1881 / 287 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Dec 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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Abschiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. Berlin, LãDezember. Dresler, Hauptm. a. D. zuletzt von der Landw. Inf. 28 2. Bats. Landw. Negts. Nr. 82, der Charakter als Major verliehen.

Im Sanitäts-⸗Corps. Berlin, 26. November. Dr. Tie- venow, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Hus. Regt. Nr. 14, Dr. Schroeder, Ober⸗Stabsarjt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Gren. Regt. Nr. 9, Dr. Oppler, Aber ⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 15, zu Ober Stabsãrzten 1. Kl. Dr. Goder, Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 50, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. ünd Garn. Arzt in Rastatt, Dr. Lückerath, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Jäger⸗Bat. Nr. 8, zum DOber-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Feld⸗Art. Regts. Nr. 4. Dr. Batzer, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 29, zum Qber⸗Stabsarzt 2 Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 45, Dr. Ridder, Stabs- und Bats. Arzt vom Jäger-Bat. Nr. 7, zum Ober Stabs⸗ arzt 2 Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 25, Dr. Bliefe—⸗ ner, Assist. Arzt J. Kl. vom Feld⸗Art. Regt Nr. 5, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 50, Dr. Kun au, Assist. Arzt 1. Kl. in der etatsmäß. Stelle bei dem Gen. und Corps⸗ arzt des V. Armee⸗Corps, zum Stabs⸗ und Bataillons⸗Arzt des Jäger-Bats. Nr. 8, Dr. Büchtem ann, Assist. Arzt 1. Kl. vom Train⸗Bat. Nr, 7. zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 7. Dr. Moriz, Assist. Arzt 1. Kl. vom Huf. Regt. Nr. 4, zum Stabs- und Bats. Arzt des 1. Bats. Inf. Regks. Nr. 14, Dr. Pieper, Assist, Arzt 1. Kl. vom Ulan. Regt. Nr. 6, zum Stabs- und Bats. Arzt des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 41, Lr. Kuschel, Assist. Arzt 1. Kl. vom Huf. Regt. Nr. 6, zum Stabs« und Bats. Arzt des 1. Bats. Grenadier⸗ Regiments Nr. 3, Dr. Schwieger, Assistenz-⸗Arzt J. Klasse vom Invasiden⸗ hause zu Berlin, zum Stabs- und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. Nr. 29, befördert. Dr. Metzner, Ober⸗Stabsarzt 1. Fl. und Marine⸗-Stationsarzt der Ostfee, ein Patent seiner Charge ver⸗ liehen. Dr. Wein reich, Königl. bayer. Assist. Arzt 2. Kl. a. D., im preuß. Sanitäts-Corps, und zwar als Assist. Arzt 2. Kl. mit einem Patent vom 3. Dezember 1879 bei dem Drag. Regt. Nr. 9, angestellt. Dr. Fritz sche, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Feld Art. Regt. Nr. 4, zum Inf. Regt. Nr. 21z, Br. Th al⸗ witzer, Ober⸗Stabsarzt J. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 15, unter Beauftragung, mit Wahrnehm. der divisionsärztlichen

unktionen bei der 360. Div., zum Drag. Regt. Nr. 10, Pr. Kley,

ber-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 25, zum Drag, Regt. Nr. 16. Dr. Luck, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 57, als Garn. Arzt nach Wesel, Dr. Muthreich, Stabs- und Batgs. Arzt vom 1. Bat. Gren, Regts. Nr. 3, zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 57, Br. Pochhammer, Stabs und Bats, Arzt vom 1. Bat. Inf. Regts. Rr. 14, zum Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 27, Dr. Reym ann, Assist. Arzt L. Kl. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 11, zum Mlan.— Regt. Nr 6, Dr. Lodderstaedt, Assist. Ari 1. Ki. vom Füsilier-Regiment Nr. 73, zum Husaren- Regiment Nr. 4, Lr. Lange, Assist. Arzt. 1. KI. vom Inf. Regt. Rr. 73, zuin us. Regt. Nr. 6, Dr, Ko ß wig, Assist. Arzt 1. Kl. vom Feld, Art. egt. Nr. 10, zum Milit. Reitinstitut, verfetzt. Dr Krüger, Ober⸗ Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Rr. 26, mit Pens. und seiner bisher. Unift, Pr. Lockemann, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Drag. Regt. Nr. 16, als Gen. Arzt 2. Kl. mit Pen. und seiner bis ber. Unif, Dr. Peters, Stabs- und Harn' Arzt in Wesel, als Ober-Stabsarzt 2. Kl. mit Penf. der Abschied

bewilligt. Königlich Bayerische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 24. November., Körber, Pr. Lt. X ja snite des 1. Jäger⸗Bats, in den etatsmäß. Stand des gen. Bats. versetzt. . v. Ho rn, Sec. Lt. des 3. Inf. Regts. zum Pr. Ct., mit einem atent vom 12. November 1881, befördert. . Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 29 November. ster, Pr. Lt. des 8. Inf. Regts,, als Aufsichts⸗Offiz. zur Kriegs⸗ schule kommandirt. In der Kaiserlichen Marine. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen 2c. 39. November. Frhr. v. Reibnitz, Kapitän zur See, jum Direktor der Marineakademie und Schule, Frhr. von der GoltzV Kapitän zur See, zum Mitglied der Studienkommission der Marine—⸗ akademie und Schule ernannt.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 7. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Herzog von Ratibor, nahmen den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmoweki entgegen und ertheilten demnächst dem auf der Rückreise von St. Petersburg nach Wien hier eingetroffenen Grafen Kalnoky, österreichisch⸗ungarischen Minister' der aus— wärtigen Angelegenheiten, Audienz.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin machte in diesen Tagen kurze Besuche in der Kaiserin⸗Augusta⸗ Stiftung und im Augusta⸗-Hospital.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz traf gestern Abend 1016 Uhr aus der Göhrde wieder in Berlin ein.

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin und Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe begaben Sich um 5 Uhr zum Diner zu Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Veilage.

In der heutigen (12.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staats⸗Minister von Stosch sowie re. Vevoll⸗ mächtigte zum Bundesrath und Kommiffarien des⸗ selben beiwohnten, stand zunächst zur Verathung der, mündliche Bericht der Kommission für den Reichshaushalts-Etat über die derselben zur Vorberathung überwiesenen Theile des Etats für die Verwal— tung der Kaiserlichen Marine auf das Etatsjahr 188283. Die sortdauernden Ausgaben Kap. 527 Tit. 1 = 4, Kap. 53 Tit. 1—4 und Kap. 60 Tit. 1— 26 wurden zusammen berathen. Den Bericht erstattete der Abg. Rickert. Die Titel 1 u. 2 des Kap. 52 (Indiensthaltung der Schiffe und Fahrzeuge) wurden unverändert bewilligt. u Tit. 3 (für Instandhaltung und Reparatur der Schiffe u. s. w) wurden in Summa statt 1 948 009 S6 nur 1 896 000 ½ gemäß dem Vor— schlage der Kommission bewilligt. Bei Kap. 53 (Na⸗ turalverpflegung wurde Tit. 1 (Brotgeld) unverändert genehmigt. Bei Tit. 2 Schiffs verpflegung) und Tit. 3 (Ver⸗ Pflegungszuschüsse) janden die Vorschläge ber Kommission, die Summen auf, 1576 909 6 (won 1 656 9000 S6 bezw. auf 207 3090 M (von 347 300 66) zu ermäßigen, Annahme. Unveränderte Bewilligung erfuhr Tit. 4 (Rationegelder); desgleichen die (Tit. 1—13 des Kap. 60 (Werftbetrieb).

Bei Tit. 14 (zum Wei erbau einer Korvette als Ersatz sür die Korvette „Victoria“, 3. Rate) wurden, entsprechend dem Kommissionsvorschlage 300 000 M abgesetzt. Die Tit. 15 21 wurden ohne Aenderung bewilligt, dagegen bei Tit. 22 (zum Bau eines Panzerfahrzeuges als Ersatz für das Panzerfahrzeug em Adalbert“ die 1. Rate von 400 900 M gestrichen. Der Abg. Rickert knüpfte an diesen Titel die Bemerkung, daß es in der Kommission als eine Unbilligkeit empfunden worden sei, daß die Pensionsfähigkeit der. Werftarbeiter erst mit dem 60. Jahre und nach 20 jähriger Arbeitszeit eintrete. Man habe sich in⸗ dessen damit begnügt, dem Minister anheim zu geben, diese Be— stimmung in humaner Weise zu handhaben, nachdem der⸗ selbe erklärt, daß er stets mit Rücksicht auf den einzelnen Fall und mit Wohlwollen verfahre. In gleicher Weise fand die Frage, bis zu welchem Alter Arbeiter auf den Kaiserlichen Werften angenommen bezw. behalten würden, ihre Erledigung. Der Abg. Dr. Hirsch war der Ansicht, daß diese Verhältnisse nicht auf der Basis des Wohlwollens, sondern des Rechts geregelt werden mußten. Bei Schluß des Blattes währte die Berathung fort.

Die vor einiger Zeit von Konstantinopel her tele⸗ graphisch gemeldete Nachricht über den Ausbruch der Bu⸗ bo nen-Pest in der Umgegend von Erzerum bez. an der Lazischen Küste hat sich neueren Mittheilungen zufolge als unbegründet herausgestellt.

Die Bestrafung wegen fahrlässigen Verkaufs von gesundheitsschädlichen Nahrungsmitteln aus §. 14 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 tritt nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Strafsenats, vom 10. Oktober d. J., nicht schon dann ein, wenn der Ver⸗ käufer über die Beschaffenheit der fraglichen Nahrungsmittel leicht hätte Erkundigungen einziehen können, vielmehr ist zur Bestrafung noch weiter erforderlich, daß er durch das Unter⸗ lassen der Erkundigung die im conereten Falle erforderliche Aufmerksamkeit, zu weicher er als Verkäufer verpflichtet war, außer Auge gesetzt hat.

Beleidigende Aeußerungen, die zur Ver— theidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berech⸗ tigter Interessen gemacht werden, sind nach §. 193 Straf⸗ gesetzbuchs nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Aeußerung oder aus den Um— ständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht. Diese Bestim⸗ munn findet nach einem Urtheil des Reich sgericht s, J. Stras⸗ senats, vom 10. Oktober d. J., grundsätzlich ebenso Anwendung auf die wider besseres Wisfen geäußerte Verleumdung nach 5. 187 St. G. B., wie auf die einfache und qualifizirte Be⸗ leidigung nach den 885. 185 und 186 Str. G. B.

Der General der Infanterie z. D. von Berger, zu⸗ letzt Gouverneur von Ulm, ist zu einem mehrwöchigen Aufenthalte hier eingetroffen.

Cassel, 5. Dezember. In der heutigen Sitzung des Kommunal-Landtags wurde die in der zehnten Sitzung vertagte Debatte über die Frage, in welcher Weise der in den letzten Jahren stattgehabten ungewöhnlichen Zunahme von Bränden mit Erfolg entgegengetreten werden könne, wieder en . und fanden folgende Antrag einstimmige An⸗ nahme: 33 6

I. Der Kommunal⸗Landtag wolle die Königliche Staatsregierung ersuchen, den Herrn Justiz⸗Minister zu , die Beamten der Staatsanwaltschaft innerhalb des Regierungsbezirks Cassel anzu⸗ weisen, in Brandfällen sofort persönlich an Srt und Stelle Nach⸗ forschungen anzustellen. ;

Der Kommunal⸗-Landtag wolle mit Rücksicht auf die That— sache, daß in den letzteren Jahren vielfach sogenannte Spekulations⸗ brände stattgefunden haben, die zu einem großen Theile auf die Ueber⸗ versicherung des Mobiliars, zu einem geringeren auf die Ueberver— sicherung der Gebäude zurückzuführen sind, beschließen:

) Die Königliche Staatsregierung zu erfuchen, auf die allseitige Befolgung der Vorschriften des kurhessischen Staats ⸗Ministerialaus⸗ schreibens vom 21. April 1830, die Versicherung der Mobilien gegen Feuersgefahr betreffend, zu halten und zu dem Ende von Zeit zu Zeit Revisionen der Versicherungen vornehmen zu lassen,

den ständischen Verwaltungsausschuß zu beauftragen, auf Grund des . 65 des Reglements vom 159. März 1886 die Vorschrift in S. 16 desselben, wonach die Versicherungssumme den gemeinen Werth des Gebäudes nicht übersteigen darf, mit Ausschluß des letzten Satzes dieses Paragraphen, welcher auf die Abänderung der Ver— sicherungssumme sich bezieht, alsbald unter Zustimmung des Herrn Ober, Präsidenten in Kraft treten zu lassen, .

3 Die Königliche Staatsregierung um die Aussetzung von Prä— mien für Entdeckung von Brandstiftern zu ersuchen und die Genéral— Brandversicherungs⸗Kommission durch die kommunalständische Ver⸗ waltung zur Bewilligung solcher Prämien auf Grund des 8. 57 des Regulativs zu veranlassen, und

) die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, die Regelung des Feuerlöschwesens nach Maßgabe der ertheilten Vorschriften, insbe⸗ sondere des Ausschreibens der Königlichen Regierung hier vom 13. Februar 1880 in allen Kreisen durchzuführen.

1II. Der Kommunal -Landtag wolle den ständischen Verwaltungs— ausschuß beauftragen, darauf Bedacht zu nehmen, daß alsbald bei eintretenden Bränden an Ort und Stelle eine genügende Lokal⸗ lontrole zur Entdeckung etwaiger Brandstiftungen unter möglschfler Deranziehung der Lokaspolizei und der Slaatéanwaltschaft eintrete und zu diesem Behufe eventuell die Dienste von Beamten der Änstalt zu verwenden.

Demnächst ertheilte der Kommunal⸗Landtag dem Voran⸗ schlage der Ei nahmen und Ausgaben der . Brand⸗ versicherungs-Anstalt für das Jahr 1882 die Zustimmung und ließ sich auf erfolgten Vortrag den Bericht über den Geschãfts⸗ betrieb genannter Anstalt vom Jahre 1879 sowie den Geschäfte— bericht, betreffend die Reerganisation jener Anstalt pro 1. August 1880 bis 1. Oktober 1851, zur Nachricht dienen.

Ferner wurde ad Nr. 4 der Tagesordnung mit Rüchicht darauf, daß eine einheitliche Bekleidung der zur Zwangs⸗ erziehung verurtheilten, in Anstalten untergebrachten verwahr⸗ ere; Kinder sich empfehle, der Beschluß gefaßt, dem 5. 11 des Reglements, betreffend die Unterbringung der zur Zwangs⸗ erziehung verurtheilten verwahrlosten Kinder, den folgenden Zusatz hinzuzufügen:

„Auf Anordnung des Landesdirektors ist der Ortsarmenverband verpflichtet, an Stelle der vorgedachten Naturalausstattung den Kostenpreis für die von der Anstalt zu bewirkende Ginkleidung dez überwiesenen Kindes in die Anstaltskasse einzu jahlen.

Endlich wurde der i m der , und Autz⸗ gaben des kommunalständischen erbandes für die Jahre 1882/84 mit der Morisfikation genehmigt, daß zur Unter⸗ stützung der Anstalt für strophulbse Kinder zu Soden a. d. W. anstatt 4090 jährlich 1900 ½ in den Etat zu stellen seien. Auch wurde von der Versammlung zu Tit. XI. der Ausgabe „Zuschuß zur Unterhaltung der landwirthschaftlichen Winter⸗ schule zu Marburg“ der Beschluß gefaßt, den ständischen Ver— waltungs Ausschuß zu beauftragen, mit dem Vorstande des

landwirthschaftlichen Centralvereins hierselbst darüber in Ver⸗ handlung zu treten, ob nicht die landwirthschaftliche Winter— schule zu Marburg in der Weise zu erweitern fei, daß den Schülern auch die praktische Verwerthung der erlangten theoretischen Kenntnisse gelehrt werde, oder ob das bezeichnete Ziel durch Errichtung e ner Ackerbaufchule zu verfolgen sei.

Bayern. München, 4. Dezember. (Alg. 3tg.) Frhr. von Franckenstein, der erste Präsident der Kammer der Reichsräthe, ist gestern hier eingetroffen. Der Gesetz⸗ entwurf bezüglich des Malzaufschlages kommt morgen im Ausschusse dieser Kammer und am Freitag in der Kammer

selbst zur Berathung.

6. Dezember. (W. T. B.) Die Abgeordneten⸗ kam mer verwies heute den Antrag Hafenbrädl auf Abschaffung des siebenten Schuljahres an einen aus 14 Mitgliedern bestehenden Ausfchuß. Im Laufe der Debatte legte der Abg. Crämer zum Beweise, wie die Er⸗ regung in das Volk hineingetragen werde, einen von der Rechten entworfenen und lithographirten Petitionsentwurf an die Reichsrathskammer wegen Annahme des Hafenbrädl⸗ schen Antrags vor, welcher von dem Abg. Penn in den zuni amtlichen Gebrauch der Kammer bestimmten Briefumschlägen an die Bürgermeister auf dem Lande versandt worden fei. Der Präsident sicherte eine strenge Untersuchung der Ange⸗ legenheit und Abhülfe zu. Der Abg. Kopp verwahrte die Rechte gegen die Koönsequenzen, welche von dem Abg. Crämer . einer Privatkorrespondenz des Abg. Penn gezo gen worden eien.

Sachsen. Dresden, 6. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kam mer setzte der Mi⸗ nister des Innern, von No st itz Wallwitz, auseinander, daß gegenwärtig wenig Aussicht auf eine Abänderung des Unter⸗ stützungswohnsitz-Gesetzes vorhanden sei, und daß es bis dahin nützlich sein werde, das Landarmenwesen zu dezentralisiren und auf die Bezirksverbände zu übertragen. Der Minister schloß, indem er auf eine bezügliche Aeußerung des Abg. Matthes einging, seine Erklärung folgendermaßen Daß wir nicht gut thun würden, eine allgemeine Reichs⸗Invalidenkasfe ins Leben zu rufen, darüber bin ich mit dem Herrn Abgeordneten einverstanden, aber daß der Gedanke überhaupt aufgeworfen wird, was wir thun können, um den Aelteren und Be⸗ dürftigeren unter uns, die nicht mehr arbeiten können, ein gesichertes Loos zu schaffen, als bisher möglich gewesen, daß man den Gedanken aufgeworfen, daß auch die Gesetzgebung sich mit der Lösung dieses Problenis zu beschäftigen haben wird das halte ich nicht für einen Nachtheil, sondern für einen großen Vortheil. Ich glaube, daß die besten Köpfe und die tüchtigsten Männer unserer und der künftigen Zeit sich mit diesem Problem beschäftigen werden und sich Ju beschäftigen haben werden, und daß man überhaupt den Gedanken aufgeworfen, daß die Lösung dieses Problems mit zu den Gegenständen der Arbeiten der gesetzgebenden Faktoren gemacht werden muß, das halte ich für eine der besten Blüthen der Entwickelung der Jetztzeit, für eine Blüthe, die für manche unangenehme Erfahrung uns trösten kann.

Hesterreich⸗ Ungarn. Wien, 6. Dezember. (W. T. B.) Im Abgeordnetenhause erstattete heute der Bericht⸗ erstatter der Majorität, Graf Hohenwart, mündlichen Bericht, in welchem ausgeführt wird, daß der nach der Geschäftsord⸗ nung niedergesetzte Ausschuß in der Aeußerung des Justiz-Ministers Prazak vom 3. d., in welcher dieser die Unterzeichner des Manifestes der deutsch-böhmischen Ab— geordneten als Gesetzesübertreter bezeichnete, keinen anlaß zur Mißbilligung finde und beantrage, den Bericht zur Kenntniß zu nehmen. Nach längerer Debatte, in welcher der Abg. Krona⸗ wetter sich gegen den Minoritätsantrag, dem Minister Prazak die Mißbilligung des Hauses auezusprechen, wendete, weil keine Beleidigung, sondern nur der Vorwurf einer politisch straf⸗ baren Handlung vorliege, wurde der Minoritätsantrag mit 161 gegen 113 Stimmen abgelehnt. Die deutsch⸗böhmischen Abgeordneten hatten vorher den Saal verlassen.

Pest, 6. Dezember. Wie der „Pest. C.“ meldet, wird der Kaiser und König am 12. d. von Gödöllo nach Wien abreisen, um daselbst eine Deputation des 3. preußischen Dragoner-Regiments zu empfangen, welche ihm den Dank dieses Truppenkörpers für das demselben gespendete Porträt weil. des Kaisers Maximilian entbieten wird. Der Kaiser Maximilian war bekanntermaßen Inhaber des 3. preußischen Dragoner⸗Regiments.

7. Dezember. (W. T. B.) Der „Pester Lloyd“ er⸗ klärt, der versöhnliche Ton, den die russifche Presfse nun— mehr gegenüber Oesterreich-Ungarn anschlage, habe nicht geringe Befriedigung hervorgerufen. Die Presse Dester⸗ reich Ungarns werde nicht anstehen, die Höflichkeit der ruf— sischen Journale mit gleicher Münze zu erwidern. Wenn die „Nowoje Wremja“ versichere, daß Rußland mehr als andere Staaten in Frieden zu leben wünsche und die Verträge achten wolle, so enthalte diese Versicherung Alles, was Oesterreich jemals von Rußland verlangen könne und verlangen werde. Der „Lloyd“ begrüßt schließlich mit Ge— nugthuung die eingetretene Wendung in der Sprache der russischen Journale und spricht die Hoffnung aus, daß dieses Verhältniß von langer Dauer sein werde.

Schweiz. Bern, 5. Dezember. (Allg. Ztg.) Der Ständ 33 wählte Cornaz zum Präsidenten und Vigier zum Vize⸗Präsidenten. Beide sind Radikale.

Großbritannien und Irland. London, 6. De⸗ zember. (B. T. B.) Nach einer amt lichen Meldung aus Kalkutta, vom heutigen Tage, ist der Emir am 20. November mit 1900 Mann Infanterie, 19 Kanonen und 2 Regimentern Kavallerie nach Kabul marschirt.

7. Dezember. (W. T. B.) Die Admiralität hat dem englischen Kriegsschiff „Philomele⸗ in Zan⸗ zibar den Befehl ertheilt, die Pem ba⸗In sel, bei welcher der Kampf zwischen dem Kriegsschiffe „London“ und einem Sklavenschiffe stattfand, zu blockiren.

Frankreich. Paris, 5. Dezember. (Cöln. Itg) Die Herstellung der republikanischen Linken der Depu⸗ tirtenkammer wird eifrig vom parlamentarischen Verein betrieben, der bereits viele Zusagen erhalten hat. Die unab⸗ hängige Gruppe unter Chesneau zählt bereits 59 Mitglieder. Im Ministerrath wird heute Abend der Minister des Innern ein Rundschreiben für Algerien vor— legen, das die Algerier beruhigen soll. In dem Rund⸗ schreiben wird erklärt, daß das System der Civil verwaltung

aufrecht erhalten, das Gebiet derselben erweitert werden soll und die kommandirenden Militärs den Civil⸗Gouverneur als den Ver⸗ treter der Centralgewalt zu betrachten haben. Der Marine⸗ Minister hat angeordnet, daß die Marine⸗Waisenhäuser, die bisher von Kongreganisten geleitet worden, in Laienhände übergehen sollen. Die französische Regierung hat in' Er—⸗ fahrung gebracht, daß eine große Anzahl der ausgewiesenen ausländischen Klostergemeinschaften Schritte thut, um wieder aufgenommen zu werden. Die Regierung wird jedoch nicht darauf eingehen, sondern auch Maßregeln gegen die ausgewiesenen französischen Klostergemeinschaften anördnen, welche sich heimlich wieder zu bilden suchen; dagegen steht es den Kongregationen, die von den Dekreten getroffen wurden, frei, zu predigen und Kultushandlungen auszuüben. Der Ausschuß der Deputirtenkammer zur Prüfung der vorliegenden Handel verträge hieß heute den Bericht über den Vertrag mit Italien gut und wird morgen beantragen, daß die Berathung in der Kammer am Donnerstag beginnen möge, die übrigen Handelswverträge werden vom Ausschusse während der Parla⸗ mentsferien geprüft werden. Der Finanzausschuß des Senats beschloß, den Kriegs- und den Finanz Minister über die tunesischen Kredite zu vernehmen; die Einbringung des Berichtes wird den Schluß der Session verzögern, und die Schlieäung der Session schwerlich schon am Sonnabend erfolgen können.

Die sechs Deputirtenwahlen, die gestern in Frank⸗ reich stattfanden, fielen aus wie bei den letzten allgemeinen Wahlen. Im 1. Bezirk des 10. Arrondissements von Paris wurde an Stelle des radikalen Pelletan (von der „Justice“) der radikale Lefeyre (vom „Rappel“ gewählt. In Lyon er⸗ hielt der Communard und ehemalige Mitarbeiter vom „Pere Duchéne“, Humbert, die meisten Stimmen; er ersetzt den radikalen Bonnet⸗Duverdier. In Aix hatte Leydet, wie sein Vorgänger Lockroy, Radikaler, die Mehrheit. In den beiden letzteren müssen engere Wahlen stattfinden. In Korte schlug Emanuel Aräne, der Redacteur des „Paris“, Pascal Grousset, Minister des Aeußern unter der Commune, und in Constantine der opportunistische Treille den radikalen Forcidi aus dem Felde. Im sechsten Wahlbezirk Perigueurx fand ein Kampf zwischen einem Republikaner und einem Royalisten statt. Ersterer erhielt 7958, letzterer 2798 Stimmen.

6. Dezember. (W. T. B.) Der diesseitige Minister— Resident in Tunis, Roustan, ist hier eingetroffen; Mu stapha Pascha wird sich heute Abend nach Tunis zurückbegeben. General Saussier, welcher sich noch immer in Gafsa befindet, hat seine Verbindung mit der Kolonne des Generals Logerot in Gabes hergestellt. Die Garnisonen von Gabes und Gafsa sollen verstärkt werden. Fliegende Kolonnen werden die Insurgenten jenseits der Schotts festhalten, um deren Rückkehr in kultivirtere Gegenden bis zu ihrer Unterwerfung zu verhindern.

Italien. Rom, 6. Dezember. (W. T. B.) Der Papst hat den Wunsch ausgesprochen, die ihm zu über— reichende Adresse der Bischöfe möge angesichts der Schwierigkeiten der gegenwärtigen Situation möglichst ge⸗ mäßigt sein. Die Ueberreichung findet am Sonntage statt.

Türkei. Konstantinspel, 6. Dezember. (W. T. B.) Gestern fand die letzte Sitzung der Delegirten der Bondholders statt. In derselben nahmen die türkischen Kommissare endgiltig das Amendement Valfreys an, wonach die Tabaksregie prinzipiell zugestanden und die Verthei⸗ lung der Reineinnahmen aus der Tabakregie zwischen der Pforte, den Inhabern türlischer Schuldtitek und den Kon— zessionären nach einem später zu taxirenden Verhältnisse aus⸗ gesprochen wird. Sodann verlas der türkische Delegüte den vorgeschriebenen Irade, welcher angenommen wurde und am Sonntag dem Ministerrath unterbreitet werden wird.

Rumänien. Bukarest, 6. Dezember. (W. T. B) Der „Nomanul“ schreibt, welche Bedeutung auch immer der zeitweilige Abbruch der politischen Beziehungen des öster⸗ reichisch⸗ungarischen Gesandten im diplomatischen Gebrauch haben möge, so stehe doch fest, daß die Donaufrage nicht als eine einfache Differenz zwischen zwei Staaten angesehen werden könne. Die Freiheit der Donauschiffahrt sei eine europäische Frage, welche alle Mächte angehe, die den Berliner Vertrag unterzeichneten. Der Minister⸗Präsident und der Minister des Auswärtigen haben der Adreßkommission die auf die Donaufrage und die Beziehungen zu Oesterreich⸗Ungarn bezüglichen Aktenstücke übergeben.

. 7. Dezember. (B. T. B) Die „Indepedance Noumaine“ sagt: die Sistirung der diplomatischen Beziehungen zwischen Oesterreich und Rumänien sei ein dem gegenwärtigen Kabinet erwiefener Dienst gewesen, denn jetzt erst seien die Gerüchte verstummt, welche das Kabinei eines geheimen Einverständnisses mit der Wiener Regierung beschuldigten.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. Dezember. (W. T. B) Graf Kal no ky ist gestern von hier abgereist. Das „Journal de St. Peters bo urg“ giebt dem Be— dauern über die Abreise des Grafen Kalnoky, welcher seinen Souverän bei dem Kaiserlich russischen Hose so würdig ver⸗ treten und so viel dazu beigetragen habe, die Bande der Freundschaft zwischen beiden Kaiserreichen enger zu knüpfen, Ausdruck und sagt: Wir sind überzeugt, daß Graf Kalnoky auf den neuen Posten eines Ministers der auswärtigen An⸗ gelegenheiten Oesterreich⸗Ungarns berufen ist, um das gute Einvernehmen und die freundschastlichen Beziehungen zwischen beiden Regierungen zu erhalten und noch zu befestigen und so Beziehungen zwischen beiden Nationen auf der Grundlage des gegenseitigen Vertrauens, dieser Bedingung für eine be⸗ friedigende Lösung der schwebenden Fragen und für eine ge⸗ deihliche Entwickelung beider Reiche auf bem friedlichen Wege des Fortschritts herzustellen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 2. Dezember. Hamb. 1 Der Reichstag beschloß in seiner letzten ession, die Regierung zu ersuchen, eine Vorlage, betreffend die Nevision der Gefetze über die Privatbanken, auszuarbeiten. Der Wunsch des Reichstages ging speziell dahin, das Noten⸗ Emissiongrecht der Privalbanken zu beschränken. Dem Er⸗ suchen des Reichstages entsprechend, hat die Regierung nun— mehr eine . niedergesetzt, welche nicht nur Vor⸗ schläge in Betreff einer Revision der die Privatbanken, son⸗ dern auch der die Reichsbank und die Aftienbanken betreffen⸗ den Gesetze machen soll. Die Regierung stimmt nämlich der Ansicht des Finanz- Ministers zu, daß, wenn das Noten⸗ Emissiongrecht der Pribatbanken beschränkt werden soll, eine Neorganisation der Neiche bank unumgänglich ist, da diese

mit ihrer jetzigen Organisation alsdann den Anforderungen des Geschäftsverkehrs nicht werde genügen können. In Be⸗ treff der Aktienbanken, d. h. derjenigen Bankinstitute, deren Aktionäre nur für den Betrag des Aktienkapitals voerantwort⸗ lich sind, hebt der Finanz⸗Minister in seinem Bericht hervor, daß es bezüglich dieser Banken keine anderen gesetzlichen Nor⸗ men giebt, als die die Aktiengesellschaften im Allgemeinen be— treffenden, welche indessen nicht für Banlinstitute passen.

Amerika. Washington, 6. Dezember. (W. T. B.) Dem Kongreß ist eine Botschaft des Präsidenten zugegangen, welche zunächst des Verlustes Erwähnung thut, den das Land durch den Tod Garfields erlitten habe, sodann aber die Nation beglückwünscht zu der zunehmenden Wohl— fahrt des Landes und zu ihren freundschaftlichen Beziehungen zu den auswärtigen Mächten. Die Theilnahme von Vertretern Frankreichs und Deutschlands an der Jubel— feier in Yorktown habe die freundschaftlichen Gesin— nungen zu diesen Ländern befestigt. Es sei wichtig, auch die herzlichen Beziehungen zu Rußland zu stärken; namentlich müsse der Schutz sür die dieses Land e— suchenden friedlichen Amerikaner, insbesondere für die Juden gesicheit werden, deren Behandlung zu energischen Vorstellun— gen Seitens der Regierung der Vereinigten Staaten Veran— lassung gebe. Die Frage des Panamakanals sei von großer nationaler Wichtigkeit. Die Regierung sei bemüht gewesen, den 1845s mit Columbien geschlossenen Vertrag durch neue Abmachungen wirksam zu machen, die bezüglichen Verhand— lungen hätten aber ein Ende genommen, weil Columbien die Vollmachten seines Unterhandlers desavouirt habe. Columbien habe den europäischen Mächten eine Theilnahme an der Garantie für den Panamakanal vorgeschlagen, das sei aber ein direktes Zuwiderhandeln gegen die von Amerika über— nommene Verpflichtung, welches allein die Garantie für die Integrität des kolumbischen Gebiets und des Kanals über⸗ nommen habe. Am Schluß der Botschaft erklärt der Prä— sident, daß er tief durchdrungen sei von den Verantwortlich— keiten, die er übernommen habe, und daß er alle Maßregeln des Kongresses unterstützen werde, die geeignet seien, den Ruhm des Landes und das Wohl des Volkes zu fördern.

In dem Finanzbericht des Schatzfekretärs Fol⸗ ger werden die Einnahmen des am 30. Juni d. J. abge⸗ schlossenen Finanzjahres auf 366 Millionen, die Ausgaben auf 269 Millionen beziffert. Der Einnahmeüberschuß ist mit Aus⸗ nahme von 15 Millionen zur Amortisirung von Bonds ver— wendet worden; der sich künftig ergebende Ueberschuß soll voll⸗ ständig zur Schuldentilgung verwendet werden.“ Die Ein⸗ nahmen haben sich im Vergleich mit dem Vorjahre um 27 Millionen vermehrt, die Ausgaben um 10 Millionen vermindert. Schatzsekretär Folger beantragt die Auf— hebung des Gesetzes über die Emittirung von Gold⸗ certifikaten und spricht die Ansicht aus, daß man die Bonds in Gold hezahlen müsse, namentlich mit Rüͤcksicht auf die aus⸗ län dischen Bondsbesitzer und zu dem Zwecke, ein Einvernehmen der Nationen über den Bimetallismus herbeizuführen. Folger beantragt ferner die zeitweilige Suspendirung der Ausprägung von Silberdollars und macht den Vorschlag, das Schahamt dazu zu ermichtigen daß es lediglich je nach der Nachfrage Silber ausprägen lasse. Folger berechnet ferner, daß bei der Fort⸗ dauer der gegenwärtigen Verhältniffe die ganze Staatsschuld in 10 Jahren getilgt sein, werde und spricht sich für eine Minderung der drückendsten Abgaben für die gegenwärtige Generation, namentlich für eine Minderung der fiskalischen Abgaben aus; aber selbst die Zölle könnten ermäßigt werden. Endlich erwähnt der Schatzsekretär die Möglichkeit, die 31, pro—⸗ zentigen Bonds in 3prozentige umzuwandeln.

Neichstags⸗ Angelegenheiten.

Ein dem Reichstage vorliegender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Etats“ jahr 1881,82, hat folgenden Wortlaut: ;

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Kön g von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundezraths und des Reichstags, was folgt:

Die Kontrole des gesammten Reichshausbalts sowie des Landes— haushalt von Elsaß⸗Lothringen für das Etatsjahr 1881382 wird von der preußischen Ober⸗Rechnungskammer unter der Benennung ‚Rech⸗ nungshof deg Deutschen Reichs- nach Maßgabe der im ,. vom II. Februar 1875 Reichs ⸗Gesetzblatt Seite 61), betreffend die Kontrole des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß ⸗Lothringen für das Jahr 1874, enthaltenen Borschriften geführt.

Ebenso hat die preußische Ober ⸗Rechnungskammer in Bezug auf die Rechnungen der Reichsbank für das Jahr 1881 die gemäß 3. 29 des Bankgesetzes vom 14 März 1875 (Reichs ⸗Gesetzblatt Seite 77) dem Rechnungshof des Deutschen Reichs obliegenden Geschäfte wahr⸗ zunehmen.

Urkundlich ꝛe.

Gegeben ꝛc.

Dem Reichstage ist der nachstehende Entwurf eines Ge— setzes, betreffend die Erhebung einer Berufs statistik, sowie die Vornahme einer Viehzählung im Jahre 18582, nebst Motiven, zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des mn, . folgt:

Im Jahre 1882 findet die Krbebung einer allgemeinen Berufe statistik und eine Viehzählung für 26 Umfang des Reichs statt.

Die statistischen Aufnahmen werden von den Landes regierungen bewirkt. Die Lieferung der erforderlichen Erhebungeformulare und die Verarbeitung des Urmaterials erfolgt von Reiche wegen.

§. J. Der Bundesrath bestimmt den Tag der statistischen Aufnahmen und erläßt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Vor— schriften. 24

Wer die auf Grund dieses Gesetzes an ihn gerichteten Fragen wissentlich wahrbeitswidrig beantwortet, oder anderen Verpflichtungen suwiderhandelt, welche nach den zur Ausführung dieses Gesetzes er. lassenen und bekannt gemachten Verschriften (6. ) ihm obiiegen, ist mit Söeldstrafe bis zu Cinhundert Mark oder mit Haft zu bestrafen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben ꝛe.

Ber ünd ung. ;

Bereits bei den Vorarbeiten für die 6 des Jahres 1880 ist das Bedürfniß einer gleichmäßig bearbeiteten eingehenden Berufsstatistik wiederholt anerkannt worden, insbesondere auch in

einer Konferenz der Vorstände statistischer Centralstellen deutscher Bundesstaaten, welche bei dem Kaiserlichen statistischen Amt unter Theisnahme des Direktors dieses Amtes im Oktober 187 stattfand. Auf dieser Kouferenz wurde indeß neben ausdrücklicher Betonung jenes Bedürfnisses erwogen, daß es sich mit Sicherheit nicht beur⸗ theilen lasse, ob aus dem Urmaterial der Volkszählung eine solche Berufẽstatistik sich werde herstellen lassen. Man schlug daher vor, an diesem Urmaterial die erforderlichen Beobachtungen zu machen und Erfahrungen zu sammeln, feiner Zeit aber zu einer erneuten Bera—⸗ thung, zusammeniutreten, um sich über die Äufstellung einer Berufs⸗ statistik schlüssig zu machen. Demgemäß wurde beschlossen, eine de⸗ finitive Vereinbarung zu Vorschlägen über eine Berufsstatistik bis dahin auszusetzen, wo man die technische und finanzlelle Ausführbar⸗ keit der Bearbeitung allseitig übersehen können, und es ward zu dem Ende eine erneute Berathung im Mai oder Juni 1881 nach Ein⸗ reichung der vorläufigen Uebersichten für die Reichsstatistik in Aus⸗= sicht genommen.

Diese Berxathung hat im Juni 1881 stattgefunden und zu dem Ergebnisse geführt, „daß“, wie es in einem Berichte des Dicks des Kaiserlichen statistischen Amts heißt. „die Bearbeitung einer be⸗ friedigenden Berufsstatiftik für das Reich aus dem Zaͤhlmaterial von 1880 nicht ausführbar ist“

Wenn auch“, so fährt der Bericht fort, „in verschiedenen Staaten

dies Material dazu ausreicht, namentlich in denjenigen, wo von vorn— herein auf die Herstellung einer Berufsstatistik Bedacht genommen wurde, so erklärten doch mehrere Theilnehmer ausdrücklich, daß dies in ihren Staaten nicht der Fall, eine nachträgliche Vervollständigung des Zählmaterials für solchen Zweck aber nicht mehr durchführbar sei. Ganz besonders gilt diefe Unausführbarkeit von der landwirth⸗ schaftlichen Berufsstatistik. weil in den meisten Staaten bei der Volkszählung von 1886 die dazu unbedingt erforderlichen Angaben über Nebenerwerb oder Nebenbeschäftigungen nicht erfragt, auch be⸗ sondere Erhebungen über den landwirthschaftlichen Betrieb, welche die, fehlenden Angaben über den landwirthschaftlichen Nebenerwerb einigermaßen zu ersetzen geeignet gewesen wären, damit nicht ver— bunden worden sind.“

Die Aufgaben der Gesetzgebung erheischen aber dringend den Besitz zuverlässiger statistischer Angaben über die Berufsklassen, in welche die Bevölkerung zerfällt. Die im Jahre 1871 dieserhalb zuletzt ermittelten Zahlen, damals schon mangelhaft, sind vollends werthlos geworden, nachdem die Bevölkerung des Reichs sich inzwischen um rund 45 Millionen Seelen vermehrt hat.

Sowohl bei den Erörterungen über die Wirkungen wirthschaft— licher Gesetze und Anordnungen, als auch bei den Verhandlungen Über das Unterstützungswohnsitzgefetz hat der völlige Mangel an jedweder auch nur annähernd richtigen Berufösstatistik sich fühlbar gemacht. Ebenso bei der Untersuchung über die Nothwendigkeit und Durch⸗ führbarkeit der neuerdings in den Vordergrund getretenen fozial⸗ politischen Probleme insbesondere der wirksameren Fürsorge für . Unfall, Invalidität und Alter erwerbsunfähig gewordenen rbeiter.

Die auf diesem Gebiete liegenden Aufgaben der Gesetzgebung werden nur dann eine gedeihliche Lösung finden können, wenn den gesetzgebenden Faktoren die Möglichkeit gewahrt wird, sich über die thatsaͤchliche Entwickelung und derzeitige Gestalt des gesammten natio— nalen Erwerbslebens genau und zuverlässig zu unterrichten. Ins⸗ besondere wird sich nur auf Grund einer auf zuverlässigen statistischen Ermittelungen beruhenden Kenntniß unserer gesammten Erwerbsver— hältnisse beurtheilen lassen, in welcher Gestalt und in welchem Maße die Organisation korporativer Genossenschaften behufs Löfung jener sozialen und wirthschaftlichen Aufgaben durchführbar ist. laßid'ie Erhebung einer umfassenden Beruftstatistik ist daher uner⸗ ãßlich.

Im Interesse der Gewinnung eines gleichmäßigen Materials wird es geboten sein, die Neuaufnahme auch in denjenigen Staaten zu bewirken, welche im Jahre 1880 auf die Herstellung einer Berufs⸗ statistik schon Bedacht genommen haben.

Um diesen statistischen Aufnahmen eine unzweifelhafte rechtliche Grundlage zu geben, insbesondere der wahrheits gemäßen Beantwor⸗ tung der an die Haushaltungsvorstände und einzeln stehenden Per⸗ sonen zu richtenden Fragen versichert zu sein, ist der Erlaß eines Ge⸗ setzes nothwendig.

In Verbindung mit der Erhebung der Berufsstatistik läßt sich die an sich gebotene Erneuerung der Viehzählung mit geringerem Aufwande an Kosten und Arbeit bewirken, als fonst dafür erforderlich sein würde. Die letzte Viehzählung fand am 10. Januar 1853 statt. Hiernach würde die nächste Wiederholung derselben über das Jahr 1883 nicht hinausgeschoben werden können, so daß dann abermals eine umfangreiche statistische Aufnahme stattzufinden hätte, während erst im Jahre vorher die Berufestatistik erhoben worden wäre. Mit dieser erneuten Mühwaltung zu statistischen Zwecken könnte man die Behörden und die Bevölkerung verschonen, wenn die Viehzählung mit der Bexufsstatistik verbunden würde. Diese Verbindung würde zudem der letzteren zugut kommen, und die Kosten einer besonderen Vieh— zählung würden größtentheils erspart werden.

8. 1 des Qsetzentwurfẽ hat in Vorstehendem seine Begründung gefunden.

* ) *

Daß 82 die statistischen Aufnahmen den Landesregierungen zuweist, liegt in der Natur der Sache. Dagegen erscheint es nicht nur billig, daß das Reich die Kosten der Formularbeschaffung und der einheitlichen Ver— arbeitung des Urmaterials trägt, sondern es spricht dafür ganz be— sonders auch die Rücksicht auf die sonst unrermeidliche Verjögerung der Aufnahme, namentlich in Staaten mit längeren Budgetperioden.

Die Bestimmungen des

8. 3 entsprechen der Stellung, welche der Bundesrath bei den sonstigen reichsstatistischen Erhebungen einnimmt, während

§. 4 die Durchführung des Gesetzes sicherzustellen bezweckt.

Die Kosten der Ausführung des Gesetzes, foweit sie dem Reiche zur Last fallen, werden sich nach einem Voranschlage des Direk- tors des Kaiserlichen statistischen Amts voraussichtlich auf 11523555 belaufen.

Es sind nämlich erforderlich:

JI. Für Druck und Versendung der Formulare und Instruk tionen.

1) Zählbogen in großem Formate, Mittelpapier, 13 Millionen, J

2) Anweisung für die Behörden, Zählerinstruktion, Kontrollisten, 800 0090 Bogen, 100) Stück zu 15 M 1200) 2

3) Zählblättchen, 33 Millionen, 10990 Stück zu 35 059 .

4 Hülfsfermulare (besseres Papier), 2 Millionen ö 3209090

5) Verpackung und Bahnfracht (hin und zurück) 35000

Summe zu IJ. N N T Il. Zu sammenstell ung zu Orts-, Kreis und Staatsübersichten.

I) Revision der Zählpapiere und Ausschreibung der ZJãhlungs⸗ Hesultate in Betreff des Berufs (auch Nebenberufe, Alterg, Familien, standes, sowie der Ansehörigen) auf Zahlblättchen (in Rücksicht auf die Schwierigkeit der Ausschreibung des Berufs und der Angehörigen, täglich für nicht mehr als 50 Personen) für 33 Millionen Personen 66 00 Arbeitstage, den Tag zu 47 M gerechnet, einschließllich Sonn ö 08 000 M.

2). Ausjählung und Aufrechnung des Inhalts der Zählblättchen zu den Ortstabellen, täglich für 70 Per⸗ sonen der Gesammtbevölkerung, macht 65 680 Arbeitz—⸗ tage zu 4 M (wie oben). w

3) Aufstellung der Ortstabellen über die Vieh⸗ baltung ; ß); 52000 4) Aufstellung der Kreis⸗, Bezirks. und Staats-

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übersichten über den Beruf und die Viehhaltung 40000