1881 / 295 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Dec 1881 18:00:01 GMT) scan diff

und zwar nur zur Wahrnehmung ihrer an. ilichen Funktionen, erlaubt. Ausnahmsweise ist der Zutritt bezw. der Abgang auch anderen Personen gestattet, wenn sie mit einer zollamt⸗ lichen Legitimation versehen sind, sowie bei Unglücksfällen, wenn Gefahr im Verzuge ist, auch solchen Personen, welche zur Rettung von Menschen, Schiff und Ladung Hülfe leisten sollen. 21

Tritt während der Fahrt eine Veränderung in dem Be⸗ stimmungsorte eines Schiffes derart ein, daß dasselbe zur Füh⸗ rung der Flagge und Leuchte nach 5. 1 nicht mehr berechtigt sein würde, so muß hiervon dem nächsten Zollamte oder Zoll⸗ kreuzer sofort Anzeige gemacht und die zollamtliche Abfertigung beantragt, bis zu deren Beginn aber die Zollflagge bezw. Leuchte beibehalten werden. ö.

2) Anderweiter Waarenverkehr auf der Unterelbe.

Die zollamtliche Behandlung des Waarenverkehrs zwischen der See und den Hafenorten Hamburg, Altona und Harburg. soweit dieser Verkehr durch Schiffe vermittelt wird, welche keinen Lootsen an Bord haben, sowie des Waarenverkehrs zwischen der See und anderen als den vorstehend genannten drei Orten an der Unterelbe, erfolgt nach den desfallsigen allge⸗ meinen Vorschriften des Vereinszollgesetzes und den zur Aus⸗ führung desselben ergangenen Bestimmungen, soweit nicht nachstehend hiervon 1 getroffen sind.

§. 6. a. Abfertigung bei Cuxhaven. Zum Zwecke der zollamtlichen Behandlung wird auf einem bei Cuxhaven stationirten Wachtschiffe ein Nebenzollamt I. errichtet, welches zugleich als Ansageposten in Gemäßheit des §. 74 des Vereinszollgesetzes fungirt. Das Wachtschiff führt bei Tage die Reichsflagge und bei Nacht drei weiße Lichter. Diese Zeichen sind an dem Schutz⸗ höft des Quarantänehafens ,

Die Schiffsführer, welche seewärts über die Zollgrenze bei Cuxhaven eingehen und der Abfertigung daselbst bedürfen, müssen, falls sie nicht vor Anker gehen wollen, rechtzeitig bei⸗ drechen und den sich an Bord begebenden Abfertigungs⸗ und Begleitungsbeamten das Anbordkommen, sowie den Wieder⸗ abgang vom Schiffe nach möglichst erleichtern.

Schiffe, welche, aus einem inländischen Hafen kommend, über die Zollgrenze durch das Klotzenloch oder die Norder⸗ gründe eingehen, haben in Sicht des Zollkreuzers beizudrehen und die Revision durch rn, abzuwarten.

Die Beamten des Nebenzollamtes können, wenn eine Reyision sich mit hinreichender Sicherheit bewirken läßt, zoll⸗ freie Ladungen sofort in den freien Verkehr setzen, auch ein⸗ zelne zollpflichtige Gegenstände, welche an Bord des Schiffes sich befinden, auf Grund mündlicher Deklaration vollständig abfertigen. 16

Soll die schließliche Abfertigung nicht beim Wachtschiffe, sondern bei einer anderen als Grenzzollamt fungirenden Zoll⸗ stelle erfolgen, so hat der Schiffsführer den an Bord gekom⸗ menen Beamten des Wachtschiffes gegenüber die im 5. 74 des Vereinszollgesetzes vorgeschriebenen Verpflichtungen zu er⸗ füllen. .

Kann wegen ungünstiger Witterung die Abfertigung beim Wachtschiffe nicht erfolgen, so wird dies dadurch zu er⸗ kennen gegeben, daß auf dem Schutzhöft des Quarantänehafens von Cuxhaven bei Tage die Zollflagge gestrichen ist, bei Nacht aber die drei weißen Lichter fehlen.

Die Schiffe können dann, ohne anzuhalten, das Wacht⸗ schiff passiren, sie haben sich aber bei dem zuerst von ihnen angetroffenen Zollkreuzer zu melden, worauf von der Be⸗ satzung desselben nach erfolgter Deklaration Seitens des Schiffsführers die Abfertigung, wie sie beim Wachtschiffe hätte vorgenommen werden sollen, nachträglich bewirkt wird.

Begegnet ein solches Schiff keinem Zollkreuzer, so hat es bei der seinem VBestimmungsort zunächst belegenen, spätestens aber bei der Zollstelle zu Brunshausen zur Revision und Ab⸗ fertigung sich zu stellen.

Schiffe dieser Art haben von Curhaven ab am Tage eine weiße mit einem diagonalen, von Ecke zu Ecke durchschneiden⸗

den schwarzen Streifen versehene Flagge (siehe Zeichnung

Nr. 2) und bei Nacht zwei Laternen übereinander, die obere mit grünem, die untere mit weißem Lichte und zwar beide Zeichen an der im 5. 1 angegebenen Stelle zu führen.

Die Laternen müssen im Uebrigen von derselben Ein⸗ richtung sein, wie im 5. 1 vorgeschrieben ist. 12

8. 12.

Von der Anmeldung beim Wachtschiffe befreit sind leere oder nur in Ballast fahrende Schiffe uns solche Fischersahr⸗ zeuge, welche nur frische zollfreie Erzeugnisse des Meeres einführen.

§. 13.

b. Abfertigung bei Altona.

Die über die Zollgrenze bei Altona eingehenden Schiffe erhalten ihre Abfertigung nach der BVestimmung der Joll⸗ behörde entweder bei der auf dem Neumühlener Quai oder * der auf Pontons unterhalb desselben befindlichen Zell⸗ relle.

Der Anmeldung unterliegen auch solche Schiffe, welche verpackte zollfreie Gegenstände geladen haben. Dieselben müssen unaufgefordert bei * tell anlegen.

1

Von der Verpflichtung ef nnen, i diejenigen

Personendampsschisse befreit, welche bereits einer Zoll sielle in Hamburg, St. Pauli oder Altona abgefertigt sind. Auch

andere Personendampfschiffe können von der Anmeldung ent⸗ bunden werden.

§. 15.

Wenn Schiffe, die von dem zum Hollinlande gehörenden Theile von Altona in See ausgehen, Waaren geladen haben, deren Ausgang zollamtlich erwiesen werden muß, so gilt dieser Nachweis bei den zur Führung der Zollflagge bezw. Leuchte berechtigten Schiffen als erbracht, wenn zollamtlich bescheinigt wird, daß die betreffenden Schiffe mit Zollflaage oder Leuchte von Altona in der Richtung n Cuxhaven abgegangen sind.

II. Zollkontrole auf der Unterelbe.

Die Aufsicht über den Schiffsverkehr auf der Unterelbe wird durch Zollkreuzer geübt, deren Beamte befugt sind, Schiffe anzurufen, an Bord der angehaltenen, wie der vor Anker liegend angetroffenen sich zu begeben, die Schiffspapiere einzusehen und die Schiffe einer Revision und Vorabfertigung zu unterwerfen; auch können dieselben von ihnen amtlich ver⸗ schlossen und besetzt werden.

Die Zollkreuzer geben ihre Absicht, ein Schiff anzuhalten,

dadurch zu erkennen, daß sie am Tage neben der Reichszoll⸗ flagge an der Gaffel einen mit der Inschrist „Königlicher Zollkreuzer“ versehenen weißen Stander am Großtopp und eine vierkantige grüne Flagge am Vortopp hissen, bei Nacht aber eine rothe und eine weiße Laterne übereinander zeigen. Auf ein solches Zeichen hat das solchergestalt oder sonstwie

angerufene Schiff beizudrehen und den Beamten Gelegenheit

zu geben, mit ihrem Boot an Bord zu kommen, demnächst a das Verlassen des Schiffes nach Seemannsart zu er— eichtern.

§. 17.

Die Schiffe unter Zollflagge bezw. Leuchte unterliegen den vorstehenden Bestimmungen (§5. 16) und können ins⸗ besondere auch amtlich begleitet und verschlossen werden, wenn der dringende Verdacht vorliegt, daß eine Uebertretung der Zollvorschriften fat; 1 oder beabsichtigt wird.

Im Falle einer amtlichen Begleitung hat der Schiffsführer sür das angemessene Unterkommen der Begleiter zu sorgen, auch dieselben an den Mahlzeiten der Mannschasten unent⸗ geltlich Theil nehmen zu lassen. ö

Für die Begleitung, sowie für die Rückbeförderung sind keine Gebühren zu entrichten. 3

Die Lootsen sind dafür verantwortlich, daß die von ihnen geführten Fahrzeuge die Zollflagge bezw. Leuchte nicht uner⸗ laubter Weise unterwegs abnehmen oder aufziehen.

Sie haben auch sonstige Uebertretungen der Zollvor⸗ schriften, welche bei Ausübung ihres Dienstes zu ihrer Kennt⸗ niß kommen, möglichst zu hindern und jedenfalls zur näheren Untersuchung sofort an,, .

Ill. Strasbestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden, sofern nicht andere besondere Strafgesetze Platz

greifen, nach §. 152 des Vereinszollgesetzes mit einer Ord⸗

nungsstrafe bis zu 160 6 geahndei.

J 1

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

An dem Progymnasium zu Eschweiler ist der ordentliche Lehrer Dr. Weuster zum Oberlehrer befördert worden.

Der Seminar⸗Hülfslehrer Lawin zu Angerburg ist unter Beförderung zum ordentlichen Lehrer an das Schullehrer⸗ seminar in Franzburg versetzt.

——

Bekanntmachung.

Das von dem hierselbst verstorbenen Rentier Simson Simon gestiftete Stipendium von jährlich 400 Thlr 26. s6 soll vom 1. Oktober d. Is. ab von Neuem verliehen werden.

Nach den testamentarischen Bestimmungen zur Erlangung des Stipendiums muß der Bewerber:

1I) in Preußen geboren und jüdischen Glaubens sein,

2) mit einem unbedingt guten Zeugniß der Reife von einem hiesigen Gymnasium abgegangen, und

3) auf hie siger Universität als Studirender der Medizin

immatrikulirt sein, sowie

4) ein Zeugniß seiner Bedürftigkeit vorlegen.

Außerdem muß derselbe, wie bei allen Stipendien, vom Beginn des 2. Semesters seines Studiums ab jedes Semester ein Zeugniß des Dekans der medizinischen Fakultät über seinen Fleiß, sowie ein Sittenzeugniß bei Ethebung des Stipendiums überreichen, welches in vierteljährlichen Raten praennumerando an den Beliehenen gezahlt wird.

Indem wir dies hiermit zur Kenntniß der r Herren Studirenden bringen, * wir dieselben auf, ihre Bewerbungen schriftlich unter Veifügung der Zeugnisse bis zum 15. Januar 1882 bei uns einzureichen.

Berlin, den 9. Dezember 1881.

Königliches Universitäts⸗Kuratorium. In Vertretung: Curtius. Schulz.

Angekommen: Der Direktor im Ministerium der geist⸗ lichen, Unterrichts; und Medizinalangelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierunge⸗Rath Barkhausen von Aurich.

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ fuhr über die Reichsgrenze.

Die Verordnung vom 8. Dezember 18381 (außerordent⸗ liche Beilage zu Nr. 49 des Regierungs⸗Amtsblatts pro 1881, S. 345 und 346) *) wird in Nr. VI. und XII. folgendermaßen abgeändert:

1) 6 VI. ist statt Um ladung“ zu setzen, Ver⸗ a dung“.

2) X Nr. XII. kommen die Worte: „und anderer Wiederkäuer“ in Wegfall.

Das Verbot des Abtriebs der auf den Breslauer Schlacht- 45 gebrachten Viehstücke beschränkt sich demnach lediglich auf Rindviehstücke.

Breslau, den 11. Dezember 1881.

Königlicher Regierungs⸗Präsident: von Juncker.

) R. u. St. «A. Nr. 291.

3ei

n der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 50 der enregister⸗Bekanntmachungen veroffentlicht.

Psoiges vormals Nassauisches Staatsanlehen von 7 200 000 Fl. d. d. 30. September 1862.

Bei der am 2. d. M. stattgefundenen fünfzehnten Verloosung der Partial⸗Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses .A. von Rothschild & Söhne in 1 a. / M. negociirten P cigen vormals Nassauischen Staatsanlehens von 7200 000 Fl. d. 2 30. September 1862 sind nachverzeichnete Obligationen gezogen worden: A. Zur Rückzahlung auf den 1. April 1882.

Litt. N. à 100 Fl. 17146 43 3 Nr. 6 83 122 623 633 1153 1160 1194 1464 1619 1883 2111 2189 2602 2788 2955 3091 3098 3335 3621 3631 3881 3910 4170 4601 4878 4912 4932 5088 5581 5745 5817 5827 5837 34 Stück über 3400 Fl. oder 5828 M 62 49.

Litt. O. à 200 Fl. 342 S6 86 83 Nr. A3 424 671 790 933 1010 1220 1351 1490 1562 1765 11 Stück über 2200 Fl. oder 37 771 M 46 3.

Litt. P. ' 500 Fl. S57 A 14 3 Nr. 354 609 724 837 859 1207 1324 1581 1802 1949 2271 2281 2328 2329 2419 2501 2611 3049 3066 3177 3358 3560 3580 3708 3709 3718 3759 3769 3789 3921 4061 4110 4168 4228 4711 4721 5041 5333 5462 5554 6307 k 7122 7799 45 Stück über 22 500 Fl. oder 38 571 6.

Titt. G. 1000 Fl. 1714 1 29 Nr. 28 49 351 687 779 996 1057 1214 1293 1344 1779 1973 12 Stück über 12 000 Fl. oder 20 571 4 48 5.

Summa 102 Stück über 40 109 Fl. oder 68 742 A 86 8.

B. Zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1882.

Litt. N. à 100 Fl. 171 4M 43 3 Nr. 146 459 740 960 1383 1497 1771 1966 2677 2911 3049 3353 3373 3483 3503 3715 3745 3876 4120 4242 4493 4554 4821 4952 5251 5323 5417 5552 ö 5657 5833 5919 5949 33 Stück über 3300 Fl. oder 5657 MS

Litt. O. à 200 Fl. 342 S 86 5 Nr. 548 696 724 992 1196 1289 1413 1663 1891 1916 1932 11 Stück über 2200 Fl. oder 3771 4 46 4.

Litt. P. à 500 Fl. S657 AM 14 3 Nr. 180 244 254 556 566 842 874 887 1191 1677 1822 1988 2064 2070 2211 2267 2301 2311 2471 2491 2601 2621 2631 2641 2838 3303 3313 3455 3640 3655 3973 4534 4551 4831 4851 5313 5544 6064 6204 6644 6712 6750 7097 7098 7487 7546 7815 47 Stück über 23 500 Fl. oder 40 285 . 58 8. ;

Litt. Q. à 1000 Fl. 1714 AM 29 3 Nr. 29 215 398 512 667 801 1176 1330 1513 1720 2116 2130 12 Stück über 12000 Fl. oder 20 571 4A 48 4.

Summa 103 Stück über 41 000 Fl. oder 70 285 M 71 .

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit, dem

Bemerken benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zu dem betreffenden Ruͤckzahlungstermine stattfindet, bei folgenden Stellen erhoben werden können; Bei dem Bankhguse M. A. von Rothschild C Söhne in Frankfurt a. M., bei, der Königlichen Regie⸗ rungs⸗Hguptkasse in Wiesbaden, sowie bei jeder anderen Königlichen Regierung s-Hauptkasse, bei der Königlichen Stagtsschulden⸗-Tilgungskasse in Berlin, der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. / M. und den Königlichen Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Lüne— burg und Osnabrück.

Die Auszahlung erfolgt gegen Rückgabe, der Obligationen mit den dazu gehörigen Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen und zwar bei den unter A. verzeichneten Obligationen mit den Zinsscheinen Reihe III. Nr. 4— 8 und bei den unter B, verzeichneten mit den Zinsscheinen Reihe III. Nr. 5 8 nebst Zinsscheinanweisungen.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird an dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.

Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vor⸗ , Bankhause, noch bei der Königlichen Regierungs⸗Haupt⸗ asse in Wiesbaden oder bei der Königlichen Kreiskasse in Frank⸗ furt a. M., sondern bei einer der anderen Nassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Zinsscheine und Zins⸗ schein⸗Anweisungen durch diese Kasse vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldrer⸗ schreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungstermine eingereicht

werden können. ü Rückständig sind noch: Aus der Verloosung: pro 1. Oktober 1876: Litt. P. Nr. 5821. pro 1. April 1880: Litt. N. Nr. 3393. pro 1. April 1881: Litt. N. Nr. 24 120 1088 15097 2830 3032 3936 3944 4003 4321 5505 5763, Litt. 0. Nr. 620 712 919 1640 1791, Litt. P. Nr. 54 117 1348 2M4 3266 3512 5136 6280 6318 6398 7559, Litt. G. Nr. 1164 1620. pro 1. Oktober 1881: Litt. N. Nr. 36 804 1161 2774 2924 3701 3770 4278 4513 4943 5078 5116 5485 5636, Litt. O. Nr. 228 zI0, Litt. P. Nr. 137 2040 3600 3892 5367 5564 6388, Litt. Q. Nr. 481 680. Wiesbaden, den 8. Dejember 1881. Der Regierungs⸗Präsident von Wurmb.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König hörten beute die Vorträge des Polizei⸗ Präsidenten von Madai, des General⸗Intendanten der König⸗ lichen Schauspiele, von Hüälsen, des Finanz-⸗Ministers Bitter, des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, von Puttkamer, 8 r Ministers des Königlichen Hauses, Grafen von

einitz.

Um 11 Uhr fanden in Gegenwart des Gouverneurs militärische Meldungen statt, bei welcher Gelegenheit auch der zum Kommandanten der Residenz Berlin ernannte General⸗ . von Winterfeld den Antritt seiner neuen Stellung meldete.

Ferner empfingen Se. Majestät den Obersten von Derenthall, Flügel⸗Adjutanten und Commandeur des 1. Garde⸗ Regiments z. F.

Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin haben die Königlichen Kammer⸗ herren Freiherr von Rosenberg und Freiherr von Romberg übernommen.

Bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprin⸗ zessin nahmen gestern Ihre Königlichen Hoheiten der da rg und der Erbgroßherzog von Sachsen das

ein.

Demnächst besuchte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz mit Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sachsen um 10 Uhr das Kunstgewerbe⸗Museum.

Abends 7 Uhr wohnten Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit der Prinzessin Victoria der Aufführung einer Komposition

Sr. Hoheit des Erbprinzen von Sachsen⸗Meiningen dur 3233 des Gymnasiums in Charlottenburg bei. ö ch

Der Bundesrath sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (18.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister von Kameke sowie mehrere Bevoll⸗ mächtigte zum Vundesrath und Kommissarien desselben bei⸗ wohnten, wurde die zweite Berathung des ReichsUhaushalts⸗ Etats pro 1882.ñ83 fortgesetzt. Als erster Gegenstand der Berathung stand auf der Tagesordnung der mündliche Bericht des Abg. Frhrn. von Maltzahn-Gültz über die der Kommission für den Reichshaushalts⸗ Etat zur Vorberathung überwiesenen Etatspositionen Kapitel 9 Titel 3 tt. E. der Einnahme und Kapitel 6 Titel 5 a. der einmaligen Ausgaben des Etats für die Verwaltung des Reichsheeres auf das Etatsjahr 1882/83. Der Referent beantragte Namens der Kommission bei Kapitel 9, Titel 3 litt. k.: „Für den an die preußische Regierung zum Taxwerth abzutretenden, vor der römischen Basilika, jetzigen evangelischen Kirche zu Trier liegenben, zum Abbruch bestimmten Theil der Palastkaserne da⸗ selbst 26 000 6 zu streichen. .

Der Abg. von Goßler befürwortete die Position, nicht im Interesse des Militärfiskus, sondern weil es sich hier um ein bedeutendes Kunstwerk handele. Bei der Abstimmung über den Vorschlag der Kommission wurde derselbe mit Ma⸗ jörität angenommen. Bei den einmaligen Ausgaben, Kapitel 6, Titel 5a;, beantragte die Kommission „Zur Errichtung eines Militär-Knabenerziehungsinstituts mit Unter—⸗ offiziervorschule in Neu⸗Breisach, einschließlich der Kosten für Terrainerwerb, erste Rate 290 900 S zu streichen.

Der Staats: Minister von Kameke trat noch einmal für die PoDsition ein. Dos Manquement an Unteroffizieren sei keineswegs so geschwunden, wie man annehme. Bei einem Bestand von 39 0069 Unteroffizieren fehlten noch 30009. Die Unteroffizierschulen seien geeignet, eine Deckung dieses Manque⸗ ments herbeizuführen. Die Resultate, die in Weilburg mit einer solchen Schule gemacht, seien befriedigender Art. Die Knaben⸗ schule in Neu-Breisach solle junge Elsasser aufnehmen, dann auch Kinder von Unteroffizieren, die in Annaburg nicht untergebracht werden könnten. Der Abg. Dr. von Treitschle hob hervor, daß es sich bei der Position um ein Mittel handle, die Westmark zu germanisiren, die Elsässer Deutschland zurückzuführen. Gerade diese Mittel seien besonders geeignet, denn die Elsasser seien ein durchaus soldatisches Volk, das hierdurch nationalen Zielen

zugeführt werden könnten. Ein Mittel nationaler Politik sei

es, was die Regierung

vorschlage. Kasernengeist sei nicht zu befürchten,

1 n, wohl aber sei es wünschenswertb, die Elsässer jetzt schöon in die Zucht des deutschen natio⸗ nalen Denkens zu nehmen. Jedes französische Parlament würde eine solche Position mit allen vielleicht gegen eine Stimme annehmen. Sollte der Reichstag die Position verwerfen, so würde die französische Presse schreiben, es sei Deutschland nicht mehr Ernst mit der Erhaltung des Elsasses. Schon die Wahlen seien vielfach in Frankreich dahin gedeutet,

als ob der Einheitsgedanke im Schwinden sei. Der Abg..

Dr. Hermes (Parchim) wies darauf hin, daß das Manquement an Unteroffizieren sich von Jahr zu Jahr gemindert habe. Es hange dasselbe direkt zusammen mit den wirthschastlichen Ver⸗ hältnissen. Wenn im Elsaß mehr Vakanzen vorhanden, so solle man doch bedenken, daß Elsaß erst 10 Jahre zu Deutschland gehöre. Die gahl der Knaben, die aufgenommen werden könnten, sei gewiß nicht geeignet, ein großartiges Mittel zur Germanisirung abzugeben. Die große. Zahl der Anmeldungen beweise nichts; wollte man hier in Berlin den Eltern die Gelegenheit bieten, ihre Kinder auf Staaatskosten erziehen zu lassen, so würde man hier das Mangquement schon decken können. Der Abg. Rée plädirte dafür, keine derartigen neuen Schulen zu schaffen, wenn man es mit dem Volke wohl meine, denn dieselben seien nur geeignet, einen besonderen Stand zu schaffen und Haß zu erzeugen. Der Abg. Dr. von Treitschke wies die Ausführungen des Abg. Rée als unbegründet zurück. Man lönne bei dieser Angelegenheit zeigen, daß man auch einig sein lönne. Das sei gut, nachdem die Wahlen so große Zerissenheit gezeigt. Der Abg. von Benda konstatirte, daß seine Freunde nicht prinzipiell gegen die Unteroffizierschulen seien. Bedenken habe nur die Neuheit der Institution erregt und die Höhe der Kosten. Da die Regierung sich dagegen erklärt, daß die Po— sition nicht zu verschieben sei auf spätere Jahre, so müßten er und seine Freunde sich gegen die Position er⸗ klären. Der Abg. Graf von Moltke betonte, die Vorlage habe 6 auch eine politische Bedeutung. Man wende sich an die Jugend, denn auf sie sei nur zu rechnen, wenn man an die Gewinnung des Elsasses denke.

ie Manquements könnten am besten durch die Vorschulen ersetzt werden. Der Abg. Büchtemann meinte, man solle sich mit der Germanisirung nicht überstürzen. Es sei irrthümlich zu glauben, daß die Sireichung der Position in Frankreich den Glauben erwecken könnte, als wolle man das Elsaß aufgeben. Die Manquements müßten auf einem anderen Wege gedeckt werden. Die Debatte wurde darauf geschlossen und bei der Abstim⸗ mung der Antrag der Kommission angenommen.

Der Resereni der Budgetkommission erstattete sodann Ve⸗ richt über die Petition der Gemeindevertretungen der Vororte Leipzigs, dahin gehend, zu erwirken, daß die Ortschasten

eudnitz, Lindenau, Volkmarsdorfß, Plagwitz, Cön⸗ neritz, Eutritzsch, Neustadt, Neuschöneseld und Schöneseld bei Leipzig aus der 5. in die 3. Servisklasse versetzt werden, und beantragte, dieselbe dem Reichs kanzler zur Erwägung zu überweisen. Der Antrag der Kommission wurde vom Hause ohne Debatte angenommen.

Bei Schluß des Blattes begann die Berathung der der

Yudgetkommission überwiesenen Theile des Etats der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen verwaltung.

Das Erbschaftssteueramt und . lalat zu Arnsberg ist, unter Beibehaltung seines bisherigen Amtebezirks, am 1. Bezember d. J. nach Münster . worden. Von diesem Jeitpunkte ab führt das bisher schon in Münster besindliche Erbschastesteueramt und Stempelfiskalat ie Bezeichnung: Erbschaftssteueramt und Stempel⸗ siskalat j.“ und das dorthin verlegte, bisherige Amt zu Arnsberg die Bezeichnung: „Erbschafts steueramt und

tem pel fistalat II.“

Ueber Wechsel ausgestellte Noten, Berech— nungen u. s. w., in denen ausdrücklich ausgesprochen ist, daß die Wechsel lediglich zum Inkasso gegeben worden und ihr Beirag dem Auftraggeber erst nach Eingang ausgezahlt oder gutgeschrieben wird, sind nicht für stempelpflichtig zu erachten, weil ein Anschaffungsgeschäst im Sinne der Tarifnummer 4b. und des Artikels 271 des Handelsgesetzbuchs nicht vorliegt.

Nach der im Reichs⸗Eisenbahn⸗Afmt aufgestellten, in der Zweiten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat Oktober 1881 auf deutschen Bahnen (aus⸗ schließlich der bayerischen) beförderten Züge und, deren Versfpätungen wurden auf 47 größeren hen beziehungs⸗ weise , mit einer Gesammtbetriebslänge von 29 152,74 km befördert an fahrplanmäßigen Zügen: 12701 Courier⸗ und Schnellzüge, 88 582 , , ., 54 9086 gemischte Züge und 84 295 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen Zügen: 23032 Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischte Züge und 34 251 Güter⸗, Materialien⸗ und Arbeitszüge. Im Ganzen wurden 698 132 408 Achskilometer bewegt, von denen 206 046 963 auf die fahrplanmäßigen Züge mit . derung entfallen. Es verspäteten von den 155 369 fahrplan⸗ mäßigen Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen im Ganzen 3065 oder 1‚⸗99pCt., (gegen 1,ů78pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 1A,99 pCt. im Vormonat). Von diesen Ver⸗ spätungen wurden jedoch 1341 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß den aufgeführten Bahnen nur 1724 Verspätungen ( . zur Last fallen (gegen O, 90 pCt. im Vormonat). In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 146 082 beförderten fahrplanmäßi⸗ gen Zügen mit Personenbeförderung 1366 oder O, 94 pCt., mithin G, 17 pCt. weniger. In Folge der Verspätungen wurden 446 Anschlüsse versäumt (gegen 389 in demselben Monat des Vorjahres und 366 im Vormonat).

Erwirbt Jemand eine durch eine strafbare Handlung erlangte Sache, ohne dies zu wissen oder aus ihm bekannten Um ständen annehmen zu können, so macht er sich nach einem Urtheil des Reichs gerichts, 11. Strafsenats, vom 30. Sep⸗ tember d. J., dadurch nicht der Hehlerei schuldig, auch wenn er nach dem Ursprung der Sache zu forschen unterlassen hat, obwohl er durch geeignete Nachforschung die Ueberzeugung sich hätte verschaffen können, daß die Sache durch eine Strasthat erlangt war.

Kiel, 15. Dezember. (Kl. Ztg.) Die erbgroßherzog⸗ lich ol denburgische e n . welche seit Mai d. J. hier in einer Villa am Hafen Wohnung genommen hatte, hat sich gestern mit Begleitung und Dienerschaft mittelst Extra⸗ zuges direkt nach der Residenzstadt Oldenburg begeben. Die Erbgroßherzogin, welche hier vor einigen Monaten schwer er⸗ krankte, hat in erfreulicher Genesung unsere Stadt verlassen.

Aurich, 10. Dezember. (Neue Hannoversche Ztg.) In der Vormittag⸗ und Abendsitzung der außerordentlichen Syn ode der evangelisch-reformirten Gemeinden der Provinz Hannover wurde die zweite Lesung des Entwurfs einer Synodalordnung beendet.

Bayern. München, 14. Dezember. (Allg. Ztg.) In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten legte der Finanz⸗Minister einen Gesetzentwurf, die pro⸗ visorische Steuererhebung für das Jahr 1882 betreffend, vor. Der Minister des Aeußern unterbreitete der Kammer einen Gesetzentwurf, durch welchen, früheren Gesammtbeschlüssen des Landtags entsprechend, eine Neuregelung der Verhältnisse der bestehenden Vicinalbahnen und des Vieinaleisen⸗ bahnbaufonds in dem Sinne getroffen wird, daß Interessenten und Private in den für Grunderwerb und Erdarbeiten über⸗ nommenen Kosten entlastet sowie in der Vertheilung der Be⸗ triebsrente zwischen dem Staat und den Interessenten für letztere günstigere Bedingungen geschaffen werden. Nach völliger Abschreibung des Kapitals sollen die Vicinalbahnen in den alleinigen Besitz des Staates übergehen. Der Minister des Innern übergab einen Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Abänderung des Polizeistrafgesetzbuches behufs Vestrafung der Konkubinate. Es folgte die Berathung über die Neklamation gegen die Regensburger Landtagswahl. Nach umfassender Debatte beschloß die Kammer die Wahl der 5 Wahlmänner des dritten Urwahlbezirks in Regensburg und zugleich, wie schon gemeldet, die Wahl des Abg. Vonn für ungültig zu erklären.

Sachsen. Dresden, 15. Dezember. (W. T. B.) In der Zweiten Kammer gab heute anläßlich einer bezüg⸗ lichen Kundgebung aus dem Schooße der Versammlung der Minister des Innern, von Nostitz⸗Wallwitz, Namens der Re⸗ gierung der tiefsten Theilnahme für die von dem Ring⸗Theater⸗ brande in Wien Betroffenen Ausdruck.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 13. Dezem⸗ ber. (Weim. Itg.) Auf der Tagesordnung der heutigen Sißpung des Landtags stand die erste Lesung des Mini⸗ sterialdekrets, betreffend die Staatsverträge mit Preußen über die Thüringische Eisenbahn. Zur Erläuterung und Ergänzung des Ministerialdekrets af der Ge⸗ heime Siagieraih von Groß das Wort. Derselbe führte aus, daß die Staatsregierung in dem Uebergang der Thüringi⸗ schen Eisenbahn auf Preußen, den mächtigsten deutschen Bundesstaat, und eventuell. das Reich, eine Stärkung der nationalen Einheit erblicke. Gleichzeitig werde das finanzielle Interesse des Großherzogthums voll ge⸗ wahrt. Die demselben von Preußen zugestandene Summe von 7509 9000 é sei als ein Pauschquantum zu betrachten, sie sei das Resultat der verschiedenen in Be⸗ iracht kommenden Faktoren. Redner ging in eine nähere Würdigung derselben ein und kam zu dem Ergebniß, daß die wichtige Maßregel des Ueberganges der Thüringischen Bahn auf Preußen in ihrer Rückwirkung auf das Großherzogthum demselben Vortheil und Segen bringen werde. Die Vorlage wurde an den Ausschuß für Finanz⸗ und Eisenbahnangelegen⸗ heiten verwiesen.

Oldenburg. Oldenburg, 15. Dezember. Die erb⸗ großherzogliche Familie traf gestern Nachmittag 4 Uhr 38 Minuten mittelst Ertrazuges von Kiel aus hier ein und begab sich direkt in das Schloß. Wie der „Oldb. Zig.“ mit⸗

eiheilt wird, erfreuten sich die Hohen Herrschasten des besten Wohlseins. Der Erbgroßherzog wohnte bereits gestern Abend dem Hofkapell⸗Konzert im neuen Theater bei.

(Wes. Zig.) Der Landtag gab gestern seine Zu⸗ stimmung zu dem Vertrage zwischen Preußen, Bremen und Oldenburg wegen Einrichtung eines Fischlaich⸗Schon⸗

reviers in der Weser, desgleichen zu einer Abänderung des Uebereinkommens zwischen Preußen, Thüringen, Olden⸗ burg ꝛc. vom 1. Dezember 1877 wegen Herbeiführung über⸗ einstimmender Maßregeln zur Hebung und zum Schutze der Fischerei.

Braunschweig. Braunschweig, 15. Dezember. (Mgdb. Ztg.) Heute sind im landschaftlichen Hause hier die Mitglieder des 17. ordentlichen braunschweigischen Landtages zusammengetreten. Zunächst hat es sich um das Legitimationsverfahren gehandelt. Die feierliche Eröffnung des Landtages wird morgen früh durch den Premier-Minister Schulz erfolgen.

Oesterreich Ungarn. Wien, 15. Dezember. (W. T. B.) Das Herrenhaus berieth heute den vom Abgeordneten— hause angenommenen Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Volksschulgesctzes in Bezug auf die Erleichterung der Schulpflicht. Der Antrag der Majorität der Herrenhaus⸗ Kommission befürwortet, den in dieser Angelegenheit gefaßten Beschluß des Herrenhauses aufrechtzuerhalten, die Minorität beantragt, dem Beschlusse des Abgeordnetenhauses beizutreten. Nach längerer Debatte wurde der Majoritätsantrag mit 72 gegen 62 Stimmen angenommen.

Im Abgeordneten hause erklärte bei der Fort— setzung der Debatte über den Antrag Herbst Tonki, der An⸗ trag Herbst sei überflüssig, da die Antwort des Finanz— Ministers vollständige Klarheit über die Sache verbreitet habe. Schönerer spricht für den Antrag Herbst. Meznik antwortet auf die Ausführungen Schönerers, und weist nach, daß das Vorgehen der Negierung gegenüber der Länderbank ein vollständig korrektes gewesen sei. Neuwirth sucht nachzuweisen, daß das Vorgehen der Regierung zwar nicht ungesetzlich, jedoch unstatthast sei. Graf Clam-Gallas bemerkt, die Loya⸗ lität des Verfahrens der Regierung sei von Niemand in Äb— rede gestellt; er und seine Partei seien entschieden für eine Reform der Aktiengesetzgebung. Wenn ein betreffender Ent— wurf vorliege, werde es Zeit sein, über alle diese Dinge zu sprechen. Der Antrag Herbst wurde in namentlicher Abstim—⸗ mung mit 151 gegen 151 Stimmen abgelehnt.

Das „Fremdenblatt“ schreibt in seinem Leitartikel: „Wenn die rumänische und die rumänenfreundliche Presse meint, Oesterreich werde jetzt mit Reklamationen event. mit Repressalien kommen, dürfte dieselbe freilich ruhig und lange warten. Nicht unsere Regierung, sondern die Bukarester Re—⸗ gierung hat jetzt zu handeln. Oesterreich⸗Ungarn hat eine be⸗ leidigende Taktlosigkeit mit einem seiner Großmachtstellung entsprechenden Schritte beanwortet, und es ist die Sache Ru⸗ mäniens, als des Beleidigers, sich zu entscheiden, ob es die mit Recht verlangte Genugthuung geben will. Weigert man sich, so wird die österreichische Regierung wissen, was sie zu thun hat, die Richtung ihres Handelns ist ihr durch die an den Gesandten Graf Hoyos ergangene Weisung klar vorgezeichnet, aus welcher sie einfach die weiteren Kon⸗ sequenzen zu ziehen hat. Wir dürfen annehmen, daß die lei⸗ tenden rumänischen Kreise noch rechtzeitig einsehen werden, was es für Rumänien bedeuten würde, aller freundschaftlichen Beziehungen zu einem Staate verlustig zu gehen, auf dessen Unterstützung es beim Auftauchen europäischer Fragen in erster Linie angewiesen ist. Der Wahn, Rumänien könne aus dieser Sackgasse leicht durch die Vermittelung einer anderen Macht herausgelangen, scheint uns auf einem großen Irrthum zu beruhen. Desterreich⸗Ungarn hat in dieser Ehrensache allein mit Rumänien zu thun und kann keinerlei Mediation eines Dritten annehmen. Die Provokation, von Rumänien ausge⸗ gangen, kann nur direkt und allein von Rumänien gutgemacht werden. Je schneller man dies in Bukarest erkennt und ent—⸗ sprechend handelt, desto besser für Rumänien.“

Belgien. Brüssel, 15. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Repräsentantenkammer erklärte

anläßlich der Debatte über einen Pfarrer, dessen Gehalt die

Regierung eingezogen hatte, der Just iz⸗Minister: er glaube die Mittel zu haben, um triumphiren zu können über den Bischof, der den Geistlichen unterstütze. Die Deputirten von der Rechten, Malou, Jacobs, Tack, Nothomb und Debruyn brachten einen Gesetzesvorschlag, betreffend die Ausdehnung des Stimmrechts innerhalb der von der Verfassung gezogenen Grenzen mittelst Revision der siskalischen Gesetze, ein. Malou motivirte den Antrag und sagte: man müsse die Grundlagen des Wahlgesetzes entwickeln, ohne die Verfassung zu revidiren, noch das allgemeine Stimm⸗ recht herbeizuführen. Die Kammer setzte die Diskussion über den Antrag auf nächsten Mittwoch fest.

Die „Ind 6 pendance belge“ versichert: der Justiz⸗ Minister werde sich den Amendements der Centralsektion, welche mehrere Nedultionen in dem Kultusetat in Vor⸗ schlag bringen, nicht anschließen.

Großbritannien und Irland. London, 14. De⸗ zember. (Allg. Corr) Das vom Lordmayor einberufene Privatmeeting zur Bildung eines Ausschusses, welcher Gelder für die Inschutznahme von Ei genthum in Irland aufbringen soll, wurde gestern im Mansionhouse abgehalten und war von etwa hundert Herren besucht. Die Versammlung bestand aus Mitgliedern beider Häuser des Parlaments, großen Grundbesitzern, Bankiers und Kauf⸗ leuten. Liberale wie Konservative waren gleich vertreten, und Männer beider Parteien beantragten und unterstützter weckentsprechende Resolutionen. Unter den Nednern be⸗ 6 ich der Herzog von Southerland, der Herzog von Buckingham, Lord Claud Hamilton, Mr. Henry Grinsell, der Gouverneur der Bank von England, Mr. Hubbard und Mr. H. Gibbs. Wie verlautet, zeichneten sich die Verhand⸗ lungen durch große Einfachheit aus. Die politische Seite der Frage wurde durch vorher getroffene gemeinsame Ver⸗ abredung vermieden, da die Basts der ganzen Bewe⸗ gung dahin verstanden wurde, daß eine große An⸗ ahl ordentlicher und harmloser Leute in Irland in ur Freiheit beschränkt und ihres Eigenthums beraubt wurde und ihre Lage eine so bedrängte geworden, daß es die Pflicht aller Gesetz und Ordnung liebenden Engländer sei, diesen Unglücklichen beizustehen. Ob und in welchem Grade die Regierung für solche Zustände zu tadeln, sei eine * e, welche mit den Ooliegenheiten des zu bildenden g uffs nichts zu thun habe, und rein nebensächlich In diesem Geiste bewegte sich die Debatte, Tie nach 1isstundiger Dauer damit endete, daß ein Ve⸗ schluß gesaßt wurde, sosort einen Ausschaß zu bilden, der bie in dem bekannten Briese des Lordmayors enthaltenen Vor⸗