Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
R * In serate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels-⸗ register nimmt an: die Königliche Ervedition
Deffentlicher Anzeiger. e. nehmen an: die Annoncen · ppeditlenen 2
5. Industrielle Etablissements, Fabriken In valldendaut., Rudolf Messe, Haasensteln
1. Stsekbrief e und Uontersnuchangs-Sachen. —— — & KBogler, g. 8. Daube C Co. G. Schotte,
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
des Aentschen Reich ⸗Anzeigera und Königlich Preußischen Ktaats- Anzeigers: Berlin 8w., Wilhelm -⸗Straße Nr. 82.
iK
n. dergl. 3. Verkäüute, Verpachtungen, Submissionen ete 14. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung KR 1. 8. w. von dffentlichen Papieren.
6. Vsrschiedene Bekanntmachungen.
T. Literarisehe Anzeigen.
S. Theater- Anzeigen. In der Börsen-
9. Familien- Nachrichten. beilage. *
Büttner & Winter, sowle alle übrigen größeren
Annoncen⸗Bureaux.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Friedrich Moeller ist in den Akten U. E. II. No, 1129 de 1881 die Untersuchungshaft wegen betrüglichen Bankerutts verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und an die König— liche Direktion des Untersuchungsgefängnisses zu Berlin, Alt⸗Moabit 11112, abzuliefern. Berlin, den 30. November 1881. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte J. Poch hammer. Beschreibung: Alter: 27 Jahre, geb. 20. Juli 1854, Größe 1 m 71 em, Statur schlank, Haare blond, Stirn gewöhnlich, Bart kleiner Schnurrbart. Augen— brauen blond, Augen braun, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig. Kinn oval, Gesicht rund, Gesichtsfarhe gesund, Sprache deutsch. Be⸗ sondere Kennzeichen: Keine.
Steckbrief. Gegen den unten heschriebenen Maurer Friedrich Volkmann aus Volkerode, Kreis Hei⸗ ligenstadt, welcher sich verborgen hält, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichts⸗ Gefängniß zu Eschwege abzuliefern. Eschwege, den 23. November 1881. Königliches Amtsgericht, Ab⸗ theilung II. Bezzenberger. Beschreibung: Alter 25 Jahre, Größe 1474 m, Statur schlank, Haare schwarz.
Der gegen den Schlosser, zuletzt Hülfswagen⸗ meister Johann Heinrich Heß in Niederhone, gebürtig aus Untersuhl, Kreis Eisenach, zur Dis⸗ position des 32. Infanterie⸗Regiments beurlaubt, am 24. Mai 1880 erlassene Steckbrief wir er⸗ neuert. Eschwege, am 1. Dezember 1881. König— liche Amtsgerichtsschreiberei II. Humburg.
Der gegen die Dienstmagd Anna Katharina
ellwig aus Remsfeld, Kreis Homberg, am 24. Januar 1881 erlassene Steckbrief wird erneuert. Eschwege, am 23. November 1881. Königliche Amtsgerichtsschreiberei II. Humburg.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
les] Oeffentliche Zustellung.
Der Kgl. Rechtsanwalt Medicus klagt bei dem Kgl. Landgerichte Würzburg, Kammer für Handels— sachen, Namens der Firma Gebrüder Stern dahier gegen den vormaligen Kaufmann Angust Wann⸗ fried, früher in Neustadt a. Hardt, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Zahlung von 1440 ( Hauptsache nebst 6o/9 Verzugszinsen aus 230 . vom 23. Juli 1881, aus 6980 6 vom II. August 1881 und aus 520 166 vom 16. August 1881, sowie 15,50 „S6 Protestkosten und Spesen auf eine zurück⸗ gegangene Anweisung und stellt den Antrag, den Beklagten in sämmtliche Kosten, einschlüssig der auf den Arrestbefehl des Kgl. Amtsgerichts Würzburg J. vom 28. Oktober J. Is. erwachsenen, zu verurtheilen und das diesbezügliche Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären.
Zugleich ladet derselbe den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung in die Sitzung des Prozeß— gerichts vom
Donnerstag, den 26. Januar 1882, Vormittags 9 Uhr, und fordert denselben auf, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt für sich zu bestellen.
Behrfs öffentlicher Zustellung wird dieser Auszug der Klage hiermit bekannt gemacht.
Würztüurg, den 25. November 1881.
Der Kgl. Obergerichteschreiber. Schier lau ger.
lass' Oeffentliche Zustellung.
Die städtische Sparkasse zu Bonn klagt gegen
1) den Josef Emons, Ackerer zu Arzdorf, als Schuldner,
) den Peter Ernst Fingerhut, Küfer daselbst als Solidarbürgen, -
3) die Erben der zu Arzderf verlebten, gleichfalls als Solidarbürgin verpflichtet gewesenen Wittwe Johann Josef Hermeling, nämlich:
a. die Ehefrau des besagten Josef Emons, Ka— tharina, geborene Hermeling, ohne Gewerbe zu Arzdorf,
Michael Hermeling, Tagelöhner a. d. R., Nordhof J. Nr. 3,
„Josef Hermeling, Ackerer zu Altendorf bei Meckenheim,
die Ehefrau des Hotelbesitzers Michael Raths, Margaretha, geb. Hermeling, wohnhaft zu Mühlheim am Rbein;
e. Veronika Hermeling, ohne bekannten Aufent⸗
haltsort,
aus dem Schuld und Bürgschaftsscheine vom 23. Mai 1876 mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zablung von 1835, I5 M nebst 5 os Zinsen seit Zustellung der Klage und zwar des Gmonz und Fingerhut fürs Ganze, der Erben Her⸗ meling hingegen nach Maßgabe ihrer Erbantheile und ladet die Beklagte Veronika Hermeling zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtegericht zu Rheinbach auf den 15. Februar 1882, Vormittags 1090 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bönisch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichte:
siloos] Oeffentliche hustelung. ö
Nr. 7384. Die Firma Stöser⸗Fischer zu Lahr, ver= treten durch Anwalt Dr. Cöhbler dabier, klagt gegen den Kaufmann Josef Kaule und dessen Ehefrau Theresia, geb. Simonetti, von Breisach, z. Zt. an unbekannten Orten, aus Kaufrertrag, mit dem An⸗
zu Essen
trage 91 Verurtheilung beider Beklagten als Sammtschuldner zur Zahlung des Betrages von 1536 S 56 3 nebst 6 *½ Zinsen seit 28. Juni
1877 und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civil- . Großherzoglichen Landgerichts zu Frei⸗ urg au ; den 1. Märzz 1882, Vormittags 87 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Freiburg, 2. Dezember 1881. . Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts. Dr. Harden, Sekretãr.
, , 1
44987 ee, ,, . Auszug aus der öffentlichen Ladung.
In Sachen der Verkoppelung vor Maasen und Berkel. Amts Sulingen, Provinz Hannover, steht zur förmlichen Eröffnung event. zur Vollziehung des den Plan mit vertretenden Rezesses Termin an auf
Sonnabend, den 14. Januar 1882, Morgeus 9 Uhr,
im Horstmannschen Gasthause zu Berkel.
Es werden die unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen, welchen als Guts, Dienst“, Erbenzins⸗ und Lehnsherren, als Lehns⸗- und Fideikommißfolgern, oder aus sonstigem Grunde eine . in Beziehung auf die Ausführung der Theiluug zusteht, zum Erscheinen in diesem Termine unter dem Präjudize aufgefordert, daß die Ausblei⸗ benden mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die planmäßige Ausfertigung der Verkoppelung ausge⸗ schlossen werden sollen.
Sulingen, den 1. Dezember 1881.
Die Theilungs⸗Kommisston: Niemeyer. C. Mehliß.
44995) Deffentliche Auffordernng. .
Dem auf Antrag des Pflegers, Jobst Stein berger, Schreinermeisters von Kleinlangheim, vom K. Amtsgerichte Kitzingen am 1. d. M. erlassenen Beschlusse gemäß ergeht Aufforderung an Anna Rosine Vogel, geboren am 9. Mai 1825 zu Klein⸗ langheim . l
I) sich srätestens Dienstag, den 5. Sey⸗ tember 1882, als dem Aufgebotstermin, persönlich oder schriftlich beim K. Amtsgerichte Kitzingen zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden würde,! Kea We ne e,. an die Erbberechtigten, ihre Interessen im Aufgebotstermine zu wahren, endlich an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, hierüber Mittheilung an das K. Amtsgericht Kitzingen zu machen.
Kitzingen, den 2. Dezember 1881.
Der Königl. Gerichtsschreiber: Unger. 44809 h Das Königliche Amtsgericht München ., Abtheilnug A. für Civilsachen, hat unterm 29. November 1881 nachstehendes Ausschlus⸗Urtheil
erlassen und verkündet: ;
J. Es wird für fraftlos erklärt die bayerische Eisenbahn ⸗Anlehens⸗Obligation Nr. 3739 über 500 Fl. zu 4 Prozent verzinslich, vinkulirt auf den inzwischen verlebten Privatier Michel Geiger in Volkratshofen.
II. Die erwachsenen Kosten des Aufgebots⸗Ver⸗ fahrens sind von den Erben des Michel Geiger zu tragen.
München, den 30. November 1881.
Der geschästsleitende Kgl. Gerichtsschreiber:
Haßenanuer.
14603 ᷣ Das Königliche Amtsgericht München I., Abtheilung A., für Civilsachen, hat unterm 26. November 1881 nachstehendes Aufgebot erlassen. .
Es ist zu Verlust gegangen ein von der bayr. Vereins⸗Bank in München am 10. Juni 1881 aus⸗— gestelltes Verzeichniß Nr. 1261 über eingereichte Talons jur Erhebung neuer Coupons⸗Bogen zu 45061 gen Bodengredit Obligationen dieser Bank und zwar über 1 Talon zur Obligation Litt. B. à 1090 6 Nr. 22263 und 1 Talon zur Obligation Litt. G. à 50 M Nr. 6346, gegen welche die ent⸗ sprechenden Coupons⸗Bogen an Herrn Greiner oder dessen Ordre ausgefolgt werden.
Auf Antrag des Berechtigten: Bautechniker Richard Greiner in Dillingen ergeht daher die öffentliche Aufforderung an den Inhaber,
spätestens in Aufgebotstermine, nämlich am 15. Juni 1882, Morgens 9 Uhr, beim gl. Amtsgerichte München J., Abtheilung A., für Civilsachen, Geschäftszimmer Nr. 19, seine Rechte anzumelden und das Verzeichniß vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt wird.
München, den 29. November 18581.
Der geschäfteleitende Kgl. Gerichtsschreiber: Hagenauer.
445310 ö ;
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte na durch Anschlag an die Gerichtstafel und dur Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt
emachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung er zur Konsursmasse des Müllers Kröger zu Hun⸗ dorf gehörigen Büdnerei Nr. 8 daselbst mit Zubehör Termine —⸗ 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Reguli⸗ rung der Verlaufsbedingungen am ittwoch, den 8. Februar 1882, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am Mittwoh, den J. März 1882, Vormittags 11 Uhr,
3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur. Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am
Mittwoch, den 8. Februar 1882, Vormittags 197 Uhr, im Zimmer Nr. 16 — Schöffengerichtssaal des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. ö Auslage der Verkaufsbedingungen vom 25. Ja⸗ nuar k. J. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem Konkursverwalter Schulzen Cordua zu Hundorf, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör ge—⸗ statten wird.
Schwerin, den 30. November 1881. — Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung:
Der Gerichtsschreiber:
L. Kuhs.
44825 : Auf Antrag der Erben des Dachdeckers Carl Käse bierselbst, welche die Erbschaft desselben mit der Wohlthat des Inventars angetreten haben, werden Alle, welche Anspruch auf Befriedigung an die Ver⸗ lassenschaft zu haben vermeinen, zur Anmeldung ihrer Ansprüche auf den 20. Januar 1882, Morgens 9 Uhr, vor das Herzogliche Amtsgericht hierselbst unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß nicht angemeldete Ansprüche auf den Theil der Masse sich beschränken, welche nach Berichtigung der angemeldeten Forde⸗ rungen auf die Erben übergeht. schershausen, den 1. Dezember 1881. Herzogliches Amtsgericht. R. Wegmann.
44848 ,, Das Handlungshaus Firma A. Gerstle dahier stellte am 16. d. Mts. gegen den Handelsmann Maximilian Brenner, früher in Deuringen wohn⸗ haft, nun unbekannten Aufenthalts, wegen einer Restforderung von 255 466 O7 , für in den Jahren 1878 bis 1880 gelieferte Waaren zum st. Amts⸗ gerichte Augsburg Klage unter Ladung des Be⸗ klagten zu dem zur mündlichen Verhandlung der Sache anzuberaumenden Termine mit dem Antrage: den Beklagten zur Zahlung von 2655 6 O 3 Hauptsache nebst 5 Co Zinsen hieraus seit 1. Ja⸗ nuar d. Is., sowie zur Tragung der Streits⸗ kosten zu verurtheilen, und das Urtheil für vor— läufig vollstreckbar zu erklären. Termin zur Verhandlung dieser Klage hat das vorgenannte Gericht auf Dienstag, den 17. Januar 1882, Vormittags 85 Uhr, Sitzung saal Nr. II. anberaumt, wozu Beklagter Maximilian Brenner bei Unbekanntheit seines dermaligen Aufenthalts, im Wege der öffentlichen Zustellung, welche vom Prozeß- gerichte durch Beschluß vom Heutigen bewilligt wurde, hiermit geladen wird. Augsburg, den 23. November 1881. Der K. Gerichtsschreiber: Wurm.
44836] Kaiserliches Landgericht Straßburg. In Sachen
des Josef Dufour, Schuhmacher in Gebweiler, eige⸗ nen Namens und als Verwalter des Vermögens einer minderjährigen Kinder Clementine, Josef und Maria Magdalena Dufour, letztere als Legatare der zu Straßburg verlebten Barbara Droesch, Wittwe Dufour, zum Armenrechte zugelassen, vertreten durch Rechtsanwalt Ott,
gegen
1) Josef Droesch, Ackerer in Willgottheim, als Universallegatar zur Hälfte seiner zu Straß⸗ burg verstorbenen Schwester Barbara Droesch, Wittwe Dufour,
Michel Droesch, früher Gassenreiniger zu Paris, zur Zeit ohne bekannten Wohn- und Aufent⸗ haltsort,
3) Rosalie Klein, Ehefrau von Hieronimus Fried⸗ rich Bopp, Eigenthümer zu Aubervilliers und diesen letzteren der ehelichen Gütergemeinschaft wegen,
4) Lorenz Klein, früher Bäckerbursche zu Paris, zur Zeit ohne bekannten Wohn“ und Aufent⸗ halt ort,
hat der Kaiserliche Notar Loew zu Straßburg, laut Ordonnanz vom 16. November 1881 zu der durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Straß⸗ burg vom 11. Januar 1877 verordneten Liquidation und Theilung der Gütergemeinschaft, welche zwischen den verstorbenen Eheleuten Johann Baptist Lapair Dufour und Barbara Droesch bestanden hat.
Termin auf Donnerstag, den 9. Februar 1882, Bormittags) Uhr, auf seiner Amtestube, Inngfern⸗ gasse Nr. 10, bestimmt.
Die genannten Michel Droesch und Lorenz Klein werden in den vorerwähnten Termin zur Wahrung ihrer Rechte hierdurch vorgeladen.
Strasiburg. den 26. November 1851.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Birlo.
44837 Kaiserliches Landgericht Strasiburg. Emilie Valerie Greiner, gewerblose Ghestau von . August. Wallo, früher Notar, Belde in oörth a. S. wohnend, und des letzteren selbst, der ehelichen Ermächtigung und Gütergemeinschaft wegen, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Clauß, klagt gegen 1) Johann Lienhardt, Vater, früher Ackerer, in unzenheim wohnend, jetzt ohne bekannten Stand, Wohn⸗ und Aufenthaltsort; 2) Michel Lienhardt, Aderer in Dunzenheim, 3) Johann Lienhardt, Son, Student, bisher in Straßburg wohnend, Beklagten, wegen Auflö⸗ sung einer Schenkung, mit dem Antrage:
Es gefalle dem Kagiserlichen Landgerichte, zu erkennen, daß die Schenkung, welche der Be⸗ klagte Lienhardt Vater laut Akt vor Notar Allonas in Straßburg vom 10. November 1879, transkribirt im Hypotheken⸗Amte Straßburg am 17. November 1879 zu Gunsten
seiner beiden Söhne, der Beklagten Michel.
und Johann Lienhardt vorgenommen hat, den. Klägern gegenüber rechtlich unwirksam und nichtig ist und den Beklagten solidarisch die Kosten zur Last zu legen und die vorläufige Vollstreckbarkeit des ergehenden Urtheils gegen Sicherheit zu verordnen.
„Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die Sitzung der JI. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts Straßburg vom
9. Febrnar 1883, Vormittags 9 Uhr, bestimmt, wozu der Beklagte ad 1 unter der Auf forderung geladen wird, einen bei dem bezeichneten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Straßburg, den 24. November 1881. ; Der Landgerichts⸗Sekretär: Birlo.
Verkäufe, Vert achtungen, Subinlssio nen 2c.
Bekanntmachung. Der im Jahre 1882/83 für
die Werkstätten des diesseitigen Direktions-Bezirkes
erforderliche Bedarf an . soll im Wege
der öffentlichen Submission beschafft werden. Die Lieferungsbedingungen und. Bedarfsnachweisung liegen im diesseitigen Materialien Büreau, Fürstenwall⸗
straße Nr. 160 hierselbst, zur Einsicht aus und können
auch von demselben gegen frankirte Einsendung von 146 bezogen werden Offerten sind mit der Auf⸗
schrift versehen: „Submission auf Nutzhölzer“ 1. spätestens zum 15. Dezember er., Vormittags
L Uhr, an das obenbezeichnete Büreau einzusenden. Magdeburg. den 30. November 1881. Känigliche Eisenbahn⸗Direktion.
Bekanntmachnug. Die für den diesseiligen Direktion sbezirk im Etatsjahre 188283 erforder⸗ lichen Flußstahl-Radreifen sollen in öffentlicher Submission beschafft werden. Die Lieferungs⸗ bedingungen, Bedarfsnachweisung und Profilzeichnnng liegen im diesseitigen Materialienbureau, Fürsten⸗ wallstraße 10 hierselbst, zur Einsicht aus und können auch vom genannten Bureau gegen franko Einsen⸗ dung von 1 6 25 3 bezogen werden. Offerten
sind mit der Aufschrift Snbmission anf Radb—
reifen versehen, bis spätestens zum 19. Dezember
er., Vormittags 11 Uhr, an das obenbezeichnete Materialienbureau einzusenden. Magdeburg, den — 1881. Königliche Eisenbahn⸗Di⸗ rektion.
Wochen⸗Ausweise der deutschen Settelbanken.
Vebersicht der
Siichsischem EBnark
zu Presdcdlen am 30. November 1881. Activn.
Coursfüähiges deutaches Geld. „S6 17,342,215. Reichskassenacheine . 1 115,720. Noten anderer deutscher
Benne, 7, 764.30. Sonstige Kassenbestâude . 491,017. Wechselbestünde .. 50. 744,670. Lombardbestände. 3,041,310. Effectenbestünde. . 2, 859. 512. Debitoren und sonstige Activa 5, 980,541.
Hassi vn.
Eingezahltes Actienkapital . p 300090000. Reservesonds 3 3581, 276. Banknoten im Umlangt... , (0 955,700. Täglich fällige Verbindlich-
J 2.409, 491. —. An Kündigungsfrist gebundene
Verbindlichkeiten „11.069.456. —. Sonstige Passiva... 332.362. —.
Von im Inlande rahlbaren noch nicht fülligen Wechseln sind weiter begeben worden: MS 2,466,310. 35. Pie Direction.
44980
1
11111.
lacss! Belanntmachung.
Die dritte ordentliche Jahresversammlung des Gesammtvorstandes der zur Unterstätzung der Hinterbliebenen der bei der Katastrophe des Panzer⸗ schiffes Großer Kurfürst. Verunglückten gebildeten „Deutschen Marine Stiftung 1878“ wird am
Sonnabend, den 10. Dezember d. Is., Abends 61 Uhr, in dem Geschäftslokale des Central⸗Comités der Deutschen Vereine vom rothen Kreuz — Wilbelm⸗ straße Nr. 73 — nach Bestimmung ver Statuten ssentlich stattsinden. ——
In derselben wird von dem geschäftsführenden Ausschusse der Stiftung der Jahresbericht pro 1881 erstattet, die Jahres rechnung vorgelegt und über die selbe vom Gesammtvorstande Beschluß gefaßt wer⸗ den, sodann die Festsetzung der Einnahmen und Ausqaben pro 1882 unter Jugrundelegung des von dem Ausschusse vorzulegenden er n. erfolgen.
Berlin, den 4. Dejember 1881.
Der Vorsitzende des Gesammtvorstandes der
„Deutschen Marine ⸗Stiftung 1878Y. von Holleben.
Redacteur: Niedel. Berlin Verlag der Grpeditlon (Kessel) 6 1 Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),
* 285.
—— 2
Berlin, Montag, den 5. Dezember
1881.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 5. Dezember. Im weiteren Verlaufe der vorgestrigen (9) Sitzung setzte der Reichstag die zweite Berathung des Entwurfs eines Ge— setzes sort, betreffend die , des Reichshaushalts⸗ Etats für das Etatsjahr 1882.83 mit dem Spezialetat der Reichs⸗-Justizverwaltung, fortdauernde Ausgaben Kap. 65 Tit. 1 (Staatssekretär 24 000 6). Der Abg. Sonnemann bemerkte, nach einer Erklärung des Staatsfekretärs vom Jahre 1880 sollten die Vorlagen über Revision der Aktien⸗ gesetzgebung in diesem Jahre eingebracht werden. Er würde nach so kurzer Zeit seit jener Erklärung nicht wieder darauf zurückkommen. Doch halte er die Revision der Aktiengesetz= gebung heute für noch dringender, als es im Frühjahr er— schienen sei, auch könne man jetzt interessantes Material aus der neuesten Zeit vorlegen. Es würde aber vor Allem auch eine Revision der Aktiengesetzgebung anzustreben sein. Die Epoche der Grün— dungen von 187211873 könne als abgeschlossen betrachtet werden. Man habe jetzt die Erfahrungen jener Zeit als Material für die neue gesetzgeberische Arbeit zu verwenden.
an sei in allen Kreisen darüber einig, daß ein längeres Gehenlassen auf diesem Gebiet den verbündeten Regierungen die schwerste Verantwortlichkeit auflege, zumal das Kublikum, durch traurigste Erfahrungen der letzten Jahrzehnte noch nicht genügend belehrt, sein Vertrauen wieder den Aktiengesell— schaften zuwende. Auch gegenwärtig würden dieselben Skandalosa, wie in 1873, nur in neuerer Art, in Scene gesetzt. Es würden die Gesellschasten von Leuten gegründet, welche die eigentlichen Gründer gar nicht seien; nachdem Strohmänner gewonnen und für die Gesellschaft weiter nichts als ihren Namen hergeben hätten, würden die Aktien zum Kauf ausgelegt und es sei durch zahlreiche Fälle erwiesen, daß man Aktien zu 30 Prozent an den Mann gebracht habe— Er wolle nur zum Beispiele anführen, wie bei neuen Aktien— gesellschaften die Preise angesetzt würden, und wie die Aktio— näre häufig dazu veranlaßt würden, ihr Geld zu opfern. Es sei in Süddeutschland eine Spinnerei und Buntweberei, Pfeerse, ür 800 000 6 verkauft worden, und die Käufer hätten kurz nachher, obwohl sie an der ganzen Anlage nur sehr wenig ge— ändert hätten, darauf eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 3 Millionen Mark gegründet und hätten die Aktien noch über Pari anzubringen gesucht. In Fürstenwalde sei eine Stärke— zuckerfabrik, deren Verkaufspreis 273 000 ( gewesen sein sollte, in eine Aktiengesellschaft mit 600 000 S Aktien und 400 000 υV , Grundschuldbriesen umgewandelt worden. Andere Umgehungen des Gesetzes, um eine Gesellschaft ins Leben zu rufen, bestehen darin, daß plötzlich ein günstiger Abschluß gemacht werde und auf Grund dieses die Aktien an den Mann gebracht würden, währenddem es sich herausgestellt habe, daß dieser Abschluß ein ganz fingirter gewesen sei. Gegen offenbar unrichtige Bilanzen gewähre das deutsche Gesetz keinen genügenden Schutz. Aehnliche Dinge seien vorgekommen bei der hier bestehenden Berlin— Cölnischen Versicherungsgesellschaft, die schon mit einer Unter— bilanz gearbeitet gehabt habe, als noch neue Aktien mit hohem Agio ausgegeben seien, und wo bald nachher der Zusammen— bruch erfolgt sei, und wo nachgewiesen sei, daß Jahre lang von Seiten des Aussichtsrathes unrichtige Bilanzen vorgelegen hätten. Mißbräuche anderer Art bestehen darin, daß oft Gesellschaften gegründet würden, welche die erste Einzahlung, die gesetzlich 10 Proz. betrage, nicht in Baar hätte geleistet werden können. Manche Gesellschasten hülfen sich hierzu unter einander aus, indem sie zu einer fiktiven Einzahlung eine der andern ihre Aktien liehen. Ebenso werde auch mit den Veröffentlichungen mit den sogenannten Prospekten, die vor der Ausgabe der Aktien an das Publikum gelangt seien, Mißbrauch ge— hicben, da in denselben vielsach die sür den Theilnehmer wichtigsten Angaben verschwiegen würden. Der Paragraph des Handelsges'tzbuches über die Angaben, die in den Ein— tragungen in das Handelsregister enthalten sein müßten und in den Veröffentlichungen, scheine ihm sehr unvollkommen zu sein. In ÄUugsburg sei es bei einer Pferdebahn vorge— kommen, daß die Aktien zur Zeichnung aufgelegt seien, trotznem die Gesellschast die erforderliche Konzession noch gar nicht besessen habe. In neuester Zeit seien Aktien herausgegeben worden von den famosen Oelgesellschasten in Peine, wobei sich herausgestellt habe, daß einem früheren Inhaber dieser Gruben für sich und seine Erben ein Gewinn— antheil von 25 Prozent zugesichert worden sei, während dies in den Veröffentlichungen verheimlicht sei. Ein allgemeiner Mißstand sei, daß von neu enistehenden Attiengesellschaften häufig die Statuten gar nicht zu bekommen seien, daß sie gar nicht im Druck vorhanden seien. Ihm sei ein Fall bekannt, daß ein hier in Berlin lebender Schriftsteller, der sich mit der Herausgabe eines statistischen Jahrbuchs über Altien⸗ gesellschasten befaßt habe, das nur objektive Mittheilungen über dieselben enthalte, trotz aller Mühe Statuten gewisser Gesellschasten nicht zu erhalten vermocht habe und sich an ihn, der einige solcher Statuten besessen habe, gewandt habe, so daß er demselben also von Frankfurt aus die Statuten für Verliner Gesellschaften übermittelt habe. In dem französischen und belgischen Gesetze seig diese Dinge sehr gut geregelt; in Frankresch müßten Vie Statuten einer ltiengeseilschaft in ihrem Büreau angeschlagen sein, in der Regel würden sie auf dem Vorplatze zu ihren Büreaus groß an die Wand geschrie— ben. In Belgien müßten die Siatuten jeder Handelsgesell⸗ schast im „Moniteur“, also in dem offiziellen Blatte, in be⸗ onderem Abdruck beigelegt werden und bei den Handelsgerich⸗ ten würden sie in einem besonderen Heste gesammelt und lägen zur Einsicht eines Jeden aus. Ferner sei auch bei der eutschen Aktiengesetzgebung die Verantwortlichkeit des Auf— sichteraths nicht schaif' genug sixtirt. Die Auf⸗ sichtsräthe. hätten zwar das. Recht, in alle Bücher und Rechnungen der Gesellschast Einsicht zu neh— men, gber nicht ie Verpflichtung dazu, und es habe sich in vielen Fällen herauegestellt, daß diese Aussicht gar nicht geübt werde. So sei es in seiner Heimath vorge⸗ lommen, daß eine große Äftiengesellschaft, die Deutsche Han⸗ delsgesellschast, plötzlich? Millionen verloren habe, weil Jahre
lang durch falsche Buchführung der Verwaltung gewisse Geschäfte verheimlicht seien. Etwas Derartiges hätte nicht vorkommen können, wenn die Aufsichtsräthe durch Gesetz ver⸗ pflichtet gewesen wären, , Alles zu revidiren. Ein weiterer Mißstand des deutschen Äktiengesetzes sei der, daß den Minoritäten der Aktionäre fast gar keine Rechte einge— räumt seien, währenddem ihnen solche eingeräumt werden müßten, wenn sie zu einer Thätigkeit gegenuber dem großen Besitze von Aktien kommen sollten, der sich in der Regel in den Händen der Aufssichtsräthe und ihres Anhangs zusammenfinde. Gerade bei der eben von ihm genannten Gesellschaft habe die Erfahrung gezeigt, daß es außerordentlich schwer sei, selbst wenn die Aktionäre zusammenträten, um ihre Rechte geltend zu machen, irgend eine Einsicht in die Bücher und Rechnungen zu bekommen, weil die um den Aussichtsrath gruppirte Ma⸗ jorität den bezüglichen Beschluß vereitelt habe. In dieser Be⸗ ziehung räumten die englischen und belgischen Gesetznebungen ihren Aktionären viel weitergehende Rechte ein. An Reklamen werde bei Gründungen das Allermöglichste geleistet, das sei oft nicht zu verhindern und es habe die Zeitungspresse in dieser Beziehung neben dem Gesetze große Verpflich— tungen, das zu ergänzen, was durch die Gesetz— gebung allein nicht geschehen könne. Ausdrücklich hebe er hervor, daß auf diesem Gebiete der Presse aller Par— teien sehr viel zu thun übrig bleibe. Die Form des Aktien— wesens sei eine nothwendige in dem heutigen Wirthschafts— system zur Erfüllung gewisser Aufgaben, und er möchte die— jenigen, die das ganze Jahr hindurch über das Aktienunwesen klagten, wie man dies bei Gelegenheit der Wahlen wieder ge⸗ hört habe, es tadelten und es als etwas ganz Ueberflüssiges hin⸗ stellten, zu der Erklärung auffordern, was sie an Stelle des Altienwesens unter den heutigen Produktionsverhältnissen setzen wollten. Er wisse wohl, daß es eine höhere Form der Produktion gebe, als die Aktiengesellschaft, nämlich die Genossenschast. Dieser gehöre die Zukunft. Allein die Fortschritte der Produktion durch Genossenschasten — er spreche nicht von Kreditgenossenschaften — seien langsam; man sei daher zu dem Uebergang von der Aktien— gesellschast zur Genossenschaft in Bezug auf die Produktion noch nicht herangereift. Mit dem Gesetzentwurf des A. g. von Mirbach, der Genossenschaften mit beschränkter Haftbar— leit einführen wolle und damit eine große Lücke in dem Wirthschaftssystem auszufüllen glaube, wäre die Situation noch verschlimmert worden. Er sei kein absoluter Gegner eines solchen Gesetzes, aber wenn ein solches Gesetz nicht die schärfsten Kautelen enthalte, so werde man alle die schlimmen Folgen der Aktiengründungen in noch weit kleinere Kreise tragen. Wer vor der Verallgemeinerung der Aktiengesellschaften gelebt hahe, der werde sich nicht in die damalise Zeit zurücksehnen. Seit der Einführung der Aktiengesellschaften fließe der Ertrag doch meist in die Hände einzelner Wenigen. Wenn auch das Mehr— heitsprinzip mit selimmen Folgen verbunden sei, so sei doch ein Fortschritt darin, daß mehr kleine und mittlere Kapitalien an den Erträgnissen guter Unternehmungen betheiligt seien als früher. In England besonders habe das Aktienwesen sehr günstige Ersolge. In der Umgebung von Manchester sei die große Mehrzahl der Spinnereien in Händen von Aktiengesellschasten. Dabei seien gar keine Gründungen im deutschen Sinne vorgekommen, sondern die Besitzer hätten ihre Geschäfte in Aktien zerlegt, wovon ein großer Theil in den Hän— den ihrer Beamten und Arbeiter sich befinde. Das seien Glanz— seiten des Aktienwesens, zu welchen Deutschland vielleicht auch noch kommen werde. Diesem gegenüber beständen aber auch in England und Frankreich Mißstände anderer Art. Welche Art der Revision des Aktiengesetzes man auch vornehmen möge, immer würden noch manche Mißstände übrig bleiben. Das, was er vorschlagen wolle, möchte er ganz kurz mit den Worten eines belgischen Juristen, Lemaire, Advokat am Brüsseler Appellhof, aussprechen; derselbe sage mit Bezug auf das bel— gische Gesetz von 1873: „Die Hauptbestimmungen desselben beruhten auf zwei grundlegenden Ideen, wovon die eine die Garantie der anderen hilde; erstens auf der Vorschrift, bei Konstitusrung der Gesellschast und wähsend deren Wirk—
samkeit die wahre Lage derselben darzulegen, zweitens die Berech⸗
tigung aller Interessenten, immer die Wahrheit dessen, was zu ihrer Kenntniß gebracht worden sei zu konstatiren. Turch die Anwendung dieses zweifachen Grundsatzes unter der Sanktion und Verantwortlichkeit derjenigen, welche die Lüge an die Stelle der vom Gesetze geforderten Wahrheit stellten, sei die frühere Ueberwachung der Behörden durch die individuelle Kontrolle ersetzt, die in wirksamer Weise ersetzt werden könne. Auch nach seiner Ansicht seien das die
einzig richtigen Grundsätze für die Aktiengesellschaften, voll ständige Oeffentlichkeit aber die Grundlagen der Unterneh⸗
mungen und vollständige Verantwortlichkeit der dabei Bethei— ligten. Nach englischer und belgischer Gesetzgebung dürften
Die Aktionäre könnten auch in zeln gegen die Verwaltung klagen. In lö8lünri'e serner 1 der Aktien und Altionäre vom 8 Inspektoren verlangen, welche Bücher und
okumente zu revidiren und darüber an die Aktionäre zu be— richten hätten. Ferner müsse nach dem belgischen Gesetz die Bilanz und das Verlustkonto schon 14 Tage vor der General— versammlung den Aktionären zur Einsicht gestattet sein. Wenn in diesem Sinne die Revision des Aktiengesetzes bald vorge— nommen würde, glaube er hoffen zu dürfen, daß man im Deut⸗ schen Reich fernerhin auch der sicherlich nicht zu verkennenden Vortheile ron Aktiengesellschaften theilhaftig werden könne. Da die gesetzgeberische Durchführung einer solchen Novelle schon an sich eine ziemlich große Zeit erfordere, schließe er mit dem Wunsche, daß die Vorlage derselben mindestens im näch— sten i an den Reichetag gelangen möge. Er alaube nochmals sagen zu müssen, wenn dies nicht geschehe, sei Gefahr im Verzug.
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundegrath, Staatssekretär des Reichs-Justizam s, Dr. von Schelling das Wort:
Meine Herren!
gewissen Fällen ein⸗
England
Ich bin sehr erfreut, daß die vom Bundesrath
unternommene Reform des Aktienrechts gerade von Seite des Herrn Vorredners so warme Unterstützung gefunden hat, und meine Sank⸗ barkeit hierfür würde noch i sein, wenn der Herr Vorredner auf die Gelegenheit verzichtet hätte, seinen intereffanten Vortrag mit einem politischen und persönlichen Seitenblick auszustatten.
Ich bin mit dem Herrn Abgeordneten darüber einverstanden, daß mehrfache neue Erscheinungen auf dem Gebiete des Aktienrecht die dringende Aufforderung dafür erhalten, daß der Abfchluß einer Revi⸗ sion des Gesetzes nicht weiter verzögert werden darf. Ich bin mir aber auch bewußt, zu diesem Zweck nichts unterlassen zu Haben, denn ich habe alsbald nach Antritt meines Amtes mit der Aufstellung eines Entwurfes begonnen, zu welchem das hierfür nöthige ftatistifche Ma—⸗ terial vervollständigt werden mußte. Ich habe jetzt das Vertrauen, daß der Betrieb der Angelegenheit, welchen ich niemals habe ruhen lassen, demnächst in eine scheinbare Gangart gelangen werde. Es sind bereits Vorbereitungen dazu getroffen, Sachverstaͤndige über den mit den Motiven aufgestellten Entwurf zu hören und es ist damit die Angelegenheit in dasjenige Stadium gelangt, in welchem auch alle die Bemerkungen des Herrn Vorredners, welche fich auf die Sache selbst bezogen, ihre Berücksichtigung finden und ihre Berechtigung darlegen koͤnnen. Soviel ich die Angelegenheit zu Üibersehen vermag, glaube ich übrigens dem . Vorredner versichern zu können, daß diejenigen betrügerischen Manöver, deren er Erwähnung gethan hat, bei Aufstellung des ersten Entwurfs nicht unbekannt gewesen sind und daß man ihnen, sowie den sonstigen herorgehobenen Uebelständen be⸗ müht gewesen ist, durch Schutzwehren nach dem Vorbild der englischen und belgischen Gesetzgebung vorzubeugen. Ich bin überzeugt, daß die verbündeten Regierungen sehr dankbar die ihnen entgegengetragene Unterstützung annehmen und daß das Werk in nicht zu langer Zeit zu einem allseitig befriedigenden Abschluß gelangen wird. ;
Der Abg. Oechelhäuser erklärte, er sei außerordemnssch erfreulich, von dem Staatssekretär zu hören, daß bald die Vor— lage eines Aktiengesetzes zu gewärtigen sei und daß seine Dringlichkeit Seitens der Reichsregierung gerade aus Anlaß der Vorgänge der neuesten Zeit anerkannt werde. Er möchte nun, veranlaßt durch Bemerkungen von Kollegen aus dem Handels- und Gewerbestande, erklären, daß, so sehr er seit Jahren in Wort und Schrift darauf gedrungen habe, daß eine Reform des Aktienwesens vorgenommen werde, er doch weit davon entfernt sei, zu glauben, daß diejenigen Gefahren und Schäden, welche ihrem Wesen nach, er möchte sagen, immanent seien, jemals radikal durch eine Reform des Aktienwesens beseitigt werden könnten. Der erste wirthschaftliche Nachtheil, den keine Re— form beseitigen könne, liege in der wirthschaftlichen Inferio⸗ rität, darin, daß auf dem Wege der Verbindung der Aktionäre zu Gesellschaften dieselben Kapitalien und dieselben Kräfte nicht stets ein solches wirthschaftliches Erträgniß erzielen wür— den, als bei Privatgesellschaften und Privatassociationen. Der zweite große Nachteil sei der, daß die Aktiengesellschaften nicht lediglich auf dauernden Nutzen, der aus dem Unter— nehmen zu erwarten sei, gegründet würden, sondern auf speku— lalive, leichtsinnige Gründungen. Dies werde durch keine Re— form des Gesetzes beseitigt. Nur die Aufmerksamkeit der Aktionäre könne da Remedur schaffen. Ferner herrsche unter den Altionären eine bodenlose Gleichgüliig⸗ kest, weshalb sie durch die Gesellschafts-Vorstände leicht majorisirt würden. Diese Hauptschäben könnten durch eine Aktienreform wenigstens beschränkt werden. Er halte für die nothwendige Grundlage der Reform: eine bedeu⸗ tende Erhöhung der Aktieneinlage, eine Beseitigung der Aktien au porteur und eine bedeutende Verschärfung der Verant⸗ worilichkeit der Vorstandsorgane. Er verlange für die Vor⸗ steher der Aktiengesellschaften dieselbe solidarische Verantwort— lichkeit, welche jetzt den Geschästsinhabern der Kommandit— gesellschaften obliege. Damit sei der Hauptgrund beseitigt, weshalb noch sür Kommandit- und Aktiengesellschaften ge— trennte Vorschriften bestehen. Er sei für Einführung des englischen Instituts der Auditors, die aber unabhängig von den Gesellschasten sein müßten, und für eine vorsichtige Er⸗ weiterung der Einzelrechte der Aktionäre.
Der Abg. Dr. Perrot bemerkte, im Jahre 1862 habe er einer Versammlung beigewohnt, in der der damalige Referent — ein Mitglied dieses Hauses — den Aktiengesellschaften eine gedeihliche Wirlsamkeit nur für das Gebset der größeren Unternehmungen vindizirt habe. In einer späteren Versamm— lung, und zwar der Kathedersozialisten in Eisenach sei das Gegentheil betont und ihre Haupithätigkeit in die Kreise der lleineren Unternehmungen gewiesen. Diesen beiden Auf⸗ fassungen stehe eine dritt zur Seite, die u. A. auch er vertrete, welche die Altiengesellschaften weder für die kleinen noch für die großen Unternehmungen geeignet erkläre. Auch die Re⸗ sorm der Aktiengesetzgebung habe schon eine große Geschichte. Jedesmal habe man es nach den großen Erschütterungen des Gewerbslebens, welche das Schalten der Aktiengesellschaften im Gesolge gehabt habe, für nothig befunden, reformirend einzu⸗ greifen. Speziell biete England ein eklatantes Beispiel sür diese Erscheinung dar. Wenn man sage, das deutsche Publikum
* in dieser Beziehung nichts gelernt und Alles vergessen, die Gründer der Gesellschaft bei der 3 Monate nach Konsti⸗ tuirung stattfindenden Generalversammlung nicht mitstimmen.'„
o entgegne er, daß dasselbe allerdings aus der Zeit von 1873 manches gelernt habe, und daß es nicht leicht gewesen sei, es wieder einigermaßen mit Vertrauen zur Börse zu erfüllen. Es habe dies viel Mühe gekostet, alle denkbaren Kunsigriffe seien angewandt worden. Man sei so weit gegangen, das Publi⸗ kum durch Zusendung geschriebener Empfehlungen der und der Altien wieder für das Börsenspiel zu interessiren. Auch Inserate in den Zeitungen — selbst wie er mit Bedauern konstatire, in konservalien — hätten nicht wenig zur Er— reichung dieses Erfol zes beigetragen. Die Frage, wie unter diesen Umständen zu reformiren sei, sei bereits in allen Kulturlandern der Welt erwogen worden, ohne daß man zu einem allseitig befriedigenden Resultat gekommen sei. In Frankreich habe vor der ersten Revolutson ein so schwindél⸗ hastes Aktienwesen geherrscht, daß Graf Mirabeau aus dem⸗— selben die Revolution prophezeit hade. Die Erfahrungen hätten in der Folge zu wiederholten Reformen gesührt, durch die eine nachhaltige Besserung der Verhältnisse nicht bewirkt sei. In Deutschland sei seines Erachtens der alte Zustand, wie derselbe vor der Novelle von 1870 gewesen sei, dem heu⸗ tigen vorzuziehen. Er verkenne zwar nicht die mannig⸗ sache Berechtigung der Einwendungen, welche man gegen das Konzessionswesen erhoben habe; im Großen und Ganzen sei aber das Resultat von früher dem jetzigen gegenüber doch ein