 23

bz 10h 3010005 ; 18,219, 473 26 an Lombardforderungen. 23 000 an Effekten. ö 096, 191 14 an sonstigen Aktiven. 727 037 05

Passivn.

Das Grundkapital .... 9 000000 Der Reservefonds. 1 106, 600 34 Der Betrag der umlaufenden 1 , Die sonstigen täglich fälligen Ver⸗ 11, 28 221,556 62 Die an eine Kündigungsfrist ge—⸗ P bundenen Verbindlichkeiten. .. 16,800 Die sonstigen Hehe w 713, 552 72 Erxentuelle Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln Æ 16808 515. 91.

Verkäufe, Verpachtungen, SDubmissionen ꝛc.

1MSI1656J. Oberschlesische Eisenbahn.

Zur Vergebung Ler Liescrung inet. Ausstellung von 2 Stück. Decimal Plateau ⸗Waggen von je 75 gtr. Tragfäbigkeit für das neue Gütterschuppengebaäude au f Bahndof Myöelowig steir nm de nn bend. den 17. Dezember er,. Vormittags 9 Uhr,. Submissionstermin an, bis zu welcher Stunde Offerten entgegengenommen werden. Bedingun- gen ꝛc. werden gegen Francoeinsendung von 50 4 abgegeben.

Kattowitz, den 26. Nevember 1851.

Königliches Cisenbahn Betriehs Amt.