günstigeres. Nie seien so kolossale Verluste zu verzeichnen gewesen, wie nach 1870. Welche Wege habe nun eine Reform zu betreten? Der Abg. Sonnemann empfehle volle Oeffent⸗ lichkeit und Verantwortlichkeit. Indessen in England hätten die Aktiengesellschaften bis 1837 auf der vollen Hafipflicht der Aktionäre, der Direktoren und der Verwaltungsräthe beruht; trotzdem habe man dort den entsetzlichsten Schwindel erlebt. Auch mit der Oeffentlichkeit habe man es schon versucht — mit gleichem Erfolge; so seien in England 1844 spezielle Büregux eingerichtet, in die jede Aktiengesellschaft sich hatte eintragen lassen müssen, ohne daß jedoch damit eine Besserung erzielt worden wäre. Was solle aber an die Stelle der Aktiengesellschaften gesetzt werden? Gehe man die einzelnen Kategorien durch, so seien da zunächst die Eisenbahngesellschaften, an deren Stelle zweifellos der Staat zu treten habe. Auch der Gedanke, das Versicherungs— wesen zu verstaatlichen und damit die Versicherungsgesell⸗ schaften überflüssig zu machen, beginne mehr und mehr Boden zu fassen. Schon jetzt habe man in Deutschland ein umfangreiches staatliches Versicherungswesen, — 72 öffent— liche Versicherungsanstalten der verschiedensten Art. Für das Bankwesen sei die Aktiengesellschaft geradezu eine öffentliche Plage. Daß man überdies für große Banken keine Aktien gesellschaften nöthig habe, beweise das Beispiel Rothschilds u. A. Was sodann die so zu sagen kommunalen Aktien— unternehmungen betreffe, wie Gasanstalten, Wasserwerke, Tramways, so mache sich mehr und mehr die Erfahrung gel— tend, daß, wo es den Kommunen möglich werde, dieselben selbst zu ubernehmen, sie dies fast konsequent gethan hätten. Hin⸗ sichtlich der kleineren Unternehmungen schließlich hätten selbst der Linken sehr nahe stehende Herren die Ungeeignetheit der Aktiengesellschaften wiederholt hervorgehoben. Auch lehre die Erfahrung, daß solche kleineren Unternehmungen nach und nach immer in Privathände übergegangen seien. Eine schwierige Frage sei die der Kontrole. England habe mit seinem staatlichen Kontroi⸗ system die Krisen nicht zu hindern vermocht. Die Prüfung der Rechnungen und Bilanzen der Aktiengesellschaften sei so schwierig, daß fast nur diejenigen dazu im Stande seien, welche diese Rech- nungen selbst aufgemacht hätten. Dr. Strousberg, sicherlich eine Autorität in diesem Fache, habe fich selbst nicht fähig gehalten, als Verwaltungsrath diejenigen Funktionen auszuüben, die derselbe als solcher hätte ausüben müssen. Könne nun nicht einmal der Aufsichtsrath eine genügende Kontrole ausüben, so sei eine vielköpfige Generalversammlung noch weniger dazu im Stande. Dazu komme, daß in den Generalversammlungen meistens doch nur die Aktionäre vertreten seien, die sich am Orte befänden oder einen großen Aktienbesitz hätten, so daß Alles, was die Direktion für nothwen— dig halte, fast stets auf die Zustimmung der Generalversamm— lung rechnen könne. Keine Reform der Aktiengesetzgebung würde diese großen Uebelstände je beseitigen. So sei die Form der Aktiengesellschaft in sich selbst etwas Unrichtiges, das immer wieder auf falsche Wege führe und führen müsse. Man komme der Sache nie bei, so lange man sich nicht ent— schließe, ein Gesetz zu machen, dessen 8. 1 lauten müßte: In Zukunft dürfen keine Aktiengesellschaften mehr gegründet werden; und weiter: daß die Form der Aktien⸗ gesellschaft gänzlich aus dem öffentlichen Leben ver— schwinden müsse. Der materielle Schaden, den die Aktien— gesellschaften angerichtet hätten, sei groß; derselbe zähle nicht nach Millionen, derselbe zähle nach Milliarden. Aber der Schaden, welcher sich aus ihnen in Hinsicht der Ethik und Solidität des deutschen Geschäftslebens, mit Bezug auf die Ethik des öffentlichen Lebens nach allen Richtungen hin, mit Bezug auf die Ethik der Presse ergeben habe — dieser Scha—⸗ den sei noch größer und kaum jemals wieder gut zu machen. Wenn man in Deutschland auf diesem Wege weiter gehe dann komme man zu Zuständen, für die es vielleicht niemals wieder eine Remedur geben werde. Das Heil Deutschlands stehe dabei auf dem Spiele.
Der Abg. Ey soldt fragte, wie weit die Verhandlungen über das Strafvollzugsgesetz gediehen seien; auch erbitte er Auskunst über den Stand der Arbeiten der mit der Aus— arbeitung des deutschen Civilgesetzbuchs betrauten Kommission, sowie darüber, wann die Fertigstellung desselben zu erwarten sei. Mit Rücksicht auf die deutsche Prozeßgesetzgebung habe sich in vielen Partikularstaaten das Bedürfniß nach einer Re— form des Landrechts herausgestellt, die nur im Hinblick auf die deutsche Civilgesetzgebung verschoben werde.
Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretair Br. von Schelling, wie folgt, das Wort:
Meine Herren! Ich folge sehr gerne der von dem Herrn Vor— redner gegebenen Anregung, indem ich zunächst, was das Strafvoll⸗ zugsgesetz angeht, bemerke, daß die verbündeten Regierungen das Ziel, welches bei Vorlegung dieses Entwurfs genommen ist, keineswegs aus dem Auge verloren haben, und daß nur die große finanzielle Trag⸗ 26 i. Reformen der Förderung derselben bisher im Wege gestan⸗ den hat.
Was sodann die Frage des Herrn Vorredners anlangt, in welchem Zeitpunkt die Civilgesetzbuchskommission voraussichtlich ihre Arbeit erledigt haben wird, so muß ich gestehen, daß ich mich gründlich außer Stande fühle, diesen Zeitpunkt auch nur anschlagsweise zu bejeichnen; nur das Eine kann ich versichern, daß das schwierigste Stadium dieses großen gesetzgeberischen Werkes jetzt überwunden ist. Ich glaube, man kann sich kaum eine Vorstellung davon machen, wie zeitraubend, wie mühselig es war, die Theilentwürfe herzu⸗ stellen, eine Arbeit, bei welcher fortwährend auf den zersplitterten 32 en der Partikulargesetzgebungen einerseits und dann auf die Er⸗ gebnisse der unermüdlich fortschreitenden Rechtewissenschaft Rücksicht enommen werden mußte. Diese Phase der Entwicklung gehört jetzt
im Wesentlichen der Vergangenheit an, und mit der begonnenen Be rathung der Theilentwürfe in der Gesammtkommission ist gleichsam ein frischer Luftzug in diese Entwicklung gekommen. Das ist das Einzige, was ich über diese Angelegenheit bemerken kann. Der ausdauernden Thätigkeit der Kommission wird es vor⸗ aussichtlich gelingen, in ein bis zwei Jahren die Gesammtberathung der Theilentwürfe zu vollenden, worauf dann ihre Zusammenfügung durch einen Gesammt ⸗Redacteur zu beginnen hat. z
Der Abg. Dr. Lasker bemerkte, das wichtige Thema der Gerichtskosten, das wohl den praktischen Theil der heutigen Verhandlungen bei diesem Etat bilde, bei dem immer ein Gegenstand den andern überbiete, habe der ideal ar wichtigen Angelegenheit der Militärstrafprozeßordnung weichen müssen, bezüglich deren er selbst eine Petition überreicht habe, welche die großen Uebelstände darlege, welche in der Militaär⸗ verwaltung selbst bestehen und zu fortgesetzten, wenn auch stillen und nicht offiziellen Klagen sühren, die aber offiziös anerkannt seien, und um den endlichen Abschluß der Reform bitte. Wenn die Petitionskommission die Prüfung dieser Petition beschleunigt, werde dieser Gegenstand noch ein⸗ mal gründlich behandelt werden. In Bezug auf diese Ange⸗ legenheiten habe er sich zum Wort gemeldei, als das Inter⸗ esse des Hauses hei einem neuen Thema, der Altiengesetzge⸗ bung haften geblieben sei, zu dem er nicht das Wort genom⸗—
men hätte, weil das, was darüber vorgetragen worden sei, durchaus sachlicher Natur gewesen sei und nützliches Material für die künftige Gesetzgebung sei, wenn nicht der Abg. Perrot seinen sonst interessanten Vortrag damit geschlossen hätte, er würde ein Gesetz machen, dessen §. J laute: die Aktien seien ver⸗ boten; 5. 2: die bestehenden Aktiengesellschaften sollten nach und nach in andere Formen übergeleitet werden, ein Vorschlag, den der Abg. Perrot wohl nur für seine Person, nicht im Namen der konservativen Partei empfehle. Denn, was wäre das für ein Gesetzgeber, der diesem Rathe folgen würde, eine große Art der Kreditform aufzulösen und noch einen Ersatz durch andere Kreditform aufßusuchen? Der 8. 2 des Abg. Perrot hätte lauten sollen: an die Stelle der Aktien trete die von demselben vorgeschlagene Kreditform; sonst zeige sein Gedanlen— gang eine ungemein große Lücke und seine Methode am wenigsten einen konservativen Charakter. Ob das Volksver⸗ mögen durch die Form der Aktiengesellschaft vermehrt oder ver⸗ kleinert worden ses, möge hier unerörtert bleiben; aber sicherlich könnten in dem großen Verkehr, der ein Faktor der deutschen Kulturbewegung sei, Kreditformen nicht entbehrt werden, welche die kleineren Kapitalien zu großen Unternehmungen sammelten, und es müsse ihnen ein rechtlicher Ausdruck gegeben werden. Was solle nun an ihre Stelle treten? Es sei des Abg. Schulze unsterbliches Verdienst, daß derselbe unter allen lebenden Menschen der einzige gewesen sei, der eine neue Kreditform entwickelt habe, ein Verdienst, daß trotz alles dar— gebrachten Lobes noch immer nicht genügend anerkannt sei. In der That habe kein lebender Mensch in Europa außer ihm eine neue Kreditform zu entwickeln vermocht und es habe ihn tief geschmerzt, als im vorigen Jahre aus den Kreisen der konservativen Partei, die doch sonst mit ihren Angriffen gegen Aktiengesellschaften leicht zur Hand sei, ein Antrag hätte her⸗ vorgehen können, der diese Kreditform durch Hineintragen des innersten Wesens der Aktiengesellschaft, nämlich durch be— schränkte Haftbarkeit, verpfuschen wolle. Er lese in Zeitungen zu seinem Bedauern, daß die Regierung bei der Reform des Aktienwesens auch jenen Antrag des Freiherrn von Mirbach mitaufzunehmen sich vorbehalten habe und hoffe, daß sie diese heilvolle Gesellschaft mit den schädigenden Momenten ver Aktiengesellschaft nicht ver— mischen werde. Nun seien aber die Schulze'schen Genossen— schaften für große Kapitalansammlungen nicht geeignet; bis zu einem gewissen Punkt der Wohlhabenheit gediehen, seien sie in eigentliche Aktiengesellschaften übergegangen und seien aus dem Wirkungskreise ausgeschieden, für den sie bestimmt seien. Ebenso oft würden sie von konservativer Seite für unheilvoll erklärt, weil ab und zu einzelne Personen durch die von ihnen mit Bewußtsein übernommene Verantwortlichkeit schwer geschädigt worden seien. So lange man sich aber in dem Widerspruch bewege, daß man Kreditformen mit Ver— antwortlichkeit fordere, und sie bei dem geringsten Schaden, der erlitten werde, als schädlich denunzire, eben der großen damit verbundenen Verantwortlichkeit wegen, so lange werde man zwar Agitationen nähren, aber niemals zu einer produktiv angeregten Denkthätigkeit gelangen. Also die Schulze'sche Kreditform sei nicht geeignet, die Aktiengesellschaft zu ersetzen; sei es etwa die Aktien⸗Kommanditgesellschaft? Sie sei in Preußen dadurch entstanden, daß früher zu größeren Aktiengesellschasten Konzessionen nöthig gewesen seien und da 6 der ältere Hr. Hansemann einen hiesigen sehr gelehrten
echtsanwalt damit beauftragt, eine neue Form zu erfinden, in welcher man das Gesetz umgehen könne. So sei die neue Form entstanden, welche nur die absolute Herrschaft des In⸗ habers mit einführe, sofern derselbe ein sehr gewandter Mann sei, aber die Uebelstände der Aktiengesellschaft nicht ausschließe. Also man läugne entweder das Bedürfniß, große Kapitalien zu großen Unternehmungen zu sammeln, oder gebe eine andere der Aktiengesellschaft gleiche Form; daß nach und nach etwas anderes werde, damit könne man sich nicht trösten. Im Einzelnen könne er dem Ahg. Perrot beistimmen, z. B. darin, daß die Privat-Eisenbahngesellschasten, seitdem sie in der That ein mobiler Artikel auf der Börse seien, sich ganz natur— gemäß nicht halten könnten, sondern in die Hand desjenigen Üübergehen müßten, der die Börse ganz konsequent zu behan⸗ deln wisse und ihnen heute die eine Eisenbahn abnähme, mor— gen die andere. Da er selbst ein Anhänger des Staatsbahn— systems sei, so müsse er sagen, daß der naturgemäße Gang dieser Dinge ihn nicht sehr schmerze. Es sei immer nur die Frage, wie viel Agiotage für diejenigen übrig bleibe, welche die Dinge bei der Börse gemacht und der Regierung darin vorgearbeitet hätten. Er wolle, damit er nicht mißverstanden werde, gleich hinzufügen, daß der natürliche Fortschritt seiner (des Redners) Meinung nach darin bestehen werde, daß der Besitz der Staatsbahnen nicht zu⸗ gleich den Betrieb der Bahnen durch den Staat bedinge. Der Abg. Perrot sage ferner, das Bankwesen brauche die Aktiengesellschaften nicht, denn es gebe ja ein Haus Rothschild, welches so mächtig sei wie viele Aktiengesellschaften. Indeß
habe der Abg. Perrot da hervorzuheben vergessen, daß jedes
Land, jede Provinz, jede Stadt sich dann ihren Rothschild schaffen müßte, um die Aktienbanken überflüssig machen zu können. Und wäre dann der Zustand ein gar so guter, wenn das Bankwesen zum Privilegium einiger ganz besonders mächtiger Männer gemacht würde? Mit diesem Zustande wäre der Abg. Perrot ebensowenig zufrieden, wie das ganze Publikum. Dann habe der Abg. Perrot gesagt, blieben nur noch die kleinen Aktiengesellschaften übrig. Er wisse aber wirklich nicht, was man hierin klein nennen könne. Es sei von den Eisenbahnen abgesehen, das Geld, welches in den kleinen Aktiengesellschaften angelegt sei die größte Summe überhaupt. Das ganze Bergwesen sei, wenn auch dem Namen nach in anderen Formen, nur, auf, Grundlage des Aktien⸗ wesens gegründet, der Einzelbesitz sei sehr geringiügig. Der theoretische Wunsch, mit einer Kreditform ein Ende zu machen, welche in allen Ländern sich naturgemäß entwickelt habe, sei sehr lobenswerth, aber derselbe habe keine praktische Bedeu⸗ tung, weil er (Redner) keine Regierung der Welt kenne, welche ein Gesetz machen würde: §5. 1: diese Kreditform sei aufgehoben, 5. 2; nach und nach sei sie zu ersetzen durch irgend welche andere, nicht definitive Kreditform. Der Abg. Perrot habe den Abg. Sonnemann in einem Punkte mißverstanden. Wenn der letztere von größerer Haft— barkeit gesprochen habe, so habe derselbe nicht sagen wollen, es sollten die Attieninhaber unbegrenzt behastet sein, sondern daß die zur Verwaltung der Akttiengesellschaften berufenen Personen eine größere Verantwortlichkeit hätten haben müssen. Die entsittlichende Bedeutung bestehe darin, daß diejenigen, die zur Wahrung fremder Interessen berufen seien, diese nicht wahrzunehmen brauchten und doch rechtlich nicht zur Verant⸗ wortung gezogen werden könnten. Hier müsse der Staat die
vollste Rigorosität eintreten lassen. Es würden dann freilich nicht so leicht Verwaltungsräthe zu haben sein gegen eine Entschädigung, welche vielfach für ein Douceur gehalten werde, es würde dann eine Einschränkung des Aktienwesens eintreten. So würde man etwas Gutes gethan haben, was aus der Natur der Dinge sich entwickele. Aber der Regierung anzu— rathen, einer unentbehrlichen Kreditform ein Ende zu machen, ohne einen Ersatz dafür zu bieten, das sei nicht hegen der praktischen Politik.
Der Abg. Lohren erklärte, er möchte sich auch gegen den Abg. Dr. Perrot wenden; er halte das Gesetz über die Asso⸗ ziationen auch für eines der fruchtbarsten der National— bkonomie, ohne welche die Geschäfte, der Verkehr nicht auf die heutige Höhe hätten gelangen können. Aber nicht blos für das Kapital seien diese Assoziationen nothwendig, fondern auch für die Arbeit. Zu den Aktien⸗, Kommandit⸗ und son— stigen Genossenschaften, welche für die Fruktifizirung des Kapi= tals wirkten, müßten andere hinzutreten, welche der ehrlichen Arbeit ein weites Feld des Gedeihens eröffneten. In den Innungsg nossenschaften müsse dieser Geist entwickelt werden. Wenn man hier das Lob der Schulze ⸗-Delitzschen Genossen— schaften gehört habe, die Schulze dem kleinen Mann geschaffen habe, so dürfe man doch nicht vergessen, wie dieselben Tendenzen — und zwar nicht blos in dieser mechanischen Geldweise — Jahr⸗ hunderte lang in den Zünften und Innungen geblüht hätten, und der Abg. Schulze gehöre zu derjenigen Partei, welche diese FJahr⸗ hunderte alten Institutio nen mit frevelnder Hand zerstört habe. (Große Erregung.) Mit dem Abg. Sonnemann wolle er, daß den Aktionären freie Einsicht in den Stand des Vermögens der Aktiengesellschaften gestattet werden müsse. Man könne in Deutschland ganz ruhig dem in Frankreich und England ge— gebenen Beispiele folgen. Ebenso trete auch er für die Ein—⸗ führung einer Kontrole der Aufsichtsräthe ein, nur müsse die⸗ selbe auch auf die Schulze'schen Kreditanstalten ausgedehnt werden, damit nicht einmal Hunderte kleiner Leute in ihrer Existenz hätten vernichtet werden können. Dringend geboten sei ferner, daß bei den Gründungen volle Klarheit bestehen müffe. Aber die Veröffentlichungen dürften nicht wie bisher durch die spekulirende Börsenpresse geboten werden, sondern auf privatem Wege müßte über das Wesen jeder Gründung Auf— klärung verschafft werden. Die Vortheile der Aktiengesellschaften müßten auch den Arbeitern zugänglich werden, es sollten nicht blos einige Leute eine behagliche Existenz führen auf Kosten der Gesammtheit. Man solle das Geld, das jetzt den Auf⸗ sichtsräthen ausgezahlt würde, den Kommunen zum Zweck sozialer Institutionen für die Arbeiter überweisen.
Der Abg. Parisius bemerkte, der Abg. Lohren habe ge— sagt, daß der Abg. Schulze der Partei angehöre, die das alte Genossenschaftsrecht mit freventlicher Hand zerstört habe. Er habe erwartet, daß der Präsident diesen Ausdruck, der eine Be⸗ ing einer im Hause vertretenen Partei enthalte, rügen würde.
Der Vizepräsident Ackermann erklärte, er habe den Aus— druck nicht gerügt, weil er verstanden habe, daß derselbe nicht von der, sondern von einer Partei gesprochen habe. Hätte derselbe gesagt, „der Partei“, so würde er den Redner sicher zur Ordnung gerufen haben.
Der Abg. Dr. Hänel entgegnete, er wolle der Motivirung des Präsidenten nicht widersprechen, könne sie aber nicht an— nehmen und erkläre nur noch, daß auf ihn die Bemerkung des Abg. Lohren gar keinen Eindruck gemacht habe, obwohl derselbe sie so stark urgirt habe.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte der Mirbachsche Antrag auf Beschränkung der Haftbarkeit sei vielfach als ein Mißtrauensvotum gegen die Genossenschaften betrachtet wor⸗ den. Für den Frhrn. von Mirbach, der im Hause nicht an— wesend sei, erkläre er, daß derselbe nicht im Gegensatz zu Schulze stehe. Derselbe zolle den von Schulze begründeten Genossenschaften volle Anerkennung und stehe ihnen sympathisch gegenüber.
Der Abg. Rittinghausen betonte, um mit dem Aktien— wesen, welches die freie Thätigkeit durchbreche, gründlich auf— zuräumen, müsse immer mehr auf dem Wege der Verstaat— lichung der großen Industrien fortgeschritten werden. Eisen⸗ bahnen, Banken und Versicherungswesen müßten in die Hand des Staates übergehen. Die Erträge, die der Staat aus der Feuerversicherung allein erzielen würde, seien eher ausreichend für die Arbeiterunfallversicherung, als die Erträge des Tabaks⸗ monopols.
Der Vizepräsident Ackermann bemerkte, aus dem steno⸗ graphischen Bericht entnehme er, daß der Abg. Lohren gesagt habe: Der Abg. Schulze gehöre der Partei an, welche has alte Genossenschaftsrecht freventlich zerstört habe. Das könne aller⸗ dings so verstanden werden, als ob damit die im Hause an⸗ wesenden Mitglieder der Fortschrittspartei gemeint seien, und er erkläre, daß er den Abg. Lohren zur Ordnung gerufen haben würde, wenn er das Wort gleich so gehört in
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Präsident sasz „würde“, wenn er recht verstanden habe; derselbe halte also in diesem Falle den Ordnungsruf für nicht geboten.
Der Vizepräsident Ackermann erwiderte, nach der Geschäfts— ordnung des Hauses habe der Ordnungsruf immer unmittel⸗ bar hinter dem zu rügenden Worte zu folgen. Die nachträg⸗ liche Ertheilung desselben sei nicht zulassig.
Der Abg. Dr. Hanel bemerkte, zu wiederholten Malen sei es vorgekommen, daß der Präsident, nachdem derselbe sich aus dem stenographischen Berichte überzeugt habe, den Ordnungs⸗ ruf über den nächsifolgenden Redner hinaus ertheilt habe, in einem Falle sei das sogar erst am nächsten Tage geschehen, es sei damals Hr. Weber Vizepräsident gewesen, er erinnere sich des Falles genau. .
Der Abg. Dr. Windthorst erllärte, man solle doch in sol⸗ chen Sachen nicht allzu fein fühlend sein, die Herren auf der Linken hätten wahrhaftig keinen Grund dazu. Uebrigens sei doch die Erklärung des Präsidenten in der Form vollkommen genügend. Er hätte in diesem Falle einen Ordnungsruf gar nicht ver⸗ langt, er habe noch ganz Anderes über sich ergehen lassen müssen. ;
ieee Abg. Dr. Hänel erklärte, er möchte nicht, daß diese Entscheidung des Präsidenten als eine Präjudiz für spätere Fälle angesehen werde.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die Entscheidung des Präsidenten 7 nicht geeignet, einen , zu schaffen, wohl aber scheine der Abg. Hänel jetzt einen solchen Präzedenz⸗ fall schaffen zu wollen. ;
Der Abg. von Kleist⸗Netzow machte darauf aufmerksam, daß sich der Abg. von Forckenbeck derselben Form, die jekt von dem Präsidenten beobachtet sei, bedient habe. Das Ur⸗ theil, ob in dieser oder jener Form gesprochen, bleibe übri⸗ gens dasselbe.
Der Abg. Pr. Hänel verwahrte sich dagegen selbst e nen
Präzedenzfall haben schaffen zu wollen.
Der Vizepräsident Ackermann erklärte, daß er an der vorhin von ihm geäußerten Ansicht festhalten müßte.
Der Abg. Dr. Perrot bemerkte dem Abg. Lasker gegen— über, daß er bei seinem Vorschlage zur Beseitigung der Aktien⸗ gesellschaften nicht ein formulirtes Gesetz habe mittheilen kurze Zusammen⸗ fassung des Ideenganges zu thun gewesen sei. nochmals auf die üble Lage aufmerksam machen, in die die
ustiz bei der jetzigen Aktiengesetzgebung gerathe Die meisten n be würden gar nicht oder viel zu leicht bestraft.
wollen, sondern daß es ihm nur um eine
Die Diskussion wurde geschlossen.
Persönlich bemerkte der Abg. Sonnemann, Lohren habe behauptet, er (Redner) habe bei den
en ausgedehntere Veröffentlichungen durch 6 Der Abg. Lohren habe ihn, wenn
manipulationen schärfer als
der konservativen Parteien.
Titel 1, Staatssekretär 24 000 , wurde bewilligt.
Es solgte Kap. 66 (Reichsgericht 1 235767 sñ).
Der Abg. Stephani bemerkte, okxwohl er der Vertreter von Leipzig sei und ihn also der Vorwurf treffen könne, hier lokale Interessen zu vertreten, müsse er doch die Frage der Einrichtung eines Gebäudes für das Reichsgericht zur Sprache
Er denke, es handele sich dabei nicht um ein lokales, Die Angelegenheit müsse auf eine oder die andere Weise erledigt werden. Reichsgericht sei interimistisch in Miethsräumen untergeb acht, dringendsten Bedürfnissen ge ügten, aber doch mancherlei Uebelstände zur Folge hätten, Würde des höchsten deutschen zhof Ein Plenarsaal sehle gänzlich. Er bedauere, daß man nicht wenigstens einen Anfang mache und einen Bauplatz ankaufe, da die Gelegenheit zur Eiwerbung eines solchen doch immer geringer werde.
Hierauf nahm der Staatssekretär Dr. von Schelling
bringen. r sendern um ein allgemeines Interesse.
in Räumen, die allenfalls den
bor allen Dingen aber der
Gerichtshofes durchaus nicht entsprechen.
das Wort:
Ich bin sehr gerne bereit, über die Lage der berührten Ange⸗ Ich bin weit entfernt davon, zu be— streiten daß die Ausstattung des Reichsgerichts zu Leipzig mit einem seiner Bedeutung entsprechenden Dienstgebäude ein Bedürfniß ist, die gegenwärtige Art und Weise seiner Unterbringung nur meine Herren, die
legenheit Aufschluß zu geben.
und daß
für ein Interimistikum berechnet ist. Allein,
Civilsachen des älteren Verfahrens befaßt.
unsichere
s Veranschlagung hin auf 8 Räͤthe
bemessen worden ist, richtig
genauen Kenntniß des Raumbedürfnisses.
Nun würden sich ja Verhältnisse denken lassen, unter welchen dessen ungeachtet schon jetzt mit dem Ankauf eines Bauplatzes vorzugehen, beispielsweise, wenn ein im Centrum der Stadt besonders günstig belegener Platz sich darböte, welcher nur durch schnelles Zugreifen zu erwerben wäré.
es gerechtfertigt erscheinen könnte,
aber die Verhältnisse meine Herren nicht. gekommenen Areale liegen saͤmmtlich an Leinz deiyig. Betracht zu ziehen sind. suchung eines dieser
Areale als ein
daß dieses Areal vom Rath. der Stadt Leipzig der Reichsregierung offerirt ist
des Bauplanes vorzugehen.
erwerben, nicht so schnell vorübergehen wird.
Der Herr Vorredner kann sich übrigens dessen versichert halten, daß die Reichs regierung die Angelegenheit im Auge behalten und zur sehebenen Zeit mit einer Geldforderung zunächst an den Bundesrath
erantreten wird.
Der Abg. Kutschbach stimnrte dem Abg. Stephani gänzlich bei, er möchte jedoch dabei zur Sprache bringen, daß ein das Reichsgericht von Leipzig wieder zu verlegen. Er würde einen solchen Plan entschieden bedauern und glaube, daß es viel zur Beruhigung
Gerücht existire, wonach die Absicht bestehe,
die Börsenpresse er nicht Schlim⸗ meres vermuthen solle, durchaus mißverstanden. unter gusdrücklichem Hinweis auf Relgien nur von Ver— öffentlichungen durch das offizielle Blatt in Deutschland, den „Reichs-Anzeiger“ gesprochen. An die Zeitungspresse aller Parteien habe er nur die Mahnung gerichtet, die Gründungs—
; ; bisher geschehen, zu kritisiren. Diese Mahnung richte sich nicht in letzter Linie an die Presse
Die bisher in Betracht der Peripherie der Stadt Ich will damit nicht sagen, daß sie überhaupt nicht in Es ist vielmehr bei der vorläufigen Unter . wohlgeeignetes befunden worden, abgesehen von der meines Erachtens nicht g Lage des Areals, und ich muß auch dem Herrn Vorredner bestätigen, ⸗ zu mäßigem Preise ich Indessen hat dieselbe auf den Er— werb dieses Grundstücks doch nicht einen so hervorstechenden Werth legen können, um nun mit dem Ankauf desselben noch vor Feststellung
lanes Ich habe die Ueberzeugung, daß die Gelegenheit, dieses Grundstück oder ein anderes gleichgeeignetes zu
Absicht nicht bestehe.
wie folgt, das Wort:
Er müsse Dem Herrn Vorredner ist
der Abg. Gründun⸗
zeichneten Gerüchte Er habe
Der Abg. Dr. Winz horst
die Gründe, warum es noch
schon heute. Er hätte auch dem General ⸗Postmeister
würde dann gewiß bald danke er für die Erklärung, Das
Leipzig wegzubringen.
den Reichstag zu.
das Wort: wird zugehen können.
ziemlich und 60 ist, ob dieser
hier, das andere in Leipzig.
wie folgt, das Wort:
So liegen
anz erwünschten
Begriff ein Sakrileg sei. hier Remedur zu schaffen.
*
Prenßischen Staats Anzeigers: Berlin Sw., Wilhelm⸗Straße Rr. 32.
3 Inserate für den Deutschen Reichs und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central⸗Handelt⸗
des Deutschen Reichs- Anzeigers und flöniglich
tegister nimmt an: die stönigliche Erpedition 1. Steckbriefe und Uutersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, u. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinazahlung
* n. 8. w, von öffentlichen Papieren.
— *
teck briefe und untersuchungs ꝛ Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen enten Earl Moeller ist in den Akten ü. R. Ii. N. 129 de 1881 die Untersuchungs haft wegen be⸗ krüglichen Bankerutts verhängt. Es wird ersucht, anselben zu verhaften und an die Königliche
ireftion des Untersuchungsgefängnisses zu Berlin, Ut. Moabit i1si2, ab zulicfern. Berlin, den 30. No⸗ ember 18581. Der ÜUnterfuchungerichter bei dem uh cben Landgerichte J. Pochham mer. Be⸗ hr bung: Alter 36 Jahre, geb. 24. Juli 1816, Furtgor? Müählbaufen, Größe Jim 7i Cm, Sta ur lank, Haare blond, Stirn gewöhnlich, Bart liner Schnurrbart, Aulfnbrauen blond, Augen ann, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne dollstãnd ö Kinn oval, 2663 rund, Gesichts farbe
ch.
ĩ 9. Ein. vrache deuts esondere Kennzeichen: e.
E' ledbrief Gegen den unten beschriebenen reiter, früßeren Kellner *r m a genannt Nein old Hirschfeld, welcher flächtig ist, ist die Unter⸗ uchungs haft wegen Kuppelei in den Alten U. R. I.
— — —
1121. 81 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu ver⸗ haften und in das Untersuchungsgefängniß zu Alt— Moabit 11/12 abzuliefern. Berlin, den 30. No—⸗ vember 15881. Der Untersuchungsrichter bei dem Kö⸗ nigliche er rerum I. Johl. Beschreibung: Alter 25 Jahre, geb. 22.5. 53 ju Filehne, Kr. Scharnikom, Größe 1m 74 em, Statur mittel, Haare hellblond, Stirn hoch, schmal, Augenbrauen hellblond, Augen blau, Nase groß, Mund gewöhn— lich, Zähne vollständig. Kinn oval, Gesicht sänglich, Gesichts farbe blaß, Sprache deutsch. Besondere stennzeichen: Im linken Augenbrauen eine Narbe, unter dem rechten Auge ein Leberfleck.
Subhastation n, Aufgebote, Vo ⸗ ladungen u. dergl. (45000 Oeffentliche Zustellung.
Nr. 9195. ehlhändler David Epstein von Eichstetten, vertreten durch den Agenten Ziller in Emmendingen, klagt gegen Straßenwart Johann Georg Brenn von Bötzingen, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, auf Zahlung don 268 M 265 4 ohen Projent Zinsen aus 147 62 9 vom 11. März 1878, aus 18 Æ vom 6. Juni 1880 und
beitragen werde, wenn der Staatssekretär erkläre, daß diese
Demnächst ergriff der Staatssekretär Or. von Schelling,
Ich glaube, daß die Antwort auf diese Bemerkung im Grunde schon in meiner vorigen Aeußerung enthalten war, trage aber keinen Anstand, meine Bemerkungen noch in der vom Herrn Vorredner an— gedeuteten Richtung zu vervollständigen.
Domizilirung des Reichsgerichts in Leipzig durch Gefe erfolgt ist; ich kann also seine Anfrage nur dahin verstehen, ob 66 der andere Faktor der Gesetzgebung damit umgehe, eine Aenderung des bezeich⸗ neten Gesetzes dem Reichstag in Vorschlag zu bringen. Meine Ich lasse nun ganz dahingestellt, ob die Motive, welche der Herr Vor⸗ redner angeführt hat, wirklich geeignet waren, eine folche Anfrage zu unterstützen und zu begründen; ich glaube den Herrn Vorredner voll— ständig beruhigen zu können, indem ich bemerke, daß die von ihm be⸗ 'erüchte der thatsächlichen Unterlage entbehren. Bundesrath ist ein. e Aenderung des Sitzgesetzes bisher nicht in An⸗ regung gekommen, mir ist auch nicht bekannt, daß von irgend einer Seite eine solche Anregung beabsichtigt wird.
phani die Sache angeregt habe. wirklich nicht zögern, für das höchste Gericht Deutfchlands einen monumentalen Bau zu errichten.
selben Beredtsamkeit vorgetragen, wie fein Vorgänger. Er behaupte aber, wenn ein fester Wille da wäre, so würde man schon in der nächsten Session eine Vorlage haben können. Wenn es sich um eine Kaserne handele, hätte
den Bau Ubertrüge,
Neichsgerichts nicht gedacht werde, er glaube aber, daß es ein— flußreiche Männer gabe, die sich bemühten, das Reichsgericht von . Gegen diese Bestrebungen schütze man sich am besten durch ein fait accompli; er hoffe also, daß der Neichstag spätestens in nächster Errichtung eines Reichsgerichtsgebäudes erhalte.
.= Der Abg. Dr; Lasker erlaubte sich eine kleine Parallele zu dieser Angelegenheit zu ziehen. horst seinen mächtigen Einfluß auch dahin geltend machen, daß man bald zu einem Reichstagsgebäude gelange; denn Alles, was von dem Reichsgericht gesagt worden sei, treffe auch auf
Hierauf ergriff der Staats⸗-Minister von Boetticher
Mit dem Reichstagsgebäude werden die Herren nicht mehr so , . noöthig haben, wie vielleicht mit dem Bau des Reichs⸗ in Interin . j gerichtsgebäudes in Leipzig. ; i ; Geschäftsthätigkeit des Reichsgerichts selbst befindet sich noch in einem 3 ö ‚. J . Uebergangsstadium; die Civilsenate desselben sind vorwiegend mit Civilsae lte Ve Wie hoch sich ihre Ge— schäftsziffer nach der Civilprozeßordnung stellen wird, das läßt fich setzt noch nicht ermessen; man kann somit auch darüber kein Urtheil gewinnen, ob der gegenwärtige Personalbestand des Reichsgerichtes, welcher bei der ersten Einrichtung desselben auß eine
Präsidenten gegriffen Personalbestand das dauernde Bedürfniß einerfeits decken und anderer— seits nicht überschreiten wird. Es fehlt daher zur Zeit noch an der ersten Voꝑraussetzung zur Feststellung eines Bauplanes, nämlich an der
eichstage eine Vorlage über die Errichtung des Reichsta gsgebäudes
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, der Abg. Lasker scheine zu glauben, daß er die Errichtung des Reichstagsgebäudes nicht wünsche; er möchte es wirklich noch gern erleben, und wünsche daher, daß man bald damit anfange. Die Aeußerung des Staatssekretärs lasse vermuthen, daß das Reichsgericht auf seinen Bau noch sehr lange wird warten muͤssen, er wünsche aber, daß man beide so rasch als möglich baue, das eine
Demnächst nahm der Staats-Minister von Boetticher,
Der Herr Vorredner hat mich doch etwas mißverstanden.
Ich habe nicht gesagt, oder wenigstens nicht sagen wollen, daß der Bau eines Gebäudes für das Reichsgericht nun ad calendas gräaecas verschoben zu werden Aussicht habe, sondern ich habe gesagt, ich hoffe, daß ich, noch vor Weihnachten dem Reichstage eine Vorlage wegen des Reichstagsgebäudes werde zugehen lassen können, weil ich weiß, daß diese Vorlage sich bereits in den Händen des Bundesraths be— findet, was ich von der anderen Vorlage nicht weiß.
Der Abg. Stephani dankte für die ertheilte Auskunst und sprach die Hoffnung aus, daß in der nachsten Session der Bauplan des Reichsgerichts gebäudes vorgelegt werde.
Der Etat des Reichs-Justizamtes wurde hierauf ge— nehmigt, ebenso ohne Debatte der Etat des Rechnungs— ho fes, Ordinarium 528 673 6, Einnahmen 13 285 60
Es folgte der Etat der Verwaltung des Reichsheeres, von dem eine Anzahl von Titeln noch der Vorberathung in der Budgetkommission unterliegen. Von den dauernden ÄAus— gaben wurden Kap. 14 Kriegs⸗-Ministerium, 15 Militärkassen⸗ wesen, 16 Intendanturen bewilligt.
Beim Kapitel 17: Militärgeistlichkeit, erinnerte der Abg. Dr. Franz den Kriegs⸗-Minister an die traurigen Militärsꝑrel⸗ sorgeverhältnisse in Kosel, wo die katholischen Soldaten ge— zwungen würden, dem Gottesdienst eines exkommunizirten Geistlichen im Nebenamt beizuwohnen, was nach katholischem Er bitte den Minister dringend,
Dehne iche Tnzeciher =
Vorladungen
3. Terkänfe, Verpachtungen, Submissionen ete.
—
aus 192 64 8 vom Klagezustellungstage an,
es zweifelsohne bekannt, daß die Germania!
erren!
dienst besuchen. Im
freute sich, daß der Abg. Ste⸗
Die Reichsregierung solle
n. Der Staatssekretär habe nicht geschehen könne, mit der—
Gottesdienste man sie sicher hen sei. nichts dagegen, wenn man dersel be Dem Staatssekretär
eine Verlegung des
fertig. daß an
*
Session eine Vorlage über die
Möchte doch der Abg. Windt⸗
In dem
befehlshaber,
2 Uhr.
„Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Staats⸗Minister von Kameke, wie folgt, das Wort: Meine Herren! litärseelsorge in Cosel getragen worden, wie der Hr. Abg. Br. Franz es heute thut habe ich hier schon im vergangenen Jahre die Erklärung abgegeben, daß keinem der katholischen Soldaten ein Gewiffen wird. Es wurde bezweifelt, ob etwaigen Wünschen gegenüber die Soldaten gingen und diese haben mich veranlaßt, . kö nison sonntäglich zwei Compagnien zur Kirche gehen, und es jeder der katholischen Soldaten . 6 35 sem Pfarrer fortzubleiben. verhältnißmäßig selten Sold
katholischer Pfarrer. gestellt; er ist nicht ein Militärpfarrer. aus dem Amt entfernt, so fällt er für das Militär von selbst. glaube also, daß das Verlangen, welches über das hinausgeht, was an einen Kriegs⸗ mich ist füglicherweise nur das Verl
wang unserer militärischen Disziplin Keiner in seinem Gewissen bedrängt wird, und das geschieht nicht.
Der Abg. Dr. Franz sprach
betreffenden Organe von dieser Notiz nehmen möchten und daß nicht gezwungen wurden, bei Ableg
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, Angelegenheit sei um so leichter, als je zesanverhältnisse in Breslau vorhanden sein würden. jesoch der Kriegs-Minister trotz seiner woh nung nicht im Stande sein, keiten zu beseitigen, so würd seinerseits mit dem Kultus— auch dieses nichts helfen, pflichtet, für anderweiti Dieselben seien nicht aus freiem Willen an dem dern nach den Anordnungen der folge de Pflicht, in diesen Garnis Leute ihren kirchlichen Pflichten nachkommen könnken“ also der Kriegs— Ministers nicht zum Ziele kommen könne, pflichtet, extraordinäre Hülfe zu schaffen.
Das Kapitel wurde bewilligt.
genieur⸗Corps, Geldverpflegung der Truppen, pflegung (die Titel: Brod⸗ und Viktu den auf Antrag des Abg. Frhrn. von Schluß der Kommissions-Berathungen ausgefetzt), Bekleidung und Ausrüstung der Truppen, dungswesen, Artillerie⸗ Festungen, Militärverwaltung von Bayern.
Bei den Einnahmen bemängelte der Abg. Dr. Reichen⸗ sperger (Crefeld) eine Position von 26 000 S6 aus dem Ver— kauf des vor der römischen Basilika, jetzigen evangelischen Kirche zu Trier liegenden Theils der Palastkaserne daselbst, und machte in künstlerischem Interesse eine Reihe von Gründen gegen den geplanten Abbruch geitend.
Auf den Antrag des Abg. Frhrn. von Maltzahn ging auch dieser Titel an die Budgetkommission.
Um 41/“ Uhr wurbe der Wunsch nach Vertagung laut, der Präsident wünschte aber noch den Etat der Marineverwal« tung zu erledigen.
Der Abg. von Bühler bat dagegen um Vertagung der Sitzung, da es nicht angehe, einen so wichtigen Etat von einem beschlußunfähigen Hause genehmigen zu lassen.
Der Präsident ließ deshalb über den Vertagungs antrag abstimmen; derselbe wurde jedoch abgelehnt. führer machten aber den Präsidenten darauf aufmerksam, daß der Abg. von Bühler auch die Beschlußsähigkeit bezweifelt habe. Deshalb schlug der Präsident schließlich selbst die Ver— tagung vor; um die Auszählung des Hauses, welches augen— sällig beschlußunsähig war, zu vermeiden.
Hierauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Montag
Bundesrath,
Die Angelegenheit wegen der katholischen Mi— ist schon im vergangenen Jahre genau so vor- „und
szwang auferlegt lt, o der Vorgesetzten vielleicht doch gegen ihr Gewissen in die Kirche Aeußerung sowohl wie ein Artikel in der besonders darüber Be⸗ Danach steht die Sache so, daß in der Gar—
freigestellt ist, von dem Kirchgang zu die⸗ Die praktische Folge davon ist nun, daß Foldaten katholischer Religion diesen Gottes⸗ Der Pfarrer ist aber ein im Civilamt angestellter Für das Militär ist er nur im Rebenamt an— Wenn ihn die Civilbehörde Ich hier an mich gestellt wird, Minister zu stellen ist. An angen zu stellen, daß durch den
die Hoffnung aus, daß die Erklärung des Ministers die katholischen Soldaten z n ung des Fahneneides dem jenes Pfarrers beizuwohnen, wie es gesche⸗
eine Regelung dieser tzt bald geordnete Diö— Sollte lwollenden Gesin— die entgegenstehenden Schwierig— e vielleicht eine Kommunikation Minister zum Ziele führen. Sollte so wäre die Militärverwaltung ver— gen Gottesdienst der Soldaten zu sorgen. Platze, son⸗ Militärverwaltung. Daraus onen dafür zu sorgen, daß die he Wenn Minister durch die Vermittelung des Kultus— so sei derselbe ver⸗
Kapitel Militärjustizuerwaltung war eine Ge—
haltsaufbesserung für die Divisions⸗-Auditeure ausgeworfen.
Der Abg. Marcard dankte der M daß seine Wünsche, betreffend die Bess zum Theil erfüllt seien, er halte es dieser Richtung noch weiter zu gehen.
Das Kapitel wurde genehmigt, des zahl sernerer Kapitel des Ordinariums,
lilitärverwaltung dafür, erstellung der Auditeure, aber für nothwendig, in
gleichen eine große An⸗ u. a. höhere Truppen⸗ Landesvermessungswesen, In— Natural ver⸗ alien-⸗Verpflegung wur⸗ Maltzahn-Gültz bis zum
Generalstab,
Militär⸗-Erziehungs⸗ und Bil— und Waffenwesen, Unterhaltung der
Die Schrift⸗
Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
G. Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen. Theater- Anzeigen. Familien-VJachrichten.
In der Börsen-
beilage. *
———
aus Mehlverkauf vom Jahre 1876 bis 1881, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung des ge— nannten Betrags nebst Zinsen durch für vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urtheil zu verurtheilen. Zur mündlichen Verhandlung der Sache ladet der llãgerscbe Vertreter den Beklagten in die Sitzung des Gr. Amtsgerichts Emmendingen zu dem von diesem auf Freitag, 3. Februar 1882, Vor⸗ mittags h uhr, bestimmten Termin. Zum Zwecke der Zustellung an den Beklagten wird dleser Auszug belannt gemacht. Emmendingen, 2. Dejember 18831. Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts:
Jäger. ö. won Verkaufs⸗Anzeige nebst Edictalladung.
In Sachen des Kaufmanns Hillebrand Nykuis in Nenenhaug, Inhabers der Firma F. W. Nyhuis in Neuenhaus, Gläubigers,
gesen die Wittwe Colona Dina Rabber in Gölenkamp, Schuldnerin,
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner K Winter, sowie alle übrigen größeren
*
Annoncen · Surcauxr.
*
soll das der Schuldnerin gehörige, aub Hs. Nr. 24 zu Gölenkamp belegene Colonat mit allem Zubehör an Gebäuden und Grundberechtigungen, wie solche unter Nr. 25 der Gebäudesteuer und Art. 24 der Grund steuermutterrolle von Gölenkamp näher beschrieben sind, zwangsweise in dem dazu auf
den 12. Jannar 1882, Vormittags 11 Unr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welche daran GEigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand. und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real— berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor⸗ dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen —1ĩ— * des Grund⸗ stücks verloren gehe.
Neuenhaut, den 28. November 1851. Königliches Amtegericht, Abth. J.